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Erstellt: 16:28:11 | Montag, 23. Januar 2006
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Die Staatsbürgerschaft über die religiöse Überzeugung stellen
#12   transmitter   11:53:11 | Samstag, 18. Februar 2006
Bayerische Verfassung Vorrang vor islamischen Glaubenssätzen
18.2.2006
In München will die türkische DITIM eine repräsentative Zentralmoschee bauen – unterstützt von SPD, OB Ude, GRÜNEN, ROSA LISTE.
Sendlinger Bürger wehren sich:
„Es geht um unsere bayerische Heimat! Die geplante Moschee / das Islam-Zentrum in Front zu Münchner Schulen und der katholischen Kirche St.Korbinian ist eine Provokation! (…)
Strenggläubige Muslime unterwerfen sich im Koran enthaltenen Glaubenssätzen, die teilweise gegen Grundwerte unserer Verfassung gerichtet sind. Moscheen, islamische Zentren und dort untergebrachte Koranschulen (…) dienen der Lehre und Verbreitung auch solcher grundgesetzwidrigen Glaubenssätze (z.B. Frauendiskriminierung, Herabsetzung von Nicht-Muslimen, Verhinderung von Religionsfreiheit).
Die Bayerische Verfassung und unser Grundgesetz sind in ihren Präambeln auf christlich-abendländische Wertvorstellungen gegründet; sie dulden keine Verletzung ihrer Normen. Vertreter anderer Wertvorstellungen und anderer Kulturkreise müssen hierzulande zuallererst die Grundrechte unserer Verfassung und die darauf begründete freiheitlich-demokratische Grundordnung respektieren und befolgen. Der geplante Bau eines Islam-Zentrums (Moschee, Koranschule, Geschäfte, Wohnräume, Büros und Freizeiteinrichtungen) ist nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt und begünstigt die Bildung einer islamischen Parallelgesellschaft, welche einer Integration türkischer Migranten in die demokratische Gesellschaft entgegensteht.“
buergerfuersendling@gmx.de
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