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@Philomena Es war das Jugendamt und deren Vollstrecker, die sich strafbar verhalten haben, indem sie die
Modalitäten, jemanden einzuweisen, in keinster Weise eingehalten haben, sondern sich in selbstherrlicher
Art hektisch das Un-Recht herausgenommen haben, einfach ein Kind aus einer Familie zu rauben. Hilfe!!
Haben die Beamten in Deutschland nicht besseres zu tun? Okay, es verhungern oder verenden immer wieder
verwahrloste Kinder – aber man kann das Kind auch mit dem Bade ausschütten! Und genau das wurde hier
getan. Es ist also nicht strafbar, wenn die Eltern ihr vom Amt gestohlenes Kind bei sich behalten, wenn
es freiwillig nach Hause kommt (das angeblich niemals den Wunsch geäußert haben soll, wieder nach Hause
zu wollen – wie lieblos müssen solche Menschen sein!) Man kann auch hier wieder nur sagen, solchen Leuten
fehlt ein Stall voller Kinder, dann hätten sie andere Dinge, um die sie sich kümmern könnten…