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@ derfux: Frühabtreibend Der Begriff „frühabtreibende Verhütungsmittel“ ist schon korrekt, weil sie
nach allgemeinem Sprachgebrauch zur Empfängnisverhütung gezählt werden, tatsächlich aber eine Frühabtreibung
nach bereits erfolgter Empfängnis bewirken, z.B. indem sie die Nidation (Einnistung) der befruchteten
Eizelle in der Gebärmutter verhindern. RU486 (Mifegyne) hat damit nichts zu tun: Das ist ein klassisches
Abtreibungspräparat, das durch ein Enzym die Nabelschnur verschließt, so daß das ungeborene Kind in
einem mehrtägigen Todeskampf verhungert, verdurstet und erstickt und schließlich durch künstliche eingeleitete
Wehen ausgeschieden wird. Diese „schonende“ Form der Abtreibung ist bis zum Ende der 7. Schwangerschaftswoche
möglich.
#32 Teutonico 09:39:33 | Dienstag, 25. Oktober 2005
Ernstzunehmen? Ich besuche mehrmals täglich die Seite von kreuz.net und finde immer wieder hochinteressante
Artikel, die ich gerne an Freunde weitergeben würde. Doch wenn in Ihren Artikeln Formulierungen wie „Verpackung
der Fortpflanzungsorgane mit Gummihüllen“ vorkommen, tue ich mich schwer, kreuz.net als sachlichen und
seriösen Internetdienst weiterzuempfehlen. Auch die Bezeichnung Homosexueller als „sexuell Verdrehte“
entspricht nicht gerade der Forderung des KKK, diesen Menschen mit Takt und Mitgefühl zu begegnen. Sie
müssen sich schon entscheiden, ob Sie als seriöser Nachrichtendienst oder als polarisierende Scharfmacher
wahrgenommen werden wollen.
Einzigartigkeit der Judenvernichtung Der Mann hat vollkommen recht. Man kann sich ja darüber streiten,
ob die Juden zurecht den Anspruch erheben, daß der industrielle Judenmord einzigartig war und mit keinem
anderen Verbrechen aus Vergangenheit und Gegenwart vergleichbar ist. Aber wenn unsere politisch korrekte
Gesellschaft an Beck nur annähernd die gleichen Maßstäbe anlegt wie an Kardinal Meisner, dann muß
sie Becks Äußerung als Relativierung und Verharmlosung der Judenvernichtung brandmarken. Denn daß 50.000
(?) ermordete Homosexuelle nicht mit Millionen von vergasten Juden vergleichbar sind, liegt auf der Hand.
@ Gallowglas: Im übrigen bleibt festzuhalten, daß die deutsche Abtreibungspraxis, auf die sich Kardinal
Meisner bezog, keineswegs legal ist. Nach allen einschlägigen und höchstrichterlichen Urteilen ist Abtreibung
nach wie vor ein Unrecht und ein Verbrechen, das allerdings gemäß der perversen Logik unseres Gesetzgebers
nicht bestraft wird.