Freitag, 13. Juni 2008 16:45
Kommissarische Hochschulleitung
Bisher haben die Gremien der Hochschule Eichstätt-Ingolstadt versucht, den Schwarzen Peter dem Eichstätter Bischof zuzuschieben. Doch so eindeutig ist die Sachlage nicht.
Mons. Gregor Maria Hanke OSB
Mons. Gregor Maria Hanke OSB
(kreuz.net) Am Mittwoch schrieb Bischof Gregor Maria Hanke von Eichstätt, der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt einen Brief.

Es geht darin um die vom Bischof abgelehnte Wahl von Ulrich Hemel zum Universitäts-Präsidenten von Eichstätt.

Seither ist zum Teil heftig Kritik gegen den Mons. Hanke lautgeworden.

Er könne verstehen – kontert der Bischof –, daß die notwendigen Prozesse für manche zu langsam abgelaufen und die Forderung nach größerer Transparenz gestellt worden sei:

„Ich bitte aber auch um Verständnis dafür, daß es die sehr komplexe rechtliche Materie, die Anforderungen an einen angemessenen Persönlichkeitsschutz der Beteiligten, die sensiblen Abstimmungsverfahren und anderes nicht zuließen, im großen Umfang eine breitere Öffentlichkeit sofort mit einzubeziehen.“


Die Kirche wolle nicht aus der von Humboldt geprägten Universitätstradition ausbrechen. Dennoch brauche jede Universität Leitungsgremien.

Nach dem bayerischen Hochschulrecht seien das vor allem die Hochschulleitung und der Hochschulrat.

Bei der Besetzung dieser Gremien müßten Träger und Hochschule immer zusammenkommen.

Der Träger werde bei den staatlichen Universitäten vom Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst – bei der Katholischen Universität vom Bischof von Eichstätt – repräsentiert.

An der Bestellung des Universitäts-Präsidenten würden Hochschule und Träger gemeinsam mitwirken: „Es gilt das Prinzip der doppelten Legitimation.“

Im Falle der Besetzung des Präsidentenamts sehe das Wahlverfahren eine Beteiligung des Trägers erst nach der Wahl vor:

„Auch die entsprechenden Personalunterlagen kamen viel zu spät und dazu noch unvollständig auf meinen Schreibtisch und überzeugten mich nicht.“

Beim Prüfverfahren seien weitere erhebliche Mängel der jetzigen Grundordnung zum Vorschein gekommen, die ein wesentlicher Grund für die Verzögerungen bei der Nachfolge im Präsidentenamt gewesen seien.

Daher müsse die Transparenz des Verfahrens verbessert werden.

Der Bischof verlangt die Einsetzung einer Kommission, in der Träger und Hochschule diese Mängel beheben und die Grundordnung modifizieren.

Deshalb werde der Träger der Universität für die Zeit ab dem 1. Juli 2008 zwei Personen als kommissarische Hochschulleitung benennen:

„Sie werden für den begrenzten Zeitraum bis zur Wahl des endgültigen Kandidaten Anfang 2009 für das Präsidentenamt die Amtsgeschäfte der Hochschulleitung führen.“

Es werde somit eine Übergangszeit geben, in der ein neuer Präsident bestimmt werde: „Diesmal unter rechtzeitiger Einbeziehung des Trägers.“

© Bild: Pressefoto Bistum Eichstätt
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