Antwort: Gegen eine Humanisierung und Rationalisierung des Strafvollzugs unter getreuer Bewahrung des festgelegten Strafmaßes bestehen von islamrechtlicher Seite keine Bedenken! Die guten Erfahrungen mit Baukränen im Iran ermutigen zu einer weiteren Elektrifizierung und Automatisierung in der Rechtspflege.