Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
#38 Wiesbadener 16:43:34 | Dienstag, 12. Juli 2011
Zitat Nachdenklicher: „Eine Sekte, welche sich die Errichtung einer Theokratie auf die Fahnen geschrieben
hat, die antisemitisch ist und Holocaustleugnung betreibt, Homosexualität und Gleichberechtigung der
Frauen ablehnt, kurz gesagt den Versuch unternimmt, das Mittelalter wiedererstehen zu lassen, muss mit
demokratischen Mitteln bekämpft werden.“ Mit demokratischen Mitteln bekämpft werden… Was heißt denn
das? Wenn Sie Recht haben, und die Argumente, das, was die Priesterbruderschaft von sich gibt angeblich
unterlegen sind, dürften Sie bzw. die Vertreter Ihrer Weltanschauung ohne Weiteres die breite Öffentlichkeit
überzeugen. Aber statt dessen, was lese ich? „„Eine Sekte, welche sich die Errichtung einer Theokratie
auf die Fahnen geschrieben hat, die antisemitisch ist und Holocaustleugnung betreibt, Homosexualität
und Gleichberechtigung der Frauen ablehnt, kurz gesagt den Versuch unternimmt, das Mittelalter wiedererstehen
zu lassen…“ Sind das Argumente? Nein, Behauptungen, Beschimpfungen, ohne jeden argumentativen Charakter,
ohne jeden Beweis; pure Vorurteile. Sie verstehen unter „demokratischen Mitteln“ offensichtlich das Verbot,
die Zensur, die Einschränkung der Freiheit. Aus dieser Wertvorstellung begrüßen Sie natürlich gesetzeswidrige
Schulschließungen, etc. Hauptsache der Zweck ist gut, und was gut ist, bestimmt die Mehrheit. Da ist
mir, offen gesagt, das Mittelalter mit seiner Disputkultur – sogar mit Luther wurde in Leipzig geredet, –
viel, viel lieber.
#25 Wiesbadener 15:52:59 | Dienstag, 12. Juli 2011
Zitat Nachdenklicher: „Welch ein Wahnsinn, diesen Sektierern seine Kinder zu überlassen, das ist doch
religiöses Prekariat.“ Vielleicht sind dies je alles Eltern, die mit ihren Kindern in die Messe der Priesterbruderschaft
gehen? Aber Ihr Gedankengang ist schon interessant. Vielleicht sollte man den Sektierern, um bei Ihrer
Sprache zu bleiben, gleich die Kinder wegnehmen. Das das wäre ja ansonsten Wahnsinn, wenn ein solches
religiöses Prekariat die Seelen und Herzen von unschuldigen Kindern vergiften darf. Der Staat, in Form
des Jugendamtes, könnte dann die Rechte der Kinder, die von den Sektierern aufs Übelste mit Füßen
getreten werden, geltend machen, und diese aus ihren Familien, in welchen die Werte der Toleranz und Menschlichkeit
verachtet werden, befreien. Gut, dies hatten wir schon mal großdeutsch bzw. ostzonal, aber die waren
ja auch böse, während unser Staat und seine Behörden nun wirklich durch und durch gut sind. Probleme
mit dem Grundgesetz und den dort verankerten Grundrechten? Achwo, das Bundesverfassungsgericht hat uns
doch gelehrt, dass das Grundgesetz als Gegenentwurf zur NS-Zeit konzipiert wurde und entsprechende Eingriffe
in die einzelnen Grundrechte gerechtfertigt sind, wenn diese dem Zweck des Austretens nationalsozialistischer
Umtriebe dienen. Da die Piusbruderschaft = Williamson = NS-Verherrlichung ist, ist eine Einschränkung
des Erziehungsrechtes der Eltern nach Art. 6 GG zugunsten der berechtigten Interessen der Kinder erlaubt.
#9 Wiesbadener 14:00:33 | Dienstag, 22. Februar 2011
20 Jahre ohne Verfehlungen? Nur für mich zum Verständnis: Der nicht näher spezifizierte Fall soll sich
vor zwanzig Jahren zugetragen haben. Und gab es keine weitere Verfehlungen?
#50 Wiesbadener 17:28:13 | Montag, 12. Januar 2009
@Przybislav Iamesseblo Przybislav Iamesseblo: Der NOM ist deswegen nicht katholisch, weil es die dahinter
stehende Gesinnung nicht ist.Ihr zentrales Anliegen ist die Animierung der Gemeinde durch den Vorsitzenden.
Von seinem Wahnvorstellungen war der Frevler Montini geradezu bessessen, wie sein jammervoller Auftritt
im Tempel menschlicher Arroganz – UNO genannt – eindeutig bezeugt. Glauben Sie, dass das was Sie schreiben
wirklich überzeugend klingt? Sind das theologische Argumente oder bewegen Sie sich nicht eher auf der
-zugegebenermaßen sehr populären- psychologischen Ebene („Animierung der Gemeinde“)? Im Übrigen: Papst
Paul VI. war nach Ansicht der Priesterbruderschaft St. Pius X. kein Frevler, sondern rechtmäßiger Papst.
#47 Wiesbadener 15:34:15 | Montag, 12. Januar 2009
Absolutsheitsanspruch @Maledica: Ich möchte Sie nicht in Ihrem Absolutheitsanspruch der von Ihnen vertretenen
Thesen weiter stören (wenn gleich ein solches Verhalten sich durchaus in Sekten wiederfindet). Wenn Sie
der Ansicht sind, die Priesterbruderschaft St. Pius X. sei eine Sekte, dann hat dies wohl auch so zu sein.
Eine sachliche Diskussion über die durch die Priesterbruderschaft St. Pius X. aufgeworfene Streitfrage
ist wohl leider mit Ihnen nicht möglich. Schade, Sie haben mich enttäuscht.
#42 Wiesbadener 14:51:23 | Montag, 12. Januar 2009
Wer mit dem Finger auf andere zeigt, zeigt zugleich mit drei anderen Fingern auf sich selbst Es ist immer
wieder amüsant zu lesen, welche Emotionen hochkochen, wenn es um Positionen der Priesterbruderschaft
St. Pius X. geht. Es werden Beschimpfungen ausgesprochen, mit Unsachlichkeiten argumentiert, jede Aussage
der Bruderschaft bar jeder Textanalyse in den Schmutz gezogen. Der eine oder andere, der meint einen Kommentar
schreiben zu müssen, sollte überlegen, dass seine Wortwahl durchaus seine evtl. guten Argumente ins
Negative, wenn nicht gar ins Lächerliche zieht. Nun, zur eigentlichen Aussage von PAS: „Wir lehnen die
Neue Messe nicht deswegen ab, weil wir Weihrauch- und lateinverbundene Nostalgiker sind, sondern weil
die Neue Messe durch den ihr anhaftenden Makel der protestantisierenden Mahlfeier das Wesen des katholischen
Gottesdienstes verschleiert, verdirbt und oftmals gänzlich unkenntlich macht.“ Die Priesterbruderschaft
St. Pius X. sieht also in ihrer Ablehung des NOM liturgische sowie theologische Gründe. Für weitergehende
Untersuchungen sowie Darlegungen hat die Priesterbruderschaft St. Pius X. zahlreiche Schriften zu diesem
Standpunkt veröffentlicht. Ich habe bislang noch keinen Kommentar gelesen, warum der NOM denn so toll
sein soll; schließlich legt die Liturgiekonstitution des II. Vatikanischen Konzils fest, dass der „alte“
Ritus nur dann geändert werden soll, wenn das neu einzuführende eine Verbesserung darstellt.
#16 Wiesbadener 11:47:58 | Montag, 12. Januar 2009
Liturgiekonstitution Die Umsetzung der Liturgiekonstitution ist doch absolut lachhaft. Beispiele: 23.
Schließlich sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender
Nutzen der Kirche verlange es. Dabei ist Sorge zu tragen, daß die neuen Formen aus den schon bestehenden
gewissermaßen organisch herauswachsen. Auch soll nach Möglichkeit verhütet werden, daß sich zwischen
den Riten benachbarter Gebiete auffallend starke Unterschiede ergeben. Dieser Punkt ist wichtig für das
Verständnis des Motu Proprio Summorum Pontificum. Papst Benedikt XVI. versucht den NOM in Einklang mit
der vorgenannten Ziffer darzustellen. Die Praxis sieht freilich ganz anders aus… 36 § 3: Die in der
Liturgie gebrauchte muttersprachliche Übersetzung des lateinischen Textes muß von der obengenannten
für das Gebiet zuständigen Autorität approbiert werden. Aha, wie war das noch mit der Übersetzung
von „pro multis“? 85. Alle, die das [Stundengebet] vollbringen, erfüllen eine der Kirche obliegende Pflicht
und haben zugleich Anteil an der höchsten Ehre der Braut Christi; denn indem sie Gott das Lob darbringen,
stehen sie im Namen der Mutter Kirche vor dem Throne Gottes. Aha, die Priester haben die Pflicht das Stundengebet
zu beten. Welcher Priester nimmt dieses denn Ernst? Die Liturgiekonstitution ist -wie das gesamte Vatikanum
II- inhaltsloses Gelaber, in der Praxis irrelevant. Heuchler sind die, die sich auf das Konzil berufen,
es aber nicht befolgen!
#141 Wiesbadener 11:26:52 | Freitag, 2. Januar 2009
Was hat das Strafverfahren denn mit Abtreibungen zu tun? Herr Erle wurde als sog. Holocaust-Leugner angeklagt
und auch als solcher verurteilt. In dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Erlangen (7 Ds 404 Js
45504/06) wird mit keinem Wort auf irgendwelche Äußerungen von Herrn Erle zur Abtreibung eingegangen.
Die Vorgeschichte der eher wirren Aussagen haben allerdings mit einem Strafprozeß zu tun, bei welchem
Herr Erle wegen einer Beleidigung von einem Herrn Dr. Freudemann verurteilt wurde. Nach deutschem Recht
ist eine Beleidigung i.d.R. nicht gerechtfertigt, auch wenn der Beleidigende glaubt, der andere begehe
ein Unrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Umstand wie folgt formuliert: Auch der Kampf gegen
ein vermeintliches Unrecht gibt dem Beschwerdeführer nicht das Recht, seinerseits anderen Unrecht zuzufügen.
Die Formulierung vermeintliches Unrecht für die Abtreibungen, die Herr Dr. Freudemann vornimmt, brachte
Herr Erle zu der nachfolgenden Logik: Meine angebliche Straftat besteht demnach vermutlich darin, daß
ich mich erdreistet habe, die Bezeichnung „vermeintliches Unrecht“, die die Bundesverfassungsrichter für
die vorsätzliche Tötung nichtjüdischer Untermenschen gebraucht haben, auf die Tötung jüdischer Herrenmenschen
anzuwenden. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Nichts! Herr Erle und andere geistig verwirrten
Protagonisten schaden den Abtreibungsgegnern in unglaublicher Weise!
#118 Wiesbadener 16:06:11 | Mittwoch, 5. November 2008
Liebe clarissa colonia unterstellt, Sie wären eine Verteidigerin, wie würden Sie den subjektiven Irrtum
von Msgr. Marcel Lefebvre beweisen? In dem vorliegenden Fall gestaltet sich dies mehr als schwierig, da
das Beweismittel schlechthin, die Einlassung von Msgr. Marcel Lefebvre – schließlich geht es um seine
Intention – nicht zur Verfügung stand (und steht). Darüber hinaus ist die Causa Lefebvre derart mit
Emotionen überladen (siehe die zahlreichen Postings auf dieser Webseite), dass ein geordnetes Rechtsverfahren
nur schwer möglich wäre. Weiterhin: hat jemals ein vatikanisches Gericht ein päpstliches Dekret wegen
unvollständiger Sachverhaltsaufklärung (vorliegend: fehlende Berücksichtigung eines Strafausschließungsgrundes)
aufgehoben? Die Strategie der Priesterbruderschaft St. Pius X., die gesamte Angelegenheit in einem einzigen
Verfahren – oder Abkommen, nennen Sie es wie Sie es wollen – ohne Einschaltung der Öffentlichkeit mit
demjenigen zu regeln, der Urheber des Exkommunikationsdekretes ist, kann man rechtlich durchaus mit dem
Begriff Widerspruchsverfahren (eine Anlehnung aus dem Verwaltungsrecht) bezeichnen. Wenn die Gerüchte
stimmen, und ein entsprechendes Dekret bei Papst Benedikt XVI. zur Unterschrift vorliegt, und die Priesterbruderschaft
St. Pius X. sich bereit erklärt hat, über diese Brücke zu gehen, so halte ich dies für eine juristische
Meisterleistung. Ein scheinbar unlösbares Problem wird durch ein beidseitiges Irrtumseingeständnis aufgelöst.
#114 Wiesbadener 14:22:46 | Mittwoch, 5. November 2008
Liebe clarissa colonia besten Dank für Ihre Belehrungen zu „Recht und seine Anwendung“. Ihre Ausführungen
zum Prüfungsaufbau einer Straftat nach Deutschem Recht sind richtig, da stimme ich Ihnen als Volljurist
voll zu; sehr gut repitiert. Die Bischofsweihen von 1988 erfüllen dem Grunde nach einen strafrechtlichen
Tatbestand. Dies ist soweit richtig, und wird auch m.E. von keiner der beteiligten Seiten bestritten.
Ihre Argumentation, […] und verlangt, daß der Pontifex eine eingeräumtermaßen rechtswidrige und strafbare
Handlung (vulgo Straftat) aus politischen Gründen für straffrei erklären soll., ist nicht haltbar.
Wie Sie wissen, schließt die fehlende Schuld des Täters die Strafbarkeit seiner Handlung aus. Die Rechtswidrigkeit
seiner Tat indiziert lediglich seine Strafbarkeit. Die rechtswidrige Handlung von Msgr. Marcel Lefebvre
würde aus politischen Gründen für straffrei erklärt, wenn es keinen Rechtsgrund hierfür gäbe. Wie
Sie selber ausführen ist can. 1324 die Rechtsgrundlage für den Erlass der an sich vorgesehen Schuld
des Erzbischofs. Dass Sie bzw. auch andere die mögliche Beurteilung des Handelns von Msgr. Marcel Lefebvre
durch Papst Benedikt XVI. als politisches Handeln empfinden, kann ich nachvollziehen, jedoch diskutieren
wir dann auf einer anderen Ebene. Fest steht: wenn ein Täter wissentlich eine Straftat begeht, jedoch
von Gesetzes wegen keine Schuld trägt, so ist er straffrei, und zwar nicht erst ab Feststellung der fehlenden
Schuld, sondern bereits bei Begehung der Tat.
#110 Wiesbadener 12:09:55 | Mittwoch, 5. November 2008
Notlage Liebe clarissa colonia, Sie schreiben folgendes: Entweder sie [Notlage] bestand objektiv und beweisbar,
dann könnte sie can. 1323, bestand sie nur subjektiv, könnte sie can. 1324 subsumiert werden. Wenn sie
aber beweisbar bestand, wäre der Rechtsweg zur Signatura Ap. eröffnet – warum wird er nicht bestritten?
Etwa aus eigenen Zweifeln an der Beweisbarkeit der behaupteten Notlage? Fall 1) Unterstellt die Bischofsweihen
von 1988 wären aufgrund einer objektiven Notlage von Msgr. Marcel Lefebvre erfolgt, mit welchen Mitteln
würden Sie diese objektive Notlage beweisen? Fall 2) Unterstellt die Bischofsweihen von 1988 wären aufgrund
einer subjektiven, also nicht aufgrund einer objektiven Notlage von Msgr. Marcel Lefebvre erfolgt, mit
welchen Mitteln würden Sie diese subjektive Notlage beweisen? Beide Fälle sind nicht beweisbar. Sofern
Papst Benedikt XVI. den Weg von can. 1324 gehen sollte, wäre dies ein sehr weiser Schritt. Die Exkommunikation
würde in diesem Fall m.E. zurück gezogen, weil diese aufgrund eines unvollständigen Sachverhaltes ausgesprochen
wurde. Anders ausgedrückt: hätte Papst Johannes Paul II. 1988 gewußt, dass die Bischofsweihen durch
Msgr. Marcel Lefebvre aus einer subjektiven Notlage heraus erfolgten, so wäre Msgr. Marcel Lefebvre nach
can. 1324 nicht exkommuniziert worden. Da diese subjektive Notlage sich erst 2008 -aus Sicht von Papst
Benedikt XVI.- herausgestellt hat, wird die Exkommunikation zurückgezogen, hat also zu keinem Zeitpunkt
bestanden.
#77 Wiesbadener 21:50:19 | Montag, 3. November 2008
can. 1323, § 3 ist lex specialis zu dem von Ihnen angegebenen Artikel, liebe clarissa colonia. Denn,
can. 1323, § 3 regelt die Rechtsfolge direkt: Unter den in § 1 aufgeführten Umständen trifft den Täter
keine Tatstrafe. Was regelt also can. 1323, § 3? Auf jeden Fall nicht die Aufhebung der Strafe. Diese
würde z.B. wie folgt lauten: „wird die gegen den Täter festgesetzte Tatstrafe aufgehoben“ Dies steht
jedoch nicht in can. 1323, § 3. Vielmehr wird wird ausdrücklich festgestellt, dass den Täter „keine
Tatstrafe trifft“. Eine Tatstrafe tritt bekanntlich mit der Begehung der Tat ein. Wenn also Msgr. Marcel
Lefebvre nach can. 1323, § 3 keine Tatstrafe trifft, dann war die Exkommunikation logischerweise von
Anfang an unwirksam. Eine Anfechtung der Exkommunikation ist demnach nicht notwendig, da diese Tatstrafe
durch eine Feststellung über die „strafrechtliche Bedeutung“ der Bischofsweihen von 1988 durch Papst
Benedikt XVI. ohnehin unbeachtlich, da die Bischofsweihen nach can. 1323, § 3 straffrei vorgenommen wurden.
Der Grund für die Straffreiheit spielt im Verhältnis zum Zeitpunkt, auf welche die Straffreiheit wirkt,
erstmal keine Rolle.
#72 Wiesbadener 21:28:05 | Montag, 3. November 2008
Rechtsgrundlage Nachtrag: bei der „Rücknahme“ der Exkommunikation bzw. der Feststellung der Straffreiheit
der 1988 vollzogenen Bischofsweihen durch Msgr. Marcel Lefebvre ist es unerheblich, ob die vier Weihbischöfe
der Priesterbruderschaft St. Pius X. dies annehmen oder nicht. Eine entsprechende Feststellung von Papst
Benedikt XVI. stellt eine einseitige Erklärung dar, zu deren Wirksamkeit eine Zustimmung sicherlich wünschenswert,
jedoch nicht notwendig ist. Angesichts des Umstandes, dass Weihbischof Fellay alle mit der katholischen
Tradition verbundenen Katholiken gebeten hat, Papst Benedikt einen geistlichen Blumenstrauß in Form von
Rosenkranzgebeten zu schenken, scheint auf eine begeisterte Annahme der möglichen Rücknahme der Exkommunikation
hinzudeuten.
#68 Wiesbadener 21:15:47 | Montag, 3. November 2008
Rechtsgrundlage 1. Der im Motu Proprio „Ecclesia Dei Adflicta“ bezeichnete „schismatische Akt“ wurde irrtümlich
in der Annahme der Notlage vollzogen. 2. Die Bischofsweihen waren nicht in sich schlecht und/oder haben
nicht zum Schaden der Seelen gereicht. 3. Die Exkommunikationen waren zu keinem Zeitpunkt wirksam, die
Straffreiheit bestand schon bei der Vornahme der Tat. Alles weitere, was den Status der Priesterbruderschaft
St. Pius X. betrifft, wird, sollte es tatsächlich ein solches Dekret erlassen werden, Gegenstand weiterer
Gespräche sein.
#64 Wiesbadener 21:01:18 | Montag, 3. November 2008
Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für den „Rückzug“ der Exkommunikationen ergibt sich aus can 1324,
§ 3: Unter den in § 1 aufgeführten Umständen trifft den Täter keine Tatstrafe. Für die Straffreiheit
nach can. 1324, § 3 muss demnach ein Umstand nach can. 1324, § 1 erfüllt sein. In Frage kommt can.
1324, § 1 nn. 8: Der Straftäter bleibt nicht straffrei, aber die im Gesetz oder Verwaltungsbefehl festgesetzte
Strafe muß gemildert werden oder an ihre Stelle muß eine Buße treten, wenn die Straftat begangen worden
ist von jemandem, der irrtümlich, wenngleich schuldhaft, geglaubt hat, es läge einer der in can. 1323,
nn. 4 oder 5 genannten Umstände vor; Der „Umstand“ für einen „Rückzug“ der Exkommunikationen gegenüber
Msgr. Marcel Lefebvre und die vier Weihbischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. ist in can. 1323,
nn. 4 zu finden: „Straffrei bleibt, wer bei Übertretung eines Gesetzes oder eines Verwaltungsbefehls
aufgrund einer Notlage oder erheblicher Beschwernis gehandelt hat, sofern jedoch die Tat nicht in sich
schlecht ist oder zum Schaden der Seelen gereicht.“ Wenn Papst Benedikt XVI. diesen Weg des „Rückzuges“
der Exkommunikationen wählen sollte, würde dies folgendes bedeuten:
#12 Wiesbadener 15:45:10 | Freitag, 19. September 2008
In welcher Welt wir leben? Ein Blick in das Internet-Angebot der mit Steuermitteln finanzierten BZgA reicht
völlig aus: Umfangreiches Medienpaket zur Sexualerziehung im Kindergarten, das Medien und Materialien
für die Erzieherinnen und Erzieher und für Kinder ab 3 Jahren enthält. Die Materialien sind differenziert
nach Alter und Entwicklungsstand. Der Zugang erfolgt spielerisch, erlebnis- und handlungsorientiert. Alle
Themen, Spielideen und Medien sind miteinander verknüpft und bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten.
3-jährigen Kindern mit Steuermitteln Sexualerziehung näherzubringen ist natürlich sinnvoll und auch
von zahlreichen unabhängigen Instituten bewiesen worden. Soweit die Propaganda. Und nun die Realität:
Sie wünschen sich ein Leben als Familie mit Mutter, Vater und Kind, doch sie leben gar nicht bürgerlich:
83 Jugendliche hat der Berliner Gründer des Kinderhilfswerkes „Die Arche“, Bernd Siggelkow, zu ihrem
Sexleben befragt. Er bekam Erzählungen, die nicht nur überraschen, sondern schockieren. Dieses Buch
über das Sexualleben von Berliner Jugendlichen wird erschüttern. Darin steht zum Beispiel, dass ein
15-jähriges Mädchen schon mit 40 Männern geschlafen hat. Oder dass eine Mutter ihre zwölfjährige
Tochter mit einem 40-Jährigen verkuppelt hat, weil es angeblich beide toll finden, dass der Mann ein
Auto hat und sie nun überall hinfahren können. Aber das sind ja alles Einzelfälle! Diese Jugendlichen
haben nicht die wahre, die richtige Sexualerziehung genossen. Lachhaft…
#29 Wiesbadener 17:58:55 | Donnerstag, 4. September 2008
Wahlfreiheit Es gehört überhaupt nicht zum Thema, aber das Wahlrecht ist freilich nicht an den persönlichen
Status (Familie, Bildungsgrad) des Bürgers zu knüpfen; das ist in der Tat großer Käse. In einer Demokratie,
in der das Parlament das Haushaltsrecht hat, sollten die Abgeordneten des Parlamentes jedoch nicht von
Menschen gewählt werden dürfen, die Empfänger staatlicher Bezüge sind (die nun mal das Parlament beschließt).
Denn, die Partei DIE LINKE zeigt dies sehr eindeutig, solche Menschen sind sehr anfällig für Populisten,
die aberwitzige Forderungen (für diese Empfänger staatlicher Leistungen) aufstellen, die nicht oder
nur durch enteignungsgleiche Eingriffe in das Vermögen anderer realisierbar wären, sowie Jobs von Arbeitnehmern
bewußt gefährden (durch aberwitzige Mindestlohnforderungen), um sich so weiteres Stimmpotential zu schaffen.
Das gleiche Prinzip gilt übrigens auch für die Diäten der Parlamentarier; es stellt sich eben nur anders
dar. Jedes System, bei welchem derjenige, der Geld erhält, gleichzeitig über dessen Höhe mitentscheidet,
aber nicht für die Finanzierung seines eigenen Geldanspruches verantwortlich ist, endet schlussendlich
im Selbstbedienungsladen. Das gilt für Empfänger von staatlichen Leistungen genau so wie für Vorstände
von DAX-Unternehmen wie für Parlamentarier. Insoweit ist die „Wahlfreiheit“, jedenfalls was die Empfänger
staatlicher Leistungen angeht, ein Märchen.
Wen interessiert das? Was hat der Artikel mit der katholischen Kirche, mit der katholischen Lehre, überhaupt
mit dem Christentum zu tun? Nichts… Es ist schlechthin uninteressant, wenn ein selbst ernannter Pater
meint, mit Hilfe von obskuren und auch völlig nebensächlichen Verschwörungstheorien Anhänger finden
zu können. Traurig ist, dass eine an sich informative Webseite wie kreuz.net diesem Herrn ein öffentliches
Forum für seine privaten Geschichten bietet. Wenn er etwas theologisch zu sagen hat, gerne, aber bitte
keine sinnlosen Pater Lingen Storys mehr!
#9 Wiesbadener 11:26:44 | Donnerstag, 28. Februar 2008
Nachfrage Das sind ja sehr interessante Thesen, die hier verbreitet werden. Was bedeutet denn: „um eine
bestimmte Sicht von Kirche und vom Priestertum, die in der Regel weitgehend inkompatibel mit dem nachkonziliaren
Kirchen- und Liturgieverständnis“ ist?
#8 Wiesbadener 11:23:19 | Sonntag, 14. Oktober 2007
Warum ein Gutachten? Herr Rolf Hermann Lingen ist total durchgeknallt. Seine Strafanzeige gegen „Ossi“
ist humoristisch gesehen ein Genuss. Aber leider scheint er nicht ganz ungefährlich zu sein, denn in
dem letzten Satz seiner Strafanzeige steht folgendes: Das Notwehrrecht bleibt unberührt. Anschließend
verweist er durch einen Link auf eine Webseite, in der nach einer kurzen Einleitung das Widerstandsrecht
der Untertanen zitiert wird. In diesem Widerstandsrecht der Untertanen steht unter dem Absatz 2 folgende
Aussage: Gegen den ungerechten persönlichen Angriff von seiten eines Regierenden darf man sich wehren,
im äußersten Notfall sogar bis zur Tötung des ungerechten Angreifers. Was hat also die Aussage von
Herrn Lingen: Das Notwehrrecht bleibt unberührt, in Zusammenhag mit seiner Bezeichnung „Befürworter
der Todesstrafe“ tatsächlich zu bedeuten?
#41 Wiesbadener 22:32:53 | Freitag, 12. Oktober 2007
Au Backe! @ St. Georg: Ich empfehle Ihnen sich angesichts der sehr selektiven Auswahl Ihres Zitates kirchengeschichtlicher
Beiträge zu enthalten. lgnatius von Antiochien taugt keineswegs als Kronzeuge für Ihre Thesen; mit Ihrer
Methode die singuläre Aussage eines Zeitzeugen ohne den historischen oder systematischen Zusammenhang
zu berücksichtigen, arbeiten übrigens sehr gerne auch Radikale auf sämtlichen seiten des politischen
Spektrums, vorwiegend um ihre ideologisierte Darstellung gesichtlicher Abäufe zu erklären. Alleine schon
Ihr Hinweis auf das Traktat des wohl kaum noch als katholisch zu bezeichneden Priesters in Berlin diskrediert
Ihre Ansichten völligst; aber dies scheint Ihnen wohl egal zu sein.
#29 Wiesbadener 19:11:56 | Freitag, 12. Oktober 2007
Interessant, Herr Pfarrer Wistuba Das ist ja schon sehr interessant, was dieser Pfarrer aus Berlin in
seinem Pfarrblatt (ohne eine einzige Quelle zu nennen) verkündet: „Zu seiner Behauptung des Charakters
der Liturgie als einer Opferfeier hätte Martin Mosebach den maßgeblichen Aufsatz von Karl Rahner „Die
vielen Messen und das eine Opfer“ lesen müssen. Jesus hat mit der Vertreibung der Viehhändler aus dem
Tempel ein Zeichen gesetzt, dass die Zeit der Opfer vorbei ist, und hat stattdessen den Tisch in die Mitte
der Welt gesetzt, eine Mahlfeier zu seinem Gedächtnis gestiftet.“ aus: www.heiligkreuz-berlin.de/…brief_sep_nov_07.pdf
Pfarrer Peter Wistuba feiert also in der Kirche Heilig Kreuz in Berlin Hohenschönhausen eine Mahlfeier
und verleugnet schriftlich (sic!) den Opfercharakter der hl. Messe, sowohl in der ordentlichen wie in
der außerordentlichen Form! Gibt es da nicht einen entsprechenden Canon des Konzils von Trient?
Pseudowissenschaftliche Ergüsse Zeigen Sie, zu welch komplizierten Gedanken Sie fähig sind: Schachtelsätze,
Einschübe in Klammern und imposant lange, phonetisch interessante Substantivketten mit möglichst vielen,
zur Not auch selbst erfundenen Fremdwörtern sind hierfür sehr nützlich. Werden Sie niemals konkret.
Dann kann Ihnen auch niemand etwas vorwerfen. Eine große Hilfe ist hierbei das grammatische Passiv.
Antitrinitarische Bewegung Dass verschiedene evangelikale Gruppen, so auch World’s last Chance“, den Papst
als Antichrist sehen, ist meines Erachtens nichts Neues. Bei jedem evangelischen Kirchentag in Deutschland
bekommt man entsprechende Flyer von solchen evangelikalen Gruppen, mit mehr oder minder beleidigenden
Texten oder gar Zeichnungen, zugesteckt. Unter der Ziffer 13. Ihres Glaubensbekenntnisses von „World’s
last Chance“ steht entsprechend: „That as the man of sin, the papacy, has thought to change times and
laws (the laws of God)…“ Die Gruppe „World’s last Chance“ lebt, nicht nur dem Namen nach, von morbiden
Weltuntergangsphantasien; offensichtlich müssen die Anhänger auch bei Laune gehalten werden. So wird,
unter Berufung subjektiv ausgewählter Schriftstellen nicht nur den Sonntag abgelehnt, sondern auch die
Dreieinigkeitslehre geleugnet. Die höchst subjektive Selektion von Bibelstellen läßt sich jedoch am
Besten anhand der Schriftstelle aus Matthäus 25, 13 ableiten: „Seid also wachsam! Denn ihr wisst weder
den Tag noch die Stunde.“ Nichts desto trotz werden von den selbsternannten Bibelforschern ständig neue
Daten und Anlässe für den bevorstehenden Weltuntergang vorhergesagt, meist unter Bezugnahme auf die
geheime Offenbarung des Johannes, die allem Anschein nach das Einfallstor für solche Scharlatane ist.
#13 Wiesbadener 15:49:26 | Montag, 14. August 2006
zu: Unschuld: Was soll das? Ich schließe mich der Meinung von „Unschuld“ vollumfänglich an! Im Übrigen
weise ich darauf hin, dass bei den mehr oder weniger unkommentiert dargestellten NS-Bildern (nebst der
Original Untertitel aus der NS-Zeit!!!) der (deutsche Straf-)Tatbestand der Volksverhetzung gemäss §
130 Abs. 2 StGB erfüllt sein könnte (könnte, nciht müsste). Zusem stellt sich die Frage, was der Artikel
mit dem Katholizismus, gar dem Christentum, um einen weiteren Begriff zu nehmen, zu tun hat? Dieser Artikel
gehört auf den Index und zwar schnell…
#12 Wiesbadener 16:28:54 | Dienstag, 8. August 2006
Weiterentwicklung Das Problem ist an sich nicht der liturgische „Missbrauch“, sondern die fehlenden Konsequenzen
seitens der Vorgesetzten. Das ist der viel wichtigere Grund. Die Weigerung der Bischöfe, gegen solche
Missbräuche einzuschreiten, ist doch nichts anderes als eine stillschweigende Billigung dieser Praktiken!
Insofern sollte man nicht mehr von „Missbräuchen“, sondern von alternativen Ausdrucksformen der Liturgie
sprechen, die, wenn nicht gefördert, zumindest geduldet werden. Hierzu ein Vergleich: Man stelle sich
mal ein Fussballspiel vor, bei dem ein Foul zwar ein Foul wäre, dies jedoch überhaupt nicht bestraft
werden würde. Die Weigerung des Schiedsrichters, einen Spieler für ein grobes Foul zu verwarnen ist
dann ein klares Signal an die anderen Spieler, dass er eine solche Spielweise durchgehen lässt. Praktisches
Beispiel: Niederlande gegen Portugal. Der Schiedsrichter zeigte zu Beginn des Spiels einem niederländischen
Spieler aufgrund eines absolut rotwürdigen Fouls „nur“ die gelbe Karte. Was danach auf dem Feld passierte,
kann man im Kicker lesen… Es geht also nicht um die „neue“ Messe, es geht nicht um einzelne Verfehlungen,
sondern um eine mehr oder minder offen zu Tage tretende Bestrebung verschiedener Bischöfe, die „neue“
Messe über die bisherigen Möglichkeiten hinaus „weiterzuentwickeln“. Die Diskussion sollte sich meines
Erachtens viel mehr mit der Frage beschäftigen, ob eine solche faktische „Weiterentwicklung“ an sich
zulässig sein sollte und welche Folgen diese hat.
Jämmerlich Das ist nun wirklich der Abgesang auf einer der zahlreichen Pressekampangen, mit denen man
dieses Jahr belästigt wurde. Der Hype um die Vogelgrippe, die Klimakatastrophe, die Rütli-Schule, und
und und… Und: angeblich 40.000 zusätzliche Zwangsprostituierte während der WM! Zwangsprostitution
sollte hart bestraft werden, keine Frage, aber große Teile unserer Medienlandschaft ausschließlich an
Themen interessiert sind, die Auflage bringen, jedoch nichts mit der Realität zu tun haben.
Sachlichkeit Wie wäre es mit ein wenig mehr Sachlichkeit? Die Predigt des Generaloberen wurde in freier
Rede und auf Französisch gehalten. Daher sind Aufgeregtheiten über die eine oder andere Forumlierung
nicht besonders sinnvoll… Des Weiteren wundert es mich immer wieder, wie gerade diejenigen, die die
„Piusbruderschaft“ als Fundamentalisten bezeichnen, sich wenig diskussionsbereit beim Thema „Konzil“ zeigen;
das sieht nicht besonders souverän aus.
#4 Wiesbadener 12:01:52 | Donnerstag, 20. April 2006
Vielen Dank! „Selbst der „Koran“ der Tradi, die Enzyklika „Pascendi“ Pius X., hatte 1907 eine ganz andere
Intention und Wirkung als von dort behauptet. Eine redliche „Piusforschung“, die eben erst begonnen hat,
wird die ganze „altfranzösische“ Agitation überwinden helfen.“ Aha, bislang gab es also nur unredliche
„Piusforschungen“; wie interessant… „Allerdings hat Lefebvre einen unmittelbaren Einfluss von Maurras
bestritten. Seine Finanziers sind aber aus diesem Lager.“ Gibt es auch Namen oder handelt es sich bei
den Financiers um eine geheime Organisation, die nur einer auserlesenen Schar (natürlich auch immer demjenigen,
der die Behauptung aufstellt) bekannt sind? Für die Zukunft: Wer persönliche Überzeugungen als Tatsachen
verkündet, ohne Roß und Reiter, sprich Belege zu nennen, ist wenig seriös, sondern begibt sich auf
die gleiche Stufe derjenigen, die man zu entlarven versucht…
Zielscheibe Es ist zwar richtig, dass Christen auch Spott ertragen müssen, aber dies ist überhaupt nicht
das Problem hinter der Darstellung während der Stunksitzung. Wenn Satire angeblich wirklich alles darf
(was in Deutschland gerade nicht der Fall ist), dann stellt sich doch die Frage, warum es denn keinen
Spott, keine Satire gegen den Islam oder das Judentum gibt. Warum werden in der Stunksitzung denn keine
Rabbis, keine Imame verhöhnt? Sicherlich nicht, weil dies nicht lustig oder dergl. wäre. Nein, es werden
grundsätzlich immer diejenigen verspottet, die sich offensichtlich nicht ausreichend wehren können.
Und in Deutschland scheint man als Katholik (oder als Christ) ständig zum Abschuss freigegeben zu sein.
Im Übrigen ist eine Satire, die für sich in Anspruch nimmt alles zu dürfen, jedoch nicht alles tut,
sondern sich gezielt Grenzen setzt, sei es aus Furcht, sei es aus anderen Gründen, ist keine Satire,
sondern eine Farce.