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Verleumdung! Athanasius behauptet, ich würde mich an der Verfolgung traditionstreuer Katholiken beteiligen.
Dies kann ich nur als Verleumdung betrachten. Wenn ich Artois vorwerfe, er würde Blödsinn verbreiten,
so hat dies nichts mit Kampf gegen Tradition und Glauben zu tun. Die von mir gerügte Behauptung von Artois,
jemand der sich zum jüdischen Glauben bekennt, könne eo ipso kein Pole sein, hat nichts aber auch gar
nichts mit Eintreten für den Glauben zu tun. Wenn Blödsinn verbreitet wird, so muss dem widersprochen
werden. Durch seine abstruse Behauptung schadet Artois eher dem Ansehen der Katholischen kirche, doch
wird wohl glücklicherweise kaum jemand diese abstruse Meinung als Auffassung unserer Heiligen Kirche
ansehen. Oder haben Sie, lieber Athanasius, die Meinung, es sei mit dem Mantel des Schweigens zu bedecken,
wenn ein sonst wahrscheinlich rechtgläubiger Katholik Blödsinn absondert, weil er ja ein so guter Katholik
sei. Welch abstruses Verhältnis wäre dies zur Wahrheit, der wir alle verpflichtet sind!! Wenn ein Pfarrangehöriger
zum Beispiel davon Kenntnis erhält, dass sein Pfarrer Fahrerflucht begangen hat, dürfte er dann Ihrer
Meinung etwa auch nicht zur Polizei gehen, weil er überzeugt ist, dass der Pfarrer ein guter Seelenhirte
ist und ein ansonsten heiligmässiges Leben führt?
Konfusion! Artois lebt immer noch im Mittelalter. Jemand, der die polnische Staatsbürgerschaft besitzt
und sich zum Judentum bekennt, ist ebenso ein Pole, wie ein Katholik oder Atheist mit gleichem Pass. Alles
andere ist verquaster Blödsinn. Volkszugehörigkeit und Religionsbekenntnis sind zwei völlig verschiedene
Dinge. In ähnlicher Weise bekommen gewisse Orthodoxe die Dinge nicht auf die Reihe, wenn beispielsweise
in Russland Russentum und Orthodoxie so eng verbunden sind, dass auch ungetaufte bzw. ungläubige Russen
als eigentlich Orthodoxe betrachtet werden.
Ablenkungsmanöver Der von turk geäusserte Verdacht, dass gewisse Kreise vom eigentlichen Skandal ablenken
wollen, drängt sich auch mir auf. Ob Kreise um die Ex-Regenten dahinter stecken, vermag ich nicht zu
sagen, scheint mir aber doch durchaus plausibel. Die Zeitschrift „Der 13.“, die sonst durchaus gewisse
Verdienste hat, hat sich in der causa St. Pölten leider ziemlich verrannt. Dort spricht man immer noch
von der „Kardinalsintrige“ (gemeint ist der Kardinal-Erzbischof von Wien), der Exz. Kurt Krenn zum Opfer
gefallen sei. Krenn dagegen wird gewissermassen zum Martyrer erhoben. Den Ex-Regenten wird mit grosser
Sympathie begegnet und allen, die auch nur leise Kritik an Krenn zu äussern wagen, werden disqualifiziert.
Sancta simplicitas!
Vorgehen bei der Visitation?? turk schreibt: Im übrigen wird jede kanonische Befragung mit einem Vor-
oder Nacheid versehen, doch dieser ist immer freiwillig. [fett]Es ist entspricht also nicht den Tatsachen,
daß… Leider hat er seinen abgebrochenen Satz im nächsten Posting nicht fortgesetzt. Meine Frage: was
bedeutet die Freiwilligkeit des Eides? Heisst dies, dass jemand, der sich weigert, bei seiner Aussage
den Eid abzulegen, berechtigt ist, über die Befragung sich öffentlich zu äussern, wer den Eid jedoch
ablegt, an das Stillschweigen gebunden ist?? Der Kirchenrechtler, der scheinbar auch Kenntnisse bezüglich
der Praxis bei Visitationen hat, möge hier Aufklärung bieten! Des Weiteren: Auf welcher Rechtsgrundlage
kann jemand bei einer Visitation dazu bewegt werden, auszusagen, wenn er von sich aus dazu nicht Willens
ist, kann eine Aussageverweigerung Konsequenzen haben?
Wer entscheidet, was katholisch ist? Aphrodite -eine heidnische Göttin ??-, will uns belehren und versucht
sich in einer moraltheologischen Vorlesung: 4. Darf ich Sie darüber aufklären, dass die überwältigende
Mehrheit der röm.-kath. MoraltheologInnen das Modell einer teleologischen Begründung des ethischen Urteils
vertritt. Dieses geht davon aus, dass jede Handlung als Äußerung eines unvertretbaren Individuums aus
den konkreten Handlungsumständen, -intentionen und -folgen heraus zu bewerten ist. Die diesem Modell
gegenüberstehende deontologische Argumentation (klassischerweise in den Begründungsformen „unerlaubt,
weil gegen die Natur“ und „unerlaubt, weil keine Berechtigung durch Gott“) hat sich aufgrund formaler
und inhaltlicher Unzulänglichkeit (undifferenzierte Verwendung des polyvalenten Begriffs „Natur“, naturalistischer
Fehlschluss, Anthropomorphisierung Gottes etc.) als nicht länger tragbar erwiesen Hierzu nur dies: Was
katholisch ist, was tragbar ist, entscheiden nicht die Moraltheologen (dass es sich um die Mehrheit handelt,
mag vielleicht für den deutschen Sprachraum und einige andere apostasiegefährdete Länder gelten, wohl
aber nicht für die Weltkirche), sondern einzig und allein das Lehramt der Kirche. Dieses hält mit nicht
unüberbietbarer Klarheit fest, dass es in sich schlechteHandlungen gibt , die immer und in jedem Fall
unmoralisch sind. Die Abtreibung gehört hier natürlich dazu. Hier ist eine teleologische Güterabwägung
ausgeschlossen. Es kann dann nur subjektive Schuldminderung geben.
Jeans, Brot 8u.s.w.! Ich erinnere mich an meine Zeit als Seminarist in einer deutschen Diözese in den
späten 8oer Jahren, als der Regens -m.E. vielleicht etwas übertrieben aber nicht ohne wahren Kern- gerne
sagte, wer älter als 40 sei und noch Jeanshosen trage, mit dem stimme etwas nicht. Der gleiche Regens
sagte übrigens immer wieder (hier stimme ich voll zu): „Wer nach allen Seiten offen sein will, der ist
nicht ganz dicht!“ Vielleicht sollten wir bezüglich der im Artikel erwähnten Messe einen noch gröberen
Verstoss nicht vergessen: Wie das Foto zeigt, hat der Zelebrant gegen alle Vorschriften der Kirche unerlaubte
Materie für die Hl. Messe genommen: Gewöhnliches Brot. Dies ist streng verboten und stellt einen wesentlich
schwereren Verstoss gegen die kirchliche Ordnung dar als die nicht den Vorschriften entsprechende Kleidung
des Liturgen, die ich jedoch ebenfalls klar ablehne: Mindestens Albe und Stola wären vorgeschrieben gewesen.
Klarstellungen Benedikt meint: Doch ein Pro Frauenordination ist dem Artikel hier nicht zu entnehmen.
An anderem Ort hat der erwählte St. Galler Oberhirte sich klarer ausgedrückt und „die Katze aus dem
Sack gelassen“ : „Die Frauenordination“ sei „im Moment ein zu grosser Schritt für die Kirche. „Im Moment“,
das heisst doch: Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Er rückt hier recht klar von „ordinatio sacerdotalis“
ab, jener Erklärung, nach der die Weihe von Frauen zu Priestern unmöglich sei und es sich um eine definitiv
zu haltende („definitive tenenda“) Frage des Glaubens handelt. Wurde hier etwa ein Dogma verkündet? fragt
sich Bernardin. Nun: Ein Dogma wurde nicht verkündet, aber die obengenannte Entscheidung ist dennoch
letztverbindlich und es handelt sich nach einer vom Papst approbierten Errklärung der Glaubenskongregation
dabei um eine unfehlbare (sic!) Äusserung des ordentlichen Lehramtes. Das heisst: Bis zum Jüngsten Tag
wird es in der Frauen als Priesterinnen geben. „Priesterinnen“ (auf Donau, auf dem Bodenssee oder weiss
der Kuckuck wo geweiht) sind und bleiben Laien (darüberhinaus exkommuniziert) und eine solche Person
kann beispielsweise genau so wenig gültig konsekrieren, wie man mit Wein taufen kann. Warum fehlt so
vielen Hirten der Kirche der Mut, sich an die verbindlichen Weisungen des Lehramtes zu halten? Will man
es sich mit niemandem verderben und des Beifall der Welt nicht verlustig gehen? Ein mutiger Entscheid
wie damals in Linz wird wohl nicht zu erwarten sein??
Razingers Theologie/ Orthodoxe Vorwürfe gegen Kard. Ratzinger/Papst Benedikt XVI.:Diese Diskussion zeichnet
sich ganz allgemein dadurch aus, daß Einzelaussagen nicht nur aus dem vorhandenen Zusammenhang gelöst,
sondern prinzipiell in einer „Hermeneutik des Verdachts“ interpretiert werden: Am Anfang steht der Wille,
eine Heräsie nachzuweisen, und dann sucht man solange nach Sätzen, die man als herätisch deuten kann,
bis man es „irgendwie“ hingedreht hat. Sehr zutreffende Beschreibung des Vorgehens v.a. der Sedisvakantisten
wie Rothkranz, Siebel, Perpetua, u.s.w die immer gleich vorsichtshalber ganze Listen von Häresien auflisten
können. Bezüglich Ratzinger ist zuzugeben, dass der eine oder andere Satz in seiner „Einführung“ absolut
gesehen vielleicht missverständlich ist. Immerhin hat Ratzinger aber auch gewisse Korrekturen an seinen
früheren Werken angebracht. So zum Beispiel zum Seelebegriff in seiner Eschatologie, wo er sich in späteren
Auflagen von früheren distanziert. Sakramentendisziplin:Bezüglich der Sakramentendisziplin liegt in
der Beziehung mit den Orthodoxen in der Tat ein grosses Problem darin, dass einige orthodoxe Kirchen nach
wie vor die katholischen Sakramente nicht anerkennen. So wird zum m.W. ein Beispiel ein Katholik, der
zur Griechisch-Orthodoxen Kirche übertritt, erneut getauft. (Die Griechisch-Orthodoxe Kirche ist vielleicht
unter den Orthodoxen Kierchen wohl die mit den stärksten antikatholischen Ressentiments). Hier liegt
ein anderes Sakramentenverständnis vor.
Zustimmung @Bernardo Sehr richtig, Bernardo! Die Mehrdeutigkeit war oft gesucht. Wie ist es sonst erklärbar,
dass z.B. EB Lefebvre alle (oder fast alle) Texte des Konzils unterschrieben hat und es bei allen Konzilstexten
immer nur sehr wenige ablehnende Stimmen gab? Wir müssen das Konzil so weit möglich im „Lichte der Tradition“
sehen (Hermeneutik der Kontinuität; vom Papst in o.g. Weihnachtsansprache gefordert) Da das Konzil keine
dogmatisch unfehlbaren Festlegungen getroffen hat (was prinzipiell sein gutes Recht war) dürfen wir nicht
behaupten, dogmatische Festlegungen früherer Konzilien oder Päpste gälten nicht mehr oder seien nicht
mehr von Bedeutung, nur weil das letzte Konzil sie nicht direkt aufgenommen hat (vom Papst abgelehnte
„Hermeneutik der Diskontinuität“)(=Fehler der Progressisten) oder umgekehrt behaupten, das letzte Konzil
habe Irrlehren verkündet, weil es nicht immer zu einem Thema sprechend die präzisen Formulierungen der
Dogmen und der Tradition wiederholt hat (Vorwurf der Traditionalisten v.a. Sedisvakantisten; siehe Perpetua,
die auch in diesem Thread nur sedisvakantistische Pauschalvorwürfe usque ad nauseam nachbetet!)
Präzision? Zitat: Bis jetzt war klar, dass alle Texte des II. Vaticanums in ihrer UR-FASSUNG lateinische
Texte sind. Wie können die unpräzise sein??? Unpräzise, weil sie bestimmten Leuten nicht passen???
Zugegebenermassen ist die lateinische Sprache an sich sehr präzise. Dies gilt aber vor Allem, wenn man
sich im Bereich der Lehre bewegt, da die Begriffe festgelegt sind. Das Vatikanum II hat aber oftmals bewusst
die lehrmässigen Festlegungen nicht aufgenommen (damit will ich nicht behaupten, es habe ihnen widersprochen)
sondern sich einer bewusst pastoralen Sprache bedient. Wenn man nun aber -von Papst Benedikt XVI. in seiner
Weihnachtsansprache vor der Kurie abgelehntes, aber weit verbreitetes Vorgehen- das letzte Konzil zum
„Superkonzil“ macht und es zum Interpretations- Schlüssel für die gesamte Tradition macht, so wird die
Sache sehr problematisch. Darüber hinaus muss man sehen: Viele Texte des Vatikanum II sind so etwas wie
Kompromissformeln. Da man eine möglichst breite Zustimmung zu allen Dokumenten haben wollte, formulierte
man sie so „offen“, dass sich möglichst alle Konzilsväter darin finden konnten. Einige Texte wurden
Auch bewusst so formuliert, dass man nach dem Konzil sich auf den sogenannten Geist des Konzils berufend,
weiterschreiten konnte. Hätte man dies offen formuliert, hätte man damals wohl keine Mehrheit gefunden
(hierzu gibt es zum Beispiel Aussagen in Briefen Rahners an seinen Kollegen und Freund Vorgrimler)
Auf die Reihenfolge kommt es an! Es ist grotesk, dass man mit päpstlicher Erlaubnis verheirateter Priester
sein kann, sofern man Konvertit ist, während man es nicht kann, wenn man von klein auf in der lateinischen
Kirche gelebt hat. Es kommt darauf an, in welcher Reihenfolge die beiden Sakramente der Priesterweihe
und der Ehe empfangen werden. Weder bei den Orthodoxen noch bei den Unierten gibt es Priester, die heiraten
dürfen, wohl aber werden Verheiratete zu Priestern geweiht. Meines Wissens dürfen auch zumindest unierte
Priester, die verheiratet waren , nicht wieder heiraten, wenn die Frau gestorben ist (ist eigentlich auch
bei den Ständigen Diakonen des lateinischen Ritus so, Möglichkeiten durch Päpstliche Dispens sind möglich).
Wer zuerst heiratet, legt ja kein Versprechen ab, nicht die Priesterweihe zu empfangen. Wer jedoch zum
Priester geweiht wird, hat vorher das Versprechen abgelegt, zölibatär zu leben. Dieses Versprechen nimmt
die Kirche ernst. Jeder der zum Priester geweiht wird, sollte wissen, worauf er sich einlässt. Ein Katholik,
der heiratet und dessen Ehefrau am Tage nach der Hochzeit einen Unfall erleidet und zeitlebens gelähmt
oder im Koma ist, bleibt auch an diese Ehe gebunden „bis dass der Tod uns scheidet.“
Völlig berechtigte Massnahmen! Malachias schrieb: Nur schäbig ist es jedoch, das Problem durch Ausgrenzungsmaßnahmen
wie Blaue Briefe, Hausverbote, Platzverweise, Diebstahl FSSPX-kritischen Materials u.ä. lösen zu wollen…!
Das Problem ist nicht, dass Herr Rothkranz Fragen stellt, sondern seine Antworten. Kirchenstrafen und
Disziplinarmassnahmen innerhalb der Kirche haben nicht zuletzt zwei Zwecke. Die Widerherstellung der Ordnung
und die Besserung des Fehlenden. So ist ja selbst die Exkommunikation nichts Endgültiges, sondern soll
den Betreffenden seine Situation deutlich machen und die Umkehr errmöglichen (medizinaler Charakter der
Kirchenstrafen). Darüber hinaus muss der Glaube auch der einfachen Leute geschützt werden. Wenn die
Autoritäten der FSSPX zur (m.E. völlig berechtigten) Erkenntnis gekommen sind, dass Rothkranz durch
seine Angriffe auf die (nach Ansicht der FSSPX ja prinzipiell legitimen) Autoritäten der Kirche (jede
Messe wird una cum Papa nostro Benedicto gefeiert!) zum Aufruhr anstiftet und der Glaube der einfachen
Gläubigen in Verwirrung gebracht wird, so sind sie nicht nur berechtigt, sondern im Gewissen verpflichtet,Massnahmen
zu ergreifen und durchzusetzen.
Pedanterie und Beckmesserei! Man sollte die Genauigkeit nicht übertreiben und auch an diesem Ort, wo
es nicht um kirchenrechtliche Genauigkeit geht, den allgemeinen (auch innerkirchlichen) Sprachgebrauch
akzeptieren, nach dem auch die Angehörige von Kongregationen u.s.w. als Ordenspriester oder Ordensschwestern
bezeichnet werden. So nennt man im (zumindest im deutschen Sprachraum) auch die Monsignori (unterste Stufe
der päpstlichen Ehrentitel für Weltpriester) auch Prälaten und redet sie so an. Eigentlich wären nur
die Inhaber von der zweithöchsten Stufe (Ehrenprälaten Seiner Heiligkeit) an so zu nennen.
Kein Notfall Das mit dem Notfall wäre echt tricky, nicht wahr! Leider hatten schon andere diese geniale
Idee und es gibt eine authentische Interpretation der zuständigen Kommission für die Interpretation
des CIC, dass hier das Abstellen auf einen Notfall nicht legitim ist. Apropos Ferien: Dass ein Priester
auch Ferien machen darf, ist klar. Doch sollte bei gutem Willen auch bei Ferienabwesenheit des Priesters
hierzulande (wir sind nicht im Amazonas oder in den Anden!) die sonntägliche Feier der Heiligen Messe
sichergesrtellt werden können. Sollten keine pensionierten Priester oder Ordensleute zur Verfügung stehen,
so muss halt eine Pfarrei, die mehrere Messen jeden Sonntag hat, für diese Male auf eine verzichten.
Eine sonntägliche Messe sollte in der Regel pro Pfarrei möglich sein. Es kann (vor allem in kleineren
Landpfarreien auch eine Messe am Sonntagabend sein; es kann halt nicht jede Pfarrei zur „prime-time“ um
10.00 Uhr Hl. Messe haben!). Falls es sich um sehr kleine Pfarreien handelt, kann man auch notfalls eine
Fahrgelegenheit organisieren. Leider greifen manche Mitbrüder mehr aus ideologischen Gründen, denn aus
wirklicher Notwendigkei zu Wortgottesdiensten. Meistens gilt wohl doch: Wo ein Wille ist, ist auch ein
Weg. Ein Landpfarrer
Papst-Mitra, Panik vor Pan und die Misthaufen Malachias schrieb: Wir dürfen aber auch den Gott Pan in
ihr sehen…?!Sie sehen ja sowieso nur was sie wollen und nicht wie jeder vernünftige Mensch eine Darstellung
des Guten Hirten nach dem Vorbild einer Katakombendarstellung. Sie dürfen aber vor Allem nur mit einer
gewaltigen Portion von bösem Willen darin einen Abfall vom Glauben sehen. Ihr Vorgehen erinnert mich
irgendwie an Dan Brown, der in seinem „Da Vinci Code“ gewissermassem „ums Verrecken“ im Hl. Johannes aus
Leonardo da Vincis Abendmahl Maria Magdalena sehen will, weil es so schön in seine hanebüchene Theorie
passt. Wie sagte doch ein Forumsteilnehmer: ihr Nachbeter der Rothkranzschen Verschwörungstheorien seht
„hinter jedem Misthaufen einen Freimauerer“. Weil es hierzulande jedoch nurmehr wenige Misthaufen gibt,
ist hinter jedem wohl gleich eine Hundertschaft beschürzter Herren versteckt und jeder Hundedreck auf
der Strasse ist ein haushoher Misthaufen.
Wer setzt wem Hörner auf? Weder auf der Mitra des Heiligen Vaters noch auf der Vignette auf dem Titelblatt
des KKK sind irgendwelche Hörner zu erkennen! Es bleibt dabei: Es handelt sich um einen Hirten, der ikonographisch
etwa (aber zum Beispiel ohne Hörner) so dargestellt ist, wie auch in der heidnischen Antike Hirten allgemein
oder meinetwegen auch manchmal der Gott Pan. Wir dürfen in dieser Darstellung Christus, den Guten Hirten
sehen. Beispiele für andere Übernahmen und christliche Indienstnahme („Taufe“) von Motiven aus der paganen
Umwelt des Christentums: Pelican, Pfau.
Pan und Panik (Fortsetzung) Es bleibt dabei: Es handelt sich bei der in Frage stehenden Darstellung um
eine in der christlichen Kunst verankerte Darstellung (immerhin liessen sich Christen des 3. Jahrhunderts
diese Darstellung auf ihr Grabmal setzen, denn von daher stammt ja das Original) . Es ist auch in Frage
zu stellen, ob die Christen an Pan dachten und die Hirtenflöte nicht einfach zur Ikonographie eines Hirten
gehört wie die Pfeife zur Ausstattung eines Schiedsrichters. Die Interpretation des Bildes (Im KKK; von
mir zitiert) ist ganz im Geiste der Kirchenväter. Es gibt in der Kunstgeschichte nicht nur Nazarener
und Barock. Es gibt in der Theologiegeschichte nicht nur Thomas von Aquin (selbst der schöpfte in damals
„unerhörter Weise“ aus dem Erbe der „heidnischen Antike“ und bediente sich des bis dahin eher verfemten
Aristoteles!)
Markus Büchel OKrat Dem „Krawattinerpater“ Markus Büchel dennoch Gottes Segen und Kraft, das Wort Gottes
„gelegen und ungelegen“(St. Paulus) zu verkünden , sich nicht durch Lob und nicht durch Furcht („nec
laudibus nec timore“; Wahlspruch des sel. Clemes Augus Card. von Galen ) beinflussen zu lassen . Auch
die auf der Homepage der Diözese abgedruckten Bilder zeigen den episcopus electus wie von einer Beerdigung
kommend. Um zu erkennen, ob das was auf dem Revers glitzert, ein Kreuz ist, brauchen wohl selbst Adleraugen
eine Lupe!
Teufelskreis! Der von Perpetua abgedruckte Text zur Papstwahl wimmelt vom Wort „Kardinal“. Wo aber nehmt
Ihr Sedisvakantisten die Kardinäle her? Von Palmar da Troya sicher nicht (der dortige Psychopath ernannte
Kardinäle, die in blauen Soutanen herumspazieren!) , da diese ja einen „Papst“ haben. Also woher nehmen,
wenn nicht stehlen? Nun im Ernst: Es ist theoretisch denkbar, dass auch Nichtkardinäle den Papst wählen
(hat es in früherer Zeit gegeben). Nur: Wer anders als die höchste Autorität der Kirche könnte dies
beschliesen, (auf jeden Fall doch kein Herr Rothkranz oder Pater Lingen?) Diese Autorität ist ja nun
nach Eurer Meinung zur Zeit nicht vorhanden! Wenn man anfängt, Sedisvakantisten zusammenzusuchen, die
sich zur Papstwahl treffen sollen wird das eintreten, was schon mehrmals eingetreten ist: Man wählt einen
„Papst“ (Muss zur Zeit einige davon geben!) die ihn anerkennen sind also keine Sedisvakanten mehr , andere
weigern sich an der Wahl teilzunehmen oder den Gewählten anzuerkennen. Das Spaltpotenzial sedisvakantischer
Gruppen und Grüppchen ist mindest so gross wie bei den protestantischen Sekten, die dort tätigen Priester
sind ein Panoptikum (in Köln scheinbar ein ex-FSSPX, der wegen Pädaphilie im „Bau“ war!)
Panik vor Pan? Malachias sei Dank, dass er auf eine Quelle für die Hirtendarstellung auf der Mitra des
Hl. Vaters bei seiner Amtseinführung verwiesen hat. Es scheint in der Tat das gleiche Motiv zu sein,
dass das Titelblatt des „Katechismus der Katholischen Kirche“ (KKK) ziert. In der „Kurzfassung“ des KKK,
dem „Kompendium“ (2005) wird auch klar das Symbol erklärt: Es stammt von einem christlichen Grabstein
aus der Domitillakatakombe (3. Jahrhundert). Es heisst weiter: „Die Christen verwendeten dieses ursprünglich
wohl heidnische Bild aus dem Leben der Hirten als Symbol für die Ruhe und das Glück, das der Verstorbene
im ewigen Leben findet.“ …Christus, der Gute Hirte, leitet und beschützt seine Gläubigen (Schaf) durch
seine Autorität (Stab), er ruft die Gläubigen durch die Melodie der Wahrheit (Flöte) und lässt sie
im Schatten des „Lebensbaumes“ ruhen: Des rettenden Kreuzes, das den Himmel öffnet“. Eine wunderschöne
Interpretation ganz im Geiste der Kirchenväter, in der nur böser Wille oder „Ketzerriecherei“ Abfall
vom Glauben zu sehen vermag.
Pan oder Panik? Ich habe in einem Bildband nachgesehen, in dem die von Perpetua angesprochene Mitra zu
sehen ist. Ob es sich wirklich um Pan handelt, scheint mir nicht sicher. Eher ist es eine Hirtendarstellung
nach dem Vorbild von Darstellungen, wie sie sich auch in den Katakomben befinden. Sollte es wirklich Pan
sein, so ist zu sagen: Über die Darstellung von Pan in der christlichen Ikonographie (Lehre von den bildlichen
Darstellungen) habe ich im Moment nichts gefunden. Wohl aber bezüglich Orpheus. Diese ebenfalls mythologische
Gestalt wurde in der christlichen Antike im Rahmen der „interpretatio christiana“ christlich gedeutet.
Die Kirchenväter betrachteten ihn als einen „heidnischen Propheten“, er wurde oft in den Katakomben oder
auf Sarkophagen dargestellt als Präfiguration Christi. „Orpheus inmitten der Tiere, ein Symbol des Goldenen
Zeitalters , die Leier spielend ist ein aus der griechisch-römischen Kunst entnommenes Motiv, welchem
ein messianischer Sinn unterlegt wurde.“(Lexikon der christlichen Ikonographie) Papst Benedikt kennt die
christliche Antike und die Theologie der Kirchenväter bestens und es ist gut möglich, dass die Darstellung
auf der Mitra nach einem Vorbild aus den Katakomben angefertigt wurde. Die christliche Kunst besteht nicht
nur aus Nazarenern und Barock! Aus der Darstellung auf der Mitra Abfall vom Glauben zum Götzendienst
zu konstruieren, ist lächerlich. Aber wahrscheinlich waren eben auch manche Kirchenväter verkappte Freimaurer??
Konsequenzen @Perpetua Immerhin sind Sie scheinbar konsequenter als Herr Rothkranz. Statt im Sinne eines
konsequenten Verhaltens von sich aus die Kapellen und Zelebrtationen der FSSPX zu meiden (die ja -wie
ich nochmals sagen muss- für ihn ja ein Greuel sein müssen, da in Gemeinschaft (una cum papa nostro
Benedicto…) mit jemandem gehalten, den er für einen Häretiker, ja scheinbar nicht einmal für einen
Christen hält, will er ja scheinbar das verhängte Hausverbot nicht akzeptieren. Erinnert mich eher an
das bockige Verhalten eines Kindes in der Trotzphase! Die verstärkte Feier der Heiligen Messe „für eine
Papstwahl“ bei den Sedisvakantisten könnte in der Tat das Problem der Sedisvakantisten auf natürliche
Weise lösen. Schnell finden sich dann namlich ein paar Sektierer zusammen und wählen einen „Papst“ (Beispiel
Kölner Gruppe um Frau Gerster) . Dann sind sie keine Sedisvakantisten mehr, es gibt einen „Möchtegernpapst“
mehr (wieviele gibt es zur Zeit?). Wahrscheinlich kommt es dennoch zu weiteren Spaltungen, weil andere
lieber Sedisvakantisten bleiben wollen oder ihnen die z.B. Nase des Gewählten nicht passt.
Widersprüche ohne Ende! Ich frage mich schon lange, wie Rothkranz, Perpetua und Geistesverwandte es überhaupt
mit ihrem Gewissen vereinbaren können, als überzeugte Sedisvakantisten Priester der Priesterbruderschaft
St. Pius X. zu unterstützen, deren Kapellen zu unterhalten und an deren Messfeiern teilzunehmen. Sie
sollten doch wissen, dass bei jeder Hl. Messe in der Priesterbruderschaft der Name des regierenden Papstes
und des betreffenden Ortsbischofs genannt wird. Darüber hinaus hat der Erzbischof und seine Nachfolger
als Generalobere oft genug klargestellt, dass keine Sedisvakantisten unter den Priestern geduldet werden
und sie mit dem Ausschluss bedroht. Wie können Sie an Hl. Messen teilnehmen, die in Gemeinschaft (una
cum) mit einer Person gefeiert werden, die Sie für einen Häretiker halten?? Solche Messen müssten Sie
doch fliehen wie der Teufel das Weihwasser und müssten ein Greuel für Sie sein. Konsequenz scheint Ihre
Sache nicht zu sein (andere Sedisvakantisten sind da zumindest konsequenter!).
Unterstellungen! Die von Perpetua zitierte Weihnachtsansprache des Heiligen Vaters vor der Kurie (2005)ist
mir durchaus bekannt. Aus ihr stammt das folgende Zitat, das Perpetua bringt:„Das Zweite Vatikanische
Konzil hat durch die Neubestimmung des Verhältnisses zwischen dem Glauben der Kirche und bestimmten Grundelementen
des modernen Denkens einige in der Vergangenheit gefällte Entscheidungen neu überdacht oder auch korrigiert,
aber trotz dieser scheinbaren Diskontinuität hat sie ihre wahre Natur und ihre Identität bewahrt und
vertieft“. Mir bleibt es schleierhaft, wie man so überzeugt sein kann wie Perpetua, darin eine Häresie
finden zu können. Ihre Interpretation zeugt eher von bösem Willen oder mindestens „Ketzeriecherei“.
Woher nimmt Perpetua die Berechtigung, in den vom Papst erwähnten „korrigierten Entscheinungen“ unfehlbare
Sätze zu sehen, die durch das Konzil verändert worden seien? Es gibt auch korrigierbare Entscheidungen
der Kirche, die zum Beispiel die Disziplin betreffen. Darüber hinaus gibt es eine legitime Entwicklung
der Lehre. In allen Perioden der Kirchengeschichte hat sich die Kirche auch mit den philosophischen Strömungen
der jeweiligen Zeit auseinandergesetzt und sie einer Prüfung unterzogen und hier gemäss dem Apostel
Paulus gehandelt: „Prüfet alles und das Gute behaltet“
Belege! ¨Perpetua behauptet:… Ratzinger persönlich zugegeben hat, daß durch das II. Vat. Konzil Korrekturen
am unfehlbaren Glaubensgut vorgenommen worden sind. Können Sie dies belegen, wo Card. Ratzinger behauptet
haben soll, das Vatikanum II habe Korekturen am unfehlbaren Glaubensgut vorgenommen? Dies vermag ich nicht
zu glauben. Er meinte vielleicht eine legitime Entwicklung der Lehre aber doch sicher nicht, dass das
jüngste Konzil einer unfehlbaren Lehre widersprochen habe.
Unfehlbarkeit @Malachias Zustimmung: Eine Lehre kann unfehlbar sein aufgrund einer feierlichen Definition
(des Papstes oder eines Konzils) oder durch das ordentliche Lehramt. Beispiel (wird von Sedisvakantisten
wahrscheinlich nicht anerkannt) Die Erklärung Johannes Paul II., die Kirche habe keine Vollmacht, Frauen
zu Priestern zu weihen ist keine feierliche Definition (wäre aber möglicher Gegenstand einer solchen),
es handelt sich jedoch nach einer vom Papst approbierten Erklärung der Glaubenskongregation um eine unfehlbare
Aussage des ordentlichen Lehramtes.
Präzisierungen Perpetua schrieb: Petrus hat den Auftrag, die unfehlbare geoffenbarte Lehre Jesu Christi
zu tradieren. In dem Moment wo man etwas hinzufügt, wegläßt oder verändert, auch nur einen Jota, macht
sich bereits der Häresie schuldig machen. Wenn dies ernst gemeint ist, dann hat es keinen Sinn mehr,
weiter zu diskutieren. Schon Malachias hat ja seine Ablehnung einer solchen völlig unhistorischen und
so von der Kirche nie vertretenen Auffassung klar ausgedrückt. Natürlich ist nicht jedes Dogma explizit
in der Hl. Schrift geschweige denn beim historischen Petrus nachweisbar. Selbstverständlich gibt es eine
legitime und organische Entwicklung der Lehre. Bestimmte Fragen kommen erst im Laufe der Kirchengeschichte
auf und das Lehramt der Kirche hat hier unter dem verheissenen Beistand des Heiligen Geistes die Vollmacht,
die Angelegenheit zu klären und nötigenfalls unfehlbare Definitionen zu tätigen. So war zum Beispiel
im Jahre 1853 ein Katholik, der nicht überzeugt war von der Unbefleckten Empfängnis Mariens durchaus
kein Häretiker, da es noch nicht unfehlbar definiert war. 1855 jedoch (ein Jahr nach der Dogmatisierung)
war jemand der diese These vetrat, ein Häretiker, da er ein Dogma leugnete.
Doch keine Widersprüche? Malachias, der sonst dem Sedisvakantismus recht positiv gegenübersteht, gibt
zu: Es dürfte schwer sein, einen Lehrgegensatz zwischen den beiden Konzilien zu finden. Das tönt anders
als die apodiktische Behauptung der Perpetua, das Vatikanum II lehre „genau das“, was das Vatikanum I
verurteilt habe. Dies liefe auf die Behauptung eines kontradiktorischen Gegensatzes hinaus. Gelänge ein
solcher Nachweis an einem Punkt, wo das Vatikanum I oder ein anderes Konzil oder ein Papst eindeutig unfehlbar
gesprochen hat dann und nur dann könnte von einer Häresie gesprochen werden. Zur Erinnerung: ein kontradiktorischer
Gegensatz wäre:„Dieses Blatt ist weiss“ „dieses Blatt ist nicht weiss“. @perpetua Als ich darum bat,
den behaupteten Gegensatz an den Konzilsdokumenten zu belegen, so meinte ich damit nicht irgendwelche
igeheimen sondern für alle frei zugängliche Dokumente die vielerorts veröffentlicht sind, d.h. die
Dekrete und Beschlüsse der Konzilien. Nach wie vor verstehe ich übrigens Rothkranz nicht, der an Messen
der Priesterbruderschaft St. Pius X. teilnehmen will. In jeder dieser Messen wird der Name des regierenden
Papstes und des Ortsbischofs genannt, d.h. die Messe wird una cum das heisst in Gemeinschaft mit diesen
gefeiert. Rothkranz als überzeugter Sedisvakantist müsste doch die Teilnahme an solchen Messen ein Greuel
sein und er müsste sie etwa so fliehen, wie der Teufel vor dem Weihwasser. Mit dem Mann scheint Einiges
nicht zu stimmen.
Noch einmal zum Hausrecht! Zuerst muss ich mich entschuldigen, die Forumsteilnehmerin Perpetua zu einer
Felizitas gemacht zu haben, immerhin sind beide Märtyrinnen und werden gemeinsam gefeiert (daher die
Verwechslung). Eichmann spricht in seinem Lehrbuch des Kirchenrechts durchaus von der Öffentlichkeit
der Kirchen, wohlgemerkt der Kirchen und für diese gilt das Recht des freien Zugangs. Einige Seiten später
handelt der Kanonist von den Kapellen. Hier ist das Recht des freien Zugangs nur bei den öffentlichen
Kapellen gegeben, nicht jedoch bei den halböffentlichen geschweige denn privaten Kapellen. Bei öffentlichen
Kapellen heisst es: „Ein sicheres Kennzeichen des öffentlichen Charakters einer Kapelle ist das Bestehen
eines freien Zuganges von einem öfentlichen Wege oder Platze aus (Anmerkung: Offensichtlich z.B. bei
einer Kapelle, die sich in einem Mietshaus befindet, nicht der Fall). Soweit das allgemeine Benutzungsrecht
nicht offenkundig ist, wird es nicht vermutet und muss im Streitfall bewiesen werden.“ So einfach ist
die Sache also nicht. Nach weltlichem Recht sollte die Bruderschaft respektive der Verein, der die Kapelle
gehört, auf keinen Falll Schwierigkeiten haben, das Hausrecht durchzusetzen. Ich wünsche den Klägern
viel Erfolg dabei. Sollte Rothkranz im Übrigen als wegen Schisma exkommuniziert (Tatstrafe) betrachtet
werden können, so hätte er sowieso (gemäss Kirchenrecht) kein Recht auf Teilnahme am Gottesdienst.
Kein Hausrecht! Felizitas behauptet: – 2)Gemäß kirchlichem und staatlichem Recht (Konkordat) kann P.
Pfluger als Hausherr Herrn Rothkranz einzig dann ein Hausverbot erteilen, wenn er innerhalb einer der
Kirchen randaliert bzw. den Gottesdienst mutwillig gestört bzw. der Hausordnung grob zuwider gehandelt
hätte. Nichts davon ist noch je der Fall gewesen. Wie bereits gesagt: Man könnte die Gottesdienstorte
der Priesterbruderschaft St. Pius X. doch eher als Oratorien bezeichnen, für die nach kirchlichem Recht
durchaus nicht notwendigerweise ein freier Zugang bestehen muss. Der Verweis auf das staatliche Recht
und das Konkordat (wo?) scheint mir verfehlt, da es sich bei den in Frage stehenden Kapellen ja doch um
Gebäude handeln wird, die einem Verein gehören, der ja wohl sein Hausrecht frei ausüben kann. Wir warten
immer noch auf den behaupteten kontradiktorischen Gegensatz (mit Beleg der Konzilstexte) , der zwischen
dem Vatikanum I und II bestehen soll („genau das Gegenteil“) Kommt die Antwort deshalb nicht, da der Beleg
noch nicht gefunden wurde und wahrscheinlich bis zum Jüngsten Tag auch nicht gefunden werden wird??
@ Felizitas: Die Spannung steigt! Feilizitas behauptete: Vor über 100 Jahren auf dem I. Vat. Konzil wurde
genau das verurteilt, was an 7.12.1965 auf dem II. Vat. Konzil unterschreiben wurde: Felizitas ist immer
noch den Beweis schuldig (Am Besten: Zitat aus den Konzilsdokumenten), wo das II. Vatikanum genau das
gelehrt haben soll, das das I. Vatikanum verurteilt habe.
Keine Ausnahmen Das Recht des freien und kostenlosen Zugangs von Gläubigen während des Gottesdienstes
gilt nicht -wie Perpetua behauptet- uneingeschränkt. Das Hausrecht des Kirchenrektors ist dadurch gemäss
den Kommentatoren nicht in Frage gestellt. So kann er z.B. Störer aus der kirche verweisen. Das Verteilen
von Schriften, in denen der Hausherr verleumdet wird, kann m.E. auch als Störung gelten, wenn sie auch
nicht während des Gottesdienstes stattfindet. Des Weiteren ist zu fragen, ob die von der FSSPX betreuten
Kapellen Kirchen im Sinne des CIC sind und nicht Kapellen oder Oratorien, bei denen der Zugang durchaus
beschränkt werden kann. Vor weltlichen Gerichten wird die Durchsetzung des Hausrechtes wohl sowieso keine
Probleme mit sich bringen. Wenn Rothkranz als notorischer Sedisvakantist die Sakramente empfangen will,
so müssen sie ihm eigentlich verweigert werden, da er meines Erachtens als Schismatiker gilt, da er sich
völlig der Autorität der kirchlichen Obrigkeit widersetzt (abweichende Theorie überzeugt mich nicht!)
Abgesehen davon scheint es mir -wie bereits unten dargelegt- ein beinahe schizophrenes Verhalten zu sein,
an Messen teilzunehmen, die für ihn konsequent betrachtet, ein Greuel sein müssten, da sie in Gemeinschaft
mit jemandem dargebracht wird, den er für einen Häretiker und Usurpator halten wird.
Widerspruch? Perpetua behauptet: Vor über 100 Jahren auf dem I. Vat. Konzil wurde genau das verurteilt,
was an 7.12.1965 auf dem II. Vat. Konzil unterschreiben wurde! Wo soll dieser kontradiktorische Gegensatz
zwischen einem Beschluss des I. Vatikanums (Verurteilung) und dem II. Vatikanum liegen? Tausende von Bischöfen
(Konzilsväter) sollen dies nicht gemerkt haben und gedankenlos unterschrieben haben ? Wer so etwas behauptet,
macht sich unglaubwürdig! Da ist uns Perpetua wohl einen Beweis schuldig! Herr Rothkranz scheint mir
eigenartiger Typ zu sein, falls es wirklich eines Beschlusses von Hw. P. Pfluger bedarf, um ihn vom Sakramentenempfang
in den Kapellen der FSSPX abzuhalten. Als überzeugtem und konsequentem Sedisvakantisten müssten ja die
von den Priestern dieser Gemeinschaft „una cum Papa nostro Benedicto“ (den er für einen Nichtpapst und
Häretiker hält) gefeierten Messen ihm ein Greuel sein, wie kann er da teilnehmen und die Sakramente
empfangen (einmal vom Grenzfall der Todesgefahr abgesehen)? Im MA war man sich manchmal nicht sicher,
wer der rechtmässige Papst war, aber da ging es nicht um den Vorwurf der Häresie.
Finanzen als einziges Kriterium? Wenn die Schwestern ihre Kirche, die sie nicht mehr selber verwenden
können, an den Orden A oder den Orden B verkaufen könnten und der Orden B ein höheres Gebot abgibt,
so wäre es durchaus angängig, dass die Schwestern sich für das höhere Gebot entscheiden. Hier ist
es aber scheinbar so, dass ein anderer Interessent die Gebäude für einen nichtsakralen Zweck erwerben
will, die Kirche also profaniert werden müsste. Eine solche Profanierung dürfte nur ultima ratio sein,
wenn eine weitere sakrale Nutzung der Kirche nicht möglich wäre. Da die Profanierung auch von Ordenskirchen
durch den Bischof geschehen muss, sollte er den Schwestern deutlich machen, dass er eine Profanierung
nur genehmigen könnte, wenn eine weitere sakrale Nutzung unmöglich wäre. Da jedoch das Institut die
Kirche weiterhin für den Gottesdienst verwenden will, dürfte eine Profanierung nicht genehmigt werden.
Kirchen dürfen als dem profanen Gebrauch entzogene Gebäude auch für Orden keine Spekulationsobjekte
werden, sondern es muss das Gesamtwohl der Kirche betrachtet werden, dem bei Verkauf an eine andere Ordensgemeinschaft
sicher besser gedient ist.
Ausweg Das von Bernardo erwähnte Vorgehen könnte einen Ausweg bedeuten. Wenn die Schwestern die Kirche
an Nichtkatholiken verkaufen wollen, so bedarf es einer Profanierung. Dies geschieht durch ein Dekret
des Bischofs, der zuvor den Priesterrat seiner Diözese befragen muss. Eine Profanierung dürfte eigentlich
nur vorgenommen werden, wenn eine weitere sakrale Verwendung definitiv nicht möglich ist. Nun will das
Institut die Kirche ja gerne weiter als Gottesdienststätte nutzen. Hier könnte vielleicht der Bischof
mässigend auf die Schwestern einwirken und sie zu Geduld auffordern (nach Angaben auf der Homepage des
Instituts scheinen ja Möglichkeiten der Finanzierung in Sicht zu sein). Dieses Vorgehen würde jedoch
einen Einsatz des Bischofs zugunstern des Institutes voraussetzen.
Zwei Paar Schuhe Puchil2 kritisiert die fehlende Meinungsfreiheit in der Kirche und beteuert, der Linzer
Diakon habe sich ja nur zu kirchendisziplinären Fragen geäussert. Dies stimmt aber nur für den Fall
des Pflichtzölibates. Hier handelt es sich um eine disziplinäre Angelegenheit und die Kirche hat die
Vollmacht von der Zölibatsverpflichtung zu dispensieren, tut dies ausserhalb der unierten Ritusgemeinschaft
jedoch nur in sehr seltenen Fällen. Hier weitergehende Zugeständnisse zu fordern, ist an sich nicht
verboten, es sollte jedoch klar sein, dass diese Bitten mit einer Haltung von Respekt und Loyalität vorzutragen
sind und eine Aufforderung zur Revolte, wie es der betreffende Kandidat getan hat, unerträglich ist.
Bei der Zulasasung von Frauen zum Priestertum handelt es sich eindeutig um eine Frage der Glaubenslehre
und die Entscheidung Papst Johannes Paul II. ist endgültig und nach einer vom Papst approbierten Erklärung
der Glaubenskongregation handelt es sich um eine unfehlbare Entscheidung des allgemeinen ordentlichen
Lehramtes. Wer sich dagegen auflehnt, lehnt sich gegen die göttliche Ordnung der Kirche auf und hat mit
Konsequenzen zu rechnen.
Frauenordination oder Luftschlösser Es ist klar: Durch „ordinatio sacerdotalis“ ist die Priesterweihe
von Frauen ein für alle mal ausgeschlossen. Gotthard sagt, die Sache sei dennoch nicht endgültig, es
handle sich um eine Entscheidung Johannes Paul. II. und suggeriert damit, es könne ein späterer Papst
oder ein Konzil die Sache revidieren. Dies ist jedoch definitiv unmöglich. Im Übrigen gibt es eine authentische
Entscheidung (Responsum) der Glaubenskongregation zum Stellenwert vom „Ordinatio Sacerdotalis“: Diese
mit päpstlicher Approbation veröffentlichte Erklärung sagt klipp und klar:Es handelt sich um eine Entscheidung
des Allgemeinen und ordentlichen Lehramtes und diese Entscheidung ist unfehlbar (infallibiliter). Das
heisst: Bis zum Jüngsten Tag (danach gibt es keine Kirche auf Erden mehr) wird es keine Frauen als Priester
geben, wenn irgendwo solche „Weihen“ stattfinden sollten, so handelt es sich um ungültige Simulationen.
Wer andere Thesen verbreitet, lebt in Luftschlössern und sollte aufpassen, dass der Aufprall auf den
nackten Boden der Realität nicht zu hart ist. !:)
Protest! Ob die Weihe, die in einer Woche gespendet werden soll, verhindert werden kann, scheint mir eher
unsicher zu sein. Auf jeden Fall sollte man gegen die Weihe bei den zuständigen Stellen (Diözesanbischof,
Apostolischer Nuntius, evtl. Römische Kongregationen) protestieren. In höflicher, aber verbindlicher
Form. Das Interview im Wortlaut ist übrigens auf der Homepage der Zeitung (www.derstandard.at) verfügbar.
Der Hw. Diakon hat sich eindeutig nicht nur für viri probati sondern auch für die Priesterweihe von
Frauen ausgesprochen und die Bischöfe und das Kirchenvolk zu einer Revolte gegen Rom aufgefordert, um
diese Ziele durchzusetzen. Dem Mann sollte man zumindest eine Besinnungspause gönnen , bevor man ihn
zum Priester weiht und ihm die Seelsorge an Gläubigen anvertraut. Hoffentlich benutzt er diese Besinnungspause
jedoch dann, indem er gute dogmatische und spirituelle Werke liest und nicht Thriller a la Da Vinci Code,
das ihm so sehr gefallen hat. Videant episcopi!
Mutloses Besitzstandsdenken Es wäre der katholischen Kirche in Deutschland zu wünschen, dass sie sich
nicht an Konkordate klammert, sondern mutig eine gerechtere Praxis anstrebt. Dies wäre auch zu ihren
Gunsten. Das deutsche Prinzip ist vor allem auch deswegen nicht von Ungerechtigkeiten frei, weil ausser
in Deutschland und Österreich (teilweise auch in der Schweiz) in fast allen Ländern ein Katholik zwar
moralisch aufgefordert ist, die Kirche finanziell zu unterstützen (gemäss allgemeinem Kirchenrecht),
er aber sonst keine Konsequenzen zu tragen hat, wenn er dieser Forderung nicht nachkommt, das heisst nicht
in seinen kirchlichen Gliedschaftsrechten beeinträchtigt ist, wenn er nicht bezahlt. Für die Erbringung
bestimmter Dienste (z.B. Taufe, Bestattung) können dann natürlich jedoch gewisse Gebühren verlangt
werden. Ein gutes Modell wäre meines Erachtens das italienische System der Kirchenfinanzierung.
In der Schweiz Praxis In der Schweiz zahlen in manchen Kantonen zum Beispiel Aktiengesellschaften als
juristische Personen Kirchensteuern. Da eine juristische Person aber eo ipso kein Bekenntnis hat, stellt
sich die Frage, welcher Konfession die Steuer zukommt. Im Kanton Zürich wird die Kirchensteuer der juristischen
Personen nach dem Verhältnis der am Steuerdomizil vertretenen öffentlich-rechtlich anerkannten Konfessionen
verteilt. Ein Kirchenaustritt einer juristischen Person ist nicht möglich.
Die Schweiz nicht vergleichbar Benedikt78 meinte zur Frage von Kirchensteuer und Kirchenaustritt: Übrigens,
in der Schweiz ist es die gleiche Anwendung wie in Deutschland. Dies stimmt glücklicherweise nicht. Wenn
auch die sogenannten Kantonalkirchen (staatskirchliche Strukturen) gerne die deutsche Sicht übernähmen,
dass der sogenannte Austritt aus der Kirche mit Glaubensabfall gleichzusetzen wäre (zwecks Systemerhalt) ,
so haben sich die Bischöfe der Schweiz mehr oder weniger differenziert hierzu geäussert. Beispielsweise
hat der Bischof von Chur im vergangenen Jahr Richtlinien erlassen, nach denen der Austritt aus der Kirchgemeinde
(damit enfällt dann die Steuerpflicht) nur dann als Glaubensabfall mit den entsprechenden kirchenrechtlichen
Konsequenzen zu werten ist, nachdem das bischöfliche Ordinariat nach Vorlage durch den Pfarrer den Einzelfall
geprüft hat und zum Ergebnis gekommen ist, dass der Betreffende sich nicht nur der Kirchensteuer entziehen
wollte, sondern auch die Gemeinschaft mit der Kirche aufkündigen will.
Einsicht in Stuttgart Verstocktheit in Wien! Die beabsichtigte Übertragung aller WM-Spiele auf Grossleinwand
inkl. Ausgabe von Essen und Trinken in einer Böblinger Kirche entfällt und zwar offensichtlich auf Anordnung
des Bistums Rottenburg-Stuttgart: Von der Homepage des BDKJ Böblingen: Kicken in der Kirche Kucken ENTFÄLLT
!!!! Leider muss die BDKJ-Aktion „Kicken in der Kirche Kucken“ abgesagt werden. Dem BDKJ wurde am Dienstag
mitgeteilt, dass die Kirchenleitung im Bischöflichen Ordinariat in Rottenburg zu dem Schluss kam, es
sei nicht angemessen Fußball in einer Kirche zu schauen und untersagten diese Aktion ausdrücklich. Eine
Ersatzveranstaltung wird es nicht geben, der besondere Reiz den Kirchenraum anders erleben zu können
ist nicht mehr gegeben. Allerdings hat sich der BDKJ dazu entschlossen, wenigstens das Eröffnungsspiel
in den Jugendräumen der Kirchengemeinde St. Maria Sindelfingen zu zeigen, damit zumindest die ersten
Besucher das Spiel nicht verpassen. Thorsten Stork Dekanatsjugendreferent In Wien dagegen verteidigt ein
Bischofsvikar die Übertragung in den Kirchenraum, man wolle zeigen, dass man offen sei und vieles in
die Kirche passe, „verstimmte Gläubige“ nehme man in Kauf (Meldung von kath.net)
Ausweg ad interim Die Abschaffung der Pfingstoktav ist durchaus zu bedauern und die Forderung nach Wiedereinführung
zu begrüssen. Immerhin haben wir ja z.B. im deutschen Sprachraum den Pfingstmontag gewissermassen als
Überbleibsel davon. Für den Pfingstmontag sagen die Rubriken des deutschen Messbuches, man könne die
Messe von Pfingsten nehmen, ein eigens für den Pfingstmontag zusammengestelltes Formular oder eine Votivmesse
vom Heiligen Geist. Hier ist auch ein Ausweg zu suchen, den jeder Priester gehen könnte, der den Wegfall
der Pfingsoktav bedauert. Ohne besondere Erlaubnis und ohne jede Verletzung der Rubriken können nämlich
an allen Tagen im Jahreskreis, an denen kein Hochfest, Fest oder gebotener Gedenktag zu feiern ist, ohne
Weiteres Votivmessen gefeiert werden. Das aktuelle Messbuch bietet 3 Formulare zur Auswahl als Votivmesse
vom Heiligen Geist an (mitsamt einer Reihe von Schriftlesungen zur Auswahl). An welchen Tagen die Votivmesse
erlaubt ist, wechselt von Jahr zu Jahr. In diesem Jahr ist sie von Montag bis Samstag täglich möglich.
Auch sonst kann das ganze Jahr über an allen Tagen, an denen die Rubriken dies erlauben, immer wieder
die Votivmesse vom Heiligen Geist (wie auch selbstverständlich jede andere Votivmesse oder Messe in besonderen
Anliegen gefeiert werden). Veni Sancte Spiritus!
Entschuldigung fehl am Platze Wer sich aber nicht von solchen Weihnachtsparties wie in Poelten distanziert,
hat jedes Recht verloren, an Kardinal Lehmann & Co. herumzukritisieren. -dem ist ohne Vorbehalt zuzustimmen.
Leider hat der verdienstvolle Bischof Kurt Krenn in der Anfangsphase die Sache -wohl aus Gutgläubigkeit
oder Uninformiertheit- in objektiv sträflicher Weise verharmlost und dadurch die Sache arg verschlimmert.
Ein Regens oder Subregens – die sich von ihren Untergebenen auf die Wange (nehmen wir das die vorteilshafteste
Variante an) küssen lassen -mit Seminaristen feucht-fröhliche Weihnachtspartys feiern -sich im Unterhemd
vor ihren Seminaristen zeigen -Partikularfreundschaften mit Seminaristen haben -mit einem Seminaristen
in die privaten Ferien auf Mallorca gehen gehören sofort abgesetzt und am Besten für längere Zeit in
ein Demeritenhaus ( klerikale Besserungsanstalt;gab es in glorreicheren Zeiten der Kirche) oder wären
höchstens noch als Seelsorger in einem Schwesternkonvent zu verwenden (leider nur die zweitbeste Lösung,
da man dort im Allgemeinen recht viel freie Zeit hat, die leicht auf dumme Gedanken kommen lässt).
Vielleicht doch Prälat? Falls Küchl doch Päpstlicher Prälat (her vielleicht nur Monsignore; so nennt
er sich wenigstens auf der Homepage der Propstei) wäre, so zeigt dies generell, dass der Vatikan bei
der Verleihung dieser Titel oft zu sehr diese „auf Bestellung“ des zuständigen Ortsbischofs verleiht.
Wenn ein Bischof um eine solche Verleihung bittet und sie begründet, wird sie in der Regel gewährt.
Dass ein Titel wieder aberkannt wird, kommt scheinbar nahezu nie vor. Hier sollte Rom strenger sein und
nicht nur bei disziplinären Verstössen, sondern auch bei heterodoxen Äusserungen sofort intervenieren:
Eine Verwarnung und dann Titelentzug. Leider gibt es zuviele Prälaten, die zum Beispiel von Frauenordination
u.ä. schwafeln. Dass Titel kaum jemals entzogen werden, zeigt das Beispiel des Offizials einer deutschen
Diözese der vor einigen Jahren scheinbar wegen Verstrickung in homosexuelle Dinge sein Amt verlor, aber
die Prälatenwürde bis zu seinem Tod besass (ob er die Privilegien weiter in Anspruch nahm, weiss ich
jedoch nicht).
Prälat? Der im Kirchenrecht beschlagene Mitbruder turk nennt Küchl andauernd Prälat. Bereits vor einigen
tagen bemerkte ich jedoch: Wie steht es eigentlich mit dem Prälatentitel Hw. Küchls? Er ist meines Wissens
nicht Päpstlicher Prälat (habe das Annuario aber z.Zt. nicht gtiffbereit), sondern beansprucht diesen
Titel wohl wegen seiner Propstwürde in Eisgarn. Ist die Propstei in Eisgarn jedoch „ruhendgestellt“ (dies
ist eine Verfügung von Exz. Küng) , wäre dann nicht auch der Prälatentitel „ruhend“?? Verhält es
sich bei dem Prälatentitel Küchls nicht analog den Generalvikaren, die während ihrer Amtszeit den Monsignoretitel
tragen dürfen, ihn aber bei Amtsende verlieren, falls sie nicht etwa (was oft der Fall ist) einen päpstlich
verliehenen Titel besitzen. Ebenso hat ja die zuständige Kongregation erklärt, Hw. Wach (Gründer der
Gemeinschaft Christus König…) nenne sich zu unrecht Monsignore, da er dies nur durfte, solange er Generalvikar
einer (afrikanischen) Diözese war. Was sagen die Kirchenrechtler?
Weitere canones Der Fragesteller, der ja von einer ungültigen Absolution sprach, meinte wohl eher folgenden
canon: Sollte ein Priester mit jemandem eine Sünde gegen das 6. Gebot begehen und dabei in Aussicht stellen,
er würde nachcher davon absolvieren, so wäre diese Absolution sogar ungültig: can. 977 Die Absolution
des Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste Gebot ist ungültig, ausser in Todesgefahr. Wichtig
ist jedoch auch folgender canon, der wohl den Priester schützen will vor verleumderischer Behauptung:
can. 982 Wer bekennt, fälschlich einen unschuldigen Beichtvater bei der kirchlichen Autorität des Vergehens
der im zusammenhang mit der Beichte geschehenen Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des
Dekalogs bezichtigt zu haben, darf erst absolviert werden, wenn er vorher in aller Form die falsche Anzeige
zurückgezogen hat und bereit ist, angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Ausserdem zieht der Verleumder
sich nach can. 1390 das Interdikt als Tatstrafe zu.
turk [v.d.Red.zens.]Der Sache nach tendiere ich zu turk und nicht zu Schüttel und Unterstützern. Die
beiden Regenten sind untragbar geworden und gehören für längere Zeit jeden kirchlichen Amtes enthoben.
Früher besass die Kirche für solche Fälle Demeritenhäuser, das heisst Besserungsanstalten für Kleriker.
Durch ihr Verhalten haben diese der Kirche (auch ihrem Bischof Exz. Krenn) grossen Schaden zugefügt.
Durch ihre Gerichtsprozesse, die an einen Amoklauf erinnern , vergrössern ihn nur noch mehr. Auch wenn
z.B. Hw. Küchl sich nicht homosexuell betätigt haben sollte, so genügen meines Erachtens schon Partikularfreundschaften
mit bestimmten Seminaristen und ein gemeinsamer Urlaub auf Mallorca mit einem Seminaristen um einen solchen
Mann fristlos zu entlassen. Wie steht es eigentlich mit dem Prälatentitel Hw. Küchls? Er ist meines
Wissens nicht Päpstlicher Prälat, sondern beansprucht diesen Titel wohl wegen seiner Propstwürde. Ist
die Propstei in Eisgarn jedoch „ruhendgestellt“ , wäre dann nicht auch der Prälatentitel „ruhend“ (ähnlich
den Generalvikaren, die während ihrer Amtstitel den Monsignoretitel tragen dürfen)? Was sagen die Kirchenrechtler?
Kritik am Opus Dei? Dr. Heger hat vollkommen recht: Die körperliche Busse mit Bussgeisel und Bussgürtel
o.ä,) war bei vielen Orden und einzelnen Christen. selbstverständliche Praxis seit der Spätantike.
Man könnte vielleicht dem Opus Dei vorwerfen, dies für seine Numerariermitglieder mehr oder weniger
verpflichtend zu machen, aber die körperliche Busse findet sich auch in manchen alten Ordensregeln, war
also nicht nur selbstgewählte Abötung. Ob man diese Form heute noch als zeitgemäss findet, ist eine
andere Frage. Auf jeden Fall sollten Kritiker aus der Tradition doch das Opus Dei wenigstens dafür loben,
dass es in diesem Punkt die Tradition aufrechterhält, wenn es in anderen Bereichen (vor allem Liturgie)
auch (zum Teil vielleicht mehr aus Gehorsam denn aus Überzeugung) gewisse Anpassungen eingeführt hat-
dies wäre eine zumindest konsequente Haltung.
seriöser Journalismus Das neue Blatt „inside the vatican“ kenne ich noch nicht, habe es aber auf den
Artikel von kreuz.net hin bestellt. Diese Zeitschrift fiel mir zwar einmal in den Auslagen beim Petersplatz
auf, als ich Rom war . „30 Tage“ oder „trenta giorni“ kenne ich etwas besser. Ich habe es zwar nicht abonniert,
aber früher öfters gelesen. Mir scheint es sich hierbei um ein sehr qualitätsvolles und seriöses Periodikum
zu handeln. Sicher: Nicht jeder mag den Chefredaktor Giulio Andreotti (mehrmaliger italienischer Ministerpräsident)
sympathisch finden und das Blatt verleugnet auch nicht seine Nähe zur Bewegung „Communione e Liberazione“
(in Deutschland weniger bekannt und aktiv, in Italien schon). Ich fand aber viele wertvolle Artikel darin.
So erinnere ich mich daran, dass dort Autoren, die die Spätdatierung der Evangelien in Frage stellten
und damit die Apostolische Überlieferung verteidigten, schrieben und dass auch kritische Beiträge über
die Ausrichtung der Liturgiereform des Zweiten Vatikanums erschienen. Bezüglich „inside the vatican“
bringe ich dem dem Chefredaktor der deutschen Ausgabe Guido Horst, der auch in der Tagespost unabhängigen
und seriösen Journalismus bietet, soviel Vertrauen entgegen, dass man sich nicht auf auf klerikale Gerüchte
aus irgendwelchen vatikanischen Schreibstuben stützen wird, wie jemand im Forum wohl meinte, der reisserischen
Journalismus befürchtete.
Saboteur von Röschenz Vom kirchlichen Recht her bestehen auf jeden Fall gegen Sabo genügend Gründe,
die den Bischof berechtigen, ihn seines Amtes zu entheben. Da er nur Pfarradministrator ist, bedarf es
gar nicht einmal des bei Pfarrern vorgesehenen formalisierten mehrstufigen kirchenrechtlichen Verfahrens,
sondern er kann vom Bischof direkt abgesetzt werden. Ein Priester, der in der Öffentlichkeit gegen den
Bischof agitiert und ihn zum Ungehorsam auffordert, kann bei Uneinsichtigkeit mit kirchlichen Strafen
belegt werden.
Propstei Eisgarn Wie turk erwähnt, wurde von S.Exz. Klaus Küng die Propstei Eisgarn mit ihrem Propst
Küchl „ruhendgestellt“. Wer weiss etwas genaueres, wie dies zur Zeit sich darstellt? Ich erinnere mich,
dass Küchl die Massnahmen nicht akzeptieren wollte (Entfernung von Eisgarn sowie Auferlegung einer Auszeit
mit geistlicher Begleitung) und dass damals berichtet wurde , die Pfarrei Eisgarn (der Propst ist auch
zugleich Pfarrer) stünde zu ihrem Seelsorger. Zu Unschuldsvermutungen Schüttels: Meines Erachtens haben
auch Subregenten genauso wie Regenten als Verantwortliche in der Priesterausbildung Vorbilder zu sein
und nicht mit Seminaristen herumzuzechen und sich zu umarmen. Bezüglich des Regens genügt es meines
Erachtens schon als Entlassungsgrund, wenn ein solcher mit einem einzelnen Seminaristen privat nach Mallorca
in den Urlaub fährt, wie Küchl dies getan hat. Ein Regens hat zu keinem Seminaristen „Partikularfreundschaften“
zu pflegen, sonst ist ein solcher untragbar. Wirkt Küchl aktuell noch in Eisgarn? Die Homepage der Propstei
wurde seit Verhängung der Masssnahme scheinbar nicht geändert. Wer von den mit St. Pölten besser Vertrauten
weiss etwas Genaueres?
Klare Sache! Die von einem Firmpaten verlangten Voraussetungen sind klar, es sind die gleichen, wie sie
von einem Taufpaten verlangt werden. Das Kirchenrecht (CIC cann. 893 u. 874) verlangt u.a. Folgendes:
-Mindestalter 16 Jahre (Bischöfe können ein höheres Alter festsetzen, Taufspender kann hier Ausnahme
zulassen) -Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und Empfang der Erstkommunion und Firmung -er muss „ein
Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.“(can. 874, 3) -Freisein von
kanonischen Strafen -er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein. Betr.: Zugehörigkeit zur katholischen
Kirche: Da bei der Taufe in der Regel eine Patin und ein Pate bestellt wird, aber eigentlich eine Person
genügt, ist es bei der Taufe möglich, einen Katholiken als Paten oder Patin zu nehmen sowie zusätzlich
einen nichtkatholischen Christen, der dann aber nur Taufzeuge ist (als solcher auch im Taufbuch einzutragen).
Murx ohne Ende? Karl Murx macht seinem Namen wiederum alle Ehre! Die Exkommunikation auf unbewilligte
Bibelausgaben aus dem Kirchenrecht von 1917 ist spätestens seit dem Inkrafttreten des neuen CIC 1983
obsolet. Die Exkommunikation für unbefugte Kommentierung bzw. Herausgabe von Texten des Tridentinum wohl
schon viel länger (im CIC 1917 nicht enthalten und damit als weggefallen zu betrachten; Vgl. can 6 Art.
5 CIC 1917) Nicht jede Exkommunikation gehört zum Schutz des Glaubensgutes, es gab auch viele Androhungen
und Verhängungen von Kirchenstrafen aus rein disziplinären Gründen und diese sind natürlich zeitbedingt.
Wahrscheinlich haben für Karl Murx die „unnormalen Zeitverhältnisse“ innerhalb der Kirche schon lange
vor dem Vaticanum II begonnen, mindestens müssen sie aber zur Zeit des Inkrafttretens des CIC 1917 schon
vorhanden gewesen sein. Eine neue Variante des Sedisvakantismus?
monsignori? Ob Hw. Schmitz oder Hw. Wach Monsignori sind, müsste dem Päpstlichen Jahrbuch, dem Annuario
Pontificio, das der Vatikan jährlich herausgibt zu entnehmen sein. Ich habe es gerade nicht zur Hand.
Was Hw. Wach angeht, so hörte ich vor mehreren Jahren einmal, er sei Ehrendomherr irgendeiner Diözese
und dürfe auf Grund dieses Titels sich gewisser Kleidungsprivilegien erfreuen. Der Titel Msgr. dürfte
ihm aber damit nicht automatisch zukommen. Wenn jemand nähere Informationen besitzt, wäre ich gerne
daran interessiert (hier im Forum oder per E-Mail). Was hat es mit dem erwähnten Brief der Religiosenkongregation
auf sich? Verbietet dieser Brief Hw. Wach das Tragen dieses Titels oder ist es ein argumentum e silentio,
weil der Brief z.B. an ihn adressiert ist ohne den Monsignoretitel zu erwähnen?
Vernunft annehmen! Warum kann eine (eigensinnige) 84-jährige Schwester nicht Vernunft annehmen? Über
welche Insiderkenntnisse verfügt Gotthard, dass er den Grund, dass die Schwestern sich der Schliessung
ihres Klosters widersetzen, bei dieser älteren Konventualin sieht? In den mir vorliegenden Artikeln (ich
verfüge halt nur über die verschiedenen Meldungen von kreuz.net in dieser Sache) habe ich nirgends auch
nur den leisesten Anhaltspunkt dafür gefunden, dass es nur oder vorwiegend jene ältere Schwester ist,
von der der Widerstand ausgeht? Im neuen Artikel von kreuz.net wird stattdessen immer auf Aussagen der
Subpriorin Bezug genommen. Diese ist nur wenig über dem doch recht eindrucksvollen Durchschnittsalter
von 50 Jahren. Es ist schon eigenartig, dass Gotthard, der sonst immer zur Stelle ist und beispielsweise
Misstände in doctrina etin liturgiciswenn nicht gutheisst so doch bagatellisiert, hier auf einmal als
Bannerträger des Gehorsams auftritt. Apropos Nigeria! Vielleicht sollte Gotthard einmal ein time-out
in Nigeria nehmen und zwar vorzugsweise in einer Gegend, in der der Zugang zum Internet suboptimal ist.
Unterstellungen! Klingt da schon wieder der kreuz.net-typische Verdacht einer boshaften modernistischen
Verschwörung von freimaurerisch durchsetzten kirchlichen Obrigkeiten durch? Woher dieser aggressive Unterton,
Frau Berben? Ich habe nur die Frage gestellt, wer ein Interesse an der Auflösung des Klosters haben sollte,
dass m.E. personell und scheinbar auch finanziell gesichert ist. Diese Frage ist durchaus nicht rhetorisch
gemeint gewesen, sondern mich erstaunt wirklich die Vehemenz mit der man das Kloster schliessen will!
Nachwuchsprobleme? Es ist eigenartig, wenn behauptet wird, dass Kloster sei nicht mehr existenzfähig
wegen Nachwuchsmangel, zugleich aber der Eintritt von jungen Schwestern von den Ordensoberen in Rom und
vom Bischof von Aachen verhindert wird. Auch andere Klöster in unseren Breitengraden können ja nur durch
„zugereiste“ Schwestern aus den anderen Ländern (Z.B. Indien, Philippinen) weiterbestehen. Der Konvent,
wie er zur Zeit aus 4 Schwestern besteht, könnte doch durchaus lebensfähig sein. Recht alt (über 80)
ist ja nur eine Schwester von 4 . In anderen Konventen ist der Anteil der alten und nicht selten pflegebedürftigen
Schwestern oft viel höher, nicht selten so hoch, dass Laienkräfte zur Pflege eingestellt werden müssen.
Wenn vielleicht noch eine oder zwei jüngere Schwestern aus anderen Ländern hinzukommen dürften, wäre
das Kloster wohl keinesfalls in der Existenz bedroht. Wenn man die polnische Schwester und die Novizin
mitzählt, so weisen die 4 zur Zeit im Kloster lebenden Schwestern übrigens einen gar nicht schlechten
Altersdurchschnitt auf: 50 Jahre. Warum gibt man den Schwestern keine Chance? Wer hat ein Interesse daran,
das auch finanziell gesunde Kloster „dichtzumachen“?
Roma locuta? Habe die kreuz.net-Meldung vom Januar noch einmal angeschaut. Dort wurde die Meldung gebracht,
dass der Auflösungsbeschluss des Aachener Bischofs und der Ordensoberen in Rom von der vatikanischen
Religiosenkongragation (in jenem Artikel Ordenskongregation genannt) bestätigt wurde. Dann hat wahrscheinlich
ein Rekurs an dieselbe Stellle keinen grossen Sinn, ausser es lägen neue Fakten vor. Man könnte natürlich
darum bitten, auf die Entscheidung zurückzukommen. Führt dies nicht zum Erfolg, kann man vielleicht
an weitere Instanzen gelangen. Den Schwestern wäre jedenfalls zu empfehlen, einen guten Kirchenrechtler
(möglichst auch im Spezialgebiet Ordensrecht bewandert) beizuziehen, der sie berät. Vielleicht wäre
Prof. Dr. Georg May aus Mainz bereit zu helfen!
Kompetenzfrage Ich bin kein Experte für Ordensrecht. Zuerst ist aber zu fragen, ob es sich um einen Konvent
päpstlichen oder bischöflichen Rechts handelt. Der erwähnte Auflösungsbeschluss ist von der Diözese
ergangen aber scheinbar hat auch die Ordensleitung der Karmeliter in Rom ihre Zustimmung geben müssen.
Andererseits aber wird im heutigen Artikel erwähnt, bei den Karmelitinnen sei jedes Kloster autonom.
Dann hätte die Ordensleitung in Rom mehr eine repräsentative Funktion. Auf jeden Fall können die Schwestern
gegen die ergangene Entscheidung Rekurs einlegen bei den zuständigen vatikanischen Stellen. Dies vor
allem, wenn der Eindruck besteht, die Entscheidung sei willkürlich gewesen oder die Ordensleitung in
Rom sei nicht richtig informiert gewesen. In Rom wäre wohl die vatikanische Religiosenkongregation Beschwerdeinstanz.
Auf jeden Fall wäre die Beschreitung des Rechtsweges (Rekurs an vatikanische Stellen) keine Verletzung
der Gehorsamspflicht. Den es ist ja eine wichtige Funktion der kirchlichen Rechtsordnung, die Schwachen
vor Willkür und falscher Amtsausübung zu schützen. (So ist auch die Anzeige liturgischer Missstände
-i.d.R. nach erfolglosem Gespräch mit den Verantwortlichen am Ort- bei den zuständigen Stellen keine
Denunziazion, sondern soll dem einfachen Gläubigen helfen, sein Recht auf authentische Sakramentenspendung
und Verkündigung des Gotteswortes zu sichern.)
Tarnkappen-Organisation? Habe auf der Homepage der von Athanasius erwähnten Österreichischen Gesellschaft
für Familienplanung nachgeschaut. Die Namen der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates sagen mir
als Nichtösterreicher nichts. Wo liegt das Problem?
Kathedra-Altar Die Frage von Bonjour an Abbe Busse ist berechtigt. Die von Institoris verlinkten Bilder
zeigen eindutig, dass sich vorher vor der Kathedra Berninis ein Altar befand, der nun nicht mehr dort
ist. Es ist jedoch denkbar, dass dieser Altar nicht im eigentlichen Sinne „herausgerissen“ wurde, weil
er nicht mit der Wand verbunden war, sondern fortgetragen werden konnte. Wem ist Genaueres bekannt?
Thema getroffen, nicht verfehlt! res secundae hat keineswegs das Thema verfehlt, wie Wiener meint, sondern
auf etwas durchaus Richtiges hingewiesen: Die gemeinsame Wurzel der Tolerierung bis Unterstützung von
Donum Vitae im Bereich der deutschen Diözesen und des Gewährenlassens homosexueller Priester ist einfach
die Tatsache, das viele Bischöfe einfach ihr Wächteramt (über den Glauben , die Sitten und die Disziplin
der Kirche) nicht mehr sehr ernst nehmen. Schon ihre Berufsbezeichnung müsste ihnen den Weg weisen: Bekanntlich
kommt das Wort Bischof ja vom griechischen „episkopos“, was „Aufseher“ bedeutet.
Cathedra Petri Die Cathedra Petri steht durchaus im Petersdom und nicht -wie Maledica behauptet- im Lateran.
Mit Cathedra Petri ist nämlich -wie aus der Frage klar hervorging- das Monument Berninis gemeint, das
sich in der Apsis des Petersdomes befindet. Ohne auf wissenschaftliche Kontroversen eingehen zu wollen,
hier nur so viel: Bernini hat in dieses Monument der Renaissancezeit die „Cathedra Petri“ integriert,
die vielleicht aus byzantinischer Zeit stammt und der Überlieferung gemäss Teile der Cathedra des Apostels
Petrus enthält. Das Monument Berninis ist also gewissermassen ein gewaltiges Reliquiar. Unter diesem
Monument Berninis befindet sich heute ein Altar versus populum, an dem jene grösseren Messfeiern stattzufinden
pflegen, die nicht am Papstaltar, dem mit Baldachin gekrönten Altar in der Vierung (ebenfalls von Bernini) ,
gehalten werden (am Papstaltar des Petersdomes und der übrigen Patriarchalbasiliken Roms darf nur der
Papst oder ein von ihm delegierter Prälat zelebrieren).
Schizophren? Die Bemerkung der Beobachterin, wonach die „Einweihung“ (Segnung) eines Hotels oder eines
Restaurants durch einen Priester „schizophren“ sein sollte, verstehe ich nicht! Meint Beobachterin dies
generell, so muss ich Einspruch erheben oder nur im konkreten Fall, wo jemand, der einen Priester zur
Segnung eines Hotels einweiht, nachher eine obszöne Party darin abhält, wirklich schizophren oder sonstwie
gestört zu sein scheint. Generell aber ist es durchaus nicht abwegig, ein Hotel zu segnen, wie man auch
ein privates Haus, Schulhäuser, Werkstätten, Eisenbahnstrecken, Kläranlagen u.s.w. einweihen kann und
die Vornahme eines solchen Ritus, wenn sie nicht aus reiner Gewohnheit geschieht, zu loben ist. Unsere
Vorfahren wussten noch: „An Gottes Segen ist alles gelegen“!
Ecclesia Dei Radio Vatikan meldete heute die Ernennung von 3 neuen Mitglieder der päpstlichen Kommission
Ecclesia Dei:Kardinal Levada, Präfakt der Glaubenskongragation und die Erzbischöfe von Bordeuax und
Toledo.
Priesterüberschuss Gotthard behauptet, es gebe kein Land mit Priesterüberschuss. Immerhin gibt es doch
einige Länder, die so viele Priester zur Verfügung haben, dass die Bischöfe ihre Priester beispielsweise
für den Dienst in europäischen Diözesen zur Verfügung stellen können (z.B. Indien). Manchmal hat
man jedoch auch den Eindruck, dass diese Priester auch deshalb nach Europa geschickt werden, damit sie
dort finanzielle Mittel für ihre Heimatdiözesen oder Ordensgemeinschaften „einwerben“. Dies ist sicher
nicht illegitim, wird aber scheinbar manchmal übertrieben. Ein Land, das jedoch absolut Priesterüberschuss
besitzt, ist das Fürstentum Liechtenstein (bekanntlich ein souveräner Staat!). Zwar stammen nicht alle
Priester der Erzdiözese Vaduz aus Liechtenstein, sie sind jedoch dort inkardiniert und prinzipiell zum
Dienst in ihrer Diözese bereit. Alle Pfarreien sind mit überwiegend jüngeren Priestern besetzt, manche
Kaplaneien konnten wieder neu besetzt werden und etliche Priester sind für den Dienst in anderen Diözesen
freigestellt geben worden (D, A, CH). Jedes Jahr gibt es Priesterweihen und eine der Hauptbeschäftigungen
des Generalvikars scheint es zu sein, mit anderen Diözesen zu verhandeln, denen diese Priester (wenigstens
zeitweise) zur Verfügung gestellt werden können. Also doch ein Land mit Priesterüberschuss und dass
auch noch mitten in Europa!!
Veräusserung von Reliquien Es wäre zu untersuchen, ob das im kanonischen Recht verankerte Verbot, Reliquien
zu verkaufen auch für sogenannte „Berührungsreliquien“ gilt. Auch mir scheint es sich im konkreten Fall
trotz Authentik durch den Vizepostulator der Causa eher um ein Souvenir als um eine Reliquie stricto sensu
zu handeln. Im Übrigen verbietet das Kirchenrecht nur den Verkauf von Reliquie, nicht dessen Kauf („sacras
reliquias vendere nefas est“). Dies scheint mir nicht spitzfindig zu sein, sondern von besonderer Bedeutung,
da jemand, der zum Beispiel bei einer Auktion oder einem Trödler Reliquien kauft, um sie vor Profanierung
zu bewahren, vom Verbot nicht betroffen ist. Er täte wohl im Gegenteil ein gutes Werk.
Kirchenrechtsquellen Auch den neuen Codex Iuris Canonici von 1983 gibt es in einer Ausgabe mit Quellenangaben.
Das Werk heisst: Codex Iuris Canonici fontium annotatione et indice analytico-alphabetico auctus. Es wurde
1989 von der Vatikanischen Buchhandlung (Libreria Editrice Vaticana) herausgegeben. Es sollte immer noch
erhältlich sein.
Traditionalisten als Volksfreunde Was den in Frage stehenden Text der Enzyklika „Notre charge apostolique“
von 1910 angeht, so hat der Hl. Piux X. in der Tat den Begriff „Traditionalisten“ verwendet. Hier das
Zitat: „car les vrais amis du peuple ne sont ni révolutionnaires ni novateurs, mais traditionalistes.“
Um zu verstehe, was er damit gemeint hat, müsste man den gesamten Text der Enzyklika analysieren. Immerhin
handelt es sich ja um eine päpstliche Verlautbarung über eine politische Angelegenheit und nicht eine
Frage der Glaubenslehre.
Mutiges Wort Kardinal Barragan gebührt grosses Lob, dass er die Sache so klar auf den Punkt gebracht
hat. Die Kirche hat den Weg, der zum Ewigen Leben führt zu lehren und vor dem Weg, der ins Verderben
führt zu warnen. Jeder Mensch ist aufgefordert zu wählen. Schon im Altemn Testament wurde dies ähnlich
ausgedrückt: „Leben oder Tod lege ich dir vor, Segen oder Fluch. Wähle das Leben!“
Grammatikalisches Robert Kettelhohn behauptet, die Anrede im Deutschen vertrage keinen Artikel und moniert
deshalb die Anrufung der Allerheiligenlitanei „Heiliger Johannes der Täufer, bitte für uns“. Dass auch
der von ihm gemachte Vorschlag „Heiliger Täufer Johannes, bitte für uns“ möglich und verständlich
ist, ist plausibel. Was aber mit den Anrufungen bei den Heilgen, die beispielsweise den Beinamen „der
Grosse“ tragen? Wie müsste es dann heissen statt „Heiliger Leo der Grosse“?
Gabenprozession Ob die Wiedereinführung der Gabenprozession im Gefolge der jüngsten Liturgiereform eine
glückliche Sache war, darüber kann man verschiedener Meinung sein. Bei den Papstmessen macht sie durchaus
einen gewissen Eindruck. Nicht vergessen werden darf, dass die bei uns übliche Kollekte während des
Offertoriums ein Relikt des altchristlichen Opferganges ist. Damals brachten die Gläubigen selbst die
für die Feier der Eucharistie notwendige Materie und auch Gaben für die Armen zur Eucharistiefeier mit.
An manchen Orten hielt sich auch bis in unssre Tage gerade bei Totenmessen eine Form des Opferganges,
bei der die Gläubigen ihr Geldopfer zu den Altarschranken bringen. Eine spezielle Form der Gabenprozession
kannte der überlieferte Ritus der Heiligsprechung. Bei der dem Akt folgenden Papstmesse wurden seit dem
Mittelalter besondere Gaben zum Altar getragen (Kerzen, Wein, Brot und Vögel). Wahrscheinlich knüpte
man bei der Wiederbelebung dieses Brauches hieran an. Die Gefahr ist, dass der Ritus leicht unernst wird,
und vom eigentlichen Geschehen ablenkt, wenn alles und jedes zum Altar getragen wird, das kaum eine Beziehung
zum Heiligen Opfer hat.
Gesungene Vespern vor dem Konzil In der Schweizer Diözese Chur war bis vor wenigen Jahrzehnten vielerortts
(vor allem in den rätoromanischsprachigen Pfarreien) jeden Sonn- und Festtag die lateinische Vesper üblich.
Dabei wurde sie jedoch nicht nach den gregorianischen Melodien, sondern nach volkstümlichen Melodien
gesungen, wobei sich vor allem die Melodien der Hymnen teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschieden.
Die Gläubigen hatten ein Buch zu Händen, das die Texte der Psalmen, Hymnen u.s.w. enthielt, jedoch keine
Melodien. Die volkstümlichen Melodien gehen wohl auf die italienischen Kapuzinern zurück, die seit der
Gegenreformation in Graubünden missionierten. Diese Vespern waren beliebt und es leben heute noch manche
älteren Leute, die beispielsweise die lateinischen Sonntagspsalmen (jeden Sonntag gleich) auswendig beherrschen.
Die Antiphonen wurden in einem speziellen Rezitationston intoniert. In der Zeit nach dem Konzil fielen
diese (beim Volk recht beliebten) Vespern fast überall fort oder wurden auf wenige Tage im Jahr reduziert.
Domkapitel 2 Was hat das Domkapitel mit dieser Angelegenheit zu tun? fragt Gotthard. Nun, es hat (wenigstens
theoretisch) auch die Aufgabe, den Bischof zu beraten und könnte wenn der Druck gross wird (z.B. „Kirchenaustritte“
oder besser Verweigerung der Kirchensteuer) dem Bischof ernstlich nahelegen, einmal in seiner Diözese
durchzugreifen und diese undankbare Aufgabe nicht seinem Nachfolger zu hinterlassen. Ob das Kapitel dazu
willens oder angesichts seiner Zusammensetzung fähig ist, scheint mir jedoch höchst fraglich.
zu korriegierende Missbräuche Der berichtende Gläubige sollte den Mut haben, den klaren Missstand zu
melden an den zuständigen Ortsbischof. Denn jeder Gläubige hat -das hat „redemptionis sacramentum“ wieder
klargestellt- das Recht auf eine würdige und authentische Feier der Heiligen Eucharistie nach den Vorgaben
der Kirche. Für seine Eingabe sollte er die Hilfe eines guten Kirchenrechtlers in Anspruch nehmen, damit
sie nicht leichtfertig aus formalen Gründen unter den Tisch fallen kann. Sollte die Antwort des zuständigen
Bischofs nicht zufriedenstellend sein oder die Missbräuche nicht aufhören, so sollte er (wieder empfehlenswerterweise
mit kirchenrechtlichem Beistand) die Sache den zuständigen Römischen Instanzen vortragen.
Häresie, Sekte oder was sonst? Hatte leider meinen vorletzten Beitrag zu früh abgeschickt. Richtig muss
es heissen: @Athanasius Noch etwas zu den „neokonservativen“ Teilnehmern: Der Sedisvakantismus an sich
ist keine „Sekte“. So zu sprechen ist reinste Beschimpfung. Auch ist der Sedisvakantismus keine Häresie,
da viele Heiligen einen theoretischen Fall besprochen haben in dem ein Papst häretisch werdensollte.
Athanasius hat insofern Recht, als dass der Sedisvakantismus, das heisst die Auffassung , dass ein Papst
in Häresie verfallen könne und dadurch sein Amt verliert, durchaus von Theologen und Heiligen so vertreten
wurde. Hier kommt es aber auf die Applikation dieser Lehre auf einen konkreten Fall an. Wer beispielsweise
der Meinung ist, dass das Zweite Vatikanum trotz mancher Uneindeutigkeiten und weiterer Unzulänglichkeiten
ein Ökumenisches Konzil ist und auch keine Häresien verkündet hat, der muss jemandem, der das Gegenteil
behauptet, das heisst ein ökumenisches Konzil als häretisch bezeichnet, als Irrlehrer bezeichnen und
wenn sich diese in Gruppen zusammenschliessen, handelt es sich auch um eine „Sekte“. Dass die in der nachkonziliaren
Kirche herrschende Unordnung dazu beitragen kann, dass jemand zu dieser falschen Auffassung kommt, kann
die subjektive Schuld der Sedisvakantisten durchaus verringern, sie aber nicht objektiv rechtfertigen.
Voreilige Entscheidung 2 @vir oblationis Der Bischof hätte nicht einmal den Pfarrer bitten müssen, die
Demission zurückzunehmen, sondern hätte einfach erklären können, er nehme sie nicht an. Ein Pfarrer
kann nicht einfach demissionieren, sondern diese muss durch den Bischof angenommen werden, damit sie Gültigkeit
erlangt. Er hätte auch öffentlich erklären können, er sehe keine Gründe, sie anzunehmen. Ich wollte
nur sagen, dass der Pfarrer durch das Einreichen der Demission sich des kirchlichen Rechtsschutzes beraubt
hat. Die Bischöfe in der Schweiz stehen unter einem grossen Druck, da sie das geltende Verhältnis von
kirchlichen und staatskirchlichen Instanzen trotz punktueller Kritik (z.B. Bischof Koch von Basel) nicht
bzw. noch nicht grundsätzlich in Frage stellen. Dem Churer Bischof ist aber auch zuzugestehen, dass er
zur Auffassung gekommen ist, dass die Ablehnung des Pfarrers durch eine nicht unbeträchtlichen Teil der
Gläubigen eine fruchtbare Pastoral nicht mehr ermöglicht. (Das Kirchenrecht erlaubt in diesem Fall sogar
eine Amtsenthebung des Pfarrers und sieht von Schuld oder Unschuld des Pfarrers ab).
Entschuldigung für Tippfehler Ich hätte meinen vorletzten Beitrag leider noch einmal durchlesen sollen,
bevor ich ihn abschickte. Es ist bedauerlicherweise eine Negation weggefallen. Es musste heissen, dass
die Studenten der unteren Semester wohl zu jemandem aufschauten, der durchaus nicht unintelligent ist,
etc.
Häresie, Sekte oder sonstwas? Noch etwas zu den „neokonservativen“ Teilnehmern: Der Sedisvakantismus
an sich ist keine „Sekte“. So zu sprechen ist reinste Beschimpfung. Auch ist der Sedisvakantismus keine
Häresie, da viele Heiligen einen theoretischen Fall besprochen haben in dem ein Papst häretisch werden
sollte.
Voreilige Entscheidung Meines Erachtens hat Pfarrer Rey (zumindest objektiv gesehen) den entscheidenden
Fehler begangen, nach der Abstimmung in der Kirchgemeindeversammlung dem Bischof die Demission einzureichen.
Natürlich stand er nach der (scheinbar auch formal nicht ganz korrekt abgelaufenen Abstimmung) unter
einem ziemlichen Druck. Da er dem Bischof gegenüber die Demission eingereicht hat, konnte dieser frei
entscheiden, ob er diese annimmt oder nicht (dass auch der Diözesanbischof unter einem gewissen Druck
standt, ist klar) So hat der Bischof die Demission angenommen und nicht den Pfarrer abgesetzt. Ohne Demission
hätte der Bischof ihn nicht ohne Weiteres absetzen können. Es hätte eines besonderen Verfahrens bedurft
und gegen eine Entscheidung des Bischofs hätte er Rekurs bei den Römischen Instanzen einlegen können.
Ein Kirchenrechtler sagte, weil er die Dimission eingereicht habe, kann man ihm leider nicht mehr helfen.
Unterthalt Lingen behauptet, nach katholischer Lehre habe der Priester einen Anspruch auf einen standesgemässen
Unterhalt. Er vergisst dabei jedoch, dass der Empfang der Heiligen Weihen nach dem Codex Iuris Canonici
vorausstzt, das der Weiheempfänger einen sogenannten Titel vorweisen kann. Das heisst, der Weihebischof
darf nur dann jemand weihen, wenn sein Unterhalt gesichert ist (Wihespendeverbot für ein Jahr und Unterhaltspflicht)
Der Titel kann (kam früher vor) ein eigenes Vermögen oder ein Pnsionsanspruch sein, von dem man leben
können müsste… In den meisten Fälen wird man auf den Titel der Diözese geweiht. Der Kandidat muss
versprechen, sich zeitlebens dem Dienste der Diözese zu widmen, die dafür die Pflicht zum standesgenässen
Unterhalt übernimmt. Lingen ist aber weder für den Dienst in einer Diözese noch für eine Ordensgemeinschaft
geweiht worden und kann daher wohl auch niemandem gegenüber Unterhaltsansprüche einfordern (er nennt
sich zwar „Pater“, kurz nach seiner Weihe behauptete er m.W. auch, einer Gemeinschaft anzugehören, hat
sich aber dann entweder davon getrennt oder es handelte sich dabei eher um eine Fiktion. Dass Lingen einmal
Dogmatikprofessor werden könne, glaubten bestenfalls Studenten der unteren Semester, die selber nicht
übermässig intelligent waren und deshalb zu einem Studenten höheren Semesters, der durchaus nicht intelligent
war, achtungsvoll hinaufschauten. Von den Professoren nahm dies wohl niemand an, er galt ihnen eher als
Querulant.
Ritenvielfalt Herzlichen Dank an Athanasius für seine Anmerkungen zu den verschiedenen Riten der Westkirche,
die leider oft vergessen werden. Dass der Ambrosianische Ritus wie er in der Diözese Mailand und ihrer
Umgebung (bis in die Schweiz hinein; auch heute noch) üblich ist, nach dem letzten Konzil angepasst wurde,
ist mir bekannt. Manches an Eigengut hat man glücklicherweise erhalten, anderes leider fallen lassen.
Ob im Mailänder Dom wenigstens hin und wieder die Messe im Alten Ambrosianischen Ritus gefeiert wird
oder es sich bei der Aufnahme um einen Einzelfall handelt, entzieht sich meiner Kenntnis . Auf jeden Fall
gibt es in Mailand eine Kirche (20. Jahrhundert) , in der sonntäglich (als „Indultmesse“) diese Messe
gefeiert wird. Feiert die FSSPX in ihrer Mailänder Kapelle den Ambrosianischen oder den Römischen Ritus?
Scheinbar gibt es aber auch in der Stadt Mailand seit langem einige Pfarrkirchen mit dem Römischen Ritus.
Wem ist etwas bekannt über die heutige Pflege der anderen westlichen Riten in ihrer überlieferten Form?
Ritus von Braga? Mozarabischer Ritus (im Dom von Toledo gibt es die mozarabische Kapelle für diese Liturgie,
doch wurde diese scheinbar auch nachkonziliar geändert )? Ritus von Lyon (ich las einmal etwas von einem
Pontifikalamt in diesem Ritus vor einigen Jahren wahrscheinlich mit der Petrusbruderschaft). Dazu kämen
noch die Ordensriten (vor allem Dominikaner, Karmeliter, Kartäuser) Bin dankbar für Hinweise (im Forum
oder direkt E-Mail an mich)!
Interessante Photographie Das den Artikel illustrierende Bild ist sehr interessant. Es zeigt den Zelebranten
gemäss Bildunterschrift bei dem Gebet „Unde et memores“ das heisst dem ersten Gebet des Kanons nach der
Konsekration. Auffällig dabei ist die Handhaltung des Priesters. Er hält dabei die Arme stärker ausgebreitet
als im römischen Ritus üblich und zwar beinahe wie der Herr am Kreuz. Das Römische Messbuch verlangte
jedoch, dass der Zelebrant die Arme nicht wesentlich weiter als auf Schulterbreite ausbreite. Die hier
gezeigte Haltung ist (und zwar nur für das Gebet „Unde et memores“) jedoch typisch für den Ambrosianischen
Ritus, den Ritus der Kirche von Mailand. Beim Vergleich mit einem Bildband über den Dom von Mailand habe
ich dann festgestellt, dass es sich bei dem gezeigten Altar um den Muttergottesaltar, einen der Seitenaltäre
des Mailänder Domes handeln muss. Wahrscheinlich unbeabsichtigt weist dieses Bild auf den grossen Reichtum
an Riten innerhalb der Katholischen Kirche hin, der durch eine weitergehende Freigabe des Klassischen
Ritus (Missale Pius’ V.) wieder deutlicher würde.
Was ist ein Konzil? 2. Teil @Gatte der Evelin Wieso Paul VI. Lüge unterstellen? Das von mir gebrachte
Zitat „Hodie concilium oecumenicum Vaticanum secundum concludimus“ („Heute haben wir das Oekumenische
Konzil, das Zweite Vatikanische, beschlossen“ sagte dieser Papst in einer Ansprache vor den Konzilsvätern
am 7. Dezember 1965, das heisst zum Abschluss des Konzils. Dass damals die anwesenden Bischöfe Widerspruch
angemeldet hätten, ist nicht bekannt. Wo um Gottes Willen soll aber Paul VI. gesagt haben, es handle
sich beim Vatikanum II nicht um ein ökumenisches Konzil? Wenn eingewandt wird, wegen fehlender Einberufung
bzw. Leitung durch den Papst oder seine Stellvertreter seien viele Konzilien der Vergangenheit dann keine
ökumenischen Konzilien gewesen, so ist anzumerken, dass nach der traditionellen Lehre diese Mängel gewissermassen
geheilt werden können, wenn der Papst im nachhinein das Konzil und seine Beschlüsse anerkennt (so bei
den teils vom Kaiser einberufenen Konzilien der Antike) Bei der Darlegung der traditionellen Aufffasung
über das Konzil habe ich mich im Übrigen an Tanquerey gehalten, dessen Kompendien m.W. auch bei der
FSSPX in hohem Ansehen stehen. Auch ein Konzil, dass nur pastorale oder disziplinäre Fragen behandelt,
kann im Sinne der Katholischen Lehre ein ökumenisches Konzil sein.
Kalenderreformen Dass der Hl. Valentin noch in u.a. den Bistümern Limburg und Mainz am ursprünghlichen
Festtag gefeiert wurde, war mir bisher nicht bekannt. Kann vielleicht jemand , der Einblick in das Direktorium
(liturgischer Kalender) einer dieser Diözesen hat, sagen, was dort mit dem Fest der Heiligen Cyrill und
Method geschieht. Wird deren Festtag dann verschoben? Wie gesagt ist das Fest der beiden „Slavenapostel“
Cyrill und Methodius nur in Europa von so hohem Rang (Fest; die zweithöchste Stufe), dass er eigentlich
nicht von anderen Heiligen verdrängt werden kann (Es müsste sich denn um ein Hochfest) handeln, weil
Valentin zum Beispiel irgendwo Kirchenpatron wäre. Vielleicht weiss der in der Ostkirche bewanderte Dr.
Michel, wann der Festtag von Cyrill und Methodius in den (unierten) Ostkirchen gefeiert wird. Vielleicht
eben am 14. Februar, dem Tag an dem Cyrill starb?
Kalenderreform Dass die Kalendereform im Gefolge des letzten Konzils etwas künstliches und technisches
besitzt, ist unbestritten. Zuviele Feste (darunter eben beim Volk beliebte) wurden ohne Notwendigkeit
gestrichen oder hin- und hergeschoben. So erging es auch den Heiligen Cyrill und Methodius (früher am
7. Juli). Immerhin ist der heutige Festtag der Todestag eines der beiden, nämlich des Heiligen Cyrill
(+14.2.869 in Rom) Der Heilige Valentin ist aber immer noch im Heiligenkalender (dem Martyrologium Romanum;
Ausgabe 2001 ) enthalten und zwar an seinem bisherigen Gedenktag. Da Cyrill und Methodius jedoch seit
1980 als Patrone Europas gelten, haben sie auf unserem Kontinent den Rang eines Festes (mit Gloria) und
so darf Valentin nicht liturgisch gefeiert werden, ausser er wäre gerade zufällig Kirchenpatron. (Die
Möglichkeit der Kommemoration ist in der nachkonziliaren Liturgie leider offiziell abgeschafft worden).
Ausserhalb Europas wären Cyrill und Methodius nur ein (gebotener) Gedenktag und bei Vorliegen besonderer
Gründe wäre auch eine Messe zu Ehren des Heiligen Valentin möglich.
Was ist ein Konzil? Ein Konzil ist nicht dadurch ein solches, dass es unfehlbarkeit beansprucht. Nach
der traditionellen Dogmatik gibt es: Provinzialkonzilien (Bischöfe einer Kirchenprovinz kommen zusammen),
Plenarkonzilien (Bischöfe mehrerer Provinzwen mit zustimmung des Hl. Stuhles) und Allgemeine Konzilien
(concilium generale oder c. oecumenicum), das heisst Konzilien, die unter Zustimmung des Hl. Vaters stattfinden
und die Gesamtkirche repräsentieren. Verhandlungsgegenstand eines Konzils können Lehre (doctrina) und/oder
Disziplin der Kirche sein. Dass ein Konzil nur dann ein ökumenisches ist, wenn es unfehlbare Lehren proklamiert,
ist auch in der vorkonziliaren Dogmatik durchaus nicht gelehrt worden. Notwendig zum ökumenischen Konzil
ist: 1.)Einberufung durch den Papst 2.) Vorsitz des Papstes persönlich oder durch Legaten 3.) Approbation
der Beschlüsse durch den Papst. Das beispielsweise Paul VI. das Vatikanum II nicht als ökumenisches
Konzil betrachtet habe, ist der grösste Blödsinn! Am 7. Dezember 1965 sagte er z.B.:„Hodie Concilium
Oecumenicum Vaticanum secundum concludimus…“
Tägliche Messfeier Dass es keine Vorschrift für einen Priester gibt, täglich die Messe zu zelebrieren
ist korrekt. Immerhin enthält der neue Codex Iuris Canonici die eindringliche Empfehlung (nicht Vorschrift)
täglich die Messe zu feiern und dies auch wenn keine Gläubigen zugegen sind/sein können. Durch die
Feier der Eucharistie erfülle der Priester seine vornehmste Aufgabe (can. 904) Ich erinnere mich, dass
Papst Johannes Paul II. einmal geäussert hat (ich glaube anlässlich seines Goldenen Priesterjubiläums),
er habe an keinem Tag seines Priesterlebens freiwillig die Heilige Messe nicht gefeiert. Dies hat auf
mich grossen Eindruck gemacht. Kardinal Meisner hat geschrieben, seines Erachtens bleibe ein Priester
an einem Tag, an dem er nicht zelebriere „Christus und dem Volk Gottes Wesentliches schuldig“ (Mit dem
Herzen sehen, Aachen 200, S. 159).
Vorsdichtiger Optimismus Man sollte dem neuen Weihbischof auf jeden Fall eine Chance geben. So, wie er
auf kath.net vorgestellt wird, darf man wohl hoffnungsvoll sein. Bezüglich der Priesterweihe für Frauen
hält er sich an das Lehramt, bezüglich des Reizthemas Zölibat ist er auch nicht gerade fortschrittlich.
Eindruck hat mir sein Einsatz für die von der Kirche Fernstehenden und die Ausgetretenen gemacht: Durch
persönliche Gespräche ist es ihm scheinbar in der Pfarrei gelungen, manche Reversionen (Wiedereintritte)
zu haben.Er scheint also wie der Herr der Kirche sich auch den Verlorenen verpflichtet zu fühlen und
sich nicht mit Dienst nach Vorschrift zu begnügen Bezüglich Alte Messe: Gerechterweise darf man bei
aller Hochachtung für die Alte Messe nicht zuviel von einem Vertreter der Generation, die diese nicht
mehr kennengelernt hat, erwarten. Man darf jedoch hoffen, dass er ihr und den ihr verbundenen Gläubigen,
Priestern und Gemeinschaften unvoreingenommen begegnen wird.
„Irrlehre des Sedisvakantismus“ Wenn ich geschrieben habe, der Sedisvakantismus sei eine Irrlehre, so
habe ich mich zugegebenermassen verkürzt und damit missverständlich ausgedrückt. Der Sedisvakantismus
ist nicht in dem Sinne eine Irrlehre, dass die Behauptung, ein häretischer Papst sei nicht mehr Papst,
in sich eine Irrlehre sei. Bedeutende Theologen hielten dies für grundsätzlich möglich. Ob dies jemals
eintreten wird, ist eine andere Frage. Uns stellt sich hier konkret die Frage, ob die Päpste seit dem
letzten Konzil Häretiker sind, wie die sogenannten „Sedisvakantisten“ (unter ihnen Lingen) behaupten.
Diese Behauptung ist für mich klarerweise ein Irrtum. Deshalb hängen Lingen und seine Gesinnungsgenossen
einem Irrtum an. Strenggenommen darf man ihnen also nicht Häresie vorwerfen , sondern eine falsche Anwendung
einer zumindest möglichen These in einem konkreten Fall.
Lingen schlägt um sich Die Impertinenz des Herrn Lingen zeigt sich wieder einmal. Nur weil ich eine Aussage
bezüglich der Gültigkeit seiner Priesterweihe in Frage stellte, tituliert er mich als Laien („laicus
helveticus“). Wenn Herr Stadler Herrn Lingen beispringt, und behauptet, dass meine Behauptung, Lingen
wurde aus dem Priesterseminar entlassen, eine Verleumdung sei, so ist zu sagen: Es ist unter jenen, die
damals mit ihm im Priesterseminar waren, bekannt, dass er in jenen zwei Jahren, die er dort verbrachte,
sich von einem konservativen Seminaristen mit Opus-Dei-Kontakten über verschiedene Zwischenstufen zu
einem Sedisvakantisten entwickelte und auch in seiner Schlussphase versuchte, Seminaristen von dieser
Irrlehre zu überzeugen. Da er kurz vor der Diplom-Prüfung stand, war der Regens scheinbar bereit, ihn
bis zur Ablegung der Prüfungen im Hause wohnen zu lassen, wenn er künftig keine Seminaristen mehr behelligte.
Er weigerte sich dann, das Abschlusszeugnis aus der Hand des Bischofs (gleichzeitig Grosskanzler der Hochschule)
entgegenzunehmen und ging an jenem Abschlussabend Pizza essen.
Herr Lingen als Sandmännchen? Gleich dem Sandmännchen will Herr Lingen den Forumsteilnehmern hier Sand
in die Augen streuen. Er behauptet, dass seineWeihe von EB Lefebvre als gültig anerkannt worden sei.
Wie das möglich ist, scheint mir schleierhaft. Bekanntlich starb der Erzbischof 1991. Vier Jahre später
aber war Herr Lingen noch Seminarist in einem Schweizer Priesterseminar, wo ihn der Regens entliess, da
er begann, Mitseminaristen im Sinne des Sedisvakantismus zu beeinflussen. Herr Lingen, der sonst auf so
präzise Wortwahl Wert legt, hätte sagen müssen, dass scheinbar EB Lefebvre die Priester- und Bischofsweihe
seines Weihespenders (eines Herrrn Schmitz) für gültig hielt, ebenso wohl dessen Wohnsitzdiözese Freiburg
im Breisgau. Bezüglich der Weihe von Herrn Lingen („meine Weihe“ sagt er) hat sich zumindest EB Lefebvre
auf keinen Fall äussern können. Des Weiteren sollte man Herrn Lingen endlich in diesem Forum sperren.
Röschenz Der für Röschenz zuständige Bischof von Basel, Msgr. Kurt Koch bahauptete, als er Pfarradministrator
Sabo suspendierte, weitere Strafmöglichkeiten habe er nicht. Der Kirchenrat in der Schweiz ist zwar eine
staatkirchenrechtliche Behörde und untersteht als solche nicht dem Bischof, sie hat aber die Aufgabe,
die personellen und materiellen Grundlagen der Seelsorge sicherzustellen (auch durch Verwaltung der Kirchensteuer).
Wenn die Mitglieder dieser Behörde jedoch -wie in Röschenz der Fall- in gravierender Weise ihre Pflicht
verletzen und zum Ungehorsam gegen den Bischof aufrufen, könnte er meines Erachtens dennoch die einzelnen
Mitglieder des Gremiums bestrafen und z.b. exkommunizieren. Auch sollte er die Gläubigen ähnlich wie
Msgr. Burke ausdrücklich warnen, bei einem suspendierten Priester die Sakramente zu empfangen.
Kirchenaustritt und Glaubensabfall Gerade gestern brachte kath.net eine interessante Meldung, nachdem
der Vatikan erklärt hat, dass der „Kirchenaustritt“ auf dem Amtsgericht nicht als der vom Kirchenrecht
geforderte „Formale Akt“ (actus formalis“ gelten könne, der den Katholiken (das stand dort zur Frage)
von der Formpflicht bei der Eheschliessung befreien würde. Auf jeden Fall interessante Perspektiven!
Rubriken Benedikt hat recht, wenn er sagt, dass es gut sei, dass nicht alle Zelebranten, die zum Volk
hin zelebrieren (müssen) -leider die meisten- sich an die Rubrik des Deutschen Messbuches halten und
die Verneigung während des Sprechens der Wandlungsworte auslassen. Interessant ist, dass die Ausnahme
„ausser wenn er zum Volk zelebriert“ sich nur im Deutschen Messbuch und nicht im lateinischen Messbuch
(weder in der Ausgabe von Paul VI. noch in der Neuausgabe von Johannes Paul II.!) findet. Man wird hoffen
dürfen, dass diese Regelung ohne Grundlage im Original im neuen Deutschen Messbuch, dass sich exakter
an die Vorgaben des Originals wird halten müssen, gestrichen wird. Zur Sache: Sicher muss man bei der
Messe zum Volk hin sich nicht so tief während der Wandlungsworte verneigen, wie dies in der „Alten Messe“
üblich war, sich ein wenig zu verneigen ist aber in jedem Fall sinnvoll und hindert auch den Zelebranten
daran, auch noch während der Wandlung ins Volk zu schauen.
@mariokin Den von Ihnen erwähnten römischen Brief (von welcher Kongregation oder von der Kommission
„Ecclesia Dei“?) sollten Sie einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis geben. Sie könnten Ihn (falls
zu persönlich evtl. nur auszugsweise oder selbstverständlich unter Weglassung Ihres wirklichen Namens)
hier im Forum widwergeben. (Vielleicht auch in der neuen Rubrik „Leserzeitung“ auf dieser Homepage?).
Der Brief wäre sicher von grossem Interesse.
Ambrosianischer Ritus Korrektur Leider ist mir bei der Angabe der Kirche, in der der alte ambrosianische
Ritus gefeiert wird, ein Fehler unterlaufen. Die Kirche heisst „San Rocco al Gentilino“, nicht „San Carlo
al G.“. Die Wegbeschreibung jedoch stimmt.
Klassischer Ambrosianischer Ritus Jene Kirche, in der scheinbar sonntäglich der Ambrosianische Ritus
in seiner Form, wie er bis zur jüngsten Liturgiereform üblich war, gefeiert wird, heisst San Carlo al
Gentilino. Ich stand schon einmal vor dieser Kirche, aber einer Messe beizuwohnen hatte ich bisher noch
keine Gelegenheit, da sie eben nur Sonntags stattfindet. Sie ist etwas ausserhalb der City, nicht weit
von der Piazza XXIV Maggio, dort befindet sich die Kirche San Gottardo, dort geht in der Nähe eine Seitenstrasse
hinein und man gelangt nach wenigen Minuten Fussweg zur Kirche San Carlo al Gentilino (Piazza T.-L. Caro)
Ihrem äusseren Erscheinungsbild nach zu urteilen, ist es ein Bau aus dem 20. Jahrhundert. In einer Übersicht
im Internet fand ich als Messzeit 10.00 Uhr, ich hatte jedoch eine frühere Zeit in Erinnerung. In jener
Übersicht im Internet fand ich noch zwei weitere Angaben für Mailand und Region. Da könnte es sich
aber um Messen im römischen Ritus handeln und wer für diese verantwortlich ist, bzw. ob sie mit offizieller
Erlaubnis gefeiert werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ambrosianischer Ritus Der Ambrosianische Ritus wurde im Gefolge des Zweiten Vatikanums durchaus reformiert,
hat aber dennoch manche Eigenheiten beibehalten. So gibt es zum Beispiel 6 Adventssonntage, die Fastenzeit
beginnt erst mit dem 1. Fastensonntag. Im Messordo gibt es auch eine ganze Reihe Besonderheiten. Zum Beispiel
findet die Brechung der Hostie vor dem Pater Noster statt, während eine Antiphon (Confractorium) gesungen
oder rezitiert wird. u.s.w. Der Ritus ist in der Diözese Mailand verbreitet (zumindest in der Stadt Mailand
gibt es jedoch auch Kirchen des Römischen Ritus) und auch in drei Tälern, die in der Schweiz liegen
(Kanton Tessin), sie gehören zur Diözese Lugano, man spricht von den „Ambrosianischen Tälern“. In der
Stadt Mailand gibt es eine Kirche, in der mit Bischöflicher Genehmigung mindestens am Sonntag der „vorkonziliare“
ambrosianische Ritus gefeiert wird.
Modifizierungen des Alten Ritus? Persönlich bin ich spektisch, den Alten Ritus gerade dort zu modifizieren,
wo die Liturgie in ihrer ganzen Pracht gefeiert werden sollte, nämlich in den Klöstern . Jede einzelne
Massnahme könnte man für sich diskutieren, sie aber den „Klöstern der Tradition“ aufzuerlegen, scheint
nicht sehr sinnvoll. Etwas Anderes ist es, wenn z.B. in Pfarreien, die immer (mehr oder weniger) beim
Alten Ritus geblieben sind, die eine oder andere Anpassung im Sinne der Rubriken des Messbuches von 1965
erhalten bleibt (z.B. gemeinsames Singen des Vater Unser, Lesungen direkt in der Volkssprache). Immerhin
erinnere ich mich, dass Anfangs der 90er Jahre in einem deutschen Priorat der Priesterbruderschaft St.
Pius X., dass ich damals öfters aufsuchte, in der gelesenen Messe mit Volk Lesung und Evangelium direkt
in der Volkssprache gelesen wurden und zum Volk hin gewandt. Vor einiger Zeit sagte man mir, dass die
Bruderschaft mittlerweile davon abgegangen sei.
Christliche Christin? Jene sich Christin nennende Forumsteilnehmerin verbreitet auch hier wieder sehr
originelle Gedanken. Auch an diesem Ort wieder nebulös-sentimentale Expektorationen. Wenn man sie liest
mit der Frage „Wer oder was ist das/der Allerheiligste?“ wird am Ende mit Doktor Faustus sprechen können
„Hier steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor!“ Vielleicht ist aber auch jemand als
der Fragesteller der Tor? Der Apostel Paulus sah schon voraus: „Es wird eine Zeit kommen, da sie die gesunde
Lehre nicht ertragen… Von der Wahrheit werden sie das Ohr abwenden und den Fabeleien sich zuwenden.“
(2 Tim 4,3-4)
Neuheidentum? Die von Christin verbreiteten Thesen scheinen mir nicht gerade die gesunde Lehre unserer
Heiligen Kirche zu atmen, , sondern eher die Signatur des Zeitgeistes zu tragen. Es handelt sich doch
wohl eher um sentimentales, von Esoterik und Neuheidentum beeinflusstes Gedankengut. Wo ist da noch Platz
für die Erbsünde und die Heilsnotwendigkeit des Taufsakramentes?
Frühfirmung Ob die Firmung auf jeden Fall schon vor der Erstkommunion gespendet werden m u s s ,bleibe
einmal dahingestellt. Theologisch und pastoral möglich ist es auf jeden Fall. Die Ostkirchen haben ja
auch heute noch Taufe, Firmung und Eucharistie in einem Gottesdienst und das auch bei der Säuglingstaufe.
Das ist zumindest altkirchliche Praxis und auch in der römisch-katholischen Kirche im Falle der Erwachsenentaufe
so vorgesehen. Man sollte die Kinder jedoch auf jeden Fall für gewöhnlich noch im Primarschulalter (z.B.
5. oder 6. Klasse) firmen. Die in der Schweiz seit längerem vorherrschende Tendenz zur Firmung mit 17
oder 18 ist auf jeden Fall sehr problematisch. Auch in Schweizer Diözesen kam es noch vor wenigen Jahrzehnten
vor, dass Kinder unter Umständen vor der Erstkommunion gefirmt wurden. Da der Bischof nur alle 5 Jahre
in eine Pfarrei kam, wurden dann eben 5 Jahrgänge zusammengefasst, so dass mindestens 1 Jahrgang schon
vor der Erstkommunion gefirmt wurde.
Nebenjob Woher kommt die Information, dass die Lehrerin sich aus finanziellen Gründen als Wachperson
bei der Abtreibungsklinik sich beschäftigen liess? Zumindest im vorliegenden Artikel von kreuz.net habe
ich keinen Rechtfertigungsversuch in diese Richtung gefunden. Allgemein gilt: Was für jeden Katholiken
gilt, gilt wohl noch mehr für eine Lehrperson in einer katholischen Schule. Auch die Notwendigkeit, die
Familie zu ernähren, rechtfertigt nicht die Annahme von Arbeiten, die gegen die Moral verstossen (ob
die Notlage gewissermassen mildernde Umstände bedeutet, ist eine andere Frage).
Konzelebration @bernardo Bernardo spricht in seinem Beitrag von „von der Obrigkeit vorgeschriebenen Konzelebrationen“.
Solche gibt es aber nicht, d.h. die einzige Ausnahme, wo die Konzelebration vorgeschrieben ist, ist die
Konzelebration der neugeweihten Priester mit dem Bischof in der Weihemesse (dies war aber wohlgemerkt
auch schon die einzige Form der Konzelebration, die in der Zeit bis zur jüngsten Liturgiereform in der
Kirche praktiziert wurde, d.h. also nichts neues. Ansonsten wird die Konzelebration nur mehr oder weniger
eindrücklich empfohlen. Das kanonische Recht erlaubt jedem Priester die Einzelzelebration, die nur nicht
zu gleicher Zeit und am gleichen Ort wie die Konzelebration stattfinden darf. Die liturgischen Bücher
für die oft erwähnte Feier der Chrisammesse am Gründonnerstag (oder einem anderen Tag der Karwoche)
sehen ausdrücklich auch die Teilnahme nicht konzelebrierender Priester vor. Diese nehmen in Chorkleidung
(Talar/Soutane und Rochett sowie Stola) teil, konzelebrieren aber nicht. In einer mir bekannten deutschen
Diözese z.B. konzelebrieren nur wenige Priester bei dieser Messe, andere nahmen im Chorgestühl sitzend
in Chorkleidung teil. Teilnahme in Chorkleidung sollte als Zeichen der Einheit z.B. seitens Angehöriger
„tridentinischer Gemeinschaften“ mit der Diözese ausreichen.
Unterstützung für Bischof Koch Der Vorschlag von römisch-katholisch ist sehr gut, auch meines Erachtens
wäre es nun am Besten, wenn der Erzbischof von Bamberg, dem Ex-Pfarradministrator Sabo ja unterstellt
ist, ihn ultimativ zurückriefe . Sabo wurde ja von seinem Bischof (dem von Bamberg) gewissermassen „ausgeliehen“
für den Dienst im Bistum Basel. Da durch den nun definitiven Entzug der missio canonica durch Bischof
Koch dieser Dienst beendet ist, sollte er ihm befehlen, innert kurzer Frist (z.B. 2 Wochen) in sein Inkardinationsbistum
zurückzukehren und gleichzeitig androhen, dass er anderenfalls suspendiert würde. Dies wäre auch eine
gute Unterstützung für Bischof Koch, dessen (übergrosse) Geduld und Gesprächsbereitschaft seitens
Sabo und der Kirchgemeinde mit Undank beantwortet wurde.
Unterstützung für Bischof Koch Meines Erachtens wäre es nun am Besten, wenn der Erzbischof von Bamberg,
dem Ex-Pfarradministrator Sabo ja unterstellt ist, ihn ultimativ zurückriefe . Sabo wurde ja von seinem
Bischof (dem von Bamberg) gewissermassen „ausgeliehen“ für den Dienst im Bistum Basel. Da durch den nun
definitiven Entzug der missio canonica durch Bischof Koch dieser Dienst beendet ist, sollte er ihm befehlen,
innert kurzer Frist (z.B. 2 Wochen) in sein Inkardinationsbistum zurückzukehren und gleichzeitig androhen,
dass er anderenfalls suspendiert würde. Dies wäre auch eine gute Unterstützung für Bischof Koch, dessen
(übergrosse) Geduld und Gesprächsbereitschaft seitens Sabo und der Kirchgemeinde mit Undank beantwortet
wurde.
Romanische Bibel Zur von Rosa von Lima erwähnten rätoromanischen ökumenischen Bibel ist zu präzisieren,
dass im Jahr 1988 nur das Neue Testament erschien, die Arbeiten am Alten Testament jedoch noch andauern:
Geplant ist eine Ausgabe in mehreren Bänden. In 2004 erschien nun nach langer Arbeit der erste Band des
Alten Testamentes, der die Propheten enthält. Im Übrigen betrifft diese Ausgabe nur das sogenannte Sursilvan,
eines der fünf rätoromanischen Idiome, die in der Schweiz verwendet werden. In den anderen Idiomen liegen
bestenfalls nur konfessionelle Bibelausgaben vor. Der Band des Neuen Testaments enthält zwar kein ausdrückliches
Imprimatur (kirchliche Druckerlaubnis), wohl aber ein empfehlendes Vorwort des damaligen Churer Generalvikars
(selbst romanischsprachig). Der jüngst erschienen Band mit den Propheten enthält nur den Vermerk, dass
er von katholischer Seite vom zuständigen Dekanat herausgegeben wurde. Meines Wissens sind die katholischen
Übersetzer zumindest nicht ausdrücklich vom zuständigen Bischof beauftragt.
Johannes XXIII. und das Konzil Auf die Frage von Benedikt, was geschehen wäre, hätte Johannes XXIII.
das letzte Konzil bis zum Ende erlebt, kann auch ich selbstverständlich keine definitive Antwort geben.
Immerhin möchte ich an eine Fernsehdiskussion in diesem Frühjahr im Schweizer Fernsehen anlässlich
des Todes von Papst Johannes Paul II. erinnern. Es nahm auch der Churer Weibischof Peter Henrici (SJ)
teil. Als von den übrigenTeilnehmern behauptet wurde, der verstorbene Papst habe den Aufbruch („Geist
des Konzils“) verraten, den Johannes XXIII. begonnen habe, sagte Henrici: „Täuschen Sie sich nicht. Johannes
XXIII. war sehr konservativ.“ Die übrigen Teilnehmer schauten recht verlegen drein, als Henrici fortfuhr:
„Wenn er länger gelebt hätte, hätte er das Konzil abgebrochen“. Eine Hypothese zwar, aber Henrici,
der zur Zeit des Konzils und lange Jahre danach (bis 1993) in Rom war, wird gewisse Indizien für seine
Behauptung gehabt haben.
Untragbare Leitung Niedermünster ist vollkommen recht zu geben. Selbst wenn die beiden Herren nicht homosexuell
sein sollten und die auf den Fotos dokumentierten Handlungen nicht im homosexuellen Sinne interpretiert
werden dürften, so zeigen die Bilder zur Genüge, dass die beiden Herren in ihrer leitenden Stellung
in einem Priesterseminar absolut unhaltbar waren. Was man mit viel gutem Willen vielleicht noch unter
Seminaristen als Ausrutscher tolerieren könnte (selbstverständlich keine homosexuellen Akte, sondern
Umarmungen und andere Exzesse bei „Weihnachtsfeier“), darf einem für die Priesterausbildung Verantwortlichen
nicht passieren. Das allein hätte schon genügen müssen, dass der zuständige Bischof diese Herren mit
einem Tritt in den Allerwertesten aus dem Seminar hätte entfernen müssen.
primitives Verhalten Wenn dies so stimmt, wie von der FSSPX berichtet, so ist das Verhalten der Wallfahrtsleitung
von Fatima wirklich nur primitiv. Auf keinen Fall zu vergleichen mit der freundlichen Aufnahme die den
Pilgern jener Bruderschaft im Heiligen Jahr 2000 in Rom bereitet wurde. Wahrscheinlich ist hier in Fatima
das Verhalten dem eines Hundes, der getreten wird, zu vergleichen. Immerhin war ja das Ziel der Wallfahrt
eine ausdrückliche Kritik an dem Verhalten der Walfahrtsleitung bezüglich des Hindurituals, das auch
nach meiner Meinung ein grosses Ärgernis war. Das Verhalten der Leitung des Heiligtums lässt sich so
aber wahrscheinlich menschlich erklären, nicht aber rechtfertigen. Mehr Grösse hätte ein freundlicheres
Verhalten gezeigt, wenn man schon nicht bereit war, das frühere Tun in Frage zu stellen.
Röschenz Man kann nur hoffen, dass der Bischof von Basel, Msgr. Kurt Koch standhaft bleiben wird und
den Entzug der Missio für Pfarradministrator Franz Sabo ohne Wenn und Aber durchziehen wird. Der Mann
hat der Kirche schon immensen Schaden zugefügt und hat genügend Chancen gehabt. Zuletzt hat ihm Bischof
Koch klargemacht, dass er nur dann in der Pfarrei bleiben könnte, wenn er bereit ist, seine Weiheversprechen
öffentlich zuerneuern. Dies hat der Betreffende abgelehnt. Als Priester sollte ich ja immer bereit sein,
mein Weiheversprechen zu erneuern. Sonst fehlt doch wohl die Grundlage, als Priester aufrichtig wirken
zu können. Mir tut nur der Bischof von Bamberg, Msgr. Ludwig Schick leid, weil der Betreffende in der
Diözese Bamberg inkardiniert ist und der ihn zurücknehmen muss, wenn Sabo nicht mehr in der Gastdiözese
Basel wirken darf.
Warum keine Ministrantinnen in der Alten Messe? Auf die Frage, ob die Aufhebung des Verbotes der Ministrantinnen
sinnvoll war oder nicht möchte ich zur Zeit nicht eingehen. Zu widersprechen ist jedoch der Argumentation
von Stimme aus dem Tradiland, vor allem aus dem im Rahmen des Ministrantendienstes notwendigen Antwortens
(z.B. Stufengebet) das Verbot des weiblichen Ministrantendienstes herzuleiten. Nach dem vorkonziliaren
Recht war -von wenigen Ausnahmen abgesehen- zu jeder Messzelebration mindestens ein (männlicher) Ministrant
erforderlich. War jedoch -zum Beispiel in einem Frauenkloster- kein solcher vorhanden, so durfte eine
weibliche Person aus der Ferne (e longinquo) die notwendigen Antworten geben (z.B. Stufengebet) , sich
aber nicht dem Altar nähern. Die sonst vom Ministranten erledigten Handreichungen (Eingiessen von Wein
und Wasser, Umtragen des Messbuches u.s.w.) hatte der zelebrierende Priester dann selbst zu erledigen.
Vorschlag zur Güte Vielleicht sollten angesichts der bevorstehenden Audienz des Generaloberen der FSSPX
beim Heiligen Vater am kommenden Montag zumindest bis dahin die gegenseitigen Unterstellungen und Beleidigungen
hintangestellt werden und jeder Teilnehmer an der Diskussion am Sonntag oder Montag eine Heilige Messe
aufopfern in dem Anliegen eines fruchtbaren Gesprächs und auch in diesen Tagen das Veni Creator Spiritus
oder andere Gebete (z.B. Rosenkranz) in dieser Meinung verrichten. Mir scheint damit der Kirche sicherlich
besser gedient zu sein!
Ketzerriecherei Über Einzelheiten der „Messgestaltung“ kann man sicher geteilter Meinung sein. Auf mich
hat die Zelebration im Grossen und Ganzen einen sehr würdevollen Eindruck gemacht. Zumindest in den Gesangstexten
kam auch das Latein als Sprache der Universalkirche durchaus zu ihrem Recht. Positiv überrascht hat mich
auch die Verwendung des Römischen Messkanons und die Ermahnung vor der Kommunionausteilung, dass der
Empfang der Heiligen Kommunion die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche voraussetzt. (Wenn Athanasius
die Verwendung des Kirchenliedes Nun danket alle Gott ablehnt, weil es von den Lutheranern Krüger und
Rinckart stammt, so geht dies doch sehr weit. Ich empfehle Athanasius beispielsweise einen Blick in Sursum
Corda. Gebet- und Gesangbuch. Dieses enthält zwar nicht das erwähnte Kirchenlied, sondern das ebenfalls
bekannte Lied Nun danket all und bringet Ehr… Die Melodie stammt ebenfalls von Krüger, der Text vom
Lutheraner Paul Gerhardt. Was hat es auf sich mit jenem Gesangbuch Sursum Corda? Dieses inhaltlich und
äusserlich sehr ansprechende Gesangbuch erschien 2003 und wurde herausgegeben –--vom Distrikt Schweiz
der Priesterbruderschaft St. Pius X.!!