Montag, 28. Februar 2005 18:07
Heute wird die eheliche Liebe als Sex und Sexualität verkauft. Dagegen legt das Zweite Vatikanische Konzil Wert auf die Würde der Ehegatten. Gott hat den Menschen die Aufgabe der Weitergabe des Lebens übertragen. Diese Aufgabe müssen Mann und Frau als Menschen erfüllen. Ein Blick in die Ehemoral.

(kreuz.net, Gaudium et Spes 51) Das Konzil weiß, daß die Ehegatten in ihrem Bemühen um ein harmonisches
Eheleben, oft durch moderne Lebensbedingungen so eingeengt sind, daß die Kinderzahl – mindestens vorübergehend –
nicht vermehrt werden kann und die treue Liebe und volle Lebensgemeinschaft nur schwer zu wahren sind.
Wo das intime eheliche Leben vernachlässigt wird, gerät die Treue als Ehegut nicht selten in Gefahr.
Auch das Kind als Ehegut wird in Mitleidenschaft gezogen. Dann gerät die Erziehung der Kinder und die
mutige Bereitschaft zu weiteren Nachkommen ebenfalls in Gefahr.
Manche wagen es, in solchen Schwierigkeiten
unsittliche Lösungen anzubieten. Selbst vor der Tötung eines ungeborenen Kindes scheuen sie nicht zurück.
Die Kirche aber erinnert daran, daß es zwischen den göttlichen Gesetzen, welche die Weitergabe des
Lebens regeln, und dem, was der echten ehelichen Liebe dient, keinen Widerspruch geben kann. Gott, der
Herr des Lebens, hat den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen. Diese Aufgabe
muß auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden.
Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit
höchster Sorgfalt zu schützen. Kinderabtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen.
Die geschlechtliche Anlage des Menschen und seine Zeugungsfähigkeit überragen in wunderbarer Weise
alles, was es auf niedrigeren Stufen des Lebens an Entsprechendem gibt. Deshalb sind die dem Eheleben
eigenen Vollzüge, die sich nach der wahren menschlichen Würde richten, zu achten und zu ehren.
In der
Frage der Harmonie zwischen der ehelichen Liebe und der Weitergabe des Lebens hängt die Sittlichkeit
einer Handlung nicht allein von der guten Absicht und der Bewertung der Motive ab. Sie entscheidet sich
auch an objektiven Kriterien, die aus dem Wesen der menschlichen Person und dem Wesen ihrer Handlungen
hervorgehen und die den Vollsinn der gegenseitigen Hingabe und die wirklich humane Zeugung in echter Liebe
wahren.
Ohne einen aufrichtigen Willen zur ehelichen Keuschheit ist das nicht möglich. Darum ist es
den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in
Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft.
Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und der
Auftrag, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit. Sie können deshalb auch
nicht alleine aus dieser Perspektive verstanden werden.
Gaudium et Spes (Freude und Hoffnung) ist der
Titel der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute des Zweiten Vatikanischen Konzils
1962-1965.