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Zwei dicke Fehler Zwei dicke Fehler in dem ansonst guten Beitrag über „Donum Vitae“. 1. Nicht nur vier
Jahre stellten die deutschen Bischöfe den Tötungsschein aus, sondern seit 1976! 2. Leider auch Erzbischof
Dyba wirkte in seinem Bistum von 1976 bis 1993 im staatlichen Tötungssystem mit! Ergänzend noch dazu:
In letzter Zeit wird auch von Lebensschützern davon gesprochen, daß der unselige § 218 seit 10 Jahren
(1995) das Leben preis gibt. Das ist aber bereits seit 1976 der Fall. Warum verscheigt man das?
Große Chance Ich finde es ist eine große Chance für die deutsche Kirche wenn die finanziellen Mittel
geringer werden. Vielleicht gehen dann all die „Mietlinge“ von Bord und unsere Kirche kann sich wieder
gesund schrumpfen.