Euthanasie
Der Tod tritt ein, wenn das Herz herausgeschnitten wird
Das Wort „Organspender“ klingt gut. Doch in Wahrheit verbirgt sich dahinter eine furchtbare Wirklichkeit. Von Diplomingenieur Andreas Kirchmair.
Der Haken der Transplantationsmedizin: Die Organe von Toten sind unbrauchbar.
Der Haken der Transplantationsmedizin: Die Organe von Toten sind unbrauchbar.
© William Hartz, CC
(kreuz.net) Heute hört man viel von sogenannten Erfolgen der Transplantations- medizin. Doch woher kommen die transplantierten Organe?

Im Jahr 1982 wurde im österreichischen Nationalrat mit den Stimmen aller Parteien – die Meinung der Kirche wurde nicht eingeholt – das ‘Bundesgesetz über Organentnahme bei sogenannten Verstorbenen’, beschlossen.

Es erlaubt sofern der sogenannte Spender dieser Prozedur nicht vorher schriftlich widersprochen hat die Entnahme von Organen wie Lunge, Herz und Nieren, sobald der Organlieferant tot ist.

Der Haken bei der Sache: Die Organe von Toten sind bekanntlich unbrauchbar.

Verwenden kann man nur die Organe eines für hirntot erklärten Menschen, der aber noch atmet und fiebert und während der Explantation Narkotika sowie Schmerz- und Beruhigungsmittel erhält.

Die Vorverlegung des Individualtodes durch den sogenannten Hirntod hat nicht nur mehrere Todeszeitpunkte, sondern auch eine bedrohliche ethische Grauzone geschaffen.

Sterbende, nicht Tote

Bei der Entnahme lebenswichtiger Organe ist es so, daß Menschen zwar im Sterben liegen, aber noch leben, und erst sterben, wenn ihnen am Ende das Herz herausgeschnitten wird.

Somit wird in Österreich ungefragt aber legal ein Leben für die Gesundung eines anderen Lebens eingesetzt.

Der Organlieferant wird für tot erklärt, weil man seine Organe braucht, und nicht, um ihnen zu helfen – beispielsweise durch Körperkühlung auf 33 Grad.

Sobald jemand für hirntot erklärt wird, verliert er jeglichen Rechtsschutz als Person. Verstorbene haben einen anderen Status: sie werden sogar ihren eigenen Angehörigen entzogen.

Die Hirntod-Diagnose ist heute ein Todesurteil ohne Berufungsmöglichkeit.

Die Bevölkerung wird getäuscht

Die Durchführung des Transplantationsgesetzes fußt in Österreich auf zwei Pfeilern dem sogenannten Hirntod und der Widerspruchsregelung.

Der weitaus größte Teil der Bevölkerung geht bei der Organspende davon aus, daß die Betroffenen wirklich tot sind – das heißt: das Herz nicht mehr schlägt oder der sogenannte Organspender nicht mehr atmet. Beide Annahmen sind falsch.

Die Widerspruchsregelung bedeutet, daß jeder, der nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht (im Widerspruchsregister des ÖBIG), damit einverstanden ist, seine Organe nach seinem (Hirn)Tod zur Verfügung zu stellen.

In der Öffentlichkeit wird weiters der irreführende Begriff „Organspender“ verwendet, obwohl für eine Spende Freiwilligkeit und informierte Zustimmung Voraussetzung sind. Juristen sprechen davon, daß, wer die Unwissenheit eines anderen zu seinem Schaden ausnutzt, den Tatbestand des Betruges setzt.

Selbst der oft verwendete Begriff der Nächstenliebe ist eine gemeine Verdrehung, weil de facto die „Nächstenliebe“ nicht bewußt persönlich geschenkt, sondern in Österreich de facto staatlich verordnet wird, als eine „Aufopferungspflicht“.

Bedenkliche Eigendynamik

Inzwischen ist eine Mauer des Schweigens und der Angst entstanden. Angehörige erfahren, daß ihnen im Krankenhaus mittels Feststellung des sogenannten Hirntodes das Sorgerecht über Ihre Lieben brutal entzogen wird.

Weder die Angehörigen noch ein Priester dürfen in der Sterbestunde dabei sein.

Das medizinische Personal ist zerrissen zwischen der Aufgabe, das Leben eines Menschen zu retten und den Patienten als Organspender vorzubereiten.

Der sterbende Organlieferant und seine Angehörigen sind durch die weitgehend unbekannte Widerspruchsregelung aus der Verantwortung genommen.

Ein Blick auf das Bundesgesetz zeigt, daß niemand eine persönliche Verantwortung trägt.

Die Juristen verlassen sich auf die Mediziner. Der Neurologe stellt nur den Hirntod fest. Der Anästhesist kümmert sich nur um die Narkose. Der Transplanteur operiert nur die Organe heraus. Die Priester sind gar nicht da.

Wissenschaftlich zunehmend umstritten

Die gegenwärtige medizinische Wissenschaft behauptet, daß der Tod eines Menschen mit der Einstellung der Gehirntätigkeit eintritt.

Doch unzählige Ärzte, Philosophen, Theologen, Bischöfe und Angehörige von Organentnahmeopfern halten dieses Konzept des Hirntodes mit seinen mittlerweile über dreißig verschiedenen Definitionen für überholt und brüchig.

Auch die Widerspruchsregelung hat die bestehenden Widersprüche nie beseitigt, sondern immer nur versteckt.

Die Widersprüche sind zahlreich:

– Totes Leben gibt es nicht: Menschen können nicht gleichzeitig leben und tot sein.

– Ärzte können nicht gleichzeitig Leben zu retten versuchen und ihre Patienten für die Organentnahmen vorbereiten.

– Angehörige können nicht gleichzeitig ihr Sorgerecht ausüben und vor der tödlichen Explantation nach Hause geschickt werden.

– Politiker können nicht von Eigenverantwortung reden und gleichzeitig beschließen, daß jeder zustimmt, der nicht widerspricht.

– Priester können nicht predigen „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht die Unwahrheit sagen“ und „Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Gut (Organ)“ und zu all dem schweigen.

– Das österreichische ‘Bundesinstitut für Gesundheitswesen’ http://www.oebig.org/, welche das Widerspruchsregister führt und das Koordinationsbüro für Transplantationsmedizin ist, kann nicht gleichzeitig für ein möglichst hohes Organaufkommen sorgen und die Bevölkerung so umfassend informieren, daß das Organangebot wieder zurückgeht.

Es ist an der Zeit zuzugeben, daß es kaum überzeugte Organspender gäbe, wenn die Menschen wüßten und sehen könnten, was in den Operationssälen wirklich vor sich geht.

Darum muß das Gesetz zur Organspendung in Österreich aufgehoben werden, damit allen Menschen bis zu ihrem letzten Atemzug geholfen wird und damit alle Menschen in Würde sterben können. Es müssen andere Wege gesucht werden, um kranken Menschen zu helfen.

Der Autor ist Unternehmensberater und ehemaliger Präsident eines österreichischen Patientenvereins, der sich für Menschenwürde, Therapiefreiheit und Eigenverantwortung in der Medizin einsetzt. Seit über zehn Jahren befaßt er sich auch mit dem Thema Organentnahmen.