Freitag, 13. Juni 2008 16:45
Bisher haben die Gremien der Hochschule Eichstätt-Ingolstadt versucht, den Schwarzen Peter dem Eichstätter Bischof zuzuschieben. Doch so eindeutig ist die Sachlage nicht.


Mons. Gregor Maria Hanke OSB
(kreuz.net) Am Mittwoch schrieb Bischof Gregor Maria Hanke von Eichstätt, der Katholischen Universität
Eichstätt-Ingolstadt einen Brief.
Es geht darin um die vom Bischof abgelehnte Wahl von
Ulrich Hemel
zum Universitäts-Präsidenten von Eichstätt.
Seither ist zum Teil
heftig Kritik gegen den Mons. Hanke
lautgeworden.
Er könne verstehen – kontert der Bischof –, daß die notwendigen Prozesse für manche
zu langsam abgelaufen und die Forderung nach größerer Transparenz gestellt worden sei:
„Ich bitte aber
auch um Verständnis dafür, daß es die sehr komplexe rechtliche Materie, die Anforderungen an einen
angemessenen Persönlichkeitsschutz der Beteiligten, die sensiblen Abstimmungsverfahren und anderes nicht
zuließen, im großen Umfang eine breitere Öffentlichkeit sofort mit einzubeziehen.“
Die Kirche wolle
nicht aus der von Humboldt geprägten Universitätstradition ausbrechen. Dennoch brauche jede Universität
Leitungsgremien.
Nach dem bayerischen Hochschulrecht seien das vor allem die Hochschulleitung und der
Hochschulrat.
Bei der Besetzung dieser Gremien müßten Träger und Hochschule immer zusammenkommen.
Der Träger werde bei den staatlichen Universitäten vom Staatsminister für Wissenschaft, Forschung
und Kunst – bei der Katholischen Universität vom Bischof von Eichstätt – repräsentiert.
An der Bestellung
des Universitäts-Präsidenten würden Hochschule und Träger gemeinsam mitwirken: „Es gilt das Prinzip
der doppelten Legitimation.“
Im Falle der Besetzung des Präsidentenamts sehe das Wahlverfahren eine
Beteiligung des Trägers erst nach der Wahl vor:
„Auch die entsprechenden Personalunterlagen kamen viel
zu spät und dazu noch unvollständig auf meinen Schreibtisch und überzeugten mich nicht.“
Beim Prüfverfahren
seien weitere erhebliche Mängel der jetzigen Grundordnung zum Vorschein gekommen, die ein wesentlicher
Grund für die Verzögerungen bei der Nachfolge im Präsidentenamt gewesen seien.
Daher müsse die Transparenz
des Verfahrens verbessert werden.
Der Bischof verlangt die Einsetzung einer Kommission, in der Träger
und Hochschule diese Mängel beheben und die Grundordnung modifizieren.
Deshalb werde der Träger der
Universität für die Zeit ab dem 1. Juli 2008 zwei Personen als kommissarische Hochschulleitung benennen:
„Sie werden für den begrenzten Zeitraum bis zur Wahl des endgültigen Kandidaten Anfang 2009 für das
Präsidentenamt die Amtsgeschäfte der Hochschulleitung führen.“
Es werde somit eine Übergangszeit
geben, in der ein neuer Präsident bestimmt werde: „Diesmal unter rechtzeitiger Einbeziehung des Trägers.“
© Bild: Pressefoto Bistum Eichstätt