Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
@Eine protestantische Tendenz lässt sich in Ihrem Posting 67 nicht verhehlen. Scheinbar kritisieren Sie
nur Übertreibungen der Lehre von der Eucharistie als Opfer. In Wirklichkeit geht Ihre Ablehnuing jedoch
tiefer, wie Ihre Wortwahl nicht zu verbergen vermag: „Unnütze Klerikerkaste“ habe „Opferkult erfunden“.
@wickerl Neige gerne zu einer differenzierten Redeweise Habe mich deswegen etwas vorsichtig geäussert,
weil nicht immer sicher sein kann, ob das Eingehen einer „eingetragenen Partnerschaft“ vor dem Gesetz
auch notwendigerweise unmoralische homosexuelle Kontakte impliziert. Zumindest theoretisch wäre es denkbar,
dass die „Partnerschaft“ vor dem Gesetz nur aus z.B. Steuergründen eingegangen wird, die Betreffenden
sich aber in ihrem Lebenswandel an der Moral dder Kirche orientieren. Eine vielleicht eher unwahrscheinliche
aber nicht prinzipiell ausgeschlossene Möglichkeit.
@Beda Ein Mitbruder aus Deutschland berichtete mir, dass dort (in allen Diözesen oder nur in einigen,
weiss ich nicht) ein Bewerber für das Patenamt vom Pfarramt seines Wohnortes eine Bescheinigung braucht.
Diese wird direkt an jene Pfarrei geschickt, in der die Taufe stattfindet. In diesem Dokument können
auch besondere Angaben über die Person gemacht werden. Leben im Konkubinat oder Wiederheirat nach Scheidung
sind klar Gründe, die zur Ablehnung einer Person für das Patenamt führen. Auch wenn der Pfarrer schreibt,
ihm sei bekannt, dass die betreffende Person ihre homosexuelle Veranlagung lebe, führt dies zur Ablehnung.
Gehe davon aus, dass das Eingehen einer „registrierten Partnerschaft“ ebenfalls als Ablehnungsgrund gilt.
@Beda Gemäss kirchenrecht muss der Taufpate/die Taufpatin u.a. „ein Leben führen, das dem Glauben und
dem zu übernehmenden Dienst entspricht“. Ein Leben in einer homosexuellen Verbindung scheint mir nicht
im Einklang zu sein mit dieser Anforderung, sodass der betreffende spanische Pfarrer wohl korrekt gehandelt
hat, den vorgeschlagenen taufpaten nicht anzuerkennen.
@Gallowglas Leider werden u.a. in Deutschland die kirchenrechtlichen Vorschriften über die Voraussetzungen
zum Patenamt weitgehend nicht angewendet. Der spanische priester hat natürlich korrekt gehandelt!
@wickerl Die Tradition hat Die Sünderin, die Jesus salbte, Maria, die Schwester des lazarus und der Martha
und Maria Magdalena identifizieert, wie die liturgischen Texte zum Fest zeigen. erst nach der letzten
Liturgiereform ist man davon abgegangen. Warum sie eine „Sünderin“ war, sagt das Evangelium nicht, nicht
selten wurde aber in der Tat Prostitution daunter verstanden.
@Obermaier Das stimmt so nicht! „Gattenmord“ aber ist gemäss Kirchenrecht ein Ehehindernis, dass die
Eheschliessung verungültigt. Dispens davon kann nur der Papst erteilen.
@Regina 1961 Das Gegenteil ist wahr 1.)Wenn Sie „Bettina Wulff“ in Google eingeben, so schlägt die Suchmaschine
Ihnen gleich Suchbegriffe vor, die in die betreffende richtung gehen. Das wurde schon in manchen Blogs
festgestellt. 2.)Kreuz.net hat bereits vor mehr als einem halben Jahr darüber berichtet und der betreffende
Artikel wurde und wird auch auch in der „Blogospäre“ wahrgenommen.
Bald wird Gas-Gerhard in die „Olympia-Klasse“ aufsteigen, nachdem er sich schon einige Jahre in der „Audi-Klasse“ darauf vorbereitet hat. Sein ehemaliger Minister Joschka-Fischer wird ihn mit Freuden dort aufnehmen!
Interessant ist, dass Schröders Anwälte das Privatradio zu einer Unterlassungserklärung gedrängt haben
aber scheinbar nicht gesagt haben, dass die Behauptungen unzutreffend seien. Für den zweiten Teil der
Behauptung (verbindung Schröder-Kässmann hat zumindest ihr Büro die Behauptumng zurückgewisen für
den anderen Teil Eheaus-Schröder/Schröder-Köpf liegt scheinbar kein Dementi vor. Das Privatradio bezeichnet
den Altkanzler in seiner Meldung als „prozessfreudig“ @FreiherrvonderTrenck Was der „chateau-Club“ ist,
weiss ja mittlerweile fast jeder wer aber ist „Schmiddy“?
Nun, kreuz.net greift ja nur eine Meldung des erwähnten Lokalradios auf, macht also so etwas wie eine Presseschau. Dieses Radio hat scheinbar auf Druck der Anwälte Schröders eine Unterlassungserklärung akzeptiert. So heisst es heute auf der HP des Radios: „An dieser Stelle haben wir gestern über Gerüchte bezüglich der Ehe von Alt-Kanzler Gerhard Schröder mit Doris Schröder-Köpf berichtet. Am gestrigen Abend forderte der Anwalt des Ehepaars uns auf, bezüglich dieser Berichterstattung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Um eine langwierige, teure und letztlich sinnlose gerichtliche Auseinandersetzung mit dem prozessfreudigen Alt-Kanzler und seiner Ehefrau zu vermeiden, haben wir dem anwaltlichen Begehren entsprochen und die entsprechende Meldung an dieser Stelle entfernt.“
@Walther von Stolzing und White Woman Wenn man sich via Internet schlau zu machen versucht und diesen
Angaben vertrauen darf , dann glaube ich, dass Sie auf der falschen Fährte sind!
kreuz.net war scheinbar schon vor einem halben Jahr auf der richtigen Fährte. Auf jeden Fall wird der
Artikel „Fräulein Körner arbeitte nie als Bademeisterin“ neuerdings in nicht wenigen Blogs erwähnt.
Bei mir ist Wulff spätestens seit er sich beim Papstbesuch blamiert hat, „unten durch“: Wollte vom Papst
gewissermassen Absolution für sein Kokubinat. Dabei hat er leider bewiesen, dass er -obwohl er auch Ministrant
gewesen sein soll- im Religionsunterricht nicht aufgepasst hat: Absolution wird normalerweise im Beichtstuhl
erteilt. Diese setzt aber Reue und Vorsatz, die Sünde meiden zu wollen, voraus.
@Marienkind Dass sie Franz Josef Strauss sich als deutschen Bundeskanzler oder Bundespräsidenten gewünscht
haben, kann ich allenfalls aufgrund von kindlicher Unwissenheit verstehen. Dasvon Ihnen so bezeichnete
„bayerische Urgestein“ hat sich zumindest im Nachhinein als Lügner, Korrupter und sonst moralisch auch
ziemlich verkommen erwiesen.
@patolomäu Sie schrieben: Ach, hier wird Schiller zitiert? Dann aber auch: „Das Leben ist der Güter
höchstes nicht.“ (Die Braut von Messina) –--- In der Tat hat Schiller recht, aber man beachte den von
Ihnen unterschlagenen Fortgang des Zitates „der Übel grösstes aber ist die Schuld“ Und eine nicht geringe
Schuld ist es eben (vielleicht nicht für Schiller, aber für den gläubigen Christen) , sein Leben freiwillig
zu beenden oder ein fremdes Leben auszulöschen.
@Maximus Confessor da scheinen Sie Msgr. Burgazzi wohl mit Bischof Bugnini zu verwechseln. Sollte er bereits
unter Bugnini, dem „Architekten des Novus Ordo“ an der Kurie gewirkt haben, wäre er wohl mitttlerweile
wohl schon pensioniert.
@Generalvikariat ZH/GL Das sieht aber Ihr „Chef“ , dessen „alter ego“ Sie gemäss Kirchenrecht zu sein
haben, etwas anders. Im ziemlich analogen Fall einer Beratungstelle im Kanton GR hat er eine Unterstützung
durch „Kirchensteuermittel“ ausdrücklich als untragbar bezeichnet, im Falle ZH hat er durch seinen Sprecher
das Gleiche verlauten lassen! Der für die Beratungsstelle gesprochene Betrag (wenn auch ziemlich gering)
war ja wohl nicht zweckgebunden, sondern ging an die Beratungsstelle im Allgemeinen. Und die Beratungsstelle
scheint die durch den Gesetzgeber ermöglichte Abtreibung („Fristenlösung“) nicht infragezustellen, wie
dies die Kirche tut. Deshalb hat die Beratungsstelle keinerlei finanzielle Unterstützung durch die Kirche
verdient. Möglich wäre jedoch meines Erachtens die Schaffung einer Stiftung seitens der Kirche, die
für in Not geratene werdende Mütter Hilfe finanzieller und anderer Art gewährleistet. Dass dann auch
mit der Lehre der Kirche nicht oder nicht völlig konform gehende Beratungsstellen z.B. Empfehlungen aussprechen
könnten, damit dort Geld gesprochen wird, scheint mir ein möglicher Weg!
@Regina Warum sollen in einem deutschsprachigen Artikel nicht die deutschen Formen von Ortsnamen verwendet
werden, die ja nicht von kreuz.net erfunden wurden, sondern seit langem bestehen? Ausserdem ist Belgien
ja ein Land, in dem offiziell drei Sprachen gesprochen werden: Französisch, Flämisch und Deutsch! Aber
auch sonst spricht man ja auch für gewöhnlich in deutschen Texten von Rom, Mailand und Florenz nicht
von Roma, Milano und Firtenze oder von Nimwegen statt von Nijmegen u.s.w.
@Regina Siew schrieben: Und diese Stringenz ist auch dem Menschen nicht immer dienlich. Der sacerdos hat
schon Recht, wenn er mir inkonsequenz vorwirft. Aber ich darf einfach bei gewissen Dingen nicht konsequent
sein. Ich mache mich damit zum Richter über andere Menschen. Und das bin ich nicht. –----------- Es zwingt
Sie persönlich ja auch niemand, ein Urteil in einem konkreten Fall zu fällen. Aber dass Sie einerseits
die Meinung vertreten, Abtreibung sei Mord aber sich scheinbar prinzipiell weigern, diese Aussage dann
in einem konkreten Fall anzuwenden, ist schon sehr kurios. Wenn Ihnen jemand z.B. Ihre Handtasche entwendet,
würden Sie sich auch weigern, diese Person als Dieb zu bezeichnen?
@Signum Salutis Sie schrieben:“ Und weshalb ist Aids-Seelsorge zweifelhaft?“ Nun, die Frage sollte besser
lauten: „WANN ist Aids-Seelsorge zweifelhaft?“ Seelsorgliche Bemühungen um Aids-Kranke sind natürlich
wichtig und notwendig. Katholische „Aids-Seelsorge“ ist dann „zweifelhaft“, wenn die dort Tätigen im
Dissens zur Katholischen Lehre stehen und zum Beispiel der Meinung sind, homosexuelle Akte seien NICHT
naturwidrig und objektiv sündhaft! Denn Ziel jeder Seelsorge muss ja sein, dass der Mensch sein Ewiges
Heil erlangt. Verschweigen der Wahrheit ist dann soetwas wie „unterlassene Hilfeleistung“ Dass natürlich
dem Sünder mit Geduld und Verständnis zu begegnen ist, und ihm die Wahrheit liebevoll vermittelt werden
soll und nicht „ie ein nasser Waschlappen um die Ohren geschlagen“ werden soll, steht natürlich ausser
Frage!
„Und wenn einer in der Aids-Seelsorge tätig ist…sollte das gewürdigt werden.Und nicht gleich unterstellen
,er sei ein Homo.“ Nun, der Artikel unterstellt dem Franzziskanerpater ja gar nicht, dass er ein „Homo“
sei. er erwähnt nur, dass er gesagt haben soll, er sei homosexuelll veranlagt, lebe seine Veranlagung
jedoch nicht aus. Vereinnahmt wird er doch eher von der Lobby der Homosexuellen, die ihm ein Denkmal setzen
wollen und scheinbar eben nicht nur seines Einsatzes anlässlich der Attentate wegen!
@Regina1961 Zumindest die Kirche ist nicht so zurückhaltend wie si und lässt der Verurteilung der Abtreibung
als „verabscheuenswürdiges Verbrechen“ auch Taten folgen: Alle an einer Abtreibung Beteiligten sind automatisch
(„Tatstrafe“) exkommuniziert.
@Regina1961 Sie schrrieben: „Auch für mich ist Abtreibung Mord an einem ungeborenen Kind. Aber es gibt
mir nicht das Recht, die Mutter oder den Arzt als Mörder zu bezeichnen.“ Der Sinn Ihrer Sätze erschliesst
sich mir nicht! Warum soll man nicht das Recht haben, jemanden, der eine Tat vornimmt, die (von Ihnen)
als „Mord“ bezeichnet wird, einen Mörder/eine Mörderin zu nennen?
@lycobates Der Umfang der Brevierreform unter Pius X. ist wirklich so durchgreifend wie clericus es schreibt.
Es handelt sich nicht nur um eine Rubriken- oder Kalenderreform sondern um eine tiefgreifende Umgestaltung.
@clericus Das von Ihnen angeführte Argument der nahezu parallelen Formulierungen in den Approbationsbullen
des tridentinischen Breviers und Missales wird auch von mir gerne als Argument angeführt gegen jene,
die sich bei ihrer Behauptung, die Reform des Missale ungültig oder unerlaubt, auf fen Wortlaut gewisser
Formulierungen in jener Bulle berufen.
@Lux in tenebris Sie schrieben: „Im Leib des Verstorbenen west auch seine Seele“ –-- Dies ist so wie Sie
es schreiben, eine Irrlehre. Die kirche lehrt klar: Im Moment des Todes trennt sich die Seele vom Leib
und es findet sogleich das persönliche Gerichtt stattt, in dem sogleich über Heil oder Unheil des Verstorbebenen
entschieden wird. Die Seelee geht sogleich in den Himmel oder die Hölle oder wird einem Reinigungsprozess
(„Fegfeuer“) unterzogen. Die Vereinigung mit dem Leibe findet beim Jüngsten Gericht statt.
@Actinobacillus Zu den beruflichen Verpflichtungen des Herrn Berger gehörte, bis ihm die missio zur Erteilung
des Religionsunterrichtes vor einigen Monaten entzogen wurde, eben auch die Verpflichtung, in seinem persönlichen
Lebenswandel sich gemäss der kirchlichen Sittenlehre zu verhalten. Ein Suchen homosexueller Gelegenheitskontakte
(wie es das Profil auf GR, das hier gepostet wurde, nahelegt) kann sicher nicht in Übereinstimmung mit
dieser Verpflichtung gebracht werden. Die Kirche kennt bei ihren Geistlichen und anderen in der Verkündigung
tätigen Mitarbeitern prinzipiell keine Trennung zwischen Beruf und Privatleben! Beide Sphären müssen
der kirchlichen Ordnung entsprechen!
@Blackmore Es gibt zumindest noch zwei offene Fragen! 1.)Warum man nicht Herrn Berger (Authentizität
des GR-Profils vorausgesetzt) als „Sittenstrolch“ im landläufigen Sinne (gemäss der von mir angeführten
Wörterbuch-Definition) bezeichnen dürfte? 2.) Ob sich jemand zurecht um die missio canonica bewerben
darf, der nicht willens ist, die dafür erforderlichen Voraussetzungen bezüglich Lehre und Lebenswandel
zu erfüllen?
@clarissa colonia Das Zölibat wird kraft Gesetzes auferlegt! „Wer nach der Weihe die Zölibatspflicht
verletzt, begeht keinen Versprechens- oder Gelübdebruch, sondern (unbeschadet der Sündhaftigkeit des
Tuns) eine Gesetzesverletzung.“(Reinhardt)
@clarissa colonia Der Zölibat ist ein Versprechen, dass der Diözesanbischof oder Weihespender im Namen
der Kirche entgegennimmt. Verletzung der Zölibatspflicht fällt in erster Linie in die Kompetenz der
Moraltheologie und ist auf jeden Fall nicht nach Grundsätzen des feudalen Vertragsrechtes zu bewerten.
Dass Zölibatsbruch ein Sakrileg ist, betonte der CIC 1917 ausdrücklich, aus der Nichtaufnahme dieser
Bestimmung in den CIC 1983 jedoch ein Aufgeben dieser Auffassung zu konstruieren, führt zu weit, da es
hier um eine Domäne der Moraltheologie geht.
Dass der Zölibat nicht Gelübde ist, steht ausser Frage Dass Zölibatsbruch der materie nach peccatum
grave ist, steht aber ausser Frage! Das Zölibatsversprechen bindet nicht nur gegenüber dem Ortsordinarius!
Das geltende Kirchenrecht sieht das Zölibatsversprechen wohl jenseits aus dem Feudalismus herkommender
Kategorien!
@clarissa colonia Als Katholik ist man in der Tat nicht verpflichtet, persönlich an Erscheinungen zu
glauben, Reliquien zu verehren oder Heilige anzurufen! Soweit haben Sie Recht. Es ist jedoch nicht statthaft,
diese Praktiken zu verurteilen. Vergl. jedoch Nicaenum II (DH 608):„Wer diese (Bilder), die den Namen
des Herrn und seiner Heilihen tragen, nicht grüsst, der sewi mit dem Anathema belegt.“ Tridentinum: „Sanctorum
quoque martyrum et aliorum cum Christo viventium sancta corpora … veneranda esse“ (DH1822)
@clarissa colonia Ich halte mich hier nur an die „auctores probati“ der Moraltheolgie! Hiernach ist schon
die gewöhnliche Unzucht als peccatum grave zu werden, beim Zölibatsbruch kommt noch der sakrilegische
Charakter hinzu. Was meinen Sie hier mit „Bruch des Treueeides“ konkret?
@clarissa colonia Zumindest den Synoptikern scheint die Wertung der Ereignisse von 70 als Strafe Gottes
nicht so fern zu liegen. So sagt z.B. der sicher keiner antijudaistischen Tendenzen schuldige Neutestamentler
Peter Dschulnigg in seiner Interpretation der Textstellen von Matthäus und Lukas: „Sie blicken auf die
Tempelzerstörung zurück und werten dieses Geschehen auch als Ausdruck der Strafe Gottes über sein Volk.“
@Tolerant, Gunsenum etc. Sie regen sich über den -zugegebenermassen drastisch formulierten- Begriff „Höllenfahrt“
auf: Nun ist aber der Bruch des Zölibates zumindest objektiv als schwere Sünde („Todsünde“) zu qualifizieren.
Wer mit einer unbereuten und unvergebenen Todsünde stirbt, für den ist in der Tat Ewige Verdammnis das
zu erwartende Schicksal in der Ewigkeit!
@Palpatina Antworte im „falschen Thread“ Jeder, der um die missio bittet, hat Theologie studiert und spätestens
dort sollte ihm beigebracht werden (was eigentlich Grundwissen aus dem Katechismus ist), dass nach kirchlicher
Lehre die Sexualität ihren exklusiven Ort in der Ehe hat. Insofern ist Ihre Formulierung, das Berger
(genauso wie jeder Unverheiratete eigentlich zum „Zölibat“ verpflichtet ist, nicht ganz falsch. Auf Unkenntnis
kann sich Berger sicher nicht herausreden angesichts seiner Studien. Wenn der zuständige Bischof Berger
die missio entzogen hat wegen Beanstandung seiner Lehre, so ist er vielleicht den „einfacheren Weg“ gegangen,
weil diese Äusserungen nachweisbar sind, der homosexuelle Lebenswandel dagegen wohl etwwas schwieriger,
weil ihm ja das Ausleben seiner Veranlagung nicht diese selbst nachgewiesen werden müsste. Wenn z.B.
aber ein Religionslehrer z.B. nur zivil heiratet, ist dies ein öffentlicher Akt und kann zum Entzug der
missio wegen Beanstandungen des Lebenswandels führen!
@Freiherr Habe hier niemanden ausgefragt, sondern nur die Massanahme des für den betreffenden Priester
zuständigen Ordinariates verteidigt, auch noch im hohen Alter gegen den Zölibatsbrecher tätig zu werden!
@Gallowglas Wo werden denn Verheiratete Priester als „Werbeträger“ verwendet? Diese gibt es vor Allem
in den Unierten Ostkirchen und bei zur katholischen Kirche übergetretenen Geistlichen aus dem Protestantismus
oder bei konvertierten Anglikanern! Übrigens dürfen die verheirateten Geistlichen zwar ihre vor der
Weihe eingegangene Ehe weiterführen, aber nach dem Tod ihrer Gemahlin nicht erneut heiraten!
@„Freiherr“ Zugegebenermassen pflegt bei Frauen in diesem Alter allgemein die Libido nicht mehr sehr stark
zu sein! Dennoch ist es wohl nicht auszuschliessen, dass auch hier noch Akte, die mit der zölibatären
Lebensweise nicht im Einklang zu bringen sind, gesetzt werden!
@Gallowglas was hat denn die Existenz verheirateter Geistlicher nebst zum Zölibatat verpflichteten mit
„Doppelmoral“ oder „Scheinheiligkeit“ zu tun? Jeder von Ihnen weiss, auf was er sich einlässt und was
er bei der Weihe verspricht!
@Freiherr Berlusconi schaffte mit über 70 noch fast 10 in EINER Nacht, da kann dieser mit ein paar Jahren
älter auch ohne Weiteres in der Lage sein, den Zölibat zu brechen!
@Blackmore Selbstverständlich sind beide Dinge auseinanderzuhalten! Zumindest der berüchtigte G. Becker
von der „Odenwaldschule“ frönte aber beiden Lastern!
@Palpatina „asexuell“ muss er nicht sein, aber „enthaltsam“ hat er zu leben, da es für ihn keine legitime
Möglichkeit gibt, seine Veranlagung auszuleben. Dies galt zumindest für den Religionslehrer Berger,
der sich durch die missio canonica, um die er ja gebeten hatte, verpflichtet hatte, einen der katholischen
lehre entsprechenden Lebenswandel zu führen.
@Dr. Best Mir schon klar, dass die Zahl der screenshots hier auf kreuz.net ablesbar ist. Nur -und darauf
wollte ich mit meiner Äusserung hinaus- die sechsstellige Zahl screenshots resultiert -nach Angaben von
blackmore- aus Seitenaufrufen seitens angemeldeter User jenes „Homonetzwerkes“ – und diese Tatsache veranlasste
mich zu meinem letzten Posting!
@Blachmmore Sie schrieben: Seitenaufrufe (wie kommen Sie eigentlich auf die Zahl? Sind Sie dort registriert?)
kommen durch die Aufrufe ANGEMELDETER Nutzer. –-- Nun dann bestätigen sich ja zu ziemlich alle Vorurteile,
die über Sodomisten so verbreitet werden, wenn sich so viele (selbst bei Berücksichtigung von Mehrfachaufrufen
eine beträchtliche Zahl) Bilder dieser Kreatur anschauen!
??? Können Sie nicht lesen? Klar ist der Betreffende Priester einer niederländischen Diözese und scheint
auch dort zu wohnen. „Die Lösung heisst Linz“ soll darauf hinweisen, dass in jener österreichischen
Diözese Priestern, die öffentlich von sich bekennen, sich nicht an den Zölibat zu halten, scheinbar
keine Massnahmen drohen (kreuz.net und auch andere Internetportale berichteten über die skandalösen
zustände in jener Diözese wiederholt).
@Siegfried Gerade solche wie der von Ihnen geschilderte Fall sind es, die der Kirche den Vorwurf der Doppelmoral
einbringen und das dann nicht zu Unrecht. Standesamtliche Trauung mit einem Geschiedenen ist Grund genug,
die missio zu entziehen.
@Blackmore Sie schrieben: „Die Definition des Begriffes „Sittenstrolch“ sollten Sie einmal in einem guten
Lexikon nachschlagen.“ nun, Ihr Wunsch war mir Befehl und so bin ich im Duden- das grosse Wörterbuch
der deutschen Sprache in sechs Bänden), Mannheim 1980 fündig geworden: Unter „Sittenstrolch“ heisst
es dort: „(emotional) Mann, über dessen sexuelles Fehlverhalten sich jemand empört“. Es handelt sich
nicht um einen juristischen Begriff, sondern um einen Begriff aus der Alltagssprache. Die Bezeichnung
einer Person als „Sittenstrolch“ gemäss der Wörterbuch-Definition kein strafbares Verhalten seitens
der so titulierten Person voraus!
@Mrs Poppins sie schrieben: „Herr Berger hat sich als Religionslehrer niemals auch nur das geringste zu
Schulden kommen lassen.“ Doch, hat er: Als Religionslehrer hat freiwillig die Verpflichtung übernommen
(als Voraussetzung für den Erhalt der „missio canonica“), sein Privatleben in Übereinstimmung mit der
kirchlichen Lehre zu führen. Dazu war er scheinbar von Anfang an nicht bereit, da er ja scheinbar schon
vor Erhalt der missio in homosexueller Beziehung lebte. Sollte das Profil von ihm auf GR authentisch sein,
sieht die Sache ja noch schlimmer aus: Ein Religionslehrer, der homosexuelle Gelegenheitskontakte sucht,
verstösst in grober Weise gegen seine Verpflichtuingen. Ist er nicht bereit, diese zu erfüllen, hat
die Kirche das Recht und die Pflicht, die not-wendigen Massnahmen zu ergreifen und dieser Person die Lehrbefugnis
zu entziehen! @Blackmore Zum „Dienstherrn“: Rein beamtenrechtlich haben Sie recht. Als (verbeamteter)
Religionslehrer hat er aber auch noch zusätzliche Verpflichtungen gegenüber dem Erzbistum, das ihm die
Missio erteilt hat. Diese Verpflichtungen zu erfüllen war Berger wahrscheinlich schon von Anfang an nicht
bereit, zumindest aber hat er sie später durch seinen Lebenswandel nicht erfüllt.
@Blackmore Auch auf meine Frage, ob jemand, der homosexuelle Gelegenheitskontakte sucht, niccht nach Kriterien
der Katholischen Moral, denen Berger sich ja während seiner Tätigkeit als Religionslehrer verpflichtet
hatte, zurecht als „Sittenstrolch“ bezeichnet werdden darf, haben Sie noch nicht geantwortet! Etwaige
Verstösse gegen den Datenschutz anzuprangern scheint Ihnen wichtiger zu sein, als sich zur katholischen
Moral zu bekennen!
@Ecclesiastes Vielen Dank! Glaube kaum, dass „Blackmore“ hierauf eingehen wird! Dass er Bischof ist, mag
ich kaum glauben, meines Wissens hat er sich auch nicht als solchen bezeeichnet, nur einmal eine kryptische
Formulierung, man solle über die „Farbe seines Zingulums meditieren“, das hiesse, er könnte auch -falls
nicht alles ein „Fake“ ist eventuell ein Monsignore sein. Bei solchen Ernennungen verlässt sich „Rom“
zumeist auf die Bischöfe, die für ihre Priester solche Ehrentitel erbitten, und da erfüllen leider
längst nicht alle die Kriterien, die an eine solche Würde anzulegen sind.
@Domenico Tuttisanti Herzlichen Dank für diese allgemeinverständliche und gutfundierte Darstellung des
Päpstlichen Primates! Dass diese jedoch die festgefahrene Meinung von „Thomasius“, „Goethe“ etc. beindrucken
wird, glaube ich kaum. Aber auch dies ist ja ein „Vorurteil“ und ich wäre froh, nicht bei ihm bleiben
zu müssen!
@Sefirot „leider nicht ganz Unrecht“ ist keine „gedrehte“ Formulierung, sondern ich will damit sagen,
dass Berger mit seiner Feststellung, dass es nicht wenige Homosexuelle (teils mehr oder weniger praktizierend)
im Klerus gibt, nicht Unrecht hat. Dass diesen oft keine Massnahmen drohen, auch hier hat Berger nicht
Unrecht. Nur bin ich im totalen Gegensatz zu Berger der Meinung, dass solche im Klerus nichts zu suchen
hätten und die Kirche hier bei Bekanntwerden von Missständen (z.B. Verstrickungen von Klerikern in die
„Homoszene“ etc) tätig werden müsste mit Ermahnungen und als ultima ratio auch mit den Massnahmen, die
das Kirchenrecht vorsieht. Ähnlich ist jedoch auch gegen andere Zölinbatsbrüche und Verbreitung von
Irrlehren vorzugehen. Wenn die Kirche hier nichts unternimmt, hat sie ein Glaubwürdigkeitsproblem. Dieses
ist aber eben nicht durch mehr Nachsicht sondern durch mehgr Strenge zu lösen! Bergers These, dass gegen
Hhomosexuelle im Klerus vor Allem deswegen nicht vorgegangen wird, um sie disziplinieren zu können (man
habe so ein Druckmittel in der Hand) halte ich für nicht zutreffend. Es mag dies in Einzelfällen handlungsbestimmend
sein, mir scheinen jedoch eher andere Motive seitemns der Verantwortlichen hier entscheidend zu sein (z.B.
Verlust der Sympathien in der Öffentlichkeit angesichts weitum herrschender Akzeptanz der HS, Sorge angesichts
des Priestermangels, weitere Mitarbeiter zu verlieren, Bequemlichkeit, mangelnde Identifikation mit der
kirchlichen Lehre).
@Ildefons Dies mag sein, und es scheint mir nur konsequent, dass Abt Josef nicht nur die Liturgie, sondern
auch die Lebensordnung „re-formiert“ hat (im von mir im letzten posting beschriebenen Sinn wahrer Reform).
Auch der Wikipedia-Artikel über die Trappisten gibt ja zu, dass der Aspekt der Busse, der das Leben der
Trappisten seit der Gründung des Ordens stark geprägt hat, im Gefolge des Zweiten Vatikanums ziemlich
zurückgedrängt wurde. Dass hier nicht jeder wieder zurückgehen möchte, ist menschlich verständlich,
für eine Übergangszeit scheint es mir sicher auch klug, hier vor Allem gegenüber älteren Mitbrüdern
Milde und Nachsicht walten zu lassen, diese jedoch sollten umgekehrt den neuen Weg nicht torpedieren.
@valen-tin Die von Ihnen verlinkte Buchbesprechung des Werkes „Christen und Heiden“ aus der FAZ ist ja
im wesentlichen positiv. Bei einer Quellensammlung (auch wenn Sie wie bei Fiedrowicz hier etwa 800 Seiten
umfasst) ist natürlich immer subjektiv zusammengestellt. Dem Einen fehlt diese Quelle, jene dagegen scheint
überflüssig …
@Herrmann Vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Trappisten (um die es sich ja im Falle von Mariawald handelt)
sind dann noch einmal später diesen Weg gesgangen, weil ihnen auch die Entwicklung im Zisterzienserorden
nicht streng genug war. Dies beweist wieder wie so unzählige Beispiele aus der Kirchengeschichte, was
wahre „Reform“ ist: Rückkehr zu den Ursprüngen und (bei Ordensgemeinschaften) zum Gründungscharisma
und nicht das, was, sogenannte „Reformbewegungen“ (z.B. WisiKI oder Kirche von unten, „Pfarrerinitiave“
und „Kirchenvolgsbegehren) wollen: Anpassung an den Zeitgeist. die Rückkehr zu den Ursprüngen bedeutet
oft auch ein Abgehen von Anpassungen an den Zeitgeist und Bequemlichkeiten, die sich im Laufe der Zeit
eingeschlichen haben. Dies ist wohl auch in Mariawald in den letzten Jahrzeehnten geschehen und vielleicht
auch ein Grund, warum es kaum noch Nachwuchs hatte. Wenn Abt Josef jetzt den Weg der authentischen Reform
geht und das „Experiment der Tradition“ macht, kann man diesem Vorhaben nur Gottes Segen wünschen!
@Sefirot Kann nicht für „ecclesiastes“ sprechen , aber für mich ist es klar, dass die Kirche nicht nur
im Falle Berger sondern auch bei den von Ihnen erwähnten Missständen (und darüber hinaus auch im Falle
von Irrlehren und groben liturgischen Verstössen) intervenieren müsste und die notwendigen und vom Kirchenrecht
gedeckten Massnahmen einleiten müsste. Falls bzw. solange die Kirche dies nicht tut, hat sie in der Tat
ein Glaubwürdigkeitsproblem und -hier hat dann Berger leider nicht ganz Unrecht- macht sich der Inkonsequenz
schuldig.
@Domenico Tuittisanti und valen-tin Daneben nicht zu vergessen: „Christen und Heiden“ -wichtiges Quellenwerk
zur Auseinandersetzung zwischen Christentum und Heidentum (erschienen bei der Wissenschaftlichen Buchgesellschaaft) ,
Zweispachige Editionen mehrerer patristischer Werke in der renommierten Reihe „Fontes Christiani (Herder/Brepols),
u.a. Origenes contra Celsum und Evangelienkommentare Gregors des Grossen um nur die auch für ein weitres
interessiertes Publikum bestimmten Publikationen zu nennen.
@Homo_sapiens_sapiens Die Wortwahl „Dank und Anerkennung“ war wohl in der Tat etwas unüberlegt, da sie
als Billigung des Vorgehens und evtl. auch der Intentionen (die mir ja letztlich nicht bekannt sind) der
Autoren verstanden werden könnte. Nun bleibt aber nicht nur die Tatsache, dass Berger einen Account auf
GR besitzt, sondern auch, dass er aktiv an Gelegenheitskontakten homosexueller Art interessiert ist. Es
wäre ja auch denkbar (aber wahrscheinlich in der Tat eher unrealistisch, weil wohl das falsche „Forum“
dazu ) , dass jemand einen account dort anlegt, um Gleichgesinnte zu suchen, die danach streben, ihre
gleichgeschlechtliche Veranlagung im Sinne der Kirche zu leben: Siehe KKK, das heisst im Sinne keuscher
Freundschaft und unter Verzicht auf geschlechtliche Betätigung.
@Homo_sapiens_sapiens Will mich von der Wortwahl und der Aufmachung der Artikel distanzieren halte aber
das Aufdecken des Doppelspiels von Herrn Berger an sich für nicht ganz unberechtigt! @Mrs. Poppins Sie
kennen scheinbar die Regelung in Deutschland nicht. Religionslehrer sind zwar in der Regel Staatsbeamte
(daneben gibt ews auch Nichtbeamtete oder es erteilen auch z.B. Pfarrer oder Pastoralreferenten, d.h.
kirchliche Angestellte Religionsunterricht). Um diesen Unteerricht jedoch zu erteilen, braucht es eine
Beauftragung seitens der Kirche („missio canonica“). Wer diese erhalten will, verpflichtet sich, die Vorgaben
der Kirche bezüglich Lehre und Lebenswandel einzuhalten. Wer sich daran nicht hält, dem kann letztlich
diese Beauftragung durch die Kirche (konkret das zuständige Bistum) entzogen werden und die betreffende
Person darf von da an keinen RU mehr erteilen. Der Staat hat dies in Verträgen mit der Kirche akzeptiert.
Da die meisten weltlichen Religionslehrer (zumindest sofern Beamte) mindestens ein weiteres Fach erteilen
(im Falle von Herrn Berger meines Wissens Deutsch) bleibt er weiterhin im Schuldienst tätig aber darf
keinen RU mehr erteilen. Dies ist der status quo! Man kann dies begrüssen oder nicht, kann auf eine Veränderung
hinarbeiten (z.B. Änderung der gesetzlichen Grundlagen und Verträge), aber zur Zeit ist dies die Rechtslage!
@Blackmore Dann wäre es Ihrer Meinung nach auch strafbar, wenn A zu B sagt, er habe gesehen, wie in As
Auto eine Prostituierte vom „Strassenstrich“ eingestiegen sei (Vorausgesetzt natürlich, er hat dies wirklich
beobachtet) ? Bezüglich meiner Feststellung, Berger habe seinen Dienstherrn (EB Köln) hintergangen,
haben Sie noch keine Stellung bezogen!
@Blackmore Ich will hier nicht den „Bilddiebstahl“ verteidigen, aber nach den Kriterien der Moraltheologie
ist jemand, der homosexuelle Gelegenheitskontakte sucht, ein „Sittenstrolch“. Ob jemand, der ein Profil
auf der ominösen Seite anlegt, dabei erklären muss, seine dort erworbenen Kenntnisse nicht zu verbreiten,
entzieht sich meiner Kenntnis. Also konkret: Wäre es jemandem, der Zugang auf diese Seite hat und dort
seinen Nachbarn entdeckt, verboten, diese Information zu verbreiten (ohne „Bilddiebstahl“)? Dazu kommt,
dass Berger -immer die Authentizität des Profils vorausgesetzt-auf jeden Fall seinen für ihn als Religionslehrer
zuständigen Dienstherrn, nämlich das Erzbistum Köln hintergangen hat, da dieses davon ausgehen muss
und darf, dass jemand, der die Missio Canonica erhält, auch die damit verbundenen und ihm sicherlich
bekannten Verpflichtungen puncto doctrina et mores erfüllt.
@Blackmore Die Authentizität des hier präsentierten Seiten-Profils von Berger einmal vorausgesetzt-
Ein Mensch, der -ob mit oder ohne Zustimmung seines „Lebenspartners“- homosexuelle Gelegenheitskontakte
sucht, ist -gemäss den Kriterien der Katholischen Kirche- ein „Sittenstrolch“. Und diesen Kriterien hat
er sich zumindest während seiner Zeit als Religionslehrer zu unterwerfen gehabt.
@Palmström Völlig korrekt, nur sind diejenigen, die nach dem Widersacher handeln sicher nicht zuletzt
diejenigen, die sich der widernatürlichen Unzucht ergeben und gerade diese werden heute ja überall „gehätschelt
und geduldet“. Jenem, die dem Satan und seinem perfiden Wirken dagegen die Maske herunterrereissen, gebührt
Dank und Anerkennung!
@Forum Sie schrieben: „Immer wieder haben sich die Mönche wieder neu auf den Weg gemacht bis dann dieser
Josef kam… für einige Wenige der Messias… aber das war er nicht! Aber dieser Weg, auf den die sich
machten, hätte wahrscheinlich in den Abgrund oder zur Auslöschung der Existenz geführt. Deshalb sollte
man den jetztigen Abt das „Experiment der Tradition“ machen lassen!
@Forum Steht doch im Artikel, wer Fiedrowicz ist. Ordinarius für Alte Kirchengeschichte und Patrologie
an der Theologischen Fakultät in Trier. Er hat sich bereits durch eine ganze Reihe von hervorragenden
Fachpublikationen, zum Teil auch für einen weiteren Leserkreis bestimmt, ausgewiesen.
@Thomasius Ihre Erklärungen sind viel zu simplifizierend. Für die Ausrichtung des christlichen Betens
versus orientem gibt es schon vor der Anerkennung des Christentums durch den Römischen Staat Belege.
Aber hier geht es ja -wie Domenico Tuttisanti erklärt- nicht in erster Linie um eine Ausrichtung versus
orientem sondern um die gemeinsame Gebetsrichtung von Zelebrant und Gläubigen.
@Thomasius Auch die Bibel (AT) und erst recht das Judentum zur Zeit Jesu kennen eine bestimmte Gebetsrichtung
und zwar die nach Jerusalem. Zur gesamten Thematik immer noch empfehlenswert ist die profunde Monographie
„Sol Salutis“ des Bonner Patrologen und Archäologen Franz Joseph Dölger, einen kurzen Überblick gibt
die vor einigen Jahen erschienen Abhandlung „Conversi ad Dominum“ des deutschen Theologen Uwe M. Lang
mit einem Vorwort des damaligen Kardinals Joseph Ratzinger.
@Lycobaten et Palpatinam iterum oneratam Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Mir drängt sich der Verdacht
auf, dass bezüglich philologischer Fragestellungen konstruktiver diskutiert werden kann als bezüglich
anderer Themen, die eigentlich eher zum „Kerngeschäft“ dieser HP gehören. Dies zeigen die diversen Diskussionsstränge
bezüglich der disgustiösen Verhaltensweisen eines ehemaligen Religionslehrers.
@Lycobatem e Palpatinam iterum oneratam Herzlichen Dank für die Hinweise aus der Sprachgeschichte von
„littera/litteratura . Allerdings wäre durchaus zu untersuchen, wie die Schreibweise des Lehnwortes zu
Beginn war, als es in die modernen Sprachen übernommen wurde. Hier gibt zumindest das etymologische Wörterbuch
von Pfeifer (Kluge hat keine diesbezügliche Angabe) an, dass bis in das 19. Jahrhundert auch im Deutschen
„Litteratur“ geschrieben wurde. Dies würde dagegen sprechen, dass die heutige Schreibweise im Deutschen
eine direkte Übernahme einer mittellatenischen Variante gewesen sei. Was die ursprüngliche Schreibweise
des lateinischen „littera“ mit nur einem t angeht, so wird Ihre Behauptung durch die mir gerade vorliegenden
Wörterbücher von Georges und Walde-Hofmann bestätigt, in welchem Masse die ursprüngliche Schreibweise
jedoch auch später klassisch und spätlateinisch weiterhin verwendet wurde, dazu wären spezialisiertere
Werke zu konsultieren (Thesaurus, Niermeyer).
@Vogel Doppelkonsonanten haben es halt schwer, weil man sie oft nicht spricht, werden sie leicht vergessen.
Manchmal fallen sie im Lauf der Zeit sogar im offiziellen Sprachgebrauch fort. Siehe: „Literatur“, das
ja eigentlich mit Doppel-t geschrieben werden müsste, da von lat. „littera“ kommend. Hier wird es aber
im Deutschen und auch im Englischen seit langem nur mit einem l geschrieben, im Französischen und Italienischen
dagegen immer noch mit Doppelkonsonat.
@Pascal123 und Schall und Rauch Chorgebet (/mehrmals täglich) und das tägliche Konventsamt (D.h. Hl.
Messe) sind ja zwei verschiedene Sachen. Normalerweise wäre jeder Mönch verpflichtet, an beiden „Veranstaltungen“
teilzunehmen, wenn er nicht aus Gesundheitsgründen oder wegen anderweitiger Verpflichtungen verhindert
ist. Von den 9 Konventualen nehmen nun nach Angaben von kreuz.net 6 an der Hl. Messe teil, nur 3 am Chorgebet.
3 bleiben scheinbar regelmässig der Hl. Messe fern, dem Stundengebet sogar 6. Ob alle Nichtteilnehmenden
dies aus Protest tun oder z.B. auch aus Gesundheitsgründen, ist nicht ganz klar. Aber die Zahlen sind
doch verständlich.
@Vogel Sehr empfehlenswert ist Die zusammenstellung wichtiger Dyba-Texte in „Unverschämt katholisch!“
(Herausgegeben von Gotthard Klein und Monica Sinderhauf), Siegburg 2002, es enthält etwa 500 Seiten Texte
von EB Dyba aus Predigten, Vorträgen u.s.w. Trotz des grossen Umfangs ist das Buch recht preisgünstig.
@Tchibo Doch, auch in der Bibel gibt es den „Berg des Verderbens“ Jeremia 51, 24-26: Aber ich übe Vergeltung
an Babel und an allen Bewohnern Chaldäas für alles Böse, das sie an Zion vor euren Augen verübten –
Spruch des Herrn. Nun gehe ich gegen dich vor, du BERG DES VERDERBENS der die ganze Erde verdarb – Spruch
des Herrn. Ich strecke meine Hand gegen dich aus, ich wälze dich weg von den Felsen und mache dich zum
usgebrannten Berg. Man wird von dir keinen Eckstein und keinen Grundstein mehr holen, nein, Wüste bleibst
du für immer – Spruch des Herrn. “
@Mariahilfer Wer weiss, ob er sich nicht nicht nur für die eine oder andere Rezension schämt sondern
auch bedauert, das eine oder andere Buch geschrieben zu haben, bzw. nicht früher sein Elaborat publiziert
zu haben, denn damit verdient er zumindest was, die anderen Bücheer haben eher geringere Auflagen und
das von ihm mitherausgegebene Jahrbuch „Doctor Angelicus“ musste nach eingen Jahren sogar eingestellt
werden.
@Tiamat Ich schrieb: „Ein Katholik hat durchaus das Recht, dass ihm die kirchliche Lehre und nichts anderes
im Religionsunterricht verkündet wird.“ Darauf antworteten Sie: „Nein, hat er nicht. Sonst müsste ein
Moslem, Hindu, Protestant, Buddhist, Wiccaner, usw. das Recht auch haben und damit wäre ein einheitlicher
Religionsunterricht nicht mehr möglich.“ Sie scheinen die Situation in Deutschland nicht zu kennen: Dort
findet der Religionsunterricht in nahezu allen Bundesländern (Ausnahmen meines Wissens Bremen und Berlin)
an den öffentlichen Schulen als konfessioneller RU statt, das heisst in der Regel katholisch und evangelisch
getrennt (neuerdings mancherorts auch muslimisch), die Verantwortung für die Inhalte und die Unterrichtspersonen
liegen bei den „Kirchen“ und der Staat hat sich durch Vorschriften im Verfassungsrang verpflichtet, dies
anzuerkennen. Personen, die nicht der betreffenden Konfession angehören, haben prinzipiell gar kein Recht,
an diesem Unterricht teilzunehmen, können aber zugelassen werden. Wovon Sie sprechen, scheint für den
„Ethikunterricht“ zuzutreffen, der unabhängig von den Konfessionen erteilt werden kann.
@Stern77 Ein Katholik hat das Recht, dass ihm (bzw. seinen Kindern) RU erteilt wird gemäss den Vorgaben
der Kirche und dass die unterrichtende Person sich in ihrem Lebenswandel gemäss den Vorgaben der Kirche
verhält. Von diesen Vorgaben weiss jeder, wenn er sich um die Lehrerlaubnis (missio canonica) bewirbt.
Eine Kirche, die solche Vorgaben machen würde und zugleich nicht einhält, macht sich unglaubwürdig
@Tiamat Ein Katholik hat durchaus das Recht, dass ihm die kirchliche Lehre und nichts anderes im Religionsunterricht
verkündet wird. Denn RU ist eben nicht (zumindest nicht primär) -wie sie schreiben- „Lehre/Information
über verschiedene Religionen“, sondern durchaus Verkündigung. Und der deutsche Staat erkennt diesen
Sondercharakter des Faches an, indem er den Kirchen die Möglichkeit gibt, zu entscheiden, wer in ihrem
Namen den RU erteilt und diese Erlaubnis („Missio canonica“) kann die Kirche auch zurückziehen, wenn
der Betreffende puncto Lehre oder Lebenswandel nicht den kirchlichen Vorgaben entspricht, was der Staat
akzeptiert. Ein Katholik, der von einem Lehrer unterrichtet wird, der die kirchlichen Vorgaben bezüglich
Lehre und Lebenswandel nicht erfüllt, hat das Recht, ja eigentlich sogar die Pflicht, bei der kirchlichen
Obrigkeit dies zu melden und diese hat die Pflicht, hier Abhilfe zu erschaffen (Ermahnung, notfalls Entlassung).
@Mighty Counsellor Worauf spielen Sie an mit dem „dunklöen Fleck“ bei Srt. Valentin? Und bedenken Sie:
Es gibt mehrere Heilige Valentine! Unter Anderm den, desen sich die Floristen bemnächtig haben und den,
der auch in Rhätischen Landen besonders verehrt wird!
@Sinah Natürlich können auch Texte eines Konzils, sofern sie disziplinärer Natur sind, revidiert werden
und von einem späteren Konzil oder durch einen Papst abrogiert werden. Sofern es sich um lehrmässige
Texte handelt, können sie durch ein späteres Konzil, dass die Thematik wiederaufnimmt vertieft bzw,
ergänzt werden.
@Sinah den Inhalt der Präambel vertaulich zu behandeln, ist meines erachtens für die jetztige Zeit durchaus
angemessen, da ja die Piusbruderschaft wie erst einmal prüfen darf und muss und auch gemäss Vatikan
das Recht hat, Einwände bzw. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. Diese werden dann wiederum von
Rom einer Prüfung unterzogen und irgendwann kommt es dann hoffentlich zu einer unterschriftsfähigen
Version, die dann natürlich veröffentlich wird. Würde man jetzt alle Diskussionen in der Öffentlichkeit
führen, bestünde die Gefahr das von aussen Druck ausgeübt würde.
@Michael van Laack Hoffe, dass der -von Ihnen bestätigte- lasche Umgang mit der Vertraulichkeit des Textentwurfes
der Sache d.h einem Übereinkommen der Bruderschaft mit dem Vatikan nicht schadet! Msgr. Pozzi hatte sich
auf jeden Fall gewünscht, die Vertraulichkeit würde beachtet! „Die Fähigkeiten der Journalisten sind
sehr bekannt. Es handelt sich um eine Fähigkeit, Nachrichten aufzufangen, die auf eine bestimmte Weise
wirklich beeindruckend ist. In diesem Fall haben die Journalisten, nicht nur Andrea Tornielli, sondern
auch andere, am Tag danach im Grunde nur die Pressemeldung aufgegriffen, die schon über einige wesentliche
Aussagen der „doktrinellen Präambel“ informiert. Die tieferen Inhalte der Präambel sind in ihren Einzelheiten
nicht bekannt. Sie sind zumindest bislang nicht bekannt gemacht worden. Die Journalisten haben nicht davon
gesprochen, sie haben nicht im Detail den Ablauf und den Aufbau der Lehrmäßigen Präambel beschrieben.
Also glaube ich, dass in diesem Fall die Verschwiegenheit im Grunde gewahrt wurde. Ich hoffe, dass das
auch so bleibt.“
@Michael van Laack Wenn Sie den Text der „Präambel“ wie Rom ihn den Oberen der Piusbruderschaft zum Studium
und zur Beantwortung mit der Bitte um Vertraulichkeit übergeben hat, bereits seit Tagen besitzen, würde
mich dies wundern!
@Domenico Tuttisanti Habe es mittlerweile auch gefunden und aufgrund der hier zitierten auszüge mit dem
Originalinterview feststellen können, dass jenes gemeint ist. Aufgrund des Titels nahm ich an, es handle
sich um ein neues Interview, das NACH dem gestrigen Treffen der Leitung der Bruderschaft gegeben wurde
und nicht jenes, das schon einige Tage alt ist.
@Kurt Friedgen Sie schrieben: „Konrad Adenauer (1876-1967) war Mitglied des Kölner Rotary-Clubs von Jugend
an.“ Nun seien wir einmal grosszügig und lassen die „Jugend“ bis 25 Jahre währen, selbst dann hätte
Konrad Adenauer nicht in jugendlichem Alter den Rotariern beitreten können, da diese ja erst 1905 -damals
war Adenauer 29 Jahre- in den USA gegründet wurde, der erste Rotarierclub in Deutschland wurde 1927 in
Hamburg gegründet, ein Jahr später der in Köln, damals war Adenauer 51 Jahre alt, also sicher kein
junger Mensch mehr, wenngleich ihm in diesem Jahr noch 40 Lebensjahre bevorstanden. Von der HP der Rotarier
in Deutschland: Am 23. Februar 1905 gründete der Rechtsanwalt Paul P. Harris den ersten Rotary Club in
Chicago, Illinois, USA. In Deutschland wurde Rotary 1927 mit der Gründung des ersten Clubs in Hamburg
etabliert hat.
@clarissa colonia Die bevorzugte Gebetsrichtung in der Alten Kirche war doch eher versus Orientem (Vgl.
Franz Joseph, Dölger, Sol salutis) . Dabei gilt es jedoch den Fall der Eingangostung und der Apsisostung
zu unterscheiden. War der Eingang geostet (wie z.B. in St. Peter in Rom ) , so stand der Zelebrant hinter
dem Altar, wobei jedoch auch von manchen Liturgikern angenommen wird, dass sich das Volk in diesem Fall
mit dem Zelebranten für die Euchariostie ostwärts wandte. Bei der Apsisostung dagegen kann der Zelebrant
durchaus vor dem Altar gestanden haben und das in vielen Fällen vorhandene Apsismosaik (vgl. z.B. S.
Clemente in Rom) , das gewissermassen den wiederkehrenden Christus repräsentierte, war der Bezugspunkt,
auf den Priester und Volk schauten. Aus freistehenden Altären a priori eine Zelebration versus populum
abzuleiten, wie es die Tendenz des verstorbenen Bonner Liturgikers O. Nussbaum in seiner materialreichen
Studie über den Standort des Zelebranten bei der Eucharistiefeier ist, scheint nicht haltbar zu sein.
Als kurzer Überblick über die Forschungslage sehr zu empfehlen ist das Bändchen des deutschen Liturgikers
und Oratorianers Uwe Michael Lang, Conversi ad Dominum, Johannes Verlag, Freiburg im Breisgau 2003, mit
einem Vorwort von Joseph Cardinal Ratzinger.
@Jolanda Unter dem von kath.net verlinkten Artikel berichtet ein Kommentar, der Linzer „Krawattenpriester“
habe Frau und Kinder, woraus er auch keinen Hehl mache!
@clarissa colonia Alllem Anschein nach ist der Betreffende in seiner polnischen Heimatdiözese inkardiniert
und nur so kann er überhaupt der Diözese verwisen werden.
@Anonymus Ein zweifacher bitterer Nachgeschmack bleibt! Erstens der sehr knappe Ausgang der Abstimmung
und zweitens die Tatsache, dass offensichtlich dem bestehenden Gesetz kaum Nachachtung verschaft wird,
da wie gesagt nach glaubwürdigen Schätzungen jährlich etwa 50 Liechtensteinerinnen eine Abtreibung
im Ausland vornehmen liessen (vorwiegend in der benachbarten Schweiz). Nach geltendem Gesetz ist für
Liechtensteiner auch die Vornahme einer Abtreibung im Ausland strafbar. In einem Land mit etwa 30.000
Einwohnern und sehr überschaubaren Strukturen kann dies ja im Umfeld und darüber hinaus kaum verborgen
bleiben. Der Eindruck, hier werde weggeschaut, drängt sich auf!
@Anonymus Leider ist die Abstimmung im Fürstentuim Liechtenstein allerdings sehr knapp ausgegangen. Wieweit
diese knappe Mehrheit in der Zukunft trägt, bleibt ungewiss. Aus den Parteien wurde bereits ein erneuter
Gesetzesentwurf angekündigt, nach dem die Abtreibung in Liechtenstein weiterhin verboten bleiben soll,
aber künftig -im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage- nicht mehr bestraft werden, wenn sie im Ausland
vorgenommen wird. Darüber hinaus hat man noch nie in den letzten Jahren etwas von einer Anklage oder
gar Verurteilung in einem solchen Fall vernommen. Glaubwürdige Schätzungen sprechen jedoch von etwa
50 Abtreibungen jährlich, zu denen Liechtwensteinerinnen sich ins benachbarte schweizer Ausland begeben.
@imperium internum, kristall etc. Verletzt wurde niemand bei dem „Marsch fürs Läba“, die Störer (ein
paar Dutzend) machten sich durch Knallpetarden, Trillerpfeifen und das Skandieren banaler und öbszöner
Parolen bemerkbar, wurden von der Polizei auf Distanz gehalten (auch unter Einsatz eines Wasserwerfers).
Trotz dieser Störungen konnten Kundgebung und Marsch stattfinden dank des Einsatzes der Polizei und eigener
Sicherheitskräfte Die Festnahmen von denen kristall spricht, haben mit dem „Marsch fürs Läba“ nichts
zu tun. Sie sind am gestrigen Tag spätabends in der Zürcher Innenstadt erfolgt bei einer „Racheparty“,
die von Jugendlichen organisiert wurde. Diese Sache hat eine kleine Vorgeschichte: Vor etwa zwei Wochen
verbot die Polizei eine (Via Facebook u-ä. angesagte) Party im Freien in Zürich als „Rache“ dafür fand
dann am vergangenen „Wochenende“ eine Fortsetzung statt, bei der Polizisten verletzt wurden. Als weitere
Fortsetzung (Wiederum als „Rache“ gegen das Vorgehen der Polizei angesagt) fand dann am gestrigen Samstag
eine weitere Zusammenrottung stattt, gegen die die Polizei mit massivem Aufgebot vorgegangen ist. Hier
kam es zu den erwähnten Festnahmen. Hier ein Artikel dazu: www.blick.ch/…ty-am-central-182061
Im Artikel heisst es über das Interview: „Mons. Fellay betont, daß die Bruderschaft das Zweite Vatikanische
Pastoralkonzil nicht anerkenne.“ Diesen Satz oder eine ihm gleichlommende Aussage habe ich in der Deutschen
Übersetzung des Interviews nicht gefunden. Hier der Link: www.piusbruderschaft.de/…on-des-generaloberen
@Dumbledor Da die Kirche ja in Sichtweite des Gastgartens war, wäre es auch sicher nicht zuviel verlangt
gewesen, der Zelebrant wäre selbst um die Übertragung der übrigen konsekrierten Hostien in den Tabernakel
der Pfarrkirche besorgt gewesen. Er wäre dann halt einige Minuten später zum Mittagessen gekommen!
@Dumbledor Es handelt es sich hier nicht um eine Ablehnung der Polygamie (die für Christen, ausser frage
stand) wohl aber um eine Ablehnung der „seriellen Bigamie“, das heisst, dass der entsprechende Amtsträger
nur einmal verheiratet sein durfte.
@Ehrenmann In der Tat verdunkelt die von Ihnen erwähnte Praxis der getrennnten Ostkirchen die Lehre von
der Unauflöslichkeit der Ehe bzw. führt dazu, dass sie nicht viel mehr als ein Lippenbekenntnis ist,
wenn man doch eine zweite Ehe eingehen kann, die auch kirchlich gesegnet wird (Wenn auch mit etwas „geminderter
Feierlichkeit“).
Aufgrund seiner Auffassungen und angesichts seiner Alters wäre er auch sicher ein Kandidat für die Homepage
„good bye bad bishops“ www.goodbyebadbishops.com/
@clarissa colonia Die Schliessung wurde meines Wissens bereits verfügt, als der Konvent noch „collegiums-Stärke“
hatte und auch von einem bereits vor einigen Jahren verhängten Aufnahmeverbot für Novizinnen wurde berichtet.
Dies erinnert an eine auch in der Vergangenheit nicht unbekannte Praxis, um Klosterschliessungen zu erreichen
(z.B. im Gefolge von Reformation oder Säkularisation), wenn man sich noch den Anschein der Humanität
geben wollte! @lux in tenebris Was die Zustimmung „in necesariis“ („in dubiis libertas“ betrifft, kann
dies gut sein, nur weiss ich dann nicht, warum Sie sich dann in nicht „wirklich wichtigen Dingen“ (Ihre
Diktion; vgl. den vorherigen Disput) so ereifern!
@lux in tenebris Hier kann ich Ihnen nur zustimmen. @Thomasius Nach meinen Informationen ging die Sache
vom Bischof aus, der dann die Ordenskongregation in Rom und den Generaloberen des Karmeliterordens einschalten
liess.
Will den niemand S.Exz. Zollitsch für die Gallerie auf dieser amerikanischen HP empfehlen? auf der ist
sowieso mE. der deutsche Sprachraum massiv untervertreten (nur der Wiener Kardinalerzbischof und der mittlerweile
emeritierte Präsident des „Einheitssekretariates“)? www.goodbyebadbishops.com/ Da kann man immer wieder
draufklicken und sehen, wie lange es noch dauert, bis der betreffende Bischof die Altergrenze (75 Jahre)
erreicht.
@Grüner Ritter Das Kloster ist finanziell autark und eerhält keinerlei Zuwendungen aus Kirchensteuermittteln
oder sonst von der Diözese. Ich erinnere mich, gelesen zu haben, dass vor einigen Jahren (die ganze Geschichte
läuft ja schon einige Zeit) und als der Konvent noch ein wenig grösser war, den Nonnen verboten wurde,
Novizinnen aufzunehmen, obwohl es junge Frauen (aus dem Ausland) gab, die als Novizinnen eintreten wollten.
@lux in tenebris Für die Legitimität eines Herrschers genügt es also ihrer Meinung , er fühlt sich
Gott von berufen und Gott gegenüber. Dies ist ja der reinste Subjektivismus. Wie ist im Übrigen bei
einem konsequent vertretenen Legitismus überhaupt ein Dynastiewechsel oder ein Übergang von einer Regierungsform
zu einer anderen? Wie lange zum Beispiel hätten die Nachfolger eines freiwillig oder erzwungenermassen
abgetretenen Herrschers die Möglichkeit, Herrschaftsansprüche zu stellen? Kann ein Herrscher legitimerweise
seiner Herrschaft entsagen und sein Herrschaftsgebiet zum Beispiel einem Kloster schenken? Was ist mit
einem durch einen Krieg entmachteten Herrscher? Hat er oder dessen Nachkommen das Recht, wieder in seine
frühere Herrschaftt eingesetzt zu werden und oder ist die Niederlage als „Gottesurteil“ anzusehen, das
er nicht mehr aus „Gottes Gnade“ herrschen soll und seiner Macht verlustig gegangen ist? Wären z.B. die
Nachfahren der Habsburger, die bei der Schlacht bei Sempach bezwungen wurden, auch heute noch „Thronprätendenten“
über Teile der Eidgenossenschaft? Fragen über Fragen, die letztlich die Absurdität eines legitismistisch
begründeten „Gottesgnadentums“ ad oculos demonstrieren? Da ist die von Ihnen diskreditierte Zweischwerterlehre,
wie sie Papst Bonifaz VIII in „Unam Sanctam“ vertreten hat, wesentlich plausibler!
@lux in tenebris Thomasius legt den Finger auf die Wunde! Welches ist denn für Sie das Kriterium, ob
ein Herrscher sich zurecht auf das „Gottesgnadentum“ berufen kann oder nicht? Das mit dem „Kaiser“ ist
dann auch so eine Sache! Eigentlich könnte es nur einen geben und der wäre vom papst zu krönen. Irgendwann
wollte dann aber in etwa jeder „provinzkönig“ Kaiser sein und es legte sich gar mancher diesen Namen
zu und es gab dann sogar in Mexiko einen!
Das mit der „Profanierung“ scheint mir eher eine Art Schutzbehauptung zu sein! Die Entfernung des Altars
allein bewirkt sicher noch keine Profanierung!
@lux in tenebris Die von mir vorgetragenen Thesen haben mit „Jakobinismus“ absolut nichts zu tun, die
Ihren dagegen viel mit einem ad absurdum getriebenen „Legitimismus“. Abdikationen eines Herrschers werden
als nicht gültig betrachtet, da er gar nicht das Recht gehabt habe, zu verzichten, wenn ein Landesherr
eine Verfassung in Kraft setzt, nach der das Volk die Monarchie abschaffen kann, ist dies ein ungültiger
Akt etc. Die BRD sollte es eigentlich den Österreichern nachmachen, die „tabula rasa“ machten, aber vielleicht
kann Deutschland in der Tat gelassener sein, weil man weiss, dass Restaurationsbestrebungen nie zum Zuge
kommen werden!
@lux in tenebris Ihre Ausfälligkeit habe ich vor Allem in Ihrer Bezeichnung „Pseudopriester“ gesehen.
Zu erklären, man sei bereit, einem „Ruf des Volkes“ (von dem man ohnehin weiss, dass er nie kommen wird)
zu folgen, ist etwas völlig , als einen Thron zu prätendieren. Das Amt würde ja in diesem Fall durch
den „Ruf des Volkes“ verliehen und wäre nicht durch einen Anspruch gegeben. Es wäre in diesem völlig
hypothetischen Fall ja das Volk als Souverän, das die Verfassung änderte und die Monarchie einführte!
Bestrebungen, die Verfassung im Sinne einer Monarchie zu ändern, wären aber wohl aufgrund der „Ewigkeitsgarantie“
des Grundgesetzes (Art. 79 Abs 3 GG ) zum Scheitern verurteilt! Die Regelungen des „Hausgesetzes“, die
ja bereits das Bundesverfassungsgericht beschäftigt haben, sind ja eher erbrechtlicher Natur! Warum dort
„nichtebenbürtige Ehen“ sanktioniert werden, muss letztlich ausser den Betroffenen niemand interessieren,
macht einen „Ruf des Volkes“, das für obsoleten Standesdünkel wohl kaum etwas übrig hat, nur noch unwahrscheinlicher.
Im Übrigen weiss ich beim Besten willen nicht, weshalb Katholiken Sympathien für ein „schismatisches
Haus“ haben und wollen, dass ein solches über sie regiert! Dies habe ich im Übrigen auch nicht beim
von mir sonst sehr geschätzten Reinhold Schneider nachvollziehen können (immerhin hat er gewissermassen
Genugtuung geleistet, indem er z.B. auch Philipp II und Karl V. literatische Denkmäler gesetzt hat).
@clarissa colonia Man kann sicher festhalten: „dogmatischer Charakter eines Konzils ist nicht immer deckungsgleich
mit der Formulierung von Anathemen“: Denn erstens gibt es auch in Anathemenform gekleidetete Konzilscanones,
die nicht endgültiger Natur sind. Andererseits finden sich dogmatische Aussagen auch in nicht anathem-bewehrten
Texten. Zum Tridentinum: Eine ganze Reihe von canones dieses Konzils zur Sakramentenlehre und zur Gnadenlehre
sind von eminent wichtiger dogmatischer Relevanz und klären mit hoher Autorität vorher nicht letztendlich
geklärte Fragen! Auch werden nicht selten canones des Tridentinums in den Dogmatiken als hauptsächliche
Referenztexte für als „de fide“ definierte Lehrsätze angegeben! Fazit: Die Unterscheidung „dogmatisches
Konzil“-„Pastoralkonzil“ scheint mir nicht wirklich zielführend
@clarissa colonia Die von Ihnen angefügte Liste der concilia oecumenica ist doch bezüglich der „Dogmatisierungen“
recht lückenhaft. So kann man z.B. durchaus mit Recht das Nicaenum II (787)als jenes Konzil sehen, das
die Legitimität der Bilderverehrung als Glaubenssatz definierte. Dies nur ein Beispiel Auch führt Ihre
Bezeichnung „Pastoralkonzil“ in die Irre, da die Bekräftigung der Lehre gegenüber immer wieder neu aufgetretenen
Häresien eine dogmatische Funktion ist und nicht einfach nur „pastoral“ ist, es sei denn man fast den
Begriff soweit, dass man ihn auflöst, weil ja letztlich alles Handeln der Kirche pastoral sei.
@lux in tenebris Bitte belegen Sie statt Ihrer persönlichen Ausfälle doch bitte, mit welcher Berechtigung
Sie einen Vertreeter der „Hauses Preussen“ als „Thronprätendenten“ bezeichnen, wenn niemand etwas prätendiert?
@catholic Die urchristlichen Wanderprediger kassierten auch keine üppigen Gehälter wie die heutigen
„Gemeindeleiter“. Ausserdem ist ja „Wanderprediger“ und „Gemeindeleiter“ ein Widerspruch in sich.
@Nixnutz Da ich der gälischen Sprache selbst nicht mächtig bin, kann ich diese auch nicht beurteilen.
Meines Erachtens ist der englische Text jedoch ausreichend eindeutig und bedeutungsschwer genug! @Erni
J. Wenn es auch im Bistum Chur nicht so schlimm ist, wie im Bistum Basel, so stimme ich doch tendenziell
eher ihrer Analyse zu als der verklärunden Beschreibung Bedas. Gegen die Errichtung von Pastoralräumen
ist an sich nicht viel einzuwenden, vor Allem im ländlichen Raum, wo nicht mehr jeder kleinen Pfarrei
ein eigener Pfarrer zugeteilt werden kann (z.B. TI, GR). Nur muss natürlich klar sein, dass die Letztverantwortung
nur durch einen Priester wahrgenommen werden kann und nicht durch einen Laien als „Gemeindeleiter“.
@Nixnutz Die Präambel der Irischen Verfassung ist natürlich am Besten in englischer Sprache zu zitieren,
kann mich aber gerne auf die Suche nach einer gälischen Version machen, falls diese gewünscht wird!
@Brandenburgis Sofern anerkannt wird, dass die Gewalt von Gott kommt, ist gemäss „Diuturnum Illud“ auch
die Demokratie legitim. Beispiel für eine Verfassung, in der Gott als Urheber der Staatsgewalt ausdrücklich
anerkannt wird, ist die irische Verfassung von 1937: „In the Name of the Most Holy Trinity, from Whom
is all authority and to Whom, as our final end, all actions both of men and States must be referred, We,
the people of Éire, Humbly acknowledging all our obligations to our Divine Lord, Jesus Christ, Who sustained
our fathers through centuries of trial, Gratefully remembering their heroic and unremitting struggle to
regain the rightful independence of our Nation…“
@Anaritha Kanonisationen gehören nach vorherrschender Auffassung zum „sekundären Gegenstand der Unfehlbarkeit“.
Primärer Gegenstand der Unfehlbarkeit sind die formell geoffenbarten Wahrheiten der christlichen Glaubens-
und Sittenlehre, sekundärer Gegenstand nicht formell geoffenbarte Wahrheiten der christlicchen Glaubens-
und Sittenlehre, die aber mit der Offenbarungslehre eng zusammenhängen. Auch der Kommentar der Glaubenskongregation
von 1998 zur „Professio Fidei“ bezeichnet Kanonisationen als „facta dogmatica“, d.h. „Wahrheiten, die
nicht als von Gott offenbart verkündet werden können, aber aufgrund geschichtlicher Notwendigkeit mit
der Offenbarung verbunden und endgültig zu halten sind“
Lux in tenebris Kann diesmal nicht anders, als Thomasius, dessen Auffasungen ich sonst kaum einmal zustimen
kann, zu folgen, wenn er schreibt: „Die Bezeichnung Kaiserliche und königliche Hoheit ist danach nur
noch etwas für psychisch Gestörte.“ Im Übrigen kommt das Wort „Thronprätent“ vom lateinischen „praetendere“,
was „beanspruchen“ bedeutet. Meines Wissens wird seitens irgendwelcher Vertreter der Hauses Preussen keinerlei
Herrschaftsanspruch mehr gestellt, sodass man kaum von einem Prätendenten im eigentlichen Sinn sprechen
kann.
@Brandenburgis Das kirchliche Lehramt (selbst in seiner vorkonziliaren Prägung; siehe die ausführlichen
Dokumente der Lehrverkündigung Pius XII.) lässt seit langem keine Präferenz für monarchische Systeme
erkennen! Die Gewalt kommt nach kirchlicher Lehre von Gott, wer sie aber ausübt, dazu gibt es verschiedene
legitime Möglichkeiten Siehe bereits „Diuturnum Illud Leos XIII. von 1881:„Wenn daher die Gerechtigkeit
gewahrt bleibt, ist es den Völkern freigestellt, sich jene Staatsform zu wählen, die ihrer Veranlagung
oder den Einrichtungen und Gebräuchen ihrer Vorfahren besser entspricht“
@Bedam Bei einer Abwägung der mit dem Staats-Kirche-System in den meisten deutschschweizer Diözesen
verbundenen Vor- und Nachteilen tendiere ich eher dazu, dass durch einen Ausstieg aus dem herrscchenden
System der libertas ecclesiae (ein Anliegen der Kirche seit dem Investiturstreit) besser gedient werden
könnte. Hierbei würde ich konkordatäre Absicherungen (wegen der verschiedenartigen Verhältnisse wohl
nur zwischen Kantonen und dem Hl. Stuhl, wohl kaum auf eidgenössischer Ebene) bevorzugen, durch die die
gemeinsamen Angelegenheiten („res mixtae“ geregelt werden könnten. Einer Mandatssteuer nach italienischem
Vorbild, wie sie der Churer Geneeralvikar vorgeschlagen hatte, stehe ich sehr positiv gegenüber. Es ist
auch damit zu rechnen, dass im Laufe der Zeit Initiativen für eine radikale Trennung von Kirche und Staat
(zuerst z.B. in Kantonen wie BS und ZH, dann „Dominoeffekt in anderen) Erfolg haben könnten, wo man dann
vor einem Scherbenhauefn stehen würde. In GR sammelt der Jungfreisinn zur Zeit Unterschriften für eine
Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen. Sollte diese Initiative Erfolg
haben, wäre eine vernünftige Seeelsorge in diesem Kanton mit seinen vielen kleinen Pfarreien und Kirchgemeinden
kaum noch möglich.
@Beda Ich habe angespielt auf die die katholische Kirche diskriminierenden Ausnahmeartikel der Bundesverfassung,
die zum Teil bereits früher (glaube in den 70er Jahren) abgeschafft wurden (Jesuitenverbot, Klosterartikel),
der Rest (Bistumsartikel, Verbot von Parlamentsmandaten für katholische Kleriker) wurde mehr oder weniger
stillschweigend durch die totalrevidierte Bundesverfassung vor etwa 10 Jahren abgeschafft. Für das Bistum
Chur gibt es im Übrigen bezüglich Bischofswahl kein Konkordat, sondern es handelt sich um ein dem Domkapitel
vom Heiligen Stuhl zugestandenes Privileg. Die „Landeskirchen“ sind heutzutage leider vielerorten nicht
mehr so unschuldige Subsidiärorgane zur Finanzierung der Kirche, wie Sie glauben machen wollen, sondern
oft zu einem „Trojanischen Pferd“ geworden, mit dem der Modernismus in die Kirche einzieht und den Hirten
der Kirche die Ausübung ihrer Ämter erschwert wird. Zur Bundesverfassung (BV): Leider erlaubt sie auch
Massnahmen zur „Erhaltung des religiösen Friedens“ durch den Staat (Art. 72). Gerade hierrauf beriefen
sich zum Beispiel Politiker (auch Bundesräte) für ihre Interventionen beim Heiligen Stuhl gegen den
damaligen Churer Bischof in den 90er Jahren.
@Sullivan Habe keine Informationen über Mattuseks Status und weiss daher auch nichts von einer Zweitehe.
Es könnte ja sein, dass die erste Ehe annuliert wurde, bzw. nicht kirchenrechtlich gültig geschlossen
wurde. Für Belege wäre ich Ihnen dankbar!
@Tomas Bei Andreas von Rinn handelt es sich aber um eine Seligsprechung (Beatifikation) beziehungsweise
hier konkret um eine beatificatio aequipollens , das heisst eine Anerkennung eines bestehenden Kultes
durch die Kirche. Die Seligsprechung ist nach vorherrschender Lehre der bewährten Autoren nun aber im
Gegensatz zur Heiligsprechung (Kanonisation) kein unfehlbarer Akt der Kirche ! @Anaritha Heiligsprechungen
(Kanonisationen) gelten nach vorherrschender Lehre der Dogmatiker als unfehlbare Akte der Kirche. Was
Sie mit Personen, die „nicht der apostolischen Überlieferung angehören“ meinen, weiss ich nicht!
@lux in tenebris Sie schrieben: Natürlich lautet die historisch richtige und vollständige Anrede des
Chefs des Hauses Preußen SEINE KAISERLICHE UND KÖNIGLICHE HOHEIT, da das Anrecht auf den Deutschen Kaiserthron
das Haus Preußen permanent inne hat und dies von keinem der Bundesfürsten ernsthaft streitig gemacht
wird. Niemand ist verpflichtet, solche lächerlichen Anreden zu gebrauchen und es kann auch kein Angehöriger
des Hauses Preussen oder anderer Adelshäuser sich solche Anreden einklagen, da der „Deutsche Kaiserthron“
nicht mehr besteht und die Zahl jener, die ihn wiederherstellen wollen, glücklicherweise im mkroskopischen
Bereich zu suchen ist.
@Tomas Sie schrieben: „Die Piusbruderschaft lehnt, unter anderem, gewisse „Konzilsbeschlüsse“ und alle
liturgische und kirchenrechtliche Reformen ab, obwohl diese von den „Konzilspäpsten“ promulgiert wurden.“
Stimmt NICHT für „alle liturgischen und kirchenrechtlichen Reformen“, da seitens der Piusbruderschaft
meines Wissens zum Beispiel die revidierte Ablassordnung oder die Nüchternheitsvorschrifften angewandt
werden, die Bestandteil des 1983 promulgierten Kirchenrechts sind.
@Anaritha Stimme Ihnen hier weitestgehend zu, wenn auch sicher z.B. Brandenburgis mich angreifen wird,
da er bestreitet, dass die Schweiz überhaupt eine Demokratie sei und er auch mit manchen Mitdiskuttanten
hier die Demokratie an sich ablehnt. Leider hat die ur- und basisdemokratische Einstellung in der Schweiz
allerdings auch dazu geführt, dass man meint, auch die Kirche müsse demokratisch geführt werden und
gibt es in diesem Zusammenhang manche Unzuträglichkeiten für die Kirche (die speziell gegen die Katholische
kirche gerichteten „konfessionellen Ausnahmeartikel“ in der Bundesverfassung sind allerdings in mehreren
Schritten mittlerweile beseitigt worden)
@clarissa colonia Für das Bistum Chur relevantes „Internationales Vertragsrecht“ in Bezug auf das Verhältnis
Staat-Kirche gibt es faktisch nicht (Für St. Gallen und Basel sieht die Sache anders aus), da es für
Chur weder ein Konkordat oder konkordatsähnliche Verträge gibt, wenn man einmal vom Vetrag absieht,
mit dem der Kanton Schwyz definitiv zum Diözesangebiet von Chur wurde, während er vorher nur Administrationsgebiet
(aus der „Konkursmasse“ des zerschlagenen Bistums Konstanz stammend) war. Die von Ihnen ridikulisierte
Schweizer Orthograpgie (immer ss) hat sich bestens bewährt und ist seit Jahrzehnten auch von der „Alten
Tante NZZ“ rezipiert!
Dass Seminaristen, die sich ganz oder überwiegend dem „Alten Ritus“ widmen wollen, am Besten in Gemeinschaften,
die diesen praktizieren, aufgehoben sind, scheint mir einleuchtend. Bischof Huonder erwähnt in seinem
Brief (was hier nicht abgedruckt wurde) auch, dass in den Priesterseminaren des „ordentlichen Usus“(„Neuer
Ritus“) dennoch auf Wunsch und bei Bedarf mit der „ausserordentlichen Form“ vertraut gemacht werden soll.
Die Errichtung der Personalpfarreien für den „Alten Ritus“ ist ein mutiger Schritt, den bisher noch kein
Bischof im deutschsprachigen Raum gegangen ist, den aber das Motu Proprio ausdrücklich als Möglichkeit
vorsieht. Unter den dort angegebenen Möglichkeiten für die Seelsorge an Gläubigen, die sich der „ausserordentliche
Form“ verbunden fühlen, ist die Personalpfarrei auf jeden fall die verbindlichste!
@Nixnutz Nun hat natürlich in der Tat das letzte Konzil Leitlinien für eine (nicht nur die Messe umfassende)
Reform der Liturgie beschlossen und dieses Dokument (Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“) hat
eine überwältigende Mehrheit unter den Konzilsvätern gefunden. Die Frage ist nur ob oder wieweit die
nachher durch Papst Paul VI. promulgierte „Neue Messe“ diesen Vorgaben entspricht. Hier gehen die Meinungen
sehr stark auseinander. Dies vor Allem, weil die Leitlinien der Liturgiekonstitution sehr allgemein formuliert
wurden, ja wohl auch manchmal (ähnlich wie andere Konzilstexte; Der Konzilsberater Rahner hat z.B. diese
Strategie in einem Briefwechsel mit seinem Schüler Vorgrimler ausdrücklich zugegeben) bewusst doppeldeutig
formuliert wurden: So wollte man einmal eine möglichst grosse Mehrheit der Konzilsväter hinter sich
haben aber gleichzeitig auch den Freiraum, die Dinge nach dem Konzil in die eigene Richtung zu lenken.
Vielen Dank für die Ausführungen zur Kirchengeschichte , die mir als Theologen ja bewusst sind! Noch
deutlicher als im Tantum Ergo kommt das von Ihnen gemeinte in der Sequenz Lauda Sion des gleichen Autoren
(St. Thomas von Aquin) vor (Hier nach einer deutschen Übersetzung; Strophen „In hac mensa…“ und „Quod
in cenam…“): „Neuer König, neue Zeiten, Neue Ostern, neue Freuden, Neues Opfer allzumal! Vor der Wahrheit
muss das Zeichen, vor dem Licht der Schatten weichen, hell erglänzt des Tages Strahl!“ Sie schrieben:
Bei divergierenden Lehren gilt im Zweifel die traditionelle Lehre, denn es kann keine neuen Lehren der
Kirche geben, alle Lehren sind in der apostolischen Offenbarung vorhanden, die mit dem Tod des letzten
Apostels abgeschlossen ist. –-Dieses Axiom gilt aber (ganz allgemein) natürlich nur, wenn die bisherige
Lehre als verbindlich aufzufassen ist, sollte sie dagegen bisher als z.B. „Theologice certa“ also nicht
mit letzter lehramtlicher Autorität vorgetragen sein, so kann die später vorgetragene Lehre von höherer
Verbindlichkeit sein. Vgl. Z.B. die Lehre über die Materie der Priesterweihe, die Pius XII. verbindlich
geklärt hat, während früher auch Päpste andere Auffassungen vortrugen.
@clarissa colonia Was die Intention (intentio facieendi quod facit eccleisia) Als eine der Gültigkeitsvoraussetzungen
für das zustandenkommen der Sakramente betrifft, ist die Sache dennoch nicht so einfach, wie Sie vorgeben.
Sehr empfehlenswert hier die luzide kleine Studie des emeritierten Bamberger Dogmatikers Johannes Stöhr:
Wann werden Sakramente gültig gespender? Zur Frage der erforderlichen Intention des Sakramentenspenders,
Ascaffenburg 1980. Sowohl in systematischer Hinsicht als auch in unter dogmengeschichtlichem Aspekt sehr
lesenswert! Wie genau d.h. z.B. wie explizit die Intention beschaffen sein muss, ist durchaus nicht letztgültig
geklärt! So Stöhr: „Gegenwärtig nimmt die weit überwiegende Mehrheit der Theologen die Notwendigkeit
einer inneeren Intention an. Für die praxis bedeutet dies, ernsthafter als bisher mit der Möglichkeit
ungültiger Sakramentenspendungen auf Grund von Intentionsmängeln zu rechnen:“(S.54)
@Nixnutz und Anaritha Vielen Dank für die Hinweise zur „Textgeschichte“ des Weihegebetes, das ja in der
gekürzten Form noch immer zum „Gebetschatz“ der Kirche gehört und z.B. im „Handbuch der Ablässe“ (Enchiridion
Indulgentiarum“ von 1999 bei gemeinsamem Gebet am Christkönigsfest mit einem vollkommenem Ablass versehen
ist. Dies löst aber wohl noch nicht die Frage, die von mir aufgeworfen wurde, wie der zitierte Satz in
einem öffentlichen Gebet der Kirche zur heute vertretenen Auffasung steht!
@clarissa colonia Nun wäre es nicht auch möglich, dass es Gültigkeitsvoraussetzung (iuris mere ecclesiastici)
gibt, die nur den einen oder anderen Ritus der Katholischen Kirche betreffen?
@clarissa colonia Ich habe nicht die Rechtmässigkeit oder Wirksamkeit des Aktes der Aufhebung der Exkommunikationen
(Paul VI.-Athenagoras) bestreiten wollen, sondern nur gesagt, dass auch nach Wegfall dieser Exkommunkation
die nicht in plena communio mit Rom stehenden Angehörigen der Ostkirchen z.B. deshalb als „materielle
Häretiker“ gelten müssen, da sie z.B. den Jurisdiktionsprimat des Papstes ablehnen und deshalb vom Anathem
des Vatikanum I zu betroffensein scheinen !
@GhislieriI Ich habe hier nur die Frage aufwerfen wollen (nicht als rhetorische), wie die beiden Auffassungen,
die scheinbar kontradiktorischer Art sind, miteinander in Einklang gebracht werden können (Im Sinne einer
„Hermeneutik der Kontinuität“?)! Oder muss man sagen, die eine oder andere der beiden Aussagen sei falsch.
Wenn ja, nach welchem Kriterium erkenne ich dann, welche der beiden richtig oder falsch ist? Eine ernsthafte
Frage wie ich meine ! Dabei möchte ich erklären, dass ich durchaus keine Sympathien für den „Sedisvakantismus“
hege!
Das mit dem „Auserwählten Volk“ der Juden ist so eine Sache! Es gibt Äusserungen der jüngeren Päpste,
nach denen auch die nachbiblischen Juden dies seien, es gibt aber auch z.B. den Satz in der sogenannten
„Weihe des Menschengeschlechtes an das Herz Jesu“, die früher am Christkönigstag (vor ausgesetztem Allerheiligsten
weltweit gebetet werden MUSSTE. In diesem damit offiziellen Gebet der Kirche heisst es aber (nachkonziliar
wurde der Text des gesamten Gebetes gekürzt und die folgende Passage weggelassen): „Blicke endlich voll
Erbarmen auf die Kinder des Volkes, das ehedem das auserwählte WAR. Möge das Blut, das einst auf sie
herabgerufen wurde, als Bad der Erlösung und des Lebens auch über sie fliessen“ (Enchiridion Indulgentiarum
Nr. 253). Wie lassen sich (Im Sinne einer „Hermeneutik der Kontinuität“) die Aussagen harmonisieren?
@Beda Sie haben insofern recht, als man auf 8 Jahrgänge kommt, falls man Sekundar- und Realschule getrennt
zählt. Weiss nicht, wie es im Kanton St. Gallen ist, aber in anderen Kantonen sind auch Modelle möglich,
bei denen Real- und Sekundarschüler nur in einigen Fächern getrennt sind, in anderen jedoch gemeinsam
unterrichtet werden, man also in bestimmten Fächern Synergien nutzen kann.
@clarissa colonia Weiss nicht, wieso Sie eine Schule, in der -nach Ihren Berechnungen- 8 Schüler pro
Jahrhang seien* als „Zwergschule“ bezeichnen? Sie gehen hier wohl von „Bildungsfabriken“ nach deutschem
Massstab aus! Im Nachbarkanton Graubünden ist 5 die Minimalzahl an Schülern, bei der der Kanton einer
Gemeinde die Führung einer öffentlichen Primarschule erlaubt! 5 Schüler jedoch für die sechs Jahrgänge
der Primarstufe insgesamt (die dann in EINEM Schulzimmer bei EINER Lehrperson unterrichtet werden) , das
macht 0,83 Schüler pro Jahrgangsstufe! Dies mag man meinetwegen eine „Zwergschule“ nennen! Klassen mit
durchschnittlich 8 Schülern dagegen (so denn Ihre Berechnung stimmt) scheinen mir doch eine sehr gute
Betreuungsrelation zu sein, die den Schülern zu gutekommt, und von der man bei anderen (öffentlichen)
Schulen träumt! *wie kommen Sie im Übrigen auf 8 Jahrgangsstufen, weil noch gar nicht alle Klassen besetzt
sein werden, da das Gymnasium ja noch im Aufbau ist?
@clarissa colonia Das lateinische und das byzantinische Patriarchat haben nämlich 1965 die gegenseitigen
Exkommunikationen, sofern sie rechtsgültig waren [sic!], gegenseitig aufgehoben. Dieser spektakuläre
Akt war doch meines Erachtens eher symbolischer Natur! Nicht aufgehoben sind natürlich die Exkommunikationen,
die die „getrennten Brüder“ treffen, weil sie zum Beispiel gewisse Dogmen ablehnen. Sie bleiben also
zuimindest „materielle Häretiker“!
Gemäss den Angaben in einem Informationsblatt der Piusbruderschaft in der Schweiz wurde und den Angaben
aus dem Artikel hier stellt sich die Sache wie folgt dar: argestellt: Die ganze Schule hat natürlich
mehr als drei Schüler, es ist kein reines Gymnasium (wie es jenes in Diestedde war und das Pendant für
Mädchen in Schönenberg), sondern eine Schule, in der zuerst alle nach Abschluss der Primarschule die
Sekundarstufe (I) gemeinsam besuchen. Jene, die beabsichtigen, später das Gymnasium zu besuchen, werden
bereits in dieser Zeit durch zusätzliche Lektionen (z.B. Latein) darauf vorbereitet. Daraus erklärt
sich die geringe Zahl der Gymnasiasten, die also wohl eher Quereinsteiger sind. Insgesamt besuchen ja
gemäss Artikel mehr als 60 Schüler den Unterricht.
@Mighty counsellor Gregorius Nazianzenus lehnt den Iurisdiktionsprimat des Papstes, wie ihn das I. Vatikanum
dogmatisiert hat, ab und ist ja konsequenterweise deshalb auch zur Orthodoxen Kirche übergetreten, wie
er selbst berichtet hat. Das I. Vatikanum hat nun auch die Auffasung verurteilt (anathematisiert) , dass
der Papst NUR einen Ehrenvorrang besitzt. Eben auf das Wörtchen „nur“ kommt es an!
@Simplicissimus Interessant zu hören, dass Mariae Himmelfahrt in Frankreich noch Feiertag ist. Nahm an,
dass dort aufgrund der ja ja geredazu nahezu zum Dogma erhobenen Laizität des Staates die Feiertage christlichen
Ursprungs auf ein Minimum reduziert seien.
Durch das Zitat Pauli aus dem Buch Henoch ist enen nur der zitierte Teil Bestandteiol der Hl. Schrift
und nicht das ganze Werk, über dessen Wert Paulus sich ja nicht äussert. Für Katholiken ist der Umfang
des Kanona der Hl. Schrift verbindlich durch das Konzil von Trient definiert und dort findet sich kein
Buch Henoch oder Ähnliches!
@Rheno flavia Da haben Sie natürlich recht: „Apokryph“ und „Biblisch“ widerspricht sich natürlich! Ausser
man wäre ein Protestant, der die von der katholischen Kirche als „deuterokanonisch“ bezeichneten Bücher
der Heiligen Schrift ebenfalls als „apokryph“ zu bezeichnen pflegt. Aber für das „Buch Henoch“, das ja
hier erwähnt wurde, trifft dies natürlich nicht zu. Dass es im Neuen Testament irgendwo zitiert wird,
verleiht ihm natürlich keinen kanonischen Charakter! Dass dort beschriebene Inhalte dennoch einen Einfluss
auf die Entwicklung der Angelogie bzw. Dämonologie hatte, ist eine andere Sache. Dass es sich bei den
„Engeloffenbarungen“, wie sie das Opus Angelorum verbreitete, um Obskurantismus handelt, hat meines Erachtens
in überzeugender Weise der des Modernismus in jeder Spielart wirklich unverdächtige Exeget P. Van der
Ploeg OP (+) nachgewiesen!
@Beda Nicht aus dem Akt des Stiftens an sich kann natürlich dies entnommen werden, wohl aber aus der
„Stiftungsurkunde“, um in der Terminologie zu bleiben.
@Sainte Rose Da sich „Rheno flavia“ scheinbar schon zur Ruhe begeben hat, versuche, ich sie erklärend,
Ihre Frage zu beantworten! „infuliert“ bezog sich auf die Mitratragenden Ortsoberhirten, die nach Meinung/Erfahrung
von „Rheno Flavia“ Angst vor der Apostolischen Signatur haben und es ihrer Meinung nach nicht gerne auf
einen Rekurs ankommen lassen! „Mi care“ ist Vokativ von „Meus carus“!
@Rheno flavia Hier ist aber doch hinreichend zwischen Absetzung und Versetzung zu unterscheiden. Die Versetzung
wird ja auch vom Codex nicht als Strafe verstanden! Meines Erachtens kann in den meisten Fällen der sich
wehrende Pfarrer durch rekurse in den meisten Fällen die Angelegenheit wohl verzögern aber zumeist kaum
verhindern. Hinzu kommt noch eine andere Möglichkeit, einen Pfarrer von einer bestimmten Stelle zu entfernen,
die zur Zeit recht aktuell ist im deutschen Sprachraum: Die Auflösung von Pfarreien bzw. Zusammenlegung
von Pfarreien (im Rahmen der Neustrukturierungen) ermöglicht es dem Bischof, ohne viel Aufhebens Personen
zu verschieben. Hier werden wohl auch kaum Rekurse viel bewirken!
@Rheno flavia Aber dennoch hat das neue KR bewusst dem Bischof eine grössere Macht bei der Versetzung
eines Pfarrers gegeben, natürlich ist ein rechtsweg einzuhalten mit Konsultation eigens dazu bestimmter
Pfarrer und mit rekursmöglichkeiten, aber dennoch wird in der Regel der Bischof „am längeren Hebel sitzen“
Dabei muss sich der Pfarrer ja nicht einmal etwas zuschulden kommen lassen, es genügt eigentlich die
Zerrüttung des Verhältnisses Pfarrer-Pfarrei auch ohne Schuld des Pfarrers. Vgl. can 1741 2 „Verlust
des guten Rufes bei rechtschaffenen und angesehenen Pfarrangehörigen oder Abneigung gegen den Pfarrer,
die voraussichtlich nicht so bald behoben werden“ gilt als ABsetzungsgrund, für die VERsetzung ist die
Schwele noch geringer, da hier das „Heil der Seelen“ oder „Notwendigkeit“ oder „Nutzen der Kirche“ reichen.
@Sainte Rose Nach dem alten Kirchenrecht (CIC 1917) gab es es absetzbare (amovible) und nichtabsetzbare
(Inamovible) Pfarrer. Der inamovible konnte nur sehr schwer abgesetzt werden, wenn er sich nichts zuschulden
kommen liess. Diese Unterscheidung gibt es im neuen Kirchenrecht (CIC 1917) nicht mehr, da man dem Diözesanbischof
die Möglichkeit geben wollte, über die Priester in seiner Diözese besser zu verfügen, und sie entsprechend
den pastoralen Notwendigkeiten einzusetzen. Ein nicht unberechtigtes Anliegen wie ich meine und wenn verantwortungsvoll
ausgeführt, dem Heil der Seelen dienlich! Zum Gehorsam, den der Priester bei seiner Weihe dem Bischof
und seinen Nachfolgern verspricht gehört meines Erachtens auch prinzipiell die Verfügbarkeit für den
Dienst nach Massgabe der Obrigkeit!
Da haben Sie zweifelsohne nicht unrecht. Nur heisst „universaler Jurisdiktionsprimat“ des Papstes nicht,
dass alle von ihm entschiedenen Dinge auch unfehlbarer Natur sind. So werden die Angehörigen der FSSPX
den Jurisdiktionsprimat selbstverständlich wohl nicht leugnen, sondern sie werden behaupten, sein Inhaber
gebrauche ihn zur zeit mehr oder weniger häufig in einer Weise, die die „suprema lex“ in der Kirche (cf.
can. 1752) gefährde. Dies ist ihnen natürlich klar, während Leser wie „Thomas“ den Eindruck erwecken,
auch Entscheidungen disziplinärer Art seien ihrer Meinung nach quasi unfehlbar.
@Beda et rheno flavia Beide Parteien sind Ungehorsam gegenüber gewissen Entscheidungen der Hirten und
halten sich in manchem nicht an das kirchliche Recht. Beide berufen sich auf ihr Gewissen. Ein wesentlicher
Unterschied dagegen besteht darin, dass die Anhänger der Pfarrerinitiave soweit gehen, dass eine als
unfehlbar erklärte Entscheidung des ordentlichen Lehramtes infrage gestellt wird (Ausschluss der Frau
vom Weihesakrament)!
@alter ego Die Vorlage der Berliner Priester ist doch hier einsehbar, man muss nur auf die „Lupe“ dort
klicken, dann sieht man den ganzen Brief. Meines Erachtens wäre jedoch an der einen oder anderen ein
moderaterer Ton bei Festigkeit in der Sache nicht schlecht, das klare Untersagen der Zugänglichmachung
und die Androhung kirchen- und zivilrechtlicher Schritte sollten jedoch nicht fehlen!
Im Alten Bund dienten die Priester auch nicht ständig am Altat sondern immer nur turnusweise für einige
Zeit und kehrten dann wieder in ihre Dörfer zurück. Während des Dienstes am Heiligtum mussten sie jedoch
enthaltsam leben! Diese „kultische Enthaltsamkeit“ ist jedoch nur eine Begründung für die Ehelosigkeit
der Priester im Neuen Bund. Hier geht es in erster Linie um den „Evangelischen Rat“ der Ehelosigkeit.
@lux in tenebris S.Exz Erzbischof Dyba war bis zu seinem Lebensende Bischof von Fulda und es sind auch
keine Pläne seitens der zuständigen vatikanischen Stellen bekanntgeworden, ihn abzusetzen. Natürlich
hatte er Gegner, die ihn gerne fortgejagt hätten.
@Beda Nun, Beda ist im St. Gallischen eben kein seltener Name, wenngleich die früher an vielen Orten
verbreitete Praxis, gerne Namen von Ortsheiligen oder Kirchenpatronen zu geben, leider nahezu völlig
verschwunden ist. auch Gallusse und Notkers gibt es dort ja nicht selten. Hoffe, der verückte Beda Stadler
(nach Wikipedia in Visp VS geboren, wenngleich sein Familienname auf Ostschweizer Herkunft schliessen
lässt) gehört nicht zu Ihren Verwandten: Ein kämpferischer Atheist und gerne in Talkshows zu Gast.
Interessant die jüngste Äusserung des Datenschutzbeauftragen der Bischofskongferenz, die einen zwiespältigen
Eindruck : Einerseits behauptet er, es sei mit dem Datenschutz alles in Ordnung und man müsse sich keine
Sorgen machen, dann aber sagt er: „Genau deshalb treffen wir uns am nächsten Freitag mit den anderen
Datenschutzbeauftragten, um zu diskutieren, ob aufgrund der Aktenlage und der Planung die Forschungsarbeit
mit den Prinzipen des Datenschutzes kompatibel ist.“ Damit gibt er ja selbst letztlich zu, dass weiterhin
noch nicht wenig an Klärungsbedarf besteht und es sich bei dem Projekt, das die Bischöfe durchpreschen
wollen, eben doch um eine fragwürdige Sache handelt. Selbst nach ihm ist ja „noch zu diskutieren“, OB
die Forschungsarbeit mit den Prinzipien des Datenschutzes kompatibel ist. Hier der Link zum Text des Interviews: www.domradio.de/…nicht-forschung.html
@Brandenburgis Welcher der für eine Demokratie unerlässlichen Wesenszüge entbehrte und entbehrt denn
die Eidgenossenschaft beziehungsweise ihre Untergliederungen, die (Kantone und Gemeinden) Ihrer Meinung
nach, da Sie Ihr den Charakter einer Demokratie aberkennen und dies scheinbar nicht nur für die Vergangenheit
sondern auch für die Gegenwart („nie eine Demokratie“) @Beda Kann Ihnen nur zustimmen! Leider sind die
basisdemokratischen Landsgemeinden mittlerweile fast überall abgeschafft, die urdemokratischen Instrumente
sind jedoch meines Erachtens im Wesentlichen weiterhin gegeben. Dank auch für Ihren Hinweis auf die Fürstabtei
St. Gallen. Leider hat jedoch der damalige Fürstabt wohl die „Zeichen der Zeit“ nicht erkannt. Hätte
er auf seine Ansprüche als Teritorialherr verzichtet, wäre das Kloster als geistliches zentrum wohl
erhalten geblieben (ob es dann den „Kulturkampf“ und „Klostersturm“ wie z.B. im Aargau wenige Jahrzehnte
später überstanden hätte, muss natürlich offenbleiben).
@Brandenburgis Habe nur ausführen wollen, dass ein Schweizer wohl kaum Interesse an einer Restauration
des HRR haben wird, da die durch die Vertreibung der Habsburger und anderer Dynastien erfolgte Befreiung
von der Monarchie eben erst die Demokratie der Eidgenossenschaft ermöglicht hat, mit der man bisher im
Grossen und Ganzen über jahrhunderte hinweg gesehen sehr gut gefahren ist.
@alter ego Kann ihnen nur zustimmen! @Brandenburgis Leider wurde der Beitrag zu früh abgeschickt und
ist deshalb verunglückt. Werde einmal schauen, ob die Studie von Biehl antiquarisch irgendwo erhältlich
ist (auch für Jungmann ist sie ein Referenzwerk). Dabei geht es mir jedoch um die liturgiegeschichtliche
frage und keineswegs um eine Restauration des HRR. Hier sollte ja klar sein, dass die Eidgenossenschaft
eine andere Position vertritt. Auch wurden ja bereits die Vorfahren jener Dynastie, die auf dem Boden
der Eidgenossenschaft ihren namensgebenden Stammsitz haben, schon sehr früh aus dem Land vertrieben (Schlacht
bei Sempach 1386).
Werde einmal schauen, ob die studie von Biehl, die auch von Jungmann mehrfach als referenz angegeben wird, noch erhältlich ist. Jedoch geht es mir mehr um die liturgiegeschichtliche Frage als um eine Restauration des HRR (WAS JA BEI EINEM . w
@Brandenburgis/Blackbird/Beda man muss hier unterscheiden zwischen der Oration „für den Kaiser“ und der
Nennung des Kaisers im Kanon der Messe Diese war gemäss Jungmann seit dem inkrafttreten des Missale Pius
V. nach dem tridentinum allgemein IN WEGFALL gekommen. „Nur auf dem Wege des Privilegs wurde frühzeitig
in Spanien und 1761 in Österreich die erwähnung des Monarchen im Kanon zugestanden, ein Brauch, der
in Österreich bis 1918 fortbestand.“ An anderen Orten wurde auch gewohnheitsmässig der Landesfürst
im Kanon genannt. 1862 erklärte die ritenkongregation jedoch, dass eine solche nennung nur kraft eines
römischen indultes statthaft sei. Wichtig ist das Fazit von Jungmann, dass im Kanon nur die Nennung katholischer
Fürsten statthaft ist, da die Nennung ja nach Papst und Bischof und vor der Nennung aller Rechtgläubigen
und Förderer des katholischen Glaubens erfolgt, ein nichtkatholischer Herrscher hier in diesem Rahmen
ein Fremdkörper wäre.
@Brandenburgis Danke für die Auskunft! Dachte, Sie beziehen sich auf einen der Aufsätze von Barth in
der „Kirchlichen Umschau“, die dort fast monatlich erscheinen (oft in Fortsetzungen): wegen ihrer Ausgewogenheit
und Fundiertheit (Quellen) sind diese mit grossem Gewinn zu lesen.
@lux intenebris Das mit dem Bartverbot stimmt so nicht. Es gab zwar als Partikularrecht so etwas wie ein
Bartverbot für Weltpriester z.B. in Deutschland, nicht abeer für die weltkirche. Das Verbot betraf aber
nur Weltpriester, nicht aber Ordensgeistliche, da ja in manchen Orden (z.B. Kapuziner) der Bart zumindest
gewohnheitsmässig zum Standard gehörte.
@clarissa colonia Das Problem der Argumentation Schockenhoffs ist, das sollten Sie doch wissen, dass er
-etwas verklausuliert-eben die Argumentation des Lehramtes ablehnt, dass die künstliche Befruchtung als
„intrinsice malum“ als in sich schlechter Akt gesehen wird, und bei solchen Handlungen ist eben eine „Abwägung
von Gütern“ d.h. eine teleologische Argumentation niccht statthaft ist. Ist also das Magisterium Ihrer
Meinung nach auch „ein theologischer Gulliver“?
@Mary Cruz Sie schrieben: Die bayerischen DV-Beratungsstellen erhalten ca. 90 % staatliche Zuschüsse,
die kirchlichen 10 % Vielen dank auf den hinweis auf diesen umstand, der die Perfidie des Staates zeigt.
Der staat (in diesem Fall der CSU-regierte „Freistaaat Bayern“) unterstützt nur die Beratungsstellen,
die die Legitimität der „Fristenlösung“ zumindest de facto zeigen, während andere Beratungsstellen
wie jene der Kirche nur einen symbolischen Unterstützungsbeitrag erhalten. Wäre dem Staat der Schutz
des Lebens wirklich ein Anliegen, würde er ganz anders handeln. Er will damit möglicherweise auch dien
Kirche strafen für den Verzicht auf die Ausstellung der Beratungsscheine.
Es geht hier nicht darum, aus welchem Material das Gefäss, das Jesus beim letzten Abendmahl verwendete, ist sondern darum, dass es nach den liturgischen Vorschriften der Kirche ausdrücklich verboten ist, Wein in Krügen (seien sie aus Glaus, Ton, Metall oder sonst einem Metall) zu konsekrieren und dann erst vor der Kommunion in mehrere Kelche umzugiessen. So soll die Gefahr der Verunehrung durch Vershütten des Kostbaren Blutes Christi verhinddert werden. Um den Wein zur Opferbereitung zum altar zu bringen sind natürlich auch Krüge aus Ton, Glas oder Metall erlaubt.
Ob der „wiedereintritt“ Laudas in die Kirche wirklich zu begrüssen ist, scheint mir doch eher zweifelhaft
zu sein, wenn man seine Vorstellungen über die Kirche liest, die er gemacht hat. Dies ist doch keine
Basis für einen Wiedereintritt, wenn der Zurückkehrende das Glaubensbekenntnis, das er beim Akt der
Wiederaufnahme für gewöhnlich zu leisten hat, nur mit innerlichen Vorbehalten sprechen kann. Hoffe,
der ihn aufnehmende Priester des Opus Dei aus Wien hat hier noch Einiges beewirken können
@Evely van der Meer Die katholischen Studentenverbindungen sind allesamt nichtschlagend. Nach früherem
Kirchenrecht galten sogar Katholiken, die einer schlagenden Studentenverbindung beitraten, als exkommuniziert.
@rheno flavia Erwarte immer noch, dass Sie Ihre Falschaussage korrigieren, es bestünde ein Rechtsanspruch
auf Lösung des Ehebandes bei einer gültig geschlossenen aber nicht vollzogenen sakramentalen Ehe oder
sonst Rechtsquellen oder zumindest auctores anführen, die Ihre Meinung stützen!
@Rheno flavia Bezüglich der Lösung eines Ehebandes auf grund von Nichtvollzug irren Sie! Auf die Auflösung
einer gültig geschlossenen sakramentalen aber nicht vollzogenen Ehe besteht weder nach altem noch nach
neuem Kirchenrecht ein Rechtsanspruch, sondern es handelt sich um einen vom Apostolischen Stuhl gewährten
Gunsterweis, auf den KEIN Anspruch besteht. Wohl aber hat ein Ehegatte (notfalls eben auch gegen den Willen
des anderen) einen Rechtsanspruch darauf, einen solchen Gunsterweis zu erbitten. Ausserdem muss neben
dem Nichtvollzug auch noch ein gerechter Grund für die Gewährung der Gunst gegeben sein sowie die Angemessenheit
der Gunst („opportunitas gratiae“ ) vorhanden sein!
@Juemuc Vielen Dank für den Hinweis auf die Textveränderungen im Lied. Aktuell ist nur noch die erste
Strophe von Mohr (nicht zu verwechseln mit dem Dichter des Textes von „Stille Nacht“)Text, die anderen
Strophen des Liedes in seiner Textgestalt gemäss dem „Gotteslob“ sind Neudichtungen, die die v.a. die
Sicht der Kirche gemäss dem Zweiten Vatikanum (Kirche als „pilgerndes Gottesvolk“ besingen. Hier die
weiteren von Mohr verfassten Strophen des Liedes. 2.)Gar herrlich ist’s bekränzet mit starker Türme
Wehr und oben hoch erglänzet des kreuzes Zeichen hehr. Gott, wir loben Dich, Gott, wir preisen dich!
O lass im Hause Dein uns all geborgen sein! 3.)Wohl tobet um die Mauern der sturm in wilder Wut. Das Haus
wirds überdauern, auf festem Grund es ruht. Gott, wir … 4.)Ob auch der Feind ihm dräue, anstürmt
der Hölle Macht, des Heilands Lieb und Treue auf seinen Zinnen wacht. Gott, wir … 5.) Dem Sohne steht
zur Seite die reinste der Jungfraun um sie drängt sich zum Streite die kriegsschar voll Vertraun. 6.)
Viel Tausend schon vergossen mit heil’ger Lust ihr Blut, die Reihen stehn fest geschlossen in hohem Glaubensmuth.
Gott, wir … 7.)Auf, eilen liebentzündet auch wir zum heilgen Streit! Der Herr, der’s Haus gegründet,
uns ewgen Sieg verleiht. Gott, wir… Interessant, ist, dass gerade die hier diskutierte sechste Strophe
soetwas wie ein Bekenntnislied der Katholiken zur Nazizeit war und das Missfallen des Regimes hervorrief.
@Mighty Counsellor Ein „ganzes Konzil nachlesen“ wie sie sagen geht beim Vatikanum I schneller als Sie
denken. Da die Texte jenes Konzils eben nicht sehr umfangreich sind, was zum einen damit zusammemhängt,
dass alle Konzilien vor dem Vatikanum II sich einer prägnanten Sprache befleissigten und zum Anderen
natürlich daher, dass das Erste Vatikanische Konzil wegen der politischen Lage abgebrochen werden musste
und man die noch anstehenen Themen nicht mehr behandeln konnte.
@Tomas Sie schrieben: Der Papst wenn eine Lehre definiert, liturgische und kirchenrechtliche Reformen
promulgiert und eine Heiligsprechung vornimmt, handelt er in Namen der Kirche und ist unfehlbar. „ Was
die Definition von Lehren ex cathedra und die Heiligsprechung betrifft, ist die Sache natürlich klar.
Belegen sie mir aber bitte Ihre maximalistische Auslegung des Unfehlbarkeitsdogmas als zwingend bezüglich
der „liturgischen und und kirchenrechtlichen Reformen“ ! Und was sollen z.b. „kirchenrechtliche Reformen“,
die von der Unfehlbarkeit gedeckt werden sollen, bedeuten, was „liturgische Reformen“? Wie ist hier zum
Beispiel die sehr umfassende Reform des Breviers durch den Hl. Pius X. (in der Tat nicht einfach eine
Kalender- oder Rubrikenreform“!) oder die Reform der Karwoche durch Pius XII. einzuordnen?
@Tomas: Man muß Gott gehorchen und aus diesem Grund dem Stellvertrerer Christi, d.h. der Papst, der niemals
etwas anordnen kann, was gegen den Willen Gottes gerichtet ist. Dies ist natürlich Unsinn und ich weiss
nicht, wo Sie das herhaben!
@Juemuc Sie schrieben: Natürlich kann der Stand nach der Priesterweihe geändert werden. Durch die Laisierung
wird ein Priester von Rechten und Pflichten des Priesteramtes enthoben und kann durch ein Reskript auch
kirchlich Heiraten. Abgesehen davon ist rechtlich auch eine standesamtliche Heirat durch einen Priester
möglich. Nun: Dies stimmt natürlich. Ich schrieb deshalb ja auch „gewissermassen besiegelt“ und der
Stand kann „prinzipiell nicht mehr geändert werden“. Gemeint ist, dass die Priesterweihe ein Ehehindernis
darstellt. Von diesem kann prinzipiell dispensiert werden, nur tut dies die Kirche in der Regel nur, indem
sie dem Betreffenden die weitere Ausübung des Priesteramtes untersagt. Eine standesamtliche Heirat durch
einen Priester zieht kirchlicherseits als Tatstrafe die Suspension nach sich und der Delinquent kann bei
Widersetzlichkeit auch aus dem Klerikerstand entlassen werden.
@Shalom Selbst wenn der Zölibat nicht verpflichtend wäre, hätte es in diesem Fall nichts geändert.
Der Betreffende war nämlich in einen Orden eingetreten und dort zum Priester geweiht worden (Die information
im Artikel stimmt insofern nicht ganz) Nach einigen Jahren verliess er den Orden und wurde als Priester
in die Diözese aufgenommen. Auch in den von Ihnen angeführten ostkirchen (uniert oder nicht-uniert)
muss man sich ja vor der Weihe entscheiden, ob man heiraten will oder nicht, der Empfang der Weihe besiegelt
dann gewissermassen den Stand (Zölibatär oder verheiratet) und kann nach der Priesterweihe prinzipiell
nicht mehr geändert werden!
@Tomas Dass der Papst den Jurisdiktionsprimat besitzt, ist Dogma. Dass er seine Jurisdiktion (die sich
ja vor Allem in disziplinären Fragen und Personalia äussert) dagegen immer korrekt benützt, ist natürlich
damit nicht impliziert. Davon zu unterscheiden ist seine Unfehlbarkeit in Glaubens- und Sittenfragen,
die er bei ex cathedra-Entscheidungen besitzt.
@Prof Rempremmerding Otto Habsburg-Lothringen, der ein überzeugter und vorbildlicher Katholik (wie sein
seliger Vater aber im Gegensatz zu vielen seiner Vorgänger) und guter Europa-Politiker gewesen sein mag,
ist spätestens seit seiner Verzichtserklärung auch kein „Erzherzog-Kronprinz“. Besatattet wird er in
den Tagen, in denen die Eidgenossenschaft der Schlacht bei Sempach 1386 gedenkt, bei der seine Vorfahren
eine empfindliche Niederlage erlitten haben und der Habsburger Leopold III. von Habsburg fiel!
@Prof Rempremmerding was soll der Papperlapapp vom Kaiser? Hat doch der verblichene Herr Dr. Habsburg-Lothringen
selbst rechtsgültig im jahre 1961 erklärt: Ich, Endegefertigter, erkläre hiermit gemäß § 2 des Gesetzes
vom 3. April 1919, Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich Nr. 209, dass ich auf meine Mitgliedschaft
zum Hause Habsburg-Lothringen und auf alle aus ihr gefolgerten Herrschaftsansprüche ausdrücklich verzichte
und mich als getreuer Staatsbürger der Republik bekenne. Urkund dessen habe ich diese Erklärung eigenhändig
unterschrieben. Pöcking, am 31. Mai 1961. Otto Habsburg-Lothringen
@Juemuc und andere Die Instruktion „Redemptionis Sacramentuim“ von 2004 sieht zwar die Bischofskonferenz
als zuständiges Gremium an. Sie enthält aber den Passus: „Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht,
darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werdem.“ Gemäss diesen Worten kann
der zuständige Bischof meines Erachtens eine solche Gefahr konstatieren und für den Bereich seiner Diözese
(oder notfalls nuir für bestimmte Anlässe/Orte) den Empfang der Hl. Kommunion in die Hand untersagen.
So hat vor einiger Zeit ein italienischer Bischof (ich meine es war Bologna) für einige Wallfahrtskirchen
seiner Diözese die Handkommunion untersagt.
Der EB hat durchaus die Kompetenz die Handkommunion zu verbieten. Da es sich nur um ein Indult handelt und die Mundkommunion der Regelfall ist. Die Handkommunion kann im Übrigen nur dort empfangen werden, wo die zuständige Bischofskonferenz mit Genehmigung der zuständigen römischen Stellen in der Vergangenheit darum gebeten hat.
@Fundi Kontakte zur Bekennenden Kirche seitens der Vorfahren von Altbundesrat Blocher mag es gegeben haben,
jedoch sind seine in der Tat aus Deutschland (genauer Württemberg) in die Eidgenossenschaft immigrierten
Vorfahren schon seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in der Schweiz ansässig.
@kleuznet Sollte es sich bei dem vorherigen Zelebrantten der „alten Messe“ in Altötting wirklich um den
von Ihnen erwöhnten „Pater B.“ gehandelt haben, wäre das natürlich ein Skandal!
@Auctor Si tacuisses, care auctor! Schauen Sie doch bei Sodi-Tonilio, Concordantia et indices Missalis
Romani, Vatikan 2002, der Konkordanz zur aktuellen Ausgabe des Missale Romanum nach unter den Stichworten
„sanctissima“ und „sanctissimae“ (S.1512). dort finden Sie immerhin 5 Stellen aus dem Missale Pauls VI.,
in der die Selige Jungfrau Maria als „sanctissima Virgo“ bezeichnet wird!, z.B. die oratio (Tagesgebet)
vom 21. November „Sanctissimae venerantibus virginis Mariae memoriam…“ Fazit: Es ist zwar nicht die
häufigste Bezeichnung der Gottesmutter, sie als „Allerheiligste“ zu bezeichnen, aber eine in der offiziellen
Liturgie der Kirche durchaus anzutreffende Prädikation. Eine Recherche im Missale Pius V. und anderer
liturgischer Quellen des Altertums und des Mittelalters würde sicher noch manche Ergebnisse zeitigen,
ganz abgesehen von den Schriften der Väter und der Theologen des Mittelalters!
@Sinah Die Formulare für den Wettersegen waren vor der Liturgiereform in den Diözesanrituialien zu finden
und es findet sich in deutschen Sprachraum eine grosse Fülle an Varianten. Im EB Salzburg wurde der gewöhnliche
Wettersegen (am Ende der Hl. Messe) z.B. in der Regel mit dem Allerheiligsten gegeben und in die vier
Himmelsrichtungen mit jeweils verschiedenen Segensworten.
Flurumgang @sinah Sie haben vollkommen recht: Es ist ein Flurumgang wie er vielerorts an Christi Himmelfahrt
stattfindet. Der Ritus dafür findet sich oft in den Diözesanritualien. Oft umfasst er vier Stationen,
bei denen je ein Evangelium gelesen wird und jeweils der Wettersegen mit der Kreuzpartikel gegeben wird.
Auf dem Tisch inmitten der Kerzen wird es sich deshalb wohl auch um eine Kreuzreliquie handeln.
@Tomas Selbstverständlich werden jene, die bisher als Anglikanische Geistliche Dienst taten, bei Aufnahme
in die Katholische Kirche sei es dass diese in das neuerrichtete Personalordinariat oder (so auch schon
früher) als Einzelpersonen in die bestehenden Diözesen eingeglieedert werden, geweiht.
Lehre der Kirche @Lorenz Die Lehre der Kirche hat sich nicht der Welt angepasst, leider aber lehren nicht
alle Theologen und Hirten der Kirche ohne Kompromisse die beständige Lehre der Kirche. @Tomas Der KKK
verurteilt natürlich nicht nur den Ehebruch sondern auch die anderen Formen der Unzucht/Unkeuschheit
und stellt hier die Kontinuität der Lehrverkündigung dar. Selbstverständlich muss ein Katechismus aber
kein Handbuch der Moraltheologie und keine Kasuistik sein. Das waren auch die vorkonziliaren Katechismen
nicht.
@lorenz Eine sehr sophistische Theorie tragen sie da vor! Tatsache ist: Die Kirche hat seit jeher unter
dem 6. Gebot mehr als Ehebruch subsumiert. Ehebruch kann nur vorliegen, wo eine Ehe vorhanden ist, die
gebrochen wird. +„Unzucht“ ist ein viel weiteres Feld und umfasst jeden Verstoss gegen die gottgewollte
Ordnung der Sexualität. +Allerdings kann nach den Worten des Herrn Ehebruch auch in Gedanken geschehen.
@ Abu Sie schrieben „alte logoi-spermatiko-lehre“ Gerade eben nicht: Da die Lehre der Kirchenväter von
den Logoi spermaikoi, deutsch vielleicht am besten wiederzugeben mit „samenkörner der Wahrheit“ sich
nicht auf die antiken Religionen (die man als weitgehend rettungslos verderbt ansah) sondern auf die Philosophie(n)
bezog. Siehe hierzu die Katechese des Heiligen Vaters zum Hl. Justinus Martyr (2007) und den Kommentar
hierzu kath.net/detail.php?id=31672
Logik! @Eisbär Knut Ist eine Sache der Logik! Wer nicht verheiratet ist und mit einem Nichtverheirateten
Unzucht treibt, ist ein Unzuchtssünder aber kein Ehebrecher Wer nicht verheiratet ist, aber mit einem
Verheirateten Unzucht treibt, ist ein Ehebrecher, da er die Ehe des anderen bricht! Mit anderen Worten:
„Ehebruch“ ist eine Teilmenge von „Unzucht“!
@Vogel Nach katholischer Lehre braucht es, um gültig konsekrieren („wandeln“) zu können, notwendigerweise
einen Priester! Die Amtsträger der evangelischen Kirche sind nun keine gültig geweihten Priester, also
gibt es in den evangelischen Gemeinschaften keine Konsekration, also sind „evangelische Hostien“ eben
nur Hostien aber keine konsekrierten Hostien also auch nicht Leib Christi!
@Anaritha Sollte die Verwendung des Wortes „Gnadentod“ ohne und das auch noch ohne „Gänsefüsschen“ (was
das Weglasssen von „“ für verhängnisvolle Folgen haben kann, hat man vor kurzem beim Verschwinden von
der Bühne des „Blenders“ doctor cum fraude gesehen) auf dennoch vorhandene Sympathien mit diesem unmenschlichen
Verbrechen schliessen lassen ?
@Anaritha Sind Sie Rudolfus, wie hier behauptet wurde, und wie die history Ihrer Postings nahelegen könnte
(Verschwinden Rudolfus und zeitgleiches Auftauchen Anarithas? Als Rudolfus hatten sie aber noch deutlicher
als jetzt mit der Euthanasie Behinderter sympathisiert? Sind sie -Identität vorausgesetzt- auf dem Wege
der Bekehrung?
Annaritha=Rudolfus? Ist „Annaritha“ wirklich identisch mit Rudolfus, wie „Nachdenklicher“ behauptet ?
Dann wundert mich wirklich nicht, wie sie (?) Sympathien für die Euthanasie Behinderter äussert und
trotzdem katholik sein will!
@Lycobates Wenn hier theologisch argumentiert wird, so sollte auch sprachlich eine gewisse Präzision
an den Tag gelegt werden. Das Sakrament heissst nicht „Priestertum“ (wohl aber ist die Priesterweihe natürlich
ein Sakrament , sondern „Ordo“ (so auch in den kirchenamtlichen Dokumenten z.B. Tridentinum und in den
traditionellen Dogmatiken), im Deutschen ist hier der Begriff „Weihesakrament“ der übliche und dieses
Sakrament hat drei Stufen: Diakonat (Diakon), Presbyterat (Priester)und Episkopat (Bischof). Die Weihestufen
unter dem Diakonat bis einschliesslich zum Subdiakonat gehören nicht zum Sakrament, sondern sind „Sakramentalien“.
wenn wir das Sakrament „Priestertum“ nennen, kommen so ulkige wortschöpfungen heraus wie gestern von
„Tomas“, der vom Diakon als „unterstem Priester“ schwafelte und sagte: „Die Diakonissen waren keine Priester
und der Diakon ist es.“
@Tomas Sie schrieben: Die Diakonissen waren keine Priester und der Diakon ist es. Dies ist eben der feine
Unterschied. „Diakon“ als („unterster“) „Priester“ – was soll denn der Blödsinn? DAS haben Sie sicher
in keiner Dogmatik gefunden? Meinten Sie, der Diakon sei die unterste Stufe des dreistufigen Weihesakramentes?
@Tomas Sie schreiben: Laien, auch die männlichen, dürfen weder vorlesen noch predigen und erst recht
nicht die Kommunion austeilen. Das galt ja nicht einmal uneingeschränkt für die Missatridentina so,
wie sie es schreiben. Denn: in der „missa cantata“ durfte auch ein Ministrant (z.B. Theologiestudent ohne
Tonsur, d.h. ein Nichtkleriker) die Epistel singen.
@Gregorius Naziezenus Anstatt dass sie hier lächerliche links von einem offensichtlich psychopathischen
Möchtegernpatriarchen posten, der die gesamte Römisch-Katholische Hierarchie exkommuniziert, widerrufen
Sie bitte erst einmal die von ihnen hier offen vertretene Häresie bezüglich des Endgerichtes!
@Ghislieri Sie schrieben: Die Intention wird bei der Einhaltung der Form durch die Kirche ersetzt, wenn
sie denn nicht vorhanden sein sollte. Gegen eine entgegengesetzte Intention hätte man ja sonst keine
Chance. in keineswegs ein Sedisvakantist oder dergleichen aber so einfach ist die Sache denn doch nicht.
Was Sie meinen, ist vielleicht die Sache mit der Jurisdiktion. Hier gilt -innerhalb gewisser Grenzen-
„Supplet ecclesia“ – das heisst die Kirche ersetzt die für die Gültigkeit mancher Sakramente notwendige
Iurisdiktion (z.B. beim Beichtsakrament). Sehr instruktiv die Studie „wann werden Sakramente gültig gespendet“
(Aschaffenburg 1980) des emeritierten Bamberger Dogmatikers Johannes Stöhr, der unabhängig eines „traditionalistischen“
oder „sedisvakantistischen“ Kontextes diese Frage vor Allem im Bezug auf die Intention des Sakramentes
(so auch der Untertitel der Studie „Zur Frage der erforderlichen Intention des Sakramentenspenders) diese
Frage untersucht (wahrscheinlich vergriffen und nur noch antiquarisch oder in Bibliotheken erhältlich).
@Gregorius Nazianzenus Sie wissen aber, dass die Katholische Kirche anders lehrt. Bereits beim persönlichen
Gericht, das in der Todesstunde stattfindet, entscheidet sich das endgültige Heil oder Unheil des Einzelnen
definitiv. Siehe die Dogmatische Bulle „Benedictus Deus“ von Papst Benedikt XII. (1336). „Nach der allgemeinen
Anordnung Gottes steigen die Seelen derer, die in einer persönlichen schwere Sünde sterben, alsbald
nach dem Tode in die Hölle hinab.“ während die ganz reinen seelen alsbald nach dem Tode bzw. nach ihrer
Läuterung schon vor der Auferstehung des Leibes und dem allgemeinem Gericht, der unmittelbaren Anschauung
der göttlichen Wesenheit teilhaftig werden. Zwar gibt es den Reinigungsort (Fegefeuer), aber die dort
weilenden Seelen sind sich ja ihrer Erlösung gewiss, wenngleich sie noch der Läuterung unterworfen sind.
Da wir jedoch über niemand wissen (höchstwahrscheinlich ist es bei Judas der Fall), dass er verdammt
ist, macht natürlich auch bei jenen, von denen zu befürchten ist, dass sie nicht im Stande der Gnade
vor ihren Richter getreten sind, das Gebet und Opfer für ihre Seelen Sinn.
@auctor Der im Artikel behauptete Vorfall mit der Sekretärin liegt ja scheinbar erst wenige Wochen zurück
und ist vielleicht erst neulich der Redaktion bekannt geworden. So kann es ja ohne weiteres noch als Nachricht
durchgehen!
@auctor @auctor Wieso „gut“? Wenn die Vorwürfe des Artikels stimmen und das genannte MdB in Puncto Abtreibung
und PID nicht den Vorgaben des Magisteriums entsprechend abgestimmt haben sollte und darüber hinaus es
mit der ehelichen Treue nicht so genau nimmt, weiss ich nicht, warum man ihn „gut“ nennen soll? Sind der
CDU im Übrigen die Arbeitnehmer vollständig weggelaufen, dass man einen Juristen zum Bundesvorsitzenden
des Arbeitnehmerflügels „CDA“ wählen muss?
@Konrad Nun, es wird berichtet, dass Kardinal Wyszynski das 1968 erschienene Buch Ratzingers „Einführung
in das Christentum“ für so aufrührerisch hielt, dass er es in seiner Diözese verboten hätte.
@Cappodocius Wie der Wortlaut der sogenannten „Unzuchtsklausel“ aufzufassen ist, ist der Erklärungsvollmacht
der Kirche unterstellt. Dass Ehebruch ein Grund für eine Trennung ist („von Tisch und Bett“ wie es im
kanonischen Recht heisst) ist natürlich anerkannt. Und nicht wenige Väter der Kirche verstanden die
Unzuchtsklausel in dem Sinne, dass es im Falle der Unzucht erlaubt ist, den Ehepartner zu entlassen, aber
nicht eine neue Ehe einzugehen, weder für den Schuldigen noch für den unschuldigen Teil. Auch der angesehene
zeitgenössische Exeget Gnilka neigt in seinem Matthäuskommentar dieser These zu! Pius XI. erklärt in
seiner Enzyklika Casti Connubii(1930)unter Aufnahme des Wortlautes des Tridentinums: „Wenn aber die Kirche
nicht irrte noch irrt, eenn sie dies lehrte und lehrt, und es deshalb ganz sicher ist, dass die Ehe nicht
einmal wegen Ehebruchs aufgelöst werden kann, so ist es offensichtlich, dasss die übrigen um so viel
schwächeren Scheidungsgründe, die man anzuführen pflegt, noch viel weniger gelten und für vollkommen
nichtig zu erachten sind“
@Cappadocius Über die Auslegung der sogenannten „Unzuchtsklausel“ in der Bergpredigt haben sich schon
viele Exegeten (angefangen bei den Vätern der Kirche) den Kopf zerbrochen, auf jeden Fall ist die von
Ihnen vorgelegte Interpretation, dass es sich hier um eine Ausnahme handelt, nicht die einzig mögliche.
Das Lehramt hat sich für eine andere Auslegung entschieden (Tridentinum), daran hat man sich als Katholik
zu halten!
@Cappadocius Bitte akzeptieren Sie, dass das Magisterium Katholischen Kirche (im einklang mit der Auslegung
nicht weniger Väter des Westens und Ostens)die von Ihnen angeführte Stelle aus der Bergpredigt Jesu
anders verstehen. Informieren Sie sich dazu in einer soliden Dogmatik. Siehe den Canon des Tridentinums,
der verbindlich erklärt: „Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie lehrte und lehrt, gemäss der Lehre des
Evangeliums und des Apostels könne das Band der Ehe wegen Ehebruchs eines der beiden Gatten nicht aufgelöst
werden, und keiner von beiden, nicht einmal der Unschuldige, der keinen Anlass zum Ehebruch gegeben hat,
könne, solange der andere Gatte lebt, eine andere Ehe schliessen, und derjenige, der eine Ehebrecherin
entlässt und eine andere heiratet, und diejenige, die einen Ehebrecher entlässt und einen anderen heiratet,
begingen Ehebruch, der sei mit dem Anathem belegt.“ (DH 1807) Wohl möglich ist natürlich (nicht nur
bei Ehebruch sondern nach den Worten des Tridentinums aus vielerlei Gründen („ob multas causas“ DH 1808)
eine zeitweise oder dauerhafte „Trennung von Tisch und Bett“. Auf keinen Fall jedoch eine Wiederheirat!
@Mighty Counsellor Ja und gar zu lange soll sich kein Nuntius an der blühenden Kirche Schweiz erfreuen
können, da schon andere warten. Deshalb scheint es in der letzten Zeit üblich geworden zu sein, die
Nuntiatur in Bern jeweils an Diplomaten zu übertragen, die kurz vor der Pensionierung stehen.
@M.C. Sie schrieben zu Bischof Büchels aussagen zur Frauenordination: Im Übrigen ist der Bischof auch
legitimiert zu solchen Aussagen (wobei ich der Meinung bin, dass sie nicht unbedingt nötig wären – aber
ich bin ja nicht der Bischof). Erläutern sie mir doch bitte etwas Genauer, wieso ein Bischof (der ja
vor seinem Amtsantritt Glaubensbekenntnis und Treueeid gegenüber dem Vertreter des Hl. Stuhles ablegen
musste) dazu letitimiert sein soll, eine Entscheidung, die als „unfehlbare Erklärung des ordentlichen
Lehramtesa“ gilt, in Frage zu stellen, ohne seinen Versprechen untreu zu werden?
@Mimi Vom neuen Rektor H.H. Nikolaus Mayer sind liturgisch sicher keine Exzesse zu erwarten, eher eine
Feier des Novus Ordo ganz im Geiste der Tradition („Hermeneutik der Kontinuität“)!
@semperubique Vielen Dank für den link zur Erklärung der Römischen Ordensleitung! Fazit: Dem betrefenden
Pater ist die Ausübung jeder pastoralen Tätigkeit verboten, der zuständige Provinzial, der das Verhalten
des Paters gedeckt bzw. relativiert hat, wurde seines Amtes erhoben!
@Verbindungsstelle in meinen Äusserungen werden Sie kaum Hass gegen Homosexuelle finden! (Dass es in
den Lesermeinungen hier solche gibt, ist evident und zu bedauern!)
@Kobold Wissen Sie selber nicht mehr, was Sie geschrieben haben? Sie schrieben: Das gilt ja selbst für
den Papst, Unfehlbarkeit ex cathedra und nur in Glaubensfragen (Homosexualität ist eine Moral- und KEINE
Glaubensfrage) Darauf machte ich sie darauf aufmerksam, dass die unfehlbarkeit des Papstes sich gemäss
Wortlaut des Dogmas auf Glaubens- UND SITTENFRAGEN bezieht! Anstatt Ihren Fehler einzugestehen, schreiben
Sie dann: @sacerdos helveticus … es ging um die Unfehlbarkeit von Menschen, nicht um die der Kirche.
Jeder unbefangene Leser interpretiert Ihren Satz doch so, dass die Unfehlbarkeit des Papstes sich nur
auf Fragen des Glaubens und nicht der Moral beziehe! Da helfen auch keine Winkelzüge! Geben Sie doch
zu, dass Sie entweder das Unfehlbarkeitsdogma der Kirche nicht anerkennen oder dass Sie sich eindeutig
falsch ausgedrückt haben!
@Kobold Die Kirche lehrt aber in verbindlicher Weise (in Auslegung des 6. Gebotes), dass die Ausübung
der Sexualität exklusiv innerhalb der Ehe der göttlichen ordnung entspricht. Damit ist über die moralische
Wertung der Homosexualität und vieler anderer Verirrungen eigentlich alles Nötige gesagt! Wer um dieses
Ziel weiss und den Geboten entsprechend leben will, der mag zwar vor Versuchungen nicht gefeit sein, aber
er kennt den Weg (und als Katholik auch die Gnadenmittel, die ihm auf diesem Weg als Hilfe zur Verfügung
stehen)! Anders verhält es sich jedoch mit Personen, die (wie Berger) die Sünde nicht mehr als Sünde
betrachten, und sich gewissermassen darin gefallen, gegen die Göttliche Ordnung zu handeln (Etwa im Sinne
des bekannten Diktums von Wowereit). Hier muss die Kirche klar Stellung beziehen und solche Personen aus
dem kirchlichen Dienst entfernen, da sie die kirchliche Sendung verdunkeln und Menschen in die Irre führen!
@Kobold Sie schrieben über die Unfehlbarkeit der Kirche und des Papstes: Das gilt ja selbst für den
Papst, Unfehlbarkeit ex cathedra und nur in Glaubensfragen (Homosexualität ist eine Moral- und KEINE
Glaubensfrage) Das stimmt in mindestens zweifacher Hinsicht nicht: Es gibt auch viele Lehren der Kirche,
die als unfehlbar zu gelten haben, aber weder von einem konzil noch von einem Papst jemals feierlich dogmatisiert
wurden. Siehe auch die erklärung von papst johannes Paul II. über den Ausschluss der Frau vom Priestertum.
Hier handdelt es sich um eine unfehlbare Lehre des ordentlichen Lehramtes. Die Unfehlbarkeit betrifft
keineswegs nur Glaubensfragen, sondern selbstverständlich auch sittenfragen (Unfehlbarkeit „in rebus
fidei et morum“). So z.B. Ott „Gegenstand der unfehlbarkeit sind Glaubens- und Sitttenlehren, vor allem
geoffenbarte, aber auch nichtgeoffenbarte, die mit der Offenbarungslehre in einem inneren Zusammenhang
stehen“.
Würmli Der Name „Würmli“ (hier wahrscheinlich ein Pseudonym) existiert in der Schweiz durchaus, ja es
gibt im Kanton Zürich sogar eine Laientheologin, die sich „Gemeindeleiterin“ nennt und Würmli heisst
(wenngleich nicht Heidi ). Nur ist davon auszugehen, dass diese Laientheologin genau die entgegengesetzten
Meinungen vertritt wie die Artikelschreiberin.
@Wickerl Habe hier das Buch von Ebers gerade nicht zur Hand! Spätestens seit 1930 durch ein Dekret Pius’
XI.kommt die Anrede „Exzellenz“ aber unterschiedslos allen Bischöfen zu.
@juemuc Sie schrieben unter viel Verwendung lateinischer Termini technici über den Papst und sein Hirtenamt:
„…ist es ihm möglich Dogmen und lehramtliche Anweisungen zu promulgieren, die auch Dogmen und Anweisungen
von Vorgängern zwar nicht tilgen, aber außer Kraft setzen können.“ Das ist in Betreff auf die Dogmen
natürlich falsch oder können Sie ein Beispiel für ein Dogma nennen, das von einem späteren Papst „ausser
Kraft gesetzt worden ist“?
@Brandenburgis Nahm bisher an, dass Lauth zumindest früher die Position von Thuc vertrat, nach der die
Weihen Lefebvres ungültig oder zumindest in ihrer Gültigkeit zweifelhaft seien. Zumindest von einem
Teil der Münchner Sedisvakantisten (es hat dort irgendwann scheinbar eine Spaltung gegeben zwischen Lauth
und seinem Wissenschaftlichen Schüler Heller) wird die Forderung verteten, dass z.B. Lefebvre-Priester,
die sich dem Sedisvakantismus anschliessen, „nachzuweihen“ seien.
@Brandenburgis Zu Prof. Lauth Allerdings hat sich Lauth nach mir vorliegenden Informationen vor seinem
Lebensende vom Sedisvakantismus abgewandt und nicht nur von einem Priester der Priestewrbruderschaft St.
Pius X. die Sterbesakramente empfangen sondern dem Vernehmen nach auch sehr positiv über Papst Benedikt
XVI. gesprochen.
@Tomas Sie müssen da etwas verwechselt haben! Dass es bei den „Orthodoxen“ Frauen als „Priester“ oder
gar „Bischöfe“ geweiht werden, habe ich bisher noch nicht gehört.
@Branddenburgis Vielen Dank für die Klarstellung. Weil man die römischen Titelkirchen der Kardinäle
auch als „titulus“ bezeichnet, hatte ich an eine solche gedacht und nicht an die Passionsreliquie!
Bistum handelt! Der Gerechtigkeit halber ist hinzuzufügen, dass das zuständige Bistum Sitten scheinbar
-nachdem man durch H.H. Martone, den Zelebranten des Vorjahhres, auf die Missstände aufmerksam gemacht
wurde-, die Forderung dieses priesters, die Motorradsegnung nur mit einem Wortgottesdienst zu verbinden
und auf die Feier der Hl. Messe zu verzichten, unterstützt und der Generalvikar nach einem Pressebericht
auch die anderen Priester der Diözese angewiesen hat, bei Anfrage durch den Motorradclub keine Messe
zu übernehmen: Somit soll dann wohl verhindert werden, dass die Priester gegeneinander ausgespielt werden.
Also hat sich die Diözese eben nicht damit abgefunden und will-wie es scheint- den Missbrauch nicht länger
dulden.
@kammerjäger In Ihrer Verblendung scheinen Sie die Fähigkeit zu lesen eingebüsst zu haben: Der als
Zelebrant vorgesehene Priester ist Mitglied der Priesterbruderschaft St. Petrus und betreut in Venedig
mit Erlaubnis des zuständigen Diözesanbischofs die Gemeinde der Gläubigen, die sich der „Ausserordentlichen
Form des Römischen Ritus“ verbunden fühlen und unterliegt bezüglich der Ausübung seiner priesterlichen
Vollmachten nun keinerlei Beschränkungen. Warum dieser und nicht der Jubilar der Zelebrant sein sollte,
weiss ich jedoch auch nicht. Vielleicht -aber das ist nur eine Mutmassung- traute er sich die Zelebration
nicht mehr zu sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil er vielleicht die Zelebration „Alten Messe“
nicht mehr beherrschte.
Abwarten! Warten wir ab, wie sich die Sache entwickelt und hoffen wir, dass die kirchlichen Behörden
ohne falsche Rücksichten die Sache klären! Entweder handelt es sich hier um eine Schutzbehauptung Pfr.
Gombitas oder er hat trotz Anwendung nicht akzeptzabler Mittel immerhin das Gute bewirkt, dass ein sodomitischer
Priester und ein gleich veranlagter Student, der dabei war, sich in den Klerus einzuschleichen, aufgeflogen
sind. Hoffen wir, dass hier die zuständigen Behörden die notwendigen Massnahmen ergreifen (ob wie im
Fall des Tiroler Pfarrers seitens der Salzburger erzdiözese angekündigt ein „ernstes Gespräch“ mit
dem Generalvikar ausreicht, scheint mir jedoch zweifelhaft!)
@Rudolfus Dass es sich bei der Erklärung über den Ausschluss der frau vom Weihepriestertum um ein Dogma
handeln soll, kann ich leider nicht sehen. Sie unterscheiden hier nicht zwischen ordentlichem und ausserordentlichem
Lehramt. Bei jener Erklärung handelt es sich um eine irreformable Erklärung des Ordentlichen Lehramtes
und nicht um eine Dogmatisierung. Habe bisher auch nie in der Fachliteratur die These, dass es sich hier
um eine Dogmatisierung handle, vertreten gesehen.
@Gotthard Zumindest hat die Glaubenskongregation zu jener Erklärung Johannes Pauls II. zur Frauenordination
mit Approbation durch en Hl. Vater erklärt, dass es sich hier um eine irreformable Erklärung des Ordentlichen
Lehramtes handelt, die „Unfehlbar“sei (das Wort wird ausdrücklich gebraucht)! Bezüglich der Weihe von
Frauen zum Sakramentalen Diakonat (etwas Anderes wäre die „Weihe“ zu Diakoninnen im Sinne jenes Amtes
in der Alten Kirche, das prinzipiell reaktiviert werden könnte, aber nicht zum sakramentalen Ordo gehörte)
sind namhafte Dogmatiker der Ansicht, dass eine solche Weihe wegen der Einhheit des Weihesakramentes a
priori ungültig wäre!
Liebe „Kleine kirchenmaus“ Ihr Einwurf ist vällig berechtigt und sollte in Form einer Gewissenserforschung
jeder sich immer wieder zueigenmachen. Alleerdings darf der Verweis auf das Liebesgebot des Herrn dann
auch wieder nicht dazu dienen, sich davon zu dispensieren, der Wahrheit zum Durchbruch verhelfen zu wollen.
Wahrheit und liebe sind keine Widersprüche sondern müssen Hand in Hand gehen. So kann z.B. auch die
Anwendung kirchlicher Strafmassnahmen in wichtigen Fällen ein Dienst der Liebe sein.
Guter Wechsel! Nach mir vorliegenden Informationen ist H.H. Pfr Maier der Hl. Messe in der ausserordentlichen
Form des Römischen Ritus wohlgesonnen und hat in seinen Pfarreien (Vorwiegend oder überhaupt) auch die
Zelebration in gemeinsamer Gebetsrichtung mit dem Volk gepflegt, auch hat er in seinen Pfarreien mit grossem
Aufwand wertvolle paramente und sakrale Gegenstände wiederherstellen lassen und wieder in Dienst genommen
!
@Tomás Andreas von Rinn ist nie als Heiliger (sanctus) verehrt worden, sondern nur als Seliger (beatus) .
Als solcher steht ihm nur ein regional begrenzter Kult zu. Die für die Heiligsprechung (Kanonisation)
nach überwiegend herrschender Lehre anzunehmende Unfehlbarkeit liegt bei der Seligsprechung bzw. der
Gestattung des Kultes eines Seligen nicht vor. Der von Ihnen erwähnte Kaplan Melzer mag zwar Sympathien
für EB Lefebvre und seine Gründung haben, ist jedoch kein Mitglied der Priesterbruderschaft St. Pius
X.
@auctor Da Sie nach eigenen Aussagen selbst kein Priester sind, kann es wohl nicht das Beichtsiegel sein,
von dem Sie hier sprechen. Sollten Sie dagegen das „Päpstliche Siegel“ meinen, so hätten Sie -wie mir
die Durchsicht Ihrer Postings zeigt- es meines Erachtens auch durch Ihre Andeutungen bereits gebrochen.
@Antipacelli Es wäre sicher besser gewesen, man hätte sich auch bei der korrigierten italienischen Fassung
näher am deutschen Original gehalten, wo ja von „Methode(n)“ gar nicht die Rede ist. Bleibe aber dabei:
Im Zusammenhang mit der folgenden Frage 421 ist meines Erachtens die Lehre der Kirche bezüglich der Methoden
dargelegt. Man könnte allenfalls bemängeln, dass auch dort nicht erwähnt ist, dass auch die Anwendung
der erlaubten Methoden nicht generell sonddern nur bei Vorliegen gerechter Gründe statthaft ist.
@Auctor Wichtigtuer und Denunziant! Durch Ihre Andeutungen in anderen Postings bezüglich Bischof Mixa
sonnen Sie sich in Ihren vermeintlichen oder tatsächlichen Insiderkenntnissen und verleumden durch Ihre
Andeutungen, für die Sie jedoch keine Belege vorbringen!
@Antipacelli Welche Methoden der Empfägnisregelung erlaubt sind und welche nicht wird ja ganz klar und
recht ausführlich in der folgenden Frage 421 erklärt. Die hier diskutierte Frage 420 ist gewissermassen
die Einstiegsfrage zum Kapitel und hier zur Diskussion steht die inadäquate Übersetzung von „empfängnisregelung
betreiben“ mit „auf empfängnisverhütende Methoden zurückgreifen“. Ob das, was die Kirche gemäss den
Grundsätzen in Casti Connubiiund Humanae Vitaezulässt, EINE Methode oder mehrere Methoden sind, ist
eine andere Frage.
@theologos Auch in den Kommentarten auf einer anderen Internet-seite wurde auf diesen Umstand d.h. die
plötzliche Abberufung des Betreffenden von seiner Stelle in einem Konvikt hingewieesen. Wissen Sie etwas
Genaueres?
@Konsequent katholisch Das problem liegt darin, dass „Empfängsregelung“ im Italienischen mit „Empfängnisverhütende
Methoden“ übersetzt ist, was nicht korrekt ist. Meines Erachtens geht aber aus der folgenden Frage 421
ganz klar hervor, dass natürlich nicht alle Methoden erlaubt sind.
@Domenico Tuttisanti Gemäss Can 1336 und 1337 des CIC (Kirchengesetzbuch) gibt es durchaus die Strafe
des Aufenthaltsverbotes oder Aufenthaltsgebotes, d.h. entweder darf der Betreffende den Ort nicht verlassen
oder muss sich an einem bestimmten Ort aufhalten. Es handelt sich hierbei um eine Strafe, die gegenüber
Klerikern und Ordensleuten verhängt werden kann.
@Konsequent katholisch Wie auf anderen Seiten berichtet wird, findet sich der Übersetzungsfehler in der
Frage 420’, die gewissermassen die Einleitungsfrage zu dieser Thematik ist. Bei der folgenden Frage 421
wird sehr ausführlich behandelt, welche Methoden erlaubt sind und welche nicht und dies natürlich gemäss
Lehre der Kirche
@ Abu Lieber Abu! Auch ich habe seinerzeit die Ereignisse um Bischof Mixa sehr aufmerksam verfolgt. Dass
er Opfer von intrigen geworden ist, scheint mir völlig klar. Der Vorwurf eines „recht grosszügigen“
Umgangs mit zweckgebundenen Stiftungsgeldern der Schrobenhausener Waisenhausstiftung liess sich jedoch
meines Erachtens nicht entkräften. Wenn auch eine Strafbarkeit nicht (oder wegen Verjährung icht mehr)
gegeben ist und die Stiftungsaufsicht und andere Personen hier eine Mitverantwortung tragen, so handelt
es sich meines Erachtens nicht um ein „Kavaliersdelikt“: Im Umgang mit Stiftungsgeldern und anderen anvertrauten
Geldern ist von kirchlichen Amtsträgern zu Recht absolute Korrektheit zu fordern! Und auch Sie müssen
zugeben, dass der eingesetzte Anwalt den Bischof „fast vollständig“ entlastete! Also: „Fast“ aber nicht
ganz!
@Stern77 Ihr Verweis auf den Artikel im „Bündner Monatsblatt“ zeigt: Es handelt sich bei der „Hesenverfolgung“
um ein allgemeines Phänomen der frühen Neuzeit. Etliche der dort angegebenen Fälle z.B. im Tal Bergell
(von Ihnen „Bergfell“ genbannt“ und aus dem Prättigau waren damals schon lange reformierten Glaubens!
Es handelt sich um ein Phänomen, dass unabbhängig von der Konfession grassierte.
@Jörg Guttenberger Vielen Dank für ihre Stellungnahme zu meiner Meinungsäusserung. Gebe zu, dass die
Rede von einem gerechtfertigten Rücktritt angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe bezüglich unzweckmässiger
Verwendung der Stiftungsgelder wohl übertrieben war. Es ist mir aber ein wichtiges Anliegen, dass ich
die erhobenen Vorwürfe (so sie denn stimmen) auch wenn sie strafrechtlich nicht respektive nicht mehr
relevant sind, für kein „Kavaliersdelikt“ halte. Eine „Umleitung“ von Stiftungsgeldern ist unstatthaftt,
der Stiftungszweck ist immer striktest einzuhalten. In der Pfarrrei darf ich z.B. mit für Dritt-Welt-Projekte
erhalktenen Geldern keinen Orgelfonds aufbauen, darf aber auch umgekehrt z.B. kein für die Kirchenrenovation
gegebenes Geld für die Caritas der Pfarrei verwenden (Es gibt jedoch scheinbar auch Stiftungen, die aus
den Überschüssen Dinge ausserhalb des eigentlichen Stiftungszweckes unterstützen dürfen, doch wird
dies in den Stiftungsurkunden enthalten sein müssen oder es bedarf z.B. im Falle einer kirchlichen Stiftung
der Genehmigung durch den die Aufsicht habenden Diözesenbischof). Der Eindruck einer schludrigen Verwaltung
von Stiftungsgeldern bleibt meines Erachtens und so wurde dem anssehen der Kirche durchaus Schadden zugefügt.
hat
@Guttenberger Sie schrieben. Es ist völlig klar, daß Bischof Mixa keine Gelder veruntreut hat, er hat
lediglich Stiftungsgelder für die Pfarre benutzt, was er natürlich nicht durfte, aber es war keine Zweckentfremdung
zu privatem Nutzen. Dieser gelinde gesagt „grosszügige Umgang“ mit Stiftungsgeldern für einen anderen
als den vorgesehenen Zweck hat alleine nach meiner Meinung einen solchen Schaden an Glaubwürdigkeit versursacht,
dass ein freiwilliger Rücktritt angemeesen gewesen wäre unabhängig von einer Strafbarkeit des Verhaltens
(wobei hier ja auch die Verjährung eine Rolle spielt) und der Mitverantwortung von Stiftungsaufsicht
und Wirtschaftsprüfern. Man mag mich für rigoros halten: Im Umgang mit anvertrautem Geld ist absolute
Korrektheit vonnöten, alles andere geht einfach nicht. Sie schrieben weiterhin: Daß die Zweckentfremdung
nicht früher herausgekommen ist, ist dem Stiftungsrat und den Wirtschaftsprüfern alleine anzulasten.
Interessant ist die Frage, wieso die Dinge gerade jetzt das Licht der Öffentlichkeit erblickten. Das
mag zwar interessant sein, ändert aber nichts an meiner oben dargelegten Meinung.
@Capadocius und zeitundewigkeit Natürlich dürfen wir Gott mit „Du“ anreden. es ist aber dennoch interessant,
dass in nicht wenigen Sprachen, beim offiziellen Gebet der Kirche vor Allem im Bereich der Liturgie die
Höflichkeitsform für die Gottesanrede üblich ist bzw. bis vor nicht langer Zeit war . Z.B. englisch:
Our Father who art in heaven… Französisch:Notre Pere, qui etes aux cieux. Que votre nom soit sanctifie…
Das portugiesische Messbuch aus den 80er Jahren hat in allen Gebeten den Plural der Höflichkeitsform.
@Blackmore Man beugt sich „über die Empfehlungen“ wenn man sie genauer anschaut und studiert. In der
Schweiz z.b. ist die Redewendung „über die Büchergehen“ üblich, für „eine Sache genauer studieren“.
Ob man sich nach dem „Beugen über die Empfehlungen“ den Empfehlungen auch beugt ,das heisst ihnen folgt
ist damit noch gar nicht gesagt.
@Vogel Nur interessant, dass andere Weltsprachen scheinbar keine grösseren Probleme haben, zwischen der
verheirateten und der unverheirateten Frau zu unterscheiden, (wenngleich sich auch dort eine Einebnung
wohl zumehmend verbreitet) : Miss-Mrs./Signorina-Signorita/mademoiselle-madame ähnlich portugiesisch
und spanisch.
@Blackmore Über die dem früheren Augsburger Bischof viorgeworfenen Vergehen wird es wohl nie letzte
Klarheit geben (Auch ich hielt damals seinen Rücktritt für im Grunde angemessen). Dass Sie Bischof Mixa
„nicht als Bischof bezeichnen“ ist eine Impertinenz, letztlich aber dennoch irrelevant. Er ist emeritierter
Bischof von Augsburg und unterliegt in der Ausübung seines priesterlichen und bischöflichen Dienstes
keinen spezifischen Einschränkungen (ob die ihm nahegelegte „Busszeit“ abgelaufen ist oder nicht, kann
allenfalls der Apostolische Stuhl entscheiden!) Auf jeden Fall ist davon auszugehen, dass seine Niederlassung
im Territorium der Eichstätter Diözese mit Gutheissung des betreffenden Ortsordinarius geschehen ist
und von Einschränkungen für seine Tätigkeit verlauteete bisher nichts, sodass für ihn wohl das Allgemeine
Kirchenrecht gilt.
Bischof greift durch: Pfarrer soll demissionieren Heute verkündet das Bistum Basel nach dem Gespräch
des Pfarrers mit dem Basler Bischof: Bischof fordert Pfarrer zur Demission auf, um einem Amtsenthebungsdverfahren
zu entgehen. Die Diözesanleitung spricht von schwerwiegenden Vorwürfen: Nnebst dem Bruch des Zölibatsversprechens
wird dem betreffenden Pfarrer Missbrauch seiner Stellung als Seelsorger und Vorgesetzter vorgeworfen.
Hier die Erklärung im Wortlaut: Bischof Felix Gmür hat den Pfarrer von Kappel SO im persönlichen Gespräch
zur Demission aufgefordert. Er erwartet, dass diese bis zum 14. April 2011 vorliegt. In einer Aussprache
am 22. Februar 2011 war dies Pfarrer O. bereits von Vertretern des Bischofs nahe gelegt worden. Der Bischof
hofft, dass die Demission eintrifft, damit er nicht ein Amtsenthebungsverfahren durchführen muss. Schwerwiegende
Gründe veranlassen den Bischof zu dieser Aufforderung. Pfarrer O. hatte ein sexuelles Verhältnis zu
einer ihm unterstellten Pfarreimitarbeiterin unterhalten. Damit hat er seine Position als Vorgesetzter
und Seelsorger ausgenutzt und die Zölibatsregel verletzt. Ausserdem hat er bei seiner Wahl und Ernennung
zum Pfarrer von Kappel das intime Verhältnis zu seiner Mitarbeiterin verschwiegen. Pfarrer O. nimmt auf
eigenen Wunsch bis 14. April 2011 eine Auszeit. Dem Bischof ist bewusst, dass die Gläubigen der Pfarrei
Kappel eine schwierige Zeit erleben. Die Regelung der zukünftigen seelsorgerlichen Betreuung der Pfarrei
wird von ihm und seinen Mitarbeitenden prioritär behandelt.
@Gotthard Streng genommen haben Sie zwar recht: Ein Bischof kann prinzipiell niemanden in eine andere
Diözese versetzen. Ein Wechsel in eine andere Diözese kann nur im Einvernehmen mit dem Betreffenden
und natürlich dem Bischof der Diözese, die ihn aufnehmen soll, geschehen. Beim „Militärbistum“ in Deutschland
ist die Situation jedoch so, dass es sich um keine Diözese im eigentlichen Sinnn sondern um einen „Jurisdiktionsbereich“
handelt. Der Militärbischof in Deutschland verfügt auch nicht wie Bischöfe anderer Diözesen über
einen „eigenen Klerus“ d.h. man wird nicht zum Priester in der „Militärdiözese“ geweiht und wird scheinbar
auch nicht in die „Militärdiözese“ inkardiniert. Die Geistlichen, die beim Militär Dienst tun, tun
dies in der Regel nur für einige Jahre und werden dazu von ihrem zuständigen Ortsbischof (oder gegebenenfalls
Ordensoberen) für die Militärseelsorge freigestellt und kehren nach Ablauf der Dienstzeit in der Regel
in ihre Heimatdiözese zurück.
Durchsichtiges Manöver Natürlich weiss man, warum der Pfarrer an diee Öffentlichkeit gegangen ist:
Es handelt sich um die berühmte „Flucht nach vorn“. Er wusste natürlich, dass die Frau den Kirchenvorstand
informiert hatte und wohl auch, dass das Bischöfliche Ordinariat eingeschaltet wurde. Durch den Gang
in die Offentlichkeit versucht er, die Herrschaft über die öffentliche Meinung zu behalten, indem er
die Angelegenheit aus siner Sicht darstellt: er ist das arme einsame opfer, die Frau die böse Verführerin.
Einen Tag später meldet sich in der gleichen Zeitung auch die Frau zu Worte und stellt die Sache aus
ihrer Sicht dar. Hier der Link: www.blick.ch/…charme-bolzen-169652 Klar ist: Als Aussenstehende können
wir die Angelegenheit nicht letztendlicch beurteilen, müssen dies aber auch nicht. Meines Erachtens sollte
man dem betreffenden Pfarrer durrchaus eine zweite Chance geben aber nicht in der gleichen Pfarrei: Ein
Stellenwechsel sollte vom Bischöflichen Ordinariat verfügt werden!
@ Ghislieri Das -wie ich vermute- von Ihnen konstruierte Beispiel mit dem Organisten ist meines Erachtens
nicht zutreffend. Der Organist übt ja einen kirchlichen Dienst aus (und zwar mehr als z.B. die Putzfrau
in einem kirchlichen Kindergarten), ja einen liturgischen Dienst. Er hat also auch in seinem Privatleben
sich nach kirchlichen Grundsätzen zu richten (steht auch -zumindest in D- normalerweise so in Arbeitsverträgen).
Sollte -wie von Ihnen beschrieben- der Organist in eklatanter Weise dem zuwiderhandeln, wäre er -trotz
bester musikalischer Qualifikationen- meines Erachtens nicht mehr tragbar. Die Verantwortung dafür liese
sich auch nicht auf den Pfarrer und den Kirchenvorstand reduzieren sondern es sollte jeder, der sichere
Kenntnis (also mehr als Grüchte und „Hörensagen“) besitzt, sich dafür (bei den zuständigen Stellen)
einsetzen, dass entsprechende Schritte eingeleitet werden. Solche Schritte wären meines Erachtens auch
dann notwendig, wenn vorausgesetzt werden müsste, dass der Nachfolger des Betreffenden z.B. geringere
Fähigkeiten besitzt, da Glaubwürdigkeit hier wichtiger ist.
Bedingung oder nicht? @Gallowglas Sie schrieben: Fakt ist, es gab „Schmerzensgeld“ für die Familie unter
der Bedingung, daß sie das ganze nicht an die Öffentlichkeit bringen … Nun, das ist ja nun die Frage,
ob das Schmerzensgeld (das scheinbar in erster Linie oder sogar ausschliessslich) in der Übernahme von
Therapiekosten bestand) nur unter der Bedingung bezahlt wurde, dass auf einen Gang an die Öffentlichkeit
verzichtet würde. Immerhin wurde von beiden Parteien (Ordinariat und Eltern) 1999 gemäss Angaben des
Bistums regensburg folgendes Protokoll unterzeichnet: „Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit, dass
negative psychische Folgen für die betroffenen Kinder … soweit wie möglich verhindert bzw. durch Therapien
abgemildert werden sollen. Im wohlverstandenen Interesse der Kinder und auf ausdrücklichen Wunsch der
Eltern soll daher Stillschweigen gewahrt werden“ Aussenstehenden wird es wohl kaum möglich sein, die
Unrichtigkeit dieser Aussage zu beweisen, dass das Stillschweigen auf ausfrücklichen Wunsch der Eltern
geschehen sei bzw. von Seiten des Bistums Bedingung für die Zahlung gewesen sei.
@pascal 123 Kann Ihnen nur zustimmen. Die von „elendester Sünder“ vorrgetragenen Argumente zeugen von
keiner grossen Kenntnis der Tatsachen oder sollte es sich hier um einen Provokateur handeln, worauf z.B.
seine Wortwahl „Weiber“ hindeuten könnte? Gerade im Islam ist bekanntlich die Rolle der Frauen von einer
Gleichberechtigung weit entfernt (Züchtigungsrecht des Ehemannes, Zeugenaussage einer Frau vor Gericht
zählt weniger als die eines Mannes u.s.w.). Dass unter solchen Bedingungen Frauen einer christlichen
Minderheit in einem islamischen Land doppelt diskriminiert sind, liegt auf der Hand! Dazu kommt, dass
in pakistan durch den „Blasphemieparagraphen“ de facto der Willkür Tür und Tor geöffnet ist! Denken
wir z.B. auch an auch aus anderen islamischen Ländern (z.B. Ägypten)immer wieder berichteten Vorkommnissen
wie Entführungen christlicher Frauen! Umso unverständlicher die Entscheidung der deutschen Botschaft!
@mighty counsellor …und in drei Tälern des bistums Lugano (den tre valli) wäre korrekter . Während
in der Erzdiözese Mailand der Ambrosianische Ritus flächendeckend (es gibt nur wenige Kirchen des Römischen
Ritus) gefeiert wird, so im Tessin (Das Bistum Lugano ist ja eine recht junge Gründung) nur in drei Tälern
(und glaube ich noch zwei drei Pfarreien), die seit jeher Mailand unterstanden . Hier ein nicht ganz ernstgemeinter
Vorschlag: Wenn Sie übrigens heute am Aschermitttwoch nicht fasten mögen, so fahren Sie z.B. in die
Leventina oder das Bleniotal, dort brauchen Sie nicht zu fasten, weil im Abrosianischen Ritus die Fastenzeit
erst mit dem Ersten Fastensonntag beginnt. Dafür können Sie dort dann längeren Advent feiern, da der
Ambrosianische Kalender 6 Adventssonntage kennt. Leider wird in der Diözese Lugano meines Wissens der
Ambrosianische Ritua in seiner Alten Form (vor der Liturgiereform) nicht regelmässig gefeiert (Der Römische
in Lugano), in der Diözese Mailand wird der Alte Ritus seit Jahren in einer Kirche in der Stadt gefeiert
(zumindest am Sonntag) und seit dem Indult (obwohl Mailand betont, es gälte nicht für den Ambrosianischen
Ritus) auch an 1-2 anderen Orten in der Erzdiözese.
@Vogel Es muss innert nützlicher Frist wie alle bisherigen Übersetzungen auf der Welt nach vatikanischen
Vorgaben erneuert, das heisst neu übersetzt worden, weil die bisherigen Fassungen nicht immer dem lateinischen
Text, der als Original („Editio typica“) zu gelten hat, entsprachen. Auch wurden vor einigen Jahren die
Vorgaben für Übersetzungen strenger gestaltet, dass heisst es wird grösserer Wert auf eine Wörtlichkeit
und theologische Korrrektheit gelegt (Instruktion „liturgiam authenticam“ von 2001).
Durchaus schweres Vergehen! Artikel: Der Geistliche redet von einem „schweren Vergehen“, das er sehr bereue.
Doch diese Aussage widerspricht der Tatsache, daß der sogenannte Mißbrauch durch einen bloßen Strafbefehl
geahndet wurde. Da das Kirchenrecht unter Umständen strengere Massstäbe anlegt als das weltliche Recht
und auch Tatbestände mit Strafen belegt, die vor weltlichen Gerichten keine Strafen nach sich ziehen,
ist es durchaus möglich, dass der betreffende Priester sich eines „schweren Vergehens“ schuldig gemacht
hat, oder er gibt einfach zu, dass das, was er getan hat, seinem persönlichen Empfinden nach ein „schweres
Vergehen“ war.
@Apostel-Paulus Haben Sie irgendwelche Beweise für die Ihre Behauptung, das EB Lefebvre sich habe von
Thuc „nachweihen“ lassen“? Dass Thuc dies von Lefebvre verlangt hat bzw. ihm angeboten hat, ist mir bekannt,
dass Lefebvre auf dieses „Angebot“ eingegangen sein soll, davon habe ich noch nie etwas gehört! Sollten
Sie Belege dafür haben, so legen Sie sie auf den Tisch!
Justin Bieber @Rudolfus Wenn der US-Teenstar Justin Bieber scheinbar christliche Werte im Bereich Lebenssschutz
und Sexualmoral vertritt, so darf man dies sicher dankbar zur Kenntnis nehmen und auch bekanntmachen.
Doch scheint mir hier auch Zurückhaltung und Vorsicht angebracht. In den USA sind Auffassungen, wie er
sie vertritt, wesentlich gesellschaftsfähiger als hierzulande und es ist auch wenigstens prinzipiell
damit zu rechnen, dass er sie ohne grössere Überzeugung vertritt. Und auch wenn er sie aufrichtig vertritt,
so ist damit zu rechnen, dass er sie später eben doch nicht einhält und jene, die ihn sich zu sehr als
Vorbild genommen haben, sind umso mehr enttäuscht. Ähnliches hat es z.B. vor mehr als 10 Jahren gegeben,
als Britney Spears am Anfang ihrer Karriere stand. Damals redete sie vom „Warten bis zur Ehe“, heute aber
kann sie sicher nicht als Vorbild in dieser Hinsicht dienen. Des Weiteren sei auf Mel Gibson verwiesen,
der vor Allem zur Zeit als sein sicherlich respektabler Film „The Passion“ erschien, als Vorzeigekatholik
(diesmal traditioneller Prägung und Freund der „Alten Messe“) gepusht wurde, nun sicher aber nach ausgiebigen
sexuellen Eskapaden und Gewaltexzessen ist es sicher besser, hiervon zu schweigen. Man sollte also im
Allgemeinen damit vorsichtig sein, Prominente, Stars und Sternchen zu sehr als Vorbilder hochzustilisieren
-nicht zuletzt aus deshalb, um nachher nicht enttäuscht zu werden. Halten wir uns lieber an Christus
und die Heiligen!
@apostel-paulus EB lefebvre hat meines Wissens nie die Sedisvakanz erklärt, wenngleich er vielleicht
manchmal nicht sicher war, welche Haltung man konkret zu den regierenden Päpsten einnehmen sollte. Im
Gegenteil hat EB Lefebvre von den Priestern der Priesterbruderschaft immer verlangt, den regierenden Papst
im Kanon der Messe zu nennen und alle, die vom Sedisvakantismus überzeugt waren, aus der Bruderschaft
ausgeschlossen.
Konzelebrierende Äbtissin? Das war aber nicht die Äbtissen von Las Huelgas und Sie haben da was verwecheselt
was Sie in der Literatur gelesen haben aber konzelebriert haben kann die ja nicht denn die gab es nicht
zu ihrer Zeit!
@diaconus ich schrieb: 1.)Gibt es ernstzunehmende Erklärungen selbst aus dem Vatikan, dass es sich nicht
um ein Schisma in sensu stricto handelt. Sie antworten: Entschuldigung, die Frage verstehe ich nicht.
Nun, es handelt sich ja nicht um eine Frage sondern um eine Feststellung. Was ist daran nicht verständlich?
Diese Aussage bezieht sich auf Ihre Behauptung, die Piusbruderschaft, befände sich „auf dem Weg des Schismas“.
Daraufhin schrieb ich einfach, dass auch nach ernstzunehmenden Erklärungen von hochrangigen Repräsentanten
des Vatikans (u.a. Card. Hoyos) es sich nicht um ein Schisma im eigentlichen Sinne handele. Selbst wenn
jedoch ein Schisma vorliegen würde, so wäre ja die Frage, welcher der beiden schismatischen Gruppen
man lieber eine Kirche schenkt. Wenn man sich in einem solchen (hier hypothetischen Fall, da meines Wissens
die Piusbrudderschat ja gar nicht um eine Kirche angefragt hat) für die eine und damit gegen die andere
Gruppe entscheidet, so können keine dogmatischen Gründe sondern nur pragmatische (kirchenpolitische
Aspekte, Sympathiegründe etc.) angeführt werden. Nur das wollte ich herausstellen!
Wo sind die Schismatiker? @Diakonus Sie schrieben: Warum bekommt die Piusbruderschaft keine Kirche:Einfache
Frage, einfache Antwort: Weil sie derzeit nicht den Weg des Schismas verlässt.1.)Gibt es ernstzunehmende
Erklärungen selbst aus dem Vatikan, dass es sich nicht um ein Schisma in sensu stricto handelt. 2.) Seit
wann stehen die serbisch-orthodoxen Christen, denen ja eine Kirche geschenkt wird, in voller Communio
mit Rom bzw. seit wann unterwerfen sie sich dem Papst Stuhl? Vielmehr verweigern sie sich der Unterordnung
unter den Hl. Stuhl und erfüllen genau damit die Definition des Schismas.
@Diakonus „ nicht Frage der Prominenz… sowas gibt’s auch bei Normalsterblichen“ Natürlich haben Sie
recht: Dass solche Rituale in der Tat nicht nur bei Prominenten stattfinden, stimmt natürlich und dass
es sich nicht um eine sakramentale Ehe handelt, stimmt ebenfalls. ABER: Solche Rituale haben keinerlei
Berechtigung, da ein ehebrecherisches Verhältnis nie gesegnet werden darf, und es wäre zu wünschen,
dass die Bischöfe ihre Verantwortung wahrnehmen, und ihren Priestern einschärfen, dass solche Segnungen
nicht statthaft sind und im Fall der Widerhandlung sogar kirchenrechtliche Massnahmen gegen widersetzliche
Priester verhängt würden.
@Guttenberger Allerdings ist die Lateinische Kirche von der gemeinsamen Praxis mit der Orthodoxie im Gefolge
der Wiedereinführung des Ständigen Diakonates nach dem Zweiten Vatikanum abgegangen. Prinzipiell darf
ein ständiger Diakon nach dem Tod seiner Ehefrau nicht erneut heiraten, da für ihn das Ehehindernis
der Weihe gilt. („impedimentum ordinis“) gilt. Für eine Dispens zu einer zweiten Ehe ist der Apostolische
Stuhl anzugehen. Dieser entscheidet auf Antrag des zuständigen Diözesanbischofs durch die Sakramentenkongregation.
Die dafür geltenden Kriterien wurden in einem Schreiben von 1997 beschrieben und von 2006 an vershärft.
Details kann ich gerne auf Wunsch via PN mitteilen.
@Schreiber Habe leider im vorigen Posting einen falschen Namen Angegeben(Schneider statt Schreiber) Sie
schrieben: wessen rechte wollen sie beschneiden???? die der ggf. austragungsunwilligen oder die des fötus
man hat hier ein kompromiss finden MÜSSEN Natürlich die Rechte der „gegebenenfalls austragungswilligen“ ,
da hier ja nicht zwei gleichwertige Rechte zur Diskussion stehen, sondern es steht -abgesehen vom äusserst
seltenen fall, in dem das leben der Schwangeren bedroht ist- das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes
gegen z.B. eine -zumindest subjektiv so empfundene- Beeinträchtigung der Entfaltungsmöglichkeiten der
Schwangeren. Da das Recht auf Leben von fundamentaler Bedeutung ist und notwendige Voraussetzung für
alle weiteren Rechte muss dieses klarerweise höhergewichtet werden. Selbstverständlich sind der Schwangeren
seitens der Gesellschaft notwendige Hilfen zu gewähren und falls sie sich dies wünscht z.b. auch die
Möglichkeiten einer Freigabe des Kindes zur Freigabe zu Adoption zu erleichtern.
@Schneider Sie schrieben: wessen rechte wollen sie beschneiden???? die der ggf. austragungsunwilligen
oder die des fötus man hat hier ein kompromiss finden MÜSSEN Natürlich die Rechte der „gegebenenfalls
austragungswilligen“ , da hier ja nicht zwei gleichwertige Rechte zur Diskussion stehen, sondern es steht
-abgesehen vom äusserst seltenen fall, in dem das leben der Schwangeren bedroht ist- das Recht auf Leben
des ungeborenen Kindes gegen z.B. eine -zumindest subjektiv so empfundene- Beeinträchtigung der Entfaltungsmöglichkeiten
der Schwangeren. Da das Recht auf Leben von fundamentaler Bedeutung ist und notwendige Voraussetzung für
alle weiteren Rechte muss dieses klarerweise höhergewichtet werden. Selbstverständlich sind der Schwangeren
seitens der Gesellschaft notwendige Hilfen zu gewähren und falls sie sich dies wünscht z.b. auch die
Möglichkeiten einer Freigabe des Kindes zur Freigabe zu Adoption zu erleichtern.
@Kirschbaum Es geht nicht um „brimborium“ sondern um Missachtung der liturgischen Vorschriften. Wenn diese
durch einen Neopresbyter, der ja noch kurz vorher bei seiner Priesterweihe vor dem Bischof versprochen
hat, die Sakramente „gemäss der kirchlichen Überlieferung in gläubiger Ehrfurcht zu feiern“ (Ritus
der Priesterweihe)bereits bei seiner Primizmesse gröblich bricht und es z.B. zu demonstrativ praktizierter
Interkommunion und Verfälschung des Credo-Textes kommmt, so muss man sich nicht wundern, wenn das Priesteramt
unter keinem guten Stern steht und auch bereits nach wenigen Jahren abgelegt wird.
@Kirschbaum uUh! Der mehr als dürftige Artikel eines Abfall-Priesters als „lesenswerter Artikel“! Dabei
war dem Hörensagen nach schon seine Primiz von (liturgischen) Skandalen geprägt!
Profitiert von der Kirche Die Herausgebertätigkeit bei „Theologisches“ mag ehrenamtlich sein. Indirekt
verdient Berger natürlich dennoch durch die Katholische Kirche. Er wird als Religionslehrer an einem
staatlichen Gymnasium zwar vom Staat bezahlt, jedoch kann er dieses Amt nur ausüben, sofern er die missio
canonicades zuständigen Ortsordinarius Kirche besitzt, die er sich jedoch wohl erschlichen hat, da ihm
sicher bewusst war, dass er die daran gebundenen Anforderungen an den Lebenswandel nicht erfüllen kann
oder will. Sollte ihm die missio entzogen werden (ein Tag, den viele ersehnen) , könnte er -falls er
verbeamtet ist- weiterhin im Schuldienst tätig sein, müsste sich aber auf die anderen Fächer, für
die er eine Ausbildung hat, beschränken.
@Kirschbaum ich dachte immer die Kirche sei nicht sexualfeindlich? Und dann muss ich jetzt das hören?
Wenn ich das mal früher gewusst hätte … Sie belieben zu provozieren oder zu spassen scheint mir (denn
die verbindliche Lehre der Kirche dürfte Ihnen -falls Sie Berger sein sollten- doch seit Jahrezehnten
bekannt sein, falls nicht wäre ignorantia affectata anzunehmen). Muss aber gestehen: manchmal macht es
fast Spass, sich während der mittäglichen Rekreation eine Weile mit solchen Pausenclowns, die eigentlich
eher in eine Freakshow gehörten, zu befassen.
@Kirschbaum das ist doch kein satansches versprechen, wenn man sich jahrelang treu bleiben will. außerdem
war es vor einem berühmten gandenbild und mit segen eines katholischen priesters! als priester haben
sie das auch einem mann gegeben (Christus) oder habe ich da was falsch verstanden – ob sie dass dann immer
gehalten haben (patmos- psilli amos) ist dabei eher irrelevant Ein solches Versprechen ist auf jeden Fall
dann ein sündhaftes (und darf dann auch „satanisch“ genannnt werden weil damit Satans Herrschaft über
die Seelen gefördert wird), wenn es den Gebrauch der Sexualität einschliesst, weil diese nach kirchlicher
Lehre x-wie ihnen bekannt sein dürfte- ihren einzigen legitimen Ort in der Ehe hat. Eine ähnliche wenngleich
nicht identische moralische Bewertung verdient natürlich auch z.B. ein „Treueversprechen“, dass sich
auf eine ehebrecherische heterosexuelle Beziehung richtet. In Bezug auf ein solches Versprechen eine Analogie
zum Zölibatsversprechen der katholischen Kleriker zu ziehen ist ja doch gelinde gesagt befremdlich. Der
Kleriker, der angeblich ein solches Treueversprechen gesegnet haben soll, verdient, wenn es denn so gewesen
sein sollte, eigentlich eine Disziplinarstrafe. Dass mit dem Würzburger „Käppele“ ein Heiligtum der
unbefleckten und sündenlosen Gottesmutter für ein so schändliches Tun gewählt wurde, macht die Sache
nur noch schlimmer.
@Kirschbaum @Kirschbaum Noch zu erwähnen bleibt der zynische Gipfel der Stellungnahme: dass die FG zum
Gebet aufruft, dass Berger seinen Lebensgefährten (mit dem er 21 Jahre sozusagen verehelicht ist) verlässt
und so sein Treueversprechen bricht … Sind diese Männer Satanisten geworden? Das meinen Sie wohl nicht
im Ernst und auf jeden fall kann ich hier nicht die geringste Spur von Zynismus entdecken, wohl aber aufrichtige
Sorge um das Seeelenheil! Ob die Mitglieder der Fördergemeinschaft zu naiv waren und von den unmoralischen
Verhältnissen Bergers hätten wissen sollen oder müssen, sei einmal dahingestellt. Evident ist aber
doch: Satanisch (Satan als „Urheber der Sünde“) beeinflusst ist wohl eher doch derjenige, der jahrzehntelang
ein Doppelleben voller Heuchelei führt und nicht derjenige, der den Fehlenden auffordert, sein sündhaftes
Verhalten oder hier besser Verhältnis zu beenden bzw. Andere zum Gebet auffordert, dass dieser entsprechend
agiert. Ein die Sünde gutheissendes sogenanntes „Treueversprechen“ ist auf jeden Fall nicht bindend und
im Grunde genommen eine Verhöhnung Gottes.
Vom Kirchenrecht klar verboten -auch an Werktagen und auch im Bistum Aachen! Hier der Link zur HP der
pfarrei mit dem Überblick über die „Prediger“. Hieraus geht ganz klar vor, dass die Predigten im Rahmen
der Messfeier stattfinden sollen. Das einzige Zugeständnis an das geltende Kirchenrecht mit seinem Verbot
der Laienpedigt innerhalb der Messfeier ist scheinbar, dass die Predigt an den beiden Sonntagen einem
Priester zukommt. Wären die Predigten im Rahmen eines Wortgotttesdienstes oder einer Vesper vorgesehen,
so wäre dies wohl akzeptabel, aber innerhalb der Messfeier ist gemäss Kirchenrecht und liturgischer
Gesetze nur eine Einführung (die aber kurz zu sein hat) oder allenfalls ein Glaubenszeugnis eines Laien
im Rahmen einer von einem Geistlichen gehaltenen Predigt erlaubt. Für Werktage hier ein Ausnahmerecht
zu postulieren, weil an Werktagen die Homilie durch den geweihten Amtsträger zwar empfohlen aber nicht
verpflichtend sei, ist nicht statthaft.
@kamazz Ich wünsche David Berger, dass er mit seinem Buch „Der heilige Schein“ viele Menschen erreicht
und zu wirksamem Handeln bewegen kann… Gerade gestern Abend habe ich wieder ein Exemplar vom „Heiligen
Schein“ verschenkt… Ja hat denn der, dem Sies geschenkt haben, kein Klopapier gehabt? Egal, das Buch
erreicht so auf jeden Fall seinen Verwendungzweck, denn es ist „für den Allerwertesten“, ein Organ übrigens
das für den Autoren des Buches scheinbar mehrere Funktionen hat!
@Signum salutis Sie schrieben: Dass anglikanische Bischöfe zunächst zum Diakon geweiht werden müssen
um – konvertiert zum kath. Glauben – die Hl. Kommunion zu empfangen ist mir neu. Wo steht das? Widerlich
ist die abschätzige Rede von den Ehefrauen der Betroffenen: wer sagt denn, dass die Gattinnen „Hausfrauen“
sind, und nicht Ärztin, Professorin, Managerin? Die Verachtung, die zwischen den Zeilen zu lesen ist,
mich an! Die redaktion -mit der ich nichts zu tun habe und die mir auch nicht bekannt ist- meint mit dem
Verweis auf die Diakonenweihe natürlich nicht, dass für den Kommunionempfan die Diakonenweihe erforderlich
wäre, wohl aber, dass man einfach nichts davon vernommen hat, dass vor der schon so bald stattfindenden
PRIESTERWEIHE die Diakonenweihe stattfinden würde. Ich persönlich nehme jedoch an, dass auch die Diakonenweihe
vorher erteilt wird aber wahrscheinlich in einem sehr privaten Rahmen.
Blackmore, das „trojanische Pferd“ Blackmore, der sich selbst als „Mann der Kirche“ bzw. Amtsträger bezeichnet
hat, hält Bergers Pamphlet für hilfreich und lesenswert! Darüber hinaus behauptet er wahrheitswidrig,
es sei kirchliche Lehre, dass Sexualität nur der Zeugung von Kindern dienen dürfe. Nun mag es in der
Theologiegeschichte den einen oder anderen Theologen gegeben haben, der diese Meinung vertreten hat, offizielle
Lehre der Kirche ist diese Auffassung aber selbstverständlich nicht! Das sollte auch „Blaackmore“ der
ja als „Mann der Kirche“ ein Theologiestudium absolviert haben wird, wissen! Mit solchen „Amtsträgern“
wie Blackmore (und „trojanische Pferde“ wie ihn gibt es zuhauf in der Kirche) ist aus menschlicher Perspektive
sicherlich das Schicksal der Kirche besiegelt, nur aus der Verheisssung ihres Herrn und Gründers (Kirchengründung
durch Christus pflegen Leute seines Schlages auch gerne zu leugnen) ist Hoffnung zu schöpfen:„Die Pforten
der Hölle werden sie nicht überwinden“! Dennoch ist es an der Zeit, solche „Trojanischen Pferde“ zu
demaskieren und ihrer Ämter zu entheben! Videant episcopi! Videat Papa! Der Hirtenstab dient auch dazu,
„Wölfe im Schafspelz“ oder solche, die sich als Hirten eingeschlichen haben, abzuwehren!
@Hieronymus333 Sie schreiben: Wann hat den Walter Kard. Brandymüller das letzte Mal gepredigt? Die meiste
Zeit hat er doch im Bett verbracht und sich einen Dreck um die Kirche geschert. Wenn sich nun ein mittelmäßiger
Kirchengeschichtler über Liturgie und Pastoral ausläßt, kann das ja nur witzig werden. Ansonsten sollte
gerade er sich mit mit dem moralischen Zeigefinger zurückhalten. Abgesehen davon, dass ich mir allgemein
mehr Respekt gegenüber einem Kardinal wünschen würde, meine ich zu wissen, dass Prof. Brandmüller
zumindest während seiner Zeit als Professor für Kirchengeschichte in Augsburg auch eine Pfaarrrei betreute,
wo er sicherlich auch den Predigtdienst versehen haben wird. Mag sein, dass er nach seiner Übersiedlung
nach Rom und seiner Ernennung zum Domherr an St. Peter weniger als vorher predigt, aber dies rechtfertigt
sicher keine so beleidigenden Urteile. Bekanntlich ist Prof. Brandmüller auch in seinem Fach als kompetent
anzusehen und gilt vor Allem im Bereich der Konziliengeschichte als Autorität.
Kölner Kapelle Leider ist die neue Kirche scheinbar ein ganzes Stück vom Zentrum entfernt, während
die bisherige Kapelle sich in unmittelbarer Nähe zur bekannten Basilika St. Ursula und gut 5 Minuten
vom Hbf entfernt, befand. Sicher sind aber die Entfaltungsmöglichkeiten am neuen Ort besser.
@Rudolfus „movimento“ ist eben kein kanonisch festliegender Begriff, sondern ein Sammelsurium oder Gemischtwarenladen.
Dazu gehören sehr unstrukturierte Gemeinschaften, aber auch Gemeinschaften die kanonisch in Form von
Säkularinstituten oder Gemeinschaften Päpstlichen oder Bischöflichen Rechts bestehen können, manche
sind auch noch auf der Suche nach einer kanonisch passenden Form, wie es ja auch das Opus Dei lange war
(war jahrelang als Säkularinstitut anerkannt) bis man dann im Gefolge der Revision des CIC die Form der
Personalprälatur geschaffen hat, einige sagen auf das Opus Dei massgeschneidert , zumindest haben ja
auch bedeutende Kanonisten des Opus Dei an der Revision des CIC teilgenommen (u.a. Don Alvaro, der Nachfolger
des Gründers werden sollte). Wie genau der Neokatechumenale Weg mit seinen Besonderheiten in die Strukturen
des CIC einzuordnen ist, müsste man nachprüfen, sicher wurde hier auch Sonderrecht geschaffen. Eigenartig
sind z.B. die Priesterseminare des Weges, die als Diözesane Seminare geführt werden aber doch ein ziemliches
Eigenleben haben, so gibt es z.B. in Berlin oder Lugano neben dem „eigentlichen“ Priesterseminar der Diözese
das „Diözesanseminar Redemptoris Mater“ der „Neos“, jene die dort studieren kommen in der Regel nicht
aus der betreffenden Diözese, werden aber später in die Diözese inkardiniert, der Bischof muss aber
bereit sein sie nach einigen Jahren Dienst in der Diözese für die Mission im Sinne der Gemeinschaft
ziehen zu lassen.
@Keine Chance den Perversen Sie schreiben: Gibt es eigentlich irgendeine Sendung, in der sich TV-Schlampe
Berger noch nicht prostituiert hat? Der gleiche Gedanke ist mir auch schon gekommen. Unser Trost kann
sein: Nach einer gewissen Zeit interessiert sich wahrscheinlich keiner mehr für ihn genauso wie für
eine Schlampe die sich mit allen eingelassen hat …
@read In der Tat beziehen sich meine Erfahrungen mit dem Neokatechumenat auf die Zeit vor der definitiven
Anerkennung der Statuten, die ja erst im Jahre 2008 stattfand. Immerhin ist festzuhalten: Auch die Anerkennung
der Statuten und die päpstliche Belobigung des Weges verpflichtet keinen Bischof, in seiner Diözese
diesen Weg zuzulassen. Was die liturgische Praxis angeht, so habe ich ja selbst darauf veerwiesen, dass
meines Wissens bereits vor der Statutenanerkennung Rom hier hat korrigierend eingreifen müssen. Wieweit
diese Anweisungen eingehalten werden in der konkreten Praxis, entzieht sich meiner Kenntnis. Habe aber
selbst vor Jahren einige Male in Gemeinschaften des Neokatechumenates zelebriert. Im Allgemeinen scheint
mir die bezüglich der Liturgie dort anzutreffende Haltung durchaus zutreffend mit einem „Archäologismus“
beschrieben werden zu können: Rückgriff auf die wirkliche oder konstruierte Praxis der Urkirche, eine
Tendenz die vom Lehramt der Kirche (Pius XII.) zurückgewiesen wurde. Dass diese Haltung auch ausserhalb
des Neokatechumenates anzutreffen ist, ja sich teilweise auch der Liturgiereform bemächtigt hat, ist
jedoch nicht von der Hand zu weisen. Zum Neokatechumenat als „Bewegung“: „Bewegung“ (ital. movimenti“;
meist im Plural gebraucht) ist in der Tat eine unspezifische Sammelbezeichnung. Man hat aber noch nie
gehört, dass Neokatechumenat oder Opus Dei (auch keine „Bewegung“) fehlen, wenn Kundgebungen der „Bewegungen“
stattfinden z.b. auf dem Petersplatz.
Nicht ungefährlich Stehe dem Neokatechumenalem Weg recht kritisch gegenüber, da er meines Erachtens
Spaltungen in die Pfarreien bringt. Impulse zur Neuevangelisierung und zur Gewinnung der Fernstehenden
sind natürlich prinzipiell zu begrüssen.Natürlich ist es auch jedem Gläubigen freigestellt, wo er
die Hl. Messe besucht, sei es in seiner Pfarrei oder an einem anderen Ort, z.B. einer anderen pfarrei,
einer Klosterkirche oder einem Wallfahrtsort und dass sich z.B. in Klosterkirchen auch so etwas wie Personalgemeinden
entwickeln, ist auch nicht abzulehen. Das Problem beim Neokatechumenat ist aber, dass es sich als innerhalb
der Pfarrei bestehende Gruppe versteht und zugleich z.B. an Sonntagen (respektive am Samstagabend, dem
von den Neokatechumenalen bevorzugten Termin) zusätzliche Messfeiern für die Gruppen angestrebt werden.
Wenn in einer Pfarrei mehrere Gruppen bestehen (da eine Gruppe normalerweise mit Katechesen in der Pfarrei
ihren Anfang nimmt und dann beginnt, ihren „Weg“ zu gehen“; finden z.B. im nächsten Jahr wieder neue
Katechesen in der Pfarrei statt, so sollte sich idealerweise eine neue Gruppe bilden) so können in der
Pfarrei z.B. mehrere parallele Messen für die einzelnen Gruppen stattfinden. Dazu kommen liturgische
Eigenmächtigkeiten, gegen die Rom schon hat einschreiten müssen (z.B. sollten die Messfeiern bewusst
nicht in sakralen Räumen stattfinden; sitzender Kommunionempfang). Auch theologisch liegen einige Dinge
m.E. schief (siehe Zoffolis Schriften).
@Peru Sie fragten nach der Bedeutung der „Schweine von Gerasa“. Nun: Es handelt sich um eine Anspielung
auf einen Bericht aus dem Evangelium. Dort wird berichtet, Jesus habe aus zwei Besessenen (die lebten
in Gerasa, daher der Name) Dämonen ausgetrieben. Diese seien dann in eine Schweineherde eingefahren und
hätten sich die Felsen hinabgestürzt (Mt 8,28-34). Hoffe, diese Erklärung hilft Ihnen!
@Rudolfus Sie haben sich völlig disqualifiziert, wenn Sie der Euthanasie das Wort reden (Ob von Staates
wegen oder von den Eltern in die Wege geleitet). Die Kindstötung kann nie und nimmer gerechtfertigt werden
(etwas anderes ist es, wenn Eltern in einer solch schwierigen Situation subjektiv Ausweg sehen, was ihre
vor Schuld vor Gott mindern kann und auch gegebenenfalls einen Staat bewegen könnte, auf Bestafung zu
verzichten9. Trotz allem salbungsvollem Geschwätz von Barmherzigkeit und „Kind Gott anvertrauen“ und
allen Beteuerungen haben Sie gezeigt, dass Sie kein Katholik sind oder zeigen Sie namhafte Theologen der
Tradition die Ihrer These zustimmen würden (natürlich nicht irgendwelche „Hoftheologen“ des „1000-jährigen“
Reiches). Ich denke, es wäre das Beste, Sie künftig einfach zu ignorieren, wenn nicht Widerspruch anzumelden
wäre, damit andere User gewarnt werden, Sie für einen Vertreter des Katholizismus zu halten. Werde Sie
gegebenenfalls immer wieder hier im Forum demaskieren als „Pseudokatholiken“ der Euthanasie für gerechtfertigt
hält! Dann wissen Alle, was von Ihnen zu halten ist!
Zekorn Die Schuld am Treiben des von Ihnen erwähnten Seminardirektors können Sie nicht Zekorn als Spiritual
geben. Meines Erachtens wurde das spirituelle Niveau (und dafür ist er als Spiritual ja auch verantwortlich
nicht für die Entscheidung über Zulassung bzw. Ablehnung von Priesteramtskandidaten) im Theologenkonvikt
durch die Berufung Zekorns auf eine solide Basis gestellt wurde , welche vorher eher in Frage stand. Dass
dem Treiben des Seminardirektors (Übergriffe auf Seminaristen sind meines Wissens immerhin nicht geschehen)
seitens der Diözesanleitung schon vorher hätte Einhalt geboten werden sollen, ist natürlich klar. Aber
hier ist anzunehmen, dass er bis in die höheren Chargen der Diözesanleitung Unterstützung erhielt und
seine Veranlagung bekannt war , wenngleich seine plötzliche Flucht aus dem Priestertum in einer wahrlichen
Nacht- und Nebelaktion ja erst geschah, als er bereits nicht mehr Direktor war, sondern Dienst in einer
Pfarrei tat. Der in der Tat dramatische Rückgang der Seminaristenzahlen setzte schon lange vor Zekorns
Amtsantritt Mitte der 80er Jahre ein und kann wohl kaum diesem angelastet werden. Aber: All das hat mit
dem ernannten Weihbischof Zekorn direkt nicht zu tun. Mir scheint Zekorn ein redlicher und frommer Priester
zu sein, dem auch das Denken und Fühlen mit der Kirche ein Anliegen ist.
Strafbarkeit der HS im Staate? @Matt3 -danke für die „Brücke“, mit der Sie mir ermöglichen, das zitat
Härings zu ende zu bringen: „…Während frech in die Öffentlichkeit hervortretende Homosexualität
mit aller Schärfe zu bestrafen ist, dürfte es sich in den meisten Ländern bei den heute obwaltendden
Verhältnissen empfehlen, gelegentliche Verfehlungen von Jugendlichen und strikt geheim geschehene Vergehen
von Erwachsenen, sowweit keine Verführung von Jugendlichen dabei mit im Spiele ist, straflos zu lassen.
Auf diese weise bleibt vieelen der gute Namee und damit die Möglichkeit zu einem sittlichen Neuanfang
bewahrt; der erpressung und einemm unwürdigen Nachschnüffeln nach geheimen Tatbeständen wird der Boden
entzogen. Es ist widerspruchsvoll, geheime Verfehlungen zu bestrafen, während die öffentliche Verherrlichung
und Anpreisung der Homosexualität straflos bleibt. Werden Freiheitsstrafen verhängt, so muss unbedingt
sichergestellt sein, dass in den Gefängnissen jeder Verführung vorgebeugt wird.“ (Bd. 3 S. 311). Soweit
die Ausführungen des damals noch voll katholischen und wohl auch seiner Ausgewogenheit wegen sehr angesehenen
Autoren.
Bestrafung von widernatürlicher Unzucht durch den Staat? „Die Agitation für Abschaffung der strafgerichtlichen
Verfolgung der Homosexualität geht aus teils von der unsittlichen Annahme, Homosexualität sei unanechenbar,
ja zulässig, teils von der Schwierigkeit der Strafverfolgung , besonders aber von der Gefahr, dass Homosexualität
leicxht zu Erpressungsversuchen missbraucht wird. Die Beseitigung der Strafbestimmungen in Staaten, wo
sie bisher bestehen, müsste unheilvoll sich auswirken und im Volke den Glauben erwecken, als sei Homosexualität
auch sittlich einwandfrei“ – So noch Hilgenreiner in Lexikon für Theologie und Kirche 1. Auflage, Band
5 Freiburg i. Br. 1933 Sp 131. Und der bekannte Moraltheologe Bernhard Häring (der dann leider im Gefolge
des letzten Konzils die Meinung änderte) schrieb noch 1967 in seiner für einen breiteren Leserkreis
(Priester und Laien) bestimmten dreibändigen Moraltheologie „Das Gesetz Christi“ zum Thema: „"…ist
den Bestrebungen aus den Kreisen der Homosexuellen auf generelle Strafffreiheit energisch entgegenzutreten,
zumal sie in ihren Begründungen das Laster als etwas Natürliches hinzustellen versuchen. Bei vielen
sexuellen Vergehen liegt überhaupt keine wesentliche Herabminderung der Verantwortlichkeit durch verkehrte
Veranlagung vor.“ „Während frech in die Öffentlichkeit hervortretende Homosexualität mit aller Schärfe
zu bestrafen ist, dürfte es sich in den meisten Ländern bei den heute obwaltenden Verhältnissen empfehlen
gelegentliche Verfehlungen von Jugendlichen und strikt geheim geschehene …
@Goldengel Sie schrieben: Kein Mensch hat das Recht einen anderen Menschen wegen seiner HS Neigung (wenn
sich diese zwischen mündigen Erwachsenen abspielt) strafrechtlich zu verfolgen. Man kann es zwar moralisch
in Frage stellen aufgrund der Meinungsfreiheit, aber es per Strafe zu verfolgen, ist nicht richtig und
kann so sogar zu einer Unterdrückung von Menschen führen, welche gegen das Menschenrecht ist. Bin sehr
erstaunt, diese Äusserung gerade von Ihnen zu hören. Während ich sonst oft ihren Äusserungen nicht
zustimmen kann, weil sie mir zu extrem scheinen, wozu sicher auch ihre oftmals unzimperliche, ja unsägliche
Wortwahl beiträgt, bin ich hier durchaus nicht ihrer Meinung, da ich sie zu LASCH finde. Sollten Sie
mit „HS Neigung“ jedoch wirklich nur die Veranlagung zur Homosexualität und nicht deren Praktizieren
meinen, so ist es natürlich klar, dass hier kein Grund zur Strafverhängung besteht. Was jedoch praktizierte
Homosexualität betrifft, hätte m.E. ein Staat durchaus das Recht, ja unter Umständen sogar die Pflicht,
Homosexualität zu bestrafen, auf jeden Fall aber alles zu tun, dass Homosexualität nicht gefördert
wird. Dies ist auch die traditionelle katholische Lehre.
@Melchsedek Gilt das nun für alle User, dass man nur noch 3 Beiträge innerhalb von 24 Stunden schreiben
kann oder ist es eine Strafe, die die Redaktion fallweise verhängt?
@Paulinschen M. Woher stammt Ihre Information, dass Exz. Laun bei jener talkshow mitwirken wird? Auf der
Homepage des orf ist er nicht unter den Talkgästen genannt. Dass Exz. Laun bei kreuz.net mitwirkt, scheint
mir doch eher unwahrscheinlich oder haben Sie dafür Belege? seine Mitarbeit bei bzw. Unterstützung für
kath.net ist aber sicher keine Sache, für die er sich schämen müsste sondern im Gegenteil.
Nur noch peinlich! Ja, habe gestern diesen Talk mit Berger auf n-tv gesehen. Der Mann ist so was von peinlich
und primitiv! Schlimm, dass man solch einem Wolf im Schafspelz so lange auf den Leim gegangen ist. Aber
beim Publikum kam seine Art, sich als Opfer zu verkaufen gut an! Darüber hinaus verbreitet er auch die
Unwahrheit, wenn hier und ähnlich im Spiegel-Interview behauptet wird, er sei Professor an der Vatikanischen
Akademie vom Hl. Thomas gewesen und müsse jetzt (d.h. nach seinem „Outing“) sein Geld als Gymnasiallehrer
verdienen. Die erwähnte Akademie ist ja gar keine Hochschule und unterhält auch keinen Lehrbetrieb,
sondern ein Zusammenschluss von Thomisten. „Brotberuf“ des Herrn Berger ist schon seit jeher sein Lehrerberuf
an einem staatlichen Gymnasium. Vielleicht hat er zwischendurch ja einmal hier oder da (an einem Ordensstudium
oder so) einen Lehrauftrag gehabt aber sein eigentlicher Beruf war immer der Schuldienst an einem staatlichen
Gymnasium. Auch als Schriftleiter von „Theologisches“ wird er wohl (wenn überhaupt) eher ein Taschengeld
erhalten haben. Naja: Jetzt wird er von einem Sender zum anderen rumgereicht und von einer Zeitung zur
anderen. Später kräht kein Hahn mehr nach dem! Hoffe, das EB Köln macht endlich Nägel mit Köpfen
und entzieht diesem Kerl die Missio als Religionslehrer!
@francisum Wäre Ihnen dankbar, wenn Sie auch noch auf die von mir zitierten Texte des Magisteriums zum
Stellenwert der Tradition eingehen bzw. erkären könnten wie sich ihre Auffasung von den „Brüdern und
Schwestern Jesu“ mit den de fide gelehrten Dogmen der Kirche in Einklang bringen lassen. Auch: Warum lehnen
sie -wie es scheint- die Möglichkeit hier, an Kinder Josephs aus einer früheren Ehe zu denken, ab? Immerhin
könnten Sie so an einem wörtlichen Verständnis von „adelphos“ im Sinne von „Bruder“ (in concreto: „Halbbdruder“)
in den Evangelien festhalten und müssten die immerwährende Virginität der Theotokos nicht infragestellen.
Wäre doch für Sie die ideale Lösung und vom Lehramt auch akzeptiert.
Williamson zeigt Gehorsam! Nun, nach den „kreuz-meldungen“ von heute morgen, die sich auf den Blog von
„rorate caeli“ berufen, zeigt Bischof Williamson Gehorsam und nimmt von dem in Aussicht genommenen Anwalt,
dessen Verbindungen zur Neo-Nazi-Szene für Aufruhr gesorgt hatten, Abstand. Falls diees stimmt, so stellt
er damit das Wohl der Kirche und den Gehorsam gegenüber den Oberen über seine privaten Interessen. Hierzu
sei ihm gedankt!
@Francisum Die Auffassung, dass die in der Heiligen Schrift erwähnten „Brüder und Schwestern Jesu“ Kinder
Josefs aus einer früheren Ehe seien, ist durchaus vertretbar und wurde auch in der Theologiegeschichte
vertreten. Warum schreiben Sie hierzu: „Aber dafür wollen wir uns wohl nicht stark machen“? Fakt ist:
Das Magisterium der Kirche hält mit höchster Autorität an der „immerwährenden Jungfrauschaft Mariens“
fest. Auch die Heilige Übeerlieferung ist nach den Worten des letzten Konzils „Wort Gottes“: „Die Heilige
Überlieferung und die Heilige Schrift bilden den einen der Kirche überlassenen Schatz des Wortes Gottes“
(DV 10). Die Heilige Schrift wird durch das Magisterium authentisch ausgelegt und legt sich eben nicht
-wie oft von den Protestanten vertreten- selbst aus.
@Franciscus: Selektive Bibellektüre Sie lesen die Bibel sehr selektiv und nicht im Einklang mit der Hl.
Kirche. Wollen Sie ja sogar aus der Bibel die Jungfräulichkeit Mariens „post partum“ (d.h. nach der Geburt
Jesu) in Abrede stellen. Mit der Auslegung der von ihnen erwähnten Stellen durch die bewährten Theologen,
die sie durchaus in Einklang mit der Jungfräulichkeit der Gottesmutter zu bringen vermögen, gehen Sie
gar nicht ein. Zur Ehelehre des Apostels Paulus: Die von ihnen angeführten Schriftstellen zeigen, dass
der selbst zölibatär lebende Paulus die Ehe -obwohl er sie nicht empfiehlt- auch als das sieht, was
die spätere Theologie als „remedium concupiscentiae“ sieht, das heisst als Heilmittel gegen die menschliche
Begierlichkeit und eben als den Raum, in dem die Sexualität legitim gelebt werden darf. Zur Kinderzeugung
„als Ehezweck“: Hier unterschlagen Sie z.B. 1 Tim 2,15:“ Sie (=die Frau) wird aber das Heil erlangen als
Mutter ihrer Kinder, wenn sie verharrt in Glaube und Liebe und in besonnenem Streben nach Heiligkeit“.
An anderer Stelle wird Witwen jüngeren Alters empfohlen, wieder zu heiraten und Kindern das Leben zu
schenken (1 Tim 5,14).
Vergleich hinkt ein wenig @juemuc Ja, sie haben recht, der Vergleich hinkt ein wenig. in der Tat hätte
der Journalist das Hochamt oder vielleicht sogar Pontifikalamt an diesem Festtag sowohl in der Kathedrale
als auch bei der Piusbruderschaft besuchen sollen und dann Vergleiche ziehen sollen. Glaube aber dennoch,
das es sein könnte, dass zumindest punkto Ästhetik (ein Ganzes aus Musik, Paramenten u.s.w.) immer noch
die Piusbruderschaft die Nase vorn haben könnte! Vorbildlich diesbezüglich sind im Rahmen des Neuen
Ritus jedoch seit etwa 2 Jahren die Papstliturgien unter dem neuen Zeremoniar!
Zander hat recht! Recht hat er, der Zander. Die Diözese Basel ist seit dem letzten Konzil nicht nur ihrer
Grösse wegen eine „bischofsmordende“ Diözese, sondern wegen der herrschenden modernistischen Strömungen.
Nach von Streng hat kein Bischof bis zur Altersgrenze von 75 Jahren durchgehalten. Hänggi und Wüst gingen
frühzeitig in Pension, Vogel suchte das Glück in den Armen einer Frau und blieb nur ein paar Monate,
Koch ist gesundheitlich angeschlagen und sicher froh ,eine andere Aufgabe gefunden zu haben, die ihm mehr
liegt.
Weitere Schritte müssen folgen! Hoffen wir, dass das Erzbistum Köln nun nachzieht und -ungeachtet zu
erwartender öffentlicher Kritik- Berger die missio canonica, das heisst die Erlaubnis, katholischen Religionsunterricht
zu erteilen, entzieht!
@Wohlerwürden Sollten Sie wirklich Kleriker sein (wenn auch nur Minorist) , wie Sie einmal behaupteten ,
So sind Sie eine Schande für den Klerikerstand und in gesunden Zeiten der Kirche wurde gegen solche Gestalten
mit der Härte des Kirchlichen Gesetzes angegangen und diese gegebenenfalls sogar aus dem Klerikerstand
entfernt.
@clarissa colonia kreuz.net schrieb: Es ist verboten, für Veranstaltungen in Kirchen Eintritt zu verlangen
Sie negieren diese Behauptung und führen can 1221 CIC an. Dieser ist hier aber nicht einschlägig. Wohl
aber die Erklärung der Gottesdienstkongregation über Konzerte in Kirchen vom 5.November 1987 (Abgedruckt
in deutscher Übersetzung in Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles Nr. 81 eIN . Hiernach gilt unter
Anderem bei Konzerten in Kirchen gemäss Nr. 10 c „Der Eintritt in die Kirche muss frei und unentgeltlich
sein“ – Meines Erachtens verunmöglichen selbst bei freiem Eintritt andere Bestimmungen dieser Erklärung
jenes in Frage stehende spectaculum.
@Karneval Lehmann Hier der Link zur Meldung von Radio Vatikan. …ecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=401452
Nicht die Tänze fanden nach der Messe statt, sondern die Äusserungen des Bischofs, in denen dieser diese
Praxis verteidigte, wurde „nach der Messe“ abgegeben.
Bedauerliches Nachgeben der Bischöfe! Dass die Bischöfe jetzt so schnell nachgeben ist bedauerlich und
enttäuäuscht mich im Fall von Kardinal Meisner sehr. Das neue deutsche Begräbnisrituale ist nämlich
(abgesehen von Details, über die man immer, gegebenenfalls bis zum jüngsten Tag ,diskutieren kann) im
Wesentlichen ein Fortschritt. In der bisherigen deutschen Ausgabe aus den 70er Jahren wurde nämlich in
Abweichung vom (nachkonziliaren!) lateinischen Text die Lehre von der Auferstehung der Seele (für Fachtheologen:
Lehre vom „Zwischenzustand“) unterdrückt und zugunsten der fragwürdigen Lehre von de „Auferstehung im
Tode“ ersetzt. Die jetzt erschienene deutsche Ausgabe ist hier viel klarer und drückt die authentische
Lehre der Kirche viel besser aus!
Esoterik! Wie ein Artikel in der Zeitung „20 Minuten“ vor einigen Tagen belegt, fabuliert Br. Benno jetzt
auch noch von esoterischen Theorien: Er spricht von „Lichtnahrung“ und bewundert den Maya-Kalender! www.20min.ch/…erich/story/17600847
Stockschläge? @ Der Rabe Sie schrieben: Auch Stockschläge kommen jetzt ins Spiel. Bisher wurden solche
(Stock, Teppichklopfer uä.) zwar behauptet aber meines Wissens nicht bestätigt. So steht Aussage gegen
Aussage. Oder habe ich etwas übersehen?
Fördergemeinschaft Theologisches Wie kath.net berichtet , war es sogar ein prominentes Mitglied der Fördergemeinschaft
Theologisches, der Berger auf die Schliche gekommen ist, und seinen fragwüdigen facebook-Auftritt entdeckt
hat: Der Luganeser Dogmatiker H.H. Prof. Dr. Manfred Hauke. Hauke wörtlich: Die dort feststellbaren Einzelheiten
bekunden eindeutig das Verwurzeltsein in einem homosexuellen Milieu. Der Vorstand hat darum Berger um
ein klärendes Gespräch gebeten, das er freilich verweigerte, offenbar weil dessen Ergebnis voraussehbar
war.“
@Mighty counsellor Kathedrale in St. GallenDass der Dompfarrer bzw. das Domkapitel „der Hausherr der Kathedrale“
ist, bedeutet in keiner Weise eine Schmälerung der Vollmacht respektive der Pflicht des Bischofs, die
Würde des Heiligen Ortes zu wahren oder für eine ordnungsgemässe Feier der Liturgie zu sorgen (Dem
Vernehmen nach zelebriert vor Allem der Dompfarrer in der Kathedrale eine Art Freistillliturgie und erlaubt
sich viele Freiheiten gegenüber den liturgischen Vorschriften).
@Lolipop Bringen sie doch bitte Belege für die Radikalität der Gruppe. Bezüglich der Neonazis, denen
sie sich angeschlossen haben, scheint es mir gerade umgekehrt gewesen zu sein. Ich erinnere mich zumindest,
gelesen zu haben, dass bei einer ähnlichen Veranstaltung in München sich anscheinend Neonazis der öffentlichen
Demonstration angeschlossen hatten. Dies diente dann dem erzbistum Münxhen-Freising als Vorwamd, beim
nächsten Mal die Feier einer Hl. Messe vor der Demonsrtration zu verbieten.
@Lolipop Natürlich können die Demonstrationsteilnehmer an den Messen in Münster teilnehmen, die sowieso
stattfinden. Es ging aber hier wohl darum, dass vor beginn der Demonstration eine Hl. Messe in einer münsteraner
Kirche eigens für die Teilnehmer stattfindet, was gemäss Artikel verweigert wird (Wer hier so entschiden
hat, weiss ich als Nichtbeteiligter nicht). Der Beginn mit einer Messe wäre auf jeden Fall angemessen
gewesen. Ich denke hier z.B. an die an vielen manchen Orten stattfindenden Gebetsprozessionen. Man trifft
sich in einer kirche zur Hl. messe, dann findet eine aussetzung des Allerheiligsten statt, ein Teil der
Teilnehmenden betet nun vor dem allerheiligsten, ein anderer Teil begibt sich betent in prozession vor
eine Abtreibungsklinik oder -praxis. Solche Prozessionen, deren Ursprung in den USA liegt, finden z.B.
auch in Zürich statt und auch unter Beteiligung vom Churer Diözesanbischof Dr. Vitus Huonder.
Bischof von Chur handelt! Wie die Innerschweizer Zeitung „Bote der Urschweiz“ heute meldet, hat der Churer
Bischof S.Exz. Dr. Vitus Huonder eine für morgen geplante „Narenmesse“ in Schwyz verboten. Hier der Link
zum Artikel: www.bote.ch/…l/artikel_detail.cfm?id=174939
@clarissa colonia Sie schrieben: Merkwürdig nur … daß Sie in keiner romanischen oder gotischen Kirche –
hier ja schon öfters als die Aufgipfelung die Aufgipfelung kirchlicher Baukunst gerühmt – den Tabernakel
auf dem Altar finden, sondern allenfalls an der Nordwand der Chorapsis. Stimmt so generell durchaus nicht:
Z.B. haben finden wir in der Romanik oft die sogenannte eucharistische Taube, die gerne über dem Altar(z.B.
beim Baldachin)aufgehängt wurde . Und der Liturgiker Nussbaum berichtet in seiner luziden Monographie
„Die Aufbewahrung der Eucharistie“ (Bonn 1979) von Aufbewahrung des Allerheiligsten extra missamauf der
Altarmensa seit dem 9. Jahrhunddert. Siehe zum Beispiel folgende Anordnung des Rouener Bischofs Eudes
Rigaud von 1252 anlässlich einer Visitation: „Quia in ecclesia invenimus corpus Christi in quadam fenestra
ita quod ei vertunt terga, quando dicunt horas suas, iniunximus eius ut super altare, in quodam tabernaculo
vel in pisside ponerent honorifice“. Es handelte sich dann zwar nicht um einen fest mit der Mensa verbundenen
Altartabernakel, aber das Allerheiligste fand sich auch ausserhalb der Messe auf dem Altar. „Im Jahre
1360 liess die Äbtissin von S. Benedetto in padua den Leib des Herrn in einem Tabernakel mit einem Glasfenster
aufbewahren, das im Altarbild des Hauptaltares angebracht war (Nussbaum 429f). Die Belege liessen sich
vermehren! Alles aus vorbarocker Zeit!
Verpflichtende Ökumene? Müssen die Petrusbruderschaft (und die Piusbruderschaft) sich im Ökumeinschen
Dialog engagieren, so wird gefragt? Die Antwort ist: Sie tun das ja schon seit jeher! Denn sie haben den
Sinn des ökumenischen Dialogs begriffen, wie ihn ein deutschsprachiger Diözesanbischof vor etwa 2 Jahren
definiert hat: „Der einzige aufrichtige ökumenische Dialog ist der Konvertitenunterricht“
@Seefeldt und Brandenburgis Sie basteln hier -aus der an sich lobenswerten Intention heraus, die heute
vom Modernismus oft geleugnete wahre Gotttheit Christi zu verteidigen- eine eigene Theologie und nehmen
dafür fälschlicherweise den Wortlaut des Credo in Anspruch. Sie verfallen in das andere Extrem und würdigen
die wahre Menschheit des Gottmenschen Jesus Christus nicht genügend! Zur Abstammung von David: Von diesem
stammt Christus nicht dem Blute nach ab, wohl aber nach dem Gesetz, es sei denn, auch Maria stammte -wie
manche annehmen- von David ab. Christus stammt aber selbstverständlich seiner menschlichen Natur nach
von Maria und allen ihren Vorfahren ab, was Sie leugneten.
Gottmensch Jesus Christus @Seefeldt et Brandenburgis „Die Realität und Integrität der menschlichen natur
Christi wird besonders dadurch verbürgt, dass Christus aus seiner menschlichen Mutter wahrhaft gezeugt
und geboren wurde. Durch die Abstammung von einer Adamstochter wurde er seiner Menschheit nach in die
nachkommenschaft Adams eingegliedert. Seine Wesensgleichheit mit den Menschen wurde zur stammesgemeinschaft;
Christus wurde unser Bruder“ Ludwig Ott, Grundriss der Dogmatik Man kann also mit recht sagen: Christus
stammt seiner menschlichen natur nach von Adam, von David und voon Maria ab.
@Brandenburgis Sie werfen hier mit theologischen Aussagen wie mit Versatzstücken herum, haben die (zugegebenermassen
schwierige) Materie aber kaum verstanden, wenn Sie sagen: Jesus war „KEIN MENSCH und somit war er auch
KEIN JUDE.“ Recht haben Sie nur, wenn Sie sagen, in Jesus habe es keine zwei Personen, eine göttliche
und eine menschliche Person gegeben. Wohl aber lehrt die Kirche: Jesus Christus besitzt göttliche und
menschliche Natur, er ist wahrer Gott undwahrer Mensch (Hypostatische Union). Heisst es doch im Credo:
„Et homo factus est“, er ist Mensch geworden.
@Brandenburgis Sie schrieben: Nestorianismus. Nestor lehrte, daß Christus zwei Personen besitze – eine
göttliche und eine menschliche, also daß Christus sowohl Mensch als auch Gott sei. Das stimmt so. Die
Kirche aber lehrt: In Jesus Christus sind zwei Naturen, die götttliche und die menschliche. Deshalb ist
Jesus Christus wahrer Gott und wahrer Mensch. Und es gilt: Der Gottmensch Jesus Christus hat sich dem
jüdischen Gesetz unterstellt. Siehe Gal 4,4: „Als die Fülle der Zeiten gekommen war, sandte Gott seinen
Sohn: Geboren von einer Frau und dem Gesetz unterstellt, damit er die freikaufte, die unter dem Gesetz
stehen.“
@Freinsberg Habe heute auch auf dieser homepage „ars celebrandi“ gelesen. Dinge, die mit dem geltenden
Messbuch (Pauls VI.) nicht in Übereinstimmung sind, sind mir kaum aufgefallen. Es geht dem Verfasser
ja darum, dass einige im neuen Messbuch nicht detailiert geregelte Dinge gemäss der Tradition gehandhabt
werden analog dem Grundsatz „consuetudo optima legum interpres“ und er will eben so zu einer ja gewiss
notwendigen ars celebrandi beitragen.
Stühle Signum salutis schrieb: Ich knie mich auf eine Kniebank und nicht auf einen Stuhl, da wird einem
ja Angst und Bange, das man mit der Lehne vornüber kippt und sich die Nase aufschlägt. Seltsame Bräuche
…! Diese Art von Kirchenstühlen, die zugleich zum Sitzen und Knien dienen (man muss sie nur umdrehen)
haben nun gar nichts mit den „Piusbrüdern“ zu tun. Es ist einfach die übliche Form der Kirchenbestuhlung
in Frankreich und wohl auch Belgien (zumindest gewesen), man sieht diese Stühle noch oft in französischen
Kirchen.
Gewalt in der Ehe Natürlich ist Gewalt in der Ehe ein auch von der Kirche anerkannter Grund für die
Trennung der Ehegatten, gegebenenfalls auch für die Scheidung. Aus der Scheidung an sich ergeben sich
auch keine negativen Konsequenzen bezüglich des Sakramentenempfang. Ein Recht auf Wiederheirat ergibt
sich daraus jedoch nicht, da das Eheband in der Tat bis zum Tod währt.
Zumauern! „Vielleicht müssen auch wir da und dort etwas zumauern, damit die Masslosigkeit dieser Welt
nicht in unsere Seele eindringt und den Glauben zum Erliegen bringt; damit jenes Hineilen der Hirten zum
wahren Gut, zu Christus, nicht behindert oder gar verunmöglicht wird. Das wäre ein Wunsch des Bischofs
für das kommende Jahr.“ Der Churer Bischof Vitus Huonder in seiner Predigt am 1. Januar 2010 in der Kathedrale
Chur. Er nimmt darin Bezug auf den heiligen Karl Borromäus, der als Erzbischof in Mailand einige Seitenportale
des Mailänder Doms hatte zumauern lassen, weil sich in der Karnevalszeit die Unsitte eingebürgert hatte,
„dass die schaulustige Menschenmenge, um dem Umzug zu folgen, den Dom mit Geschwätz, Gelächter, Zoten
und Ausgelassenheit, von einer Seite zur andern durchquerte.“ Bald habe sich dann in der Karnevalsstadt
Mailand „der Geist der Busse und der Umkehr“ ausgebreitet.
Maria Theresia @matthäus drei: bin zwar nicht Brandeenburgis und auch kein Monarchist. aber die Antwort
haben Sie ja selber mit dem Zitat gegeben: „…Von Gottes Gnaden Römische Kaiserin Wittib“ „Wittib“ ist
österreichisch für „Witwe“ und damit ist die Sache klar: Maria Theresia war nicht Kaiserin sondern -nach
dem Todes ihres Gemahls, des Kaisers- Kaiserinwitwe
Spanisches Königshaus @Brandenburgis Vielen Dank für den Hinweis auf die Carlisten. Habe in wikipedia
hierzu (Stichwort: Karlisten) als ersten Einstieg einen sehr langen und detailreichen Artikel gefunden,
den vollständig zu lesen ich jetzt aber nicht die Musse habe.
Laizistische Türkei? RRR schrieb. Die Türkei ist selbstverständlich laizistisch; es genügt ein Blick
in die Verfassung. Da 99% der Türken Muslime sind, ergibt sich eine gewisse islamische Prägung der Gesellschaft
natürlich von selbst. Aber das ist in Spanien mit den Katholiken auch nicht anders. Oder in Liechtenstein
oder in San Marino. Ohne dass dort der Katholizismus Staatsreligion wäre. Bekanntlich gibt es in der
Türkei die Religionsbehörde Dyanet. Dieser sind die Moscheeen unterstellt und diese finanziert auch
Moscheen und Imame im Ausland. Es mag ja sein, dass dies auch deswegen geschieht, um eine gewisse Kontrolle
über die Moscheen zu haben und staatsfeindliche Extremisten zu verhindern. Aber sicher ist: Das ist sicher
kein Laizismus bzw. das, was ein Europaer darunter versteht.
@Aurelius Nach dem mir vorliegenden Wörterbuch Pons Collins, Grosswörterbuch für Experten und Universität
3. Aufl. Stuttgart (Klett) 1997, S. 1187 existiert durchaus die variante „Goodby“, es findet sich dort
die Angabe (US), was darauf hinzuweisen scheint, dass es sich um eine in Variante im Us-Englisch handelt.
„Stille Nacht“ ist gerettet! Nach einer so betitelten aktuellen Meldung des Zürcher „Tages-Anzeiger“
scheint die betreffende Regierungsrätin zurückgekrebst zu sein. Sie sagt nun, man könne alle Weihnachtslieder
singemn und für muslimische Kinder gebe es keine Sonderregelung. Sie müssten aber, wenn sie dies wollen,
nicht mitsingen, bei Liedern, die gegen ihre Glaubensüberzeugung seien… www.kath.ch/index.php?&na=11,10,0,0,…
Notlage und schwere Furcht @clarissa colonia Sie schrieben: „…handelt es sich nicht um eine strafverschärfende
Bestimmung, sondern um ein bedingtes Tatbestandselement, das die Rechtsfolge selbst dann eintreten läßt,
wenn sich Weihender und Geweihter auf eine (tatsächliche oder mutmaßliche) rechtfertigende Notlage beriefen[kursiv]“
Das stimmt so nicht ganz , da Notlage (necessitas) und schwere Furcht (metus gravis) nicht identisch sind.
Es gibt also auch Notlagen unabhängig von (schwerer) Furcht und diese werden im CIC ja auch eigens genannt:
can 2205 §2 CIC 1917; can. 1324 §1, 5 CIC 1983). Meines Wissens wird auch Seitens der Priesterbruderschaft
St. Pius X. nicht mit metus gravis argumentiert.
@clarissa colonia Pius XII: etsi metu gravi coacti Diese strafverschärfende Bestimmung scheint mir jedoch
seit dem Inkrafttreten des neuen CIC nicht mehr in Geltung zu sein.
@Mighty counsellor Ja, in der Tat ist der Pfingstmontag durch die Liturgiereform Pauls VI. abgeschafft
worden(mitsamt der Pfingstoktav) und besteht nur noch dort (also z.B. im deutschen Sprachraum), wo er
gesetzlicher Feiertag ist, kraft Partikularrecht weiter. Früher war es geredezu umgekehrt: Der Pfingsmontag
und die ganze Pfingstoktav waren in der gesamten Weltkirche zu halten, natürlich auch dort, wo sie keine
gesetzlichen Feiertage waren.
Pfingsten Natürlich ist die liturgische Farbe von Pfingsten weiterhin rot. Aber es geht ja hier um den
PfingstMONTAG. Dieser ist durch die Liturgiereform genauso abgeschafft wie die ganze Pfingstoktav. Der
Montag nach Pfingsten Pfingstmontag ist deshalb, -falls nicht zufällig ein Heiligenfest auf ihn fällt-
ein Wochentag der „Zeit im Jahreskreis“ und hat die grüne Farbe. Im deutschen Sprachraum, wo der Pfingstmontag
weiterhin ein Feiertag ist, ist es weiterhin vorgesehen, dass man an diesem Tag auch eine Messe vom Heiligen
Geist feiern kann.
@clarissa colonia Im von mir zitierten Artikel der WRV wird klar begründet, warum der Staat die Ehe unter
seinen besonderen Schutz stellt, da braucht es keine Vermutungen. (Bezüglich des GG liegen mir zur Zeit
keine Kommentare vor). Ich habe deshalb Ihre These, „nicht die mögliche Fertilität einer Ehe stellt
den Rechtsgrund dar, dieser bestimmte Rechte zu verleihen, sondern die rechtsverbindlich übernommene
Verantwortung der Partner füreinander.“ in Frage gestellt und nicht mehr.
@clarissa colonia Sie schrieben: Nicht die mögliche Fertilität einer Ehe stellt den Rechtsgrund dar,
dieser bestimmte Rechte zu verleihen, sondern die rechtsverbindlich übernommene Verantwortung der Partner
füreinander. Deshalb werden diese Rechte auch Ehepaaren verliehen, aus deren Ehe sicher keine Kinder
(mehr) hervorgehen werden Ich wage hier die Vermutung, dass zumindest bei der Abfassung des Grundgesetzes
für dessen Väter (und Mütter) wohl doch eher mehrheitlich noch jene Überlegung massgebend war, wie
sie in der Weimarer Reichsverfassung zum Ausdruck kommt: „Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens
und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung“(Art 119, Abs.
1)
@Pontifex Sie schrieben: Übrigens,die Dominikaner haben keine Abtsverfassung! Ja, ja, unsere allinformierte
„Redaktion“ schießt einen Vogel nach dem anderen ab.Wo wird denn das in dem Artikel implizit oder explizit
gesagt? Habe nach längerem Suchen nichts dementsprechendes gefunden!
Schweizer System @myghty counsellor Bezüglich der Missbräuche sind wir ja wweitgehend einer Meinung.
Bis vielleicht in die 50er Jahre war das System wohl auch kaum ein Problem, da davon ausgegangen werden
konnte, dass alle Mitglieder der Kirchgemeindevorstände prinzipiell den katholischen Glauben teilten
und die Kompetenzen der Hieerarchie nicht in Frage stellten. Heute kommt es jedoch immer mehr zu Missbräuchen
der Strukturen. Das was ich als „trojanisches Pferd“ bezeichnet habe, nennen Sie „Transmissionsriemen“.
Festzuhalten bleibt, dass das bestehende System der Kirchgemeinden und Kantonalkirchen den Bischof zu
so eetwas wie einen konstitutionellen Monarchen macht und eine Ausübung des Bischofsamtes wie es das
Zweite Vatikanum und das Kirchenrecht vorsehen, stark beeinträchtigen. Ähnliches gilt auf der Ebene
der Pfarrei. Es stellt sich die Grundsatzfrage, ob man das beestehende System allenfalls mit kleineren
korrekturen aufrechterhalten will oder den mut aufbringt, etwas Neues zu schaffen.
@clarissa colonia Sie schrieben: (Schade, wenn man keine Ahnung hat und das dann auch noch veröffentlicht
…) Wen meinen Sie damit? Ich zumindest habe nicht von Häresie gesprochen sondern von Opposition zum
kirchlichen Lehramt und Bruch des Treueeides durch den Kleriker !
@Samurai Sie schrieben: Wir-sind-kirche ist eine Gruppe innerhalb der RKK- oder sind sie ausgeschlossen
worden. Die Gruppe vertritt u.a. die Forderung einer Priesterweihe der Frau. Da Rom dies definitiv abgelehnt
hat und diese Entscheidung als unfehlbar (nicht durch Dogmatisierung, wohl aber durch Zugehörigkeit zum
„ordentlichen Lehramt“) bezeichnet hat, stellen sich die Unterstützer von „Wir sind Kirche“ und anderen
ähnlichen Gruppierungen (zumindest in diesem punkt) gegen das kirchliche Lehramt, Kleriker brechen darüber
hinaus das von ihnen gemäss CIC abzulegende Treueversprechen Dies hat nichts mehr mit einer zu akzeptierenden
„gewissen Spannweite innerhalb der Kirche zu tun!
Schweizer System @mighty counsellor Kann Ihnen in Ihrer überwiegend positiven Brwertung des Schweizerischen
Systems nicht zustimmen, da die Nachteile für die Kirche m.E. mittlerweile überwiegen, ja das geltende
System mancherorts so etwas wie ein trojanisches Perd zwecks Durchsetzung einer Gegenkirche geworden ist.
Die Lösung muss nicht unbedingt in einer Trennung zwischen Kirche und Staat liegen, wohl aber in einer
Änderung des Systems. Dazu könnte entweder das deutsche System der Kirchenfinanzierung (hier werden
die Kirchensteuern an die Diözesen abgeführt und von dort aus verteilt) oder das italienische System
(„Mandatssteuer“;auch hier sind die Diözesen federführend) zum Vorbilds dienen. Eine Stärkung der episkopalen
Vollmachten durch den Diözesanbischof und die Abschaffung überholter Privilegien (Pfarrwahl etc.) entspräche
im Übrigen dem Geist des Zweiten Vatikanums, das verschweigen jedoch die Mmeisten Verfechter des geltenden
Systems, die sich sonst gerne zu Hütern des Konzils aufwerfen.
@Brandenburgis Da bei den Lutheranern schon in den ersten Generationen das Weihepriestertum verloren ging
(Fehlen der Apostolischen Sukzession) ist auch schon dort die sakramentale Beichtebei ihnen verlorengegangen.
Jedoch sah Luther(z.B. Grosser katechismus) und das Augsburger Bekenntnis die Beichte durchaus noch als
Sakrament.
@clarissa colonia Sie schrieben: Der apostolische Stuhl mußte dafür um die Ertelung eines „nihil obstat“
angegangen werden und hat dieses offensichtlich inconditionate erteilt, was heißt, daß gegen den zu
Berufenden römischerseits nicht die mindesten Bedenken bestanden haben können! Das Problem ist natürlich,
dass bei der Erteilung des „nihil obstat“ der Apostolische Stuhl (das heisst die zuständige Kongregation)
angesichts der Vielzahl der Fälle nicht immer investigativ vorgehen kann, sondern zu einem wesentlichen
Teil auf die von den um das „Nihil obstat“ nachsuchenden Instanzen (hier wohl Orden als Träger der Hochschule;
sonst oft auch Diözesen) übermittelten Informationen angewiesen ist. Da diese ja in der Regel an der
erteilung des „nihil obstat“ interessiert sind, ist natürlich nicht auszuschliessen, dass hier Informationen
der zuständigen Kongregation vorenthalten werden. Sollte sich dies bewahrheiten, wären nicht zuletzt
jene Personen/Instanzen zu bestrafen, die ihre Pflichten gegenüber dem Apostolischen Stuhl nicht erfüllt
haben. Hier bestehen gewisse m.E. gewisse Analogien zu der zur zeit deutschland beschäftigenden Affäre
im Verteidigungsministerium, wo schon einige personen den Hut nehmen mussten. Apropos „inconditionate“:
Woher wissen Sie das? Prinzipiell ist auch denkbar, dass der Betreffende versprechen musste, seine früher
gemachten Äusserungen nicht mehr zu vertreten.
Bischöfe aus der Kongregation von St. ottilien @RRR Ich weiss nicht, ob Tuttisanti diese gemeint hat,
aber da der Kongregation von St. Ottilien seit ihrer Gründung verschidene Missionsgebiete anvertraut
wurden, stammten natürlich auch in der Regel die Bischöfe oder Apostolischen Vikare o.ä. der entsprechenden
Diözesen/Jurisdiktionsbezirke zumeist dem Orden. Ein Beispiel ist Abtbischof Bonifatius Sauer aus der
Fuldaer Diözese gebürtig und Bischof von Tokwon/Nordkorea, der zusammen mit einer ganzen Reihe von Konventualen
1950 den Märtyrertod starb. Für die Märtyrer von Tokwon ist ein Seligsprechungsprozess im Gange. Siehe
folgenden Link: www.missionsbenediktiner.de/seligsprechung
@eigerhar Sie schrieben: Wer aus Rache richtet sündigt schwer. Der Katechismus im Anschluss an das Konzil
von Trient scheibt: …zielen die Strafen der Obrigkeiten, welche die rechtmässigen Rächer der Verbrechen
sind, ebenfalls darauf hin, dass der Verwegenheit und Gewalttätigkeit durch Todesstrafen Einhalt geschieht
und so das Leben der Menschen gesichert sei. Es geht hier nicht um ein Plädoyer für die Todesstrafe
(hier hat sich die Auffassung der Kirche geändert, dass auf sie verzichtet werden sollte, wenn auch auf
andere Weise der Zweck der Strafe erfüllt werden kann), sondern darum, dass nach kirchlicher Lehre die
richtende Obrigkeit im Namen Gottes „Rächer der Verbrechen“ ist.
@clarissa colonia Vielen Dank! Der technische und medizinische Fortschritt hat eben Dinge ermöglicht,
die vorher so nicht möglich waren und deshalb hier zu Änderungen in der Sakramentendisziplin geführt.
1946 schrieb der bekannte Freiburger Moraltheologe Prümmer OP in seinem Handbuch (Manuale Theologia moralis,
Vol. II Barcelona, p.100s ):„Infans in utero materno exsistens baptizari potest e debet si versatur in
periculo vitae nequee probabilis spes est ut rite editus baptizari possit. Possit quidem tunc baptizari
quia hodie medici habent instrumenta tam perfecta, ut cum morali certitudine caput infantis vel saltem
alia principalis pars corporis eius abluit possit aqua. Debetautem baptizari, quia secus salus eius aeterna
periclitatur aut etiam destruitur. Baptismus collatus infanti adhuc [kursiv]totaliter clauso in utero
matris debet post felicem partum sub condicione iterari, tametsi medicus testatur aquam attigisse caput
infantis in utero.
@clarissa colonia Warum geben sie nicht einfach zu, dass Ihre Interpretation von can. 746 § 1 CIC 1917
nicht zutreffend ist? Am Anfang der Diskussion haben Sie (gegen Lycobates) bestritten, dass die Kirche
die Taufe in utero spendet resp. gespendet hat und gegen den klaren Wortlaut jenes Textes behauptet, dass
es in der Entscheidung des Hl. Offiziums vom 21.8.1901 (DH 3556) nicht um die Taufe in uteroginge. Auch
hier haben Sie noch nicht zugegeben, sich geirrt zu haben. Wenn der Gesetzestext eindeutig ist, braucht
es weder eine „authentische Interpretation“ noch eine „einschlägige Präzedenzjudikatur“
@clarissa colonia Einhellig? Hier ist die Kirche dann eben nicht der Argumentation des doctor angelicus
gefolgt, wie sie das auch sonst nicht immer getan hat (e.gr. Immaculata conceptio B.M.V.) und deshalb
gibt die Argumentation des Aquinaten dann eben keinen unanimis consensus mehr wieder. Ausserdem verlegen
Sie den Kampfplatz: es ging mir um die Interpretation des can. 746 §1 CIC 1917. Anstatt zuzugeben, dass
Ihre Interpretation desselben arbiträr ist und mit dem Wortlaut des Gesetzestextes nicht in Übereinstimmung
gebracht werden kann, zitieren Sie hier in extenso den Aquinaten.
@clarissa colonia Ihrer Interpretation von ca. 746 § 1 CIC 1917 kann ich nicht zustimmen, sie wird auch
nicht von den Kommmentatoren so vertreten (siehe den von mir angeführten Jone oder z.B. auch Eichmann).
Sie lassen den in etwa als Konditionalsatz zu betrachtenden Teil des canons (Beginnend mit „donec“ ausser
Acht: Die Taufe in utero ist nicht statthaft „solange Hoffnung und Wahrscheinlichkeit besteht, dass das
Kind in Ordnung geboren und getauft werden kann“. Die in den §§2-3 behandelten Spezialfälle betreffen
nicht die Taufe in utero im eigentlichen Sinn, da ja die Leibesfrucht wenigstens partiell bereits ausgestossen
ist. Ausserdem geben sie §2 falsch wieder: Kann die Taufe auf den Kopfe gespendet werden, ist diese absolut
(d.h. nicht sub conditione“) zu spenden , und später eben nicht bedingungsweise zu wiederholen.
@clarissa colonia Baptismus in utero Eine solche Taufe kennt die Kirche durchaus, sie wurde durchaus gespendet,
ja sogar empfohlen wenn es auch über die Gültigkeit keine definitive Lehrentscheidung gibt. Deshalb
entsprach es auch der Praxis, nach erfolgter derartiger Taufe eine bedingungsweise Taufe zu spenden, falls
das Kind dennoch geboren wurde. Siehe hierzu can. 746 CIC 1917 bes. §5 Siehe hierzu z.B. die Ausführungen
bei Jone, Katholische Moraltheologie (in der mir vorliegenden Ausgabe ed. 16 1953 Nr. 478) oder ders.
Jone, Gesetzbuch des kanonischen Rechtes, Bd. II Paderborn 1940 S.24f
Hasenhüttl ein Atheist? Natürlich ist Hasenhüttl nicht wegen seiner Spendung der Hl. Kommunion ein
Atheist, wohl aber wegen seiner dogmatischen Thesen. Zumindest wäre er als A-Theist zu bezeichnen, da
er die christliche Vorstellung eines persönlichen Gotttes ablehnt. Hier eine Beurteilung der Hasenhüttlschen
Thesen aus berufenem Munde: „Hasenhüttl weiß ja, was Katholischsein bedeutet, und wenn man katholisch
ist, dann nimmt man auch das Wesentliche des Katholischen auf sich. Übrigens darf man nicht vergessen,
dass Hasenhüttl eine Dogmatik geschrieben hat, in der er uns sagt, dass es Gott als eine in sich seiende
Wirklichkeit gar nicht gibt, sondern lediglich ein Beziehungsereignis sei. Insofern ist das, was er auf
dem Ökumenischen Kirchentag angestellt hat, noch relativ gering im Vergleich zu dem, was er im Ganzen
von sich gegeben hat. Und Hasenhüttl weiß selber, dass das nicht der katholische Glaube ist. Man muss
also einfach sagen: Das ist alles eine Frage der Ehrlichkeit.“ Rhein-Zeitung: „Würden Sie also sagen:
Hasenhüttl ist nicht mehr katholisch?“ „Was im Innersten seines Herzens ist und vorgeht, das überlassen
wir dem lieben Gott. Aber was er geschrieben hat, ist nicht katholisch.“
@clarissa colonia Weder im Artikel von kreuz.net noch im Buch von Gorissen wird behauptet, dass Vorgrimler
und/ oder Küng Ordensmann seien. In einem sehr lesenswerten Abschnitt des Buches berichtet Gorissen über
einen Vortrag Vorgrimlers in einer Kölner Loge und erwähnt dabei auch einen Kölner Jesuiten, den er
mit Namen nennt, der Mitglied einer Kölner Loge sei. Hier der Link zu dem als Leseprobe zugänglichen
Abschnitt des Buches, der über den Vortrag Vorgrimlers berichtet: media2.kathtube.com/document/12009.pdf
mitra Beim Zweiten Vatikanischen Konzil trugen nahezu alle Bischöfe eine solche Mitra. Es handelt sich
im Übrigen hier um eine schmucklose mitra simplex, wie sie die Liturgie für u.a. für die Totenliturgie
vorsieht. hier ein Foto von der Eröffnung des Konzils: de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Ko…
@Brandenburgis Brandenburgis schrieB: Umschwung????Was ist denn disse??? „Umschwung“ ist in der Schweiz
der gebräuchliche Ausdruck für das Gelände um ein Gebäude.
@clarissa colonia „Quandoque bonus dormitat Homerus“ Horatius, ars poetica Mit diesem Zitat antwortete
mir vor einigen Jahren der mittlerweile verstorbene langjährige St. Galler Stiftsarchivar Prälat Dr.
Johannes Duft, als ich ihn auf einen kleinen Fehler in einem Aufsatz aufmerksam machte: der damals schon
über achtigzigjährige hatte „vulpes“ mit „Wölfe“ übersetzt.
@ clarissa colonia hominorum ??? Der Hochaltar der Kathedrale von Oristano enthielt gar keinen Tabernakel
(dieser befindet sich in einer eigenen Anbetungskapelle), sondern nur einen Aussetzungsthron, auf dem
(„… zum Herrn hin dargebracht“) aber während der Zelebration nicht ausgesetzt wurde. Woher wissen Sie,
ob nicht in vorkonziliarer Zeit wenigstens gelegentlich auch in der Kathedrale von Oristano wie auch sonst
im orbis catholicus die Hl. Messe „coram exposito Sanctissimo“ zelebriert wurde?
@clarissa colonia durchaus auch irchenrechtlich relevant! Wenn Sie den Text der Erklärung der Glaubenskongregation
von 1983 lesen, dann stellen Sie fest: 1) Er ist in seiner Eingangsphase etwa so formuliert wie üblicherweise
Antworten auf an die Kongregationen gerichtete „Dubia“. 2.) Es wird die Frage, ob die Freimaurer zu den
in can. 1373 gemeinten kirchenfeindlichen Organisationen gehören, positiv beantwortet. 3.) In jenem canon
ist die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung mit einer „gerechten strafe“ sanktioniert. Spruchstrafe,
keine Tatstrafe. Ergo: Unter Berufung auf can 1373 CIC 1983 und die Erklärung der Glaubenskongregation
könnte m.E. z.B. ein Bischof einen seiner Jurisdiktion unterstehenden Gläubigen, dessen Mitgliedschaft
bei den Freimaurern notorisch ist, mit einer Strafe belegen, falls der Betreffende dort ein Leitungsamt
innehat, sogar mit dem Interdikt.
@smallplayer Auf jeden Fall besitzt die von Ihnen so gern angeführte „Lichtenauer Erklärung“ für Katholiken
keine spezielle Relevanz, da sie von der Kirche nie akzeptiert wurde. Stattdessen hat sowohl die Deutsche
Bischofskonferenz (1980) als auch die vatikanische Glaubenskongregation (1983) noch nach „Lichtenau“ ausdrücklich
die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft bei den Freimaurern und in der Katholischen Kirche erklärt. Vorgrimler
war darüber scheinbar nicht „amused“ aber das ist sein Problem!
@Freinsberg Der allegorische Charakter der Ankleidegebete ist natürlich unbestritten und ebenso die Tatsache,
dass die historische Herkunft der einzelnen Paramente zum Grossteil in der Spätantike zu suchen ist.
Dazu kommt noch, dass sich in mittelalterlichen Texten verschiedene allegorische Deutungen finden. Ihrer
Behauptung, dass die allegorischen Texte „historisch falsch“ sind kann ich jedoch nicht zustimmen. Es
handelt sich um eine andere Ebene und die allegorischen Texte wollen ja (zumindest in der Regel) keine
historische Erklärung geben. Auf jeden Fall meine ich, dass die allegorischen Texte (z.B. der Ankleidegebete)
dem Zelebranten zu spirituellem Nutzen sein können. (Natürlich hat es auch vor allem im MA einen überbordenden
Allegorismus gegeben, der das Verständnis z.B. der Messe nicht immer erleichtert hat).
Ankleidegebete Die traditionellen Ankleidegebete finden sich in der Tat nicht mehr im Missale Pauls VI.
(auch nicht in der neuen dritten Ausgabe). Interessanterweise finden sie sich jedoch in einem Gebetbuch
für Priester namens „preces selectae“. Dieses wurde 1990 in Köln vom Adamas-Verlag herausgegeben (mit
Imprimatur des Erzbistums Köln) , dem deutschsprachigen Verlag des Opus Dei. Dort finden sich (alle in
lateinischer Sprache) neben sehr vielen anderen Gebeten (zum Grossteil aus den traditionellen Büchern
übernommen) auch die Ankleidegebete mit dem Vermerk „ad libitum“ (lediglich das Gebet für den Manipel
fehlt, da er ja im Novus Ordo nicht mehr vorgesehen ist) sowie viele weitere nützliche Gebete für Priester
(u.a. die sakramentalen Kurzformeln für Notfälle)
Grosszügigkeit ! Als die Piusbruderschaft im Oktober vergangenen Jahres eine grossse wallfahrt nach Lourdes
organisierte mit etwa 20.000 Gläubigen, konnte man völlig unbehelligt und sicher mit Genehmigung der
Wallfahrtsdirektion die Heiligtümer benutzen. Nicht nur konnten feierliche Messen in den Kirchen stattfinden
nebst Prozessionen , auch die 4 von Lefebvre geweihten Weihbischöfe nahmen daran teil und das ganze noch
vor der Rücknahme der Exkommunikation!
Schriftlesungen im usus extraordinarius Es sollte doch eigentlich klar sein, dass sich die Erlaubnis,
die Lesungen in der Muttersprache zu verlesen, nur auf die Leseordnung des betreffenden Ritus (bzw. auf
die betreffende Form des Ritus) bezieht, da ja die Leseordnung integraler Bestandteil des Ritus ist. Aus
dem Fehlen von Worten, die dies ausdrücklich verbieten, die Erlaubtheit zu folgern, scheint mir abwegig
und arbiträr zu sein. Mit der gleichen Argumentation müsste ja sogar die Verwendung der Schriftlesungen
gemäss z.b. dem syro-malabarischen Ritus erlaubt sein. Allgemein ist ja eine Vermischung verschiedener
Riten nicht erlaubt und hätte man hier von diesem übergeordneten Prinzip abweichen wollen und ausdrücklich
die Integration von Elementen eines anderen Ritus bzw. von Elementen einer anderen Form des gleichen Ritus
erlauben wollen, so hätte der Gesetzgeber dies m.E. ausdrücklich erwähnen müssen.
@Alois Bischof Sie erwähnen die Jewish Encyclopedia in Ihrem Beitrag. Ist Ihnen das Stichwort bekannt,
unter dem man nachschauen müsste bezüglich der Interpretation der diskutierten Bitte des Achtzehnbittengebetes?
Aufklärungsbedarf! Eine zumindest kircheninterne Aufklärung der Vorwürfe gegen den Gründer der Legionäre
Christi ist dringend vonnöten. Es scheint mir kaum möglich, dass die jetzt eingestandenen Fehltritte
des Gründers niemand im Orden bekannt waren. Meines Erachtens müssten auch alle die um die seit langem
im Raum stehenden Vorwürfe wussten und nichts unternahmen (aus blinder Verehrung für den Gründer oder
aus anderen Motiven) aus allen Leitungsfunktionen entfernt werden.
zugespitzt aber rechtgläubig! Stimme der vernunft schrieb: Aber es geht ja noch weiter: „Ohne den Priester
wäre das Leiden und Sterben unseres Herrn sinnlos.“. Was für ein häretischer, gotteslästerlicher Unsinn.
Und der soll also das Vorbild für Priester sein. Na Mahlzeit. Nun, die durchaus emphatische und zugespitzte
Redeweise des heiligen Pfarrers von Ars ist doch durchaus rechtgläubig verstehbar: Nach katholischer
Lehre wird doch die Frucht des Erlösungsopfers Christi (normalerweise) durch die Sakramente zuteil, hier
vor allem durch die Taufe, deren (ordentlicher) Spender der Priester ist und dann durch die heilige Eucharistie
und das Busssakrament, deren alleiniger Spender der Priester ist. Natürlich hätte Christus auch andere
Formen der Heilsvermittlung einsetzen können, aber in der bestehenden braucht es den Priester!
Nicht nur Optativ oder frommer Wunsch! @clarissa colonia Immerhin ist die eigentliche liturgische Gesetzgebung
nämlich die Institutio Generalis des Missale Romanum (editio tertia 2000) hier völlig klar! In Nr. 320
heisst es: „Panis ad Eucharistiam celebrandam debet esse mere triticeus, recenter confectus et, secundum
antiquam Ecclesiae traditionem, azymus.“ Auch die Instruktion Redemptionis Sacramentum stellt in Nr. 48
die gleichen Erfordernisse an die Materie für die Hl. Eucharistie auf:“ Panis, qui in sacrosancti eucharistici
Sacrificii celebratione adhibetur, debetesse azymus, mere triticeus et recenter confectus, ita ut nullum
sit periculum corruptionis“. Hier werden allerdings Erfordernisse an die Materie, die einmal die Ebene
der Erlaubtheit, ein andermal die der Gültigkeit (Weizenbrot als alleinige gültige Materie) betreffen,
nebeneinandergestellt. Siehe auch Nr. 173 der Instruktion Redemptionis Sacramentum: Verstoss gegen (u.a.)
Nr. 48 als „res gravis“qualifiziert! Dass natürlich auch mit gesäuertem Brot gültig konsekriert werden
kann, steht ausser Frage und im Falle der Notwendigkeit wird auch ein Zelebrant des lateinischen Ritus
gesäuertes Brot verwenden dürfen (vgl. hierzu CCEO, der hierzu eine analoge Regelung enthält, da es
ja unter den unierten Ostkirchen auch solche gibt, die ungesäuertes Brot verwenden.) Eine andere Frage
ist allerdings, ob das in Linz verwendete Brot wirklich gesäuertes Brot war. Ich weiss z.B. dass beim
„Neokatechumenat“ ähnliches Brot verwendet wird, dieses jedoch angeblich ungesäuert ist.
Ausweichmanöver! Die Schemata dex CIC sind mir gerade nicht griffbereit, aber Sie sind auf meinen Einwand
bisher nicht eingegangen. Sie haben sich darüber mokiert, dass P. Schmidberger das Axiom „salus animarum
suprema lex“ zitierte. Der Satz ist traditionelles Allgemeingut der Kanonistik und besitzt unabhängig
von seiner Stellung im CIC 1983 Geltung!
suprema lex @clarissa colonia Das Axiom „salus animarum suprema lex“ ist natürlich wesentlich älter
als der CIC 1983 und nicht zufällig in den CIC gekkommen. Zufällig ist nur, dass dieses Axiom gerade
in einen canon zur Versetzung von Amtsträgern gekommen ist, insofern dieser in der Rechtssystematik des
CIC 1983 der letzte canon ist. Oder haben Sie Belege, dass die Rede von der salus animarum als suprema
lex auch Bestandteil dieses canons geworden wäre, wenn er rechtssystematisch an anderer Stelle seinen
Platz gefunden hätte? Und selbst wenn dies der Fall sein sollte, sagt jener canon ja ganz klar, die salus
animarum sei „semper“ das oberste Gesetz der Kirche, und das heisst doch wohl nicht nur bei Versetzungsfragen.
Ungültige Konsekration? Auch ich finde die Überschrift „ungültige Konsekration“ für abwegig! Das Eintauchen
der Hostie in den Kelch durch den Kommunionempfänger ist zwar gemäss den liturgischen Richtlinien missbräuchlich
aber verungültigt natürlich nicht die Kommunion und erst recht nicht die Konsekration. Wahrscheinlich
ist auch dies nicht gemeint, sondern man stiess daran -das ist zumindesatz meine Vermutung- dass es in
dem zitierten Text heisst, der Empfänger der Kommunion könne die Hostie in den WEIN eintauchen. Besser
hätte man natürlich vom „konsekrierten Wein“ oder vom „(kostbaren) Blut Christi“ gesprochen. Immerhin
heisst es zuoberst im Text, es handle sich um die Kommunion unter „beiderlei Gestalten“ Das ist ja die
dogmatisch korrekte Ausdrucksweise: Die Gestalten von Brot und Wein bleiben, erhalten jedoch ein neues
Wesen (Substanz): Leib bzw. Blut Christi.
@ clarissa colonia Wer nun den Werkvertrag unterschrieben hat, sei dahingestellt. Immerhin war S. Em.
in den Prozess der Beauftragung Hrdlickas einbezogen, wie auf der offiziellen Homepage des Erzbistims
hervorgehoben wird: Faber ging eingangs auf die „gar nicht selbstverständliche“ Zusammenarbeit zwischen
der Dompfarre und Hrdlicka ein; sie sei Frucht einer Ausstellung des Wiener Dommuseums über religiöse
Aspekte im Schaffen des renommierten Bildhauers gewesen und habe nach Gesprächen mit dem Wiener Erzbischof,
Kardinal Christoph Schönborn, mit Hrdlickas Galeristen Ernst Hilger und Dombaumeister Wolfgang Zehetner
zu einer Beauftragung des Künstlers geführt.Anliegen sei es gewesen, katholischen Seligen und Heiligen
aus jüngerer Zeit einen Platz im Dom zu verschaffen. Im Übrigen bedeutet der Umstand, dass Hausherr
der Kathedrale das Domkapitel und nicht der Erzbischof ist, natürlich nicht, dass das Domkapitel völlig
freie Hand hat. Vom Diözesanbischof beispielsweise erlassene Richtlinien zur Gestaltung sakraler Räume
(ganz zu schweigen von den universalkirchlichen Vorgaben; siehe die weiter unten zitiertan Aussagen aus
der Lirurgiekonstitution „sacrosanctum Concilium“) selbstverständlich auch in der dem Domkapitel „gehörenden“
Kathedrale Rechtskraft!
@clarissa colonia Bin (natürlich) noch immer nicht überzeugt, dass der in Frage stehende canon in Ihrem
Sinne aufzufassen wäre, das heist als inhabilitierendes Gesetz. In der Tat ist die Wahl des Wortes „nequit“
hier ungewöhnlich. Aber Ihre Interpretation ist dennoch unzutreffend. Auch entspricht sie ja nicht der
Praxis der Kurie, die ja z.B. auch zur Zeit der Geltung des alten Codex die von Erzbischof Lefebvre unerlaubt
geweihten Priester als suspendiert aber selbstverständlich gültig geweiht betrachtet hat!
@ clarissa colonia Bitte bringen Sie doch Belege aus der kanonistischen Literatur , dass der von Ihnen
zitierte can 1008 CIC 1917 in Ihrem Sinne zu verstehen ist, das heisst die Weihe ohne Zustimmung des Ortsordinarius
ungültigsei! Diese Auffassung lässt sich m.E. weder aus der Literatur (Auctores probati) noch durch
die Praxis der Kurie erweisen! Siehe für die Gegenmeinung Eichmann-Mörsdorf Kirchenrecht II 9. Aufl.
1958, S. 100: „Wer zur Weihespendung befähigt ist, spendet die Weihe, was die von Seiten des Spenders
zu erfüllewnden Voraussetzungen anlangt, immer gültig, sofern er den wesentlichen Weiheritus einhält
und die erforderliche Weiheintention hat. Um die Weihehandlung erlaubt vornehmen zu können, muss der
Weihespender entweder selbst hierfür zuständig oder von dem zuständigen Oberhirten mit der Weihespendung
beauftragt worden sein. Ausserdem lässt sich der Gegenbeweis m.E. auch gesetzesimmanent führen: Bei
Ihrer Interpretation wären die cann. 2372 und 2373 CIC 1917 mit Ihren Strafbestimmungen ja obsolet.
Gebet als Landeshymne @Paulaner Auch die Schweiz hat eine Landeshymne in der Form eines Gebetes, den sogenannten
„Schweizerpsalm“. Hier die ersten zwei Strophen: Trittst im Morgenrot daher, Seh’ich dich im Strahlenmeer,
Dich, du Hocherhabener, Herrlicher! Wenn der Alpenfirn sich rötet, Betet, freie Schweizer, betet! Eure
fromme Seele ahnt Gott im hehren Vaterland, Gott, den Herrn, im hehren Vaterland. Kommst im Abendglühn
daher, Find’ich dich im Sternenheer, Dich, du Menschenfreundlicher, Liebender! In des Himmels lichten
Räumen Kann ich froh und selig träumen! Denn die fromme Seele ahnt Gott im hehren Vaterland, Gott, den
Herrn, im hehren Vaterland. Hier einige Hintergrundinformationen über dieses Kirchenlied als Nationalhymne: www.admin.ch/…055/00064/index.html?lang=de&unters… Interessant ist, dass der aus dem 19. Jahrhundert
stammende Text erst um 1960 zur Nationalhymne erklärt wurde, zuvor besass die Schweiz eine Hymne („Rufst
Du, mein Vaterland“), die in der Melodie der englischen gleich war, was immer wieder zu Verwechslungen
führte
@r. ruhrgebietler Sie schrieben: St. Bonifatius, Bottroper Str. 295, D-45356 Essen, DA ist der Tabernakel
im Zentrum des „Chorraumes“ und des Altares. Obwohl der dortige „Hochaltar“ nur als häßlich bezeichnet
werden kann. Aber dies ist ja die Kirche des Priorates der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Essen-Bergeborbeck.
„Hässlich“ finde ich den dortigen Hochaltar nicht, wenn er auch etwas gewöhnungsbedürftig ist, vor
Allem da er nicht einfach eine Kopie eines historischen Stiles ist (z.-B. neogotisch, neobarock u.s.w.).
Weihehindernis! Clarissa colonia schrieb: Im Gegensatz zur hiesigen Redaktion ist Maximilian Fürnsinn
durchaus bekannt, daß Weihe ein Ehehindernis ist, aber Ehe kein Weihehindernis. Von eheschließenden
Priestern war da keine Rede Natürlich ist ein bestehendes Eheband ein Hindernis, die Weihe zu empfangen
abgesehen vom Fall des Ständigen Diakons. Can. 1042: Am Empfang der Weihen einfach gehindert ist: 1 ein
verheirateter Mann, sofern er nicht rechtmässig für den ständigen Diakonat ausersehen ist; Dass dieses
Hindernis, die Weihe zu empfangen nicht göttlichen Rechts ist, nur für den lateinischen Ritus gilt und
davon auch dispensiert werden kann (z.B. bei konvertierten Theologen aus nichtkatholischen Gemeinschaften)
ist eine andere Sache.
Es geht um das Verständnis des Konzils Zu den historischen Thesen hätte Williamson sich eigentlich ja
gar nicht äussern dürfen, da der Generalobere ihm diesbezüglich Schweigen auferlegt hat. Es sei denn,
er hätte ihn in diesem Fall davon entbunden. Die theologischen Thesen Williamsons, wie sie hier referiert
werden (ich habe ich den ganzen Intervioew-Text zur Verfügung) sind m.E. noch keine Zurückweisung des
päpstlichen Versöhnungsangebetes. In der Tat geht es ja nicht zuletzt um die Hermeneutik des Konzils.
Hier Fragen zu stellen ist doch nicht verboten und Skepsis bezüglich der doch sehr optimistischen Sicht
der modernen Welt, wie sie „Gaudium et Spes“ durchzieht noch kein Ungehorsam. Bei manchen Konzilstexten
wird es in der Tat nötig sein, dass der Papst sie „authentisch interpretiert“ und man erklärt, wie sie
mit der früheren Lehre der Kirche in Einklang zu bringen sind (Z.B. Religionsfreiheit, Wertung der nichtchristlichen
Religionen). Hoffen und beten wir, dass der Dialog zwischen Vatikan und Priesterbruderschaft zu einem
guten Ende führt.
Ohne Rechtskraft! Die die den Kardinal vorgenommenen Einschränkungen des Motu Proprio sind null und nichtig.
Das Motu Proprio erlaubt es z.B. dem Ortspfarrer auf Bitten von Gläubigen die „Alte Meesse“ anzubieten.
Der Bischof kann dieses vom Papst dem Ortspfarrer verliehene Recht nicht rechstgültig verhindern.
Zweifelsfrei gültige Weihen ! @Don Camillo Diese vier „Bischöfe“ sind doch ungültig geweiht, da nur
ein Bischof sie geweiht hat, d.h. die sind nicht Bischöfe. Im Weiteren bedeutet dies, dass alle von ihnen
geweihten „Priester“ gar keine PRiester sind Zur gültigkeit der Bischofsweihe genügt ein gültig geweihter
Bischof als Weihespender, wie Sie in jedem ordentlichen Dogmatiklehrbuch nachlesen können. Im Übrigen
war noch ein Konkonsekrator anwesend in der Person eines emeritierten argentinischen Diözesanbischofs.
@st. georg Ihre Ausführungen zur Intention sind sehr fragwürdig. Die intentio faciendi quod facit ecclesia
meint, dass der Spender des Sakramentes das tun will, was die Kirche will wenn sie diesen Ritus vollzieht.
Und das war eben, einen Bischof zu weihen, was EB Lefebvre zweifelsohne tun wollte. An der Gültigkeit
der Weihen kann deshalb kein ernsthafter Zweifel bestehen. Auch wurden und werden die von EB Lefebvre
geweihten 4 Bischöfe von den römischen Stellen immer als gültig geweiht angesehen und Lefebvre wegen
unerlaubter Bischofsweihen exkommuniziert, nicht wegen Simulation eines Sakramentes.
Nicht (nur) wegen „Revisionismus“! Pater Abrahamowicz ist scheinbar nicht/nicht nur seiner revisionistischen
Thesen wegen ausgeschlossen worden, sondern weil er sich gegen die offizielle Position der durch den Generaloberen
vertretenen Priesterbruderschaft geäussert hat. Er hat nach Auskunft einer amerikanischen Homepage am
Tag nach der Aufhebung der Exkommunikationen durch den Vatikan wie folgt geäussert: In fact, who ordered
the injurious decree of „removal“ was Joseph Ratzinger, who is still stuck in the Modernist ecumenism
of the Second Vatican Council, … , incurring in the excommunication reserved to the Modernists. An excommunicate
revokes a non-existing censure! … A Traditionalist Catholic CANNOT [sic] neither request nor welcome
such a decree, even less embrace and kiss its authors, making believe that this act is a gift of Our Lady.
We pray for Joseph Ratzinger so that he may abjure Modernism and embrace the Catholic faith, and for the
Fraternity of Saint Pius X so that it may remain faithful to the work of Archbishop Lefebvre. Damit ist
sein Ausschluss aus der Bruderschaft nur konsequent!
Exkommunikation bei Priesterweihe? Nach welchem Kanon des CIC , lieber Wittmann, zieht die von einem suspendierten
Bischof vorgenommene Priesterweihe per seeine Exkommunikation nach sich? Klären Sie uns bitte auf!
Liturgie im Dialekt? Eine begrenzte Verwendung von Dialekten innerhalb der Liturgie sollte meines Erachtens
möglich sein. Vor Allem Predigt, Fürbitten und Lieder könnten im Dialekt sein, das Übrige in der Hochsprache.
Allerdings sollten diese Messen nicht ausufern und klar angekündigt werden. Vor Allem in den Städten
gibt es ja auch einen grossen Anteil an Bewohnern, die den örtlichen Dialekt nicht verstehen. In der
Schweiz gibt es übrigens nicht wenige Priester, die zumindest die Predigt im Dialekt halten. Wesentlich
darüber hinaus sollte man auf keinen Fall gehen, d.h. eventuell noch Gelegentlich Fürbitten oder -falls
vorhanden- Lieder, die den Ansprüchen der Liturgie genügen. Die anderen Texte, d.h. vor Allem Biblische
Lesungen, Antworten des Volkes und natürlich auch die Amtsgebete des Priesters sollten immer in der Schriftsprache
verwendet werden, da die ganze Sache sonst sehr schnell einen unernstaften Charakter annimmt.
Suspension @clarissa colonia Suspendiert waren die 4 Bischöfe doch schon seit dem Empfang ihrer Priesterweihe,
die Exkommunikation kam doch erst 1988 hinzu, als sie zu Bischöfen geweiht wurden. So ist es doch nur
konsequent, wenn die Suspension der vier Bischöfe und der weiteren von Lefebvre geweihten Priester als
weiterbestehend betrachtet wird.
Preisfrage! „Es ist gut, daß Sie in Sachen Harry Potter aufklären, denn dies sind subtile Verführungen,
die unmerklich und gerade dadurch tief wirken und das Christentum in der Seele zersetzen, ehe es überhaupt
recht wachsen konnte“ Von wen stammt wohl diese Empfehlung eines Buches, das sich kritisch mit den Harrys
potter-Büchernn asuseinandersetzt?
Neuer Linzer Weihbischof Nun, die beiden Bilder, das heisst das von der Homepage und das (wohl erst kürzlich
aufgenommene) Video von gloria.tv erwecken zuerst gar nicht den Eindruck, dass es sich um die gleiche
Person handelt. Wahrscheinlich ist das Porträt von der Homepage schon einige Jahre alt! Auf jeden Fall
dem Neuernannten Weihbischof Gottes Segen! Mit diesem engagierten und seeleneifrigen Priester erhält
der Linzer Diözesanbischof einen treuen Weihbischof, der ihn in der Ausübung seiner Hirtenaufgabe sicherlich
bestens unterstützen wird und ihm hilft, statt den „Linzer Sonderweg“ zu beschreiten, die Diözese wieder
stärker in Glaubenslehre und -praxis den Vorgaben der Weltkirche gemäss zu führen!
Vorbehalte gegenüber dem Vatikanum II Ich habe gelesen, dass auch dem Institut vom Guten Hirten (Sitz
Bordeaux), das ja von aus von der Piusbruderschaft stammenden Priestern gegründet wurde, bei dessen Errichtung
durch den Vatikan gestattet wurde, ähnliche Vorbehalte gegenüber dem Vaticanum II zu machen wie die
Piusbruderschaft es jetzt tat. Kennt wer den Text?
Bruderschaft erkennt Vatikanum II mit Vorbehalten an! Hier der Link zu einem Brief des Generaloberen Msgr.
Fellay an die Gläubigen zur Aufhebung der Exkommunikation (Text in Englisch). www.dici.org/…s/Letter_Sup_Gen.pdf
Hierin erklärt er, dass die Bruderschaft alle Konzilien einschliesslich des Vatikanum II anerkenne,
Bruderschaft erkennt Vatikanum II mit Vorbehalten an! Hier der Link zu einem Brief des Generaloberen Msgr.
Fellay an die Gläubigen zur Aufhebung der Exkommunikation (Text in Englisch). www.dici.org/…s/Letter_Sup_Gen.pdf
Hierin erklärt er, dass die Bruderschaft alle Konzilien einschliesslich des Vatikanum II anerkenne, bei
diesem jedoch einige Einwände („some reservations“) habe. Hoffen und beten wir, dass die Gespräche,
die nun stattzufinden haben zwischen Bruderschaft und römischen Autoritäten, zu einem guten Ende führen!
Vorsichtige Distanzierung! Immerhin hat sich P. Franz Schmidberger, der deutsche Distriktobere der Bruderschaft
geäussert: „3. Unser Herr Jesus Christus ist seiner menschlichen Natur nach Jude, seine hochheilige Mutter
ist Jüdin, alle Apostel sind Juden. Schon deshalb kann kein aufrechter Christ Antisemit sein. 4. Wir
kennen das Interview, das Bischof Williamson dem schwedischen Fernsehen gab, nicht. Sobald es uns vorliegt,
werden wir es prüfen und dazu auch anwaltlichen Rat einholen. Es ist klar, daß für Äußerungen, wie
sie Bischof Williamson angeblich gemacht hat, nur der Urheber selbst verantwortlich ist und diese nicht
die Haltung der Priesterbruderschaft St. Pius X. widerspiegeln. Übrigens hat schon Papst Pius XI. in
der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ vor dem gottlosen Naziregime und seinen Verbrechen gewarnt.„Nun,
da dieses Interview ohne Probleme im Original zugänglich ist, wird eine Distanzierung von diesen unsäglichen
Expektorationen Williamsons hoffentlich nicht länger auf sich warten lassen! Wahrscheinlich wird Williamson
künftig gut daran tun, keine Termine mehr in Deutschland wahrzunehmen (Firmungen,, Priesterweihen, sonstige
Anlässe), da ihm dann möglicherweise der Prozess gemacht würde!
Mit welchem Recht „Pater“? @Lingen Lingen schrieb: Zum Pater habe ich mich ja – entgegen HBRs permanten
Lügen – auch nicht „selbst ernannt“. Nun, wer hat ihnen denn dann den Titel „Pater“ verliehen? Ihre früher
vorgetragene Argumentation, nach denen Ihnen als Weltpriester (die Gültigkeit Ihrer Priesterweihe einmal
angenommen) der Titel „Pater“ zustehe, ist nicht überzeugend!
@B. Theophilus89 @Theophilus Natürlich gibt es im Direktorium keine Anweisung des Bischofs, dass sich
im Priesterseminar in der Kapelle Kniebänke befinden müssen, wohl aber eine Verlautbarung des Bischofs
persönlich, in der er unter Berufung auf römische Dekrete ausdrücklich verlangt, dass während der
Messfeier bei der Konsekration zu knien ist und -wo der diesbezügliche Brauch besteht- während des gesamten
Hochgebetes. Wollen Sie dies leugnen oder was meinen Sie, mit Ihrer Behauptung, es gebe keine Anordnung
des Bischofs im Direktorium?
@ HBR HBR schrieb: Ach ja, was ist das denn für ein Kapellchen auf der Fotostrecke? Die Kathedrale scheint
es nicht zu sein. Außer sie ist in sich zusammengeschrumpft Was soll die komische Bemerkung? Vielleicht
handelt es sich um eine Nebenkapelle der Kathedrale, so dass man mit Recht sagen kann, die Hl. Messe finde
in der Kathedrale statt, wenn auch nicht im Hauptschiff/am Hauptaltar.
@ B. Theophilus89 @Krabat @B. Theophilus89Noch einmal: was an der Behauptung mit den entfernten Kniebänken
dran ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen! Aber zum Direktorium kann ich ein Urteil abgeben: Schauen
Sie doch selbst im aktuellen Direktorium nach! Auch online verfügbar: dort ist auf S. 20 ein Text abgedruckt,
in dem es um das Knien während der Hl. Messe geht. Der Text wurde zuerst 2008 im Amtsblatt des Bistums
veröffentlicht und im Direktorium wieder abgedruckt. Der Text ist von Bischof Walter Mixa unterzeichnet,
er erklärt darin, dass das Knien während der Konsekration die angemessene Haltung ist und dass -gemäss
römischen Richtlinien- der Brauch, während des gesamten Hochgebetes zu knien beizubehalten ist, wo er
besteht und bittet darin auch die für die Liturgie Verantwortlichen darum, Missstände abzustellen! Was
Ihre Aussage, „ Bischof Walter Mixa hat niemals im Direktorium direkt auf das Knien hingewiesen“ soll,
verstehe ich nicht. @Krabat Da ich Ihnen keine persönliche Mitteilung schicken kann, hier nur Folgendes:
Wenn Sie meinen Text richtig gelesen hätten, so hätten Sie zur Kenntnis genommen, dass ich ausdrücklich
feststellte, ob an der Meldung mit den entfernten Knienänken etwas dran sei oder nicht, könne ich nicht
entscheiden! Ich schrieb nur: Ihre Stellungnahme könnte jedoch (siehe den mehrmaligen Konjunktiv in meinem
Text! ) -unter dem hypothetischen Fall, dass tatsälich Kniebänke entfernt worden sind- eine doppeldeutige
Aussage sein („verhüllende Rede“).
Beispiel für doppeldeutige Rede Krabat schrieb: Ferner – nur zur Wiederholung: Keine vorhandene Kniebank
wurde aus dem Seminar entfernt. Nun, dieser Satz ist sehr interessant. Der Satz wäre auch dann wahr,
wenn die Kniebänke aus der Seminarkapelle abmontiert, und z.B. in den Keller des Seminars verfrachtet
worden wären!! Ob Krabat hier bewusst so formuliert hat, weiss ich nicht, ich weiss ja nicht einmal,
ob die Kniebänke nun wirklich von ihrem Platz in der Seminarkapelle entfernt worden sind oder nicht.
Aber der Satz Krabats wäre ein gutes Beispiel für doppeldeutige Rede: Jeder unbefangene Hörer meint,
hier würde behauptet, die Kniebänke hätten ihren bisherigen Ort nicht verlassen, aber das wird in keiner
Weise hier ausgesagt.
Borromaeum seit jeher ein Priesterseminar Samurai schrieb: Interessant,…mir war nicht bekannt, daß
das Collegium Borromaeum in Münster ein Priesterseminar istEin Priesterseminar ist das Collegium Borromaeum
am Münsterschen Domplatz set seiner Gründung im Jahre 1854. Es nannte sich zwar in jüngster Vergangenheit
„Theologenkonvikt“, was darauf zurückzuführen war, dass in Münster die Priesteramtskandidaten während
ihres Theologiestudiums dort wohnten, während sie nach Abschluss des akademischen Studiums zur Vorbereitung
auf Diakonen- und Priesterweihe im „Bischöflichen Priesterseminar“ an der èberwasserkirche wohnten.
Diese Aufteilung der Priesterausbildung auf zwei Häuser -die es so oder ähnlich auch in anderen deutschen
Diözesen gibt- ändert jedoch nichts daran, dass das Collegium Borromaeum im Sinne des Kirchenrechtes
immer ein Priesterseminarwar. Seit 2005 sind nun beide Häuser am Domplatz in den räumen des Collegium
Borromaeum unter einer gemeinsamen Hausleitung zusammengelegt.
@Marranenjäger Marranenjäger schrieb: Das Schlussevangeliumrattere ich in etwa 20 Sekunden herunter.
Das ist nicht so wichtig, eine Pflichtübung. Schließlich weiß man, was darin steht. Wenn dies Ihre
Einstellung ist („Das ist nicht so wichtig, eine Pflichtübung“„herunterrattern“ ), sollten Sie sich überhaupt
der Feier der Heiligen Messe enthalten, da eine mit dieser Einstellung gefeierte Messe wohl gültig ist,
aber ein so unerbauliches Beispiel Ihnen kaum viel Segen bringen wird und den hofentlich nicht zahlreichen
Anwwesenden bei Ihrer Zelebration nicht zur Erbauung gereichen wird.
Tägliche Rorate-Messen Scheinbar (habe das selber nicht mehr erlebt) war es zumindest in bestimmten Ortn
(z.B.in Bayern) aufgrund eines Privileges möglich und auch üblich, während der Adventszeit an fast
allen Tagen das Formular der Rorate-Messe zu feiern. Die eigentliche Rorate-Messe ist ja eine Votivmesse
zu Ehren der Muttergottes (in weisser Farbe; mit Gloria, Evangelium von der Verkündigung).
Tonsurkappe Die Tonsurkappe („Soli Deo“), die der Zelebrant hier trägt, wäre während des Hochgebeetes
bis nach der Kommunion abzulegen. Ob er dies getan hat, kann aufgrund der hier zugänglichen Bilder nicht
beurteilt werden, da keines der 7 Bilder diesen Teil der Hl. Messe abbildet. Zu sagen ist noch, dass die
schwarze Tonsurkappe des gewöhnlichen Priesters nicht zur gewöhnlichen Bekleidung bei der Hl. Messe
gehört, hier aber wohl aufgrund der winterlichen Temperaturen (schlecht heizbare Kirche?) getragen wurde.
Dies im Gegensatz zum Bischof, bei dem diese Kappe bei der Messfeier (zumindest im Pontifikalamt) zur
gewöhnlichen Kleidung gehört wobei sie nach dem Gabengebet abgelegt und nach der Kommmunion wieder angelegt
wird.
@Rüdesheim Rüdesheim schrieb: …aber es geht doch darum, dem heutigen Menschen Christus zu verkündigen…warum
holt man dann diesen alten Kram hervor? Dass, was sie als „alten Kram“ bezeichnen, sind Paramente, die
vor teilweise langer Zeit geschaffen wurden, wofür man Geld und künstlerisches Können in den Dienst
Gotes stelle, Gewänder, die für den Gebrauch in der Liturgie gesegnet wurden und die durch langen Gebrauch
gewissermasen „Geheiligt“ sind. Die Verwendung wertvoller und schöner (sowohl zeitgenössischer als auch
historischer) Gewänder steht zur Verkündigung des Glaubens keineswegs im Widerspruch, sondern dient
ihr, da der Mensch durch verschiedene Sinne angesprochen werden will. nenSinnenfälliges f xcüdient gerade
dadurch der Verkündigung des Glaubens !
@Dariano Man könnte meinen, Sie kritisieren hier den Text des Fuldenser Bischofs. Die Rede vom „unerwünschten
Toten- und Gräberkult“ bezieht sich auf die Auffassung der Protestanten, ebenso ist die Bezeichnung des
letzten Sonntags des Kirchenjahres als „Totensonntag“ oder „Ewigkeitssonntag“ evangelische Sprachweise.
Diese Ausführungen finden sich in dem von Ihnen verlinkten Artikel in der Einführung durch die Redaktion.
Das Wort des Bischofs beginnt erst weiter unten.
Quellenangabe Die wichtige Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ von 2004 ist in lateinischer und deutscher
Fassung auf der vatikanischen Homepage vatican.va greifbar. lateinisch: www.vatican.va/…-sacramentum_lt.html
deutsch: www.vatican.va/…-sacramentum_ge.html Die IGMR ist scheinbar online nur in deutsch, italienisch,
englisch und französisch auf der vatikanischen Homepage. Auf liturgia.it auch in lateinischer Sprache
(linker Seitenrrand bei liturgische Dokumente klicken ). www.vatican.va/…omanum_index_it.html
@clarissa colonia In der Tat differenzieren die Texte aus IGMR und Redemptionis Sacramentum nicht zwischen
Vorschriften, die die liceitas und solchen, die die validitas betreffen. Dass die Vorschrift über die
Verwendung der richtigen Materie jedoch recht „hoch gehangen wird“, macht der Schlussteil der Instruktion
„Redemptionis Sacramentum“ deutlich: dort wird unterschiden zwischen drei Kategorien von Missbräuchen,
den „delicta graviora“, den „res graves“ und den „alii abusus“. Die Vorschriften des Art. 48 über die
Materie der Eucharistie werden hier (art. 173) nämlich mit manchen anderen zu der mittleren Kategorie
der „res graves“ gezählt, die „die Gültigkeit und die Würde der heiligen Eucharistie in Gefahr bringen“.
@Rübezahl Unsere Antwort-Postings an clarissa colonia haben sich zeitlich überschnitten, ergänzen sich
aber inhaltlich insofern, dass Sie den deutschen Text bieten und die Wortmeldung damit auch für Nicht-Lateiner
lesbar machen, ich durch das Posten des lateinischen Originals der Kirchenrechtlerin clarissa colonia
die massgeblich Textversion geboten habe! Dass das im konkreten Fallder Jugendmesse mit dem Wiener Kardinalerzbischof
verwendete Brot jedoch ungesäuert war, werden wir dem Pressesprecher Seiner Eminenz aber wohl glauben
müssen?
Hoher Verpflichtungsgrad! @clarissa colonia Der Verpflichtungscharakter der Verwendung ungesäuerten Brotes
ist durchaus höher als Sie annehmen, das heisst, geht über eine Sollvorschrift hinaus. Dafür spricht
m.E. auch das „ubicumque litat“, das heisst z.B. ein Aufenthalt eines lateinischen Priesters in einer
vom orientalischen Ritus geprägten Gegend allein reicht nicht aus, gesäuertes Brot zu verwenden, er
darf dieses aber verwenden, wenn er sonst er keine Eucharistie feiern könnte (so in etwa in MüK) Für
einen höheren Verpflichtungsgrad spricht aber nicht zuletzt die Einführung in das Römische Messbuch
(IGMR ed. 3.). Dort heisst es in nr. 320 : „Panis ad Eucharistiam celebrandam debet esse mere triticeus,
recenter confectus et, secundum antiquam Ecclesiae latinae traditionem, azymus.“ Formal haben alle drei
Anforderungen hier den gleichen Rang, hätte man eine Abstufung machen wollen, hätte man ohne Weiteres
nach dem „et“ ein „sit“ einfügen können! Die Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ von 2004 ist inhaltlich
in etwa gleichlautend, setzt jedoch sogar die Erfordernis der Ungesäuertheit zumindest syntaktisch primo
loco (nr. 48): „Panis, qui in sacrosancti eucharistici Sacrificii celebratione adhibetur, debet esseazymus,
mere triticeus et recenter confectus, ita ut nullum sit periculum corruptionis… Patet hostias conficiendas
esse ab iis, qui non solum honestate praestent, sed etiam ipsis conficiendis sint experti, idoneisque
instrumentis instructi“
@Berengeria Ein echtes Suspendierungsdekret muß den Terminus „Suspendierung“ ausdrücklich gebrauchen
und die Straftat beim Namen nennen. Und die gibt es nicht. Meines Wissens ist das Suspendierungsdekret
des Bischofs nicht veröffentlicht worden, was der Bischof ja auch nicht tun muss, aber auch Rothe und
Küchl haben es scheinbar nicht veröffentlicht (zum Beispiel im Buch von Engelmann und Kompanie9 was
ihnen ja freigestanden hätte aber Siescheinen es zu kennen?
@Berengeria Meines Wissens hat die Kongregation den Rekurs der beiden Kleriker „a limine“ abgelehnt und
die vom Ortsordinarius getrofenen Massnahmen bestätigt. Des weiteren wurde das Dekret vom papst „in forma
specifica“ approbiert. Damit sind die Massnahmen des Bischofs rechtskräftig.
@Berengeria Verdrehung der Tatsachen Warum leugnen Sie die Fakten? Der für die beiden kleriker (Regens
und Subregens) zuständige Ortsordinarius hat die beiden suspendiert, dagegen haben diese beim Apostolischen
Stuhl Rekurs eingelegt. Das zuständige Tribunal hat den Rekurs „a limine“ abgewiesen und die Massnahmen
des Ortsordinarius bestätigt (doch wohl, wie ich anzunehmen geneigt bin, weil keine Anhaltspunkte für
die Unrechtmässigkeit oder Unangemessenheit der vom Bischof getroffenen Massnahmen vorhanden waren; an
Verschwörungstheorien mich zu beteiligen, bin ich nicht geneigt). Nun hat offenbar der zuständige Ortsordinarius
die Suspension in einem der zwei Fälle zurückgenommen, wie er es ja selbst in Aussicht gestellt hatte
für den Fall, dass die Suspendierten die Bedingungen dafür erfüllen (u.a. Zeit der Besinnung, Inanspruchnahme
Geistlicher Begleitung). Damit ist die Suspendierung in einem der zwei Fälle (Subregens) aufgehoben,
im anderen (Regens) scheinbar noch nicht.
@Mechthild von Magdeburg dass der ehemalige Subregens Rothe sich der Pädophilieschuldig gemacht haben
soll, wurde meines Wissens bisher nicht behauptet oder sind Ihnen andere Tatsachen bekannt? Dass dem betreffenden
Kleriker eine neue Chance (in einem anderen Bistum) gegeben wird, falls er die Bedingungen dazu erfüllt,
wurde ja auch von seinem Bischof Dr. Klaus Küng anlässlich der Suspendierung erklärt. Wenn der Beteffende
dazu bereit ist, ist die Sache kirchenrechtlich in Ordnung. Siehe auch die Stellungnahmen des Bistums
Str. Pölten und des Erzbistums München-Freising zu dieser Sache.
Suspension aufgehoben ? @Johannes Paul I. Den suspendierten Priestern Rothe und Küchl wurde ja in Aussicht
gestellt, dass die Suspension, die ja eine Besserungsstrafe ist, aufgehoben weden könne, wenn die Betreffenden
die Bedingungen dazu erfüllen. Wenn Hw. Rothe nun scheinbar als Kurat in zwei Münchner Pfarreien tätig
ist, so ist doch davon auszugehen, dass er diese Bedingungen erfüllt hat, die Suspension seitens seines
Inkardinationsbischofs zurückgenommen wurde, dieser ihn für den Dienst im Erzbistum München-Freising
freigestellt hat und der Ernennung durch den Münchner Erzbischof zugestimmt hat. Oder sind Ihnen Tatsachen
bekannt, dass dem nicht so ist. Es wäre aber m.E. sicher um der Rechtsklarheit zu wünschen, dass der
Bischof von St. Pölten zumindest in seinem Amtsblatt oder sogar in einer öffentlichen Presserklärung
sich äussert, zumal die Tatsache jetzt vom „Spiegel“ aufgegriffen wurde.
Intruktion Redemptionis Sacramentum! Die Regelungen zur Kommunion unter beiden Gestalten finden sich zum
Einen in der Allgemeinen Einfführung in das Messbuch, dann aber -bezüglich zu vermeidender Missbrüche
sehr klar- in der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ der Gottesdienstkongregation. Hier der Link zur
Volltextausgabe der deutschen Übersetzung, herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz. Die Regelungen
zur Kommunion unter beiden Gestalten finden sich in den Artikeln 100ff. www.dbk.de/…/dbk2.vas/ve_164.pdf
Missbräucliche Kommunionspendung! Dass der Kommunikant bei der unter beiden Gestalten gereichten Kommmunion
selbst die Hostie in den Kelch mit dem Kostbaren Blut des Herrn taucht ist ausdrücklich von Rom als Missbrauch
verurteilt. EDaran hat sich auch die Studentengemeinde in Frankfurt mit ihrem Jesuiten-Seelsorger zu halten,
zu halten, wenn sie katholisch sein will.Entweder trinkt der Kommunikant aus dem Kelch oder die von dem
Spender in den Kelch eingetauchte Hostie wird dem Kommunikanten in den Mund gelegt.
Was sind Dogmen? @Seefeldt Sie schrieben: Nochmals: Um zu wissen, was ein Dogma ist, brauche ich nicht
den Ott. Wahrscheinlich brauchen Sie aber doch den „Ott“ oder ein gutes anders Lehrbuch der Dogmatik,
da Sie ja behaupten, nur „Ex Cathedra“-Entscheidungen seien Dogmen. Das ist natürlich ziemlicher Unsinn.
Dogmen können zunächst einmal durch das ordentliche oder das ausserordentliche Lehramt gegeben sein.
Beim ausserordentlichen Lehramt wiederum ist die Dogmatisierung ex cathedra eine Möglichkeit, die andere
ist die, dass ein Konzil eine Sache definiert und dieser Beschluss nachher durch den Papst ausdrücklich
oder einschlussweise als Dogma anerkannt wird. So waren die ersten acht ökumenischen Konzilien der Kirchengeschichte,
nicht vom Papst, sondern vom Kaiser einberufen worden und von der Zusammensetzung der Konzilsväter eher
orientalische Provinzialsynoden, das zweite (Komstantinopel I 381) und das fünfte (Konstantinopel II
553) ökumenische Konzil wurden sogar ohne Mitwirkung des Papstes oder seiner Vertreter abgehalten, sie
erlangten aber durch die nachträgliche Anerkennung iherr Lehrdekrete durch die gesamte Kirche ökumenische
Qualität (nach Ott).
@Elijahu Elijahu schrieb: Da dieses „Dogma“ ja nicht ex cathedra formuliert wurde kann man es also getrost
in die Mülltonne kloppen. Studieren Sie doch erst einmal die Anfangsgründe der Theologie! Dann werden
Sie lernen, dass nur die wenigsten Dogmen der Kirche „ex cathedra“ verkündet wurden und dass die Dogmatisierung
„ex cathedra“ nur eine und statistisch gesehen sogar sehr seltene Möglichkeit der Dogmatisierung einer
Glaubenswahrheit ist. Ich hoffe, Sie nehmen künftig an keiner Messe (Alter oder neuer Ritus mach hier
keinen Unterschied)am Gründonnerstag mehr teil, damit Ihre Ohren keine Häresie mehr anhören müssen??
Am Kreuz für ALLE gelitten! Am Gründonnerstag hat der Kanon der Hl. Messe teilweise etwas andere Texte.
In dem der Wandlung direkt vorausgehenden Textabschnitt heisst es: „Qui pridie, quam pro nastra OMNIUMQUE
SALUTE pateretur, hoc est hodie accepit panem …“, auf deutsch: „Denn am Abend bevor er für unser Heil
und das Heil aller menschen gelitten hat -das ist heute- , nahm er das Brot … „ Dieser Text befindet
sich im Messbuch Pius V. genauso wie in dem Pauls VI. Dass der Herr also sein Leiden am Kreuz für das
Heil/die Rettung aller Menschen Menschen auf sich genommen hat, ist zweifelsohne Lehre der Kirche. Dies
bedeutet natürlich keine „Allerlösung“, will sagen, es heisst dies nicht, dass alle Menschen auch wirklich
gerettet werden, da ja jeder Mensch, der gerettet werden will, die Erlösung für sich annehmen muss.
FSSPX in Lourdes Die ausführlichen Fotostrecken auf fsspx.info belegen: Am Sonntag, 26. Oktober fand
das Hochamt in der Basilika St.Pius X. statt. Zelebrant war der Schweizer P. Niklaus Pfluger. Die vier
Weihbischöfe waren in Chorkleidung anwesend, die Predigt hielt der Generalobere Weihbischof Fellay. Auch
am Tag davor fand die Hl. Messe in der unterirdischen Pius-Basilika statt, es zelebrierte der Regens des
amerikanischen Priesterseminars der Bruderschaft, auch hier waren die vier Weihbischöfe in Chorkleidung
anwesend.
Lourdes Scheinbar ist man zumindest in Lourdes nicht wirklich vom Vorliegen eines Schismas überzeugt.
Sonst hätte man wohl die Priesterbruderschaft St.Pius X. (mit scheinbar mehr als 10.000 Gläubigen) nicht
so gastfreundlich im Heiligtum aufgenommen. Sie konnten zum Beispiel ein grosses Hochamt in der unterirdischen
Basilika Pius X. feiern, bei dem die vier Weihbischöfe in Chorkleidung präsent waren. Vielleicht war
es ein gewisser Kompromiss, dass keiner der Weihbischöfe Zelebrant war, aber sie konnten predigen. Auch
von Privatmessen im Heiligtum, die von den Weihbischöfen zelebriert wurden, gibt es Bilder. (wie andders
da das Verhalten in Amiens, wo sie seit Monaten die Hl. Messe unter freiem Himmel halten, weil ihnen die
bisher von der Stadt zur Verfügung gestellte Kirche wegen Renovierung nicht mehr zugänglich ist und
weder Bischof noch Stadtveerwaltung Entgeghenkommen zeigen; siehe Videos von diesen Messen auf gloria.tv;
Suchbegriff Amiens ) Habe auch früher schon einmal gelesen, dass man ihnen bei einer früheren Wallfahrt
nacxh Lourdes (damals wohl vor allem aus Frankreich) gewissermassen Vorzugsbehandlung angedeihen liess
und besonders wertvolle Paramente und Kelche aus dem Kirchenschatz der Heiligtümer zur Verfügung stellte.
Es wäre auf jeden Fall zu wünschen, dass sich diese acies bene ordinata vollständig dem Heiligen Vater
unterstellt und noch besser zur Verteidigung des wahren Glaubens wirken kann !
Kirchenbücher In manchen Diözesen gibt es meines Wissens eine gewissermassen „doppelte Buchführung“:
Die Register werden in den Pfareien geführt, die Pfarreien müssen jedoch regelmässig (z.B. jährlich)
Abschriften an die Diözese senden. Dort werden diese im sogenannten Matrikenamt (so die Bezeichnung in
Österreich) gesammelt. Eine solche Lösung hat den Vorteil, dass im Falle von Verlust der Kirchenbücher
(z.B. Feuer, Kriegswirren) die Informationen nicht verlorengehen. Andere Diözesen (z.B. in der Schweiz)
begnügen sich damit, jährlioch sogenannte Statistikbögen zu versenden, in dem dann u.a. die Zahl der
Taufen, Todesfälle, Eheschliessungen u.s.w. angegeben werden muss sowie andere relevante Angaben über
die Pfarrei, sonst müssen aber keine weiteren Angaben (Personalien) weitergeleitet werden. Auch der Umgang
mit Altbeständen ist unterschiedlich geregelt. In manchen Diözesen verbleiben auch die historischen
Register in den Pfarreien, in anderen werden sie an das Diözesanarchiv abgeliefert. Eine weitere Variante
ist der Verbleib einer Kopie (z.B. Mikrofilme) in der Pfarrei, die Originale gehen an das Diözesanarchiv.
Gemäss geltendem Kirchenrecht müssen in jeder Pfarrei ein Tauf-, Ehe- und Sterberegister geführt werden.
Weitere Bücher (z.B. pfarrliches Firmbuch, Erstkommunionregister) können aufgrund Partikularrecht vorgeschrieben
werden.
Anspruch auf Kirchenbücher Vielen Dank für die Mitteilung der Auffasung Prof. Mays zu dieser Frage.
Da die Sache im Kirchenrecht selbst nicht geregelt ist, scheint er seine Aussage aus anderen Prinzipien
abzuleiten. Dass die Kirchenbücher den Menschen gehören und nicht der eine juristische Person bildenden
Pfarrei scheint mir jedoch fragwürdig zu sein. Dass überhaupt Kirchenbücher geführt werden, ist eine
kirchliche Vorschrift, die dazu dient, bezüglich der Sakramentenspendung Sicherheit zu gewährleisten.
Dass man damit auch genealogische Forschungen betreiben kann, ist völlig nebensächlich. Die Kirche könnte
auch heute beschliessen, dass die Register für alle Gläubigen zentral im Vatikan geführt werden und
alle Pfarreien ihre Bücher dem dortigen Archiv zu übergeben hätten. Nicht sehr praktisch, aber möglich!
Wenn eine ganze Pfarrei ihren Ort wechselt, wäre es in der Tat naheliegend, die Bücher den Wegziehenden
mitzugeben. Ich sehe aber nicht ein, dass die ehemaligen Angehörigen der Pfarrei, die ja in ganz Deutschland
und wohl auch darüber hinaus zerstreut sind, einen bedeutenden Nachteil daraus haben, dass die Pfarrbücher
ihrer früheren Pfarrei nun in Polen statt in Regensburg sich befinden. Für manchen Vertriebenen, den
es ja zum Beispiel nach Mitteldeutschland verschlagen hat, wäre ja die Reise in seine frühere Heimatpfarrei ,
um dort die Kirchenbücher einzusehen, falls er Interesse an genealogischen Forschungen hat, kürzer als
nach Regensburg !
Kirchenbücher Ich nehme einmal den Fall einer (hypothetischen) Pfarrei in Schlesien. Dort gab es vor
der Vertreibung wohl zumeist nicht nur deutschsprachige Gläubige, sondern auch polnischsprachige oder
gemischtsprachige Gläubige, wenn diese wohl auch in der Minderheit waren. Auch diese gehörten natürlich
aufgrund des Territorialprinzips zur Pfarrrei. Auch wenn sagen wir einmal 90 % der Gläubigen einer Pfarrei
aufgrund von Kriegsereignissen und/oder Vertreibung die Pfarrei verlassen, so besteht sie doch kirchenrechtlich
weiter, selbst wenn sie wegen Vertreibung des Pfarrers vakant sein sollte und alle im Gebiet der Pfarrei
ansässigen Gläubigen unabhängig der Naitionalität bilden die Pfarrei. Die Pfarrei besteht solange,
bis sie von den kirchlichen Behörden aufgehoben wird und es gibt für eine Pfarrei prinzipiell keine
Mindestgrösse, bei deren Unterschreiten sie zu bestehen aufhört. Dass die kirchlichen Bücher damals
mitgenommen wurden, ist natürlich verständlich und naheliegend (Anrücken der Roten Armee; Kriegszustände)
Dass sie dann in einem Zentralarchiv in Deutschland gesammelt wurden, ebenfalls. Nach Zusammenbruch des
Sowjetimperiums aber sind die Kirchenbücher in Polen wohl genau so sicher wie in einem deutschen Archiv.
Ob im deutschen Zentralarchiv nach der Rückgabe der Bücher Abschriften bzw. Mikrofilme zurückgeblieben
sind, weiss ich nicht. Es wäre sicher nicht schlecht, dies zu tun, da man so im Falle von genealogischen
Auskünften u.ä. leichteren Zugang zu den Registern hat.
Abstruse Theorien Seefeldts Es geht mir hier durchaus nicht darum, das Wirken Kard. Lehmanns zu verteidigen.
Dieses sehe ich in der Tat eher kritisch (Siehe auch seine gestrige Predigt zum Reformationstag). Es geht
mir aber darum, Seefeldts abstruse Theorien („Verschacherung von Kirchenbüchern“) zurückzuweisen. Die
Kirchenbücher gehören nicht den Gläubigen einer Pfarrei, sondern der Pfarrei als juristischer Person.
Wo diese aufbewahrt werden, falls der Normalfall der Aufbewahrung in der Pfarrei, in der sie entstanden
sind, nicht möglich oder angebracht ist, entscheiden die kirchlichen Amtsträger und kein Seefeldt oder
sonst irgendjemand. Dass die Pfarreien in den Gebieten, aus denen Gläubige nach dem Zweiten Weltkrieg
vertrieben wurden, aufgelöst wurden, scheint mir eher unwahrscheinlich. Aber vielleicht kann hier ein
Kenner der (Kirchen-)geschichte) jener Gebiete Auskunft geben. Kompetent wäre sicher auch Prof. Dr. Georg
May, emerietierter Kirchenrechtler aus Mainz. Er ist auch Kenner der ostdeutschen Kirchengeschichte und
selbst Vertriebener. Gegen die Auflösungstheorie spricht aber möglicherweise allein schon der Wille,
der Pfarreien in jenen Gebieten, „Ihre“ Kirchenbücher zurückhaben zu wollen.
@Seefeldt Sie schrieben: Außerdem: Die Kirchenbücher sind persönliche Dokumente, daher gehören sie
den Menschen, nicht einer abstrakten geographischen Pfarrei. Die ostdeutschen Pfarreien endeten durch
die Vertreibungen, es gibt sie nicht mehr. Was jetzt dort besteht, sind neue Pfarrgemeinden mit ganz anderen
Menschen. Die haben absolut keinen Anspruch auf die persönlichen Dokumente der Vertriebenen. Dies ist
einfach Unsinn. Die Kirchenbücher gehören der Pfarrei, die Rechtspersönlichkeit gemäss Kirchenrecht
besitzt. Eine Pfarrei kann zwar prinzipiell untergehen, sie kann auch durch die kirchlichen Autoritäten
aufgelöst oder fusioniert werden. Die Vertreibung des Pfarrers und eines Grossteils der Gläubigen (wahrscheinlich
sind ja auch immer einzelne Pfarreiangehörige zurückgeblieben) lässt eine Pfarrei jedoch nicht erlöschen.
Wahrscheinlich haben auch die späteren Bischöfe die Pfarreien nicht allgemein neu errichtet, sondern
sie bestehen lassen und einfach neue Seelsorger für die jetzt dort ansässigen Gläubigen (zum grossen
Teil ja selbst Vertriebene, wie zum Beispiel in Schlesien) ernannt.
Sehr spekulative These Die Umstände der Kreierung Lehmanns zum Kardinal sind in der Tat ungewöhnlich.
Wahrscheinlich hat man durchaus Druck nachgegeben möglicherweise auch von Seiten von Politikern aus der
Bundesrepublik. Dass die Kreierung aber mit der Übergabe von Kirchenbüchern zu tun hat, scheint mir
doch recht spekulativ zu sein. Prinbzipiell gehören die Kirchenbücher ja nicht den Gläubigen und nicht
dem Pfarrer, sondern dem Pfarramt, das gemäss Kirchenrecht eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.
Dass man nun zur Zeit der Vertreibung und des Heranrückens der Roten Armee die Pfarrbücher in Sicherheit
brachte und möglicherweise auf die Flucht mitnahm, ist ja verständlich und sogar lobenswert. Man hat
dann ja in Deutschland ein Zentrales Archiv für die Kirchenbücher aus dem Osten errichtet. Aber es gilt:
auch durch die Vertreibung des Pfarrers und eines Grossteils der Pfarrangehörigen bleibt die Pfarrei
als Rechtspersönlichkeit bestehen und erlöscht nicht. Nach Beendigung der Kriegswirren gehörten die
Kirchenbücher deshalb eigentlich wieder zurück in die Pfarrei. Dass dies zur Zeit des „Kalten Krieges“
nicht ohne Weiteres möglich war, ist klar. Aber nach dem Zusammenbruch des Sowjetimperiums -denke ich-
gehören die Bücher an den Ort, wo sie herkommen. Dass man für u.a. genealogische Zwecke Abschriften
oder Mikrofilmaufnahmen macht und an einem zentralen Ort aufbewahrt, ist durchaus gerechtfertigt eine
andere Sache.
Problematik der Altersgrenze @Jörg Guttenberger Prinzipiell handelt es sich bei der derzeitigen Regelung
ja durchaus um eine flexible Ruhezeitregelung für Bischöfe. Denn das Kirchenrecht verpflichtet (der
Form nach ist es eine eindringliche Bitte, faktisch eine Verpflichtung) den Bischof ja nur, anlässlich
der Vollendung des 75. Lebensjahres dem Papst seine Demission „anzubieten“. Es besteht durchaus kein Anspruch
des Betreffenden auf Ruhestand und es ist letztlich der Papst allein (unter wesentlicher Mithilfe seiner
Berater in der Kurie und den Nuntiaturen selbstveerständlich, der über den Zeitpunkt der Annahme des
Rücktrittes entscheidet. Faktisch wird aber unabhängig vom Gesundheitszustand eines Bischofs fast (immer
in der Öffentlichkeit einer Diözese)mit der Altersgrenze 75 gerechnet und man fragt sich in einer Diözese
dann immer, wie lange der Bischof „wohl noch habe“. Wenn der Vatikan sich entscheidet, die Demission nicht
anzunehmen, so schafft auch dies in der Realität wohl eine gewisse Unruhe in der Diözese, weil (zumindest
offiziell) niemand weiss, wie lange die dem Bischof gewährte „Verlängerung“ dauert, die Demission zumindest
theoretisch jederzeit angenommen werden kann und so gewisssermassen ein Damoklesschwert über dem Bischof
und seiner Amtsführung schwebt. Eine unbeschränkte Amtszeit ist aber bei den heutigen Ansprüchen an
einen Bischof auch schwer vorstellbar. Welche Alternativen gäbe es?
@valachus catholicus Interessante Information über die politische Dimension der Sache. Im Prinzip hätten
die Katholiken dort ja sogar das Recht, eine Seelsorge in ihrer Muttersprache zu erhalten. Was sprechen
die Leute in dieser Gegend denn für gewöhnlich (zum Beispiel zu Hause) ? Rumänisch oder Ungarisch (bzw.
ihren ungarischen Dialekt)? Gibt es auch ungarische Zeitungen/Zeitschriften dort?
Warum Zweigel? Wieso haben Sie Zwweifel, dass die Im Artikel dargestellten Faken stimmen? Sie würden
sich ja auch nach Ihrer Auffassung mehr oder weniger mit der Politik der Diözese decken?
Klerikale Anmassung! Mit welchem Recht versucht die Kirche dort, die Katholiken eines Teils ihrer Identität
zu berauben, wozu auch die Kenntnis von Geschichte und Sprache gehört? Der Artikel berichtet ja, dass
die Kinder scheinbar gerne Ungarisch lernen. Sie gaben ja selber zu, dass das Bistum versuche, die Bevölkerung
zu rumänisieren. Das (auch von der Diözese gedeckte?) Verhalten der Priester ist eine Frechheit. Man
sollte gegen diese Priester Beschwerde erheben, falls sie völlig widerrechtlich den Empfang der Sakramente
von politisch-nationalistischen Voraussetzungen abhängig machen! Wahrscheinlich haben solche Priester
den Beruf verfehlt!
Amtsanmassung Vielen Dank für die Informationen. Das Engagement der Priester ist aber in jedem Falldeplaziert
und eine Amtsanmassung. Es geht einen Pfarrer absolut nichts an, welche und viewiele Sprachen die Schüler
(freiwillig!) lernen, ebenso nicht welches Musikinstrument ein Kind lernt oder welchen Sport es betreibt.
Teilnahme bzw. Nichtteilnahme am Ungarischunterricht zur Voraussetzung für den Empfang des Firmsakramentes
zu machen, ist eine Überschreitung der Kompetenzen und ein Klerikalismus übelster Art!
Trappist Habe im päpstlichen Jahrbuch („Annuario pontificio“) nachgeschaut (habe geradde nur die Ausgabe
von 2003 zur Hand): Dort ist Grant als O.C.S.O genannt, das heisst Zisterzienser der strengen Observanz,
das ist ein anderer Name für Trappisten.
Kein Priester! Che Guevara war nicht priester. Vielleicht ist eine Verwechslung mit einem anderen Guerillakämpfer
geschehen, der Prieser war: Camillo Torres gestorbemn 1966 im Guerillakampf in Kolumbien.
Zölibatsbruch Jürgen schrieb : Wer sich als Priester an Kindern und Jungedlichen vergreift, der darf
weiterarbeiten; wer sich als Priester nicht an den Zölibat hält, wird entlassen. Offensichtlich wiegt
also der Bruch des Zölibatsversprechens in der Kirche schwerer als der Missbrauch von Kindern! Der Zölibat,
wie ihn die Kirche versteht, wird in beiden Fällen gebrochen. Can. 277 § 1 „die Kleriker sind gehalten,
vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches zu wahren; deshalb sind sie zu Zölibat
verpflichtet…“
@Tridentinus Er scheint bei bei jener Generalaudienz gemäss Foto in nigris aufgetreten zu sein, der Hl.
Vater hat ihn scheinbar erkannt, und „Monseigneur“ angeredet -so steht es auf der Homepage des Institutes.
Das mit dem ganz blauen Birett für den Gründer ist mir auch aufgefallen. Ich kenne nur die Antwort der
Religiosenkongregation auf die Anfrage einer Person des Inhaltes, dass Hw. Wach weder Titel noch Privilegien
eines Monsignore besitze. Aber diese Antwort war natürlich an die anfragende Person gerichtet (liegt
mir in Kopie vor). Ob es auch eine direkte Ermahnung an den Betreffenden gegeben hat, weiss ich nicht.
@Tridentinus Sehr richtig. Der Titel „Msgr.“ für Generalvikare gilt aber nur „pro tempore officii“ und
erlischt bei Amtsende (z.B. Entlassung durch den Bischof oder Eintritt der Vakanz auf dem Bischofsstuhl,
wodurch das Amt des Generalvikars automatisch erlischt). Die meisten Generalvikare haben aber zusätzlich
einen durch den Papst (auf Antrag des Bischofs) verliehenen Monsignore- oder Prälatentitel, der dann
auch das Amt „überlebt“ . Dies war aber im Falle von Wach nicht der Fall, so dass er sich nicht mehr
Monsignore nennen darf und sich natürlich auch nicht der entsprechenden Privilegien erfreuen darf. In
den Publikationen der Kongregation wird er aber durchwegs als „Msgr.“ bezeichnet, angeblich hat nach Aussage
der Homepage auch der Papst, als er ihn bei einer (General-)audienz gesehen habe, ihn mit „Monseigneur“
angeredet . Umso interessanter wäre es, zu sehen, wie er im Päpstlichen Dekret bezeichnet wird.
@Benedikt Ja, Rudolf M. Schmitz ist „Kaplan Seiner Heiligkeit“, was den Titel Monsignore beinhaltet und
zwar seit dem 7.9.1998. Dies nach Ausweis des Päpstlichen Jahrbuches „Annuario Pontificio“ (habe hier
gerade nur die Ausgabe von 2003), glaube aber nicht, dass er seitdem „aufgestiegen“ ist. Der Monsignore-Titel
des Gründers und Generalpriors Wach ist aber dubios. Mich würde interessieren, ob und wenn ja wie er
im Päpstlichen Dekret tituliert wird, da sich die Religiosen-Kongregation scheinbar auf Anfrage einmal
geäussert habe, diesem stünden Titel und Privilegien eines Monsignore nicht zu.
Irrige Auslegung des Motu Proprio @Gotthard @Gotthard Sie schrieben: „In Pfarreien, wo eine Gruppe von
Gläubigen, die der früheren Liturgie anhängen, feststehend existiert…“ so hat der Papst formuliert!
der Pfarrer hat doch Recht. Wahrscheinlich war ihm diese „feststehende“ Gruppe bisher durch irgendwelche
gemeinsamen Aktivitäten – wie gemeinsame Gebetsstunden oder soziale Aktionen – nicht bekanntgeworden,
weil es nichts feststehendes gibt. Dies ist eine irrige oder zumindest fragwürdige Auslegung dieses Passus
des Motu Proprio. Der Bonner Kanonist Norbert Lüdecke (Inhaber des Lehrstuhls an der Theologischen Fakultät),
der durchaus kein Parteigänger für den Alten Ritus ist, sondern -wie es seine Aufgabe als Kirchenrechtler
ist- ohne Polemik sich um ein Verständnis und eine Auslegung des Motu Proprio bemüht, hat hierzu geschrieben:„Kontext
des coetus ist die Pfarrei: Unter Berücksichtung der Verwendungsweise von coetusin den Canones über
die Pfarrei lässt sich der fragliche Ausdruck bestimmen als eine Gruppe von Gläubigen der Pfarrei, die
nicht rechtlich verfasst und durch Mitgliedschaftsregeln abgegrenzt sein muss. Man kann sich ihr zugehörig
fühlen, ohne einen Beitritt zu erklären oder sich als festes Mitglied deklarieren zu müssen. Die Zusammensetzung
der Gruppe kann variieren. Es geht um eine Gesinnungs- oder Bedarfsgemeinschaft. Da der Gesetzgeber auf
die Festlegung einer Mindestgrösse verzichtet hat, ist nach dem Grundsatz „tres faciunt collegium“ eine
Mindestzahl von drei Personen ausreichend“
Vielversprechende Ernennungen, nicht nur „Schreibtischjob“ Scheinbar sind auch die anderen neuernannten
Konsultoren des Päpstlichen Liturgiebüros Vertreter einer neuen Richtung, wie sie auch vom Päpstlichen
Zeremoniar Msgr. Guido Marini vertreten und praktiziert wird. Einer der Neuernannten ist Msgr. Nicola
Bux, der der „Tridentinischen Liturgie“ sehr positiv gegenübersteht. Die anderen Neuernannten sind P.
Paul C.F. Guenther OSB, der auch dem Herausgeberkreis der neugegründeten Zeitschrift „Usus Antiquior“
angehört, sowie P. Mauro Gagliardi vom Päpstlichen Athenäum Regina Apostolorum (=Legionäre Christi)
und P. Juan José Silvestre Valor von der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz (=Opus Dei). (Nach
Angaben auf motu-proprio.de) Wahrscheinlich ging es darum. durch die Auswahl der neuen Konsultoren dem
Kurs des neuen Zeremoniars die notwendige (auch liturgiewissenschaftliche) Unterstützung angedeihen zu
lassen.
@ clarissa colonia Vielen Dank für Ihre durchaus nachvollziehbaren Bemerkungen. Auch ich hielt die in
der Erklärung ausgedrückte Behauptung des Generalvikars, durch den Rekurs habe der betreffende Geistliche
die Rechtmässigkeit der Amtsenthebung anerkannt, für völlig abwegig. Ein Grund, warum, man Rekurs erheben
kann, ist ja -wie von ihnen erwähnt- gerade, dass man den Verwaltungsakt wegen Formfehlern z.B. für
illegitim hält. Dass man durch einen Rekurs dagegen hier die „Rechtmässigkeit“ anerkennt , ist völlig
abwegig. Der GV, der selbst kein Kirchenrechtler ist, hat wohl scheinbar auch schlechte Ratgeber in dieser
Angelegenheit.
Interpretation der Textänderung Die von Ihnen vorgetragene Interpretation überzeugt mich nicht. Die
naheliegendste Erklärung ist doch die, dass einfach der Fall, dass ein Bischof den Wunsch nicht erfüllen
kann, nicht mehr in den Blick genommen wird. Dies heisst ja durchaus nicht, dass es überhaupt keine Möglichkeit
mehr gibt, dass auch ein Nichtkönnen vorliegen könnte. Aber dieser Fall liegt nicht im Blickfeld der
Rechtsnorm. Da zwischen Erlass des Motu Proprio im vergangenen Juli und der Promulgation (mit verändertem
Text) in den Acta Apostolicae Sedis einige Monate verflossen sind, halte ich es auch für möglich, dass
die teilweise verhindernden „Ausführungsbestimmungen“ mehrerer Bischöfe oder Bischofskonferenzen den
Gesetzgeber bewogen haben könnten, diese Veränderung des Gesetzestextes vorzunehmen. Überhaupt scheint
der Gesetzgeber auch in anderen Fällen die mehrmonatige Zeitspanne zwischen Bekanntmachung und Promulgation
in den AAS zu benutzen, unklare Formulierungen zu verbessern oder sogar auf Kritik am Text noch eingehen
zu können. Darüber hinaus statuiert ja Art. 12 eine allgemeine und umfassende Zuständigkeit der Kommission
Ecclesia Dei im Auftrag des höchsten Gesetzgebers für alle Angelegenheiten, die die im „Motu Proprio“
geregelte Materie betreffen.
Stellungnahme des Erzbistums @clarissa colonia Aus einer Erklärung des Erzbistums Köln von heute: Erwartungsgemäß
hat Michael Jung mittlerweile sowohl gegen seine Amtsenthebung als Pfarrer als auch gegen seine Suspendierung
vom priesterlichen Dienst Rekurs (Widerspruch) eingelegt. Auf diesen Rechtsweg hatte der Erzbischof in
den jeweiligen Dekreten ausdrücklich hingewiesen. Während der Widerspruch Jungs gegen seine Suspendierung
von der Ausübung priesterlichen Amtes aufschiebende Wirkung hat, bleibt die Enthebung aus dem Amt des
Pfarrers auch nach dem Widerspruch vollumfänglich wirksam. Jung darf weiterhin im Seelsorgebereich Meckenheim
nicht seelsorglich tätig werden. Über seinen weiteren priesterlichen Dienst außerhalb des Seelsorgebereiches
Meckenheim hat er bislang alle Gespräche verweigert. [fett]Generalvikar Dr. Dominik Schwaderlapp wies
heute darauf hin, dass Jung durch seinen Widerspruch gegen das Amtsenthebungsdekret die Rechtswirksamkeit
seiner Amtsenthebung, die bis zum Abschluss des Verfahrens in Rom fortdauert, endlich erkannthabe.[fett]
Der letzte Satz ist für mich völlig unverständlich. Vielleicht können Sie, liebe clarissa colonia,
als Expertin im kirchlichen Verwaltungsdrecht etwas dazu sagen!
Veränderter Text des MP Iustus schrieb: Auch der Fall ist in Artikel 7 des MP vorgesehen: „Wenn er(=Bischof)
für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“
mitzuteilen.“ Der Text heisst jetzt anders. Denn die massgebende Fassung in den Acta Apostolicae Sedis
hat genau diesen Satz geändert. Hiess es zuerst: „Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann(providere
von potest …“ heisst es in der massgeblichen Fassung nun: wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen
will (providere non vult“. Der Fall, dass ein Bischof den Wunsch nicht erfüllen kann, ist also gar nicht
mehr vorgesehen, wohl der, dass er nicht willens ist, dies zu tun. Oder wie sonst soll man diese Textvariante
verstehen?
Konzelebration Dass eine Konzelebration in der Frühzeit der Kirche üblich war (auch ausserhalb der Priester-
und Bischofsweihe, wo sie ja immer erhalten blieb), stellt ja kein seriöser Liturgiker in Abrede (auch
nicht vor dem Konzil). So erwähnt Joseph Braun im Liturgischen Handlexikon (1924) „Zu Rom pflegten im
9. jahrhundert am Oster-, Pfingst und Weihnachtsfest sowie am Fest des hl. Petrus die Kardinalpriester
mit de Papst zu konzelebrieren; Ein Brauch, der nach Innozenz III. zu Beginn des 13. Jahrhunderts noch
bestand, zu Ende desselben aber nach Durandus ausser Übung gekommen war.“(S. 178) Es stellt sich aber
-jenseits der grundsätzlichen Legitimität der Praxis- die Frage, ob es sinnvoll ist, erloschene Praktiken
zu repristinieren. Immerhin warnte Pius XII. in seiner Enzyklika „Mediator Dei“ ausdrücklich vor einem
solchen „liturgischen Archäologismus“.
Birette Schauen Sie genauer, dann sehen Sie, dass ein Birett violette, das andere blaue Quasten hat. Nun,
die blauen Quasten sind eine Spezialität des Institutes Christus König und Hoherpriester (die haben
das vor 1-2 Jahren als Bestandteil ihrer „Chorkleidung“ eingeführt), warum der andere Levit (der mit
der „hohen Stirn“) violette Quaste hat, weiss ich nicht, es könnte aber sein, dass er entweder Monsignore
oder Kanoniker (=Domkapitular) ist.
Fakultät von Lugano Ob die Neokatechumalen auch Leute unter den Professoren der Luganeser Fakultät haben,
ist mir nicht bekannt. Immerhin gibt es in Lugano 2 Priesterseminare, deren Alumnen an der Theolischen
Fakultät ihren Studien obliegen: Das Diözesane Priesterseminar des Bistums Lugano und das Priesterseminar
der Neokatechumenalen „Redemporis Mater“(so heissen alle Priesterseminare der Neokatechumenalen).
Keine Häresie ! Die Formulierung, Gott werde Brot ist Missverständnissen ausgesetzt. Auch mir liegt
zur Zeit nicht der Originaltext vor. Jedoch lässt sich die Aussage auch rechtgläubig verstehen und der
Kardinal wollte hier ja nicht eine dogmatische Definition liefern, sondern wohl eher eine figurative Aussage
über die Bedeutung der Eucharistie machen. Denn Gott wird in der Eucharistie selbstverständlich „unsere
Speise“. Und „Brot“ kann natürlich in diesem Sinne pars pro toto für „Speise“ stehen. Ein Zweifel an
der Transsubstantiation ist mit dieser Aussage wohl nicht gegeben.
Stellungnahme des Erzbistums Hier der Link zur Stellungnahme des Erzbistums zur Senpendierung des beteffenden
Geistlichen: www.erzbistum-koeln.de/…/news/news_1035.html?uri=/index.htm… Wichtig ist, dass in Aussicht
gestellt wurde, dass die Suspendierung sofort aufgehoben werde, sofern der betreffende Geistliche die
Amtsenthebung akzeptiert.
Amtsenthebung keine Strafe! Stimme Ihnen weitgehend zu. Als Kleriker und Inhaber eines Kirchenamtes können
den Bischof wohl prinzipiell auch alle Strafen treffen, wie sie für Kleriker im Allgemeinen bzw. Inhaber
eines Kirchenamtes möglich sind, soweit aus der Natur der Sache sich nichts anderes ergibt. Nur ist eben
das Verfahren der Amtsenthebung bzw. der Versetzung eines Pfarrers im Detail geregelt, für den Bischof
gibt es keine Verfahrensordnung, zumindest nicht im CIC, vielleicht aber kurieninterne Richtlinien. Immerhin
steht es dem Heiligen Vater wohl zu, ohne Einhaltung einer Verfahrensordnung einen Bischof auf ein anderes
Bistum zu versetzen. Wenn dieser Akt durch ihn selbst vorgenommen wird, gibt es auch keine Rekursmöglichkeit
dagegen. Die Amtsenthebung bzw. Versetzung eines Pfarrers figuriert rechtstheoretisch nicht im Strafrecht
sondern als ein Spezialfall im Prozessrecht. Die Amtsenthebung kann wohl auch deswegen nicht ohne Weiteres
als eine Strafmassnahme im eigentlichen Sinne bezeichnet werden. Es kann ja jemand z.B. nicht deswegen
bestraft werden, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Führung einer Pfarrei in der Lage
ist, dennoch kann oder muss sogar der Bischof ihn aus diesem Grund seines Amtes entheben.
Protestantische Segnungen! Der Satz gilt wohl nicht für die lutherische Tradition. Wohl aber prinzipiell
für die reformatorische Auffassung. Dort sind Sachsegnungen nicht üblich.
Friedhofssegnung Der Zelebrant der Friedhofsseegnung in den USA war kein Amerikaner, sondern (wie zu Anfang
des Videos genannt) Weihbischof Fellay. Dieser ist französischsprachigeer Schweizer. Dass Englisch nicht
die Mutttersprache des Bischofs ist, erkennt man ja recht schnell an der frei gehaltenen Einführung in
die Segnung. Das Formular der Friedhofssegnung findet sich im Rituale Romanum.
Absetzung eines Bischofs clarissa colonia schrieb: Für eine außerordentliche Abberufung bedarf es der
Verwirklichung von Straftatbeständen, die Amtsentzug als unmittelbare oder mittelbare Sanktion vorsehen.
Die Amtsenthebung von Bischöfen ist im CIC nicht ausdrücklich geregelt. Dass es für die Absetzung aber
eines Straftatbestandes bedarf, stimmt wohl nicht. Auch für die Amtsenthebung eines Pfarrers bedarf es
im Übrigen nicht notwendigerweise eines Straftatbestandes. Von der Amtsabsetzung eines Bischofs handelt
gewissermassen beiläufig can 416 wo u.a. die Versetzung (translatio) und die Amtsenthebung (privatio)
Amtsenthebung als Gründe für den Eintritt der Sedisvakanz genannt werden. Für die Versetzung deines
Diözesanbischofs gibt es auch offensichtlich keine Verfahrensordnung im Gegensatz zu der des Pfarrers.
@Wiener Sie stellen die beiden Versionen wie folgt gegenüber: spiegel: Kaum hat sich der Papst von seinem
Thron erhoben und die Bühne auf dem Festplatz von Lourdes verlassen, nutzt das fromme Volk die Sedisvakanz.
Rupft Blüten aus dem Gesteck und stopft sich ungeniert die Taschen mit übriggebliebenen Hostien voll.
+.net: Nach dem Ende des Pontifikalamtes näherten sich Meßteilnehmer den Kredenztischen. Dort lagen
auf großen hölzernen Servierbrettern mit zwei Griffen Metallteller mit konsekrierten Hostien. Meßteilnehmer
fielen über diese her und stopften sich „ungeniert die Taschen mit übriggebliebenen Hostien voll“ –
so Smoltczyk.----- Der wesentliche Unterschied zwischen beiden versionen ist der, dass kreuz.net behauptet,
es habe sich um konsekrierte Hostien gehandelt, spiegel spricht einfach nur von „übriggebliebenen Hostien“.
Ob sich an diesem Platz konsekrierte oder unkonsekrierte Hostien befunden haben, wird sich sicher klären
lassen sei es durch Video-Aufnahmen oder durch Befragung der beteiligten Personen (Zeremoniare, Sakristane
u.s.w.) Es wäre aber angesichts der im Raum stehenden Behauptung Pflicht der Verantwortlichen (Leitung
des Heiligtums, Bischof von Tarbes-Lourdes oder Hl. Stuhl) eine Untersuchung einzuleiten, um die Sache
zu klären. Ähnlich wie es ja auch Aufgabe der Diözese ist in einem Fall der Verunehrung der Eucharistie
z.B. bei Entwendung der Hl. Gestalten aus dem Tabernakel abzuklären, ob Sorgfalt vernachlässigt wurde
und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen…
„Spiegel“ nicht kreuz.net wars! Auch wenn die Fotos kein letztgültiger Beweis für die geschehenen Sakriliegien
(Entwendung von Hostien) sind, so stehen doch die Behauptungen des Journalisten im Raum. Dieserhat die
Behauptungen aufgestellt und kreuz.net hat nur darüber berichtet (siehe den Original-artikel unter spiegel.de
Suchbegriff Lourdes)
Geisige Kommunion Die „Geistliche Kommunion“ kann die sakramentale Kommunion nicht ersetzen, ist aber
sicher sehr zu empfehlen. Sie setzt durchaus nicht die Unmöglichkeit der Teilnahme an der Hl. Messe voraus,
da man sie auch mehrmals täglich empfangen kann. So empfahl es auch der Hl. Josef Maria Escriva, der
Gründer des Opus Dei und wird es auch heute im Opus Dei praktiziert. Hier das Gebet zur „Geistigen Kommunion“,
wie es im Opus Dei gelehrt wird. Der Wortlaut dieses Gebetes wurde Escriva von einem Piaristen-Pater gelehrt,
als er noch ein Kind war: „Ich möchte Dich empfangen, Herr, mit jener Reinheit, Demut und Andacht, mit
der Deine Heiligste Mutter Dich empfing, mit dem Geist und der Inbrunst der Heiligen.“
Äbtissin mit Mitra? Habe hierzu nur gefunden, dass die Äbtissin von Conversano (bei Bari) wohl früher
Mitra trug, da sie in ihrem Territorium quasi-Bischöfliche Iurisdiktion ausübte, also abatissa nullius
war (zu Beginn des 19. Jahrhunderts starb die letzte Äbtissin von Conversano). Bezüglich der Äbtissin
von Las Huelgas (bei Burgos/Spanien) ist es scheinbar nicht sicher. Auch sie übte quasi-bischöfliche
Iurisdiktion aus (musste sich jedoch dafür wohl eines Priesters als Vikar bedienen). Ob sie eine Mitra
trug, ist nicht gesichert. Diese informationen findet man beim Hl. Josefmaria Escriva, dem Gründer des
Opus Dei, der über die Äbtissin von Las Huelgas eine rechtsgeschichtliche Studie verfasst hatte und
dabei auch andere Klöster erwähnt. e die Hier ein zitat aus Escrivas Werk zur Äbtissin von Conversano
(S.99): „Cuando la nueva Abadesa(=die von Conversano) elegida recibía sentada en su trono el homenaje
de la clerecía de su territorio de la Castellana, llevaba guantes y sandalias de Pontifical, anillo y
pectoral, mitra y báculo“ das heisst: Die neue Äbtissin nahm nach ihrer Amtsübernahme mit den Pontifikalien
bekleidet die Huldigung des Klerus ihres Sprengels entgegen. Zu Las Huelgas (S.100): (28)(30) Era voz
del pueblo que la Abadesa de Las Huelgas usaba mitra. Y no había tal. Dio lugar a aquella afirmación
un alto adorno pesadisimo que llevaban todas las religiosas del Monasterio sobre la toca, conforme al
hábito peculiar que fue suprimido en 1930.
„Alte Messe“ in Mainz? Hier steht nun Aussage gegen Aussage! Benedikt behauptet, Pfarrer Mohr benutze
das alte Missale und halte sich an dessen Rubriken, Maria Goretti behauptet, es werde nicht die „reine
tridentinische Messe“ gefeiert. Da ich die Verhältnisse vor Ort nicht kenne, kann ich mir kein Urteil
bilden. Wer klärt mich auf?
@clarissa colonia @Benedikt Das lässt darauf schliessen, dass auch innerhalb des Mainzer Ritus in nachtridentinischer
Zeit eine schrittweise „Romanisierung“ stattgefunden hat. Der „Ordo Missae“ war dann der Römische, bestimmte
Messtexte (Proprium, Kalender) behielt man vom Ritus Moguntinus. Oder kennen Sie Bbesonderheitten des
Ritus Moguntinus, die den Ordo Missae betreffen (in jenem von ihnen erwähnten Missale; dass solche früher,
als noch das „reine“ Missale Moguntinum im Gebrauch war, üblich waren, ist eine andere Sache. Mir scheint
die Argumentation von Moguntinus durchaus schlüssig zu sein. Zumindest nach dem heutigen Verständnis
lässt sich aus dem Gesang anderer Gesänge als jener aus dem Römischen Liturgiebüchern nicht die Existenz
eines eigenen Ritus ableiten. Denn der neue Ritus gestattet eine Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten, zumal
was die Propriumsgesänge angeht. Im deutschen Sprachraum wurden bisher mit Römischer Approbation sogar
bezüglich der Gesänge des Ordinariums sehr weitgehende Freiheiten gewährt (z.B. Ersatz des Gloria durch
ein „Gloria-Lied“) . Wieweit hier im Zuge der Neuübersetzung des Missale Romanum (und der Neubearbeitung
des „Gotteslob“), die zur Zeit im Gange ist, eine Verschärfung eintritt, wird abzuwarten sein. Auf jeden
Fall spricht man üblicherweise nicht davon, dass z.B. in Deutschland ein eigener Messritus üblich sei,
nur weil hier weitergehende Auswahlmöglichkeiten bestehen. Anderers ist es z.B. beim sogenannten „Ritus
von Zaire“
@Moguntinum Da brauchen Sie ja nicht in die Stadt zur Messe zu gehen. Sie könnten in Budenheim ja auch
in die Frühmesse bei H.H. prof. Dr. Georg May gehen, der dort täglich in der „ausserordentlichen Form
des Römischen Ritus“ zelebriert.
Nachfrage zu Kiedrich Sind die Propriumsgesänge des Missale Moguntinum denn, was den Text betrifft, sehr
verschieden von denen des Römischen Ritus oder sehr ähnlich? wenn „nur ein paar Noten“ anders sind,
der Text aber (weitgehend) dem Römischen Ritus entspricht, macht das wohl noch keinen anderen Ritus aus.
Anwendung des Indultes / Kiedrich Wenn auch rein kanonistisch gesehen eine Nachfrage nicht nötig ist,
so haben wohl doch die Bischöfe eine (moralische) Pflicht, in ihrer Pastoral die vom Summus Pontifex
vorgegebenen Schwerpunkte zu berücksichtigen. Dass es dem gegenwärtigen Hl. Vater ein Anliegen ist,
den den traditionellen Formen anhangenden Gläubigen und Priestern weitmöglichst entgegenzukommen, ist
wohl evident. Auch wäre zu fragen, mit welcher Begründung man in der sogenannten „Indult-Zeit“ die bisher
bestehende Hl. Messe im überlieferten Ambrosianischen Ritus in Mailand eingerichtet hat, d.h. ob man
damals per analogiam auf das Indult, dass ja auch nur den Römischen Ritus erwähnt, Bezug genommen hat
oder völlig unabhängig davon gehandelt hat. Zu Kiedrich: Ob man die Liturgie in Kiedrich als einen eigenen
Ritus (oder „Mischritus“) bezeichnet, ist wohl teilweise Definitionssache. Verwendet wird doch wohl das
geltende Römische Missale (deutsch und/oder latein?), nur die Gesänge werden aus einer älteren Tradition
genommen. Da die Rubriken des neuen Ritus bezüglich der Auswahl der Gesänge (vor Allem des Proprium)
aber eine grosse Freiheit lassen, bewegt sich wohl alles im Rahmen des erneuerten Römischen Ritus. Man
käme ja auch kaum auf die Idee, zu sagen, in einer Pfarrei, in der das eine oder andere Lied nicht in
der Version des „Gotteslob“ sondern in einer älteren (lokalen oder regionalen) Version (mit Text und/oder
Melodievarianten) gesungen würde, diese hange einem eigenen Ritus an.
Kiedrich Meines Wissens wird in Kiedrich nicht ein anderer Ritus als der römische gefeiert, sondern die
Bedeutung Kiedrichs ergibt sich daraus, dass dort regelmässig eine besondere Form des Chorals, der sogenannte
„Germanische Choraldialekt“ gepflegt wird. Von Besonderheiten im Ritus ist mir nichts bekannt.
Anwendung des Motu Proprio @Florian Klaus Der Ambrosianische Ritus wird auch in drei Tälern des Schweizer
Kantons Tessin (den sogenannten“Tre Valli“) seit jeher gefeiert. Heute gehören diese Täler zum Schweizer
Bistum Lugano. Das Bistum Lugano gibt z.B. jährlich den liturgischen Kalender, das „Direktorium“ für
den römischen und für den ambrosianischen Ritus an. @clarissa colonia Immerhin hätte nichts den Erzbischof
von Mailand daran gehindert, den Gesetzgeber zu fragen, ob er eine Anwendung des Motu Proprio auch für
den Ambrosianischen Ritus wünscht. Auch hätte der Erzbischof wohl auch von selbst im Geiste des Motu
Proprio Anfragen von Gläubigen positiv beantworten können. Auf jeden Fall ist es ja so, dass der Hl.
Vater das Motu Proprio dewegen erlassen hat, weil die Bischöfe eben in der „Indult-Ära“ den Wunsch des
Summus Pontifex, den Gläubigen, die darum bitten, grossherzig den Gebrauch des Alten Ritus zu genehmigen,
nicht oder eben nicht ausreichend entgegengekommen sind.
@Benedikt dem Wortlaut gemäss bezieht sich das Motu Proprio in der Tat auf den Römischen Ritus, weil
die anderen lateinischen Riten wohl nicht im Blickfeld waren. Eine Auslegung des Motu Proprio „ad mentem
legisalatoris“ würde aber wohl ergeben, dass das Motu proprio sinngemäss auch auf den Ambrosianischen
Ritus angewandt werden sollte. Dem Vernehmen nach war man zumindest in der Kommission „Ecclesia Dei“ nicht
glücklich darüber, dass der Erzbischof von Mailand die Anwendung des Motu Proprio auf den Ambrosianischen
Ritus abgelehnt hatte. Zur Zuständigkeit bzgl. des Ambrosianischen Ritus: Auch die liturgischen Texte
des Ambrosianischen Ritus sind durch den Hl. Stuhl zu genehmigen (rekognoszieren), wie das im Artikel
erwähnte neue Lektionar zeigt. Ausserdem wird der Ambrosianische Ritus nicht nur im Erzbistum Mailand
gefeiert.
Schott @Andreas Rau Am Besten wäre es m.E. es, sich eine Ausgabe von 1960-63 (d.h. die letzte Ausgabe
vor der Liturgiereform) zu besorgen, weil diese die „Alte Messe“ in jener Form enthält, wie sie auch
jetzt gefeiert wird, wenn sie gemäss dem Motu propriozelebriert wird. Ältere Ausgaben enthalten vor
Allem bezüglich des Kalenders teilweise ältere Fasssungen, was den Gebrauch erschwert. Es gibt auch
Nachdrucke dieser Ausgabe, die vielleicht etwas teurer sind als antiquarische Exemplare (30 Euro).
Beichte bei FSSPX Amanda schrieb: Beichten bei Priestern der FSSPXsind nicht erlaubt, da sie die Jurisdiktion
des Ortsbischofs nicht besitzen, aber gültig. Nun, so einfach ist die Frage nicht. Bei der Beichte (und
der Eheschliesung) ist die Jurisdiktion des Priesters prinzipiell zur GÜLTIGKEIT erforderlich. Das „supplet
ecclesia“ d.h. dass die Kirche die fehlende Jurisdiktion gewissermassen auf dem Gnadenwege ersetzt, gilt
nicht allgemein, sondern ist an enge Bedingungen gebunden. Da auch aussserhalb der FSSPX gläubige und
lehramtstreue Beichtväter vorhanden sind, kann man sich nicht einfach auf eine Notlage berufen.
Weiheähnliche Zeremonien Der Tendenz nach kann ich Krak de Chevaliers zustimmen. Natürlich ist es legitim,
die Indienstnahme von Pastoralassistenten auch in einer liturgischen Feier zu begehen, diese dürfte jedoch
nicht allzu sehr dem weiheritus angeglichen werden. Interessant ist darüber hinaus, dass nur die Bistümer
St. Gallen und Basel die sogenannte „Institutio“ von Laientheologen kennen, das Bistum Chur glücklicherweise
nicht. Durch die Institutio wird den Laientheologen ein der Inkardination der Kleriker doch recht ähnelnder
Status verliehen, das heisst sie werden quasi dauerhaft in den Dienst der Diözese aufgenommen.
@Diakon @diaconum Lieber Diakon Vielen Dank für die Hinweise. Aufgrund des Videos auf gloria.tv ging
ich bisher davon aus, dass die Beerdigung und die Begräbnismesse in einem Ort in der Nähe von Wien,
aber nicht in der Stadt Wien stattfanden , stellte nun aber fest, dass Gersthof im Wiener Stadtgebiet
liegt. Ich vermutete auch, der betreffende Pfarrer sei gewiss der Ortspfarrer des Verstorbenen und hätte
die Verhältnisse kennen müssen. Nach Schilderung der Verhältnisse durch Sie wäre es ja auch möglich,
dass der betreffende Pfarrer nur zum Beerdigungsdienst abgeordnet wurde und die genauen Umstände nicht
kannte.
Interview mit dem Autoren ! kath.net bringt heute ein Interview mit dem Autorren des vorgestellten Buches.
Darin erwähnt er u.a. auch die Forschungen der deutschen Literaturwissenschaftlerin Hammerschmidt-Hummel.
@clarissa colonia Cara Clarissa! Gerne hätte ich kurz auf Ihre mir als „persönliche Nachricht“ zugesandte
Anmerkung zur thematik Stellung bezogen. Leider ist die Option, Ihnen zurückzuschreiben, deaktiviert
!
Stellenwert einer Enzyklika Clarissa colonia: Päpstliche Enzykliken sind (darin identisch mit bischöflichen
Hirtenbriefen) keine legislativen oder definitorischen Akte des obersten kirchlichen Gesetzgebers. Sie
stellen eine – theologisch oder kanonistisch begründete – Meinungsäußerung des Pontfex dar – nicht
mehr, aber auch nicht weniger.Päpstliche Enzykliken oder andere Päpstliche Schreiben können durchaus
auch Äusserungen des unfehlbaren ordentlichen lehramtes sein. Siehe Apostolisches Schreiben „Ordinatio
sacerdotalis“. Es gibt durchaus auch Moraltheologen, die die Enzyklika Humanae Vitae als irreversible
Entscheidung des Ordentlichen Lehramtes betrachten.
Korrektur bzw. Ergänzug der Korrekturen I bis III Korrektur bzw. Ergänzug der Korrekturen I bis III
Prinzipiell kann mit Bischöflicher Beauftragung auch ein Laie der Eheschliessung assistieren. Nur bedarf
es dazu einer Eingabe der betreffenden Bischofskonferenz, die dafür eine Notwendigkeit in ihrem Bereich
sieht und deren Genehmigung durch den Apostolischen Stuhl. Eine solche Genehmigung gibt es für die Schweiz
(auch für Deutschland und Österreich) jedoch nicht, wohl aber in Missionsländern. Eine Dispens von
der Formpflicht (=Pflicht, die Eheschliessung im liturgischen Rahmen vor einem bevollmächtigten Geistlichen
zu begehen) bei der dann die Ehe auch kirchlich als gültig betrachtet wird, wenn sie nur vor dem Standesbeamten
(oder einem nichtkatholischen Geistlichen) geschlossen wird, kann gemäss Kirchenrecht nur bei der konfessionsverschiedenen
Ehe erteilt werden, d.h. falls einer der Ehepartner nichtkatholischen Bekenntnisses ist. Als schwer missbräuchlich
ist ein Vorgehen zu beurteilen, bei dem ein Laientheologe einer Eheschliessung bewusst unerlaubt und ungültig
assistiert und nachher vom Bischöflichen Ordinariat die sanatio in radiceerbeten wird. In einem anderen
als dem hier zur Diskussion stehenden Schweizer Bistum soll dies jedoch durchaus vorkommen.
Verabschiedung in der Hl. Messe Dass der Zelebrant evtl. sogar noch nach dem Schlussssegen der versammelten
Gemeinde einen schönen Sonntag wünscht und dann alle gleichsam im Chor „Danke, gleichfalls“ antworten,.
ist wirklich grässlich. Mir scheint folgender Weg praktizierbar. Nach den kurzen Mitteilungen (es muss
nicht der ganze Pfarrbrief für die nächste Woche abgelkesen werdenias!) , die ja ihren Platz gemäss
Rubriken vor dem Schlusssegen kann der Zelebrant z.B. sagen „Ihnen Allen einen gesegneten Sonntag und
Gottes Beistand in der kommenden Woche! Wir bitten nun um Gottes Segen“ und es folgt mit „Der Herr sei
mit euch“ eingeleitet“ der vorgesehene Schlussegen!
@Aleph Es ging ja Heinrich von Ofterdingen nur darum, dass Soutanen nicht schweisstreibend sein müssen
und deswegen verwies er auf die Homepage des Robenherstellers, der erklärt, warum er nur Wolle verwendet.
Für gute Soutanen wird auch nur Wolle verwendet und zwar in verschiedenen Qualitäten z.B. für Winter-
oder Sommertage.
@Stimme der Vernunft Ich kann nur hoffen, clarissa hat sie nicht wirklich in einem Moment der Schwäche
als ihren Sachwalter in rebus grammaticis eingesetzt . Sollte dies aber wider Erwarten der Fall sein,
so hoffe ich, Sie wird Sie schnell wieder enterben, wenn Sie sieht, wie Sie Ihres Amtes walten!