10:01:37 | Mittwoch, 8. Oktober 2008
Am Fest der Rosenkranzkönigin verlieh der Heilige Vater zwei traditionelle Ordensgemeinschaften die Anerkennung päpstlichen Rechts. Eine der beiden gibt es erst seit wenigen Jahren.
(kreuz.net, Gricigliano) Am 7. Oktober – dem Fest unserer Liebe Frau vom Rosenkranz – anerkannte Papst
Benedikt XVI. das altgläubige „Institut Christus König und Hoherpriester“ als Gesellschaft des Apostolischen
Lebens päpstlichem Rechts.
Das gab die Gemeinschaft auf ihrer Webseite bekannt.
Der Sekretär der päpstlichen
Kommission ‘Ecclesia Dei’, Prälat Camile Perl, verlas das Errichtungsdekret in der Seminarskapelle im
Mutterhaus des Instituts in Gricigliano – unweit von Florenz.
In einem Dankeswort an den Heiligen Vater
erwähnte das Institut besonders seine tiefe Verbundenheit mit dem Papst.
In Afrika gegründetDie Priestergemeinschaft
„Institut Christus König und Hoherpriester“ wurde 1988 in Gabon in Afrika von Prälat Giles Wach gegründet.
Der Prälat stammt aus Troyes in Nordfrankreich.
Der damalige Präsident der Kommission ‘Ecclesia Dei’,
Paul Augustin Kardinal Mayer (97), verhalf der jungen Gemeinschaft zu ihrem Haus in Gricigliano.
Im September
1990 anerkannte der frühere Erzbischof von Florenz, Silvano Kardinal Piovanelli (84), das Institut als
Gemeinschaft diözesanen Rechts.
Die Gemeinschaft zählt derzeit mehr als fünfzig Priester und siebzig
Seminaristen. Die Mitglieder wirken weltweit in über fünfzig Bistümern.
Auch der weibliche Zweig anerkannt
Im Jahr 2001 gründeten befreundete Frauen die altgläubige Nonnengemeinschaft „Anbetungsschwestern des
königlichen Herzens Jesu Christi“.
Die Schwestern leben ein beschauliches Leben ohne strenge Klausur.
Im Juni 2004 wurden die ersten drei Schwestern durch den Erzbischof von Florenz, Ennio Kardinal Antonelli,
eingekleidet.
Im Frühjahr 2007 zählte die Gemeinschaft neun Schwestern und vier Postulantinnen.
Die
junge Schwesterngemeinschaft wurde gestern ebenfalls zur Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts erhoben.