15:39:02 | Freitag, 3. Oktober 2008
Heute feiert die Bundesrepublik Deutschland das fünfjährige Jubiläum einer Rede, deren Folgen noch nicht abzuschätzen sind. Von Leo G. Schüchter.

Martin Hohmann auf seiner Webseite.
(kreuz.net) Heute vor fünf Jahren – am 3. Oktober 2003 – hielt der CDU- Bundestagsabgeordnete Martin
Hohmann in seinem Heimatort Neuhof bei Fulda eine Rede gegen die herrschende Medienmeinung.
Hohmanns
Schlußaussage seiner elfseitigen Ansprache lautete:
„Daher sind weder »die Deutschen« noch »die Juden«
ein »Tätervolk«. Die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien, sie waren das Tätervolk des letzten,
blutigen Jahrhunderts.“
Dreifaches GesinnungsverbrechenDamit hatte Hohmann in dreifacher Hinsicht gegen
das Glaubensbekenntnis der Mächtigen verstoßen.
In ihrem Namen erklärte Kardinal Karl Lehmann von
Mainz, daß es „falsch und belastend“ gewesen sei, daß Hohmann „zwischen dem Bolschewismus und dem Nationalsozialismus
die Gottlosigkeit als große Gemeinsamkeit“ erkannte.
Auch Gottlosenvereine begannen als getroffene Hunde
zu bellen. Sie stellten gegen Hohmann Strafanzeige. Bis heute waschen sie bekanntlich den atheistischen
Massenmörder Joseph Stalin († 1953) und seine bolschewistischen Henker
vom roten Terror und Völkermord
rein.
Das wahre TätervolkAuf die zweite These Hohmanns, für die Deutschen das Verdikt »Tätervolk«
abzulehnen, prügelte die gesamte Medienindustrie ein.
Das Boulevardmagazin ‘Der Spiegel’ stellte fest,
daß die verachtenswerten Deutschen das einzige und „wahre Tätervolk“ seien.
Hinter dieser merkwürdigen
Selbstbeschimpfung von Volksmitgliedern, die den Respekt vor ihrem eigenen Volk verloren haben, steht
die Kollektivschuldthese, welche die herrschende Klasse als Rechtfertigung für die Fremdarbeiterentschädigung
brauchte.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte sich im Jahr 2000 von jüdisch-amerikanischen Kreisen
erpressen lassen und trieb vom deutschen Volk zehn Milliarden DM – über fünf Milliarden Euro – für
jüdische und osteuropäische Fremdarbeiter der NS-Diktatur ein.
Davon wurden über die Hälfte aus Steuergeldern
entwendet, die von der zweiten und dritten Generation nach dem Ende des NS-Staates aufgebracht worden
waren.
Diese Steuerzahler hatten mit der Ausbeutung der Fremdarbeiter durch damalige Staats- und Privatfirmen
im Rahmen des Nationalsozialismus nichts zu tun.
Als Rechtfertigung für die Ausgleichszahlungen durch
Steuergelder brauchte man die Kollektivschuldthese und den unfehlbaren Glauben an die quasi genetisch
bedingte
Verwerflichkeit aller Deutschen.
Die HauptanklageDer Hauptanklagepunkt von Medien und Politik
gegen Hohmann beruhte aber auf dessen Aussage, daß die Juden kein Tätervolk seien.
Hohmann hatte sich
bei seiner Argumentation gegen die Tätervolkthese auf politische Kriminelle jüdischer Abkunft bezogen,
um die Absurdität der Stigmatisierung eines ganzen Volkes aufzuzeigen:
Bei 100.000 deutschen Tätern
an den Judenmorden – die Zahl stammt von dem antideutschen US-Schriftsteller Daniel Goldhagen – würde
ein ganzes Volk von achtzig Millionen Menschen als Tätervolk bis in die dritte Generation in Haftung
genommen.
Mit der gleichen Logik könnte man die am bolschewistischen Terror weit überrepräsentierten
Juden ein Tätervolk nennen.
Da es aber abwegig wäre, von einem limitierten Verbrecherkreis auf ein
ganzes Volk zu schließen, dürfe man auch die Deutschen nicht als »Tätervolk« bezeichnen – folgerte
Hohmann.
Die Mediengewaltigen konnten der Beweisführung Hohmanns keine Argumente entgegenstellen und
verlegten sich darum auf Empörungstaktik.
Damit konnten sie ihre antideutsche Beschuldigungsstrategie
der Bevölkerung aufdrücken.
Strafrechtlich irrelevanter AntisemitDaß Hohmann dann noch als Antisemit
beschimpft wurde, gehörte zum üblichen Ablauf des Rituals.
Zunächst beschuldigten einige Medien Hohmann
als konjunktivischen Antisemiten. Dieser Antisemitismus wäre besonders mies, weil er strafrechtlich irrelevant
war.
Der Historiker Jörg Barbarowski mußte zugeben, daß viele Juden an den Schlächtereien der Sowjetrevolution
führend teilgenommen hatten.
Doch Hohmann habe verschwiegen, daß die von Juden geleiteten Massenmorde
wegen der angeblichen antisemitischen Unterdrückung der Zaren berechtigt gewesen seien. Darum wären
seine historischen Hinweise selber antisemitisch.
Zum Schluß erinnerten sich die Anti-Hohmann-Propagandisten
sogar an den nationalsozialistischen Propagandaminister Paul Joseph Goebbels († 1945).
Sie erklärten
triumphierend – zum Beispiel die ‘Süddeutsche Zeitung’ –, daß die Verbindung „zwischen der jüdischen
Herkunft diverser Sowjetrevolutionäre und dem verbrecherischen, massenmörderischen Sowjetsystem direkt
aus dem Arsenal von Goebbels stammt.“
Der Hinweis wäre schon deshalb ein antisemitisches Klischee.
Antisemitismus auf der GefühlsebeneNach drei Wochen Kesseltreiben mußten führende deutsche Boulevard-Medien
einschließlich des ‘Spiegels’ und der ‘Frankfurter Rundschau’ allerdings rechtsverbindlich die Aussage
zurücknehmen, daß Hohmanns Rede antisemitisch gewesen wäre oder er die Juden als Tätervolk bezeichnet
hätte.
Die ‘Bildzeitung’ zahlte wegen Wiederholung der Aussagen 30.000 Euro.
Darum erfand man die Formulierung:
„eine als antisemitisch empfundene Rede“, die von den meisten Mediengewaltigen seither verwendet wurde.
Diese Redewendung hat wegweisende Bedeutung auch für zukünftige Verleumdungskampagnen durch die Medienindustrie.
Man braucht nicht mehr nach Wahrheit zu forschen, sondern darf sich auf die Vermittlung journalistischer
Empfindungen konzentrieren.
Zwecklose Entschuldigungsrituale des TodeskandidatenVor den Parteigremien
der CDU hatte sich Hohmann dreimal entschuldigt.
Daraufhin wurde ihm vom Parteivorstand eine scharfe
Rüge erteilt und für den Wiederholungsfall der Parteiausschluß angedroht.
Doch jüdische Propagandisten
und die Israel-Lobby der Mediengewaltigen erpreßten die rückgratlose CDU solange, bis sie Hohmann auch
ohne Wiederholung aus der Partei warf.
Der Frankfurter Philosoph
Werner Becker hat den politischen Ächtungsprozeß
gegen Hohmann als Teil der Holocaustreligion auf den Punkt gebracht:
„Die politischen Eliten hüten die
Kernmoral der Bundesrepublik um Auschwitz wie ein Tabu. Für das Gedenken an die Holocaust-Katastrophe
haben wir ‘geheiligte’ Formen des Miteinander-Umgehens entwickelt.“
„Die Wächter unserer politischen
Kernmoral richten einen Tabubrecher ohne Nachsicht und ohne förmliche prozessuale Verhandlung und strafen
ihn mit gesellschaftlicher Ächtung.“
„In der Regel verfällt er dem stärksten Verdikt, das unsere politische
Sprache kennt: ‘Antisemit’ und ‘ewig gestriger Nazi’ zu sein.“