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@ Benedikt Mit juristischen Spitzfindigkeiten einen solchen Artikel zu verteidigen, heißt für mich,
dass sie ihr Pulver verschossen haben und genau wissen, dass sie mit ihren Äußerungen zu weit gegangen
sind.
@ gay77berlin ich spreche ihnen meine uneingeschränkte solidarität für ihren strafantrag aus und hoffe,
dass sie erfolg haben werden. leider ist das ganze nicht so einfach, weil die server dieser organisation
in den usa stehen. trotzdem viel glück!!! mfg Stefan Schmiedel
@ genoveva ach, wissen sie, ich habe gerade ein bißchen im internet über kreuz.net recherchiert. ich
denke, es ist besser, wenn wir die diskussion jetzt hier abbrechen, da sie sowieso zu keinem ergebnis
führen wird. ich bitte um ihr verständnis und wünsche auch ihnen für ihren weiteren lebensweg alles
gute. mfg stefan schmiedel
@ pünktchen Ich weiß nun wirklich nicht, was das recht auf leben und unversehrtheit mit homosexualität
zu tun hat. kein schwuler mann oder lesbische frau stellt eine bedrohung für leib und leben dar. übrigens
gilt durchgehende fettschrift im internet als unhöflich. und @ defensor fidei Es tut mir leid, ich bleibe
bei meiner meinung, dass sie mit ihren äußerungen gegen das gg verstossen. man darf menschen, egal welche
sexuelle orientierung sie inne haben, nicht unter dem deckmantel der kath. kirche als perverse bezeichnen.
vielleicht sollten sie mal die grundpfeiler des christlichen glaubens, nämlich der bedingungslosen nächstenliebe
und der barmherzigkeit etwas näher untersuchen, anstatt sich hier in dogmen zu ergehen. ich bin ein schwuler
mann und gläubiger buddhist und ich habe aufrichtiges mitgefühl mit ihnen. ich wünsche ihnen für ihren
weiteren lebensweg alles gute. mit freundlichen grüßen stefan schmiedel
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich sie darauf
aufmerksam, dass sie mit ihren Äußerungen und Artikeln gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
verstossen. Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz
verstößt. Zu Artikel 2 (1) merke ich an, dass es nicht die Aufgabe der katholischen Kirche ist, das
genannte Sittengesetz in irgendeiner Form zu bestimmen oder auszulegen. Mit freundlichen Grüßen Stefan
Schmiedel