Freitag, 29. Juli 2005 23:13
Lesername: sacerdos helveticus
Beiträge: 663
[ « 1 2 3 4 » ]
Dienstag, 26. August 2008 16:04
sacerdos helveticus: Beichtvollmacht
Benedikt schrieb:
[kursiv]Ausgeschlossen werden können aber auf jeden Fall folgende Auffassungen:

1. Beichten sind immer und in jedem Fall gültig.
2. Der Bischof darf Priestern die Jurisdiktion verweigern.
3. Laien können gültig absolvieren.[kursiv
Fehlt da bei Punkt 2 nicht die Negation? Denn natürlich kann der Ortsbischof die Beichtjurisdiktion verweigern!
nach dem CIC gilt allgemein, dass ein Priester, der von seinem Diözesanbischof die Beichtjurisdiktion besitzt, diese in allen Diözesen besitzt, sofern nicht der betreffende Diözesanbischof diesem die Ausübung der Beichtjurisdiktion in seiner Diözese verweigert.
[mehr…]
Dienstag, 26. August 2008 13:42
sacerdos helveticus: Glaubwürdiges Zelbstzeugnis Martinis
Die Quelle scheint glaubwürdig zu sein. Zwar habe ich Martinis Buch nicht vorliegen, aber der Artikel von Guido Horst aus der Tagespost ist wohl glaubwürdig. Hier der Link zum Artikel, den ich leider für meine Lesermeinung auf kreuz.net kürzen musste.
http://www.die-tagespost.de/…iv/titel_anzeige.asp?ID=41567
Schrecklich, wenn jemand der darüber hinaus als Kardinal (Treue gegenüber dem Heiligen Vater „bis zum Vergiessen des Blutes“) und als Jesuit (Besonderes Gehorsamsversprechen gegenüber dem Papst) dem Lehramt der Kirche in den Rücken fällt!
[mehr…]
Dienstag, 26. August 2008 13:35
sacerdos helveticus: @Maranenjäger
Seit wann steht es dem Zelebranten der heiligen Messe zu, zu bestimmen, ob und wenn ja wann die Gläubigen während der Hl. Messe privat den Rosenkranz beten dürfen(dass dies so geschieht, dass andere Teilnehmer der Hl. Messe nicht gestört wwerden können, versteht sich)?
Die Kirche hat das private Rosenkranzgebet während der Hl. Messe nie verboten, ob vor oder nach der Konsekration, spielt keine Rolle, wie können Sie dann sich anmassen hier Vorschriften zu machen?
Marranenjäger, sie sind übergeschnappt, wovon nicht nur ihr Name sondern auch unzählige Ihrer wirren Postings zur Genüge Zeugnis ablegen!
Aber wahrscheinlich verirren sich ja sowieso nur wenige Gläubige in Ihre Hl. Messen, so sie denn wirklich Priester sein sollten! Oder zelebrieren Sie ähnlich wie Lingen nur daheim?
[mehr…]
Montag, 25. August 2008 23:53
sacerdos helveticus: Verdienst Horsts!
Horst zitiert ja in dem Fall bezüglich der Frauenordination nur aus Martinis Buch. Das Verdienst Horsts ist es, einer Leserschaft, die Martinis erwähntes Buch nicht kennen, darüber aufgeklärt zu haben, wie Martini dem Papst in den Rücken gefallen ist. [mehr…]
Montag, 25. August 2008 22:45
sacerdos helveticus: Bedenklicher Ratschlag Martinis !
Kehren wir zum Thema zurück!
Vor Kurzem machte G. Horst in der „Tagespost“ unter Verweis genannte Buch Martinis darauf aufmerksam, welche bedenkliche Rolle Martini spielte, als die Anglikaner über die Frauenordination diskutierten: Er ermunterte, den anglikanischen Erzbischof von Canterbury, diesen Schritt zu wagen!!
…erinnert sich der ehemalige Erzbischof von Mailand … auch an die Zeit, als die Frauenordination schon einmal die Gemüter in der anglikanischen Gemeinschaft erregte. Damals … ging es um die Weihe von Priesterinnen.
… verrät Kardinal Martini: „In den neunziger Jahren besuchte ich in Canterbury Erzbischof George Leonard Carey, …den Primas der Kirche von England. Seine Kirche litt unter den Spannungen wegen der Frauenordination. Ich versuchte, ihm Mut zu diesem Wagnis zu machen, das könnte auch uns helfen, den Frauen gerechter zu werden und zu verstehen, wie es weitergehen kann. Wir brauchen darüber nicht unglücklich zu sein, dass die evangelischen und anglikanischen Kirchen Frauen weihen und im Konzert der großen Ökumene damit etwas Wesentliches einbringen. Das ist allerdings auch kein Grund, die verschiedensten Traditionen zu vereinheitlichen“ (Seite 125).
Horst schliesst: … Sollte der von Kardinal Martini dem derzeitigen Erzbischof von Canterbury erteilte Rat die Entwicklung in Richtung Frauenweihe bei den Anglikanern wirklich befördert haben, hätte der damalige Erzbischof von Mailand der auf Kircheneinheit zielenden Ökumene keinen Dienst erwiesen.
[mehr…]
Montag, 25. August 2008 20:11
sacerdos helveticus: Kritische Würdigung
Während pater von Gemingen SJ das wirken des emeeritierten Mailänder erzbischofs recht positiv zu würdigen scheint, so sieht Guido horst in der Tagespost vom vergangenen Samstag die Sache doch recht kritisch. er spricht von einem „Gegenlehramt“ das der Kardinal beansprucht.
Hier der Link zum Artikel:
http://www.die-tagespost.de/…iv/titel_anzeige.asp?ID=42159
[mehr…]
Freitag, 22. August 2008 16:17
sacerdos helveticus: Brief von Kardinal Ratzinger
Der Brief ist durchaus nicht unbekannt und wurde von Herrn Dr. Barth auch bereits veröffentlicht.
Nur stammt der Brief nicht vom Papst, sondern vom damaligen Kardinal Ratzinger. Der Brief ist nämlich aus dem Jahre 2003. Kardinal Ratzinger antwortet darin Dr. Barth, der sich mit anderen Akademikern für eine weitherzige Genehmigung des „alten Ritus“ eingesetzt hatte. Ich nehme jedoch an, dass er auch noch als Summus Pontifex die im Brief zum Ausdruck kommenden Vorstellungen teilt.
[mehr…]
Dienstag, 12. August 2008 21:12
vielen dank für die Information. Die Abkürzung war mir bisher wirklich nicht bekannt. [mehr…]
Dienstag, 12. August 2008 16:59
Die Abkürzung ist immer noch nicht erklärt! [mehr…]
Dienstag, 12. August 2008 15:52
sacerdos helveticus: Was ist der s.p.d.?
rumpelstilz schrieb :
war halt auch ein kadidat für den s.p.d…
Was soll denn das bedeuten?
[mehr…]
Dienstag, 12. August 2008 09:44
sacerdos helveticus: Scandala Monasteriensia
Der Skandal in der von mir gemeinten Diözese besteht nicht darin, dass diese manche -Ihrer Einschätzung nach gute- Priester „verloren“ hat, sondern darin, dass so viele Prieser, die nachher mit mehr oder weniger grossen Skandalen abgetreten sind, nicht nur Priester in dieser Diözese werden konnten, sondern auch zu höheren Leitungspositionen aufrücken konnten auch in der Priesterausbildung. Neben dem erwähnten Regens schieden damals aus verschiedenen Gründen innerhalb weniger Jahre aus dem priesterlichen Dienst auch noch der Leiter der Diözesanstelle für Berufe der Kirche, ein Verantwortlicher für die Priesterausbildung von Spätberufenen.
Andere, die später das Priesteramt aufgaben, waren insofern von der Diözese gefördert worden, als sie für Weiterstudium freigestellt wurden (z.B. ein Bruder des erwähnten Regens; ein Neutestamentler, der später zu den Protestanten abgefallen ist …)
Wenn auf unhaltbare Zustände im Seminar aufmerksam gemacht wurde, so wurde der betreffende Student unter Vorwand entlassen und die Sache vertuscht durch die Diözesanleitung.
[mehr…]
Dienstag, 12. August 2008 08:47
Ich denke, ich weiss, um welche Diözese es sich handelt. Auch mir ist der Fall wenigstens teilweise bekannt samt Verwicklungen in höhere Ränge der Diözesanleitung: Habe Ihnen eine persönliche Nachricht geschickt. [mehr…]
Dienstag, 12. August 2008 00:32
Ich habe nur vom Fall einer Diözese der Kölner Kirchenprovinz gehört. Allerdings ist der dortige Regens nicht direkt aus dem Seminar Hals über Kopf verschwunden, sondern nachddem er etwa 10 Jahre Regens war, ging er zuerst in eine Pfarrei. Von dort verschwand er jedoch nach relativ kurzer Zeit in einer Art „Nacht- und Nebelaktion“. Die Gründe für das Verschwinden des Propstes wurden nie öffentlich bekannt gemacht, es hiess, es sei mit dem Bischof darüber Stillschweigen vereinbart worden. Der ehemalige Regens arbeitet jetzt bei einer Unternehmensberatung. [mehr…]
Donnerstag, 7. August 2008 23:25
sacerdos helveticus: Königsteiner Erklärung: Verantwortung Kardinal Lehmannns
clarissa colonia fragt:
Was hat denn Karl Lehmannmit der Königssteiner Erklärung von 1968 zu tun? In diesem Jahr erhielt er doch, wenn ich mich recht erinnere, seinen ersten Ruf an die Mainzer Fakultät. Sofern man keine Verschwörungshypothese bemühen will, hat Lehmann mit der Königssteiner Erklärung also nichts zu tun gehabt.
So gesehen hat Kardinal Lehmann in der Tat nichts mit der „Königsteiner Erklärung“ (KE) zu tun. Ausser, man nähme an, er hätte zu den Theologen gehört, die diese Erklärung ausgearbeitet haben, da die Bischfskonferenz sich ja wohl von Theologen beraten liess. Da Lehmann aber nicht Moraltheologe sondern Dogmatiker ist, ist davon auszugehen, dass eher andere Theologen hinter der Erklärung stehen.
In einer anderen Hinsicht hat Lehmann aber durchaus nicht wenig mit der KE zu tun. Er hat nämlich selbst berichtet, dass bereits kurz nach seinem Amtsantritt als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz Papst Johannes Paul II. von ihm verlangt habe, für eine Revision der KE in der Bischofskonferenz besorgt zu sein.
Auch später sei dies von Rom mehrmals eingefordert worden.
Nun: Diesen Auftrag hat Lehmann in dilatatorischer Weise behandelt, d.h. ad calendas graecasverschoben.
In diesem Sinne trägt Lehmann durchaus eine nicht geringe Verantwortung an der KE.
[mehr…]
Samstag, 26. Juli 2008 22:30
sacerdos helveticus: Corredemptrix @Marranenjäger
Um den Titel „Miterlöserrin“ zu rechtgertigen, braucht man keinesfalls auf mehr oder weniger dubiose erscheinungen oder Visionäre/Visionärinnen zu rekurrieren.
Der spanische Jesuit und führende Theologe am Konzil von Trient (1545-1563), Pater Alfonso Salmerón († 1585), verteidigte die Rechtmäßigkeit des Titels „Miterlöserin“ mehrmals.

Das 18. Jahrhundert gilt als die Blütezeit des Titels. Er wird in über 300 theologischen Werken dargelegt.

Der Titel Miterlöserin findet sich auch in Dokumenten des kirchlichen Lehramtes. Beispielsweise gebrauchte ihn die Ritenkongregation im Jahr 1908.
Siehe auch den betreffenden Artikel im „Marienlexikon“, hrsgr. von Leo Scheffczyk und Remigius Bäumer
Waren das etwa alles Häretiker oder „Marranen“, die nur deshalb Unheil in der Kirche brwirken konnten, weil es unseren Grossartigen „Marranenjäger“ noch nicht gab?
[mehr…]
Sonntag, 13. Juli 2008 23:36
sacerdos helveticus: @ Jörg Guttenberger
Jörg Guttenberger schrieb:
Mit Glaubensfragen ist es ähnlich wie mit der Mathematik: wie es Gleichungen mit mehreren gleichermaßen richtigen Lösungen gibt, und solche mit nur einer einzigen richtigen Lösung, so gibt es auch Glaubensfragen, auf die es mehrere richtige Antworten und solche, auf die es nur eine einzige richtige Antwort gibt.
Das kann aber doch im Bereich der Glaubenslehre nur gelten, wenn sich entweder das Lehramt noch nicht letztverbindlich geäussert hat oder die Antworten sich nicht diametral widersprechen.
Das Widerspruchsprinzip, nach dem eine Sache nicht zugleich wahr und falsch sein kann, muss auch im Bereich der Glaubenslehre gelten.
Um das Beispiel von Alois Bischof bezüglich der Höllenstrafen zu nehmen. Wenn das Lehramt unfehlbar erklärt hat, dass die Höllenstrafen der Verdammten ewig sind, kann das Gegenteil nur eine Häresie sein.
Das nmanche Kirchenväter diese Ansicht vertreten haben, hat dann keine grössere Relevanz, wenn diese vor der dogmatischen Klärung durch das Lehramt gelebt haben. Beispielsweise ist ja auch ein Theologe, der zu Anfang des 19. Jahrhundderts nicht die Unbefleckte Empfängnis der Gottesmutter lehrte, ein Häretiker, wohl aber jemand, der nach der Dogmatisierung (1854) weiterhin diese bezweifelt.
[mehr…]
Samstag, 12. Juli 2008 11:46
sacerdos helveticus: Ein anderer Pesch !
Brandenburgis schrieb:
Pesch ist einverkommener Lügner, der die Jungfäulichkeit MAriens leugnet.
Ich vermute, Sie verwechseln hier den erwähnten Ex-Dominikaner Otto Hermann Pesch mit dem Neutestamentler Rudolf Pesch. Rudolf Pesch nämlich hat in der Tat vor wenigen Jahren ein Buch über die Jungfräulichkeit Mariens geschrieben. Im ersten Teil des Buches finden sich schöne Aussagen über die Gottesmutter, weiter hinten erklärt er jedoch, das wohl Joseph der biologische Vater Jesu sei, die Jungfräulichkeit Mariens also doch nur symbolisch zu verstehen sei. Das Buch hatte für einen kleinen Skandal gesorgt, weil Kardinal Meisner in einem Brief an Pesch das Buch lobte und der Verlag damit warb.
Kardinal Meisner distanzierte sich dann davon und liess erklären, er habe nur den ersten Teil des Buches gelesen.
[mehr…]
Dienstag, 1. Juli 2008 13:12
Die in dem Reliquiar sich befindenden Reliquien sind Reliquien von Bistumspatronen bzw. Gründerbischöfen der drei Diözesen, die vor 50 Jahren jeweils einen Teil ihres Gebietes gaben, um das Bistum Essen zu gründen: Maternus (Köln), Liborius (Paderborn) und Liudger (Münster).
Dass gerade diese Reliquien verschwunden sind, hätte man in einer wundergläubigeren Zeit sicher als schlechtes Vorzeichen für die Zukunft des Bistums gedeutet. Vielleicht wird ja wirklich das Bistum Essen aufgelöst und sein Territorium wieder den ursprünglichen Diözesen zugeteilt und ein 50jähriges Intermezzo hätte sein Ende gefunden.
[mehr…]
Dienstag, 24. Juni 2008 11:27
sacerdos helveticus: Unfehlbar, aber nicht ex cathedra ! @Burgorus
Burgorus schrieb:
Dass Christus der Kirche die Vollmacht, Frauen zu ordinieren, nicht gegeben hat, hat Papst Johannes Paul II. ex cathedra klar gestellt. Dass es ex cathedra, also de fide, Dogma, war, geht klar aus den Worten „kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken“, hervor.
Das stimmt so nicht ganz. es gibt eine Erklärung der Glaubenskonghregation zu dem päpstlichen dokument „Ordinatio Sacerdotalis“. Dort wird ausgeführt, dass es sich bei er verbindlichen entscheiduing des Papstes um eine unfehlbare (so wörtlich)Entscheidung des ordentlichen lehramtes handelt.
Ex cathedra wäre das ausserordentliche Lehramt.
[mehr…]
Sonntag, 22. Juni 2008 13:26
Meines Wissens muss ein Diözesenbischof, der einen Weihbischof haben will, mehrere Vorschläge machen. Der Heilige Stuhl zieht dann über diese Vorgeschlagenen Erkundigungen ein (der sogenannte Informativprozess)und ernennt dann in der Regel einen von ihnen. [mehr…]
Samstag, 21. Juni 2008 10:11
sacerdos helveticus: @ Daniel Stöhr
Sie schrieben:
Hey, du hast dich aufmerksam genug gelesens.h.! Er benutzt den Titel, weil es aufgrund fehlender Jurisdiktion keine Pfarrer mehr gibt.
Wie Herr Lingen sich nennt, bzw. sich von seinen (wohl nicht sehr zahlreichen) Anhängern nennen lässt, ist in der Tat von nicht sehr grossem Interesse.
Wenn Herr Lingen aber von staatlichen Stellen ohne Rechtsgrund diese Anrede für sich fordert und sich beispielsreise weigert, einen Einschreibebrief einer Amtsstelle abzuholen, weil dieser nicht mit „Pater“ adressiert ist, so ist das Ganze ja nur noch skurril oder pathologisch.
[mehr…]
Samstag, 21. Juni 2008 01:16
sacerdos helveticus: „Pateranrede“ : Kein Anspruch und nichts bewiesen !
Über die Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Lingens Weihen mag ich heute nicht diskutieren.
Der von Daniel Stöhr verlinkte Text von Lingens Homepage beweist nun eher das Gegenteil. Denn dort zitiert Lingen aus einem kirchlichen Lexikon vom Anfang des 20. Jahrhunderts. Dort wird ja ganz klar gesagt, dass der Titel „Pater“ einmal im liturgischen Bereich (z.b. Confiteor) jedem Priester zukommt. Nun bewegen wir uns hier ja nicht innerhalb einer Liturgie und deshalb ist dieser Sachvehalt für unsere Frage völlig irrelevant.
Darüber hinaus sagt der Artikel, dass die Anrede „Pater“ für Weltpriester nur regional gebräuchlich ist und nennt als Beispiel Bayern. Nun ist Lngen weder ein Bayer noch hält er sich in dieser Gegend auf. Vielmehr ist Lingen von Hause aus Rheinländer und hält sich auch jetzt im Rheinisch-Westfälischen Bereich auf. Hier ist die Anrede „Pater“ für einen Weltgeistlichen durchaus unüblich (nicht nur heutzutzage sondern meines Wisssens auch in der Zeit vor dem letzten Konzil)
D. h. auf keinen Fall kann Lingen zurecht verlangen, dass er mit dem Titel „Pater“ angeredet wird, so sogar, wie er es im verlinkten Text getan hat, sogar von staatlichen Stellen verlangt, damit er einen an ihn adressierten Einschreibebrief bei der Post anholt!
Der Beweisversuch ist also völlig fehlgeschlagen und auch der Lingen sekundierende Daniel Stöhr zeigt, dass er nur Lingen nachbetet, ohne den von ihm verlinkten Text bzw. dessen fehlende Beweiskraft überhaupt begriffen zu haben.
[mehr…]
Freitag, 20. Juni 2008 19:36
sacerdos helveticus: Schmalspurstudium
Vielleicht hat sich ja mittlerweile etwas zum Besseren gewendet, aber zur zeit meines Theologiestudiums an einer deutschen Fakultät (vor etwa 15-20 Jahren) war es so, dass jene, die ohne Lateinkenntnisse zum Studium kamen, in zwei Semestern (Studienbegleitend) einen Kurs machten (vielleicht 4 Semesterwochenstunden), an dessen Ende sie so weit sein mussten, einen Text aus dem lateinischen NT mit Hilfe eines Wörterbuches zu übersetzen.
In Griechisch das gleiche für alle, die ohne Graecum kamen: 2 Semester Bibelgriechisch NT , das ja bekannterweise viel einfacher ist als das klassische Griechisch. In Hebräisch war für alle einfach Pflicht ein Semester lang eine „Einführung in hebräische Sprache und denken“ zu besuchen (2 semesterwochenstunden). Ziel des Kurses war es, einzelne Wörter lesen und analysieren zu können, nicht mehr!
Die Protestanten verlangen hier viel mehr und bergnügen sich nicht mit „Schmalspurkursen“.
[mehr…]
Freitag, 20. Juni 2008 19:23
sacerdos helveticus: Deutsche Reglementierungswut ?
Warum in Deutschland bezüglich der Pflicht, die Kinder in eine staatliche (oder allenfalls anerkannte private) Schule zu schicken so insistiert wird, während andere Länder, die sicher nicht weniger demokratisch sind, hier auch den Heimunterricht erlauben. Dass dieser auf kompetente Weise und mit guten Unterrichtsmitteln geschieht und von seiten des Staates kontrolliert und geprüft wird, ist natürlich selbstverständlich. [mehr…]
Freitag, 13. Juni 2008 14:45
sacerdos helveticus: Keine aufgezwungene Trennung !
Anzufügen ist meines Erachtens noch, dass eine Trennung von kirche und Staat grundsätzlich auch vom Erzbistum gefordert wird und das „italienische Modell“ der Kirchenfinanzierung auch von dieser Seite sehr positiv gesehen wird. Das Erzbistum verspricht sich von einer Trennung von kircjhe und Staat grundsätzlich wohl eine grössere Freiheit der Kirche, da bisher die Geistlichen (ebenso mesner, Katechetinnen u.s.w.) von der Politischen Gemeinde angestellt und bezahlt wurden wurden(deshalb die Gemeinden natürlich eine Mitsprache beanspruchen, auch wo keine Wahlrechte bestehen) und auch die Kirchengebäude zumindestens de facto von den Gemeinden als Eigentum betrachtet werden.
Wer den Artikel ohne Kenntnis der Hintergründe liest könnte nämlich meinen, der Kirche im Fürstentum Liechtenstein solle eine Trennung aufgezwungen werden, was eben nicht der Fall ist.
Viel hängt natürlich davon, ab wie bestimmte Details geregelt werden (z.B. Eigentumsfragen).
[mehr…]
Freitag, 13. Juni 2008 12:10
sacerdos helveticus: @ Landorganist II: Vernehmlassung
„Vernehmlassung“ ist in in der Schweiz (und scheinbar auch in Liechtenstein) üblicher Begriff für den Prozess der Konsultation oder Anhörung eines sich in Ausarbeitung befindlichen Gesetzes. Je nach Thematik des Gesetzes werden dann z.B. Parteien und Interessenvereinigungen (bei einem Schulgesetz z.B. Lehrerverbände und Elternvereinigungen , bei einem Verkehrgesetz z.B. Automobilclubs) zur Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist eingeladen, d.h. sie haben die Möglichkeit, sich zu einem Gesetzesentwurf „vernehmen zu lassen“.
Die eingangenen Stellungnahmen werden dann für die Endfassung des Gesetzesentwurfes, der dann in das Parlament geht, berücksichtigt.
[mehr…]
Dienstag, 3. Juni 2008 14:12
sacerdos helveticus: Kirchliches Strafrecht @Benedikt
Das kirchliche Strafrecht ist unabhängig vom weltlichen Recht, allerdings gibt es eine Regelung, nach der der kirchliche Richter von einer Strafe absehen kann oder sie vermindern kann, wenn der Straftäter bereits vor einem weltlichen Gericht für das gleiche Vergehen bestraft wurde.
Richtig ist, dass die Kirche keine Polizei und keine Gefängnisse besitzt, gegen Kleriker können aber auch Aufenthaltsverbote oder die Anweisung eines bestimmten Aufenthaltsortes (z.B. in einem Kloster oder einer „Besserungsanstalt“ für Priester) als Strafen verhängt werden (vgl. can 1337) .
Auch Geldbussen bzw. die Leistung guter Werke oder können verhängt werden (can. 1340).
Dass die Kirche auch Vergehen bestraft, die im weltlichen Bereich erlaubt sind (z.B. Bruch des Zölibates), zeigt die Unabhängigkeit des kirchlichen Strafrechtes.
[mehr…]
Sonntag, 1. Juni 2008 22:51
sacerdos helveticus: Kirchenrecht ist auch Strafrecht!
Benedikt schrieb aauf einen Beitrag von Peter Pan:
Nein, das ist keine Klarstellung, sondern eine Irrführung. Zu sagen, eine solche Tat verstoße nicht gegen das Kirchenrecht würde bedeuten, dass das Kirchenrecht eine solche Tat legalisiere. Das Kirchenrecht aber befasst sich aber gar nicht mit der Bestrafung von Verbrechen. Das Kirchenrecht ist also bezüglich einer solchen Tat gar nicht anwendbar.
Wie man behaupten kann, dass Kirchenrecht befasse sich nicht mit der Bestrafung von Verbrechen, ist mir unerfindlich.
Die Kirche hat ein eigenes Strafrecht und diesem sind alle Gläubigen unterworfen.
Das hier in Frage stehende Verbrechen, der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche ist in can 1295 § 2 geregelt: die zu verhängende Strafe geht bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand.
Anlässlich der Skandale der letzten Zeit hat der Vatikan hier im Jahre 2001 verschärfende Bestimmungen in Kraft gesetzt: zuständig fürr solche Verfahren ist die Glaubenskongregation in Rom. Das heisst konkret , dass ein Bischof, der mit einem entsprechenden Fall konfrontiert ist, diesen bei der Glaubenskongregation anzuzeigen hat. Diese erteilt dann Weisungen, nach denen das Verfahren unter Zuständigkeit der Kongregation in der Diözeese weitewrgeführt werden kann oder zieht den Fall an sich.
Auch wurde die Verjährungsfrist verlängert auf 10 Jahre und diese Frist beginnt erst bei Volljährigkeit des Opfers zu laufen.
[mehr…]
Freitag, 30. Mai 2008 13:39
sacerdos helveticus: Nicht nur Laien sind Numerarier
Auch die Priester des Opus Dei, das heisst die in der Prälatur inkardinierten Priester sind Numerarier.
Sie sind jedoch in der Regel dem Opus dei als Laien beigeteeten und erst später Priester geworden.
[mehr…]
Freitag, 30. Mai 2008 12:18
sacerdos helveticus: Kein Numerarier!
Da Msgr. König Priester des Erzbistums Köln ist, kann er gar nicht Numerarier des Opus Dei sein. Numerarier sind die Priester der Prälatur, diese sind auch dort inkardiniert.
Diözesanpriester können Mitglieder der „Priesterlichen Gesellschaft vom Heiligen Kreeuz“ werden, bleiben aber weiterhin in ihrer Diözese inkardiniert und unterstehen weiterhin in allem Angelegenheiten, die ihren Dienst betreffen, ihrem Diözesanbischof. Die Zuständigkeit des Opus Dei bezieht sich nur auf spirituelle Aspekte.
Insofern ist die von kreuz.net verwandte Terminologie „Terziar“ zwar nicht korrekt, aber in der Tat ist ein Diözesanpriester, der Mitglied der Priesterlichen Gesellschaft vom Hl. Kreuz ist , in gewisser Weise einem Diözesanpriester zu vergleichen, der z.B. Mitglied des Dritten Ordens der Franziskaner oder Benediktineroblate wäre, weil auch hier diese Zugehörigkeit nur das Geistliche Leben des Priesters betrifft und die Zuständigkeit des Diözesanbischofs für alle dienstlichen Angelegenheiten unangetastet bleibt.
[mehr…]
Donnerstag, 29. Mai 2008 19:30
sacerdos helveticus: Präzisierung
Tridentinus schrieb:
Wenn ein Priester zB 12 Hostien vor sich hat, aber bewußt die Intention faßt, nur 10 davon zu konsekrieren, konsekriert er in der Tat überhaupt nicht.
Hier bedarf es einer Präzisierung.
Jone schreibt: „Nicht konsekriert sind die Hostien wenn der Priester von den 400 Hostien im Ziborium nur die Hälfte konsekrieren wollte“. das ist eigentlich klar, da ja dann nicht klar ist, welche konsekriert wären und welche nicht, denn es ist ja nicht klar, welche zu den einen 200 und welche zu an anderen gehören.
Hätte man aber zwei Ziborien vor sich mit je 200 Hostien und hätte die Intention, nur die im rechts stehenden Ziborium zu konsekrieren, die anderen aber nicht, so wären die im rechten Ziborium konsekriert, die im anderen nicht, denn hier wäre klar, welche Hostien konsekriert sein sollen und welche nicht.
Bei dem Beispiel mit der Zahl ist aber folgendes zu beachten: „Irrt sich aber der Priester in der Zahl der Hostien, so sind doch alle konsekriert, wenn seine Hauptintention war, alle Hostien zu konsekrieren.“
Deshalb wird ja auch allgemein empfohlen (so lernte auch ich es in der Übung zur Messzelebration) , man solle die allgemeine Intention machen, immer alles zu konsekrieren, was an konsekrierbarer Materie (auf dem Korporale) vor einem sich befindet.
Sollte man einmal aus irgendwelchen Gründen etwas konsekrieren wollen, was sich nicht direkt vor einem auf dem Altar befindet, müsste man für diesen Falldie Meinung haben, auch dies konsekrieren zu wollen.
[mehr…]
Dienstag, 6. Mai 2008 21:46
sacerdos helveticus: Unseriöse Behauptung!
Der genannte Artikel von H.H. Pfr. Oblinger, der mir nicht persönlich bekannt ist, erschien nicht nur scheinbar in der „Einsicht“, sondern auch im „Vobicum“, dem von S.Exz. Erbischof Wolfgang Haas von Vaduz herausgegegen Periodikum. Dort erschien in Ausgabe 1/2008 ebenfalls der durchaus lesenswerte Artikel von Pfr. Oblinger.
Sedisvakantistische Thesen finden sich dort nicht. Wer da von wem „abgeschrieben“ hat oder ob der Autor vielleicht seinen Artikel einfach an mehrere Zeitschriften versandt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Überschrift „David Berger koperiert mit Sedisvakantisten“ ist auf Grund der Tastsachen völliger Blödsinn. Eine solche Behauptung liesse sich nur dann aufrechterhalten, wenn der Autor seinen Artikel ursprünglich exklusiv für die „Einsicht“ verfasst hätte und Berger den Artikel nachweislich von dort übernommen hätte. Dafür finden sich in obiger Meldung keine Indizien.
[mehr…]
Freitag, 2. Mai 2008 23:24
sacerdos helveticus: @Robert Kettelhohn
Auch wenn das Seminar ein Diözesanseminar ist, kann es rechtlich nicht nur durch den zuständigen Diözesanbischof geschlossen werden, sondern jederzeit durch den Inhaber des Jurisdiktionsprimates der Universalkirche, d.h. den Papst.
Über die Haltung des zuständigen Ortsbischofs, der nach ihren Ausführungen anderer Meinung zu sein scheint als seine Mitbrüder, geht aus dem kreuz.net-Artikel nichts hervor.
Sollten die Bischöfe aber der Meinung sein, ihr Mitbruder nehme seine Verantwortung gegenüber
[mehr…]
Freitag, 2. Mai 2008 23:23
sacerdos helveticus: @Robert Kettelhohn
Auch wenn das Seminar ein Diözesanseminar ist, kann es rechtlich nicht nur durch den zuständigen Diözesanbischof geschlossen werden, sondern jederzeit durch den Inhaber des Jurisdiktionsprimates der Universalkirche, d.h. den Papst.
Über die Haltung des zuständigen Ortsbischofs, der nach ihren Ausführungen anderer Meinung zu sein scheint als seine Mitbrüder, geht aus dem kreuz.net-Artikel nichts hervor.
Sollten die Bischöfe aber der Meinung sein, ihr Mitbruder nehme seine Verantwortung gegenüber dem neokatechumenalen Seminar nicht wahr, so ist es ihr gutes Recht, ja unter Umständen sogar ihre Pflicht, den Heiligen Vater und seine Behörden darüber in Kenntnis zu setzen, damit diese gegebenenfalls Massnahmen ergreifen können.
Für Sie scheint der Papst aber nur oder in erster Linie der „ Patriarch von Rom“ zu sein.
Dies ist nur einer, aber sicher nicht der wichtigste Titel des Papstes.

Wenn die übrigen Bischöfe
[mehr…]
Freitag, 4. April 2008 19:28
sacerdos helveticus: Diplomatie!
Ziemlich diplomatisch der Text!
Zur Frage der Judenmission und des Heilsweges für die Juden findet sich kein Wort. Ob die Juden sich mit diesem Text zufriedengeben?
[mehr…]
Donnerstag, 3. April 2008 17:33
sacerdos helveticus: Achtung Sedisvakantismus!
Achtung!
Bisher waren die Messen, die in Herne-Strünkede stattfanden, zwar Messen gemäss dem Alten, dem sogenannten Tridentinischen Ritus, aber von sedisvakantistischen Zelebranten gefeiert, d.h. von Priestern, die der Auffassung sind, dass seit dem Tod von Piux XII. der Stuhl Petri unbesetzt sei.
Lange Jahre kam ein Pater A. Gross aus Köln und hielt diese Messe, eine Zeit lang hielt „Pater Lingen“ diese Messe, wer danach diese Messe, die früher auch jeden Sonntag stattfind, nun aber scheinbar nur einmal monatlich, entzieht sich meiner Erkenntnis.
Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass immer noch der Sedisvakantismus dort vertreten wird, da scheinbar immer noch sedisvakantistische Laien als kontaktperson fungieren.
Man wird Interessenten an der „Alten Messe“ aus dem Raum Ruhrgebiet eher empfehlen, Messen in Recklinghausen (auch sonntags) bzw. Gelsenkirchen
( Zelebranten der Priesterbruderschaft St.Petrus) oder gegebenenfalls in Essen (Priorat der Priesterbruderschaft St. Pius X.) zu besuchen. Auch in Düsseldorf gibt es Messen der Petrusbruderschaft.
[mehr…]
Mittwoch, 2. April 2008 11:22
Wahrscheinlich hat waldstein die ursprüngliche Fassung von Artikel 7 der „institutio Generalis“ zitiert, die dann aufgrund von Protesten verbessert wurde. Siehe hierzu mein Posting von heute im anderen Diskussionsstrang zu Waldstein. [mehr…]
Mittwoch, 2. April 2008 10:58
sacerdos helveticus: Unverdächtiger zeuge @CarloBorromaeo“
Paul VI. fügte lediglich der IGMR (=Allgemeinen Einführung), die bereits 1969 vorab publiziert wurde, in der Fassung, die dann Eingang in das Missale Romanum 1970 (Editio Typica) fand, eine Apostolische Konstitution hinzu.
Lesen sie doch bitte nach bei Bugnini, einem wirklich „traditionalistischer Verschwörungstheorien“ unverdächtigen Zeugen in seinem Werk „Die liturgiereform“ (S.413Anm. 52):„Die „institutio“ wurde nach ihrer ersten Veröffentlichung mehrmals überholt. Die erste Nummer, die revidiert wurde, war Nr. 7 aufgrund der Polemiken, die von konservativen Gruppen nach der Veröffentlichung des Ordo Missae ausgelöst worden waren. Man sah darin eine unvollständigee und fehlerhafte Definition der Messe: „Der Ausdruck „Herrenmahl“ bereitete Schwierigkeiten. Die Gottesdienstkongregation musste am 18. November eine Erklärung abgeben, in der die Natur der Institutio und der Nr. 7 im besonderen erläutert wird. Auf alle Fälle wurde Nr. 7 erweitert, damit sie leichter angenommen würde…Man muss der Vollständigkeit wegen ergänzen, dass zwar der Ordo Missae den Präfekten der römischen Dikasterien zugesandt worden war, nicht aber sie „institutio“…Für die institutio war keine gesonderte Prüfung von seiten der anderen Dikasterien erbeten worden. Nach der Veröffentlichung und den Protesten, die vor allem von der Glaubenskongregation kamen, verfügte das Staatssekretariat, dass alle Schemata diesem Dikasterium zur Überprüfung vorgelegt wwerden mussten“. -Soweit Bugnini!
[mehr…]
Mittwoch, 2. April 2008 09:31
sacerdos helveticus: Ausgaben des Messbuches Pauls VI.@Freinsberg
Vom Ordo Missae mit der problematischen Fassung der Institutio Generalis („allgemeine Einführung“) besitze ich ein Exemplar („Editio typica“; Typis polyglottis vaticanis 1969).
Die Diskussion geht vor Allem um den Art. 7 der Institutio Generalis, der eine völlig defizitäre Definition der Messfeier beinhaltet. In der nachfolgenden Ausgabe wurde dieser Text verbessert.
Ob es auch eine Ausgabe des vollständigen Messbuches mit der ersten Fassung der Einführung gibt, weiss ich nicht.
Ich besitze eine editio typica des Messbuches (1970), hier befindet sich der Artikel 7 in der verbesserten Fassung.
[mehr…]
Dienstag, 1. April 2008 20:36
sacerdos helveticus: Defizitäre Definition
Ob Papst paul VI. geweint hat oder nicht, weiss ich nicht.
Die Tatsache, die eine Korrektur der ersten Auflage des Messbuches nötig machte, bezog sich -dies geht aus dem kreuz.net-Artikel kaum hervor-nicht primär auf die Gebetstexte des neuen Messbuches, sondern zuerst auf die Einführung in das Messbuch (entspricht den Generalrubriken der früheren Messbücher). Hier fand sich in der Tat eine dogmatisch äusserst defizitäre Beschreibung der Messe. Aufgrund dieeser Tatsache wurde anscheinend die erste Ausgabe wirklich „eingestampft“.
[mehr…]
Freitag, 28. März 2008 21:54
Danke Ihnen herzlich für das mir „geschenkte“ Gebet und wünsche Ihnen eine gesegnete Osterzeit!f [mehr…]
Freitag, 28. März 2008 13:30
sacerdos helveticus: Weisse Mozetta des Papstes in der Osteroktav
Zur weissen Mozzetta des Papstes in der Osteroktav.
Wenn wohl auch historisch nicht belegbar, so kann man doch darin etwas wie einen Reflex des urchristlichen Brauches sehen, dass die in der Osternacht Neugetauften bis zum folgenden Sonntag, dem „Weissen Sonntag“, ihre Taufkleider trugen.
Besonders bei Papst Benedikt XVI. ist dies sinnvoll, da er ja am Karsamstag getauft wurde, das Tragen der weissen Mozzetta für ihn so etwas wie persönliche Erinnerung an den Empfang der Taufe sein mag.
[mehr…]
Freitag, 28. März 2008 13:24
sacerdos helveticus: Falsche Kategorie!
Brandenburgis schrieb:
Ich bleibe dabei: Es kann nicht falsch sein, was jahrhundertelang richtig war.
Dann müssten Sie mit diesem Argument auch gegen die Kommuniondekrete des Hl. Pius X. sein, der die häufige, ja tägliche Kommunion wünschte, während man vorher oft nur wenige Male im Jahr kommunizierte (war sogar teilweise bei Ordensfrauen der Fall).
Aber das war ja vorher jahrhundertelang Praxis „und kann nicht falsch gewesen sein“, oder?
Über Jahrhunderte hinweg sang man den Choral wenn überhaupt in der verstümmelten Form nach den Ausgaben der Medicaea, was wollte da Pius X., der dem Choral die ursprüngliche Form wieder geben wollte.
Aber das durfte er doch nicht, denn was über Jahrhunderte hinweg richtig war, kann ja nicht falsch sein, oder?
es liessen sich unzählige ähnliche Beispiele anführen.
Mein Lieber Brandenburgis, es geht hier nicht um richtig oder falsch und erst recht nicht um wahr oder unwahr, sondern die Kategorie, um die es geht, dist die der Konvenienz, um mehr oder weniger angemessen, wengleich es zumindest für die des Termins der Osternacht und die veränderte Kommunionpraxis (Dekrete des Hl. Pius X.) auch ernstzunehmende theologische Argumente gibt.
[mehr…]
Freitag, 28. März 2008 09:54
sacerdos helveticus: Zeitpunkt der Ostervigil
Dass die Ostervigil am frühen Morgen nicht das Ideal sein kann, sieht man ja daraus, dass früher dann nach der feierlichen Ostervigil am Morgen des Karsamstag dann wieder die Altäre abgedeckt wurden, für das Volk wurde dann am Nachmittag/Abend des Karsamstag vielerorten eine para-liturgische Auferstehungsfeier gehalten.
Darüber hinaus wurde am Karsamstag das Offizium (Stundengebet) von der Grabesruhe Jesu gebetet, obwohl schon in der Frühe die Auferstehung feierlich verkündet wurde und das Alleluja angestimmt wurde.
Hiostorisch ist es so, dass die Feier von der Osternacht im Laufe der Zeit von der Nacht auf den Nachmittag des Karsamstag vorrückte (so wurde sie noch fast das ganze Mitttelalter am Nachmittag gehalten) und dann noch weiter auf den Vormittag/Morgen des Karsamstag vorverlegt wurde.
Pius XII. gebührt Dank, dass er der Ostervigil wieder ihren ursprünglichen Platz zugewiesen hat!
[mehr…]
Donnerstag, 27. März 2008 18:10
Verzeihung gewährt! Wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sie für mich ein Vaterunser und ein Gegrüsset seist Du Maria beten! [mehr…]
Donnerstag, 27. März 2008 18:04
sacerdos helveticus: Tabeernakel?
Auch Aleph hat keine guten Augen. Es gibt da nirgendwo einen Tabernakel. Wie ein Blick auf die -übrigens schön gestaltete-Homepage der Westminster Cathedral (www.westmintercathedral.org.uk; dann auf art&architecture, dann auf cathedral tour klicken) zeigt, fand die Hl. Messe in der Marienkapelle (Lady Chapel) statt, einer Seitenkapelle, die den Abschluss des rechten Seitenschiffes (Epistelseite) bildet. Dort befindet sich kein Tabernakel. Also können weder bischöfliche Turnübungen dort stattgefunden haben, noch Frauen in Turnhosen sich vor dem Tabernakel eingefunden haben.
Brillengläser putzen oder Sehtest machen lassen, lieber Aleph !
[mehr…]
Donnerstag, 27. März 2008 17:43
sacerdos helveticus: Kein Tabernakel! @juergen
juergen schrieb:
Das sind ja lustige Turnübungen vor dem Tabernakel auf Bild 7.
Ich habe weder auf Bild 7 noch auf irgendeinem anderen der Bilder einen Tabernakel gesehen.
S.Exz. Bischof Rifan hat die Hl. Messe, die ja auch in einer Bildunterschrift als „Stille Messe“ bezeichnet wird,offensichtlich nicht am Hochaltar (der in einer Kathedrale übrigens nicht Sakramentsaltar sein sollte) und auch nicht an einem anderen Altar, auf dem das Allerheiligste aufbewahrt wird gefeiert.
Es wäre aber wohl in der Tat stilvoller gewesen, das Ablegen der Gewänder hätte wie das Anlegen an einem anderen Ort stattgefunden.
[mehr…]
Dienstag, 25. März 2008 20:22
sacerdos helveticus: Fortsetzung am Karfreitag
Hier ein weiterer Text des Churer Oberhirte. es handelt sich um den Schlussteil der Karfreitagspredigt und diese ist gewissermassen (auch stilistisch) eine Fortsetzung der Gründonnerstagspredigt )Der vollständige Text auf www.bistum-chur.ch).
„Mein Volk, ich habe Zeugnis abgelegt für die Wahrheit bis zum Kreuz. Ich habe mein eigenes Leben nicht geschont, um dir Leben zu ermöglichen, um dir ewiges Leben zu schenken. Ich habe für dich mein Herz öffnen lassen, damit du nicht zugrunde gehst, sondern aus den Quellen des Heils schöpfen kannst, aus meinen Sakramenten. Du aber lässt dich von weltlicher Weisheit beeindrucken und verführen. Du suchst im Aberglauben, in der Esoterik, in fremden Kulturen und allen möglichen Ideologie die Wahrheit und weisest den Anspruch des wahren Gottes zurück. Du stellst meine Lehre so dar, als wäre sie eine Möglichkeit unter anderen. Du stellst mich so dar, als wäre ich ein Mensch unter andern. Du relativierst alles, du relativierst, ja verneinst sogar mein Sühnesterben und meine Hingabe für das Leben aller Menschen und der ganzen Welt. Mein Volk, was habe ich dir getan, womit nur habe ich dich betrübt? Was hätte ich für dich noch mehr tun können? Warum bereitest du mir tagtäglich das Kreuz durch deine Lauheit, deine Feigheit und deine Selbstherrlichkeit? Warum lässt du mich nicht mehr den sein, der ich bin: Der wahre Sohn Gottes und Erlöser der Welt. Antworte mir.“
[mehr…]
Samstag, 22. März 2008 18:07
sacerdos helveticus: Bienenmetaphorik
Hier ein weiterer wunderschöner Text der Kirchenväter, der sich der Symbolik der Biene bedient:
„Wie die Biene achten die Bischöfe auf die Keuschheit des Leibes, reichen die Speise des himmlischen Lebens, gebrauchen den Stachel des Gesetzes. Sie sind rein, um zu heiligen; süß, um zu stärken; streng, um zu strafen.“
der Text stammmt von Maximus von Turin und wurde auch vom Heiligen Vater im Oktober vetgangenen Jahres bei einer Generalaudienz zitiert.
[mehr…]
[ « 1 2 3 4 » ]
Mittwoch, 19. März 2008 18:44
sacerdos helveticus: @Mandy; unhaltbarer Vorwurf!
Mandy schrieb:
In der Tat: Wenn dieser Artikel ein Zitat aus einem Werk von Kardinal Scheffczyk ist, dann muß er als solches mit Quellenangabe gekennzeichnet sein. Wenn er es nicht ist, dann ist das Verfälschung zulasten einer nicht mehr lebenden Person. In beiden Fällen ist ersthaft zu erwägen, ob kreuz.net nicht wegen Plagiatvergehen eine Anzeige erhalten sollte.
Nun, kreuz.net gibt doch präzise die Quelle an, unter der der Artikel Scheffczyks veröffentlicht wurde, ein Artikel in „die Tagespost“ von 2004.
[mehr…]
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.
Copyright © 2008 kreuz.net