Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Alles zu seiner Zeit, Herr Lingen! Vielleicht konzentrieren Sie sich zunächst einmal auf Ihre eigenen,
nahliegenden Probleme. Ich kann Sie nur bitten mit dem „Psychiater Oswald“ das von ihm anberaumte Gespräch
auf freiwilliger Basis zu führen – denn die Alternative dazu besteht sehr wahrscheinlich in einem sechswöchigen
Aufenthalt in einer entsprechenden psych. Einrichtung. Da hat der „Psychiater Oswald“ wenig Spielraum,
das würde dann vom Gericht angeordnet Man wird keine Ausnahme für Sie machen, man folgt einfach den
dafür vorgesehenen Regeln (ungeachtet wie Sie dies bewerten). Es ist für diese Herrschaften ROUTINE,
und Sie sind ein Fall für sie wie viele andere. Um es deutlich zu sagen: Ich teile Ihre Positionen nicht,
und ich hoffe Sie finden aus Ihrer Selbstrechtfertigungslehre wieder heraus. Aber es widerstrebt mir auch,
einen Menschen sich immer tiefer vestricken zu sehen. Erinnern Sie sich noch, wie Jesus in der Nacht,
da man ihn seinen Feinden übergab reagierte, als Petrus (laut Johannes) einem der Häscher ein Ohr abschlug?
Auch wenn Sie das Vorgehen gegen Sie leider als Unrecht empfinden – erinnern Sie sich an die vielen Zeugen
der Kirche, und wie aufrecht diese ein viel schwereres Los auf sich nahmen als Ihnen bevorsteht. Da wurden
keine Hausverbote erteilt, da wurde stolz und aufrecht für die Überzeugung eingestanden – auch wenn
diese in den Augen der „Obrigkeit“ verdammenswert war.
Vielen Dank, Artois, auch wenn ich diesen Namen beibehalten werde (der nicht despektierlich gemeint ist,
sondern mich selbst stets an meine Begrenztheit erinnern soll) schätze ich Ihre Geste hoch und fühle
mich nicht weiter ehrverletzt. Auch Ihnen, engelhardt, danke ich für Ihre Anmerkung. Ob Ihr pauschale
Feststellung hier jeden Einzelfall abdeckt bezweifle ich. Vielleicht haben Sie auch eine andere Reaktion
von Artois erwartet. In diesem Falle hätten Sie sich wohl geirrt. Trotzdem ein Dankeschön für den Teil,
der als Unterstützung gemeint war.
Sie verwechseln mich und unterschätzen meine Gastfreundschaft, Herr Artois. Zudem lebe ich in einer Gesellschaft,
die sich in Ausprägung christlicher Werte dazu entschieden hat, Hilfesuchenden Aufnahme und Schutz zu
gewähren – dort hinein fliessen auch meine Steuergelder. Vergessen Sie bitte nicht, dass die heilige
Familie selbst in Ägypten um Schutz nachsuchen musste! Sie bezeichnen mich als „wüsten Heuchler“, „Heuchler“
und „Lügner“. Es mag möglich sein, dass Sie meinen mich persönlich zu kennen und aus diesen privaten
Gründen solche Tatsachenbehauptungen aussprechen. Sie irren sich, Artois, wir kennen uns nicht. Ich fordere
Sie ernsthaft auf, die genannten ehrverletzenden Beleidigungen unverzüglich zurück zu nehmen! Ich gehe
wohlmeinend davon aus, dass Sie sich in meiner Person irren und daher zu solchen Behauptungen kommen.
Stellen Sie dies bitte öffentlich klar – so wie Sie mich hier öffentlich beleidigt haben! MfG
RECHTS – norm? Artois schrieb Maßnahme, die auch mit jeder Rechtsnorm in Einklang steht, ist: jeden ausländischen
Kriminellen, Fürsorgeempfänger, Bettler, Straßenmusikant etc. samt seiner Großfamilie ohne Widerpsruchsrecht
und ohne jeglichen Verzug abzuschieben. JEDER Rechtsnorn? Würde mich doch interessieren, in welchem Land
sie leben – in Deutschland ist mir so eine Norm unbekannt. Aber ich lerne gerne dazu – an welche „Norm“
denken sie? Vielleicht an Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantatstbar“? In welchem
Land sie auch immer leben – das ist ein schlimmes Land, packen Sie doch ihr Päckchen und kommen Sie nach
Deutschland! Sie schrieben Am besten man verpaßt den Typen auch noch ein Brandzeichen als „biologisches
Merkmal“ und ich wäre noch dümmer als ich schon bin wenn ich nicht anmerken würde: Das ist ein ganz
schlimmer Satz! Lernt man den in Ihrem schlimmen Land? Er ist neben der Menschenverachtung auch logisch
falsch (Brandzeichen als „biologisches“ Merkmal). Und machen Sie die Klammer zu, es zieht! – vielleicht
beruhigt Sie das Wort unseres Herren „Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen“ „Ich
bin im Gefängnis gewesen, und ihr seid zu mir gekommen.“ „Was ihr getan habt einem von diesen meinen
geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ Für diejenigen, die solches überfordert hat der Herr auch
einen weisen Ratschlag parat „Geht weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das bereitet ist
dem Teufel und seinen Engeln“
Professor Pater RA Lingen Dazu müsste er sich juristisch schlau machen lassen. Ich habe so das Gefühl,
der „Pater“ dünkt sich in dieser Hinsicht schlau genug. Wie sonst kommt man zu solche Sätzen: – „Verurteilungen
wegen „Beleidigungen“ sind immer vollkommen illegale Willkürakte.“ – „Mit der „Anordnung der Verhaftung“
ist bereits jetzt der Straftatbestand der äußerst schweren Drohung erfüllt. Würde diese Drohung umgesetzt,
läge auch das enorme Verbrechen des Sakrilegs vor“ Es ist zumindest selbstbewusst. Ganz nebenbei stellt
sich auch die Frage – wieso hat Lingen eigentlich keinen Wahlverteidiger benannt? Er bezeichnet, weil
der §140 StPO nicht richtig gelesen hat, den aktuellen Vorgang „Verbrechen X“, scheint ihn also wirklich
nicht einordnen zu können. Siehst schon aus, als würde er da etwas nicht so ganz ernst genommen haben
um jetzt leicht erstaunt feststellen zu müssen, dass seine Briefe erstaunlicherweise nicht zur Einstellung
des Verfahrens geführt haben. Die Taktik, sich gegen den Vorwurf der „Beleidigung“ dadurch zu wehren,
dass man den Personenkreis und die Art der Beleidigungen noch erweitert ist ebenfalls beachtenswert. Und
das geschieht ja nicht zufällig: „Auf die Vokabel „Freisler“ reagiert die „Justiz“ bekanntlich etwas
allergisch, deswegen (sic!) war es angezeigt, das Thema in unserer Stellungnahme erneut aufgegriffen zu
haben.“ Man kann schon den Eindruck bekommen der Herr sei nicht in der Lage seine Situation zu verstehen.
Mal gespannt, in wieweit dies berücksichtigt wird.
Auf die Spitze treiben Lingen weiss bei all den „üblicherweise“ gegen ihn verhängten Strafbefehlen anscheinend
gar nicht, für welche „Strafsache“ ihm nun ein Pflichtverteidiger zugeteilt wurde? Er wird von dieser
„Strafsache“ nicht erst durch den Brief seines neuen Verteidigers erfahren haben – da ist schon ein bisschen
was vorher in der Sache passiert. Kann ihm nicht entgangen sein – Offenbar ist hier die Unterscheidung
zwischen Stur- und Krankheit nicht so einfach zu treffen, richtigerweise muss dies geklärt werden, siehe
§§ 20; 21 StGB. Verweigert er sich dem Gutachter hartnäckig, dann wird er eben nicht auf ambulant sondern
stationär begutachtet. Die Schuldfähigkeit muss so oder so geklärt werden. Wenn er für sein Tun verantwortlich
ist , dann soll er die Verantwortung übernehmen und dazu stehen, anstatt auszuweichen und zu verdrängen.
Unsere Kirchengeschichte ist voll von Menschen, die ein ganz anderes Beispiel geben! Die Voraussetzungen
zur Bestellung eines Pflichtverteidigers erschöpfen sich nicht in dem von Lingen genannten Grund („erwartete
Mindeststrafe ein Jahr“), und wird hier wahrscheinlich auch gar nicht der Grund sein, siehe §140 StPO.
Die Perspektive, man wolle ihn „aber wahrscheinlich am liebsten endgültig kaltstellen“ die dramatischste,
wenn auch am wenigsten wahrscheinliche. Er wird so oder so begutachtet. Ob er das mannhaft annimmt oder
sich wie ein Kind hinschleifen lässt ist seine Wahl – falls sein Charakter bzw. seine „Störung“ ihm
eine Wahl lassen.