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Nein! Das II Vat. hat eindeutig geregelt, dass man die Kommunion auch in die Hand reichen darf und keine
Patene mehr erforderlich ist. Das Zweite Vatikanum hat dazu überhaupt nichts gesagt. Und damit genauso
wenig wie zum Volksaltar. Lesen Sie einfach mal nach, was das II. Vat. wirklich gesagt hat (würde auch
Rudolfus nichts schaden): Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium www.stjosef.at/konzil/SC.htm
Außerdem geht es nicht darum, was würdiger ist, Hand oder Mund (Käse!) sondern darum, dass stets kleine
Partikel an den Händne bleiben.
Unsinn Nur in Ausnahmefällen solle ein Priester eine tridentinische Messe ohne Gemeinde feiern. Darüber
hat der Bischof zum Glück nicht mehr zu befinden.
Sie werden wegbleiben. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei diesem ersten Mahl den Erstkommunikanten
tiefe, vor allem bleibende Eindrücke vermittelt wurden. Ich mir nicht. Was soll an einem Mahl besonderes
sein? Ein gemeinsames Mahl findet bei jedem Kindergeburtstag statt. Kann schön sein. Aber für bleibende,
tiefe Eindrücke sorgen gemeinsame Mähler nicht. Was für bleibende, tiefe Eindrücke sorgt ist die Erkenntnis,
dass die Hostie der allmächtige Gott selbst ist und der entsprechende Rahmen. o^/
@ Typ Szenario: Der Papst erlässt für einen bestimmten Bereich eine Norm, die eindeutig einer Vorschrift
des CIC widerspricht (was im Falle von Ministrantinnen nicht einmal der Fall, weil nicht EINDEUTIG widersprechend,
wäre). Was gilt?
Ruhig Blut Mir scheint, Typ verwendet hier konsequent juristische Begrifflichkeiten. Der Papst hat ein
Gesetz erlassen, das alle (also auch ihn) bindet. Er kann das Gesetz aber jederzeit selbst und alleine
ändern. Juristisch bleibt er also gebunden, so lange, wie er entweder die entsprechende Vorschrift nicht
ändert oder er sich von ihr dispensiert. (Juristisch) untechnisch kann man also durchaus sagen: Er ist
nicht daran gebunden. Alles Klar
Was steht drin? wahrscheinlich dass unter bestimmten Bedingungen die Messe gemäß dem Ritus 1962 gefeiert
werden kann. Na, da würde ich nicht drauf wetten. Das ist ja heute schon so. Eher steht drin, dass sie
ohne Bedingungen gefeiert werden kann, unter bestimmten Bediungungen (z.B. 30 Personen, die es verlangen)
gefeiert werden muss. Wir werden sehen. Es bleibt wirklich spannend.
Nicht pauschalisieren! und leider ist es so eingetroffen wie befürchtet. Papst Benedikt erlaubt wohl
die Einführung des Messritus von 1962. anstatt sich darüber zu freuen, wird genau das getan, was der
Papst eben damit nicht beabsichtigt: nämlich der neue Messritus herabgewürdigt, wo es nur geht. Letzteres
wurde auch vorher schon gemacht, da war keine Besserung zu erwarten (aber vielleicht, wenn das „Ur-Meter“
zu einer anderen ars celebrandi beiträgt). Ich möchte jedenfalls ausdrücken, dass ich mit über das
MP sehr freue und den neuen Messritus nicht herabwürdige. So wird es auch vielen anderen gehen – wir
haben (den Papst) verstanden!
Mindestens mißverständliche Bildbezeichnung Heilige Wandlung: Der Priester macht vor und nach der Konsekration
eine Kniebeuge. Unmittelbar macht er vor und nach der Elevation eine Kniebeuge, nicht vor der Wandlung,
wohl aber unmittelbar danach, was wiederum unmittelbar vor der Elevation ist.
Interessanter Schluss Da bei der päpstl. Anerkennung der apostolischen Administratur von Campos (davor:
Priesterbruderschaft St. Jean de Vianney) die Beichtvollmacht bzw. die rückwirkende Erteilung einer solchen
kein Thema war, muß man davon ausgehen, dass die Priester derselben schon davor eine ordentliche Vollmacht
(von ihrem Bischof: Ex Rangel, 1991 von den 4 FSSPX-Bischöfen geweiht) erhielten. Diesen Schluß halte
ich nicht für zwingend, eher für gewagt. ICH würde eine Ungültigkeit der Beichte bei einem FSSPX-Priester
nicht riskieren.
@Rudolfus Das ist deutlich – und schismatisch. Zur Beichtvollmacht durch die vier Bischöfe der FSSPX:
Diese können keine Befugnis zur Entgegennahme der Beichte erteilen, sie sind keine Ortsordinarien (vgl.
c. 669). Es besteht also das ganz erhebliche Risiko, dass die Beichte bei FSSPX-Priestern ungültig ist –
außer natürlich, Rudolfus hätte recht.
Wasserdicht scheint es ja zu sein: Bei den einzelnen Gläubigen ist sowieso von der Anscheinsvollmacht
der FSSPX-Priester auszugehen, ansonsten vom Notstandsrecht wie bei den Bischofsweihen selbst und im übrigen
gilt „ecclesia supplet“. Aber: 1. Das Notstandsrecht betrifft die Frage, ob der Handlung eine Strafe folgt
(bei den Bischofsweihen also, ob die Exkommunikation eintrat). Hier dagegen ist die Frage der Gültigkeit
angesprochen. Und zur Gültigkeit der Beichte bedarf es eben nicht nur der Voraussetzung, Priester zu
sein, sondern auch der entsprechenden Vollmacht. Eine gesonderte Vollmacht ist aber zur Feier der Hl.
Messe nicht erforderlich. Das mag Ihnen suspekt erscheinen, ist aber so. 2. zum „ecclesia supplet“ („Bei
einem allgemeinen tatsächlichen oder rechtlichen Irrtum und ebenso bei einem positiven und wahrscheinlichen
Rechts- und Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich die ausführende
Leitungsgewalt.“) ist festzustellen, dass es für diejenigen, die bei der FSSPX beichten, besser ist,
sich nicht zu informieren. Denn je mehr der FSSPX-Anhänger Bescheid wissen, desto unwahrscheinlicher
wird das Vorliegen eines allgemeinen Irrtums.
Das Kirchenrecht c. 966: Zur Gültigkeit der Lossprechung ist es erforderlich, dass der Spender außer
der Weihegewalt die Vollmacht besitzt, sie über die Gläubigen auszuüben, denen er die Lossprechung
gibt. Fragen Sie Ihren FSSPX-Priester also lieber mal nach der ihm verliehenen Vollmacht. Hat er sie nicht,
absolviert er zwar immer noch jedweden Büßer in Todesgefahr gültig und erlaubt von allen Strafen und
Sünden – fraglich ist nur, ob Sie wirklich so gefährlich leben, dass Sie sich ständig in Todesgefahr
befinden.
Ein paar? Klar, so mancher lässt sich gerne von der Tatsache blenden, dass es in „The passion of the
Christ“ ein paar Anspielungen auf das Leiden Jesu gibt. Wenn das Leiden unseres Herrn nicht mit Trauer
und Dankbarkeit erfüllte, würde ich jetzt lachen.
Widerspruch Eine Beichtjurisdiktion ist immer Ortsgebunden – d.h.: die Befugniss überall Beichte engegenzunehmen
ist – streng genommen – an das Jusitiktionsbereich des Ortsbischofs gebunden. Außer, es gibt eine Übereinkunft
der Bischofskonferenz, wo diese Vollmacht auf auf das Gebiet der Bischofskonferenz ausgedehnt wird. Auch
Bischöfe aus einer Fremden Diözese müssen eine Genehmigung des Ortsbischofs einholen, wenn sie Sakramente
auf dem Gebiet dieser Diözese speden wollen. C. 967 sagt etwas anderes: Wer die Befugnis, ständig Beichten
entgegenzunehmen, besitzt, sei es kraft Amtes, sei es aufgrund der Verleihung durch den Ordinarius des
Ortes, an dem er inkardiniert ist oder an dem er seinen Wohnsitz hat, kann diese Befugnis überall ausüben,
soweit nicht der Ortsordinarius in einem Einzelfall dies verwehrt hat. Also nicht nur im Jurisdiktionsbereich
des Ortsbischofs, der die Befugnis, ständig beichten entgegenzunehmen, verliehen hat, mithin auch in
anderen Bistümern, wobei dann gilt: Der Ortsordinarius (dieses anderen Bistums, in dem die Beichte entgegengenommen
werden soll) kann es ausdrücklich verwehren. Eine gesonderte Erlaubnis ist aber nicht erforderlich.
Durcheinander Na, jetzt ging ja einiges durcheinander: Die Zitierung des einschlägigen Canons erfolgte
auf Benedikts Frage nach der Beichtvollmacht bei einer „nicht genehmigten“ Wallfahrt. Meine Antwort mit
dem CIC: Wem die Beichtvollmacht ordnungsgemäß verliehen wurde, der darf sie überall ausüben (also
auch auf Wallfahrten, ob „genehmigt“ oder „nicht genehmigt“ durch andere Bistümer u.ä.), wenn es ihm
nicht der Ortsordinarius verwehrt. Ein Kirchenrektor dagegen kann das Beichte hören also nicht verwehren,
nur der Ortsordinarius. Eine andere Frage ist möglicherweise, ob der Kirchenrektor die Beichtstühle
versperrt lassen kann, wenn er schon die Kirche zu Verfügung stellt. Also nach dem Motto: Kirche ja,
Beichte nein. Ziemlich absurd das Ganze. Aber zum Beichten braucht es keinen Beichtstuhl, sondern das
hr des Priesters.
@Bene Canon 967 CIC § 2: Wer die Befugnis, ständig Beichten entgegenzunehmen, besitzt, sei es kraft
Amtes, sei es aufgrund der Verleihung durch den Ordinarius des Ortes, an dem er inkardiniert ist oder
an dem er seinen Wohnsitz hat, kann diese Befugnis überall ausüben, soweit nicht der Ortsordinarius
in einem Einzelfall dies verwehrt hat, Beichte hören dürfte rechtlich also kein Problem gewesen sein
(notfalls eben ohne Beichtstuhl), es sei denn, es ist ausdrücklich verwehrt worden – was ich kaum glaube.
Mein Weg zur Heiligen Kommunion Das Buch entspricht in jeder Hinsicht der Lehre der Kirche wie sie im
KKK niedergelegt ist. Diese Lehre aber war im 17. Jahrhundert dieselbe wie 1960 und heute. Manche aber
behaupten, das II. Vatikanum habe eine neue Lehre eingeführt: Linke und Rechte. Die in der Mitte, unter
ihnen der Heillige Vater, sehen die Sache so: www.vatican.va/…_roman-curia_ge.html
@Schwarzbach Aus diesem Schreiben geht inhaltlich klar und unmissverständlich hervor, dass die Entscheidung
des Diözesanbischofs , bezogen auf die überfällige Entlassung der SJM „Pater“, vom Papst in vollem
Umfang getragen wird. Was war denn der Grund für die Entlassung?
Die Lösung Wir nehmen die Gebete des alten Ritus und lassen statt dem Ministranten die Gemeinde antworten.
Missa dialogata. Da wäre ich sogar mit Freinsberg einig.
Unvergleichbar Schwachsinnige Behauptung. Ist es denn auch verwirrend, dass Pius XII. die Karwoche reformiert
und die Reform für alle verpflichtend gemacht hat? Oder dass Johannes XXIII. in den Canon Romanus eingegriffen
hat und die neue Fassung verpflichtend gemacht hat? Na, das war ja wirklich beachtlich, was der Selige
Johannes XXIII. da eingefügt hat in den Kanon. Die Aufnahme des Hl. Joseph kann man wohl kaum vergleichen
mit der Schaffung und Dichtung neuer Hochgebete. Daher kam der jetzige Papst zu dem richtigen Schluß:
„Ich war bestürzt über das Verbot des alten Missale, denn etwas Derartiges hat es in der ganzen Liturgiegeschichte
nie gegeben… Das nunmehr erlassene Verbot des Missale, das alle Jahrhunderte hindurch seit den Sakramentaren
der alten Kirche kontinuierlich gewachsen war, hat einen Bruch in die Liturgiegeschichte getragen, dessen
Folgen nur tragisch sein konnten… Man brach das alte Gebäude ab und baute ein anderes,…“ Aus meinem
Leben, 1997, S.173 Eine Gemeinschaft, die das, was ihr bisher das Heiligste und Höchste war, plötzlich
als strikt verboten erklärt und das Verlangen danach geradezu als unanständig erscheinen läßt, stellt
sich selbst in Frage. Denn was soll man ihr eigentlich noch glauben? Wird sie nicht morgen wieder verbieten,
was sie heute vorschreibt?“ Salz der Erde, 2001, S. 188
Fuldaer Zeitung Na, die dortigen Artikel habe ich alle gelesen. Aber es wird darin kein einziger nachvollziehbarer
Grund für die Kündigung genannt: Die so arg verurteilte „Veröffentlichung“ erfolgte erst nach der Entscheidung
zur Kündigung, kann also nicht der Grund gewesen sein. Ein ominöser „Sektenbeauftragter“ behauptet,
in der Kommunionmappe von Barbara Haid sei „intensiv von der Hölle die Rede“, was – wie jeder feststellen
kann – nicht stimmt (an sage und schreibe drei Stellen, die ich auf Anfrage gerne konkretisiere, ist allenfalls
sinngemäß davon die Rede). Aber vielleicht stimmen wir ja in der Bewertung mancher Aspekte nicht überein.
So halte ich es im Gegensatz zu dem Kommentator der Fuldaer Zeitung nicht für verwerflich, die Mundkommunion
„anzupreisen“, eine von der Kirche offiziell vorgesehene Form des Kommunionempfangs. Lächerlich. Vielleicht
ist ja auch ein oller Leserbrief von anno tobac der Grund Oder die Tatsache, dass die Ordensleute nicht
den Bischof, um etwas baten, das sie für falsch hielten, das sie aber im Gehorsam umgesetzt hätten?
Das ist natürlich ganz arg!
Im Zweifel für die Angeklagten Dennoch weiß ich aus einigen fuldaer Quellen, was sich da wirklich abgespielt
hat. (…) Aber ich bin sicher, wenn Hw. Bischof Algermissen dies in seinem Bistum an die große Glocke
hängen würde, hätte es entsprechende Konsequenzen für die FJM. Sie scheinen ja wirklich bestens informiert
zu sein – und kennen nicht einmal das Ordenskürzel dieser Bösen. Bevor ich schlecht von diesem Orden
denke, muss ich wissen, was seine Angehörigen hier getan haben. Bis dahin gehe ich in dubio pro reo davon
aus, dass es keine stichhaltigen Gründe für die Entlassung gibt. Ich vertraue nicht blind, sondern fordere
Beweise.
Noch keine Endversion In der Credo-Strophe muss es heißen: „und an den Sohn, Herrn Jesus Christ’,“. Außerdem
bin ich mit Burgorus (er hatte es übersehen und konnte gestern nicht mehr antworten) gegen die Formulierung
„zur wahren Kirch“. Abgesehen davon, dass bei „zur wahren Kirch“ bei uns jeder die ziemlich allgemein
bekannte erste Strophe umlernen muss (wie schaut’s bei der Piusbruderschaft aus?), wollen wir bei diesem
Lied nicht an die Protestanten denken müssen, sondern nur an die katholische Kirche und deren Gründer,
Christus. Und „seine Kirch’“ ist meines Erachtens ein Bekenntis dafür, dass die katholische Kirche DIE
Kirche Christi ist, nicht (nur) in ihr „subsistiert“. Dieses „subsist in“ wird ja von vielen Theologen
als Abschwächung von „IST die Kirche Christi“ gedeutet, obwohl es – nach Meinung von Alexandra von Teuffenbach
(„Die Bedeutung des „subsist in“ Lumen Gentium 8“) – ganz anders gemeint war, nämlich als Bekräftigung
des „IST“. Auch über das „Geb“ statt „gäb“ sollte noch einmal nachgedacht werden: Ich halte „gäb“ einfach
für richtig: Das Blutzeugnis ist hier und in diesem Moment des Singens nicht gefordert. Das ist etwa
bei einer Hochzeit anders: Da folgt direkt (auch weiter) das Lieben, Achten und Ehren alle Tage des Lebens –
nicht erst wenn eine andere Situation eintritt. Das muss aber beim Martyrium hinzukommen. „Gäb“ wäre
deshalb falsch. Einschränkend verstehe ich „geb Leben“. Das ist NUR im übertragenden Sinn richtig. Und
damit wird nicht mehr das echte Blut gemeint.
O Seligkeit Diese Strophen sind „Zusatzstrophen zur Taufe“ (ebenso wie die „Zusatzstrophen mit Bezug zum
allerheiligsten Altarsakrament“). Mir wäre ja „in seine Kirch’“ und „gäb’ Leben ich und Blut“ lieber
gewesen, aber ich kann auch mit der „wahren Kirch’“ und „geb’“ gut leben.
Zustimmung Ich plädiere jetzt auch dafür, die Weltherrn-Strophe als fünfte in den Grundtext aufzunehmen.
Der „Strahl des Lichts“ im vorletzten Vers der Weltherrnstrophe bietet dann das notwendige Licht für
„Die rechten Wege wandle ich“ in Vers 1 der nunmehr sechsten Strophe. Volle Zustimmung. Ich möchte die
„Weltherren-Strophe“ auf Christus beziehen. Im „Lied zum Sanctus“ der Limburger Domfestmesse (1936) von
Joseph Haas heißt es: Heilig bist Du! Heilig bist Du! Heilig, heilig, heilig bist Du: Christus, König
der Welt! und vorher: Wir preisen, o Herr, Deinen Sohn, der Priester und König zugleich. Wahrheit und
Recht ist sein Thron, Liebe und Friede sein Reich. Sein Thron steht als Altar im ganzen Erdenrund. Der
Christen frommer Mund singt mit der Engel Schar: Heilig… Noch eine Kleinigkeit: Wenn wir den Grundtext
durch Hinzufügen einer Strophe nochmals ändern, dann kann ich diese eigentlich unwesentliche Frage aufwerfen.
Ich hatte ja bereits im vorletzten Vers von Strophe 2 „Sie endigen mit Höllenpein“ zu „Sie enden mit
der Höllenpein“ geändert. Wäre es nicht dichterischer, „Sie enden mit der Hölle Pein“ zu schreiben?
Einverstanden.
Das neue Gotteslob Zum Glück kath.: Bis wann solls denn das neue Gesangbuch geben. Ein oder mehrere Lieder?Bis
wie lang kann man da noch Vorschläge machen? Werden die berücksichtigt, wenn sie zur Stützung der Lehre
dienen? Ist das wieder ein Einheitsgesangbuch, sodass auch Lehmann mitwirkt, oder ist das diözesanabhängiger?
Schau mal hier: www.dbk.de/…buch/home/index.html
Sehr konstruktive Diskussion! ich hätte auch noch einen Vorschlag zu Taufe… Immer voran! Mir fällt
aber zum „gäbe“ und „gebe“ von Leben und Blut noch etwas ein: „Ich gebe ihm mein Leben und mein Fleisch
und Blut“. Dieser übertragende Sinn ist MIR jetzt zu schwach. Im Verfolgungsfall tatsächlich das biologische
Leben geben zu wollen, das ist für mich zwingend mit einem großen Ernst verbunden, einem größeren
als ihn der übertragende Sinn beinhaltet.
Der gute Freinsberg sitzt leider keiner Fehlinformation auf, sondern spielt auf Nr. 315 der neuen Institutio
generalis Missalis Romani von 2002 an: www.sbg.ac.at/…n/AEM2002deutsch.pdf Das ist in der Tat ein Jammer:
Nach dieser Vorschrift muss der Herr in Kirchen, in denen der Hochaltar noch (oder wieder ) verwendet
wird, während der Messe in eine Seitenkapelle oder auf einen anderen noch vorhandenen Altar verbannt
werden. Möglicherweise auch in eine komische Stele.
Hervorragend Einfach 2 und 3 vertauschen, Genau! dann passt aber 4 nicht mehr so gut drauf, Nein, 4. passt
dann exakt. Diesen Glauben, der dann in 3. benannt ist, DEN will ich wahren, für IHN geb’ Leben ich und
Blut.
Volle Zustimmung Ich gebe nur zu bedenken, dass sich „gäb’“ auf die Verfolgungssitzuation bezieht: „Müßt’
ich durch Verfolgung gehen…“ Aber geb’ ist in Ordnung, wenn es auch in unseren Breitengraden selten
gefordert ist.
Fest soll mein Taufbund immer stehen … …ich will die Kirche hören sie soll mich allzeit gläubig
sehen und folgsam ihren Lehren. Dank sei dem Herrn, der mich aus Gnad’ in seine Kirch’ berufen hat. Nie
will ich von ihr weichen. Und weil diese Strophe ein so schönes Glaubenskenntnis ist, hier zwei weitere
mit diesem Inhalt: An Gott, den Vater, glaube ich, den Schöpfer aller Dinge und an den Sohn, Herrn Jesus
Christus, dass er uns Rettung bringe. Ich glaube an den Heil’gen Geist, der uns in Wahrheit unterweist
und seine Kirche lenket. So will ich mutig aufrecht stehen, will wahren meinen Glauben und müßt’ ich
durch Verfolgung geh’n nie lass ich ihn mir rauben. Der Glaube bleibt mein höchstes Gut für ihn gäb’
Leben ich und Blut im Glauben werd’ ich siegen. Die aktuelle Fassung in unserem Diözesanteil des Gotteslobs
(von mir kommentiert): … ich will die Kirche hören, (Puuh. Glück gehabt.) ich will den Weg des Glaubens
gehen (was will jemand damit sagen, dass er nicht mehr formuliert: Sie soll mich allzeit gläubig sehen?)
und folgen Gottes Lehren (durch die Änderung wird deutlich: Die Lehren der Kirche sind nicht Gottes Lehren.
Also: Warum sollte ich ihr beitreten?). Dank sei dem Herrn, der mich aus Gnad’ in seine Kirch’ berufen
hat, ihm will ich allzeit leben (Also: Von von der Kirche kann ich sehr wohl weichen). Brave new church!
Die Falschmeldungen sind in der Regel einfach witzig. Wer anderer Meinung ist, sollte sie nicht lesen.
Diese hier ist allerdings kaum witzig, weil sie die kommmende Wirklichkeit sehr genau treffen dürfte.
Und die ist dann wieder traurig. Weitaus witziger ist unten RJH :)3
Papstgewandung Auf diesem trägt der Papst eine Dalmatik unter der Kasel – auch dies sieht man heute im
Vatikan nicht mehr, Stimmt nicht ganz. Man muß nur genau hinschauen: Abendmahlsamt Gründonnerstag 2006
www.vatican.va/…ex_20060413cena.html Osternacht 2005 www.spiegel.de/…52903-350384,00.html obwohl es
im Caeremoniale Episcoporum noch vorgesehen ist Das muss man allerdings immer mal wieder in Erinnerung
rufen. Kardinal Schönborn weiß es: kirchen.net/…tusblatt/section.asp?sec=18&menuopt… Das solche
barocken Pontifikalgewänder auch dem jetzigen Hl. Vater sehr gut stehen, kann man hier sehen. Ich kann
mir allerdings gut vorstellen, dass der jetzige päpstliche Zeremonienmeister als Schüler Bugninis meine
Meinung nicht teilen würde. Und genau darum werden wir solche Gewandungen bei Papstmessen wohl so schnell
nicht mehr zu sehen bekommen. Es kann aber auch an der neuen/alten Form des Palliums liegen. Gewisse „Ästheten“
an maßgeblicher Stelle sind der Ansicht, das Pallium von B XVI könne unmöglich auf eine barocke Kasel
getragen werden. Schade eigentlich… Stimmt.
@Fabianus Der Trend zu Nüchternheit und Glockenkasel begann schon einge Jahre vor Paul VI: www.alte-messe.de/08_vormesse.html
Vor fünfundvierzig Jahren nannte man das „Glanz edler Einfachheit: Reich bemalte Kirchenwände wurden
weiß getüncht, reich verzierte Gewänder, Kerzenständer usw. verschwanden. Gottlob entdecken wir langsam
alles wieder.
Quark Je größer die Masse, die hinströmt, desto gültiger…wa? Jetzt nennen Sie doch mal Belege für
Ihre Käse-These, dass gültige Messen nach irgendwelchen liturgischen Vorschriften nur in geweihten Räumen
gefeiert werden durften/dürfen. Nochmal: Was sollen das für Vorschriften gewesen sein?
Interessant. Diese Feier im Herkulessaal kann nicht gültig sein nach Trident-Ritualvorschriften. Danach
können Eucharistiefeiern nur in geweihten Räumen gültig gefeiert werden. Um welche „Trident-Ritualvorschriften“
handelt es sich?
Hier eine Info: 5. derselbe Papst Paul VI., der im Jahre 1970 das Römische Meßbuch nach den Vorgaben
des II. Vatikanischen Konzils promulgierte, gewährte persönlich dem heiligen Pater Pio von Pietrelcina
das Indult zur Fortsetzung der (auch öffentlichen) Zelebration der Heiligen Messe nach dem Ritus des
heiligen Pius V., obgleich die liturgische Reform mit der Fastenzeit des Jahres 1965 in die Umsetzungsphase
trat; Quelle: www.internetpfarre.de/blog/item/146/
@Ministrant Was machen Sie denn hiermit: www.piusx.ch/…20-%20prof%20may.htm und damit: www.piusx.ch/…man/aktuell/may2.htm?
Und auch das dürfte für Sie lehrreich sein: www.kreuz.net/article.4676.html Zitat: Den Begriff einer
„Ökumene nach innen“ lehnt Kardinal Castrillón ab: „Die Bischöfe, Priester und Gläubigen der Priesterbruderschaft
Pius X. sind keine Schismatiker.“ Erzbischof Marcel Lefèbvre († 1991) habe mit der unerlaubten Bischofsweihe
eine schismatische Handlung vollzogen. Daher seien die von ihm geweihten Bischöfe suspendiert und exkommuniziert.
Die Priester und Gläubigen der Bruderschaft seien nicht exkommuniziert: „Sie sind keine Häretiker.“
Dabei teilt der Kardinal die Furcht des Heiligen Hieronymus († 420), daß Häresie zum Schisma führt
und umgekehrt. Die Gefahr eines Schismas sei groß: etwa durch systematischen Ungehorsam gegenüber dem
Heiligen Vater oder durch Leugnen seiner Autorität. Der Kardinal hofft, daß die Piusbruderschaft zur
vollen Gemeinschaft mit dem Heiligen Vater gelangen wird und „die Heiligkeit der Neuen Messe anerkennt“.
Tja, die Welt ist komplizierter als Sie sie gerne hätten.
Zur Klarerstellung Eine „Reform der Reform“ kann m. E. nur den neuen Ritus betreffen, da der alte ja nicht
reformiert wurde. Klar. Aber dabei wird vom alten Ritus ausgegangen. Das beinhaltet, dass man über Ergänzungen
des alten Ritus nachdenkt. Vorher sollten (…) Papst und Bischöfe erst einmal (…) das „Urmeter“ zurückgeben,
wie es Paul Badde ausgedrückt hat, einen inneren Maßstab für eine korrekte und traditionsorientierte
Zelebration der neuen Liturgie. Eine sinnvolle Ergänzung wäre natürlich grundsätzlcih zu begrüßen,
müsste jedoch behutsam und einheitlich von der zuständigen kirchlichen Autorität verfügt werden. Volle
Zustimmung. Es muss betont werden, dass eine Ergänzung der Liturgie von 1962 mit neueren Heiligen und
die Anreicherung mit weiteren Präfationen keinen grundsätzlichen Eingriff in den Ritus als solchen bedeuten
würde – im Gegensatz zur großen Liturgiereform von 1969. Das wäre ja das Gute.
@viroblationis: Vielleicht will uns der liebe Gott auch vor einer noch größeren Enttäuschung bewahren:
Bisher wurde die überlieferte Messe auf dem – gewiß nicht mehr optimalen – Stand von 1962 „eingefroren“.
Was geschähe aber, wenn ein noch nicht zum alten Glauben bekehrtes Rom, die überlieferte Messe freigäbe?
Es drohte m.E. die Gefahr einer „Reform der Reform“, die nicht am NOM ansetzt, sd. an der überlieferten
Messe, um beide Formen einander anzunähern! Sie haben abslut recht: Die von Benedikt (schon als Kardinal
Ratzinger) geforderte „Reform der Reform“ wird mit Sicherheit vom alten Ritus, nicht vom neuen, ausgehen.
Und die Frage ist sehr wohl, ob die Zeit dafür schon reif ist. Bisher wird der alte Ritus in aller Regel
von treuen Priestern zelebriert. Das könnte anders werden. Und sage keiner, die Gefahr drohe nicht: Zitat
eines Indultmesszelebranten: „Die Gebete zur Kerzenweihe (Lichtmess) sind so schön, die bete ich heute
auf deutsch.“ Obwohl Mischformen untersagt sind, benutzte der damalige Kard. Ratzinger die 1965-Form der
Messe bei einer Tagung als Perspektive einer „Reform der Reform“. (Die näheren Umstände dieser Tagung
habe ich leider nicht mehr im Gedächtnis. Vielleicht wäre jmd. so freundlich, den Faden aufzunehmen.)
Hier (S. 253 f.) wird von dem besagten Pontifikalamt berichtet: www.unavoce.de/pdf/UV2001_04.pdf In den
nachfolgenden Heften wurde die Tagung ausführlicher gewürdigt, z.B.: www.unavoce.de/pdf/UV2001_04.pdf
Der Priesterrat erkennt nicht die Zeichen der Zeit: Was droht denn, vergessen zu gehen: 1. die Tatsache,
dass der Herr alle Menschen durch seinen Tod erlösen wollte oder 2. die Tatsache, dass Menschen dennoch
„das Erlösungsangebot ablehnen“ können mit der Folge, dass der Herr für sie vergeblich gestorben ist.
Tatsache 1. wird doch höchstens in ganz kleinen Zirkeln der wenigen Tradis und noch wenigeren Sedis vergessen.
Tatsache 2. wird dagegen massenhaft vergessen („Wir kommen alle, alle, alle in den Himmel“ – das wird
ganz ernsthaft mit dem Hinweis auf die Barmherzigkeit Gottes massenhaft geglaubt). Die Zeichen der Zeit
gebieten es deshalb, Tatsache 2 stärker in Erinnerung zu rufen. Die paar Sedis und Tradis sind doch vernachlässigenswert –
es sei denn, man hält Tatsache 2 für Unsinn. ?:)
@ Typ Diese klaren Worte von Bischof Algermissen lassen vor allem einen Schluss zu: Er muss wirklich gute
Gründe gehabt haben, die SJM-Priester zu entpflichten. Wie kann man nur so unkritisch sein? Habe Mut,
Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen! Statt dessen: „Der Bischof muss wirklich gute Gründe gehabt
haben.“ Ich jedenfalls hoffe es. Aber wir haben nicht einenGrund erfahren, geschweige denn einen guten.
Verwirrung??? In einem muß man Herrn Lehman recht geben: „Wir wollen keine zwei Riten in der Kirche haben,
die die Leute verwirnn…“ Der Kardinal redet an der Realität vorbei. Weiß er nicht, dass mittlerweile
hunderte Priester in Deutschland Sonntag für Sonntag ihre selbstgestrickten Gebete und Gesten verwenden?
Wir haben in Deutschland faktisch Sonntag für Sonntag hunderte verschiedener Riten. kann ich nur hoffen,
dass unser Kardinal Lehmann das zu verhindern weiss!
Lesen bildet: Nostra aetate, Nr. 4: Wie die Schrift bezeugt, hat Jerusalem die Zeit seiner Heimsuchung
nicht erkannt9, und ein großer Teil der Juden hat das Evangelium nicht angenommen, ja nicht wenige haben
sich seiner Ausbreitung widersetzt (vgl. Röm 11,28). Nichtsdestoweniger sind die Juden nach dem Zeugnis
der Apostel immer noch von Gott geliebt um der Väter willen; sind doch seine Gnadengaben und seine Berufung
unwiderruflich (vgl. Röm 11,28-29; vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium:
AAS 57 (1965) 20). Mit den Propheten und mit demselben Apostel erwartet die Kirche den Tag, der nur Gott
bekannt ist, an dem alle Völker mit einer Stimme den Herrn anrufen und ihm „Schulter an Schulter dienen“
(Soph 3,9) (vgl. Jes 66,23; Ps 65,4; Röm 11,11-32).
Frau Bussmann Es ist nur mal gut, dass Sie nicht in der Glaubensverkündigung stehen, denn Meinungen,
wie die Ihren, haben die Kirchen leerer gemacht. Nein. Meinungen wie die Ihre.
Nur ein bisschen: Bezüglich Franziskus und Franziskaner bin ich sehr wohl auf Ihre Frage eingegangen.
Ich wiederhole, Franziskus von Assisi hat den Franziskanerorden gegründet. Ich muss wohl deutlicher werden:
Auf Ihre Frage, welche Konfession Christus habe (m.a.W.: ob er Mitglied der Kirche sei), antwortete ich
(wie das II. Vatikanum), er habe die Kirche gegründet. Daraufhin warfen Sie mir vor, auf Ihre Frage nicht
einzugehen. Auf meine Frage, ob Franziskus Franziskaner sei (m.a.W.: ob er Mitglied des Franziskanerordens
sei), antworteten Sie, er habe den Franziskanerorden gegründet. Na, klingelt’s?
Und weiter: Franziskus von Assisi hat den Franziskanerorden gegründet, aber er war Christ, was von Jesus
nicht gesagt werden kann, denn geschweige von Gott. Sie gehen auf meine Frage nicht ein: War Franziskus
Franziskaner? Die Vertretung des Lehramtes hat die Bibel gelesen und nach Gutdünken interprtiert, ja,
Es hat sie interpretiert. Richtig. Aber nicht nach Gutdünken. aber das Lehramt hat vergessen, wann die
Bibel geschrieben wurde. Lange nach dem Tod Jesus und Jesus starb als Jude. Was wollen Sie damit sagen:
Hat die Bibel keine Bedeutung, weil sie lange nach dem Tod Jesu geschrieben wurde? Und es gab mal eine
Zeit, da war es verboten, die Bibel zu lesen, nur für die Oberhirten war es nicht verboten. Es gibt immer
mal wieder Zeiten, da wird dem Staat oder der Kirche zugetraut, die Dinge besser regeln zu können, als
die Einzelnen. Warum wohl?? Hätten die anderen Leser Dinge herausfinden können, die das Lehramt beschönigen
wollte? Klar. Diese bösen Kirchenleute. In dubio pro reo, Frau Bussmann. Über dem Lehramt der Kirche,
deren Aussagen sehr oft an den Haaren herbei gezogen sind, z.B. was das 5. Gebot betrifft, steht mein
Gewissen. Das Gewissen ist die Stimme Gottes. Gott kann nicht beim Papst A sagen und bei Ihnen B. Einer
von Ihnen beiden hält also etwas Falsches für sein Gewissen. Was das Folgende angeht nur dies: Wenn
es in der Kirche keine Wahrheit gibt, ist sie überflüssig. An den Fehlern von einzelnen Kirchenmitgliedern
(und seien sie Päpste) wird nicht „festgehalten
Frau Bussmann Sie gehen auf meine Frage nicht ein, welche Konfession hatte Jesus, welche Konfession hat
Gott. War Franziskus Franziskaner? Bei dieser Frage ist mir egal, was das Lehramt der katholischen Kirche
sagt. Mir scheint, nicht nur bei dieser. Woher weiß die katholische Kirche denn, dass Jesus diese Kirche
gegründet hat? Sie hat die Bibel gelesen. Das ist alles doch sehr merkwürdig, wo Jesus überhaupt nichts
von einem Christentum geschweige der katholischen Kirche wusste. So kann nur jemand reden, für den die
katholische Kirche nicht die Gemeinschaft der Christgläubigen darstellt. Tiefenpsychologisch gesehen
verstecken Sie sich bei meiner Frage hinter dem Lehramt, das sich tiefenpsycholoigsch, übertrieben ängstlich
hinter Gesetzmäßigkeiten versteckt, die irgend ein Papst mal erfunden hat. Höhenpsychologisch hatte
ich nur den Eindruck, Sie halten viel vom 2. Vatikanischen Konzil und da war ich tiefenpsychologisch ganz
stolz, dass dieses meine Thesen teilt. Warum haben Vertreter der katholischen Kirche so eine Angst vor
der Wahrheit. Sie haben keine Angst vor ihr, sie verkünden sie sogar. Jesus ist auferstanden, egal wie,
das allein zählt, Das zählt, aber wenn das ALLEINE zählen würde, könnten wir uns um alles Weitere
einen Dreck scheren. und Jesus predigte die Liebe zu allem was lebt, das allein müsste mutiger machen.
Stimmt. Jesus könnte heute nur wieder sagen „Ihr Kleingläubigen.“ Menschen sind Sünder. Was verstehen
Sie unter Kleingläubigkeit?
Grundlagen von Religion und Aufklärung Iustus, dann klären Sie mich doch mal endlich auf, welche Konfession
hat den Jesus oder welche Religion. Welche Religion hat sein Vater, Gott im Himmel. Jetzt bin ich aber
sehr gespannt. Ich nehme Sie einmal ernst und hoffe, Sie sind so offen und aufgeschlossen, sich unvoreingenommen
mit meiner Antwort zu beschäftigen, wonach Jesus die katholische Kirche gegründet hat (II. Vatik. Konzil,
Lumen Gentium, Nr. 5, 2), der Heilige Geist sie heiligt, in ihr wohnt und sie in alle Wahrheit einführt
(Nr. 4). Das ist es, was Gott vorherbestimmt hat (Nr.2). Die Konzilstexte finden Sie übrigens leicht
auf www.stjosef.at (linke Spalte „Kirchl. Dokumente“ – dann rechte Spalte „2. Vaticanum“) Glaubens, Religions-
und Konfessionskriege hat es, seit dem es den Monotheismus gibt, immerzu gegeben und wird es auch nach
wie vor geben, wenn nicht endlich damit aufgehört wird, welche Religion oder Konfession die Wahre ist.
Wenn Sie mir die Frage beantworten können, die ich zu Anfang gestellt habe, dann muss das die wahre Religion
bzw. Konfession sein und keine andere Religion und Konfession hätte dann eine Daseinsberechtigung. Das
ist doch Käse: Die eigene Religion für wahr halten, bedeutet nicht, dass Andersgläubigen der Schädel
einzuschlagen ist. Lesen Sie einfach mal die Ringparabel: Jeder soll seinen Ring so behandeln, als sei
es der wahre. Es soll gerade nicht nach dem Motto verfahren werden: „Es gibt keinen wahren Ring.“
Ich sehe das ein wenig anders eine christliche Kofession, deren Glauben sich mit dem katholischen nur
teilweise überschneidet, teilweise diesem sogar widerspricht. Dem stimme ich absolut zu. Ich würde auch
an nichts teilnehmen wollen, das dem katholischen Glauben widerspricht. Das ist für meine Begriffe bei
einer evangelischen Abendmahlsfeier aber auch nicht der Fall. Das ändert natürlich nichts daran, dass
diese Abendmahlsfeier um Welten hinter der Heiligen Messe zurückbleibt. Deshalb ist es eine schwere Sünde,
sonntags nicht die Heilige Messe mitzufeiern, aber keine schwere Sünde, einen protestantischen Gottesdienst
zu besuchen – es sei denn, man läßt deswegen die Mitfeier der Heiligen Messe sein.
Was das Konzil gesagt hat ich möchte doch daran zweifeln, dass die Kirche, natürlich die katholische
Kirche, einig, heilig, wahr lehrt. Einig?? DA haben Sie leider recht. Wenn dieses schöne Lied DESHALB
nicht mehr gesungen würde, könnte ich es fast verstehen. Aber da hätte doch ein kleines Umdichten genügt.
Wir sind im wahren Christentum widerspricht dem II Vatikanum und der ökumensichen Zusammenführung.
Nur Gott ist die Wahrheit und der hat keine Religion oder Konfession. SIE widersprechen dem II. Vatikanum.
Wie wäre es mit einer Lektüre der Konzilstexte, bevor Sie Märchen darüber verbreiten, z.B. Lumen Gentium,
Nr. 8: Der einzige Mittler Christus hat seine heilige Kirche, die Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung
und der Liebe, hier auf Erden als sichtbares Gefüge verfaßt und trägt sie als solches unablässig;so
gießt er durch sie Wahrheit und Gnade auf alle aus. (…) Dies ist die einzige Kirche Christi, die wir
im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen. Sie zu weiden, hat
unser Erlöser nach seiner Auferstehung dem Petrus übertragen (Joh 21,17), ihm und den übrigen Aposteln
hat er ihre Ausbreitung und Leitung anvertraut (vgl. Mt 28,18 ff), für immer hat er sie als „Säule und
Feste der Wahrheit“ errichtet(1 Tim 3,15). Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und
geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen
in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.
Mal überlegen: Nach katholischer Lehre werden Brot und Wein nur in einer von einem gültig geweihten
katholischen Priester zelebrierten Heiligen Messe zu Leib und Blut Christi verwandelt Eben. Was also ist
an einem gemeinsamen protestantischen Abendmahl verkehrt, solange ich diese von Ihnen geschilderte Wahrheit
nicht leugne. Und das tue ich nicht, wenn ich mit Protestanten zu Abend esse. Gotthard ist zwar ein Modernist,
aber hier hat er recht.
Bei Brigitte Bussmann könnte man es glatt vergessen: Wir sind im wahren Christentum, o Herr wir danken
Dir. Dein Wort, Dein Evangelium an dieses glauben wir. Die Kirche, deren Haupt Du bist, lehrt einig, heilig,
wahr. Für diese Wahrheit gibt der Christ sein Blut und Leben dar. :)3
Meine These: Gewisse liturgische Praktiken schienen 1968, nachdem sie jahrhundertelang praktiziert wurden,
so klar, dass man es einfach für überflüssig hielt, diese Dinge zu regeln: Jeder Priester wußte 1968,
wie er die Hände zu falten hatte und mit wie vielen Doppelzügen er was zu inzensieren hatte. Nachdem
sich diese Priestergeneration aber weigerte, dieses Wissen an die nachfolgende weiterzugeben (nicht zuletzt,
weil man diese Dinge für unwesentlich hielt), kann man in diesen Kleinigkeiten seit 20 Jahren alles Mögliche
beobachten. So langsam wird das von der zuständigen Autorität aber erkannt: So wurde die Art der Inzensation
in der neuen Einführung ins Messbuch aus 2002 wieder beschrieben.
@Frau Bussmann. Sollten Sie lesen: www.kath.net/detail.php?id=16374 „Habe von mir aus nicht angestrebt,
die Kommunion zu empfangen.“ Also sehen Sie erst den Balken im eigenen Auge!
Natürlich keine Sünde Natürlich ist es keine Sünde, wenn ein Katholik am Sonntag zum evangelischen
Abendmahl geht. Es ist aber eine schwere Sünde, wenn er am Sonntag nicht an einer heiligen Messe teilnimmt.
Ein Blick in den Katechismus hilft weiter: 2180 Eines der Kirchengebote bestimmt das Gesetz des Herrn
genauer: „Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der
Meßfeier verpflichtet“ (⇒ CIC, can. 1247). „Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an
einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert
wird“ (⇒ CIC, can. 1248, § 1). 2181 Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen
Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der
Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit,
Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. ⇒ CIC, can.
1245]. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.
ein gutes, objektives Buch über opus dei, wo man sich informieren kann: John Allen: „Opus Dei – Mythos
und Realität – Ein Blick hinter die Kulissen“ Paperback 9,80 €; auf Englisch 13,90 €. Gebunden; 24,95 € www.die-tagespost.de/…iv/titel_anzeige.asp?ID=23009
Proteste der katholischen Kirche portal.bildung.hessen.de/…on/events/1152953749: Der Limburger Bischof
Antonius Hilfrich wendet sich in einem Protestschreiben an den Reichsjustizminister gegen das „himmelschreiende
Unrecht“ der Euthanasie-Aktion; in der Heil- und Pflegeanstalt Hadamar werden 1941 mehr als 10.000 Kranke
aus hessischen und außerhessischen Anstalten durch Gas ermordet. Auf Grund der Proteste wird die Euthanasie-Aktion
Ende August 1941 offiziell eingestellt, in Hadamar wird das Töten mit Tabletten und Spritzen fortgesetzt.
hr Das Schreiben von Bischof Antonius findet sich hier www.digam.net/dokument.php?ID=483&lput=59….
Ruhig Blut! Es gab keinen Zweifel, dass nicht mehr trennen hier heißt, dass die ursprüngliche katholische
Lehre aufgegeben wird. Wenn das wirklich der Fall sein sollte, ist die katholische Kirche nicht mehr in
der sichtbaren Kirche präsent. Diesen Weg gehe ich auf keinen Fall mit. Ich auch nicht. Aber ich halte
diesen Fall für hypothetisch. Denn so weit: Ich begreife nicht, wie Christus das zulassen kann, dass
die Kirche, der einzige Trost, so irre gehen kann. So weit ist es nicht und so weit wird es auch nie sein.
Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwinden. Die Lehre der Kirche steht im Katechismus. Bitte
nicht die Lehre der Kirche verwechseln mit dem was Theolunken sagen. Die Lehre der Kirche ist noch immer
die gesunde, die man aber nicht mehr erträgt. Aber selbst das ist verheißen.
Na ja. Warten wir’s ab. Sobald die ersten „Lila-Stola-Anhängerinnen auf muslimisch“ auftauchen wird’s
lustig. Dann wird auch im Islam der Niedergang beginnen, so wie wir es heute schon im europäischen Christentum
beobachten können.
Nur zur Klarstellung: Es enthält die feststehenden Teile der Messe in Lateinisch und Deutsch (in Spalten
nebeneinander gedruckt) mit den 4 Hochgebeten der Neuen Messe. Die wechselnden Teile der Messe (Tagesgebet,
Lesungen u.s.w. sind natürlich nicht enthalten.) Das gilt auch für das Pfadfindergebetbuch (deswegen
schrieb ich Ordo Missae). Auch hierfür hat übrigens S.Em. Kard. Meisner das Vorwort geschrieben. @zeitundewigkeit:
Gut so, anfangen, anstatt immer nur weiterzumeckern.
@zeitundewigkeit Wer hat Texte der Hl. Messein Latein /Deutsch, nebeneinander oder untereinander, sauber
und groß gedruckt, die man den Gläubigen in die Hand drücken kann? Gibt es einen Verlag, der solche
Texte anbietet? Alle Gebete des Ordo Missae im Neuen Ritus (auch alle vier Hochgebete) finden sich lateinisch-deutsch
nebeneinander abgedruckt im Pfadfindergebetbuch „Komm, Herr Jesus“, erschienen im SJM-Verlag. www.kpe.de/cms/index.php?option=com_con…
Eine große Hilfe für die Besucher der lateinischen Messen!
Ruhig Blut wir Katholiken bekennen im Credo (viel zu selten lateinisch), dass wir DIE KIRCHE glauben:
Credo in unum Deum, … Et in unum Dominum Jesum Christum, … Et in Spiritum Sanctum, Dominum et vivificantem: …
Et unam, sanctam, catholicam et apostolicam Ecclesiam.
Liturgische Gewandung Sicher hat sie sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt. Aber diese Entwicklung
ist nicht auf das Zweite Vatikanum zurückzuführen. Leichtere Stoffe, Glockenkaseln gab es bei uns schon
in den Fünfzigern (Nur so nebenbei: das war hier auch die Zeit, in der die Kirchenwände weiß gestrichen
wurden, bei heutigen Restaurierungen stellt man hier vielfach die alte Wandbemalung wieder her). Es war
einfach der Geschmack der damaligen Zeit. Übrigens wurden auch in der Barockzeit gotische Kaseln aus
verschiedenen Gründen verwandt. Zum Glück waren und sind Radikalinskis wie Gotthard („Hofzeremoniellgut,
dass im Allgemeinen dieses barocke Hofzeremoniell aus der katholischen Liturgie verschwunden ist … und
möge es im Museum bleiben!“) nicht die Regel.
Ach Landorganist, Sie schrieben: „Gut, dass man sich damit ein Ersatzwissen aneignen kann, auf die frohe
Botschaft kommt es ja nicht an, Hauptsache, die Mitra sitzt!“ Ich fasste diese Bemerkung als grundsätzliche
Kritik an der Auseinandersetzung mit derartigen „Nebensächlichkeiten“ auf und schaute, wer die Auseinandersetzung
begonnen hatte – und siehe da: Es war Gotthard.
@amadeus Dort steht doch gerade, dass „dies so direkt in den Konzilstexten nicht gewollt war“. Meines
Erachtens noch nicht einmal indirekt. Aber die Art und Weise des Kommunionempfangs ist ein eigenes Thema.
Mir ging es einfach darum, dass man Form und Inhalt nicht trennen sollte, weil ich der Ansicht bin, dass
eine wertvolle Form auf einen hohen Wert des Inhalts schließen läßt.
@landorganist Schimpfen Sie doch Gotthard nicht so, siehe desseb Posting: müssen Paramente dem Träger
eigentlich nicht passsen? Müssen Paramente nur barock sein? Mir macht es erstes Spaß, ihn zu widerlegen.
Zweitens aber schließen Menschen aus der liturgischen Kleidung, dem liturgischem Gerät u.a., welcher
Wert der Eucharistie beizumessen ist. Ob zu Recht oder zu Unrecht, ist irrelevant. Es geschieht. Und es
hat zur Folge, dass für Kinder in der Regel die Erstkommunion die Letztkommunion ist, sie haben eben
den Eindruck sie sei nicht mehr wert als ein gemeinsames Abendessen, die Aufnahme in die Tischgemeinschaft
der Gemeinde.
Man lernt nie aus Ein Rochett von Thronassistenten muss kürzer sein. War mir in der Tat neu. Dass es
sich nicht um Diakon und Subdiakon handelt, ist klar. Nur ist beim H. H. Diakon N. rechts von Exz. Haas
die Soutane an den Ärmeln in der Taten zu klein. Das hat man heute nun einmal, macht nichts. Die Assistenten-Diakone
haben gut gedient! (Dafür herzlichen Dank.) Dem schließe ich mich vollumfänglich an.
So ein Käse Die liturgische Gewandung des Erzbischofs passt perfekt: Die Albe erreicht ja fast den Boden
(Bilder 1 und 3), die Ärmel der Albe sind lang genug (Bild 2, 6 ganz deutlich 8 und 9); die Ärmel der
Tunikella gehen sogar über die Ellbogen (was üblicherweise nicht einmal der Fall ist) und die Kasel
geht hinten fast bis an die Kniekehle. Wer hier meint, der Erzbischof müsse abnehmen, bis ihm diese Kleidungsstücke
passen, hat offensichtlich Null Ahnung von liturgischer Gewandung, deren Tradition älter ist als der
Einheitsbrei, der sich seit 30 Jahren in unseren Kirchen findet. Was aber wirklich zu kurz ist, sind die
Ärmel von Soutane und Rochett des Herrn zur Rechten des Erzbischofs und des Rochetts des Herrn zu seiner
Linken. Aber wenn eben keine längeren greifbar waren, was soll’s. Mir ist das immer noch lieber als die
gewöhnlichen Säcke von heute, die man überall sieht. Aber das ist zugegebenermaßen Geschmackssache.
Was aber … … wenn die zahlreichen Angestellten nicht vorhanden sind und die Eltern nicht erfrischt
und ausgeruht von der Arbeit kommen, um sich den wenigen verbleibenden Stunden bis zum notwendigen Schlafengehen
der Kinder denselben zu widmen, mit ihnen zu essen, ihnen vorzulesen, zu spielen, sondern wenn sie noch
Einkaufen müssen, wenn der Berg Wäsche wartet, die Wohnung geputzt werden muss – und dass obwohl die
Eltern nach einem anstrengenden Tag möglicherweise doch etwas Erholung gut gebrauchen können. Dann wird
es nämlich doch verwerflich, weil dann die Voraussetzungen für eine gelungene Eltern-Kind-Bindung nicht
gegeben sind. Kurz: dann stimmt nicht einmal mehr die „Qualität“ der gemeinsam verbrachten Zeit.
@regina Nicht beunruhigen lassen. Ruhrgebietler setzt sich mit seinem unsinnigen Posting dem dringenden
Verdacht aus, ein agent provocateur zu sein. Also Ihnen samt Gatten herzliche Grüße und was Ihre Einstellung
zu Kinderkrippen betrifft: Weiter so :)3
@Freinsberg Aber es kann im Laufe der Zeit Fehlentwicklungen geben, die irgendwann korrigiert werden müssen.
Richtig. Vor allem in den letzten vierzig Jahren. Übrigens sollten Zitate nicht aus dem Zusammenhang
gerissen werden. Hier der Zusammenhang: www.fssp.org/de/annivratz.htm
Nicht schlecht … … wo er Recht hat, hat er recht. Ich wag’s und sag’s offen, Ihr Leut: Über diese
Red’ bei einer Kappensitzung hätt’ ICH mich gefreut. Der gute Pfarrer hat wohl Anfang Januar „Lebenslust“
mit Manfred Lütz auf K-TV geschaut und das Ganze in Reimform gepackt. Er sollte noch viel mehr K-TV sehen
– vielleicht vermag er dann eines Tages Dienst und Schnaps zu trennen.
Sehr richtig: Wer seine Glückseligkeit nur in der neuen Messe erfährt, der soll doch dahin gehen aber
die anderen einfach in Ruhe lassen, statt in missionarischem Übereifer Unterschriftenlisten zu unterzeichnen
und sich so dem Vorwurf der Intoleranz auszusetzen.
Auf dem Boden des Zweiten vatikanischen Konzils! www.kath.net/detail.php?id=15897 Schreiben der Glaubenskongregation
vom 27.1.2007: „Dabei berichteten Sie selbst von der Reform, die Sie im Bistum Regensburg durchgeführt
haben, um die diözesanen Regelungen voll und ganz mit den Anforderungen der Ekklesiologie des II. Vatikanischen
Konzils und den Bestimmungen des Codex Iuris Canonici von 1983 in Einklang zu bringen. Für Ihren Einsatz
in dieser Sache ist Ihnen die Glaubenskongregation sehr dankbar. Zugleich möchte ich Sie darum bitten,
Ihre Erfahrungen auf Ebene der bischöflichen Gremien in einer Weise in die Diskussion einzubringen, die
eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Sakramentalität der Kirche und den daraus sich ergebenden pastoralen
Konsequenzen fördert, gerade auch im Blick auf das traditionsreiche System des deutschen Laienkatholizismus.“
Es geht ab. :)3 Jetzt treffen sich also die Konzilsgegner von links, um gegen den Bischof zu demonstrieren,
aber mit Zwobbel halte ich dagegen: Lupos ovium in pelle Vincimus Rosario.
@Katharina Seien Sie doch nicht so naiv Würde es in der Instruktion heißen (wie so oft): „Von begründeten
Ausnahmen abgesehen“, gäbe in Deutschland (wie so oft) in 99% der Messen nur noch „begründete Ausnahmen“.
Wann ist Ihr nahezu fiktiver Fall einmal zu beobachten? Dem gegenteiligen konnte ich in den letzten vier
Wochen aber schon mindestens zweimal beiwohnen: Mindestens ein Priester machte es sich, nachdem er selbst
als Konzelebrant kommuniziert hatte, auf seinem Sitz bequem und ließ die Laienkommunionhelfer die Kommunion
an die Gläubigen verteilen
Begründung Die heilige Messe und andere liturgische Feiern, die eine Handlung Christi und des hierarchisch
verfaßten Gottesvolkes sind, sollen so gestaltet sein, daß die geistlichen Amtsträger und die gläubigen
Laien deutlich gemäß ihrem jeweiligen Stand daran teilnehmen können. Ich lese aus diesem Satz die Begründung,
dass bei der vorgeschriebenen Verfarensweise die hierarchische Verfaßtheit der Kirche in der Gestaltung
der heiligen Messe zum Ausdruck kommt. Das ist, wenn die anwesenden Priester konzelebrieren, in größerem
Maße der Fall als wenn sie nur in Chorkleidung oder gar wie Laien an der Feier teilnahmen. Die IGMR gibt
in Nr. 17 sogar die Begründung, dass die Teilnehmenden, wenn sie entsprechend ihrer Stellung (Priester
oder Laie) mitwirken, „in reicherer Fülle jene Frucht (…) empfangen, derentwegen der Herr Jesus Christus
die Eucharistie als Opfer seines Leibes und Blutes eingesetzt (…) hat.“ Es werden also zwei gute Gründe
genannt: 1. Die Teilnahme entsprechend der jeweiligen Stellung bringt die hierarchische Verfaßtheit des
Gottesvolkes am besten zum Ausdruck. 2. Die Teilnehmenden, werden in reicherer Fülle jene Frucht empfangen,
derentwegen der Herr Jesus Christus die Eucharistie als Opfer seines Leibes und Blutes eingesetzt (…)
hat. Sie mögen diese Begründungen für nicht theologisch, nicht tragfähig, nicht überzeugend oder
gar unsinnig halten – aber Begründungen sind es.
@Freinsberg Na, in welchem Dokument, das von deutschsprachigen Priestern allenfalls mal zur Belustigung
durchgeschaut wird, werden die folgenden Sätze wohl stehen (Hervorhebungen von mir): 128. Die heilige
Messe und andere liturgische Feiern, die eine Handlung Christi und des hierarchisch verfaßten Gottesvolkes
sind, sollen so gestaltet sein, daß die geistlichen Amtsträger und die gläubigen Laien deutlich gemäß
ihrem jeweiligen Stand daran teilnehmen können. Es ist daher vorzuziehen, daß «die Priester, die an
der Eucharistiefeier teilnehmen und nicht aus einem gerechten Grund entschuldigt sind, gewöhnlich die
ihrem Weihegrad entsprechende Aufgabe wahrnehmen und folglich, mit sakralen Gewändern bekleidet, als
Konzelebranten teilnehmen. Andernfalls sollen sie die eigene Chorkleidung oder den Chorrock über dem
Talar tragen».[218] Von begründeten Ausnahmen abgesehen, ist es nicht angebracht, daß sie äußerlich
wie gläubige Laien an der Messe teilnehmen. Es ist schon klar: Im deutschsprachigen Raum gibt es selbstverständlich
ausnahmslos „begründete Ausnahmen“.
@Gotthard Feiern diese Kulturschaffenden die hl. Messe am Sonntag regelmäßig mit? Bevor diese Herrschaften
was fordern, sollte diese wichtige Frage als Grundlage ihrer Forderung geklärt werden … Cool. Das sage
ich auch immer über die, die eine „lebensnahe“ Liturgie fordern, in einer Sprache „die die Menschen verstehen“.
Hoffentlich sagen Sie das auch über diese Fordernden „von links“. Aber nach Ihren einseitigen, kurzsichtigen
Beiträgen wage ich das zu bezweifeln.
@Herr Michel Vielen Dank Herr Michel, für Ihre differenzierten Ausführungen, die ich unterschreiben
könnte. @aurelius: Viel Spaß heute abend. Vor dem Konzil war dies übrigens sehr wohl möglich: Ein
nur mit tausend Kerzen beleuchteter Dom zur feierlichen Schlußandacht am Tag des ewigen Gebets… @athanasius:
Glauben Sie mir, wäre die volle Tradition (hl. Messe im überlieferten Ritus) hier an der Arbeit, kämen
die Leuten in Massen herein – auch die abtrünnigen Katholiken. Meines Wissens ist doch die volle Tradition
in Köln am Werk – einmal im Kölner Süden und einmal in unmittelbarer Nachbarschaft des Domes. Aber
ich muss eines zugeben: „Massen“ finden sich dort auch nicht.
@prawda Nur zur Orientierung: Die „Lehre der Kirche“, an der sich die Kommunionvorbereitung zu orientieren
hat, findet sich im Katechismus der Katholischen Kirche. Ob sie sich auch im Generalvikariat in Fulda
findet, ist anhand dessen zu prüfen. Ferner zur Orientierung: Selbstverständlich handelt es sich bei
der Heiligen Messe nach dem Katechismus um ein Opfer. Die gegenteilige Ansicht ist eine sektiererische
Privatmeinung. Oder haben wir jetzt etwa zwei Kirchen, so dass es die „Lehre der römischen Kirche“ gibt
und die der „rhönischen Kirche“ ?:) Das ist zweifellos ein Schisma.
Gottesdienst und Leben Gottesdienst muss mitten im Leben des Menschen stehen und nicht an ihm vorbeireden.
So haben wir verschiedene Blickwinkel. Gottesdienst muss der „Himmel auf Erden“ sein. Das HIMMLISCHE Hochzeitsmahl
findet hier statt. Der unendlich große Gott kommt in eine kleine Hostie zu uns auf die Erde. Und schon
die Rede vom „Hochzeitsmahl“ zeigt, dass es um etwas Besonderes geht. Klar: um etwas aus dem Leben von
Menschen, aber gerade nicht um das Banale, Alltägliche, sondern das außergewöhnlich Schöne, das besonders
geschmückt wird. Wenn ich dagegen höre, Gottesdienst müsse mitten im Leben von Menschen stehen, dann
keimt bei mir jedesmal der Verdacht auf, demjenigen der sich so äußert, gehe es um eine Banalisierung.
Das Beispiel samt der entsprechenden Diskussion unter Ihrer und meiner Beteiligung findet sich hier www.kreuz.net/article.3649.html.
„Die Heilige Messe ist ein Fenster zum Himmel.“ Wir sollten einfach unterscheiden zwischen Gottesdienst
und Heiliger Messe / Eicharistiefeier: Sie halten Ihren Gottesdienst als Form der Volksfrömmigkeit, als
„zeitgemäße“ Form der Andacht. Für die Mess-/Eucharistiefeier hat aber die Kirche verbindliche Vorgaben
gemacht.
Aha!! Wie in Engelwerkkreisen üblich, wird natürlich lieber auf Leute, die solche Vorgänge wie in Plankstetten
öffentlich machen, eingeschlagen… Sie meinen, wie in Engelwerkskreisen üblich, wird auf Leute, die
Vorgänge wie in Plankstetten öffentlich machen (kreuz.net) eingeschlagen … wie in diesem Forum von
Gotthard und dem Landorganisten ?:) Also gibt es eine verdächtige Nähe der beiden zum Engelwerk ?:)
Der Text im Original Ei, ei, ei. Stimpfle, Mixa und jetzt auch Hanke sind die Bösen. Da kann auch der
Gute Kardinal Lehmann nichts ausrichten. Bei der Erörterung von Kriterien für die Sekteneigenschaft
bitte Vorsicht walten lassen! Ruck-Zuck können derartige Kriterien auf die ganze katholische Kirche zutreffen
, diesem ominösen Verein mit dem Oberguru in Rom, der jedem mit der Hölle droht, der die Gemeinschaft
verläßt und seinen Helfershelfern in den Bischofskonferenzen, die Kirchenstrafen über jene verhängen,
die ihren Beitrag nicht zahlen.
@Gotthard gibt es eigentlich ein vatikanisches Dokument gegen den Diakonat der Frau? Zumindest eines gegen
die entsprechenden Vorbereitungskurse: www.zenit.org/…man/visualizza.phtml?sid=9987
Neue alte Lieder die herkömmlichen Gottesdienste sind noch die, die am weitesten in der deutschen katholischen
Kirche verbreitet sind z.B. mit den Liedern, „hier liegt vor Deiner Majestät…“ Das bestreite ich schlicht
und einfach. Um „Hier liegt vor Deiner Majestät“ in einer Messe zu hören, müsste ich hunderte von Kilometern
weit fahren. Am weistesten verbreitet sind mittlerweile schlicht und einfach die Lieder aus dem allgemeinen
Teil des „Gotteslobes“. Wir sind wohl beide nicht so recht damit zufrieden. Aber aus meinem Teil Deuschlands
kann ich sagen, dass Lieder wie „Hier liegt vor Deiner Majestät“ für Leute unter 40 völlig neu wären.
Die abgegriffenen Schlager von vor dreißig Jahren dagegen (z.B. „Die Sache Jesu braucht Begeisterte“)
locken – das ist die Realität – keinen Hund mehr hinter dem Ofen hervor. Ob das mit Liedgut im Stil von
„Hier liegt vor Deiner Majestät“ besser wäre, bleibt zugegebenermaßen Spekulation.
Ich muss Frau Bussmann ja in Teilen zustimmen! Viel Glück Propst Ludwig. Gehen Sie neue Wege, denn das
ist absolut notwendig. Die neuen Wege mit gefühlsbetonten Liedern, Ansprachen, Texten, in denen die ganze
Fülle des katholischen Glaubens zum Ausdruck kommt, werden die Menschen wieder ansprechen. „Moderne“
Lieder sind ja nichts Neues, heute in jeder x-beliebigen Gemeinde sonntags zu hören und in den Texten
findet sich kaum Glaubenssubstanz. Gras und Ufer haben ausgedient. Halten Sie auch ungewöhnliche Gottesdienste
z.B. Messen im klassischen Ritus Überall in den Bistümern gibt es vereinzelt schon Priester, die auch
diesen Weg gehen und schon erfolgreich gegangen sind. Aber lassen sie die ollen Kamellen wie Meditationsgottesdienste
und im kleineren Kreis Tischmessen. Zu vergessen sind auch nicht die ökumenischen Gottesdienste mit Agapefeiern.
@franz persönliche Glaubensauslegung für die eigentliche Wahrheit halten und diese über Bischöfe und
Papst stellen, wie die Hönisch-Gruppe Bitte präsentieren Sie mal Belege für diese unsinnige Behauptung!
Weil das aber objektiv unmöglich ist, werden wir auf solche lange warten
Schön ist es, ein Spalter auf der Welt zu sein Hallo Schöner, von Ihren unsubstantiierten diffamierenden
Äußerungen kann ich mich nur angewidert abwenden. Und schon sind sie ein Spalter. Genau wie die SJM-Priester
und unser Herr Jesus Christus (Joh 6, 60-71). Der Spaltungsvorwurf begegnet mir übrigens komischerweise
immer nur aus der „linken“ Richtung. Dass sich von dieser aber ebenfalls Gläubige abwenden, das stört
überhaupt nicht. „Spalten“ tun immer nur die „Rechten“. Die Rede vom „Spalten“ ist gequirlte …
„Homo-Artikel“ von kreuz.net lese ich normalerweise nicht. Dieser hier fiel mir nur auf, weil die Sätze
einem langen Artikel in der FAZ vom 29.11.2006 entnommen sind. Ich glaube nicht, dass die FAZ Lügenmärchen
verbreitet. Lieber timpressum, es mag auf kreuz.net genug, geben, was bei Ihnen zu Recht Übelkeit verursacht
(ich lese schon gar nicht alles – zum Beispiel keine „Homo“-Artikel), aber die Wahrheit sollte Sie nicht
zum „Kotzen“ veranlassen.
#16 iustus 11:11:10 | Donnerstag, 30. November 2006
Der Zwilling Nur Penner in der Redaktion!Seid ihr hier alle so blöd? Das Ding mit den SJMlern ist ja
wohl für euch alle hier mächtig in die Hose gegangen! Sie gehen – und zwar in zwei Tagen!!!! Weil diese
Rufmord-Kampagne nicht gefruchtet hat, sucht man sich jetzt schnell etwas Anderes, um unseren Bischof
schlecht zu machen! Ich hätte da noch einen Tipp: vielleicht sucht man sich einen Spion, der auf der
Toilette des Bischofs nach dem sucht, was die Nachrichten dieses Forums ausmachen: Nichts als Scheiße!
Da tobt der Heide und der Fuldaer Kreis für eine offene Kirche macht vergebliche Pläne.
#30 iustus 11:02:28 | Donnerstag, 30. November 2006
@prawda Was ist Wahrheit? Joh 14, 6 In den betreffenden Pfarrgemeinden bleibt nach dem Weggang der Priester
eine tiefe Spaltung und Zerrissenheit zurück. Joh 6, 60-71 Ihnen ist es nicht gelungen die Frohe Botschaft
zu verkünden. Dem Herrn Ihrer Meinung nach damals also auch nicht: Joh 6, 60-71. Rechthaberei und eine
völlig falsche Auffassung vom Priestertum und vom Opfercharakter der Heiligen Messe haben die Gläubigen
verunsichert. Richtig. In ganz Deutschland in den letzten 40 Jahren. In Deutschland gibt es übermorgen
keinen SJM-Priester mehr! Das hat doch seine Gründe! Vom Fuldaer Bischof haben wir sie jedenfalls nicht
erfahren. Und von ein dubioser Sektenbeauftragter lügt wie gedruckt im Bezug auf eine Kommunionmappe.
@landorganist Sie meinten wahrscheinlich das Verordnungsblatt (Mai 2006) der Erzdiözese Salzburg. Darin
findet sich die Mitteilung, dass „gemäß einer Auskunft der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ (…)
rechtlich gesehen hinsichtlich der Priesterbruderschaft St. Pius X.“ die von Ihnen genannten Aspekte feststehen.
In diesem Artikel des Verordnungsblatts finden sich dann in der Tat Ausführungen zu Taufe und Eheschließung.
Diese scheinen mir aber die Schlussfolgerungen des Erzbistums zu sein, die aus den Feststellungen der
Kommission gezogen werden.
In dieser Angelegenheit bekleckern sich beide nicht mit Ruhm: Auch ich glaube nicht, dass kreuz.net ernsthaft
glaubt und behauptet, kath.net habe Insiderinformationen. Natürlich war das Ironie. Andererseits muss
man auch sagen, dass kath.net gerade in letzter Zeit schneller und fundierter berichtet hat (u.a. mit
seriöser Quellenangabe). Ausnahme: Der von kath.net gezogene Schluss „Algermissen-Gegner verschicken
E-Mails“ war voreilig. Das gilt es noch zu beweisen, ausgeschlossen ist es aber nicht.
#7 iustus 11:10:01 | Donnerstag, 23. November 2006
@landorganist Hätten Sie wohl gerne Sie müssen die Artikel nicht lesen und schon gar nicht dazu posten.
Verwenden Sie diese Energie lieber dafür, dem armen Priester, der die betreffenden Gemeinden noch zusätzlich
übernehmen muss, einige Briefe zu schreiben, in denen Sie ihn bestärken und ihm erklären, warum drei
andere Priester zum Teufel gejagt wurden. Vielleicht können Sie das ja, das Bistum kann es nämlich nicht.
Beleuchten wir doch das Thema: Was ist das „Engelwerk“? Wie wird man dort Mitglied? Wenn das geklärt
ist, können Anna und Sirilo die folgenden Fragen beantworten: Welcher SJM-Priester ist dort Mitglied?
Was hat wann welcher SJM-Priester zum Engelwerk gesagt? Falls das der Fall ist: Ist seine Haltung die
der SJM? Ach ja, die KPE: Was sind die offiziellen Stellungnahmen der KPE zum Engelwerk? So kommen wir
der Sache vielleicht etwas näher. Meine Vermutung allerdings: Diese Fragen werden ebensowenig beantwortet
wie die Frage, was sich die drei und/oder die SJM haben zuschulden kommen lassen. Bis dahin gehe ich in
guter rechtstaatlicher Tradition von der Antwort aus: „Nichts.“
PetrusX PetrusX: „Leute findet Euch endlich damit ab, dass unser Hochwürdigster Bischof Algermissen dem
Treiben der SJM’ler nicht mehr länger tatenlos hat zuschauen können.“’ Welches Treiben? Etwa das Nicht-Bitten
um etwas, was man mit dem eigenen Gewissen vor Gott nicht vereinbaren kann? Das ist der Kern der Sache.
Ich hetze hier keineswegs. Ich bin sehr bereit die andere Seite zu hören. Aber wieder und wieder: Ausser
Lügen über Höllenreden in Kommunionmappen und Nicht-Bitten gibts anscheinend nix. Also PetrusX: Nennen
Sie doch mal die Vergehen der SJM!
@Romulus Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Der Ordensobere, Pater Andreas Hönisch, hatte in einer
Stellungnahme erklärt, daß in seinem Orden zwar keine Freude über die Fuldaer Umstrukturierungspläne
herrsche. Er habe dem Bischof jedoch mehrmals die Loyalität der ‘Diener Jesu und Mariens’ zugesichert.
Die drei Patres hätten allerdings nicht ausdrücklich um die Umstrukturierungen „gebeten“ – wie sich
das der Bischof – in einem seltsamen Verlangen – von den Priestern seines Bistums gewünscht hatte. Wenn
Sie natürlich der Ansicht sind, der Orden hätte sich freuen und nach den Umstrukturierungen bitten müssen,
um bleiben zu können, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen. Das Ganze sieht weiterhin nach einem Skandal
aus: Unbescholtene Priester, die dringend gebraucht werden, werden entlassen, weil sie sich nicht freuen
und nicht um etwas bitten, was ohne Probleme angeordnet werden kann, wobei der Anordnung Folge geleistet
würde. Weiter gilt: Sollte es berechtigte Gründe geben, dann mögen sie genannt werden. Mit fortschreitender
Zeit glaube ich (trotz der Anspielungen von adlimina) immer weniger daran.
Bitte sehr Dass sich zig Mal mehr Menschen über die Patres beschwert als am Samstag in Fulda demonstriert
haben, wird hier bei kreuz.net unter den Teppich gekehrt! Hier hätte seit 5 Jahren schon mal über diese
Typen berichtet werden müssen! Über die Klagen in der Rhön! Wir warten auf Ihren Bericht. Was gab es
denn so an Beschwerden? Das Bistum sagt ja nix. Die Fuldaer Zeitung schwafelt von „Mundkommunion anpreisen“
(eine von der Kirche nicht nur gebilligte, sondern begrüßte Form des Kommunionempfangs! lächerlich!)
und ein Sektenbeauftragter lügt wie gedruckt, wenn er von „Höllenrede“ in Kommunionmappen berichtet
(die man darin vergeblich sucht!). Bis jetzt habe ich nichts gefunden, weshalb man die SJM und/oder die
Patres anklagen könnte. Bis jetzt gibt es nur Argumente dafür, dass der Rausschmiss ein Skandal ist.
Bitte, belehren Sie mich eines Besseren.
@sirilo Was Jesus im Abendmahlssaal wirklich gesagt hat, wissen wir nicht, Der Heilige Stuhl scheint anderer
Meinung zu sein: „Die synoptischen Evangelien (Mt 26,28; Mk 14,24) beziehen sich ausdrücklich auf „viele“,
für die der Herr das Opfer darbringt. (…) Es wäre in den Evangelientexten leicht möglich gewesen,
„für alle“ (so Lk 12,41) zu sagen. Doch der Wortlaut der Wandlungsworte lautet „für viele“. Diese Worte
wurden daher auch in den modernen Bibelübersetzungen so übersetzt.“ Wem jetzt also glauben? Sirilo oder
dem Heiligen Vater?
#7 iustus 11:23:05 | Donnerstag, 16. November 2006
Ein weiser Mensch hat einmal gesagt: „Die Verkündigung der Frohen Botschaft bedeutet nicht, dass ich
Euch sage, dass es keine Hölle gibt, sondern dass ich Euch sage wie Ihr nicht hineinkommt.“
Man muss nur genug mit Dreck werfen, irgendetwas bleibt schon hängen. Aus der Reaktion des Herrn Hönisch
wird es klar. Der Gehorsam und die Loyalität seiner Gefolgsleute gehört nur ihm alleine. Er macht es
ja auch den Seinen vor. Unterordnung ist nicht seine Sache. Wo war er ungehorsam? Aus seiner Reaktion
wird es klar: Er und seine Gefolgsleute sind dem Bischof stets gefolgt. Gehorsam und Loyalität heißt
nicht, dass man keine Kritik äußern darf. Da fragt man sich doch, ob nicht auch in den jeweiligen Rhön –
Gemeinden Schaden angerichtet wurde: Natürlich fragt man sich das. Das tun viele Leute schon die ganze
Zeit. Der Bischof sagt aber nix. Es soll nicht unerwähnt bleiben das Herr Hönisch ja auch so seltsame
Organisationen wie das Engelwerk verteidigt hat (siehe KPE – Zeitung „Pfadfinder Mariens“ aus dem Jahr
1993). Wie steht denn P. Höhnisch heute (13 Jahre später) dazu? Was hat er denn 1993 geschrieben? Die
Arbeit von Herrn Hönisch und seinen Anhängern wirft vor Allem Fragen auf, inwieweit hier nicht unter
dem Deckmantel „treu – katholisch“ und „der katholischen Tradition verbunden“ unsere Katholische Kirche
politisch missbraucht wird. Interessant. Was sind hier politische Absichten?
@Herrn turk Nebenfrage an Herrn „iustus“: ist Ihr Schreibfehler „Ordensmämmer“ Absicht? Uuups … immer
diese Tippfehler,die mman hier nicht korrigieren kan. War vielleicht ein Freud’scher Verschreiber :
liebe adlimina Sie scheinen ja mehr zu wissen. Und ich bitte höflich um Verständnis, dass ich mich mit
Aussagen nach dem Motto „Der Bischof in seiner unendlichen Weisheit und Güte hat beschlossen“ nicht zufriedengebe.
Hier werden anscheinend gute Priester (es gilt ja die Unschuldsvermutung) gefeuert, obwohl die Gläubigen
sie dringend bräuchten. Was also wird den Ordensmämmern vorgeworfen?
Butter bei die Fische Ihr Verbrechen: Sie standen dem von Bischof Algermissen gewollten Pastoralen Prozeß
kritisch gegenüber. Nun, das dürfte nicht alles sein. Algermissen meinte wörtlich: „Ich habe nicht
mitteilbares Wissen und möchte den Persönlichkeitsschutz von Dritten wahren.“ Jetzt wird’s ja richtig
spannend. Welche Leichen liegen denn da im Keller? Dass harmlose Kommunionmappen und ein oller Leserbrief
die Kündigung nicht plausibel begründen können, haben wir uns ja fast gedacht.
Was für ein unsinniges Argument: „Die Unterschriftenlisten, die ich zum Beispiel von Leuten bekomme,
muß man genau analysieren: Kinder, sehr alte Leute, Mehrfachunterschriften, zwei Drittel außerhalb des
Bistums.“ Werden eigentlich auch die Daten aus den Zählungen der Sonntagsgottesdienstbesucher in allen
Pfarrgemeinden Deutschlands so „genau analysiert“? Werden also Kinder, sehr alte Leute und solche aus
anderen Gemeinden nicht mitgezählt? Nein, hier werden sie mitgezählt und zwar zu recht. Soweit es um
die Gottesdienstbesucher aus anderen Gemeinden geht, liest man im aktuellen Amtsblatt des Erzbistums Köln:
„Zu den Gottesdienstbesuchern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien.“ Schwach, Herr Kardinal,
sehr schwach.
@adlimina Warum rechnet eigentlich kaum einer der in den Ring Steigenden mit dem schlichten Umstand, daß
möglicherweise gar nicht alles vom Umgang Pater Hönischs mit dem Fuldaer Bischof auf dem Tisch liegt,
und wird von allen so getan, alles hier Zerpflückte wäre der vollständige Sachverhalt?!? Ich sehe nicht
ein, warum ich sagen sollte: „Der Bischof wird schon seine guten Gründe haben. Die hat er bestimmt. So
etwas würde er doch sonst nicht tun.“ Der Bischof hat eine Maßnahme angeordnet, die höchsdt begründungsbedürftig
ist. Wo also ist die Begründung? (1. „Vertrauensbruch“ kann nicht der Grund gewesen sein, weil zum hierfür
massgeblichen Zeitpunkt die Trennung feststand. 2. In der umstrittenen Kommunionmappe ist nicht „intensiv
von der Hölle die Rede“ und sie ist auch nicht „durch eine stark angstmachende Theologie gekennzeichnet“.
3. Was bedeutet „Nichteinfügen in den pastoralen Prozess“? Vor eineinhalb Jahren einen Leserbrief geschrieben
zu haben, obwohl eine Entschuldigung folgte)
Er hat nicht recht Die neue Messe paßt einfach nicht zum Katechismus der kath. Kirche. Und sie auch nicht.
Es ist natürlich so: Wenn die Untschriftenliste nur lange genug „geprüft“ wird, kann man darauf wetten,
dass eine ganze Reihe von Leuten darauf schon aus dem Bistum weggezogen sind (insbesondere aus einer Universitätsstadt!).
Mit der Zeit lösen sich die Probleme des Kardinals von selbst – scheint man in seiner Umgebung zu hoffen.
Der Unsinn mit den weniger werdenden Priester, die dazu bereit sind, deutet diesselbe Haltung an. Es gibt
aber genug junge Priester, die bereit sind: FSSP, ICKH. Auch SJM und FSSPX dürften sich wohl nicht verweigern.
Ach bitte Wer sich der Kirchensteuer verweigert, befindet sich automatisch im Schisma und somit nicht
mehr im Stand der Gnade. Es ist Ungehorsam, zweifellos. Aber nicht jeder Ungehorsame ist gleich Schismatiker.
Sonst hätten wir wegen der real existierenden Liturgie massenweise schismatische Pfarrer. Wenn jemand
mal was Fundiertes zu dem Thema lesen will: Kirchenrechtler Georg Bier in der Herder Korrespondenz //2006,
S. 348 ff. www.we-are-church.org/…2006_07_Ss_348ff.pdf
Nicht mehr wie früher Es wird sicher einen Grund geben, warum Priester der SJM nicht in einer „normalen“
Pfarrei eingesetzt werden sollen. Der Grund interessiert ja gerade. Die Zeiten, in denen die Untertanenen
annahmen, es habe schon alles seine Richtigkeit, was der Monarch in seiner unendlichen Weisheit verfügt,
die sind vorbei.
@sirilo Sie werden das Sprichwort kennen: Zwei Juristen drei Meinungen. Ich bezog mich nur auf die Kommunionmappen.
Fragen Sie Ihren Juristen nur eines: Wenn jemand im Bezug auf einen Priester die unwahre Tatsachenbehauptung
aufstellt, er verwende Kommunionmappen, in denen „intensiv von der Hölle die Rede“ ist, ist diese Behauptung
dazu geeignet, den Priester in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen? Das Lachen dürfte ihm im Hals
steckenbleiben. Jetzt das Ganze im Zusammenhang: „Die von den Seelsorgern der Pfarreien Eckweisbach und
Schwarzbach verwendeten Kommunionmappen zur Vorbereitung der Erstkommunikanten sind gekennzeichnet durch
eine stark Angst machende Theologie.“ Auch das dürfte dem Juristen (wenn er ein guter ist) eher Kopfzerbrechen
bereiten (Abgrenzung Tatsachenbehauptung/Meinung). Jedenfalls wird keiner ernsthaft behaupten wollen,
dass diese Äußerungen nicht dazu geeignet sind, die SJM-Priester in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Meine persönliche Meinung: Ich würde meine Kinder nicht in einen Kommunionunterricht schicken, dem Lernmterial
zugrundeliegt, in dem intensiv von der Hölle die Rede ist und das durch eine stark Angst machende Theologie
gekennzeichnet ist. Daher die Frage: Hat denn der Bischof die Mappe gesehen?
@Zwilling Vielen Dank übrigens für das Tagesgebet. Wir hören die im Messbuch vorgesehenen Tagesgebete
nur noch selten, weil unser Pfarrer seit einiger Zeit lieber irgendwelche von Zetteln abliest. Aber die
sind wenigstens in einer modernen Sprache abgefasst, die die Gläubigen verstehen. Da finden sich keine
Formulierungen wie „uns in Deine Hand geschrieben“. Tja, wir sind jetzt modern.
@Zwilling Das hätten Sie wohl gerne, das die Diskussion verstummt. Aber wenn ein Bischof in seinem Bistum
Priester entlässt, obwohl er so wenige davon hat, dann ist das sehr begründungsbedürftig. Und als Begründung
wird hier einzig und allein ein Leserbrief von anno tobac präsentiert, für den sich der Betreffende
längst entschuldigt hat. Was die böse Kommunionmappe betrifft: „oft sei intensiv von der Hölle die
Rede“ (Pfarrer Rauch lt. Fuldaer Zeitung) so sei auf § 186 StGB verwiesen’.
Natürlich kann der Zwilling seinen Vorwurf nicht konkretisieren, weil man der SJM anscheinend keine Häresien
vorwerfen kann. Das fällt bei der ganzen Diskussion ja so unangenehm auf: Es werden nur Floskeln verwendet:
„Häresien“, „Nicht-einfügen in den pastoralen Prozess“, „Grundhaltungen des Ordens“, „Angst machende
Theologie“… Und wenn es dann mal ansatzweise konkret wird, ist es glatt gelogen. Bsp.: „Dort (in den
von den Patres verwendeten Kommunionmappen, Anm.) sei auch „intensiv von der Hölle die Rede“. Nach der
Richtigstellung von P. Hönisch handelt es sich ja um das Buch von Barbara Haid. Das Wort „Hölle“ suche
ich dort vergeblich, an sage und schreibe zwei Stellen finde ich sie sinngemäß (Verlust der Wohnung
im Himmel durch schwere Sünde, Trennung von Gott durch Todsünde). Also: „intensiv von Hölle die Rede“
ist simple Verleumdung (wenn es sich bei den verwendeten Mappen um das Buch von Frau Haid handelt).
Vorsicht Sturmius Nicht hereinfallen. Diese Diskussion hätte man im GV wahrscheinlich gerne, weil sie
so schön vom eigentlichen Thema ablenkt: Was haben die SJM-Priester Böses getan VOR der Entscheidung,
sich von ihnen zu trennen? Fürst? Zwilling? Oder dürfen sich die Wissenden nicht äußern, um nicht
ebenfalls Amtsgeheimnisse zu verraten? Es bleibt dabei: Der Grund ist das Geheimnis des Bischofs und so
sieht er nunmal alt aus in dieser Diskussion…
Überhaupt nicht komisch KOmisch, dass bisher niemand zur Tatsache des Vertrauensmißbrauch durch die
Weitergabe von Amtsgeheimnissen Stellung nahm…angst vor der Wahrheit… Hier hat dazu keiner Stellung
genommen, weil diese Aspekte nahezu irrelevant sind. Das mögen die Vertrauensbrecher und die Enttäuschten
unter sich ausmachen. Fakt ist doch eines: Zum Zeitpunkt eines evtl. Vertrauensbruchs war die Entscheidung
zur Trennung doch gefallen. Was der Grund für die Trennungsabsicht? Was heißt: „Nichteinfügen in den
Pastoralen Prozess“? Das Abfassen eines Leserbriefs über ein Jahr vor Äußerung der Trennungsabsicht,
überdies nach einer Entschuldigung des Verfasser (Man beachte den Umgang Jesu mit bereuenden Sünderinnen
und Sündern)? Entschuldigung: Aber das ist einfach lächerlich. Hier muss das Bistum schon mehr Infos
rüberwachsen lassen, um die kritische Öffentlichkeit zu beruhigen.
@ fürst… Wenn wir von sjm sprechen,sei mir die Frage erlaubt, warum den der Nachwuchs an jungen Priestern
dort ausbleibt. Sie scheinen ja die Antwort schon zu kennen. Würden Sie sie bitte geben (und eine Antwort
auf die Frage, warum in zahlreichen anderen Ordensgemeinschaften der Nachwuchs ausbleibt, bitte gleich
mit – vielleicht sind ja manche Gründe identisch ).
Beide Seiten Nett gesagt. Ich würde sehr gerne beide Seiten hören. Aber die Bistumsseite mauert ja und
hüllt sich in Schweigen. Von dort kommt nur die Worthülse „Nichteinfügen in den Pastoralen Prozess“.
Dann sollte irgendeine Bitte geäußert werden, deren Inhalt und Absicht ebenfalls nicht mitgeteilt werden.
Zur ominösen Diskussion um die Kommunionmappe vgl. meine Benennung der einzigen potentiell problematischen
Stellen unter „Eiertanz der Fuldaer Zeitung“. Ich würde sehr gerne auch vom Bistum ein deutliches Wort
hören.
Kommunionmappe Das steht nicht in meiner Macht. Ich habe sie nur als interessierter Leser erworben und
gestern nach „verdächtigen Stellen“ durchgesucht – wie gesagt vergeblich. Die Stellen habe ich genannt –
und zwar ausführlich. Mehr steht da zur jeweiligen Konsequenz definitiv nicht drin. Die Kritiker mögen
doch einmal darlegen, welche Stellen Sie meinen. Mein Beitrag sollte ja als dementsprechender Aufruf dienen.
@ tau mitanderen Worten: katholisch (oder sogar einfach nur christlich, oder?) Eben. Ich frage mich deshalb
ernstlich, ob der Bischof von Fulda die Mappe selbst überhaupt gesehen hat (dass ein Bischof sie verbieten
würde, übersteigt mein Vorstellungsvermögen; dass Sektenbeauftragte Bücher verbieten würden, in denen
nichts steht, was dem Katechismus widerspricht, das kann ich mir dagegen sehr gut vorstellen). Sollte
ich böse Höllendrohungen (vielleicht im Zusammenhang mit Masturbation oder BRAVO-Lesen ?:) ) übersehen
haben, bitte ich freilich um Mitteilung. Ansonsten noch einmal: Die von mir dargelegten sind die einzigen
Stellen an denen überhaupt von IRGENDWELCHEN negativen Konsequenzen menschlichen Tuns die Rede ist.
#19 iustus 22:50:00 | Donnerstag, 9. November 2006
Butter bei die Fische! Bei kritischer Lektüre sehe ich in der gesamten Kommunion“mappe“ (vom Druck her
ein sehr ansprechendes Buch im DIN A 4 – Format) neben einer umfassenden positiven Darstellung des katholischen
Glaubens überhaupt nur drei Stellen, an denen irgendwie negative Konsequenzen menschlichen Tuns dargestellt
werden: 1. Nach Aufzählung der positiven Folgen der Taufe (Restlose Wegwaschung der Erbschuld und aller
persönlichen Sünden, Schwächung der Neigung zum Bösen, Geschenk der heiligmachenden Gnade, Geschenk
der drei göttlichen Tugenden, Eigenschaft als Kind Gottes) wird zum letzten Aspekt bemerkt, dass nur
durch eine eigene schwere Sünde das mit der Taufe geschenkte Wohnrecht im Himmel verlorengeht. 2. Es
wird mitgeteilt, dass die Kirche uns erklärt, weshalb es eine Sünde ist, die große, wahre Liebe Jesu
zu uns als unwichtig abzutun. Jesus warte auf unsere Antwort, die darin besteht, dass wir zu den Sakramenten
kommen und die Gebote halten. Geschildert wird hierfür das Bild Jesu, nachdem die Trauben verdorren,
wenn sie nicht am Weinstock bleiben. So trockne die Seele aus und wir könnten dann Gott nicht mehr herzlich
lieben, loben und ehren. 3. Aufruf zum Bedenken, ob das Kind sich von Gott abgewandt oder entfernt hat
(durch eine läßliche Sünde=kleine Verletzung der Gebote) oder es Gott sogar verloren hat (Todsünde=wichtig+wissentlich+willentlich).
FAZIT: Die Wörter „Hölle“ und „ewige Verdammnis“ habe ich vergeblich gesucht.
Was ist das Motiv? Die Kündigung der Gestellungsverträge ist vor dem Hintergrund des Priestermangels
begründungsbedürftig. Weshalb tut der Bischof das? Das Verhalten von P. Hönisch und die daraufhin folgende
Entpflichtung sind ja nur das Nachspiel. Was ist der Grund für die Kündigung der Gestellungsverträge?
Was wird den drei Priestern der SJM vorgeworfen? Und: Sollte es stimmen, dass „Mein Weg zur Heiligen Kommunion“
im Bistum nicht verwandt werden soll, dann würde mich auch die Begründung dafür interessieren. Ich
kenne das Buch und mir ist darin nichts, aber auch gar nichts aufgefallen, was dem KKK widersprechen würde.
Vielleicht kann mir hier ja jemand auf die Sprünge helfen und entsprechende Stellen aufzeigen.
Tatsache ist … dass mit Hans-Peter Reiner jemand gehen soll, der den Glauben auch gegenüber äußerst
kritischen Anfragen mutig, fröhlich und kompetent verteidigen kann. Dabei – so meine Erfahrung – spürt
man kein bißchen Geringschätzung, Verärgerung oder gar Verachtung (was sonst sowohl von rechts als
auch von links durchaus vorkommt).
@athanasius die Sache ist komplex und schwierig Volle Zustimmung :)3 und so pauschalisierend wie das Bistum
Aachen kann und darf man nicht urteilen. Volle Zustimmung :)3 Allerdings muss ich anmerken: Auch nicht
so pauschalisierend wie Sie. Ich denke, die Lektüre der einschlägigen Canones zeigt zumindest, dass
es bei Beichte und Eheschließung ein Problem gibt. Ob beide als Ausnahmefall gültig sind, hängt vom
Einzelfall ab. Es mag sich hier jeder ernsthaft prüfen Aber Mussinghoff geht es doch nur um die Macht
und die Verhinderung der alten hl. Messe. Ich kenne nicht seine Motive. Aber das Argumentieren mit Halbwahrheiten
(siehe Marx) ist schon ein schweres Ärgernis.
@athanasius Schön, dieser Priester hat Unsinn erzählt. Da sind ja durchaus noch ganz andere Dinge denkbar.
Es kommt aber auf den Einzelfall an. Ihre Behauptung allerdings „Für die Eheleute die vor der FSSPX heiraten,
besteht moralische Unmöglichkeit einen katholischen Diener zu finden ohne Gefahr für Sünde.“ ist in
dieser Pauschalität schlicht und einfach falsch.
Konkretisierung Zu ergänzen ist, dass c. 1116 genau lautet: „Wenn ein nach den Vorschrift des Rechts
zuständiger Assistent nicht ohne schweren Nachteil herbeigeholt oder angegangen werden kann, (…)“ Gemeint
ist damit nicht nur die Abwesenheit des vorgesendenen Assistenten sondern auch der Fall, dass diesem nicht
zugemutet werden kann, die Trauung vorzunehmen (etwa weil staatliche Strafen drohen). Nun kann es ja vorkommen,
dass sich FSSPXler darauf berufen, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn Sie ihren Ortsdordinarius
oder Pfarrer rufen. www.sspx.org/…/q9_jurisdiction.htm Das wäre dann im Einzelfall zu prüfen, aber
dass der Heilige Stuhl , des nach dem Recht vorgesehenen Assistenten „insistence on having the Novus Ordo
Missae for the wedding, or their apprehensions concerning his moral teaching in marriage instructions“
als schweren Nachteil im Sinne des c. 1116 anerkennen würde, halte ich für unwahrscheinlich.
Das Gesetz „Nur die Ehen sind gültig, die vor dem assistierenden Ortsoberhirten oder Pfarrer oder vor
einem Priester oder Diakon, der von einem der beiden delegiert ist, als auch vor zwei Zeugen geschlossen
sind, gemäß den Regeln, die in den folgenden Canones niedergelegt sind und vorbehaltlich der Ausnahmen
in den Canones 144, 1112 § 1, 11116 und 1127 §§ 1-2“ (c. 1108 CIC). „Diese Form ist zu beachten, wenn
wenigstens ein Teil der Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen und
nicht durch förmlichen Akt von ihr abgefallen ist, unbeschadet der Vorschriften des c. 1127 § 2“ (c.
1117). Ausnahmen: – Befreiung durch den Ortsoberhirten (c. 1127 § 2) – Ehe mit einem nichtkatholischen
Partner des östlichen Ritus (c. 1127 § 1). – Todesgefahr, voraussichtliche Abwesenheitsdauer eines nach
dem Recht zuständigen Assistenten von einem Monat (c. 1116). und eben unser berühmter c. 144: „Bei einem
allgemeinen tatsächlichen oder rechtlichen Irrtum und ebenso bei einem positiven und wahrscheinlichen
Rechts- und Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich die ausführende
Leitungsgewalt.“ Fazit: Für diejenigen, die bei Priestern der FSSPX die Ehe schließen möchten, ist
es besser, sich nicht sorgfältig zu informieren.
#46 iustus 20:53:51 | Donnerstag, 12. Oktober 2006
Gotthard??? Entweder alles doppelt, was nun wirklích nicht sein kann, oder man ordnet alles neu. nein,
es muss bleiben, wie es ist!!!!!!!! Eine Änderung für einige wenige Reaktionäre ist unnötig… Jetzt
bin ich ja baff. „Nein, es muss bleiben wie es ist“ und das noch mit Ausrufezeichen. Das ist doch der
Standardsatz eines Reaktionärs. So werden die Alten die Neuen sein und die Neuen die Alten…
Schade, dass der Freistaat Bayern keinen Botschafter beim Heiligen Stuhl hat. Der müsste einbestellt
und es müßte ihm unmissverständlich klargemacht werden, dass der Heilige Vater nicht bereit ist, ein
derartiges Vorgehen hinzunehmen.
Besser keine Kommunion als eine unwürdige Wer also unwürdig dieses Brot ißt oder diesen Kelch des Herrn
trinkt, der versündigt sich am Leibe und Blute des Herrn. Daher prüfe sich der Mensch, und so esse er
von diesem Brote und trinke von diesem Kelche. Denn wer ißt und trinkt, ohne den Leib des Herrn zu unterscheiden,
der ißt und trinkt sich das Gericht“ (1 Kor 11, 23-29) Besser eine Messe ohne Kommunion als gar keine
Messe!
#23 iustus 17:10:58 | Mittwoch, 13. September 2006
@freinsberg Haben wir denn im Ritus von 1965 das Stufengebet? Wäre es denkbar in diesen Ritus weitere
Schriftlesungen aufzunehmen, den neuen Heiligenkalender (und das laut gelesene Schlußevangelium)? DAS
wäre eine gelungene Reform (der Reform). Aber schon allein wegen des Umstands, daß es dann nur noch
ein einziges Hochgebet, den Römischen Kanon geben würde, ist dies wohl illusorisch. Die Massen der Priester,
die in der Messe das Opfer gar nicht mehr sehen, würden Sturm laufen, mindestens nicht die entsprechenden
Gebete sprechen (das betrifft – wie zu Recht gesagt – ja auch die Opferungsgebete). Aber: Man könnte
diesen Priestern wegen der besonderen pastoralen Situation in Deutschland ja ein Indult gewähren, dass
ihnen erlaubt, für diejenigen Gläubigen, die sich dem Ritus von 1969 verbunden fühlen, diesen weiter
zu feiern. Natürlich NICHT – wie von Freinsberg vorgeschlagen – am Sonntagvormittag. Wahrscheinlich unrealistisch.
Also realistischer: Lasst beides (1962 und 1969) wachsen und reifen bis zur Ernte… Das setzt gegenwärtig
natürlich voraus, dass für den alten Ritus gleiche Wachstumsbedingungen geschaffen werden.
Ich freu’ mich jedenfalls … über die Verwendung des Ersten Hochgebets … darüber, daß zahlreiche
Personen, die vom Papst die Kommunion empfingen, dies mit dem Mund taten und dabei das Knie beugten … darüber,
daß unter denjenigen, die die Kommunion in die Hand empfingen, sehr viele waren, die vorher das Knie
beugten … darüber, daß die Kommunion, soweit ich sehen konnte, nur von Priestern und Diakonen ausgeteilt
wurde Könnte das am Bischof liegen
Der Tradi Welche Definition geben die Tradis dem Stichwort „Feierlichkeit“, wenn eine stille Messe im
Tradi-Ritus in unsakraler Umgebung feierlicher sein soll als eine musikalisch aufwendig begleitete Hl.
Messe nach dem derzeit gültigen Messbuch? Kaum zu beantworten. Weil es „die Tradis“ nicht gibt. Die Welt
ist nicht so schwarz-weiß wie Sie denken, lieber Gotthard (oder Sie sie gerne hätten). Dieser Kirchenvater
der Tradition Morsebach scheint „Feierlichkeit“ in einem gänzlich anderen Kontext als alle Normal-Sterblichen
zu verstehen. (…) Die Tradis selbst empfinden Feierlichkeit wohl in der Praxis auch ganz anders: ein
levitiertes Pontifikalamt, in dem Priester den Diakon und den Subdiakon spielen. So einfach ist es eben
nicht. Es soll unter „den“ Tradis doch tatsächlich welche geben, die an hohen Feiertagen lieber in eine
„Kapelle“ (in Anführungszeichen, weil „der Normalsterbliche“ unter diesem Begriff etwas anderes versteht
als ein Bürogebäude) der FSSPX (ohne Leviten) gehen als in das Pontifikalamt mit Konzelebranten, Chor
und Orchester in der benachbarten Kathedrale. Auch ein Herr Goesche schätzt diese Definition von Feierlichkeit
wohl anders ein: sonst würde er sich eine große Garage suchen und nicht auf Biegen und Brechen eine
Prunkkirche haben wollen. Deshalb zitierte ich Mosebach („Zum Nachdenken“). Es muss nicht gleich eine
Garage sein, aber die Frage bleibt, ob es nicht eine billigere, würdige Räumlichkeit gibt.
Zum Nachdenken: „Zunächst musste man es fast als Todesstoß empfinden, als die Liturgie aus den herrlichen
alten Kirchen, für die sie geschaffen waren vertrieben wurde. Aber dann sah man, dass es die Kirchen
waren, die starben, wenn der sakrale Geist aus ihnen schwand – die Liturgie lebte in den kümmerlichsten
Umgebungen weiter. Sie ist es ja, die alle Festlichkeit hervorbringt – die Kunst kann ihr wesentlich nichts
hinzufügen. Ein Dompfarrer stellte mir deutlich gereizt einmal die Frage, wozu ich denn in die alte Messe
gehen wolle – im Dom gebe es doch hin und wieder sehr aufwendige Orchestermessen. Es war ihm nicht begreiflich
zu machen, dass eine stille Messe nach dem alten Ritus in einer Garage gelesen feierlicher ist als das
größte Kirchenkonzert mit geistlicher Garnierung.“ (Martin Mosebach: Häresie der Formlosigkeit – Die
römische Liturgie und ihr Feind, 3. erw. Aufl. 2003, S. 117)
@Eigenverantwortung wenn Sie gegen Ihre Tochter oder Ihr Sohnein Kaufpreisforderungen haben, … … den
Gerichtsvollzieher zu Ihrem eigenen Fleisch und Bluthinschicken. … können sie Ihren Sprößling sogar
zwingen die eidestattliche Versicherung (früher hieß es wohl Offenbarungseid) abzugeben, … Nicht anders
ist das Verhältnis Instutut Neri und Elisabeth-Schwestern. Na, a bisserl anders ist’s schon. Was sind
das für Eltern, die mit ihren Kindern Kaufverträge abschließen? Würde es sich hier tatsächlich um
eigenes Fleisch und Blut handeln, dann hätten die Schwestern die Kirche überhaupt nicht verkaufen dürfen,
sie hätten die Kirche verschenken müssen. Schaut doch mal ins Kirchenrecht und lest etwas über die
vermögensrechtliche Selbständigkeit der Ordensgemeinschaften. Hier ist mit gutem Grund geregelt, daß
eine juristische Person ausschließlich für die eigenen Verbindlichkeiten haftet (und nicht für die
Misswirtschaft der anderen haftbar gemacht werden kann). Das hat einfach etwas mit Verantwortung zu tun.
Es verlangt ja keiner, daß das Institut Philipp Neri seine Arbeit aufgibt. Noch einmal: Genügt denn
keine billigere Kirche???
@Geht’s nicht etwas kleiner Wenn die Schwestern das Geld eben nicht sofort brauchen, so könnten sie sich
etwas konzilianter (hehe) zeigen. Im Endeffekt erhalten sie das Geld ja Das ist so sicher anscheinend
nicht: Zitat von der Homepage des Instituts: „Ursprünglich sollten die Schwestern der hl. Elisabeth schon
bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres eine Rate von 150.000 Euro erhalten.“ Unter äußerster Kraftanstrengung
ist es also gelungen, ein halbes Jahr später (!) zwei Drittel (!) der ersten (!) Rate aufzubringen. Der
Unterzeichner des Kaufvertrages hat beim Vertragsschluss also seine Möglichkeiten überschätzt. Ein
Vater dreier Kinder kauft einen Multivan auf Raten. Nun stellt sich heraus, daß die Raten nur schleppend
bezahlt werden können, der Verkäufer kündigt den Vertrag. Dann kann der Multivan eben nicht gekauft
werden und ein Passat muß reichen. Hier sollte der Vater nicht auf den Verkäufer schimpfen und sich
bitter über ihn beklagen, der ihm und seiner Familie den fahrbaren Untersatz unter dem Hintern wegreißt.
Er sollte einfach etwas bescheidener werden und ein kleineres Auto wählen. Auch Christen dürfen Kaufverträge
kündigen, wenn der Vertragspartner sie nicht erfüllt. Auch mir wäre es am liebsten, wenn der alte Ritus
in Kathedralen gefeiert würde. Er bedarf ihrer aber nicht. Das sollten wir nicht vergessen und Geduld
haben – wenn die Verkäufer sie schon nicht haben.
@Brigitte Bussmann alle Tischmessen, die ich bisher erlebt habe z.B. bei Erstkommunionen am Gründonnerstag
oder auch sonst war immer so, dass der Priester nur die Stola umhängen hatte, und alle saßen, incl.
der Priester um den Tisch herum. Der Priester trug kein Messgewand, sondern nur seinen ganz normalen Anzug.
Dies war auch in allen Diözesen gleich. Das sagt natürlich überhaupt nichts über die Zulässigkeit.
RS ist hier ganz deutlich. Und seit dem II Vatikanum soll ja der Mahlcharakter der Eucharistie betont
werden. Wo steht denn das bitte? !:) Auch hier wieder: Er wird betont, das ist leider richtig – und zwar
völlig unangemessenerweise. Aber die Lehre der Kirche ist das nicht. Werfen Sie bitte mal einen Blick
in den KKK. Der spricht von vielen Bezeichnungen für die Eucharistie, darunter auch „Mahl“ und „Opfer“.
Aber dass einer dieser Aspekte „betont“ werden soll, das sagt er nicht. Katholische Kirche ist viel zu
sehr eine Gesetzeskirche – genau wie es auch das Judentum immer war. Warum sind sie Mitglied einer solchen
Kirche? Um sie zu verändern? Wie boshaft. [kursiv]Darum ist es gut, dass manche Priester, wie auch in
unserem Beispiel Jeans und T-Shirt tragen, einfach um auch den jungen Menschen zu zeigen, ich bin einer
von euch und hebe mich nicht hervor.[kursiv] Hervorragend. Auch diese Botschaft wird von den jungen Leuten
verstanden: „Wozu braucht es Priester? Sie sind ja welche von uns und heben sich ohnehin nicht hervor“ –
so kommt es rüber.
Tischmessen Redemptionis sacramentum Nr. 77 zum Unsinn der „Tischmessen“: Teilnehmer haben bei der Messe
nicht an Tischen zu sitzen. www.vatican.va/…-sacramentum_ge.html
Nur die Stola über der Alltagskleidung Bedenkt, welche Botschaft damit rüberkommt: Der Herr ist es nicht
wert, dass ich einen riesigen Tamm-Tamm mache, eine Albe einpacke, ein Meßgewand, einen großen Kelch.
Ebenso beim Fronleichnamsfest: Der Herr ist es nicht wert, daß wir in der Nacht aufstehen, das Haus schmücken,
Tage vorher Birken, Tannen und Gräser sammeln, große Altäre aufstellen, prachtvolle Gewänder anziehen
und und und. Diese Botschaft wird von den Jugendlchen sehr wohl verstanden: Der Herr ist es eben nicht
wert. Geht doch auch so. Stola genügt doch wohl. Ein Fähnchen am Haus genügt doch wohl. Das ich nett
zu meinem Nachbarn bin, genügt doch wohl. An Weihnachten und Ostern in die Kirche – das genügt doch
wohl… Noch einmal: An ihren Früchten erkennen wir sie.
Nicht auszuschließen … … dass kleine Kinder bei einer Messe am Hochaltar in Latein und mit Gesten,
aus denen große Ehrfurcht spricht, erkennen worum es geht: Dass der Schöpfer der Welt zu uns kommt in
der Gestalt des Brotes und der gläubige Mensch gar nicht anders kann als in diesem großartigen schockierenden
Moment auf die Knie zu fallen und anzubeten. Nicht auszuschließen. Ich halte es sogar für wahrscheinlicher
(aus eigener Erfahrung). Für den einen ist das Glas halbvoll, für den andern halbleer, für den einen
ist ein barockes Messgewand zehn Nummern zu klein, für den andern, eine Glockenkasel zehn Nummern zu
groß… Vieles ist Geschmackssache. Nach meinem Geschmack ist der abgebildete Zelebrant eine Witzfigur,
andere denken dies vielleicht von einem Priester in barocker Kasel. Was aber sicher ist: An Ihren Früchten
werdet Ihr sie erkennen…
Was ich von Anfang an dachte Und das ‘wir’ kann auch auf die Gläubigen hinweisen. Es steht nirgendwo
„wir Priester“, aber Angenendt will es so, damit er negative Aussagen tun kann. Seit ich dieses Zitat
unten bei Babylon las, stellte ich mir diese Frage: Wieso sollten mit „wir“ die Priester gemeint sein?
!:)
§ 1 BGB gilt eben allein für das Bürgerliche Recht Ach übrigens, wo ich’s gerade zufällig sehe: „Bei
regulärem Geburtsverlauf wird die Leibesfrucht zum Menschen im Sinne der Tötungsdelikte mit dem Einsetzen
der Eröffnungswehen (im Anschluß an BGHSt 31, 348)“. Interessant, nicht? Ein weiteres Puzzlestückchen.
Tatsächlich ein richtig interessantes Detail: Im BGB ist es die Vollendung der Geburt, im StGB schon
deren Beginn. Also ein Schritt in die richtige Richtung. Dass dieser im StGB nicht weiter gegenagen wurde
(also das Menschsein im Sinne der Tötungsdelikte noch früher anzusetzen) liegt daran, daß man nicht
die Schwangere mit allzu großen Sorgfaltspflichten belasten wollte. Sonst muss sie sehr aufpassen beim
Treppensteigen. Im Falle eines tragischen Sturzes käme dann schon fahrlässige Tötung in Betracht. Für
vorsätzliches Töten während der Schwangerschaft gibt es die §§ 218 ff. Das Detail zeigt jedenfalls
deutlich: § 1 BGB betrifft allein das Bürgerliche Recht.
@Leben gegen Wohlbefinden Würde es sich um eine unmittelbare Rechtekonkurrenz zwischen Embryo und Mutter
handeln, würde das „Recht auf Leben“ durchschlagen. Es handelt sich zwar um keine unmittelbare Konkurrenz
(jedenfalls nach herrschender Meinung), das Recht auf Leben schlägt aber trotzdem durch. Deshalb ist
Abtreibung rechtswidrig. Dagegen schlagen gewisse Rechte der Mutter eben nicht durch. Ein lebensgefährliches
Mißverständnis. Die Frage ist lediglich, ob der Staat seine Schutzpflicht auch dadurch wirksam erfüllt,
daß er ein Beratungssystem unterhält – diese Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber
aufgegeben und sie steht noch aus.
@Super-Jurist DDL Falsche Argumentation: Mit § 1 BGB: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit
der Vollendung der Geburt“ ist die Rechtsfähigkeit im Sinne des BGBgemeint. Was steht denn in den Kommentaren
zu Artikel 1 und vor allem 2 des Grundgesetzes dazu? !:) Was sie zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte
schreiben, ist ja richtig – ändert im Ergebnis aber nichts: Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber
dem Leben (diese umfasst auch den Schutz vor der eigenen Mutter), die er nicht vernachlässigen darf.
Darum hat ihm das BVerfG 1993 auch aufgegeben, die Wirksamkeit der Beratungsregelung einer Prüfung zu
unterziehen – darauf können wir wohl lange warten
@Vinzenz Den Schein, der eine rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung ermöglicht (indem er die Tatsache
der Beratung bescheinigt), gibt es in der Tat erst seit dem Urteil des BVerfG 1993. Vorher war Abtreibung
rechtswidrig und mit Strafe bedroht, es sei denn es gab Rechtfertigungsgründe (u.a. auch die soziale
Indikation). Hier wurden aber von der Kirche meines Wissens keine Scheine ausgestellt.
Unsinn! In Limburg ist eh Hopfen und Malz verloren, da hat kein normaler Arbeitnehmer die Möglichkeit
die Messe zu besuchen. Das Gegenteil ist bewiesen. St. Marien mit seinen Frühmessen ist eine Kirche in
Limburg. Von den Abendmessen, die der normale Arbeitnehmer besuchen kann, haben wir da noch nicht einmal
geredet.
@Maledica Immer auch das Positive sehen: Die Kirche mit der zweiten Vormittagsmesse ist die Annakirche
am Rande der Fußgängerzone, sehr zentral. Hier gibt es das von mir beworbene Beichtangebot, hinzu kommt
die Aussetzung des allerheiligsten Sakraments auf dem Hochaltar zur stillen Anbetung freitags nach der
Messe bis 16.30 Uhr. Betreut wird diese Kirche übrigens von den Pallottinern. Deren eigene Kirche ist
die mit den angegebenen Wertags-Frühmessen. Zugegebenermaßen nicht im Stadtzentrum, aber auch nicht
abgelegen. Den berechtigten Hinweis auf einen fehlenden Aushang im Dom :)3 bitte an das Ordinariat bzw.
die Dompfarrei weiterleiten!
@Maledica In SchLimburg ist das Angebot der Werktagsmessen auf 2 am späten Vormittag begrenzt- sodaß
ja keiner von der arbeitenden Bevölkerung hingehen kann. Beichte wird dann zu noch obskureren Zeitpunkten
angeboten. Es mag in Limburg einiges zu kritisieren geben, aber diese Ausführungen sind einfach unzutreffend:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 6.30 Uhr, Samstag 6.50 Uhr Heilige Messe. Beichte in einer Kirche
von 9.30 bis 16.30 Uhr – diese Zeit mag für Werktätige obskur sein, wird aber rege angenommen (samstag
dort auch von 9.00 Uhr bis 10.45 Uhr), in einer anderen Kirche ganztägig nach Betätigung der „Beichtklingel“
(vor dem Sonntagshochamt völlig unproblematisch), ansonsten ist auch Freitags 17.00-18.00 Uhr noch Beichtgelegenheit
und überdies: In den Pfarrhäusern dürfte kein Beichtwilliger abgewiesen werden. Verschont mir also
Limburg. Auch dort gibt es Gerechte .
Puchil2 schrieb: Sr. Ingrid GraveEine großartige Frau mit glaubwürdiger Spiritualität! Sie gab und
gibt der Kirche ein weltoffenes, sympathisches und gewinnendes Gesicht. Ihre wohlbegründeten Überzeugungen
weisen den zukünftigen Weg der Kirche. Diese Überzeugungen weisen den Weg, den die evangelische Kirche
seit langem beschreitet. Das Resultat ist bekannt. Es ist nicht der zukünftige Weg unserer katholischen
Kirche.
@bernardin Ihre Ausführungen (Zitate s.u.) gaben objektiv Anlaß, Toleranz einzufordern. Ich zögere
nicht, dies auch von „meinem Club“ einzufordern (und verzeihe Ihnen diese Pauschalisierung, ich denke
ich weiß, wie sie gemeint ist – aber um eine Standortbestimmung vorzunehmen: Ich stehe hinter den Worten
des KKK, den ich wiederum auf dem Boden des letzten Konzils verorte). Wenn Sie Interesse an einer sachlichen
Auseinandersetzung haben, hier meine Meinung: Jeder sollte sich auch zu Themen äußern dürfen, die er
nicht studiert hat. Jeder, der anderer Meinung ist, sollte Gegenargumente vortragen oder schweigen – keinesfalls
aber diffamieren.
@bernardin Sie sind jedenfalls nicht nur einer, der keine Ironie versteht (meine Selbst-Charakterisierung
als „Sensibelchen“), sondern einer, der auf sachliche Einwände mit Belegen lospoltert: „Das ist keine
Theologie“, „Hoffentlich finden Sie keinen Bischof, der Sie zuläßt“, „DUMMSCHWÄTZER“. Dass Sie unfähig
zu einer sachlichen Auseinandersetzung sind, ergibt sich daraus hinreichend (vorsorglich sei gesagt: Das
ist mein ERNST). Ein „kritischer Geist“ ist jemand, der es wagt, das zu hinterfragen, was ihm die überwältigende
Mehrheit seiner Hochschullehrer erzählt – der auch abweichende Meinungen studiert – sich dann ein Urteil
bildet und es nach außen vertritt, auch gegen die Mehrheit (Na, klingelt’s? Da Sie keine Ironie verstehen:
Ich erwarte auf diese Frage keine Antwort). Fest steht: Ein „kritischer Geist“ hat’s schwer – ob er von
„rechts“ kommt oder von „links“. Langer Rede kurzer Sinn: Mehr Toleranz und sachliche Gesprächskultur.
@Gotthard die Bekehrung Roms und der Bischöfe der typische Hochmut einer Sekte… Vorsicht Gotthard!
So böse Vorwürfe fallen schnell auf einen selbst zurück. Für die Bekehrung Roms und der Bischöfe
betet doch auch und vor allem Ihre eigene Fraktion: Bekehrung Roms in der Frage des Zölibats, des Frauenpriestertums,
der wiederverheiratet Geschiedenen…
Bernardin Hoffentlich finden Sie keinen Bischof, der Sie zulässt,wenn Sie weiterhin einen solchen Unsinn
über das II. Vaticanum denken, schreiben! Na, es wird doch auch in Deutschland wohl irgendeinen geben,
der nicht nur Leute um sich haben will, die seine eigene Meinung bestätigen – sondern auch kritische
Geister.
freundlicher Umgang Ich bin eben ein Sensibelchen. Die Gegenfraktion ist aber auch nicht grade zimperlich,
schießt auch manchesmal über das Ziel hinaus.
Beleidigung akademischer Kreise „Es handelt sich um jene Schichten, denen die Heilssorge der Kirche zwar
immer zu gelten hat, die aber keinesfalls zum Maßstab kirchlchen Selbstvollzuges gemacht werden dürfen…“
Soweit so gut, Maßstab des kirchlichen Selbstvollzuges sollte ohnehin der Kyrios sein, insoweit könnte
man Rahner/Vorgrimler also zustimmen. Die Begründung „… da sie ohnedies aus eingewurzelter Trägheit
nie zum Selbstvollzug der Kirche beitragen (es sei denn als Staffage bei Massendemonstrationen).“ ist
aber haarsträubend: Mal ganz abgesehen davon, daß dies wirklich beleidigend ist, fällt auf, daß die
Begründung den Schluß nahelegt, daß gläubige Volk (eben nicht der Herr) könnte sehr wohl zum Maßstab
des kirchlichen Selbstvollzugs gemacht werden (wäre es denn nur etwas weniger träge). Und zum Hinweis
auf die akademischen Kreise frei nach Mosebach: Darin bestand eben die Stärke des alten Ritus, daß er
sowohl den einfachen Hirten als auch den höchsten Schichten des Volkes alles bot. Wie der Bildungsstand
der Anhänger des alten Ritus insgesamt auschaut, ist mir daher völlig gleichgültig. Der Herr schaut
auch auf das Herz, nicht auf den Universitätsabschluss. Aber da ich zu den angesprochenen akademischen
Kreisen gehöre, aus denen sich Widerstand erhebt, fühlte ich mich beleidigt.
@hód… Ich muss gestehen: Meine Ausgabe des Kleinen Konzilskompendiums ist uralt. Sollten sich also
die nachfolgenden Aussagen nicht mehr finden, wäre ich hocherfreut: „Die vom Konzil weitergeführte und
auch für die Zukunft weiter gewünschte Liturgiereform ist in manchen Kreisen der Kirche auf Befremden
gestoßen und Widerstände gestoßen, wobei deren Ausmaß freilich übertrieben dargestellt wurde. Befremdet,
nicht eigentlich verwirrt, waren jene Schichten des vielzitierten und vielfach überschätzten „gläubigen
Volkes“, die Liturgie primär als Brauchtum und Folklore ansehen und den religiösen Anspruch einer erneuerten
Liturgie als lästig empfinden.“ „Es handelt sich um jene Schichten, denen die Heilssorge der Kirche zwar
immer zu gelten hat, die aber keinesfalls zum Maßstab kirchlchen Selbstvollzuges gemacht werden dürfen…“
„… da sie ohnedies aus eingewurzelter Trägheit nie zum Selbstvollzug der Kirche beitragen (es sei denn
als Staffage bei Massendemonstrationen).“ „Widerstände erheben sich aus sogenannten akademischen Kreisen,
deren Angehörige ihre Unfähigkeit zur Kommunikation, ihren Bildungsdünkel und ihr steriles Verhältnis
zur Geschichte hinter dem Ansoruch besonderer Kirchlichkeit zu tarnen suchen, indem sie ihre Ressentiments
als katholisch ausgeben.“
@Freinsberg Die Verdopplungen kommen aus der mittelalterlichen (sogenannten) Privatmesse. In den nicht-feierlichen
Messen war der Priester notgedrungen auch Kantor, Chor, Lektor und Diakon, d. h. er übernahm (sprechend)
alle Texte (Gesänge und Lesungen). Im 13. Jh. wurde es zur Vorschrift, dass der Priester diese Texte
IMMER zusätzlich sprechen musste, auch wenn die Zuständigen sie ohnehin ausführten. So musste der Eindruck
entstehen: Nur was der Priester tut, gilt. Steht dies auch irgendwo im Missale von 1962? Mosebach sagt
in „Häresie der Formlosigkeit“, daß dem gemeinsamen Beten von Kyrie und Gloria – soweit er sieht – keine
rubrizistischen Schranken entgegenstehen. Das löst zwar das Problem noch nicht vollständig (nämlich
nicht im Bezug auf die Texte, die von anderen als vom Priester vorgetragen werden), durch gemeinsames
Beten würde aber schon mal insoweit die „Verdoppelung wegfallen“. Ich weiß, Du behauptest immer, daß
die Messe im alten Ritus als „gemeindelose“ konzipiert sei, aber: Steht das auch irgendwo im Messbuch?
Oder können (nur nach dem Missale!) nicht vielmehr ohne Probleme die Dialoge des alten Ritus statt vom
Ministranten allein auch von der ganzen Gemeinde gesprochen werden (die der Ministrant ohnehin nur vertritt)?
Und Kyrie und Gloria und Sanctus usw. mit dem Priester gemeinsam?
@Babylon Ui, Ui, Ui. Ist der neue Ritus also doch nicht der Ritus des Zweiten Vatikanischen Konzils Nein,
im Ernst: Klingt ziemlich eindeutig. Aber die folgenden Stellen auch: 86 , 107, 115, 116 , 122, 198, 199,
213, 214, 227. Das Meßbuch geht also von einer Zelebration teilweise zum Herrn gewandt, teilweise zum
Volk gewandt aus, die „für gewöhnlich“ (vgl. 262) an einem umschreitbaren Altar stattfindet. Ist auch
irgendwie nicht die Art und Weise, wie heute in 99 % unserer Kirchen zelebriert wird. ?:)
Volksaltar und „Kleines Konzilskompendium“ @aschera: Ich bin ja fast geneigt, Ihnen zuzustimmen, daß
diese Frage wesentlich ist (Ich habe aus – wie ich meine – beachtlichen Gründen auch eine bestimmte Vorliebe,
was diese Frage angeht). Dann stellt sich aber verschärft die Frage, warum „das Konzil“ seine so wesentliche
Intention, einen Volksaltar aufzustellen, nicht artikuliert hat und warum sich eine dementsprechende Vorschrift
nicht einmal in der Allgemeinen Einführung in Meßbuch von 1975 fand, die bis heute, zumindest bis 2002,
noch Gültigkeit hat bzw. hatte. Vielmehr wurde/wird dort noch sehr genau unterschieden: „Zum Altar gewandt
spricht der Priester:“, „Zum Volk gewandt spricht der Priester“ – wäre beim Volksaltar ja wohl überflüssig
gewesen. Es bleibt dabei: Das Konzil hat sich zu dieser Frage nicht geäußert. Daß die Aufstellung von
Volksaltären eine Intention des Konzils gewesen sei, ist blanker Unsinn. @ Hód… Kommt noch.
Nachkonziliarer Unsinn Ist es nicht, und das liegt mMn daran, dass das Konzil von Beginn an nicht immer
und überall gemäß der Intention seiner Lehre umgesetzt wurde. In den siebzigern wurden noch Kirchenrenovierungen
genehmigt, ohne dass Volksaltäre vorgesehen waren. aschera glaubt anscheinend auch, die Einführung von
Volkaltären sei eine Intention des Zweiten Vatikanischen Konzils. Müßte das dann nicht auch irgendwo
in den Texten des Konzils stehen. !:) Vielleicht ist die Frage des Volksaltars aber auch nur eine Nebensache
(das würde erklären, warum die Konzilsväter es nicht niederschrieben). Für Aschera ist die Nichterrichtung
von Volksaltären aber eine zuvörderst genannte Intention des Konzils. Er macht also eine Nebensache
zur Hauptsache. Daraus schließen wir nach dem, was Bernardin und der Rabbi uns lehren: Aschera ist ein
Frömmler. Aber man muß natürlich sagen: Heute ist es die herrschende Meinung unter den Katholiken,
„das Konzil“ habe den Volksaltar verlangt und die Abschaffung des Lateins in der Messe gefordert. Wer
(die Aussagen des Konzils) lesen kann, ist klar im Vorteil! Tipp: Sie finden sich auf www.stjosef.at www.stjosef.at/;
Rubrik: Kirchliche Dokumente, 2. Vatikanum; dort ohne beleidigende Kommentierungen wie im „Kleinen Konzilskompendium“.
Bernardin Es ging schlicht und einfach um die Aussage von Bernardin, dass nur „Bruderschaften“ an dem
Treffen beteiligt waren. Dem ist aber nicht so! Das ist eine Irreführung! Bewusst? So will man bei den
Lesern Eindruck schinden und fühlt sich auf den Schwanz getreten! Getroffene Hunde bellen! Bellt schön
weiter… es ist kjlar!
Bernardin Grobe Fehler sollte man schon berichtigen: Bei den Servi Jesu et Mariae handelt es sich um eine
waschechte „Kongregation“, nach dem Kirchenrecht (und nicht nach Bernardins diffusem „katholischen Verständnis“)
also um ein „Ordensinstitut“.
… Diese Schwestern sind übrigens konsequent „ordenskleid-tragend“ und in ihrem Einsatz für Kranke
und Alte ausgesprochen engagiert. Dafür benötigen sie natürlich Geld. Ob sie der Meinung sind, dieses
Engagement sei wichtiger als die Förderung des Instituts Philipp Neri, weiß ich nicht. Was aber über
die kreuz.net-Nachricht rüberkommt, ist die Verweigerung des Dialogs. Eigentlich schade.
@Bruder Theophil Aber die Ausrichtung des Priesters in Richtung der Gemeinde ist m.E. kein Grund das Konzil
zu verdammen. Jesus, der Sohn GOTTES hat sich bei seinen Predigten an die Menschen auch in deren Richtung
gewandt. Mir ist zumindest keine Bibelstelle bekannt, die besagt, dass er mit dem Rücken zu den Leuten
von seinem Vater erzählt hat. Und mir ist zumindest keine Stelle in den Konzilstexten bekannt, die besagt,
daß der Priester die Messe der Gemeinde zugewandt feiern soll. !:)
@aphrrodite: Die Perspektive stimmt! Auf der Homepage eines anderen Nachrichtendienstes liest sich das
so: „Angesprochen auf den Vorwurf, er pflege mit seinen Mitarbeitern keinen geschwisterlichenUmgang sagte
Schwarz, dass er sich immer um einen väterlichenUmgang mit seinen Mitarbeitern und den Gläubigen bemühe.“
Es darf also vermutet werden, dass Bischof Schwarz seine Worte vor dem Aussprechen wohl durchdacht hat.
Und recht hat er.
Es steht alles im Evangelium! Du kannst gehen;aber tu diese Sünde nicht mehr! Wiederverheiratet Geschiedene
tun diese Sünde aber eben doch! „wer also unwürdig isst und trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht.“
„Gute kommen, Böse kommen, alle haben ihn genommen, die zum Leben, die zum Tod. Bösen wird er Tod und
Hölle, Guten ihres Lebens Quelle, so verschieden wirkt dies Brot“ (Strophe des vollständigen Liedes
„Deinem Heiland, Deinem Lehrer“, diese Strophe findet sich aber leider nicht mehr im GL).
Ich dachte diese Zeiten seien vorüber Das ist ja furchtbar. Von Wehrles liturgiewissenschaftlich unhaltbaren
Äußerungen bis zum Bildersturm. Und mittlerweile dachte ich ernsthaft, diese Zeit sei vorüber, Gotik
wieder „in“ und auch die Kommunionschranken im Freiburger Münster würden nur noch die weniger werdenden
Alten, die das Konzil bewußt miterlebten und von seinen angeblichen Lehren begeistert waren, stören.
Naja, Wehrle ist halt einer von ihnen.
@Toby Wir sind uns doch einig. Ich stimme Dir in allem uneingeschränkt zu, bis auf eine Ausnahme: So,
wie Kardinal Estévez in der UVK zitiert wird, klingt es wirklich so, als hielte er die Zelebration versus
popolum für amgemessener. Vielleicht meinte er auch „angemessener in unserer Zeit“ (so daß man früher
eben auch angemessen, obwohl anders zelebriert hat) – aber das bleibt letztlich Spekulation. @stat crux:
Diese Trennung von Worten, Paramenten, kurz: der äußeren Form, halte ich für äußerst unglücklich.
Das lehren uns die letzten Jahrzehnte. Wenn es immer heißt: Die äußere Form ist nicht entscheidend,
es kommt auf die innere Einstellung an, dann bleibt es für die Nachwachsenden nicht ohne Folgen: Was
zeichenhaft deutlich wird (vor allem: Ehrfurcht) prägte sich viel intensiver ins Gedächtnis ein. Und
vor allem: Meine Worte werden glaubwürdiger.
@ Freinsberg Es wird aber auch festgestellt, dass sich die Empfehlung, von der IGMR die Rede ist „auf
die Errichtung des Altars von der Wand getrennt bezieht“. – also nicht auf die Zelebration versus popolum,
die die Kongregation zwar als angemessener ansieht, „ohne jedoch die andere Möglichkeit auszuschließen“.
Anfrage und Antwort Berichtet hat darüber die Una Voce Korrespondenz Heft 6/2000, S. 359 ff.: www.unavoce.de/pdf/UV2000_06.pdf
unter der Überschrift „Bemerkungen zur neuen Institutio generalis“. Prot.n. 2036/00/L. Der Brief wurde
von Kardinal Medina Estévez unterzeichnet, dem damaligen Präfekten der Gottesdienstkongregation und
seinem Sekretär unterzeichnet.
was sich empfiehlt II Benedikt hat ganz recht: Es wird ein freistehender Altar (unszwar nur dort, wo es
möglich ist) empfohlen, damit die, die es wünschen, versus popolum zelebrieren können (sonst hätten
sie ja gar nicht die Möglichkeit dazu) und schwuppdiwupp kommt Freinsberg und behauptet, die Zelebration
versus popolum sei empfohlen.
Was sich empfiehlt Empfohlen wird ein freistehender Altar. Dies geschieht, damit die Voraussetzung zur
Zelebration versus popolum geschaffen ist, für den Priester der dies wünscht. Daraus kann nicht geschlossen
werden, daß auch die Zelebration versus popolum empfohlen wird.
eben nicht Genau! Seriöserweise hättest Du in Deinem letzten Posting erwähnen müssen, daß der Klammerzusatz
„(=celebratio versus populum)“ Deine persönliche Interpretation darstellt. Meine Interpretation: Es empfiehlt
sich nicht die Zelebration zum Volke hin, sondern die Errichtung des Altares getrennt von der Wand.
mediator dei Könnten Sie, lieber Athanasius, den betreffenden Abschnitt aus Mediator DEi zitieren? @benedikt:
Zugegeben, ein einziger Heiligenkalender ist wünschenswert. @feinsberg: Ja, ja. Nr. 315 der IGMR. Nun
müssen also die Kirchen, in denen es (glücklicherweise) keinen „Volksaltar“ gibt, den Tabernakel (bspw.
in eine Seitenkapelle) verbannen. Schade.
@freinsberg Wie verträgt sich Ihre Auffassung mit dem päpstlichen Schreiben „ecclesia dei“? Selbstverständlich
gibt es zwei Heiligenkalender und zwei Leseordnungen. Das ist eindeutig und überhaupt nicht schlimm.
Was die Konzepte von Liturgie betrifft, so sollten Sie genau die kirchlichen Verlautbarungen studieren.
Ich vermute, dort werden Sie weniger Widersprüche entdecken als Sie vermuten. Es ist zum Beispiel unsinnig,
ein Konzept „gemeindelose Priestermesse“ (von Ihnen wohl als charakteristisch für den „alten“ Ritus empfunden)
einer „Feier der Gemeinde, geleitet vom Priester“ gegenüberzustellen: Auch der neue Ritus sieht (vgl.
die Allgemeine Einführung ins Meßbuch), selbstverständlich unter anderem, die Meßfeier ohne Gemeinde
vor. Im alten Ritus sprechen die Gläubigen oder die Ministranten in Vetretung derselben die Teile, die
ihnen zukommen. Auch die Altarraumgestaltung halte ich für wenig problematisch angesichts von unbestimmten
Rechtsbegriffen in der „neuen“ Ordnung. Der Tabernakel auf dem Altar ist nicht verboten, genausowenig
wie die Zelebration in Richtung Osten, Tabernakel und Kreuz. Ihre Auffassung ist doch allzu verbohrt und
thelologisch „eng“.
@gatte der evelin …Ausbund irrigen Rechtspositivismus, dem sinnvolle – am Heil der Seelen und der Ehre
Gottes orientierte – Subsumierung des Sachverhalts und Auslegung von Gesetzen völlig fremd sind, …
Diese Aussage habe ich schon oft gehört, bislang aber immer nur von „links“.
@Athanasius c. 966 § 1: Zur gültigen Lossprechung der Sünden ist es erforderlich, daß der Spender
außer der Weihegewalt die Vollmacht besitzt, sie über die Gläubigen auszuüben, denen er die Lossprechung
gibt. § 2 Diese Vollmacht kann einem Priester gegeben werden, sei es von Rechts wegen, sei es durch spezielle
Verleihung durch die zuständige Autorität gem. c. 969. c. 969 § 1 Nur der Ortsordinarius ist zuständig,
jedwedem Priester durch besondere Verleihung die Vollmacht zu geben, die Beichte jedweder Gläubigen zu
hören (…). Der Ortsordinarius kann jedem Priester, egal ob er zu seiner Teilkirche gehört oder zu
einer anderen, ob er Welt- oder Ordenspriester ist, Beichtvollmacht geben. Wenn der Priester in der Teilkirche
des Verleihenden inkardiniert ist oder seinen Wohnsitz hat, gilt die Beichtvollmacht auf der ganzen Welt
(c. 967 § 2: Wer die Vollmacht, Beichte zu hören, kraft des Amtes oder kraft der Verleihung durch den
Ordinarius des Inkardinationsortes oder den Ordinarius des Wohnsitzes, ständig besitzt, kann diese Vollmacht
überall ausüben, wenn nicht der Ortsordinarius im Einzelfall widerspricht (…)). Ansonsten gilt sie
nur für das Gebiet der Teilkirche des verleihenden Ortsordinarius.
@Tridentinus Fast richtig: Der durchschnittliche Gläubige geht zu Unrecht davon aus. Die Leser dieses
Forums können jetzt jedenfalls nicht mehr davon ausgehen. Sollten also einige bei einem FSSPX-Priester
zu beichten pflegen, müssen sie sich nun einen anderen Priester suchen. Der Anblick eines FSSPX-Priesters
mit violetter Stola auf dem Weg in den Beichtstuhl löste bei mir großes Unbehagen aus. Neben den Umstand
der Unerlaubtheit tritt hier noch eine bewußte Täuschung der durchschnittlichen Gläubigen. Das Ganze
ist eine wirklich ernste Sache, bei der in hohem Maße offenkundig wird, daß die Anerkennung des päpstlichen
Primats nur ein Lippenbekenntnis ist (jedenfalls in diesem speziellen Fall. Für eine pauschale Aussage
kenne ich die FSSPX zu wenig).
Ausgerechnet Gotthard fragt nach dem Dürfen. Fest steht aber, dass die gespendeten Taufen, ebenso wie
die gefeierten Heiligen Messen gültig sind, unabhänig von der Frage des Dürfens.
@Benedikt78 So, wie ich den Artikel verstehe, ist der Bischof ja gegen die neue Formulierung „konsubstantiell“
mit dem Vater – ich verstehe allerdings (trotz Universitätsabschluss) nicht den Unterschied zum „eins
mit dem Vater“. „Der Glaube, den wir in den letzten 35 Jahren verkündet haben“ – quod erat demonstrandum…