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nuja, ertränkt … ertränkt wurde er nicht. die hinrichtungsart für hochverrat in england heißt „hanged,
drawn, and quartered“, „drawn“ nicht „drowned“. wie das ablief, kann man sich in den schlusssminuten von
bravehart ansehen. unter „drawn“ ist demnach die ausweidung des menschen bei lebendigem leib zu verstehen,
nachdem er zunächst gehängt worden war, aber nicht so, daß er starb (vermeidung des genickbruchs, nur
würgen), weshalb viele verurteilte richtig ins seil sprangen, in der hoffnung, der tod würde vorher
eintreten. das eigentliche vierteilen erfolgte, wenn das opfer schon tot war.
fluders theologie der gute ist mir schon seit den tagen im priesterseminar bekannt. sein markenzeichen:
hochtöniges gelächter, sollte es mal einer wagen, sein festhalten an der lehre der kirche zum ausdruck
zu bringen, wie bei mir, als ich sagte, dass ich ohne zögern am begriff „messopfer“ und dessen inhalt
festhalte. „hähähä, was willste denn da opfern?“ bei einem mittagessen habe ich ihm dann mal gesagt:
du, bruno, bist nicht katholisch. und das habe ich dann auch anhand von fakten und aussagen begründet.
dafür erntete ich dann böse blicke von den übrigen vier am tisch. tja, fakten sind ka…, denn damit
kann man ja was beweisen. die zeit ist darüber hinweggegangen, das priesterseminar ist keines mehr, aber
herr fluder steht immer noch in lohn und brot und verarscht die leut. es muss ja niemand katholisch sein,
er wer es sein will, der hat auch das recht, von offiziellen vertretern der kirche – und das ist ein pastoralreferent –
deren lehre unverkürzt vermittelt zu bekommen. dann kann er ja immer noch dagegen sein. was bruno fluder
leider auszeichnet ist daher primär nicht sein lebenstil (danke kreuz.net, hab ich immer vemutet und
nach 12 jahren bestätigt bekommen), sondern seine intellektuelle und spirituelle unredlichkeit. bleibt
die frage, warum sich die kirche solche kuckuckseier ins nest legt. das verstehe, wer will. ich nicht.
Santa Rosa Tatsächlich ist der Fall Santa Rosa umgekehrt und viel schlimmer: Ziemann wurde seinerseits
erpreßt und zwar von einem jungen Mann, der drohte, bei Nichtzahlung einer größeren Summe Geldes, mit
dem Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs an die Öffentlichkeit zu gehen. Ziemann weigerte sich zu zahlen,
worauf die Sache ins Rollen kam. Ziemann trat dann selbst an die Öffentlichkeit und gab eine langjährige
homosexuelle Affäre mit dem jungen Mann zu, dem er übrigens trotz erkennbarer Nichteignung noch zur
Priesterweihe verholfen hatte. Diese Affäre sei aber einvernehmlich gewesen. Sieht man sich die veruntreuten
Summen an, dann stellt man einmal mehr fast, daß gilt: Bricht die Moral einmal zusammen, dann nicht nur
auf einem Gebiet, sondern auf allen Feldern gleichzeitig.
Schadensersatzzahlungen … Ich meine die Schadensersatzzahlungen aus dem Kunstfehlerprozess, den M. Schiavo
nach der in seinen Augen unzureichenden ärztlichen Hilfe infolge des Herzanfalls von Terri in den frühe
90ern angestrengt hatte.
jaja … die sache mit den schalentieren (lev 11,10 f.). immer wieder beliebt als totschlagargument aus
der rosa ecke. das schalentierverbot ist ein besonderes nahrungsverbot, das nur das volk israel als eines
der zeichen seiner besonderen erwählung betrifft. für den rest gilt das sog. noachitische gesetz, das
den verzehr von jedem tier gestattet, sofern es vollständig ausgeblutet ist. etwas theologie tut not.
Ehe gültig ?! Die Ehe dürfte aus kirchenrechtlicher Sicht gültig sein. Beim c. 1090 , der das trennende
Ehehindernis des sog. Gattenmordes zum Gegenstand hat, handelt es sich um ein irrtierendes Gesetz, das
eine Rechtshandlung für ungültig erklärt (c. 10) bzw. ein inhabilitierendes Gesetz, das eine Person
unfähig zur Vornahme einer Rechtshandlung macht, und unterliegt gemäß c. 18 einer engen Auslegung.
D.h. das trennende Ehehindernis liegt nur dann vor, wenn der eine Ehepartner „im Hinblick auf die Eheschließung
mit einer bestimmten Person“ den anderen mittelbar oder unmittelbar tötet. Das hat Schiavo nicht getan.
Sein Ziel war es, allein über die Kohle aus den Schadensersatzzahlungen verfügen zu können, die ursprünglich
der Pflege Terris dienen sollte. Es liegt also kein Ehehindernis nach c. 1090 § 1 vor. Ob ein Ehehindernis
nach c. 1090 § 2 vorliegt, ist zumindest zweifelhaft. Eine bloße Zustimmung, die nachzuweisen wäre,
ist nicht mit einem Betreiben gleichzusetzen. In jedem Falle ist das gemeinsame (!) aktive Betreiben für
ein Vorliegen des Hindernisses nachzuweisen. Gerade weil M. Schiavo so ein Showman ist, der in den letzten
anderthalb Jahrzehnten ausführlich unter Beweis gestellt hat, daß ihm das katholische Eheverständnis
piepegal ist, hätte man ihm kirchlicherseits keine Bühne für seine Darstellung bieten sollen und dürfen.
Das Kirchenrecht bietet hier auch eine Möglichkeit: Die Verhängung eines Eheverbotes gemäß c. 1077.
Das wäre besser gewesen.