Freitag, 13. Juni 2008 12:27
Es kocht weiter
In Eichstätt hat man die Ablehnung des im vergangenen Januar gewählten Universitäts- Präsidenten noch nicht verdaut.
Sommerresidenz der Universität Eichstätt
Sommerresidenz der Universität Eichstätt
(kreuz.net, Eichstätt) Letzten Mittwoch hat der Senat der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt eine Stellungnahme an Erzbischof Reinhard Marx von München und Freising und Bischof Gregor Maria Hanke von Eichstätt verabschiedet.

Mit Ausnahme der Dekanin der philosophisch-pädagogischen Fakultät, Klaudia Schultheis (47), schlossen sich alle Dekane der Stellungnahme an.

Diese erinnert daran, daß der Hochschulrat in seiner Sitzung vom vergangenen 30. Januar mit klarer Mehrheit einen Präsidenten gewählt hat.

Der Senat zeigt sich über die Tatsache bestürzt, daß der Magnus Cancellarius der Universität – Mons. Gregor Maria Hanke – am 8. Mai die Ernennung des gewählten Kandidaten verweigert hat:

„Nach unserer Überzeugung haben alle Mitglieder des Hochschulrates die Bewertung, Diskussion und Auswahl der Bewerber mit großer, verantwortungsbewußter Sorgfalt betrieben“ – heißt es weiter.


Der Bischof sei als Vorsitzender des Stiftungsrats mit Abschluß der Bewerbungsfrist über sämtliche Bewerber und die weiteren Auswahlschritte unterrichtet worden:

„Wir halten es für einen Vorgang ohne Präzedenz, daß ein streng nach dem vorgeschriebenen Verfahren gewählter Präsident nicht ernannt wird, ohne daß das Wahlorgan auch nur über die maßgeblichen Gründe für diese Verweigerung unterrichtet wird.“

Hochschulrat und Senat seien durch diesen Vorgang „schwer brüskiert“ worden – geben sich die Dekane etwas wehleidig.

Noch viel schwerer wiege die angebliche „existentielle Bedrohung“, die sich aus einer grundsätzlichen Verkennung der universitären Autonomie für die Zukunft der Hochschule ergeben könne.

Das Rechtsinstitut der Hochschulautonomie stelle kein vordergründiges Privileg dar: „Es entspringt vielmehr der historischen Erfahrung, daß Wissenschaft nur dort wirklich gedeihen kann, wo sie einen grundsätzlich freien Raum für Forschung und Diskussion vorfindet.“

Zu dieser Freiheit bekennt sich auch die vatikanische Konstitution ‘Ex corde ecclesiae’.

Eingriffe in die Hochschulautonomie würden den Universitätscharakter der Hochschule und ihren Ruf in der sogenannten wissenschaftlichen Gemeinschaft schwer beschädigen.

Darum appelliert der Senat an die Verantwortlichen, vor allem auf Seiten des Trägers, die Autonomie der Universität uneingeschränkt zu wahren:

„Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung wäre, daß die nun anstehende Neuwahl eines Präsidenten auf der Basis der geltenden Grundordnung stattfindet.“

Der Senat wünscht jetzt eine Konsultation mit dem Bischof von Eichstätt, um einen kommissarischen Vorsitzenden der Hochschulleitung aus den Reihen der Universität zu benennen.

Am Mittwoch hat Bischof Hanke angekündigt, daß er „in den nächsten Tagen“ zwei Personen vorschlagen werde.

© Titelbild: Brian Clontarf
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