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@ Irenäus Unsinn. Ich muss es noch einmal nachschauen, aber es steht m.W. in den Petrusakten, dass anlässlich
einer Taufe auch Eucharistie an einem Holztisch gefeiert wurde, von der Gebetsrichtung steht da GAR NUSCHT.
@Evelin: Unsinn. GAR NUSCHT ist gewaltsam eingeführt worden. Am Ende wollen Sie noch behaupten, das 1.
Vatikanum habe gewaltsam die Unfehlbarkeit des Papstes durchgesetzt? Oder das Tridentinum gewaltsam die
Einführung der tridentinischen Messe? Für alles andere hab ich jetzt keine Zeit, wie es ja überhaupt
müßig ist, zu antworten, wenn man in der Minderheit ist. Würden Sie in einem Forum, in dem irgendwelche
für die Hölle bestimmte Ekelmenschen, sagen wir mal Homosexuelle oder Juden oder Johannes XXIII. die
Wortführerschaft innehaben, auch nicht lange durchhalten. Und dass der römischen CANON seit dem 6. Jh.
nicht geändert wurde: Ja und? Es gab trotzdem VORHER andere (500 Jahre sind eine ganze Menge eigentlich…),
und die Behauptung, die tridentinische Ordnung sei die einzig „gültige“, impliziert eben, dass alles,
was dieser Ordnung nicht entspricht, blasphemisch oder sonstwas ist. Und wissen Sie was? Beim Abendmahl
Jesu hat’s sogar gebröselt, die Jünger haben das Brot in die Hand genommen und es war kein Weizen-,
sondern Gerstenbrot. Waren Jesus und die Apostel am Ende auch Häretiker?
Kommentar @ Athanasius: Wie kommen Sie darauf, dass ich den tridentinischen Ritus verachte? Wenn es ihn
heute noch als Normalform gäbe, würde ich vermutlich nicht auf die Idee kommen, ihn zu ändern. Aber
was ich verachte, ist die Arroganz von „Tridentinern“, die sich für ach so kirchentreu halten, aber in
dem Moment, wo die kirchliche Autorität eins der Dinge tut, die zu ihrer ureigensten Aufgabe gehört,
nämlich die Liturgie neu ordnet, „ungültig, ungültig“ schreit, und auf einmal einen Unterschied zwischen
zwei Riten konstruiert, die beide derselbe sind, nur einmal in der Form von 1570 und dann in der von der
kirchl. Autorität neu geordneten Form von 1970, die somit rechtsgültig die Form von 1570 abgelöst hat,
weswegen die Zulassung der Form von 1570 (oder meinetwegen auch in der winzigst veränderten Fassung von
Johannes XXIII.) allenfalls ein Entgegenkommen für bestimmte Gläubige ist, aber nichts, worauf irgendein
„nachkonziliar“ aufgewachsener Gläubiger einen Anspruch hätte. Und natürlich weiß ich auch, dass die
Form von 1570 eine Vorgeschichte hat, aber 1357 Jahre sind damit immer noch nicht abgedeckt. Und dass
in der Antike – z.B. laut Apostelakten – auch an Holztischen gefeiert wurde, ist schon Grund genug, das
niemand behaupten darf, der tridentinische Ritus sei der „einzig gültige“. Dann wären nämlich die ersten
christlichen Generationen nichts als eine Bande von Gotteslästerern.
Kommentar Ach ja, die „einzig gültige Messe“ ist die des Tridentinum… Hm, was ist denn wohl mit den
Messen, die vor dem Tridentinum gefeiert wurden? Was, wenn die „Vor-Tridentiner“ kommen und dem Tridentinum
vorwerfen, es habe die einzig gültige liturgische Ordnung (nämlich die bis 1570 geltende) verraten…
Tja, was?
@ Dottore Regazzoni Würden Sie dasselbe auch über, hm, sagen wir mal, Erzbischof Lefebvre sagen? Würden
Sie sich auch aufregen, wenn ein Vetus-Ordo-Priester Ihnen sagt, dass Kollege Lefebre Sie vom Himmel segnet?
Kommentar Wüsste ja gerne mal, was die Abteilung kreuz.net sagen würde, wenn jemand einen Ritus feiern
wollte, der noch älter ist als der tridentinische… Mannmannmann, dem würden die Damen und Herren hier
aber die Hölle heiß machen. Und würden das als Privatismus geißeln. Nun hat die Kirche aber den römischen
Ritus neu geordnet – das ist ihr gutes Recht – und jetzt soll ausgerechnet der tridentinische der wahre
sein? Leute, der ist auch erst im 16. Jahrhundert eingeführt worden, also kann er auch reformiert werden…
Ist das denn so schwer zu begreifen?
Kommentar Ich fasse zusammen: Kollege Gibson führt das mittelalterliche Eigenkirchenwesen wieder ein.
Ohne Zustimmung der kirchlichen Hierarchie organisiert er sich einen eigenen Priester, der dann natürlich
weisungsabhängig von seinem Lehnsherrn Gibson sein wird. Und kreuz.net findet das toll. Denn kreuz.net
ist ja so katholisch.
Kommentar Mich würde ja mal interessieren, was kreuz.net dazu sagt, wenn irgendwo ein katholischer Priester
sind mit einem altkatholischen Priester (also auch jemandem, der außerhalb der kirchlichen Jurisdiktion
steht) für eine gemeinsame Aktion gegen „Blasphemie“ verbündet… Würde dann auch in der Überschrift
„priesterbrüderlich vereint“ stehen? Im Übrigen kann ich Gotthard nur zustimmen: Wie kann der Autor
des Artikels wissen, dass es eine blasphemische Veranstaltung war, wenn er zugleich nicht weiß, was an
der Veranstaltung problematisch gewesen sein soll?
Kommentar Zitat aus dem Artikel: „Am meisten Aufsehen erregte dabei das Weihrauchfaß“ Interessant, worauf
die Redakteure in einer Eucharistiefeier so achten… Ich vermute, das „Weihrauchfaß“ (heißt übrigens
nach geltender Rechtschreibung „Weihrauchfass“) hat allenfalls bei den Redakteuren für Aufsehen gesorgt,
aber wohl kaum bei den Mitfeiernden. Jedenfalls wäre es mal interessant zu erfahren, auf welcher Grundlage
eine solche Pauschalaussage beruht. Journalistische Sorgfaltspflicht spricht aus so einer Darstellung
jedenfalls nicht. @ Elendester Sünder: Wie schön, dass Du trotz Deiner elenden Sünden noch sehr genau
über andere urteilen kannst, ob sie denn den Glauben noch leben oder nicht. Solche Urteile hat unser
Herr und Heiland ja besonders gerne, wie wir wissen.
Ergänzung Niemand geringerer als Joseph Ratzinger hat in dem Interviewbuch von 1996 (?), dessen genauen
Titel ich gerade nicht greifbar habe, betont, dass er den Pflichtzölibat zwar für sinnvoll hält, dass
dieses Gesetz aber nicht notwendig aus dem Glauben folgt – wie die vielen verheirateten Priester im byz.
Ritus, die Konvertiten und andere ja ohnehin beweisen. Außerdem halte ich die Behauptung, der Zölibat
sei „bewährt“, für sehr gewagt – historische Untersuchungen über die EInhaltung des Pflichtzölibats
z.B. in der Zeit derGegenreformation (da liegen genügend Visitationsakten vor) zeigen, dass dieses Gesetz
schlicht und einfach über sehr weite Strecken nicht beachtet wurde. Von Päpsten, die auch im Amt noch
weiter Kinder zeugten, weiß eh jeder. Und wer sich heute einmal die Situation z.B. in Ostafrika anschaut,
weiß, dass es dort fast der Normalfall ist, dass Priester Frauen und Kinder haben – nur eben ohne sakramentale
Ehe. Und die Frage, wie es eigentlich mit dem Grundrecht der Gläubigen auf Sakramentenspendung (can.
im CIC/1983 weiß ich nicht auswendig, irgendwas zwischen 200 und 220) steht, während gleichzeitig die
Kirche, obwohl es keine theologischen Hindernisse gibt (s.o.), sich weigert, verheiratete Männer als
Priester zu beauftragen, steht ja auch noch im Raum – nicht zuletzt in Tirol und Oberösterreich, wo die
beiden Bischöfe Scheuer und Aichern die Situation gemäß ihrer Verantwortung vielleicht sogar besser
beurteilen können als die Damen und Herren kreuz.net-Leser
Kommentar Woher ist Martin Luther King „als Frauenheld bekannt“, wie die Redaktion mal eben ohne nähere
Erläuterung – offenbar also rein wertend, man möchte sagen: verunglimpfend – einstreut?
Kommentar Welchen persönlichen Beitrag leistet Mons. Laun dazu, dass wieder mehr Österreicher geboren
werden? Was würden die Leser von kreuz.net wohl sagen, wenn er selbst Vater würde?
Kommentar Entgegen dem ersten Satz der Meldung hat der SJ-Orden nicht 44,9% seiner Mitglieder verloren.
Allenfalls ist die Mitgliederzahl um 44,9% gesunken.
Kommentar 1. Bischof Scheuer hat sich nicht die Kritik „der Gläubigen“ zugezogen, sondern allenfalls
die Kritik „einiger Gläubiger“ sowie kreuz.net. 2. Wenn Bischöfe Scheuer und Aichern sagen, die Abschaffung
des Pflichtzölibats für Weltpriester sei „eine Möglichkeit“, dann sagen sie damit nur etwas theologisch
Selbstverständliches, nämlich dass die Regelung dieses Gesetzes durch die kirchl. Autorität jederzeit
geändert werden könnte, theologisch nicht zwingend ist und niemand verpflichtet ist, die geltende Regelung
für die bessere zu halten. Natürlich sind die Bischöfe verpflichtet, sie umzusetzen, und die Gläubigen
bzw. die Betroffenen, sie einzuhalten – aber das hat keiner der beiden Bischöfe je bestritten. Jedoch
ist niemand verpflichtet, kirchl. Rechtsvorschriften, die rein kirchl., kein göttl. Recht sind, für
gut zu halten; und jeder hat das Recht, seine diesbezügliche Meinung zu äußern.