Möpmöp
Erstellt: 14:53:06 | Dienstag, 20. Juni 2006
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15 Lesermeinungen
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Sexperten an die Front!
#110   Möpmöp   14:50:02 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Bruder Theophil
Ich habe mich vorhin offenbar missverständlich ausgedrückt: Grundsätzlich kann man eine solche Vorgehensweise sicherlich wählen – nur tut man das in der Praxis aus Kostengründen nicht. Wenn ich mich richtig erinnere, hatten Sie doch ein Beispiel aus Ihrem Bekanntenkreis erzählt, ein Paar, das ebenfalls eine iv-Befruchtung durchführen ließ: Ich nehme an, dass es diesen nicht unbegrenzt möglich war, diese Prozedur zu wiederholen, aus gesundheitlichen Gründen – eine solche Behandlung ist sicherlich nicht wenig anstrengend, denke ich mir – und sicherlich auch aus finanziellen Gründen – eine solche Behandlung ist doch keine „Okassion“.
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#29   Möpmöp   14:46:24 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Benedikt
Also ich habe die Stoßrichtung unserer Diskussion ein wenig anders aufgefasst: Es geht für mich nicht darum, Priester, die nicht bereit sind, der Gemeinde „nach dem Mund zu reden“, entlassen zu können, sondern wir haben uns eher die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, dass die Gemeinde bei der Personalauswahl mehr Mitbestimmungsrechte bekommen könnte. Es ging mE nicht darum, dass jede Gemeinde eine eigene Auslegung der christlichen Glaubenslehre begründen soll, sondern einfach darum, sich Priester zu suchen, die in Sachen Engagement und Menschenfreundlichkeit auf einer Linie mit der Gemeinde liegen. Als Beispiel die Schule: Es gibt Lehrer, die können den Stoff den Schülern so beibringen, dass sie ihn nachher auch verstehen und es gibt Lehrer, die vorne stehen und ihren Vortrag halten, aber eben nicht in der Lage sind, einen Kontakt zu ihren Schülern aufzubauen. Eine solche Situation könnte durch eine Einbeziehung der Gemeinde doch vermieden werden, oder?
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#27   Möpmöp   14:38:02 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Alex
Tja, ich bin mir auch nicht sicher, woran’s liegt, dass meine (iustitias) Beiträge reduziert wurden – an der gebotenen Sachlichkeit habe ich es jedenfalls nicht fehlen lassen (hoffe ich). Eine Bitte um Aufklärung ans Redaktionsteam ist jedenfalls derzeit noch unbeantwortet geblieben.
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#108   Möpmöp   14:29:32 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Bruder Theophil
… leider ist es offenbar derzeit nicht möglich, das Verfahren so zu verfeinern, dass nur eine Eizelle befruchtet werden kann, und zwar deshalb, weil es offenbar bei der iv-Befruchtung mehrere befruchtete Eizellen braucht, bis man auch einen „Treffer“ erzielt. In diesem Zusammenhang stelle ich mir auch die Frage, was man mit den nicht befruchteten entnommenen Eizellen machen soll? Rein gefühlsmäßig habe ich ein ungutes Gefühl, wenn Eizellen, die allein aus egoistischen Gründen „produziert“ werden (dh durch Gabe besonderer Hormone), vernichtet werden. Sehen Sie hierfür eine Lösung?
PS: Danke für Ihren vorigen Beitrag! Im Ernst: Ich freue mich wirklich, mit Ihnen auf dieser Ebene schreiben zu können! :-)
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#25   Möpmöp   14:26:08 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Alex
… bin schon gespannt, wann meine Kollegin Möpmöp gesperrt wird – wäre sehr schade, schließlich ist sie grade so nett, meinen Beitrag zu tippen. Was haben Sie denn angestellt, dass Ihre Beiträgezahl reduziert wurde? ;-)
Jedenfalls stimme ich Ihren Ausführungen zum Thema „Kirche“ und „Beteiligung“ zu :-)
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#123   Möpmöp   14:20:00 | Dienstag, 27. Juni 2006
Aloha
… das Problem an Ihrer Argumentation ist nur, dass das Naturrecht einmal eine rechtsphilosophische Strömung war, im 19 Jhd aber vom Rechtspositivismus verdrängt wurde. Allerdings gebe ich Ihnen insofern Recht, als der Gesetzgeber beim GG sicherlich von den Prinzipien des Naturrechts beeinflusst wurde – allerdings ist wie gesagt die Philosophie des Naturrechts keineswegs mehr vorherrschend in der Rechtsprechung und Lehre, auch wenn der BVerfG immer wieder über den Weg der Radbruch’schen Formel die Prinzipien des Naturrechts in dessen Judikatur einfließen ließ.
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#119   Möpmöp   14:06:51 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Benedikt
Ach nein – ich arbeite in einer seehr großen Rechtsanwaltskanzlei, der Bibliotheksdienst der Kanzlei hat Zugriff auf diverse Datenbanken; ich werde die Kollegen von dort einfach mal bitten, dass sie mir diese besorgen :-)
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#117   Möpmöp   14:00:06 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Benedikt
Das Thema interessiert mich – daher werde ich versuchen, ob ich in Österreich die von Ihnen genannten Lehrbücher auftreiben kann. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich – sobald ich mir dieses Thema durchgelesen habe – Sie kontaktieren dürfte zwecks Austauschs! :-)
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#22   Möpmöp   13:57:24 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Alex
Iustitia musste zu ihrem Bedauern feststellen, dass man ihre Beiträge auf 7 pro 24 Stunden gekürzt hat (wobei für sie aber nicht wirklich nachvollziehbar ist, warum); da sie zur Zeit neben mir sitzt, erlaube ich mir, mich in die Diskussion einzumischen :-)
Mal abgesehen davon, dass iustitia die Demokratie nur als theoretisches Konstrukt für ideal hält (in der Realität ist es leider tatsächlich meist so, dass nur jene, die am lautesten schreien, Gehör finden), hält sie es doch mit Churchill, der mal gesagt haben soll, dass ein Konsens jene Lösung ist, mit der alle gleich unzufrieden sind :-P
Iustitia stimmt Ihnen auch insofern zu, als es relativ unwahrscheinlich ist, dass ein größerer Einfluss des Pfarrgemeinderats in diesem Jahrhundert eingeräumt würde (die Amtskirche denkt ja nicht in Jahren, sondern in Jahrhunderten :-P )
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#114   Möpmöp   13:20:06 | Dienstag, 27. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Zum Einen habe ich nur betont, dass der Begriff „Menschenwürde“, so wie Sie ihn verwenden, in der Rechtswissenschaft nicht verwendet wird – mit dem Begriff „Menschenwürde“, wie er im GG verwendet wird, ist jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status, also Anspruch auf das, was man gemeinhin als „Menschenrechte“ kennt. Wie Sie sehen, gab der Gesetzgeber damals selbst keinen wirklich brauchbaren Hinweis darauf, was unter „Menschenwürde“ zu verstehen ist, daher sind die allgemeinen Gesetzesauslegungsregeln anzuwenden (Wortlaut/Grammatik, systematische Auslegung, teleologische Auslegung, historische bzw. verfassungskonforme Auslegung, …)
Zum anderen haben Sie mit Ihrem Beispiel den Verkehrsunfall in die Diskussion gebracht, nicht ich oder iustitia – wir beide haben nur versucht, anhand Ihres Beispiels Vorsatz und Fahrlässigkeit von einander zu trennen, um die Diskussion wieder zu versachlichen.
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#112   Möpmöp   13:07:20 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Benedikt
Iustitia sitzt hier neben mir, hat aber keine Lust mehr, sich in diesem Forum zu äußern – siehe Diskussion mit Pünktchen. Daher erlaube ich mir zu antworten.
Leider muss ich Ihnen widersprechen – ich habe vor meinem Posting über die deutsche Sprachregelung einen deutschen Juristen, der sein Referendariat in Österreich macht, Rücksprache gehalten (keine Sorge, ich äußere mich grundsätzlich nur bei Rechtsgebieten, wo ich vorher an der Uni eine entsprechende Ausbildung genossen habe oder wo ich mir an wissender Stelle Auskunft geholt habe :-) ). Er meinte, im dStGB gäb’s keine der österreichischen Regelung vergleichbare Bestimmung, doch wäre die Definition von Fahrlässigkeit und Vorsatz nach deutscher Judikatur der österreichischen ähnlich.
Nein, im österreichischen Strafrecht gibt’s den Begriff „Billigung“ nicht, im Gesetzestext steht ausdrücklich, dass er die Verwirklichung nicht will (§ 6 Abs.2 öStGB) – würde er die Verwirklichung ernstlich für möglich halten und sich mit der Verwirklichung abfinden bzw. er es, Ihrem Beispiel nach, dem Zufall überlassen, ob die Verwirklichung eintritt oder nicht, wäre das Eventualvorsatz nach § 5 Abs. 1 öStGB.
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#108   Möpmöp   12:52:03 | Dienstag, 27. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Den Begriff „Menschenwürde“ gibt’s tatsächlich nur in der Ethik – jedenfalls in dem Sinn, wie Sie dieses Wort gebrauchen.
Und nun zu Ihrem Autounfallbeispiel: Wenn Sie auf eine alte Frau mit hohem Tempo zufahren, um herauszufinden, ob’s die alte Dame noch rechtzeitig auf den Gehsteig schafft, müssen Sie mir erst noch erklären, ob Sie wirklich möchten, dass Sie die Frau durch einen Zusammenstoß umbringen. Wenn Sie wirklich die Absicht haben, diese alte Frau umzubringen, dann handeln Sie tatsächlich mit Vorsatz und dann sind Sie wegen Verstoßes gegen § 75 öStGB (Mord) strafbar, auch dann, wenn Sie den Tod der alten Dame in Betracht ziehen und sich damit abfinden (Eventualvorsatz, s.u.). Halten Sie allerdings den Tod der alten Dame für möglich, in Wirklichkeit möchten Sie den Tod jedoch nicht herbeiführen (Sie möchten nur sehen, ob sie’s eh noch auf den Gehsteig schafft – Marke „wird scho nix passieren“), dann handeln Sie fahrlässig – zugegeben, diese Konstruktion ist im Falle des Todes der alten Dame extrem zynisch, aber rein rechtlich bleibts bei der Fahrlässigkeit.
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#82   Möpmöp   16:08:39 | Samstag, 24. Juni 2006
Ad Pünktchen
Liebes Pünktchen, ich hoffe, Sie sind mir nicht böse, wenn ich mir erlaube, Sie in rechtswissenschaftlicher Hinsicht zu korrigieren (macht in diesem Forum offenbar sonst iustitia, die dürfte aber Ihren Beitrag überlesen haben):
ad 1.: „Menschenwürde“ ist ein Begriff, den’s im Strafrecht nicht gibt, sondern nur in der Ethik. Und es ist zwar auch fein, wenn das deutsche BVerfG irgendetwas als „im Widerspruch zum Grundgesetz“ anerkennt (weil allein das Grundgesetz die Richtschnur für seine Urteile bildet), deswegen ist es aber noch nicht „rechtswidrig“ – denn wenn der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt, das die Fristenlösung erlaubt, so ist das keineswegs rechtswidrig, sondern geschieht das im Rahmen der Ausübung der legislativen Gewalt, sondern bestenfalls im Widerspruch zum Grundgesetz. „Rechtswidrig“ und „im Widerspruch zum Grundgesetz“ sind also zwei paar Schuhe :-)
ad 3: Tötungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall sind stets Fahrlässigkeitsdelikte, keine Vorsatzdelikte, dh man wird nicht wegen Mord verurteilt, sondern bestenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung oder wegen Totschlags (dh Tötung ohne Mordabsicht, daher ohne Vorsatz) verurteilt. VORSATZ setzt Absichtlichkeit und Wissentlichkeit voraus.
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#45   Möpmöp   14:32:04 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Hallo Deusexmachina
Also zuerstmal lieben Dank für das Kompliment – mein Nick passt gut zu mir, bin ja auch eine Süße ;-)
Abgesehen davon: Das ist halt leider das Problem, wenn man sich via Internet unterhält und zudem auch nur kurze Statements erlaubt sind, dann kann man nicht mehr als „Ein-Satz-Äußerungen“ schicken o.O Denke aber schon, dass die Debatte rund um „Wohlfahrt“ und „Wieviel Staat muss ein“ ein hoch interessantes Thema ist, das sich lohnen würde weiterzudiskutieren (hatte ein Seminar zum Thema „Ethik in einer globalisierten Welt“, sehr interessant die Statements zum Thema). :-)
Redaktion benachrichtigen Die Abscheuliche steht vor dem Ende
#38   Möpmöp   13:58:45 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Lieber Benedikt
Entschuldigen Sie, wenn ich mich in die Diskussion zwischen Ihnen und Iustitia einfach so einschalte :-] aber ich denke, Iustitia wollte nur darauf aufmerksam machen, dass eben jene Staatsschulden und Zinszahlungen nur durch Steuern aufgebracht werden können, dh die Allgemeinheit, damit auch Sie und ich, leisten diesen Zinsendienst über unsere Steuern. Und nachdem auch ein Staat nicht endlos viel Geld ausgeben kann (er kann zwar nicht pleite machen, aber Österreich und Deutschland sind an die Einhaltung der Maastricht-Kriterien gebunden, dh die Staatsverschuldung sollte sich in Grenzen halten und eine hohe Staatsverschuldung verschlechtert die Bonität des Staates im Ausland, dh die Kreditraten für Kredite zB beim IWF oder der Weltbank werden teurer), wird er sparen müssen – die Erfahrung in Deutschland und Österreich hat gezeigt, dass üblicherweise zuerst die Sozialleistungen gekürzt werden, dh indirekt werden durch solche Aktionen sehr wohl einige Menschen ärmer. Das war, soweit ich das Verstanden habe, wohl Iustitias Ansatz (sie möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege).
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