Freitag, 16. Mai 2008 10:41
Schmidberger verkündet selbstherrlich Trennung von Tisch und Bett in Ehesachen
Pater Schmidberger hatte wieder eine Eingebung seiner Standesgnaden
Der Verfasser ist Zeuge, wie Pater Schmidberger in der traurigen Angelegenheit der Scheidung einer Familie,
die wir hier Altmann nennen wollen, ohne jedes Verfahren aufgrund selbstherrlichen Standesdünkels, die
Rechtmäßigkeit der Trennung von Tisch und Bett festgestellt hat.
Wie kommt Herr P. Schmidberger dazu?
Herr Altmann fand in seiner Post am Arbeitsplatz einen Brief Schmidbergers, der ihm so gut wie unbekannt
ist und auch Schmidberger kennt die Familie kaum.
Schmidberger schützt vor, nach Einsicht der Gerichtsunterlagen
die Rechtmäßigkeit der Trennung von Tisch und Bett feststellen zu können.
Dazu ist zu sagen, daß
Pater Schmidberger gar keine Akten zu einem Gerichtsurteil vorliegen können, da in dem dem laufenden
Verfahren bis jetzt nur eine einstweilige Verfügung vorliegt.
Schmidberger sah es nicht für notwendig
an, Herrn Altmann in der Sache zu befragen. Die Entscheidung Schmidbergers geschah einseitig aufgrund
der Initiative der Ehefrau.
Selbst wenn P. Schmidberger kompetent sein sollte, oder eine Kommission der
FSSPX, so wären hierzu sämtliche Verfahrensanweisungen des Kirchenrechtes einzuhalten.
Die Handlung
Schmidbergers, der noch nicht einmal den Gatten befragt hatte, ist eindeutig parteiisch und spricht den
Regeln jeder kirchlichen Gerichtsbarkeit Hohn.
Die Trennung wird Tisch und Bett sieht immer die Feststellung
einer Schuld vor. Es gibt immer einen Unschuldigen und einen Schuldigen. Herr Altmann ist also von Schmidberger
ohne Vernehmung schuldig gesprochen. Der Verfasser hat deswegen Herrn Altmann geraten gegen Schmidberger
rechtliche Schritte zu ergreifen, weil die Handlungsweise des Distriktsoberen eine Form der böswilligen
Rufschädigung darstellt.
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