Samstag, 17. Mai 2008 14:00
In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens der Bischöfe, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es dem Heiligen Vater nicht angezeigt, die Form der Kommunionspendung zu ändern. Worte aus dem Vatikan.


Kardinal Mahony von Los Angeles spendet bei einer
Skandalmesse die Handkommunion.
(kreuz.net) Da nun einige wenige Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe den Antrag gestellt haben,
es möge in Ihren Territorien die Handkommunion zugelassen werden, hat der Heilige Vater [Paul VI.] beschlossen,
durch Umfrage bei den Bischöfen der lateinischen Kirche deren Ansicht zu ermitteln, ob es angezeigt sei,
diese Form einzuführen.
Eine altehrwürdige Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern, betrifft
ja nicht nur die Disziplin.
Es steht auch zu befürchten, daß die neue Form der Kommunionspendung Gefahren
nach sich zieht: Minderung der Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten Altarssakrament, Profanierung eben dieses
Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre.
Es wurden daher den Bischöfen drei Fragen vorgelegt,
auf die bis zum 12. März 1969 folgendermaßen geantwortet wurde:
1. Halten Sie es für richtig, dem
Wunsch stattzugeben, daß außer der herkömmlichen Form auch die Handkommunion erlaubt sei?
zustimmend:
567
ablehnend: 1233
zustimmend mit Vorbehalt: 315
ungültige Stimmen: 20
2. Stimmen Sie dafür, daß
dieser neue Ritus zuerst mit Zustimmung des Oberhirten in kleinen Gemeinschaften erprobt werde?
zustimmend:
751
ablehnend: 1215
ungültige Stimmen: 70
3. Sind Sie der Ansicht, daß die Gläubigen nach guter katechetischer
Vorbereitung diese neue Form gern aufgreifen?
zustimmend: 835
ablehnend: 1185
ungültige Stimmen: 128
Nach den vorliegenden Antworten ist also offenkundig die weitaus größte Zahl der Bischöfe keineswegs
der Ansicht, die gegenwärtige Praxis solle geändert werden.
Ein Gefühl des Unbehagens, zumal im gottesdienstlichen
Bereich, wäre bei diesen Bischöfen und sehr vielen Gläubigen die Folge, falls diese Änderung dennoch
geschähe.
In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens derer, die „der Heilige Geist bestellt
hat zu Bischöfen“ (Apg 20,29.), um die Ortskirchen zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden
Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater nicht angezeigt, die seit
langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu ändern.
Bischöfe und Priester und die Gläubigen
ermahnt daher der Apostolische Stuhl, der geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen.
Daher
sollen sie beachten:
• die von der Mehrheit des katholischen Episkopates getroffene Entscheidung;
• die Form, deren sich der gegenwärtige Ritus in der heiligen Liturgie bedient;
• schließlich das
Wohl der Kirche selbst.
Um jedoch den Bischofskonferenzen in der Erfüllung ihres Hirtendienstes zu helfen,
der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer ist, überträgt der Apostolische Stuhl dort,
wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich, bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen
die schwere Last, gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen.
Voraussetzung ist jedoch: Jegliche
Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist
abzuwenden.
Überdies sollen auch etwaige andere Unzuträglichkeiten aus dem Wege geräumt werden.
In
diesen Fällen sollen die Bischofskonferenzen zur Einführung einer guten Ordnung nach entsprechender
Beratung nützliche Beschlüsse fassen.
Diese sollen bei geheimer Abstimmung eine Zweidrittel-Mehrheit
haben. Zwecks Bestätigung werden sie diese dem Heiligen Vater vorlegen unter Beifügung einer genauen
Darstellung der Gründe, die sie zu dieser Beschlußfassung veranlaßt haben.
Der Heilige Stuhl wird
sodann die einzelnen Fälle einer sorgfältigen Prüfung unterziehen und dabei eingedenk sein der Verbundenheit,
welche die Ortskirchen untereinander und jede für sich mit der Gesamtkirche eint, damit das gemeinsame
Wohl und die gemeinsame Auferbauung gefördert werden zur Mehrung des Glaubens und der Liebe: Frucht des
gegenseitigen guten Beispiels.
Diese Instruktion wurde gemäß besonderem Auftrag Papst Pauls Vl. verfaßt.
Am 29. Mai 1969 wurde sie von ihm kraft apostolischer Autorität ordnungsgemäß approbiert.
Er hat
auch verfügt, daß sie durch die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Bischöfe gelange.
Aus der Instruktion der vatikanischen Gottesdienstkongregation ‘Memoriale Domini’ vom 29. Mai 1969 über
die Art und Weise der Kommunionspendung.Nächstes Mal: Wie die Handkommunion trotzdem genehmigt wurde