Freitag, 29. Juli 2005 23:13
Lesername: sacerdos helveticus
Beiträge: 618
sacerdos helveticus: Zurückgebunden!
Der von Ihnen als zweiter Genannte ist ja offensichtlich jetzt „zurückgebunden“ worden, da er nicht mehr wie bisher dem Personalrat des Bistums Chur angehören wird. Offiziell nur Sekretär des Weihbischofs, mischt er sich wie man hört in Vieles ein, auch Personalangelegenheiten. Jedoch ist sicherlich auch die fehlende Entscheidungfreudigkeit des Weihbischofs ein grund, dass jener gewissermassen in dieses Vakuum eindringen konnte. Auch nannte er sich „Stellvertreter des Generalvikars“, obwohl der Herr nur Diakon ist: „Herger macht Ärger“ hörte ich von Churer Diözesanpriestern. [mehr…]
Montag, 11. Februar 2008 18:48
sacerdos helveticus: @clarissa colonia
Auch das Kirchenrecht sieht eine Beteiligung von Laien an der Vermögensverwaltung auf Diözesan- und Pfarreiebene vor. [mehr…]
Montag, 11. Februar 2008 18:27
sacerdos helveticus: libertas ecclesiae!
Clarissa colonia schrieb:
…das staatskirchenrechtliche „System“ der Schweizer Eidgenossenschaft sei „korrupt und erpresserisch“ fehlt jeder Beweis. Dessen Legalität ergibt sich daraus, daß es auf staatskirchenrechtlichen Verträgen einzelner Kantone mit dem Hl. Stuhl beruht.
Nun, in Verträgen mit dem Heiligen Stuhl (Konkordaten und ihnen gleichkommenden Verträgen) ist nur verhältnismässig wenig geregelt von dem, was man das „staatskirchenrechtliche System der Schweiz“ nennen könnte (teilweise die Umschreibung der Diözesen, Bischofswahlrechte e.t.c.)
Vieles, was zu Zeiten, als noch alle katholisch waren, relativ problemlos war (Pfarrwahlrecht, Verwaltung der Finanzen in den Kirchgemeinden), ist zu einem „trojanischen Pferd“ geworden, seit viele Funktionäre in den Kirchgemeinden und den „Kantonalkirchen“ nicht mehr den integralen katholischen Glauben haben und das katholische Kirchenverständnis teilweise offen ablehnen, aber ihre Kompetenzen bezüglich der Personalanstellung und Finanzen zur Durchsetzung glaubensfeindlicher Zielsetzungen nutzen.
Wie zur Zeit des Investiturstreites muss „libertas ecclesiae“ die Devise sein, um die Kirche von Bevormundung und Infiltration zu befreien. [mehr…]
…das staatskirchenrechtliche „System“ der Schweizer Eidgenossenschaft sei „korrupt und erpresserisch“ fehlt jeder Beweis. Dessen Legalität ergibt sich daraus, daß es auf staatskirchenrechtlichen Verträgen einzelner Kantone mit dem Hl. Stuhl beruht.
Nun, in Verträgen mit dem Heiligen Stuhl (Konkordaten und ihnen gleichkommenden Verträgen) ist nur verhältnismässig wenig geregelt von dem, was man das „staatskirchenrechtliche System der Schweiz“ nennen könnte (teilweise die Umschreibung der Diözesen, Bischofswahlrechte e.t.c.)
Vieles, was zu Zeiten, als noch alle katholisch waren, relativ problemlos war (Pfarrwahlrecht, Verwaltung der Finanzen in den Kirchgemeinden), ist zu einem „trojanischen Pferd“ geworden, seit viele Funktionäre in den Kirchgemeinden und den „Kantonalkirchen“ nicht mehr den integralen katholischen Glauben haben und das katholische Kirchenverständnis teilweise offen ablehnen, aber ihre Kompetenzen bezüglich der Personalanstellung und Finanzen zur Durchsetzung glaubensfeindlicher Zielsetzungen nutzen.
Wie zur Zeit des Investiturstreites muss „libertas ecclesiae“ die Devise sein, um die Kirche von Bevormundung und Infiltration zu befreien. [mehr…]
Sonntag, 10. Februar 2008 22:40
sacerdos helveticus: Emporheben des Messgewandes
Hier der Liturgiker j.A. Jungmann in seinem Standardwerk „Missarum Solemnia“ zum Erheben der Kasel durch
den Ministranten während der Wandlung im überlieferten Römischen Ritus:
„…Bei der Form, die die Kasel seit dem Ausgang des Mittelalters angenommen hat, ist der genauere Sinn dieeser kleinen Zeremonie nicht mehr ersichtlich. Sie macht heute etwa den unbestimmten Eindruck einer Geste zuvorkommender Dienstfertigkeit, die dem heiligen Augenblick irgendwie angemessen sein mag. Die nähere Begründung, die wohl gegeben wird, es geschehe, damit der Zelebrant (bei der Kniebeugung) nicht behindert werde, wäre vielleicht verständlich unter der Voraussetzung, wie sie noch um die Wende des Mittelalters zutraf, dass die Kasel rückwärts bis an die Fersen herabreichte. Doch wird um jene Zeit nicht diese Begründung gegeben, sondern eine andere, dieselbe, die noch heute im Römischen Missale steht: Der Messdiener soll den Rand der Planeta halten, ne ipsum Celebrantem impediat in elevatione brachiorum. Diese Begründung ist freilich heute noch weniger einsichtig. Dass sie aber den ursprünglichen Grund angibt, erhellt daraus, dass dieselbe Leistung dem Diakon auch schon vorgeschrieben wurde, bevor von einer Kniebeuge die Rede war. Im 13. Jahrhundert war sie durchaus am Platz. Damals herrschte nämlich noch die unverkürzte Glockenkasel, deren Rückenteil bei der Erhebung der Arme, von denen die Kasel herabfloss, unschön emporgezogen wurde, wenn nicht eine helfende Hand entgegenkam.“ (Bd II S. 266f) [mehr…]
„…Bei der Form, die die Kasel seit dem Ausgang des Mittelalters angenommen hat, ist der genauere Sinn dieeser kleinen Zeremonie nicht mehr ersichtlich. Sie macht heute etwa den unbestimmten Eindruck einer Geste zuvorkommender Dienstfertigkeit, die dem heiligen Augenblick irgendwie angemessen sein mag. Die nähere Begründung, die wohl gegeben wird, es geschehe, damit der Zelebrant (bei der Kniebeugung) nicht behindert werde, wäre vielleicht verständlich unter der Voraussetzung, wie sie noch um die Wende des Mittelalters zutraf, dass die Kasel rückwärts bis an die Fersen herabreichte. Doch wird um jene Zeit nicht diese Begründung gegeben, sondern eine andere, dieselbe, die noch heute im Römischen Missale steht: Der Messdiener soll den Rand der Planeta halten, ne ipsum Celebrantem impediat in elevatione brachiorum. Diese Begründung ist freilich heute noch weniger einsichtig. Dass sie aber den ursprünglichen Grund angibt, erhellt daraus, dass dieselbe Leistung dem Diakon auch schon vorgeschrieben wurde, bevor von einer Kniebeuge die Rede war. Im 13. Jahrhundert war sie durchaus am Platz. Damals herrschte nämlich noch die unverkürzte Glockenkasel, deren Rückenteil bei der Erhebung der Arme, von denen die Kasel herabfloss, unschön emporgezogen wurde, wenn nicht eine helfende Hand entgegenkam.“ (Bd II S. 266f) [mehr…]
Sonntag, 10. Februar 2008 20:48
sacerdos helveticus: @ Filius ecclesiae et clarissa colonia
Filius ecclesiae schrieb:
Ihre etymologischen Ausführungen sind zwar korrekt und interessant, dennoch bleibt die Wortbedeutung für „Paganismus“ ausschließlich das Heidentum.
Völlig richtig.
Etymologische Erwägungen sind zwar oft interessant, aber haben oft kaum Beweiskraft, wenn es um die heutige Bedeutung eines Wortes geht.
„pagani“ hat eben im Latein der Kirche seit der Spätantike durchwegs die Bedeutung „Heiden“ und nicht mehr „Landbevölkerung“, während „pagus“ immer wieder im Sinne von „Gau“ begegnet (hat nichts mit den Nationalsozialisten zu tun, auch im ADAC kennt man noch/kannte man bis vor nicht langer Zeit noch die Einteilung in Gaue).
So betet ja auch die der Fürbitte für die Judemn folgende Fürbitte in der traditionellen Liturgie „pro paganis: ut Deus omnipotens auferat iniquitatem a cordibus eorum ut relictis idolis suis, convertantur ad Deum vivum et verum“. Damit sind ja nicht etwa die besonders bösen und abergläubischen Bauern gemeint, sondern die Ungläubigen, d.h. Heiden.
Sie werden für „ländliche Christen“ ein anderes Wort finden müssen.
Da steht das Wort „ruralis“ zur Verfügung: „ländlich“.
In der Diözese St. Gallen heissen übrigens die nichtresidierenden Domherren, die für gewöhnlich als Pfarrer in der Diözese tätig sind, „Ruralkanoniker“ [mehr…]
Ihre etymologischen Ausführungen sind zwar korrekt und interessant, dennoch bleibt die Wortbedeutung für „Paganismus“ ausschließlich das Heidentum.
Völlig richtig.
Etymologische Erwägungen sind zwar oft interessant, aber haben oft kaum Beweiskraft, wenn es um die heutige Bedeutung eines Wortes geht.
„pagani“ hat eben im Latein der Kirche seit der Spätantike durchwegs die Bedeutung „Heiden“ und nicht mehr „Landbevölkerung“, während „pagus“ immer wieder im Sinne von „Gau“ begegnet (hat nichts mit den Nationalsozialisten zu tun, auch im ADAC kennt man noch/kannte man bis vor nicht langer Zeit noch die Einteilung in Gaue).
So betet ja auch die der Fürbitte für die Judemn folgende Fürbitte in der traditionellen Liturgie „pro paganis: ut Deus omnipotens auferat iniquitatem a cordibus eorum ut relictis idolis suis, convertantur ad Deum vivum et verum“. Damit sind ja nicht etwa die besonders bösen und abergläubischen Bauern gemeint, sondern die Ungläubigen, d.h. Heiden.
Sie werden für „ländliche Christen“ ein anderes Wort finden müssen.
Da steht das Wort „ruralis“ zur Verfügung: „ländlich“.
In der Diözese St. Gallen heissen übrigens die nichtresidierenden Domherren, die für gewöhnlich als Pfarrer in der Diözese tätig sind, „Ruralkanoniker“ [mehr…]
Sonntag, 10. Februar 2008 18:28
sacerdos helveticus: Wahl bei SJM
So Rübezahl, nun können Sie weiterschreiben.
Natürlich könnte theoretisch der Heilige Stuhl im Extremfall , wenn er es denn wollte, auch einen Nichtangehörigen der Kongregation zum Quasi-Oberen der Gemeinschaft machen, indem er jene Person mit besonderen Vollmachten ausstattet.
Aber das ist natürlich reine Spekulation und ich denke, es wird der Gemeinschaft schon gelingen, einen neuen Generaloberen als Nachfolger für P. Hönisch sel. zu wählen. [mehr…]
Natürlich könnte theoretisch der Heilige Stuhl im Extremfall , wenn er es denn wollte, auch einen Nichtangehörigen der Kongregation zum Quasi-Oberen der Gemeinschaft machen, indem er jene Person mit besonderen Vollmachten ausstattet.
Aber das ist natürlich reine Spekulation und ich denke, es wird der Gemeinschaft schon gelingen, einen neuen Generaloberen als Nachfolger für P. Hönisch sel. zu wählen. [mehr…]
Samstag, 9. Februar 2008 16:01
sacerdos helveticus: @Stromberg
Die inhaltliche Analyse der Texte ist gar nicht nötig und es geht nicht um persönliche Geschmäcker.
Es genügt: Pfarrer Breitenbach verwendet in der Liturgie „selbstgestrickte“ und damit nicht approbierte Texte und zwar nicht nur z.B. als Tagesgebet, sondern auch wie die letzte Meldung von kreuz. net zu diesem Pfarrer belegte, selbstgeschaffene Hochgebete.
Dies ist als schwerer Missbrauch zu verurteilen und verlangt objektiv gesehen das Eiongreifen der kirchlichen Autoritäten und die Disziplinierung des betreffenden Priesters (das hiesse mindestens Ermahnung und im Wiederholungsfall Suspension)
Pfarrer Breitenbach begeht ein Delikt gegen die Einheit der Kirche und die Heiligkeit der Eucharistie und öffnet damit dem „Durcheinanderwerfer“, dem Diabolos die Tür ins Heiligtum der Kirche, ob es ihm bewusst ist oder nicht. [mehr…]
Es genügt: Pfarrer Breitenbach verwendet in der Liturgie „selbstgestrickte“ und damit nicht approbierte Texte und zwar nicht nur z.B. als Tagesgebet, sondern auch wie die letzte Meldung von kreuz. net zu diesem Pfarrer belegte, selbstgeschaffene Hochgebete.
Dies ist als schwerer Missbrauch zu verurteilen und verlangt objektiv gesehen das Eiongreifen der kirchlichen Autoritäten und die Disziplinierung des betreffenden Priesters (das hiesse mindestens Ermahnung und im Wiederholungsfall Suspension)
Pfarrer Breitenbach begeht ein Delikt gegen die Einheit der Kirche und die Heiligkeit der Eucharistie und öffnet damit dem „Durcheinanderwerfer“, dem Diabolos die Tür ins Heiligtum der Kirche, ob es ihm bewusst ist oder nicht. [mehr…]
Samstag, 9. Februar 2008 10:36
sacerdos helveticus: @möchtegern-katholik
Damit haben Sie zweifelsohne Recht, ja jeder Katholik (Laie und Priester) hat -um mit Ihren Worten zu sprechen- nicht nur die Möglichkeit, den Herrn im Sakrament täglich zu besuchen, der ihm dann eine Audienz gewähren würde, sondern der Herr selbst besucht ihn täglich, wen der Betreffende dies will-in der Heiligen Kommmunion und nimmt Wohnung bei ihm! [mehr…]
Samstag, 9. Februar 2008 10:11
sacerdos helveticus: Privilegien des Grossmeisters
Wer weiss, welche Privilegien der Grossmeister der Malteser als Laie innerhalb der Hl. Messe besitzt? [mehr…]
Samstag, 9. Februar 2008 10:02
sacerdos helveticus: @Daniel Stöhr
Daniel Stöhr fragt:
Was kann Pater Lingen für die Aktionen seines Weihevaters? Bischof Schmitz und Hw. Lingen gehen mittlerweile getrennte Wege, wofür es gute Gründe gibt.
Nun, es geht nicht um um spätere Vergehen o.ä. des Weihespenders, wofür ein Weiheempfänger natürlich nicht verantwortlich gemacht werden kann, sondern darum, dass Schmitz sich schon damals, als er Lingen weihte, als „Titularbischof von Constantia“ bezeichnete und dieser Titel prangt auch auf der Weiheurkunde für Lingen.
Lingen wird also von dieser Usurpation auch schon vor der Weihe gewusst haben.
Da in der Katholischen Kirche einzig und allein der Heilige Vater Bischofstitel (Gilt für Diözesen und für Titularbischöfe) verleihen kann, zeigt Schmitz durch die Usurpation eines solchen Titels, dass er sich gar nicht als Glied der römisch-katholischen Kirche versteht, mithin Schismatiker ist (dieser Schluss scheint mir unausweichlich, selbst wenn man die Sedisvakanz vertreten würde).
Wer von einem solchen die Weihe empfängt, fällt aus der Gemeinschaft mit der Kirche heraus. Davon, dass Lingen sich hat in die Gemeinschaft der Kirche wiederaufnehmen lassen (Rekonziliation) ist nie die Rede gewesen.
Das ein solcher Mensch dann etwa der einzige Römisch-Katholische-Priester in Deutschland sein will, ist doch etwas für das Kuriositätenkabinett.
Lingen mag gültig geweihter Priester sein, ist aber niemals Römisch-Katholischer Priester! [mehr…]
Was kann Pater Lingen für die Aktionen seines Weihevaters? Bischof Schmitz und Hw. Lingen gehen mittlerweile getrennte Wege, wofür es gute Gründe gibt.
Nun, es geht nicht um um spätere Vergehen o.ä. des Weihespenders, wofür ein Weiheempfänger natürlich nicht verantwortlich gemacht werden kann, sondern darum, dass Schmitz sich schon damals, als er Lingen weihte, als „Titularbischof von Constantia“ bezeichnete und dieser Titel prangt auch auf der Weiheurkunde für Lingen.
Lingen wird also von dieser Usurpation auch schon vor der Weihe gewusst haben.
Da in der Katholischen Kirche einzig und allein der Heilige Vater Bischofstitel (Gilt für Diözesen und für Titularbischöfe) verleihen kann, zeigt Schmitz durch die Usurpation eines solchen Titels, dass er sich gar nicht als Glied der römisch-katholischen Kirche versteht, mithin Schismatiker ist (dieser Schluss scheint mir unausweichlich, selbst wenn man die Sedisvakanz vertreten würde).
Wer von einem solchen die Weihe empfängt, fällt aus der Gemeinschaft mit der Kirche heraus. Davon, dass Lingen sich hat in die Gemeinschaft der Kirche wiederaufnehmen lassen (Rekonziliation) ist nie die Rede gewesen.
Das ein solcher Mensch dann etwa der einzige Römisch-Katholische-Priester in Deutschland sein will, ist doch etwas für das Kuriositätenkabinett.
Lingen mag gültig geweihter Priester sein, ist aber niemals Römisch-Katholischer Priester! [mehr…]
Freitag, 8. Februar 2008 22:40
sacerdos helveticus: Nun mal „Butter bei die Fische“, Lingen
Erklär doch endlich einmal, was es mit dem usurpatorischen Titel „Titularbischof von Constantia“, den
sich Ihr Weihespender zugelegt hatte.
Da geht es mir natürlich nicht um Titelmissbarauch, der nach weltlichem Recht strafbar wäre und auch nicht darum, dass sich jemand zum Beispiel „Msgr“(verstanden als Ehrentitel, nicht als Anrede für Bischöfe) nennen würde, ohne vom Papst dazu ernannt zu sein, mit anderen Worten Hochstapelei, sondern um die darin zum Ausdruck kommende Haltung von Schmitz, gar nicht Glied der Römisch-Katholischen Kirche sein zu wollen, das heisst mit anderen Worten eine schismatische Gesinnung.
Die Weihbischöfe der FSSPX -wie immer man sonst zu ihnen stehen mag- kämen wohl nie auf die Idee, sich solche Titel in usurpatorischer Weise zuzulegen. [mehr…]
Da geht es mir natürlich nicht um Titelmissbarauch, der nach weltlichem Recht strafbar wäre und auch nicht darum, dass sich jemand zum Beispiel „Msgr“(verstanden als Ehrentitel, nicht als Anrede für Bischöfe) nennen würde, ohne vom Papst dazu ernannt zu sein, mit anderen Worten Hochstapelei, sondern um die darin zum Ausdruck kommende Haltung von Schmitz, gar nicht Glied der Römisch-Katholischen Kirche sein zu wollen, das heisst mit anderen Worten eine schismatische Gesinnung.
Die Weihbischöfe der FSSPX -wie immer man sonst zu ihnen stehen mag- kämen wohl nie auf die Idee, sich solche Titel in usurpatorischer Weise zuzulegen. [mehr…]
Freitag, 8. Februar 2008 21:41
sacerdos helveticus: Usurpant!
Lieber Herr Lingen, Was ist es nun mit dem „Titular-Bischof von Constantia“, diesem obskuren Titel, den
in usurpatorischer Weise Ihr Weihespender führt(e)?
Zumindest hat der Weiheempfang (ich gehe einmal von der Gültigkeit aus) bei diesem Usurpanten Sie irregulär gemacht! Wer hat Sie mit der Kirche rekonziliiert? [mehr…]
Zumindest hat der Weiheempfang (ich gehe einmal von der Gültigkeit aus) bei diesem Usurpanten Sie irregulär gemacht! Wer hat Sie mit der Kirche rekonziliiert? [mehr…]
Freitag, 8. Februar 2008 21:22
sacerdos helveticus: Fragwürdige Weihe!
Lingen verweist darauf, dass scheinbar sowohl das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg (besonders der
verstorbene Weihbischof Gnädinger) als auch EB Lefebvre (mit dem Schmitz, der Weihespender Lingens zeitweise
zusammenarbeitete) die Weihen von Schmitz nach Überprüfung für gültig hielten.
Für die Gültigkeit der Weihe Lingens scheint (leider!!!)Einiges zu sprechen.
Auf jeden Fall ist/war Schmitz ein Usurpant, da er sich -wie man auf der von Lingen auf seiner Homepage eingestellten Weiheurkunde überzeugen kann- „Titularbischof von Constantia“ nannte.
Hierzu hat Lingen m.W. bisher nie Stellung genommen.
Schmitz ist doch ziemlich klar dem Lager der „episcopi vagantes“ (kanonistischer Begriff; durchaus mit einem festen zivilrechtlichen Wohnsitz zu vereinbaren
zuzuordnen.
Lingen ging es einfach wohl darum, irgendwie an die Weihe zu kommen.
Er, der ausserhalb der una sancta catholica geweiht wurde, will nun nach eigenem Bekunden so etwa der einzige katholische Priester in Deutschland sein und überzieht die Deutsche Bischofskonferenz mit Klagen !
O tempora o mores! [mehr…]
Für die Gültigkeit der Weihe Lingens scheint (leider!!!)Einiges zu sprechen.
Auf jeden Fall ist/war Schmitz ein Usurpant, da er sich -wie man auf der von Lingen auf seiner Homepage eingestellten Weiheurkunde überzeugen kann- „Titularbischof von Constantia“ nannte.
Hierzu hat Lingen m.W. bisher nie Stellung genommen.
Schmitz ist doch ziemlich klar dem Lager der „episcopi vagantes“ (kanonistischer Begriff; durchaus mit einem festen zivilrechtlichen Wohnsitz zu vereinbaren
Lingen ging es einfach wohl darum, irgendwie an die Weihe zu kommen.
Er, der ausserhalb der una sancta catholica geweiht wurde, will nun nach eigenem Bekunden so etwa der einzige katholische Priester in Deutschland sein und überzieht die Deutsche Bischofskonferenz mit Klagen !
O tempora o mores! [mehr…]
Freitag, 8. Februar 2008 12:27
sacerdos helveticus: Zur Liturgie in der Grabeskirche
Ich erinnere mich, dass Helmut Rückriegel, der damalige Vorsitzende der Una Voce Deutschland, vor einer
Reihe von Jahren (mindestens etwa 10 Jahre her) in der Una Voce Korrespondenz einen Reisebericht über
die über eine Heiligland-Reise publizierte und darin die Liturgie der Karwoche in der Grabeskirche erwähnte.
Damals berichtete er wohl wenn ich mich recht erinnere auch, dass die Liturgie (ganz oder teilweise?)
gemäss der Ordnung aus der Zeit vor Pius XII. gefeiert würde.
Vom Privileg für Christkönig wusste ich bisher nichts! Wird dies an allen Orten, wo diese Gemeinschaft tätig ist, so gehandhabt oder nur an bestimmten?
Dann gibt es also Karwochenliturgie in der vorpianischen Form mit Zelebranten und Leviten mit himmelblauen Bömmeln am Birett?? [mehr…]
Vom Privileg für Christkönig wusste ich bisher nichts! Wird dies an allen Orten, wo diese Gemeinschaft tätig ist, so gehandhabt oder nur an bestimmten?
Dann gibt es also Karwochenliturgie in der vorpianischen Form mit Zelebranten und Leviten mit himmelblauen Bömmeln am Birett?? [mehr…]
Freitag, 8. Februar 2008 12:18
sacerdos helveticus: Missbrauch!
Frage von Romulus
Am letzten Sonntag (Faschingssonntag) in einer Gemeinde erlebt: Priester sprach die Wandlungsworte über die Hostie, Diakon über den Kelch… War diese Messe gültig?Es handelt sich auf jeden Fall um einen gravierenden Verstoss, der der zuständigen kirchlichen Autorität unbedingt mitzuteilen ist, da nur so solchen Missständen Einhaklt geboten werden kann
zur Gültigkeit: Diese könnte dennoch gegeben sein, da die Kirche die Konsekration nur einer Gestalt (Brot oderWein) zwar streng verbietet, sich aber nicht eindeutig dahingehend geäussert hat, dass eine solche Konsekration ungültig wäre.
Ausserdem ist es möglich, dass der Priester ähnlich einem Konzelebranten mit leiser Stimme die Konsekrationsworte über dem Kelch gesprochen hat.
Zur Kommunion wäre ich bei dieser Messe aber auf keinen Fall gegangen!
Ein abusus gravis war die Sache aber auf jeden Fall! [mehr…]
Am letzten Sonntag (Faschingssonntag) in einer Gemeinde erlebt: Priester sprach die Wandlungsworte über die Hostie, Diakon über den Kelch… War diese Messe gültig?Es handelt sich auf jeden Fall um einen gravierenden Verstoss, der der zuständigen kirchlichen Autorität unbedingt mitzuteilen ist, da nur so solchen Missständen Einhaklt geboten werden kann
zur Gültigkeit: Diese könnte dennoch gegeben sein, da die Kirche die Konsekration nur einer Gestalt (Brot oderWein) zwar streng verbietet, sich aber nicht eindeutig dahingehend geäussert hat, dass eine solche Konsekration ungültig wäre.
Ausserdem ist es möglich, dass der Priester ähnlich einem Konzelebranten mit leiser Stimme die Konsekrationsworte über dem Kelch gesprochen hat.
Zur Kommunion wäre ich bei dieser Messe aber auf keinen Fall gegangen!
Ein abusus gravis war die Sache aber auf jeden Fall! [mehr…]
Freitag, 8. Februar 2008 09:55
sacerdos helveticus: @Tridentinus
Über einzelne Aspekte der Karwochenreform Pius XII. kann man natürlich geteilter Meinung sein.
Wo aber sehen Sie den früher erwähnten Promulgationsfehler -Sie schreiben ja von zwei Dekreten, jenem über die Verlegung der Zeitpunkte und jenem über die neue Liturgie- warum ist Ihres Erachtens das eine scheinbar korrekt promulgiert, das andere nicht.
Sollte es wirklich bei der Promulgation zu einem Formfehler gekommen sein, hätte dann nicht spätestens die Herausgabe der neuen editio typica des Missale Romamum 1960 mit dem Codex Rubricarum diesen geheilt, da ja mit dessen Herausgabe eine Neuordnung der Materie (Rubrikaler Bestand von Missale und Brevier) einherging?
Sie sprachen auch von Privilegien, weiterhin die vorpianische Karwoche zu verwenden.
Wann und für wen wurden diese erteilt? Galten Sie nur für eine Übergangszeit, oder wurden Sie im Zusammenhang mit der Gewährung der „Alten Liturgie“ von Rom an bestimmte Gruppen erteilt?
Ich erinnere mich nur, einmal vor Jahren gelesen zu haben, dass in der Grabeskirche zu Jerusalem noch die vorpianische Ordnung verwendet werde, weil dort jede Änderung des status quo Streitigkeiten zwischen den Konfessionen, die dort Lituregie feiern, heraufbeschwören würde (es kommt dort ja auch immer wieder sogar zu Schlägereien zwischen den Mönchen der verschiedenen Konfessionen wegen Kleinigkeiten).
Vielleicht bezieht sich die „Alte Ordnung“ in der Grabeskirche auch nur auf die Zeitansätze und man hat doch bestimmte Änderungen vorgenommen? [mehr…]
Wo aber sehen Sie den früher erwähnten Promulgationsfehler -Sie schreiben ja von zwei Dekreten, jenem über die Verlegung der Zeitpunkte und jenem über die neue Liturgie- warum ist Ihres Erachtens das eine scheinbar korrekt promulgiert, das andere nicht.
Sollte es wirklich bei der Promulgation zu einem Formfehler gekommen sein, hätte dann nicht spätestens die Herausgabe der neuen editio typica des Missale Romamum 1960 mit dem Codex Rubricarum diesen geheilt, da ja mit dessen Herausgabe eine Neuordnung der Materie (Rubrikaler Bestand von Missale und Brevier) einherging?
Sie sprachen auch von Privilegien, weiterhin die vorpianische Karwoche zu verwenden.
Wann und für wen wurden diese erteilt? Galten Sie nur für eine Übergangszeit, oder wurden Sie im Zusammenhang mit der Gewährung der „Alten Liturgie“ von Rom an bestimmte Gruppen erteilt?
Ich erinnere mich nur, einmal vor Jahren gelesen zu haben, dass in der Grabeskirche zu Jerusalem noch die vorpianische Ordnung verwendet werde, weil dort jede Änderung des status quo Streitigkeiten zwischen den Konfessionen, die dort Lituregie feiern, heraufbeschwören würde (es kommt dort ja auch immer wieder sogar zu Schlägereien zwischen den Mönchen der verschiedenen Konfessionen wegen Kleinigkeiten).
Vielleicht bezieht sich die „Alte Ordnung“ in der Grabeskirche auch nur auf die Zeitansätze und man hat doch bestimmte Änderungen vorgenommen? [mehr…]
Freitag, 8. Februar 2008 09:25
sacerdos helveticus: @Benedikt:Stundenbuch
Wichtiger Hinweis!
Hier wird eindeutig für die Bekehrung der Juden gebetet.
Können Sie die Stelle der Fürbitte im deutschen Stundenbuch angeben, ich werde dann in der Liturgia Horarum, der lateinischen Ausgabe, nachsehen, wie es im Originaltext heisst. [mehr…]
Hier wird eindeutig für die Bekehrung der Juden gebetet.
Können Sie die Stelle der Fürbitte im deutschen Stundenbuch angeben, ich werde dann in der Liturgia Horarum, der lateinischen Ausgabe, nachsehen, wie es im Originaltext heisst. [mehr…]
Donnerstag, 7. Februar 2008 17:16
sacerdos helveticus: Zeitpunkt der Ostervigil?
Dass die Ostervigil nach Meinung von maliems in den Nachmittag gehört, muss er wirklich begründen!
Allenfalls könnte in politisch unruhigen Zeiten/Gegenden eine Vorverlegung aus rein praktischen Gründen sinnvoll sein.
Oder sollten Sie die Karfreitagsliturgiue gemeint haben, die natürlich in den Nachmittag gehört? [mehr…]
Allenfalls könnte in politisch unruhigen Zeiten/Gegenden eine Vorverlegung aus rein praktischen Gründen sinnvoll sein.
Oder sollten Sie die Karfreitagsliturgiue gemeint haben, die natürlich in den Nachmittag gehört? [mehr…]
Donnerstag, 7. Februar 2008 11:18
sacerdos helveticus: @Tridentinus et clarissa colonia
Die Übersetzung von Weishaupt ist nicht schlecht.
Doch frage ich mich, ob es nicht vielleicht ein wenig Viel des Guten ist, „plenitudine gentium“ mit „Fülle aller Völker“ zu übersetzen, es heisst im Original ja nicht „plenitudine omnium gentium“.
Was meinen Sie? [mehr…]
Doch frage ich mich, ob es nicht vielleicht ein wenig Viel des Guten ist, „plenitudine gentium“ mit „Fülle aller Völker“ zu übersetzen, es heisst im Original ja nicht „plenitudine omnium gentium“.
Was meinen Sie? [mehr…]
Mittwoch, 6. Februar 2008 21:37
sacerdos helveticus: @Maurice Corvisier
Und ich freue mich bereits darauf, an seinem Todestag das Requiem voller Dankbarkeit, voller Dankbarkeit
eines Sohnes zu einem seiner geistigen Väter (mit) ministrieren zu dürfen.
Carissime Mauriti!
Dass Sie an einem Requiem für den verstorbenen Erzbischof teilnehmen, freut mich.
Nur wird das Requiem sicher nicht an seinem Todestag gefeiert, da es dort nie gefeiert werden kann, da an diesem Tag, dem Fest der Verkündigung Mariens, einem fest I. Klasse nie Requiemsmessen gefeiert werden dürfen ausser der Beerdigungsmesse.
In diesem Jahr fiele dieses Fest in die Osteroktav, die auch jede Totenmesse ausser der Begräbnismesse verbietet. Das Fest Mariae verkündigung wird nach den Rubriken des Missale 1962 auf den montag nach dem Weissen Sonntag verlegt, darauf folgt am Dienstag der verlegte Fest des Hl. Josef (wäre in die Karwoche gefallen und wird deshalb nachgeholt). Deshalb kann das Requiem für den Erzbischof frühestens am Mittwoch, dem 2. April gefeieert werden.
Natürlich kann man auch am Todestag selbst des Verstorbenen gedenken und auch die Messe für ihn feiern, aber nicht als Jahresgedächtnis mit Requiemstext
Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Fastenzeit! [mehr…]
Carissime Mauriti!
Dass Sie an einem Requiem für den verstorbenen Erzbischof teilnehmen, freut mich.
Nur wird das Requiem sicher nicht an seinem Todestag gefeiert, da es dort nie gefeiert werden kann, da an diesem Tag, dem Fest der Verkündigung Mariens, einem fest I. Klasse nie Requiemsmessen gefeiert werden dürfen ausser der Beerdigungsmesse.
In diesem Jahr fiele dieses Fest in die Osteroktav, die auch jede Totenmesse ausser der Begräbnismesse verbietet. Das Fest Mariae verkündigung wird nach den Rubriken des Missale 1962 auf den montag nach dem Weissen Sonntag verlegt, darauf folgt am Dienstag der verlegte Fest des Hl. Josef (wäre in die Karwoche gefallen und wird deshalb nachgeholt). Deshalb kann das Requiem für den Erzbischof frühestens am Mittwoch, dem 2. April gefeieert werden.
Natürlich kann man auch am Todestag selbst des Verstorbenen gedenken und auch die Messe für ihn feiern, aber nicht als Jahresgedächtnis mit Requiemstext
Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Fastenzeit! [mehr…]
Mittwoch, 6. Februar 2008 18:28
sacerdos helveticus: Rolle des Staatssekretariates
Die Legitimität der Entscheidung habe ich ja nicht bestrittten, es nur für auffällig gehalten, dass
das Staatssekretsariat diese Entscheidung veröffentlicht und nicht die mit der Materie befasste Kommission.
Im Allgemeinen lässt sich seit dem letzten Konzil eine Tendenz erkennen, dass das Staatssekretariat eine Art „Superministerium“ geworden ist, durch dessen „Filter“ zahlreiche Entscheidungen der einzelnen Kongregationen müssen, was bei manchen Präfekten zu Frustrationen führt, da man den Eindruck hat, dass das Staatssekretariat zu sehr diplomatische Rücksichten auch im innerkirchlichen Bereich anwendet.
Diese Einschätzung wurde mir von einem Diözesanbischof geäussert, der dies für eine nicht gute Entwicklung hält. [mehr…]
Im Allgemeinen lässt sich seit dem letzten Konzil eine Tendenz erkennen, dass das Staatssekretariat eine Art „Superministerium“ geworden ist, durch dessen „Filter“ zahlreiche Entscheidungen der einzelnen Kongregationen müssen, was bei manchen Präfekten zu Frustrationen führt, da man den Eindruck hat, dass das Staatssekretariat zu sehr diplomatische Rücksichten auch im innerkirchlichen Bereich anwendet.
Diese Einschätzung wurde mir von einem Diözesanbischof geäussert, der dies für eine nicht gute Entwicklung hält. [mehr…]
Mittwoch, 6. Februar 2008 18:20
sacerdos helveticus: Humanae Vitae
Humanae Vitae ist als authentische Lehre des ordentlichen Lehramtes aufzufassen. Die dort dargelegte Auffassung wäre auch prinzipiell Materie für eine Dogmatisierung, die aber bisher nicht geschehen ist, wenn auch manche Moraltheologen nach Erscheinen von Humanae Vitae den unfehlbare3 Charakter von HV verteidigten (z.B. Ford/Grisez). [mehr…]
Mittwoch, 6. Februar 2008 17:37
sacerdos helveticus: Ausgewogene Stellungnahme
Der englischsprachige Liturgiker Alcuin Reid hat folgende Stellungnahme abgegeben, der ich zustimmen kann:
Der hl. Vater hat sich entschlossen, einige Ausdrücke des früheren Gebetes zu ändern, und es steht uns frei, das für angebracht zu halten oder nicht. Aber die Veränderung betrifft nicht die Substanz der hl. Liturgie, die uns überliefert worden ist, und sie steht auch nicht in einem grundlegenden theologischen Gegensatz zu dem, was vorher war. Tatsächlich bekräftigt die neue Form (und das auf ziemlich schlaue Weise) die katholische Lehre, die von vielen bestritten wird, wenn sie behaupten, daß es in der modernen Zeit überhaupt nicht mehr angebracht sei, für die Bekehrung der Juden zu beten. Diese Position hat der Papst als unvereinbar mit der Lehre Christi, so wie sie war, wie sie ist und immer sein wird, zurückgewiesen.
Höchst eigenartig ist jeedoch, dass die Änderung in einer Note des Staatssekretariates verfügt wurde. Dabei hat doch der Hl. Vater in seinem Motu Proprio ausdrücklich die Kommision „Ecclesia Dei“ als kompetent für alles, was mit dem Ritus Extraordinarius zusammenhängt, erklärt.
Von der Materie her liesse sich auch eine Kompetenz der Gottesdienstkongregation oder auch der Glaubenskongregation rechtfertigen.
Ob aus dem Umstand, dass das Staatssekretariat die Änderung verfügt hat, Streitigkeiten innerhalb der Kurie in dieser Angelegenheit anzunehmen sind? [mehr…]
Der hl. Vater hat sich entschlossen, einige Ausdrücke des früheren Gebetes zu ändern, und es steht uns frei, das für angebracht zu halten oder nicht. Aber die Veränderung betrifft nicht die Substanz der hl. Liturgie, die uns überliefert worden ist, und sie steht auch nicht in einem grundlegenden theologischen Gegensatz zu dem, was vorher war. Tatsächlich bekräftigt die neue Form (und das auf ziemlich schlaue Weise) die katholische Lehre, die von vielen bestritten wird, wenn sie behaupten, daß es in der modernen Zeit überhaupt nicht mehr angebracht sei, für die Bekehrung der Juden zu beten. Diese Position hat der Papst als unvereinbar mit der Lehre Christi, so wie sie war, wie sie ist und immer sein wird, zurückgewiesen.
Höchst eigenartig ist jeedoch, dass die Änderung in einer Note des Staatssekretariates verfügt wurde. Dabei hat doch der Hl. Vater in seinem Motu Proprio ausdrücklich die Kommision „Ecclesia Dei“ als kompetent für alles, was mit dem Ritus Extraordinarius zusammenhängt, erklärt.
Von der Materie her liesse sich auch eine Kompetenz der Gottesdienstkongregation oder auch der Glaubenskongregation rechtfertigen.
Ob aus dem Umstand, dass das Staatssekretariat die Änderung verfügt hat, Streitigkeiten innerhalb der Kurie in dieser Angelegenheit anzunehmen sind? [mehr…]
Mittwoch, 6. Februar 2008 13:01
sacerdos helveticus: @RRR Frage
Warum dort nicht und in der Kirche schon? [mehr…]
Freitag, 1. Februar 2008 22:09
sacerdos helveticus: Weihe von Frauen?
Der Papst selbst hat im Apostolischen Schreiben nur davon gesprochen, die Entscheidung sei „definitive
tenenda“, die Charakterisierung als „unfehlbare Entscheidung“ des „universalen ordentlichen Lehramtes“
enstammt der Erklärung der Glaubenskongregation hierzu aus dem Jahre 1995.
Zur Frage des Diakonates der Frau dagegen gibt es noch keine definitive Entscheidung des Lehramtes, wohl aber ein Dokument der Päpstlichen Theologenkommission.
Gerade die Sakramentenlehre des letzten Konzils bietet jedoch ein starkes Argumentgegen die Möglichkeit des sakramentalen Diakonates der Frau: Betont doch das letzte Konzil sehr deutlich, es handle sich um einWeihesakrament in drei Stufen.
Der als Spezialist für diese Fragen geltende Dogmatiker und Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller hält deshalb in einem vor einigen Jahren erschienen Aufsatz für die Zeitschrift der Gotttesdienstkongregation die Weihe einer Frau zur Diakonin (im Sinne des sakramentalen Diakonates) für von vornherein ungültig. Wichtiges Argument hierfür ist für ihn die Einheit des Weihesakramentes.
Können sie etwas Genaueres sagen über die von ihnen genannten byzantinischen „Bischöfinnen“?
Wo war das? Welche Beweggründe führten zu dieser „Weihe“, vielleicht eine Verfolgungssituation oder handelte es sich um eine sektiererische Gruppe? [mehr…]
Zur Frage des Diakonates der Frau dagegen gibt es noch keine definitive Entscheidung des Lehramtes, wohl aber ein Dokument der Päpstlichen Theologenkommission.
Gerade die Sakramentenlehre des letzten Konzils bietet jedoch ein starkes Argumentgegen die Möglichkeit des sakramentalen Diakonates der Frau: Betont doch das letzte Konzil sehr deutlich, es handle sich um einWeihesakrament in drei Stufen.
Der als Spezialist für diese Fragen geltende Dogmatiker und Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller hält deshalb in einem vor einigen Jahren erschienen Aufsatz für die Zeitschrift der Gotttesdienstkongregation die Weihe einer Frau zur Diakonin (im Sinne des sakramentalen Diakonates) für von vornherein ungültig. Wichtiges Argument hierfür ist für ihn die Einheit des Weihesakramentes.
Können sie etwas Genaueres sagen über die von ihnen genannten byzantinischen „Bischöfinnen“?
Wo war das? Welche Beweggründe führten zu dieser „Weihe“, vielleicht eine Verfolgungssituation oder handelte es sich um eine sektiererische Gruppe? [mehr…]
Donnerstag, 31. Januar 2008 21:54
sacerdos helveticus: Unfehlbar!
doublemax hat dankenswerterweise die Erklärung der Glaubenskongregation zitiert, dass es sich beim Auschluss
der Frau vom Priestertum um eine unfehlbare Entscheidung des ordentlichen Lehramtes handelt.
Ausserdem ist es durchaus Auffassung der bewährter Theologen, dass eine „Weihe“ von Frauen zum Priester deshalb ungültig ist, weil die Frau keine gültige Materie für die Weihe ist, ähnlich, wie ich mit Wein nicht taufen kann oder mit Coca-Cola nicht das Messopfer feiern kann. [mehr…]
Ausserdem ist es durchaus Auffassung der bewährter Theologen, dass eine „Weihe“ von Frauen zum Priester deshalb ungültig ist, weil die Frau keine gültige Materie für die Weihe ist, ähnlich, wie ich mit Wein nicht taufen kann oder mit Coca-Cola nicht das Messopfer feiern kann. [mehr…]
Donnerstag, 31. Januar 2008 11:01
sacerdos helveticus: @UdoGlöfe
Leider nicht, habe gestern extra einen Focus gekauft, aber davon nichts gefunden. In der Schweiz werde ich die Bayernausgabe wohl kaum auftreiben können. [mehr…]
Mittwoch, 30. Januar 2008 20:41
sacerdos helveticus: @ Udo Glöfe
Wo steht das im neuen Fokus?
Habe nichts dergleichen dort gefunden! [mehr…]
Habe nichts dergleichen dort gefunden! [mehr…]
Mittwoch, 30. Januar 2008 20:34
sacerdos helveticus: nicht vergleichbar!
Die letzte Liturgiereform wird von mir zwar durchaus kritisch gesehen, aber ich bin keineswegs der Meinung,
dass sie häretisch ist. Zwar werden bestimmte Glaubenswahrheiten in den neuen liturgischen Texten (dann
noch einmal verschlimmert in den Übersetzungen) weniger deutlich ausgedrückt als vorher, aber Irrlehren
vermag ich darin nicht zu finden.
Ich finde es ehrlich gesagt, eigenartig, dass Sie -an anderer Stelle- geneigt waren, sogar die rechtmässigkeit der Karwochenreform Pius XII. als fragwürdig zu bezeichnen. Hier ist doch jedem Theologen klar, dass es sich bei der Regelung der Karwochenliturgie um ius mere ecclesiasticumhandelt
Bei der in Humanae Vitae behandelten Frage handelt es sich aber gemäss Lehramt um eine Frage des Naturrechts, also eine Frage die in der Kompetenz des Lehramtes liegt. Manche Moraltheologen (wohl vor allem ausserhalb des deutschen Sprachraumes) sind der Meinung, dass es sich in der Sache um eine irreformable und definitive Entscheidung des ordentlichen Lehramtes handelt und um eine Materie, die auch Gegenstand einer Dogmatisierung sein könnte. [mehr…]
Ich finde es ehrlich gesagt, eigenartig, dass Sie -an anderer Stelle- geneigt waren, sogar die rechtmässigkeit der Karwochenreform Pius XII. als fragwürdig zu bezeichnen. Hier ist doch jedem Theologen klar, dass es sich bei der Regelung der Karwochenliturgie um ius mere ecclesiasticumhandelt
Bei der in Humanae Vitae behandelten Frage handelt es sich aber gemäss Lehramt um eine Frage des Naturrechts, also eine Frage die in der Kompetenz des Lehramtes liegt. Manche Moraltheologen (wohl vor allem ausserhalb des deutschen Sprachraumes) sind der Meinung, dass es sich in der Sache um eine irreformable und definitive Entscheidung des ordentlichen Lehramtes handelt und um eine Materie, die auch Gegenstand einer Dogmatisierung sein könnte. [mehr…]
Mittwoch, 30. Januar 2008 19:26
sacerdos helveticus: Humanae Vitae= Prophetisches Zeugnis!
Benedikt schreibt, sekundiert von Tridentinus:.
Nein, denn man muss nicht jeden Fitzel des Lebens irgendeiner Lehre unterwerfen oder erklären. Der Effekt von Humanae vitae war, dass sich viele von der Morallehre der Kirche abgewandt haben (…)
Man kann dem entgegenstellen, dass die Kirche auf diesen Aussagen beharren musste, aus dogmatischer Sicht sicher korrekt, doch aus seelsorgerlicher Hinsicht fatal, weil man jede Möglichkeit der Einflussnahme verlor. Das hätte besser abgewogen werden müssen
Bei der Materie, die Humanae Vitae regelt, handelt es sich nicht -wie Benedikt meint- um „eirgendeinen Fitzel des Lebens“, sondern es geht um den Schutz der Heiligkeit der Ehe.
Es war die Pflicht des Lehramtes, verbindlich zu erklären, wie die bewährten Prinzipien der Moraltheologie auf neue Fragen angewendet werden müssen (vielleicht vergleichbar mit den neu aufkommenden Fragen der Bioethik, auf die auch eine Antwort zu geben ist).
Die Kirche hat die Pflicht, gelegen oder ungelegen die Wahrheit zu verkünden (sicher in liebevoller Weise) vor allem, wenn letztlich das Ewige Heil der Seelen auf dem Spiel steht. Die Kirche muss es dann auch in Kauf nehmen, wenn dann Viele sagen, wir folgen dem nicht und den Weg des Heiles verlassen, so wie viele Jünger dem Herrn nicht mehr folgten, wegen seiner „harten Worte“.
Leider haben Kontestation und Dissens von Bischöfen, Klerus und Theologen das Zeugnis der Kirche in diesem Punkt verdunkelt, so dass wir jetzt vor einem Scherbenhaufen stehen! [mehr…]
Nein, denn man muss nicht jeden Fitzel des Lebens irgendeiner Lehre unterwerfen oder erklären. Der Effekt von Humanae vitae war, dass sich viele von der Morallehre der Kirche abgewandt haben (…)
Man kann dem entgegenstellen, dass die Kirche auf diesen Aussagen beharren musste, aus dogmatischer Sicht sicher korrekt, doch aus seelsorgerlicher Hinsicht fatal, weil man jede Möglichkeit der Einflussnahme verlor. Das hätte besser abgewogen werden müssen
Bei der Materie, die Humanae Vitae regelt, handelt es sich nicht -wie Benedikt meint- um „eirgendeinen Fitzel des Lebens“, sondern es geht um den Schutz der Heiligkeit der Ehe.
Es war die Pflicht des Lehramtes, verbindlich zu erklären, wie die bewährten Prinzipien der Moraltheologie auf neue Fragen angewendet werden müssen (vielleicht vergleichbar mit den neu aufkommenden Fragen der Bioethik, auf die auch eine Antwort zu geben ist).
Die Kirche hat die Pflicht, gelegen oder ungelegen die Wahrheit zu verkünden (sicher in liebevoller Weise) vor allem, wenn letztlich das Ewige Heil der Seelen auf dem Spiel steht. Die Kirche muss es dann auch in Kauf nehmen, wenn dann Viele sagen, wir folgen dem nicht und den Weg des Heiles verlassen, so wie viele Jünger dem Herrn nicht mehr folgten, wegen seiner „harten Worte“.
Leider haben Kontestation und Dissens von Bischöfen, Klerus und Theologen das Zeugnis der Kirche in diesem Punkt verdunkelt, so dass wir jetzt vor einem Scherbenhaufen stehen! [mehr…]
Dienstag, 29. Januar 2008 19:17
sacerdos helveticus: @Benedikt Das eine tun und das andere nicht lassen
Benedikt schrieb: Ich meinte damit, dass Paul VI. auf dem Gebiet der Liturgie und Theologie unnachgiebiger
hätte sein sollen, während er sich Humanae vitae hätte sparen könnenEin härteres Durchgreifen Paul
VI. im Bereich der Theologie und Liturgie, wäre sicher gut gewesen und hätte manche Missstände behewben
können.
Warum er aber sich die Enzyklika Humanae Vitae hätte sparen können, verstehe ich nicht.
Es war ja trotz der Prinzipien von Casti Conubiieben auch unter den Moraltheologen nicht klar, ob die neuen empfängnisverhütenden Methoden (z.B. Pille), erlaubt seien oder nicht.
Da bedurfte es ganz klar der verbindlichen Klärung dieser Angelegenheit durch das Lehramt der Kirche. [mehr…]
Warum er aber sich die Enzyklika Humanae Vitae hätte sparen können, verstehe ich nicht.
Es war ja trotz der Prinzipien von Casti Conubiieben auch unter den Moraltheologen nicht klar, ob die neuen empfängnisverhütenden Methoden (z.B. Pille), erlaubt seien oder nicht.
Da bedurfte es ganz klar der verbindlichen Klärung dieser Angelegenheit durch das Lehramt der Kirche. [mehr…]
Dienstag, 29. Januar 2008 12:58
sacerdos helveticus: @Freinsberg
Zwar ist dem Spruch des gebildeten Gewissens zu folgen. Es wird aber weder in der Königsteiner noch in der Mariatroster Erklärung darauf aufmerksam gemacht, dass ein Gewissen, dass der verbindlichen Lehre der Kirche in Glaubens- oder Sittenfragen widerspricht, ein objektiv irrendes Gewissen ist. [mehr…]
Montag, 28. Januar 2008 10:31
sacerdos helveticus: @clarissa colonia
So einfach ist das mit dem Weihesakrament wohl doch nicht. Ich teile zwar nicht die Thesen von Karl Murx,
dass das neue Weiherituale ungültig sei.
Aber neben der Handauflegung müssen auch die Worte der Weihe adäquat ausdrücken, was geschieht.
Worte gehören essentialiter zu jedem Sakrament. Vgl. die Sakramentsdefinition des Hl. Augustinus: „Accedit verbum ad elementum et fit sacramentum.“
Immerhin hat Leo XIII. die Weihen der Anglikaner nicht zuerst wegen Fehlen der apostolischen Sukzession, sondern wegen deren defizitären Weiheformeln für ungültig erklärt. [mehr…]
Aber neben der Handauflegung müssen auch die Worte der Weihe adäquat ausdrücken, was geschieht.
Worte gehören essentialiter zu jedem Sakrament. Vgl. die Sakramentsdefinition des Hl. Augustinus: „Accedit verbum ad elementum et fit sacramentum.“
Immerhin hat Leo XIII. die Weihen der Anglikaner nicht zuerst wegen Fehlen der apostolischen Sukzession, sondern wegen deren defizitären Weiheformeln für ungültig erklärt. [mehr…]
Freitag, 25. Januar 2008 21:56
sacerdos helveticus: Super-Savonarola
Protestant schrieb:
Na super-Savonarola kanonisieren…das würde ja wirklich den gesamten Ablauf dieses ohnehin umstrittenen Verfahrens ad absurdum führen! Gleichzeitig könnten Sie ja Josef Göbbels als großen Deutschen hochleben lassen!
Wen meinen Sie mit „Super-Savonarola“? Den historischen Dominikanermönch Savonarola oder in spottender Weise den heimgegangenen Pater Hönisch?
Für den historischen Savonarola ist nämlich zumindest vor einigen Jahren der Seligsprechungsprozess eingeleitet worden! [mehr…]
Na super-Savonarola kanonisieren…das würde ja wirklich den gesamten Ablauf dieses ohnehin umstrittenen Verfahrens ad absurdum führen! Gleichzeitig könnten Sie ja Josef Göbbels als großen Deutschen hochleben lassen!
Wen meinen Sie mit „Super-Savonarola“? Den historischen Dominikanermönch Savonarola oder in spottender Weise den heimgegangenen Pater Hönisch?
Für den historischen Savonarola ist nämlich zumindest vor einigen Jahren der Seligsprechungsprozess eingeleitet worden! [mehr…]
Freitag, 25. Januar 2008 19:23
sacerdos helveticus: Petrusbruderschaft in der Schweiz
Pippifax wirft dem Pater der Petrusbruderschaft vor, dass seine Kritik an der Theateraufführung nicht
recht glaubwürdig sei mit dem merkwürdigen Argument, die Petrusbruderschaft sei in Luzern nicht präsent.
Nun: Die Petrusbruderschaft ist deshalb in Luzern nicht mit einer Niederlassung präsent, da die Hl. Messen im „Alten Ritus“ schon seit vielen Jahren durch Diözesanpriester gefeiert werden. Nach dem Tode des langjährigen Priesters dieser „Personalgemeinde“ vor einigen Jahren übernahm wieder ein Diözesanpriester im auftrtag des zuständigen Bischofs die Verantwortung für jene Seelsorge: Es finden dort m.W. etwa 3 Hl. Messen pro Woche in einer von der Diözesanleitung zugewiesenen Kirche statt, in der (nahezu) ausschliesslich der ausserordentliche usus des Römischen Ritus gefeiert wird. Die in der Schweiz jedoch mit mehreren Priestern und an mehreren Orten vertretene Petrusbruderschaft hilft auch in Luzern immer wieder aus. [mehr…]
Nun: Die Petrusbruderschaft ist deshalb in Luzern nicht mit einer Niederlassung präsent, da die Hl. Messen im „Alten Ritus“ schon seit vielen Jahren durch Diözesanpriester gefeiert werden. Nach dem Tode des langjährigen Priesters dieser „Personalgemeinde“ vor einigen Jahren übernahm wieder ein Diözesanpriester im auftrtag des zuständigen Bischofs die Verantwortung für jene Seelsorge: Es finden dort m.W. etwa 3 Hl. Messen pro Woche in einer von der Diözesanleitung zugewiesenen Kirche statt, in der (nahezu) ausschliesslich der ausserordentliche usus des Römischen Ritus gefeiert wird. Die in der Schweiz jedoch mit mehreren Priestern und an mehreren Orten vertretene Petrusbruderschaft hilft auch in Luzern immer wieder aus. [mehr…]
Freitag, 25. Januar 2008 02:09
sacerdos helveticus: Durchaus mögliches Institut für Gläubige des Alten Ritus
Nun, der Vorschlag von pippifax ist im Gegensatz zur Meinung von clarissa colonia durchaus realistisch.
Der heilige Stuhl hat zumindest im Jahre 2002 die Apostolische Personaladministrator „San Giovanni Maria Vianney“ errichtet. Diese umfasst das Gebiet der brasilianischen Diözese Campos und ihr unterstehen unter Leitung eines Prälaten mit Bischofsweihe alle Priester und Gläubigen, die dem „Alten Ritus“ anhängen.
(daneben gibt es die „normale“ Diözese Campos mit eigenem Bischof
Also: 2 territorial identische Jurisdiktionsbezirke für Gläubige des Lateinischen Ritus , die den unterschiedlichen usus dieses Ritus anhängen mit je eigenem Jurisdiktionsträger. [mehr…]
Der heilige Stuhl hat zumindest im Jahre 2002 die Apostolische Personaladministrator „San Giovanni Maria Vianney“ errichtet. Diese umfasst das Gebiet der brasilianischen Diözese Campos und ihr unterstehen unter Leitung eines Prälaten mit Bischofsweihe alle Priester und Gläubigen, die dem „Alten Ritus“ anhängen.
(daneben gibt es die „normale“ Diözese Campos mit eigenem Bischof
Also: 2 territorial identische Jurisdiktionsbezirke für Gläubige des Lateinischen Ritus , die den unterschiedlichen usus dieses Ritus anhängen mit je eigenem Jurisdiktionsträger. [mehr…]
Montag, 21. Januar 2008 22:44
sacerdos helveticus: Ende des Weihnachtsfestkreises
Der bedeutende Liturgiker Joseph Braun sagt zum Ende des Weihnachtsfestkreises in seinem liturgischen Handlexikon Folgendes: Der Weihnachtsfestkreis endet mit der Komplet von Mariae Lichtmess. „Fällt Ostern auf oder vor den 6. April, so greifen der Weihnachtsfestkreis und der Anfang des Osterfestkreises mehr oder weniger ineinander über.“ [mehr…]
Montag, 21. Januar 2008 19:55
sacerdos helveticus: @clarissa colonia
Letztendlich lassen sich wohl alle Dogmen der Kirche mehr oder weniger ungezwungen den Artikeln des Glaubensbekenntnisses
zuordnen, sind aber nicht notwendige Entfaltungen dieser.
Sie haben zum Beispiel nicht die Definition der Unfehlbarkeit erwähnt, die selbst natürlich unfehlbar ist.
Die dogmatischen Lehrsätze des Tridentinums z.B. über die Eucharistie sind auch unfehlbar, aber nicht so ohne Weiteres einem Artikel des Glaubensbekenntnisses zuzuordnen.
Auch gibt es unfehlbare Sätze, die nie feierlich dogmatisiert wurden, sondern dem ordentlichen Lehramt zuzuordnen ist. Gemäss einer Erklärung der Glaubenskongregation ist der Ausschluss der Frau vom Weihepriestertum unfehlbar. [mehr…]
Sie haben zum Beispiel nicht die Definition der Unfehlbarkeit erwähnt, die selbst natürlich unfehlbar ist.
Die dogmatischen Lehrsätze des Tridentinums z.B. über die Eucharistie sind auch unfehlbar, aber nicht so ohne Weiteres einem Artikel des Glaubensbekenntnisses zuzuordnen.
Auch gibt es unfehlbare Sätze, die nie feierlich dogmatisiert wurden, sondern dem ordentlichen Lehramt zuzuordnen ist. Gemäss einer Erklärung der Glaubenskongregation ist der Ausschluss der Frau vom Weihepriestertum unfehlbar. [mehr…]
Sonntag, 20. Januar 2008 23:01
sacerdos helveticus: @Jürgen
Worin hat sich denn konkret gezeigt, dass der betreffende Priester die „Weihnachtszeit um eine Woche verlängert
hat“?
Hat er es etwa gewagt ein weichnachtliches Lied auch am 2. Sonntag im Jahreskreis zu singen oder einfach gewünscht, dass die Krippe nach altem Brauch bis Mariae Lichtmess stehen bleibt? [mehr…]
Hat er es etwa gewagt ein weichnachtliches Lied auch am 2. Sonntag im Jahreskreis zu singen oder einfach gewünscht, dass die Krippe nach altem Brauch bis Mariae Lichtmess stehen bleibt? [mehr…]
Samstag, 19. Januar 2008 15:16
sacerdos helveticus: Doch eine Messe!
Wenn Sie dem link folgen und den kreuz.net-artikel vom November lesen, so geht daraus hervor, dass es sich um eine Messehandelte, da der Verfasser auch vom Hochgebet spricht und davon, dass der protestantische prediger währenddem sich nahe beim Altar aufgestellt hatte. [mehr…]
Freitag, 18. Januar 2008 23:12
sacerdos helveticus: Fürbitte für die Juden
Der Text der Fürbitte für die Juden in der Fassung von 1965, die erwähnt wurde, wäre meines Erachtens
ein tragbarer Kompromiss.
Da viele sie kaum kennen werden, hier der Text (Gemäss der approbierten deutschen Fassung:
Lasset uns auch beten für die Juden.
Unser Gott und Herr lasse über sie leuchten sein Angesicht, damit auch sie erkennen den Erlöser aller Menschen, unseern Herrn Jesus Christus.
Lasset uns beten.- Beuget die Knie. -Erhebet euch.
Allmächtiger ewiger Gott, dem Abraham und seiner Nachkommenschaft hast du deine Verheissungen gegeben; erhöre in Güte die Bitten deiner Kirche; und jenes Volk, das du in alter Zeit angenommen als eigen, lass gelangen zur Fülle des Heiles („ad redemptionis mereatur plenitudinem pervenire“) : Durch unsern Herrn …Amen“ [mehr…]
Da viele sie kaum kennen werden, hier der Text (Gemäss der approbierten deutschen Fassung:
Lasset uns auch beten für die Juden.
Unser Gott und Herr lasse über sie leuchten sein Angesicht, damit auch sie erkennen den Erlöser aller Menschen, unseern Herrn Jesus Christus.
Lasset uns beten.- Beuget die Knie. -Erhebet euch.
Allmächtiger ewiger Gott, dem Abraham und seiner Nachkommenschaft hast du deine Verheissungen gegeben; erhöre in Güte die Bitten deiner Kirche; und jenes Volk, das du in alter Zeit angenommen als eigen, lass gelangen zur Fülle des Heiles („ad redemptionis mereatur plenitudinem pervenire“) : Durch unsern Herrn …Amen“ [mehr…]
Freitag, 18. Januar 2008 21:30
sacerdos helveticus: Korrektur!
Karl Murx schrieb:
Die Vereinigung Amici d’Israele wurde verboten, die Antragsteller mußten 1928 abschwören, darunter Ildefons Schuster.
„…darunter der Selige Ildefons Cardinal Schuster“ sollte es heissen! [mehr…]
Die Vereinigung Amici d’Israele wurde verboten, die Antragsteller mußten 1928 abschwören, darunter Ildefons Schuster.
„…darunter der Selige Ildefons Cardinal Schuster“ sollte es heissen! [mehr…]
Freitag, 18. Januar 2008 13:03
sacerdos helveticus: Taufe des Herrn
Die Messe war an Taufe des Herrn. [mehr…]
Freitag, 18. Januar 2008 12:51
sacerdos helveticus: @Clarissa Colonia
Ja, so in etwa hat das Gericht geurteilt.
Bischof Koch weigert sich, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da er damit die Zuständigkeit kirchlicher Gerichte in innerkirchlichen Fragen anerkennen würde.
Hier finden Sie die Stellungnahme des Diözesanbischofs
http://www.bistum-basel.ch/seite.php?na=1,1,0,84028… [mehr…]
Bischof Koch weigert sich, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da er damit die Zuständigkeit kirchlicher Gerichte in innerkirchlichen Fragen anerkennen würde.
Hier finden Sie die Stellungnahme des Diözesanbischofs
http://www.bistum-basel.ch/seite.php?na=1,1,0,84028… [mehr…]
Freitag, 18. Januar 2008 10:00
sacerdos helveticus: Staatskirchenrecht
clarissa colonia schrieb:
Kirchliches Recht hat nach StaatsKR in D, Aut, CH nur innerkirchliche Geltung, während ein Arbeitsvertrag Gegenstand der staatlichen Rechtsordnung ist.
Kann man so generell nicht sagen.
In Deutschland erkennen die staatlichen Gerichte der Kirche in aller Regel eine grosse Autonomie im Arbeitsrecht zu.
In der Schweiz sehen die Arbeitsverträge, die z.B. eine Kirchgemeinde mit einem Geistlichen oder Laientheologen schliesst, in der Regel natürlich vor, dass die Seelsorge nach der kirchlichen Ordnung zu geschehen hat.
Auch im Fall Sabo hat das Gericht ja erklärt, dass die missio canonica des Bischofs für das Arbeitsverhältnis nötig ist und dem Bischof nicht grundsätzlich die Berechtigung abgesprochen, die missio zu entziehen.
Wohl aber hat das Gericht beansprucht, den Entzug der missio zu überprüfen und befunden, der Bischof habe z.B. gewisse Formfehler begangen. [mehr…]
Kirchliches Recht hat nach StaatsKR in D, Aut, CH nur innerkirchliche Geltung, während ein Arbeitsvertrag Gegenstand der staatlichen Rechtsordnung ist.
Kann man so generell nicht sagen.
In Deutschland erkennen die staatlichen Gerichte der Kirche in aller Regel eine grosse Autonomie im Arbeitsrecht zu.
In der Schweiz sehen die Arbeitsverträge, die z.B. eine Kirchgemeinde mit einem Geistlichen oder Laientheologen schliesst, in der Regel natürlich vor, dass die Seelsorge nach der kirchlichen Ordnung zu geschehen hat.
Auch im Fall Sabo hat das Gericht ja erklärt, dass die missio canonica des Bischofs für das Arbeitsverhältnis nötig ist und dem Bischof nicht grundsätzlich die Berechtigung abgesprochen, die missio zu entziehen.
Wohl aber hat das Gericht beansprucht, den Entzug der missio zu überprüfen und befunden, der Bischof habe z.B. gewisse Formfehler begangen. [mehr…]
Donnerstag, 17. Januar 2008 19:24
sacerdos helveticus: „Pfarrherren“
Der Begriff „Pfarrherr“ wird zwar heutzutage nicht mehr häufig gebraucht. In der Schweiz begegnet der
Begriff aber noch häufiger als wohl in Deutschland.
Auch in neuen offizielllen Dokumenten einzelner Kantonalkirchen (z.B. Besoldungsordnung der Kantonalkirche von Graubünden; totalrevidiert 2006) wird mehrmals der Begriff „Pfarrherr“ verwendet [mehr…]
Auch in neuen offizielllen Dokumenten einzelner Kantonalkirchen (z.B. Besoldungsordnung der Kantonalkirche von Graubünden; totalrevidiert 2006) wird mehrmals der Begriff „Pfarrherr“ verwendet [mehr…]
Mittwoch, 16. Januar 2008 18:21
sacerdos helveticus: @Agiafortuni
Nun können Sie weiterschreiben! [mehr…]
Dienstag, 15. Januar 2008 21:11
sacerdos helveticus: @agiafortuni
Haben Sie eine Quelle für die Äusserung Siris?
Dass es so gewesen sein mag, ist durchaus möglich.
Die Schuld, die Siri anerkennt, wäre dann die gewesen, nicht mutiger gewesen zu sein und die Wahl (von 1958) abgelehnt zu haben. [mehr…]
Dass es so gewesen sein mag, ist durchaus möglich.
Die Schuld, die Siri anerkennt, wäre dann die gewesen, nicht mutiger gewesen zu sein und die Wahl (von 1958) abgelehnt zu haben. [mehr…]
Dienstag, 15. Januar 2008 20:41
sacerdos helveticus: @Karl Murx
So wie Sie die Frage Remys formulieren, war sie nicht sehr präzise. Siri wurde danach gefragt, ob er
zum Papst gewählt worden sei, die Wahl angenommen habe und zum Rücktritt gedrängt worden sei.
Siri antwortete scheinbar durch Schweigen. Es ist nicht erweisbar, dass durch dieses Schweigen eine zustimmung zu allen drei Tatsachen ausgedrückt werden sollte. Es wäre auch möglich, dass er zum Beispiel gewählt wurde, aber die Wahl nicht angenommen hatte.
Auch die von Ihnen berichtete Äusserung Siris, er habe versagt, liesse sich ungezwungen so erklären, dass er im Nachhinein sich Vorwürfe macht, die Wahl nicht angenommen zu haben. [mehr…]
Siri antwortete scheinbar durch Schweigen. Es ist nicht erweisbar, dass durch dieses Schweigen eine zustimmung zu allen drei Tatsachen ausgedrückt werden sollte. Es wäre auch möglich, dass er zum Beispiel gewählt wurde, aber die Wahl nicht angenommen hatte.
Auch die von Ihnen berichtete Äusserung Siris, er habe versagt, liesse sich ungezwungen so erklären, dass er im Nachhinein sich Vorwürfe macht, die Wahl nicht angenommen zu haben. [mehr…]
sacerdos helveticus: Papstmesse in der Sixtina
„ Bilder von der heutigen Papstmesse und ein Bild zum Vergleich aus dem Vorjahr findet man unter:
http://www.mc-pro.de/motu/ [mehr…]
http://www.mc-pro.de/motu/ [mehr…]
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