Montag, 23. Juni 2008 19:41
Beim „Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuchs für den deutschsprachigen Raum“ muß verhindert werden, daß sprachliche und theologische Unsauberkeiten die Klarheit des Glaubens verwischt.


Aufgeschlagenes Gotteslob
(kreuz.net) Der emeritierte Augsburger Dogmatiker, Hw. Anton Ziegenaus (72), hat die „Probepublikation
des Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuchs für den deutschsprachigen Raum“ kritisiert.
Er verfaßte dazu
am 7. Juni einen Artikel für die katholische Zeitung ‘Tagespost’.
Einleitend erinnert der Dogmatiker
daran, daß die Bischofskonferenzen von Deutschland und Österreich sowie der Bischof von Brixen im Jahr
2001 beschlossen haben, ein neues „Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch“ zu erarbeiten.
Die inzwischen erschienene
Probepublikation umfaßt 397 Seiten.
Sie bietet bei den feststehenden Teilen der Heiligen Messe auch
den lateinischen Text: „Diese Erweiterung ist zu begrüßen, denn nur so läßt sich erreichen, daß das
Latein nicht völlig aus der Liturgie schwindet“ – so Hw. Ziegenaus.
Gleichzeitig weist er darauf hin,
daß die Übersetzungen korrekt sein müssen:
„Die Schwierigkeiten und Erklärungsnöte werden wachsen,
wenn schon jeder Gymnasiast in der Freude über seine lateinischen Anfangskenntnisse die Texte vergleicht
und den Grund für den »Fehler« wissen will.“
Der Dogmatiker bezieht sich nicht auf das in der letzten
Zeit viel diskutierte
„pro multis“, sondern zum Beispiel auf das Gloria und Agnus Dei, wo der Plural-Ausdruck
„peccata mundi“ im Singular mit „Sünde der Welt“ wiedergegeben wird:
„Ein Lateiner weiß, daß der Lehrer
eine Verwechslung von Singular und Plural mit einem roten Strich ahndet.“
Die Rechtfertigung, daß das
Johannesevangelium 1,29 den Singular verwendet und dieser somit schriftgemäß ist, steche nicht: „Denn
maßgeblich bleibt der lateinische Text und dieser gebraucht den Plural.“
„Wer der biblische Formulierung
den Vorzug geben will, müßte mit diesem Argument das »für alle« in den Wandlungsworten ablehnen“ –
fügt Hw. Ziegenaus hinzu.
Er vermutet, daß hier der Versuch vorlag, „klammheimlich eine andere Theologie
einzuschmuggeln.“
Eine weitere unkorrekte Übersetzung findet Hw. Ziegenaus beim Apostolischen Glaubensbekenntnis.
Dort wird „carnis resurrectio“ mit „Auferstehung der Toten“ wiedergegeben.
An sich sei diese Formulierung
nicht falsch. Der Ausdruck „Auferstehung des Fleisches“ komme wörtlich in der Bibel auch nicht vor.
Dennoch sei die Formel schon im zweiten Jahrhundert geprägt und seitdem in offiziellen Dokumenten sanktioniert
worden:
„Es besteht die Gefahr, daß ‘Auferstehung der Toten’ ohne die Komplementärformel ‘des Fleisches’
einen anderen, einen spiritualistischen Sinn erhält.“
Darum habe die Glaubenskongregation bereits im
Jahr 1984 verlangt, daß in Zukunft nur Übersetzungen mit der traditionellen Wendung approbiert werden.
Hw. Ziegenaus erwähnt auch die im Probebüchlein abgedruckten Liedertexte.
So wird die zweite Strophe
des Weihnachtsliedes „Es ist ein Ros entsprungen“ durch eine ökumenische Fassung ersetzt.
Der letzte
Satz „hat sie ein Kind geboren und blieb doch reine Magd“ wird dadurch mit „hat sie ein Kind geboren,
welches uns selig macht“ ersetzt:
„Mit anderen Worten: Der Unterschied liegt in der Jungfräulichkeit
in der Geburt beziehungsweise in der immerwährenden Jungfräulichkeit, die nach katholischem Glauben
ein Dogma ist.“
Auch bezüglich der Gebetstexte des alten ‘Gotteslobes’ bringt Hw. Ziegenaus Kritik an.
Diese Texte müßten vor einer Übernahme ins neue Buch überprüft werden.
Der Dogmatiker verweist
auf einen Text im ‘Gotteslob’ (Seite 822f), wo die Jungfräulichkeit Mariens zur liebenden Hingabe und
Ganzbereitschaft uminterpretiert wurde.
Dazu der Dogmatiker: „Wenn Marias Jungfrauschaft nur ihre Hingabe
und Ganzbereitschaft ausdrücken soll, dann müßte man auch die heilige Elisabeth von Thüringen, die
verheiratet und Mutter war, Jungfrau nennen dürfen.“