Mittwoch, 30. April 2008 16:38
Geschwister sind im Homo- Staat Bürger zweiter Klasse
Sie sind zwei Frauen. Sie haben ein Leben lang zusammen gewohnt. Aber es werden ihnen jene Privilegien verweigert, die man heute jedem perversen Homo-Paar nachwirft.
Joyce und Sybil Burden
Joyce und Sybil Burden
(kreuz.net) Joyce Burden (90) und ihre Schwester Sybil (82) haben ihre langjährige Schlacht verloren.

Die zwei Schwestern haben ihr ganzes Leben in der Stadt Marlborough in der Grafschaft Wiltshire im Südwesten Englands zusammengewohnt.

Sollte eine der zwei sterben, wird die Erbschaftssteuer so hoch sein, daß die überlebende Schwester gezwungen ist, das Elternhaus, in dem beide ein Leben lang gewohnt haben, zu verkaufen.

Deshalb appellierten die beiden Schwestern seit Jahrzehnten zuerst an die britischen Institutionen und schließlich an den Europäischen Gerichtshof.

Sie wollten als zusammenwohnende Geschwister die gleichen Rechte erhalten wie Ehepartner oder Homo-Paarungen.

Doch das ungerechte Gericht in Straßburg lehnte jetzt ihren Einspruch gegen einen früheren Entscheid des Gerichtes mit einem Stimmenverhältnis von 15 zu 2 endgültig ab.

Die Diskriminierung von Geschwisterpaaren gegenüber Homo-Verbindungen sei keine „unfaire Diskriminierung“ – behaupteten die Homo-Richter nach Angaben des ‘Britischen Rundfunks’.

Der Kommentar von Joyce Burden: „Wären wir zwei Lesben, hätten wir alle Rechte der Welt“.

Die beiden Schwestern schrieben seit dem Jahr 1976 jedes Jahr der Regierung, um vor dem Steuergesetz als zusammenwohnendes Paar anerkannt zu werden.

Als Großbritannien im Jahr 2004 Homo-Paarungen Privilegien bei der Erbschaftssteuer zugestand, wandten sich die beiden Schwestern an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Das Anliegen der Burden-Schwestern wurde das erste Mal im Jahr 2006 abgeschmettert, obwohl drei Mitglieder des Gerichtes ihre Erbschaftssteuer als „schrecklich“ und „besonders schwerwiegend“ bezeichneten.

Das Scheinargument des Gerichtes: Die Abwesenheit einer rechtlich bindenden Übereinkunft zwischen den Klägern habe ihr Zusammenwohnen, trotz seiner Länge, zu etwas „grundsätzlich anderem“ gemacht als eine Ehe oder eine Homo-Paarung.
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