Freitag, 23. Mai 2008 11:13
Nach der Publikation von ‘Summorum Pontificum’ wiederholte sich das Trauerspiel, das wir schon bei der Veröffentlichung der prophetischen Enzyklika ‘Humanae Vitae’ durch Papst Paul VI. im Juli 1968 erleben mußten. Interview mit Hw. Siegfried Lochner.


Messe im überlieferten Ritus.
(kreuz.net) Kürzlich beantwortete der Militärdekan an der Theresianischen Militärakademie in Wiener
Neustadt, Hw. Siegfried Lochner, die Fragen der Vaduzer Bistumszeitung ‘vobiscum’.
In dem Gespräch ging
es um das Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ von Papst Benedikt XVI.
Waren Sie vom Erscheinen des Motu
Proprio ‘Summorum Pontificum’ überrascht?Eigentlich nicht. Der Heilige Vater hat ja schon als Kardinal
immer wieder die dringende Notwendigkeit der Beendigung jener illegitimen Ächtung des römischen Ritus
gefordert, die so wesentlich an der postkonziliaren Kirchenkrise mitschuldig ist, die nach der Meinung
des Papstes zuvörderst eine liturgische Krise ist.
Wie beurteilen Sie die Reaktionen auf das Motu Proprio?
Aus den Reaktionen wird schlaglichtartig der gegenwärtige Zustand der Kirche erhellt. Die wahrhaft romtreuen
Kreise sind dem Heiligen Vater zutiefst für seinen mutigen Schritt dankbar.
Und die Gegenseite?Es
fällt auf, daß jene modernistischen Kräfte, die in den vergangenen 38 Jahren stets auf dem Kadavergehorsam
gegenüber dem modernen Rom pochten, wenn es darum ging, die durch das Motu Proprio eindeutig als rechtswidrig
eingestuften Verfolgungen der traditionstreuen Priester und Gläubigen zu begründen, nunmehr dreist dem
Heiligen Vater den geschuldeten Gehorsam verweigern.
Sind sie darüber überrascht?Nein. Es wiederholt
sich das Trauerspiel, das wir schon bei der Veröffentlichung der prophetischen Enzyklika ‘Humanae Vitae’
durch Paul VI. († 1978) im Juli 1968 erleben mußten – offene Rebellion ganzer Bischofskonferenzen oder
schlecht kaschierte Obstruktion, um den eindeutig geäußerten Willen des Heiligen Vaters zu konterkarieren.


Wandlung des kostbaren Blutes
Eine Ironie der Geschichte?Jene Oberhirten und ihre Nachfolger, die einst Erzbischof Lefebvre als angeblichen
Rebellenbischof schmähten, weil er aus guten Gründen am niemals verbotenen römischen Ritus unverbrüchlich
festhielt, scheuen sich heute nicht davor, offen und versteckt gegen diese Maßnahme des Heiligen Vaters
zu rebellieren.
Gilt das auch für Ihr Land?Unsere österreichischen Oberhirten haben das Motu Proprio
in einer ersten Reaktion als „Bereicherung“ für das liturgische Leben begrüßt, und bis dato in ihrem
Bereich keine illegitimen Beschneidungen dieses universalkirchlichen päpstlichen Gesetzes vorgenommen.
Das freut mich natürlich. Freilich läßt mich das nicht von heute auf morgen vergessen, wie man uns
Priester, die dem Alten Ritus verbunden sind, in den letzten Jahren behandelt hat.
Können Sie Beispiele
nennen?Noch vor zwei Jahren
untersagte mir Erzbischof Alois Kothgasser von Salzburg die private Zelebration
der überlieferten Messe mit meiner inzwischen verstorbenen Mutter in einer Salzburger Klosterkirche,
weil dadurch angeblich die liturgische Einheit seiner Erzdiözese gefährdet gewesen wäre.
Es hat sich
in Österreich durch das Motu Proprio also etwas geändert?Wenn der nämliche Kirchenfürst und seine
Mitbrüder mittlerweile tatsächlich zur Einsicht gekommen sein sollten, daß die tridentinische Opfermesse
uns reicher macht, dann wäre das tatsächlich ein Silberstreif am ansonsten ziemlich verhangenen Kirchenhimmel
der Gegenwart.
In Wien, hört man, habe Kardinal Franz König († 2004) das liturgische Latein gerettet?
Viele meiner Wiener Freunde mokierten sich über die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Motu
Proprio durch Kardinal Christoph Schönborn von Wien in der ‘Kronenzeitung’ – einem österreichischen
Boulevardmassenblatt – gemachte Äußerung, wir hätten in Wien ausgerechnet Kardinal Franz König die
„Rettung“ des liturgischen Lateins zu verdanken.
Stimmt das nicht?Mit Verlaub – aber man kann noch
ein paar alte Priester fragen oder es in den Memoiren von Kanonikus Rudolf Brock bestens dokumentiert
nachlesen, was unter dessen Amtszeit mit Priestern geschah, die sich den Neuerungen nicht bedingungslos
unterwarfen.


Ausführungsbestimmungen
Sieht ‘Summorum Pontificum’ bischöfliche Ausführungsbestimmungen vor?Natürlich nicht.
Es handelt sich ja um ein von der höchsten Autorität erlassenes Gesetz für die Universalkirche, das
keinerlei einschränkende Ausführungsbestimmungen durch untergeordnete Autoritäten zuläßt, schon gar
nicht, wenn dadurch der erklärte Wille des Gesetzgebers mißachtet würde.
Solche Ausführungsbestimmungen
wurden trotzdem erlassen.Solche Ausführungsbestimmungen sind per se null und nichtig. Im übrigen erinnert
die auch vom Sekretär der Gottesdienstkongregation, Erzbischof Albert Malcolm Ranjith, angesprochene
Rebellion von Theologen, Liturgiewissenschaftlern, Bischöfen und sogar Kardinälen gegen ‘Summorum Pontificum’
sehr stark an die Kirchenvisionen der vor vier Jahren von Johannes Paul II. seliggesprochenen Anna Katharina
Emmerick.
Nämlich?Anna Katharina Emmerick sah beschurzte kirchliche Würdenträger aller Ränge beim
Abbruch der Peterskirche und wenige Getreue, die mit dem Heiligen Vater am Wiederaufbau des Allerheiligsten
beschäftigt waren. Wenn Sie mich fragen, dann ist das genau das Bild unserer Tage.
Nächstes Mal: In
der Liturgie hat in den letzten vierzig Jahren die modernistische Abrißbirne gewütet© Titelbild:
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