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Lieber Bruder Theophil Ich habe mich vorhin offenbar missverständlich ausgedrückt: Grundsätzlich kann
man eine solche Vorgehensweise sicherlich wählen – nur tut man das in der Praxis aus Kostengründen nicht.
Wenn ich mich richtig erinnere, hatten Sie doch ein Beispiel aus Ihrem Bekanntenkreis erzählt, ein Paar,
das ebenfalls eine iv-Befruchtung durchführen ließ: Ich nehme an, dass es diesen nicht unbegrenzt möglich
war, diese Prozedur zu wiederholen, aus gesundheitlichen Gründen – eine solche Behandlung ist sicherlich
nicht wenig anstrengend, denke ich mir – und sicherlich auch aus finanziellen Gründen – eine solche Behandlung
ist doch keine „Okassion“.
Lieber Benedikt Also ich habe die Stoßrichtung unserer Diskussion ein wenig anders aufgefasst: Es geht
für mich nicht darum, Priester, die nicht bereit sind, der Gemeinde „nach dem Mund zu reden“, entlassen
zu können, sondern wir haben uns eher die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, dass die Gemeinde
bei der Personalauswahl mehr Mitbestimmungsrechte bekommen könnte. Es ging mE nicht darum, dass jede
Gemeinde eine eigene Auslegung der christlichen Glaubenslehre begründen soll, sondern einfach darum,
sich Priester zu suchen, die in Sachen Engagement und Menschenfreundlichkeit auf einer Linie mit der Gemeinde
liegen. Als Beispiel die Schule: Es gibt Lehrer, die können den Stoff den Schülern so beibringen, dass
sie ihn nachher auch verstehen und es gibt Lehrer, die vorne stehen und ihren Vortrag halten, aber eben
nicht in der Lage sind, einen Kontakt zu ihren Schülern aufzubauen. Eine solche Situation könnte durch
eine Einbeziehung der Gemeinde doch vermieden werden, oder?
Lieber Alex Tja, ich bin mir auch nicht sicher, woran’s liegt, dass meine (iustitias) Beiträge reduziert
wurden – an der gebotenen Sachlichkeit habe ich es jedenfalls nicht fehlen lassen (hoffe ich). Eine Bitte
um Aufklärung ans Redaktionsteam ist jedenfalls derzeit noch unbeantwortet geblieben.
Lieber Bruder Theophil … leider ist es offenbar derzeit nicht möglich, das Verfahren so zu verfeinern,
dass nur eine Eizelle befruchtet werden kann, und zwar deshalb, weil es offenbar bei der iv-Befruchtung
mehrere befruchtete Eizellen braucht, bis man auch einen „Treffer“ erzielt. In diesem Zusammenhang stelle
ich mir auch die Frage, was man mit den nicht befruchteten entnommenen Eizellen machen soll? Rein gefühlsmäßig
habe ich ein ungutes Gefühl, wenn Eizellen, die allein aus egoistischen Gründen „produziert“ werden
(dh durch Gabe besonderer Hormone), vernichtet werden. Sehen Sie hierfür eine Lösung? PS: Danke für
Ihren vorigen Beitrag! Im Ernst: Ich freue mich wirklich, mit Ihnen auf dieser Ebene schreiben zu können!
Lieber Alex … bin schon gespannt, wann meine Kollegin Möpmöp gesperrt wird – wäre sehr schade, schließlich
ist sie grade so nett, meinen Beitrag zu tippen. Was haben Sie denn angestellt, dass Ihre Beiträgezahl
reduziert wurde? Jedenfalls stimme ich Ihren Ausführungen zum Thema „Kirche“ und „Beteiligung“ zu
Aloha … das Problem an Ihrer Argumentation ist nur, dass das Naturrecht einmal eine rechtsphilosophische
Strömung war, im 19 Jhd aber vom Rechtspositivismus verdrängt wurde. Allerdings gebe ich Ihnen insofern
Recht, als der Gesetzgeber beim GG sicherlich von den Prinzipien des Naturrechts beeinflusst wurde – allerdings
ist wie gesagt die Philosophie des Naturrechts keineswegs mehr vorherrschend in der Rechtsprechung und
Lehre, auch wenn der BVerfG immer wieder über den Weg der Radbruch’schen Formel die Prinzipien des Naturrechts
in dessen Judikatur einfließen ließ.
Lieber Benedikt Ach nein – ich arbeite in einer seehr großen Rechtsanwaltskanzlei, der Bibliotheksdienst
der Kanzlei hat Zugriff auf diverse Datenbanken; ich werde die Kollegen von dort einfach mal bitten, dass
sie mir diese besorgen
Lieber Benedikt Das Thema interessiert mich – daher werde ich versuchen, ob ich in Österreich die von
Ihnen genannten Lehrbücher auftreiben kann. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich – sobald ich mir dieses
Thema durchgelesen habe – Sie kontaktieren dürfte zwecks Austauschs!
Lieber Alex Iustitia musste zu ihrem Bedauern feststellen, dass man ihre Beiträge auf 7 pro 24 Stunden
gekürzt hat (wobei für sie aber nicht wirklich nachvollziehbar ist, warum); da sie zur Zeit neben mir
sitzt, erlaube ich mir, mich in die Diskussion einzumischen Mal abgesehen davon, dass iustitia die Demokratie
nur als theoretisches Konstrukt für ideal hält (in der Realität ist es leider tatsächlich meist so,
dass nur jene, die am lautesten schreien, Gehör finden), hält sie es doch mit Churchill, der mal gesagt
haben soll, dass ein Konsens jene Lösung ist, mit der alle gleich unzufrieden sind Iustitia stimmt Ihnen
auch insofern zu, als es relativ unwahrscheinlich ist, dass ein größerer Einfluss des Pfarrgemeinderats
in diesem Jahrhundert eingeräumt würde (die Amtskirche denkt ja nicht in Jahren, sondern in Jahrhunderten
)
Liebes Pünktchen Zum Einen habe ich nur betont, dass der Begriff „Menschenwürde“, so wie Sie ihn verwenden,
in der Rechtswissenschaft nicht verwendet wird – mit dem Begriff „Menschenwürde“, wie er im GG verwendet
wird, ist jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt,
unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder
sozialem Status, also Anspruch auf das, was man gemeinhin als „Menschenrechte“ kennt. Wie Sie sehen, gab
der Gesetzgeber damals selbst keinen wirklich brauchbaren Hinweis darauf, was unter „Menschenwürde“ zu
verstehen ist, daher sind die allgemeinen Gesetzesauslegungsregeln anzuwenden (Wortlaut/Grammatik, systematische
Auslegung, teleologische Auslegung, historische bzw. verfassungskonforme Auslegung, …) Zum anderen haben
Sie mit Ihrem Beispiel den Verkehrsunfall in die Diskussion gebracht, nicht ich oder iustitia – wir beide
haben nur versucht, anhand Ihres Beispiels Vorsatz und Fahrlässigkeit von einander zu trennen, um die
Diskussion wieder zu versachlichen.
Lieber Benedikt Iustitia sitzt hier neben mir, hat aber keine Lust mehr, sich in diesem Forum zu äußern –
siehe Diskussion mit Pünktchen. Daher erlaube ich mir zu antworten. Leider muss ich Ihnen widersprechen –
ich habe vor meinem Posting über die deutsche Sprachregelung einen deutschen Juristen, der sein Referendariat
in Österreich macht, Rücksprache gehalten (keine Sorge, ich äußere mich grundsätzlich nur bei Rechtsgebieten,
wo ich vorher an der Uni eine entsprechende Ausbildung genossen habe oder wo ich mir an wissender Stelle
Auskunft geholt habe ). Er meinte, im dStGB gäb’s keine der österreichischen Regelung vergleichbare
Bestimmung, doch wäre die Definition von Fahrlässigkeit und Vorsatz nach deutscher Judikatur der österreichischen
ähnlich. Nein, im österreichischen Strafrecht gibt’s den Begriff „Billigung“ nicht, im Gesetzestext
steht ausdrücklich, dass er die Verwirklichung nicht will (§ 6 Abs.2 öStGB) – würde er die Verwirklichung
ernstlich für möglich halten und sich mit der Verwirklichung abfinden bzw. er es, Ihrem Beispiel nach,
dem Zufall überlassen, ob die Verwirklichung eintritt oder nicht, wäre das Eventualvorsatz nach § 5
Abs. 1 öStGB.
Liebes Pünktchen Den Begriff „Menschenwürde“ gibt’s tatsächlich nur in der Ethik – jedenfalls in dem
Sinn, wie Sie dieses Wort gebrauchen. Und nun zu Ihrem Autounfallbeispiel: Wenn Sie auf eine alte Frau
mit hohem Tempo zufahren, um herauszufinden, ob’s die alte Dame noch rechtzeitig auf den Gehsteig schafft,
müssen Sie mir erst noch erklären, ob Sie wirklich möchten, dass Sie die Frau durch einen Zusammenstoß
umbringen. Wenn Sie wirklich die Absicht haben, diese alte Frau umzubringen, dann handeln Sie tatsächlich
mit Vorsatz und dann sind Sie wegen Verstoßes gegen § 75 öStGB (Mord) strafbar, auch dann, wenn Sie
den Tod der alten Dame in Betracht ziehen und sich damit abfinden (Eventualvorsatz, s.u.). Halten Sie
allerdings den Tod der alten Dame für möglich, in Wirklichkeit möchten Sie den Tod jedoch nicht herbeiführen
(Sie möchten nur sehen, ob sie’s eh noch auf den Gehsteig schafft – Marke „wird scho nix passieren“),
dann handeln Sie fahrlässig – zugegeben, diese Konstruktion ist im Falle des Todes der alten Dame extrem
zynisch, aber rein rechtlich bleibts bei der Fahrlässigkeit.
Ad Pünktchen Liebes Pünktchen, ich hoffe, Sie sind mir nicht böse, wenn ich mir erlaube, Sie in rechtswissenschaftlicher
Hinsicht zu korrigieren (macht in diesem Forum offenbar sonst iustitia, die dürfte aber Ihren Beitrag
überlesen haben): ad 1.: „Menschenwürde“ ist ein Begriff, den’s im Strafrecht nicht gibt, sondern nur
in der Ethik. Und es ist zwar auch fein, wenn das deutsche BVerfG irgendetwas als „im Widerspruch zum
Grundgesetz“ anerkennt (weil allein das Grundgesetz die Richtschnur für seine Urteile bildet), deswegen
ist es aber noch nicht „rechtswidrig“ – denn wenn der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt, das die Fristenlösung
erlaubt, so ist das keineswegs rechtswidrig, sondern geschieht das im Rahmen der Ausübung der legislativen
Gewalt, sondern bestenfalls im Widerspruch zum Grundgesetz. „Rechtswidrig“ und „im Widerspruch zum Grundgesetz“
sind also zwei paar Schuhe ad 3: Tötungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall sind stets Fahrlässigkeitsdelikte,
keine Vorsatzdelikte, dh man wird nicht wegen Mord verurteilt, sondern bestenfalls wegen fahrlässiger
Körperverletzung oder wegen Totschlags (dh Tötung ohne Mordabsicht, daher ohne Vorsatz) verurteilt.
VORSATZ setzt Absichtlichkeit und Wissentlichkeit voraus.
Hallo Deusexmachina Also zuerstmal lieben Dank für das Kompliment – mein Nick passt gut zu mir, bin ja
auch eine Süße Abgesehen davon: Das ist halt leider das Problem, wenn man sich via Internet unterhält
und zudem auch nur kurze Statements erlaubt sind, dann kann man nicht mehr als „Ein-Satz-Äußerungen“
schicken Denke aber schon, dass die Debatte rund um „Wohlfahrt“ und „Wieviel Staat muss ein“ ein hoch
interessantes Thema ist, das sich lohnen würde weiterzudiskutieren (hatte ein Seminar zum Thema „Ethik
in einer globalisierten Welt“, sehr interessant die Statements zum Thema).
Lieber Benedikt Entschuldigen Sie, wenn ich mich in die Diskussion zwischen Ihnen und Iustitia einfach
so einschalte aber ich denke, Iustitia wollte nur darauf aufmerksam machen, dass eben jene Staatsschulden
und Zinszahlungen nur durch Steuern aufgebracht werden können, dh die Allgemeinheit, damit auch Sie und
ich, leisten diesen Zinsendienst über unsere Steuern. Und nachdem auch ein Staat nicht endlos viel Geld
ausgeben kann (er kann zwar nicht pleite machen, aber Österreich und Deutschland sind an die Einhaltung
der Maastricht-Kriterien gebunden, dh die Staatsverschuldung sollte sich in Grenzen halten und eine hohe
Staatsverschuldung verschlechtert die Bonität des Staates im Ausland, dh die Kreditraten für Kredite
zB beim IWF oder der Weltbank werden teurer), wird er sparen müssen – die Erfahrung in Deutschland und
Österreich hat gezeigt, dass üblicherweise zuerst die Sozialleistungen gekürzt werden, dh indirekt
werden durch solche Aktionen sehr wohl einige Menschen ärmer. Das war, soweit ich das Verstanden habe,
wohl Iustitias Ansatz (sie möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege).