Kinderschlachtung
Wieder Platzverweis und vorläufige Festnahme
Werden in Deutschland gezielt Polizeischikanen gegen legal agierende Lebensschützer eingesetzt, um diese mürbe zu machen oder ist es Unwissenheit der Polizei? Von Günter Annen.
Der Lebensrechtler Günter Annen betreibt die bekannte Webseite 'babycaust.de'
Der Lebensrechtler Günter Annen betreibt die bekannte Webseite ‘babycaust.de’
(kreuz.net) Am Mittwoch, dem 26. August, machte ich mich wieder auf den Weg in die Stadt Wiesloch, um vor dem Geschäft der Abtreiberin Susanne Haller, gegen die Abtreibungsgewalt zu demonstrieren.

Wiesloch befindet sich dreizehn Kilometer südlich von Heidelberg.

Ich hatte ein Sandwich-Plakat mit einem Abtreibungsbild umgehängt und forderte in großen Lettern: „Stoppt Abtreibung in Wiesloch!“. Zusätzlich verteilte ich Flugblätter.

Es gab einige gute Gespräche mit meist jugendlichen Passanten, wobei die Einstellung zur Abtreibung unterschiedlich war.

Ungefähr sechzig Minuten nach Beginn meiner Aufklärungskampagne stellten sich wieder Polizeibeamte vor, obwohl das deutsche Versammlungsgesetz vorsieht, daß bis zwei Personen unangemeldet demonstrieren dürfen.

Die Beamten forderten mich auf, mein Sandwich-Plakat abzunehmen und mit dem Verteilen aufhören.

„Sie wissen doch, daß das verboten ist, denn sie haben schon vor ein paar Tagen einen Patzverweis erhalten“ – meinte ein Polizeibeamter.

Auf meine Rückfrage hin, was mir konkret vorgeworfen würde, murmelten sie nur, ohne mir konkrete Vorhaltungen zu machen.

Natürlich habe ich mich der Anweisung widersetzt, denn ich fand mich eindeutig im Recht.

So wurde ich, wie bereits vierzehn Tage zuvor mit der Blauen Minna zur Polizeistation gebracht.

Hier diskutierte ich noch einmal kräftig mit den beiden unwissenden Gesetzeshütern.

Nach einer kurzen Wartezeit wurde ich einem anderen Beamten übergeben, der die Formalitäten aufnahm.

Es wurde mir erklärt, daß die Staatsanwaltschaft bereits gegen mich ermittle und ich in den nächsten Tagen von dort Post bekommen würde.

Die Abtreiberin Susanne Haller hatte Strafanzeige wegen Beleidigung und ähnlichem gestellt.

Ich fragte den Polizeibeamten: „Wenn der Staat Abtreibern erlaubt, daß sie Handlungen vornehmen wie die Tötung ungeborener Kinder, und die Benennung dieser Tätigkeit zugleich als Beleidigung oder Verunglimpfung ansieht: Was ist das für ein Staat?

Warum fühlen sich Abtreiber beleidigt, wenn sie sich doch innerhalb des Gesetztes bewegen und die Entscheidung zur Tötung eines ungeborenen Kindes nicht unter Zwang, sondern freiwillig geschieht?“

Keine Antwort.

Ich mußte dann noch einige Zeit warten, weil „gewisse Dinge“ noch abgeklärt werden sollten.

Schließlich erfolgte die Wende: Der Polizist erklärte mir, daß man von „möglichen“ Straftaten ausgegangen sei.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sähe es nun doch anders aus. Weder die damals beschlagnahmten Flugblätter, noch die heute verteilten Flugblätter seien zu beanstanden.

Meine Demonstration erscheine zwar als „grenzgängig“, sei aber mit dem Gesetz zu vereinbaren. Ein Bescheid würde mir in den nächsten Tagen zugehen.

Für die Zukunft wäre zu hoffen, daß sich Polizeibeamte dieser vermeintlich „neuen Rechtslage“ anschließen und mir bei meiner nächsten Demonstration freundlich aus dem Fahrzeug zuwinken.