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Anregung zum Nachdenken Anbei ein Link zu einem Kommentar einer mexikanischen Psychotherapeutin, den sich
bitte all jene Leute, die jetzt so böse auf Homosexuelle schimpfen und ihnen faschistoide Tendenzen unterstellen,
durchlesen mögen und mal kurz auch drüber nachdenken sollten: www.project-syndicate.org/…y/castenedam2/German
Abgesehen davon hier nur noch ein kleiner Hinweis zum Thema Homosexualität: Mittlerweile gibt es eindeutige
Untersuchen, die belegen können, dass Homosexualität keineswegs eine Krankheit ist (und schon gar keine,
die man heilen könnte), sondern dass es allein von zuviel oder zuwenig Testosteron im Fötus abhängt,
ob das daraus wachsende Kind einmal hetero- oder homosexuell sein wird. Der menschliche Hormonhaushalt
ist eben ein komplexes System, dass schon durch geringe Abweichungen (zB Stress bei der schwangeren Mutter,
der sich wiederum auch bei ihrem Kind in ihrem Leib bemerkbar macht) „aus der gewohnten Bahn“ geworfen
werden kann, sprich: man kann für seine sexuelle Orientierung im Wesentlichen nichts.
Lieber Alex Zuerst möchte ich, wenn ich darf , Ihnen ein großes Lob aussprechen für Ihren Diskussionsstil –
Sie sind einer der wenigen in diesem Forum, mit denen eine sachliche und sehr interessante Diskussion
möglich ist (habe in einem anderen Forum soeben ein Extrembeispiel der anderen Seite erlebt). Das ist
richtig, in Menschengrupperierungen gibt’s immer verschiedene Ansichten, Stärker, Schwächere, usw. Ich
denke mir nur, dass es in katholischen Gemeinden doch auch einen Pfarrgemeinderat gibt – dessen Mitglieder
sollten doch in der Lage sein, sich zu überlegen, welche Anforderungen Sie an einen Priester stellen
und wie sie damit umgehen, wenn ein Priester mal einen etwas unbequemen Standpunkt vertritt (in einer
aufgeklärten, demokratisch orientierten Gesellschaft sollte es doch möglich sein, sich auf einen Konsens
zu einigen, oder?). Vielleicht liegt die Lösung tatsächlich in der Miteinbeziehung eines Pfarrgemeinderates
(wenn es einen solche nicht gibt, dann müsste ein solcher gegründet werden), der aus gewählten Mitgliedern
der Gemeinde besteht – damit ist es möglich, möglichst viele Standpunkte in ein Organ zu bringen (durch
das Vertretungsprinzip), aber eine Konsensfindung wäre auch möglich. Was denken Sie?
Liebes Pünktchen Da muss ich Ihnen leider widersprechen – den Eventualvorsatz haben Sie erst jetzt hereingebracht,
aus Ihrer Schilderung ging das keineswegs hervor; siehe auch Möpmöp’s Beitrag, das ja auch ungerechtfertigt
von Ihnen angeschüttet wurde. Weiter unten in der Debatte führten Sie lediglich allgemein Verkehrsunfälle
an – diese werden von der herrschenden Lehre und Judikatur stets als Fahrlässigkeitsdelikte behandelt
(auch wenn man meiner Ansicht nach in den meisten Fällen auch über Eventualvorsatz diskutieren könnte –
aber ich werde diese Judikatur leider nicht ändern können). Kann schon sein, dass Sie genaue Argumentation
nervt, aber wie Sie aus der untenstehenden Diskussion vielleicht gelernt haben, sind derartige Feinheiten
für die Beurteilung eines rechtlichen Sachverhalts unerlässlich. Abgesehen davon gebe ich es jetzt definitiv
auf, mit Ihnen diskutieren zu wollen, da Sie offenbar gesteigerten Wert darauf legen, Ihren Gegenüber
unsachlich und untergriffig beschimpfen zu müssen. Ich hätte mich, wie gesagt, sehr gefreut, mich mit
Ihnen auf anderem Niveau auszutauschen, aber auf „Nitschaktionen“ (Maler Nitsch ist bekannt für seine
Schüttbilder) habe ich echt keine Lust mehr.
Lieber Benedikt Nein, es tut mir leid, aber die herrschende Lehre geht immer noch davon aus, dass bei
bloßer billigende InkaufnahmeFahrlässigkeit anzunehmen ist. Offenbar habe ich mich in meinem letzten
Posting nicht deutlich genug ausgedrückt (kann auch mir mal passieren ), daher noch einmal: Vorsätzlich
handelt, wer einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt verwirklichen möchte. Eventualvorsatz hat, wer
diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit dieser Verwirklichung abfindet (vgl. etwa
§ 5 Abs. 1 öStGB – bei euch Deutschen gibt’s übrigens eine ähnliche Sprachregelung ); dann gibt’s
noch weitere „schwerere“ Vorsatzformen, nämlich Absichtlichkeit und Wissentlichkeit – diese müssen aber
vom Gesetzgeber explizit auf der inneren Tatseite vorgesehen werden, sonst, wenn der Gesetzgeber nichts
anderes bestimmt, reicht auch der Eventualvorsatz. Fahrlässig handelt hingegen zum einen, wer die gebotene
Sorgfalt außer Acht lässt und deshalb nicht erkennt, dass er einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt
verwirklicht (§ 6 Abs. 1 öStGB) und zum anderen wer es für möglich hält, einen solchen Sachverhalt
zu verwirklichen, diesen aber in Wahrheit nicht verwirklichen will (§ 6 Abs. 2 öStGB). Die Abgrenzung
zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist daher stets auf der inneren Tatbildseite zu treffen.
Lieber Bruder Theophil Sie Irren sich – derartige Straftaten werden sehr wohl mit Strafe geahndet, nach
den Bestimmungen der Verordnung des Bad Ischler Salzamtes! (kennen Sie den Begriff „Salzamt“? Ist bei
uns Synonym für eine (mittlerweile) nicht (mehr) existente Institution, an die man bei Bedarf seine Beschwerden
richten kann) By the way: Finde Leg’s Äußerungen bisweilen sehr humorvoll
Liebes Pünktchen Den Beitrag von Möpmöp habe ich deswegen nicht korrigiert, weil er den rechtswissenschaftlichen
Tatsachen entspricht – „verfassungswidrig“ ist eben nicht das selbe wie „rechtswidrig“. Und: Billigende
Inkaufnahme ist auch nicht das gleiche wie Vorsatz – in manchen Fällen können sich Abgrenzungsfragen
ergeben, aber grundsätzlich handelt es sich bei billigender Inkaufnahme um Fahrlässigkeit, dh wenn es
jemand grundsätzlich für möglich hält, einen strafrechtlich relevanten Tatbestand zu verwirklichen,
diesen aber in Wahrheit gar nicht verwirklichen will; klassisches Beispiel: ein betrunkener Autofahrer,
der offenkundig nicht mehr fahrtüchtig ist, sich aber trotzdem ins Auto setzt nach dem Motto „wird schon
nix passieren“. Im Unterschied dazu handelt jemand vorsätzlich, wenn jemand einen Sachverhalt verwirklichen
will, der einem strafrechtlich relevanten Tatbestand entspricht – für das Vorliegen eines Vorsatzes ist
es ausreichend, wenn der Täter diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit ihr abfindet.
Zur Wiederholung:Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit liegt im inneren Tatbild des Täters;
möchte er den Sachverhalt eigentlich nicht verwirklichen, obwohl er es für möglich hält, ist das fahrlässig,
nicht vorsätzlich!
Lieber Jensmichael Ein nett gemeinter Hinweis von meiner Seite: Ich denke nicht, dass Sie sich in diesem
Forum für Ihre sexuelle Ausrichtung in irgendeiner Form rechtfertigen müssten – sollten Sie strafrechtlich
relevante Tatbestände in welcher Form immer verwirklichen, wird sich sicherlich die nächste Polizeidienststelle
in Ihrer Nähe bzw. der Staatsanwalt mit Ihnen in Verbindung setzen. Ansonsten würde ich auf mein verfassungsrechtlich
geschütztes Recht auf Privatsphäre pochen und jegliche Fragen nach meinem Sexualleben konsequent ignorieren.
Hin und wieder gibt’s in diesem Forum ein paar Kasperl, die unbedingt auch das böse Krokodil geben müssen,
aber die brauchen Sie ja nicht ernst zu nehmen
Lieber Bruder Theophil Bin ja grundsätzlich Ihrer Meinung, dass Aufklärung innerhalb der Familie stattfinden
sollte – nur, was tun, wenn sich die eigenen Eltern nicht trauen, über dieses Thema zu sprechen? Oder
wenn man an Lehrer gerät, die ebenfalls nicht in der Lage sind, über Sexualität, Verhütung, etc unbefangen
zu sprechen? Spreche aus eigener leidvoller Erfahrung – unser Lehrer zeigte uns zum Thema nur einen Trickfilm
mit zwei Bärlis, die in den Sonnenuntergang segelten, das Ganze garniert mit einer „Rat auf Draht“-Hotlinenummer
Bin eher dafür, diesen „Führerschein“ für die Eltern einzuführen – auch um ihnen die Unsicherheit
zu nehmen, mit ihren Kindern über Sex zu sprechen. Ich habe keine Kinder, Sie offenbar schon – was halten
Sie als Vater von dieser Idee?
Liebes Pünktchen Tja, das Problem an unserer gemeinsamen Diskussion ist leider, dass eine rechtswissenschaftlich
gebildete Person mit einer Person, die sogar „verfassungswidrig“ mit „rechtswidrig“ vertauscht (Sie erinnern
sich? ), über ein rechtswissenschaftliches Thema diskutieren möchte (und das tue ich recht gerne – auch
wenn Sie zuweilen etwas untergriffig werden) – es kann daher immer wieder passieren, dass man an einander
vorbeiredet; mir dessen bewusst seiend habe ich mit meinem letzten Posting lediglich versucht, meine früheren
Postings näher zu erläutern – war wohl ein Fehlschlag, wie ich erkennen musste Wie auch immer, ich
hoffe jedenfalls, wir finden zu einem gemäßigten Diskussionsstil zurück (an mir soll’s jedenfalls nicht
scheitern! ) und können demnächst sachlich über dieses für mich hochinteressante Thema weiterdiskutieren!
An Bruder Theophil Also zum einen gibt es eine Sachverständigenhaftung bereits – jeder, der ein Mandat
übernimmt, zu dessen Ausübung es besonderer Fachkenntnisse bedarf, ist für allfällige Schäden aus
der Mandatsübernahme jedenfalls haftbar, wenn er die hierfür erforderlichen Kenntnisse vor Mandatsübernahme
nicht besaß. Aus der Definition können Sie sicherlich erkennen, dass es diese Haftung nur im zivilrechtlichen
Bereich gibt und hier ist es auch möglich, Schadenersatzforderungen an Gerichtssachverständige zu richten.
Ein allfälliges Straferkenntnis aus einem Vorverfahren, in welchem der Sachverständige beteiligt war,
kann eine gewichtige Rolle spielen (wenn man einen guten Anwalt hat, der von der Sache eine Ahnung hat).
Denke, die Sachverständigenhaftung sollte auf den zivilrechtlichen Bereich beschränkt bleiben – sonst
müssten ja auch Ärzte, die einen Kunstfehler begehen (dh fahrlässig zB den gewünschten OP-Erfolg nicht
herbeiführen), strafrechtlich belangt werden können, das ist wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers/der
Gesellschaft. ad CareChild: Personen zu diskreditieren ohne Beweise für ein allfälliges Vergehen zu
haben, bezeichne ich als verabscheuungswürdig. Der Zweck heiligt eben NICHT alle Mittel.
Lieber Bruder Theophil Ich glaube, was leg…ehschowissen (finde, der Knabe könnte sich ruhig einen etwas
einfach zu schreibenden Nick zulegen ) meint ist wohl, dass bei einer iv-Befruchtung aufgrund der Hormonbehandlung
der Frau zuvor stets mehrere Eizellen entnommen werden, diese werden außerhalb des Körpers der Frau
befruchtet, eine davon, von der man sich die besten Chancen erhofft, wird dann wieder „eingepflanzt“ –
die Frage ist nur: was macht man mit den übrigen befruchteten Eizellen? Vernichten? Wäre das nicht ebenso
schlimm wie eine Abtreibung? Schließlich ist das Hauptargument der Abtreibungsgegner doch jenes, dass
eine befruchtete Eizelle aus dem Körper der Frau entfernt wird. Was ist aber mit jenen iv-befruchteten
Eizellen? Legehschowissen und ich können vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen, warum Sie diese
Methode befürworten, der Abtreibung aber ablehnend gegenüber stehen. Bitte um sachliche Inputs, Ihr
Standpunkt interessiert mich!
Lieber Alex Tja, da sollte sich die Gemeinde wohl mal überlegen, warum ausgerechnet bei ihr keiner das
Priesteramt versehen will Ist ja schließlich auch in der Privatwirtschaft so, dass sich der Arbeitgeber
Strategien überlegen muss, wie er an die besten Leute kommt und warum die besten Leute ausgerechnet ihn
meiden – denke, die genannte Schweizer Gemeinde täte gut daran, auch mal darüber nachzudenken. Abgesehen
davon stehe ich immer noch auf dem Standpunkt, dass ein bisschen mehr Einfluss der Gemeinde auf die konkrete
Priesterbestellung keineswegs schlecht wäre – wenn die Gemeinde den ihr zugewiesenen Priester nicht mag
(aus welchen Gründen immer), haben beide Seiten ein schweres Leben. Was denken Sie?
Kleine Korrektur In Deutschland und Österreich krankt das Strafrechtswesen (Prozess, Strafvollzug) v.a.
daran, dass Richter dazu berufen sind, über die Schuldfähigkeit des Täters zu richten, ohne wirklich
in der Lage zu sein, dies auch selbst beurteilen zu können. Aus diesem Grund werden Gerichtssachverständige
beigezogen, die mit ihrer medizinischen Ausbildung feststellen sollen, ob dem Täter zum Tatzeitpunkt
die Konsequenzen seiner Tat auch bewusst waren. Leider sind derartige Gutachten maßgeblich für die Entscheidungsfindung
des Richters, ja sie bilden teilweise sogar die einzige Grundlage für dessen Urteil. Grundsätzlich befürworte
ich die Einbeziehung von Gerichtssachverständigen, da diese dem Richter ein Fachwissen zur Verfügung
stellen sollen, über welches der Richter aufgrund seiner juristischen Ausbildung nicht verfügen kann;
ich lehne es allerdings ab, dass derartige Gutachten immer öfter die alleinige Entscheidungsgrundlage
für den Richter bilden (das erklärt auch die von Ihnen angesprochene „Täterorientierung“, da der Sachverständige
dazu angehalten ist, alle Aspekte der Täterpersönlichkeit zu beurteilen).
Lieber Bruder Theophil Naja, „moderater“ würde ich Ihre Haltung ja nicht unbedingt bezeichnen Sie möchten
zwar die Täter nicht lebenslang einsperren, dafür nehmen Sie Ihnen ein ebenso materielles Grundrecht,
nämlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, indem Sie die Täter durch Medikamentengabe „kastrieren“
möchten. Denken Sie wirklich, dass auf diese Art und Weise eine sinnvolle Eingliederung in die Gesellschaft
möglich ist? Ich denke auch nicht, dass der amerikanische Weg der richtige ist – immerhin ist es dort
ja schon des Öfteren vorgekommen, dass Unschuldige einer Treibjagd ausgesetzt wurden, bloß weil sie
so ähnlich hießen wie ein tatsächlich Verurteilter; diese Form der Lynch-/Selbstjustiz lehne ich entschieden
ab. Schon hier, in diesem Forum sind ja immer wieder Teilnehmer zu beobachten, die andere Teilnehmer aufgrund
unbewiesener Unterstellungen verfolgen (bestes Beispiel „CareChild“, ein Verein, der zwar möglicherweise
ein lobenswertes Ziel verfolgt, sich hierbei aber verabscheuungswürdiger Methoden bedient).
Also noch einmal ganz langsam… Liebes Pünktchen! Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist über
das so genannte „Normenkontrollverfahren“ befugt, die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu überprüfen –
dies entweder über Antrag eines anderen Gerichts, der Bundes- oder einer Landesregierung sowie über
Antrag eines Drittels der Mitglieder des Bundestages. Im Zuge dieser Normenkontrolle ist das BVerfG auch
dazu berechtigt, ein Gesetz als im Widerspruch zum GG stehend zu bezeichnen, also als „verfassungswidrig“.
Die Bundesregierung erhält dann den Auftrag, dieses Gesetz im Sinne der Verfassungskonformität zu ändern –
tut das die Regierung nicht, hat das BVerfG allerdings auch keine Handhabe (die „Macht“ des BVerfG wirkt
eher mittelbar über entsprechenden öffentlichen Druck bzw. den „moralischen Zeigefinger“). Im Übrigen
sind die Urteile des BVerfG tatsächlich lediglich Privatmeinungen einiger – sehr gut ausgebildeter –
Juristen, die sich in der Auslegung geltenden Verfassungsrechts stets an der öffentlichen Meinung orientieren
(die Verfassung wird schließlich erst durch das Handeln der ihr unterworfenen Bürger zum Leben erweckt),
die Mitglieder des BVerfG agieren keineswegs im luftleeren Raum (ist ja grunds. auch gut so, nur sind
derartige Entscheidungen eben auch nicht unfehlbar und werden von Zeit zu Zeit, wenn sich die Rechtsmeinung
einiger sehr gelehrten Juristen mal wieder ändert, auch abgeändert – siehe diverse Strafrechts- bzw.
Ausländerrechtsdebatten in der deutschen Öffentlichkeit).
Sehr geehrter Bruder Theophil Ich stimme mit Ihnen überein, dass kleine Kinder vor solchen Erlebnissen
geschützt werden müssen – auf die Bedürfnisses jedes Lebewesens, das nicht in der Lage ist, für seinen
Schutz selbst zu sorgen, ist immer Bedacht zu nehmen. Allerdings sind Zwangstherapien im Falle der Behandlung
Pädosexueller (das ist übrigens der richtige Fachbegriff) absolut nicht zielführend: Bei Personen,
denen jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt, funktioniert Psychotherapie nicht, dazu braucht es die innere
Bereitschaft, dagegen selbst anzugehen (das sage nicht ich, sondern die zahlreichen Wegpages, u.a. von
persönlich Betroffenen, die ich gestern dazu „konsultiert“ habe). Sinnvoller erscheint es mir hingegen,
Personen, die sich des Kindesmissbrauchs in irgendeiner Form (oder Vergewaltigung an erwachsenen Personen),
gänzlich von der Teilhabe an der Gesellschaft auszuschließen (dh bei rechtskräftiger Verurteilung lebenslange
Gefängnisstrafe auch tatsächlich lebenslänglich zu lassen), da erwiesenermaßen die Rückfallquote
bei rund 30% liegt – dh von 10 verurteilten Gewalttätern werden drei wieder rückfällig; für mich zuviel,
schon ein Kind, dass unter einem solchen Erlebnis zu leiden hätte, wäre zuviel (auch wenn ich grundsätzlich
den gelockerten Strafvollzug und die „Resozialisierungspolitik“ befürworte). Was halten Sie davon?
Überschuss Danke an leg…ehschowissen für diesen Aspekt! Ich möchte allerdings noch hinzufügen,
dass nach derzeitigem Stand die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin nicht nur ausgeschöpft werden,
um das egoistische Fortpflanzungsbedürfnis einiger vermögender Menschen zu befriedigen (warum nicht
stattdessen Kinder adoptieren??), sondern auch um bewusst „Ersatzteillager“ heranzuzüchten (zuletzt ist
in GB ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Kind iv-gezeugt wurde, um mit dessen Knochenmark die schwere
Krankheit des Bruders zu heilen). Auch vor diesem Hintergrund kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie,
lieber Bruder Theophil, kein Problem mit der Reproduktionsmedizin haben
Lieber Bruder Theophil Habe gar nicht gewusst, dass Probleme eine sexuelle Ausrichtung haben? Gut, dass
Sie mich hiermit aufgeklärt haben Im Ernst: Die Ursprünge von AIDS gehen eben nicht auf Homosexuelle
zurück, sondern auf Pädosexuelle, die sich bei ihren diversen Trips nach Afrika mit dieser Krankheit
angesteckt hatten. In die Schwulenszene nach San Francisco ist das Virus dann auch irgendwann mal gekommen,
stimmt, war aber eben nicht der Auslöser der Epidemie. Die Entstehungsgeschichte kann man heute aufgrund
verbesserter Gentechnikdiagnosemöglichkeiten nachverfolgen, siehe auch www.spiegel.de/…,1518,419208,00.html
Lieber Bruder Theophil … Ihren Vergleich, Homosexualität wäre eine „Kultur des Todes“ und die Familie
eine des Lebens finde ich sehr spannend. Ihrer Argumentation zufolge wären aber auch jene Heterosexuellen
Teil der „Kultur des Todes“, die aus biologischen Gründen nicht in der Lage sind, Kinder zu zeugen bzw.
sich einfach weigern, in Zeiten wie diesen Kinder in die Welt zu setzen. Ihre Argumentation ist in diesem
Punkt also auch nur wieder Auswuchs ihrer Homophobie und keinesfalls stichhaltig. Im Übrigen darf ich
Sie darauf hinweisen, dass AIDS nicht mehr nur Homosexuelle betrifft, sondern mittlerweile in allen Gesellschaftsschichten
anzutreffen sind (wobei den letzten Statistiken zufolge eine Gruppe besonders gefährdet ist, sich mit
dieser Krankheit anzustecken bzw. diese Krankheit zu verbreiten, nämlich die Gruppe jener ach so christlichen
Ehemänner, die ihre Ehefrauen betrügen und „fremdschnackseln“, wie man in Österreich so schön sagt
). Das ist Realität, traurig, dass Sie das immer noch verdrängen möchten.
Lieber Alex Ich denke, ein ähnlicher Kündigungsschutz wie er in Deutschland und Österreich heute schon
vorhanden ist, wäre auch für Priester vollkommen ausreichend – ein Priester wäre dann nach österreichischem
Recht wohl als Angestellter im Sinn des § 1 AngG zu qualifizieren, da er „höhere, nicht kaufmännische
Dienste“ verrichtet. Als Angestellter hätte er eine Kündigungsfrist zwischen 6 Wochen und fünf Monaten
(je nach Dienstjahren), er hätte also durchaus ausreichend Zeit, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen
bzw. an eine neue Stelle vermittelt zu werden. Und Entlassungen wären ohnehin nur in Entsprechung des
§ 27 AngG-Katalogs möglich.
Lieber Bruder Theophil Zuerst erlaube ich mir, Sie daran zu erinnern, dass Sie nach wie vor eine Frage,
die ich an Sie in einem anderen Forum richtete, noch immer nicht beantwortet haben. Abgesehen davon sollte
es mittlerweile auch Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass Homosexualität nicht
mit Pädophilie gleich zu setzen ist Man kann ja zu Homosexualität stehen wie man will, aber es gilt
als mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, dass man als schwuler oder lesbischer Mensch keineswegs automatisch
pädophil ist. Der Rückschluss, als pädophil orientierter Mensch wäre man automatisch homosexuell,
ist ebenso unrichtig. Siehe de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie
Na also Knoblauch soll ja schon bei Vampiren nicht wirklich geholfen haben – warum sollten sich also Dämonen
damit verscheuchen lassen? Aber vielleicht sollte man es mal mit dem Pfahlstoß ins Herz versuchen?
Ich nehme an, weil… allein beichten und Exorzismus durchführen wohl doch keinen so durchschlagenden
Erfolg hatten (sorry, lieber legehschowissen, aber bei dem Niveau, das zeitweise in diesem Forum herrscht,
dachte ich, eine rhetorische Andeutung wäre nicht ausreichend )
Nein, bin ich nicht, lieber Leg…ehschonwissen Ich als Juristin lege lediglich Wert auf eine korrekte
Ansprache und möglichst präzise Ausdrucksweise – außerdem finde ich, dass man Göttinnen wie mir jedenfalls
den gebührenden Respekt zollen sollte Aphrodite würde es jedenfalls auch nicht gefallen, als „Afrodithe“
angesprochen zu werden
Liebes Pünktchen Deusexmachina hat zwar bereits dankenswerter Weise auf Ihr Posting repliziert, dennoch
möchte ich Sie noch gerne auf folgende rechtswissenschaftliche Punkte hinweisen: Erstens ein heißer
Tipp – man sollte mit juridischer Terminologie nur dann herumwerfen, wenn man die Bedeutung dieser Begriffe
tatsächlich genau kennt (sonst kommt nämlich sowas raus wie bei Ihrem Mischmasch aus „Rechts-“ und „Gesetzwidrigkeit“
). Zweitens ist die Ansicht des BVerfG sehr wohl immer auch eine Privatmeinung, schließlich fällen
ja keine Roboter die Urteile, sondern juristisch ausgebildete Menschen, die versuchen, mit ihrer Auslegung
des geltenden Rechts die Meinung des Volkes abzubilden. (aber das ist nur eine kleine juristische Haarspalterei,
zugegeben ). Im Übrigen ist das BVerfG kein Höchstgericht, sondern es steht außerhalb des zivil- oder
strafrechtlichen Instanzenzuges – ähnlich wie in Österreich, wo der VfGH nur in bestimmten, von der
Verfassung taxativ aufgezählten Fällen angerufen werden kann.
Lieber Aragorn Finde die Einstellung der Schweizer durchaus nachahmenswert: Die Schweizer Gemeinde als
Arbeitgeber des Priesters kommt für dessen Unterhalt auf, hat damit auch das Recht, ihm zu kündigen,
wenn er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt – ähnlich wie in der Privatwirtschaft sonst
auch üblich. Würde ich mir für meine Gemeinde auch wünschen, denn leider gibt’s eben nicht nur Pfarrer,
die ihre Aufgabe ernst nehmen, sondern auch genug, denen ihre „Berufung“ im Laufe der Zeit irgendwie abhanden
gekommen ist. Mir wäre es lieber, solche Priester könnten auf Wunsch der Gemeinde versetzt/pensioniert/…
werden, anstatt dass diese ihre „Schäfchen“ im Stich lassen.
Lieber Richard Bitte – wenn Sie mich ansprechen möchten, dann verwenden Sie doch bitte die korrekte Schreibweise
Mit der germanischen Schreibweise beleidigen Sie mich, die römische Göttin der Gerechtigtkeit, also
bitte kein „J“, sondern „IU“, danke :(3
Kirchensteuer für Konzerne unsinnig Sehr geehrter Herr Guttenberger, die Kirchen erbringen diese Dienstleistungen
zur Gänze freiwillig (meist mit dem Hintergedanken, die christlichen Wertvorstellungen „unters Volk zu
bringen“) – wenn die Kirchen dem Staat die Aufgabe der Schulbildung abnehmen wollen, bitte sehr. Das rechtfertigt
aber noch lang keine Kirchensteuer auf Unternehmensebene. Ihrer Argumentation zufolge müsste es nämlich
dann auch auf Unternehmensebene Abgaben für all die ehrenamtliche Tätigkeit im Sanitätswesen geleistet
werden, von denen die Unternehmen ebenso mittelbar profitieren wie von Ihren Schulen. Nur: Das Sanitätswesen
ist zumindest in Österreich Länder- bzw. Gemeindesache, dh Gemeinde und Land kommen dafür auf. Sehen
Sie die Widersprüche in Ihrer Argumentation?
Klassischer Fall von „über drei Ecken ist auch nicht richtig“ Sehr geehrter Herr Guttenberger, die Kirchensteuer
in Deutschland und Österreich sind als Einzelleistung des einzelnen erwerbsfähigen Staatsbürgers konzipiert,
wobei die Kirchensteuer zusammen mit der Einkommensteuer abgeführt wird. Sinn und Zweck dieser Aktion
ist es, bestimmten Glaubensgemeinschaften Zuwendungen zufließen zu lassen; dies hat auch kirchenhistorische
Gründe (ehemals sehr starker Einfluss der Kirche auf die Herrscherhäuser). Steuern sind (bis auf die
Mehrwertsteuer vielleicht) nach dem „Verursacherprinzip“ konzipiert, dh derjenige, der den direkten Nutzen
von einer staatlichen Leistung hat, soll dafür auch Steuern zahlen. Von Glaubensgemeinschaften profitieren
Kapitalgesellschaften allerdings keineswegs, auch wenn Sie von irgendwelchen Orden geführte Schulen als
Beispiel anführen. Schließlich ist Sinn und Zweck der katholischen Kirche grundsätzlich nicht jener,
Schulen zu erhalten Im Übrigen werden solche Schulen ohnehin durch die Beiträge der Eltern erhalten
bzw. durch staatliche Zuschüsse – zu diesen Zuschüssen leisten die Kapitalgesellschaften bereits jetzt
einen wichtigen Beitrag über die Körperschaftsteuer. Für eine Kirchensteuer, die auf Ebene der Körperschaftsteuer
eingehoben wird, fehlt jegliche rechtliche Grundlage und würde ein solcher Eingriff einen unzulässigen
Eingriff in verfassungsrechtliche die Erwerbsfreiheit darstellen.
Offenbar notwendig, dass ich mich mal wieder zu Wort melde ad sacerdos helveticus: Was heißt, ein Mitglied
einer Glaubensgemeinschaft hätte mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen? Und was ist mit einer allfälligen
Klage auf Exekution? Sowohl in Deutschland als auch in Österreich hat eine Glaubensgemeinschaft das Recht,
ausständige Kirchensteuerbeträge vor Gericht einzuklagen – wohl eine deutlich effizientere Methode,
als es der Ausschluss aus der Gemeinde wäre (jemand wird wohl nicht bereit sein zu zahlen, wenn er sich
ohnehin nicht mehr in der Gemeinschaft verankert sieht; würde er ausgeschlossen, würde man ihm wahrscheinlich
noch einen Gefallen tun). Mal abgesehen davon, dass für mich rechtswissenschaftlich nicht ganz erklärlich
ist, warum juristische Personen Kirchensteuer zahlen sollten – aus rechtsphilosophischer Sicht ist dieser
Vorschlag unsinnig, schließlich kann eine AG die Angebote der Glaubensgemeinschaften auch nicht „persönlich“
in Anspruch nehmen, sondern bestenfalls deren Arbeitnehmer – dann sollten jedoch auch diese als „Nutznießer“
die Kirchensteuer zahlen.
Mischt man Äpfel mit Birnen, gibt’s noch keine „Bärpfel“ Offenbar hat keiner, der sich furchtbar über
die Eltern aufregt, bemerkt, warum die Eltern wirklich geklagt haben: Sie haben geklagt, weil die Mediziner
trotz der Vorinformation, dass eine Behinderung des noch ungeborenen Kindes höchst wahrscheinlich ist,
eine wichtige Voruntersuchung (Fruchtwasseranalyse) unterlassen haben bzw. es verabsäumt hatten, die
Eltern über diese Diagnosemöglichkeit zu informieren. Damit verletzten die Mediziner ein elementares
Patientenrecht, nämlich das Recht auf Aufklärung bezüglich verschiedener Untersuchungsmethoden, Behandlungsformen,
etc., was einen ernst zu nehmenden Kunstfehler darstellt. Dass die Eltern, wenn die Untersuchung durchgeführt
worden wäre und sie von der Behinderung des Kindes gewusst hätten, dieses vielleicht hätten abtreiben
lassen, ist für das Vorliegen dieses ärztlichen Kunstfehlers und den daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen
der Eltern gegenüber den Ärzten vollkommen unerheblich. In der gerade laufenden Debatte aber werden
vollkommen legitime Schadenersatzansprüche mit einer Abtreibungsdebatte vermischt – das eine hat mit
dem anderen aber genau gar nichts zu tun. Also bitte nicht über die Eltern schimpfen, sondern wenn, dann
eine halbwegs sachliche Debatte über Abtreibung ja/nein führen (weil letzteres offenbar am meisten die
Gemüter erhitzt hier).
#153 iustitia 15:32:12 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Schon wieder was falsch verstanden… Diese Kausalitätskette „etwas passiert, ALSO stellen wir es straffrei“
gibt es in keiner Rechtsordnung – die Straffreistellung wird nur dann ermöglicht, wenn sich die betreffende
Gesellschaft auf gewisse Ausnahmetatbestände geeinigt hat, zB Unmündigkeit des Täters oder Volltrunkenheit
oder Unzurechnungsfähigkeit, dh es wird die Tat an sich zwar nicht straffrei gestellt, aber der Gesetzgeber
hat erkannt, dass es doch gewisse Gründe für eine solche Tat geben kann, die diese rechtfertigen (daher
heißen die Gründe auch Rechtfertigungsgründe und Schuldausschließungsgründe). zB Körperverletzung
bleibt dann straffrei, wenn man sich selbst in Notwehr zu verteidigen versucht. Außerdem wich der Vizerektor
der Uni Wien nicht der Gewalt, er wollte das Gebäude der Uni Wien, für das er verantwortlich ist, schützen
vor allfälligen Ausschreitungen – die mit ziemlicher Sicherheit gekommen wären, Beispiele sieht man
in Wien am Fleischmarkt ja oft genug. Mal abgesehen davon frage ich mich, ob es nicht hin und wieder sinnvoller
ist, der Gewalt auszuweichen, als die direkte Konfrontation zu suchen? Vor allem dann, wenn schon vor
dieser Konfrontation erkennbar ist, dass eine sinnvolle Diskussion nicht möglich, weil nicht erwünscht
ist? Ich für meinen Teil würde einer solchen Zeitverschwendung ebenfalls aus dem Weg gehen. Übrigens,
liebes Pünktchen: Habe andere Kommentare von die auch gelesen, in einigen Foren stehen noch Antworten/Reaktionen/Entschuldigungen/…
deinerseits aus
#151 iustitia 15:05:03 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Also noch mal von vorne… Folgendes: Es gibt keinen statistisch beweisbaren Zusammenhang zwischen „ein
Tatbestand ist strafbar, daher wird diese Tat seltener begangen“ und „ein Tatbestand ist nicht strafbar,
daher häufiger zu finden“ – die Strafgesetzgebung ist Ausfluss der moralisch-ethischen Vorstellungen
einer Gesellschaft, auch die Strafzumessungen werden von der Gesellschaft vorgeschrieben, weil man früher
man davon ausging, dass es eine Art „Generalprävention“ gäbe, heute hat man erkannt, dass eine Strafe
bestenfalls spezialpräventiven Charakter entwickeln kann, dh Ihre Vorstellungen gehen (mal wieder) an
der Realität vorbei. Und: Die Uni Wien kapitulierte nicht vor der Gewalt, sondern machte lediglich von
ihrem Recht Gebrauch, gewisse Veranstaltungen zu untersagen. Liebes Pünktchen, es gibt nicht nur das
aktive Koalitionsrecht (dh Erlaubnis zu Zusammenschlüssen zur Vertretung einer gemeinsamen Position)
und das aktive Recht auf freie Meinungsäußerung, es gibt auch das negative Koalitionsrecht (dh Recht
darauf, einer solchen Versammlung nicht beizuwohnen bzw. eine solche Versammlung im eigenen privaten Einflussbereich
zu unterbinden) und ein „negatives“ Recht auf Meinungsäußerung (dh ich kann nicht gezwungen werden,
mir jeden Schwachsinn anhören zu müssen, den irgendein Hassprediger so von sich gibt). Die Uni Wien
als nicht-staatliche Institution hat daher vollkommen legitimerweise von diesen Rechten Gebrauch gemacht,
mehr nicht.
Hallo Benedikt Danke, jetzt verstehen wir uns Bin grundsätzlich auch der Meinung, dass es nicht verwerflich
ist, nur von Zinsen aus einem Vermögen zu leben – allerdings denke ich schon, dass die Art und Weise,
wie man zu einem derartigen Vermögen kommen kann, sehr wohl verwerflich sein kann (zB Handel mit Drogen,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, …)
… dann würde ich Ihnen empfehlen, schnellstens in die USA auszuwandern! Mal abgesehen davon, dass
ich als Göttin des Rechts keinerlei Hasstiraden gegen die USA geäußert habe, sondern lediglich rechtliche
Tatsachen festhielt , darf ich Sie daran erinnern, dass zumindest in Europa der Grundsatz der Meinungsfreiheit
noch immer nicht abgeschafft wurde? Mit anderen Worten: Es steht mir nicht nur frei, erwiesene Tatsachen
zu veröffentlichen, sondern diese auch zu kommentieren. Wenn Sie sich dadurch auf den Schlips getreten
fühlen, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen, dann sollten Sie wirklich in die USA auswandern, dort
ist die Zensur ja mittlerweile wieder im Kommen
Lieber Deusexmachina! Ich stimme Ihnen voll und ganz zu. I. hat tatsächlich eine sehr eingeschränkte
Weltsicht (leider kann ich aufgrund ihrer bisherigen Postings nicht davon ausgehen, dass ihr voriger Beitrag
ironisch gemeint war ) .
Nebensächlichkeiten Seid wann ist das Recht auf Leben eine Nebensächlichkeit? Das Recht auf Leben ist
das höchste Gut eines Menschen! (und eine Verletzung desselben wird von den Rechtsordnungen der Welt
auch am schärfsten bestraft) Mal abgesehen davon, dass unter der Politik der USA nicht nur die Amis selber
leidern müssen (was mich nicht besonders stören würde, schließlich könnten sie ja selbst mittels
Wahlrecht eine Änderung herbeiführen), sondern auch wir Europäer, da die USA einen wesentlichen Einfluss
auch auf die europäische Politik haben (Stichwort: GATS – Drängen der USA, Dienstleistungen im Bereich
der Gesundheitsversorgung zu liberalisieren, Stichwort: Geldpolitik – Einfluss des Dollar auf den Kurs
des Euro, Stichwort: Menschenrechte – Verstöße gegen die Menschenrechte durch Amis werden nicht vor
dem Internationalen Gerichtshof verhandelt, sondern gar nicht, dh keine Verurteilung der Täter möglich;
Stichwort: Kioto-Abkommen – die USA weigern sich, dem Abkommen beizutreten und den Schadstoffausstoß
zu reduzieren, davon sind auch wir in Europa beeinflusst, schließlich leben wir ja nicht in einem Glashaus)
Sankt Josef-Blaba Fein, wenn sich ein Verirrter zum Thema „Todesstrafe“ bzw. „Verwirkung des Rechts auf
Leben durch Mord“ äußert – das ist seine private Meinung, ist allerdings für einen sinnvollen theologischen
oder meinetwegen auch rechtswissenschaftlichen Diskurs entbehrlich. Grundlage des christlichen Lebens
ist die Bibel und dort steht wie gesagt nicht so ein Schmafu drin. Abgesehen davon, dass sich die Moraltheologie
seit dem Erscheinen dieses von Ihnen zitierten Pamphlets vor rund 30 Jahren weiterentwickelt hat. Ad
Benedikt: Ich wüsste gerne, woher Sie den Unsinn mit „der Staat borgt sich Geld von der Bank aus“ haben
Ich habe Jus und BWL absolviert, in keiner Rechtsquelle findet sich ein Hinweis darauf (nachdem der Staat
ja nur auf Grundlage der Gesetze handeln darf…). Würde mich daher interessieren, welche Bank Sie meinten?
Erste Bank, Bank Austria, Dresdner, …? Mal abgesehen davon: Wenn sich ein Staat von einer Bank Geld
leihen würde für die Zinszahlung von Staatsanleihen, so müsste er auch hierfür Zinsen zahlen (die
Bank wird ihm schließlich das Geld nicht gratis zur Verfügung stellen) – und wo bekommt er dann das
Geld her?
Wir sind wohl eine kleine Schwarz-Weiß-Malerin, hm? 1. Wer sagt, dass jemand tatsächlich ein Mörder
ist, nur weil er als solcher verurteilt wurde? Sagt Ihnen der Begriff „Justizirrtum“ etwas? Sowas soll
auch in den USA schon mal vorgekommen sein. Tja und dann würde ein unschuldiger (!) Mensch verurteilt
werden – ist das etwa richtig? 2. Haben Sie unrecht, wenn Sie meinen, dass „von der Unantastbarkeit des
menschlichen Lebens jene ausgeschlossen sind, die todeswürdige Verbrechen begangen haben“ – davon steht
weder in der österreichischen, noch in der deutschen Verfassung etwas. Auch in der Bibel finde ich keine
entsprechende Stelle. Mich würde daher interessieren, wie Sie zu einer solchen Überzeugung gelangen,
sie entbehrt nämlich jeder rechtlichen und theologischen Grundlage.
Wir sind so gut, wir sind so toll… Mir sind mehrere logische Fehler in der Diskussion aufgefallen: Erstens
die USA als moralisches Vorbild zu nehmen. Das Recht auf Leben besitzen nämlich nicht nur ungeborene
Babies, sondern alle Menschen (steht in den USA sogar in der Verfassung), trotzdem werden nach wie vor
jedes Jahr mehrere Hundert Menschen hingerichtet – auch wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Straftat strafunmündig
(dh Kinder) waren oder geistig behindert, dh nicht in der Lage, die Konsequenzen ihrer Tat zu überdenken.
So viel zu Thema „Schutz des Lebens“. Meines Erachtens ist Europa in diesem Punkt deutlich fortschrittlicher
(siehe JGG und StGB in Österreich). Zweitens: Benedikt liegt falsch, wenn er denkt, dass keiner ärmer
wird, wenn er in Schatzbriefe investiert. Der Staat gibt Schatzbriefe aus, um kurzfristig an Geld zu kommen,
ohne Steuern erhöhen zu müssen. Allerdings muss er für dieses Geld Zinsen zahlen – nachdem der Staat
aber über die Allgemeinheit finanziert wird, muss der Staat irgendwo sparen, um die Zinsen bezahlen zu
können (meist bei Sozialleistungen). Soviel zum Thema „es wird keiner ärmer, wenn man in Schatzbriefen
des Staates investiert“. Das hat nichts mit Rotpropaganda zu tun, sondern ist Lehrstoff von „Mikro-/Makroökonomik
I“ an der WU Wien (im ersten Studienabschnitt)