Dienstag, 20. Mai 2008 18:51
Der Segen des großen Johannes XXIII.
Ob es einen Priester im Ort gibt, ist egal. Denn es gibt ein Gesetz, und nach diesem Gesetz muß die Heilige Messe sterben.


In Aachen werden Messen bewußt und künstlich durch Wortgottesdienste ersetzt.
(kreuz.net, Blankenheimerdorf) Die Laiengremien der 1000-Seelen Gemeinde Blankenheimerdorf in der Eifel
widersetzen sich seit dem vergangenen Oktober den Anweisungen des Aachener Bischofs und des Regionaldekans.
Blankenheimerdorf liegt siebzig Kilometer südöstlich von Aachen. Die Bevölkerungsstruktur ist mehrheitlich
konservativ und politisch der CDU zugewandt.
Im Ort gibt es noch ein reges kirchliches Leben. Beim Sonntagsgottesdienst
ist die Kirche voll besetzt.
Die VorgeschichteDie Spannungen begannen im vergangenen Herbst, als die
Bistumsleitung auf dem üblichen Verordnungsweg die „Gemeinschaft der Gemeinden“ einführte.
In einem
neuen Verbund „Heiliger Apostel Matthias“ wurden zehn Gemeinden unter der Leitung von zwei Pfarrern zusammengefaßt.
Es wurde ein Pastoralkonzept präsentiert, das Meßfeiern im Rotationsverfahren vorsieht und jeder Gemeinde
im Fünf-Wochen-Rhythmus eine Wortgottesfeier verordnet.
Die Gemeinde Blankenheimerdorf wies darauf hin,
daß sie noch keine Wortgottesfeier brauche, da im Ort ein Priester im Vorruhestand lebe, der bisher Meßfeiern
immer gehalten habe und dies auch weiterhin tun könne und wolle.
Hinzu käme, daß dieser Priester sich
großer Beliebtheit erfreue und ein Stück „Seele des Dorfes“ geworden sei.
Doch damit waren die vom
Bischof eingesetzten Pfarrer nicht einverstanden. Sie bestanden auf „Gleichbehandlung aller Gemeinden“,
lehnten jede weitere Diskussion ab und verlangen eine gefügige Annahme der Anordnungen.
Doch die Gemeinde
ersetzt die anberaumten Wortgottesdienste durch öffentliche Proteste vor der Kirche. Sie lud die Presse
ein, organisierte Friedensgebete und wandte sich im November in einem Schreiben an Bischof Heinrich Mussinghoff
von Aachen.
Weitere Schreiben gingen an die Deutsche Bischofskonferenz und an den Nuntius in Berlin.
Einige Gläubige wandten sich sogar an den Papst.
Inzwischen hatte man auch den Kanon 1248 Paragraph
2 im Kirchenrecht entdeckt, wo es heißt: Wenn ein Priester am Ort ist, der eine Messe halten kann und
will, darf keine Wortgottesfeier stattfinden.
Eine Antwort aus RomAm vergangenen Pfingstsamstag wurden
die Gläubigen der Ortschaft nach dem Gottesdienst gebeten, auf eine Erklärung ihrer Laiengremien zu
warten.
Frau Johanna Vith aus dem Leitungsteam berichtet kurz über die monatelangen Streitereien mit
dem Bistum. Die Gemeinde hatte sich an viele Stellen gewandt und wurde – so Frau Vith – nie wirklich ernst
genommen.
Dann berichtete Frau Vith über die Antwort des Vatikan auf eine entsprechende Anfrage. Rom
habe schnell und präzise reagiert und gebe der Gemeinde recht.
Frau Vith las das Schreiben mit dem päpstlichen
Emblem vor.
Darin erklärt Erzbischof Francesco Coccopalmerio – Präsident des Päpstlichen Rates zur
Auslegung der Gesetzestexte: „Ich stimme mit Ihrer Meinung überein: Die Messe darf nur ersetzt werden,
wenn kein Priester anwesend ist und zelebrieren kann.“
Doch die Aachener Diözese hat bereits die Lösung
gefunden: Der ortsansäßige Priester wird im Herbst entpflichtet und in den endgültigen Ruhestand versetzt.
Damit ist auch dem Kirchenrecht Genüge getan.
„Was hat unser Widerstand gebracht?“ – fragen sich viele
Gemeindemitglieder.
„Wir haben es wenigstens versucht“ – so die Haltung der Laiengremien: „Vielleicht
können wir auch anderen Mut machen, eben nicht alles klaglos hinzunehmen. Wir sind mündige Christen!“
Dann meinte eine betagte Kirchenbesucherin: „Der Segen des großen Johannes XXIII. hat wohl über unserem
Dorf gelegen.“
© Titelbild: Jerome Stevenson, CC