iustitia
Erstellt: 12:14:34 | Donnerstag, 22. Juni 2006
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44 Lesermeinungen
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Wie Homo-Ideologen auf kritische Stimmen reagieren
#5   iustitia   15:26:42 | Donnerstag, 3. August 2006
Anregung zum Nachdenken
Anbei ein Link zu einem Kommentar einer mexikanischen Psychotherapeutin, den sich bitte all jene Leute, die jetzt so böse auf Homosexuelle schimpfen und ihnen faschistoide Tendenzen unterstellen, durchlesen mögen und mal kurz auch drüber nachdenken sollten:
www.project-syndicate.org/…y/castenedam2/German
Abgesehen davon hier nur noch ein kleiner Hinweis zum Thema Homosexualität: Mittlerweile gibt es eindeutige Untersuchen, die belegen können, dass Homosexualität keineswegs eine Krankheit ist (und schon gar keine, die man heilen könnte), sondern dass es allein von zuviel oder zuwenig Testosteron im Fötus abhängt, ob das daraus wachsende Kind einmal hetero- oder homosexuell sein wird. Der menschliche Hormonhaushalt ist eben ein komplexes System, dass schon durch geringe Abweichungen (zB Stress bei der schwangeren Mutter, der sich wiederum auch bei ihrem Kind in ihrem Leib bemerkbar macht) „aus der gewohnten Bahn“ geworfen werden kann, sprich: man kann für seine sexuelle Orientierung im Wesentlichen nichts.
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#20   iustitia   13:35:30 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Alex
Zuerst möchte ich, wenn ich darf :-) , Ihnen ein großes Lob aussprechen für Ihren Diskussionsstil – Sie sind einer der wenigen in diesem Forum, mit denen eine sachliche und sehr interessante Diskussion möglich ist (habe in einem anderen Forum soeben ein Extrembeispiel der anderen Seite erlebt). :-)
Das ist richtig, in Menschengrupperierungen gibt’s immer verschiedene Ansichten, Stärker, Schwächere, usw. Ich denke mir nur, dass es in katholischen Gemeinden doch auch einen Pfarrgemeinderat gibt – dessen Mitglieder sollten doch in der Lage sein, sich zu überlegen, welche Anforderungen Sie an einen Priester stellen und wie sie damit umgehen, wenn ein Priester mal einen etwas unbequemen Standpunkt vertritt (in einer aufgeklärten, demokratisch orientierten Gesellschaft sollte es doch möglich sein, sich auf einen Konsens zu einigen, oder?).
Vielleicht liegt die Lösung tatsächlich in der Miteinbeziehung eines Pfarrgemeinderates (wenn es einen solche nicht gibt, dann müsste ein solcher gegründet werden), der aus gewählten Mitgliedern der Gemeinde besteht – damit ist es möglich, möglichst viele Standpunkte in ein Organ zu bringen (durch das Vertretungsprinzip), aber eine Konsensfindung wäre auch möglich. Was denken Sie?
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#111   iustitia   12:58:00 | Dienstag, 27. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Da muss ich Ihnen leider widersprechen – den Eventualvorsatz haben Sie erst jetzt hereingebracht, aus Ihrer Schilderung ging das keineswegs hervor; siehe auch Möpmöp’s Beitrag, das ja auch ungerechtfertigt von Ihnen angeschüttet wurde.
Weiter unten in der Debatte führten Sie lediglich allgemein Verkehrsunfälle an – diese werden von der herrschenden Lehre und Judikatur stets als Fahrlässigkeitsdelikte behandelt (auch wenn man meiner Ansicht nach in den meisten Fällen auch über Eventualvorsatz diskutieren könnte – aber ich werde diese Judikatur leider nicht ändern können). Kann schon sein, dass Sie genaue Argumentation nervt, aber wie Sie aus der untenstehenden Diskussion vielleicht gelernt haben, sind derartige Feinheiten für die Beurteilung eines rechtlichen Sachverhalts unerlässlich.
Abgesehen davon gebe ich es jetzt definitiv auf, mit Ihnen diskutieren zu wollen, da Sie offenbar gesteigerten Wert darauf legen, Ihren Gegenüber unsachlich und untergriffig beschimpfen zu müssen. o.O Ich hätte mich, wie gesagt, sehr gefreut, mich mit Ihnen auf anderem Niveau auszutauschen, aber auf „Nitschaktionen“ (Maler Nitsch ist bekannt für seine Schüttbilder) habe ich echt keine Lust mehr.
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#105   iustitia   12:41:24 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Benedikt
Nein, es tut mir leid, aber die herrschende Lehre geht immer noch davon aus, dass bei bloßer billigende InkaufnahmeFahrlässigkeit anzunehmen ist.
Offenbar habe ich mich in meinem letzten Posting nicht deutlich genug ausgedrückt (kann auch mir mal passieren :-) ), daher noch einmal:
Vorsätzlich handelt, wer einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt verwirklichen möchte. Eventualvorsatz hat, wer diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit dieser Verwirklichung abfindet (vgl. etwa § 5 Abs. 1 öStGB – bei euch Deutschen gibt’s übrigens eine ähnliche Sprachregelung :-) ); dann gibt’s noch weitere „schwerere“ Vorsatzformen, nämlich Absichtlichkeit und Wissentlichkeit – diese müssen aber vom Gesetzgeber explizit auf der inneren Tatseite vorgesehen werden, sonst, wenn der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt, reicht auch der Eventualvorsatz.
Fahrlässig handelt hingegen zum einen, wer die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und deshalb nicht erkennt, dass er einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt verwirklicht (§ 6 Abs. 1 öStGB) und zum anderen wer es für möglich hält, einen solchen Sachverhalt zu verwirklichen, diesen aber in Wahrheit nicht verwirklichen will (§ 6 Abs. 2 öStGB). Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist daher stets auf der inneren Tatbildseite zu treffen.
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#166   iustitia   12:22:14 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Bruder Theophil
Sie Irren sich – derartige Straftaten werden sehr wohl mit Strafe geahndet, nach den Bestimmungen der Verordnung des Bad Ischler Salzamtes! :-D (kennen Sie den Begriff „Salzamt“? Ist bei uns Synonym für eine (mittlerweile) nicht (mehr) existente Institution, an die man bei Bedarf seine Beschwerden richten kann)
By the way: Finde Leg’s Äußerungen bisweilen sehr humorvoll :-)
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#163   iustitia   12:06:24 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Leg…ehschowissen!
Also zuerst einmal eine liebe Bitte an Sie: Bitte Nick in einen etwas aussprechlicheren ändern! :-P
Zweitens: Sie Ferkel, Sie! :-D
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#102   iustitia   12:04:33 | Dienstag, 27. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Den Beitrag von Möpmöp habe ich deswegen nicht korrigiert, weil er den rechtswissenschaftlichen Tatsachen entspricht – „verfassungswidrig“ ist eben nicht das selbe wie „rechtswidrig“. :-)
Und: Billigende Inkaufnahme ist auch nicht das gleiche wie Vorsatz – in manchen Fällen können sich Abgrenzungsfragen ergeben, aber grundsätzlich handelt es sich bei billigender Inkaufnahme um Fahrlässigkeit, dh wenn es jemand grundsätzlich für möglich hält, einen strafrechtlich relevanten Tatbestand zu verwirklichen, diesen aber in Wahrheit gar nicht verwirklichen will; klassisches Beispiel: ein betrunkener Autofahrer, der offenkundig nicht mehr fahrtüchtig ist, sich aber trotzdem ins Auto setzt nach dem Motto „wird schon nix passieren“.
Im Unterschied dazu handelt jemand vorsätzlich, wenn jemand einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem strafrechtlich relevanten Tatbestand entspricht – für das Vorliegen eines Vorsatzes ist es ausreichend, wenn der Täter diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit ihr abfindet. Zur Wiederholung:Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit liegt im inneren Tatbild des Täters; möchte er den Sachverhalt eigentlich nicht verwirklichen, obwohl er es für möglich hält, ist das fahrlässig, nicht vorsätzlich!
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#160   iustitia   11:49:37 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Jensmichael
Ein nett gemeinter Hinweis von meiner Seite: Ich denke nicht, dass Sie sich in diesem Forum für Ihre sexuelle Ausrichtung in irgendeiner Form rechtfertigen müssten – sollten Sie strafrechtlich relevante Tatbestände in welcher Form immer verwirklichen, wird sich sicherlich die nächste Polizeidienststelle in Ihrer Nähe bzw. der Staatsanwalt mit Ihnen in Verbindung setzen. o.O Ansonsten würde ich auf mein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Privatsphäre pochen und jegliche Fragen nach meinem Sexualleben konsequent ignorieren. Hin und wieder gibt’s in diesem Forum ein paar Kasperl, die unbedingt auch das böse Krokodil geben müssen, aber die brauchen Sie ja nicht ernst zu nehmen :-P
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#157   iustitia   11:27:20 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Bruder Theophil
Bin ja grundsätzlich Ihrer Meinung, dass Aufklärung innerhalb der Familie stattfinden sollte – nur, was tun, wenn sich die eigenen Eltern nicht trauen, über dieses Thema zu sprechen? Oder wenn man an Lehrer gerät, die ebenfalls nicht in der Lage sind, über Sexualität, Verhütung, etc unbefangen zu sprechen? Spreche aus eigener leidvoller Erfahrung – unser Lehrer zeigte uns zum Thema nur einen Trickfilm mit zwei Bärlis, die in den Sonnenuntergang segelten, das Ganze garniert mit einer „Rat auf Draht“-Hotlinenummer :-)
Bin eher dafür, diesen „Führerschein“ für die Eltern einzuführen – auch um ihnen die Unsicherheit zu nehmen, mit ihren Kindern über Sex zu sprechen. Ich habe keine Kinder, Sie offenbar schon – was halten Sie als Vater von dieser Idee? :-)
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#99   iustitia   11:15:49 | Dienstag, 27. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Tja, das Problem an unserer gemeinsamen Diskussion ist leider, dass eine rechtswissenschaftlich gebildete Person mit einer Person, die sogar „verfassungswidrig“ mit „rechtswidrig“ vertauscht (Sie erinnern sich? :-P), über ein rechtswissenschaftliches Thema diskutieren möchte (und das tue ich recht gerne – auch wenn Sie zuweilen etwas untergriffig werden;-)) – es kann daher immer wieder passieren, dass man an einander vorbeiredet; mir dessen bewusst seiend habe ich mit meinem letzten Posting lediglich versucht, meine früheren Postings näher zu erläutern – war wohl ein Fehlschlag, wie ich erkennen musste :-S Wie auch immer, ich hoffe jedenfalls, wir finden zu einem gemäßigten Diskussionsstil zurück (an mir soll’s jedenfalls nicht scheitern! :-) ) und können demnächst sachlich über dieses für mich hochinteressante Thema weiterdiskutieren!
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#154   iustitia   11:03:21 | Dienstag, 27. Juni 2006
An Bruder Theophil
Also zum einen gibt es eine Sachverständigenhaftung bereits – jeder, der ein Mandat übernimmt, zu dessen Ausübung es besonderer Fachkenntnisse bedarf, ist für allfällige Schäden aus der Mandatsübernahme jedenfalls haftbar, wenn er die hierfür erforderlichen Kenntnisse vor Mandatsübernahme nicht besaß. Aus der Definition können Sie sicherlich erkennen, dass es diese Haftung nur im zivilrechtlichen Bereich gibt und hier ist es auch möglich, Schadenersatzforderungen an Gerichtssachverständige zu richten. Ein allfälliges Straferkenntnis aus einem Vorverfahren, in welchem der Sachverständige beteiligt war, kann eine gewichtige Rolle spielen (wenn man einen guten Anwalt hat, der von der Sache eine Ahnung hat). Denke, die Sachverständigenhaftung sollte auf den zivilrechtlichen Bereich beschränkt bleiben – sonst müssten ja auch Ärzte, die einen Kunstfehler begehen (dh fahrlässig zB den gewünschten OP-Erfolg nicht herbeiführen), strafrechtlich belangt werden können, das ist wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers/der Gesellschaft.
ad CareChild: Personen zu diskreditieren ohne Beweise für ein allfälliges Vergehen zu haben, bezeichne ich als verabscheuungswürdig. Der Zweck heiligt eben NICHT alle Mittel.
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#105   iustitia   10:39:59 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Bruder Theophil
Ich glaube, was leg…ehschowissen (finde, der Knabe könnte sich ruhig einen etwas einfach zu schreibenden Nick zulegen :-P ) meint ist wohl, dass bei einer iv-Befruchtung aufgrund der Hormonbehandlung der Frau zuvor stets mehrere Eizellen entnommen werden, diese werden außerhalb des Körpers der Frau befruchtet, eine davon, von der man sich die besten Chancen erhofft, wird dann wieder „eingepflanzt“ – die Frage ist nur: was macht man mit den übrigen befruchteten Eizellen? Vernichten? Wäre das nicht ebenso schlimm wie eine Abtreibung? Schließlich ist das Hauptargument der Abtreibungsgegner doch jenes, dass eine befruchtete Eizelle aus dem Körper der Frau entfernt wird. Was ist aber mit jenen iv-befruchteten Eizellen? Legehschowissen und ich können vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen, warum Sie diese Methode befürworten, der Abtreibung aber ablehnend gegenüber stehen. Bitte um sachliche Inputs, Ihr Standpunkt interessiert mich! :-)
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#18   iustitia   10:35:13 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Alex
Tja, da sollte sich die Gemeinde wohl mal überlegen, warum ausgerechnet bei ihr keiner das Priesteramt versehen will o.O Ist ja schließlich auch in der Privatwirtschaft so, dass sich der Arbeitgeber Strategien überlegen muss, wie er an die besten Leute kommt und warum die besten Leute ausgerechnet ihn meiden – denke, die genannte Schweizer Gemeinde täte gut daran, auch mal darüber nachzudenken. Abgesehen davon stehe ich immer noch auf dem Standpunkt, dass ein bisschen mehr Einfluss der Gemeinde auf die konkrete Priesterbestellung keineswegs schlecht wäre – wenn die Gemeinde den ihr zugewiesenen Priester nicht mag (aus welchen Gründen immer), haben beide Seiten ein schweres Leben. Was denken Sie? :-)
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#100   iustitia   15:35:38 | Montag, 26. Juni 2006
Kleine Korrektur
In Deutschland und Österreich krankt das Strafrechtswesen (Prozess, Strafvollzug) v.a. daran, dass Richter dazu berufen sind, über die Schuldfähigkeit des Täters zu richten, ohne wirklich in der Lage zu sein, dies auch selbst beurteilen zu können. Aus diesem Grund werden Gerichtssachverständige beigezogen, die mit ihrer medizinischen Ausbildung feststellen sollen, ob dem Täter zum Tatzeitpunkt die Konsequenzen seiner Tat auch bewusst waren. Leider sind derartige Gutachten maßgeblich für die Entscheidungsfindung des Richters, ja sie bilden teilweise sogar die einzige Grundlage für dessen Urteil. Grundsätzlich befürworte ich die Einbeziehung von Gerichtssachverständigen, da diese dem Richter ein Fachwissen zur Verfügung stellen sollen, über welches der Richter aufgrund seiner juristischen Ausbildung nicht verfügen kann; ich lehne es allerdings ab, dass derartige Gutachten immer öfter die alleinige Entscheidungsgrundlage für den Richter bilden (das erklärt auch die von Ihnen angesprochene „Täterorientierung“, da der Sachverständige dazu angehalten ist, alle Aspekte der Täterpersönlichkeit zu beurteilen).
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#98   iustitia   15:23:49 | Montag, 26. Juni 2006
Lieber Bruder Theophil
Naja, „moderater“ würde ich Ihre Haltung ja nicht unbedingt bezeichnen ;-) Sie möchten zwar die Täter nicht lebenslang einsperren, dafür nehmen Sie Ihnen ein ebenso materielles Grundrecht, nämlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, indem Sie die Täter durch Medikamentengabe „kastrieren“ möchten. Denken Sie wirklich, dass auf diese Art und Weise eine sinnvolle Eingliederung in die Gesellschaft möglich ist? Ich denke auch nicht, dass der amerikanische Weg der richtige ist – immerhin ist es dort ja schon des Öfteren vorgekommen, dass Unschuldige einer Treibjagd ausgesetzt wurden, bloß weil sie so ähnlich hießen wie ein tatsächlich Verurteilter; diese Form der Lynch-/Selbstjustiz lehne ich entschieden ab. Schon hier, in diesem Forum sind ja immer wieder Teilnehmer zu beobachten, die andere Teilnehmer aufgrund unbewiesener Unterstellungen verfolgen (bestes Beispiel „CareChild“, ein Verein, der zwar möglicherweise ein lobenswertes Ziel verfolgt, sich hierbei aber verabscheuungswürdiger Methoden bedient).
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#97   iustitia   15:03:43 | Montag, 26. Juni 2006
Also noch einmal ganz langsam…
Liebes Pünktchen!
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist über das so genannte „Normenkontrollverfahren“ befugt, die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu überprüfen – dies entweder über Antrag eines anderen Gerichts, der Bundes- oder einer Landesregierung sowie über Antrag eines Drittels der Mitglieder des Bundestages. Im Zuge dieser Normenkontrolle ist das BVerfG auch dazu berechtigt, ein Gesetz als im Widerspruch zum GG stehend zu bezeichnen, also als „verfassungswidrig“. Die Bundesregierung erhält dann den Auftrag, dieses Gesetz im Sinne der Verfassungskonformität zu ändern – tut das die Regierung nicht, hat das BVerfG allerdings auch keine Handhabe (die „Macht“ des BVerfG wirkt eher mittelbar über entsprechenden öffentlichen Druck bzw. den „moralischen Zeigefinger“). Im Übrigen sind die Urteile des BVerfG tatsächlich lediglich Privatmeinungen einiger – sehr gut ausgebildeter – Juristen, die sich in der Auslegung geltenden Verfassungsrechts stets an der öffentlichen Meinung orientieren (die Verfassung wird schließlich erst durch das Handeln der ihr unterworfenen Bürger zum Leben erweckt), die Mitglieder des BVerfG agieren keineswegs im luftleeren Raum (ist ja grunds. auch gut so, nur sind derartige Entscheidungen eben auch nicht unfehlbar und werden von Zeit zu Zeit, wenn sich die Rechtsmeinung einiger sehr gelehrten Juristen mal wieder ändert, auch abgeändert – siehe diverse Strafrechts- bzw. Ausländerrechtsdebatten in der deutschen Öffentlichkeit).
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#96   iustitia   14:42:39 | Montag, 26. Juni 2006
Sehr geehrter Bruder Theophil
Ich stimme mit Ihnen überein, dass kleine Kinder vor solchen Erlebnissen geschützt werden müssen – auf die Bedürfnisses jedes Lebewesens, das nicht in der Lage ist, für seinen Schutz selbst zu sorgen, ist immer Bedacht zu nehmen. Allerdings sind Zwangstherapien im Falle der Behandlung Pädosexueller (das ist übrigens der richtige Fachbegriff) absolut nicht zielführend: Bei Personen, denen jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt, funktioniert Psychotherapie nicht, dazu braucht es die innere Bereitschaft, dagegen selbst anzugehen (das sage nicht ich, sondern die zahlreichen Wegpages, u.a. von persönlich Betroffenen, die ich gestern dazu „konsultiert“ habe). Sinnvoller erscheint es mir hingegen, Personen, die sich des Kindesmissbrauchs in irgendeiner Form (oder Vergewaltigung an erwachsenen Personen), gänzlich von der Teilhabe an der Gesellschaft auszuschließen (dh bei rechtskräftiger Verurteilung lebenslange Gefängnisstrafe auch tatsächlich lebenslänglich zu lassen), da erwiesenermaßen die Rückfallquote bei rund 30% liegt – dh von 10 verurteilten Gewalttätern werden drei wieder rückfällig; für mich zuviel, schon ein Kind, dass unter einem solchen Erlebnis zu leiden hätte, wäre zuviel (auch wenn ich grundsätzlich den gelockerten Strafvollzug und die „Resozialisierungspolitik“ befürworte). Was halten Sie davon?
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#87   iustitia   19:56:23 | Sonntag, 25. Juni 2006
Überschuss
Danke an leg…ehschowissen für diesen Aspekt! :-) Ich möchte allerdings noch hinzufügen, dass nach derzeitigem Stand die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin nicht nur ausgeschöpft werden, um das egoistische Fortpflanzungsbedürfnis einiger vermögender Menschen zu befriedigen (warum nicht stattdessen Kinder adoptieren??), sondern auch um bewusst „Ersatzteillager“ heranzuzüchten (zuletzt ist in GB ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Kind iv-gezeugt wurde, um mit dessen Knochenmark die schwere Krankheit des Bruders zu heilen). Auch vor diesem Hintergrund kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie, lieber Bruder Theophil, kein Problem mit der Reproduktionsmedizin haben o.O
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#84   iustitia   19:33:11 | Sonntag, 25. Juni 2006
Lieber Bruder Theophil
Habe gar nicht gewusst, dass Probleme eine sexuelle Ausrichtung haben? :-P Gut, dass Sie mich hiermit aufgeklärt haben :-)
Im Ernst: Die Ursprünge von AIDS gehen eben nicht auf Homosexuelle zurück, sondern auf Pädosexuelle, die sich bei ihren diversen Trips nach Afrika mit dieser Krankheit angesteckt hatten. In die Schwulenszene nach San Francisco ist das Virus dann auch irgendwann mal gekommen, stimmt, war aber eben nicht der Auslöser der Epidemie. Die Entstehungsgeschichte kann man heute aufgrund verbesserter Gentechnikdiagnosemöglichkeiten nachverfolgen, siehe auch www.spiegel.de/…,1518,419208,00.html
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#78   iustitia   19:10:24 | Sonntag, 25. Juni 2006
Lieber Bruder Theophil
… Ihren Vergleich, Homosexualität wäre eine „Kultur des Todes“ und die Familie eine des Lebens finde ich sehr spannend. Ihrer Argumentation zufolge wären aber auch jene Heterosexuellen Teil der „Kultur des Todes“, die aus biologischen Gründen nicht in der Lage sind, Kinder zu zeugen bzw. sich einfach weigern, in Zeiten wie diesen Kinder in die Welt zu setzen. Ihre Argumentation ist in diesem Punkt also auch nur wieder Auswuchs ihrer Homophobie und keinesfalls stichhaltig.
Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass AIDS nicht mehr nur Homosexuelle betrifft, sondern mittlerweile in allen Gesellschaftsschichten anzutreffen sind (wobei den letzten Statistiken zufolge eine Gruppe besonders gefährdet ist, sich mit dieser Krankheit anzustecken bzw. diese Krankheit zu verbreiten, nämlich die Gruppe jener ach so christlichen Ehemänner, die ihre Ehefrauen betrügen und „fremdschnackseln“, wie man in Österreich so schön sagt o.O ). Das ist Realität, traurig, dass Sie das immer noch verdrängen möchten.
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#9   iustitia   19:04:13 | Sonntag, 25. Juni 2006
Lieber Alex
Ich denke, ein ähnlicher Kündigungsschutz wie er in Deutschland und Österreich heute schon vorhanden ist, wäre auch für Priester vollkommen ausreichend – ein Priester wäre dann nach österreichischem Recht wohl als Angestellter im Sinn des § 1 AngG zu qualifizieren, da er „höhere, nicht kaufmännische Dienste“ verrichtet. Als Angestellter hätte er eine Kündigungsfrist zwischen 6 Wochen und fünf Monaten (je nach Dienstjahren), er hätte also durchaus ausreichend Zeit, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen bzw. an eine neue Stelle vermittelt zu werden. Und Entlassungen wären ohnehin nur in Entsprechung des § 27 AngG-Katalogs möglich. :-)
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#72   iustitia   18:41:57 | Sonntag, 25. Juni 2006
Lieber Bruder Theophil
Zuerst erlaube ich mir, Sie daran zu erinnern, dass Sie nach wie vor eine Frage, die ich an Sie in einem anderen Forum richtete, noch immer nicht beantwortet haben. :-)
Abgesehen davon sollte es mittlerweile auch Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass Homosexualität nicht mit Pädophilie gleich zu setzen ist o.O Man kann ja zu Homosexualität stehen wie man will, aber es gilt als mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, dass man als schwuler oder lesbischer Mensch keineswegs automatisch pädophil ist. Der Rückschluss, als pädophil orientierter Mensch wäre man automatisch homosexuell, ist ebenso unrichtig. Siehe de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie
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#28   iustitia   18:35:01 | Sonntag, 25. Juni 2006
Na also
Knoblauch soll ja schon bei Vampiren nicht wirklich geholfen haben – warum sollten sich also Dämonen damit verscheuchen lassen? :-P Aber vielleicht sollte man es mal mit dem Pfahlstoß ins Herz versuchen? :-D
Redaktion benachrichtigen Alkoholsucht und Dämonen
#26   iustitia   18:15:27 | Sonntag, 25. Juni 2006
Ich nehme an, weil…
allein beichten und Exorzismus durchführen wohl doch keinen so durchschlagenden Erfolg hatten :-P (sorry, lieber legehschowissen, aber bei dem Niveau, das zeitweise in diesem Forum herrscht, dachte ich, eine rhetorische Andeutung wäre nicht ausreichend :-P )
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#25   iustitia   17:05:01 | Sonntag, 25. Juni 2006
Nein, bin ich nicht, lieber Leg…ehschonwissen :-)
Ich als Juristin lege lediglich Wert auf eine korrekte Ansprache und möglichst präzise Ausdrucksweise – außerdem finde ich, dass man Göttinnen wie mir jedenfalls den gebührenden Respekt zollen sollte :-) Aphrodite würde es jedenfalls auch nicht gefallen, als „Afrodithe“ angesprochen zu werden ;-)
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#91   iustitia   17:01:09 | Sonntag, 25. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Deusexmachina hat zwar bereits dankenswerter Weise auf Ihr Posting repliziert, dennoch möchte ich Sie noch gerne auf folgende rechtswissenschaftliche Punkte hinweisen: Erstens ein heißer Tipp – man sollte mit juridischer Terminologie nur dann herumwerfen, wenn man die Bedeutung dieser Begriffe tatsächlich genau kennt (sonst kommt nämlich sowas raus wie bei Ihrem Mischmasch aus „Rechts-“ und „Gesetzwidrigkeit“ ;-) ). Zweitens ist die Ansicht des BVerfG sehr wohl immer auch eine Privatmeinung, schließlich fällen ja keine Roboter die Urteile, sondern juristisch ausgebildete Menschen, die versuchen, mit ihrer Auslegung des geltenden Rechts die Meinung des Volkes abzubilden. :-P (aber das ist nur eine kleine juristische Haarspalterei, zugegeben ;-)). Im Übrigen ist das BVerfG kein Höchstgericht, sondern es steht außerhalb des zivil- oder strafrechtlichen Instanzenzuges – ähnlich wie in Österreich, wo der VfGH nur in bestimmten, von der Verfassung taxativ aufgezählten Fällen angerufen werden kann.
Redaktion benachrichtigen Ausgedünnter Priestermarkt?
#7   iustitia   16:44:37 | Sonntag, 25. Juni 2006
Lieber Aragorn
Finde die Einstellung der Schweizer durchaus nachahmenswert: Die Schweizer Gemeinde als Arbeitgeber des Priesters kommt für dessen Unterhalt auf, hat damit auch das Recht, ihm zu kündigen, wenn er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt – ähnlich wie in der Privatwirtschaft sonst auch üblich. Würde ich mir für meine Gemeinde auch wünschen, denn leider gibt’s eben nicht nur Pfarrer, die ihre Aufgabe ernst nehmen, sondern auch genug, denen ihre „Berufung“ im Laufe der Zeit irgendwie abhanden gekommen ist. Mir wäre es lieber, solche Priester könnten auf Wunsch der Gemeinde versetzt/pensioniert/… werden, anstatt dass diese ihre „Schäfchen“ im Stich lassen.
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#22   iustitia   16:37:15 | Sonntag, 25. Juni 2006
Lieber Richard
Bitte – wenn Sie mich ansprechen möchten, dann verwenden Sie doch bitte die korrekte Schreibweise :-] Mit der germanischen Schreibweise beleidigen Sie mich, die römische Göttin der Gerechtigtkeit, also bitte kein „J“, sondern „IU“, danke :(3
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#66   iustitia   16:09:04 | Sonntag, 25. Juni 2006
An Bruder Theophil
Eine durchaus ernst gemeinte Frage: Sind Sie sicher, dass Sie nicht an Ithyphallophobie leiden? ;-)
Redaktion benachrichtigen Was ein Homo-Apologet so über den Papst sagt
#19   iustitia   16:03:42 | Sonntag, 25. Juni 2006
Krankheit
Lieber Richard, kann es sein, dass Sie an Ithyphallophobie leiden? :-P
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#34   iustitia   15:41:17 | Sonntag, 25. Juni 2006
Kirchensteuer für Konzerne unsinnig
Sehr geehrter Herr Guttenberger,
die Kirchen erbringen diese Dienstleistungen zur Gänze freiwillig (meist mit dem Hintergedanken, die christlichen Wertvorstellungen „unters Volk zu bringen“) – wenn die Kirchen dem Staat die Aufgabe der Schulbildung abnehmen wollen, bitte sehr. Das rechtfertigt aber noch lang keine Kirchensteuer auf Unternehmensebene. Ihrer Argumentation zufolge müsste es nämlich dann auch auf Unternehmensebene Abgaben für all die ehrenamtliche Tätigkeit im Sanitätswesen geleistet werden, von denen die Unternehmen ebenso mittelbar profitieren wie von Ihren Schulen. Nur: Das Sanitätswesen ist zumindest in Österreich Länder- bzw. Gemeindesache, dh Gemeinde und Land kommen dafür auf. Sehen Sie die Widersprüche in Ihrer Argumentation?
Redaktion benachrichtigen Kirchensteuer für Konzerne?
#26   iustitia   17:58:09 | Samstag, 24. Juni 2006
Klassischer Fall von „über drei Ecken ist auch nicht richtig“
Sehr geehrter Herr Guttenberger,
die Kirchensteuer in Deutschland und Österreich sind als Einzelleistung des einzelnen erwerbsfähigen Staatsbürgers konzipiert, wobei die Kirchensteuer zusammen mit der Einkommensteuer abgeführt wird. Sinn und Zweck dieser Aktion ist es, bestimmten Glaubensgemeinschaften Zuwendungen zufließen zu lassen; dies hat auch kirchenhistorische Gründe (ehemals sehr starker Einfluss der Kirche auf die Herrscherhäuser). Steuern sind (bis auf die Mehrwertsteuer vielleicht) nach dem „Verursacherprinzip“ konzipiert, dh derjenige, der den direkten Nutzen von einer staatlichen Leistung hat, soll dafür auch Steuern zahlen. Von Glaubensgemeinschaften profitieren Kapitalgesellschaften allerdings keineswegs, auch wenn Sie von irgendwelchen Orden geführte Schulen als Beispiel anführen. Schließlich ist Sinn und Zweck der katholischen Kirche grundsätzlich nicht jener, Schulen zu erhalten :-S Im Übrigen werden solche Schulen ohnehin durch die Beiträge der Eltern erhalten bzw. durch staatliche Zuschüsse – zu diesen Zuschüssen leisten die Kapitalgesellschaften bereits jetzt einen wichtigen Beitrag über die Körperschaftsteuer. :-) Für eine Kirchensteuer, die auf Ebene der Körperschaftsteuer eingehoben wird, fehlt jegliche rechtliche Grundlage und würde ein solcher Eingriff einen unzulässigen Eingriff in verfassungsrechtliche die Erwerbsfreiheit darstellen.
Redaktion benachrichtigen Kirchensteuer für Konzerne?
#24   iustitia   17:35:11 | Samstag, 24. Juni 2006
Offenbar notwendig, dass ich mich mal wieder zu Wort melde :-)
ad sacerdos helveticus: Was heißt, ein Mitglied einer Glaubensgemeinschaft hätte mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen? Und was ist mit einer allfälligen Klage auf Exekution? Sowohl in Deutschland als auch in Österreich hat eine Glaubensgemeinschaft das Recht, ausständige Kirchensteuerbeträge vor Gericht einzuklagen – wohl eine deutlich effizientere Methode, als es der Ausschluss aus der Gemeinde wäre (jemand wird wohl nicht bereit sein zu zahlen, wenn er sich ohnehin nicht mehr in der Gemeinschaft verankert sieht; würde er ausgeschlossen, würde man ihm wahrscheinlich noch einen Gefallen tun).
Mal abgesehen davon, dass für mich rechtswissenschaftlich nicht ganz erklärlich ist, warum juristische Personen Kirchensteuer zahlen sollten – aus rechtsphilosophischer Sicht ist dieser Vorschlag unsinnig, schließlich kann eine AG die Angebote der Glaubensgemeinschaften auch nicht „persönlich“ in Anspruch nehmen, sondern bestenfalls deren Arbeitnehmer – dann sollten jedoch auch diese als „Nutznießer“ die Kirchensteuer zahlen. :-) ;-)
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#81   iustitia   15:54:49 | Samstag, 24. Juni 2006
Mischt man Äpfel mit Birnen, gibt’s noch keine „Bärpfel“
Offenbar hat keiner, der sich furchtbar über die Eltern aufregt, bemerkt, warum die Eltern wirklich geklagt haben: Sie haben geklagt, weil die Mediziner trotz der Vorinformation, dass eine Behinderung des noch ungeborenen Kindes höchst wahrscheinlich ist, eine wichtige Voruntersuchung (Fruchtwasseranalyse) unterlassen haben bzw. es verabsäumt hatten, die Eltern über diese Diagnosemöglichkeit zu informieren. Damit verletzten die Mediziner ein elementares Patientenrecht, nämlich das Recht auf Aufklärung bezüglich verschiedener Untersuchungsmethoden, Behandlungsformen, etc., was einen ernst zu nehmenden Kunstfehler darstellt. Dass die Eltern, wenn die Untersuchung durchgeführt worden wäre und sie von der Behinderung des Kindes gewusst hätten, dieses vielleicht hätten abtreiben lassen, ist für das Vorliegen dieses ärztlichen Kunstfehlers und den daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen der Eltern gegenüber den Ärzten vollkommen unerheblich. In der gerade laufenden Debatte aber werden vollkommen legitime Schadenersatzansprüche mit einer Abtreibungsdebatte vermischt – das eine hat mit dem anderen aber genau gar nichts zu tun. Also bitte nicht über die Eltern schimpfen, sondern wenn, dann eine halbwegs sachliche Debatte über Abtreibung ja/nein führen (weil letzteres offenbar am meisten die Gemüter erhitzt hier). :-S
Redaktion benachrichtigen Raus mit der Wahrheit
#153   iustitia   15:32:12 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Schon wieder was falsch verstanden…
Diese Kausalitätskette „etwas passiert, ALSO stellen wir es straffrei“ gibt es in keiner Rechtsordnung – die Straffreistellung wird nur dann ermöglicht, wenn sich die betreffende Gesellschaft auf gewisse Ausnahmetatbestände geeinigt hat, zB Unmündigkeit des Täters oder Volltrunkenheit oder Unzurechnungsfähigkeit, dh es wird die Tat an sich zwar nicht straffrei gestellt, aber der Gesetzgeber hat erkannt, dass es doch gewisse Gründe für eine solche Tat geben kann, die diese rechtfertigen (daher heißen die Gründe auch Rechtfertigungsgründe und Schuldausschließungsgründe). zB Körperverletzung bleibt dann straffrei, wenn man sich selbst in Notwehr zu verteidigen versucht.
Außerdem wich der Vizerektor der Uni Wien nicht der Gewalt, er wollte das Gebäude der Uni Wien, für das er verantwortlich ist, schützen vor allfälligen Ausschreitungen – die mit ziemlicher Sicherheit gekommen wären, Beispiele sieht man in Wien am Fleischmarkt ja oft genug. Mal abgesehen davon frage ich mich, ob es nicht hin und wieder sinnvoller ist, der Gewalt auszuweichen, als die direkte Konfrontation zu suchen? Vor allem dann, wenn schon vor dieser Konfrontation erkennbar ist, dass eine sinnvolle Diskussion nicht möglich, weil nicht erwünscht ist? Ich für meinen Teil würde einer solchen Zeitverschwendung ebenfalls aus dem Weg gehen. ;-) Übrigens, liebes Pünktchen: Habe andere Kommentare von die auch gelesen, in einigen Foren stehen noch Antworten/Reaktionen/Entschuldigungen/… deinerseits aus :-)
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#151   iustitia   15:05:03 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Also noch mal von vorne…
Folgendes: Es gibt keinen statistisch beweisbaren Zusammenhang zwischen „ein Tatbestand ist strafbar, daher wird diese Tat seltener begangen“ und „ein Tatbestand ist nicht strafbar, daher häufiger zu finden“ – die Strafgesetzgebung ist Ausfluss der moralisch-ethischen Vorstellungen einer Gesellschaft, auch die Strafzumessungen werden von der Gesellschaft vorgeschrieben, weil man früher man davon ausging, dass es eine Art „Generalprävention“ gäbe, heute hat man erkannt, dass eine Strafe bestenfalls spezialpräventiven Charakter entwickeln kann, dh Ihre Vorstellungen gehen (mal wieder) an der Realität vorbei.
Und: Die Uni Wien kapitulierte nicht vor der Gewalt, sondern machte lediglich von ihrem Recht Gebrauch, gewisse Veranstaltungen zu untersagen. Liebes Pünktchen, es gibt nicht nur das aktive Koalitionsrecht (dh Erlaubnis zu Zusammenschlüssen zur Vertretung einer gemeinsamen Position) und das aktive Recht auf freie Meinungsäußerung, es gibt auch das negative Koalitionsrecht (dh Recht darauf, einer solchen Versammlung nicht beizuwohnen bzw. eine solche Versammlung im eigenen privaten Einflussbereich zu unterbinden) und ein „negatives“ Recht auf Meinungsäußerung (dh ich kann nicht gezwungen werden, mir jeden Schwachsinn anhören zu müssen, den irgendein Hassprediger so von sich gibt). Die Uni Wien als nicht-staatliche Institution hat daher vollkommen legitimerweise von diesen Rechten Gebrauch gemacht, mehr nicht.
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#43   iustitia   14:14:46 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Hallo Benedikt
Danke, jetzt verstehen wir uns :-] Bin grundsätzlich auch der Meinung, dass es nicht verwerflich ist, nur von Zinsen aus einem Vermögen zu leben – allerdings denke ich schon, dass die Art und Weise, wie man zu einem derartigen Vermögen kommen kann, sehr wohl verwerflich sein kann (zB Handel mit Drogen, Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, …)
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#41   iustitia   14:09:48 | Donnerstag, 22. Juni 2006
… dann würde ich Ihnen empfehlen,
schnellstens in die USA auszuwandern! :-P
Mal abgesehen davon, dass ich als Göttin des Rechts keinerlei Hasstiraden gegen die USA geäußert habe, sondern lediglich rechtliche Tatsachen festhielt ;-) , darf ich Sie daran erinnern, dass zumindest in Europa der Grundsatz der Meinungsfreiheit noch immer nicht abgeschafft wurde? :-S Mit anderen Worten: Es steht mir nicht nur frei, erwiesene Tatsachen zu veröffentlichen, sondern diese auch zu kommentieren. Wenn Sie sich dadurch auf den Schlips getreten fühlen, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen, dann sollten Sie wirklich in die USA auswandern, dort ist die Zensur ja mittlerweile wieder im Kommen :-P
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#39   iustitia   14:00:32 | Donnerstag, 22. Juni 2006
An das Möpmöp
Vielen Dank, Sie haben meine Botschaft verstanden :-)
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#37   iustitia   13:51:31 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Lieber Deusexmachina!
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu. :-] I. hat tatsächlich eine sehr eingeschränkte Weltsicht (leider kann ich aufgrund ihrer bisherigen Postings nicht davon ausgehen, dass ihr voriger Beitrag ironisch gemeint war :-S ) .
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#34   iustitia   13:44:45 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Nebensächlichkeiten
Seid wann ist das Recht auf Leben eine Nebensächlichkeit? Das Recht auf Leben ist das höchste Gut eines Menschen! (und eine Verletzung desselben wird von den Rechtsordnungen der Welt auch am schärfsten bestraft) Mal abgesehen davon, dass unter der Politik der USA nicht nur die Amis selber leidern müssen (was mich nicht besonders stören würde, schließlich könnten sie ja selbst mittels Wahlrecht eine Änderung herbeiführen), sondern auch wir Europäer, da die USA einen wesentlichen Einfluss auch auf die europäische Politik haben (Stichwort: GATS – Drängen der USA, Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsversorgung zu liberalisieren, Stichwort: Geldpolitik – Einfluss des Dollar auf den Kurs des Euro, Stichwort: Menschenrechte – Verstöße gegen die Menschenrechte durch Amis werden nicht vor dem Internationalen Gerichtshof verhandelt, sondern gar nicht, dh keine Verurteilung der Täter möglich; Stichwort: Kioto-Abkommen – die USA weigern sich, dem Abkommen beizutreten und den Schadstoffausstoß zu reduzieren, davon sind auch wir in Europa beeinflusst, schließlich leben wir ja nicht in einem Glashaus)
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#32   iustitia   13:30:47 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Sankt Josef-Blaba
Fein, wenn sich ein Verirrter zum Thema „Todesstrafe“ bzw. „Verwirkung des Rechts auf Leben durch Mord“ äußert – das ist seine private Meinung, ist allerdings für einen sinnvollen theologischen oder meinetwegen auch rechtswissenschaftlichen Diskurs entbehrlich. Grundlage des christlichen Lebens ist die Bibel und dort steht wie gesagt nicht so ein Schmafu drin. Abgesehen davon, dass sich die Moraltheologie seit dem Erscheinen dieses von Ihnen zitierten Pamphlets vor rund 30 Jahren weiterentwickelt hat. :-S
Ad Benedikt: Ich wüsste gerne, woher Sie den Unsinn mit „der Staat borgt sich Geld von der Bank aus“ haben :-] Ich habe Jus und BWL absolviert, in keiner Rechtsquelle findet sich ein Hinweis darauf (nachdem der Staat ja nur auf Grundlage der Gesetze handeln darf…). Würde mich daher interessieren, welche Bank Sie meinten? Erste Bank, Bank Austria, Dresdner, …? :-] Mal abgesehen davon: Wenn sich ein Staat von einer Bank Geld leihen würde für die Zinszahlung von Staatsanleihen, so müsste er auch hierfür Zinsen zahlen (die Bank wird ihm schließlich das Geld nicht gratis zur Verfügung stellen) – und wo bekommt er dann das Geld her?
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#30   iustitia   13:17:07 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Wir sind wohl eine kleine Schwarz-Weiß-Malerin, hm?
1. Wer sagt, dass jemand tatsächlich ein Mörder ist, nur weil er als solcher verurteilt wurde? Sagt Ihnen der Begriff „Justizirrtum“ etwas? o.O Sowas soll auch in den USA schon mal vorgekommen sein. Tja und dann würde ein unschuldiger (!) Mensch verurteilt werden – ist das etwa richtig?
2. Haben Sie unrecht, wenn Sie meinen, dass „von der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens jene ausgeschlossen sind, die todeswürdige Verbrechen begangen haben“ – davon steht weder in der österreichischen, noch in der deutschen Verfassung etwas. Auch in der Bibel finde ich keine entsprechende Stelle. Mich würde daher interessieren, wie Sie zu einer solchen Überzeugung gelangen, sie entbehrt nämlich jeder rechtlichen und theologischen Grundlage. o.O
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#27   iustitia   12:46:08 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Wir sind so gut, wir sind so toll…
Mir sind mehrere logische Fehler in der Diskussion aufgefallen:
Erstens die USA als moralisches Vorbild zu nehmen. Das Recht auf Leben besitzen nämlich nicht nur ungeborene Babies, sondern alle Menschen (steht in den USA sogar in der Verfassung), trotzdem werden nach wie vor jedes Jahr mehrere Hundert Menschen hingerichtet – auch wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Straftat strafunmündig (dh Kinder) waren oder geistig behindert, dh nicht in der Lage, die Konsequenzen ihrer Tat zu überdenken. So viel zu Thema „Schutz des Lebens“. o.O Meines Erachtens ist Europa in diesem Punkt deutlich fortschrittlicher (siehe JGG und StGB in Österreich).
Zweitens: Benedikt liegt falsch, wenn er denkt, dass keiner ärmer wird, wenn er in Schatzbriefe investiert. Der Staat gibt Schatzbriefe aus, um kurzfristig an Geld zu kommen, ohne Steuern erhöhen zu müssen. Allerdings muss er für dieses Geld Zinsen zahlen – nachdem der Staat aber über die Allgemeinheit finanziert wird, muss der Staat irgendwo sparen, um die Zinsen bezahlen zu können (meist bei Sozialleistungen). Soviel zum Thema „es wird keiner ärmer, wenn man in Schatzbriefen des Staates investiert“. Das hat nichts mit Rotpropaganda zu tun, sondern ist Lehrstoff von „Mikro-/Makroökonomik I“ an der WU Wien (im ersten Studienabschnitt) ;-)
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