Dienstag, 13. Februar 2007 07:00
Lesername: Deutschland vor 50Jahren
Beiträge: 2
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Dienstag, 13. Februar 2007 07:55
Deutschland vor 50Jahren: Jugendamt gefährdet Kindeswohl!
Pfui Teufel!!!!!!!
Unter dem Vorwand etwas für das Kindswohltun zu wollen, werden Familien zerstört. Familien in denen sich die Kinder den ganzen Tag, bis in die Abendstunden, herumtreiben bleiben unbehelligt und die Familien in dehnen man sich um das Wohl und die Ausbildung der Kinder kümmert bekommen Steine in den Weg gelegt und werden verfolgt. Respektvolle und gut erzogene Kinder passen nicht in das Gesellschaftsbild. „. Ich fühle mich ins Deutschland vor 50Jahren zurückversetzt, wo eine kleine Gruppe von Menschen entschieden hat wer leben darf und wer nicht.
In Artikel 6 des Grundgesetzes steht:
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
– Das Jugendamt darf aber anscheinend Familien auseinanderreißen.Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
– Das natürliche Recht der Eltern ist dem Jugendamt sowieso egal.Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
– Notfalls kann man ja was erfinden… !!!!
Jedes Jahr werden in Deutschland Kindern aus ihren Familien genommen und in Kinderheimen untergebracht. Die Entscheidung der zuständigen Jugendämter sollte sich dabei immer am so genannten Kindeswohl orientieren. U [mehr…]
Unter dem Vorwand etwas für das Kindswohltun zu wollen, werden Familien zerstört. Familien in denen sich die Kinder den ganzen Tag, bis in die Abendstunden, herumtreiben bleiben unbehelligt und die Familien in dehnen man sich um das Wohl und die Ausbildung der Kinder kümmert bekommen Steine in den Weg gelegt und werden verfolgt. Respektvolle und gut erzogene Kinder passen nicht in das Gesellschaftsbild. „. Ich fühle mich ins Deutschland vor 50Jahren zurückversetzt, wo eine kleine Gruppe von Menschen entschieden hat wer leben darf und wer nicht.
In Artikel 6 des Grundgesetzes steht:
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
– Das Jugendamt darf aber anscheinend Familien auseinanderreißen.Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
– Das natürliche Recht der Eltern ist dem Jugendamt sowieso egal.Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
– Notfalls kann man ja was erfinden… !!!!
Jedes Jahr werden in Deutschland Kindern aus ihren Familien genommen und in Kinderheimen untergebracht. Die Entscheidung der zuständigen Jugendämter sollte sich dabei immer am so genannten Kindeswohl orientieren. U [mehr…]
Dienstag, 13. Februar 2007 07:54
Deutschland vor 50Jahren: Von der Redaktion entfernt
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