Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Der Kardinal hat recht! Man kann keinen grundsätzlichen Wahrheitsrelativismus vertreten, der nicht auch
die eigenen Aussagen einschlösse! Das eben ist so merkwürdig an Küng: er bekämpft das unfehlbare Lehramt,
geriert sich aber selber päpstlicher als Pius X. Ein tragischer Fall von Reflexionsausfall!
Abtreiber Stapf läßt sich von der Münchener Abendzeitung als Mobbing-Opfer bedauern Er behauptet: die
„Patientinnen kommen nach den Gesprächen auf der Straße oft weinend, verwirrt und wütend in die Klinik…Die
werden richtiggehend schickaniert und wollen sich anschließend keinen weiteren Termin mehr geben lassen“
Die Ordnungsbehörden, die über Wochen in Zivil das Ganze beobachtet haben, können dies jedoch nicht
bestätigen! Der Richter kauft es ihm auch nicht ab! Aus dem SPIEGEL von 1998 / 35: Medizin studierte
Stapf zunächst nur, um vom Wehrdienst zurückgestellt zu werden. Er hat nie promoviert, die Facharztausbildung
zum Gynäkologen in Wiesbaden brach er nach zwei Jahren ab… Fünf Jahre arbeitete er als Notarzt, 1980
eröffnete er mit einem Kollegen in Wiesbaden seine erste gutgehende Abtreibungspraxis. Zwei Jahre später
landete er für ein paar Wochen im Gefängnis wegen des Konsums von Kokain. Ein Drogendealer hatte ihn
verpfiffen. Als er herauskam, hatte die Bank sämtliche Kredite gekündigt. Stapf saß auf zwei Millionen
Mark Schulden, die zum Teil durch den Verkauf der Praxis getilgt wurden… Vier Jahre lebte er als Hausmann
und Vater in Wiesbaden, nach weiteren fünf Jahren hatte er sich durch die Mitarbeit in einer gynäkolog.
Praxis im hess. Langen finanziell saniert… Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelte gegen ihn wg.
Mordverdachts: Der Arzt sollte in den siebziger Jahren vier unheilbar an Krebs erkrankten Frauen die Todesspritze
gegeben haben.(Spiegel 1998 / Nr. 35) @Toussaint: schwache Performance, die Sie hier zeigen!
Aus der Vergangenheit des Abtreibers Friedrich Stapf Medizin studierte Stapf zunächst nur, um vom Wehrdienst
zurückgestellt zu werden. Er hat nie promoviert, die Facharztausbildung zum Gynäkologen in Wiesbaden
brach er nach zwei Jahren ab… Fünf Jahre arbeitete er als Notarzt, 1980 eröffnete er mit einem Kollegen
in Wiesbaden seine erste gutgehende Abtreibungspraxis. Zwei Jahre später landete er für ein paar Wochen
im Gefängnis wegen des Konsums von Kokain. Ein Drogendealer hatte ihn verpfiffen. Als er herauskam, hatte
die Bank sämtliche Kredite gekündigt. Stapf saß auf zwei Millionen Mark Schulden, die zum Teil durch
den Verkauf der Praxis getilgt wurden. Den Rest stotterte der ruinierte Mediziner in Raten ab. Vier Jahre
lebte er als Hausmann und Vater in Wiesbaden, nach weiteren fünf Jahren hatte er sich durch die Mitarbeit
in einer gynäkolog. Praxis im hess. Langen finanziell saniert. 1991 eröffnete er mit Unterstützung
des damaligen Stuttgarter Gesundheitsreferenten und Ersten Bürgermeisters Rolf Thieringer (CDU) eine
private Abtreibungsambulanz in den Räumen der städt. Frauenklinik Berg. Thieringer begründete sein
Votum für Stapf: „Ihre Kokaingeschichte sehe ich als Jugendsünde an, Stuttgart ist schließlich auch
in der Drogenrehabilitation engagiert. Sie haben den Vertrag.“ … Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelte
gegen ihn wg. Mordverdachts: Der Arzt sollte in den siebziger Jahren vier unheilbar an Krebs erkrankten
Frauen die Todesspritze gegeben haben.(Spiegel 1998 / Nr. 35)
Dusselexmaschina, alias DDL, alias: Dominique Toussaint spreizt sich weiter auf und belästigt uns mit
seinen persönlichen Problemen. Er hat sich offenbar im Net so viele Feinde gemacht, daß auch hier in
Kreuz.net nun schlechtere Zeiten für ihn anbrechen. Seine Krokodilstränen beim Thema „persönliche
Diffamierung“ rühren niemanden: er selber ist ja der Großmeister in dieser Disziplin !!! Wann immer
ihm die Argumente ausgehen, verlegt er sich auf Unterstellungen zur Person und Beschimpfungen seiner Gegner
und erweist sich so als wahrer König der Forentrolle im dtspr. Web! Puh, … was für eine widerliche
Erscheinung!
Bruder Theophil Volle Zustimmung, Bruder Theophil! Daß es DDL nicht langsam peinlich wird, sich hier
so aufzuspreizen! Als ob es jemanden interessiert, ob Julia A. seinerzeit minderjährig war oder nicht
oder in welchen Blogs sich Toussaint so herumtrollt und mit welchen jurist. Konsequenzen! Alles, was Dominique
Toussaint hier und in seinem Blog so äußert zu den Themen Pädophilie, Lebensrecht Ungeborener und Behinderter
usw. paßt jedenfalls fugendicht zu den schlimmsten Vorwürfen, die gegen ihn als Privatperson erhoben
werden.
DöDeL Ich frage mich wirklich, wie lange DDL noch mit seinen Lügen (DDL = „Du darfst lügen“) und privaten
Obsessionen die Foren auf Kreuz.net vollmüllt. Erkenntnisfortschritte sind von seinen Beiträgen nicht
zu erwarten, da er selbst widerlegte Irrtümer wiederholt. Kein Wunder, daß er als einer „der unangenehmsten
Erscheinungen des deutschen Webs“ bezeichnet wird. Krankhafter Egomane, grüner Kläffer, merkbefreiter
Forentroll… gräßlich, puh!!!
dusselexmachina = DDL = Dominique Toussaint Wiederholungen bewahrheiten keine Lüge. Hier aus dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.5.1993: [link]Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches
Leben, auch das ungeborene, zu schützen… Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben
zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts
des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter
begründet. … Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher
Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet
und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot
des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar
verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes. Der Schwangerschaftsabbruch muß für
die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten
sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur
für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es
selbst der Mutter, überantwortet werden.[link]…w.ejura-examensexpress.de/…kurs/entsch_show.php?Alp=1&Seite=0&…&
dusselexmachina und das Baby zum Selberbasteln: Es geht nicht um dieses Individuum, um diese Person. Es
geht um eine … negative Eigenschaft, die man verhindern möchte. Erinnert das nicht an etwas ?
Der FAZ-Artikel Und hier myblog.de/kewil/art/3858897 geht’s zum FAZ-Artikel über die billige Diffamierungskampagne
gegen den Kardinal! (Im dortigen Leserforum auch ein Link zum URH-Text!) Danke, kreuz.net! :)3
Methusalixens Absurditäten Liegt dann die Leber der Frau im Ausland, oder im Inland? Von der Frau aus
gesehen. Die Leber liegt im Inland! Die Frau könnte zur Vernichtung der Leber aber Hilfstruppen von außen
(Mediziner) anfordern! Aber warum sollte sie das tun? Auf keinen Fall kann es ihr freigestellt sein, ein
fremdes Leben in ihrem Körper mit äußerer Hilfe zu töten!