Freitag, 13. Juni 2008 12:27
In Eichstätt hat man die Ablehnung des im vergangenen Januar gewählten Universitäts- Präsidenten noch nicht verdaut.


Sommerresidenz der Universität Eichstätt
(kreuz.net, Eichstätt) Letzten Mittwoch hat der Senat der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
eine Stellungnahme an Erzbischof Reinhard Marx von München und Freising und Bischof Gregor Maria Hanke
von Eichstätt verabschiedet.
Mit Ausnahme der Dekanin der philosophisch-pädagogischen Fakultät, Klaudia
Schultheis (47), schlossen sich alle Dekane der Stellungnahme an.
Diese erinnert daran, daß der Hochschulrat
in seiner Sitzung vom vergangenen 30. Januar mit klarer Mehrheit einen Präsidenten
gewählt hat.
Der
Senat zeigt sich über die Tatsache bestürzt, daß der Magnus Cancellarius der Universität – Mons. Gregor
Maria Hanke – am 8. Mai die Ernennung des gewählten Kandidaten
verweigert hat:
„Nach unserer Überzeugung
haben alle Mitglieder des Hochschulrates die Bewertung, Diskussion und Auswahl der Bewerber mit großer,
verantwortungsbewußter Sorgfalt betrieben“ – heißt es weiter.
Der Bischof sei als Vorsitzender des
Stiftungsrats mit Abschluß der Bewerbungsfrist über sämtliche Bewerber und die weiteren Auswahlschritte
unterrichtet worden:
„Wir halten es für einen Vorgang ohne Präzedenz, daß ein streng nach dem vorgeschriebenen
Verfahren gewählter Präsident nicht ernannt wird, ohne daß das Wahlorgan auch nur über die maßgeblichen
Gründe für diese Verweigerung unterrichtet wird.“
Hochschulrat und Senat seien durch diesen Vorgang
„schwer brüskiert“ worden – geben sich die Dekane etwas wehleidig.
Noch viel schwerer wiege die angebliche
„existentielle Bedrohung“, die sich aus einer grundsätzlichen Verkennung der universitären Autonomie
für die Zukunft der Hochschule ergeben könne.
Das Rechtsinstitut der Hochschulautonomie stelle kein
vordergründiges Privileg dar: „Es entspringt vielmehr der historischen Erfahrung, daß Wissenschaft nur
dort wirklich gedeihen kann, wo sie einen grundsätzlich freien Raum für Forschung und Diskussion vorfindet.“
Zu dieser Freiheit bekennt sich auch die vatikanische Konstitution ‘Ex corde ecclesiae’.
Eingriffe in
die Hochschulautonomie würden den Universitätscharakter der Hochschule und ihren Ruf in der sogenannten
wissenschaftlichen Gemeinschaft schwer beschädigen.
Darum appelliert der Senat an die Verantwortlichen,
vor allem auf Seiten des Trägers, die Autonomie der Universität uneingeschränkt zu wahren:
„Ein erster
wichtiger Schritt in diese Richtung wäre, daß die nun anstehende Neuwahl eines Präsidenten auf der
Basis der geltenden Grundordnung stattfindet.“
Der Senat wünscht jetzt eine Konsultation mit dem Bischof
von Eichstätt, um einen kommissarischen Vorsitzenden der Hochschulleitung aus den Reihen der Universität
zu benennen.
Am Mittwoch hat Bischof Hanke angekündigt, daß er „in den nächsten Tagen“ zwei Personen
vorschlagen werde.
© Titelbild: Brian Clontarf