Das Quälen von Menschen in Ihrem Intimbereich macht Ihnen Spaß? Sie brauchen einen neuen Kick, weil Sie von den üblichen Perversionen, die sie dem satanischen Lustgötzen darbringen, die Nase voll haben? Von Dr. Josef Preßlmayer.
(kreuz.net) Es gibt für Sie eine Lösung: Kommen Sie in die Volks-Tötungs-Demokratie Österreich. Werden
Sie Teil der Rowdie-Truppe des Oberschlächters und Vorsitzenden der weltweiten Abtreiber-Vereinigung
‘FIAPAC’, Christian Fiala.
Dann können Sie vor den Kinder-Schlachtkammern, in denen die Österreicher
ihre Kinder und damit ihre Zukunft zerstückeln lassen, auch Ihre sadistischen Gelüste straflos befriedigen.
Strafanzeige abgelehnt Das Video „Psychoterror vor Abtreibungsklinik“ machte das junge katholische Internetforum
‘gloria.tv’ schlagartig bekannt und katapultierte es in ungeahnte Zugriffshöhen.
Das Video wurde mit
versteckter Kamera aufgenommenen und erreichte bis jetzt über 90.000 Zugriffe.
Die im Video dokumentierten
Übergriffe veranlaßten mich im Januar 2008, bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige einzureichen.
Ich wurde vor dieser Abtreibungsküche schon selber durch Klatschen an meinem operierten Ohr vertrieben.
Im vergangenen Juni lehnte die Staatsanwaltschaft meinen Strafantrag nach vorherigem Einspruch endgültig
ab.
Abtreiber verdrängen die Wirklichkeit Verfechter der Abtreibungsgewalt zeigen eine ausgeprägte
Beeinträchtigung ihrer mentalen Funktionen von Wahrnehmung, Gedächtnis und Denken. Das ist auf das Phänomen
der psychischen Verdrängung zurückzuführen.
Darum müssen sie die im Video gezeigte Realität als
von Lebensschützern vorgegaukelte Lügen diffamieren.
Nach der Präsentation dieser Dokumente müssen
sie sich mühsam geistig umorientieren und Zirkelbahnen einrichten, um diese Wahrheiten in ihren Informationsflüssen
fest einzukapseln.
Ein Beispiel. Vor einigen Monaten postete ein in seinen psychischen Funktionen retardierter
Vertreter der Abtreibungsgewalt:
„He Preßlmayer! Was ist eigentlich aus dem angeblichen Prozeß gegen
Fiala geworden? Offensichtlich nichts. Das einzige, was rauskam war die Entlarvung Deiner Engelwerkstruppe
als notorische Lügner.“
Die Fakten sind hart zu beseitigen Nun hat ‘gloria.tv’ anhand von Justiz-Dokumenten
wieder einen Beitrag gestaltet, ihn mit Video-Szenen unterlegt und damit gezeigt, welche faule juristische
Früchte der sogenannte Rechtsstaat Österreich hervorbringt.
Die wohl abscheulichste Tat der Torwächter
von Abtreiber Fiala bestand in der geschlechtlichen Nötigung einer Beterin. Ein Abtreibungs-Rowdie benützte
einen Holzkeil und simulierte mit Kopulationsbewegungen einen Geschlechtsakt.
Dabei legte der Täter
ein Kleidungsstück über seinen und den Kopf der Dame.
Diese Nötigung hat bei dieser Frau laut Aussage
des ebenfalls mißbrauchten Beters bleibende psychische Nachwirkungen ausgelöst.
Die entsprechende Gesetzesstelle
ist Paragraph 202, Absatz 2 des österreichischen Strafgesetzbuches. Er befaßt sich mit der geschlechtlichen
Nötigung und lautet:
„Hat die Tat … oder wird die genötigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch
in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe
von einem bis zu zehn Jahren … zu bestrafen.“
Gegen Fakten zählen keine Argumente Das vom Gesetz gemeinte
Vergehen wird in dem Video klar und deutlich dokumentiert. Beide sexuell Genötigten wurden nicht nur
einige Augenblicke, sondern „längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt“.
Die Beterin
wurde auch „in besonderer Weise erniedrigt“. Darauf wies ich sowohl bei meiner Anzeige wie auch bei meinem
Einspruch ausdrücklich hin.
Die Oberstaatsanwaltschaft mißachtete jedoch dieses Gesetz und den Anklagepunkt.
Sie verlegte sich auf die Unterstellung, daß der „Griff in den Schambereich“ nur „behauptet“ sei. Damit
widersprach sie sich selber, da sie gleichzeitig einräumte, daß es „sich nur um eine flüchtige Berührung“
gehandelt habe.
Das behauptet der Oberstaatsanwalt, obwohl die Videos beweisen, daß der Zugriff des
Täters zielgerichtet und immer wieder erfolgte.
Es handelt sich keineswegs „nur um eine flüchtige Berührung“,
sondern um ein mehrfach wiederholtes zielgerichtetes Greifen. Dieses zielt – wie leicht zu sehen ist –
nicht nur auf eine flüchtige und augenblickliche Berührung, sondern ist ein wiederholtes gezieltes Hingreifen
und Quälen im Intimbereich.
Ein einfältiges Argument Die Staatsanwaltschaft stellt den Sachverhalt
auch insofern unrichtig dar, da der „Griff in den Schambereich“ mehrfach gefilmt, somit bewiesen und keinesfalls
nur „behauptet“ ist.
Wäre der „Griff in den Schambereich“ nur „behauptet“, könnte auch nicht interpretiert
werden, daß es sich „nur um eine flüchtige Berührung“ handelt.
Somit besteht hier die groteske Situation,
daß die Justiz zwar aus eigener Beurteilung eine Berührung wahrnimmt, die Tatsache des Hingreifens aber
als „Behauptung“ zu entkräften versucht.
Besonders absurd ist die Begründung, mit welcher der Täter
weiter entlastet wird. Es wird gesagt, daß das Opfer „bekleidet“ gewesen sei.
Doch die Tatsache, daß
der angegriffene Berater bekleidet war, macht die sexuelle Attacke auf ihn nicht gegenstandslos.
Denn
in der europäischen Zivilisation ist es üblich, sich zu bekleiden. Die strafbare sexuelle Belästigung
von Frauen durch Begrapschen erfolgt meist auch gegenüber bekleideten Frauen.
Daß das Opfer bekleidet
war, ist daher ein verfehltes und zudem einfältiges Argument.
Werden Bekleidete zum Freiwild von Perversen
und Sadisten? Darum: Perverse und Sadisten aller Völker, vereinigt Euch zum gemeinsamen straffreien Quälspaß!
Die österreichische Justiz bietet Euch die einmalige Gelegenheit im Fall von Homo-Begierden nach Lust
und Laune Männern in den Schritt zu greifen.
Wer den Wunsch hat, Frauen zu erniedrigen und sexuell zu
demütigen, kann diese mit einem Kleidungsstück bedecken und mit einem Holzstück eine Kopulation simulieren.
Steht zu befürchten, daß der Abschaum der Welt sich jetzt in die Städte Österreichs ergießt, um
die Menschen dort auf den Straßen sexuell zu nötigen?
Wohl nicht. Denn jeder weiß, daß die Geschändeten
Verteidiger von Kindern sind, die von der vorgeburtlichen Abschlachtung bedroht sind und sich heute dort
befinden, wo die Juden vor siebzig Jahren in Österreich und Deutschland standen.
Doch die Lebensschützer
sind in der schönen neuen Baby-Holocaust-Welt nichts anderes als notorische Querulanten und Störenfriede.
In ihrem Fall kann man die übliche Anwendung des Gesetzes im Sinne unserer wunderbar gemütlichen Volks-Tötungs-Demokratie
aussetzen.