Freitag, 29. Juli 2005 23:13
Lesername: sacerdos helveticus
Beiträge: 694
sacerdos helveticus: Belege!
¨Perpetua behauptet:… Ratzinger persönlich zugegeben hat, daß durch das II. Vat. Konzil Korrekturen
am unfehlbaren Glaubensgut vorgenommen worden sind.
Können Sie dies belegen, wo Card. Ratzinger behauptet haben soll, das Vatikanum II habe Korekturen am unfehlbaren Glaubensgut vorgenommen?
Dies vermag ich nicht zu glauben.
Er meinte vielleicht eine legitime Entwicklung der Lehre aber doch sicher nicht, dass das jüngste Konzil einer unfehlbaren Lehre widersprochen habe. [mehr…]
Können Sie dies belegen, wo Card. Ratzinger behauptet haben soll, das Vatikanum II habe Korekturen am unfehlbaren Glaubensgut vorgenommen?
Dies vermag ich nicht zu glauben.
Er meinte vielleicht eine legitime Entwicklung der Lehre aber doch sicher nicht, dass das jüngste Konzil einer unfehlbaren Lehre widersprochen habe. [mehr…]
Mittwoch, 5. Juli 2006 12:43
sacerdos helveticus: Unfehlbarkeit
@Malachias
Zustimmung:
Eine Lehre kann unfehlbar sein aufgrund einer feierlichen Definition (des Papstes oder eines Konzils) oder durch das ordentliche Lehramt.
Beispiel (wird von Sedisvakantisten wahrscheinlich nicht anerkannt)
Die Erklärung Johannes Paul II., die Kirche habe keine Vollmacht, Frauen zu Priestern zu weihen ist keine feierliche Definition (wäre aber möglicher Gegenstand einer solchen), es handelt sich jedoch nach einer vom Papst approbierten Erklärung der Glaubenskongregation um eine unfehlbare Aussage des ordentlichen Lehramtes. [mehr…]
Zustimmung:
Eine Lehre kann unfehlbar sein aufgrund einer feierlichen Definition (des Papstes oder eines Konzils) oder durch das ordentliche Lehramt.
Beispiel (wird von Sedisvakantisten wahrscheinlich nicht anerkannt)
Die Erklärung Johannes Paul II., die Kirche habe keine Vollmacht, Frauen zu Priestern zu weihen ist keine feierliche Definition (wäre aber möglicher Gegenstand einer solchen), es handelt sich jedoch nach einer vom Papst approbierten Erklärung der Glaubenskongregation um eine unfehlbare Aussage des ordentlichen Lehramtes. [mehr…]
Mittwoch, 5. Juli 2006 12:03
sacerdos helveticus: Präzisierungen
Perpetua schrieb:
Petrus hat den Auftrag, die unfehlbare geoffenbarte Lehre Jesu Christi zu tradieren. In dem Moment wo man etwas hinzufügt, wegläßt oder verändert, auch nur einen Jota, macht sich bereits der Häresie schuldig machen.
Wenn dies ernst gemeint ist, dann hat es keinen Sinn mehr, weiter zu diskutieren. Schon Malachias hat ja seine Ablehnung einer solchen völlig unhistorischen und so von der Kirche nie vertretenen Auffassung klar ausgedrückt.
Natürlich ist nicht jedes Dogma explizit in der Hl. Schrift geschweige denn beim historischen Petrus nachweisbar.
Selbstverständlich gibt es eine legitime und organische Entwicklung der Lehre. Bestimmte Fragen kommen erst im Laufe der Kirchengeschichte auf und das Lehramt der Kirche hat hier unter dem verheissenen Beistand des Heiligen Geistes die Vollmacht, die Angelegenheit zu klären und nötigenfalls unfehlbare Definitionen zu tätigen.
So war zum Beispiel im Jahre 1853 ein Katholik, der nicht überzeugt war von der Unbefleckten Empfängnis Mariens durchaus kein Häretiker, da es noch nicht unfehlbar definiert war. 1855 jedoch (ein Jahr nach der Dogmatisierung) war jemand der diese These vetrat, ein Häretiker, da er ein Dogma leugnete. [mehr…]
Petrus hat den Auftrag, die unfehlbare geoffenbarte Lehre Jesu Christi zu tradieren. In dem Moment wo man etwas hinzufügt, wegläßt oder verändert, auch nur einen Jota, macht sich bereits der Häresie schuldig machen.
Wenn dies ernst gemeint ist, dann hat es keinen Sinn mehr, weiter zu diskutieren. Schon Malachias hat ja seine Ablehnung einer solchen völlig unhistorischen und so von der Kirche nie vertretenen Auffassung klar ausgedrückt.
Natürlich ist nicht jedes Dogma explizit in der Hl. Schrift geschweige denn beim historischen Petrus nachweisbar.
Selbstverständlich gibt es eine legitime und organische Entwicklung der Lehre. Bestimmte Fragen kommen erst im Laufe der Kirchengeschichte auf und das Lehramt der Kirche hat hier unter dem verheissenen Beistand des Heiligen Geistes die Vollmacht, die Angelegenheit zu klären und nötigenfalls unfehlbare Definitionen zu tätigen.
So war zum Beispiel im Jahre 1853 ein Katholik, der nicht überzeugt war von der Unbefleckten Empfängnis Mariens durchaus kein Häretiker, da es noch nicht unfehlbar definiert war. 1855 jedoch (ein Jahr nach der Dogmatisierung) war jemand der diese These vetrat, ein Häretiker, da er ein Dogma leugnete. [mehr…]
Dienstag, 4. Juli 2006 22:38
sacerdos helveticus: Doch keine Widersprüche?
Malachias, der sonst dem Sedisvakantismus recht positiv gegenübersteht, gibt zu: Es dürfte schwer sein,
einen Lehrgegensatz zwischen den beiden Konzilien zu finden.
Das tönt anders als die apodiktische Behauptung der Perpetua, das Vatikanum II lehre „genau das“, was das Vatikanum I verurteilt habe. Dies liefe auf die Behauptung eines kontradiktorischen Gegensatzes hinaus.
Gelänge ein solcher Nachweis an einem Punkt, wo das Vatikanum I oder ein anderes Konzil oder ein Papst eindeutig unfehlbar gesprochen hat dann und nur dann könnte von einer Häresie gesprochen werden.
Zur Erinnerung: ein kontradiktorischer Gegensatz wäre:„Dieses Blatt ist weiss“ „dieses Blatt ist nicht weiss“.
@perpetua
Als ich darum bat, den behaupteten Gegensatz an den Konzilsdokumenten zu belegen, so meinte ich damit nicht irgendwelche igeheimen sondern für alle frei zugängliche Dokumente die vielerorts veröffentlicht sind, d.h. die Dekrete und Beschlüsse der Konzilien.
Nach wie vor verstehe ich übrigens Rothkranz nicht, der an Messen der Priesterbruderschaft St. Pius X. teilnehmen will. In jeder dieser Messen wird der Name des regierenden Papstes und des Ortsbischofs genannt, d.h. die Messe wird una cum das heisst in Gemeinschaft mit diesen gefeiert.
Rothkranz als überzeugter Sedisvakantist müsste doch die Teilnahme an solchen Messen ein Greuel sein und er müsste sie etwa so fliehen, wie der Teufel vor dem Weihwasser.
Mit dem Mann scheint Einiges nicht zu stimmen. [mehr…]
Das tönt anders als die apodiktische Behauptung der Perpetua, das Vatikanum II lehre „genau das“, was das Vatikanum I verurteilt habe. Dies liefe auf die Behauptung eines kontradiktorischen Gegensatzes hinaus.
Gelänge ein solcher Nachweis an einem Punkt, wo das Vatikanum I oder ein anderes Konzil oder ein Papst eindeutig unfehlbar gesprochen hat dann und nur dann könnte von einer Häresie gesprochen werden.
Zur Erinnerung: ein kontradiktorischer Gegensatz wäre:„Dieses Blatt ist weiss“ „dieses Blatt ist nicht weiss“.
@perpetua
Als ich darum bat, den behaupteten Gegensatz an den Konzilsdokumenten zu belegen, so meinte ich damit nicht irgendwelche igeheimen sondern für alle frei zugängliche Dokumente die vielerorts veröffentlicht sind, d.h. die Dekrete und Beschlüsse der Konzilien.
Nach wie vor verstehe ich übrigens Rothkranz nicht, der an Messen der Priesterbruderschaft St. Pius X. teilnehmen will. In jeder dieser Messen wird der Name des regierenden Papstes und des Ortsbischofs genannt, d.h. die Messe wird una cum das heisst in Gemeinschaft mit diesen gefeiert.
Rothkranz als überzeugter Sedisvakantist müsste doch die Teilnahme an solchen Messen ein Greuel sein und er müsste sie etwa so fliehen, wie der Teufel vor dem Weihwasser.
Mit dem Mann scheint Einiges nicht zu stimmen. [mehr…]
Dienstag, 4. Juli 2006 21:22
sacerdos helveticus: Noch einmal zum Hausrecht!
Zuerst muss ich mich entschuldigen, die Forumsteilnehmerin Perpetua zu einer Felizitas gemacht zu haben,
immerhin sind beide Märtyrinnen und werden gemeinsam gefeiert (daher die Verwechslung).
Eichmann spricht in seinem Lehrbuch des Kirchenrechts durchaus von der Öffentlichkeit der Kirchen, wohlgemerkt der Kirchen und für diese gilt das Recht des freien Zugangs.
Einige Seiten später handelt der Kanonist von den Kapellen.
Hier ist das Recht des freien Zugangs nur bei den öffentlichen Kapellen gegeben, nicht jedoch bei den halböffentlichen geschweige denn privaten Kapellen.
Bei öffentlichen Kapellen heisst es: „Ein sicheres Kennzeichen des öffentlichen Charakters einer Kapelle ist das Bestehen eines freien Zuganges von einem öfentlichen Wege oder Platze aus (Anmerkung: Offensichtlich z.B. bei einer Kapelle, die sich in einem Mietshaus befindet, nicht der Fall). Soweit das allgemeine Benutzungsrecht nicht offenkundig ist, wird es nicht vermutet und muss im Streitfall bewiesen werden.“
So einfach ist die Sache also nicht.
Nach weltlichem Recht sollte die Bruderschaft respektive der Verein, der die Kapelle gehört, auf keinen Falll Schwierigkeiten haben, das Hausrecht durchzusetzen. Ich wünsche den Klägern viel Erfolg dabei.
Sollte Rothkranz im Übrigen als wegen Schisma exkommuniziert (Tatstrafe) betrachtet werden können, so hätte er sowieso (gemäss Kirchenrecht) kein Recht auf Teilnahme am Gottesdienst. [mehr…]
Eichmann spricht in seinem Lehrbuch des Kirchenrechts durchaus von der Öffentlichkeit der Kirchen, wohlgemerkt der Kirchen und für diese gilt das Recht des freien Zugangs.
Einige Seiten später handelt der Kanonist von den Kapellen.
Hier ist das Recht des freien Zugangs nur bei den öffentlichen Kapellen gegeben, nicht jedoch bei den halböffentlichen geschweige denn privaten Kapellen.
Bei öffentlichen Kapellen heisst es: „Ein sicheres Kennzeichen des öffentlichen Charakters einer Kapelle ist das Bestehen eines freien Zuganges von einem öfentlichen Wege oder Platze aus (Anmerkung: Offensichtlich z.B. bei einer Kapelle, die sich in einem Mietshaus befindet, nicht der Fall). Soweit das allgemeine Benutzungsrecht nicht offenkundig ist, wird es nicht vermutet und muss im Streitfall bewiesen werden.“
So einfach ist die Sache also nicht.
Nach weltlichem Recht sollte die Bruderschaft respektive der Verein, der die Kapelle gehört, auf keinen Falll Schwierigkeiten haben, das Hausrecht durchzusetzen. Ich wünsche den Klägern viel Erfolg dabei.
Sollte Rothkranz im Übrigen als wegen Schisma exkommuniziert (Tatstrafe) betrachtet werden können, so hätte er sowieso (gemäss Kirchenrecht) kein Recht auf Teilnahme am Gottesdienst. [mehr…]
Dienstag, 4. Juli 2006 17:48
sacerdos helveticus: Kein Hausrecht!
Felizitas behauptet:
– 2)Gemäß kirchlichem und staatlichem Recht (Konkordat) kann P. Pfluger als Hausherr Herrn Rothkranz einzig dann ein Hausverbot erteilen, wenn er innerhalb einer der Kirchen randaliert bzw. den Gottesdienst mutwillig gestört bzw. der Hausordnung grob zuwider gehandelt hätte. Nichts davon ist noch je der Fall gewesen.
Wie bereits gesagt: Man könnte die Gottesdienstorte der Priesterbruderschaft St. Pius X. doch eher als Oratorien bezeichnen, für die nach kirchlichem Recht durchaus nicht notwendigerweise ein freier Zugang bestehen muss.
Der Verweis auf das staatliche Recht und das Konkordat (wo?) scheint mir verfehlt, da es sich bei den in Frage stehenden Kapellen ja doch um Gebäude handeln wird, die einem Verein gehören, der ja wohl sein Hausrecht frei ausüben kann.
Wir warten immer noch auf den behaupteten kontradiktorischen Gegensatz (mit Beleg der Konzilstexte) , der zwischen dem Vatikanum I und II bestehen soll („genau das Gegenteil“)
Kommt die Antwort deshalb nicht, da der Beleg noch nicht gefunden wurde und wahrscheinlich bis zum Jüngsten Tag auch nicht gefunden werden wird?? [mehr…]
– 2)Gemäß kirchlichem und staatlichem Recht (Konkordat) kann P. Pfluger als Hausherr Herrn Rothkranz einzig dann ein Hausverbot erteilen, wenn er innerhalb einer der Kirchen randaliert bzw. den Gottesdienst mutwillig gestört bzw. der Hausordnung grob zuwider gehandelt hätte. Nichts davon ist noch je der Fall gewesen.
Wie bereits gesagt: Man könnte die Gottesdienstorte der Priesterbruderschaft St. Pius X. doch eher als Oratorien bezeichnen, für die nach kirchlichem Recht durchaus nicht notwendigerweise ein freier Zugang bestehen muss.
Der Verweis auf das staatliche Recht und das Konkordat (wo?) scheint mir verfehlt, da es sich bei den in Frage stehenden Kapellen ja doch um Gebäude handeln wird, die einem Verein gehören, der ja wohl sein Hausrecht frei ausüben kann.
Wir warten immer noch auf den behaupteten kontradiktorischen Gegensatz (mit Beleg der Konzilstexte) , der zwischen dem Vatikanum I und II bestehen soll („genau das Gegenteil“)
Kommt die Antwort deshalb nicht, da der Beleg noch nicht gefunden wurde und wahrscheinlich bis zum Jüngsten Tag auch nicht gefunden werden wird?? [mehr…]
Dienstag, 4. Juli 2006 16:55
sacerdos helveticus: @ Felizitas: Die Spannung steigt!
Feilizitas behauptete:
Vor über 100 Jahren auf dem I. Vat. Konzil wurde genau das verurteilt, was an 7.12.1965 auf dem II. Vat. Konzil unterschreiben wurde:
Felizitas ist immer noch den Beweis schuldig (Am Besten: Zitat aus den Konzilsdokumenten), wo das II. Vatikanum genau das gelehrt haben soll, das das I. Vatikanum verurteilt habe. [mehr…]
Vor über 100 Jahren auf dem I. Vat. Konzil wurde genau das verurteilt, was an 7.12.1965 auf dem II. Vat. Konzil unterschreiben wurde:
Felizitas ist immer noch den Beweis schuldig (Am Besten: Zitat aus den Konzilsdokumenten), wo das II. Vatikanum genau das gelehrt haben soll, das das I. Vatikanum verurteilt habe. [mehr…]
Dienstag, 4. Juli 2006 16:33
sacerdos helveticus: Keine Ausnahmen
Das Recht des freien und kostenlosen Zugangs von Gläubigen während des Gottesdienstes gilt nicht -wie
Perpetua behauptet- uneingeschränkt.
Das Hausrecht des Kirchenrektors ist dadurch gemäss den Kommentatoren nicht in Frage gestellt.
So kann er z.B. Störer aus der kirche verweisen.
Das Verteilen von Schriften, in denen der Hausherr verleumdet wird, kann m.E. auch als Störung gelten, wenn sie auch nicht während des Gottesdienstes stattfindet.
Des Weiteren ist zu fragen, ob die von der FSSPX betreuten Kapellen Kirchen im Sinne des CIC sind und nicht Kapellen oder Oratorien, bei denen der Zugang durchaus beschränkt werden kann.
Vor weltlichen Gerichten wird die Durchsetzung des Hausrechtes wohl sowieso keine Probleme mit sich bringen.
Wenn Rothkranz als notorischer Sedisvakantist die Sakramente empfangen will, so müssen sie ihm eigentlich verweigert werden, da er meines Erachtens als Schismatiker gilt, da er sich völlig der Autorität der kirchlichen Obrigkeit widersetzt (abweichende Theorie überzeugt mich nicht!)
Abgesehen davon scheint es mir -wie bereits unten dargelegt- ein beinahe schizophrenes Verhalten zu sein, an Messen teilzunehmen, die für ihn konsequent betrachtet, ein Greuel sein müssten, da sie in Gemeinschaft mit jemandem dargebracht wird, den er für einen Häretiker und Usurpator halten wird. [mehr…]
Das Hausrecht des Kirchenrektors ist dadurch gemäss den Kommentatoren nicht in Frage gestellt.
So kann er z.B. Störer aus der kirche verweisen.
Das Verteilen von Schriften, in denen der Hausherr verleumdet wird, kann m.E. auch als Störung gelten, wenn sie auch nicht während des Gottesdienstes stattfindet.
Des Weiteren ist zu fragen, ob die von der FSSPX betreuten Kapellen Kirchen im Sinne des CIC sind und nicht Kapellen oder Oratorien, bei denen der Zugang durchaus beschränkt werden kann.
Vor weltlichen Gerichten wird die Durchsetzung des Hausrechtes wohl sowieso keine Probleme mit sich bringen.
Wenn Rothkranz als notorischer Sedisvakantist die Sakramente empfangen will, so müssen sie ihm eigentlich verweigert werden, da er meines Erachtens als Schismatiker gilt, da er sich völlig der Autorität der kirchlichen Obrigkeit widersetzt (abweichende Theorie überzeugt mich nicht!)
Abgesehen davon scheint es mir -wie bereits unten dargelegt- ein beinahe schizophrenes Verhalten zu sein, an Messen teilzunehmen, die für ihn konsequent betrachtet, ein Greuel sein müssten, da sie in Gemeinschaft mit jemandem dargebracht wird, den er für einen Häretiker und Usurpator halten wird. [mehr…]
Dienstag, 4. Juli 2006 15:18
sacerdos helveticus: Widerspruch?
Perpetua behauptet:
Vor über 100 Jahren auf dem I. Vat. Konzil wurde genau das verurteilt, was an 7.12.1965 auf dem II. Vat. Konzil unterschreiben wurde!
Wo soll dieser kontradiktorische Gegensatz zwischen einem Beschluss des I. Vatikanums (Verurteilung) und dem II. Vatikanum liegen?
Tausende von Bischöfen (Konzilsväter) sollen dies nicht gemerkt haben und gedankenlos unterschrieben haben ?
Wer so etwas behauptet, macht sich unglaubwürdig!
Da ist uns Perpetua wohl einen Beweis schuldig!
Herr Rothkranz scheint mir eigenartiger Typ zu sein, falls es wirklich eines Beschlusses von Hw. P. Pfluger bedarf, um ihn vom Sakramentenempfang in den Kapellen der FSSPX abzuhalten.
Als überzeugtem und konsequentem Sedisvakantisten müssten ja die von den Priestern dieser Gemeinschaft „una cum Papa nostro Benedicto“ (den er für einen Nichtpapst und Häretiker hält) gefeierten Messen ihm ein Greuel sein, wie kann er da teilnehmen und die Sakramente empfangen (einmal vom Grenzfall der Todesgefahr abgesehen)?
Im MA war man sich manchmal nicht sicher, wer der rechtmässige Papst war, aber da ging es nicht um den Vorwurf der Häresie. [mehr…]
Vor über 100 Jahren auf dem I. Vat. Konzil wurde genau das verurteilt, was an 7.12.1965 auf dem II. Vat. Konzil unterschreiben wurde!
Wo soll dieser kontradiktorische Gegensatz zwischen einem Beschluss des I. Vatikanums (Verurteilung) und dem II. Vatikanum liegen?
Tausende von Bischöfen (Konzilsväter) sollen dies nicht gemerkt haben und gedankenlos unterschrieben haben ?
Wer so etwas behauptet, macht sich unglaubwürdig!
Da ist uns Perpetua wohl einen Beweis schuldig!
Herr Rothkranz scheint mir eigenartiger Typ zu sein, falls es wirklich eines Beschlusses von Hw. P. Pfluger bedarf, um ihn vom Sakramentenempfang in den Kapellen der FSSPX abzuhalten.
Als überzeugtem und konsequentem Sedisvakantisten müssten ja die von den Priestern dieser Gemeinschaft „una cum Papa nostro Benedicto“ (den er für einen Nichtpapst und Häretiker hält) gefeierten Messen ihm ein Greuel sein, wie kann er da teilnehmen und die Sakramente empfangen (einmal vom Grenzfall der Todesgefahr abgesehen)?
Im MA war man sich manchmal nicht sicher, wer der rechtmässige Papst war, aber da ging es nicht um den Vorwurf der Häresie. [mehr…]
Freitag, 30. Juni 2006 20:51
sacerdos helveticus: Finanzen als einziges Kriterium?
Wenn die Schwestern ihre Kirche, die sie nicht mehr selber verwenden können, an den Orden A oder den
Orden B verkaufen könnten und der Orden B ein höheres Gebot abgibt, so wäre es durchaus angängig,
dass die Schwestern sich für das höhere Gebot entscheiden. Hier ist es aber scheinbar so, dass ein anderer
Interessent die Gebäude für einen nichtsakralen Zweck erwerben will, die Kirche also profaniert werden
müsste. Eine solche Profanierung dürfte nur ultima ratio sein, wenn eine weitere sakrale Nutzung der
Kirche nicht möglich wäre. Da die Profanierung auch von Ordenskirchen durch den Bischof geschehen muss,
sollte er den Schwestern deutlich machen, dass er eine Profanierung nur genehmigen könnte, wenn eine
weitere sakrale Nutzung unmöglich wäre. Da jedoch das Institut die Kirche weiterhin für den Gottesdienst
verwenden will, dürfte eine Profanierung nicht genehmigt werden.
Kirchen dürfen als dem profanen Gebrauch entzogene Gebäude auch für Orden keine Spekulationsobjekte werden, sondern es muss das Gesamtwohl der Kirche betrachtet werden, dem bei Verkauf an eine andere Ordensgemeinschaft sicher besser gedient ist. [mehr…]
Kirchen dürfen als dem profanen Gebrauch entzogene Gebäude auch für Orden keine Spekulationsobjekte werden, sondern es muss das Gesamtwohl der Kirche betrachtet werden, dem bei Verkauf an eine andere Ordensgemeinschaft sicher besser gedient ist. [mehr…]
Freitag, 30. Juni 2006 07:55
sacerdos helveticus: Ausweg
Das von Bernardo erwähnte Vorgehen könnte einen Ausweg bedeuten. Wenn die Schwestern die Kirche an Nichtkatholiken
verkaufen wollen, so bedarf es einer Profanierung. Dies geschieht durch ein Dekret des Bischofs, der zuvor
den Priesterrat seiner Diözese befragen muss.
Eine Profanierung dürfte eigentlich nur vorgenommen werden, wenn eine weitere sakrale Verwendung definitiv nicht möglich ist. Nun will das Institut die Kirche ja gerne weiter als Gottesdienststätte nutzen. Hier könnte vielleicht der Bischof mässigend auf die Schwestern einwirken und sie zu Geduld auffordern (nach Angaben auf der Homepage des Instituts scheinen ja Möglichkeiten der Finanzierung in Sicht zu sein).
Dieses Vorgehen würde jedoch einen Einsatz des Bischofs zugunstern des Institutes voraussetzen. [mehr…]
Eine Profanierung dürfte eigentlich nur vorgenommen werden, wenn eine weitere sakrale Verwendung definitiv nicht möglich ist. Nun will das Institut die Kirche ja gerne weiter als Gottesdienststätte nutzen. Hier könnte vielleicht der Bischof mässigend auf die Schwestern einwirken und sie zu Geduld auffordern (nach Angaben auf der Homepage des Instituts scheinen ja Möglichkeiten der Finanzierung in Sicht zu sein).
Dieses Vorgehen würde jedoch einen Einsatz des Bischofs zugunstern des Institutes voraussetzen. [mehr…]
Samstag, 24. Juni 2006 23:57
sacerdos helveticus: Zürich und WBPV
Sehr zutreffend!
Enenfalls sehr einflussreich (Vakuum, das durch Art der Amtsführung von WBPV entsteht) ist seine „rechte Hand“ DMH. [mehr…]
Enenfalls sehr einflussreich (Vakuum, das durch Art der Amtsführung von WBPV entsteht) ist seine „rechte Hand“ DMH. [mehr…]
Samstag, 24. Juni 2006 10:40
sacerdos helveticus: Zwei Paar Schuhe
Puchil2 kritisiert die fehlende Meinungsfreiheit in der Kirche und beteuert, der Linzer Diakon habe sich
ja nur zu kirchendisziplinären Fragen geäussert.
Dies stimmt aber nur für den Fall des Pflichtzölibates. Hier handelt es sich um eine disziplinäre Angelegenheit und die Kirche hat die Vollmacht von der Zölibatsverpflichtung zu dispensieren, tut dies ausserhalb der unierten Ritusgemeinschaft jedoch nur in sehr seltenen Fällen. Hier weitergehende Zugeständnisse zu fordern, ist an sich nicht verboten, es sollte jedoch klar sein, dass diese Bitten mit einer Haltung von Respekt und Loyalität vorzutragen sind und eine Aufforderung zur Revolte, wie es der betreffende Kandidat getan hat, unerträglich ist.
Bei der Zulasasung von Frauen zum Priestertum handelt es sich eindeutig um eine Frage der Glaubenslehre und die Entscheidung Papst Johannes Paul II. ist endgültig und nach einer vom Papst approbierten Erklärung der Glaubenskongregation handelt es sich um eine unfehlbare Entscheidung des allgemeinen ordentlichen Lehramtes.
Wer sich dagegen auflehnt, lehnt sich gegen die göttliche Ordnung der Kirche auf und hat mit Konsequenzen zu rechnen. [mehr…]
Dies stimmt aber nur für den Fall des Pflichtzölibates. Hier handelt es sich um eine disziplinäre Angelegenheit und die Kirche hat die Vollmacht von der Zölibatsverpflichtung zu dispensieren, tut dies ausserhalb der unierten Ritusgemeinschaft jedoch nur in sehr seltenen Fällen. Hier weitergehende Zugeständnisse zu fordern, ist an sich nicht verboten, es sollte jedoch klar sein, dass diese Bitten mit einer Haltung von Respekt und Loyalität vorzutragen sind und eine Aufforderung zur Revolte, wie es der betreffende Kandidat getan hat, unerträglich ist.
Bei der Zulasasung von Frauen zum Priestertum handelt es sich eindeutig um eine Frage der Glaubenslehre und die Entscheidung Papst Johannes Paul II. ist endgültig und nach einer vom Papst approbierten Erklärung der Glaubenskongregation handelt es sich um eine unfehlbare Entscheidung des allgemeinen ordentlichen Lehramtes.
Wer sich dagegen auflehnt, lehnt sich gegen die göttliche Ordnung der Kirche auf und hat mit Konsequenzen zu rechnen. [mehr…]
Freitag, 23. Juni 2006 10:32
sacerdos helveticus: Frauenordination oder Luftschlösser
Es ist klar: Durch „ordinatio sacerdotalis“ ist die Priesterweihe von Frauen ein für alle mal ausgeschlossen.
Gotthard sagt, die Sache sei dennoch nicht endgültig, es handle sich um eine Entscheidung Johannes Paul. II. und suggeriert damit, es könne ein späterer Papst oder ein Konzil die Sache revidieren. Dies ist jedoch definitiv unmöglich.
Im Übrigen gibt es eine authentische Entscheidung (Responsum) der Glaubenskongregation zum Stellenwert vom „Ordinatio Sacerdotalis“: Diese mit päpstlicher Approbation veröffentlichte Erklärung sagt klipp und klar:Es handelt sich um eine Entscheidung des Allgemeinen und ordentlichen Lehramtes und diese Entscheidung ist unfehlbar (infallibiliter).
Das heisst: Bis zum Jüngsten Tag (danach gibt es keine Kirche auf Erden mehr) wird es keine Frauen als Priester geben, wenn irgendwo solche „Weihen“ stattfinden sollten, so handelt es sich um ungültige Simulationen.
Wer andere Thesen verbreitet, lebt in Luftschlössern und sollte aufpassen, dass der Aufprall auf den nackten Boden der Realität nicht zu hart ist. !:) [mehr…]
Gotthard sagt, die Sache sei dennoch nicht endgültig, es handle sich um eine Entscheidung Johannes Paul. II. und suggeriert damit, es könne ein späterer Papst oder ein Konzil die Sache revidieren. Dies ist jedoch definitiv unmöglich.
Im Übrigen gibt es eine authentische Entscheidung (Responsum) der Glaubenskongregation zum Stellenwert vom „Ordinatio Sacerdotalis“: Diese mit päpstlicher Approbation veröffentlichte Erklärung sagt klipp und klar:Es handelt sich um eine Entscheidung des Allgemeinen und ordentlichen Lehramtes und diese Entscheidung ist unfehlbar (infallibiliter).
Das heisst: Bis zum Jüngsten Tag (danach gibt es keine Kirche auf Erden mehr) wird es keine Frauen als Priester geben, wenn irgendwo solche „Weihen“ stattfinden sollten, so handelt es sich um ungültige Simulationen.
Wer andere Thesen verbreitet, lebt in Luftschlössern und sollte aufpassen, dass der Aufprall auf den nackten Boden der Realität nicht zu hart ist. !:) [mehr…]
Mittwoch, 21. Juni 2006 11:22
sacerdos helveticus: Protest!
Ob die Weihe, die in einer Woche gespendet werden soll, verhindert werden kann, scheint mir eher unsicher
zu sein.
Auf jeden Fall sollte man gegen die Weihe bei den zuständigen Stellen (Diözesanbischof, Apostolischer Nuntius, evtl. Römische Kongregationen) protestieren. In höflicher, aber verbindlicher Form.
Das Interview im Wortlaut ist übrigens auf der Homepage der Zeitung (www.derstandard.at) verfügbar.
Der Hw. Diakon hat sich eindeutig nicht nur für viri probati sondern auch für die Priesterweihe von Frauen ausgesprochen und die Bischöfe und das Kirchenvolk zu einer Revolte gegen Rom aufgefordert, um diese Ziele durchzusetzen. Dem Mann sollte man zumindest eine Besinnungspause gönnen , bevor man ihn zum Priester weiht und ihm die Seelsorge an Gläubigen anvertraut.
Hoffentlich benutzt er diese Besinnungspause jedoch dann, indem er gute dogmatische und spirituelle Werke liest und nicht Thriller a la Da Vinci Code, das ihm so sehr gefallen hat.
Videant episcopi! [mehr…]
Auf jeden Fall sollte man gegen die Weihe bei den zuständigen Stellen (Diözesanbischof, Apostolischer Nuntius, evtl. Römische Kongregationen) protestieren. In höflicher, aber verbindlicher Form.
Das Interview im Wortlaut ist übrigens auf der Homepage der Zeitung (www.derstandard.at) verfügbar.
Der Hw. Diakon hat sich eindeutig nicht nur für viri probati sondern auch für die Priesterweihe von Frauen ausgesprochen und die Bischöfe und das Kirchenvolk zu einer Revolte gegen Rom aufgefordert, um diese Ziele durchzusetzen. Dem Mann sollte man zumindest eine Besinnungspause gönnen , bevor man ihn zum Priester weiht und ihm die Seelsorge an Gläubigen anvertraut.
Hoffentlich benutzt er diese Besinnungspause jedoch dann, indem er gute dogmatische und spirituelle Werke liest und nicht Thriller a la Da Vinci Code, das ihm so sehr gefallen hat.
Videant episcopi! [mehr…]
Freitag, 16. Juni 2006 22:04
sacerdos helveticus: Mutloses Besitzstandsdenken
Es wäre der katholischen Kirche in Deutschland zu wünschen, dass sie sich nicht an Konkordate klammert,
sondern mutig eine gerechtere Praxis anstrebt. Dies wäre auch zu ihren Gunsten.
Das deutsche Prinzip ist vor allem auch deswegen nicht von Ungerechtigkeiten frei, weil ausser in Deutschland und Österreich (teilweise auch in der Schweiz) in fast allen Ländern ein Katholik zwar moralisch aufgefordert ist, die Kirche finanziell zu unterstützen (gemäss allgemeinem Kirchenrecht), er aber sonst keine Konsequenzen zu tragen hat, wenn er dieser Forderung nicht nachkommt, das heisst nicht in seinen kirchlichen Gliedschaftsrechten beeinträchtigt ist, wenn er nicht bezahlt. Für die Erbringung bestimmter Dienste (z.B. Taufe, Bestattung) können dann natürlich jedoch gewisse Gebühren verlangt werden.
Ein gutes Modell wäre meines Erachtens das italienische System der Kirchenfinanzierung. [mehr…]
Das deutsche Prinzip ist vor allem auch deswegen nicht von Ungerechtigkeiten frei, weil ausser in Deutschland und Österreich (teilweise auch in der Schweiz) in fast allen Ländern ein Katholik zwar moralisch aufgefordert ist, die Kirche finanziell zu unterstützen (gemäss allgemeinem Kirchenrecht), er aber sonst keine Konsequenzen zu tragen hat, wenn er dieser Forderung nicht nachkommt, das heisst nicht in seinen kirchlichen Gliedschaftsrechten beeinträchtigt ist, wenn er nicht bezahlt. Für die Erbringung bestimmter Dienste (z.B. Taufe, Bestattung) können dann natürlich jedoch gewisse Gebühren verlangt werden.
Ein gutes Modell wäre meines Erachtens das italienische System der Kirchenfinanzierung. [mehr…]
Freitag, 16. Juni 2006 16:21
sacerdos helveticus: In der Schweiz Praxis
In der Schweiz zahlen in manchen Kantonen zum Beispiel Aktiengesellschaften als juristische Personen Kirchensteuern.
Da eine juristische Person aber eo ipso kein Bekenntnis hat, stellt sich die Frage, welcher Konfession
die Steuer zukommt.
Im Kanton Zürich wird die Kirchensteuer der juristischen Personen nach dem Verhältnis der am Steuerdomizil vertretenen öffentlich-rechtlich anerkannten Konfessionen verteilt.
Ein Kirchenaustritt einer juristischen Person ist nicht möglich. [mehr…]
Im Kanton Zürich wird die Kirchensteuer der juristischen Personen nach dem Verhältnis der am Steuerdomizil vertretenen öffentlich-rechtlich anerkannten Konfessionen verteilt.
Ein Kirchenaustritt einer juristischen Person ist nicht möglich. [mehr…]
Freitag, 16. Juni 2006 09:22
sacerdos helveticus: Die Schweiz nicht vergleichbar
Benedikt78 meinte zur Frage von Kirchensteuer und Kirchenaustritt: Übrigens, in der Schweiz ist es die
gleiche Anwendung wie in Deutschland.
Dies stimmt glücklicherweise nicht. Wenn auch die sogenannten Kantonalkirchen (staatskirchliche Strukturen) gerne die deutsche Sicht übernähmen, dass der sogenannte Austritt aus der Kirche mit Glaubensabfall gleichzusetzen wäre (zwecks Systemerhalt) , so haben sich die Bischöfe der Schweiz mehr oder weniger differenziert hierzu geäussert.
Beispielsweise hat der Bischof von Chur im vergangenen Jahr Richtlinien erlassen, nach denen der Austritt aus der Kirchgemeinde (damit enfällt dann die Steuerpflicht) nur dann als Glaubensabfall mit den entsprechenden kirchenrechtlichen Konsequenzen zu werten ist, nachdem das bischöfliche Ordinariat nach Vorlage durch den Pfarrer den Einzelfall geprüft hat und zum Ergebnis gekommen ist, dass der Betreffende sich nicht nur der Kirchensteuer entziehen wollte, sondern auch die Gemeinschaft mit der Kirche aufkündigen will. [mehr…]
Dies stimmt glücklicherweise nicht. Wenn auch die sogenannten Kantonalkirchen (staatskirchliche Strukturen) gerne die deutsche Sicht übernähmen, dass der sogenannte Austritt aus der Kirche mit Glaubensabfall gleichzusetzen wäre (zwecks Systemerhalt) , so haben sich die Bischöfe der Schweiz mehr oder weniger differenziert hierzu geäussert.
Beispielsweise hat der Bischof von Chur im vergangenen Jahr Richtlinien erlassen, nach denen der Austritt aus der Kirchgemeinde (damit enfällt dann die Steuerpflicht) nur dann als Glaubensabfall mit den entsprechenden kirchenrechtlichen Konsequenzen zu werten ist, nachdem das bischöfliche Ordinariat nach Vorlage durch den Pfarrer den Einzelfall geprüft hat und zum Ergebnis gekommen ist, dass der Betreffende sich nicht nur der Kirchensteuer entziehen wollte, sondern auch die Gemeinschaft mit der Kirche aufkündigen will. [mehr…]
Freitag, 9. Juni 2006 09:16
sacerdos helveticus: Einsicht in Stuttgart Verstocktheit in Wien!
Die beabsichtigte Übertragung aller WM-Spiele auf Grossleinwand inkl. Ausgabe von Essen und Trinken in
einer Böblinger Kirche entfällt und zwar offensichtlich auf Anordnung des Bistums Rottenburg-Stuttgart:
Von der Homepage des BDKJ Böblingen:
Kicken in der Kirche Kucken ENTFÄLLT !!!!
Leider muss die BDKJ-Aktion „Kicken in der Kirche Kucken“ abgesagt werden. Dem BDKJ wurde am Dienstag mitgeteilt, dass die Kirchenleitung im Bischöflichen Ordinariat in Rottenburg zu dem Schluss kam, es sei nicht angemessen Fußball in einer Kirche zu schauen und untersagten diese Aktion ausdrücklich. Eine Ersatzveranstaltung wird es nicht geben, der besondere Reiz den Kirchenraum anders erleben zu können ist nicht mehr gegeben. Allerdings hat sich der BDKJ dazu entschlossen, wenigstens das Eröffnungsspiel in den Jugendräumen der Kirchengemeinde St. Maria Sindelfingen zu zeigen, damit zumindest die ersten Besucher das Spiel nicht verpassen.
Thorsten Stork
Dekanatsjugendreferent
In Wien dagegen verteidigt ein Bischofsvikar die Übertragung in den Kirchenraum, man wolle zeigen, dass man offen sei und vieles in die Kirche passe, „verstimmte Gläubige“ nehme man in Kauf (Meldung von kath.net) [mehr…]
Von der Homepage des BDKJ Böblingen:
Kicken in der Kirche Kucken ENTFÄLLT !!!!
Leider muss die BDKJ-Aktion „Kicken in der Kirche Kucken“ abgesagt werden. Dem BDKJ wurde am Dienstag mitgeteilt, dass die Kirchenleitung im Bischöflichen Ordinariat in Rottenburg zu dem Schluss kam, es sei nicht angemessen Fußball in einer Kirche zu schauen und untersagten diese Aktion ausdrücklich. Eine Ersatzveranstaltung wird es nicht geben, der besondere Reiz den Kirchenraum anders erleben zu können ist nicht mehr gegeben. Allerdings hat sich der BDKJ dazu entschlossen, wenigstens das Eröffnungsspiel in den Jugendräumen der Kirchengemeinde St. Maria Sindelfingen zu zeigen, damit zumindest die ersten Besucher das Spiel nicht verpassen.
Thorsten Stork
Dekanatsjugendreferent
In Wien dagegen verteidigt ein Bischofsvikar die Übertragung in den Kirchenraum, man wolle zeigen, dass man offen sei und vieles in die Kirche passe, „verstimmte Gläubige“ nehme man in Kauf (Meldung von kath.net) [mehr…]
Mittwoch, 7. Juni 2006 16:12
sacerdos helveticus: Ausweg ad interim
Die Abschaffung der Pfingstoktav ist durchaus zu bedauern und die Forderung nach Wiedereinführung zu
begrüssen. Immerhin haben wir ja z.B. im deutschen Sprachraum den Pfingstmontag gewissermassen als Überbleibsel
davon.
Für den Pfingstmontag sagen die Rubriken des deutschen Messbuches, man könne die Messe von Pfingsten nehmen, ein eigens für den Pfingstmontag zusammengestelltes Formular oder eine Votivmesse vom Heiligen Geist.
Hier ist auch ein Ausweg zu suchen, den jeder Priester gehen könnte, der den Wegfall der Pfingsoktav bedauert. Ohne besondere Erlaubnis und ohne jede Verletzung der Rubriken können nämlich an allen Tagen im Jahreskreis, an denen kein Hochfest, Fest oder gebotener Gedenktag zu feiern ist, ohne Weiteres Votivmessen gefeiert werden. Das aktuelle Messbuch bietet 3 Formulare zur Auswahl als Votivmesse vom Heiligen Geist an (mitsamt einer Reihe von Schriftlesungen zur Auswahl).
An welchen Tagen die Votivmesse erlaubt ist, wechselt von Jahr zu Jahr. In diesem Jahr ist sie von Montag bis Samstag täglich möglich.
Auch sonst kann das ganze Jahr über an allen Tagen, an denen die Rubriken dies erlauben, immer wieder die Votivmesse vom Heiligen Geist (wie auch selbstverständlich jede andere Votivmesse oder Messe in besonderen Anliegen gefeiert werden).
Veni Sancte Spiritus! [mehr…]
Für den Pfingstmontag sagen die Rubriken des deutschen Messbuches, man könne die Messe von Pfingsten nehmen, ein eigens für den Pfingstmontag zusammengestelltes Formular oder eine Votivmesse vom Heiligen Geist.
Hier ist auch ein Ausweg zu suchen, den jeder Priester gehen könnte, der den Wegfall der Pfingsoktav bedauert. Ohne besondere Erlaubnis und ohne jede Verletzung der Rubriken können nämlich an allen Tagen im Jahreskreis, an denen kein Hochfest, Fest oder gebotener Gedenktag zu feiern ist, ohne Weiteres Votivmessen gefeiert werden. Das aktuelle Messbuch bietet 3 Formulare zur Auswahl als Votivmesse vom Heiligen Geist an (mitsamt einer Reihe von Schriftlesungen zur Auswahl).
An welchen Tagen die Votivmesse erlaubt ist, wechselt von Jahr zu Jahr. In diesem Jahr ist sie von Montag bis Samstag täglich möglich.
Auch sonst kann das ganze Jahr über an allen Tagen, an denen die Rubriken dies erlauben, immer wieder die Votivmesse vom Heiligen Geist (wie auch selbstverständlich jede andere Votivmesse oder Messe in besonderen Anliegen gefeiert werden).
Veni Sancte Spiritus! [mehr…]
Samstag, 3. Juni 2006 08:59
sacerdos helveticus: Entschuldigung fehl am Platze
Wer sich aber nicht von solchen Weihnachtsparties wie in Poelten distanziert, hat jedes Recht verloren,
an Kardinal Lehmann & Co. herumzukritisieren.
-dem ist ohne Vorbehalt zuzustimmen.
Leider hat der verdienstvolle Bischof Kurt Krenn in der Anfangsphase die Sache -wohl aus Gutgläubigkeit oder Uninformiertheit- in objektiv sträflicher Weise verharmlost und dadurch die Sache arg verschlimmert.
Ein Regens oder Subregens
– die sich von ihren Untergebenen
auf die Wange (nehmen wir das die vorteilshafteste Variante an) küssen lassen
-mit Seminaristen feucht-fröhliche Weihnachtspartys feiern
-sich im Unterhemd vor ihren Seminaristen zeigen
-Partikularfreundschaften mit Seminaristen haben
-mit einem Seminaristen in die privaten Ferien auf Mallorca gehen
gehören sofort abgesetzt und am Besten für längere Zeit in ein Demeritenhaus ( klerikale Besserungsanstalt;gab es in glorreicheren Zeiten der Kirche) oder wären höchstens noch als Seelsorger in einem Schwesternkonvent zu verwenden (leider nur die zweitbeste Lösung, da man dort im Allgemeinen recht viel freie Zeit hat, die leicht auf dumme Gedanken kommen lässt). [mehr…]
-dem ist ohne Vorbehalt zuzustimmen.
Leider hat der verdienstvolle Bischof Kurt Krenn in der Anfangsphase die Sache -wohl aus Gutgläubigkeit oder Uninformiertheit- in objektiv sträflicher Weise verharmlost und dadurch die Sache arg verschlimmert.
Ein Regens oder Subregens
– die sich von ihren Untergebenen
auf die Wange (nehmen wir das die vorteilshafteste Variante an) küssen lassen
-mit Seminaristen feucht-fröhliche Weihnachtspartys feiern
-sich im Unterhemd vor ihren Seminaristen zeigen
-Partikularfreundschaften mit Seminaristen haben
-mit einem Seminaristen in die privaten Ferien auf Mallorca gehen
gehören sofort abgesetzt und am Besten für längere Zeit in ein Demeritenhaus ( klerikale Besserungsanstalt;gab es in glorreicheren Zeiten der Kirche) oder wären höchstens noch als Seelsorger in einem Schwesternkonvent zu verwenden (leider nur die zweitbeste Lösung, da man dort im Allgemeinen recht viel freie Zeit hat, die leicht auf dumme Gedanken kommen lässt). [mehr…]
Freitag, 2. Juni 2006 00:09
sacerdos helveticus: Vielleicht doch Prälat?
Falls Küchl doch Päpstlicher Prälat (her vielleicht nur Monsignore; so nennt er sich wenigstens auf
der Homepage der Propstei) wäre, so zeigt dies generell, dass der Vatikan bei der Verleihung dieser Titel
oft zu sehr diese „auf Bestellung“ des zuständigen Ortsbischofs verleiht. Wenn ein Bischof um eine solche
Verleihung bittet und sie begründet, wird sie in der Regel gewährt.
Dass ein Titel wieder aberkannt wird, kommt scheinbar nahezu nie vor.
Hier sollte Rom strenger sein und nicht nur bei disziplinären Verstössen, sondern auch bei heterodoxen Äusserungen sofort intervenieren: Eine Verwarnung und dann Titelentzug. Leider gibt es zuviele Prälaten, die zum Beispiel von Frauenordination u.ä. schwafeln.
Dass Titel kaum jemals entzogen werden, zeigt das Beispiel des Offizials einer deutschen Diözese der vor einigen Jahren scheinbar wegen Verstrickung in homosexuelle Dinge sein Amt verlor, aber die Prälatenwürde bis zu seinem Tod besass (ob er die Privilegien weiter in Anspruch nahm, weiss ich jedoch nicht). [mehr…]
Dass ein Titel wieder aberkannt wird, kommt scheinbar nahezu nie vor.
Hier sollte Rom strenger sein und nicht nur bei disziplinären Verstössen, sondern auch bei heterodoxen Äusserungen sofort intervenieren: Eine Verwarnung und dann Titelentzug. Leider gibt es zuviele Prälaten, die zum Beispiel von Frauenordination u.ä. schwafeln.
Dass Titel kaum jemals entzogen werden, zeigt das Beispiel des Offizials einer deutschen Diözese der vor einigen Jahren scheinbar wegen Verstrickung in homosexuelle Dinge sein Amt verlor, aber die Prälatenwürde bis zu seinem Tod besass (ob er die Privilegien weiter in Anspruch nahm, weiss ich jedoch nicht). [mehr…]
Donnerstag, 1. Juni 2006 22:03
sacerdos helveticus: Prälat?
Der im Kirchenrecht beschlagene Mitbruder turk nennt Küchl andauernd Prälat.
Bereits vor einigen tagen bemerkte ich jedoch: Wie steht es eigentlich mit dem Prälatentitel Hw. Küchls?
Er ist meines Wissens nicht Päpstlicher Prälat (habe das Annuario aber z.Zt. nicht gtiffbereit), sondern beansprucht diesen Titel wohl wegen seiner Propstwürde in Eisgarn.
Ist die Propstei in Eisgarn jedoch „ruhendgestellt“ (dies ist eine Verfügung von Exz. Küng) , wäre dann nicht auch der Prälatentitel „ruhend“??
Verhält es sich bei dem Prälatentitel Küchls nicht analog den Generalvikaren, die während ihrer Amtszeit den Monsignoretitel tragen dürfen, ihn aber bei Amtsende verlieren, falls sie nicht etwa (was oft der Fall ist) einen päpstlich verliehenen Titel besitzen.
Ebenso hat ja die zuständige Kongregation erklärt, Hw. Wach (Gründer der Gemeinschaft Christus König…) nenne sich zu unrecht Monsignore, da er dies nur durfte, solange er Generalvikar einer (afrikanischen) Diözese war.
Was sagen die Kirchenrechtler? [mehr…]
Bereits vor einigen tagen bemerkte ich jedoch: Wie steht es eigentlich mit dem Prälatentitel Hw. Küchls?
Er ist meines Wissens nicht Päpstlicher Prälat (habe das Annuario aber z.Zt. nicht gtiffbereit), sondern beansprucht diesen Titel wohl wegen seiner Propstwürde in Eisgarn.
Ist die Propstei in Eisgarn jedoch „ruhendgestellt“ (dies ist eine Verfügung von Exz. Küng) , wäre dann nicht auch der Prälatentitel „ruhend“??
Verhält es sich bei dem Prälatentitel Küchls nicht analog den Generalvikaren, die während ihrer Amtszeit den Monsignoretitel tragen dürfen, ihn aber bei Amtsende verlieren, falls sie nicht etwa (was oft der Fall ist) einen päpstlich verliehenen Titel besitzen.
Ebenso hat ja die zuständige Kongregation erklärt, Hw. Wach (Gründer der Gemeinschaft Christus König…) nenne sich zu unrecht Monsignore, da er dies nur durfte, solange er Generalvikar einer (afrikanischen) Diözese war.
Was sagen die Kirchenrechtler? [mehr…]
Donnerstag, 1. Juni 2006 21:47
sacerdos helveticus: Weitere canones
Der Fragesteller, der ja von einer ungültigen Absolution sprach, meinte wohl eher folgenden canon: Sollte
ein Priester mit jemandem eine Sünde gegen das 6. Gebot begehen und dabei in Aussicht stellen, er würde
nachcher davon absolvieren, so wäre diese Absolution sogar ungültig:
can. 977 Die Absolution des Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste Gebot ist ungültig, ausser in Todesgefahr.
Wichtig ist jedoch auch folgender canon, der wohl den Priester schützen will vor verleumderischer Behauptung:
can. 982 Wer bekennt, fälschlich einen unschuldigen Beichtvater bei der kirchlichen Autorität des Vergehens der im zusammenhang mit der Beichte geschehenen Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs bezichtigt zu haben, darf erst absolviert werden, wenn er vorher in aller Form die falsche Anzeige zurückgezogen hat und bereit ist, angerichteten Schaden wiedergutzumachen.
Ausserdem zieht der Verleumder sich nach can. 1390 das Interdikt als Tatstrafe zu. [mehr…]
can. 977 Die Absolution des Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste Gebot ist ungültig, ausser in Todesgefahr.
Wichtig ist jedoch auch folgender canon, der wohl den Priester schützen will vor verleumderischer Behauptung:
can. 982 Wer bekennt, fälschlich einen unschuldigen Beichtvater bei der kirchlichen Autorität des Vergehens der im zusammenhang mit der Beichte geschehenen Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs bezichtigt zu haben, darf erst absolviert werden, wenn er vorher in aller Form die falsche Anzeige zurückgezogen hat und bereit ist, angerichteten Schaden wiedergutzumachen.
Ausserdem zieht der Verleumder sich nach can. 1390 das Interdikt als Tatstrafe zu. [mehr…]
Dienstag, 30. Mai 2006 10:59
sacerdos helveticus: turk
[v.d.Red.zens.]Der Sache nach tendiere ich zu turk und nicht zu Schüttel und Unterstützern.
Die beiden Regenten sind untragbar geworden und gehören für längere Zeit jeden kirchlichen Amtes enthoben. Früher besass die Kirche für solche Fälle Demeritenhäuser, das heisst Besserungsanstalten für Kleriker.
Durch ihr Verhalten haben diese der Kirche (auch ihrem Bischof Exz. Krenn) grossen Schaden zugefügt.
Durch ihre Gerichtsprozesse, die an einen Amoklauf erinnern , vergrössern ihn nur noch mehr.
Auch wenn z.B. Hw. Küchl sich nicht homosexuell betätigt haben sollte, so genügen meines Erachtens schon Partikularfreundschaften mit bestimmten Seminaristen und ein gemeinsamer Urlaub auf Mallorca mit einem Seminaristen um einen solchen Mann fristlos zu entlassen.
Wie steht es eigentlich mit dem Prälatentitel Hw. Küchls?
Er ist meines Wissens nicht Päpstlicher Prälat, sondern beansprucht diesen Titel wohl wegen seiner Propstwürde.
Ist die Propstei in Eisgarn jedoch „ruhendgestellt“ , wäre dann nicht auch der Prälatentitel „ruhend“ (ähnlich den Generalvikaren, die während ihrer Amtstitel den Monsignoretitel tragen dürfen)?
Was sagen die Kirchenrechtler? [mehr…]
Die beiden Regenten sind untragbar geworden und gehören für längere Zeit jeden kirchlichen Amtes enthoben. Früher besass die Kirche für solche Fälle Demeritenhäuser, das heisst Besserungsanstalten für Kleriker.
Durch ihr Verhalten haben diese der Kirche (auch ihrem Bischof Exz. Krenn) grossen Schaden zugefügt.
Durch ihre Gerichtsprozesse, die an einen Amoklauf erinnern , vergrössern ihn nur noch mehr.
Auch wenn z.B. Hw. Küchl sich nicht homosexuell betätigt haben sollte, so genügen meines Erachtens schon Partikularfreundschaften mit bestimmten Seminaristen und ein gemeinsamer Urlaub auf Mallorca mit einem Seminaristen um einen solchen Mann fristlos zu entlassen.
Wie steht es eigentlich mit dem Prälatentitel Hw. Küchls?
Er ist meines Wissens nicht Päpstlicher Prälat, sondern beansprucht diesen Titel wohl wegen seiner Propstwürde.
Ist die Propstei in Eisgarn jedoch „ruhendgestellt“ , wäre dann nicht auch der Prälatentitel „ruhend“ (ähnlich den Generalvikaren, die während ihrer Amtstitel den Monsignoretitel tragen dürfen)?
Was sagen die Kirchenrechtler? [mehr…]
Sonntag, 28. Mai 2006 12:36
sacerdos helveticus: Kritik am Opus Dei?
Dr. Heger hat vollkommen recht: Die körperliche Busse mit Bussgeisel und Bussgürtel o.ä,) war bei vielen
Orden und einzelnen Christen. selbstverständliche Praxis seit der Spätantike.
Man könnte vielleicht dem Opus Dei vorwerfen, dies für seine Numerariermitglieder mehr oder weniger verpflichtend zu machen, aber die körperliche Busse findet sich auch in manchen alten Ordensregeln, war also nicht nur selbstgewählte Abötung.
Ob man diese Form heute noch als zeitgemäss findet, ist eine andere Frage.
Auf jeden Fall sollten Kritiker aus der Tradition doch das Opus Dei wenigstens dafür loben, dass es in diesem Punkt die Tradition aufrechterhält, wenn es in anderen Bereichen (vor allem Liturgie) auch (zum Teil vielleicht mehr aus Gehorsam denn aus Überzeugung) gewisse Anpassungen eingeführt hat- dies wäre eine zumindest konsequente Haltung. [mehr…]
Man könnte vielleicht dem Opus Dei vorwerfen, dies für seine Numerariermitglieder mehr oder weniger verpflichtend zu machen, aber die körperliche Busse findet sich auch in manchen alten Ordensregeln, war also nicht nur selbstgewählte Abötung.
Ob man diese Form heute noch als zeitgemäss findet, ist eine andere Frage.
Auf jeden Fall sollten Kritiker aus der Tradition doch das Opus Dei wenigstens dafür loben, dass es in diesem Punkt die Tradition aufrechterhält, wenn es in anderen Bereichen (vor allem Liturgie) auch (zum Teil vielleicht mehr aus Gehorsam denn aus Überzeugung) gewisse Anpassungen eingeführt hat- dies wäre eine zumindest konsequente Haltung. [mehr…]
Donnerstag, 25. Mai 2006 22:09
sacerdos helveticus: seriöser Journalismus
Das neue Blatt „inside the vatican“ kenne ich noch nicht, habe es aber auf den Artikel von kreuz.net hin
bestellt.
Diese Zeitschrift fiel mir zwar einmal in den Auslagen beim Petersplatz auf, als ich Rom war .
„30 Tage“ oder „trenta giorni“ kenne ich etwas besser. Ich habe es zwar nicht abonniert, aber früher öfters gelesen.
Mir scheint es sich hierbei um ein sehr qualitätsvolles und seriöses Periodikum zu handeln.
Sicher: Nicht jeder mag den Chefredaktor Giulio Andreotti (mehrmaliger italienischer Ministerpräsident) sympathisch finden und das Blatt verleugnet auch nicht seine Nähe zur Bewegung „Communione e Liberazione“ (in Deutschland weniger bekannt und aktiv, in Italien schon). Ich fand aber viele wertvolle Artikel darin. So erinnere ich mich daran, dass dort Autoren, die die Spätdatierung der Evangelien in Frage stellten und damit die Apostolische Überlieferung verteidigten, schrieben und dass auch kritische Beiträge über die Ausrichtung der Liturgiereform des Zweiten Vatikanums erschienen.
Bezüglich „inside the vatican“ bringe ich dem dem Chefredaktor der deutschen Ausgabe Guido Horst, der auch in der Tagespost unabhängigen und seriösen Journalismus bietet, soviel Vertrauen entgegen, dass man sich nicht auf auf klerikale Gerüchte aus irgendwelchen vatikanischen Schreibstuben stützen wird, wie jemand im Forum wohl meinte, der reisserischen Journalismus befürchtete. [mehr…]
Diese Zeitschrift fiel mir zwar einmal in den Auslagen beim Petersplatz auf, als ich Rom war .
„30 Tage“ oder „trenta giorni“ kenne ich etwas besser. Ich habe es zwar nicht abonniert, aber früher öfters gelesen.
Mir scheint es sich hierbei um ein sehr qualitätsvolles und seriöses Periodikum zu handeln.
Sicher: Nicht jeder mag den Chefredaktor Giulio Andreotti (mehrmaliger italienischer Ministerpräsident) sympathisch finden und das Blatt verleugnet auch nicht seine Nähe zur Bewegung „Communione e Liberazione“ (in Deutschland weniger bekannt und aktiv, in Italien schon). Ich fand aber viele wertvolle Artikel darin. So erinnere ich mich daran, dass dort Autoren, die die Spätdatierung der Evangelien in Frage stellten und damit die Apostolische Überlieferung verteidigten, schrieben und dass auch kritische Beiträge über die Ausrichtung der Liturgiereform des Zweiten Vatikanums erschienen.
Bezüglich „inside the vatican“ bringe ich dem dem Chefredaktor der deutschen Ausgabe Guido Horst, der auch in der Tagespost unabhängigen und seriösen Journalismus bietet, soviel Vertrauen entgegen, dass man sich nicht auf auf klerikale Gerüchte aus irgendwelchen vatikanischen Schreibstuben stützen wird, wie jemand im Forum wohl meinte, der reisserischen Journalismus befürchtete. [mehr…]
Sonntag, 21. Mai 2006 22:24
sacerdos helveticus: Saboteur von Röschenz
Vom kirchlichen Recht her bestehen auf jeden Fall gegen Sabo genügend Gründe, die den Bischof berechtigen,
ihn seines Amtes zu entheben.
Da er nur Pfarradministrator ist, bedarf es gar nicht einmal des bei Pfarrern vorgesehenen formalisierten mehrstufigen kirchenrechtlichen Verfahrens, sondern er kann vom Bischof direkt abgesetzt werden.
Ein Priester, der in der Öffentlichkeit gegen den Bischof agitiert und ihn zum Ungehorsam auffordert, kann bei Uneinsichtigkeit mit kirchlichen Strafen belegt werden. [mehr…]
Da er nur Pfarradministrator ist, bedarf es gar nicht einmal des bei Pfarrern vorgesehenen formalisierten mehrstufigen kirchenrechtlichen Verfahrens, sondern er kann vom Bischof direkt abgesetzt werden.
Ein Priester, der in der Öffentlichkeit gegen den Bischof agitiert und ihn zum Ungehorsam auffordert, kann bei Uneinsichtigkeit mit kirchlichen Strafen belegt werden. [mehr…]
Sonntag, 21. Mai 2006 21:53
sacerdos helveticus: Propstei Eisgarn
Wie turk erwähnt, wurde von S.Exz. Klaus Küng die Propstei Eisgarn mit ihrem Propst Küchl „ruhendgestellt“.
Wer weiss etwas genaueres, wie dies zur Zeit sich darstellt?
Ich erinnere mich, dass Küchl die Massnahmen nicht akzeptieren wollte (Entfernung von Eisgarn sowie Auferlegung einer Auszeit mit geistlicher Begleitung) und dass damals berichtet wurde , die Pfarrei Eisgarn (der Propst ist auch zugleich Pfarrer) stünde zu ihrem Seelsorger.
Zu Unschuldsvermutungen Schüttels:
Meines Erachtens haben auch Subregenten genauso wie Regenten als Verantwortliche in der Priesterausbildung Vorbilder zu sein und nicht mit Seminaristen herumzuzechen und sich zu umarmen.
Bezüglich des Regens genügt es meines Erachtens schon als Entlassungsgrund, wenn ein solcher mit einem einzelnen Seminaristen privat nach Mallorca in den Urlaub fährt, wie Küchl dies getan hat.
Ein Regens hat zu keinem Seminaristen „Partikularfreundschaften“ zu pflegen, sonst ist ein solcher untragbar.
Wirkt Küchl aktuell noch in Eisgarn?
Die Homepage der Propstei wurde seit Verhängung der Masssnahme scheinbar nicht geändert.
Wer von den mit St. Pölten besser Vertrauten weiss etwas Genaueres? [mehr…]
Wer weiss etwas genaueres, wie dies zur Zeit sich darstellt?
Ich erinnere mich, dass Küchl die Massnahmen nicht akzeptieren wollte (Entfernung von Eisgarn sowie Auferlegung einer Auszeit mit geistlicher Begleitung) und dass damals berichtet wurde , die Pfarrei Eisgarn (der Propst ist auch zugleich Pfarrer) stünde zu ihrem Seelsorger.
Zu Unschuldsvermutungen Schüttels:
Meines Erachtens haben auch Subregenten genauso wie Regenten als Verantwortliche in der Priesterausbildung Vorbilder zu sein und nicht mit Seminaristen herumzuzechen und sich zu umarmen.
Bezüglich des Regens genügt es meines Erachtens schon als Entlassungsgrund, wenn ein solcher mit einem einzelnen Seminaristen privat nach Mallorca in den Urlaub fährt, wie Küchl dies getan hat.
Ein Regens hat zu keinem Seminaristen „Partikularfreundschaften“ zu pflegen, sonst ist ein solcher untragbar.
Wirkt Küchl aktuell noch in Eisgarn?
Die Homepage der Propstei wurde seit Verhängung der Masssnahme scheinbar nicht geändert.
Wer von den mit St. Pölten besser Vertrauten weiss etwas Genaueres? [mehr…]
Freitag, 19. Mai 2006 23:50
sacerdos helveticus: Klare Sache!
Die von einem Firmpaten verlangten Voraussetungen sind klar, es sind die gleichen, wie sie von einem Taufpaten
verlangt werden. Das Kirchenrecht (CIC cann. 893 u. 874) verlangt u.a. Folgendes:
-Mindestalter 16 Jahre (Bischöfe können ein höheres Alter festsetzen, Taufspender kann hier Ausnahme zulassen)
-Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und Empfang der Erstkommunion und Firmung
-er muss „ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.“(can. 874, 3)
-Freisein von kanonischen Strafen
-er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
Betr.: Zugehörigkeit zur katholischen Kirche: Da bei der Taufe in der Regel eine Patin und ein Pate bestellt wird, aber eigentlich eine Person genügt, ist es bei der Taufe möglich, einen Katholiken als Paten oder Patin zu nehmen sowie zusätzlich einen nichtkatholischen Christen, der dann aber nur Taufzeuge ist (als solcher auch im Taufbuch einzutragen). [mehr…]
-Mindestalter 16 Jahre (Bischöfe können ein höheres Alter festsetzen, Taufspender kann hier Ausnahme zulassen)
-Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und Empfang der Erstkommunion und Firmung
-er muss „ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.“(can. 874, 3)
-Freisein von kanonischen Strafen
-er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
Betr.: Zugehörigkeit zur katholischen Kirche: Da bei der Taufe in der Regel eine Patin und ein Pate bestellt wird, aber eigentlich eine Person genügt, ist es bei der Taufe möglich, einen Katholiken als Paten oder Patin zu nehmen sowie zusätzlich einen nichtkatholischen Christen, der dann aber nur Taufzeuge ist (als solcher auch im Taufbuch einzutragen). [mehr…]
Sonntag, 14. Mai 2006 19:08
sacerdos helveticus: Murx ohne Ende?
Karl Murx macht seinem Namen wiederum alle Ehre!
Die Exkommunikation auf unbewilligte Bibelausgaben aus dem Kirchenrecht von 1917 ist spätestens seit dem Inkrafttreten des neuen CIC 1983 obsolet. Die Exkommunikation für unbefugte Kommentierung bzw. Herausgabe von Texten des Tridentinum wohl schon viel länger (im CIC 1917 nicht enthalten und damit als weggefallen zu betrachten; Vgl. can 6 Art. 5 CIC 1917)
Nicht jede Exkommunikation gehört zum Schutz des Glaubensgutes, es gab auch viele Androhungen und Verhängungen von Kirchenstrafen aus rein disziplinären Gründen und diese sind natürlich zeitbedingt.
Wahrscheinlich haben für Karl Murx die „unnormalen Zeitverhältnisse“ innerhalb der Kirche schon lange vor dem Vaticanum II begonnen, mindestens müssen sie aber zur Zeit des Inkrafttretens des CIC 1917 schon vorhanden gewesen sein.
Eine neue Variante des Sedisvakantismus?
[mehr…]
Die Exkommunikation auf unbewilligte Bibelausgaben aus dem Kirchenrecht von 1917 ist spätestens seit dem Inkrafttreten des neuen CIC 1983 obsolet. Die Exkommunikation für unbefugte Kommentierung bzw. Herausgabe von Texten des Tridentinum wohl schon viel länger (im CIC 1917 nicht enthalten und damit als weggefallen zu betrachten; Vgl. can 6 Art. 5 CIC 1917)
Nicht jede Exkommunikation gehört zum Schutz des Glaubensgutes, es gab auch viele Androhungen und Verhängungen von Kirchenstrafen aus rein disziplinären Gründen und diese sind natürlich zeitbedingt.
Wahrscheinlich haben für Karl Murx die „unnormalen Zeitverhältnisse“ innerhalb der Kirche schon lange vor dem Vaticanum II begonnen, mindestens müssen sie aber zur Zeit des Inkrafttretens des CIC 1917 schon vorhanden gewesen sein.
Eine neue Variante des Sedisvakantismus?
Freitag, 28. April 2006 19:23
sacerdos helveticus: monsignori?
Ob Hw. Schmitz oder Hw. Wach Monsignori sind, müsste dem Päpstlichen Jahrbuch, dem Annuario Pontificio,
das der Vatikan jährlich herausgibt zu entnehmen sein. Ich habe es gerade nicht zur Hand.
Was Hw. Wach angeht, so hörte ich vor mehreren Jahren einmal, er sei Ehrendomherr irgendeiner Diözese und dürfe auf Grund dieses Titels sich gewisser Kleidungsprivilegien erfreuen. Der Titel Msgr. dürfte ihm aber damit nicht automatisch zukommen.
Wenn jemand nähere Informationen besitzt, wäre ich gerne daran interessiert (hier im Forum oder per E-Mail).
Was hat es mit dem erwähnten Brief der Religiosenkongregation auf sich? Verbietet dieser Brief Hw. Wach das Tragen dieses Titels oder ist es ein argumentum e silentio, weil der Brief z.B. an ihn adressiert ist ohne den Monsignoretitel zu erwähnen? [mehr…]
Was Hw. Wach angeht, so hörte ich vor mehreren Jahren einmal, er sei Ehrendomherr irgendeiner Diözese und dürfe auf Grund dieses Titels sich gewisser Kleidungsprivilegien erfreuen. Der Titel Msgr. dürfte ihm aber damit nicht automatisch zukommen.
Wenn jemand nähere Informationen besitzt, wäre ich gerne daran interessiert (hier im Forum oder per E-Mail).
Was hat es mit dem erwähnten Brief der Religiosenkongregation auf sich? Verbietet dieser Brief Hw. Wach das Tragen dieses Titels oder ist es ein argumentum e silentio, weil der Brief z.B. an ihn adressiert ist ohne den Monsignoretitel zu erwähnen? [mehr…]
Freitag, 28. April 2006 00:53
sacerdos helveticus: Vernunft annehmen!
Warum kann eine (eigensinnige) 84-jährige Schwester nicht Vernunft annehmen?
Über welche Insiderkenntnisse verfügt Gotthard, dass er den Grund, dass die Schwestern sich der Schliessung ihres Klosters widersetzen, bei dieser älteren Konventualin sieht?
In den mir vorliegenden Artikeln (ich verfüge halt nur über die verschiedenen Meldungen von kreuz.net in dieser Sache) habe ich nirgends auch nur den leisesten Anhaltspunkt dafür gefunden, dass es nur oder vorwiegend jene ältere Schwester ist, von der der Widerstand ausgeht?
Im neuen Artikel von kreuz.net wird stattdessen immer auf Aussagen der Subpriorin Bezug genommen. Diese ist nur wenig über dem doch recht eindrucksvollen Durchschnittsalter von 50 Jahren.
Es ist schon eigenartig, dass Gotthard, der sonst immer zur Stelle ist und beispielsweise Misstände in doctrina etin liturgiciswenn nicht gutheisst so doch bagatellisiert, hier auf einmal als Bannerträger des Gehorsams auftritt.
Apropos Nigeria!
Vielleicht sollte Gotthard einmal ein time-out in Nigeria nehmen und zwar vorzugsweise in einer Gegend, in der der Zugang zum Internet suboptimal ist. [mehr…]
Über welche Insiderkenntnisse verfügt Gotthard, dass er den Grund, dass die Schwestern sich der Schliessung ihres Klosters widersetzen, bei dieser älteren Konventualin sieht?
In den mir vorliegenden Artikeln (ich verfüge halt nur über die verschiedenen Meldungen von kreuz.net in dieser Sache) habe ich nirgends auch nur den leisesten Anhaltspunkt dafür gefunden, dass es nur oder vorwiegend jene ältere Schwester ist, von der der Widerstand ausgeht?
Im neuen Artikel von kreuz.net wird stattdessen immer auf Aussagen der Subpriorin Bezug genommen. Diese ist nur wenig über dem doch recht eindrucksvollen Durchschnittsalter von 50 Jahren.
Es ist schon eigenartig, dass Gotthard, der sonst immer zur Stelle ist und beispielsweise Misstände in doctrina etin liturgiciswenn nicht gutheisst so doch bagatellisiert, hier auf einmal als Bannerträger des Gehorsams auftritt.
Apropos Nigeria!
Vielleicht sollte Gotthard einmal ein time-out in Nigeria nehmen und zwar vorzugsweise in einer Gegend, in der der Zugang zum Internet suboptimal ist. [mehr…]
Donnerstag, 27. April 2006 23:03
sacerdos helveticus: Unterstellungen!
Klingt da schon wieder der kreuz.net-typische Verdacht einer boshaften modernistischen Verschwörung von
freimaurerisch durchsetzten kirchlichen Obrigkeiten durch?
Woher dieser aggressive Unterton, Frau Berben?
Ich habe nur die Frage gestellt, wer ein Interesse an der Auflösung des Klosters haben sollte, dass m.E. personell und scheinbar auch finanziell gesichert ist.
Diese Frage ist durchaus nicht rhetorisch gemeint gewesen, sondern mich erstaunt wirklich die Vehemenz mit der man das Kloster schliessen will! [mehr…]
Woher dieser aggressive Unterton, Frau Berben?
Ich habe nur die Frage gestellt, wer ein Interesse an der Auflösung des Klosters haben sollte, dass m.E. personell und scheinbar auch finanziell gesichert ist.
Diese Frage ist durchaus nicht rhetorisch gemeint gewesen, sondern mich erstaunt wirklich die Vehemenz mit der man das Kloster schliessen will! [mehr…]
Donnerstag, 27. April 2006 22:30
sacerdos helveticus: Nachwuchsprobleme?
Es ist eigenartig, wenn behauptet wird, dass Kloster sei nicht mehr existenzfähig wegen Nachwuchsmangel,
zugleich aber der Eintritt von jungen Schwestern von den Ordensoberen in Rom und vom Bischof von Aachen
verhindert wird. Auch andere Klöster in unseren Breitengraden können ja nur durch „zugereiste“ Schwestern
aus den anderen Ländern (Z.B. Indien, Philippinen) weiterbestehen.
Der Konvent, wie er zur Zeit aus 4 Schwestern besteht, könnte doch durchaus lebensfähig sein.
Recht alt (über 80) ist ja nur eine Schwester von 4 .
In anderen Konventen ist der Anteil der alten und nicht selten pflegebedürftigen Schwestern oft viel höher, nicht selten so hoch, dass Laienkräfte zur Pflege eingestellt werden müssen.
Wenn vielleicht noch eine oder zwei jüngere Schwestern aus anderen Ländern hinzukommen dürften, wäre das Kloster wohl keinesfalls in der Existenz bedroht.
Wenn man die polnische Schwester und die Novizin mitzählt, so weisen die 4 zur Zeit im Kloster lebenden Schwestern übrigens einen gar nicht schlechten Altersdurchschnitt auf: 50 Jahre.
Warum gibt man den Schwestern keine Chance?
Wer hat ein Interesse daran, das auch finanziell gesunde Kloster „dichtzumachen“? [mehr…]
Der Konvent, wie er zur Zeit aus 4 Schwestern besteht, könnte doch durchaus lebensfähig sein.
Recht alt (über 80) ist ja nur eine Schwester von 4 .
In anderen Konventen ist der Anteil der alten und nicht selten pflegebedürftigen Schwestern oft viel höher, nicht selten so hoch, dass Laienkräfte zur Pflege eingestellt werden müssen.
Wenn vielleicht noch eine oder zwei jüngere Schwestern aus anderen Ländern hinzukommen dürften, wäre das Kloster wohl keinesfalls in der Existenz bedroht.
Wenn man die polnische Schwester und die Novizin mitzählt, so weisen die 4 zur Zeit im Kloster lebenden Schwestern übrigens einen gar nicht schlechten Altersdurchschnitt auf: 50 Jahre.
Warum gibt man den Schwestern keine Chance?
Wer hat ein Interesse daran, das auch finanziell gesunde Kloster „dichtzumachen“? [mehr…]
Donnerstag, 27. April 2006 22:07
sacerdos helveticus: Roma locuta?
Habe die kreuz.net-Meldung vom Januar noch einmal angeschaut. Dort wurde die Meldung gebracht, dass der
Auflösungsbeschluss des Aachener Bischofs und der Ordensoberen in Rom von der vatikanischen Religiosenkongragation
(in jenem Artikel Ordenskongregation genannt) bestätigt wurde.
Dann hat wahrscheinlich ein Rekurs an dieselbe Stellle keinen grossen Sinn, ausser es lägen neue Fakten vor.
Man könnte natürlich darum bitten, auf die Entscheidung zurückzukommen. Führt dies nicht zum Erfolg, kann man vielleicht an weitere Instanzen gelangen.
Den Schwestern wäre jedenfalls zu empfehlen, einen guten Kirchenrechtler (möglichst auch im Spezialgebiet Ordensrecht bewandert) beizuziehen, der sie berät.
Vielleicht wäre Prof. Dr. Georg May aus Mainz bereit zu helfen! [mehr…]
Dann hat wahrscheinlich ein Rekurs an dieselbe Stellle keinen grossen Sinn, ausser es lägen neue Fakten vor.
Man könnte natürlich darum bitten, auf die Entscheidung zurückzukommen. Führt dies nicht zum Erfolg, kann man vielleicht an weitere Instanzen gelangen.
Den Schwestern wäre jedenfalls zu empfehlen, einen guten Kirchenrechtler (möglichst auch im Spezialgebiet Ordensrecht bewandert) beizuziehen, der sie berät.
Vielleicht wäre Prof. Dr. Georg May aus Mainz bereit zu helfen! [mehr…]
Donnerstag, 27. April 2006 20:36
sacerdos helveticus: Kompetenzfrage
Ich bin kein Experte für Ordensrecht.
Zuerst ist aber zu fragen, ob es sich um einen Konvent päpstlichen oder bischöflichen Rechts handelt.
Der erwähnte Auflösungsbeschluss ist von der Diözese ergangen aber scheinbar hat auch die Ordensleitung der Karmeliter in Rom ihre Zustimmung geben müssen.
Andererseits aber wird im heutigen Artikel erwähnt, bei den Karmelitinnen sei jedes Kloster autonom. Dann hätte die Ordensleitung in Rom mehr eine repräsentative Funktion.
Auf jeden Fall können die Schwestern gegen die ergangene Entscheidung Rekurs einlegen bei den zuständigen vatikanischen Stellen. Dies vor allem, wenn der Eindruck besteht, die Entscheidung sei willkürlich gewesen oder die Ordensleitung in Rom sei nicht richtig informiert gewesen.
In Rom wäre wohl die vatikanische Religiosenkongregation Beschwerdeinstanz.
Auf jeden Fall wäre die Beschreitung des Rechtsweges (Rekurs an vatikanische Stellen) keine Verletzung der Gehorsamspflicht. Den es ist ja eine wichtige Funktion der kirchlichen Rechtsordnung, die Schwachen vor Willkür und falscher Amtsausübung zu schützen.
(So ist auch die Anzeige liturgischer Missstände -i.d.R. nach erfolglosem Gespräch mit den Verantwortlichen am Ort- bei den zuständigen Stellen keine Denunziazion, sondern soll dem einfachen Gläubigen helfen, sein Recht auf authentische Sakramentenspendung und Verkündigung des Gotteswortes zu sichern.) [mehr…]
Zuerst ist aber zu fragen, ob es sich um einen Konvent päpstlichen oder bischöflichen Rechts handelt.
Der erwähnte Auflösungsbeschluss ist von der Diözese ergangen aber scheinbar hat auch die Ordensleitung der Karmeliter in Rom ihre Zustimmung geben müssen.
Andererseits aber wird im heutigen Artikel erwähnt, bei den Karmelitinnen sei jedes Kloster autonom. Dann hätte die Ordensleitung in Rom mehr eine repräsentative Funktion.
Auf jeden Fall können die Schwestern gegen die ergangene Entscheidung Rekurs einlegen bei den zuständigen vatikanischen Stellen. Dies vor allem, wenn der Eindruck besteht, die Entscheidung sei willkürlich gewesen oder die Ordensleitung in Rom sei nicht richtig informiert gewesen.
In Rom wäre wohl die vatikanische Religiosenkongregation Beschwerdeinstanz.
Auf jeden Fall wäre die Beschreitung des Rechtsweges (Rekurs an vatikanische Stellen) keine Verletzung der Gehorsamspflicht. Den es ist ja eine wichtige Funktion der kirchlichen Rechtsordnung, die Schwachen vor Willkür und falscher Amtsausübung zu schützen.
(So ist auch die Anzeige liturgischer Missstände -i.d.R. nach erfolglosem Gespräch mit den Verantwortlichen am Ort- bei den zuständigen Stellen keine Denunziazion, sondern soll dem einfachen Gläubigen helfen, sein Recht auf authentische Sakramentenspendung und Verkündigung des Gotteswortes zu sichern.) [mehr…]
Dienstag, 25. April 2006 12:57
sacerdos helveticus: Tarnkappen-Organisation?
Habe auf der Homepage der von Athanasius erwähnten Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung
nachgeschaut.
Die Namen der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates sagen mir als Nichtösterreicher nichts.
Wo liegt das Problem? [mehr…]
Die Namen der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates sagen mir als Nichtösterreicher nichts.
Wo liegt das Problem? [mehr…]
Donnerstag, 20. April 2006 09:02
sacerdos helveticus: Kathedra-Altar
Die Frage von Bonjour an Abbe Busse ist berechtigt. Die von Institoris verlinkten Bilder zeigen eindutig,
dass sich vorher vor der Kathedra Berninis ein Altar befand, der nun nicht mehr dort ist.
Es ist jedoch denkbar, dass dieser Altar nicht im eigentlichen Sinne „herausgerissen“ wurde, weil er nicht mit der Wand verbunden war, sondern fortgetragen werden konnte.
Wem ist Genaueres bekannt? [mehr…]
Es ist jedoch denkbar, dass dieser Altar nicht im eigentlichen Sinne „herausgerissen“ wurde, weil er nicht mit der Wand verbunden war, sondern fortgetragen werden konnte.
Wem ist Genaueres bekannt? [mehr…]
Dienstag, 18. April 2006 22:15
sacerdos helveticus: Thema getroffen, nicht verfehlt!
res secundae hat keineswegs das Thema verfehlt, wie Wiener meint, sondern auf etwas durchaus Richtiges hingewiesen: Die gemeinsame Wurzel der Tolerierung bis Unterstützung von Donum Vitae im Bereich der deutschen Diözesen und des Gewährenlassens homosexueller Priester ist einfach die Tatsache, das viele Bischöfe einfach ihr Wächteramt (über den Glauben , die Sitten und die Disziplin der Kirche) nicht mehr sehr ernst nehmen. Schon ihre Berufsbezeichnung müsste ihnen den Weg weisen: Bekanntlich kommt das Wort Bischof ja vom griechischen „episkopos“, was „Aufseher“ bedeutet. [mehr…]
Dienstag, 18. April 2006 12:36
sacerdos helveticus: Cathedra Petri
Die Cathedra Petri steht durchaus im Petersdom und nicht -wie Maledica behauptet- im Lateran.
Mit Cathedra Petri ist nämlich -wie aus der Frage klar hervorging- das Monument Berninis gemeint, das sich in der Apsis des Petersdomes befindet. Ohne auf wissenschaftliche Kontroversen eingehen zu wollen, hier nur so viel: Bernini hat in dieses Monument der Renaissancezeit die „Cathedra Petri“ integriert, die vielleicht aus byzantinischer Zeit stammt und der Überlieferung gemäss Teile der Cathedra des Apostels Petrus enthält. Das Monument Berninis ist also gewissermassen ein gewaltiges Reliquiar.
Unter diesem Monument Berninis befindet sich heute ein Altar versus populum, an dem jene grösseren Messfeiern stattzufinden pflegen, die nicht am Papstaltar, dem mit Baldachin gekrönten Altar in der Vierung (ebenfalls von Bernini) , gehalten werden (am Papstaltar des Petersdomes und der übrigen Patriarchalbasiliken Roms darf nur der Papst oder ein von ihm delegierter Prälat zelebrieren). [mehr…]
Mit Cathedra Petri ist nämlich -wie aus der Frage klar hervorging- das Monument Berninis gemeint, das sich in der Apsis des Petersdomes befindet. Ohne auf wissenschaftliche Kontroversen eingehen zu wollen, hier nur so viel: Bernini hat in dieses Monument der Renaissancezeit die „Cathedra Petri“ integriert, die vielleicht aus byzantinischer Zeit stammt und der Überlieferung gemäss Teile der Cathedra des Apostels Petrus enthält. Das Monument Berninis ist also gewissermassen ein gewaltiges Reliquiar.
Unter diesem Monument Berninis befindet sich heute ein Altar versus populum, an dem jene grösseren Messfeiern stattzufinden pflegen, die nicht am Papstaltar, dem mit Baldachin gekrönten Altar in der Vierung (ebenfalls von Bernini) , gehalten werden (am Papstaltar des Petersdomes und der übrigen Patriarchalbasiliken Roms darf nur der Papst oder ein von ihm delegierter Prälat zelebrieren). [mehr…]
Montag, 10. April 2006 12:43
sacerdos helveticus: Schizophren?
Die Bemerkung der Beobachterin, wonach die „Einweihung“ (Segnung) eines Hotels oder eines Restaurants
durch einen Priester „schizophren“ sein sollte, verstehe ich nicht!
Meint Beobachterin dies generell, so muss ich Einspruch erheben oder nur im konkreten Fall, wo jemand, der einen Priester zur Segnung eines Hotels einweiht, nachher eine obszöne Party darin abhält, wirklich schizophren oder sonstwie gestört zu sein scheint.
Generell aber ist es durchaus nicht abwegig, ein Hotel zu segnen, wie man auch ein privates Haus, Schulhäuser, Werkstätten, Eisenbahnstrecken, Kläranlagen u.s.w. einweihen kann und die Vornahme eines solchen Ritus, wenn sie nicht aus reiner Gewohnheit geschieht, zu loben ist.
Unsere Vorfahren wussten noch:
„An Gottes Segen ist alles gelegen“! [mehr…]
Meint Beobachterin dies generell, so muss ich Einspruch erheben oder nur im konkreten Fall, wo jemand, der einen Priester zur Segnung eines Hotels einweiht, nachher eine obszöne Party darin abhält, wirklich schizophren oder sonstwie gestört zu sein scheint.
Generell aber ist es durchaus nicht abwegig, ein Hotel zu segnen, wie man auch ein privates Haus, Schulhäuser, Werkstätten, Eisenbahnstrecken, Kläranlagen u.s.w. einweihen kann und die Vornahme eines solchen Ritus, wenn sie nicht aus reiner Gewohnheit geschieht, zu loben ist.
Unsere Vorfahren wussten noch:
„An Gottes Segen ist alles gelegen“! [mehr…]
Samstag, 8. April 2006 18:37
sacerdos helveticus: Ecclesia Dei
Radio Vatikan meldete heute die Ernennung von 3 neuen Mitglieder der päpstlichen Kommission Ecclesia Dei:Kardinal Levada, Präfakt der Glaubenskongragation und die Erzbischöfe von Bordeuax und Toledo. [mehr…]
Sonntag, 2. April 2006 11:19
sacerdos helveticus: Priesterüberschuss
Gotthard behauptet, es gebe kein Land mit Priesterüberschuss.
Immerhin gibt es doch einige Länder, die so viele Priester zur Verfügung haben, dass die Bischöfe ihre Priester beispielsweise für den Dienst in europäischen Diözesen zur Verfügung stellen können (z.B. Indien).
Manchmal hat man jedoch auch den Eindruck, dass diese Priester auch deshalb nach Europa geschickt werden, damit sie dort finanzielle Mittel für ihre Heimatdiözesen oder Ordensgemeinschaften „einwerben“. Dies ist sicher nicht illegitim, wird aber scheinbar manchmal übertrieben.
Ein Land, das jedoch absolut Priesterüberschuss besitzt, ist das Fürstentum Liechtenstein (bekanntlich ein souveräner Staat!). Zwar stammen nicht alle Priester der Erzdiözese Vaduz aus Liechtenstein, sie sind jedoch dort inkardiniert und prinzipiell zum Dienst in ihrer Diözese bereit.
Alle Pfarreien sind mit überwiegend jüngeren Priestern besetzt, manche Kaplaneien konnten wieder neu besetzt werden und etliche Priester sind für den Dienst in anderen Diözesen freigestellt geben worden (D, A, CH). Jedes Jahr gibt es Priesterweihen und eine der Hauptbeschäftigungen des Generalvikars scheint es zu sein, mit anderen Diözesen zu verhandeln, denen diese Priester (wenigstens zeitweise) zur Verfügung gestellt werden können.
Also doch ein Land mit Priesterüberschuss und dass auch noch mitten in Europa!! [mehr…]
Immerhin gibt es doch einige Länder, die so viele Priester zur Verfügung haben, dass die Bischöfe ihre Priester beispielsweise für den Dienst in europäischen Diözesen zur Verfügung stellen können (z.B. Indien).
Manchmal hat man jedoch auch den Eindruck, dass diese Priester auch deshalb nach Europa geschickt werden, damit sie dort finanzielle Mittel für ihre Heimatdiözesen oder Ordensgemeinschaften „einwerben“. Dies ist sicher nicht illegitim, wird aber scheinbar manchmal übertrieben.
Ein Land, das jedoch absolut Priesterüberschuss besitzt, ist das Fürstentum Liechtenstein (bekanntlich ein souveräner Staat!). Zwar stammen nicht alle Priester der Erzdiözese Vaduz aus Liechtenstein, sie sind jedoch dort inkardiniert und prinzipiell zum Dienst in ihrer Diözese bereit.
Alle Pfarreien sind mit überwiegend jüngeren Priestern besetzt, manche Kaplaneien konnten wieder neu besetzt werden und etliche Priester sind für den Dienst in anderen Diözesen freigestellt geben worden (D, A, CH). Jedes Jahr gibt es Priesterweihen und eine der Hauptbeschäftigungen des Generalvikars scheint es zu sein, mit anderen Diözesen zu verhandeln, denen diese Priester (wenigstens zeitweise) zur Verfügung gestellt werden können.
Also doch ein Land mit Priesterüberschuss und dass auch noch mitten in Europa!! [mehr…]
Sonntag, 26. März 2006 00:41
sacerdos helveticus: Veräusserung von Reliquien
Es wäre zu untersuchen, ob das im kanonischen Recht verankerte Verbot, Reliquien zu verkaufen auch für
sogenannte „Berührungsreliquien“ gilt.
Auch mir scheint es sich im konkreten Fall trotz Authentik durch den Vizepostulator der Causa eher um ein Souvenir als um eine Reliquie stricto sensu zu handeln.
Im Übrigen verbietet das Kirchenrecht nur den Verkauf von Reliquie, nicht dessen Kauf („sacras reliquias vendere nefas est“). Dies scheint mir nicht spitzfindig zu sein, sondern von besonderer Bedeutung, da jemand, der zum Beispiel bei einer Auktion oder einem Trödler Reliquien kauft, um sie vor Profanierung zu bewahren, vom Verbot nicht betroffen ist. Er täte wohl im Gegenteil ein gutes Werk. [mehr…]
Auch mir scheint es sich im konkreten Fall trotz Authentik durch den Vizepostulator der Causa eher um ein Souvenir als um eine Reliquie stricto sensu zu handeln.
Im Übrigen verbietet das Kirchenrecht nur den Verkauf von Reliquie, nicht dessen Kauf („sacras reliquias vendere nefas est“). Dies scheint mir nicht spitzfindig zu sein, sondern von besonderer Bedeutung, da jemand, der zum Beispiel bei einer Auktion oder einem Trödler Reliquien kauft, um sie vor Profanierung zu bewahren, vom Verbot nicht betroffen ist. Er täte wohl im Gegenteil ein gutes Werk. [mehr…]
Donnerstag, 23. März 2006 12:01
sacerdos helveticus: Kirchenrechtsquellen
Auch den neuen Codex Iuris Canonici von 1983 gibt es in einer Ausgabe mit Quellenangaben.
Das Werk heisst: Codex Iuris Canonici fontium annotatione et indice analytico-alphabetico auctus.
Es wurde 1989 von der Vatikanischen Buchhandlung (Libreria Editrice Vaticana) herausgegeben.
Es sollte immer noch erhältlich sein. [mehr…]
Das Werk heisst: Codex Iuris Canonici fontium annotatione et indice analytico-alphabetico auctus.
Es wurde 1989 von der Vatikanischen Buchhandlung (Libreria Editrice Vaticana) herausgegeben.
Es sollte immer noch erhältlich sein. [mehr…]
Montag, 13. März 2006 11:31
sacerdos helveticus: Traditionalisten als Volksfreunde
Was den in Frage stehenden Text der Enzyklika „Notre charge apostolique“ von 1910 angeht, so hat der Hl.
Piux X. in der Tat den Begriff „Traditionalisten“ verwendet.
Hier das Zitat: „car les vrais amis du peuple ne sont ni révolutionnaires ni novateurs, mais traditionalistes.“
Um zu verstehe, was er damit gemeint hat, müsste man den gesamten Text der Enzyklika analysieren.
Immerhin handelt es sich ja um eine päpstliche Verlautbarung über eine politische Angelegenheit und nicht eine Frage der Glaubenslehre. [mehr…]
Hier das Zitat: „car les vrais amis du peuple ne sont ni révolutionnaires ni novateurs, mais traditionalistes.“
Um zu verstehe, was er damit gemeint hat, müsste man den gesamten Text der Enzyklika analysieren.
Immerhin handelt es sich ja um eine päpstliche Verlautbarung über eine politische Angelegenheit und nicht eine Frage der Glaubenslehre. [mehr…]
Dienstag, 7. März 2006 10:51
sacerdos helveticus: Mutiges Wort
Kardinal Barragan gebührt grosses Lob, dass er die Sache so klar auf den Punkt gebracht hat.
Die Kirche hat den Weg, der zum Ewigen Leben führt zu lehren und vor dem Weg, der ins Verderben führt zu warnen. Jeder Mensch ist aufgefordert zu wählen.
Schon im Altemn Testament wurde dies ähnlich ausgedrückt: „Leben oder Tod lege ich dir vor, Segen oder Fluch. Wähle das Leben!“ [mehr…]
Die Kirche hat den Weg, der zum Ewigen Leben führt zu lehren und vor dem Weg, der ins Verderben führt zu warnen. Jeder Mensch ist aufgefordert zu wählen.
Schon im Altemn Testament wurde dies ähnlich ausgedrückt: „Leben oder Tod lege ich dir vor, Segen oder Fluch. Wähle das Leben!“ [mehr…]
Montag, 6. März 2006 20:01
sacerdos helveticus: Grammatikalisches
Robert Kettelhohn behauptet, die Anrede im Deutschen vertrage keinen Artikel und moniert deshalb die Anrufung
der Allerheiligenlitanei „Heiliger Johannes der Täufer, bitte für uns“. Dass auch der von ihm gemachte
Vorschlag „Heiliger Täufer Johannes, bitte für uns“ möglich und verständlich ist, ist plausibel.
Was aber mit den Anrufungen bei den Heilgen, die beispielsweise den Beinamen „der Grosse“ tragen?
Wie müsste es dann heissen statt „Heiliger Leo der Grosse“? [mehr…]
Was aber mit den Anrufungen bei den Heilgen, die beispielsweise den Beinamen „der Grosse“ tragen?
Wie müsste es dann heissen statt „Heiliger Leo der Grosse“? [mehr…]
sacerdos helveticus: Gabenprozession
Ob die Wiedereinführung der Gabenprozession im Gefolge der jüngsten Liturgiereform eine glückliche
Sache war, darüber kann man verschiedener Meinung sein. Bei den Papstmessen macht sie durchaus einen
gewissen Eindruck.
Nicht vergessen werden darf, dass die bei uns übliche Kollekte während des Offertoriums ein Relikt des altchristlichen Opferganges ist. Damals brachten die Gläubigen selbst die für die Feier der Eucharistie notwendige Materie und auch Gaben für die Armen zur Eucharistiefeier mit. An manchen Orten hielt sich auch bis in unssre Tage gerade bei Totenmessen eine Form des Opferganges, bei der die Gläubigen ihr Geldopfer zu den Altarschranken bringen.
Eine spezielle Form der Gabenprozession kannte der überlieferte Ritus der Heiligsprechung. Bei der dem Akt folgenden Papstmesse wurden seit dem Mittelalter besondere Gaben zum Altar getragen (Kerzen, Wein, Brot und Vögel).
Wahrscheinlich knüpte man bei der Wiederbelebung dieses Brauches hieran an.
Die Gefahr ist, dass der Ritus leicht unernst wird, und vom eigentlichen Geschehen ablenkt, wenn alles und jedes zum Altar getragen wird, das kaum eine Beziehung zum Heiligen Opfer hat. [mehr…]
Nicht vergessen werden darf, dass die bei uns übliche Kollekte während des Offertoriums ein Relikt des altchristlichen Opferganges ist. Damals brachten die Gläubigen selbst die für die Feier der Eucharistie notwendige Materie und auch Gaben für die Armen zur Eucharistiefeier mit. An manchen Orten hielt sich auch bis in unssre Tage gerade bei Totenmessen eine Form des Opferganges, bei der die Gläubigen ihr Geldopfer zu den Altarschranken bringen.
Eine spezielle Form der Gabenprozession kannte der überlieferte Ritus der Heiligsprechung. Bei der dem Akt folgenden Papstmesse wurden seit dem Mittelalter besondere Gaben zum Altar getragen (Kerzen, Wein, Brot und Vögel).
Wahrscheinlich knüpte man bei der Wiederbelebung dieses Brauches hieran an.
Die Gefahr ist, dass der Ritus leicht unernst wird, und vom eigentlichen Geschehen ablenkt, wenn alles und jedes zum Altar getragen wird, das kaum eine Beziehung zum Heiligen Opfer hat. [mehr…]
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