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Werter Kurt, daß Sie hier das Stichwort Utilitarismus in die Diskussion werfen, offenbart das Ziel der
(nicht nur hier) geführten Debatte: 1. Objektiv ist die Frage der Abtreibung inutilis, wie nicht zuletzt
der Bericht der EU-Familienkommission belegt: Gesellschaftlich ist Abtreibung in höchstem Maße un-nützlich,
weil durch sie jährlich an 1,2 mio. „EU-Bürger“ eliminiert werden. 2. Subjektiv mag ein Abort utilis
sein; aber, weil er objektiv inutilis ist, kann er nur subjektive Utilität besitzen. 3. Für den Abort
Nützlichkeit zu postulieren ist also nur subjektivistisch oder individualistisch möglich. 4. Das individualistische
Nützlichkeitspostulat verweigert aber objektiv den Gebrauch korrekter Begrifflichkeit: Statt klar zu
sagen, daß Abort auf die Tötung eines Menschen hinausläuft (unabhängig, ob man „Menschsein“ hier als
Potenz oder als Akt versteht), bemüht man den Euphemismus des „Zellhaufens“, um begrifflich von der Tatsache
des Tötens abzulenken. 5. Wer in individualistischem Utilitarismus meint, Abtreibung rechtfertigen zu
können, der kann und darf in unserer FDGO diese Meinung vertreten und im Rahmen der staatlichen Gesetzgebung
auch dementsprechend handeln. Dann aber sollte dieser Individualismus aber auch den Mut zur korrekten
Begrifflichkeit aufbringen und klar sagen, daß er bereit ist, hier a) überhaupt eine Güterabwägung,
und b) die Abwägung ungleicher Güter (Leben vs. Lebensqualität) zuzulassen, die auf die Tötung eines
Menschen (in potentia oder in actu) hinausläuft.
Was, bitteschön, ist falsch daran, wenn man klüger wird und (möglicherweise sogar eigene) frühere
Fehler als solche erkennt? Nach dieser Logik müßten wir wohl auf viele Heilige verzichten (Ambrosius,
Augustin, Franziskus, Ignatius …). Im Übrigen: Süchtig bin ich auch; zunächst nach O2, dann nach
Kohlehydraten, Eiweißen und Fetten (in geeigneter Mischung), außerdem nach H2O, schließlich … , aber
das geht niemanden außer mir etwas an!
Wer Geister unterscheiden kann, mein lieber pneumat, erkennt mühelos, was schon lange an Ihrer orthographischen
Substanz „tief gezerrt“ hat, „was konsequenterweise auch zum“ Schluß „führte“, daß bei Ihnen die Elementarschule
ebenfalls in ihrem eigentlichen Bildungsauftrag gescheitert ist.
Werter Fragender (Fragen stellen ist immer gut und richtig), wenn es keine stichhaltigen Argumente gegen
irgendeine Liturgiesprache gibt, dann wohl auch nicht gegen die lateinische! Wenn man die Frage der Liturgiesprache
ohne ideologische Scheuklappen (die nur Zugpferde tragen) betrachtet, geht es im Gottesdienst um Gottes
Dienst an uns ebenso wie um unseren Dienst an Gott. Wenn Gott Gott ist und die Aussagen der kirchlichen
Dogmatik über ihn zutreffen, wird er Aramäisch ebenso verstehen wie Altkirchenslawisch oder Latein.
Wie gesagt: Das Problem liegt in der Ideologisierung!
Werter Daniel, seien Sie beruhigt; mein letztes Posting war ironischer Natur. Ich kenne Dominici gregis
custodiam und bin überzeugt, daß Pietro Gasparri kein Modernist war. Aber: Steckt in der reflexhaften
Modernismusabwehr mancher Poster nicht auch die Weigerung anzuerkennen, daß es ggf. sogar außerhalb
der Kirche (vielleicht sogar gegen sententiae probatae) richtige Erkenntnis geben könnte? Wenn diese
richtig wäre (Hypothese), dann wäre doch die kirchliche Lehre gefordert, sich mit ihr auseinanderzusetzen.
Reflexartige Abwehr unter Verweis auf dogmatisierte Wahrheiten führt da nicht weiter, oder?
Werter vineta (wo ist übrigens Ihr vinea?), nichts gegen die lateinische Kultsprache, und je öfter desto
lieber! Aber daraus Ideoligie machen … ? Das ist dem christlichen Glauben doch wesensfremd!
Werter Daniel, und auch Pietro Gasparri war ein Modernist (und Jude obendrein), weil er bemüht war, allgemeinjuristische
Erkenntnisfortschritte in der Kirche Christi zu etablieren, indem er das wunderbar einfache, leicht anwendbare,
jeden innerern Widerspruchs entbehrende Corpus Iuris Canonici zu einem („modernen“) vor allem aber applikablen,
systematischen Gesetzbuch (id est Codex Iuris Canonici) zu verändern! Ja, ja, es gibt hier (zu?) viele
Menschen, denen die Anstaltsaufsicht leichtfertig den Gebrauch moderner Kommunikationsmittel erlaubt
Fehlsichtigkeit? Daß das apostolische MP SumPont Argumente des archischismaticus für den außerordentlichen
Ritus aufgreift, ist mir neu; nach nochmaliger Lektüre des MP ist mir mehr als vorher unklar, worauf
sich diese Ihre Äußerung, werter „möchtegern“ beziehen sollte. Daß das vorstehend in der (3., 4.,
5. Fortsetzung?) veröffentlichte Interview bei kreuz.net-Lesern Zuschriften auslöst, würde für mich
noch nicht den Schluß auf ein allgemeines Interesse zulassen; ich würde eher annehmen, daß die allgemeine
Konditionierung doch noch nicht so weit fortgeschritten ist. Nur zur Klarstellung: Beileibe habe ich nichts
gegen die Zelebration des ritus extraordinarius; wer ihn (mit-) feiern will, der kann auf meine Zustimmung
rechnen! Dann aber sollte man doch wenigstens so ehrlich sein, Roß und Reiter zu benennen: Man feiert
ihn, weil man ihn (persönlich) für feierlicher, angemessener, heiliger, überlieferter, lateinischer
oder sonst etwas (im Komparativ) hält! Aber: Ich bitte darum, von Pseudo-Argumenten, Sprachhülsen, Wortgeklingel
oder Ideologemen verschont zu bleiben! Warum kann man nicht einfach sagen: Ich finde den außerordentlichen
Ritus schöner – warum müssen immer wieder irgendwelche Scheinargumente (z. B. die Toursmusseelsorge)
herhalten? Das ist doch nur Selbstbetrug!
Augustin Bea ein Jude? Wer kommt denn auf so verquaste Ideen? In der Augustin Bea Gedenkstätte in Riedböhringen
(Baden) ist die Herkunft des Kardinal belegt; für manche Leser mag der dort einzusehende „Ariernachweis“
Bewieskraft besitzen, da sie offensichtlich einer materialistischen „Blut-und-Boden-Ideologie“ näher
stehen als dem Wort des Evangeliums. Wer also solche Behauptungen (s. Überschrift) aufstellt ist entweder
für sie beweispflichtigt, oder er beweist im Verweigerungsfall bestenfalls seine intellektuelle Inferiorität.
Die verheirateten Frauen / Mütter vor der Erfindung des Muttertags haben die Feierlichkeiten der Bona
Dea begangen, die P. Clodius Pulcher 690 a. U. c. entweiht hat.
Diese wildromantische Story von der durch Exkommunikationsdrohung erzwungenen Nichtveröffentlichung ist
unsäglich schlecht und grotesk! Jeder halbwegs denkende katholische Amerikaner (1978 soll es solche ja
noch gegeben haben, wie mir vom „Hörensagen“ bekannt ist) würde ob der halbgaren Ansichten herzhaft
gelacht haben; bessere Argumente für die „Amtskirche“ nach dem schlimmen Pastoralkonzil gibt es ja kaum
als die hier – nolens volens – vorgetragenen. Welcher katholische Hierarch (in den USA oder anderenorts)
sollte sich die Mühe gemacht haben, Argumente zu unterdrücken, die (auch bei oberflächlichster Betrachtung)
nur für die „Amtskirche“ sprechen? Wahrscheinlich war der mangelnde Inhalt dieses Interviews damals der
einzige Grund, es nicht zu publizieren.
Grundsatzfrage: Warum um alles in der Welt werden die Leser hier mit den ephemeren Auffassungen marcellini
archischismatici behelligt, und das noch als Fortsetzungsroman? (Was Marcellinus zur Sünde sagt, erfahren
Sie nach der Werbeeinblendung!)
Oho, ein neues Argument für die lateinische Liturgiesprache: Da wird die Seelsorge an Touristen und Reisenden
einfacher! Wirklich überzeugend! Da ja alle Reisenden des Lateinischen mächtig sind (heute ist das anders
als in der Völkerwanderung, weil, da konnten die Reisenden es ja noch nicht), ist marcellinus schismaticus
also für die lateinische Liturgiesprache. Warum aber dann das hartnäckige Festhalten am außerordentlichen
(oder alten) Ritus, obwohl man da seine umfänglichen Lateinkenntnisse als Reisender gar nicht wirklich
braucht? Wären da die lateinisch rezitierten preces eucharisticae des ritus ordinarius nicht viel einheitsstiftender
als das halblaute (halbgare?) Gemurmel im ritus extraordinarius?
Werter Sozialkatholisch, 7 Fehler bei 22 Worten! Das ist gerade mal schwach ausreichend, wobei stets ein
Zusammenahng zwischen dem sprachlichen und dem intellektuellen Niveau zu bestehen pflegt!
Werter Sozialkatholisch, wer nichts richtig sagen kann, kann auch nichts Richtiges sagen! Im Buchhandel,
habe ich mir sagen lassen, werden günstige deutsche Grammatiken angeboten; auch die Volkshochschulen
mühen sich wacker an der Integrationsfront mit Deutschkursen für Ausländer. Aber die können das dann
wenigstens!
Werter ländlicher Bälgequäler, haben Sie schon in Erwägung gezogen, ob des fraglicher Leser nur versäumt
hat, seinem Pseudonym korrekterweise ein alpha privativum voranzustellen?
Es ist mir nicht erinnerlich, werter Sozialkatholisch, Sie unter Zuhilfenahme eines (mittlerweile) inflationär
gebrauchten Goethe-Zitats zu irgendwelchen Handlungen aufgefordert zu haben. Aber Ihr sprachliches Niveau
(sofern man das noch so nennen kann) steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der damit zum Ausdruck kommenden
inneren Aggressionshaltung gegenüber Leserzuschriften, denen Sie das intellektuelle Weihwasser kaum reichen
können. Haben Sie ein Problem mit Bildung, oder doch wohl eher ohne sie?
Werter Sozialkatholisch, solange man selbst den Unterschied zwischen Konjunktion und Pronomen nicht kennt
oder realisieren kann (z.B. das/daß), sollte man sich vielleicht nicht ganz so Vollmundig über die Intelligenz
derer auslassen, denen dieser Unterschied geläufig ist. Aber, bei Ihnen ists halt wie bei so vielen Schreibern
hier: Der an andere gestellte Anspruch steht in keinem Verhältnis zur eigenen Einlösung desselben!
Wenn das mit den „katholischen Nachrichten“ ernstgemeint wäre, müßte man sich in einer solchen Berichterstattung
tunlichst verkneifen, auf zwei „Vorehen“ einer Person hinzuweisen. Aus dem Umstand, daß die Ehe des Betreffenden
kirchlich geschlossen worden ist, folgt zwingend, daß alles Vorherige keine Ehen im kirchenrechtlichen,
moralischen oder sakramentendogmatischen Sinne Waren. Daraus wiederum folgt, daß der Betreffende nunmehr
erstmalig mutmaßlich gültig verehelicht ist. Außerdem wäre zu bedenken, daß das Insistieren auf unwesentlichen
und im Wesentlichen unwichtigen wie unrichtigen Sachverhalten durchaus geeignet ist, die persönliche
Integrität eines anderen schwer zu beschädigen.
Werter Sozialkatholisch, durch die Inkarnation und ihre (bildliche wie theologische) Ausschöpfung wird
das Mysterium der zwei Naturen in der einen Person nur größer, nicht kleiner! Außerdem hat Albert Schweitzers
Leben-Jesu-Forschung zutagegebracht, daß jede Zeit, jede theologische „Richtung“, jede gesellschaftliche
Entwicklung „ihren“ Jesus hatte, ohne „den“ Jesus gefunden zu haben, der ungerührt, so Schweitzer sinngemäß,
an diesen Interpretationen vorbei und in seine eigene Zeit zurückging.
Sehen Sie keinen (leisen) Widerspruch zwischen Link und Wertung? Die von Ihnen verlinkten Bilder bestehen
doch nur aus Namen an einer Galeriewand (mit einem deutenden Hinweis). Da ist das Graffitto mit dem eselsköpfigen
Kruzifixus aus Pompei aber blasphemischer! Doch leider ist dessen Künstler/Urheber unbekannt, so daß
man auf niemanden entrüstet zeigen kann!
Wenn die Darstellung Jesu in menschlichen Zusammenhängen und seine Sprache in Bilern und Gleichnissen,
die zur Bebilderung der Sprache einlädt (ich bin der gute Hirte; ich bin die Tür; ich bin der Weg; ich
bin, der da kommen soll; …) ein falscher Schritt in Richtung Vermenschlichung sein soll (ein kruder
Gedanke übrigens), weil es nicht auf seine göttlich Natur hinweist, dann wären sämtliche Jesusbilder
(Auferstehung und Maiestas Domini ausgenommen) und Kruzifixdarstellungen illegitim, weil sie nur den Menschen
zeigen, der gelebt, gelehrt und gelitten hat. Mit Ihrem Beitrag sind sie dabei, den Glauben, daß der
Gekreuzigte der Auferstandene ist (nicht andersherum!) in absoluter Transzendenz aufzulösen.
Werter Dr. Schlämmer, ich wollte mit der Anfrage keine persönlichen Marotten befriedigen, sondern nur
nachfragen, weil auch kollabierend einen interessanten Sinn ergäbe! Vale!
Verwechslung? Die Autorin den vorstehenden amorphen Gedankenkonglomerats hat wahrscheinlich (eine freud’sche
Fehlleistung?) Theodor Wiesengrund Adorno mit Simon Wiesenthal verwechselt. Gleichzeitig ist es tatsächlich
atemberaubend, welche argumentativen Volten die Autorin zu schlagen imstande ist. Mit Spannung sehen wir
(infolge der Fehlleistung) dem nächsten Artikel antgegen; nach den Roten und den Braunen werden darin
sicher die Juden (allgemein) und Simon Wiesenthel (speziell) für den Sittenverfall verantwortlich sein.
Mein Titelvorschlag: „Die Juden sind unser Untergang! – Mein Kampf gegen die jüdisch-pornographische
Unterwanderung des Christentums!“
Na, werter Alef, werfen Sie mal (anders als hier ansonsten üblich) nicht so inflationär mit dem Häresievorwurf
um sich, denn die Ästhetik ist eine der Liturgie inhärente und von ihr nicht zu lösende Dimension,
weil die sichtbare Schönheit der Liturgie auf die Schönheit und Gutheit des sie inspirierenden Gottes
verweist (sinngem. nach Balthasar, Herrlichkeit). Wenn aber Dinge, und auch ein Ritus fiele darunter,
verabsolutiert oder vergötzt werden, sind wir mühelos im Fetischismus, das dem Christentum wesensmäßig
fremd ist, weil es darin kein „heiliges Ding“ (B. Welte) gibt.
Wie der Maibaum der Perversion zum perversen Maibaum mutiert grenzt bereits an eine (vom Autor sicher
ideologisch abgelehnte) evolutive Mutation. Aber, daß dann auch noch ein Zentrum sprechen kann, übersteigt
mein bescheidenes Vorstellungsvermögen. Nimmt der Autor persönlichkeits- oder erkenntnisverändernde
Präparate ein?
Wissens, werter Florian, ich steh auf einem m. E. gesunden (und vom tridentiner Rechtfertigungsdekret
ebenfalls vertretenen) Standpunkt: Ich tu das Meine und kann darauf vertrauen, daß Gott das Seine schon
tun wird. Was wollen Sie denn da entgegentreten? Das ist, ich sagte es schon, Stumpfsinn. Das muß man
aber keinem sagen: Die Klugen wissen es, ein Hinweis allenfalls genügt da. Die Stumpfen werden oder wollen
es nicht wissen; jedes Wort „missionarischer Absicht“ ist da zuviel. Gesagt haben Sie das Ihre, dann vertrauen
Sie auch darauf, daß Gott das Seine tut. Eifer ist für alles (außer dem Hause des Herrn) unangebracht;
er verzerrt nur das Gesicht und benebelt den Geist.
Wieso entgegentreten? Den Klugen ist die Sinnlosigkeit dieses Stumpf-Sinns von selbst einsichtig; den
Stumpfen wird man es nicht einsichtig machen können. accipiat et faciat quid vult Dominus.
Also bei Hippolyt von Rom findet sich zwar der Opferbegriff nicht ausdrücklich, geht aber aus dem Einsetzungsbericht
(Qui cum passióni voluntárie traderétur …) klar hervor. In den so bösen (weil „handgestrickten“)
preces III u. IV findet er sich sogar mehrfach ausdrücklich. III: oblátio munda offerátur … offérimus
tibi … hoc sacrifícium vivum et sanctum … réspice … in oblatiónem … agnóscens hóstiam, cuius
voluísti immolatióne placári … haec hóstia nostræ reconciliatiónis IV: offérimus tibi … sacrifícium
tibi acceptábile et toti mundo salutáre … réspice … in hóstiam … pro quibus tibi hanc oblatiónem
offérimus … et offeréntium
Also, werter möchtegern-kathole, gehr es nach Ihnen nicht um die Veränderung selbst, sondern um deren
Quantität; es besteht also eine Parallelität zwischen Sprache und Inhalt: Weil sich Latein weniger verändert
als eine (rezente) Sprache, ist es der Liturgie angemessener als diese, weil in der Liturgie weniger veränderliche
(sic!?) Glaubensinhalte ihren Ausdruck finden. Nun gut, ich bin keine Liturgiewissenschaftlerin und will
mich daher nicht (abschließend wie angreifbar) festlegen; aber, daß der Canon romanus eine sehr alte
Tradition besitzt, die bis in die Zeiten zurückreicht, in der seine sprache noch lingua recens war, darüber
dürfte wohl Einvernehmen herrschen, oder? Es wirt ja aus bestimmter Provenienz immer wieder betont, der
außerordentliche Ritus sei kein „Kunstprodukt“. Also wird kaum zu bestreiten sein, daß die „circumstantes“
des (laut rezitierten) Canon (die „Flüsterrubrik“ ist ja m. W. erst eine Zutat des XIII. Jhdt.) diesen
noch als in ihrer Muttersprache vorgetragenen verstanden haben dürften. Wenn dies zutrifft ist doch zu
fragen, weshalb die Alten den Canon und die Messe in ihrer Muttersprache hören durften, wir Heutigen
aber nicht? Wenn es jenen erlaubt war und Gnaden erwarb, kann desgleichen doch für uns kaum ein Sakrileg
sein! Resp. woraus sich dann die größere Angemessenheit der lateinischen Liturgiesprache herleiten sollte,
wenn nicht daraus, daß sie heute eben nicht mehr in gleicher Weise verstanden wird, obwohl das einstens
zweifelsfrei anders war?
Werter Selbstdenkender, „schutzig ist, …“ Variation zum Thema: Was verrät der Gedanke über den Denker?
„Von einigen habe ich erfahren, er sei völlig davon überzeugt gewesen, daß es keinen sittsamen oder
in irgendeinem Körperteil reinen Menschen gebe, sondern daß die meisten ebenso (wie er) ihre Laster
leugnen und klug verbergen würden; daher würden jene, die ja vor sich selbst ihre Unanständigkeit bekennen,
auch die übrigen Vergehen gutheißen.“ (Sueton, Nero, 29)
Klarheit der Gedankenführung? Niemals behauptete ich einen Einfluß des genannten Lexicon auf den Canon
der Messe; aber Sie selbst räumen ja ein, daß es sich dabei um eine Erweiterung (d. h. Veränderung)
des lateinischen Wortschatzes handelt. Darauf verweisend argumentierte ich, daß sich also im Bereich
des Wortschatzes wohl doch eine (gewiß geringe) Veränderung ergibt. Wenn es diese Veränderung also
überhaupt gibt, ist die wieder und wieder behauptete Unveränderlichkeit der Sprache im Bereich des Wortschatzes
als solche widerlegt. Dies trifft auch (obzwar kaum in gleicher Offensichtlichkeit) auf die Arbeit des
Oxford Latin Dictionary zu, dessen verändernde Wirkung an der Bedeutungstiefe und -fülle des bekannten
lateinischen Wortschatzes ansetzt; also auch hier Veränderung, obwohl doch immer wieder die Unveränderlichkeit
der Sprache und des Wortschatzes behauptet wird. Nun, werden Sie sagen, das verändert aber doch den Sinn
des Canons nicht. Aber, woher wissen Sie das denn? Sind Ihnen (kraft welcher Eingebung) die Gedanken derer
bekannt, die weiland am römischen Canon mitformuliert haben. Deren Gedanken sind uns weder mit Latinum,
noch mit philologischem Studium abschließend zugängig, so daß auch die Aussagen des Canon durch die
lexikographische Arbeit der oxonianischen Gelehrten sehrwohl eine Bedeutungsnuncierung erlangen können;
zumindest ist das nicht auszuschließen. Auch daraus folgt: Wenn es Veränderungen (und seien sie anscheinend
noch so gering) geben kann, widersprechen sie der Unveränderlichkeit.
Die Wiederholung eines Irrtums macht diesen nicht richtig! Sicher, die leteinische Sprache verändert
sich nicht mehr; zumindest für viele (pro multis) nicht mehr so sichtbar, gibt doch die LEV bis heute
das immer wieder aktualisierte „Lexicon recentis latinitatis“ heraus. Also kann niemand mehr behaupten,
der lateinische Wortschatz ändere sich nicht. Aber, wird jetzt sicher entgegnet, die Grammatik, die Grammatik;
ja, die ändert sich wegen der fehlenden Sprachgemeinschaft natürlich nicht mehr, sonst wäre die Funktion
des lateinischen Ablativs wahrscheinlich schon auf den Dativ übergegangen, wie dies bereits im (Alt-)
Griechischen der Fall war. Schön und gut; aber wenn die fehlende grammatikalische Veränderung die Liturgieeignung
einer Sprache ausmacht, weil diese nicht mehr von vielen gesprochen und verstanden wird, haben wir das
nächste Problem: Warum durften dann die alten (scil. christlichen) Römer in lateinischer Sprache feiern,
obwohl sich ihre Sprache noch verändert hat und vor einer (klaren) Bevölkerungsmehrheit gesprochen wurde?
Das nämliche Problem gäb es dann (für die Antike) auch mit dem Griechischen. Die Frage mangelnder Veränderlichkeit
einer (vermeintlich) toten Sprache taugt also nicht als Argument für oder gegen eine Liturgiesprache.
Außerdem: Wenn es so um die lateinische Kultsprache geht, wieso hört man von ihr dann im außerordentlichen
Ritus so wenig?
Westentaschen- gegen Vulgärphilosophie? – Ist das die einzig verbleibende Alternative? Der alte Epikur
hat nun ganz und gar nicht verdient, daß er von Vulgärphilosophen mit vermeintlich epikuräischen Westentaschenphilosophen
in einen Topf geworfen wird; da stellen sich weder der eine noch der andere ein Reifezeugnis aus. Epikur
verfolgt nämlich sittlich das gleiche Ziel wie die Stoa: Den in sich ruhenden, von äußeren Einflüssen
unerschütterten Menschen. Aber: Epikur empfiehlt dafür einen anderen Weg! Während die Stoa im Verzicht
den Weg zur Ataraxie des Menschen erblickt, rät Epikur zum Genuß. So weit, so gut; aber: Der Epikurs
Genuß setzt stets die Überlegung voraus, daß nicht jede momentane Lustbefriedigung einen wirklichen
Lustgewinn im Hinblick auf das angestrebte Ziel darstellt. Essen ist gut; Völlerei aber schlecht. Wein
ist gut, Trunkenheit aber schlecht. Nur die sittliche Ausübung der Geschlechtlichkeit verschafft wirklichen
Lustgewinn, weil unsittliche zur Lustminderung führt. Wenn „Humanisten“ (deren angeblicher Humanismus
überdies nur ein Ettikettenschwindel ist) Epikur in Anspruch nehmen, begehen sie ebenso einen fundamentalen
Fehler wie Vulgärphilosophen, deren reflexhafter Epikuräismusvorwurf inflationär ist.
Facetia ex ephemeridis nuntiis Uxor quaedam garrula, quae maritum suum dum vivebat querelis perpetuis
male vexaverat, post quam obiit ille, cognovit sibi ne unum quidem assem in testamento eius relictum esse.
Itaque irata ad sculptorem iit qui sepulchrum mariti faciebat, et illi ‘Quid’ inquit in sepulchro mariti
mei inscripsisti?’. Et is ‘Inscripsi’ inquit ‘verba „Requiescas in pace“.’ Cui uxor ‘Haec’ inquit ‘duo
adde – „donec veniam“.
Gibt es auf Waldemar Bonsels bunter Blumenwiese auch den Kurs „Deutsch für Ausländer“? Schaden würde
es nicht, zumal ich die Biene sprachgewandter in Erinnerung habe. Einerseits sollte man sich natürlich
nur zu Wort melden, wenn man etwas zu sagen hat; das setzt aber logisch voraus, daß man des Wortes auch
mächtig ist!
Werter Verweser, dem Anschein nach gehören Sie zum Klerus der Erzdiözese, in der ich einige Zeit mit
direktem Blick auf den Steffel leben durfte. Wie ich sehe, hat Sie Ihre Verwesertätigkeit selbiger nicht
näher, sondern klarer Sicht näher gebracht. Vielen Dank für Ihre Zeilen, die in dieser leidigen Schlammschlacht
(in der viel Verwesung steckt) die Maßstäbe wieder geradegerückt haben. Viel Stärke wünsche ich Ihnen
für Ihre Auseinandersetzungen mit Ihrem entscheidungsschwachen (harmoniesüchtigen?) Ordinarius! Et vale!
Nur Menschenwerk, werter Landorganist? „All das, worüber gestritten wird ist doch nur menschliches Werk
und nichts, was den Glauben irgendwie beeinträchtigen könnte.“ (Zitat) Nun ja, so einfach ist das nicht:
Die Gliederung der Gesamtkirche in Diözesen/Teilkirchen ist göttlichen Rechts, denn bei ihnen handelt
es sich um kirchliche Verfassungskörperschaften. Mit den Pfarreien verhält es sich ähnlich: Zwar kann
ein Bischof (erstmalig) entscheiden, ob er seine Diözese in Pfrreien aufteilt; ist dies aber einmal geschehen,
besitzen auch diese den Charakter kirchlicher Verfassungskörperschaften. Sie gänzlich aufzuheben oder
„Strukturreformen“ durchzuführen, die darauf hinauslaufen stehen dann nicht mehr im Belieben des jeweiligen
Bischofs!
Falsch zitiert, oder interpretiert? Das Diktum lautet korrekt: „Lex orandi – lex credendi“ und reflektiert
den Zusammenhang zwischen Gebet und Dogmatik. Das Gebet ist danach maßstabsgebend für die Dogmatik und
nicht umgekehrt. Dogmatik, so auch die theologiegeschichtliche Entwicklung, reflektiert und interpretiert
das Gebet, nicht umgekehrt. Nach Vinzenz von Lerins ist nämlich das der Glaube der Kirche, was immer,
überall und von allen geglaubt wird/worden ist. Dogmatik repräsentiert demgegenüber aber bereits die
Metaebene der Reflexion über den Glauben. Daher besitzt die dogmatische Theologie primär deskriptiven,
nicht normativen Charakter. Diesen gewinnt die Dogmatik erst in der Abgrenzung von dem, was als nicht
dem Glauben der Kirche entsprechend beurteilt wird (quod semper, quod ubique, quod ab omnibus creditum
est).
Ist Geistesverwirrung ein Zustand, der bei kreuz.net-Postern progressiv um sich greift? Ist Kali nicht
die indische Göttin des Todes? Läßt das einen Schluß auf das Niveau der Pistings zu?
Frei nach dem berliner Polizeipräsidenten v. Richthofen (1890): „Die janze Richtung paßt uns nich!“
„Um es kurz zu machen: Der Karlspreis steht für die Zerstörung der christlichen Fundamente und für
den Aufbau der Neuen Weltunordnung. Der erklärte Tanz um die „höchsten irdischen Güter – Freiheit,
Menschlichkeit und Frieden“ ist in Wahrheit ein Kampf gegen die Wahrheit und für die Unmenschlichkeit.
Diese Wahrheit wird nicht toleriert. Wer die Wahrheit trotzdem vertritt, wird bis zum Äußersten diskriminiert.“
Worauf, wenn nicht auf irdische Güter, sollte sich ein irdisches Gemeinwesen ausrichten, das die positive
Religionsfreiheit in gleicher Weise zu gewährleisten hat wie die negative? Welche transzendenten Werte
sollte ein solches irdisches Gemeinwesen denn gewährleisten, welchen religigiösen Glauben denn privilegieren,
fördern oder gar vorschreiben? Natürlich werden mich nun gerade diejenigen angreifen, für welche die
Trennung zwischen Tron und Altar, zwischen (katholischer) Kirche und säkularem Staat in der Aufklärung
für den Geburtsfehler der Moderne an sich halten. Aber, wenn dem so ist, wieso sind es ebendiese, welche
z. B. gegen die nichtvorhandene Trennung zwischen Religion und Staat in Saudi Arabien protestieren? Wenn
es in Europa keine staatliche Meinungsdiktatur mehr gibt, wie sie Clemens Wenzel Metternich noch in der
Hl. Allianz durchzusetzen vermochte, welche Religion und Meinung hätten Sie denn ansonsten gerne vorgeschrieben?
Machen Sie da nicht eigene Vorlieben und Evidenzen zum Maßstab aller?
Werter Tridentinus, ist da bei Ihnen nicht der Wunsch der Vater des Gedankens? Den Attributen ordentlich-außerordentlich
(scil.: forma ordinaria vel extraordinaria) ist sehrwohl eine Differenzierung und Gewichtung inhärent.
Die von Ihnen unterstellten Motive, die den Pontifex mutmaßlich zu seinem MP (aus eigenem Antrieb!) bewogen
haben, sind doch rein spekulativ.
Nicht ganz klar? – Ganz klar! Kleriker haben (auch in der Diözese Feldkirch/Österreich) Anspruch auf
honesta sustentatio, was aus praktikablen Gründen bisher durch die Anlehnung an die staatliche Beamtenbesoldung
sichergestellt wird. Stellen Sie sich mal vor, werter HBR, die Diözese Feldkirch (oder eine andere in
D, AUT, CH) müßte im Verluf von zehn Jahren 100 zusätzliche Priester besolden, und das aus sinkenden
Kirchensteuereinnahmen! Das ginge wohl nur dann, wenn die Besoldungshöhe bei den vorhandenen Priestern
spürbar abgesenkt würde. Haben Sie da noch Fragen über die Provenienz solcher Äußerungen? Scheint
da die befürchtete Reklerkalisierung der Kirche nicht vorgeschoben aber leicht durchschaubar?
Werter Florian, wanns ena da mal nur net daischn, mit dem Geist und dem Körper so! Bestimmt sind Sie
blendend attraktiv, was ich Ihnen glaube, denn wenn Sie den Vergleich mit P. Wallner nicht scheuen, den
ich kenne, haben Sie sicher etwas vorzuweisen (und: wir haben entschieden zu wenige attraktive, maskuline
und erotische Männer in der Kirche; damit meine ich aber jetzt nicht Georg Gänswein mit dem notorischen
Schlafzimmerblick!). Auch den Zusammenhang mit der fortitudo fidei halte ich für schlüssig. Aber dabei
sollten Sie sich nicht auf Juvenals Satiren berufen. Den gesunden Geist in ebensolchem Körper erbittet
dort ein notorischer Säufer; aber nicht zur guten Besserung seines Lebens, sondern um weitersaufen zu
können! Bei P. Wallner weiß ich, daß dies nzutreffend ist; bei Ihnen hoffe und wünsche ich es.
Werter Mittendrin, es bestand (falls Sie meine Einlassungen weiter unten zur Kenntnis genommen haben)
kein Anlaß zur Annahme, ich hätte Ihr Posting inhaltlich kritisieren wollen. Die vom eigentlichen Autor
zusammengestellten Fragen zu Ge- und Verboren der lex vetera verraten nicht geringen Esprit, greifen sie
doch das von bestimmten Kreisen favorisierte Argumentationsmuster auf und führen es ad absurdum. Meine
Anmerkung sollte nur das sein, was sie ist: Ein Hinweis, Zitate als solche kenntlich zu machen, worin
Sie mir auch bereits zustimmten.
Werter Jörg, nicht vom Tridentinum sprach ich, auf dem meines Wissens keine Päpste abgesetzt wurden,
weil deren mehrere seinerzeit nicht mehr amtswalteten, sondern vom (XVI. oec.) Constantiense (1414-1418),
von denen mindestens einer sicher zwangsweise abgesetzt wurde (der Spanier). Gleichzeitig verwarf es (worauf
mich Ihr Beitrag wieder einmal stoßen ließ) die Irrlehren des Iohannes Hus, in denen es unter anderem
heißt: „Papa non est verus et manifestus successor apostolorum principis Petri, si vivit moris contrariis
Petro: etsi quaerit avaritiam, tunc est vicarius Iudae Iscarioth. Et pari evidentia Cardinales non sunt
veri et manifesti successores collegii aliorum apostolorum Christi, nisi vixerint more apostolorum, servantes
mandata et consilia Domini nostri Iesu Christi.“ (D639) Nach Entschließung des Konstanzer Konzils (sessio
XV., 6. Juli 1418) muß der Papst also nicht more Petro leben, um successor Petri zu sein; und die Herren
Kardinäle müssen die mandata et consilia unseres Herrn nicht halten, um rechtmäßige Nachfolger des
Kollegiums der Apostel zu sein. Und weiters wird der Satz verurteilt: „Nullus est dominus civilis, nullus
est praelatus, nullus est episcopus, dum est in peccato mortali.“ (D656) Da bricht der Sedisvakantismus
doch glatt in sich zusammen, und das durch Konzilsbeschluß! (Oder trat die Sedisvakanz nicht doch schon
beim Constantiense ein? Muß da nicht die sedisvakantistische Argumentation neu justiert werden?)
Auf Waldemar Bonsels großer Blumenwiese gibt es weder Tasten für die Interpunktion, noch Regeln für
die Orthographie; das wissen wir bereits. Auch Intelligenz ist dort nur in in kerbtierüblichen Dosierungen
verfügbar, das sehen wir hier!
Mit nurmehr geringen grammatikalischen Vorbehalten anerkenne ich, daß Neutralität für schweizer Politiker
unabdingbar ist, in einer so neutral(isiert?)en Nation!
Werter Rudolfus, Sie kennen ihn nicht; ich kenne ihn nicht und der Autor …? Selbst wenn er ihn denn
kennte, wie wollte er Stärke oder Schwäche des Glaubens (sic!) eines anderen beurteilen? Verfügt der
Autor über das ominöse Meßgerät? Und wenn ja, welche Maßeinheit legt er/das zugrunde – 1 fides? Über
„meßbare“ Fakten können wir gerne reden; z. B. über die dogmatische Stimmigkeit konkreter Aussagen,
über die Charakterfestigkeit in konkreten Sachauseinandersetzungen etc. Aber glaubensschwach?
Schon einmal fragte ich, ob schweizer Politiker als Neutra anzusehen seien; aber in facto: Wer schreibt,
daß ein anderer (den er überdies wahrscheinlich gar nicht persönlich kennt) als glaubensschwach gelte,
befindet sich wohl im Besitz eines scentologischen Gllaubensmeßgeräts. Allein, eine solche Behauptung
öffentlich als „ernstzunehmende Nachricht“ zu publizieren, disqualifiziert ihren Autor intellektuell
und journalistisch!
Infiltration und Orthodoxie. Tatsächliche (oder mutmaßliche) Infiltration der orthodoxen Kirche ist
doch kein Arbument für oder gegen deren (dogmatische) Rechtgläubigkeit; jene bekennen das selbe (Nicänische)
Credo, sind (bis auf das Ehesakrament) der gleichen Auffassung von Form materia proxima und remota der
Sakramente und billigen dem Pontifex auch zweifelsfrei einen Primat zu. Unterschiede bestehen lediglich
in der Frage des Universalprimats; und selbst, wenn die gegenseitigen Exkommunikationen nach dem morgenländischen
Schisma zugetroffen hätten, wären sie seit Paul VI. hinfällig, weil gegenseitig aufgehoben.
Nun, also Wittgenstein! Werter Heinrich (übrigens, was macht die Blaue Blume?) Im Tractatus (5.6 – Die
Dezimalzahlen und ihre Unternumerierungen geben das logische Gewicht einer Aussage nach Ws. eigener Wertung
wieder) heißt es: „Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt.“ Daran gemessen ist die
Welt des Lesers Nachtlaterne leicht überschaubar. Ihrem Zitat ist aber Wittgensteins eigene Wertung im
Vorwort des Tractatus entgegenzustellen: „Man könnte den ganzen Sinn des Buches etwa in die Worte fassen:
Was sich überhaupt sagen lässt, lässt sich klar sagen; und wovon man nicht sprechen kann, darüber
muss man schweigen.“ Von Mystik ist (an dieser Stelle noch) nicht die Rede. Mir vorzuwerfen, ich verdrehte
billigen Witzes wegen die Wahrheit ist daher unsachlich und trifft mich nicht. Gleichwohl wäre es instruktiv,
Sie äußerten sich näher zu der Frage, wer denn das namenlose, kollektive „man“ sei, hinter dem Sie
sich wohl selbst verstecken? Und , zeugt nicht Ihre eigene Hand gegen Sie – nichts würde Sie gehindert
haben, meine Äußerung zu ignorieren, statt dessen fordern Sie die Diskussion heraus! Werter Jörg, keinewegs
intendierte ich, die Gültigkeit des Konstanzer (oder eines anderen Konzils) zu bestreiten; lediglich
die zu befürchtenden (bzw von mir vermuteten) Einreden sedisvakantistischer Provenienz motivierten mich
zu der Äußerung, an der Sie Anstoß nahmen. Wenn dort ein gültiger Papst abgesetzt wurde, können dessen
„Nachfolger“ wohl kaum gültige Pontifices sein, oder?
Werte Nachtlaterne, ist es bei Ihnen nicht hell genug für klare Gedanken? 1) Der Artikel stammt aus der
Novemberausgabe des „Vatican-Magazin“ und war zeitnah (!) schon ungekürzt auf kath.net abgedruckt. 2)
Das schlimme Schicksal des Autors hat eine glückliche Wendung genommen (bei kreuz.net werden Sie das
in der 27. Fortsetzung lesen können). 3) Was ich anmerke, trifft den Autor kaum, es sei denn, Sie wären
das, zumal sie sonst kaum so verständnisheischend aufschrieen. 4) Wenn Ludwig Wittgenstein recht hat,
dann muß man von dem Schweigen, was man nicht sagen kann. Auf Ihr Problem angewendet heißt das: Ihre
örtliche VHS bietet sicher profunde Kurse „Deutsch für Ausländer“ an; deren Gebrauch schadete wohl
nicht. Solange aber sollten Sie schweigen, denn zu sagen haben Sie nichts.
Seit Johannes XXIII.? Sollten da nicht ein paar weitere Fragen gestellt werden? Z. B.: War das Konzil
von Konstanz überhaupt rechtmäßig, obwohl es nicht vom Papst einberufen worden war? Wurde in Konstanz
nicht der rechtmäßige (welcher von Dreien?) Papst abgesetzt? Müssen wir gar von einer Sedisvakanz seit
Konstanz ausgehen? Haben wir seither nur Scheinpäpste?
Gratia und dignitas sind da wohl doch zu unterscheiden; und außerdem habe ich mit keinem Wort behauptet,
ich würde das Aufleben dieser Disposition für sittlich rechtfertigbar halten. Und auch das Anerkenntnis
unverminderbarer Würde läuft nicht auf die sittliche Rechtfertigung menschlicher Handlungen hinaus.
Ah, ja, sehr interessant, werter (Schach-) Matt „Jeder Mensch hat seine Würde, wenn er sie nicht durch
seine sündhaften Handlungen einbüßt. Da ist er ja selbst schuld.“ (Zitat) Nach Ihrer Lesart kann also
die dem Menschen kraft seines Soseins zukommende unverlierbare Würde vermindert werden; im Extremfall
also auch bis zu deren komplettem Verlust. Beißen Sie sich als Verfechter der „reinen Lehre“ da nicht
selber ins Bein? Ich glaube in der Scholastik wurde das unter der Frage abgehandelt, ob der Mensch durch
die Sünde seiner gottebenbildlichen Geschöpflichkeit verlustig gehen könnte. M.W. wurde diese Frage
von den Theologen unisono verneint! Da wäre es jetzt doch interessant, Ihre Argumentation kennenzulernen,
um prüfen zu können, ob diese gegenüber den sententiae probatae der Theologen standzuhalten und zu
überzeugen vermag.
Was bitteschön ist falsch an der Aussage, daß auch homosexuelle Menschen Anspruch auf unverkürzte Menschenwürde
und -rechte haben? Selbst dann, wenn man das Ausleben ihrer Disposition als sündhaft einstuft? Mindert
die Sünde den Anspruch auf unverlierbare Würde und Rechte?
Werte Anita, ob diesseits oder jenseits (des Nils, der Alpen oder des Rheins) ist vom Standpunkt des Betrachters
abhängig. Außerdem gehört es sich doch für eine eifrige Muslima wie Sie, jetzt zu schlafen (findet
das erste Gebet des Tages nicht bei Sonnenaufgang statt?); für eine weniger eifrige Katholikin wie mich
ist das jetzt nämlich eine reine Naturnowtendigkeit!
Werte Anita, unter dieser Voraussetzung, fürchte ich, ist unser gemeinsames Zeichenreservoir etwas begrenzt.
Eine meiner Feundinnen hat zwar über das Zinsverbot im arabischen Recht promoviert; die einzige semitische
Sprache, der ich jedoch halbwegs mächtig bin ist das Bibelhebräisch. Ansonsten bin ich fest im lateinischen
Kulturkreis verhaftet. Sagen aber wollte ich nur, daß wir (wegen der verlorenen Schlacht 9 n. Chr.) leider
keine Nachbarinnen sein können, weil diese die Römer gehindert hat, jenseits des Rheines Kolonien zu
gründen (z. B. an der Elbmündung).
Ja, werter Florian, Urease hat sicher eine Wirkung in dieser Welt; das weiß ich, obzwar ich keine Chemikerin
bin. Wie deren Wirkung auf die EU sein wird, kann ich aber nicht abschätzen; vielleicht führt sie ja
nur zu vermehrtem europäischem Harndrang, aber das ist nur eine Spekulation!
Werte Anita, da der bedauernswerte germanische Feldherr Arminius im Jahre 9 n. Chr. einen schmählichen
Sieg errungen hat, weil die „freien“ Germanen einfach nicht vernünftig sein, sich ordentlich niederlassen,
Felder bestellen, Schweine züchten und dem Princeps Steuern zahlen wollten, bin ich leider gehindert,
Ihre Nachbarin zu sein. Aber, es tröstet mich, daß die notorischen Vielposter jetzt schon die möglichen
GPS-Daten meines Haues auf der Landkarte suchen werden. Es kann also noch spannend werden, hiert auf kreuz.net!
Werter Florian, Ihr Vorwurf, ich dächte weltlichkeitsbezogen trifft nun wahrlich nicht; ich denke nämlich
realitätsbezogen und habe in meinem Leben gelernt, zwischen eigenen Wunschvorstellungen und objektiven
Sachverhalten zu differenzieren. Das mögen Sie (zurecht) für weniger metaphysisch als Ihre Sichtweise
halten, was damit ausdiskutiert wäre. Zum Thema Untergang der EU wollen wir Sie aber ein anderes Mal
hören. Werte Anita! Wohl sagt Ihnen mein Pseudonym zurecht, daß ich aus einer „colonia“ stamme; ich
habe aber nie behauptet, dies wäre die CCAA!
Werter Florian, so sehr ich Ihnen mitunter (und gerne) recht gebe, muß ich doch mir (und Ihnen) jetzt
eine Frage stellen: Wenn irgendjemand (oder seine Auffassung, mag sie objektiv noch so irrig sein) in
einem künftige Europa (jenseits, ultra!, der von Ihnen angeprangerten EUDSSR) keinen Platz haben wird,
werden Sie uns Unwissenden doch sicher nicht über den Weg in diese (ungeräumige) Zukunft in Unkenntnis
lassen wollen. Nach ggw. Stand der Dinge sehe ich nur zwei Wege zu dem Ziel, das Sie und vor Augen führen:
a) gewaltsame Revolution, oder b) evolutive Entwicklung durch eine politische Bewegung, die diese (Ihre)
Ziele vertritt. Nun mag ich derzeit beim besten Willen keine Bewegung zu erkennen, auf welche gestützt
Sie entweder a) oder b) verwirklichen könnten. Falls ich mich irre, nennen Sie Roß und Reiter, oder
schweigen Sie Ihr absichtsvoll andeutendes Orakel einfach aus!
Nun ja, es wundert mcih ja nicht, obzwar es mich überrascht hat, daß Sie, geschätzter Maronenschäler
wieder aus der Versenkung aufgetaucht sind. Es gibt eben Naturnotwendigkeiten, denen man sich nicht zu
entziehen vermag! Daß Ihnen zur Humanismuskritik nicht mehr eingefallen ist, als irgendwelchen Neohumanismus
anzuführen, läßt (bestenfalls) auf kurzatmige Recherche im Lexikon der Halbgebildeten (vulgo Wikipedia)
schließen. Haben Sie nicht mehr auf der Pfanne als diese neurasthenische Erwiederung? Sie enttäuschen
uns alle! Los jetzt, wir erwarten von Ihnen doch nur die größten intellektuellen Kracher! Enttäuschen
Sie uns doch nicht!
Werte Anita; als „Mozaraber“ wurden die Muslime im Kalifat von Granada bezeichnet; dieser Name lebt sogar
noch nach in dem in Spanien verschiedenenorts zelebrierten mozarabischen Ritus. Es war die Herkunfts-
oder Nationalitätsbezeichnung, die das lateinische Mittelalter den Mauren (besonders ihren bemerkenswerten,
aber von den Muslimen selbst „verketzerten“) Gelehrten gab. Ihm wohnt (was erwarten Sie von mir?) keine
rassistische Konnotation inne.
Leider, sehr verehrte Herren und Damen, leidet das Niveau wieder sichtlich! Meine bereits anderenorts
gestellte zentrale Frage zum diskutierten „Problem“ ist bislang unbeantwortet: Haben sich die Scholastik,
der Humanismus, ja das Christentum in seiner Geschichte geirrt? Bei den Kirchenvätern erleben wir mit
Staunen, wie sie in ihren Predigten und Traktaten nicht nur die Hl. Schrift, sonden auch den literarischen
Schatz ihrer Zeit wertschätzend zitieren. Die Scholastik, ein ungeheures (vielleicht noch unabgeschlossenes?)
Bildungsprogramm zur Erschließung der antiken Philosophie und Literatur, bemühte sich, das Wissen der
Antike, nicht zuletzt den durch die Mozaraber erschlossenen Aristoteles, mit dem christlichen Glauben
zu „synchronisieren“. Der Humanismus vertrat die Auffassung, daß es dem Christen wohl anstehe, zu wissen,
was früher gedacht und geschrieben wurde. Alle stimmen darin überein, daß der Wert des christlichen
Glaubens in doktrinärer Hinsicht darin besteht, sich mit allem auseinandersetzen zu können; und daß
die Auseinandersetzung damit der Persönlichkeitsentfaltung des Christen als Individuum dient. Wer wollte
behaupten, daß Seneca oder Euripides zur Deformation der Seelen Heranwachsender führte? Die wohlfeile
Entrüstung, hier so leichthin vorgetragen, verrät nur eines: Engstirnige Ablehnung von Bildung. Nun
muß Engstirnigkeit nicht per se etwas negatives sein, zumindest nicht für diejenigen, die sich in ihr
behaglich eigerichtet haben. Derartige ignoranz aber noch ostentativ und miltant zur Schau zu stellen,
richtet sich selbst!
Ist es bei Ihnen noch nicht hell genug für klare Gedanken? Manchmal, eher selten aber, zeigen Sie durchaus
Ansätze, die indiziell auf Geistestätigkeit schließen lassen; aber der Zusammenhang zwischen Form und
Inhalt scheint Ihnen noch nicht geläufig.
Den deutschen Charakter des Herzogtums Schlesien, der Markgrafschaft Mähren, Vorderösterreichs, des
Elsaß’, des Herzogtums Lothringen-Metz, der österreichischen Niederlanden, und Friaul-Venetiens brauchen
Sie mir nicht erklären; ich bin sogar für die deutsche Wiedervereinigung in den Grenzen von 1220! vivat
regnum et imperium!
Von mir gescholten, wird man nur bei Verbreitung groben Unfugs; das lasse ich aber noch als „Ausrutscher“
durchgehen, solange es sich nicht wiederholt. Trotz der kaunitz’schen Umkehrung der Allianzen, steht der
Erbfeind noch immer jenseits des Rheins – Europa hin oder her!
Leben wir noch in der Geschichte, oder schon im „nunc stans“? Die These, Kleinasien gehöre zum christlichen
Kulturkreis ist doch schon seit 1453 (leider) obsolet; oder bestehen (bei wem?) Rekuperationspläne, die
mir unbekannt sind?
Werter Maurice, eine große Freude machen Sie mir da; eine lateinische Fassung des Liedes kannte ich nämlich
gar nicht. Mit Ihrer Erlaubnis werde ich es mir (ad usum proprium) herauskopieren! Danke; ein großer
Spaß!
Auf Waldemar Bonsels großer Blumenwiese gibt es, wie durch zahlreiche Postings belegt: -weder Tasten
für die Interpunktion, -noch Regeln für die Orthographie; das wissen wir bereits. Neu ist hingegen,
daß es dort auch so etwas wie Syntax zur logischen Äußerung von Gedanken, oder zur Äußerung logischer
Gedanken nicht zu geben scheint. Die Biene Maia sollte daher nach ihrem Ausflug in die Welt baldmöglichst
in ihren Stock zurückkehren, denn sonst verpaßt sie womöglich noch den Angriff der bösen Killer-Hornissen!
Werter Maurice, daß Sie das kennen … ist doch sicher nicht politisch korrekt, oder? Wollen wir darüber
aber mal den Badischen Markgrafen Ludwig nicht vergessen, den man heute öffentlich schon nicht mehr den
„Türkenlouis“ nennen darf (dem der „edle Ritter“ übrigens Oberbefehl und Türkenbeute durch intrigante
Machenschaft entrissen hat), obwohl er unter diesem Namen in ganz Eurpe (sic!) bekannt war!
Das klingt ja fast nach dem alten Cato, für den war nämlich auch das Neue immer das Schlechte und Rettung
gäb es nur durch Rückkehr zu den „mores maiorum“ – dabei hatte er wohl selbst ein Alkoholproblem und
das inzestuöse Verhältnis zu seiner Tochter Porcia gab hinreichend Anlaß zu abfälligem Gerede. Und
obwohl der gute Cato in der Jugend seiner Zeit die Saat des Untergangs gelegt sah, weil sie nur Interesse
an Partys und Alkoholexzessen bzw. Gelagen habe (das aus Catos Mund!) und ihr größtes Vergnügen darin
fände, mit ihren schnellen Sportwagen durch die verstopften Straßen Roms (damals schon?) zu brettern,
dreht sich die Welt immer noch! „Stat crux, dum volvitur orbis!“ Ich jedenfalls weigere mich (ohne konkreten
Gegenbeweis!) anzunehmen, daß die Auseinandersetzung mit klassischer Literatur zur moralischen Deformation
Heranwachsender führt. Wer das (gegen die kulturelle Erfahrung Europas) behauptete, wäre dafür in jedem
Fall beweispflichtig! Der fragliche (auszugsweise) Videomitschnitt beweist gar nichts in diese Richtung!
Geilheit … (vom Begriff abgesehen), aber da liefert doch wohl beinahe jeder Internetprovider heutzutage
offensichtlicheres Material frei Haus; selbst Privatsender vor 22.00 Uhr! Und außerdem: Ich mußte mir
schon in mancher Theateraufführung unsäglicheres ansehen: Der Liebestod in Tristan und Isolde als Verkehrsunfall
mit (real) kopulierenden Akteuren auf der Bühne… Wer wollte denn den Darstellern dieser Schulaufführung
ernsthaft noch etwas über Sex erzählen …? Aber Liebe, menschliche Beziehung und die Folgen „ungeordneter
Beziehungen“ … Fehlanzeige! Warum das nicht am klassischen Stoff?
Klarstellung: 1) Ich höre mich selbst nicht schreiben, falls Sie nicht das Klicken der Tastatur meinen.
2) Die österreichische Zählung der Gymnasialklassen beginnt mit „1“ und setzt nicht (wie in Deutschland)
die mit der Primarschule begonnene Klassenzählung fort. Die Darsteller der fraglichen Schulaufführung
befinden sich nach deutscher Zählung also in Klasse 9, vormals OIII und somit im Durchschnittsalter von
ca. 15 Jahren. 3) Soweit mir noch erinnerlich, wurden wir seinerzeit in der UII (vulgo Kl. 10 und damit
knapp über dem Alter dieser Schüler) mit Ovids Ars amatoria konfrontiert, in der Absicht, unser (damals
wohl späterals heute) erwachendes Geschlechtsinteresse für den Lateinunterricht „fruchtbar“ zu machen.
4) Meinem (wahrscheinlich irrigen) Eindruck zufolge hat mir die Beschäftigung mit klassischer Literatur
in der Persönlichkeitsentwicklung nicht nennenswert geschadet; auch Ovid führte nicht zu erkennbaren
Deformationen (aber, das wird wahrscheinlich mein „blinder Fleck“ sein). 5) Phädra ist wesentlich dezenter
als Ovid, selbst wenn man sie auf der Bühne bebildert; Sie können sich gerne unter www.thelatinlibrary.com
davon einen eigenen Eindruck verschaffen. 6) Wer der hier entrüstet Postenden hat sich vor seinen, den
Untergang des Abendlands beschwörenden Stellungnahmen mit dem pädagogischen Konzept dieser Aufführung
oder der (sicher) erfolgten unterrichtlichen Soffaufarbeitung beschäftigt; Welcher der hier so erregt
Entrüsteten kennt den Stoff überhaupt?
Meiner Treu! Nach Inaugenscheinnahme des einschlägigen Videos schwant mir Übles: Wenn darin die anstößigsten
Szenen der inkriminierten Schüleraufführung zu sehen gewesen sein sollten, sind die „Beispielbilder“
oder Artikelillustrationen mancher kretz.net-Artikel wohl als jugendgefährdender einzustufen als jenes!
Und ja! Schon im antiken Stoff wird ein Zusammenhang zwischen (falschem) Eros und Thanatos hergestellt!
Im Tod des Hippolytos rächt sich die (bei Euripides und Seneca nur angedeutete) inzestuöse Beziehung
zu seiner Schwester (Name momentan entfallen) und die sittenwidrige Liebe der Stiefmutter. Sich dabei
nahezu jeder (wünschenswerten) Kontrolle entziehend haben Jugendliche, ja Kinder gar, via Internet heute
Zugang zu beinahe jeder Form sexueller Perversion, deren Charakteristikum gerade in der Machtausübung
(vorwiegend männlicher) Akteure über weibliche „Sexualinstrumente“ besteht. Wie interessant dabei (und
das gerade während der Pubertät) die Auseinandersetzung mit dem klassischen Stoff; führt er doch (durchaus
beabsichtigt) in die menschlichen Abgründe und schafft Raum für kritische Auseinandersetzung – besonders
mit der eigenen, in diesem Alter erwachenden Sexualität.
Ich vergaß zu erwähnen, daß es sich sowohl bei Euripdes wie bei Annaeus Seneca um eine Tragödie handelt.
Ob die der Verehrung der Melpomene in tragischer Dichtung eigene Schicklichkeit auch in modernen „Fassungen“,
„Bearbeitungen“ oder „Nachdichtungen“ gewahrt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die türkische Regierung? 1915 ließ die türkische Regierung … (sinngemäß zitiert). Ich dachte immer,
die Türkei gäb es erst seit 1918; vorher, so wurde mir von meinen (sicher jüdisch-freimaurerisch-demokratisch-antimonarchistisch-säkular-unkatholischen
Geschichtsbüchern und -lehrern unter offensichtlichster Geschichtsklitterung manpulativ suggeriert, hätte
das „Osmanisches Reich“ geheißen und seine Regierung „Hohe Pforte“. Jetzt bin ich ganz verwirrt, wem
hier wohl eher historische Unkenntnis zu attestieren wäre?
Inhalt: Phaidra verliebt sich infolge eines Liebeszaubers der Aphrodite in ihren Stiefsohn Hippolytos,
der aber als Anhänger der (keuschen) Artemis die Liebe seiner Steifmutter zurückweist. Diese, von Verzweiflung
getrieben, suizidiert sich erfolgreich, dabei ihrem (kriegeshalber zunächst abwesenden) Gatten Theseus
einen Brief hinterlassend, in welchem sie Hippolytos fälschlich der Nachstellung bezichtigt. Dieser flieht
bei der Rükkunft des Vaters mit seinem Wagen, während Theseus diesen Brief findet, liest und der Beschuldigung
Glauben schenkt. Da der vermeintlich ehebrecherische Sohn der väterlichen Rache erfolgreich zu entkommen
droht/scheint, wendet sich Theseus an Poseidon, der durch ein Meeresungeheuer Hippolytos’ Pferde scheuen
läßt, so daß sich dessen Fuß in den Zügeln verfängt uns er von den eigenen Rossen zu Tode geschleift
wird. Griech. Original von Euripides (ca. 428 v. Chr. (?)); latein. von Seneca minor, zu finden auf: www.thelatinlibrary.
Also gut, gaben Sie nicht vorhin Ihrer Auffassung Ausdruck, der KKK gebe (saltem partim) die Lehre der
Kirche in heutiger Zeit korrekt wieder? Woher nunmehr der Sinneswandel, diesen als Prälatengefasele abzutun
und dies mit der Redaktion des Card. Schönborn zu begründen? Praeterea: Ich beabsichtigte auch nicht
Ihre Zustimmung, daß er als ganzer und in allen seinen Teilen die Lehre der Kirche korrekt widergäbe,
sondern nur, ob der von mir im Wortlaut wiedergegebene Artikel Ihrer Meinung nach die Kirchenlehre zu
der in Rede stehenden Sachfrage korrekt referiert. Praeterea: Sie behaupten weiter unten, die Bischöfe
und Priester der FSSPX seien „weder de iure noch de facto exkommuniziert“ oder „suspendiert“; Aussagen
dieses Inhalts seinen „leere und sinnlose Behauptungen“. In Ihrer Argumentation berufen Sie Sich dann
auf Aussagen von Prälaten, welche der gegen die PSSPX ergangenen Exkommunikationsfeststellung widersprochen
haben. War das kein Prälatengefasel? Praeterea:Wenn Sie die Richtigkeit von (u.U. Sie selbst betreffenden)
KKK-Artikeln mit Verweis auf deren (mir unbekannte) Autoren oder deren Redaktor bestreiten, weichen Sie
einer Sachaussage über die Frage aus, anhand welcher Kriterien sich Ihr Verständnis von Richtigkeit
orientiert. Praeterea: Wenn Sie die (mögliche) Einschlägigkeit einer (mutmaßlich zutreffenden) sittlichen
Norm mit individuellen Argumenten ad hominem bestreiten, könnte das auch als Argument für Legalität
und Legitimität jener Exkomm. zutreffen, die Sie bestreiten!
Keineswegs, werter Parmenas (n. B.: Sind Sie Diakon?), keineswegs! Meine Fragen lauteten: a) Sind Sie
der Auffassung, daß Art. 2290 KKK die Lehre der Kirche in diesem Punkt (einigermaßen) korrekt referiert?
und b) Sehen Sie (falls Sie geneigt sind, a) affirmativ zu beantworten) zwischen dieser Auffassung und
vormaligem (längst nicht mehr justitiablen) Verhalten einen (wie gearteten?) Widerspruch? Von Rückwirkungsverbot
o. ä. habe nicht ich gesprochen!
Nun gut, der KKK gibt also die Lehre der Kirche in heutiger Zeit (einigermaßen, das will ich einräumen)
korrekt wieder; das konstatiere ich. Halten Sie, werter Parmenas, die Aussage in KKK 2290 für einen zutreffenden
Ausdruck der kirchlichen Lehre in heutiger Zeit (vor allem angesichts der Tatsache, daß Verkehrsgefährdung
für den römischen Katechismus oder den Hl. Franz Xaver noch kein so drängendes Problem darstellte)?
„Die Tugend der Mäßigung läßt Unmäßigkeit aller Art meiden: jedes Übermaß an Speisen, Alkohol,
Tabak und Medikamenten. Wer in betrunkenem Zustand oder im Geschwindigkeitsrausch auf der Straße, auf
dem Wasser oder in der Luft die Sicherheit anderer und die eigene gefährdet, versündigt sich schwer.“
(Zitat) Sehen Sie zwischen dieser Katechismusaussage und Ihrem (vorstehend eingeräumten) vormaligen Verhalten
einen gewissen Widerspruch – und das eindeutig nach der Promulgation des KKK?
cis, trans und ultra sind, ni fallor, Präpositionen mit dem Akkusativ, deren Gebrauch ausschließlich
vom Standpunkt des Betrachters (Sprechers) abhängig ist; über Wahrheit habe ich nichts gesagt!
Nun, werter Parmenas, habe ich natürlich nie bestritten, daß Sie als Berufskraftfahrer dergleichen nicht
fahrlässig begingen; wohl aber werden Sie mir vielleicht in der Feststellung zustimmen, daß die StVO,
die auch keine Ausnahmetatbestände für Berufskraftfahrer kennt, dem Schutze aller Verkehrsteilnehmer
dient (oder zumindest zu dienen intendiert)?
Werter Cis (?) montanus, könnte es sein, daß Sie gerade Relativpronomen und Konjunktion verwechselt
haben (egal ob unter Proto-, Deutero oder Tritoaccount)?
Danke, werter Parmenas, für Ihre Antwort! Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen (die Sachen dürften wohl
auch längst verjährt sein), darf ich also zutreffend konstatieren, daß Sie mitunter, gelegentlich,
manchmal, verschiedentlich (wie auch immer) die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (z. B. in Fußgängerzonen!)
billigend in Kauf genommen haben?
Nochmals, werter ultramontanus („ultra“ ist ja eine perspektivische Frage), auf mein vorangehendess Posting
verweisend, möchte ich Sie nochmals fragen: Posten Sie das a) für Parmenas, b) als Parmenas, c) statt
Parmenas’, oder d) unter Zweitaccount
Werter sexychrist (ich bin ja nicht prüde, aber muß das sein?), lassen Sie bitte das alberne Dazwischengeschwafel,
sonst lasse ich Sie des Saales verweisen!
Auf Waldemar Bonsels großer Blumenwiese gibt es zwar (fakultativ?) Interpunktionszeichen, aber Rechtschreibung
ist dort unbekannt. Na ja, bei den Bienen tuts eben auch der Schwänzeltanz!
Völlig richtig, wie ich schon sagte: Der größte Irrtum des novus ordo ist, daß sich die höhere Klerisei,
selbst wenn sie ihn in alleingültiger Sprache zelebriert, bemüßigt fühlt, die liturgia verbi in kaum
verständlichem rezentem Germanendialekt vorzutragen! Als ob das gläubige Volk lateinischen Ritus’ dessen
mächtig wäre! Da lobe ich mir doch die allgemeinverständliche Zelebration in kultivierter Sprache,
die so kultiviert ist, daß sie es gar nicht wagt, sich lauthals auf den Gassen und (Gemein-) Plätzen
hören zu lassen. Und natürlich ist es sicher ein Fortschritt, wenn Liturgen in Ermangelung hinreichenden
aktiven Sprachvermögens kaum in der Lage sind, Änderungen am zu rezitierenden Text vorzunehmen; aber,
wenn sies wären …? Aber nein, die, die es sind, machen das ja nicht!
Dicere intendebam: PESSIMA GRAVISSIMAQUE aberratio ritus novi cognovimus, cum in celebratione verbi liturgiae
lingua vernacula utitur. Hac aberratione evellata exstirpataque nemo denuo victoriam universalis Sanctae
Ecclesiae liguae morari potest! Vivat inde coetus eruditorum in Ecclesia massam damnatam ineruditorum
prominens! – oder so ähnlich? Ich höre gerne mal wieder ein Wort Latein, und je öfter, desto lieber;
ich will es aber wirklich hören und mir nicht nur denken müssen!
Erpressung, Bestechung, Nötigung? Es sei mir gestattet, die Fakten in Erinnerung zu rufen: 1. Nicaragua
ist (nicht zuletzt wegen vergangener sozialistischer Experimente) ein armes Land, dessen einzige Ressource
landwirtschaftliche Produkte darstellen, deren Ausfuhr weithin durch Importbeschränkungen seitens der
westlichen Industriestaaten behindert ist. 2. Hauptsächlich diese Importbeschränkungen verhindern (nicht
nur in Nicaragua) die Erwirtschaftung des Lebensminimums in diesen Ländern. 3. Daraus entsteht eine Abhängigkeit
von Hilfsleistungen eben jener Länder, die durch ihre Importbeschränkungen die Not produzieren, die
sie dann „großzügig“ zu lindern vorgeben. 4. Daß diese Hilfsleistungen an irgendwelche Bedingungen
geknüpft werden, ist in vielen Fällen (abhängig von jenen) sittlich fragwürdig; daß andere Länder
ebenfalls solche Bedingungen stellen, stellt hierfür keine sittliche Rechtfertigung dar. 5. Die sittliche
Rechtfertigung dieser oder jener Bedingungen mag von Fall zu Fall zu entscheiden sein; Abtreibung stellt
aber meines Wissens ein naturrechtlich begründetes intrinsece malum dar, das in jedem Fall abzulehnen
ist, weil es immer (und aus welchen Gründen auch immer) ein Übel ist. 6. Ein „Recht auf Abtreibung“
kann daher unter keinen Umständen postuliert oder einem anderen „aufgenötigt“ werden. 7. Wer Hilfeleistung
an die Zulassung eines intrinsece malum knüpft, verlangt etwas aus sich selbst heraus Schlechtes. 8.
Wer das tut erpreßt, besticht, nötigt; das ist dann nur ein Formelkompromiß!
Mon cher Comte, mon cher cousin, meinten Sie mit „Elite“ und „den Guten“ etwa sich und die Ihren? Sollte
das eine „oratio pro domo sua“ sein? Wenn ja, dann schämen Sie sich jetzt mal so gründlich, wie Ihr
Gewissen es Ihnen angesichts Ihrer prätentiösen Äußerung nahelegt! Auch wenn sie recht hätten, gebührt
sich solches nicht für jemanden unseres Standes!
Werter pippifax, was wäre geschehen, wenn/wenn nicht … Das wertvollste, was das Studium der Geschichte
weist und gibt ist die Erkenntnis, daß historische Spekulationen unseriös sind (weil mit zu vielen Imponderabilien
behaftet) und deshalb als illegitim gelten müssen. Wo (meist9 noch nicht einmal die Phantasie überdurchschnittlich
begabter Straftäter ausreicht, sich aus einem vorgeworfenen Delikt herauszureden, das in seiner Begehung
(meist) nur wenige Minuten gedauert hat, wie wollen Sie da mit so vielen Wenns und Abers eine belastbare
Aussage darüber treffen, was geschehen wäre wenn … Was wäre, wenn Gott die Welt anders geschaffen
hätte …? Was wäre geschehen, wenn Helmut Kohl die Wahl 1998 gewonnen hätte? Was wäre gewesen, wenn
nicht der Dekan des Kardinalskollegiums zum Pontifex gewählt worden wäre? Alles Fragen, die Sie wenigstens
seriös nicht beantworten können (ich aber auch nicht!). Daher: Geben Sie doch bitte keine Antworten,
mit denen Sie sich nur in die Nesseln setzen können …
Werte Herren und Damen, wird hier wieder mal am Thema vorbeidiskutiert? Und dabei haben die geschätzten
Vorposter den eigentlichen Skandal gar nicht bemerkt. Ja, ja, wenn das schon am grünen Holze geschieht …
Gehe ich recht in der Annahme, daß es sich bei dem verlinkten Video um Auszüge aus einer Vorlesung oder
einem theologischen Vortrag gehandelt hat? Jedenfalls scheint das, was man vom Auditorium zu Gesicht bekommt
auf Studenten hinzudeuten. Werden in der societas marcellina theologische Vorträge oder Vorlesungen etwa
nicht mehr in der Muttersprache der alleinseligmachenden Kirche gehalten? Handelt es sich dabei nicht
um eine aberratio modernistica? Da war ja der sedisvakantistische (weil modernistice et massonistice inquinatus)
XXIII. Johannes schon weiter, der Latein als offizielle theologische Studiensprache wieder einführen
wollte. Sollte etwa im letzten Bollwerk der Wahrheit die von Lug und Trug verseuchte Volkssprache schon
Einzug gehalten haben? Ja, ja, wenn das schon am grünen Holze geschieht …
Werter Alois, es fällt mir schon schwer, Ihren letzten Beitrag nachzuvollziehen. Nach meiner Ausgabe
des Denzinger (ed. 31, 1960) hat sich die sess. 23 des Tridentinums nur mit dem Weihesakrament beschäftigt.
Von der Frage der Kommunionspendung finde ich aber nichts; weder in der Praefatio, noch in den 4 Kapiteln,
noch in den Canones. Da heißt es in can 1 lediglich: „Wer sagte, daß es im Neuen Testament kein sichtbares
und äußeres Priestertum gebe, oder daß dieses nicht irgendeine Vollmacht habe, den wahren Leib und
das Blut des Herrn darzubringen oder zu opfern, …, sondern daß dieses sich auf den nackten Dienst der
Verkündigung des Evangeliums beschränke, oder daß die, welche nicht verkündigen auch keine Priester
seien, an. s.“ (Üb. cc) „Si quis dixerit, non esse in Novo Testamento sacerdotium visibile et externum,
vel non esse potestatem aliquam consecrandi et offerendi verum corpus et sanguinem Domini, et peccata
remittendi et retinendi, sed officium tantum et nudum ministerium praedicandi Evangelium, vel eos, qui
non praedicant, prorsus non esse sacerdotes: an. s.“ Sollten Sie über andere Quellen verfügen, die Ihre
vorgetragene Auffassung stützen, bitte ich um deren Bekanntgabe. Ansonsten unterlassen Sie bitte unqualifiziertes
Geschwafel!
Werter Bonifatius, Sie schrieben (Zitat): „ … Einstellung der Kirchensteuer und Verwendung dieser Gelder
nach dem Willen des Zahlers, d. h. nur für Priester und Einrichtungen, die das Wort K a t h o l i s c
h verdienen.“ (Zitat Ende) Diese Chance haben Sie doch individuell seit dem 13. März 2006; nutzen Sie
sie, denn das Reichs- und die Länderkonkordate sehen als internationale Verträge kein einseitiges Kündigungsrecht
vor. Aber, was Sie mit Ihren eigenen Kirchenbeiträgen machen, liegt seit 2006 in Ihrer Hand!
Was soll nur immer dieser Schaum vor dem Maul? Ist hier die Tollwut ausgebrochen? Lieber Himmel! Wenns
dem Allmächtigen gefällt, wird der außerordentliche schon wieder der ordentliche Ritus werden. Das
aber wird keiner der Eiferer, Zeloten und Sikarier erzwingen können. Was also soll dieses ewige Geschreibsel,
daß die „alte Messe“ die „neue“ verdrängen, vertilgen, vernichten müsse. Das ist doch abgrundalbern!
Und wenn jemand mangels Lateinkenntnissen gerne den vetus ordo besucht (verstehen kann man bei dem Gemurmel
ja eh nichts), dann soll das so sein, aber das ist doch kein Grund, Aufhebens davon zu machen. Ich für
meinen Teil verstehe aber gerne den Gottesdienst, dem ich beiwohne, und sei es in lateinischer Sprache.
Eine Frage hat mir aber noch keiner der hiesigen Vetus-Ordo-Propugnatoren zufriedenstellend beantworten
können: Was macht die lateinische Zelebration im vetus ordo pap (podex ad populum) um so vieles besser
als jeden anderen Ritus? Ists das Latein, aber das ist doch auch irgendwann als Liturgiesprache im Westen
eingeführt und von den Römern (hoffentlich) verstanden worden? Ists das Birett des Zelebranten und seine
Soutane, aber die hat in heutiger Form auch erst Michelangelo entworfen (mutmaßlich homosexuell und „am
grünen Tisch“ – aber nicht in Münster!)? Ists die Zelebration „zum Tabernakel“ hin, aber der ist doch
auch erst im Barock in den Scheitelpunkt des Chores gerückt worden? Ich hab da so eine Ahnung: Die Altritus-Rabulisten
sind Verächter des intellektuellen Gnomen- und Zwergengeschlechts, zu dem sie doch nur selber angehören!
Werter Lingen, würde ich Sie als „Dummschwätzer“ bezeichnen, erfüllte dies den Tatbestand der Formalbeleidigung.
Aber, es ist schon erstaunlich, wie viel halbgaren Unfug man produzieren kann; noch erstaunlicher ist
hingegen, daß solches Geschreibsel auch noch Befürworter findet. Völlig jedoch entzieht es sich meinem
Vorstellungsvermögen, daß man minus habentibus wie Ihnen, deren vitium tecti offenbar ist, auch noch
eine redaktionelle Plattform zur Verbreitung Ihrer ignoranten Privtmeinungen bietet.
Ich zitiere Sacrosanctum Concilium: 36. §1. Linguae latinae usus, salvo particulari iure, in Ritibus
latinis servetur. §2. Cum tamen, sive in Missa, sive in Sacramentorum administratione, sive in aliis
Liturgiae partibus, haud raro linguae vernaculae usurpatio valde utilis apud populum exsistere possit,
amplior locus ipsi tribui valeat, imprimis autem in lectionibus et admonitionibus, in nonnullis orationibus
et cantibus … §3. Huiusmodi normis servatis, est competentis auctoritatis ecclesiasticae territorialis,
de qua in art. 22 § 2, etiam, si casus ferat, consilio habito cum Episcopis finitimarum regionum eiusdem
linguae, de usu et modo linguae vernaculae statuere, actis ab Apostolica Sede probatis seu confirmatis.
101. §1) Iuxta saecularem traditionem ritus latini, in Officio divino lingua latina clericis servanda
est, facta tamen Ordinario potestate usum versionis vernaculae ad normam art. 36 confectae concedendi,
singulis pro casibus, iis clericis, quibus usus linguae latinae grave impedimentum est quominus Officium
debite persolvant.
So, so, werter sozialkatholisch, für ewige Wahrheiten eignet sich nur eine tote Sprache? Da farge ich
mich doch: Hat das Nicänum auf Aramäisch beratschlagt oder beschlossen, wenn nur tote Sprachen für
ewige Wahrheiten geeignet sein sollen? Wie konnte es das IV. Laterankonzil nur wagen, in einer (damals
noch gesprochenen) Sprache die transsubstantiatio der eucharistischen Gestalten zu definieren? Was fiel
nur dem großen Thomas ein, über Sein und Wesen auf Latein zu schreiben, dabei die große Gefahr völlig
außer acht lassend, daß er möglicherweise verstanden werden konnte. Wie konnten Thomas von Kempen oder
Petrus Bonaventura den christlichen Glauben in der imitatio oder dem breviloquium nur in einer Sprache
darlegen, die allgemein verstanden wurde? Wie kann die Kirche nur der Profanierung von Gottes Wort Vorschub
leisten, indem sie (mittlerweilen) nicht nur die muttersprachliche Übersetzung der Bibel zuläßt, sondern
den Menschen sogar deren regelmäßige Betrachtung empfiehlt. Das Argument, das Heilige, Ewige, Wahre
bedürfe der es bergenden Sprache, die ihre Aufgabe desto besser erfülle, je toter sie sei, führt sich
doch selbst ad absurdum. Warum fordern Sie dann nicht konsequenterweise die Zelebration in altkirchenslawisch,
oder, falls Ihnen das immer noch zu allgemeinverständlich erscheint, oder auf Klingonisch (das gibt es
als reine Kunstsprache!)?
Werte Herren und Damen, der lateinischen Sprache eignet nichts mystisches und nichts magisches. Sie ist
eine Sprache wie jede andere, sei es nun eine andere indogermanische, oder eine gänzlich andere. Der
Zweck von Sprache liegt in der Kommunikation, d. h. der Mitteilung von einem Mitglied der Kommunikationsgemeinschaft
an ein anderes. Sprache erfüllt ihren Sinn also nur, wenn sie der „gemeinsame Code“ von Sender und Empfänger
ist. Dieses Kommunikationsmodell ist auch auf die religiös-spirituelle Kommunikation mit einem transzendenten
Gott anwendbar, wobei sich bei diesem die Verständnisfrage gar nicht stellt, denn wenn er Gott ist, wird
er das an ihn gerichtete Wort verstehen (tut ers nicht, ist er nicht Gott). Damit hätten wir den Befund:
Gott bedarf des Lateins nicht. Wenn nun aber die Gottesdienstgemeinde des Lateinischen noch weniger mächtig
ist als der Zelebrant; welchen Sinn macht die Zelebration in dieser Sprache (zumal im „alten Ritus“ das
meiste Latein ja ohnedies so leise rezitiert wird, daß die Gemeinde daran ohnehin keinen Anteil hat)?
Der Geheimnischarakter des Meßopfers bedarf ebenfalls der lateinischen Sprache nicht; wäre dies anders,
müßte man sich ja fragen ob nicht bereits der Wechsel (vom Griechischen) zur lateinischen Kultsprache
eine sakrilegische Profanierung des Geheimnisses bedeutet hat, denn die Römer haben doch sicher ihre
viva vox verstanden, oder nicht? Lateinische Lirturgiesprache, so schön sie ist, taugt nicht als Fetisch,
zu der sie Sakralerotiker machen wollen.
Interessierte Nachfrage: Befanden sich auf dem Heldenplatz nur deutsche Touristen, als der niederösterreichische
Gefreite seine Meldung vor der deutschen Geschichte abgab?
Klotho, Lachesis oder Atropos? Werte Unabwendliche, wo haben Sie nur Ihre beiden Schwestern gelassen,
denn eine allein kann wohl kaum so viel Unsinn verzapfen; schon gar nicht, wenn sie nur im Umgang mit
der Schere (im Kopf?) geübt ist!
Für Interessierte, Kenner und Liebhaber: Entscheidungen in Kirchensachen 2003, 269-274: OLG Köln vom
10.08.1999 (Az.: Ss 293/99): Unbefugtes Führen der kirchlichen Amtsbezeichnung „Erzbischof“. Der „Erzbischof“
der „Unabhängig-Katholischen-Kirche“, der angeblich auch bei „bischofbraun“ sein Unwesen getrieben hat,
wurde seinerzeit zu Geldstrafe wegen unberechtigten Führens der kirchlichen Amtsbezeichnung Erzbischof
verurteilt. Die Geldstrafe im Jahre 1999 war wohl noch nicht hinreichend …
Na, werter Florian, ich zitiere: „nicht auf der materiellen basis muss angesetzt werden sondern in der
rückgewinnung der bereits verlernten grundlegenden menschlichen und ethischen tugenden.“ (Zitat Ende)
Ich schlage vor: Beginnen Sie doch mal selbst mit diesen Rekuperationsbemühungen bezüglich der bereits
verlernten grundlegenden menschlichen Tugenden. In Ihrem Fall würde ich mit Deutschkursen beginnen. Da
soll es für integrationswillige Menschen mit Migrationshintergrund gute Angebote geben. Wenn Sie dann
mal deren sprachliches Niveau erreicht haben, können Sie es ja nochmals mit Diskussionsbeiträgen versuchen.
Zumindest würden Sie sich dann nicht mehr jedesmal blamieren!
Ich kenne einige gültig verheiratete und geweihte katholische Priester, die niemals einer anderen als
der katholischen Kirche angehört haben. Engagierte Seelsorger, bemerkenswerte Zelebranten (alles Biritualisten),
liebevolle Ehemänner und Familienväter.
Werter RJH, machen Sie nicht gerade Opportunität zum Kriterium für die „wahrheit“ der Wahrheit? Und
wer wird dann entscheiden, ob und wann es opportun ist, die Wahrheit zu sagen? Etwa Sie?
Werter Alois, da Sie, wie Sie behaupten, in den USA leben und arbeiten, steht Ihnen ja, sofern Sie schulpflichtige
Kinder haben, die Möglichkeit des homeschooling zu Gebote. Also brauchen Sie sich über die gesetzliche
Schulpflcht im alten Europa gar nicht auszulassen. Daß in Deutschland der öffentlichen Schulpflicht
gesetzlicher Vorrang eingeräumt und Privatunterricht nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, stellt gesellschaftlichen
Mehrheitskonsens dar. Sollte jemand Vorbehalte gegen staatliche Schulen und deren weltanschauliche Neutralitätsverpflichtung
hegen, kann er seine Kinder auf eine weltanschauliche Privatschule geben. Dem steht die Schulpflicht nicht
im Wege. Wer in Deutschland trotz dieser Möglichkeit häuslichen Privatunterricht, möglichst noch ungeachtet
pädagogischer und wissenschaftlicher Qualifikation durch die Eltern, fordert, will dies nicht um der
Bildung der Kinder willen, sondern um Bildungsinhalte aus ideologischen Motiven heraus zu selektieren
.
Ich sagte nicht, ich akzeptiere dies widerspruchslos; ich antwortete nur auf Ihre Frage und aufgrund meiner
Verfassungs- und Gesetzestreue bin ich nict imstande, auf Ihre Frage eine andere Antwort zu geben. Sollte
Ihnen diese nicht gefallen, steht Ihnen, sofern sie durch entsprechende Regelungen in den Beamtengesetzen
der Länder persönlich betroffen sind, die Möglichkeit zu gebote, dagegen beim entsprechenden Landesverfassungsgericht
zu klagen. Ansonsten können Sie dazu eine Meinung haben und äußern, die das gleiche öffentliche Gewicht
besitzt wie die meine.
Wer hat hier eigentlich wovor Angst? Man vermag es nicht abzustreiten: Ideologen gibt es hie wie da; seit
jeher: Hier Guelfen, da Ghibellinen. Auch in der Schule. Aber ein durchschnittlicher Schüler wird bis
zum Ende der Mittelstufe jährlich von ca. 15 Lehrern unterrichtet, und: Quot homines, tot sententiae.
Glaubt etwa irgendjemand an die universelle Verschwörungstheorie, sämtliche Lehrer hätten sich verabredet,
Kinder atheistisch oder agnostisch zu indoktrinieren? Und, selbst wenn man geneigt wäre, das zu glauben:
Entspräche es nicht den Regeln der Vernunft, anzunehmen, daß gerade der Unterricht der humaniora (oder
der Sprachen allgemein) gerade die Fähigkeit schult, sich mit Meinungen anderer auseinanderzusetzen?
Wird sich jemand leichterhand manipulieren lassen, dessen sprachliches und intellektuelles Vermögen an
Homer, Thukydides, Platon und Aristoteles, an Tacitus, Cicero und Sallust geschult ist; wer die englischen
Klassiker oder die französischen Dramatiker gelesen hat. Mit jeder Lektüre sinkt Manipulierbarkeit,
wird Instrumentalisierung durchsichtiger. Wer zum „Schutz“ der Kinder Heimunterrichtung fordert, zweifelt
am unmanipulierbaren Charakter jener Bildung, die uns dank des Humanismus tradiert ist.
Wehe, wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe! In der Schweiz werden die von den Gläubigen in Form einer
(Orts?) Kirchensteuer eingehobenen Kirchenbeiträge durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft verwaltet.
Zwischen dieser und der diözesan (und überkantonal) organisierten Kirche kommt es zu gewissen „Reibungsverlusten“.
Statt im System Änderungen anzubringen, wollen die Neunmalklugen schon das System verändern. Dümmer
gehts nimmer! Eine Konkordatskündigung wäre wohl definitiv der falsche Weg.
Werter Mandarinenschäler! Nicht ich will Sie mißverstehen; Sie verstehen Thomas nicht (vgl. verit. 10.
1 c)! Also für Freizeitschismatiker zum mitstenographieren: Sie gehen offenbar von der Evolutionstheorie
aus. Thomas differenziert anima in a. vegetalis, a. animalis, a. rationalis. Pflanzen besitzen die a.
vegetalis; Tiere die animae vegetalis et animalis. Insofern sich der Mensch lt. Evolutionstheorie aus
tierischen Vorfahren entwickelt hat, waren diese zweifelsfrei der animae vegetalis ac animalis teilhaftig.
Insofern sich aus diesen irgendwann einmal homo entwickelt haben sollte, hätte er eine anima rationalis
besessen inquantum homo fuisset. Sie wollen als Kleriker irgendwann katholische Theologie studiert haben?
Sind Sie sicher, daß das an der richtigen Fakultät war, oder haben Sie nur das große Häretikum als
Studienabschluß erworben?
Werter Melonensäger! Ich zitiere: „Der „Rohmensch“ ist eben kein Mensch gewesen. Dass es unbeseelte „Menschen“
gab, kann nicht bestritten werden.“ Dagegen Thomas v. A.: „anima autem, quae est in plantis, habet infimum
gradum inter potentias animae, anima autem bruti pertingit ad altiorem gradum, scilicet qui est sensus, …
sed anima humana pertingit ad altissimum gradum, qui est inter potentias animae.“ (verit. 10. 1 c) „dicitur
anima actus corporis organici physici, quia anima facit ipsum esse organicum, sicut lumen facit aliquid
esse lucidum.“ (qu. anim. 1 ad 15) „est quaedam definitio animae, scilicet anima est, quo vivimus primum.“
(2 anim. 4 f) Ich konstatiere: 1) Sie behaupten, es habe unbeseelte Menschen gegeben, die deswegen nur
als „Rohmenschen anzusehen seien. 2) Im Gegensatz hierzu gehen Thomas v.A. und die kirchliche Lehre (Pius
IX., D1655, Anm.2) davon aus, daß die Seele der Grund des Lebens ist, weshalb Thomas auch sagt, alles
was lebe sei beseelt. 3) Weder die theologische Schöpfungslehre, noch die Evolutionstheorie bestreiten,
daß das was geschaffen wurde/entstanden ist lebendig war. 4) Wenn der Mensch also als Lebender geschaffen
wurde oder sich als Lebender entwickelt hat, muß er beseelt gewesen sein. Ich interpretiere: Es ist fatal,
Traktätchen aus dem Schmidt-Verlag zu lesen; sie verstellen so eklatant den Blick auf die Wirklichkeit.
Gesteigert kann dies nur noch werden, wenn man solche Traktätchen abschreibt, ohne sie verstanden zu
haben. Grüße ins intellektuelle Ghetto!
Werter Culottenträger! Ich zitiere: „Falsch, das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Ich bezog mich
ausdrücklich auf die Geistseele.“ Ich konstatiere: Sie bestreiten die Authentizität von Belegstellen,
die Ihren schriftlichen Beiträgen wörtlich entnommen wurden. Ich respondiere: Bei Pius IX., 30.Apr.1860,
„Dolore haud mediocri“ heißt es, D1655 (Ed. 31), Anm. 2, heißt es: „Sententiam, quae unum in homine
ponit vitae principium: animam scil. rationalem, a quo corpus quoque et motum et vitam omnem et sensum
accipiat, in Dei Ecclesiam esse communissimam … maxime cum … dogmate … coniunctam, ut huius sit
legitima solaque vera interpretatio, nec proinde sine errore in fide possit negari.“ Woher bekommen Sie
dann ihre unbeseelten Rohmenschen, wenn es päpstlicher Aussage zufolge gar keinen unbeseelten aber lebenden
Menschen geben kann? Aus welchem Traktätchen des Schmidt-Verlags haben Sie diesen Driß jetzt schon wieder
abgeschrieben? Herzliche Grüße ins intellektuelle Ghetto!
Werter Matrosenjäger! Ich ztiere: „Daher die Redukation des eigenen Selbst auf den Begriff „Homo“, eine
„Gattung“, eine Identifikation mit dem Seelenlosen Rohmenschen, …“ Ich interpretiere: Die lateinische
Denomination des Menschen als „homo, hominis, m.“ impliziert für Sie dessen Selbstreduktion zu einem
„seelenlosen Rohmenschen“. Dies müßte dann wohl auch für „ho anthropos, tou anthropou, m.“ zutreffen
und eine gewisse Affinität der griechisch-römischen Antike beinhalten, die ja nur von seelenlosen Rohmenschen
bevölkert war. Die Richtigkeit dieser Auffassung ergibt sich durch den Augenscheinsbeweis. Ich konstatiere:
Die dauerhafte Lektüre von Druckwerken aus dem Schmidt-Verlag scheint gefährlicher zu sein als ich vormals
wahrhaben wollte; besonders für jene, die bestenfalls halbalphabetisiert sind. Diese Traktätchen als
zitierfähige theologische Literatur oder seriöse wissenschaftliche Auseinandersetzung anzusehen, geht
stark an der Wirklichkeit vorbei. Auch die Lektüre des gesamten Verlagsprogramms dürfte wohl ein Theologiestudium
nicht ersetzen! Beste Grüße ins intellektuelle Ghetto!
Werter Madonnenschläger! Ich zitiere: „Zum vollwertigen Mensch wurden zwei Menschen aufgrund einer Gabe
Gottes, nämlich der Geistseele.“ Ich konstatiere: Der vollwertige Mensch ist, so Ihre interessante These,
„aufgrund einer Gabe Gottes“ aus zwei Menschen zusammengesetzt. Ich interpretiere: So eine Idee kenne
ich; da hab’ ich doch schon mal was dazu gelesen. Ich denke, es war in Platons Symposion, in dem kluge
Menschen Preisreden auf den Eros halten. Der Komödiendichter Aristophanes berichtet davon, die Menschen
seien einstens von anderer, nämlich kugelförmiger Gestalt und sehr stark und mächtig gewesen. Als diese
nun beabsichtigten, die Olympier zu stürzen, habe Zeus diese Menschen aber geteilt, um deren Macht zu
brechen. So seien die Menschen nicht mehr auf die Idee gekommen, die Olympier vertreiben zu wollen, weil
sie sich seither auf der Suche nach ihrer anderen Hälfte befänden. Meinten Sie das mit den zwei Menschen,
die den ganzen Menschen bilden, etwa auf diese Weise, so als eine Art Rückgängigmachung der verordneten
Teilung? Besonders christlich-theologisch ist Ihre Darlegung ja nicht gerade. Aber, ich weiß, Sie müssen
ja Ihr Inkognito wegen staatlich-freimaurerisch-zionistischer Verfolgung wahren. Herzliche Grüße ins
intellektuelle Ghetto!
Ah, ja, sehr interessant, darf man, werter Alois, Ihr Posting so verstehen, daß erst der „Konzilsgeist“
den Sexus der Priester des novus ordo erweckt hat, während sie, solange sie noch im vetus ordo zelebrierten
heiligmäßige Observanten des klerikalen Zölibats gewesen sind? Besitzen Sie, uns, der misera plebs,
unbekannte Spezialkenntnisse über den inneren Zusammenhang zwischen der Zelebrationsform, -sprache oder
-richtung und der Sexualität der Zelebranten? Würde es Ihnen etwas ausmachen, diese der Öffentlichkeit
zugängig zu machen, damit wir nicht weiter in der Finsternis der Unwissenheit verbringen müssen, sondern
uns freudig Ihrer erleuchteten Auffassung anschließen können?
Um eine (H)eiligsprechung geht es doch noch lange nicht. Nach dem, was mir aus den einschlägigen Veröffentlichungen
bekannt ist, bezieht sich die erteilte Erlaubnis nur darauf, das Untersuchungsverfahren in dieser causa
canonisationis auf diözesaner Ebene zu beginnen. Dabei werden alle möglichen Fakten und Informationen
über das Leben des/der Betreffenden gesammelt, was geraume Zeit beanspruchen kann. Erst, wenn dieses
Untersuchungsverfahren einen hinreichenden „Anfangsverdacht“ für eine mögliche „Heiligkeit“ (z. B. durch
Tugend, Religiosität, Martyrium etc.) ergeben, und diese durch ein anerkanntes Wunder „göttliche Bestätigung“
gefunden hat, kann das eigentliche Kanonisationsverfahren vor der Selig- und Heiligsprechungskongregation
eingeleitet werden. Dieses befindet dann in Form eines Gerichtsverfahrens, ob die Beweise für die Heiligkeit
ausreichen für eine Kanonisation. Auch die Einleitung des Vorvarfahrens läßt noch keinen Schluß auf
das mögliche römische Urteil zu. Viele dieser Prozesse verlaufen negativ, oder „im Sande“.
Werter Herr Braun, nur ein paar Korrekturen: 1) Wir wollen nicht hoffen, daß Sie mit einem Presseartikel
realidentisch sind. 2) Der Komparativ wird im Deutschen immer noch mit „als“ gebildet. 3) Es muß wohl
„Typen“ heißen. 4) Bestenfalls wird es der Herr den Betreffenden am Tag „seines“ Gerichts danken. Bislang
dachte ich, gediegene Bildung theologischer und allgemeiner Art sei eine Weihevoraussetzung?
Werter Aleph, Gotteslob Nr. 835; ist das nicht schon im diözesanen Eigenteil?. In meinem stehts jedenfalls
nicht drin; aber Sie brauchen hier jetzt nicht ihre Heimatdiözese offenbaren!
Werter Brahmaputra, Dank für die Zitate, die ich meiner Sammlung gerne zufüge; schade nur, daß ich
nicht weiß, woraus sie sind (Nietzsche liegt schon so lange hinter mir); sind die aus der Fröhichen
Wissenschaft? cc.
Werte Nachtlaterne, da habe ich doch ein Zitat (die liebe ich nämlich) des Hl. Bernhard im Gedächtnis,
der (sinngemäß) an Hugo de Payes schrieb, der Übeltäter (maleficus), der sich dem Kreuzzug anschließe
werde durch das Töten von Muselmanen zum Übeltöter (malicida) und könne im Todesfall stehenden Fußes
mit dem Einzug ins Paradies rechnen, weil er als malicida den Missionsauftrag des Herrn erfüllt, also
sein Kreuz auf sich genommen habe.
Werter Herr Guttenberger, mir scheint, Sie haben lediglich ein begriffliches Problem, das auf der Engführung
des Zölibatsbegriffs beruht. Was ich zu sagen versuchte: Der von Klerikern vor ihrer Weihe nur in Form
eines (nicht einklagbaren!) Versprechens gegenüber dem Oberhirten „übernommene“ Zölibat stellt nur
eine Konkretisierung der diesbezüglichen Verpflichtung aller unverheirateter Katholiken dar. Das Zölibatsversprechen
ist weder „einklagbar“, noch stellt dessen Bruch (über die Sünde des gebrochenen Versprechen selbst
hinaus) die Gottesbeziehung in Frage, wie dies bei einem gebrochenen Ordensgelübde der Fall wäre.
Werte Stimme, so sehr ich Ihre Vernunft schätze, geht dennoch Ihre Stellungnahme am (zumindest ansatzweise
korrekt bargelegten) Problem des Artikels vorbei: Ich habe verstanden: 1) Männer nehmen im außerbritischen
Ausland Eheschließungen mit mehreren Frauen vor. 2) Diese „Ehen“ wurden weder nach britischem Recht geschlossenen,
noch sind sie für dieses anerkennungsfähig. 3) Dennoch werden diese „Mehrfachehen“ als Anspruchsgrundlage
für die Beziehung von Sozialhilfe nach britischem Recht anerkannt.
Die Miterlösung der Menschheit durch Maria ist genauso häretisch wie die Behauptung, man könne nur
durch sie zu ihrem Sohn kommen! Ich glaube, der neue DBK-Vorsitzende gehört einer Sekte an, die u. a.
auch das behauptet!
Werte/r/s Pünktchen, meinerseits handelte es sich lediglich um eine kritische Sprachbeobachtung (ich
hab sonst nur wenige Hobbys und kenne mich in vielem einfach nicht aus). Im übrigen ist mir die sexuelle
Orientierung des Schweins ziemlich egal, sofern sie nicht die Qualität des Schnitzels beeinträchtigt.
Meines Wissens gelingt es Schweinen weder, den Menschen oder seine Lebensäußerungen „nachzuäffen“,
noch intendieren sie das. Welche sinnvolle Aussage steckt also im Attribut „schweinisch“?
Durch nichts kann man seine eigene Meinung so deutlich zum Ausdruck bringen, wie durch die Attribute,
die man vergibt. Nicht, daß ich verschiedene Forderungen der Bewegung „Wir sind Kirche“ nicht auch (sehr)
kritisch sähe; nicht, daß ich verschiedene ihrer Positionen mit Lehramt, Tradition, Hierarchie und Rechtsordnung
nicht auch für unvereinbar hielte; nicht, daß ich deren populistisches und plakatives Auftreten nicht
auch dem (z. T. berechtigten) Anliegen und einer sachlichen Diskussion für schädlich erachtete. Aber
diese mit dem einfachen Attribut in die Nähe von Vereinigungen des can 1374 CIC zu rücken, die gegen
die Kirche Machenschaften betreiben, halte ich doch für höchst problematisch und seriöser Berichterstattung
für unangemessen.
Gedankenspiel: Gut, nehmen wir an: 1) Es hat 1988 ein tatbestandlicher Notstand i. S. d. cann. 1323 u.
1324 CIC bestanden. 2) Es liegt eine kirchenamtliche Strafeintrittsfeststellung vor, die insofern Rechtskraft
besitzt, als aus ihr Rechtswirkungen hervorgehen. 3) Verwaltungsakte und Entscheidungen kurialer Dikasterien
können vor der Signatura Apostolica angefochten werden. 4) Die fraternitas marcellina versteht sich nach
wie vor als kirchenzugehörig. Wenn die Prämissen 1-4 zutreffen, warum ficht die fraternitas den Verwaltungsakt
der Feststellung des Strafeintritts durch die Bischofskongregation bzw. deren ehemaligen Präfekten Gantin
nicht vor der Apostolischen Signatur an? Wenn die Rechtslage so ist, wie (nicht nur hier) immer behauptet
wird, dann kibt es keinen einfacheren Weg, den Vorwurf des Schismas (und die kirchenamtliche Feststellung)
zu beseitigen, als eine solche Klage. Ist erst der Schismavorwurf vom Tisch, steht einer Rückkehr der
fratenitas marcellina nurmehr die kirchliche Anerkennung der gespendeten Weihen (mit Verleihung bischöflicher
Hirtengewalt durch den Pontifex) und die (wenigstens formale) Anerkennung der Legitimität des Vat.-II
und seiner Entschließungen im Weg. Beides müßte bei einem Minimum an beiderseitigem sentire cum ecclesia
doch zu machen sein? Wenn das aber nicht geschieht, wird es wohl nicht an den genannten Gründe liegen!
Vielleicht will die fraternitas ja gar nicht zurückkehren?
Werte Anita, es ist Ihnen, wie der Theologie in der Kirche, freigestellt, hierüber zu spekulieren. Alles
zur Beantwortung Ihrer Frage notwendige habe ich aber bei genauer Betrachtung in meinem letzten Posting
bereits gesagt!
Werter Hermes (wo sind die Flügelschuhe?), Sie stellen die These auf, es gäbe Homosexuelle, die um des
Glaubens willen ihre Homosexualität um des protestantischen Glaubens willen verändern … Nun, wenn
es für mich um die Wahl zwischen Protestantismus und Homosexualität ginge (was nicht vorkommen wird),
würde sogar ich das kleinere Übel wählen …
Robert Zollitsch hat als Personalchef in ca. 25 Jahren genügend „Leichen“ im Keller gesammelt, daß er
ein „leichter Gegner“ des Metropolitankapitels wurde. Als Bischof ist das offensichtlich schneller gegangen.
Werter Maronenschäler, Ich zitiere: „Es ist nur noch ekelhaft, wie hinterfotzig und pharisäerhaft jemand
agieren kann. Man muss sehr tief gesunken sein, um seine eigene Bosheit in diesem Maße nicht mehr erkennen
zu können wie Sie, RRR und Sekten-„Theologin“ Colonia. Widerliche Schlangenbrut!“ (Zitat Ende) Ich konstatiere:
Ihre Reaktion beruht darauf, daß irgendwelche Leser die von Ihnen freiwillig hier eingestellten Beiträge
nach Veröffentlichung, Inhalt, literarischer Form und Stil kritisieren. Wer Ihre Publikationen also nicht
im Glauben als geoffenbarte Wahrheit annimmt, sondern sachlich zunächst kritisiert, wird von Ihnen persönlich
angegriffen. Ich interpretiere: Sie haben niemals eine ernstzunehmende wissenschaftliche Publikation erarbeitet
oder sich der Kritik dieser gestellt. Hierfür bedarf es nur des Augenscheinsbeweises des von Ihnen eingestellten
Zitats. Ihre Reaktion beweist überdies ein weiteres Mal, daß Sie Ihr Geschreibsel offenkundig selbst
für wissenschaftlich, sachlich oder inhaltlich hochwertig ansehen, weil sie ansonsten Kritik kaum personalisieren
müßten. Die Frage, wer sich hier als Schismatiker offenbart, wurde zwar von Ihnen aufgeworfen, stellt
sich aber objektiv nicht. Viele Grüße in das intellektuelle Ghetto.
Werter Laurentius, Ihre Sorge um meine Gesundheit nehme ich dankbar an, kann Ihnen aber versichern, daß
ich an dieser Krankheit nicht leide; über andere reden wir mal nicht. Nur bin ich ein Mensch, der das
Gleichgewicht schätzt. Droht das Schiff nach der einen Seite zu kentern, lehne ich mich automatisch auf
die andere …
Tja, werter Zitronenpresser, herabblicken ist wohl Ihre Lieblingsperspektive; und, Sie haben natürlich
recht, es ist lästerlich, den Hl. Paulus zu Ihnen in Relation zu setzen. Ich danke Ihnen für diesen
freundlichen Hinweis in eigener Sache.
Wahrscheinlich, werter Platanenfeger, weil schon der Hl. Paulus wußte, daß man die intellektuelle Helligkeit
mitunter soweit reduzieren muß, damit das gläubige Volk Kirchenlichter wie Sie für den splendor veritatis,
den apricum veri luminis, den lucifer sapientiae halten kann?
Werter matt, wenn Sie denken, ich sei über Sie hergefahren, hätten Sie mich gründlich mißverstanden.
Wäre ich über Sie hergefallen, sähen Sie wesentlich zerzauster aus!
Werter Matronenträger, es entzieht sich ja meiner Kenntnis wo (und ob) Sie Ihr Geschreibsel tatsächlich
publiziert haben; das ist aber auch nicht relevant, denn: Entweder hatten Sie damals, oder Sie haben (evtl.
bis heute?) schwerwiegende Probleme mit deutscher Rechtschreibung und Zeichensetzung, insofern das wirklich
ein wörtliches Zitat sein soll, als das Sie diesen Auszug gekennzeichnet haben. Vielfach wird in diesem
erlauchten wie erleuchteten Forum, das Spezialisten sämtlicher Wissensgebiete sammelt, immer weder auf
die Bedeutung der äußeren Form verwiesen, nicht zuletzt auch von Ihnen selbst. Sollte nun, angenommen
das Zitat stammt tatsächlich aus Ihrer Feder, dieses das Beste sein, zu dem Sie fähig sind, müßte
man doch wohl auch hier von der Form auf den Inhalt (nicht zuletzt auch auf den Autor) schließen können.
Wenn das das Beste ist, zu dem Sie fähig sind, werter Patronenträger, will ich lieber nicht weiter über
das nachdenken, wozu Sie noch fähig sein könnten und wovon Sie uns mit Ihren Postings immer wieder brilliante
Kostproben zu geben geruhen … Requesca in pace … donec veniam!
Werte Nachtlaterne, ist es bei Ihnen schon Mittags so dunkel? Mit gewisser Belustigung nehme ich Ihr sicher
kompetentes Urteil über mich zur Kenntnis, obwohl Ihre Beiträge bisher keine Schlußfolgerung auf derartige
Spezilkenntnisse zuließen.
Ich lese da: „Am Montag begann ich meine Famulatur und sah diese Patientin im Zimmer, daneben das „Versehtischchen“
mit Kreuz und Kerzen. Am Dienstag waren die Ärzte alle aus dem Häuschen, da die Patientin putzmunter
war und die faustgroßen Schilddrüsenmetastasen verschwunden waren. Blick und Sprache klar, Bewußtsein
orientiert.“ (Zitat) Ein möglicher Zusammenahng zwischen Sakramentenspendung und Spontanheilung wird
normalerweise von der Kirche sehr genau untersucht. Dabei bedient man sich im Regelfall medizinischer
Spezialisten, vorzugsweise solcher, die persönlich der Kirche skeptisch bis kritisch gegenüberstehen.
Gerade in Lourdes besteht die Ärztekommission üblicherweise aus deutlich kirchenkritischen Ärzten.
Ist dieser Vorfall untersucht worden oder irgendwo dokumentiert?
Werter matt, wenn Sie eine Seinsweise gefunden haben, die Sie erfüllt, ohne Ihren Kopf in den Uterus
einer Übermutter quetschen zu müssen (wer verlangt das eigentlich?), dann können Sie sich doch freuen
und mit gläubigem kopfschüttelndem Schaudern der misera plebs bei der Wiedereinuterierung zusehen. Postings,
die Ihr Unverständnis über diesen Vorgang zum Ausdruck bringen (stimme das nun so oder nicht), sind
dann aber wohl überflüssig.
Die Bewegung „Freude am Glauben“ versteht sich nach mündlicher Aussage ihres Vorsitzenden gegenüber
mir als „konservatives Gegengewicht zum ZDK“ und beabsichtigt, dieses „langfristig zu ersetzen oder überflüssig
zu machen“, um „in der Kirche die romtreuen Katholiken zu sammeln“ und die „nationalkirchlichen Tendenzen
zu überwinden“ (Zitate).
Hat jemand (nur des seriösen Vergleichs willen) auch mal die Worte der „reinen“ Liturgie gezählt (Orationen,
Kyrie, Lesung, Evangelium, Preces, Hochgebet, Paternoster etc.)? Welches Verhältnis ergibt sich daraus?
Tja, werter Brahmaputra, da haben Sie sich selbst eine Grube gegraben: „Jedem steht ein Urteil zu. Wir
leben nicht in der Diktatur. Wenn, dann steht es dir nicht zu hier zu posten. Sag ich!“ (Zitat) Wenn wir
in keine Meinungsdikatatur leben, wie Sie feststellen, dann wohl auch sicher nicht in Ihrer.
Werter Hosenbandritter, der Betreffende hat uns ja nicht wissen lassen, in welchem „Seminar“ er „Alumnus“
sein will. Vielleicht bei denen, die das Priestertum so glorifizieren. Tja, die sind für das Prekariat
besonders anziehend … der Möglichkeit des sozialen Aufstiegs willen.
Oh, ja natürlich, ich höre ihn schon rufen, den Carolus Caesar Augustus Germanicus Lehmann Nero: Die
Christen vor die Löwen! (Oder besser: Der Christ und die Christin vor den Löwen und die Löwin!)
Stimmt, werter Geyer, aber das ist meinerseits die reflexhafte Reaktion auf unbelehrbare, hartnäckige
Unkenntnis, die sich am wohlsten fühlt, wenn sie ihre unbegründeten Vorurteile kultiviert. cc.
Stimmt, werter Geyer, Bildung sagt nichts aus über das ewige Heil. Aber, wenn man sich zu Sachthemen
äußern will, hat sie sich schon gelegentlich als hilfreich erwiesen. Ach, übrigens: Ihnen als Wanderprediger
nehme ich den Hausierer nicht krumm!
Mutmaßungen: Die Lebensdaten des Herausgebers dieses höchstwissenschaftlichen Werkes wird angegeben
mit 1902-1980. Damit kann vermutet werden, die Herausgabe dieser Schrift (posthume Edition ist, weil unerwähnt,
auszuschließen) erfolgte vor, spätestens in 1980. Es ist doch erstaunlich, zu welcher Rezensionsgeschwindigkeit
gründlicher, seriöser Jourmalismus gelangen kann.
Werter Sacerdos, zuzustimmen ist Ihnen hinsichtlich der Frage der Kirchenfreiheit im Sinne einer Freiheit
von externer Bevormundung. Freiheit der Kirche heißt aber wohl nicht, daß man die „laikale Finanzgängelei“
einfach durch eine bischöfliche ersetzt, oder?
Liturgie entsteht nicht „auf dem Reißbrett“, aber auch nicht im „luftleereren Raum“. Und gerade den Collectae
des MR fühlt man die“stilistischen Feilspäne“ noch ganz gut an. Diese kleinen Kunstwerke sind nämlich
gerade nicht der Alltagssprache entnommen, sondern konstruiert. Ich bin keine Koryphäe in Liturgiewissenschaft,
aber meiner Erinnerung zufolge wird für die Entszehung der Orationen des MR eine Entwicklung bis ins
9. Jahrhundert angenommen. Wie wird das wohl geschehen sein? Lateinische Kleriker werden in der Feier
der Liturgie immer wieder gefeilt haben, bis es so saß, daß es traditionswürdig wurde. Wie viele „Fehlversuche“
hat es wohl gegeben, die nicht tradiert sind? Nun, damals war Latein noch die Umgangssprache der Menschen.
Niemand wäre in Rom auf die Idee gekommen, die Feier des christlichen Gottesdienstes und der Verkündigung
in aramäischer oder hebräischer Sprache zu fordern. Wenn damals das Latein als Umgangssprache dem Geheimnis
angemessen war, wieso sollte es eine moderne Sprache nicht sein? Wenn auch die Orationen nicht vom Himmel
gefallen (oder wörtlich offenbart worden) sind, wieso sollte das Neuformulieren einer Oration dann zur
res intrinsece mala werden? Was ist so schädlich daran, im Gottesdienst die Umgangssprache zu benutzen
(ohne daraus wiederum einen Fetisch zu machen)?
Die akademische Frage hat aber gravierende Auswirkungen: Wenn man Tradition nicht „brechen“ kann, ist
der eindimensionale Vorwurf des Traditionsbruchs vom Tisch (nebenbei bemerkt: Tradition ist eine formale
Frage, weil auch Irrtum Tradition haben kann). Wenn Liturgie (wie alles andere) der Veränderung unterliegt,
ist die Veränderung prinzipiell statthaft; damit ist der Vorwurf der Veränderung von etwas Unveränderlichem
vom Tisch. Damit ist das Herumreiten auf der Unveränderlichkeit liturgischer Tradition, als ob es sich
dabei um einen Fetisch handeln würde, obsolet. Dann kann man nur noch fragen, ob die Veränderung in
einem bestimmten Punkt die Fülle und den Reichtum seiner Tradition tatsächlich auf-hebt. Diese Frage,
abseits jeglicher Pauschalisierung, ist dann sachlich diskutabel.
Ich erlaubte mir eine philosophische Frage zu stellen, Sie geruhten, eine geschmackliche Antwort zu geben.
Die Antwort paßt leider nicht zur aufgeworfenen Frage.
Tja, das ist wohl eine philosophische Frage: Kann man Tradition brechen? Ist nicht jede Veränderung (je
nach Begriffsdefinition) ein Bruch der Tradition? Wird Tradition nicht, wie Dr. Barth schrieb, in dreifacher
(dialektischer Weise nach Hegel) auf-gehoben?
Werter reformatus (semper reformandus est, qui semper reformatur!) Daß die Beweislastregeln nach staatlichem
Recht differenzierter sind, dessen bin ich mir bewußt. Zum Beleg aber can. 1526 CIC. cc.
Unter Zivilisierten gilt (nicht nur im Rechtsbereich) der Grundsatz, daß die Beweislast dem Behauptenden
obliegt (onus probandi incumbit asserenti). Wer solche Behauptungen aufstellt, wird wohl noch daran erinnert
werden dürfen, daß er diese bitte belegen möchte, oder?
Für die Behauptung, das staatskirchenrechtliche „System“ der schweizer Eidgenossenschaft sei „korrupt
und erpresserisch“ fehlt jeder Beweis. Dessen Legalität ergibt sich daraus, daß es auf staatskirchenrechtlichen
Verträgen einzelner Kantone mit dem Hl. Stuhl beruht. Die „Finanzhoheit“ des Diözesanbischofs als Instrument
der Disziplinierung scheint mir kein göttliches Recht zu sein (deswegen konnte das wohl staatskirchenrechtlich
auch so geregelt werden, wie es in CH eben ist).
Die Tatbestandlichkeit des Vorsatzes allein genügt nicht; das Delikt muß konkret zum Zwecke der Täuschung
im Rechtsverkehr begangen worden sein. Da es sich dabei um ein Tatbestandselement handelt, genügt es
nicht, die Täuschungseignung nachzuweisen, sondern die Zielsetzung (Absicht) der Täuschung, nämlich
im Rechtsverkehr verwendet zu werden, bedarf eines eigenen Beweises. cc.
Ja, ja, und schon Heraklit sagte, daß der Krieg der Vater aller Dinge sei (ho polemos patär hapanton)!
Und wann, meinten Sie, sollen wir die von Nero geschlossenen Tore des Ianustempels wieder öffnen?
Skrupel- und gewissenlos? Unklar bleibt, worin jetzt die spezielle Skrupel- bzw. Gewissenlosigkeit vieler
Priester bestehen soll? Sakramente sind an Gültigkeits- und Erlaubtheitsbedingungen geknüpft. Segen
ist aber kein Sakrament. Und Segen wird auch niemandem „nachgeschmissen“! Irre ich mich, oder war das
wieder ein sinnfreier Artikel der Kategorie „Aufreger sine fundamentum in re“?
Haben Sie wohl noch „alle“ beisammen, meine Herren? Es geht hier weder um Schweinefleisch, oder Kopftücher,
oder Fragen des interreligiösen Dialogs, sondern nur um die neue Karfreitagsfürbitte im außerordentlichen
Ritus. Diese ist sprachlich und theologisch sehr gelungen. jede Aufregung darüber ist außerdem obsolet,
weil sie bereits publiziert worden ist. Also, worüber noch diskutieren? Etwa über Ihre privatmännlichen
Eitelkeiten. Das ist doch lächerlich und unangemessen!
Rex christianissimus? M. W. mußte sich Ludwig XVI. einer solchen Operation unterziehen, bevor er nach
mehrjähriger Ehe diese erstamlig vollziehen konnte!
Werter Hintzen, vielfach wird die Rechtsmeinung vertreten, Weihe sie ein Ehe-, aber Ehe kein Weihehindernis.
Das Problem daran ist nur, daß von göttlichem Recht nicht dispensiert werden könnte. Faktisch erhalten
aber verwitwete Diakone immer wieder Dispens vom Ehehindernis der Weihe. Wenn also vom Ehehindernis der
Weihe dispensiert werden kann, kann Weihe kein Ehehindernis göttlichen Rechts sein. Also ist Weihe ein
Ehehinderkis nur nach ius mere ecclesiasticum. Wenn aber Ehe kein Weihehindernis ist und auch Weihe kein
Ehehindernis nach göttlichem Recht, stellt sich dringend die Frage nach dem Klerikerzölibat, oder nicht?
Der in diesem Forum so vielgescholtene P. Rahner, persönlich ein humorvoller Mensch, pflegte im Alter
festzustellen, daß die Christen erlöster aussehen müßten, um ihren Missionsauftrag auch verwirklichen
zu können. In unserem Land wird ja viel Driß geschrieben – charta non erubescit! Statt nun die (wenn
vorhandenen) intellektuellen Kräfte darauf zu verwenden, sich über jeden gedruckten Mist zu echauffieren,
wäre es vielleicht christliche Aufgabe (und entspräche wohl dem Missinosauftrage mehr), einen positiven
Gegenentwurf zu bieten: „Es ist wunderbar, erlöst zu sein!“ Daß das dann, wenn man davon überzeugt
ist, nicht folgenlos bleiben wird, können wir getrost annehmen. Christentum, und an diesem Punkt hat
Luther sicher Recht, ist eine existentielle Frage, die sich nicht im Fürwahrhalten von Aussagesätzen
erschöpft (daß die auch dazugehören, ist unbestritten, aber nicht prioritär). Nun, es gibt Menschen,
die ihre Kinder agnostisch erziehen wollen; bitte sehr, nach unserer Verfassung dürfen die das, genauso
wie Christen christliche, Juden jüdische und Muslimen muslimische Erziehung (etc.) zugestanden wird.
Wo ist denn jetzt der Aufreger? Ich habe Vertrauen in die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung dieses
Landes. Das Bistum Rot.-S. hat Strafantrag gestellt. Gut; der zuständige StAnw. wird das prüfen und
wenn er einen hinreichenden Anfangsverdacht sieht, ein StrafV. einleiten. Aber: Christen müßten erlöster
aussehen, dann bedürfte es künstlicher Aufregung über ein solches Buch nicht!
Zölibat – caelibatus, -us, m. Nach kirchlicher Morallehre gibt es nur zwei unterschiedliche Lebensformen:
Die unverehelichte und die Ehe. Daß sich Ehe, wie sie schon das röm. Recht verstand, durch das Konsensprinzip
(vgl. Ulp. D. 35.1.15) von jeder anderen Lebensform unterscheidet, ergibt sich zwingend. Dies schließt
in jedem Fall die konsensuale begründete Geschlechtsgemeinschaft mit ein. Alle anderen Lebensformen beruhen,
so das röm. Recht, auf dem dezidierten Willen, Nicht-Ehe zu sein. Weil nach christl. Überzeugung Ehe
unauflöslich und der einzige legitime Ort der Geschlechtsbez. ist, kennt die kirchl. Morallehre nur diese
beiden Lebensformen. Die Ehelosigkeit der unverheirateten Katholiken gliedert sich nun nach unterschiedlichen
„Rechtsgründen“: Alle unverheirateten Katholiken sind durch die christliche Morallehre allgemein zum
Zölibat verpflichtet. Kleriker versprechen ihrem Bischof bei der Weihe den Zölibat, was nur eine Konkretisierung
der allgemeinchristlichen Zölibatsverpflichtung ist. (N.B.: Es wird zwar immer wieder behauptet, Weihe
sei ein Ehe, aber Ehe kein Weihehindernis. Das kann aber nicht göttl. Rechts sein, weil Diakone zu zweiter
EheSchl. nach Verwitwung Dispens ertwilt werden kann). Nur Ordensleute legen die Ehelosigkeitsverpflichtung
in Form eines Gelübdes ab, konkretisieren damit wieder die allg. Verpf., wobei deren Einhaltung wegen
des Gelübdes aber eine religiöse Pflicht aus der Gottesverehrung geworden ist. Beantwortet das Ihre
Frage, Herr Guttenberger?
Ich bin vielleicht dumm und begriffsstutzig, aber welchen Straftatbestand nach deutschem StGB sieht „Pater
Lingen“ eigentlich als erfüllt an? Auch nach Lektüre seiner „Klageschrift“ bin ich dieser Erkenntnis
nicht nähergekommen! Sind die darin aufgeführten mutmaßlichen Delikte nicht eher kirchenrechtlicher
Natur? Leidet PL schon unter fortschreitender spongiformer Zerebralinsuffizienz?
Einige unwesentliche Erläuterungen: „Daß vor allem Homosexuelle … und Lesbisch veranlagte Personen
…“ (Zitat) Die vorgenommene Differenzierung beruht auf einer irrtümlichen Ethymologie, die Homosexualität
von (lat.) homo, hominis, m., Mensch oder Mann ableitet, weshalb man annimmt, es bedürfe einer gesonderten
Bezeichnung für derartige Beziehungen zwischen Personen wiblichen Geschlechts. Tatsächlich ist der Begriff
Homosexualität aber ein Kunstwort aus dem (griech.) homos, gleich (Theologen vielleicht aus dem Homo- /
Homoioousie-Streit geläufig) und dem (lat.) sexus, -us, m. Geschlecht. „Homosexuell“ bedeutet also einfach
gleichgeschlechtlich. Außerdem ist jegliche Form von „Kinderpronographie“ strafbar. Sexuelle Handlungen
zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unter 14 Jahren sowieso; gleichfalls Zugang zu, bzw. Herstellung,
Erwerb, Besitz und Weitergabe von kinderpronographischen Darstellungen, sofern dies nicht im Rahmen amtlicher
Ermittlungen zum Zwecke der Strafprävention bzw. Strafverfolgung geschieht. Daß hier auch ein Kleriker
der Fahndung „ins Netz“ gegangen ist, kann nur heißen, daß hier ein hinreichender Anfangsverdacht bestanden
hat/besteht. Kritisch zu beleuchten wäre aber die offizielle Namensnennung seitens der zuständigen Diözesanverwaltung.
Ob dies gerade angesichts der bereits stattgefundenen Pressepublikation(en) und der damit einhergehenden
öffentlichen Vorverurteilung klug war, wäre in jedem Fall kritisch zu hinterfragen. Die Unschuldsvermutung
gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung.
Werter Rudolfus, Das Nicaeno-Konstatinopolitanum ist mir durchaus geläufig („Pisteuomen eis hena theon
patera patokratora …“); nur der Begriff war mir aus der Literatur nicht geläufig. Nun gut, da Sie sich
zur Verteidigung filii silentii (hat der das nötig?) berufen fühlen und ich mich gerade als Frau gerne
der Tiefe, Weisheit und Einsicht wahrer Experten beuge (wenn ich schon schweigen soll, möchte ich doch
wenigstens etwas haben, das ich meditieren kann), können Sie mir ja sicher die Darlegung gewähren, die
mir der filius bislang verweigert hat.
Mi care fili, also Eschatologie … Nun, soweit wären wir uns inhaltlich ja einig. Aber, um das besser
verstehen zu können, wäre eine Angabe der Schriftstelle und der dogmatisierenden Konzilien hilfreich.
Das sollte einem Kenner wie Ihnen ja keine Mühe bereiten!
Mi care fili, ich wußte, es wird schwer mit Ihnen werden, denn aus dem Stehgreif bin ich nicht darin
geübt, mich auf dieses Niveau herunterzuarbeiten: Also schrittweise, für Halbalphabeten zum mitschreiben
und -denken: 1) Irgendjemand postet eine Meinungsäußerung, was in einem Meinungsforum nicht eben verwundern
sollte. 2a) Der filius imbecillitatis kann diese nicht in seine privatpersönlichen Vorstellungen von
der kirchlichen Lehre einordnen, oder 2b) der filius insipientiae versteht sie einfach nicht. 3) Der filius
opinionis (nichts ist so sicher wie Vorurteile) hält alles, was er nicht einordnen kann (Fall 2a), oder,
was er nicht versteht (Fall 2b) für häretisch. 4) Der filius iudicis veröffentlich sein Urteil mit
dem, im Rahmen seiner Ein-Buch-Bildung nicht verwunderlichen, generellen Hinweis auf die Leugnung des
dogmenkonziliarischen Florentinum. 5) Der filius sagacitatis wird nach dem Beleg für seine Behauptung
befragt. 6) Der filius procacitatis kontert dreist, es sei (entgegen allgemeinem Usus) nicht seine Aufgabe,
die von ihm aufgestellten Behauptungen auch zu seriös zu belegen. 7) Der filius oblivionis wird auf die
unterlassene Belegung seiner Behauptungen hingewiesen. 8) Der filius nugacitatis hat, in die Enge getrieben,
schließlich keine alternative Handlungsoption, als den interessierten Fragesteller persönlich anzugreifen
und erneut unter Beweis zu stellen, daß er längst zu Schiff nach Narragonien unterwegs ist.
Mi care fili, ich leide nicht unter Penisneid; darüber hinaus halte ich Sigmund Freud auch für eine
verzichtbare Erkenntnisquelle. Anders jedoch wohl Sie: Haben Sie Ihre tabuisierten ödipalen Wünsche
etwa in Form von Bildungsneid sublimiert?
Werte notoria, es geht hier nicht um das Ablehnen von dem, was, nach Ihrer Aussage, „aus dem Raster fällt“.
Vielmehr besteht die kirchliche Morallehre, das unterscheidet sie auch von deren Rechtsordnung, aus teleologischen,
nicht deontologischen Normen (telos, griech.: Ziel; deomai, griech.: müssen). Unterschied: teleologische
Normen definieren ein Seinsollen, eine Zielvorstellung, zu dem ich „auf dem Weg“ sein kann (vielleicht
muß), die ich berufen bin anzustreben. Eine deontologische Norm erhebt aber den Anspruch, daß ich sie
im Hier und jetzt erfülle.
Tja, seltsam, nicht? Aber, wenigstens in dieser Frage ist die Lehre der Kirche hinreichend klar und eindeutig.
Wahrscheinlich ist das bei der Redaktion noch nicht angekommen. Vielleicht sitzt diese Erkenntnis noch
irgendwo im Biergarten?
Richtigstellung: Werter Heinrich, weder hatte ich die Absicht, sie anzusprechen, noch tat ich es, weil
ich Sie wohl kaum mit „mein lieber Sohn“ anspräche; da gibt es doch näherliegende Assoziationen, finden
Sie nicht? Und nein, ich trage noch immer kein kariertes Kostüm, und Sie haben Ihre Blume auch noch nicht
gefunden! Mi care fili, dem Eindruck nach zu urteilen, den Sie erzeugen, haben Sie schwerwiegende Probleme,
die professioneller Hilfestellung bedürfen. Im Gegensatz dazu wären Ihre Bildungslücken ja nahezu behebbar.
Fangen wir mal mit dem allgemeinen Umgang an: Flegelhaftes Benehmen kann man bei Knaben in bestimmtem
Alter gerade noch tolerieren, vermag aber keineswegs von fadenscheiniger Argumentation abzulenken. Item:
Wenn Sie es schon (wir sprachen über Ihre Probleme ja bereits andernorts) nicht unterlassen können,
Heiliges Offizium zu spielen, sollten Sie sich wenigstens soweit an Ihr Vorbild annähern, als sie Ihre
unfehlbaren Urteile begründen und für Ihre theologischen wie dogmatischen Aussagen belegen. Item: Da
sie augenscheinlich substantiell kaum etwas zu sagen haben, von der Wiedergabe oberflächlich angelesener
und kaum verstandener Halbwahrheiten abgesehen, wäre es ihrer persönlichen Weiterentwicklung sicher
dienlich, wenn Sie sich entweder um inhaltliches Verständnis (nicht nur meiner Beiträge bemühen würden.
Denique: Sollte auch das Ihre Fähigkeiten noch immer übersteigen, empfehle ich dringend, offensichtliches
Unverständnis nicht auch noch notorisch zu prostituieren.
Werte querulantin (notorisch?), Sie diskutieren am Thema vorbei: Nach kirchlicher Morallehre gibt es nur
zwei Lebensformen: Den Zölibat und die Ehe; beide schließen sich gegenseitig aus. Damit ist das Thema
„ungeschützter Sex“ nur unter Eheleuten überhaupt von Relevanz, denn für alle Nichtverheirateten katholischen
Christen gilt (moraltheologisch) der Zölibat. Ist das jetzt verstanden?
Sicher keine Frage des Geschlechts! Früher hat man nur die am Studium gehindert, die ein solches aller
Voraussicht nach nicht würden abschließen können. Aber, werter Geyer, soll das eine Bildungsneiddiskussion
werden? Haben Sie dazu etwa Grund?
Mi care fili, ich fühle aufrichtig mit Ihnen! Ich verstehe Sie und Ihre habituelle bildungsfeindliche
Aggressionen sehr gut, und gut, daß man sich hier auch „im Hintergrund“ verständigen kann. Ja, die Folgen
schwerer Kindheit sind im Erwachsenenalter kaum noch zu revidieren. Als Knabe möchte man allen alles
recht machen und schafft es nicht! Die unterschiedlichen Erwartungen von Mutter, Vater; der eigene Wunsch
nach mütterlicher Zuwendung und väterlicher Anerkennung stellt die kindliche Psyche zur zu leicht vor
Spannungen, die ihr unüberwindlich scheinen. Da nimme es nicht Wunder, wenn dieses kindliche Gemüt in
unguter Weise sich formt, wenn es anankastische und histrionischen Züge entwickelt … Aber, ich will
Sie an dieser Stelle ja keineswegs bloßstellen und so Ihr Vertrauen mißbrauchen. Da können Sie wirklich
froh sein, in der Lehre der Kirche einen festen Grund, einen Haftpunkt für das eigene Weltbild gefunden
zu haben. Diese Sicherheit können Sie sich, verständlicherweise, nicht erschüttern lassen. Doch bedenken
Sie, zu überwinden werden Sie Einschränkung nur vermögen, wenn Sie die Erschütterung zulassen, sich
öffnen, über Ihre Probleme sprechen lernen; vielleicht mit einem vertrauenswürdigen Partner. Daraus
könnten Sie auch die Kraft schöpfen, sich mit Ihren Eltern und Ihrem eigenen Sosein zu versöhnen. Sie
würden nicht mehr den Drang verspüren, sich mit anderen zu messen, um doch nur Ihre Unterlegenheit zu
spüren. In versöhnter Verschiedenheit wären sie dieser Schatten ledig und frei für befreiende Begegnung.
Na denn, mi care fili, zitieren Sie doch mal; wo sagt das Florentinum genau das, was Sie ihm da in den
Mund legen? (Ich will Ihnen schon mal eine Argumentationshilfe geben: Mein Denzinger von ist sicher häretisch,
quia editus est anno mille nongentesimo sexagesimo cura Caroli Rahner S.I.). Viel Spaß beim Suchen!
Mi care fili, schon wieder nur halbgarer Unfug … ? Das ist keine „Negationsvorsilbe“, sondern das alpha
privativum. Ein freundlicher Rat: Gott schuf den Menschen mit der Fähigkeit zur Bildung. Vielleicht geböte
es Ihr Respekt gegenüber dem Schöpfer, wenigstens den Versuch zu unternehmen, diese Potenz in einen
Akt zu überführen?
Ja, ja, Cyprian von Carthago an Iubaianus … extra ecclesiam salus non est … (vgl. Rouet de Journel,
Enchiridion Patristicum, Barcelona 1946, Rdnr. 593-598). In diesem Brief geht es aber meinen bescheidenen
Sprachkenntnissen zufolge um die Frage, ob die außerhalb der Kirche Getaufen denn bei ihrem „Eintritt“
in die Kirche nochmals getauft werden müssen. Und Cyprian stellt fest, daß es dabei nicht um eine nochmalige,
sondern die erstmalige Taufe geht, weil außerhalb der Kirche keine gültigen Sakramente gespendet werden.
Der Satz bezieht sich (dem Briefkontext entsprechend) also nur auf die Frage, ob außerhalb der Kirche
gültige Sakramentenspedung geschieht, was Cyprian verneint: „… ac per hoc non rebaptizari sed baptizari
a nobis quicumque ab adultera et profana aqua venientes abluendi sint et sacrificandi salutaris aquae
veritate.“ (l.c.,Rdnr.593) Sinngemäß gleichlautend bei Lactanz (l.c.,Rdnr.637), Hieronymus (l.c.,Rdnr.1346),
Augustinus (l.c.,Rdnr.1858) et. al. Aber schon Fulgentius (l.c.,Rdnr.2269,2273-2275) vetritt die Auffassung,
daß außerhalb der Kirche gültig Sakramente gespendet werden. Weder in der Frage der Sakramentenspendung
noch in dem viel weiteren Sinne, daß außerhalb der Kirche nicht irgendein Heil zu finden sei, wurde
die Auffassung Cyprians kirchlich rezipiert. Gott hat Wege, Menschen sein Heil zu schenken, von denen
wir nichts wissen (l.c.,Rdnr.2274). Das einzige das wir wissen ist, daß aus unserer menschlich-kontingenten
Sicht kein anderer sicherer Heilsweg zu Gott führt, als durch die Kirche.
Begrifflichkeit? Das Adjektiv „dogmatisch“ kann (im kirchlichen Kontext) m. W. sowohl als Attribut zum
Begriff „Theologie“, und ebenso synonym für den Begriff „Lehre der Kirche“ verwendet werden.
Mit Verlaub! Welche Fehler? Also: 1) Für das Mittelalter konnte die Kirche nichts, das brach gewissermaßen
über sie herein; individuelle oder kollektiv-kirchliche Verantwortung sehe ich dafür nicht. 2) Die Inquisition
war ein Segen für die Menschheit und die Wiederentdeckung des formalen Prozeßrechts im christlichen
Abendland. Hätte es sie nicht längst gegeben, müßte man sie glatt noch erfinden. 3) Daß es nicht
nur „Körperwesen“ (Menschen, Tiere), sondern auch Geistwesen (Engel, Geister, Dämonen) gibt, galt damals
als wissenschaftlich gesichert; ebenso, daß diese Geistwesen in Kontakt mit Körperwesen treten, ja von
diesen sogar Besitz ergreifen können. 4) Die „Hexenlehre“ war hauptsächlich an den nichtkirchlichen
Hochschulen der größte Dauerbrenner; schwer numerus-clausus-verdächtig. Die weltlichen Hochschulen
konnten gar nicht alle Studenten aufnehmen, die das studieren wollten. 5) Die Hexenprozesse waren keine
Angelegenheit der Theologen, sondern eine vielmehr der sich zunehmend kirchlicher Aufsicht entziehenden
Juristen. 6) Ohne Denuntiation kein Prozeß und (nach „staatlichem“ Straf“recht“ kein Urteil ohne Geständnis.
Daher die Folter, denn nur erpreßte Geständnisse galten als wahr (sogar noch in der Carolina).
Allgemeine dogmatische Verwirrung? Die Frage, ob das Volk des alten Bundes der christlichen Mission bedarf
oder nicht, ist meiner bescheidenen Meinung nach aber wohl eher eine theologische denn eine dogmatische.
So, jetzt werden sich (quod erit expectandum) wieder die dogmatischen Kirchenleerer auf mich stürzen,
um mir geleert darzulegen, daß irgendwann irgendeine päpstliche Aussage als Antwort auf diese Frage
hininterpretiert werden kann. Diese Aussage, werden sie argumentieren, sei von Papst Alfons dem viertelvorzwölften,
also vom universellem magisterium ecclesiasticum authentisch als Gegenstand des depositum fidei definiert.
Und dann werde ich fragen, wo das denn steht und welchen Rechtscharakter diese Aussage denn hat. Und dann
werden die Kirchenleerer digito erecto erklären, daß die Frage nach dem Rechtscharakter irrelevant sei,
denn semper, ubique et ab omnibus sei schon immer geglaubt worden, daß der Pontifex nach seiner Wahl
keine Körperausscheidungen mehr habe, und jedes Wort aus seinem Mund als Glaubenswahrheit diviniter inspirata
anzusehen sei. Und dann werden wir alle zusammen wieder nur so klug sein, wie wir es vorher waren (oder
auch nicht). Habe ich den voraussichtlichen Fortgang der Diskussion so korrekt wiedergegeben, oder besteht
irgendjemand unbedingt darauf, das von mir Gesagte noch selbst wiederzukäuen? Falls nicht, habe ich den
Vorschlag, daß hier nur noch intelligente Postings eingestellt werden.
Bilaterale Schwierigkeiten: Daß die kirchliche Morallehre das Ausleben von Homosexualität (sei sie nun
genetisch grundgelegt oder erworben) als sündhaft qualifiziert, ist allseits bekannt. Dies beruht darauf,
daß es nach katholischer Morallehre nur zwei legitime Formen des Lebens von Sexualität gibt: Den Zölibat
und die Ehe; alles, was diesen legitimen moralischen „Äußerungsweisen“ von Sexualität nicht entspricht,
wird folgelogisch als moralisch sündhaft qualifiziert. Verstöße oder Verfehlungen gegen diese moralische
Ordnung haben ihren Ort im Rahmen des Bußsakraments. Daß vor allem Homosexuellen-Organisatoren bzw.
deren „Wortführer“ dagegen angehen, ob sie nun „katholisch“ sind oder nicht, ist aber ebenso verständlich:
1) wird (auch auf Seiten wie dieser) die Differenzierung zwischen Sünde und Sünder weitgehend ignoriert.
2) impliziert die Behauptung genetischer Disposition zur Homosexualität den Anspruch, kirchlicherseits
als „3. Geschlecht“ anerkannt zu werden, um so die moraltheologische Qualifikation zu unterlaufen, weil
H. eine „natürliche Varianz“ der Sexualität darstellt. 3) glaubt man dadurch (auch mithilfe staatlicher
Antidiskriminierungsgesetze) nicht nur die eigene (erworbene oder disponierte) H., sondern auch deren
Ausleben moralisch legitimieren zu können. Verweis auf zwei Umstände: 1) Publizistisch wäre (auch hier)
eine weniger emotionsgeladene Diskussion angemessener. 2) Selbst wenn H. ein „3. Geschlecht“ wäre, stellt
dies keine moralische Rechtfertigung für ihr Ausleben dar.
Sehr geehrter Robert, zustimmen muß ich Ihnen, und meine Auffassung von der Konzessivität des zweiten
ut-Satzes revidieren, denn es handelt sich dabei tatsächlich um einen Objektsatz, abhängig vom imperativische
Prädikat (concede) des Hauptsatzes, was in Zusammenhang mit dem erfüllbaren Wunsch auf einen finalen
Sinn des Objektsatzes hinweist. Omnipotens sempiterne Deus, qui vis ut omnes homines salvi fiant et ad
agnitionem veritatis veniant, concede propitius, ut plenitudine gentium in Ecclesiam Tuam intrante omnis
Israel salvus fiat. Aber Ihre Interpretation geht nicht auf den sytaktischen und stilistischen Parallelismus
zwischen „omnes homines salvi fiant“ und „omnis Israel salvus fiat“ ein. Legt dieser (ungeachtet meiner
Unkenntnis jüdischer Theologie) nicht den Schluß nahe, daß es sich in beiden Fällen um das Gleiche
handelt? Einmal der Wille Gottes, daß alle Menschen durch die Erkenntnis der Wahrheit („Ego sum via,
veritas et vita“) das Heil erlangen; und zweitens, daß der Eintritt aller Völker in die Kirche das Heil
für das ganze Israel (das alte und das neue) konstituiert. Ob man begrifflich zwischen „omnes homines“
und „omnis israel“ zwingend einen sachlichen Unterschied, oder nur eine stilistische Variation sehen muß,
weiß ich nicht. Ich halte es auch, mit Verlaub, für Eisegese, die lateinischen gentes begrifflich mit
den Gojim gleichzusetzen und daraus eine „Hintertür“ zu folgern. Der als Hyperbaton in den Finalsatz
eingefügte Abl. abs. hat doch nur einen temporalen Nebensinn, gibt also nur einen Zeitpunkt an.
Mi care fili, „Aber selbstverständlich alles der „ordentliche Ritus“, und nur sehr vereinzelt unordentlich
zelebriert, und das nur in einer einzigen Einzelpfarre im Rheinland, aber nicht bei „clarissa colonia“,
der auch gar nicht aufgefallen ist, daß der alte Meßritus zwischenzeitlich nicht mehr gestattet wurde –
überall sonst, in allen anderen Pfarren, im Restrheinland, in Bayern, Österreich, der Schweiz und sonstwo
findet man den Ritus ordinarius auch völlig ordentlich und vorschriftsgemäß, insbesonders in allen
Bischofskirchen.“ (Zitat) Mi care fili, ich verstehe Sie und Ihre habituellen Aggressionen gut, und gut,
daß man sich auch „im Hintergrund verständigen kann“. Ja, die Folgen einer schweren Kindheit sind nur
schwer zu kompensieren; man möchte allen alles recht machen und schafft es nicht! Die formme Mutter,
der strenge Vater, die herzlosen und unverständigen Geschwister. Da ist es kein Wunder, wenn man eine
anankastische Persönlichkeit mit histrionischen Zügen entwickelt … Da ist man froh, wenn man in der
Lehre der Kirche einen festen Grund, einen Haftpunkt für das eigene Weltbild gefunden hat. Diese Sicherheit
läßt man sich natürlich nicht gerne erschüttern; vor allem nicht von Schreiberlingen, die das so frech
taten, wie ich. Ich fühle mit Ihnen und bin tief betroffen über meine häßlichen Attacken gegen Sie.
Aber: Grämen Sie sich nicht. Ich habe Verständnis für Sie; ich verstehe fast alles, auch Sie in ihrer
verzweifelten Lage. Ich gräme mich ja auch nicht über Ihre Äußerungen.
Sehr verehrte Damen, trotz später Sunde gilt Ihnen mein Dank für korrigierte orthographische Fehler.
In facto: 1) In der fraglichen TV-Dokumentation (die ich kenne) wurde niemand mit Farbe bepinselt, sondern
auf die Haut wurde lediglich eine bestimmte (näheres mir nicht erinnerlich) Bakterienkulur aufgetragen,
die nach naturwissenschaftlichen Erkenntnissen der durchschnittlichen Keinzusammensetzung in einem mediterranen
Land entspricht. Diese „Bakterienkultur“ erzeugte dann bei entsprechender „Einwirkungszeit“ auf Haut und
„Leichentuch“ ein dem Turiner Grabtuch vergleichbares „Negativbild“. 2) Die bisherigen Untersuchungen
des Turiner Grabtuchs haben (nach meiner Kenntnis) ergeben, daß darauf gerade keine Farbe aufgetragen
wurde, sondern, daß das „Bild“ der Textur des Stoffes selbst inhärent und von diesem untrennbar ist.
3) Nicht die Unmöglichkeit einer naturwissenschaftlichen Erklärung macht das „Wunder“, sondern die Frage,
ob durch das „Wunder“ oder die „Reliquie“ jemand zum Glauben kommt, denn das einzige wirklich Wunder des
neuen Bundes ist die Überwindung des „garstig breiten Grabens“ (Lessing) zwischen Unglauben und Glauben.
Gute Nacht, werte Damen!
Werter Vineta, 1) Man „bringt … nach fast 2000 Jahren plötzlich auf, der Alte Bund bestehe noch fort
und man dürfe sie (scil die Juden) ja gar nicht missionieren“ (Zitat) – Von einem Verbot war nirgendwo
die Rede; aber wann wäre der Noach- bzw. Abrahambund durch JHWH „gekündigt“ worden (bitte Schriftbeweis!).
2) „Im Widerspruch zur Einstellung der Judenmission, betet man jedoch weiterhin für die Bekehrung der
Juden, als ob das Beten für den Erfolg einer Sache bei gleichzeitigem Nichtsdazutun nicht geradezu gotteslästerlich
wäre. Niemand bemerkt diese Blasphemie!“ (Zitat) – Seit wann ist das fürbittende Gebet für jemanden
oder etwas kirchlicherseits als „blasphemisches Nichtstun“ definiert oder dogmatisiert (bitte Beweis aus
der Tradition oder dem Lehramt). 3) „In einem Anbiederungsanfall ändert man pötzlich wortklauberisch
den viele Jahrhunderte alten Gebetstext, obwohl man kurz zuvor noch schwärmte vom langsamen Wachsen der
Liturgie in Jahrhunderten und sich kritisch zur Retortenliturgie äußerte.“ (Zitat) – Wie wächst Liturgie
langsam? Ist es nicht immer „plötzlich“, ephapax, wenn Liturgie wächst?; warum dann nicht durch päpstliche
Anordnung, die das „Wachsen der Liturgie“ in den vergangenen vierhundert Jahren bewirkt, angestoßen,
manchmal auch „verordnet“ hat. Was unterscheidet die Anordnungen von B16 und P5? Egal, für wen das Anlaß
zum Lachen ist; für Sie sollte es erst einmal Anlaß sein, zunächst zu denken, dann zu reden (oder zu
schreiben), sofern bei Ihnen „der Platz dafür da ist“.
Mi care fili, repaganisiert? Schon wieder halbgarer Unfug … ? pagus, pagus (Genitiv), maskulinum bezeichnet
(lat., das heißt im Lateinischen) den ländlichen Gau, das Wohngebiet eines Stammes; ungeachtet nationalsozialistischer
Irrungen und Wirrungen sind Gau und pagus auch heute noch (sprachlich) indogermanisch oder (-europäisch)
verwandt. Als paganus, pagani (Genitiv), maskulinum, oder pagana, paganae (Genitiv), femininum, werden
die Bewohner eines ländlichen Gaus oder die Angehörigen einen Stammes genannt (z. B. aliqua pagana siculorum,
Cic. III Verr. 3, 15) eine Bewohnerin Agrigents). Erst nachdem das Christentum als Stadtreligion (sic!)
bereits Fuß gefaßt hatte, konnten die nichtchristlichen „Landeier“ als pagani (mit der Nebenbedeutung
„Heiden“) verunglimpft werden. Gerade dieser Umstand müßte doch heute zum Nachdenken zwingen: Was hat
das Christentum (damals) als „Stadtreligion“ qualifiziert, während es heute zunehmend zur „Landreligion“
wird? Formal haben Sie natürlich recht: Repaganisierung haißt demnach „Wiederverländlichung“ des Christentums.
Aber: Warum gelang es dem Christentum, gerade in den Städten des Imperiums zu reüssieren, wärend die
(konservative) Landbevölkerung lieber bei der Verehrung der traditionellen („heidnischen“) Kulte blieb?
Ich habe keine abschließende Antwort auf diese Frage (ich habe nicht auf alle Fragen eine Antwort), aber
die lateinische Messe im tridentinischen Ritus wird wohl kaum der Schlüssel des Erfolges gewesen sein,
oder?
Werte Mathilde, sehr gut kann ich Ihren Spott auf ekklesiogenen Obskurantismus verstehen; ich dachte ebenso.
Bis, ja bis mich ein Freund mit nach Manopello genommen und mich direkt mit dem dortigen eucharistischen
Wunder konfrontiert hat. Dank seiner Position war es uns nicht nur möglich, durchs Glas zu schauen …
In der Folge hatte ich mich damit spirituell und den naturwissenschaftlich gesicherten Fakten intellektuell
auseinanderzusetzen. Nicht, daß das für mich ein Damaskuserlebnis gewesen wäre, das aus der Saula eine
Paula gemacht hätte. Meine Zweifel, die das beste meines Glaubens sind, sind nach wie vor hellwach. Aber
zumindest habe ich in Manopello meine grundsätzliche Ablehnung selbst- und ideologiekritisch hinterfragt.
Nicht, daß ichs nun unkritisch (einfach oder einfältig) glaube; aber zumindest für prinzipiell möglich
muß ich so etwas nunmehr halten. Daher kann ich Ihnen nicht verhelen: Ihr vorangehender Beitrag ist des
Themas unangemessen.
Werte Anita, nicht, daß Sie Weihrauch streuen, bevor Sie wissen, daß ich nur aus dem Gedächtnis zitiert
habe. Ich weiß aber sicher, das das Zitat aus der „Civitas Dei“ stammt. cc.
Lieber Robert, Ihre Analyse habe ich mit großem Interesse gelesen. Ob Ihre Kritik, der fragliche ut-Satz
habe einen finalen, nicht konsekutiven Nebensinn, zutrifft, ist aber mit systemimmanenten grammatikalischen
Argumenten nicht zu entscheiden. Unabhängig davon bleibt das Faktum, daß der ut-Satz mit der Prädikatskopula
im Konjunktiv Präsens einen als erfüllbar gedachten Wunsch formuliert. (so daß/damit … heil werde).
Ob oder inwieweit die gewählte Formulierung einer Intention rabbinischer Theologie entspricht, kann ich,
wohl anders als Sie, mangels einschlägiger Kenntnisse nicht beurteilen; mir ist auch unbekannt, ob es
vor oder während der Formulierung dieser neuen Fürbitte zu entsprechenden Konsultationen gekommen ist.
Plausibel hingegen erscheint mir Ihre Annahme, die Formulierung lasse die Interpretation zu, die Beni
Jisrael bedürften des Heils und der Erleuchtung durch D. N. I. C. nicht und könnten sich durch das fehlende
Refelxivpronomen ipse aus der Fürbitte quasi „herauswinden“. Dennoch gebe ich zu bedenken: Entscheidend
ist m. E. doch nicht, welche Interpretation das rabbinische oder talmudische Judentum hier bevorzugt.
Maßgeblich ist doch die Frage, wie der Allmächtige, oder D. N. I. C. diese Fürbitte auffassen. Sebst
wenn die Rabbinen für sich eine „Hintertür“ sehen, ist doch die Frage, ob es unsere (katholische) Pflicht
ist, ihnen diese Hintertür „zu versperren“. Wenn die Fürbitte im sensus catholicus als „orthodox“ anzusehen
ist, können wir deren Erfüllung gut Gott überlassen.
Lieber Leblhuber, was mühen Sie sich, solch steinigen Acker zu pflügen, bei dem noch nicht einmal mehr
Weihwasser hilft? Intellektuelle Fertilisation werden sie den Unbelehrbaren nicht vermitteln können,
weil denen der selbstgemachte Gott an der Wand Gott genug ist. Wollen Sie Mohren waschen? Echauffieren
Sie sich nicht, Beiträge und Autoren dieses Niveaus sind das nicht wert.
Werter Aleph, das ist keine „heimholungs-Ökumene“, sondern eschatologische christliche Zuversicht, daß
bei der Parusie die Gerechten (auch die aus den Völkern) von den Ungerechten geschieden werden. Warum
sollte diese Heilszuversicht ausgerechnet das jüdische Volk ausschließen, dessen Bund von Gott nie „gekündigt“
worden ist und dem er in Noach und Abraham einen unauflöslichen Bund zugesagt hat? Schon Augustinus war
der Auffassung, daß die ecclesia nicht identisch sei mit der sichtbaren Kirche, denn manche, die sich
in ihr wähnten, seien nicht in ihr und manche, die ihr nicht angehörten, gehörten ihr trotzdem an.
Außerdem wäre „Heimkehr-Ökumene“ ohnehin begrifflich unpassend, weil man nur dorthin heimkehren kann,
woher man kam. Nun wird aber wohl niemand (Sie am wenigsten, das weiß ich) behaupten, die Juden seien
irgendwann aus der Kirche „ausgezogen“ und müßten dort (nur nach Erledigung einiger unbedeutender Formalitäten)
wieder einziehen.
Werter Halogen lux, wußten Sie das denn nicht? War es nicht der ganz außerordentlich berühmte Heilige
…, nein, das war vor Erfindung des Papiergelds … jedenfalls: Im Kasten darfs nicht mehr klingen, weil
wir jetzt frei konvertierbar geworden sind: Papier gegen Papier!
Werter Mauritius, hoffentlich nehmen Sies mir nicht krumm, aber bei Fehlern, „juckt“ es mich in den Fingern.
Es sollte das keine vorlaute Belehrung sein! Beste Grüße, cc
Sehr richtig, Sie sprechen mir aus dem Herzen; und denken Sie nur an die skandalöse Entmythologisierung,
wenn man erführe, daß unser Herr den Seinen auch Wasser verordnet hat, das die aber nur den Gläubigen
predigen! ÜÜÜbrigens: Das heißt jetzt nicht mehr Klingelbeutel, in dem die Witwenscherflein klingeln,
sondern Raschelsack! Und daran hängt die Gültigkeit der Gnade, die einem durch das Hl. Meßopfer unwissend,
ungehört und ungefragt zuteil wird!
Kapituliert? Will sich die Redaktion nunmehr etwa auf den Pontifex einschießen: Erst kapituliert er vor
dem Akademikerproletariat der Sapienza, jetzt vor dem Druck des „internationalen Judentums“! Soll das
eine Fortsetzungsgeschichte werden: Deutsche auf dem Stuhl Petri nur Versager, beginnend mit dem derzeitigen
Pontifex? (Titelvorschläge: „Benedikt XVI. – Weiße Fahne auf dem Vatikan“, oder: „Gregor V. – Gescheitert
am frühen Tod“, Fortsetzung folgt …)
Care Henrice, ja, ja, Joseph von Eichendorff zitieren … Ts, ts, ts … nun, immerhin eine geistreiche
Entschuldigung für fehlendes Bemühen bei der Suche. Aber: Ich will keine Entschuldigungen, sondern Ergebnisse!
Werter LandorganistII, ich muß leider wieder mal zitieren: kreuz.net vom 04.12.2007, „Sie kommt zurück“
(Zitat): „Nach Angaben der Webseite der Erzdiözese trug er für die Zelebration Birett und Soutane. Auf
dem Altar standen sechs Kerzen … Zitiert wird auch Prälat Schmitz: „Die Messe muß nicht völlig verstanden
werden, weil es sich um ein Geheimnis des Glaubens handelt.“ Auch müßten die Gläubigen nicht notwendigerweise
jedes lateinische Wort verstehen, um an der Messe teilzunehmen: „Sie sollen sich vielmehr an die Messe
gewöhnen, sie mit Respekt leben.“ Eine lateinisch gelesene Messe helfe dem Gebet und unterstütze die
Bekehrung vieler, besonders der Jugendlichen – so der Prälat.“ Respondeo: So, da haben Sies jetzt! Ohne
Birett und Latein kein gültig! Kapiert? (oder besser: Birettiert?)
Care Henrice, ich gab den Rat schon einmal: Erst die blaue Blume finden, dann weiterposten! Außerdem
trete ich nicht mit kariertem Rock im Stehgreiftheater auf!
Werter LandorganistII, circa aeterna leges humanae non valent (STh, I-II, aus dem Ged. zitiert). Vielleicht
sollten Sie sich mit diesem Problem eher an einen Beichtiger oder den Großpönitentiar der römischen
Kurie wenden, nam de rebus gratiae competens non sum!
Werter LandorganistII, haben Sie herzlichen Dank für die (unverdienten) Blumen, die trotzdem meiner höchst
sündhaften superbia schmeicheln und meiner melancholia guttun. Wollen wir zunächst mal nicht hoffen,
daß Sie je mit dem Recht in Konflikt geraten werden, weder dem staatlichen, noch dem kirchlichen. Aber:
Gutes hat seinen Preis! Ich bin zwar nicht unerschwinglich, aber preiswert! mfG., cc.
Danke, werter Pippifax, für Ihre freundliche Erläuterung; ich glaube, sie ist bei mir trotz lediglich
rudimentärer Rechtskenntnis angekommen. Danke auch, sehr geehrter ExBochumer für die „Presseschau“.
Unwillkürlich und reflexhaft drängt sich mir durch deren Lektüre aber die Frage auf, ob dem (nicht
nur ob seiner Bildung einstmals einzigartigen) Volk des alten Bundes nunmehr neuzeitlich der Sinn für
die Sprache abhandengekommen ist? Weder in der „alten“, noch der „neuen“ Fürbitte ist der Adhortativ
auferat bzw. illuminet an das Volk des alten Bundes gerichtet. Vielmehr gibt die neue Fürbitte der Hoffnung
und dem an Gott gerichteten Wunsch Ausdruck, daß auch die Juden in der Parusie Christus als den Messias
erkennen mögen, dessen Kommen diese immer noch erwarten. Was an dieser Fürbitte, zumal die sprachlich
mißverständliche perfidia weggefallen ist, einem katholischen Dialog mit dem Judentum ist mir nicht
einsichtig.
Werter Pippifax, ich bin zwar nicht Ihr „Mädel“ und zum BDM mußte ich auch nicht mehr, aber jetzt habe
ich verstanden, worin Ihr persönlicher Notstand besteht; wäre dafür nicht Notwehr einschlägig (Schutz
vor Verunehrung des göttlichen Namens, wie Sie selbst andeuteten)?
Die „notstandserzeugenden“ Umstände, die Sie, werter Pippifax, ansprechen, haben einen bösen Haken:
1) Der mutmaßliche Notstand (Vorsorge für die Leitung der fraternitas und deren Fortbestand) bestand
ja unmittelbar nach dem schismatischen Akt nicht mehr. 2) Für den Tatbestand des can. 1382 CIC/83 bestehen
zwar in den cann. 1323 und 1324 Rechtfertigungs- bzw Entschuldigungsgründe. Aber treffen die denn zu?
Hatte M. Lefebvre das 16 Lebensjahr noch nicht vollendet, oder in Unkenntnis des Verstoßes gegen ein
Gesetz gehandelt, wurde er durch physische Gewalt oder schwere (von außen eingeflößte) Furcht gezwungen,
handelte er aus Notwehr oder Nothilfe, oder entbehrte er des Vernunftgebrauchs? War sein Vernunftgebrauch
unvollständig, oder durch Alkohol oder Verwirrung zurechenbar eingeschränkt? Handelte er aus schwerer
Leidenschaft, war er noch nicht volljährig? Stallt die Tat einen Notwehr- oder Nothilfeexzeß dar …
etc. Keiner der Strafausschluß- oder Strafminderungsgründe der cannn 1323 und 1324 ist wohl anwendbar,
obwohl ich mir schon denken kann, daß nicht nur der ein oder andre Schelm manchen der Gründe für zutreffend
und bewiesen halten mag …
Care sacerdos, sine ullo dubio nehme ich Ihre Angabe zu einer gegenüber Ihnen geäußerten Bischöflichen
Auffassung zur Kenntnis, kann diese aber nicht näher bewerten. Meine Intention war es, Ihre Aussage nur
dahingehend zu ergänzen, daß nicht wieder irgendjemand hier deswegen eine (überflüssige und abwegige)
„Gültigkeitsdiskussion“ lostritt. mfG, cc.
Care sacerdos, Sie schreiben, bei HV handle es sich um eine Aussage des authentischen Lehramts. Keinesfalls
will oder werde ich mir anmaßen, Ihre persönliche Evidenz in Frage zu stellen. Auch ich bin meinerseits
dieser Auffassung, ohne dies jedoch kirchenrechtlich zwingend darlegen zu können, denn: 1) Formal handelt
es sich „nur“ um eine Enzyklika, die 2) keine Angaben zum konkreten Rechtscharakter ihrer (shlüssigen)
Sachdarlegungen enthält und 3) jeder Sanktionsdrohung bei Nichtbeachtung entbehrt. Das Vat.-I hat die
in Pastor Aeternus die Unfehlbarkeit in rebus fidei et morum dogmatisiert und seither wurden wir Gläuige
zwei Mal Zeugen ihrer Ausübung in rebus fidei, non autem morum. Ich denke, es wird zu unterstellen sein,
daß sogar der freimaurerisch korrumpierte und modernistisch unterwanderte Doppelgänger Pauls VI. wußte,
wie das geht, eine unfehlbare Lehrentscheidung zu treffen und das dann so deutlich zu sagen, daß man
es nicht mißverstehen kann. Aber allein die Diskussion darüber zeigt doch schon, daß das so eindeutig
kaum sein kann …
Kirchenrechtlich partizipieren die kurialen Stellvertreterorgane des Pontifex an dessen gesetzgeberischer
Vollmacht, an die sie auch delegiert werden können und delegiert wurden (anders als der Diözesanbischof
kann der Pontifex seine Legislativgewalt nämlich delegieren). Diese Delegation der pontifikalen Legislativgewalt
gilt aber allen Stellvertreterorganen gleichermaßen. Daher besitzt die durch das MP Pastor Bonus vorgenommene
Diffenzierung der Zuständigkeit der Dikasterien nur funktionalen, nicht konstitutiven Charakter: Die
eine und einheitliche Legislativgewalt des Pontifex ist den kurialen Dikasterien insgesamt delegiert.
Damit ist die „Zuständigkeitsfrage“ für bestimmte Materien nur formal, so daß im Regelfall die Glaubenskongregation
in Glaubensfragen, die Gottesdienstkongregation in gottesdienstlichen, die Propaganda Fide in missionarischen
Fragen (etc.) entscheidet, ohne daß die „formale“ Zuständigkeit des gesetzgebenden Dikasteriums auf
die Legitimität des gesetzgeberischen Handelns geschlossen werden könnte.
Mi care fili, wieder mal nur halbgarer Unfug … ? Daher zum Mitschreiben für Halbalphabeten: 1) Nicht
jedes Wort des römischen Pontifex ist gleich Lehre der Kirche; bevor man Humanae Vitae als „Lehre der
Kirche“ qualifiziert, muß man sich erst einmal seriös, was Sie bisher schmerzlich vermissen ließen,
mit dem Rechtscharakter von Enzykliken allgemein und dem von Humanae Vitae speziell auseinandersetzen.
2) Consuetudo und Desuetudo stellen auf die gesetzgeberische Fähigkeit einer passiv rechtsfähigen Gemeinschaft
ab. Will heißen: Nicht (der kichliche oder „staatliche“) Gesetzgeber, sondern die der Gesetzgebung legitim
unterworfene Gemeinschaft wirkt rechtsschöpfend am Gesetzgebungsprozeß mit. Ein formal rechtmäßig
erlassenes und ordnungsgemäß promulgiertes Gesetz, das von denen, zu deren Beachtung es erlassen wurde,
nicht befolgt wird, bleibt zwar formal „Gesetz“. Aber, es taugt infolge allgemeiner desuetudo nicht zur
Unterscheidung von gerecht und ungerecht. 3) Ebenso kann eine (nur) passiv rechtsfähige Gemeinschaft
(also eine, die keine Legislativgewalt besitzt) Recht durch gewohnheitsmäßige Beachtung von „Regeln“
schaffen, solange sie dies nur in der Absicht oder Meinung tut, ein Gesetz zu befolgen. 4) Wer Legislativgewalt
besitzt kann Recht nur durch formale Gesetzgebung schaffen, nicht aber durch consuetudo oder desuetudo.
Ist das jetzt verstanden? Con- und desuetudo taugen nicht als Ausredefür die Nichtbefolgung von Gesetzen
(wenn es welche sind) durch ordentliche Gesetzgeber.
Interpretation: „ … , damit ganz Israel beim Eintritt der Völkerfülle in Deine Kirche heil werde.“
Nos sumus novus israel, heißt es doch in einem der Hymnen des Brevarium Romanum (deren sprachliche Kunstfertigkeit
und Wortgewalt durch die deutsche Übersetzung doch arg gelitten hat). Mit „ganz Israel“ muß man intentional
wohl das alte und das neue Israel verstehen. Das Volk des alten und des neuen Bundes bilden, so meine
private Interpretation, zusammen das ganze Israel, das bei der Parusie konstituiert wird.
Grammatikalische Analyse: Die hier diskutierte Textpassage lautet: „ut plenitudine gentium in Ecclesiam
Tuam intrante omnis israel salvus fiat“. Zunächst handelt es sich bei dieser Paraphrase (ut … fiat)
um einen Konsekutivsatz (daß, damit, so daß), der durch das Konjunktiv Präsens des Prädikats als erfüllbar
gedachter Wunsch aufzufassen ist. Satzglieder: ut: subordinierende Konjunktion; plenitudine intrante:
Abl. abs. mit temporalem (vielleicht konditionalem) Nebensinn; gentium: Genitivus (oder „Genetivus“, vgl.
Menge, Lehrbuch der lat. Syntax u. Semantik, S. 1001) partitivus (vielleicht appositionalis) als Genitivobjekt
zu plenitudine; in (m. Akk., scil. Ecclesiam Tuam): Präposition in/hinein, das Akkusativobjekt (ecclesiam
tuam) als Ziel einer gerichteten Bewegung; omnis israel: Subjekt; salvus: Prädikatsnomen zur Kopula fiat.
Dann heißt der Satz: „… , damit ganz Israel beim Eintritt der Völkerfülle in Deine Kirche heil wird.“
Einen (eigentlich nur im Koine-Griechisch gebräuchlichen) genitivus absolutus erkenne ich in diesem Satz
nicht; sollte doch einer da sein, bitte ich um Aufklärung!
Gesetz und Gestzesrezeption. Zugegebenermaßen kann das hier diskutierte Problem nich mit dem Rechtsinstument
der Epikie/Aequitas canonica gelöst werden, weil dies, wie zurecht bemerkt, nur den Ausnahmefall der
Nichtanwendung eines Gesetzes im Gegensatz zum Regelfall seiner Anwendung darstellt. Hier geht es um den
Gesetzescharakter selbst: Wenn Gesetze (i. e. S.) abstrakte Regelungen sind, die einer passiv rechtsfähigen
Gemeinschaft und ihren einzelnen Gliedern ein bestimmtes Tun oder Lassen vorschreiben, dann ist ihre Rezeption
durch die Gemeinschaft (erkennbar an ihrer Befolgung) essentiell. Dementsprechend erkennt die (Kirchen-
und Zivil-) Rechtswissenschaft auch den gesetzesgestaltenden Charakter jeder passiv rechtsfähigen Gemeinschaft
an: Durch Consuetudo bzw. Desuetudo wirken die Adressaen eines Gesetzes an dessen gesetzlicher Rechtskraft
mit: Consuetudo verbürgt einer Gemeinschaft die Möglichkeit, Gesetze (im Bewußtsein der Gesetzesübung)
durch gewohnheitliche Befolgung einzuführen. Desuetudo bedeutet, daß ein formell erlassenes Gesetz durch
allgemeine gewohnheitliche Nichtbefolgung keine Gestzeskraft erlangt, bzw. diese durch Nichtbefolgung
wieder verliert. Kein Gesetz, das Tun oder Lassen im äußeren Bereich regelt oder regeln will, kommt
ohne oder gegen die mehrheitliche Akzeptanz der gesetzesfähigen Gemeinschaft zustande, für die es erlassen
wurde. M.E. wollte der Beitrag des ew. Ordensmanns genau darauf abstellen, obwohl seine Aussage wohl mißverständlich
formuliert war.
Liebe/r/s Pünktchen, nirgendwo, niemals und auf keine Weise hätte, habe oder werde ich behaupten, die
Liturgiereform sei ohne Auswirkungen auf die Kirchenbesucherzahlen geblieben – ebenso kann ich aber auch
nicht behaupten, sie hätte solche gehabt: Für beide Behauptungen fehlen mir nämlich hinreichende empirische
Argumente. Gibt es denn repräsentative empirische Studien zu den Gründen des Besucherrückgangs? Solange
es diese nicht gibt, können wir über die Gründe für den Rückgang nur spekulieren.
Publizieren Sie bei der turba marcellina schismatica? Sicher in historia ecclesiastica: „Zwei Räubersynoden
zerstören die Kirche“ – Die Eichensynode und das 2. „Konzil“ im Vatikan“ „Gianbattista Montini und sein
Doppelgänger – Veröffentlichung geheimster Vaticanurkunden“ „Vier Bischofsweihen zwingen Papstdarsteller
ins Schisma – Union nur im tridentinischen Ritus“
Meinten Sie damit etwa den tractatus de maleficos et sagas (n. Ged. zit.)? War das nicht die unerfreuliche
Schrift, in der arme sagae (wie ich) als strigae verfemt wurden; mit detaillierten Anweisungen, wie diese
zur Feststellung der Wahrheit zu befragen und deren Schuld festzustellen sei? Nun, ja; manchmal verfolgen
mich auch purgatorische Anwandlungen; aber cinerificatio oxydativa ist nicht wirklich eine Lösung. Denken
Sie nur an den berüchtigten Phönix: Kaum hoffte man, ihn los zu sein, war er wieder da. Ich fürchte,
das ist auch mit eingeäscherten Gedanken so …
Werter petrusbinsfeldus, in der Tat muß ich einräumen, daß mir die Ironie Ihres Beitrags entgangen
ist; so dem so ist, nehme ich meine Insultation selbstverständlich mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns
und heldenmütiger Zerknirschung zurück und bitte um Entschuldigung. Beabsichtigten Sie, die Provinzialität
der Nachricht zu karikieren? mfG, cc.
Kausal- oder Temporalkonnex? Wenn ich Butter in die Sonne stelle, sehe ich, daß sie weich wird, nachdem
ich das getan habe. Der Kausalzusammenhang zwischen beiden Ereignissen entspricht nicht meiner Beobachtung,
sondern ist Folge verstandesmäßiger Interpretation dieser Ereignisse. Interessanterweise stellen gerade
die Aristoteles- und Kantverächter (vgl. KrV A80/B106) hier einen Kausalzusammenhang zwischen Vat.-II
und Kirchenbesuch her, obwohl Kausalität doch von beiden als Verstandeskategorien erkannt bzw. definiert
werden. Aber, das ist typisch: Erst Aristotelismus, Thomismus oder Idealismus als „Sündenfall“ der (ansonsten
rein christlichen, augustinischen oder vielleicht neoplatonischen) Theologie bezeichnen, sich aber dann
ihrer Erkenntnisse bedienen! Nun gut. Wir haben zwei Ereignisse: Vat.-II und sinkender Kirchenbesuch.
Was wir feststellen können, ist eine zeitliche Koinzidenz beider; daraus aber einen Kausalkonnex zu machen
und auf monofaktorielle Erklärungen zu setzen, bekommen nur die üblichen 25-Volt-kreuz.net-Birnen hin.
Und das, obwohl man Aristoteles, Thomas oder Kant für den theologischen Sündenfall schlechthin hält.
Ist das nicht ein eklatanter Widerspruch? Können hier nicht auch gesellschaftliche Prozesse eine Rolle
gespielt haben (bislang unbeleuchtet: Waren die Konzilsväter als 68er in Deutschland auf der Straße?).
Das wäre doch mal eine richtig fetzige kreuz.net-Schlagzeile. Damit könnte man auch einer seriösen
Auseinandersetzung mit den Ursachen für den Besucherrückgang vermeiden!
Gediegene journalistische Leistung! Der Artikel ist (bis auf die beiden letzten Absätze) aus der Nassauischen
Neuen Presse übernommen. Ob da wohl die urheberrechtlichen Probleme berücksichtigt wurden?
Was haben Sie im Becher, werter Kelch-mit-dem-Elch? Wer würde so einen Blödsinn verzapfen? Außerdem:
Kirche hat (kirchenrechtlich) leider keinen Ausgang und nach staatlichem Recht tritt man nicht aus der
Kirche aus … Wer hat da also was verzapft?
Werte Herren, zwei Dinge gehen hier, scheints mir, durcheinander: 1) Die Erkennbarkeit Gottes im Licht
der natürlichen Vernunft. 2) Der Glaube Jesus Christus als Erlöser der Welt. Zu 1) An den Gott, der
als Schöpfer der Welt im Licht der natürlichen Vernunft sicher erkannt werden kann, muß man nicht glauben,
weil man ihn mithilfe der Vernunft sicher erkennen kann; an diesen muß man nicht glauben, denn man kann
ihn beweisen. Zu 2) Nur durch die Verkündigung kann man im Glauben erkennen, daß Jesus Christus der
Erlöser der Welt ist, weil sich dies nicht zwingend aus der Schöpfungsordnung ergibt.
Werter Hódmezövásárhelykutasipuszta, in meinen Zimmern hat noch nie ein Freudentanz stattgefunden,
„wenn es gegen die Rationalität und die Vernunft“ ging. Kommt die Verallgemeinerungstendenz vom Pusztagrasrauchen?
Außerdem: Werte Vorschreiber, besser erst den Unterschied zwische Pronomen und Konjunktionen kennenlernen,
bevor Sie Theorien zur frühkindlichen religiösen Entwicklung veröffentlichen. Ich rate hier zur Lektüre
von Erich Feifel, der einen Zusammenhang mit den Untersuchungen zur frühkindlichen psychischen Entwicklung
von Andersson herstellen konnte.
Werter engelhardt, 1) es ist mir nicht erinnerlich, wann ich Ihnen das Du angetragen hätte; unterlassen
Sie bitte diese plumpen Vertraulichkeiten! 2) durch Vertraulichkeiten werden Ihre Wortbeiträge nicht
besser oder gescheiter. Auch auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Lesen bildet, man sollte es nicht glauben.
Das wäre wohl auch bei Ihnen der Fall, sollten Sies mal versuchen. 3) Offensichtlich gibt es nicht nur
bei Katholiken, sondern auch bei Agnostikern (etc.) einen Trend zum Zweitbuch! Werter engelhardt, diesen
Trend sollten Sie nicht verpassen!
Das Vat.-I intendierte mit seiner Aussage m. E. die Feststellung, daß auch Menschen, die noch nie mit
der christlichen Verkündigung konfrontiert worden sind, Gott als Schöpfer der Welt im Lichte der ihnen
geschenkten natürlichen Vernunft erkennen können. Daraus resultiert auch deren Verpflichtung zur Einhaltung
des natürlichen Sittengesetzes, das dieser vernunftgemäßen Gotteserkenntnis entspringt. Wenn jemand,
so das Vat.-I, ohne eigenes Verschulden nichts von Jesus und seiner Offenbarung des Vaters gehört hat,
kann er dennoch im Hinblick auf Gottes Erlösungsordnung gerechtfertigt sein, wenn er der vernunftgemäß
erkennbaren Schöpfungsordnung folgt. Wer also unverschuldet die christliche Botschaft nicht kennt, jann
dennoch gerettet werden, wenn er vernunftgemäß Gott erkennt und dem natürliches Sittengesetz folgt.
Werter Wundertäter, wie wäre es mit „impii secta marcelli impiorum“? Praeterea: Nach Auffassung des
Vat. I muß man von Gott nicht gehört haben, um ihn vernünftig erkennen zu können; zumindest ist die
vorherige Kenntnis Gottes keine Voraussetzung seiner Erkenntnis, weil das nämlich auf eine petitio principii
hinausliefe: Um Ihn erkennen zu können, muß man Ihn erst kennen … Damit hätte das Vat. I eine sinnlose
Aussage formuliert, was jedoch kaum anzunehmen ist.
Schön, ein Scherz zum Rosenmontag … Kann einer der Leser (realistisch) beurteilen, ob der zitierte
Gesetzesantrag Chancen auf eine parlarmentarische Mehrheit und auf Gesetzeskraft hat? Und selbst wenn:
Würde ein solches Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand haben? Vielleicht wäre die Beantwortung
dieser Fragen zielführender als einfache Entrüstung?
Kleine Anfrage, die Sie mir, werter Wundertäter, hoffentlich nicht krumm nehmen werden: „secta marcelli
impiorum schismaticique“ Wenn secta Nom. Sg. f. ist und marcelli das GenO (ob possessiv oder partitiv
bleibt gleich), dann ist der Gen.-Pl. impiorum Attribut zu secta. Dann aber paßt entweder der Gen.-Sg./Nom.-Pl.
schismatici nicht, oder das enklitische -que ist unrichtig. Meinten Sie: „secta impiorum marcelli schismatici“,
oder „secta marcelli impiorum schismaticorumque“, oder „secta marcelli impii schismaticique“, oder sollte
„secta marcelli impiorum schismaticique“ ein Hyperbaton sein? Dann aber stört das -que. Nichts für Ungut,
cc.
So viel Verve in der Debatte, meine Herren? Relata (non ipsa lecta) refero: Also, 1) das kleine Ferkel
findet Gott nicht, weil die Religionen, die es kennenlernt, alle nur sinistre Fundamentalismen sind. 2)
Das ist aggressiver Atheismus, weil Religionen schlecht weg kommen. 3) Der Autor verfolgt auch sonst weltanschaulich
a- bis antireligiöse Ziele und Ideen. So, so; so also sieht die Verderbnis unserer Kinder aus: Ein antireligiöser
Fundamentalist schreibt ein Kinderbuch mit eindeutig antireligiöser Aussageintention. Darf ich da doch
mal auf drei Sachverhalte aufmerksam machen: 1) Gott kann im Lichte der natürlichen Vernunft sicher erkannt
werden (Vat. I); da wird nicht eingeschränkt, ab welchem Alter das denn möglich sein soll. Also: Kindern
mehr zutrauen; auch und gerade mehr an eigenem (vernünftigen) Urteil. 2) Was vermag wohl ein Kinderbuch
gegen das Beispiel und Vorbild liebender und geliebter Eltern? Wenn das Kind seine Eltern nicht als Zeloten
erlebt, wird es das klischeehafte Buch wohl weglegen, weil es mit seiner Erfahrung nicht übereinstimmt.
3) Auch Atheisten/Agnostiker haben kraft negativer Religionsfreiheit das Recht, ihre Kinder atheistisch/agnostisch
zu erziehen. Daß Kinderliteratur nach deren Geschmack angeboten wird, darf da nicht erstaunen. Vielleicht
werden die so erzogenen Kinder tatsächlich „Produkte“ ihrer Erziehung; sie werden es aber mit oder ohne
dieses Buch. Und: Dessen Lektüre wird sie nicht vor dem Glauben schützen, wenn dieser wirklich Gnade
Gottes ist und nicht „gemacht“ werden kann.
Kann mir jemand helfen? Gibt es irgendwo eine Rechtsgrundlage für „das Menschenrecht auf sexuelle und
reproduktionelle Selbstbestimmung!? Habe ich namhafte Beiträge in der Grund- und Menschenrechtsdebatte
verpaßt; gab es eine GG-Änderung? Das ist doch gequirlter Unfug!
Mutierte der Sohn schon zum leibhaftigen Gottseibeiuns? Opera selecta von Gottseibeiuns: 19.01.2008 20:42:
„Lehmann und Co. sind Verbrecher, die eine ganze Generation von Katholiken um ihr kulturelle Identität
gebracht haben!“ 19.01.2008 20:46: „Die FSSPX scheut die klaren Worte nicht und nimmt kein Blatt vor den
Mund. Das hat sie gemeinsam mit unserem Herrn Jesus Christus!“ 21.01.2008 18:41: „Wie kann man nur…?
Schon schlimm die Pius-Brüder!!!. Sie ehren den Herrn aufrichtig so, wie es die Kirche mehr als 1000
Jahre lang getan hat.“ Ich hege keinen Zweifel, daß der Herr die Welt erlöst hat und für seine Kirche
schon Sorge tragen wird. Sie und die Ihren propagieren aber, das Heil der Welt hänge von der Zelebration
der Hl. Messe im „richtigen“ Ritus ab, weil Gott, so muß man das wohl zuendedenken, nur denen seine heiligmachende
Gnade zuwenden wird, die das Hl. Meßopfer nach dem Missale von 1962 oder früher zelebrieren. Ich will
gar nicht fragen, wie es mit den orientalen Katholiken ist, die noch nie nach dem Missale62 zelebrierten.
Vielmehr interessiert mich: Kann der Herr denn seine Kirche erhalten, wenn es ihm nicht mal gelingt, den
außerordentlichen wieder zum ordentlichen Ritus der Kirche zu machen? Sicher fühlt man sich in einer
selbstreferentiellen Gruppe wohl; aber die Heilsgewißheit der 144.000 Auserwählten der Apokalypse durch
die „alte Messe“ hat schon andere in sektiererische Eigenheiten geführt. Wir warten jetzt nur noch auf
die FSSPX-Prognose zum Weltende. Leider vertreiben sie noch keine Traktate an den Straßenecken!
Ich schriebs schon andernorts: Wenn mein Auto streikt, gehe ich in die Werkstatt. Bei Schmerzen im Knie
konsultiere ich den Orthopäden; in Rechtsfragen den Juristen. Folgelogisch müßte man annehmen, es entbehre
nicht einer gewissen Stringenz, in theologischen Fragen den Theologen als kompetent anzusehen. Schon seit
den Zeiten des Pariser Mendikantenstreits hat sich die Kirche entschieden, Theologie als Wissenschaft
(scientia) und nicht als Weisheit (sapientia) anzusehen. Daher hat sie ihren Platz an der Universität
und nicht im stillen Kämmerlein weltweiser Persönlichkeitsbildung und frommer Andachtsübung. Ich kann
mir nicht helfen: In keinem der vielen wissenschaftlichen (auch theologischen) Werke, die ich gelesen
habe, mitunter zu lesen gezwungen war, wurde den Publikationen des Schmid-Verlags jemals Erwähnung zuteil.
Nach Hinweis hier habe ich mich mit dessen Verlagsprogramm beschäftigt: Wenn diese Publikationen einen
Schluß auf den intellektuellen Horizont ihrer Zitanden zulassen, dann zeugt die Hand der Schreiben gegen
den mutmaßlichen „Glauben“ der Autoren! Im Klartext: Wer Schmid-Verlags-Publikationen als „Theologie“
zitiert, oder seine „Theologie“ aus ihnen schöpft, hat längst die Grenze zwische Glauben und Aberglauben
in Richtung Ideologie und Aberglauben verlassen! Viele Grüße an die Societas Errantium!
Mehrerlei Gnadenmaß? Wie oft haben wir hier von den unterschiedlichsten Gnadenarithmetikern schon gehört,
das Heil von Welt und Kirche hänge ursächlich an der Wiedereinführung der „alten Messe“, an der ausschließlichen
Zelebration des „alten Ritus’“, als würde Gott nicht wissen, was der Welt zum Heil fromme. Selbst, wenn
dem denn so wäre, würde es der Allmächtige wohl zu wirken wissen, daß der außerordentlich wieder
zum ordentlichen Ritus wird. Nun aber staunt der geneigte Leser nicht schlecht: „Christus sorgt auch für
die richtige Finanzierung auf Erden, ganz so wie Er das für richtig erachtet … „ (Zitat) Da muß man
sich doch fragen: Wenn der Allmächtige ohne die „alte Messe“ nicht das Heil der Welt zu wirken vermag,
wie sollte es dann seinem Sohn, der zweiten trinitarischen Person dann gelingen, auch nur den zeitlichen
Unterhalt seiner Kirche und ihrer Diener zu sichern. Für eine Lösung dieses eklatanten Widerspruchs
in der Argumentation wäre ich dankbar!
Ich glaube an die Realpräsenz und die Transsubstantiation, aber ich sehe Brot, ich rieche Brot, ich schmecke
Brot, auch wenn es kein Brot mehr ist, weil seine Substanz bei unveränderten Akzidenzien gewandelt ist.
Wo auch immer ich eine Hostie sehe, kann ich also nicht feststellen, ob sie konsekriert ist, weil sich
konsekrierte und nichtkonsekrierte akzidentiell gleich sind. Da fragt man sich schon, wie römischen Bodenfunde
sicher als konsekrierte oder nichtkonsekrierte Hostien identifiziert werden konnen: „Sogar in den großen
Konzelebrationen, auch in Rom, wurden verschiedentlich auf den Boden geworfene konsekrierte Hostien gefunden.“
(Zitat) Ob sich bei der Exposition tatsächlich eine konsekrierte Hostie in der Lunula befindet – wer
kann es sicher feststellen? Ich kanns nicht; ich kann es nur glauben; ich darf es glauben; ich muß es
glauben, weil es die Vernunft übersteigt. Ich mache im Übrigen keine Witze über das Heilige; ich lache
nur über die grotesken Verrenkungen Meldungen zu fingieren: Inhalt minimal; Aufregung maximal.
Kann der schockierte EB konsekrierte Hostien denn am Geruch/Geschmack/Aussehen von unkonsekrierten unterscheiden;
wenn er das kann, wird wahrscheinlich von Satanisten schon seine Entführung geplant. Satanisten, die
ja für konsekrierte Hostien (angeblich) viel Geld zahlen, könnten so ein Konsekratiometer sicher gut
gebrauchen. Vielleicht könnte der EB seine Fähigkeiten sogar noch dahin erweitern, daß es ihm möglich
wird, an Geruch/Geschmack/Aussehen auch noch den Ritus zu erkennen, indem konsekriert worden ist. Dann
lassen ihn die Satanisten sicher nie mehr gehen.
Mi care fili, Sie befinden sich in mehrfacher Weise im Irrtum: 1) Wenn Sie der Auffassung sind, meine
Meinungsäußerung, in Fragen der kirchlichen Lehre würde ich Sie nicht konsultieren, sei ein unsachlicher
Schlag unter die Gürtellinie, so träfe das nur zu, wenn man annähme, Ihre Gürtellinie liege knapp
über dem Hirn. 2) Bevor Sie abwertende Äußerungen über bestimmte Berufe äußern, sollten Sie sowohl
Vorurteilskritik betreiben als auch über die kritisierten Inhalte kundig machen. 3) Mich trifft Ihre
Kritik nicht, weil ich einen anderen Beruf ausübe als den von Ihnen unterstellten. 4) Das Florentinum
dogmatisierte nicht die kirchliche Lehre, sondern stellte sie nur im Hinblick auf die Unionsbemühungen
positiv dar. Anatheme, die doch das Wesen der dogmatischen Lehraussage sind, wurden nur gegen ganz bestimmte,
namentlich genannte Häresien/Häretiker bzw. deren Anhänger formuliert. 5) Mit Ihnen ist wie mit Drewermann:
Wenn man kein Hebräisch kann, versucht mans halt mit Tiefenpsychologie. Und wenn man von kirchlicher
Lehre keine Ahnung hat, greift man eben zu den Veröffentlichungen des Schmidt-Verlags!
Leider hat sich unser kleiner filius absentiert, weshalb ich jetzt mal das Florentiner Dogmenkonzil erwähnen
muß, und die Florentiner Plätzchen und natürlich die Florentiner Hüte. Vor allem, die alten Hüte,
haben es ja manchem magisch angetan, ja, und die Magie, das ist ja so etwas richtig Schönes, weil, da
hat man das Hailige ja in der Hand. Wie alt muß ich eigentlich noch werden, bis kreuz.net aufhört, die
ältesten Hüte als dernier cri zu präsentieren. Der Irenismus der Humanisten ist an Kontroverstheologie
und Apologetik gescheitrt, genauso wie diese am Ökumenismus. Wenn jetzt ein Jesuit wieder irenische Ideen
entwickelt, führt das nicht dazu, daß die Kuppel von St. Peter Risse bekommt. Aber kreuz.net schafft
es, daraus eine Schlagzeile zu generieren. Ich weiß nicht, was ich mehr bewundern soll: Die Produktion
einer Meldung durch creatio ex nihilo, oder die Dreistigkeit, dies als Meldung auszugeben.
Kompetenzfrage: Wenn mein Wagen streikt, geh’ ich zum Meister. Wenn mein Knie schmerzt, zum Orthopäden.
Wenn ich Rechtsbeistand brauche, zum Juristen. In Fragen der kirchlichen Lehre würde ich deshalb sicher
nicht den filius ecclesiae konsultieren! Liebe/r/s Pünktchen, klingt wie Ex-cathedra, ists aber nicht.
Das ist ein Problem des vorangehenden Pontifikats: Obwohl man manches hätte „dogmatisieren“ können (wollen?),
tat mans nicht; Gründe unbekannt; vielleicht, weil man sich nicht abschließnd festlegen wollte? Damit
bleibt bei der Enzyklika (ordinatio sacerdotalis?) wieder mal die Frage nach ihrer Rechtsqualität unbeantwortet
und eben nur durch Theologen und Kanonisten zu beantworten. Sie wissen ja auch sehr genau, das entnehme
ich Ihren vielen Postings, die profunde Kenntnis verraten, daß mit beinahe gekauft kein Vertrag zustande
kommt; und beinahe dogmatisiert ist halt auch knapp daneben. Ich persönlich bräuchte keine Priesterinnen
Nun gut, die Kirche hat keine Vollmacht=göttliches Recht. Dann sind aber die Donaudampfschiffahrtsfrauenpriesterinnenweihen
aber gültig, wenn die Kirche nur keine Vollmacht hat. Außerdem besitzt der Pontifex die Unfehlbarkeit
in rebus fidei et morum, aber nur dann, wenn er sie feierlich ausübt. Schauens halt doch mal in Pastor
aeternus nach (D1821ss), was damit gemeint ist. Lesen bildet, sogar wider Willen, sie werdens kaum glauben.
Wie das geht, haben wir in der Kirche seither zweimal erlebt; ich glaube, das letzte Mal am 01.11.1950
(D2331ss). Alle anderen päpstlichen Meinungsäußerungen, ob schriftlicher oder mündlicher Art, sind
beachtenswert, aber nicht unfehlbar. Ohne das Sollemnitätserfordernis wäre auch die Bitte um einen Kaffee,
oder um neues Papier für die Pontifikaltoilette unfehlbar!?
Um etwas als „göttlichen Rechts“ zu qualifizieren, bedarf es doch mehr als der Behauptung auf kreuz.net.
Und durch behaupten wird etwas auch nicht einfach göttlichen Rechts. Wer mal die eigene Nase in die entsprechenden
Aussagen des magisterium ecclesiasticum steckt und nicht nur wiederkäut, worin schon andere hier geirrt
haben, wird schnell feststellen, daß nirgendwo eine inhabilitas (dogmatis causa) definiert wird. Und
auch die Aussagen zur Unerlaubtheit lassen nicht erkennen, daß es sich dabei um ein Verbot göttlichen
Rechts handeln würde. Wäre dem nämlich so, hätte der verewigte Pontifex dies in seiner einschlägigen
Enzyklika auch gesagt, weil es das zwingende Argument für seine These ist. Hat er aber nicht. Also ist
das Verbot der Frauenordination bis zum Beweis des Gegenteils als ius mere ecclesiasticum anzusehen, das
ggf. auch geändert werden könnte. Wer widerlegt mich?
Können oder Dürfen? Nichtkönnen heißt, daß Frauen im Hinblick auf das Weihesakrament materia inconsecrabilis
sind, also würde an Frauen die Weihe gar nicht „kleben bleiben“. Das hat die Kirche aber nie definiert,
oder kann mich hier jemand mit einem Dogma widerlegen? Nichtdürfen heißt aber, Frauen sind weihefähig.
Damit wäre die den Donau-Dampfschiffs-Priesterinnen gespendeten Weihen gültig, weil der bischöfliche
Weihespender gültig das Weihesakrament empfangen hat und die Frauen (ich bin keine von ihnen und bräuchte
persönlich auch keine Priesterinnen) damit gültig weihen konnte. Wenn Frauen zwar gültig geweiht werden
können, aber nicht geweiht werden dürfen, war die Weihehandlung nur unerlaubt und die aus ihr resultierende
Weihevollmacht durch suspension ipso facto nicht erlaubt ausübbar. Meine Herren, Sie haben sich gerade
zwischen Scylla und Chariybdis verfahren!
KÖNNEN, oder DÜRFEN Frauen das Weihesakrament nicht empfangen. Da wir hier ja so viele Experten haben,
möcht’ ich diesen pomus aureus doch mal in die Mitte werfen. Welcher der so mutigen und klugen Herren
traut sich?
Mi care fili, Sie werden doch sicher (hoffentlich?) den Denzinger benutzen, um uns über das Florentinum
aufzuklären; in meiner Ausgabe (31., 1960) steht es jedenfalls drin. Sollten Sie des Lateinischen nicht
mächtig sein, täte es wohl auch der Hünermann mit Übersetzung für Untersetzer, sofern Herausgeber
und Jahr bei ihnen keinen reflexartigen Modernismusverdacht erzeugen. In meiner Ausgabe findet sich das
unter den marg.-n. 691ss. Dabei ging es um die Union mit den Griechen, Armeniern und Jakobiten: D691 Filioque
im Credo einfügen bei Union mit KK; D692 Eucharistisches Brot kann gesäuert (fermentatum) oder ungesäuert
(azymos) sein, beides gültig; D693 katholische Eschatologie; D694 Universalprimat; D695: 7 Sakramente
in genere (intentio faciendi, quod facit ecclesia); D696-702 7 Sakr. in specie; D703-704 Trinität Gottes;
D705 Verurteilung d. Sabellianismus, Arianism., Macedonianism.; D706 Protologie (omnis natura, inquantum
natura est, bona est);D707 Verurteilung d. Maichäism.; D708 Gleiche Wesenheit aller trinitar. Personen;
D709 wahre Menschheit Jesu; D710 Verurteilung d. Ebio, Cerinthus, Marcion, Paul v. Samosata, Photinus
et 8 aliorum; D711 Erlösungsbedürftigkeit d. Menschen; D712 Aufhebung d. mosaischen Gesetzes; D713 omnis
creatura Dei bona; D714 Juden, Heiden u. Schismatiker kommen ins ewige Höllenfeuer; D715 Konsekrationsworte.
Wo sind die Dogmen des Dogmenkonzils? Oder bezieht sich Ihr ceterum censeo etwa einzig auf D714?
Werte nachtlaterne, ist es bei Ihnen auch hell genug für fremde Gedanken, oder fürchten Sie, sich beim
schlechten Licht die Augen zu verderben? Aus welcher trüben Quelle schöpfen Sie nur den Unfug, den Sie
hier als Lehre der Kirche ausgeben wollen?
Ist das Glossolalie, oder hat kreuzis Schreibmeditation auch einen Sinn, den man verstehen kann. Gibt
es eine Verbindung zu diesem Artikel, die ich übersehen habe?
Werter turk, Sie schwadronieren. Studieren Sie mal das Kirchenrecht statt Ihrer „St. Pölten“ Bulletins
[v.d.Red.zens.]. Die Taufe, mit der man dem corpus christi mysticum und der ecclesia visibilis inkorporiert
wird, hat einen charcter indelebilis! Und schon Erzbischof Dyba formulierte (mit gewissem Bedauern), daß
die Kirche n un einmal keinen Ausgang habe. Im Hinblick auf Ihre mediokren monomanen Postings (und die
anderer Schreiber) möchte man sich diesem Bedauern durchaus anschließen.
Es wirft ein fragwürdiges Bild auf eine Website, die mit dem Slogan „katholische Nachrichten“ wirbt (N.
B.: Wurde das Attribut „katholisch“ kirchenamtlich verliehen; falls nicht wäre kreuz.net ungefähr so
katholisch wie der Verein „Donum Mortis e. V.“), daß sie mit stets neuen „Nachrichten“ derartigen Zuschnitts
ihre „Koterien“ befriedigen muß. Es wäre wünschenswert, würde die Redaktion hier größere Zurückhaltung
und hinsichtlich der Leserzuschriften ein rigideres Kontrollregiment üben. Damit müßte man auch (ohne
scheinbares Ausweichen in das außereuropäische Ausland) deswegen keine juristischen Folgen gewärtigen,
ob sie nun zum Ziel führen oder nicht.
Statt sich in wilden Scheinargumentsgefechten zu ergehen, ob die fraternitas marcellina nun Teil der Kirche
ist, oder nicht, sollten die werten Herren und Damen Diskutanten eher in sich gehen. Die Versuche, die
jeweils andere Seite von der Richtigkeit der eigenen Meinung bzw. „Lesart“ der Dinge zu überzeugen, muß
notwendig fehlgehen. Die Argumente sind ausgetauscht; es stehen sich Guelfen und Ghibellinen gegenüber.
Katholisch, dem Wort und Sinn nach, wäre es für beide, um die Erleuchtung der jeweiligen kirchlichen
Oberen durch den Hl. Geist zu beten, damit das Schisma (sofern es nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch
und theologisch bestehen sollte) alsbald überwunden wird.
Na, na, auch Exkommunizierte sind/bleiben Teil der Kirche, weil die, wie EB Dyba schon feststellte, eben
keinen Ausgang hat. Exkommunizierten werden nur bestimmte, klar definierte kirchliche Gliedschaftsrechte
entzogen, bzw. sie sind/werden an der Ausübung dieser Rechte gehindert. Anders als in Form einer Beugestrafe
macht Exkommunikation auch gar keinen Sinn, weil sie ja beabsichtigt, dem Delinquenten durch die Strafe
die Größe seiner Verfehlung gegen die communio ecclesiastica deutlich zu machen, um ihn so zur Umkehr
und damit zur Wiederherstellung der plena communio zu führen.
Na, liebe/r/s Pünktchen, so ganz stimmt das ja nicht mit dem Schlafzimmer-TÜV, denn zumindest im Sozialhilferecht
nach SGB besteht die Rechtsvermutung, daß eine Wohngemeinschaft verschiedengeschlechtlicher Personen
auch eine Geschlechtsgemeinschaft darstellt, die damit den Tatbestand der Bedarfsgemeinschaft erfüllt,
so daß Sozialleistungen nach entsprechender Tatsachenvermutung gekürzt, bzw. gegeneinander aufgerechnet
werden, weil eine Bedarfsgemeinschaft präsumiert wird, was bei einer Wohngemeinschaft gleichgeschlechtlicher
Personen nicht geschieht!
Werter Joseph, Also, ich referiere: Was Rabbi Raschi über die Beseelung des Menschen sagt, ist Quatsch.
Was ein anderer Rabbi aber über den Zusammenhang zwischen Abtreibung und dem Kommen des Messis sagt,
ist richtig. 1) Woher, bitte, nehmen Sie die Kriteriologie, anhand derer Sie erkennen können welcher
jüdische Rabbi nun mit seiner Meinung recht hat; oder hat recht, wer Ihre Meinung vertritt oder argumentativ
stützt? 2) Ich habe lediglich referiert, daß die der Abtreibungsproblematik zugrundeliegende Frage keine
Neue ist; aus der Wiedergabe tatsächlich vertretener theologischer Lehrmeinungen die Unterstellung zu
zwirbeln, dies liefere Abtreibungsbefürwortern Argumente, ist mehr als hanebüchen. 3) Daß der Mensch
eine Einheit aus Leib und Seele ist, dürfte sogar hier unbestritten sein. Daß es die Seele ist, die
das spezifische „humanum“ des Menschen ausmacht und nicht Gene und Erbanlagen ebenfalls. 4) Die in diesem
Forum vorgetragenen (mir so nicht bewußten) ontogenetischen Fakten zwingen zu einer differenzierten theologischen
Betrachtung, denn, wenn die Beseelung in momento conceptionis stattfindet, müßte sich die Seele bei
einer „Zwillingsteilung“ ja mit teilen; oder, es würde dann eine Seele nachgeliefert; oder, es findet
erst dann die Beseelung statt, aber, was war dann vorher? Und: Wenn sich eine Zwillingsteilung „zurückbilden“
kann (so habe ich das verstanden), was geschieht dann mit der „überzähligen“ Seele? 5) Ich verwies auf
den theol. Klärungsbedarf, damit keine „Lücke“ entsteht.
Werte Nachtlaterne, schön, daß Sie wenigstens mit dem großen Bluff gründlich aufgeräumt haben! Trotzdem
sag ichs nochmal: Die Hl. Schrift zitieren oder Fluchpsalmen dichten ist kein Ersatz für fehlende Argumente!
Liebe/r/s Pünktchen, … Nacharbeiter … Ich muß gestehen, ich kannte diese Statistik und ihre graphische
Aufbereitung nicht. Aufgrund meiner bescheidenen Lebenserfahrung weiß ich aber, wahrscheinlich wird es
Ihnen ähnlich ergehen, daß monokausale Erklärungen oft falsch, häufig ideologieverdächtig sind. Lassen
Sie mich (das soll jetzt aber keine Mäeutik werden!) dazu ein paar Fragen stellen, die Sie wie die PCI
beantworten können: Der signifikante Rückgang seit 1970 ist unstreitig. Gibt es sichere Indizien, die
es erlauben, diesen Rückgang auf -das Vat. II, oder -die Liturgiereform (die doch erst nach 1970 erfolgte),
oder -den theologischen Paradigmenwechsel durch das Vat. II, oder -das Eindringen von Modernismus/Freimaurerei/Idealismus
in die Kirche, oder -die gesellschaftlichen Umbrüche seit 1968 zurückzuführen? Wenn „ja“ zu allen Teilen,
würde die Revision der Entscheidungen/Prozesse (sofern möglich) auch mutmaßlich zu einem Wiederansteigen
der Zahlen führen? Was wäre nötig, um ein Ansteigen der Zahlen der Gottesdienstbesucher herbeizuführen?
Werte Herren! Nur aus Neugier bestreite ich Ihre Aussagen (rein formal); nehmen Sie einfach an, lieber
Lebelhuber, ich sei beweissüchtig! Ein interessantes Argument, werter vineta (vinea? vinetum? vineus?):
Hätte die römische Kirche Theologen heiliggesprochen, die in einer derart fundamentalen, ja quasi vitalen
Frage so fundamental-fatal geirrt hätten? Nun, ich muß zugeben, ich habe in dieser Frage auch immer
(ohne große Reflektion, obzwar in Kenntnis der Beseelungskontroverse) die Position „Mensch von Anfang
an“ vertreten. Nicht, daß ich diese nun angesichts der hier geführten, teilweise hochkarätigen Diskussion
für obsolet hielte, oder einfach ersatzlos (oder schlimmer noch: zugunsten einer Auffassung, die das
Lebensrecht wahrlich vital infragestellte) „über Bord“ würfe. Aber verschiedene hier vorgetragene Fakten
haben mich nachdenklich gemacht, ob „das Alles“ denn so einfach ist, wie sich eine alte Frau das vorgestellt
hat. Zumindest bedarf es reiflicher Reflexion, um die vorgetragenen medizinisch-biologischen Fakten theologisch
so zu integrieren, daß daraus nicht eine „Lücke“ im System entsteht, die mit „theologischer Billigung“
innerhalb einer bestimmten Zeitspanne einen Abortus „erlauben“ würde. Ich bin mir aber sicher, daß ich
weder berufen noch imstande bin, dies zu leisten. Da müssen wirkliche Periti ans Werk, nicht ich.
o, mi care fili, ich wiederhole mich ja nur ungern (auch das sagte ich schon zur Genüge); trotzdem nochmals:
utinam filius ecclesiae fidelis esses, plus legisses! Außerdem wurden meine (theologischen) Lehrer, bei
den anderen spielt das keine Rolle, noch alle ihre Weihen lange von dem MP „Ministeria Quaedam“ empfangen.
Ich denke, das sagt genügend über deren Alter und Ausbildung. Wenn Sie aber schon so vollmundig mit
angelesenem Wissen und fremden Federn aus angeblich allen Kirchengeschichtsbüchern prunken, dann nennen
Sie doch Quellen, damit Ihre Meinung überprüfbar wird. Ansonsten gilt: nil praeter mala aer!
Bei Iwan Petrowitsch Pawlows Hund kam die Speichelsekretion in Gang, wenn ein Glockensignal ertönte.
So scheint es bei nachtlaterne zu sein, wenn ihm die Argumente ausgehen: Dann wird reflexartig und nach
Steinbruchexegese die Hl. Schrift zitiert. Dabei beweist aber die Zitatauswahl, daß es bei ihm nicht
hell genug ist.
Und der Verzicht auf Orthographie ist ein Zeichen für wahre Demut und göttliche Gnade? Ist es bei Ihnen
hell genug, oder haben Sie sich nur aus Unkenntnis in calvinistische Gnadenlehre verlaufen?
Das stimmt nur insoweit, als die Legaldefinition, was denn eine Abtreibung sei, aufgehoben wurde. Zurück
blieb die Strafnorm, daß Abtreibung ipso facto eine vom Diözesanbischof nachzulassende Kirchenstrafe
nach sich zieht. Was der Begriff aber meint, welchen Tatbestand er also sanktioniert, wird durch den Verzicht
auf die Legaldefinition nicht klarer.
Kein Grund zum „Triumphalismus“! Sofern die (einzig sachdienliche) Information in diesem Artikel stimmt,
beruht die Einstellung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens allein darauf, daß Rechtshilfeersuchen
an US-Behörden in bei Kundgabedelikten seitens der US-Behörden nicht erfüllt werden, ungeachtet des
Umstands, daß verschiedene Meinungskundgaben deutsche Strafrechtstatbestände erfüllen!
Von welchem hat Leser nachtlaterne aber zu viel? Spannend, spannend, gespannt harren wir der Antwort,
die da kommen soll; oder müssen wir doch auf einen anderen warten?
Werter Cismontanus (Blickrichtung ist Ansichtssache), Meinten Sie Apostolica Sedis Moderationi von 1869?
Diese definiert kirchenrechtlich die definitive Unvereinbarkeit von Kirchengliedschaft und Freimaurerei,
weil die bis dato im Rahmen des Corpus Iuris Canonici erlassenen Verbote nicht mehr anwendbar waren. Auch
bedurfte das seit dem Tridentinum nunmer über 300 Jahre alte Kirchenrecht einer Revision, die schließlich
unter der Redaktion von Pietro Card. Gasparri in den CIC von 1917 mündete. Von einer Festlegung bzgl.
des Zeitpunkts der Beseelung steht darin nichts!
Werter Leser Konradin, (nahm der nicht ein schlimmes Ende?), womit begründen Sie denn Ihre doch ziemlich
begründungsbedürftigen Behauptungen? Wenn Sie solches vortragen, müssen Sie auch Roß und Reiter nennen;
ansonsten ist es bloßer flatus vocis, vielleicht sogar mala aer, die Sie hier verbreiten.
Lieber Pippifax: Das trifft leider aus zwei Gründen nicht: 1) War es auch für die Scholastik unstreitig,
daß Menschen nur Menschen gebären können; daher ist es eine Tautologie zu sagen, mit der Empfängnis
handle es sich prinzipiell um „menschliches Leben“. Aber: Ab wann wird „menschliches Leben“ zum Menschen;
wann wird „res humana“ zu „homo“. Theologisch wurden hierzu alle möglichen Theorien vertreten, die aber
alle an der Frage der Beseelung ansetzten, „modern“ ist das der Unterschied menschliches Erbgut-Mensch.
Theologen meinten, das geschehe spontan erst in momento natus (z. B. Albert d. Große). Andere (z. B.
Basilios d. G., Gregor v. Nazianz, Gregor v. Nyssa, Johannes Chrysostomos) waren der Auffassung, die Beseelung
erfolge in momento conceptionis. Wieder andere (z. B. Thomas v. A., Johannes Duns Scotus, Bonaventura,
Petrus Olivi) vertraten eine vermittelnde Position, die nicht von einer Spontan-, sondern einer Sukzessivbeseelung
ausging, was diese zumeist an den jüdischen Reinigungsvorschriften festmachten: Weil Frauen nach der
Geburt von Knaben 40 und nach der von Mädchen 80 Tage als unrein galten, schlossen sie, daß die Unreinheit
daher komme, daß das „Etwas“ eben für diese Zeit unbeseelt im Leib der Mutter gewesen sei. Nicht daß
ich diese Theorien anhange, ich warne aber vor apodiktischen Festlegungen. 2) Der KKK ist ein Moralkompendium,
nicht (nur) die Lehre der Kirche in rebus fidei et morum! Auch er muß theologisch gelesen werden. Das
ist kein „Kochbuch“ „gelingt immer und klebt nicht“!
100% oder auch nur 99% Pakete würde voraussetzen, daß der Empfänger die genaue Zahl der an ihn versendeten
Pakete kennt. Wer das aber nicht kann, kann auch nicht sagen, wie viele der an ihn adressierten Postsendungen
ihn überhaupt erreicht haben (Problem: fehlende Referenzgröße)! Über den Rest will ich nichts sagen,
das haben andere hier schon zur Genüge getan.
Werter Murx, mit Ihrer Differentiationsteilung haben Sie mich glatt auf dem falschen Fuß erwischt, denn
davon habe ich nämlich überhaupt keine Ahnung. Also: Danke für den Hinweis, daß ich da etwas tun muß.
Aber: Sind Sie sich sicher, daß die theologische Frage der Beseelung einen konkreten Ansatzpunkt in der
menschlichen Ontogenese hat? Zumindest wäre ich mit irgendwelchen Gleichsetzungen ungleich vorsichtiger
als Sie. cc.
Nochmals: Wenn es eine feststellbare zeitliche Differenz zwischen Empfängnis und Beseelung gibt, wäre
Abtreibung in dieser Zeit doch prinzipiell möglich. Nicht, daß ich das denke, aber die entscheidende
Frage ist bisher hier unbeantwortet: Wird der Mensch mit der Empfängnis beseelt? Und wer dies bejaht,
müßte doch begründen können, weshalb er das so sieht? Warum drücken sich die Herren und Damen „Entrüstungsposter“
um diese Frage so auffällig herum?
Die christianisierung Chinas ist gescheitert, weil es einen Dissens darüber gab, ob man die Kreuzigung
an den Anfang der Glaubensverkündigung stellen muß (wie die Franziskaner), oder ans Ende (wie die Jesuiten
aus kultureller Rücksichtnahme es tun wollten). Auch wenn man die Verkündigung des unverkürzten Glaubens
fordert, muß man sich doch fragen, wo fängt man an? Beginnt man mit dem (vermeintlichen) Scheitern Jesu
in der Kreuzigung, oder bei Gott, der im Glauben mit den Menschen auf dem Weg ist.
Vinzenz @ Aleph In seinem „Tractatus pro catholicae fidei antiquitate et universitate adversus profanas
omnium haereticorum novitates“ (2, 5) definiert Vinzenz die Glaubenstradition im Hinblick auf die Gegenwart
als Übereinstimmung (im Heute) mit dem, „quod ubique, quod semper, quod ab omnibus creditum est. hoc
est etenim vere proprieque catholicum.“ Damit gewinnt er drei Kriterien für die Feststellung, ob ein
Glaubensinhalt oder eine bestimmte Glaubensaussage mit dem unverkürzten Glauben der Kirche übereinstimmt:
„universitas“ (es wird überall geglaubt), „antiquitas“ (es ist schon immer geglaubt worden), „consensio“
(alle synchronen und diachronen Gläubigen stimmen darin überein). Das ist ein interessantes Kriterium,
denn während der griechische Begriff „hairesia“ genaugenommen nur meint, jemand wähle aus dem depositum
fidei einen bestimmten Aspekt aus und setze ihn absolut, legt Vinzenz’ Begriff „novitas“ (als lateinisches
Synonym zu hairesia) das Schwergewicht mehr darauf, jemand ersinne etwas Neues, das dem Glauben bislang
nicht zueigen war.
Natürlich ist das ausdeutende Wort konstitutiv für das Sakrament. Bei der Weihe wird das Weihegebet
aber über alle Weihekandidaten gesprochen, bevor diesen dann einzeln, schweigend die Hände aufgelegt
werden.
Werter möchtegern … (ist das vaticinium ex eventu?), die Zahlen der Gottesdienstbesucher werden an
den zweimal jährlich stattfindenden Zählsonntagen (incl. der Vorabendmessen) ermittelt. Da der „Kirchenaustritt“
Menschen in unserem Kulturkreis nicht auf die Stirn tätowiert wird, wird dies bei der Zählung auch nicht
als Zählungskriterium herangezogen. Da ist allein Anwesenheit ausschlaggebend!
Das Weihesakrament beruht einzig in der schweigenden Handauflegung des Bischofs mit direktem Körperkontakt
zum Weihekandidaten und in der beiderseits korrekten Intention: Des Spenders zu weihen und des Empfängers,
geweiht zu werden. Ein Weiheakt, der das nicht beinhaltet, wäre ungültig. Nicht ungültig wird eine
solche Weihe durch Veränderung der ausdeutenden Riten „drumherum“ Die Gültigkeit der (sakramentalen)
Weihen ist unter Einhaltung der vorstehenden Essentialia auch nicht davon abhängig, ob zuvor die nichtsakramentalen
(niederen) Weihen empfangen worden sind oder nicht. Bei der Bischofweihe muß (nach dem ius mere ecclesiasticum)
noch der päpstliche Weiheauftrag als Ordnungsvorschrift hinzutreten bzw. vorliegen, weil diese sonst
ipso facto als schismatischer Akt gewertet wird.
Meine Herren, keine vagen Antworten bitte, kein lamoyantes Räsonnieren, sondern Lesen, Lesen und dann
antworten! Hinweis: Was der Pontifex und alle Bischöfe zusammen glauben oder für richtig halten, ist
noch nicht der definierte Glaube der Kirche!
Interessierte Frage: Wann hätte das unfehlbare kirchliche Lehramt bisher in der Beseelungsfrage abschließend
entschieden? Nota bene: Ich teile persönlich die Ansicht der griechischen Väter. Aber, wann hätten
die Pontifices, über persönliche Meinungsäußerungen hinaus, hierzu ex cathedra Stellung genommen?
Theologischer Exkurs: Verschiedene griechische Väter waren der Auffassung, der Mensch werde im Moment
der Empfängnis spontan beseelt. Andere, wie z. B. Albert d. Große waren sogar der Auffassung, diese
Spontanbeseelung finde erst im Moment der Geburt statt. Thomas vertrat demgegenüber die Auffassung einer
Sukzessivbeseelung, durch die der Fötus erst eine vegetative, dann eine animalische und schließlich
eine humane Seele erhalte. Erst mit dem 40. (bei Knaben) bzw. dem 80. Tag (Mädchen) beginne diese Beseelung.
Vorher wären es stng genommen gar keine Menschen.
Werte Regina, meine Aussage war doch eindeutig; welcher der beiden wurde denn zum Bischof geweiht? Habe
ich bei Georg Gänswein etwas nicht mitbekommen?
Sie haben recht, Herr Dr. Heger, welch tragisches „Ende“ eines so brillianten Mannes. Ich erinnere mich
noch, mit welcher Spannung ich 1972 das Duell mit Spasski verfolgte. Diese Brillianz und Leichtigkeit
bei Fischer. Kalter Krieg und Atomdrohungen schienen überwunden, wenn man den Besten der Russen so einfach
vom Brett putzen konnte … Selbst als Genie war er noch eine Ausnahme!
Care Sacerdos ignote, Sie sehen mich tatsächlich überrascht darüber, daß eine derartige „ritusspezifische“
PP errichtet worden ist; ich verfolge die kirchlichen Nachrichten aber auch nicht mit der Stringenz und
Aufmerksamkeit, die ich ihnen eigentlich zukommen lassen müßte. Gut, es gibt also eine solche PP in
Brasilien; hat die nur in einer der dortigen Diözesen Niederlassungen oder in mehreren? Sind Sie sicher,
daß an deren Spitze ein bischöflicher Personalprälat steht? Und wenn, wobei ich Ihre Angaben nicht
bezweifle, das stimmt, wird diese PP, sofern sie sich „ausbreitet“, zwangsläufig zu einer lateinischen
„Parallelhierarchie“ führen, obwohl es in Gebieten, in denen lateinische und orientalische Hierarchien
parallel bestehen schon genügend Schwierigkeiten gibt. Ich halte es daher für unwahrscheinlich, daß
der lateinische Episkopat in größerem Umfange Niederlassungen in seinen Diözesen zulassen wird. Ein
heikles Problem!
Sachfrage, vielleicht zu beantworten: Kenner des Vorgangs haben mich bereits über die rechtlichen Hintergründe
der Klage gegen den Entzug der missio canonica und den bischöflichen Berufungsverzicht aufgeklärt. Kennt
aber jemand die sachlichen Gründe bzw. Ursachen für die Auseinandersetzung zwischen Franz Sabo und dem
Bischof von Basel?
Ich wüßte nicht, wann der Weg der („aufgeklärten“) Philosophie der Kirche „abgepreßt“ hätte werden
müssen. Früh schon und sehr intensiv haben sich gerade Kirchenmänner mit ihr auseinandergesetzt, z.
B. Ignaz v. Wessenberg, der in seiner Schrift „Die großen Kirchenversammlungen …“ einen ersten Entwurf
aufgeklärter Dogmengeschichte vorlegte, in dem es ihm darum ging, die Dogmen der Kirche zu zu verstehen,
daß man ihnen nicht nur im Glauben zustimmen (muß), sondern sie auch verstandesmäßig verstehen und
so überzeugt bejahen konnte. Oder der große Martin Gerbert von St. Blasien, auf dessen Grundlage Wessenberg
weitergearbeitet hat. Mithin kann man das ganze Programm der Scholastik mit der Erschleßung der antiken
Bildung als Voraufklärung betrachten, zumal durch sie die Theologie aus der engen Umklammerund durch
die (spät-/neu-) platonische Philosopie befreit worden ist. Thomas Pröpper, der münsteraner Dogmatiker
hat in seiner Diss. (oder habil.?) die Glaubensgeschichte selbst als geistige Befreiungsgeschichte verstanden;
durchaus im Sinne von Kants dictum: Aufklärung ist die Befreiung des Menschen aus (bei Pröpper: durch
Aberglauben) selbstverschuldeter Unmündigkeit.
Erwarten Sie etwa auf sie Ew. Schwester ein Dementi oder eine Bestätigung? Sie kriegen darauf aber keine
(!) Antwort; das haben schon andere versucht und da könnte ja jeder kommen, finden Sie nicht?
Danke, Dr. Heger, des großen Aristoteles epikeia, die lateinische aequitas canonica ist bei mir weder
unbekannt, noch unberücksichtigt. Doch, vor Ihrer Anwendung muß man moraltheologisch reflektieren, ob
ihre Anwendung (und damit die Nichtanwendung) eines Gesetzes gerechtfertigt ist. Daß dies nicht vom angestrebten
Ziel abgeleitet oder von ihm aus gerechtfertigt werden kann, habe ich bereits dargelegt. Aequitas canonica
ist jedenfalls sicher kein Instrument zur Rechtfertigeung vorsätzlichen Gesetzesbruches.
Selbst, wenn sie achristlich wäre, die moderne ancilla theologiae, wäre sie doch immer noch kraft menschlicher
Vernunftbegabung der natürliche Zugang zu Gott. Nicht so leicht, Pippin!
Werter Pippifax (das sollten Sie sich übrigens noch Mal überlegen), kirchliche „Seelsorgseinheiten“
sind Körperschaften des öffentlichen kanonischen Rechts, d. h. sie sind Teil der von Jesus Christus
(zumindest ansatzweise) gestifteten Kirchenverfassung. Die fundamentale kirchliche Verfassungskörperschaft
ist die sogen. Teilkirche oder Diözese; ihre Untergleiderung, die Pfarrei, besitzt erst dann „Verfassungsrang“,
nachdem eine Diözese erstmalig in (dadurch verfassungskörperschaftliche) Pfarreien aufgeteilt worden
ist. Diözese und Pfarrei repräsentieren eine certa portio populi Dei, also eine bestimmte Menge des
Gottesvolkes. Deren Zugehörigkeit zu dieser Verfassungskörperschaft ergibt sich durch ein individuierende,
rechtserhebliche Merkmale: Zugehörigkeit zur katholischen Kirche durch Empfang der Initiationssakramente
und kirchenrechtlich erheblichen Wohnsitz. D. h. alle Gläubigen, die ihren kanonischen Wohnsitz in einer
bestimmten Diözese und Pfarre haben, gehören diesen an. Ausgenommen vom Wohnsitzprinzip sind nur jene
Gläubige, die durch ein anderes rechtserhebliches Individuierungsmerkmal zu einer anderen kirchlichen
Verfassungskörperschaft gehören: Studenten durch ihre Inskription zur Hochschulgemeinde; Soldaten durch
ihren Beruf zum Militärordinariat/-diözese; durch den Empfang der Initiationssakramente in einer anderen
Rituskirche bzw. Aufnahme in diese. Was Ihnen aber wahrscheinlich vorschwebt, ist m. E, undurchführbar:
Das würde nämlich darauf hinauslaufen, 2 lateinische Rituskirchen mit 2 Hierarchien parallel zu haben.
Unmöglich!
Köstlich, werter Junker Jörg, haben Sie noch mehr konjugierte Substantive auf Lager? Das kannte ich
bisher noch nicht! Wenns umfangreicher ist, könnten Sie mirs auch mailen. lbG, cc.
Sie werden lachen, ja ich bin Thomistin, und das aus Überzeugung (nicht aus Glauben), denn den schulde
ich nur einem anderen. Omne ens bonum est, sagt Thomas und begründet das kaum widerleglich mit seiner
Existenz, die per se schon ein Beweis des Gutseins darstellt. Daher (das ist ja der böse Haken an der
Sache!) kann Thomas auch schlußfolgern, daß es Gott gibt, denn Sein ist mehr als Nichtsein. Wenn Sie
dem Nichtsein aber Sein (im Sinne von personaler Existenz) zubilligen wollen, widersprechen Sie implizit
dem Vat. I, das in Übereinstimmung mit dem Hl. Thomas definiert hat, daß der Mensch die Existenz Gottes
auch ohne dessen Offenbarung sicher durch das Licht der ihm eingestifteten Vernunft erkennen kann. Wenn
nämlich auch das Nichtsein Anteil am Sein hat, wie sollte man dann trotz fehlender Offenbarung kraft
natürlicher Vernunft Gott als den Seienden erkennen können? Nein, werter Florian, Verschwörungstheorien
verzapfen und ökumenischen Konzilien widersprechen sind schon zwei Paar Stiefel. Deshalb bin ich auch
weder unkritisch noch naiv vom Gutsein des Menschen überzeugt und glaube auch nicht nur an das Gute m
Menschen (was ich nicht tue, weil ich es, wie der große Albert von Lauingen vorziehe, die Dinge dieser
Welt zu wissen, damit ich die Dinge Gottes umso sicherer glauben kann). Viel Vergnügen beim Knacken dieser
Nuß!
Bitte nicht Goethe, das ist meine allergische Stelle. Ansonsten, werte chevaliers, danke ich für Ihre
Protektion, kann aber ungeleit’ nach Hause gehn. Und, werter Junker Jörg, den Heinrich kann ich noch
selbst „abwatschn“, wenn er frech wird; dennoch dank’ich für Ihren Arm und Ihre Klinge!
Nein, sicher nicht, denn ich bin dabeigewesen, als Georg Gänswein in der Seminarkirche von St. Peter,
und als er in der Kathedralkirche lag. Ich habe beide Male genau gesehen, daß die Hände des verewigten
Erzbischofs Oskar auf seinem Scheitel lagenund ihn physisch berührten. Da ich als junge Frau bei der
Bischofsweihe dieses großen Kirchenmannes, eines außergewöhnlichen Kanonisten, verständnisvollen und
einfühlsamen Vorgesetzten, weitblickenden und menschlichen Oberhirten, eines tief frommen, gläubigen
und bescheidenen Menschen zugegen sein durfte, habe ich an der Gültigkeit der Weihen, die er gespendet
hat nicht den geringsten Zweifel.
Santo cielo, werter Florian, 1) Die Kirche ist mehr als der Vatikan, sie ist nämlich die communio fidelium,
und das ist keine Neuerfindung des Vat. II, das hat schon (allerdings griechisch) der Hl. Iohannes Chrysostomos
so gesagt. 2) Dieser Kirche gilt das Herrenwort: Die Mächte der Finsternis werden sie nicht überwältigen.
3) Ob es im Vatikan einzelne Freimaurer gibt, kann ich nicht bestreiten; daß es ganze Logen oder Seilschaften
gibt aber wohl, denn deren Machenschaften wären auf Dauer nicht geheimzuhalten. 4) Bringen Sie mal mehr
Heils-, Erlösungs- und Glaubenszuversicht auf, dann müssen Sie auch nicht jeder verschwörungstheoretischen
Sau nachrennen, die durchs Dorf getrieben wird (haben Sie übrigens schon mal überlegt, daß die möglicherweise
nur getrieben wird, um Sie et alii laufen zu lassen?).
Florian, Florian, wo haben Sie nur diesen kruden Unsinn her? Also antichronologisch der Reihe nach: 1)
Skepsis oder Zweifel sind das Gesündeste, das einem Gläubigen passieren kann, weil sie den Glauben lebendig
halten (können), aber vor allem dessen Abrutschen in den Bereich der Ideologie verhindern. Wer sich selbst
und seinen religiösen Glauben infrage stellen kann, hindert sich damit selbst Antworten auf Fragen zu
geben, die nie gestellt worden sind. 2) Es gab in der Kirchengeschichte immer wieder Bestrebungen, Freimaurerei
und Katholizismus für vereinbar zu halten. Der unüberbrückbare Gegensatz ist aber dogmatischer Art,
was bereits im frühen XIIX. Jhdt. erkannt wurde. Seither haben Verbote Eingang in die päpstliche Gesetzgebung
gefunden. 3) Der alte Codex nennt die sectae massonicae noch namentlich, der neue stellt mehr auf ihre
Tätigkeit ab: consociationes quae machinantur contra ecclesiam (Gedächtniszitat!).
Werter Diskordier, um eine (Pseudo) Religion getarnt als Witz (vel vice versa) zu kreiern bedurfte es
keiner mordernen Spinner! Wesentlich gebildetere Leute haben das schon vor längerer Zeit unternommen
und dabei einen richtigen Kassenschlager erzielt. Lesen bildet, sage ich immer wieder, sogat Ihnen. Greifen
Sie mal zu einem Buch und nicht zu Schundlektüre: Desiderius Erasmus, Laus Stultitiae sive Morion Encomiae
(das gibt es sogar in deutscher Übersetzung, über die ich aber nicht verfüge). Auch Sebastian Brandts
Narrenschiff wäre zu empfehlen; Klasse story, eine Horde Narren zu Schiff unterwegs ins Narrenland! Köstlich.
Abgesehen davon: Nennen Sie doch mal Roß und Reiter, namentlich Ihre so hochgepriesesen Aufklärer! Die
Bemerkung resp. Andeutung, es wäre besser gewesen, wenn man einige Schreiber hier rechtzeitig abgetrieben
hätte, ist definitv geschmacklos und disqualifiziert Sie selbst in hohem Maße.
Korrekt, werter Pippifax (finden Sie diesen Namen eigentlich angemessen?), eine PP ist im Hinblick auf
eine Diözese nicht mehr oder nicht weniger als ein exemtes klerikales Instutut des geweihten Lebens (vulgo
Orden). Sie hat keine größeren „Rechte“ gegenüber dem Bischof wie die (ebenfalls weltweit tätigen)
Jesuiten, Franziskaner, Dominikaner etc. Einen, allerdings nur marginalen Unterschied gibt es trotzdem
zu den Orden: Einen Orden kann jeder Diözesanbischof errichten, oder auch mehrere gemeinsam und dieser
steht dann solange unter diözesaner bzw. bischöflicher Oberaufsicht, bis er durch den Hl. Stuhl eimiert
wird. Eine PP kann aber nur vom Hl. Stuhl errichtet werden und ist daher von Anfang an exemt.
Lieber Florian, schon anderswo unterzog ich Ihre Neigung zu Extremismen einer leisen Kritik und brachte
die in Zusammenhang mit Ihrem Gleichgewichtssinn. Eine Putzfrau hat erzählt … Wo haben Sie denn das
her, und Kohlepapier gabs damals auch schon, das Blaupapier war schon zu konzilszeiten im Vatikan überholt …
Wollen Sie den Göttinger Sieben, namentlich den Brüdern Grimm Konkurrenz machen? Aber: Wenn ich die
Frage, ohne konkretes Wissen zumindest nicht ausschließen kann, können Sie sie sicher unter keinerlei
Umständen positiv beantworten! Bleiben Sie auf dem Teppich et fortiter sta in fide, dann sind wenigstens
Sie ungefährdet!
Thema Kindermord: Noch nicht einmal Josephus Flavius, ansonsten gegenüber Herodes sehr kritisch berichtet
darüber, nur der Hl. Matthäus, so daß man nach seiner Aussageintention fragen muß; wohl, wie verschiedentlich
vermutet wurde (J. Gnilka), weil man Herodes eine solche Tat zumindest zugetraut hat; vielleicht auch
zur Harmonisierung mit vrschiedenen Traditionen und außerkanonischen Evangelien, die von einer Anwesenheit
Jesu in Ägypten wissen; denn nur um eine Rechtfertigung des Prophetenworte Os. 11, 1: ex aegypto vocavi
filium meum, scheint es nicht gegangen zu sein.
Lieber Heinrich, bei Sachverhalten, die ich sehr genau kenne, wage ich ein Urteil. Bei Sachverhalten,
von deden ich immerhin etwas weiß, leiste ich mir eine Meinung. Wenn ich nur sehr wenig weiß, äußere
ich schon mal eine Auffassung. Zu Ihrer Frage aber noch nicht einmal das. Ich habe zwar (priesterliche)
Freunde in kurialen Stellungen, aber die haben mir noch nie etwas von maurerischen Seilschaften, ordinierten
Schürzenträgern, klerikalen Logen oder vatikanischen Maurermeistern berichtet (und die sind in Stellungen,
in denen die das wissen müßten). Jetzt werden Sie vielleicht sagen, ja klar, mit ner Frau reden die
doch über so etwas nicht. Aber, das kann ich (im Gegensatz zu Ihnen) beurteilen: Wir kennen uns schon
seit Studienzeiten, in einem Fall sogar noch aus der Schule. Wir verbringen jährlich einen längeren
Urlaub zusammen und mehrmals jährlich bin ich bei dem einen oder anderen zu Gast. Ich habe von sowas
noch niemals etwas gehört, wohl aber mehr als genug von anderen „Seilschaften“, über die ich Ihnen definitv
nicht mehr sagen will und werde, weil ich dies nur sub rosa erfahren habe. Gleichzeitig kann ich aber
nicht behaupten, es gäbe derartiges nicht. Dabei muß man aber wissen: Wer glaubt, weiß um die Unvereinbarkeit;
wer die Vereinbarkeit für möglich hält, glaubt nicht. Ich kann und werde nicht behaupten, alle Vaticanisti
würden glauben …
Die Ablehnung der Freimaurerei durch die Kirche (et vice versa) ergibt sich aus der freimaurerischen Ablehnung
bzw. Leugnung 1) des Glaubens an einen persönlichen Gott, 2) der göttlichen Offenbarung, 3) der Erlösung
durch den Gottmenschen Jesus Christus wegen der geschöpflichen Selbsterlösung durch ethisches Handeln
4) die leibliche Auferstehung von den Toten, 5) das personale Leben nach dem Tode. Frage beantwortet?
Lieber FranzXaver, 1) Ja, natürlich gehört mein Bauch mir, wie meine Ohren, meine Haare und mein Verstand;
aber nicht das Kind, das nicht von mir ist, sondern nur in mir. 2) Nein, ich bin keine Emanze. 3) Ja,
ich habe mehrere lange Ausbildungen hinter mir und bin in einem anspruchsvollen akademischen Beruf tätig.
4) Nein, ich bin keine Mutter. 5) Ja, die katholische Morallehre ist hart aber gerecht: Neben der Ehe
kennt sie als einzige andere Lebensform den Zölibat für alle. 6) Nein, ich war weder, noch bin ich verehelicht.
Beantwortet das Ihre Fragen und läßt noch genügend unbeantwortet?
Liebe/r Pippifax, gerne beantworte ich Ihre Fragen: 1) Zweck der PP ist die Förderung einer geeigneten
Verteilung von Priestern für seelsorgerliche und missionarische Aufgaben. Sie kann nur vom Hl. Stuhl
errichtet werden, nachdem die davon betroffenen Bischofskonferenzen gehört worden sind (can. 294 CIC)
2) Die innere Struktur und Leitung der PP regelt sich nach dem Eigenrecht; sie kann ein Priesterseminar
unterhalten, muß für den angemessenen Unterhalt ihrer Mitglieder aufkommen und kann laikale Vereinigungen
und Apostolatswerke errichten, wobei deren Zusammenarbeit mit der PP durch das Eigenrecht geregelt sein
muß (cann. 295-296 CIC) 3) Das Eigenrecht der PP muß die Art und Weise der Zusammenarbeit mit den Ortsbischöfen
regeln; bevor die PP sich in einer Diözese niederlassen oder dort seelsorglich oder missionarisch tätig
werden will, bedarf sie dazu der Zustimmung des Ortsbischofs (can. 297 CIC) Im Unterschied zur PP des
CIC steht an der Spitze des Opus Dei ein Personalprälat im Range eines Titularbischofs. Daher ist das
OD in manchen Veröffentlichungen schon als „Personaldiözese“ bezeichnet worden, obwohl es das nicht
trifft, weil man auch einer (tatsächlichen) Personaldiözese durch bestimmte Rechtsmerkmale automatisch
angehört (z. B. der Militärdiözese durch Zugehörigkeit zu den dieser „unterstellten“ Streitkräfte).
Im Gegensatz dazu verlangt die „Zugehörigkeit“ zum OD einer persönlichen Willensentscheidung des einzelnen
Gläubigen und hebt seine Diözesanzugehörigkeit durch den kanonischen Wohnsitz nicht auf. Ok?
Kennen Sie die Geschichte der beiden Mönche und ihrer eschatologischen Vorstellungen? Sie sagten sich
gegenseitig zu, wer zuerst stürbe, erschiene in der ersten Nacht dem anderen und teilte diesem dann mit,
ob ihre Vorstellungen vom Himmel denn mit der Wirklichkeit übereinstimmten. Wenn ja, sollte der Erscheinende
„taliter“ (gleich) sagen, wenn nicht „aliter“ (anders). Als der eine gestorben war, erschien er auch tatsächlich
dem anderen und sagte ihm im Traum: „totaliter aliter“ gänzlich anders). Anm.: Beachten Sie das Wortspiel,
denn das hat es theologisch in sich: Es wird nämlich genauso sein, wie wir es uns vorstellen, aber ganz
anders. Ich kann mir das zwar nicht wirklich vorstellen, bin mir aber sicher, daß es gleichzeitig gleich
und anders sein wird. Also, warum nicht die Vorstellung von der langen Theke für das kurze Schwätzchen
zwischendurch? Der kleine Mönch hatte im Moment so viel mit der Ernte zu tun, daß er den Herrn, der
ihn abholen wollte, nur flüchtig wahrnahm. Der Herr schmunzelte nd murmelte, er käme später wieder.
Später mußte der kleine Mönch die Ernte einlagern und das Vieh füttern. Der Herr sagte, er käme später
wieder. Als er später wiederkam, hackte der kleine Mönch das Kraut im Rübenfeld und sagte dem Herrn:
„Du siehst doch, daß ich gar keine Zeit für den Himmel habe, denn hier ist noch so viel zu tun!“ Da
fragte ihn der Herr: „Was glaubst du, wo du die ganze Zeit über gewesen bist?“ mlG, cc.
Gratias tibi habeo pro IUSTA explanatione factuum. Da war meine Vermutung wohl nicht ganz falsch, der
werte Schreiber turk versuche nur, von sich selbst abzulenken. Nichts anderes erklärt nämlich die Verve
seiner Postings zu diesem Thema und sein hartnäckiges Insistieren darauf. Danke verbindlichst, cc.
Im Codex gibt es in cann. 294-297 nur „einfache“ Personalprälaturen. Weil es sich dabei vom Recht her
um einen reinen Klerikerverband handelt, bildet sie (rechtssystematisch) auch den Abschluß des speziellen
Klerikerrechts der cann. 232-297 CIC. Eine Personalprälatur (PP) ist danach so etwas wie eine „Mischung“
aus Orden und Diözese. Einem (territorialen) Orden entspricht es, daß die PP nicht an ein Gebiet gebunden
ist, sondern (wie die Orden) im Gebiet von Diözesen (mit Zustimmung des Bischofs) Niederlassungen errichten
und dort ihre Seelsorge ausüben darf. Einer Diözese entspricht es, daß die Kleriker nicht durch die
„evangelischen Räte“, sondern nur durch die Weihe an ihren Inkardinationsverband gebunden sind. Etwas
verkürzt kann man sagen: Die PP besteht aus Säkularklerikern, die bestimmte Freiheiten von Ordensleuten
genießen. Von Laienorganisationen etc. ist im Codex nicht die Rede; d.h. er regelt solche nur mittelbat
über das Vereinigungsrecht der cann. 215-216 und 298-329 CIC. Die eigentliche „Personalprälatur“ des
Opus Dei ist also die Priesterliche Vereinigung vom Hl. Kreuz, der verschiedene Laienorganisationen in
unterschiedlicher Intensität nahestehen und deren Seelsorge von Priestern der Personalprälatur ausgeübt
wird.
Müßten Ihnen nicht im Blick auf die Neuzeit mehr Herodiasse als Herodesse einfallen, wo doch auch der
böse Feminismus nicht mal vor der geheiligten Männerdomäne der römischen Kirche Halt gemacht hat?
Außerdem hat der bethlehemitische Kindermord nach einhelliger Überzeugung der Exegeten und Historiker
nicht stattgefunden. Daß Abtreibung Mord ist, bruchen wir nicht zu diskutieren; ob die hier in Artikeln
und Videos vorgetragenen Sachverhalte hinreichend beweisbar und nicht nur reine „Aufreger“ sind, wird
sich zeigen, falls der Autor, eigenem Bericht zufolge, tatsächlich Anzeige zum Zwecke der Strafverfolgung
gestellt hat. Was deren Untersuchungen der inkriminierten Vorfälle ergeben, wird die Zeit weisen. Darüber
jetzt weiter zu spekulieren oder zu räsonnieren lohnt nicht.
Die Strafbarkeit des Antisemitismus wegen Volksverhetzung kommt daher, daß in dessen Namen planmäßiger
Völkermord betrieben worden ist. Das haben die Römer zwar auch getan, aber nur bei Barbaren, die nicht
vernünftig sein, sich in den Grenzen des Imperiums niederlassen, Steuern zahlen und die Römer in Ruhe
lassen wollten. Leider jedoch, wenn ich mich so hier und dort umschaue, haben die Römer das nicht wirkich
gründlich genug durchgezogen. Nun ja, dem guten Caesar dem netten Germanicus oder dem lieben Varus ist
eben die planmäßige Durchführung nicht gelungen; dafür bedurfte es schon germanischer Tüchtigkeit,
keltischer Verschlagenheit und pannonischer Grausamkeit, um das zuwege zu bringen. Das war mit römischer
Nonchalance eben nicht zu machen.
Schön, wenn Sie diese Erfahrung dort machen können. Vielleicht entspringt der Eifer ja der Erkenntnis,
daß man sich den Lebensunterhalt durch Spenden bzw. eben Zuwendungen erarbeiten muß, weil dieser nicht
fiskalisch eingehoben wird und damit quasi „gesichert“ ist. Vielleicht täte der „deutschen Amtskirche“
und ihren Hierarchen (und sonstigen Amtsträgern) ein gewisses Maß existentieller Unsicherheit ja ganz
gut? Zumindest hält das agil, wach und spornt den Eifer an. Da würden die Herren Hierarchen vielleicht
anfangen zu argumentieren, statt zu dekretieren. Vielleicht könnte dann Geld in der Kirche wieder zu
dem werden, was es ist, nämlich ein notwendiges Übel und kein mit Zähnen und Klauen zu sichernder Besitzstand,
der in er Form von „Zuteilungsmitteln“ oder „Schlüsselzugeisungen“ das letzte verbliebene Instrument
zur Durchsetzung oberhirtlicher Prätention ist. Wie sagte nocht Augustinus, den der Pontifex neuerdings
wieder so gerne zitiert: Wenn es der Kirche gut geht, geht es ihr schlecht und wenn es ihr schlecht geht,
geht es ihr gut! Vale!
Was Sie, liebe/r Sozialkatholisch über Ihren Weg schreiben, berührt mich tief und ich will Ihnen weder
die Freiheit noch das Recht bestreiten, bei der fraternitas marcellina zu suchen, was Sie andernorts schmerzlich
vermissen. Das zerreden zu wollen wäre unredlich, da sie dort gefunden zu haben meinen, was Sie suchen.
Das ist aber (zumindest aus meiner Sicht) nur die eine Seite. Die andere ist die klare, ungeschönte Konfrontation
mit den objektiven Tatsachen, über die man sich auseinandersetzen muß, will man das Trennende überwinden.
Immer wieder werden (hier und anderswo) Versuche unternommen, das wegzudiskutieren (oder wegzuerklären),
zu rechtfertigen, zu entschuldigen, zu harmonisieren, zu … Aber, wenn man das tut, übersieht man, daß
man den gegenwärtigen Zustand nur überwinden (auch im dialektischen Sinne Hegels auf-heben) kann, wenn
man die objektiven Fakten beim Namen nennt: 1) Es haben Bischofsweihen ohne Weiheauftrag stattgefunden.
2) Dies wird vom kanonischen Recht ipso facto als schismatischer Akt gewertet. 3) Strafmildernde Umstände
sind im kanonischen Recht dafür nicht vorgesehen und daher nicht anwendbar. 4) Das Eintreten der Tatstrafe
wurde rechtmäßig öffentlich festgestellt. Es ist die Aufgabe des legitimen Pontifex und seiner kurialen
Dikasterien einerseits und der Leitung der fraternitas marcellina andererseits, für diesen Zustand nach
einer Lösung zu suchen. Nervöse Kommentare, die längst Vorgetragenes nur immer wiederkäuen, sind und
bleiben fruchtlos, zumal wir das Problem hier nicht lösen werden. Sta in fide!
Ach, Drewermann … das war wohl unvermeidlich, oder? 1) Der Herr war nie Professor, sondern nur Privatdozent.
2) Nicht in Moraltheologie, sondern in Dogmatik. 3) Wenn man in der Dogmatik nichts mehr zu sagen hat,
wird man halt larmoyant. 4) Wenn man kein Hebräisch kann, versucht mans halt mit Tiefenpsychologie.
Sozialkatholisch, Sie sind ein alter Schlemil! Das würde die Herren doch nur in degoutanter Weise daran
erinnern, daß Arbeitern (wo auch immer) das Arbeiten obliegt. Ich kann Ihnen sagen … es ist lange her,
daß ich einen Priester das letzte Mal habe arbeiten sehen; also „arbeiten“ im Sinne von „sich mühen“;
z. B. durch Hausbesuche, durch Eifer im Gebet, durch würdige Zelebration ohne politische oder theologische
Ergüsse, durch Dienstbereitschaft (vor Jahren erzählte mir ein bekannter Priester im Brustton der Entrüstung,
auf die Anfrage des Krankenhauses, das in seinem Sprengel lag, habe sich nur ein „Opus-Dei-Priester“ bereitgefunden,
seine Handynummer herauszugeben und seine Bereitschaft zu erklären, zu jeder Tages- und Nachtzeit für
Versehgänge, Krankensalbungen oder die Spendung der Wegzehrung zur Verfügung zu stehen). Begrenzte Dienstzeiten,
Sprechzeiten, Beichtzeiten … aber alles so gelegt, daß man sich nicht mühen muß. Welcher Priester
erteilt heute noch Unterricht; ja, ja, ans Gymnasium wollen die Kapläne schon ganz gerne, das hat ja
„Prestige“; aber an die Real-, Berufs- oder Hauptschule? Da geht keiner gerne hin und ist man erst mal
als Pfarrer installiert, hat man ja so viel zu „arbeiten“, daß man gerade mal noch die dritte Grundschulklasse
übernimmt, weil das ja die Kommunionkinder sind; wenn überhaupt! Wann haben Sie denn den letzten arbeitenden
Priester erlebt (ich meine jetzt nicht beim Säckestauen im Hafen oder ähnlichen arbeiterpriesterlichen
Unfug, sondern „so richtig“?).
Liebe/r Sozialkatholisch, das klingt aber gefährlich nach Auers autonomen Gewissen, was Sie da schreiben;
ich würde das sogar als Normenrelativismus bezeichnen. Jede Norm, qualifiziere man sie nun als Gesetz
oder Gebot, hat ihren Normzweck, den es stets kritisch zu reflektieren und zu prüfen gilt; soweit stimme
ich Ihnen zu. Auch die sittliche Verpflichtung, seinem (auch irrigen) Gewissen zu folgen ist unbestritten.
Aus dem, was Sie sagen wird aber nicht deutlich, welches die Kriterien sind, anhand deren ich beurteilen
kann, ob das Einhalten einer Norm oder deren Bruch zu einem „melior“ führen. Im Endeffekt bin ich also
mein eigenes Richtmaß: Was ich als „besser“ bewerte, rechtfertigt dann das eine oder das andere. Praktisch
führt das dazu, daß das angestrebte Ziel zur Rechtfertigung der zu seiner Erreichung angewandten Mittel
dient. „Ich will ja das Beste erreichen, deshalb darf ich auch alle zur Erreichung des Besten erforderlichen
Mittel einsetzen!“ Damit können Sie nicht mehr begründen, warum man eine als allgemeinverbindlich beurteilte
sittliche oder rechtliche Ordnung einhalten sollte; und Sie liefern auch sogleich den Beweis dafür frei
Haus: „Ich (resp. Sie) beurteile das Ergebnis von Marcel Lefebvre als positiv, also durfte der, was er
tat! Ich beurteile das Ziel von Franz Sabo als negativ, also durfte der nicht, was er tat!“ Ich bin weder
eine Sabo-, noch eine Lefebvre-Apologetin; aber Sie müssen sich schon gefallen lassen, daß man an gleiche
Sachverhalte gleiches und an ungleiche ungleiches Maß anlegt. Das ist nämlich Recht und Gerechtigkeit!
Danke für den Link, aber mein Spanisch ist leider zu schlecht, um den Artikel wirklich würdigen zu können.
Da fällt mir ein: Was veranlaßte die Redaktion, die verlinkte Internetseite als „linkslastig“ zu qualifizieren?
Hat das Auswirkungen auf die Bewertung des Artikelinhalts, und wenn ja, welche?
In der Vergangenheit bot sich mir schon mehrfach Gelegenheit, die Ausführungen des Herrn Hertel zu seinem
Lieblingsthema „Opus Dei“ kennenzulernen. Sicher, gute Feinde muß man pflegen, man findet sie nicht so
häufig. Aber bei Herrn Hertel stimmt der Anspruch im Auftreten mit dem, was er einlösen kann (oder will)
nicht überein. Seine Vorträgen beruhen nämlich zunächst auf Mutmaßungen aus unverifizierten Aussagen
„ehemaliger Opus-Dei-Mitglieder“ und halbgaren dogmatischen und kanonistischen Behauptungen, denen im
weiteren Verlauf des Vortrags dann die Metamorphose zu erwiesenen Tatsachen gelingt, die schließlich
zu unwiderleglichen Wahrheiten mutieren. Deren Bestreitung oder Korrektur in der üblichen Diskussion
nach dem Vortrag kontert Herr Hertel sogleich mit dem Vorwurf, man gehöre zur „üblichen Opus-Dei-Camarilla“
(Zitat!), die ihn und seine erleuchteten Vorträge gewohnheitsmäßig verfolge (sinngem. wiedergegeben).
Omnikompetenz gehört nicht zu meinen Attributen und (ohne Not) räume ich ein, dem Opus Dei weder anzugehören
noch nahezustehen; auch ich sehe Verschiedenes durchaus kritisch, vor allem den Anspruch, die Gesellschaft
Jesu als „katholische Speerspitze“ abgelöst zu haben (und anderes). Aber: Die Ausführungen des Herrn
Hertel über die Rechtsfigur der Personalprälatur im Kirchenrecht; deren dogmatisch-ekklesiologische
Einordnung in Recht und Kirche, u.v.m. sind das Papier nicht wert, auf dem sein Manuskript gedruckt ist.
Doch auch er ist ein Meister im Zurechtbiegen der Wirklichkeit; was nicht paßt, wird passend gemacht.
Salve, Landorganist! Sie haben rect; es schreiben hier Personen, die sich die Wirklichkeit durch das Ignorieren
von Tatsachen zurechtbiegen. Vielleicht könnte man das mit dem Phänomen vergleichen, daß man sich Kellner
und Kellnerinnen mit jedem Glas Wein/Bier/Sekt schöner trinken kann. Aber: contra facta non valent argumenta!
Daß das einige trotzdem immer wieder versuchen, nährt in mir den Verdacht, dies könnte pathologischen
Ursprungs sein. Vale!
Wissen Sie, werter turk, Sie können glauben, was Sie wollen. Das ist mir egal! Nur noch ein Nachsatz:
Der Eifer, mit dem Sie hier Ihre Positionen vertreten, läßt aufhorchen! Als ginge es in der Rezension
eines wissenschaftlichen Werks, das ich übrigens selbst gelesen habe und für zutreffend rezensiert halte,
um die Person des Rezensenten oder dessen moralische Qualifikation. Mir scheint, Sie haben mit Ihren Postings
das Thema verfehlt und sind auch nicht bereit (imstande?), freundliche Hinweise hierzu anzunehmen. Dies
richtet dann natürlich den Blick zwangsläufig auf die Fragen was Sie dieses Thema so monoman betreiben
läßt? Wollen Sie in die Spuren des „legendären Pornojägers“ treten oder ihr Mütchen wegen persönlich
erlittener Kränkungen oder Zurücksetzungen kühlen? Bei einem Thema, das Sie nicht persönlich beträfe,
könnte man sich nämlich Ihre Verve nicht erklären.
Aber der HERR hat, soweit ich weiß, weder aus seiner Herkunft eine Religion gemacht, noch Unbildung für
erstrebenswert gehalten! Wir haben zwar außer der Stelle Io 8, 6 (digito scribebat in terra) keinen Beleg
für seine erfolgeiche Alphabetisierung, dürfen eine solche aber zweifellos als gelungen unterstellen,
oder erheben Sie da Einwände? Als sündhaft müssen wir die Schrift und ihren korrekten Gebrauch (gerade
das für Juden seit dem Altertum äußerst wichtig) also nicht ansehen, oder? Sicher, werden Sie jetzt
fragen, ist Schrift doch nicht mehr als ein Vehikel zur Übermittlung einer Botschaft? Das werde ich Ihnen
dann zugestehen, sie aber gleich fragen, was Sie wohl mit einem vehiculum anstellen, das seinen Dienst
nicht tut; z. B. Ihrem Automobil? „In die Werkstatt geben oder verschrotten, je nachdem“, werden Sie antworten,
„weil es ja seinem Zweck nicht mehr dient, der Beförderung“. Wenn wir dann zur Sprache zurückkehren,
werden Sie mir sicher Eklektizismus vorwerfen, weil ein Gedanke nicht inkorrekt wird, wenn er sprachlich/schriftlich
inkorrekt transportiert wird. Aber: Wer nicht korrekt mitteilen kann, was er meint, wird nicht korrekt
meinen können, was er mitteilt. Und wenn schon die Sprache nur auf dem dürftigsten Strickmuster beruht,
wird man die durch sie transportierten Gedanken wohl kaum zur Haute Couture rechnen dürfen. Ich habe
also nur Ausdrucksweise („saupack“, Zitat!), Orthographie, Stilistik und Inhalt in Relation zueinander
gesetzt und daraus Schlüsse gezogen, die Sie gerne widerlegen dürfen!
Werter turk, wollten Sie mit Ihrem dankenswerterwise abbrechenden Kommentar einen Zusammenhang zwischen
mir und dem Autor der besprochenen Rezension herstellen? Falls ja, muß ich Ihnen mitteilen: 1) Ich kenne
diesen Menschen gar nicht; weder persönlich noch aus Presseberichten. Ich habe auch nie ein Bild von
ihm gesehen und würde ihn nicht erkennen. 2) Ich habe an den Vorfällen in St Pölten nicht das mindeste
persönliche Interesse, weil ich nämlich ganz weit wegwohne; wenn sies genau wissen wollen: An jenem
Fluß, der nach eigener Aussage in Metternichs Adern floß (Brief an Dorothea Lieven, 1817). Kleiner Tip:
Es handelt sich nicht um Donau oder Wien! 3) In Verfahren nach der Zivilprozeßordnung wird ge-, nicht
verurteilt. 4) Als bewiesen und urteilsgegenständlich gelten nach der ZPO nur hinreichend geklärte Sachverhalte
im hinblick auf das konkrete Klagebegehren. 5) Konkret: Solange im Zusammenhang mit den Vorfällen (ist
das wohl der richtige Begriff?) im/ums Priesterseminar von St. Pölten keiner der Verantwortlichen (auf
die Sie ja so deutlich abstellen) einer strafrechtlichen Verurteilung unterzogen worden sind, haben sie
hinsichtlich der von Ihnen behaupteten Vorwürfe als unschuldig zu gelten. Die Erwähnung von (tatsächlichen
der mutmaßlichen) Sachverhalten in einem Zivilprozeß heißt noch nicht, daß diese Vorwürfe bewiesen,
oder die „Täter“ deswegen verurteilt wären. 6) Weit bedenklicher als diese Vorfälle aus dem Jahre …
sind Ihre Penetranz und Hartnäckigkeit; habens was zu verbergen?
Nicht ganz so sozialistisch, bitte. 1) Seit wann kennen wir uns, Leser Sozialkatholisch? Meinem Bekanntenkreis
gehören Sie mit großer Wahrscheinlichkeit und meinem Freundeskreis mit großer Sicherheit nicht an.
Was veranlaßt Sie also zu Vertraulichkeiten, zu denen ich Sie weder ermutigt noch ermächtigt habe? 2)
Mein Rat an Sie, sich zur Behebung Ihrer Bildungsdefizite der kulturellen Erinnerungstechnik des Bücherlesens
zu bedienen, gilt auch hier. „Arbeiterkinder“ war wie „Ausländerkinder“ ein gängiger Terminus in der
pädagogischen Literatur der 60er und 70er Jahre, bevor politisch korrekte Euphemismen wie „bildungsfernes
Elternhaus“ oder „Kinder mit Migrationshintergrund“ erfunden waren. Dies habe ich lediglich sachlich festgestellt;
auch Sie würde Lektüre bilden; da bin ich mir sicher! 3) Der pädagogische Diskurs über die Ursachen
orthographischer Probleme bei Kindern im Elementarschulalter wurde ebenfalls Mitte der 60er Jahre begonnen.
Damaligen statistischen Erhebungen zufolge standen diese Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der „Bildungsferne“
der Elternhäuser. Da man diese nicht beheben zu können meinte, suchte man Auswege und ersann deshalb
die Vereinfachung der Orthographie durch konsequente Kleinschreibung nach englischem Vorbild. Dies würde,
so die Annahme, die Fehlermöglichkeiten so reduzieren, daß „bildungsferne Kinder“ wegen ihrer Fehler
nicht mehr diskriminiert werden könnten. Auch hierzu wäre Lektüre instruktiv! 5) Ich habe die vorgenannten
Fakten nur benannt und zu nachtlaterne in Bezug gesetzt.
Wertes Nachtlicht! Zur formalen wie inhaltlichen Qualität und Stilistik Ihrer Beiträge erlaube ich mir,
auf mein Posting von Mittwoch, 23. Januar 2008 22:57, zum Artikel: Frausein wird auf … reduziert, hizuweisen.
Liebe/r/s Pünktchen, „Multikulturelle Wahlalternative“ – köstlich als Satire, nicht unbedingt der Inhalt:
„Mensch könne dusch mach“ (Zitat)! Wo graben Sie solche zungen- und gaumenschmeichelnden Delikatessen
für Kenner und Liebhaber denn immer aus? Machen Sie weiter so, mein Dank wird Ihnen gewiß sein!
Lieber Ministrant, natürlich haben Sie insoweit recht, als der (völlige) Entzug der Hirtengewalt bzw
deren gänzliches Fehlen auf das gleiche Ergebnis hinausläuft wie eine strafweise verfügte Suspendierung.
Strafen müssen aber individuell verhängt werden, während die rechtsdogmatische Feststellung fehlender
Hirtengewalt auch einen nicht namentlich genannten Personenkreis betreffen kann. Rechtens ist die namentliche
Feststellung der excommunicatio latae sententiae durch römische Dokumente für die namentlich genannten
Konsekratoren und die Konsekrierten des Jahres 1988. Die pauschale Ausdehnung auf alle von diesen geweihten
oder in Communio stehenden Kleriker ist aber nicht applizierbar, weil sie als Strafverhängung nicht individualisiert
ist. (Die Feststellung des Strafeintritts ist kein Gesetz, das sich durch seine Abstraktion als solches
auszeichnet.) Die legitime Sukzession der Konsekratoren und der Konsekrierten ist unbestritten. Damit
sind die gespendeten Weihen unerlaubt aber gültig. Gleiches gilt für die von den Konsekrierten gespendeten
Weihen. Damit sind die betreffenden Kleriker zwar unerlaubt aber gültig geweiht. Diese üben ihr Weiheamt
also ebenfalls unerlaubt aber gültig aus (wie jeder andere gültig geweihte Priester auch, sei er laisiert,
exkommuniziert oder suspendiert). Suspension ist aber nur als klerikale Individualstrafe für bestimmte
Delikte konzipiert und ohne die individualisierte Feststellung „N. N. ist wegen des Delikts A. als Kleriker
suspendiert“ nicht applikabel.
Ich danke für die sachliche Aufklärung, möchte aber noch zusätzlich darauf hinweisen, daß Sachverhalte,
die in einem Zivilprozeß nur erwähnt werden, ohne daß sie klage- bzw. urteilsgegenständlich sind,
weder als gerichtsnotorisch, noch als gerichtlich erwiesen bezeichnet werden können. Selbst, wenn ich
in einem Zivilprozeß zu Protokoll gäbe, ich hielte das ptolemäische Weltbild für zutreffend, kann
dieses nicht als erwiesenes Faktum gewertet werden.
Die Priester der fraternitas schismatica marcellina sind nicht suspendiert, wie ich bereits darlegte.
Ihnen fehlt nur die allein von den rechtmäßigen kirchlichen Oberen verleihbare Hirtengewalt über eine
certa potio populi Dei. Daher amtswalten sie nicht namens und auftrags der Kirche.
Verwechslungsgefahr besteht wohl nicht, aber 1) Wem ist das ein „kapitales Ärgernis“? 2) Hängt die Richtigkeit
oder Falschheit einer Sachaussage zu einem bestimmten Thema von der Person ab, die sie äußert? 3) Beeinträchtigt
eine tatsächlich (oder mutmaßlich) beschädigte moralische Integrität die fachliche Kompetenz eines
Sachverständigen? Wären nach dieser Logik nicht z. B. Unfallsachverständige als inkompetent abzulehnen,
weil sie im Ehebruch leben? 4) Sind im vorliegend kritisierten Fall bestimmte Handlungen durch ein Strafverfahren
als straftatbestndlich beurteilt worden? Oder handelte es sich dabei um reine zivilrechtliche Unterlassungsklagen?
Kann man behaupten, die Betroffenen wäre wegen eigener und bewiesermaßen begangener Straftaten strafrechtlich
verurteilt worden? 5) Wenn jemand auf Unterlassen (z. B. einer Behauptung) klagt, muß er darlegen, daß
die Behauptung erweislich unwahr ist; nicht der Behauptende/Beklagte muß die Wahrheit seiner Behauptung
darlegen! Negativbeweise sind stets wesentlich schwieriger zu führen als Positivbeweise, weshab in der
Strafprozeßordnung (sicher auch der österreichischen) nur der Positivbeweis der Schuld zulässig ist;
dem Beschuldigten darf nicht der Negativbeweis seiner Unschuld aufgebürdet werden. 6) Selbst, wenn alles
so wäre, wie hier dargestellt, heißt doch noch lange nicht, daß die Sachaussage des Betreffenden damit
automatisch unrichtig wird, oder?
Mein Lieber Florian, warum müssen Sie nur immer so maßlos überziehen? Sie werden jetzt (im Sinne Thomas
Manns) sagen: Ich bin ein Gleichgewichtsmensch und lehne mich automatisch nach rechts, wenn das Boot links
zu kentern droht. Aber: Das Boot kentert nicht nach links! Dafür sind nämlich die Gewichte völlig falsch
verteilt! Versuchen Sie doch mal, sich ruhig in der Mitte zu halten, dann werden Sie nicht mehr den Eindruck
haben, das Boot drohe überhaupt zu kentern. Vielleicht bekommen Sie dann auch ein leichtes Gefühl dafür,
ob der Kahn nicht vielleicht etwas toppslastig ist, weshalb er bei den Halsen meist im Wind hängenbleibt.
Gute Nacht, cc.
Sed quis erit proximus kohen hagadol? Mir schwant, Sie sind ein Klon den Zeitgenossen nachtlaterne, denn
heller als bei ihm ist es bei Ihnen auch nicht!
Wertes Väterchen Frost, nachdem es Ihnen nunmehr auch gelungen ist, uns, die Schar der unzähligen Ahnoungslosen
über Ihre ephemeren politischen Auffassungen in Kenntnis zu setzen, wollen Sie und bitte doch fürderhin
damit verschonen. Zumal sich hier schon genügend Wolpertinger tummeln, die ihre infantilen Privatansichten
für den omphalos orbis terrarum halten. Danke verbindlichst!
Wertes Väterchen Frost, leiden Sie unter einem Wiederholungszwang? Falls ja, sollten Sie sich professioneller
Hilfe bedienen; die erhalten Sie aber nicht hier, denn das ist keine Selbsthilfegruppe!
Mio caro Tarcisio, die Intoleranz der Toleranten war mir schon lange ein rotes Tuch, und ich danke Ihnen
für diesen Beitrag (ohne Einschränkungen!) Ja, es ist tatsächlich so und zumindest teilweise kann ich
die Verteidiger des außerordentlichen Ritus’ und der schismatica fraternitas marcellina verstehen: Angetreten
sind die Herren Theologen seit dem Vat. II mit der pastoralen Anmaßung, gerade Dogmatik und Kanonistik
seien Schuld an der „Verkrustung“ der Kirche, deren Ketten nunmehr durch das gottgesandte Konzil endgültig
gesprengt seien. Nie mehr, so lautete ihr Credo, sollten die „Ideologen“ Gewalt in und über die Kirche
erlangen; ja Wetten wurden ausgelobt, wann der „Herr Kalif in Rom“ endlich den „widernatürlichen und
der Offenbarung widersprechenden Zölibat aufheben“ würde (hab ich so selbst von Kommilitonen gehört;
Gott steh mir bei, habe ich mir gedacht und gedankt, daß ich Theologie nur interessehalber nebenher studiere).
Und dann: Kaum waren sie, die Hierarchiekritischen, in die Ordinäriate gekrochen, verbreiteten sie von
dort ihren theologisch halbgaren Unflat – und wurden dafür bewundert. belobigt und befördert; bis auf
die Lehrstühle des Glaubens und der Wissenschaft! Aber nicht, daß sie sich, die ich noch als Kommilitonen
kannte, an die ideologiefeinlichen „Überzeugungen“ aus den Tagen ihrer Jugend erinnerten. Weit gefehlt!
Jetzt wurde munter Ideologiefeindlichkeit gelesen und gelehrt; aber, wehe dem, der nicht gleicher Meinung
war! Da wurde gleich der Ideologieverdacht ausgepackt!
Werte Galathea, Sie scheinen nachtlaterne für den Polarstern am intellektuellen Fimament zu halten, für
den Morgenstern der Weisheit, für das Taggestirn der Klarheit und Wahrheit, wenn Sie anderen den Rat
erteilen, sich mehr an ihm und seiner überlegenen Einsicht zu orientieren. Ich kann Ihnen versichern:
Er ist es nicht; zumindest nicht der oder das, für den Sie ihn halten. Hielten Sie indes an Ihrer Meinung
fest, müßten wir annehmen, Ihre Sinne seien noch immer umflort, seit Ihr Liebster unter Polyphems Felsen
zermalmt wurde. Aber auch da verstehe ich Sie als Frau: Besser ein dumpfes Muskelpaket, denn Denken können
wir Frauen ja selber, dazu brauchen wir keine exaltierten Hirten oder exaltierte Gesänge!
Werter Bazillus, (ich hoffe, sie merken, daß sie es bei mir schon vom Neutrum Bazillum über das Femininum
zum Maskulinum geschafft haben!) zunächst möchte ich mich als alte Schachtel für Ihre Blumen bedanken,
die bekomme ich nämlich heuer nicht (mehr) sehr häufig. Ihre Hymne ist ja schön und mag geeignet sein,
Koranrezitation zu übertönen. Aber Musik? Musik ist das nicht, denn die müßte Melodie, Harmonie, Rhythmus
und Kontrapunkt haben, wie mir noch mein Klavierlehrer vor über vierzig Jahren eingetrichtert hat. Aber,
wenns Ihnen gefällt und seinen Zweck erfüllt …
Wertes Väterchen Frost, wollen Sie jetzt in allen Foren Spuren hinterlassen, oder dürfen wir Sie zu
diesem sicher sehr interessanten Thema auch ein anderes Mal hören?
Liebes Väterchen Frost! Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, warum wir Ihr (sicher interessantes) Posting
jetzt kennen müssen, oder sollten wie Sie dazu nicht ein anderes Mal hören?
Selbst Scheinpäpste werden wohl im Bewußtsein ihrer rechtmäßigen Wahl auf die Wiederkunft des Messias
warten; und daß B16 fünfmal täglich seinen Gebetsteppich gen Mekka ausrollt, hat man ja noch nicht
wirklich gehört. Welche Belege können Sie daher für Ihre Behauptungen beibringen? Aber: Bitte keine
Privatoffenbarungen!
Ich will ja beileibe nicht vorlaut sein, aber ist Ian Paisley nicht (ehem.?) protestantischer Religionsdiener,
der für den Verbleib Nordirlands beim Vereinigten Königreich votiert. Da schon Tony Blairs Konversion
(aus hier) für erheblichen Medienrummel gesorgt hat, müßte man doch erwarten, daß ganz Irland über
die Konversion Paisleys getobt hätte. P. S.: Abgesehen liegt ist mein theologisches Studium schon so
lange zurück und darin Vorlesungen zu halten bin ich (zumindest hier) nicht berufen. Stecken Sie Ihre
Nase halt mal selbst in Bücher, vorzugsweise den DS, weils am schnellsten geht. Darin werden Sie beim
Rechtfertigungsdekret Cum hoc tempore schon die Antworten finden, die Sie suchen.
Nun, Sie mögen sich vielleicht für berechtigt halten, den Pontifex und die Kirche als „ratzinger’sche
Afterkirche“ (Zitat) zu bezeichnen, obwohl das unter zivilisierten Menschen (selbst wenn diese nicht die
gleichen Ansichten teilen) als indiskutabel gelten dürfte. Daß es eine Kirche gibt, bestätigen Sie
ja mit der Feststellung, daß diese mit sich (bzw. wohl mit ihrem „wahren selbst“) im Schisma liegt. Schön,
Sie mögen sedisvakantistischen Ideen anhängen, Katholiken als papistische Irrgläubige ansehen, auf
die Ankunft des wahren Messias warten, fünfmal täglich gen Mekka den Propheten verehren, darauf warten,
daß Vischnu die Welt zertanzt oder darauf setzen, daß dem großen Geist der Duft des Kinikinnik aus
Ihrer Friedenspfeife wohlgefällig ist. Aber den Pontifex und seine Kirche (oder auch Religionsgemeinschaft)
als „ratzinger’sche Afterkirche“ (Zitat) zu verunglimpfen, disqualifiziert sie definitiv als Mensch wie
als Gläubigen.
Werter Mandarinenjäger! Ob es Ihnen wohl auch gelingt, nicht jedes Niveau auf anhieb nach unten zu durchbrechen?
Das macht eine Unterhaltung so schwierig, weil ich mich nicht auf Ihr Niveau herunterarbeiten kann. Nun
ja, Männer eben!
Liebes Kirchenlicht! Zunächt einmal kann ich mir nicht vorstellen, was Sie veranlaßt haben könnte,
in einem mich betreffenden Posting den Begriff „saupack“ (Zitat) zu verwenden. Zumindest was mich betrifft,
denn für andere zu sprechen bin ich weder befugt noch im Stande, weise ich das ausdrücklich zurück.
Gleichzeitig gestatten Sie mir sicher eine daran anschließende Überlegung: Das im Niveau Ihrer Begrifflichkeit
zum Ausdruck kommende soziale Herkunftsniveau wird heutigentags mit dem Euphemismus „bildungsfernes Elternhaus“
umschrieben; zu meinen Studienzeiten nannte man das (vielleicht weniger treffend aber viel griffiger)
Arbeiterkinder. Um diesen den Weg in (resp. durch) die Bildungseinrichtungen dieses Landes angeblich zu
erleichtern, kam in den 60er Jahren die Idee auf, die deutsche Orthographie aufzugeben und stattdessen
mit durchgängiger Kleinschreibung zu ersetzen, damit man aus orthographischen Schwierigkeiten nicht mehr
auf das soziale Herkunftsniveau schließen könnte. Das wurde dann etwa ab Mitte der 70er Jahre auch sogleich
an „Modellschulen in sozialen Brennpunkten“ ein- bzw. umgesetzt. Diese pädagogischen Ideen waren immer
noch aktuell, als ich in der zweiten Hälfte der 70er Jahre meine Studien begann; auch ich bin noch mit
den angeblich phänomenalen Erfolgen im Sprach- und Schrifterwerb konfrontiert worden. Bei Ihnen scheinen
diese Erfolge tatsächlich angekommen zu sein; auch wenn das Ihre Herkunft verrät.
Die Amtshandlungen von Priestern, die nicht in der communio hierarchica mit dem Pontifex und den mit ihm
verbundenen Gliedern der Kirche stehen sind erfolgen in jedem Fall unerlaubt, weil sie der zur Erlaubtheit
erforderlichen konkret ausübbaren Hirtengewalt entbehren. Die Gültigkeit dieser Handlungen hängt aber
an der Weihegewalt, d. h. an der Gültigkeit des von diesen empfangenen Weihesakraments und ihrer Absicht
zu tun, was die Kirche tut. Wenn Priester also die Hl. Messe zelebrieren, tun sie das nach gültiger Weihe
und hinreichender Intention stets gültig. Auch die Gläubigen, die von ihnen die Sakramente empfangen,
empfangen diese gültig. Damit unterliegen die Amtshandlungen dieser Priester (weil unerlaubt, aber gültig)
auch nicht der Strafdrohung der cann. 1378 und 1379 CIC (simulierte Sakramentenspendung).
Thomas: „omne malum fundatur in aliquo bono, et omne falsum in aliquo vero.“(STh II, q. 17, art. 4, ad
2) (Alles Böse gründet in einem Guten und alles Falsche in einem Wahren.)
„Die Erscheinungen haben Tradition in dieser Stadt“ (Zitat) Wie, in Turin erscheint der Leibhaftige? Persönlich?
Das muß ich mir anschauen! Vor allem, weil doch schon der divus Thomas lehrt, daß es nur das Böse und
nicht den Bösen gibt, weil das Böse nur ein defectus boni ist. Deshalb könne das Böse auch keinen
personalen Charakter besitzen wie der summe bonus, weil es ja nur als Defizienz des Guten existiert. Wie
sich das Nichts materialisiert, das muß ich mir ansehen? Wann und wo findet das statt? Weiß darüber
jemand Näheres? Erscheinungsort und -zeit, braucht man Karten, was kosten die und wo bekommt man sie,
kann man irgendwo vorbestellen, wo geht man nachher am besten Essen?
Das Tridentinum lehrt in seinem Rechtfertigungsdekret (Zwischenfrage: Kann das noch als rechtgläubig
durchgehen, oder bestehen da schon modernistische Zweifel?), das Gott denen, die das ihre tun, seine Gnade
nicht verweigern wird (facientibus quod in se est omnipotens et benevolens Deus gratiam suam non denegabit;
zitiert aus dem Gedächtnis). Obwohl die darin enthaltete Aussage im Futur getroffen wird, handelt es
sich dabei um den Ausdruck einer Hoffnung, die wir als Katholiken haben dürfen. Sie ist nicht so gemeint,
als stellten Verdienste unsererseits ein bonum dar, dem seitens Gottes ein debitum entspräche, so daß
er gezwungen ist, uns unser Handeln in der Welt als Verdienst anzurechnen, so daß wir dadurch einen Rechtsanspruch
auf seine Gnade erlangen könnten! „Teilverdiente Gnade“ ist wahrscheinlich der größte dogmatische Unfug,
der seit dem Tridentinum produziert worden ist; und da schließe ich, um den Herren Vor-schreibern entgegenzukommen,
sogar das Vat. II mit ein. Danke!
Werter Methusalix, Sie werden sicher nicht rechtzeitig dorthin gelangen, weil Ihre Reisegeschwindigkeit
mit Stock dafür wohl nicht ausreichen wird. Außerdem ist zu bezweifeln, ob Sie zu diesem Zweck einen
Schluck Zaubertrank erhalten werden. Tut mir leid! Übrigens, was wird wohl das Dorf dazu sagen?
Nun, bei Petronius läuft das eben nicht auf Relativismus hinaus, weil es einen consensus bonorum gibt
über das, was schlechter Geschmack ist. So wollte ich das verstanden wissen. Die Gestaltung dieser Meßgewänder
mag dem einen sowenig gefallen, wie dem anderen die Sterne auf der päpstlichen Weihnachtskasel. Und damit
mag er sich vielleicht auch im consensus omnium bonorum befinden. Aber schlechter Geschmack (z. B. von
Paramentenwerkstätten, Zelebranten oder Zeremoniaren) ist noch keine Frage der Unagemessenheit. Wenn
Sie dieses Faß aufmachen wollen, dann bitte … Außerdem wäre noch auf einen kleinen Umstand in diesem
Artikel hinzuweisen: Nirgendwo wird behauptet, der so alert kritisierte Bischof habe die abgebildeten
Gewänder getragen. Vielmehr wird bemängelt, daß er es vorzog, eine Messe für „reisendes Volk“ zu halten,
als die Kapelle einer Privatuniversität zu benedizieren, die dort vorwiegend (oder ausschließlich) im
außerordentlichen Ritus zelebrieren lassen will und mit der es schon im Vorfeld zu Auseinandersetzungen
gekommen ist. Darauf zielt m. E. die Kritik ab: Der Bischof befindet sich wegen seiner Terminentscheidung
im Widerstand gegen „konservative Interessensgruppen“ und gegen die Messe im außerordetlichen Ritus.
Das scheint mir die Sinnspitze dieses Artikels zu sein!
Fehler! Eigentlich wollte ich sagen: … gebremst in Unkenntnis wälzt … Der Fragenkatalog kann aber
zusätzlich erweitert werden, ohne „urheberschaftliche Ansprüche“ anderer verletzen zu wollen: 1) Daß
Satanisten bei Ritualen feststellen können, ob eine Jungfrau auch eine solche ist, möchte ich nicht
bezweifeln; in Inkonsummationsverfahren gelingt das ja auch. Aber, wie ist dies (ohne Auswertung genetischer
Spuren) nur anhand eines Körperabdrucks (auf einem Altartuch?) möglich? 2) Reichen die Indizien für
die (als Tatsachen dargestellten) Behauptungen aus? Da sollen sakrale Gegenstände bzw. Gewänder verschwunden
sein; es soll vor Ort angeblich eine oder mehrere satanistische Gruppierungen geben; die Sicherungsmaßnahmen
des betroffenen Gottesdienstraumes sollen unzureichend bzw. überwindbar gewesen sein; es soll zu unerklärlichen
„Ereignissen“ im betreffenden Sakralraum gekommen sein. 3) Sind denn tatsächlich Gegenstände verschwunden?
Seit wann? Wer hat das festgestellt? Gibt es satanische Gruppierungen? Wer sagt das und woher weiß er
davon? Wurden die Sicherungseinrichtungen überwunden, oder konnten sie nur überwunden werden? Gibt es
Spuren? Sind in diesem Sakralraum tatsächlich „unerklärliche Ereignisse“ vorgefallen, oder gibt es auch
eine andere plausible Erklärung für der Spuren (wenns denn welche gibt)?
Vorsichtig abwarten, klug wägen, skeptisch bleiben! 1) Eine Verbesserung der kirchlichen Situation in
Frankreich ist aus kirchlicher Sicht wünschenswert; sicher ebenso eine staatskirchenrechtliche Klärung
des Verhältnisses zwischen der französischen Republik und dem Hl. Stuhl. Da muß man abwarten, wie sich
der Präsident der Republik das vorstellt. 2) Ich zweifle nicht, daß Sarkozy auch als Präsident handeln
wird, weil er das auch schon vorher tat. Aber die Taten werden sicher klug zu wägen sein, denn „staatliche
Religionsunterstützung“ wird in Frankreicht, wenn überhaupt, nur als gleichmäßiges Zuwenden zu allen
Religionen politisch durchsetzbar sein (und seine Wiederwahl wird Sarkozy sicher nicht gefährden wollen).
3) Damit haben wir aber damit zu rechnen, daß der Islam, von der Zahl seiner Gläubigen bereits die zweitstärkste
Religionsgemeinschaft in Frankreich, eine Aufwertung erfahren dürfte. Dann wäre es in Frankreich wahrscheinlich
nur schwer möglich, betont islamische Parteien (diese müssen noch nicht einmal extrem sein), zu verhindern,
weil die Religionszugehörigkeit von Kandidaten als Kriterium im Wahlkampf genannt werden könnte, was
bislang gesetzlich verboten ist. 4) Ob das dann tatsächlich auf eine Unterstützung der Kirche hinausläuft,
oder sogar langfristig eine Schwächung durch größere Staatsnähe und Aufwertung des Islam bedeutet,
verdient skeptische Beobachtung. 5) Noch glaube ich aber nicht daran, weil ich in rebus huius mundi nur
glaube, was ich sehe und beweisen kann.
Care Benedicte, nicht erst seit dem arbiter elegantiarum Petronius wissen wir: „De gustibus non est disputandum!“
Ungeachtet der Frage, daß ich die Gewänder persönlich auch für albern halte, können Sie nicht Ihren
persönlichen Geschmack in die Waagschale werfen, weil das kein Sachargument ist.
Sicher sind die Meßgewänder schon etwas bizarr. Der inneren, zu ihrer Rechtfertigung angeführten Logik
folgend, müßten auf Meßgewändern der „Lehrerzunft“ Kreide, Hefte und Schwämme abgebildet sein. Schwierig
würde es m. E. aber bei Messen für die Metzgerinnung; oder denken Sie mal weiter: Was machen wir dann
für die Prostituierten … ?
Die Behauptung des Episcopus Aloisius, man könne konsekrierte „Hostien“ jedweden orientalischen oder
orthodoxen Ritus’ „stehlen“, zeugt von massivster, sich genüßlich auf dem Rücken und durch keinerlei
meßbare Sachkenntnis gebremster Unkenntnis (kanonisch: ignorantia crassa et supina), denn: 1) Die orientalischen/orthodoxen
Kirchen kennen keine Hostien wie die lateinische Kirche. Für die Messe wird Brot verwendet, bei dem es
sich, der orientalischen Tradition entsprechend, um enzymen, nicht um azymen, wie in der lateinischen
Tradition handelt. 2) Die konsekrierten Brotstücke werden in den kosekrierten Wein gegeben und die Kommunion
den Gläubigen sub utraque specie mit einem Löffelchen gespendet. 3) Wie es gelingen mag, die konsekrierten
Brotstücke, vollgesogen mit konsekriertem Wein und mit einem Löffelchen direkt in den Mund der Kommunizierenden
gespendet, zu „stehlen“, bedürfte erst der praktischen Demonstration, bevor ich das für möglich halte.
4) Woran können Satanisten den Unterschied zwischen vetus ordo und novus ordo Hostien feststellen, wenn
noch nicht einmal Kleriker beim bloßen Anblick einer Hostie erkennen können, ob diese bereits konsekriert
ist, oder nicht? 5) Fazit: Offenbar treibt nicht nur bei der Redaktion, sondern auch bei manchen der hier
Postenden die Phantasie arge Blüten! Kommen Sie doch alle mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück,
bevor Sie sich an den Wolken des Aristophanes noch die Köpfe blutig stoßen!
Vielleicht sollte die Redaktion sich darauf beschränken, Artikel auf eine, dafür aber sauber recherchierte
Information beschränken. Alternativ dazu wäre es, in komlexeren Artikeln die Informationen sprachlich
und logisch so miteinander zu verbinden, daß diese eine nachvollziehbare Aussage haben!
„Unverdiente Gnade kann es nicht geben“ (Zitat) Was soll den Gnade sonst sein, wenn nicht unverdient,
wo es doch schon dem Wesen des (dinglichen) Geschenkes entspricht, es nicht verdient zu haben; wieviel
mehr entspricht es der dem Menschen geschenkten göttlichen Gnade, daß sie unverdient ist, weil der Mensch
nichts tun kann, sie sich zu verdienen!
Ist die Gewaltenteilung in der Rpublik Österreich aufgehoben, oder, seit wann gibt es dort staatliche
Urteile? Hat bei Ihnen mal wieder die Rechtsprechung versagt, daß die Exekutive auch das in die Hand
nehmen mußte? Verhindert in Österreich eine Berufung nicht die Rechtskraft, d. h. die Vollstreckbarkeit
eines Gerichtsurteils?