der doofe Lucas
Erstellt: 10:01:06 | Sonntag, 17. September 2006
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6 Lesermeinungen
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Zwei Briefe und eine Vorahnung
#77   der doofe Lucas   13:47:04 | Mittwoch, 17. Oktober 2007
Alles zu seiner Zeit,
Herr Lingen!
Vielleicht konzentrieren Sie sich zunächst einmal auf Ihre eigenen, nahliegenden Probleme.
Ich kann Sie nur bitten mit dem „Psychiater Oswald“ das von ihm anberaumte Gespräch auf freiwilliger Basis zu führen – denn die Alternative dazu besteht sehr wahrscheinlich in einem sechswöchigen Aufenthalt in einer entsprechenden psych. Einrichtung. Da hat der „Psychiater Oswald“ wenig Spielraum, das würde dann vom Gericht angeordnet
Man wird keine Ausnahme für Sie machen, man folgt einfach den dafür vorgesehenen Regeln (ungeachtet wie Sie dies bewerten). Es ist für diese Herrschaften ROUTINE, und Sie sind ein Fall für sie wie viele andere.
Um es deutlich zu sagen: Ich teile Ihre Positionen nicht, und ich hoffe Sie finden aus Ihrer Selbstrechtfertigungslehre wieder heraus. Aber es widerstrebt mir auch, einen Menschen sich immer tiefer vestricken zu sehen.
Erinnern Sie sich noch, wie Jesus in der Nacht, da man ihn seinen Feinden übergab reagierte, als Petrus (laut Johannes) einem der Häscher ein Ohr abschlug?
Auch wenn Sie das Vorgehen gegen Sie leider als Unrecht empfinden – erinnern Sie sich an die vielen Zeugen der Kirche, und wie aufrecht diese ein viel schwereres Los auf sich nahmen als Ihnen bevorsteht. Da wurden keine Hausverbote erteilt, da wurde stolz und aufrecht für die Überzeugung eingestanden – auch wenn diese in den Augen der „Obrigkeit“ verdammenswert war.
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#70   der doofe Lucas   14:36:53 | Dienstag, 16. Oktober 2007
Vielen Dank, Artois,
auch wenn ich diesen Namen beibehalten werde (der nicht despektierlich gemeint ist, sondern mich selbst stets an meine Begrenztheit erinnern soll) schätze ich Ihre Geste hoch und fühle mich nicht weiter ehrverletzt.
Auch Ihnen, engelhardt, danke ich für Ihre Anmerkung. Ob Ihr pauschale Feststellung hier jeden Einzelfall abdeckt bezweifle ich. Vielleicht haben Sie auch eine andere Reaktion von Artois erwartet. In diesem Falle hätten Sie sich wohl geirrt. Trotzdem ein Dankeschön für den Teil, der als Unterstützung gemeint war.
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#67   der doofe Lucas   13:20:21 | Dienstag, 16. Oktober 2007
Sie verwechseln mich
und unterschätzen meine Gastfreundschaft, Herr Artois.
Zudem lebe ich in einer Gesellschaft, die sich in Ausprägung christlicher Werte dazu entschieden hat, Hilfesuchenden Aufnahme und Schutz zu gewähren – dort hinein fliessen auch meine Steuergelder.
Vergessen Sie bitte nicht, dass die heilige Familie selbst in Ägypten um Schutz nachsuchen musste!
Sie bezeichnen mich als „wüsten Heuchler“, „Heuchler“ und „Lügner“.
Es mag möglich sein, dass Sie meinen mich persönlich zu kennen und aus diesen privaten Gründen solche Tatsachenbehauptungen aussprechen.
Sie irren sich, Artois, wir kennen uns nicht.
Ich fordere Sie ernsthaft auf, die genannten ehrverletzenden Beleidigungen unverzüglich zurück zu nehmen!
Ich gehe wohlmeinend davon aus, dass Sie sich in meiner Person irren und daher zu solchen Behauptungen kommen. Stellen Sie dies bitte öffentlich klar – so wie Sie mich hier öffentlich beleidigt haben!
MfG
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#65   der doofe Lucas   11:17:00 | Dienstag, 16. Oktober 2007
RECHTS – norm?
Artois schrieb Maßnahme, die auch mit jeder Rechtsnorm in Einklang steht, ist: jeden ausländischen Kriminellen, Fürsorgeempfänger, Bettler, Straßenmusikant etc. samt seiner Großfamilie ohne Widerpsruchsrecht und ohne jeglichen Verzug abzuschieben.
JEDER Rechtsnorn?
Würde mich doch interessieren, in welchem Land sie leben – in Deutschland ist mir so eine Norm unbekannt. Aber ich lerne gerne dazu – an welche „Norm“ denken sie?
Vielleicht an Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantatstbar“?
In welchem Land sie auch immer leben – das ist ein schlimmes Land, packen Sie doch ihr Päckchen und kommen Sie nach Deutschland!
Sie schrieben
Am besten man verpaßt den Typen auch noch ein Brandzeichen als „biologisches Merkmal“
und ich wäre noch dümmer als ich schon bin wenn ich nicht anmerken würde:
Das ist ein ganz schlimmer Satz! Lernt man den in Ihrem schlimmen Land?
Er ist neben der Menschenverachtung auch logisch falsch (Brandzeichen als „biologisches“ Merkmal).
Und machen Sie die Klammer zu, es zieht! –
vielleicht beruhigt Sie das Wort unseres Herren
„Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen“
„Ich bin im Gefängnis gewesen, und ihr seid zu mir gekommen.“
„Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“
Für diejenigen, die solches überfordert hat der Herr auch einen weisen Ratschlag parat
„Geht weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das bereitet ist dem Teufel und seinen Engeln“
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#30   der doofe Lucas   18:17:19 | Sonntag, 14. Oktober 2007
Professor Pater RA Lingen
Dazu müsste er sich juristisch schlau machen lassen. Ich habe so das Gefühl, der „Pater“ dünkt sich in dieser Hinsicht schlau genug. Wie sonst kommt man zu solche Sätzen:
– „Verurteilungen wegen „Beleidigungen“ sind immer vollkommen illegale Willkürakte.“
– „Mit der „Anordnung der Verhaftung“ ist bereits jetzt der Straftatbestand der äußerst schweren Drohung erfüllt. Würde diese Drohung umgesetzt, läge auch das enorme Verbrechen des Sakrilegs vor“
Es ist zumindest selbstbewusst.
Ganz nebenbei stellt sich auch die Frage – wieso hat Lingen eigentlich keinen Wahlverteidiger benannt?
Er bezeichnet, weil der §140 StPO nicht richtig gelesen hat, den aktuellen Vorgang „Verbrechen X“, scheint ihn also wirklich nicht einordnen zu können.
Siehst schon aus, als würde er da etwas nicht so ganz ernst genommen haben um jetzt leicht erstaunt feststellen zu müssen, dass seine Briefe erstaunlicherweise nicht zur Einstellung des Verfahrens geführt haben.
Die Taktik, sich gegen den Vorwurf der „Beleidigung“ dadurch zu wehren, dass man den Personenkreis und die Art der Beleidigungen noch erweitert ist ebenfalls beachtenswert. Und das geschieht ja nicht zufällig:
„Auf die Vokabel „Freisler“ reagiert die „Justiz“ bekanntlich etwas allergisch,
deswegen (sic!) war es angezeigt, das Thema in unserer Stellungnahme erneut aufgegriffen zu haben.“
Man kann schon den Eindruck bekommen der Herr sei nicht in der Lage seine Situation zu verstehen.
Mal gespannt, in wieweit dies berücksichtigt wird.
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#20   der doofe Lucas   14:38:33 | Sonntag, 14. Oktober 2007
Auf die Spitze treiben
Lingen weiss bei all den „üblicherweise“ gegen ihn verhängten Strafbefehlen anscheinend gar nicht, für welche „Strafsache“ ihm nun ein Pflichtverteidiger zugeteilt wurde?
Er wird von dieser „Strafsache“ nicht erst durch den Brief seines neuen Verteidigers erfahren haben – da ist schon ein bisschen was vorher in der Sache passiert.
Kann ihm nicht entgangen sein –
Offenbar ist hier die Unterscheidung zwischen Stur- und Krankheit nicht so einfach zu treffen, richtigerweise muss dies geklärt werden, siehe §§ 20; 21 StGB.
Verweigert er sich dem Gutachter hartnäckig, dann wird er eben nicht auf ambulant sondern stationär begutachtet. Die Schuldfähigkeit muss so oder so geklärt werden.
Wenn er für sein Tun verantwortlich ist , dann soll er die Verantwortung übernehmen und dazu stehen, anstatt auszuweichen und zu verdrängen.
Unsere Kirchengeschichte ist voll von Menschen, die ein ganz anderes Beispiel geben!
Die Voraussetzungen zur Bestellung eines Pflichtverteidigers erschöpfen sich nicht in dem von Lingen genannten Grund („erwartete Mindeststrafe ein Jahr“), und wird hier wahrscheinlich auch gar nicht der Grund sein, siehe §140 StPO.
Die Perspektive, man wolle ihn „aber wahrscheinlich am liebsten endgültig kaltstellen“ die dramatischste, wenn auch am wenigsten wahrscheinliche.
Er wird so oder so begutachtet. Ob er das mannhaft annimmt oder sich wie ein Kind hinschleifen lässt ist seine Wahl – falls sein Charakter bzw. seine „Störung“ ihm eine Wahl lassen.
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