sacerdos helveticus
Erstellt: 23:13:10 | Freitag, 29. Juli 2005
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1.110 Lesermeinungen
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Brasilianische Kathedrale führt die Mundkommunion ein
#93   sacerdos helveticus   23:13:11 | Sonntag, 1. Januar 2012
@Eine protestantische Tendenz lässt sich in Ihrem Posting 67 nicht verhehlen.
Scheinbar kritisieren Sie nur Übertreibungen der Lehre von der Eucharistie als Opfer. In Wirklichkeit geht Ihre Ablehnuing jedoch tiefer, wie Ihre Wortwahl nicht zu verbergen vermag: „Unnütze Klerikerkaste“ habe „Opferkult erfunden“.
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#40   sacerdos helveticus   22:08:48 | Freitag, 30. Dezember 2011
@wickerl
Neige gerne zu einer differenzierten Redeweise
Habe mich deswegen etwas vorsichtig geäussert, weil nicht immer sicher sein kann, ob das Eingehen einer „eingetragenen Partnerschaft“ vor dem Gesetz auch notwendigerweise unmoralische homosexuelle Kontakte impliziert. Zumindest theoretisch wäre es denkbar, dass die „Partnerschaft“ vor dem Gesetz nur aus z.B. Steuergründen eingegangen wird, die Betreffenden sich aber in ihrem Lebenswandel an der Moral dder Kirche orientieren. Eine vielleicht eher unwahrscheinliche aber nicht prinzipiell ausgeschlossene Möglichkeit.
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#38   sacerdos helveticus   20:55:01 | Freitag, 30. Dezember 2011
@Beda
Ein Mitbruder aus Deutschland berichtete mir, dass dort (in allen Diözesen oder nur in einigen, weiss ich nicht) ein Bewerber für das Patenamt vom Pfarramt seines Wohnortes eine Bescheinigung braucht. Diese wird direkt an jene Pfarrei geschickt, in der die Taufe stattfindet. In diesem Dokument können auch besondere Angaben über die Person gemacht werden. Leben im Konkubinat oder Wiederheirat nach Scheidung sind klar Gründe, die zur Ablehnung einer Person für das Patenamt führen. Auch wenn der Pfarrer schreibt, ihm sei bekannt, dass die betreffende Person ihre homosexuelle Veranlagung lebe, führt dies zur Ablehnung. Gehe davon aus, dass das Eingehen einer „registrierten Partnerschaft“ ebenfalls als Ablehnungsgrund gilt.
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#35   sacerdos helveticus   20:15:18 | Freitag, 30. Dezember 2011
@Beda
Gemäss kirchenrecht muss der Taufpate/die Taufpatin u.a. „ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht“. Ein Leben in einer homosexuellen Verbindung scheint mir nicht im Einklang zu sein mit dieser Anforderung, sodass der betreffende spanische Pfarrer wohl korrekt gehandelt hat, den vorgeschlagenen taufpaten nicht anzuerkennen.
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#20   sacerdos helveticus   12:52:58 | Freitag, 30. Dezember 2011
@Gallowglas
Leider werden u.a. in Deutschland die kirchenrechtlichen Vorschriften über die Voraussetzungen zum Patenamt weitgehend nicht angewendet.
Der spanische priester hat natürlich korrekt gehandelt!
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#201   sacerdos helveticus   02:41:15 | Donnerstag, 29. Dezember 2011
@tomas
eben
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#199   sacerdos helveticus   01:19:31 | Donnerstag, 29. Dezember 2011
@wickerl
Die Tradition hat Die Sünderin, die Jesus salbte, Maria, die Schwester des lazarus und der Martha und Maria Magdalena identifizieert, wie die liturgischen Texte zum Fest zeigen. erst nach der letzten Liturgiereform ist man davon abgegangen.
Warum sie eine „Sünderin“ war, sagt das Evangelium nicht, nicht selten wurde aber in der Tat Prostitution daunter verstanden.
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#28   sacerdos helveticus   12:38:36 | Freitag, 23. Dezember 2011
@Obermaier
Das stimmt so nicht!
„Gattenmord“ aber ist gemäss Kirchenrecht ein Ehehindernis, dass die Eheschliessung verungültigt. Dispens davon kann nur der Papst erteilen.
Redaktion benachrichtigen Nannte sich die Kebse früher Lady Viktoria?
#153   sacerdos helveticus   15:46:10 | Donnerstag, 22. Dezember 2011
@Regina 1961
Das Gegenteil ist wahr
1.)Wenn Sie „Bettina Wulff“ in Google eingeben, so schlägt die Suchmaschine Ihnen gleich Suchbegriffe vor, die in die betreffende richtung gehen.
Das wurde schon in manchen Blogs festgestellt.
2.)Kreuz.net hat bereits vor mehr als einem halben Jahr darüber berichtet und der betreffende Artikel wurde und wird auch auch in der „Blogospäre“ wahrgenommen.
Redaktion benachrichtigen Margot Käßmann: Ist die Alkohol-Fahrerin endgültig im Graben gelandet?
#61   sacerdos helveticus   18:07:34 | Mittwoch, 21. Dezember 2011
Bald wird Gas-Gerhard in die „Olympia-Klasse“ aufsteigen, nachdem er sich schon einige Jahre in der „Audi-Klasse“ darauf vorbereitet hat. Sein ehemaliger Minister Joschka-Fischer wird ihn mit Freuden dort aufnehmen!
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#40   sacerdos helveticus   17:02:24 | Mittwoch, 21. Dezember 2011
Schröder bemüht sich scheinbar (ob mit oder ohne Kässmann) mit Allen Kräften noch von der „Audi-Klasse“ in die „Olympia-Klasse“ aufzusteigen! :-)
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#30   sacerdos helveticus   15:57:19 | Mittwoch, 21. Dezember 2011
Interessant ist, dass Schröders Anwälte das Privatradio zu einer Unterlassungserklärung gedrängt haben aber scheinbar nicht gesagt haben, dass die Behauptungen unzutreffend seien. Für den zweiten Teil der Behauptung (verbindung Schröder-Kässmann hat zumindest ihr Büro die Behauptumng zurückgewisen für den anderen Teil Eheaus-Schröder/Schröder-Köpf liegt scheinbar kein Dementi vor.
Das Privatradio bezeichnet den Altkanzler in seiner Meldung als „prozessfreudig“
@FreiherrvonderTrenck
Was der „chateau-Club“ ist, weiss ja mittlerweile fast jeder wer aber ist „Schmiddy“?
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#10   sacerdos helveticus   13:27:44 | Mittwoch, 21. Dezember 2011
Nun, kreuz.net greift ja nur eine Meldung des erwähnten Lokalradios auf, macht also so etwas wie eine Presseschau. Dieses Radio hat scheinbar auf Druck der Anwälte Schröders eine Unterlassungserklärung akzeptiert. So heisst es heute auf der HP des Radios: „An dieser Stelle haben wir gestern über Gerüchte bezüglich der Ehe von Alt-Kanzler Gerhard Schröder mit Doris Schröder-Köpf berichtet. Am gestrigen Abend forderte der Anwalt des Ehepaars uns auf, bezüglich dieser Berichterstattung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Um eine langwierige, teure und letztlich sinnlose gerichtliche Auseinandersetzung mit dem prozessfreudigen Alt-Kanzler und seiner Ehefrau zu vermeiden, haben wir dem anwaltlichen Begehren entsprochen und die entsprechende Meldung an dieser Stelle entfernt.“
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#43   sacerdos helveticus   12:51:04 | Mittwoch, 21. Dezember 2011
@Walther von Stolzing und White Woman
Wenn man sich via Internet schlau zu machen versucht und diesen Angaben vertrauen darf , dann glaube ich, dass Sie auf der falschen Fährte sind!
Redaktion benachrichtigen Fliegt ihm jetzt auch noch die Kebse um die Ohren?
#79   sacerdos helveticus   20:48:13 | Montag, 19. Dezember 2011
kreuz.net war scheinbar schon vor einem halben Jahr auf der richtigen Fährte.
Auf jeden Fall wird der Artikel „Fräulein Körner arbeitte nie als Bademeisterin“ neuerdings in nicht wenigen Blogs erwähnt.
Bei mir ist Wulff spätestens seit er sich beim Papstbesuch blamiert hat, „unten durch“: Wollte vom Papst gewissermassen Absolution für sein Kokubinat. Dabei hat er leider bewiesen, dass er -obwohl er auch Ministrant gewesen sein soll- im Religionsunterricht nicht aufgepasst hat: Absolution wird normalerweise im Beichtstuhl erteilt. Diese setzt aber Reue und Vorsatz, die Sünde meiden zu wollen, voraus.
Redaktion benachrichtigen Fliegt ihm jetzt auch noch die Kebse um die Ohren?
#71   sacerdos helveticus   20:16:35 | Montag, 19. Dezember 2011
@Marienkind
Dass sie Franz Josef Strauss sich als deutschen Bundeskanzler oder Bundespräsidenten gewünscht haben, kann ich allenfalls aufgrund von kindlicher Unwissenheit verstehen.
Dasvon Ihnen so bezeichnete „bayerische Urgestein“ hat sich zumindest im Nachhinein als Lügner, Korrupter und sonst moralisch auch ziemlich verkommen erwiesen.
Redaktion benachrichtigen Niederlande: Mobile Gnadentod-Brigaden gefordert
#36   sacerdos helveticus   01:34:55 | Freitag, 16. Dezember 2011
@patolomäu
Sie schrieben:
Ach, hier wird Schiller zitiert? Dann aber auch:
„Das Leben ist der Güter höchstes nicht.“ (Die Braut von Messina)
–---
In der Tat hat Schiller recht, aber man beachte den von Ihnen unterschlagenen Fortgang des Zitates „der Übel grösstes aber ist die Schuld“
Und eine nicht geringe Schuld ist es eben (vielleicht nicht für Schiller, aber für den gläubigen Christen) , sein Leben freiwillig zu beenden oder ein fremdes Leben auszulöschen.
Redaktion benachrichtigen Vatikan: Beförderung trotz zweifelhafter Vergangenheit
#22   sacerdos helveticus   17:20:42 | Montag, 5. Dezember 2011
@Maximus Confessor
da scheinen Sie Msgr. Burgazzi wohl mit Bischof Bugnini zu verwechseln. Sollte er bereits unter Bugnini, dem „Architekten des Novus Ordo“ an der Kurie gewirkt haben, wäre er wohl mitttlerweile wohl schon pensioniert.
Redaktion benachrichtigen Zürcher Kirchensteuer-Gelder morden kleine Kinder
#15   sacerdos helveticus   16:20:58 | Mittwoch, 30. November 2011
@Generalvikariat ZH/GL
Das sieht aber Ihr „Chef“ , dessen „alter ego“ Sie gemäss Kirchenrecht zu sein haben, etwas anders. Im ziemlich analogen Fall einer Beratungstelle im Kanton GR hat er eine Unterstützung durch „Kirchensteuermittel“ ausdrücklich als untragbar bezeichnet, im Falle ZH hat er durch seinen Sprecher das Gleiche verlauten lassen!
Der für die Beratungsstelle gesprochene Betrag (wenn auch ziemlich gering) war ja wohl nicht zweckgebunden, sondern ging an die Beratungsstelle im Allgemeinen. Und die Beratungsstelle scheint die durch den Gesetzgeber ermöglichte Abtreibung („Fristenlösung“) nicht infragezustellen, wie dies die Kirche tut. Deshalb hat die Beratungsstelle keinerlei finanzielle Unterstützung durch die Kirche verdient.
Möglich wäre jedoch meines Erachtens die Schaffung einer Stiftung seitens der Kirche, die für in Not geratene werdende Mütter Hilfe finanzieller und anderer Art gewährleistet. Dass dann auch mit der Lehre der Kirche nicht oder nicht völlig konform gehende Beratungsstellen z.B. Empfehlungen aussprechen könnten, damit dort Geld gesprochen wird, scheint mir ein möglicher Weg!
Redaktion benachrichtigen Belgien: Die Infam-Razzia gegen die Bischöfe war illegal
#24   sacerdos helveticus   00:08:26 | Mittwoch, 30. November 2011
@Regina
Warum sollen in einem deutschsprachigen Artikel nicht die deutschen Formen von Ortsnamen verwendet werden, die ja nicht von kreuz.net erfunden wurden, sondern seit langem bestehen?
Ausserdem ist Belgien ja ein Land, in dem offiziell drei Sprachen gesprochen werden: Französisch, Flämisch und Deutsch!
Aber auch sonst spricht man ja auch für gewöhnlich in deutschen Texten von Rom, Mailand und Florenz nicht von Roma, Milano und Firtenze oder von Nimwegen statt von Nijmegen u.s.w.
Redaktion benachrichtigen Keine Anweisung aus Rom + …
#90   sacerdos helveticus   19:03:22 | Freitag, 25. November 2011
@Regina
Siew schrieben:
Und diese Stringenz ist auch dem Menschen nicht immer dienlich. Der sacerdos hat schon Recht, wenn er mir inkonsequenz vorwirft. Aber ich darf einfach bei gewissen Dingen nicht konsequent sein. Ich mache mich damit zum Richter über andere Menschen. Und das bin ich nicht.
–-----------
Es zwingt Sie persönlich ja auch niemand, ein Urteil in einem konkreten Fall zu fällen. Aber dass Sie einerseits die Meinung vertreten, Abtreibung sei Mord aber sich scheinbar prinzipiell weigern, diese Aussage dann in einem konkreten Fall anzuwenden, ist schon sehr kurios.
Wenn Ihnen jemand z.B. Ihre Handtasche entwendet, würden Sie sich auch weigern, diese Person als Dieb zu bezeichnen?
Redaktion benachrichtigen Zum Homo-Idol hochstilisierter Franziskaner
#38   sacerdos helveticus   14:33:44 | Freitag, 25. November 2011
@Signum Salutis
Sie schrieben:“ Und weshalb ist Aids-Seelsorge zweifelhaft?“
Nun, die Frage sollte besser lauten: „WANN ist Aids-Seelsorge zweifelhaft?“
Seelsorgliche Bemühungen um Aids-Kranke sind natürlich wichtig und notwendig.
Katholische „Aids-Seelsorge“ ist dann „zweifelhaft“, wenn die dort Tätigen im Dissens zur Katholischen Lehre stehen und zum Beispiel der Meinung sind, homosexuelle Akte seien NICHT naturwidrig und objektiv sündhaft!
Denn Ziel jeder Seelsorge muss ja sein, dass der Mensch sein Ewiges Heil erlangt. Verschweigen der Wahrheit ist dann soetwas wie „unterlassene Hilfeleistung“ Dass natürlich dem Sünder mit Geduld und Verständnis zu begegnen ist, und ihm die Wahrheit liebevoll vermittelt werden soll und nicht „ie ein nasser Waschlappen um die Ohren geschlagen“ werden soll, steht natürlich ausser Frage!
Redaktion benachrichtigen Zum Homo-Idol hochstilisierter Franziskaner
#30   sacerdos helveticus   13:03:53 | Freitag, 25. November 2011
„Und wenn einer in der Aids-Seelsorge tätig ist…sollte das gewürdigt werden.Und nicht gleich unterstellen ,er sei ein Homo.“
Nun, der Artikel unterstellt dem Franzziskanerpater ja gar nicht, dass er ein „Homo“ sei. er erwähnt nur, dass er gesagt haben soll, er sei homosexuelll veranlagt, lebe seine Veranlagung jedoch nicht aus.
Vereinnahmt wird er doch eher von der Lobby der Homosexuellen, die ihm ein Denkmal setzen wollen und scheinbar eben nicht nur seines Einsatzes anlässlich der Attentate wegen!
Redaktion benachrichtigen Keine Anweisung aus Rom + …
#19   sacerdos helveticus   10:37:40 | Freitag, 25. November 2011
@Regina1961
Zumindest die Kirche ist nicht so zurückhaltend wie si und lässt der Verurteilung der Abtreibung als „verabscheuenswürdiges Verbrechen“ auch Taten folgen: Alle an einer Abtreibung Beteiligten sind automatisch („Tatstrafe“) exkommuniziert.
Redaktion benachrichtigen Keine Anweisung aus Rom + …
#3   sacerdos helveticus   09:12:25 | Freitag, 25. November 2011
@Regina1961
Sie schrrieben:
„Auch für mich ist Abtreibung Mord an einem ungeborenen Kind. Aber es gibt mir nicht das Recht, die Mutter oder den Arzt als Mörder zu bezeichnen.“
Der Sinn Ihrer Sätze erschliesst sich mir nicht!
Warum soll man nicht das Recht haben, jemanden, der eine Tat vornimmt, die (von Ihnen) als „Mord“ bezeichnet wird, einen Mörder/eine Mörderin zu nennen?
Redaktion benachrichtigen In Jerusalem wird die Alte Messe auf altgläubige Ausländer beschränkt
#49   sacerdos helveticus   16:58:44 | Mittwoch, 16. November 2011
@lycobates
Der Umfang der Brevierreform unter Pius X. ist wirklich so durchgreifend wie clericus es schreibt. Es handelt sich nicht nur um eine Rubriken- oder Kalenderreform sondern um eine tiefgreifende Umgestaltung.
@clericus
Das von Ihnen angeführte Argument der nahezu parallelen Formulierungen in den Approbationsbullen des tridentinischen Breviers und Missales wird auch von mir gerne als Argument angeführt gegen jene, die sich bei ihrer Behauptung, die Reform des Missale ungültig oder unerlaubt, auf fen Wortlaut gewisser Formulierungen in jener Bulle berufen.
Redaktion benachrichtigen Bischof von Feldkirch zurückgetreten + …
#41   sacerdos helveticus   16:50:09 | Mittwoch, 16. November 2011
@Lux in tenebris
Sie schrieben:
„Im Leib des Verstorbenen west auch seine Seele“
–--
Dies ist so wie Sie es schreiben, eine Irrlehre. Die kirche lehrt klar: Im Moment des Todes trennt sich die Seele vom Leib und es findet sogleich das persönliche Gerichtt stattt, in dem sogleich über Heil oder Unheil des Verstorbebenen entschieden wird. Die Seelee geht sogleich in den Himmel oder die Hölle oder wird einem Reinigungsprozess („Fegfeuer“) unterzogen.
Die Vereinigung mit dem Leibe findet beim Jüngsten Gericht statt.
Redaktion benachrichtigen Jetzt führt der Urin-Duscher die Polizei an der Nase herum
#376   sacerdos helveticus   21:59:19 | Dienstag, 15. November 2011
@Actinobacillus
Zu den beruflichen Verpflichtungen des Herrn Berger gehörte, bis ihm die missio zur Erteilung des Religionsunterrichtes vor einigen Monaten entzogen wurde, eben auch die Verpflichtung, in seinem persönlichen Lebenswandel sich gemäss der kirchlichen Sittenlehre zu verhalten. Ein Suchen homosexueller Gelegenheitskontakte (wie es das Profil auf GR, das hier gepostet wurde, nahelegt) kann sicher nicht in Übereinstimmung mit dieser Verpflichtung gebracht werden.
Die Kirche kennt bei ihren Geistlichen und anderen in der Verkündigung tätigen Mitarbeitern prinzipiell keine Trennung zwischen Beruf und Privatleben!
Beide Sphären müssen der kirchlichen Ordnung entsprechen!
Redaktion benachrichtigen In Jerusalem wird die Alte Messe auf altgläubige Ausländer beschränkt
#8   sacerdos helveticus   21:50:30 | Dienstag, 15. November 2011
@Ildefons
Ich habe mindestens 3 Widersprüche zu „Summorum pontificum“ und den jüngst dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen entdecken!
Redaktion benachrichtigen Jetzt führt der Urin-Duscher die Polizei an der Nase herum
#364   sacerdos helveticus   19:04:30 | Dienstag, 15. November 2011
@Blackmore
Es gibt zumindest noch zwei offene Fragen!
1.)Warum man nicht Herrn Berger (Authentizität des GR-Profils vorausgesetzt) als „Sittenstrolch“ im landläufigen Sinne (gemäss der von mir angeführten Wörterbuch-Definition) bezeichnen dürfte?
2.) Ob sich jemand zurecht um die missio canonica bewerben darf, der nicht willens ist, die dafür erforderlichen Voraussetzungen bezüglich Lehre und Lebenswandel zu erfüllen?
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#100   sacerdos helveticus   23:32:47 | Montag, 14. November 2011
@clarissa colonia
Das Zölibat wird kraft Gesetzes auferlegt!
„Wer nach der Weihe die Zölibatspflicht verletzt, begeht keinen Versprechens- oder Gelübdebruch, sondern (unbeschadet der Sündhaftigkeit des Tuns) eine Gesetzesverletzung.“(Reinhardt)
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#98   sacerdos helveticus   23:19:49 | Montag, 14. November 2011
@clarissa colonia
Der Zölibat ist ein Versprechen, dass der Diözesanbischof oder Weihespender im Namen der Kirche entgegennimmt.
Verletzung der Zölibatspflicht fällt in erster Linie in die Kompetenz der Moraltheologie und ist auf jeden Fall nicht nach Grundsätzen des feudalen Vertragsrechtes zu bewerten.
Dass Zölibatsbruch ein Sakrileg ist, betonte der CIC 1917 ausdrücklich, aus der Nichtaufnahme dieser Bestimmung in den CIC 1983 jedoch ein Aufgeben dieser Auffassung zu konstruieren, führt zu weit, da es hier um eine Domäne der Moraltheologie geht.
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#91   sacerdos helveticus   22:49:30 | Montag, 14. November 2011
Dass der Zölibat nicht Gelübde ist, steht ausser Frage
Dass Zölibatsbruch der materie nach peccatum grave ist, steht aber ausser Frage!
Das Zölibatsversprechen bindet nicht nur gegenüber dem Ortsordinarius!
Das geltende Kirchenrecht sieht das Zölibatsversprechen wohl jenseits aus dem Feudalismus herkommender Kategorien!
Redaktion benachrichtigen Liebe zur alten Kirche bis in den Tod + …
#38   sacerdos helveticus   22:23:24 | Montag, 14. November 2011
@Tomas
Die KG von Lortz ist auch ins Spanische übersetzt worden, bei Jedin weiss ich es nicht.
Redaktion benachrichtigen Hw. Hans Küng hat sich der Lächerlichkeit preisgegeben
#92   sacerdos helveticus   21:40:55 | Montag, 14. November 2011
@clarissa colonia
Als Katholik ist man in der Tat nicht verpflichtet, persönlich an Erscheinungen zu glauben, Reliquien zu verehren oder Heilige anzurufen!
Soweit haben Sie Recht.
Es ist jedoch nicht statthaft, diese Praktiken zu verurteilen.
Vergl. jedoch Nicaenum II (DH 608):„Wer diese (Bilder), die den Namen des Herrn und seiner Heilihen tragen, nicht grüsst, der sewi mit dem Anathema belegt.“
Tridentinum: „Sanctorum quoque martyrum et aliorum cum Christo viventium sancta corpora … veneranda esse“ (DH1822)
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#74   sacerdos helveticus   21:18:10 | Montag, 14. November 2011
@clarissa colonia
Ich halte mich hier nur an die „auctores probati“ der Moraltheolgie!
Hiernach ist schon die gewöhnliche Unzucht als peccatum grave zu werden, beim Zölibatsbruch kommt noch der sakrilegische Charakter hinzu.
Was meinen Sie hier mit „Bruch des Treueeides“ konkret?
Redaktion benachrichtigen Jetzt führt der Urin-Duscher die Polizei an der Nase herum
#213   sacerdos helveticus   21:14:01 | Montag, 14. November 2011
@Obermaier
Vielen Dank für diesen Einblick in die Realität!
Redaktion benachrichtigen Wie kann Papst Benedikt XVI. die alten Wahrheiten aufgeben?
#200   sacerdos helveticus   21:08:08 | Montag, 14. November 2011
@clarissa colonia
Zumindest den Synoptikern scheint die Wertung der Ereignisse von 70 als Strafe Gottes nicht so fern zu liegen.
So sagt z.B. der sicher keiner antijudaistischen Tendenzen schuldige Neutestamentler Peter Dschulnigg in seiner Interpretation der Textstellen von Matthäus und Lukas:
„Sie blicken auf die Tempelzerstörung zurück und werten dieses Geschehen auch als Ausdruck der Strafe Gottes über sein Volk.“
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#67   sacerdos helveticus   20:48:15 | Montag, 14. November 2011
@Tolerant, Gunsenum etc.
Sie regen sich über den -zugegebenermassen drastisch formulierten- Begriff „Höllenfahrt“ auf: Nun ist aber der Bruch des Zölibates zumindest objektiv als schwere Sünde („Todsünde“) zu qualifizieren. Wer mit einer unbereuten und unvergebenen Todsünde stirbt, für den ist in der Tat Ewige Verdammnis das zu erwartende Schicksal in der Ewigkeit!
Redaktion benachrichtigen Der Wiener Kardinal untergräbt die Ehe
#15   sacerdos helveticus   20:43:48 | Montag, 14. November 2011
@clarissa colonia
Allerdings muss der Alkoholismus bereits zum Zeitpunkt der Eheschliessung vorgelegen haben.
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#53   sacerdos helveticus   19:26:46 | Montag, 14. November 2011
@clarissa colonia
Zumindest nennt er sich so!
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#48   sacerdos helveticus   19:07:21 | Montag, 14. November 2011
Wahrscheinlich hat der zuständige Offizial, der ein „kluger Kopf“ sein soll, hier mitgewirkt und für eine Massnahme gesorgt!
Redaktion benachrichtigen Jetzt führt der Urin-Duscher die Polizei an der Nase herum
#161   sacerdos helveticus   19:05:38 | Montag, 14. November 2011
@Palpatina
Habe die Antwort der Einfachheeit halber ebenfalls im „fallschen theread“ gepostet
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#42   sacerdos helveticus   18:38:42 | Montag, 14. November 2011
@Palpatina
Antworte im „falschen Thread“
Jeder, der um die missio bittet, hat Theologie studiert und spätestens dort sollte ihm beigebracht werden (was eigentlich Grundwissen aus dem Katechismus ist), dass nach kirchlicher Lehre die Sexualität ihren exklusiven Ort in der Ehe hat. Insofern ist Ihre Formulierung, das Berger (genauso wie jeder Unverheiratete eigentlich zum „Zölibat“ verpflichtet ist, nicht ganz falsch.
Auf Unkenntnis kann sich Berger sicher nicht herausreden angesichts seiner Studien.
Wenn der zuständige Bischof Berger die missio entzogen hat wegen Beanstandung seiner Lehre, so ist er vielleicht den „einfacheren Weg“ gegangen, weil diese Äusserungen nachweisbar sind, der homosexuelle Lebenswandel dagegen wohl etwwas schwieriger, weil ihm ja das Ausleben seiner Veranlagung nicht diese selbst nachgewiesen werden müsste.
Wenn z.B. aber ein Religionslehrer z.B. nur zivil heiratet, ist dies ein öffentlicher Akt und kann zum Entzug der missio wegen Beanstandungen des Lebenswandels führen!
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#31   sacerdos helveticus   18:23:40 | Montag, 14. November 2011
@Freiherr
Habe hier niemanden ausgefragt, sondern nur die Massanahme des für den betreffenden Priester zuständigen Ordinariates verteidigt, auch noch im hohen Alter gegen den Zölibatsbrecher tätig zu werden!
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#26   sacerdos helveticus   18:19:45 | Montag, 14. November 2011
@Gallowglas
Wo werden denn Verheiratete Priester als „Werbeträger“ verwendet? Diese gibt es vor Allem in den Unierten Ostkirchen und bei zur katholischen Kirche übergetretenen Geistlichen aus dem Protestantismus oder bei konvertierten Anglikanern!
Übrigens dürfen die verheirateten Geistlichen zwar ihre vor der Weihe eingegangene Ehe weiterführen, aber nach dem Tod ihrer Gemahlin nicht erneut heiraten!
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#21   sacerdos helveticus   18:11:20 | Montag, 14. November 2011
@„Freiherr“
Zugegebenermassen pflegt bei Frauen in diesem Alter allgemein die Libido nicht mehr sehr stark zu sein! Dennoch ist es wohl nicht auszuschliessen, dass auch hier noch Akte, die mit der zölibatären Lebensweise nicht im Einklang zu bringen sind, gesetzt werden!
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#16   sacerdos helveticus   18:06:46 | Montag, 14. November 2011
@Gallowglas
was hat denn die Existenz verheirateter Geistlicher nebst zum Zölibatat verpflichteten mit „Doppelmoral“ oder „Scheinheiligkeit“ zu tun?
Jeder von Ihnen weiss, auf was er sich einlässt und was er bei der Weihe verspricht!
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#12   sacerdos helveticus   17:59:52 | Montag, 14. November 2011
@Freiherr
Berlusconi schaffte mit über 70 noch fast 10 in EINER Nacht, da kann dieser mit ein paar Jahren älter auch ohne Weiteres in der Lage sein, den Zölibat zu brechen!
Redaktion benachrichtigen Jetzt führt der Urin-Duscher die Polizei an der Nase herum
#132   sacerdos helveticus   17:47:59 | Montag, 14. November 2011
@Blackmore
Selbstverständlich sind beide Dinge auseinanderzuhalten!
Zumindest der berüchtigte G. Becker von der „Odenwaldschule“ frönte aber beiden Lastern!
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#126   sacerdos helveticus   17:37:24 | Montag, 14. November 2011
@Palpatina
„asexuell“ muss er nicht sein, aber „enthaltsam“ hat er zu leben, da es für ihn keine legitime Möglichkeit gibt, seine Veranlagung auszuleben. Dies galt zumindest für den Religionslehrer Berger, der sich durch die missio canonica, um die er ja gebeten hatte, verpflichtet hatte, einen der katholischen lehre entsprechenden Lebenswandel zu führen.
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#118   sacerdos helveticus   17:08:28 | Montag, 14. November 2011
@Dr. Best
Mir schon klar, dass die Zahl der screenshots hier auf kreuz.net ablesbar ist.
Nur -und darauf wollte ich mit meiner Äusserung hinaus- die sechsstellige Zahl screenshots resultiert -nach Angaben von blackmore- aus Seitenaufrufen seitens angemeldeter User jenes „Homonetzwerkes“ – und diese Tatsache veranlasste mich zu meinem letzten Posting!
Redaktion benachrichtigen Völlig sachlich und ohne Polemik – aber vernichtend
#83   sacerdos helveticus   17:01:56 | Montag, 14. November 2011
Lesen Sie lieber das jüngst erschienene Werk des Patrologen Stefan Heid, dann wissen Sie wer der „erste geschichtlich belegte Bischof von Rom“ war:
www.exlibris.ch/…s-und-paulus-in-rom/?id=97834513070…
Redaktion benachrichtigen Jetzt führt der Urin-Duscher die Polizei an der Nase herum
#114   sacerdos helveticus   16:56:00 | Montag, 14. November 2011
@Blachmmore
Sie schrieben:
Seitenaufrufe (wie kommen Sie eigentlich auf die Zahl? Sind Sie dort registriert?) kommen durch die Aufrufe ANGEMELDETER Nutzer.
–--
Nun dann bestätigen sich ja zu ziemlich alle Vorurteile, die über Sodomisten so verbreitet werden, wenn sich so viele (selbst bei Berücksichtigung von Mehrfachaufrufen eine beträchtliche Zahl) Bilder dieser Kreatur anschauen!
Redaktion benachrichtigen Die Lösung heißt Linz
#3   sacerdos helveticus   16:41:41 | Montag, 14. November 2011
???
Können Sie nicht lesen?
Klar ist der Betreffende Priester einer niederländischen Diözese und scheint auch dort zu wohnen. „Die Lösung heisst Linz“ soll darauf hinweisen, dass in jener österreichischen Diözese Priestern, die öffentlich von sich bekennen, sich nicht an den Zölibat zu halten, scheinbar keine Massnahmen drohen (kreuz.net und auch andere Internetportale berichteten über die skandalösen zustände in jener Diözese wiederholt).
Redaktion benachrichtigen Jetzt führt der Urin-Duscher die Polizei an der Nase herum
#60   sacerdos helveticus   12:42:33 | Montag, 14. November 2011
@Siegfried
Gerade solche wie der von Ihnen geschilderte Fall sind es, die der Kirche den Vorwurf der Doppelmoral einbringen und das dann nicht zu Unrecht.
Standesamtliche Trauung mit einem Geschiedenen ist Grund genug, die missio zu entziehen.
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#50   sacerdos helveticus   12:05:26 | Montag, 14. November 2011
@Blackmore
Sie schrieben:
„Die Definition des Begriffes „Sittenstrolch“ sollten Sie einmal in einem guten Lexikon nachschlagen.“
nun, Ihr Wunsch war mir Befehl und so bin ich im Duden- das grosse Wörterbuch der deutschen Sprache in sechs Bänden), Mannheim 1980 fündig geworden: Unter „Sittenstrolch“ heisst es dort: „(emotional) Mann, über dessen sexuelles Fehlverhalten sich jemand empört“.
Es handelt sich nicht um einen juristischen Begriff, sondern um einen Begriff aus der Alltagssprache. Die Bezeichnung einer Person als „Sittenstrolch“ gemäss der Wörterbuch-Definition kein strafbares Verhalten seitens der so titulierten Person voraus!
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#43   sacerdos helveticus   11:52:30 | Montag, 14. November 2011
@Mrs Poppins
sie schrieben:
„Herr Berger hat sich als Religionslehrer niemals auch nur das geringste zu Schulden kommen lassen.“
Doch, hat er: Als Religionslehrer hat freiwillig die Verpflichtung übernommen (als Voraussetzung für den Erhalt der „missio canonica“), sein Privatleben in Übereinstimmung mit der kirchlichen Lehre zu führen.
Dazu war er scheinbar von Anfang an nicht bereit, da er ja scheinbar schon vor Erhalt der missio in homosexueller Beziehung lebte. Sollte das Profil von ihm auf GR authentisch sein, sieht die Sache ja noch schlimmer aus: Ein Religionslehrer, der homosexuelle Gelegenheitskontakte sucht, verstösst in grober Weise gegen seine Verpflichtuingen. Ist er nicht bereit, diese zu erfüllen, hat die Kirche das Recht und die Pflicht, die not-wendigen Massnahmen zu ergreifen und dieser Person die Lehrbefugnis zu entziehen!
@Blackmore
Zum „Dienstherrn“: Rein beamtenrechtlich haben Sie recht. Als (verbeamteter) Religionslehrer hat er aber auch noch zusätzliche Verpflichtungen gegenüber dem Erzbistum, das ihm die Missio erteilt hat. Diese Verpflichtungen zu erfüllen war Berger wahrscheinlich schon von Anfang an nicht bereit, zumindest aber hat er sie später durch seinen Lebenswandel nicht erfüllt.
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#29   sacerdos helveticus   11:23:35 | Montag, 14. November 2011
@Blackmore
Auch auf meine Frage, ob jemand, der homosexuelle Gelegenheitskontakte sucht, niccht nach Kriterien der Katholischen Moral, denen Berger sich ja während seiner Tätigkeit als Religionslehrer verpflichtet hatte, zurecht als „Sittenstrolch“ bezeichnet werdden darf, haben Sie noch nicht geantwortet!
Etwaige Verstösse gegen den Datenschutz anzuprangern scheint Ihnen wichtiger zu sein, als sich zur katholischen Moral zu bekennen!
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#22   sacerdos helveticus   11:15:08 | Montag, 14. November 2011
@ Blackmore:
Bezüglich meiner Feststellung, Berger habe seinen Dienstherrn (EB Köln) hintergangen, haben Sie noch keine Stellung bezogen!
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#453   sacerdos helveticus   11:08:03 | Montag, 14. November 2011
@Ecclesiastes
Vielen Dank!
Glaube kaum, dass „Blackmore“ hierauf eingehen wird!
Dass er Bischof ist, mag ich kaum glauben, meines Wissens hat er sich auch nicht als solchen bezeeichnet, nur einmal eine kryptische Formulierung, man solle über die „Farbe seines Zingulums meditieren“, das hiesse, er könnte auch -falls nicht alles ein „Fake“ ist eventuell ein Monsignore sein. Bei solchen Ernennungen verlässt sich „Rom“ zumeist auf die Bischöfe, die für ihre Priester solche Ehrentitel erbitten, und da erfüllen leider längst nicht alle die Kriterien, die an eine solche Würde anzulegen sind.
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#81   sacerdos helveticus   10:59:12 | Montag, 14. November 2011
@Domenico Tuttisanti
Herzlichen Dank für diese allgemeinverständliche und gutfundierte Darstellung des Päpstlichen Primates!
Dass diese jedoch die festgefahrene Meinung von „Thomasius“, „Goethe“ etc. beindrucken wird, glaube ich kaum. Aber auch dies ist ja ein „Vorurteil“ und ich wäre froh, nicht bei ihm bleiben zu müssen!
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#451   sacerdos helveticus   18:41:59 | Sonntag, 13. November 2011
@Sefirot
„leider nicht ganz Unrecht“ ist keine „gedrehte“ Formulierung, sondern ich will damit sagen, dass Berger mit seiner Feststellung, dass es nicht wenige Homosexuelle (teils mehr oder weniger praktizierend) im Klerus gibt, nicht Unrecht hat. Dass diesen oft keine Massnahmen drohen, auch hier hat Berger nicht Unrecht. Nur bin ich im totalen Gegensatz zu Berger der Meinung, dass solche im Klerus nichts zu suchen hätten und die Kirche hier bei Bekanntwerden von Missständen (z.B. Verstrickungen von Klerikern in die „Homoszene“ etc) tätig werden müsste mit Ermahnungen und als ultima ratio auch mit den Massnahmen, die das Kirchenrecht vorsieht. Ähnlich ist jedoch auch gegen andere Zölinbatsbrüche und Verbreitung von Irrlehren vorzugehen. Wenn die Kirche hier nichts unternimmt, hat sie ein Glaubwürdigkeitsproblem. Dieses ist aber eben nicht durch mehr Nachsicht sondern durch mehgr Strenge zu lösen! Bergers These, dass gegen Hhomosexuelle im Klerus vor Allem deswegen nicht vorgegangen wird, um sie disziplinieren zu können (man habe so ein Druckmittel in der Hand) halte ich für nicht zutreffend. Es mag dies in Einzelfällen handlungsbestimmend sein, mir scheinen jedoch eher andere Motive seitemns der Verantwortlichen hier entscheidend zu sein (z.B. Verlust der Sympathien in der Öffentlichkeit angesichts weitum herrschender Akzeptanz der HS, Sorge angesichts des Priestermangels, weitere Mitarbeiter zu verlieren, Bequemlichkeit, mangelnde Identifikation mit der kirchlichen Lehre).
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#58   sacerdos helveticus   18:28:31 | Sonntag, 13. November 2011
@Ildefons
Dies mag sein, und es scheint mir nur konsequent, dass Abt Josef nicht nur die Liturgie, sondern auch die Lebensordnung „re-formiert“ hat (im von mir im letzten posting beschriebenen Sinn wahrer Reform).
Auch der Wikipedia-Artikel über die Trappisten gibt ja zu, dass der Aspekt der Busse, der das Leben der Trappisten seit der Gründung des Ordens stark geprägt hat, im Gefolge des Zweiten Vatikanums ziemlich zurückgedrängt wurde. Dass hier nicht jeder wieder zurückgehen möchte, ist menschlich verständlich, für eine Übergangszeit scheint es mir sicher auch klug, hier vor Allem gegenüber älteren Mitbrüdern Milde und Nachsicht walten zu lassen, diese jedoch sollten umgekehrt den neuen Weg nicht torpedieren.
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#77   sacerdos helveticus   18:18:16 | Sonntag, 13. November 2011
@valen-tin
Die von Ihnen verlinkte Buchbesprechung des Werkes „Christen und Heiden“ aus der FAZ ist ja im wesentlichen positiv. Bei einer Quellensammlung (auch wenn Sie wie bei Fiedrowicz hier etwa 800 Seiten umfasst) ist natürlich immer subjektiv zusammengestellt. Dem Einen fehlt diese Quelle, jene dagegen scheint überflüssig …
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#431   sacerdos helveticus   21:26:47 | Samstag, 12. November 2011
@Sefirot
Könnten Sie Ihre Frage bitte präzisieren!
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#54   sacerdos helveticus   21:02:54 | Samstag, 12. November 2011
@Herrmann
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Die Trappisten (um die es sich ja im Falle von Mariawald handelt) sind dann noch einmal später diesen Weg gesgangen, weil ihnen auch die Entwicklung im Zisterzienserorden nicht streng genug war. Dies beweist wieder wie so unzählige Beispiele aus der Kirchengeschichte, was wahre „Reform“ ist: Rückkehr zu den Ursprüngen und (bei Ordensgemeinschaften) zum Gründungscharisma und nicht das, was, sogenannte „Reformbewegungen“ (z.B. WisiKI oder Kirche von unten, „Pfarrerinitiave“ und „Kirchenvolgsbegehren) wollen: Anpassung an den Zeitgeist. die Rückkehr zu den Ursprüngen bedeutet oft auch ein Abgehen von Anpassungen an den Zeitgeist und Bequemlichkeiten, die sich im Laufe der Zeit eingeschlichen haben. Dies ist wohl auch in Mariawald in den letzten Jahrzeehnten geschehen und vielleicht auch ein Grund, warum es kaum noch Nachwuchs hatte. Wenn Abt Josef jetzt den Weg der authentischen Reform geht und das „Experiment der Tradition“ macht, kann man diesem Vorhaben nur Gottes Segen wünschen!
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#429   sacerdos helveticus   20:46:31 | Samstag, 12. November 2011
@Sefirot
Kann nicht für „ecclesiastes“ sprechen , aber für mich ist es klar, dass die Kirche nicht nur im Falle Berger sondern auch bei den von Ihnen erwähnten Missständen (und darüber hinaus auch im Falle von Irrlehren und groben liturgischen Verstössen) intervenieren müsste und die notwendigen und vom Kirchenrecht gedeckten Massnahmen einleiten müsste. Falls bzw. solange die Kirche dies nicht tut, hat sie in der Tat ein Glaubwürdigkeitsproblem und -hier hat dann Berger leider nicht ganz Unrecht- macht sich der Inkonsequenz schuldig.
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#64   sacerdos helveticus   20:39:37 | Samstag, 12. November 2011
@Domenico Tuittisanti und valen-tin
Daneben nicht zu vergessen: „Christen und Heiden“ -wichtiges Quellenwerk zur Auseinandersetzung zwischen Christentum und Heidentum (erschienen bei der Wissenschaftlichen Buchgesellschaaft) , Zweispachige Editionen mehrerer patristischer Werke in der renommierten Reihe „Fontes Christiani (Herder/Brepols), u.a. Origenes contra Celsum und Evangelienkommentare Gregors des Grossen um nur die auch für ein weitres interessiertes Publikum bestimmten Publikationen zu nennen.
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#426   sacerdos helveticus   19:20:18 | Samstag, 12. November 2011
@Homo_sapiens_sapiens
Die Wortwahl „Dank und Anerkennung“ war wohl in der Tat etwas unüberlegt, da sie als Billigung des Vorgehens und evtl. auch der Intentionen (die mir ja letztlich nicht bekannt sind) der Autoren verstanden werden könnte.
Nun bleibt aber nicht nur die Tatsache, dass Berger einen Account auf GR besitzt, sondern auch, dass er aktiv an Gelegenheitskontakten homosexueller Art interessiert ist. Es wäre ja auch denkbar (aber wahrscheinlich in der Tat eher unrealistisch, weil wohl das falsche „Forum“ dazu ) , dass jemand einen account dort anlegt, um Gleichgesinnte zu suchen, die danach streben, ihre gleichgeschlechtliche Veranlagung im Sinne der Kirche zu leben: Siehe KKK, das heisst im Sinne keuscher Freundschaft und unter Verzicht auf geschlechtliche Betätigung.
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#424   sacerdos helveticus   18:55:32 | Samstag, 12. November 2011
@Homo_sapiens_sapiens
Will mich von der Wortwahl und der Aufmachung der Artikel distanzieren halte aber das Aufdecken des Doppelspiels von Herrn Berger an sich für nicht ganz unberechtigt!
@Mrs. Poppins
Sie kennen scheinbar die Regelung in Deutschland nicht. Religionslehrer sind zwar in der Regel Staatsbeamte (daneben gibt ews auch Nichtbeamtete oder es erteilen auch z.B. Pfarrer oder Pastoralreferenten, d.h. kirchliche Angestellte Religionsunterricht). Um diesen Unteerricht jedoch zu erteilen, braucht es eine Beauftragung seitens der Kirche („missio canonica“). Wer diese erhalten will, verpflichtet sich, die Vorgaben der Kirche bezüglich Lehre und Lebenswandel einzuhalten. Wer sich daran nicht hält, dem kann letztlich diese Beauftragung durch die Kirche (konkret das zuständige Bistum) entzogen werden und die betreffende Person darf von da an keinen RU mehr erteilen. Der Staat hat dies in Verträgen mit der Kirche akzeptiert. Da die meisten weltlichen Religionslehrer (zumindest sofern Beamte) mindestens ein weiteres Fach erteilen (im Falle von Herrn Berger meines Wissens Deutsch) bleibt er weiterhin im Schuldienst tätig aber darf keinen RU mehr erteilen. Dies ist der status quo! Man kann dies begrüssen oder nicht, kann auf eine Veränderung hinarbeiten (z.B. Änderung der gesetzlichen Grundlagen und Verträge), aber zur Zeit ist dies die Rechtslage!
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#419   sacerdos helveticus   17:53:59 | Samstag, 12. November 2011
@Blackmore
Dann wäre es Ihrer Meinung nach auch strafbar, wenn A zu B sagt, er habe gesehen, wie in As Auto eine Prostituierte vom „Strassenstrich“ eingestiegen sei (Vorausgesetzt natürlich, er hat dies wirklich beobachtet) ?
Bezüglich meiner Feststellung, Berger habe seinen Dienstherrn (EB Köln) hintergangen, haben Sie noch keine Stellung bezogen!
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#416   sacerdos helveticus   17:30:17 | Samstag, 12. November 2011
@Blackmore
Ich will hier nicht den „Bilddiebstahl“ verteidigen, aber nach den Kriterien der Moraltheologie ist jemand, der homosexuelle Gelegenheitskontakte sucht, ein „Sittenstrolch“.
Ob jemand, der ein Profil auf der ominösen Seite anlegt, dabei erklären muss, seine dort erworbenen Kenntnisse nicht zu verbreiten, entzieht sich meiner Kenntnis.
Also konkret: Wäre es jemandem, der Zugang auf diese Seite hat und dort seinen Nachbarn entdeckt, verboten, diese Information zu verbreiten (ohne „Bilddiebstahl“)?
Dazu kommt, dass Berger -immer die Authentizität des Profils vorausgesetzt-auf jeden Fall seinen für ihn als Religionslehrer zuständigen Dienstherrn, nämlich das Erzbistum Köln hintergangen hat, da dieses davon ausgehen muss und darf, dass jemand, der die Missio Canonica erhält, auch die damit verbundenen und ihm sicherlich bekannten Verpflichtungen puncto doctrina et mores erfüllt.
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#413   sacerdos helveticus   17:07:04 | Samstag, 12. November 2011
@Blackmore
Die Authentizität des hier präsentierten Seiten-Profils von Berger einmal vorausgesetzt- Ein Mensch, der -ob mit oder ohne Zustimmung seines „Lebenspartners“- homosexuelle Gelegenheitskontakte sucht, ist -gemäss den Kriterien der Katholischen Kirche- ein „Sittenstrolch“. Und diesen Kriterien hat er sich zumindest während seiner Zeit als Religionslehrer zu unterwerfen gehabt.
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#404   sacerdos helveticus   13:37:37 | Samstag, 12. November 2011
@Palmström
Völlig korrekt, nur sind diejenigen, die nach dem Widersacher handeln sicher nicht zuletzt diejenigen, die sich der widernatürlichen Unzucht ergeben und gerade diese werden heute ja überall „gehätschelt und geduldet“. Jenem, die dem Satan und seinem perfiden Wirken dagegen die Maske herunterrereissen, gebührt Dank und Anerkennung!
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#47   sacerdos helveticus   23:58:50 | Freitag, 11. November 2011
@Forum
Sie schrieben:
„Immer wieder haben sich die Mönche wieder neu auf den Weg gemacht bis dann dieser Josef kam… für einige Wenige der Messias… aber das war er nicht!
Aber dieser Weg, auf den die sich machten, hätte wahrscheinlich in den Abgrund oder zur Auslöschung der Existenz geführt. Deshalb sollte man den jetztigen Abt das „Experiment der Tradition“ machen lassen!
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#47   sacerdos helveticus   23:49:49 | Freitag, 11. November 2011
@Forum
Steht doch im Artikel, wer Fiedrowicz ist. Ordinarius für Alte Kirchengeschichte und Patrologie an der Theologischen Fakultät in Trier.
Er hat sich bereits durch eine ganze Reihe von hervorragenden Fachpublikationen, zum Teil auch für einen weiteren Leserkreis bestimmt, ausgewiesen.
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#44   sacerdos helveticus   21:18:37 | Freitag, 11. November 2011
@Thomasius
Ihre Erklärungen sind viel zu simplifizierend.
Für die Ausrichtung des christlichen Betens versus orientem gibt es schon vor der Anerkennung des Christentums durch den Römischen Staat Belege.
Aber hier geht es ja -wie Domenico Tuttisanti erklärt- nicht in erster Linie um eine Ausrichtung versus orientem sondern um die gemeinsame Gebetsrichtung von Zelebrant und Gläubigen.
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#37   sacerdos helveticus   19:51:29 | Freitag, 11. November 2011
@Thomasius
Auch die Bibel (AT) und erst recht das Judentum zur Zeit Jesu kennen eine bestimmte Gebetsrichtung und zwar die nach Jerusalem. Zur gesamten Thematik immer noch empfehlenswert ist die profunde Monographie „Sol Salutis“ des Bonner Patrologen und Archäologen Franz Joseph Dölger, einen kurzen Überblick gibt die vor einigen Jahen erschienen Abhandlung „Conversi ad Dominum“ des deutschen Theologen Uwe M. Lang mit einem Vorwort des damaligen Kardinals Joseph Ratzinger.
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#41   sacerdos helveticus   19:38:12 | Freitag, 11. November 2011
@Lycobaten et Palpatinam iterum oneratam
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass bezüglich philologischer Fragestellungen konstruktiver diskutiert werden kann als bezüglich anderer Themen, die eigentlich eher zum „Kerngeschäft“ dieser HP gehören. Dies zeigen die diversen Diskussionsstränge bezüglich der disgustiösen Verhaltensweisen eines ehemaligen Religionslehrers.
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#30   sacerdos helveticus   14:55:08 | Freitag, 11. November 2011
@Lycobatem e Palpatinam iterum oneratam
Herzlichen Dank für die Hinweise aus der Sprachgeschichte von „littera/litteratura . Allerdings wäre durchaus zu untersuchen, wie die Schreibweise des Lehnwortes zu Beginn war, als es in die modernen Sprachen übernommen wurde. Hier gibt zumindest das etymologische Wörterbuch von Pfeifer (Kluge hat keine diesbezügliche Angabe) an, dass bis in das 19. Jahrhundert auch im Deutschen „Litteratur“ geschrieben wurde. Dies würde dagegen sprechen, dass die heutige Schreibweise im Deutschen eine direkte Übernahme einer mittellatenischen Variante gewesen sei.
Was die ursprüngliche Schreibweise des lateinischen „littera“ mit nur einem t angeht, so wird Ihre Behauptung durch die mir gerade vorliegenden Wörterbücher von Georges und Walde-Hofmann bestätigt, in welchem Masse die ursprüngliche Schreibweise jedoch auch später klassisch und spätlateinisch weiterhin verwendet wurde, dazu wären spezialisiertere Werke zu konsultieren (Thesaurus, Niermeyer).
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#11   sacerdos helveticus   14:05:29 | Freitag, 11. November 2011
@Vogel!
Wieso verhunzen Sie das bekannte „St. Martins-Lied“ so?
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#25   sacerdos helveticus   13:09:47 | Freitag, 11. November 2011
@Vogel
Doppelkonsonanten haben es halt schwer, weil man sie oft nicht spricht, werden sie leicht vergessen. Manchmal fallen sie im Lauf der Zeit sogar im offiziellen Sprachgebrauch fort. Siehe: „Literatur“, das ja eigentlich mit Doppel-t geschrieben werden müsste, da von lat. „littera“ kommend. Hier wird es aber im Deutschen und auch im Englischen seit langem nur mit einem l geschrieben, im Französischen und Italienischen dagegen immer noch mit Doppelkonsonat.
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#21   sacerdos helveticus   12:33:42 | Freitag, 11. November 2011
@Pascal123 und Schall und Rauch
Chorgebet (/mehrmals täglich) und das tägliche Konventsamt (D.h. Hl. Messe) sind ja zwei verschiedene Sachen. Normalerweise wäre jeder Mönch verpflichtet, an beiden „Veranstaltungen“ teilzunehmen, wenn er nicht aus Gesundheitsgründen oder wegen anderweitiger Verpflichtungen verhindert ist.
Von den 9 Konventualen nehmen nun nach Angaben von kreuz.net 6 an der Hl. Messe teil, nur 3 am Chorgebet. 3 bleiben scheinbar regelmässig der Hl. Messe fern, dem Stundengebet sogar 6. Ob alle Nichtteilnehmenden dies aus Protest tun oder z.B. auch aus Gesundheitsgründen, ist nicht ganz klar. Aber die Zahlen sind doch verständlich.
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#21   sacerdos helveticus   12:25:25 | Freitag, 11. November 2011
@Vogel
Sehr empfehlenswert ist Die zusammenstellung wichtiger Dyba-Texte in „Unverschämt katholisch!“ (Herausgegeben von Gotthard Klein und Monica Sinderhauf), Siegburg 2002, es enthält etwa 500 Seiten Texte von EB Dyba aus Predigten, Vorträgen u.s.w.
Trotz des grossen Umfangs ist das Buch recht preisgünstig.
Redaktion benachrichtigen Der scheinheilige Urin-Duscher pinkelt erneut auf den Papst
#202   sacerdos helveticus   01:22:47 | Mittwoch, 9. November 2011
@Tchibo
Doch, auch in der Bibel gibt es den „Berg des Verderbens“
Jeremia 51, 24-26:
Aber ich übe Vergeltung an Babel und an allen Bewohnern Chaldäas für alles Böse, das sie an Zion vor euren Augen verübten – Spruch des Herrn. Nun gehe ich gegen dich vor, du BERG DES VERDERBENS der die ganze Erde verdarb – Spruch des Herrn. Ich strecke meine Hand gegen dich aus, ich wälze dich weg von den Felsen und mache dich zum usgebrannten Berg. Man wird von dir keinen Eckstein und keinen Grundstein mehr holen, nein, Wüste bleibst du für immer – Spruch des Herrn. “
Redaktion benachrichtigen Der lädierte Heiligenschein des Scheinheiligen David Berger
#155   sacerdos helveticus   17:41:27 | Samstag, 5. November 2011
@Mariahilfer
Wer weiss, ob er sich nicht nicht nur für die eine oder andere Rezension schämt sondern auch bedauert, das eine oder andere Buch geschrieben zu haben, bzw. nicht früher sein Elaborat publiziert zu haben, denn damit verdient er zumindest was, die anderen Bücheer haben eher geringere Auflagen und das von ihm mitherausgegebene Jahrbuch „Doctor Angelicus“ musste nach eingen Jahren sogar eingestellt werden.
Redaktion benachrichtigen Der lädierte Heiligenschein des Scheinheiligen David Berger
#152   sacerdos helveticus   17:31:48 | Samstag, 5. November 2011
Aber auch interessant wie Berger Vorgrimlers Buch rezensiert, jetzt scheint er sich dafür zu schämen!
Redaktion benachrichtigen David Berger im Abgrund der Homo-Lebenslüge
#393   sacerdos helveticus   20:15:14 | Freitag, 4. November 2011
@Tiamat
Ich schrieb:
„Ein Katholik hat durchaus das Recht, dass ihm die kirchliche Lehre und nichts anderes im Religionsunterricht verkündet wird.“
Darauf antworteten Sie:
„Nein, hat er nicht. Sonst müsste ein Moslem, Hindu, Protestant, Buddhist, Wiccaner, usw. das Recht auch haben und damit wäre ein einheitlicher Religionsunterricht nicht mehr möglich.“
Sie scheinen die Situation in Deutschland nicht zu kennen: Dort findet der Religionsunterricht in nahezu allen Bundesländern (Ausnahmen meines Wissens Bremen und Berlin) an den öffentlichen Schulen als konfessioneller RU statt, das heisst in der Regel katholisch und evangelisch getrennt (neuerdings mancherorts auch muslimisch), die Verantwortung für die Inhalte und die Unterrichtspersonen liegen bei den „Kirchen“ und der Staat hat sich durch Vorschriften im Verfassungsrang verpflichtet, dies anzuerkennen. Personen, die nicht der betreffenden Konfession angehören, haben prinzipiell gar kein Recht, an diesem Unterricht teilzunehmen, können aber zugelassen werden. Wovon Sie sprechen, scheint für den „Ethikunterricht“ zuzutreffen, der unabhängig von den Konfessionen erteilt werden kann.
Redaktion benachrichtigen David Berger im Abgrund der Homo-Lebenslüge
#187   sacerdos helveticus   16:12:33 | Freitag, 4. November 2011
@Stern77
Ein Katholik hat das Recht, dass ihm (bzw. seinen Kindern) RU erteilt wird gemäss den Vorgaben der Kirche und dass die unterrichtende Person sich in ihrem Lebenswandel gemäss den Vorgaben der Kirche verhält. Von diesen Vorgaben weiss jeder, wenn er sich um die Lehrerlaubnis (missio canonica) bewirbt. Eine Kirche, die solche Vorgaben machen würde und zugleich nicht einhält, macht sich unglaubwürdig
Redaktion benachrichtigen David Berger im Abgrund der Homo-Lebenslüge
#173   sacerdos helveticus   15:54:54 | Freitag, 4. November 2011
@Tiamat
Ein Katholik hat durchaus das Recht, dass ihm die kirchliche Lehre und nichts anderes im Religionsunterricht verkündet wird. Denn RU ist eben nicht (zumindest nicht primär) -wie sie schreiben- „Lehre/Information über verschiedene Religionen“, sondern durchaus Verkündigung. Und der deutsche Staat erkennt diesen Sondercharakter des Faches an, indem er den Kirchen die Möglichkeit gibt, zu entscheiden, wer in ihrem Namen den RU erteilt und diese Erlaubnis („Missio canonica“) kann die Kirche auch zurückziehen, wenn der Betreffende puncto Lehre oder Lebenswandel nicht den kirchlichen Vorgaben entspricht, was der Staat akzeptiert.
Ein Katholik, der von einem Lehrer unterrichtet wird, der die kirchlichen Vorgaben bezüglich Lehre und Lebenswandel nicht erfüllt, hat das Recht, ja eigentlich sogar die Pflicht, bei der kirchlichen Obrigkeit dies zu melden und diese hat die Pflicht, hier Abhilfe zu erschaffen (Ermahnung, notfalls Entlassung).
Redaktion benachrichtigen Ist David Berger aus der Kirche ausgetreten?
#38   sacerdos helveticus   18:44:24 | Donnerstag, 3. November 2011
@clarissa colonia
Aber Berger sollte die Anforderungen, die die Kirche an den Lebenswandel von Religionslehrern stellt, kennen.
Redaktion benachrichtigen „Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang – bleibt ein Narr sein Leben lang“
#49   sacerdos helveticus   23:26:22 | Freitag, 14. Oktober 2011
@Mighty Counsellor
Worauf spielen Sie an mit dem „dunklöen Fleck“ bei Srt. Valentin?
Und bedenken Sie: Es gibt mehrere Heilige Valentine! Unter Anderm den, desen sich die Floristen bemnächtig haben und den, der auch in Rhätischen Landen besonders verehrt wird!
Redaktion benachrichtigen Der deutsche Schäferhund ringt den Schweizer Bernhardiner nieder
#56   sacerdos helveticus   21:06:06 | Samstag, 8. Oktober 2011
@Sinah
Natürlich können auch Texte eines Konzils, sofern sie disziplinärer Natur sind, revidiert werden und von einem späteren Konzil oder durch einen Papst abrogiert werden. Sofern es sich um lehrmässige Texte handelt, können sie durch ein späteres Konzil, dass die Thematik wiederaufnimmt vertieft bzw, ergänzt werden.
Redaktion benachrichtigen Der deutsche Schäferhund ringt den Schweizer Bernhardiner nieder
#48   sacerdos helveticus   20:44:42 | Samstag, 8. Oktober 2011
@Sinah
den Inhalt der Präambel vertaulich zu behandeln, ist meines erachtens für die jetztige Zeit durchaus angemessen, da ja die Piusbruderschaft wie erst einmal prüfen darf und muss und auch gemäss Vatikan das Recht hat, Einwände bzw. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. Diese werden dann wiederum von Rom einer Prüfung unterzogen und irgendwann kommt es dann hoffentlich zu einer unterschriftsfähigen Version, die dann natürlich veröffentlich wird. Würde man jetzt alle Diskussionen in der Öffentlichkeit führen, bestünde die Gefahr das von aussen Druck ausgeübt würde.
Redaktion benachrichtigen Die Tradition muß wieder erblühen
#33   sacerdos helveticus   15:52:59 | Samstag, 8. Oktober 2011
@Michael van Laack
Hoffe, dass der -von Ihnen bestätigte- lasche Umgang mit der Vertraulichkeit des Textentwurfes der Sache d.h einem Übereinkommen der Bruderschaft mit dem Vatikan nicht schadet!
Msgr. Pozzi hatte sich auf jeden Fall gewünscht, die Vertraulichkeit würde beachtet!
„Die Fähigkeiten der Journalisten sind sehr bekannt. Es handelt sich um eine Fähigkeit, Nachrichten aufzufangen, die auf eine bestimmte Weise wirklich beeindruckend ist. In diesem Fall haben die Journalisten, nicht nur Andrea Tornielli, sondern auch andere, am Tag danach im Grunde nur die Pressemeldung aufgegriffen, die schon über einige wesentliche Aussagen der „doktrinellen Präambel“ informiert. Die tieferen Inhalte der Präambel sind in ihren Einzelheiten nicht bekannt. Sie sind zumindest bislang nicht bekannt gemacht worden. Die Journalisten haben nicht davon gesprochen, sie haben nicht im Detail den Ablauf und den Aufbau der Lehrmäßigen Präambel beschrieben. Also glaube ich, dass in diesem Fall die Verschwiegenheit im Grunde gewahrt wurde. Ich hoffe, dass das auch so bleibt.“
Redaktion benachrichtigen Die Tradition muß wieder erblühen
#18   sacerdos helveticus   14:54:40 | Samstag, 8. Oktober 2011
@Michael van Laack
Wenn Sie den Text der „Präambel“ wie Rom ihn den Oberen der Piusbruderschaft zum Studium und zur Beantwortung mit der Bitte um Vertraulichkeit übergeben hat, bereits seit Tagen besitzen, würde mich dies wundern!
Redaktion benachrichtigen Die Tradition muß wieder erblühen
#13   sacerdos helveticus   14:44:40 | Samstag, 8. Oktober 2011
@Domenico Tuttisanti
Habe es mittlerweile auch gefunden und aufgrund der hier zitierten auszüge mit dem Originalinterview feststellen können, dass jenes gemeint ist. Aufgrund des Titels nahm ich an, es handle sich um ein neues Interview, das NACH dem gestrigen Treffen der Leitung der Bruderschaft gegeben wurde und nicht jenes, das schon einige Tage alt ist.
Redaktion benachrichtigen Die Tradition muß wieder erblühen
#8   sacerdos helveticus   14:34:09 | Samstag, 8. Oktober 2011
Das von kreuz.net erwähnte Interview ist auf der angegebenen Seite (noch) nicht zu finden!
Redaktion benachrichtigen Die Fuldaer Stadtpfarrkirche ist eine altliberale Hochburg
#22   sacerdos helveticus   17:35:40 | Donnerstag, 29. September 2011
@kurt friedgen
???
Redaktion benachrichtigen Die Fuldaer Stadtpfarrkirche ist eine altliberale Hochburg
#16   sacerdos helveticus   14:03:55 | Donnerstag, 29. September 2011
@Kurt Friedgen
Sie schrieben:
„Konrad Adenauer (1876-1967) war Mitglied des Kölner Rotary-Clubs von Jugend an.“
Nun seien wir einmal grosszügig und lassen die „Jugend“ bis 25 Jahre währen, selbst dann hätte Konrad Adenauer nicht in jugendlichem Alter den Rotariern beitreten können, da diese ja erst 1905 -damals war Adenauer 29 Jahre- in den USA gegründet wurde, der erste Rotarierclub in Deutschland wurde 1927 in Hamburg gegründet, ein Jahr später der in Köln, damals war Adenauer 51 Jahre alt, also sicher kein junger Mensch mehr, wenngleich ihm in diesem Jahr noch 40 Lebensjahre bevorstanden.
Von der HP der Rotarier in Deutschland:
Am 23. Februar 1905 gründete der Rechtsanwalt Paul P. Harris den ersten Rotary Club in Chicago, Illinois, USA. In Deutschland wurde Rotary 1927 mit der Gründung des ersten Clubs in Hamburg etabliert hat.
Redaktion benachrichtigen Von allen guten Geistern verlassen: Der Papst verläßt sich auf die deutschen Bischöfe
#45   sacerdos helveticus   00:08:00 | Dienstag, 27. September 2011
@clarissa colonia
Die bevorzugte Gebetsrichtung in der Alten Kirche war doch eher versus Orientem (Vgl. Franz Joseph, Dölger, Sol salutis) . Dabei gilt es jedoch den Fall der Eingangostung und der Apsisostung zu unterscheiden. War der Eingang geostet (wie z.B. in St. Peter in Rom ) , so stand der Zelebrant hinter dem Altar, wobei jedoch auch von manchen Liturgikern angenommen wird, dass sich das Volk in diesem Fall mit dem Zelebranten für die Euchariostie ostwärts wandte. Bei der Apsisostung dagegen kann der Zelebrant durchaus vor dem Altar gestanden haben und das in vielen Fällen vorhandene Apsismosaik (vgl. z.B. S. Clemente in Rom) , das gewissermassen den wiederkehrenden Christus repräsentierte, war der Bezugspunkt, auf den Priester und Volk schauten. Aus freistehenden Altären a priori eine Zelebration versus populum abzuleiten, wie es die Tendenz des verstorbenen Bonner Liturgikers O. Nussbaum in seiner materialreichen Studie über den Standort des Zelebranten bei der Eucharistiefeier ist, scheint nicht haltbar zu sein. Als kurzer Überblick über die Forschungslage sehr zu empfehlen ist das Bändchen des deutschen Liturgikers und Oratorianers Uwe Michael Lang, Conversi ad Dominum, Johannes Verlag, Freiburg im Breisgau 2003, mit einem Vorwort von Joseph Cardinal Ratzinger.
Redaktion benachrichtigen Lieber ein Bußgottesdienst + …
#22   sacerdos helveticus   19:01:00 | Montag, 19. September 2011
@Jolanda
Unter dem von kath.net verlinkten Artikel berichtet ein Kommentar, der Linzer „Krawattenpriester“ habe Frau und Kinder, woraus er auch keinen Hehl mache!
Redaktion benachrichtigen Gestern gab ihm der Linzer Bischof den Judaskuß
#88   sacerdos helveticus   15:28:44 | Montag, 19. September 2011
@clarissa colonia
Alllem Anschein nach ist der Betreffende in seiner polnischen Heimatdiözese inkardiniert und nur so kann er überhaupt der Diözese verwisen werden.
Redaktion benachrichtigen Lebensschutz: Der Sumpf der linken Straßengewalt ist trockenzulegen
#131   sacerdos helveticus   12:16:24 | Montag, 19. September 2011
@Anonymus
Ein zweifacher bitterer Nachgeschmack bleibt!
Erstens der sehr knappe Ausgang der Abstimmung und zweitens die Tatsache, dass offensichtlich dem bestehenden Gesetz kaum Nachachtung verschaft wird, da wie gesagt nach glaubwürdigen Schätzungen jährlich etwa 50 Liechtensteinerinnen eine Abtreibung im Ausland vornehmen liessen (vorwiegend in der benachbarten Schweiz). Nach geltendem Gesetz ist für Liechtensteiner auch die Vornahme einer Abtreibung im Ausland strafbar. In einem Land mit etwa 30.000 Einwohnern und sehr überschaubaren Strukturen kann dies ja im Umfeld und darüber hinaus kaum verborgen bleiben. Der Eindruck, hier werde weggeschaut, drängt sich auf!
Redaktion benachrichtigen Lebensschutz: Der Sumpf der linken Straßengewalt ist trockenzulegen
#79   sacerdos helveticus   19:30:43 | Sonntag, 18. September 2011
@Anonymus
Leider ist die Abstimmung im Fürstentuim Liechtenstein allerdings sehr knapp ausgegangen. Wieweit diese knappe Mehrheit in der Zukunft trägt, bleibt ungewiss. Aus den Parteien wurde bereits ein erneuter Gesetzesentwurf angekündigt, nach dem die Abtreibung in Liechtenstein weiterhin verboten bleiben soll, aber künftig -im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage- nicht mehr bestraft werden, wenn sie im Ausland vorgenommen wird. Darüber hinaus hat man noch nie in den letzten Jahren etwas von einer Anklage oder gar Verurteilung in einem solchen Fall vernommen. Glaubwürdige Schätzungen sprechen jedoch von etwa 50 Abtreibungen jährlich, zu denen Liechtwensteinerinnen sich ins benachbarte schweizer Ausland begeben.
Redaktion benachrichtigen Lebensschutz: Der Sumpf der linken Straßengewalt ist trockenzulegen
#20   sacerdos helveticus   12:25:58 | Sonntag, 18. September 2011
@imperium internum, kristall etc.
Verletzt wurde niemand bei dem „Marsch fürs Läba“, die Störer (ein paar Dutzend) machten sich durch Knallpetarden, Trillerpfeifen und das Skandieren banaler und öbszöner Parolen bemerkbar, wurden von der Polizei auf Distanz gehalten (auch unter Einsatz eines Wasserwerfers). Trotz dieser Störungen konnten Kundgebung und Marsch stattfinden dank des Einsatzes der Polizei und eigener Sicherheitskräfte
Die Festnahmen von denen kristall spricht, haben mit dem „Marsch fürs Läba“ nichts zu tun. Sie sind am gestrigen Tag spätabends in der Zürcher Innenstadt erfolgt bei einer „Racheparty“, die von Jugendlichen organisiert wurde. Diese Sache hat eine kleine Vorgeschichte: Vor etwa zwei Wochen verbot die Polizei eine (Via Facebook u-ä. angesagte) Party im Freien in Zürich als „Rache“ dafür fand dann am vergangenen „Wochenende“ eine Fortsetzung statt, bei der Polizisten verletzt wurden. Als weitere Fortsetzung (Wiederum als „Rache“ gegen das Vorgehen der Polizei angesagt) fand dann am gestrigen Samstag eine weitere Zusammenrottung stattt, gegen die die Polizei mit massivem Aufgebot vorgegangen ist. Hier kam es zu den erwähnten Festnahmen.
Hier ein Artikel dazu: www.blick.ch/…ty-am-central-182061
Redaktion benachrichtigen Die erste Reaktion des Generaloberen
#25   sacerdos helveticus   21:13:59 | Mittwoch, 14. September 2011
Im Artikel heisst es über das Interview:
„Mons. Fellay betont, daß die Bruderschaft das Zweite Vatikanische Pastoralkonzil nicht anerkenne.“
Diesen Satz oder eine ihm gleichlommende Aussage habe ich in der Deutschen Übersetzung des Interviews nicht gefunden.
Hier der Link:
www.piusbruderschaft.de/…on-des-generaloberen
Redaktion benachrichtigen Zirkuspferd Zollitsch hat die richtigen Pirouetten gedreht
#21   sacerdos helveticus   11:12:52 | Dienstag, 6. September 2011
@Schalom
PoA=Priester ohne Amt= selbstbezeichnug von Priestern, die ihr Amt nicht mehr ausüben dürfen, z.B. wegen Bruch des Zölibatsversprechens
Redaktion benachrichtigen Strafgefangene verschicken Papst-Tickets + …
#7   sacerdos helveticus   09:47:24 | Dienstag, 6. September 2011
@Dumbledor
Da die Kirche ja in Sichtweite des Gastgartens war, wäre es auch sicher nicht zuviel verlangt gewesen, der Zelebrant wäre selbst um die Übertragung der übrigen konsekrierten Hostien in den Tabernakel der Pfarrkirche besorgt gewesen. Er wäre dann halt einige Minuten später zum Mittagessen gekommen!
Redaktion benachrichtigen Die Bischöfe gehören korrigiert + …
#29   sacerdos helveticus   11:40:18 | Montag, 5. September 2011
@Dumbledor
Es handelt es sich hier nicht um eine Ablehnung der Polygamie (die für Christen, ausser frage stand) wohl aber um eine Ablehnung der „seriellen Bigamie“, das heisst, dass der entsprechende Amtsträger nur einmal verheiratet sein durfte.
Redaktion benachrichtigen Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz läßt Seelsorger im Stich
#5   sacerdos helveticus   11:31:50 | Montag, 5. September 2011
@Ehrenmann
In der Tat verdunkelt die von Ihnen erwähnte Praxis der getrennnten Ostkirchen die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe bzw. führt dazu, dass sie nicht viel mehr als ein Lippenbekenntnis ist, wenn man doch eine zweite Ehe eingehen kann, die auch kirchlich gesegnet wird (Wenn auch mit etwas „geminderter Feierlichkeit“).
Redaktion benachrichtigen Er kämpft gegen den knienden Empfang der Heiligen Kommunion
#22   sacerdos helveticus   22:01:23 | Donnerstag, 1. September 2011
Aufgrund seiner Auffassungen und angesichts seiner Alters wäre er auch sicher ein Kandidat für die Homepage
„good bye bad bishops“
www.goodbyebadbishops.com/
Redaktion benachrichtigen Wird das Bistum Aachen zur Gewalt Zuflucht nehmen?
#88   sacerdos helveticus   21:58:51 | Donnerstag, 1. September 2011
@clarissa colonia
Die Schliessung wurde meines Wissens bereits verfügt, als der Konvent noch „collegiums-Stärke“ hatte und auch von einem bereits vor einigen Jahren verhängten Aufnahmeverbot für Novizinnen wurde berichtet.
Dies erinnert an eine auch in der Vergangenheit nicht unbekannte Praxis, um Klosterschliessungen zu erreichen (z.B. im Gefolge von Reformation oder Säkularisation), wenn man sich noch den Anschein der Humanität geben wollte!
@lux in tenebris
Was die Zustimmung „in necesariis“ („in dubiis libertas“ betrifft, kann dies gut sein, nur weiss ich dann nicht, warum Sie sich dann in nicht „wirklich wichtigen Dingen“ (Ihre Diktion; vgl. den vorherigen Disput) so ereifern!
Redaktion benachrichtigen Wird das Bistum Aachen zur Gewalt Zuflucht nehmen?
#77   sacerdos helveticus   12:38:55 | Donnerstag, 1. September 2011
@lux in tenebris
Hier kann ich Ihnen nur zustimmen.
@Thomasius
Nach meinen Informationen ging die Sache vom Bischof aus, der dann die Ordenskongregation in Rom und den Generaloberen des Karmeliterordens einschalten liess.
Redaktion benachrichtigen Erzbischof Zollitsch läßt die Maske fallen
#141   sacerdos helveticus   11:31:18 | Donnerstag, 1. September 2011
Will den niemand S.Exz. Zollitsch für die Gallerie auf dieser amerikanischen HP empfehlen? auf der ist sowieso mE. der deutsche Sprachraum massiv untervertreten (nur der Wiener Kardinalerzbischof und der mittlerweile emeritierte Präsident des „Einheitssekretariates“)?
www.goodbyebadbishops.com/
Da kann man immer wieder draufklicken und sehen, wie lange es noch dauert, bis der betreffende Bischof die Altergrenze (75 Jahre) erreicht.
Redaktion benachrichtigen Wird das Bistum Aachen zur Gewalt Zuflucht nehmen?
#72   sacerdos helveticus   11:15:55 | Donnerstag, 1. September 2011
@Grüner Ritter
Das Kloster ist finanziell autark und eerhält keinerlei Zuwendungen aus Kirchensteuermittteln oder sonst von der Diözese.
Ich erinnere mich, gelesen zu haben, dass vor einigen Jahren (die ganze Geschichte läuft ja schon einige Zeit) und als der Konvent noch ein wenig grösser war, den Nonnen verboten wurde, Novizinnen aufzunehmen, obwohl es junge Frauen (aus dem Ausland) gab, die als Novizinnen eintreten wollten.
Redaktion benachrichtigen Prinzenhochzeit mit Fürstabt und evangelischem Prediger
#119   sacerdos helveticus   22:07:02 | Montag, 29. August 2011
@lux in tenebris
Für die Legitimität eines Herrschers genügt es also ihrer Meinung , er fühlt sich Gott von berufen und Gott gegenüber. Dies ist ja der reinste Subjektivismus.
Wie ist im Übrigen bei einem konsequent vertretenen Legitismus überhaupt ein Dynastiewechsel oder ein Übergang von einer Regierungsform zu einer anderen?
Wie lange zum Beispiel hätten die Nachfolger eines freiwillig oder erzwungenermassen abgetretenen Herrschers die Möglichkeit, Herrschaftsansprüche zu stellen?
Kann ein Herrscher legitimerweise seiner Herrschaft entsagen und sein Herrschaftsgebiet zum Beispiel einem Kloster schenken?
Was ist mit einem durch einen Krieg entmachteten Herrscher? Hat er oder dessen Nachkommen das Recht, wieder in seine frühere Herrschaftt eingesetzt zu werden und oder ist die Niederlage als „Gottesurteil“ anzusehen, das er nicht mehr aus „Gottes Gnade“ herrschen soll und seiner Macht verlustig gegangen ist?
Wären z.B. die Nachfahren der Habsburger, die bei der Schlacht bei Sempach bezwungen wurden, auch heute noch „Thronprätendenten“ über Teile der Eidgenossenschaft?
Fragen über Fragen, die letztlich die Absurdität eines legitismistisch begründeten „Gottesgnadentums“ ad oculos demonstrieren?
Da ist die von Ihnen diskreditierte Zweischwerterlehre, wie sie Papst Bonifaz VIII in „Unam Sanctam“ vertreten hat, wesentlich plausibler!
Redaktion benachrichtigen Prinzenhochzeit mit Fürstabt und evangelischem Prediger
#113   sacerdos helveticus   13:16:30 | Montag, 29. August 2011
@lux in tenebris
Thomasius legt den Finger auf die Wunde!
Welches ist denn für Sie das Kriterium, ob ein Herrscher sich zurecht auf das „Gottesgnadentum“ berufen kann oder nicht?
Das mit dem „Kaiser“ ist dann auch so eine Sache! Eigentlich könnte es nur einen geben und der wäre vom papst zu krönen. Irgendwann wollte dann aber in etwa jeder „provinzkönig“ Kaiser sein und es legte sich gar mancher diesen Namen zu und es gab dann sogar in Mexiko einen!
Redaktion benachrichtigen Hildesheimer Dom: Vier Spanferkel und 140 Liter Bier
#42   sacerdos helveticus   10:55:42 | Montag, 29. August 2011
Das mit der „Profanierung“ scheint mir eher eine Art Schutzbehauptung zu sein!
Die Entfernung des Altars allein bewirkt sicher noch keine Profanierung!
Redaktion benachrichtigen Prinzenhochzeit mit Fürstabt und evangelischem Prediger
#107   sacerdos helveticus   10:40:54 | Montag, 29. August 2011
@lux in tenebris
Die von mir vorgetragenen Thesen haben mit „Jakobinismus“ absolut nichts zu tun, die Ihren dagegen viel mit einem ad absurdum getriebenen „Legitimismus“.
Abdikationen eines Herrschers werden als nicht gültig betrachtet, da er gar nicht das Recht gehabt habe, zu verzichten, wenn ein Landesherr eine Verfassung in Kraft setzt, nach der das Volk die Monarchie abschaffen kann, ist dies ein ungültiger Akt etc.
Die BRD sollte es eigentlich den Österreichern nachmachen, die „tabula rasa“ machten, aber vielleicht kann Deutschland in der Tat gelassener sein, weil man weiss, dass Restaurationsbestrebungen nie zum Zuge kommen werden!
Redaktion benachrichtigen Prinzenhochzeit mit Fürstabt und evangelischem Prediger
#105   sacerdos helveticus   01:57:32 | Montag, 29. August 2011
@lux in tenebris
Ihre Ausfälligkeit habe ich vor Allem in Ihrer Bezeichnung „Pseudopriester“ gesehen.
Zu erklären, man sei bereit, einem „Ruf des Volkes“ (von dem man ohnehin weiss, dass er nie kommen wird) zu folgen, ist etwas völlig , als einen Thron zu prätendieren. Das Amt würde ja in diesem Fall durch den „Ruf des Volkes“ verliehen und wäre nicht durch einen Anspruch gegeben. Es wäre in diesem völlig hypothetischen Fall ja das Volk als Souverän, das die Verfassung änderte und die Monarchie einführte! Bestrebungen, die Verfassung im Sinne einer Monarchie zu ändern, wären aber wohl aufgrund der „Ewigkeitsgarantie“ des Grundgesetzes (Art. 79 Abs 3 GG ) zum Scheitern verurteilt!
Die Regelungen des „Hausgesetzes“, die ja bereits das Bundesverfassungsgericht beschäftigt haben, sind ja eher erbrechtlicher Natur!
Warum dort „nichtebenbürtige Ehen“ sanktioniert werden, muss letztlich ausser den Betroffenen niemand interessieren, macht einen „Ruf des Volkes“, das für obsoleten Standesdünkel wohl kaum etwas übrig hat, nur noch unwahrscheinlicher.
Im Übrigen weiss ich beim Besten willen nicht, weshalb Katholiken Sympathien für ein „schismatisches Haus“ haben und wollen, dass ein solches über sie regiert!
Dies habe ich im Übrigen auch nicht beim von mir sonst sehr geschätzten Reinhold Schneider nachvollziehen können (immerhin hat er gewissermassen Genugtuung geleistet, indem er z.B. auch Philipp II und Karl V. literatische Denkmäler gesetzt hat).
Redaktion benachrichtigen Ihr Deutschen habt Nazi-Hintergrund – nicht die Piusbruderschaft
#241   sacerdos helveticus   01:21:39 | Montag, 29. August 2011
@clarissa colonia
Man kann sicher festhalten: „dogmatischer Charakter eines Konzils ist nicht immer deckungsgleich mit der Formulierung von Anathemen“: Denn erstens gibt es auch in Anathemenform gekleidetete Konzilscanones, die nicht endgültiger Natur sind. Andererseits finden sich dogmatische Aussagen auch in nicht anathem-bewehrten Texten.
Zum Tridentinum: Eine ganze Reihe von canones dieses Konzils zur Sakramentenlehre und zur Gnadenlehre sind von eminent wichtiger dogmatischer Relevanz und klären mit hoher Autorität vorher nicht letztendlich geklärte Fragen!
Auch werden nicht selten canones des Tridentinums in den Dogmatiken als hauptsächliche Referenztexte für als „de fide“ definierte Lehrsätze angegeben!
Fazit: Die Unterscheidung „dogmatisches Konzil“-„Pastoralkonzil“ scheint mir nicht wirklich zielführend
Redaktion benachrichtigen Ihr Deutschen habt Nazi-Hintergrund – nicht die Piusbruderschaft
#239   sacerdos helveticus   00:09:57 | Montag, 29. August 2011
@clarissa colonia
Die von Ihnen angefügte Liste der concilia oecumenica ist doch bezüglich der „Dogmatisierungen“ recht lückenhaft.
So kann man z.B. durchaus mit Recht das Nicaenum II (787)als jenes Konzil sehen, das die Legitimität der Bilderverehrung als Glaubenssatz definierte. Dies nur ein Beispiel
Auch führt Ihre Bezeichnung „Pastoralkonzil“ in die Irre, da die Bekräftigung der Lehre gegenüber immer wieder neu aufgetretenen Häresien eine dogmatische Funktion ist und nicht einfach nur „pastoral“ ist, es sei denn man fast den Begriff soweit, dass man ihn auflöst, weil ja letztlich alles Handeln der Kirche pastoral sei.
Redaktion benachrichtigen Prinzenhochzeit mit Fürstabt und evangelischem Prediger
#103   sacerdos helveticus   23:33:36 | Sonntag, 28. August 2011
@lux in tenebris
Bitte belegen Sie statt Ihrer persönlichen Ausfälle doch bitte, mit welcher Berechtigung Sie einen Vertreeter der „Hauses Preussen“ als „Thronprätendenten“ bezeichnen, wenn niemand etwas prätendiert?
Redaktion benachrichtigen Der Churer Bischof hat bedingungslos kapituliert
#71   sacerdos helveticus   23:29:14 | Sonntag, 28. August 2011
@catholic
Die urchristlichen Wanderprediger kassierten auch keine üppigen Gehälter wie die heutigen „Gemeindeleiter“. Ausserdem ist ja „Wanderprediger“ und „Gemeindeleiter“ ein Widerspruch in sich.
Redaktion benachrichtigen Prinzenhochzeit mit Fürstabt und evangelischem Prediger
#100   sacerdos helveticus   22:47:30 | Sonntag, 28. August 2011
@catholic
Auf solche „Präsente“ verzichte ich lieber!
Redaktion benachrichtigen Prinzenhochzeit mit Fürstabt und evangelischem Prediger
#98   sacerdos helveticus   22:40:54 | Sonntag, 28. August 2011
@lux in tenebris
Natürlich muss es in meinem letzten Posting „Thronprätendent“ und nicht „Thronprätent“ heissen!
Redaktion benachrichtigen Der Churer Bischof hat bedingungslos kapituliert
#68   sacerdos helveticus   22:34:23 | Sonntag, 28. August 2011
@Nixnutz
Da ich der gälischen Sprache selbst nicht mächtig bin, kann ich diese auch nicht beurteilen.
Meines Erachtens ist der englische Text jedoch ausreichend eindeutig und bedeutungsschwer genug!
@Erni J.
Wenn es auch im Bistum Chur nicht so schlimm ist, wie im Bistum Basel, so stimme ich doch tendenziell eher ihrer Analyse zu als der verklärunden Beschreibung Bedas.
Gegen die Errichtung von Pastoralräumen ist an sich nicht viel einzuwenden, vor Allem im ländlichen Raum, wo nicht mehr jeder kleinen Pfarrei ein eigener Pfarrer zugeteilt werden kann (z.B. TI, GR). Nur muss natürlich klar sein, dass die Letztverantwortung nur durch einen Priester wahrgenommen werden kann und nicht durch einen Laien als „Gemeindeleiter“.
Redaktion benachrichtigen Der Churer Bischof hat bedingungslos kapituliert
#65   sacerdos helveticus   22:13:59 | Sonntag, 28. August 2011
@Nixnutz
Die Präambel der Irischen Verfassung ist natürlich am Besten in englischer Sprache zu zitieren, kann mich aber gerne auf die Suche nach einer gälischen Version machen, falls diese gewünscht wird!
Redaktion benachrichtigen Der Churer Bischof hat bedingungslos kapituliert
#60   sacerdos helveticus   21:54:44 | Sonntag, 28. August 2011
@Brandenburgis
Sofern anerkannt wird, dass die Gewalt von Gott kommt, ist gemäss „Diuturnum Illud“ auch die Demokratie legitim.
Beispiel für eine Verfassung, in der Gott als Urheber der Staatsgewalt ausdrücklich anerkannt wird, ist die irische Verfassung von 1937:
„In the Name of the Most Holy Trinity, from Whom is all authority and to Whom, as our final end, all actions both of men and States must be referred,
We, the people of Éire,
Humbly acknowledging all our obligations to our Divine Lord, Jesus Christ, Who sustained our fathers through centuries of trial,
Gratefully remembering their heroic and unremitting struggle to regain the rightful independence of our Nation…“
Redaktion benachrichtigen Ein Vorbild für die Reform der Reform? + …
#86   sacerdos helveticus   21:46:39 | Sonntag, 28. August 2011
@Anaritha
Kanonisationen gehören nach vorherrschender Auffassung zum „sekundären Gegenstand der Unfehlbarkeit“.
Primärer Gegenstand der Unfehlbarkeit sind die formell geoffenbarten Wahrheiten der christlichen Glaubens- und Sittenlehre, sekundärer Gegenstand nicht formell geoffenbarte Wahrheiten der christlicchen Glaubens- und Sittenlehre, die aber mit der Offenbarungslehre eng zusammenhängen.
Auch der Kommentar der Glaubenskongregation von 1998 zur „Professio Fidei“ bezeichnet Kanonisationen als „facta dogmatica“, d.h. „Wahrheiten, die nicht als von Gott offenbart verkündet werden können, aber aufgrund geschichtlicher Notwendigkeit mit der Offenbarung verbunden und endgültig zu halten sind“
Redaktion benachrichtigen Prinzenhochzeit mit Fürstabt und evangelischem Prediger
#96   sacerdos helveticus   21:25:00 | Sonntag, 28. August 2011
Lux in tenebris
Kann diesmal nicht anders, als Thomasius, dessen Auffasungen ich sonst kaum einmal zustimen kann, zu folgen, wenn er schreibt:
„Die Bezeichnung Kaiserliche und königliche Hoheit ist danach nur noch etwas für psychisch Gestörte.“
Im Übrigen kommt das Wort „Thronprätent“ vom lateinischen „praetendere“, was „beanspruchen“ bedeutet. Meines Wissens wird seitens irgendwelcher Vertreter der Hauses Preussen keinerlei Herrschaftsanspruch mehr gestellt, sodass man kaum von einem Prätendenten im eigentlichen Sinn sprechen kann.
Redaktion benachrichtigen Der Churer Bischof hat bedingungslos kapituliert
#49   sacerdos helveticus   20:57:29 | Sonntag, 28. August 2011
@Brandenburgis
Das kirchliche Lehramt (selbst in seiner vorkonziliaren Prägung; siehe die ausführlichen Dokumente der Lehrverkündigung Pius XII.) lässt seit langem keine Präferenz für monarchische Systeme erkennen!
Die Gewalt kommt nach kirchlicher Lehre von Gott, wer sie aber ausübt, dazu gibt es verschiedene legitime Möglichkeiten
Siehe bereits „Diuturnum Illud Leos XIII. von 1881:„Wenn daher die Gerechtigkeit gewahrt bleibt, ist es den Völkern freigestellt, sich jene Staatsform zu wählen, die ihrer Veranlagung oder den Einrichtungen und Gebräuchen ihrer Vorfahren besser entspricht“
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#46   sacerdos helveticus   19:50:40 | Sonntag, 28. August 2011
@Bedam
Bei einer Abwägung der mit dem Staats-Kirche-System in den meisten deutschschweizer Diözesen verbundenen Vor- und Nachteilen tendiere ich eher dazu, dass durch einen Ausstieg aus dem herrscchenden System der libertas ecclesiae (ein Anliegen der Kirche seit dem Investiturstreit) besser gedient werden könnte. Hierbei würde ich konkordatäre Absicherungen (wegen der verschiedenartigen Verhältnisse wohl nur zwischen Kantonen und dem Hl. Stuhl, wohl kaum auf eidgenössischer Ebene) bevorzugen, durch die die gemeinsamen Angelegenheiten („res mixtae“ geregelt werden könnten. Einer Mandatssteuer nach italienischem Vorbild, wie sie der Churer Geneeralvikar vorgeschlagen hatte, stehe ich sehr positiv gegenüber.
Es ist auch damit zu rechnen, dass im Laufe der Zeit Initiativen für eine radikale Trennung von Kirche und Staat (zuerst z.B. in Kantonen wie BS und ZH, dann „Dominoeffekt in anderen) Erfolg haben könnten, wo man dann vor einem Scherbenhauefn stehen würde. In GR sammelt der Jungfreisinn zur Zeit Unterschriften für eine Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen. Sollte diese Initiative Erfolg haben, wäre eine vernünftige Seeelsorge in diesem Kanton mit seinen vielen kleinen Pfarreien und Kirchgemeinden kaum noch möglich.
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#43   sacerdos helveticus   18:53:27 | Sonntag, 28. August 2011
@Beda
Ich habe angespielt auf die die katholische Kirche diskriminierenden Ausnahmeartikel der Bundesverfassung, die zum Teil bereits früher (glaube in den 70er Jahren) abgeschafft wurden (Jesuitenverbot, Klosterartikel), der Rest (Bistumsartikel, Verbot von Parlamentsmandaten für katholische Kleriker) wurde mehr oder weniger stillschweigend durch die totalrevidierte Bundesverfassung vor etwa 10 Jahren abgeschafft.
Für das Bistum Chur gibt es im Übrigen bezüglich Bischofswahl kein Konkordat, sondern es handelt sich um ein dem Domkapitel vom Heiligen Stuhl zugestandenes Privileg.
Die „Landeskirchen“ sind heutzutage leider vielerorten nicht mehr so unschuldige Subsidiärorgane zur Finanzierung der Kirche, wie Sie glauben machen wollen, sondern oft zu einem „Trojanischen Pferd“ geworden, mit dem der Modernismus in die Kirche einzieht und den Hirten der Kirche die Ausübung ihrer Ämter erschwert wird.
Zur Bundesverfassung (BV): Leider erlaubt sie auch Massnahmen zur „Erhaltung des religiösen Friedens“ durch den Staat (Art. 72). Gerade hierrauf beriefen sich zum Beispiel Politiker (auch Bundesräte) für ihre Interventionen beim Heiligen Stuhl gegen den damaligen Churer Bischof in den 90er Jahren.
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#68   sacerdos helveticus   18:34:23 | Sonntag, 28. August 2011
@Sullivan
Habe keine Informationen über Mattuseks Status und weiss daher auch nichts von einer Zweitehe. Es könnte ja sein, dass die erste Ehe annuliert wurde, bzw. nicht kirchenrechtlich gültig geschlossen wurde.
Für Belege wäre ich Ihnen dankbar!
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#66   sacerdos helveticus   18:24:32 | Sonntag, 28. August 2011
@Tomas
Bei Andreas von Rinn handelt es sich aber um eine Seligsprechung (Beatifikation) beziehungsweise hier konkret um eine beatificatio aequipollens , das heisst eine Anerkennung eines bestehenden Kultes durch die Kirche. Die Seligsprechung ist nach vorherrschender Lehre der bewährten Autoren nun aber im Gegensatz zur Heiligsprechung (Kanonisation) kein unfehlbarer Akt der Kirche !
@Anaritha
Heiligsprechungen (Kanonisationen) gelten nach vorherrschender Lehre der Dogmatiker als unfehlbare Akte der Kirche. Was Sie mit Personen, die „nicht der apostolischen Überlieferung angehören“ meinen, weiss ich nicht!
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#91   sacerdos helveticus   18:05:33 | Sonntag, 28. August 2011
@lux in tenebris
Sie schrieben:
Natürlich lautet die historisch richtige und vollständige Anrede des Chefs des Hauses Preußen SEINE KAISERLICHE UND KÖNIGLICHE HOHEIT, da das Anrecht auf den Deutschen Kaiserthron das Haus Preußen permanent inne hat und dies von keinem der Bundesfürsten ernsthaft streitig gemacht wird.
Niemand ist verpflichtet, solche lächerlichen Anreden zu gebrauchen und es kann auch kein Angehöriger des Hauses Preussen oder anderer Adelshäuser sich solche Anreden einklagen, da der „Deutsche Kaiserthron“ nicht mehr besteht und die Zahl jener, die ihn wiederherstellen wollen, glücklicherweise im mkroskopischen Bereich zu suchen ist.
Redaktion benachrichtigen Die Nationalwallfahrt findet wieder im Hotel statt
#54   sacerdos helveticus   17:37:11 | Sonntag, 28. August 2011
@Tomas
Sie schrieben:
„Die Piusbruderschaft lehnt, unter anderem, gewisse „Konzilsbeschlüsse“ und alle liturgische und kirchenrechtliche Reformen ab, obwohl diese von den „Konzilspäpsten“ promulgiert wurden.“
Stimmt NICHT für „alle liturgischen und kirchenrechtlichen Reformen“, da seitens der Piusbruderschaft meines Wissens zum Beispiel die revidierte Ablassordnung oder die Nüchternheitsvorschrifften angewandt werden, die Bestandteil des 1983 promulgierten Kirchenrechts sind.
Redaktion benachrichtigen Der Churer Bischof hat bedingungslos kapituliert
#39   sacerdos helveticus   17:27:40 | Sonntag, 28. August 2011
@Anaritha
Stimme Ihnen hier weitestgehend zu, wenn auch sicher z.B. Brandenburgis mich angreifen wird, da er bestreitet, dass die Schweiz überhaupt eine Demokratie sei und er auch mit manchen Mitdiskuttanten hier die Demokratie an sich ablehnt.
Leider hat die ur- und basisdemokratische Einstellung in der Schweiz allerdings auch dazu geführt, dass man meint, auch die Kirche müsse demokratisch geführt werden und gibt es in diesem Zusammenhang manche Unzuträglichkeiten für die Kirche (die speziell gegen die Katholische kirche gerichteten „konfessionellen Ausnahmeartikel“ in der Bundesverfassung sind allerdings in mehreren Schritten mittlerweile beseitigt worden)
Redaktion benachrichtigen Der Churer Bischof hat bedingungslos kapituliert
#37   sacerdos helveticus   12:29:15 | Sonntag, 28. August 2011
@clarissa colonia
Für das Bistum Chur relevantes „Internationales Vertragsrecht“ in Bezug auf das Verhältnis Staat-Kirche gibt es faktisch nicht (Für St. Gallen und Basel sieht die Sache anders aus), da es für Chur weder ein Konkordat oder konkordatsähnliche Verträge gibt, wenn man einmal vom Vetrag absieht, mit dem der Kanton Schwyz definitiv zum Diözesangebiet von Chur wurde, während er vorher nur Administrationsgebiet (aus der „Konkursmasse“ des zerschlagenen Bistums Konstanz stammend) war.
Die von Ihnen ridikulisierte Schweizer Orthograpgie (immer ss) hat sich bestens bewährt und ist seit Jahrzehnten auch von der „Alten Tante NZZ“ rezipiert!
Redaktion benachrichtigen Ein Vorbild für die Reform der Reform? + …
#8   sacerdos helveticus   11:58:57 | Sonntag, 28. August 2011
@sullivan
Verstehe Ihren Hinweis auf Matussek nicht! Was wollen sie damit sagen?
Redaktion benachrichtigen Der Churer Bischof hat bedingungslos kapituliert
#28   sacerdos helveticus   20:18:15 | Samstag, 27. August 2011
Dass Seminaristen, die sich ganz oder überwiegend dem „Alten Ritus“ widmen wollen, am Besten in Gemeinschaften, die diesen praktizieren, aufgehoben sind, scheint mir einleuchtend. Bischof Huonder erwähnt in seinem Brief (was hier nicht abgedruckt wurde) auch, dass in den Priesterseminaren des „ordentlichen Usus“(„Neuer Ritus“) dennoch auf Wunsch und bei Bedarf mit der „ausserordentlichen Form“ vertraut gemacht werden soll.
Die Errichtung der Personalpfarreien für den „Alten Ritus“ ist ein mutiger Schritt, den bisher noch kein Bischof im deutschsprachigen Raum gegangen ist, den aber das Motu Proprio ausdrücklich als Möglichkeit vorsieht. Unter den dort angegebenen Möglichkeiten für die Seelsorge an Gläubigen, die sich der „ausserordentliche Form“ verbunden fühlen, ist die Personalpfarrei auf jeden fall die verbindlichste!
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#123   sacerdos helveticus   01:16:09 | Sonntag, 21. August 2011
@Nixnutz
Nun hat natürlich in der Tat das letzte Konzil Leitlinien für eine (nicht nur die Messe umfassende) Reform der Liturgie beschlossen und dieses Dokument (Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“) hat eine überwältigende Mehrheit unter den Konzilsvätern gefunden.
Die Frage ist nur ob oder wieweit die nachher durch Papst Paul VI. promulgierte „Neue Messe“ diesen Vorgaben entspricht. Hier gehen die Meinungen sehr stark auseinander. Dies vor Allem, weil die Leitlinien der Liturgiekonstitution sehr allgemein formuliert wurden, ja wohl auch manchmal (ähnlich wie andere Konzilstexte; Der Konzilsberater Rahner hat z.B. diese Strategie in einem Briefwechsel mit seinem Schüler Vorgrimler ausdrücklich zugegeben) bewusst doppeldeutig formuliert wurden: So wollte man einmal eine möglichst grosse Mehrheit der Konzilsväter hinter sich haben aber gleichzeitig auch den Freiraum, die Dinge nach dem Konzil in die eigene Richtung zu lenken.
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#115   sacerdos helveticus   23:49:33 | Samstag, 20. August 2011
Vielen Dank für die Ausführungen zur Kirchengeschichte , die mir als Theologen ja bewusst sind!
Noch deutlicher als im Tantum Ergo kommt das von Ihnen gemeinte in der Sequenz Lauda Sion des gleichen Autoren (St. Thomas von Aquin) vor (Hier nach einer deutschen Übersetzung; Strophen „In hac mensa…“ und „Quod in cenam…“):
„Neuer König, neue Zeiten, Neue Ostern, neue Freuden, Neues Opfer allzumal! Vor der Wahrheit muss das Zeichen, vor dem Licht der Schatten weichen, hell erglänzt des Tages Strahl!“
Sie schrieben:
Bei divergierenden Lehren gilt im Zweifel die traditionelle Lehre, denn es kann keine neuen Lehren der Kirche geben, alle Lehren sind in der apostolischen Offenbarung vorhanden, die mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen ist.
–-Dieses Axiom gilt aber (ganz allgemein) natürlich nur, wenn die bisherige Lehre als verbindlich aufzufassen ist, sollte sie dagegen bisher als z.B. „Theologice certa“ also nicht mit letzter lehramtlicher Autorität vorgetragen sein, so kann die später vorgetragene Lehre von höherer Verbindlichkeit sein. Vgl. Z.B. die Lehre über die Materie der Priesterweihe, die Pius XII. verbindlich geklärt hat, während früher auch Päpste andere Auffassungen vortrugen.
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#99   sacerdos helveticus   23:30:54 | Samstag, 20. August 2011
@clarissa colonia
Was die Intention (intentio facieendi quod facit eccleisia) Als eine der Gültigkeitsvoraussetzungen für das zustandenkommen der Sakramente betrifft, ist die Sache dennoch nicht so einfach, wie Sie vorgeben. Sehr empfehlenswert hier die luzide kleine Studie des emeritierten Bamberger Dogmatikers Johannes Stöhr: Wann werden Sakramente gültig gespender? Zur Frage der erforderlichen Intention des Sakramentenspenders, Ascaffenburg 1980. Sowohl in systematischer Hinsicht als auch in unter dogmengeschichtlichem Aspekt sehr lesenswert! Wie genau d.h. z.B. wie explizit die Intention beschaffen sein muss, ist durchaus nicht letztgültig geklärt! So Stöhr: „Gegenwärtig nimmt die weit überwiegende Mehrheit der Theologen die Notwendigkeit einer inneeren Intention an. Für die praxis bedeutet dies, ernsthafter als bisher mit der Möglichkeit ungültiger Sakramentenspendungen auf Grund von Intentionsmängeln zu rechnen:“(S.54)
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#111   sacerdos helveticus   23:19:33 | Samstag, 20. August 2011
@Nixnutz und Anaritha
Vielen Dank für die Hinweise zur „Textgeschichte“ des Weihegebetes, das ja in der gekürzten Form noch immer zum „Gebetschatz“ der Kirche gehört und z.B. im „Handbuch der Ablässe“ (Enchiridion Indulgentiarum“ von 1999 bei gemeinsamem Gebet am Christkönigsfest mit einem vollkommenem Ablass versehen ist.
Dies löst aber wohl noch nicht die Frage, die von mir aufgeworfen wurde, wie der zitierte Satz in einem öffentlichen Gebet der Kirche zur heute vertretenen Auffasung steht!
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#80   sacerdos helveticus   22:18:04 | Samstag, 20. August 2011
@clarissa colonia
Nun wäre es nicht auch möglich, dass es Gültigkeitsvoraussetzung (iuris mere ecclesiastici) gibt, die nur den einen oder anderen Ritus der Katholischen Kirche betreffen?
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#107   sacerdos helveticus   21:54:50 | Samstag, 20. August 2011
@Mighty Counsellor
„Alles wird besser, Valser bleibt gut“ hiess es früher in einer Werbekampagne für das Bündner Wasser!
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#62   sacerdos helveticus   21:52:30 | Samstag, 20. August 2011
@clarissa colonia
Ich habe nicht die Rechtmässigkeit oder Wirksamkeit des Aktes der Aufhebung der Exkommunikationen (Paul VI.-Athenagoras) bestreiten wollen, sondern nur gesagt, dass auch nach Wegfall dieser Exkommunkation die nicht in plena communio mit Rom stehenden Angehörigen der Ostkirchen z.B. deshalb als „materielle Häretiker“ gelten müssen, da sie z.B. den Jurisdiktionsprimat des Papstes ablehnen und deshalb vom Anathem des Vatikanum I zu betroffensein scheinen !
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#105   sacerdos helveticus   21:35:19 | Samstag, 20. August 2011
@GhislieriI
Ich habe hier nur die Frage aufwerfen wollen (nicht als rhetorische), wie die beiden Auffassungen, die scheinbar kontradiktorischer Art sind, miteinander in Einklang gebracht werden können (Im Sinne einer „Hermeneutik der Kontinuität“?)!
Oder muss man sagen, die eine oder andere der beiden Aussagen sei falsch. Wenn ja, nach welchem Kriterium erkenne ich dann, welche der beiden richtig oder falsch ist?
Eine ernsthafte Frage wie ich meine !
Dabei möchte ich erklären, dass ich durchaus keine Sympathien für den „Sedisvakantismus“ hege!
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#100   sacerdos helveticus   21:24:00 | Samstag, 20. August 2011
Das mit dem „Auserwählten Volk“ der Juden ist so eine Sache!
Es gibt Äusserungen der jüngeren Päpste, nach denen auch die nachbiblischen Juden dies seien, es gibt aber auch z.B. den Satz in der sogenannten „Weihe des Menschengeschlechtes an das Herz Jesu“, die früher am Christkönigstag (vor ausgesetztem Allerheiligsten weltweit gebetet werden MUSSTE. In diesem damit offiziellen Gebet der Kirche heisst es aber (nachkonziliar wurde der Text des gesamten Gebetes gekürzt und die folgende Passage weggelassen):
„Blicke endlich voll Erbarmen auf die Kinder des Volkes, das ehedem das auserwählte WAR. Möge das Blut, das einst auf sie herabgerufen wurde, als Bad der Erlösung und des Lebens auch über sie fliessen“ (Enchiridion Indulgentiarum Nr. 253).
Wie lassen sich (Im Sinne einer „Hermeneutik der Kontinuität“) die Aussagen harmonisieren?
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#66   sacerdos helveticus   01:44:21 | Samstag, 20. August 2011
@Beda
Sie haben insofern recht, als man auf 8 Jahrgänge kommt, falls man Sekundar- und Realschule getrennt zählt. Weiss nicht, wie es im Kanton St. Gallen ist, aber in anderen Kantonen sind auch Modelle möglich, bei denen Real- und Sekundarschüler nur in einigen Fächern getrennt sind, in anderen jedoch gemeinsam unterrichtet werden, man also in bestimmten Fächern Synergien nutzen kann.
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#60   sacerdos helveticus   01:11:47 | Samstag, 20. August 2011
@clarissa colonia
Weiss nicht, wieso Sie eine Schule, in der -nach Ihren Berechnungen- 8 Schüler pro Jahrhang seien* als „Zwergschule“ bezeichnen?
Sie gehen hier wohl von „Bildungsfabriken“ nach deutschem Massstab aus!
Im Nachbarkanton Graubünden ist 5 die Minimalzahl an Schülern, bei der der Kanton einer Gemeinde die Führung einer öffentlichen Primarschule erlaubt! 5 Schüler jedoch für die sechs Jahrgänge der Primarstufe insgesamt (die dann in EINEM Schulzimmer bei EINER Lehrperson unterrichtet werden) , das macht 0,83 Schüler pro Jahrgangsstufe!
Dies mag man meinetwegen eine „Zwergschule“ nennen!
Klassen mit durchschnittlich 8 Schülern dagegen (so denn Ihre Berechnung stimmt) scheinen mir doch eine sehr gute Betreuungsrelation zu sein, die den Schülern zu gutekommt, und von der man bei anderen (öffentlichen) Schulen träumt!
*wie kommen Sie im Übrigen auf 8 Jahrgangsstufen, weil noch gar nicht alle Klassen besetzt sein werden, da das Gymnasium ja noch im Aufbau ist?
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#50   sacerdos helveticus   22:35:01 | Freitag, 19. August 2011
@clarissa colonia
Das lateinische und das byzantinische Patriarchat haben nämlich 1965 die gegenseitigen Exkommunikationen, sofern sie rechtsgültig waren [sic!], gegenseitig aufgehoben.
Dieser spektakuläre Akt war doch meines Erachtens eher symbolischer Natur!
Nicht aufgehoben sind natürlich die Exkommunikationen, die die „getrennten Brüder“ treffen, weil sie zum Beispiel gewisse Dogmen ablehnen. Sie bleiben also zuimindest „materielle Häretiker“!
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#43   sacerdos helveticus   22:11:20 | Freitag, 19. August 2011
Gemäss den Angaben in einem Informationsblatt der Piusbruderschaft in der Schweiz wurde und den Angaben aus dem Artikel hier stellt sich die Sache wie folgt dar: argestellt:
Die ganze Schule hat natürlich mehr als drei Schüler, es ist kein reines Gymnasium (wie es jenes in Diestedde war und das Pendant für Mädchen in Schönenberg), sondern eine Schule, in der zuerst alle nach Abschluss der Primarschule die Sekundarstufe (I) gemeinsam besuchen. Jene, die beabsichtigen, später das Gymnasium zu besuchen, werden bereits in dieser Zeit durch zusätzliche Lektionen (z.B. Latein) darauf vorbereitet. Daraus erklärt sich die geringe Zahl der Gymnasiasten, die also wohl eher Quereinsteiger sind. Insgesamt besuchen ja gemäss Artikel mehr als 60 Schüler den Unterricht.
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#33   sacerdos helveticus   16:06:03 | Freitag, 19. August 2011
@Mighty counsellor
Gregorius Nazianzenus lehnt den Iurisdiktionsprimat des Papstes, wie ihn das I. Vatikanum dogmatisiert hat, ab und ist ja konsequenterweise deshalb auch zur Orthodoxen Kirche übergetreten, wie er selbst berichtet hat.
Das I. Vatikanum hat nun auch die Auffasung verurteilt (anathematisiert) , dass der Papst NUR einen Ehrenvorrang besitzt. Eben auf das Wörtchen „nur“ kommt es an!
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#28   sacerdos helveticus   15:11:40 | Freitag, 19. August 2011
@consultor potens
Verstehe Ihre Frage nicht ganz! Was wollen Sie wissen?
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#77   sacerdos helveticus   18:16:53 | Donnerstag, 18. August 2011
@Kobold
Vielen Dank für die Hintergrundinformationen
Redaktion benachrichtigen Papst freut sich auf Weltjugendtag + …
#66   sacerdos helveticus   13:10:56 | Montag, 15. August 2011
@Simplicissimus
Interessant zu hören, dass Mariae Himmelfahrt in Frankreich noch Feiertag ist. Nahm an, dass dort aufgrund der ja ja geredazu nahezu zum Dogma erhobenen Laizität des Staates die Feiertage christlichen Ursprungs auf ein Minimum reduziert seien.
Redaktion benachrichtigen Die Engel-Webseite wird es nicht mehr lange geben
#71   sacerdos helveticus   23:21:26 | Samstag, 13. August 2011
Durch das Zitat Pauli aus dem Buch Henoch ist enen nur der zitierte Teil Bestandteiol der Hl. Schrift und nicht das ganze Werk, über dessen Wert Paulus sich ja nicht äussert.
Für Katholiken ist der Umfang des Kanona der Hl. Schrift verbindlich durch das Konzil von Trient definiert und dort findet sich kein Buch Henoch oder Ähnliches!
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#62   sacerdos helveticus   02:18:36 | Samstag, 13. August 2011
@Rheno flavia
Da haben Sie natürlich recht: „Apokryph“ und „Biblisch“ widerspricht sich natürlich! Ausser man wäre ein Protestant, der die von der katholischen Kirche als „deuterokanonisch“ bezeichneten Bücher der Heiligen Schrift ebenfalls als „apokryph“ zu bezeichnen pflegt. Aber für das „Buch Henoch“, das ja hier erwähnt wurde, trifft dies natürlich nicht zu. Dass es im Neuen Testament irgendwo zitiert wird, verleiht ihm natürlich keinen kanonischen Charakter! Dass dort beschriebene Inhalte dennoch einen Einfluss auf die Entwicklung der Angelogie bzw. Dämonologie hatte, ist eine andere Sache.
Dass es sich bei den „Engeloffenbarungen“, wie sie das Opus Angelorum verbreitete, um Obskurantismus handelt, hat meines Erachtens in überzeugender Weise der des Modernismus in jeder Spielart wirklich unverdächtige Exeget P. Van der Ploeg OP (+) nachgewiesen!
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#49   sacerdos helveticus   01:42:18 | Samstag, 13. August 2011
@Beda
Nicht aus dem Akt des Stiftens an sich kann natürlich dies entnommen werden, wohl aber aus der „Stiftungsurkunde“, um in der Terminologie zu bleiben.
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#46   sacerdos helveticus   00:43:43 | Samstag, 13. August 2011
@Sainte Rose
Da sich „Rheno flavia“ scheinbar schon zur Ruhe begeben hat, versuche, ich sie erklärend, Ihre Frage zu beantworten!
„infuliert“ bezog sich auf die Mitratragenden Ortsoberhirten, die nach Meinung/Erfahrung von „Rheno Flavia“ Angst vor der Apostolischen Signatur haben und es ihrer Meinung nach nicht gerne auf einen Rekurs ankommen lassen!
„Mi care“ ist Vokativ von „Meus carus“!
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#41   sacerdos helveticus   23:47:38 | Freitag, 12. August 2011
@Rheno flavia
Hier ist aber doch hinreichend zwischen Absetzung und Versetzung zu unterscheiden. Die Versetzung wird ja auch vom Codex nicht als Strafe verstanden!
Meines Erachtens kann in den meisten Fällen der sich wehrende Pfarrer durch rekurse in den meisten Fällen die Angelegenheit wohl verzögern aber zumeist kaum verhindern.
Hinzu kommt noch eine andere Möglichkeit, einen Pfarrer von einer bestimmten Stelle zu entfernen, die zur Zeit recht aktuell ist im deutschen Sprachraum: Die Auflösung von Pfarreien bzw. Zusammenlegung von Pfarreien (im Rahmen der Neustrukturierungen) ermöglicht es dem Bischof, ohne viel Aufhebens Personen zu verschieben. Hier werden wohl auch kaum Rekurse viel bewirken!
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#25   sacerdos helveticus   22:56:21 | Freitag, 12. August 2011
@Rheno flavia
Aber dennoch hat das neue KR bewusst dem Bischof eine grössere Macht bei der Versetzung eines Pfarrers gegeben, natürlich ist ein rechtsweg einzuhalten mit Konsultation eigens dazu bestimmter Pfarrer und mit rekursmöglichkeiten, aber dennoch wird in der Regel der Bischof „am längeren Hebel sitzen“
Dabei muss sich der Pfarrer ja nicht einmal etwas zuschulden kommen lassen, es genügt eigentlich die Zerrüttung des Verhältnisses Pfarrer-Pfarrei auch ohne Schuld des Pfarrers.
Vgl. can 1741 2 „Verlust des guten Rufes bei rechtschaffenen und angesehenen Pfarrangehörigen oder Abneigung gegen den Pfarrer, die voraussichtlich nicht so bald behoben werden“ gilt als ABsetzungsgrund, für die VERsetzung ist die Schwele noch geringer, da hier das „Heil der Seelen“ oder „Notwendigkeit“ oder „Nutzen der Kirche“ reichen.
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#15   sacerdos helveticus   22:08:06 | Freitag, 12. August 2011
@Sainte Rose
Nach dem alten Kirchenrecht (CIC 1917) gab es es absetzbare (amovible) und nichtabsetzbare (Inamovible) Pfarrer. Der inamovible konnte nur sehr schwer abgesetzt werden, wenn er sich nichts zuschulden kommen liess.
Diese Unterscheidung gibt es im neuen Kirchenrecht (CIC 1917) nicht mehr, da man dem Diözesanbischof die Möglichkeit geben wollte, über die Priester in seiner Diözese besser zu verfügen, und sie entsprechend den pastoralen Notwendigkeiten einzusetzen. Ein nicht unberechtigtes Anliegen wie ich meine und wenn verantwortungsvoll ausgeführt, dem Heil der Seelen dienlich!
Zum Gehorsam, den der Priester bei seiner Weihe dem Bischof und seinen Nachfolgern verspricht gehört meines Erachtens auch prinzipiell die Verfügbarkeit für den Dienst nach Massgabe der Obrigkeit!
Redaktion benachrichtigen Die Prediger des Ungehorsams haben nichts zu fürchten
#22   sacerdos helveticus   21:13:52 | Freitag, 12. August 2011
Da haben Sie zweifelsohne nicht unrecht.
Nur heisst „universaler Jurisdiktionsprimat“ des Papstes nicht, dass alle von ihm entschiedenen Dinge auch unfehlbarer Natur sind.
So werden die Angehörigen der FSSPX den Jurisdiktionsprimat selbstverständlich wohl nicht leugnen, sondern sie werden behaupten, sein Inhaber gebrauche ihn zur zeit mehr oder weniger häufig in einer Weise, die die „suprema lex“ in der Kirche (cf. can. 1752) gefährde.
Dies ist ihnen natürlich klar, während Leser wie „Thomas“ den Eindruck erwecken, auch Entscheidungen disziplinärer Art seien ihrer Meinung nach quasi unfehlbar.
Redaktion benachrichtigen Die Prediger des Ungehorsams haben nichts zu fürchten
#17   sacerdos helveticus   20:17:39 | Freitag, 12. August 2011
@Beda et rheno flavia
Beide Parteien sind Ungehorsam gegenüber gewissen Entscheidungen der Hirten und halten sich in manchem nicht an das kirchliche Recht.
Beide berufen sich auf ihr Gewissen.
Ein wesentlicher Unterschied dagegen besteht darin, dass die Anhänger der Pfarrerinitiave soweit gehen, dass eine als unfehlbar erklärte Entscheidung des ordentlichen Lehramtes infrage gestellt wird (Ausschluss der Frau vom Weihesakrament)!
Redaktion benachrichtigen Macht das Erzbistum Berlin nicht mit?
#18   sacerdos helveticus   20:42:29 | Donnerstag, 11. August 2011
@alter ego
Die Vorlage der Berliner Priester ist doch hier einsehbar, man muss nur auf die „Lupe“ dort klicken, dann sieht man den ganzen Brief.
Meines Erachtens wäre jedoch an der einen oder anderen ein moderaterer Ton bei Festigkeit in der Sache nicht schlecht, das klare Untersagen der Zugänglichmachung und die Androhung kirchen- und zivilrechtlicher Schritte sollten jedoch nicht fehlen!
Redaktion benachrichtigen Die ungehorsame ‘Pfarrer-Initiative’ muß sich entscheiden
#7   sacerdos helveticus   20:36:33 | Donnerstag, 11. August 2011
Im Alten Bund dienten die Priester auch nicht ständig am Altat sondern immer nur turnusweise für einige Zeit und kehrten dann wieder in ihre Dörfer zurück. Während des Dienstes am Heiligtum mussten sie jedoch enthaltsam leben!
Diese „kultische Enthaltsamkeit“ ist jedoch nur eine Begründung für die Ehelosigkeit der Priester im Neuen Bund. Hier geht es in erster Linie um den „Evangelischen Rat“ der Ehelosigkeit.
Redaktion benachrichtigen Handkommunion: Kardinal Meisner sagt nicht die Wahrheit
#29   sacerdos helveticus   12:56:46 | Donnerstag, 11. August 2011
@lux in tenebris
S.Exz Erzbischof Dyba war bis zu seinem Lebensende Bischof von Fulda und es sind auch keine Pläne seitens der zuständigen vatikanischen Stellen bekanntgeworden, ihn abzusetzen. Natürlich hatte er Gegner, die ihn gerne fortgejagt hätten.
Redaktion benachrichtigen Das geknickte Schilfrohr von Campos
#80   sacerdos helveticus   03:08:26 | Mittwoch, 10. August 2011
@Beda
Nun, Beda ist im St. Gallischen eben kein seltener Name, wenngleich die früher an vielen Orten verbreitete Praxis, gerne Namen von Ortsheiligen oder Kirchenpatronen zu geben, leider nahezu völlig verschwunden ist.
auch Gallusse und Notkers gibt es dort ja nicht selten.
Hoffe, der verückte Beda Stadler (nach Wikipedia in Visp VS geboren, wenngleich sein Familienname auf Ostschweizer Herkunft schliessen lässt) gehört nicht zu Ihren Verwandten: Ein kämpferischer Atheist und gerne in Talkshows zu Gast.
Redaktion benachrichtigen Hw. Alexander Pytlik randaliert gegen das ‘Priesternetzwerk’
#91   sacerdos helveticus   17:29:00 | Dienstag, 9. August 2011
Interessant die jüngste Äusserung des Datenschutzbeauftragen der Bischofskongferenz, die einen zwiespältigen Eindruck :
Einerseits behauptet er, es sei mit dem Datenschutz alles in Ordnung und man müsse sich keine Sorgen machen, dann aber sagt er:
„Genau deshalb treffen wir uns am nächsten Freitag mit den anderen Datenschutzbeauftragten, um zu diskutieren, ob aufgrund der Aktenlage und der Planung die Forschungsarbeit mit den Prinzipen des Datenschutzes kompatibel ist.“
Damit gibt er ja selbst letztlich zu, dass weiterhin noch nicht wenig an Klärungsbedarf besteht und es sich bei dem Projekt, das die Bischöfe durchpreschen wollen, eben doch um eine fragwürdige Sache handelt.
Selbst nach ihm ist ja „noch zu diskutieren“, OB die Forschungsarbeit mit den Prinzipien des Datenschutzes kompatibel ist.
Hier der Link zum Text des Interviews:
www.domradio.de/…nicht-forschung.html
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#176   sacerdos helveticus   01:05:24 | Montag, 8. August 2011
@Brandenburgis
Welcher der für eine Demokratie unerlässlichen Wesenszüge entbehrte und entbehrt denn die Eidgenossenschaft beziehungsweise ihre Untergliederungen, die (Kantone und Gemeinden) Ihrer Meinung nach, da Sie Ihr den Charakter einer Demokratie aberkennen und dies scheinbar nicht nur für die Vergangenheit sondern auch für die Gegenwart („nie eine Demokratie“)
@Beda
Kann Ihnen nur zustimmen!
Leider sind die basisdemokratischen Landsgemeinden mittlerweile fast überall abgeschafft, die urdemokratischen Instrumente sind jedoch meines Erachtens im Wesentlichen weiterhin gegeben.
Dank auch für Ihren Hinweis auf die Fürstabtei St. Gallen. Leider hat jedoch der damalige Fürstabt wohl die „Zeichen der Zeit“ nicht erkannt. Hätte er auf seine Ansprüche als Teritorialherr verzichtet, wäre das Kloster als geistliches zentrum wohl erhalten geblieben (ob es dann den „Kulturkampf“ und „Klostersturm“ wie z.B. im Aargau wenige Jahrzehnte später überstanden hätte, muss natürlich offenbleiben).
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#171   sacerdos helveticus   23:04:49 | Sonntag, 7. August 2011
@Brandenburgis
Habe nur ausführen wollen, dass ein Schweizer wohl kaum Interesse an einer Restauration des HRR haben wird, da die durch die Vertreibung der Habsburger und anderer Dynastien erfolgte Befreiung von der Monarchie eben erst die Demokratie der Eidgenossenschaft ermöglicht hat, mit der man bisher im Grossen und Ganzen über jahrhunderte hinweg gesehen sehr gut gefahren ist.
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#141   sacerdos helveticus   22:17:51 | Sonntag, 7. August 2011
@alter ego
Kann ihnen nur zustimmen!
@Brandenburgis
Leider wurde der Beitrag zu früh abgeschickt und ist deshalb verunglückt.
Werde einmal schauen, ob die Studie von Biehl antiquarisch irgendwo erhältlich ist (auch für Jungmann ist sie ein Referenzwerk). Dabei geht es mir jedoch um die liturgiegeschichtliche frage und keineswegs um eine Restauration des HRR. Hier sollte ja klar sein, dass die Eidgenossenschaft eine andere Position vertritt. Auch wurden ja bereits die Vorfahren jener Dynastie, die auf dem Boden der Eidgenossenschaft ihren namensgebenden Stammsitz haben, schon sehr früh aus dem Land vertrieben (Schlacht bei Sempach 1386).
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#132   sacerdos helveticus   22:08:48 | Sonntag, 7. August 2011
Werde einmal schauen, ob die studie von Biehl, die auch von Jungmann mehrfach als referenz angegeben wird, noch erhältlich ist. Jedoch geht es mir mehr um die liturgiegeschichtliche Frage als um eine Restauration des HRR (WAS JA BEI EINEM . w
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#122   sacerdos helveticus   22:00:37 | Sonntag, 7. August 2011
@Brandenburgis/Blackbird/Beda
man muss hier unterscheiden zwischen der Oration „für den Kaiser“ und der Nennung des Kaisers im Kanon der Messe Diese war gemäss Jungmann seit dem inkrafttreten des Missale Pius V. nach dem tridentinum allgemein IN WEGFALL gekommen. „Nur auf dem Wege des Privilegs wurde frühzeitig in Spanien und 1761 in Österreich die erwähnung des Monarchen im Kanon zugestanden, ein Brauch, der in Österreich bis 1918 fortbestand.“
An anderen Orten wurde auch gewohnheitsmässig der Landesfürst im Kanon genannt. 1862 erklärte die ritenkongregation jedoch, dass eine solche nennung nur kraft eines römischen indultes statthaft sei.
Wichtig ist das Fazit von Jungmann, dass im Kanon nur die Nennung katholischer Fürsten statthaft ist, da die Nennung ja nach Papst und Bischof und vor der Nennung aller Rechtgläubigen und Förderer des katholischen Glaubens erfolgt, ein nichtkatholischer Herrscher hier in diesem Rahmen ein Fremdkörper wäre.
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#96   sacerdos helveticus   21:16:02 | Sonntag, 7. August 2011
@Blackbird
Die Fürbitte für den Kaiser wurde nicht erst 1962 abgeschafft sondern bereits viel früher!
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#71   sacerdos helveticus   20:00:54 | Sonntag, 7. August 2011
@Brandenburgis
Danke für die Auskunft!
Dachte, Sie beziehen sich auf einen der Aufsätze von Barth in der „Kirchlichen Umschau“, die dort fast monatlich erscheinen (oft in Fortsetzungen): wegen ihrer Ausgewogenheit und Fundiertheit (Quellen) sind diese mit grossem Gewinn zu lesen.
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#59   sacerdos helveticus   19:41:32 | Sonntag, 7. August 2011
@Brtandenburgis
Auf welchen Aufsatz beziehen Sie sich?
Redaktion benachrichtigen Mit dem Fahrrad ins Priesterseminar
#64   sacerdos helveticus   23:00:40 | Samstag, 6. August 2011
@lux intenebris
Das mit dem Bartverbot stimmt so nicht. Es gab zwar als Partikularrecht so etwas wie ein Bartverbot für Weltpriester z.B. in Deutschland, nicht abeer für die weltkirche. Das Verbot betraf aber nur Weltpriester, nicht aber Ordensgeistliche, da ja in manchen Orden (z.B. Kapuziner) der Bart zumindest gewohnheitsmässig zum Standard gehörte.
Redaktion benachrichtigen Von einem Unmoral-Theologen kann man keine Moraltheologie erwarten
#4   sacerdos helveticus   11:33:12 | Samstag, 6. August 2011
@clarissa colonia
Das Problem der Argumentation Schockenhoffs ist, das sollten Sie doch wissen, dass er -etwas verklausuliert-eben die Argumentation des Lehramtes ablehnt, dass die künstliche Befruchtung als „intrinsice malum“ als in sich schlechter Akt gesehen wird, und bei solchen Handlungen ist eben eine „Abwägung von Gütern“ d.h. eine teleologische Argumentation niccht statthaft ist.
Ist also das Magisterium Ihrer Meinung nach auch „ein theologischer Gulliver“?
Redaktion benachrichtigen Regensburger CSU-Leute werben für den Todesverein ‘Donum Vitae’
#53   sacerdos helveticus   11:05:59 | Mittwoch, 3. August 2011
@Mary Cruz
Sie schrieben:
Die bayerischen DV-Beratungsstellen erhalten ca. 90 % staatliche Zuschüsse, die kirchlichen 10 %
Vielen dank auf den hinweis auf diesen umstand, der die Perfidie des Staates zeigt. Der staat (in diesem Fall der CSU-regierte „Freistaaat Bayern“) unterstützt nur die Beratungsstellen, die die Legitimität der „Fristenlösung“ zumindest de facto zeigen, während andere Beratungsstellen wie jene der Kirche nur einen symbolischen Unterstützungsbeitrag erhalten. Wäre dem Staat der Schutz des Lebens wirklich ein Anliegen, würde er ganz anders handeln. Er will damit möglicherweise auch dien Kirche strafen für den Verzicht auf die Ausstellung der Beratungsscheine.
Redaktion benachrichtigen Parteien-Idyll + …
#28   sacerdos helveticus   14:34:43 | Dienstag, 2. August 2011
Es geht hier nicht darum, aus welchem Material das Gefäss, das Jesus beim letzten Abendmahl verwendete, ist sondern darum, dass es nach den liturgischen Vorschriften der Kirche ausdrücklich verboten ist, Wein in Krügen (seien sie aus Glaus, Ton, Metall oder sonst einem Metall) zu konsekrieren und dann erst vor der Kommunion in mehrere Kelche umzugiessen. So soll die Gefahr der Verunehrung durch Vershütten des Kostbaren Blutes Christi verhinddert werden. Um den Wein zur Opferbereitung zum altar zu bringen sind natürlich auch Krüge aus Ton, Glas oder Metall erlaubt.
Redaktion benachrichtigen Ohne Hw. Toni Faber: Niki Lauda trat wieder in die Kirche ein
#50   sacerdos helveticus   23:15:27 | Montag, 1. August 2011
Ob der „wiedereintritt“ Laudas in die Kirche wirklich zu begrüssen ist, scheint mir doch eher zweifelhaft zu sein, wenn man seine Vorstellungen über die Kirche liest, die er gemacht hat.
Dies ist doch keine Basis für einen Wiedereintritt, wenn der Zurückkehrende das Glaubensbekenntnis, das er beim Akt der Wiederaufnahme für gewöhnlich zu leisten hat, nur mit innerlichen Vorbehalten sprechen kann. Hoffe, der ihn aufnehmende Priester des Opus Dei aus Wien hat hier noch Einiges beewirken können
Redaktion benachrichtigen Die sakrilegische Handkommunion ist verboten – ausführen marsch!
#101   sacerdos helveticus   01:59:51 | Freitag, 29. Juli 2011
@Evely van der Meer
Die katholischen Studentenverbindungen sind allesamt nichtschlagend. Nach früherem Kirchenrecht galten sogar Katholiken, die einer schlagenden Studentenverbindung beitraten, als exkommuniziert.
Redaktion benachrichtigen Irischer Nuntius in Rom einbestellt + …
#188   sacerdos helveticus   13:01:07 | Donnerstag, 28. Juli 2011
@rheno flavia
Erwarte immer noch, dass Sie Ihre Falschaussage korrigieren, es bestünde ein Rechtsanspruch auf Lösung des Ehebandes bei einer gültig geschlossenen aber nicht vollzogenen sakramentalen Ehe oder sonst Rechtsquellen oder zumindest auctores anführen, die Ihre Meinung stützen!
Redaktion benachrichtigen Irischer Nuntius in Rom einbestellt + …
#182   sacerdos helveticus   23:22:22 | Dienstag, 26. Juli 2011
@Rheno flavia
Bezüglich der Lösung eines Ehebandes auf grund von Nichtvollzug irren Sie!
Auf die Auflösung einer gültig geschlossenen sakramentalen aber nicht vollzogenen Ehe besteht weder nach altem noch nach neuem Kirchenrecht ein Rechtsanspruch, sondern es handelt sich um einen vom Apostolischen Stuhl gewährten Gunsterweis, auf den KEIN Anspruch besteht. Wohl aber hat ein Ehegatte (notfalls eben auch gegen den Willen des anderen) einen Rechtsanspruch darauf, einen solchen Gunsterweis zu erbitten.
Ausserdem muss neben dem Nichtvollzug auch noch ein gerechter Grund für die Gewährung der Gunst gegeben sein sowie die Angemessenheit der Gunst („opportunitas gratiae“ ) vorhanden sein!
Redaktion benachrichtigen Arme Kirchenlieder: Mit Brachialgewalt gegen angebliche Gewalt
#69   sacerdos helveticus   21:17:23 | Dienstag, 26. Juli 2011
@Juemuc
Vielen Dank für den Hinweis auf die Textveränderungen im Lied.
Aktuell ist nur noch die erste Strophe von Mohr (nicht zu verwechseln mit dem Dichter des Textes von „Stille Nacht“)Text, die anderen Strophen des Liedes in seiner Textgestalt gemäss dem „Gotteslob“ sind Neudichtungen, die die v.a. die Sicht der Kirche gemäss dem Zweiten Vatikanum (Kirche als „pilgerndes Gottesvolk“ besingen.
Hier die weiteren von Mohr verfassten Strophen des Liedes.
2.)Gar herrlich ist’s bekränzet mit starker Türme Wehr und oben hoch erglänzet des kreuzes Zeichen hehr.
Gott, wir loben Dich, Gott, wir preisen dich! O lass im Hause Dein uns all geborgen sein!
3.)Wohl tobet um die Mauern der sturm in wilder Wut. Das Haus wirds überdauern, auf festem Grund es ruht.
Gott, wir …
4.)Ob auch der Feind ihm dräue, anstürmt der Hölle Macht, des Heilands Lieb und Treue auf seinen Zinnen wacht.
Gott, wir …
5.) Dem Sohne steht zur Seite die reinste der Jungfraun um sie drängt sich zum Streite die kriegsschar voll Vertraun.
6.) Viel Tausend schon vergossen mit heil’ger Lust ihr Blut, die Reihen stehn fest geschlossen in hohem Glaubensmuth. Gott, wir …
7.)Auf, eilen liebentzündet auch wir zum heilgen Streit! Der Herr, der’s Haus gegründet, uns ewgen Sieg verleiht. Gott, wir…
Interessant, ist, dass gerade die hier diskutierte sechste Strophe soetwas wie ein Bekenntnislied der Katholiken zur Nazizeit war und das Missfallen des Regimes hervorrief.
Redaktion benachrichtigen Finger weg von ‘Renovabis’
#28   sacerdos helveticus   19:48:48 | Montag, 25. Juli 2011
@Mighty Counsellor
Ein „ganzes Konzil nachlesen“ wie sie sagen geht beim Vatikanum I schneller als Sie denken. Da die Texte jenes Konzils eben nicht sehr umfangreich sind, was zum einen damit zusammemhängt, dass alle Konzilien vor dem Vatikanum II sich einer prägnanten Sprache befleissigten und zum Anderen natürlich daher, dass das Erste Vatikanische Konzil wegen der politischen Lage abgebrochen werden musste und man die noch anstehenen Themen nicht mehr behandeln konnte.
Redaktion benachrichtigen Sogar der spanische Antichrist kommt zum Papst + …
#66   sacerdos helveticus   20:59:51 | Freitag, 8. Juli 2011
@Tomas
Sie schrieben:
Der Papst wenn eine Lehre definiert, liturgische und kirchenrechtliche Reformen promulgiert und eine Heiligsprechung vornimmt, handelt er in Namen der Kirche und ist unfehlbar. „
Was die Definition von Lehren ex cathedra und die Heiligsprechung betrifft, ist die Sache natürlich klar.
Belegen sie mir aber bitte Ihre maximalistische Auslegung des Unfehlbarkeitsdogmas als zwingend bezüglich der „liturgischen und und kirchenrechtlichen Reformen“ !
Und was sollen z.b. „kirchenrechtliche Reformen“, die von der Unfehlbarkeit gedeckt werden sollen, bedeuten, was „liturgische Reformen“?
Wie ist hier zum Beispiel die sehr umfassende Reform des Breviers durch den Hl. Pius X. (in der Tat nicht einfach eine Kalender- oder Rubrikenreform“!) oder die Reform der Karwoche durch Pius XII. einzuordnen?
Redaktion benachrichtigen Sogar der spanische Antichrist kommt zum Papst + …
#53   sacerdos helveticus   15:42:17 | Freitag, 8. Juli 2011
@Tomas:
Man muß Gott gehorchen und aus diesem Grund dem Stellvertrerer Christi, d.h. der Papst, der niemals etwas anordnen kann, was gegen den Willen Gottes gerichtet ist.
Dies ist natürlich Unsinn und ich weiss nicht, wo Sie das herhaben!
Redaktion benachrichtigen Wer nichts wird, wird Ex-Priester
#28   sacerdos helveticus   15:38:00 | Freitag, 8. Juli 2011
@Juemuc
Sie schrieben:
Natürlich kann der Stand nach der Priesterweihe geändert werden. Durch die Laisierung wird ein Priester von Rechten und Pflichten des Priesteramtes enthoben und kann durch ein Reskript auch kirchlich Heiraten. Abgesehen davon ist rechtlich auch eine standesamtliche Heirat durch einen Priester möglich.
Nun: Dies stimmt natürlich. Ich schrieb deshalb ja auch „gewissermassen besiegelt“ und der Stand kann „prinzipiell nicht mehr geändert werden“.
Gemeint ist, dass die Priesterweihe ein Ehehindernis darstellt. Von diesem kann prinzipiell dispensiert werden, nur tut dies die Kirche in der Regel nur, indem sie dem Betreffenden die weitere Ausübung des Priesteramtes untersagt.
Eine standesamtliche Heirat durch einen Priester zieht kirchlicherseits als Tatstrafe die Suspension nach sich und der Delinquent kann bei Widersetzlichkeit auch aus dem Klerikerstand entlassen werden.
Redaktion benachrichtigen Wer nichts wird, wird Ex-Priester
#22   sacerdos helveticus   14:15:14 | Freitag, 8. Juli 2011
@Shalom
Selbst wenn der Zölibat nicht verpflichtend wäre, hätte es in diesem Fall nichts geändert. Der Betreffende war nämlich in einen Orden eingetreten und dort zum Priester geweiht worden (Die information im Artikel stimmt insofern nicht ganz) Nach einigen Jahren verliess er den Orden und wurde als Priester in die Diözese aufgenommen. Auch in den von Ihnen angeführten ostkirchen (uniert oder nicht-uniert) muss man sich ja vor der Weihe entscheiden, ob man heiraten will oder nicht, der Empfang der Weihe besiegelt dann gewissermassen den Stand (Zölibatär oder verheiratet) und kann nach der Priesterweihe prinzipiell nicht mehr geändert werden!
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#40   sacerdos helveticus   12:42:50 | Freitag, 8. Juli 2011
@Tomas
Dass der Papst den Jurisdiktionsprimat besitzt, ist Dogma. Dass er seine Jurisdiktion (die sich ja vor Allem in disziplinären Fragen und Personalia äussert) dagegen immer korrekt benützt, ist natürlich damit nicht impliziert.
Davon zu unterscheiden ist seine Unfehlbarkeit in Glaubens- und Sittenfragen, die er bei ex cathedra-Entscheidungen besitzt.
Redaktion benachrichtigen Mietling zum Bischof geweiht + …
#11   sacerdos helveticus   12:08:08 | Dienstag, 5. Juli 2011
@Prof Rempremmerding
Otto Habsburg-Lothringen, der ein überzeugter und vorbildlicher Katholik (wie sein seliger Vater aber im Gegensatz zu vielen seiner Vorgänger) und guter Europa-Politiker gewesen sein mag, ist spätestens seit seiner Verzichtserklärung auch kein „Erzherzog-Kronprinz“.
Besatattet wird er in den Tagen, in denen die Eidgenossenschaft der Schlacht bei Sempach 1386 gedenkt, bei der seine Vorfahren eine empfindliche Niederlage erlitten haben und der Habsburger Leopold III. von Habsburg fiel!
Redaktion benachrichtigen Mietling zum Bischof geweiht + …
#8   sacerdos helveticus   11:21:09 | Dienstag, 5. Juli 2011
@Prof Rempremmerding
was soll der Papperlapapp vom Kaiser?
Hat doch der verblichene Herr Dr. Habsburg-Lothringen selbst rechtsgültig im jahre 1961 erklärt:
Ich, Endegefertigter, erkläre hiermit gemäß § 2 des Gesetzes vom 3. April 1919, Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich Nr. 209, dass ich auf meine Mitgliedschaft zum Hause Habsburg-Lothringen und auf alle aus ihr gefolgerten Herrschaftsansprüche ausdrücklich verzichte und mich als getreuer Staatsbürger der Republik bekenne. Urkund dessen habe ich diese Erklärung eigenhändig unterschrieben. Pöcking, am 31. Mai 1961. Otto Habsburg-Lothringen
Redaktion benachrichtigen Reform-Kardinal verbietet die Handkommunion
#40   sacerdos helveticus   16:33:26 | Montag, 4. Juli 2011
@Juemuc und andere
Die Instruktion „Redemptionis Sacramentuim“ von 2004 sieht zwar die Bischofskonferenz als zuständiges Gremium an. Sie enthält aber den Passus: „Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werdem.“ Gemäss diesen Worten kann der zuständige Bischof meines Erachtens eine solche Gefahr konstatieren und für den Bereich seiner Diözese (oder notfalls nuir für bestimmte Anlässe/Orte) den Empfang der Hl. Kommunion in die Hand untersagen. So hat vor einiger Zeit ein italienischer Bischof (ich meine es war Bologna) für einige Wallfahrtskirchen seiner Diözese die Handkommunion untersagt.
Redaktion benachrichtigen Reform-Kardinal verbietet die Handkommunion
#34   sacerdos helveticus   16:19:33 | Montag, 4. Juli 2011
Der EB hat durchaus die Kompetenz die Handkommunion zu verbieten. Da es sich nur um ein Indult handelt und die Mundkommunion der Regelfall ist. Die Handkommunion kann im Übrigen nur dort empfangen werden, wo die zuständige Bischofskonferenz mit Genehmigung der zuständigen römischen Stellen in der Vergangenheit darum gebeten hat.
Redaktion benachrichtigen Bitte keine Umweltschutz-Predigten mehr + …
#6   sacerdos helveticus   11:00:40 | Montag, 4. Juli 2011
@Fundi
Kontakte zur Bekennenden Kirche seitens der Vorfahren von Altbundesrat Blocher mag es gegeben haben, jedoch sind seine in der Tat aus Deutschland (genauer Württemberg) in die Eidgenossenschaft immigrierten Vorfahren schon seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in der Schweiz ansässig.
Redaktion benachrichtigen Die Alte Messe kehrt nach Altötting zurück
#32   sacerdos helveticus   17:26:30 | Dienstag, 21. Juni 2011
@kleuznet
Sollte es sich bei dem vorherigen Zelebrantten der „alten Messe“ in Altötting wirklich um den von Ihnen erwöhnten „Pater B.“ gehandelt haben, wäre das natürlich ein Skandal!
Redaktion benachrichtigen In der Konzilskirche erzählt jeder, was er will
#62   sacerdos helveticus   00:53:17 | Donnerstag, 16. Juni 2011
@Auctor
Si tacuisses, care auctor!
Schauen Sie doch bei Sodi-Tonilio, Concordantia et indices Missalis Romani, Vatikan 2002, der Konkordanz zur aktuellen Ausgabe des Missale Romanum nach unter den Stichworten „sanctissima“ und „sanctissimae“ (S.1512). dort finden Sie immerhin 5 Stellen aus dem Missale Pauls VI., in der die Selige Jungfrau Maria als „sanctissima Virgo“ bezeichnet wird!, z.B. die oratio (Tagesgebet) vom 21. November „Sanctissimae venerantibus virginis Mariae memoriam…“
Fazit: Es ist zwar nicht die häufigste Bezeichnung der Gottesmutter, sie als „Allerheiligste“ zu bezeichnen, aber eine in der offiziellen Liturgie der Kirche durchaus anzutreffende Prädikation. Eine Recherche im Missale Pius V. und anderer liturgischer Quellen des Altertums und des Mittelalters würde sicher noch manche Ergebnisse zeitigen, ganz abgesehen von den Schriften der Väter und der Theologen des Mittelalters!
Redaktion benachrichtigen Macht der Papst der Piusbruderschaft noch diesen Monat ein Angebot?
#66   sacerdos helveticus   00:31:20 | Montag, 13. Juni 2011
@Sinah
Die Formulare für den Wettersegen waren vor der Liturgiereform in den Diözesanrituialien zu finden und es findet sich in deutschen Sprachraum eine grosse Fülle an Varianten. Im EB Salzburg wurde der gewöhnliche Wettersegen (am Ende der Hl. Messe) z.B. in der Regel mit dem Allerheiligsten gegeben und in die vier Himmelsrichtungen mit jeweils verschiedenen Segensworten.
Redaktion benachrichtigen Macht der Papst der Piusbruderschaft noch diesen Monat ein Angebot?
#60   sacerdos helveticus   04:06:54 | Sonntag, 12. Juni 2011
Flurumgang
@sinah
Sie haben vollkommen recht: Es ist ein Flurumgang wie er vielerorts an Christi Himmelfahrt stattfindet. Der Ritus dafür findet sich oft in den Diözesanritualien. Oft umfasst er vier Stationen, bei denen je ein Evangelium gelesen wird und jeweils der Wettersegen mit der Kreuzpartikel gegeben wird. Auf dem Tisch inmitten der Kerzen wird es sich deshalb wohl auch um eine Kreuzreliquie handeln.
Redaktion benachrichtigen Deutsche Papstmessen: Mehr Anmeldungen als Plätze + …
#10   sacerdos helveticus   10:53:49 | Freitag, 10. Juni 2011
@Tomas
Selbstverständlich werden jene, die bisher als Anglikanische Geistliche Dienst taten, bei Aufnahme in die Katholische Kirche sei es dass diese in das neuerrichtete Personalordinariat oder (so auch schon früher) als Einzelpersonen in die bestehenden Diözesen eingeglieedert werden, geweiht.
Redaktion benachrichtigen Staatlich gewünschte Kinderschändung
#5   sacerdos helveticus   18:04:12 | Donnerstag, 9. Juni 2011
Worterkärung
Auch im Englischen ist das entsprechende Wort „to sodomize“ scheinbar auch ohne Weiteres üblich
Redaktion benachrichtigen Das linke Idealbild: Kinder in der Kaserne
#204   sacerdos helveticus   23:48:10 | Dienstag, 7. Juni 2011
Lehre der Kirche
@Lorenz
Die Lehre der Kirche hat sich nicht der Welt angepasst, leider aber lehren nicht alle Theologen und Hirten der Kirche ohne Kompromisse die beständige Lehre der Kirche.
@Tomas
Der KKK verurteilt natürlich nicht nur den Ehebruch sondern auch die anderen Formen der Unzucht/Unkeuschheit und stellt hier die Kontinuität der Lehrverkündigung dar. Selbstverständlich muss ein Katechismus aber kein Handbuch der Moraltheologie und keine Kasuistik sein. Das waren auch die vorkonziliaren Katechismen nicht.
Redaktion benachrichtigen Das linke Idealbild: Kinder in der Kaserne
#196   sacerdos helveticus   14:20:20 | Dienstag, 7. Juni 2011
@lorenz
Eine sehr sophistische Theorie tragen sie da vor!
Tatsache ist: Die Kirche hat seit jeher unter dem 6. Gebot mehr als Ehebruch subsumiert. Ehebruch kann nur vorliegen, wo eine Ehe vorhanden ist, die gebrochen wird. +„Unzucht“ ist ein viel weiteres Feld und umfasst jeden Verstoss gegen die gottgewollte Ordnung der Sexualität.
+Allerdings kann nach den Worten des Herrn Ehebruch auch in Gedanken geschehen.
Redaktion benachrichtigen Jetzt beten die deutschen Bischöfe Buddha an
#33   sacerdos helveticus   13:12:07 | Dienstag, 7. Juni 2011
@ Abu
Sie schrieben „alte logoi-spermatiko-lehre“
Gerade eben nicht: Da die Lehre der Kirchenväter von den Logoi spermaikoi, deutsch vielleicht am besten wiederzugeben mit „samenkörner der Wahrheit“ sich nicht auf die antiken Religionen (die man als weitgehend rettungslos verderbt ansah) sondern auf die Philosophie(n) bezog.
Siehe hierzu die Katechese des Heiligen Vaters zum Hl. Justinus Martyr (2007) und den Kommentar hierzu
kath.net/detail.php?id=31672
Redaktion benachrichtigen Das linke Idealbild: Kinder in der Kaserne
#191   sacerdos helveticus   12:55:24 | Dienstag, 7. Juni 2011
Logik!
@Eisbär Knut
Ist eine Sache der Logik!
Wer nicht verheiratet ist und mit einem Nichtverheirateten Unzucht treibt, ist ein Unzuchtssünder aber kein Ehebrecher
Wer nicht verheiratet ist, aber mit einem Verheirateten Unzucht treibt, ist ein Ehebrecher, da er die Ehe des anderen bricht!
Mit anderen Worten: „Ehebruch“ ist eine Teilmenge von „Unzucht“!
Redaktion benachrichtigen Pfarrer Hendrick Jolie stellt die Bischöfe zur Rede
#26   sacerdos helveticus   12:01:47 | Dienstag, 7. Juni 2011
@Vogel
Nicht was der evangelische Pastor beim Austeilen sagt, ist entscheidend, sondern was IST.
Redaktion benachrichtigen Pfarrer Hendrick Jolie stellt die Bischöfe zur Rede
#20   sacerdos helveticus   11:39:38 | Dienstag, 7. Juni 2011
@Vogel
Nach katholischer Lehre braucht es, um gültig konsekrieren („wandeln“) zu können, notwendigerweise einen Priester! Die Amtsträger der evangelischen Kirche sind nun keine gültig geweihten Priester, also gibt es in den evangelischen Gemeinschaften keine Konsekration, also sind „evangelische Hostien“ eben nur Hostien aber keine konsekrierten Hostien also auch nicht Leib Christi!
Redaktion benachrichtigen Pfarrer Hendrick Jolie stellt die Bischöfe zur Rede
#11   sacerdos helveticus   10:48:33 | Dienstag, 7. Juni 2011
@Signum salutis
„Großcousin der Angelina“ :-]
Redaktion benachrichtigen Das linke Idealbild: Kinder in der Kaserne
#59   sacerdos helveticus   17:58:21 | Montag, 6. Juni 2011
@Anaritha
Sollte die Verwendung des Wortes „Gnadentod“ ohne und das auch noch ohne „Gänsefüsschen“ (was das Weglasssen von „“ für verhängnisvolle Folgen haben kann, hat man vor kurzem beim Verschwinden von der Bühne des „Blenders“ doctor cum fraude gesehen) auf dennoch vorhandene Sympathien mit diesem unmenschlichen Verbrechen schliessen lassen ?
Redaktion benachrichtigen Das linke Idealbild: Kinder in der Kaserne
#54   sacerdos helveticus   17:33:52 | Montag, 6. Juni 2011
@Anaritha
Sind Sie Rudolfus, wie hier behauptet wurde, und wie die history Ihrer Postings nahelegen könnte (Verschwinden Rudolfus und zeitgleiches Auftauchen Anarithas?
Als Rudolfus hatten sie aber noch deutlicher als jetzt mit der Euthanasie Behinderter sympathisiert? Sind sie -Identität vorausgesetzt- auf dem Wege der Bekehrung?
Redaktion benachrichtigen Das linke Idealbild: Kinder in der Kaserne
#48   sacerdos helveticus   17:23:53 | Montag, 6. Juni 2011
Annaritha=Rudolfus?
Ist „Annaritha“ wirklich identisch mit Rudolfus, wie „Nachdenklicher“ behauptet ? Dann wundert mich wirklich nicht, wie sie (?) Sympathien für die Euthanasie Behinderter äussert und trotzdem katholik sein will!
Redaktion benachrichtigen Verboten! Keine Ministrantinnen im Alten Ritus
#131   sacerdos helveticus   14:35:25 | Montag, 6. Juni 2011
@Lycobates
Wenn hier theologisch argumentiert wird, so sollte auch sprachlich eine gewisse Präzision an den Tag gelegt werden. Das Sakrament heissst nicht „Priestertum“ (wohl aber ist die Priesterweihe natürlich ein Sakrament , sondern „Ordo“ (so auch in den kirchenamtlichen Dokumenten z.B. Tridentinum und in den traditionellen Dogmatiken), im Deutschen ist hier der Begriff „Weihesakrament“ der übliche und dieses Sakrament hat drei Stufen: Diakonat (Diakon), Presbyterat (Priester)und Episkopat (Bischof).
Die Weihestufen unter dem Diakonat bis einschliesslich zum Subdiakonat gehören nicht zum Sakrament, sondern sind „Sakramentalien“.
wenn wir das Sakrament „Priestertum“ nennen, kommen so ulkige wortschöpfungen heraus wie gestern von „Tomas“, der vom Diakon als „unterstem Priester“ schwafelte und sagte: „Die Diakonissen waren keine Priester und der Diakon ist es.“
Redaktion benachrichtigen Verboten! Keine Ministrantinnen im Alten Ritus
#116   sacerdos helveticus   02:09:02 | Montag, 6. Juni 2011
@Tomas
Sie schrieben:
Die Diakonissen waren keine Priester und der Diakon ist es. Dies ist eben der feine Unterschied.
„Diakon“ als („unterster“) „Priester“ – was soll denn der Blödsinn? DAS haben Sie sicher in keiner Dogmatik gefunden? Meinten Sie, der Diakon sei die unterste Stufe des dreistufigen Weihesakramentes?
Redaktion benachrichtigen Verboten! Keine Ministrantinnen im Alten Ritus
#114   sacerdos helveticus   01:30:41 | Montag, 6. Juni 2011
@Tomas
Sie schreiben:
Laien, auch die männlichen, dürfen weder vorlesen noch predigen und erst recht nicht die Kommunion austeilen.
Das galt ja nicht einmal uneingeschränkt für die Missatridentina so, wie sie es schreiben.
Denn: in der „missa cantata“ durfte auch ein Ministrant (z.B. Theologiestudent ohne Tonsur, d.h. ein Nichtkleriker) die Epistel singen.
Redaktion benachrichtigen Das sind die Errungenschaften: Massenmord und Christenhaß +
#34   sacerdos helveticus   22:00:57 | Sonntag, 5. Juni 2011
@Gregorius Naziezenus
Anstatt dass sie hier lächerliche links von einem offensichtlich psychopathischen Möchtegernpatriarchen posten, der die gesamte Römisch-Katholische Hierarchie exkommuniziert, widerrufen Sie bitte erst einmal die von ihnen hier offen vertretene Häresie bezüglich des Endgerichtes!
Redaktion benachrichtigen Erzdiözese Hamburg: Heil Unterhose
#75   sacerdos helveticus   22:40:43 | Samstag, 4. Juni 2011
@Ghislieri
Sie schrieben:
Die Intention wird bei der Einhaltung der Form durch die Kirche ersetzt, wenn sie denn nicht vorhanden sein sollte. Gegen eine entgegengesetzte Intention hätte man ja sonst keine Chance.
in keineswegs ein Sedisvakantist oder dergleichen aber so einfach ist die Sache denn doch nicht. Was Sie meinen, ist vielleicht die Sache mit der Jurisdiktion. Hier gilt -innerhalb gewisser Grenzen- „Supplet ecclesia“ – das heisst die Kirche ersetzt die für die Gültigkeit mancher Sakramente notwendige Iurisdiktion (z.B. beim Beichtsakrament).
Sehr instruktiv die Studie „wann werden Sakramente gültig gespendet“ (Aschaffenburg 1980) des emeritierten Bamberger Dogmatikers Johannes Stöhr, der unabhängig eines „traditionalistischen“ oder „sedisvakantistischen“ Kontextes diese Frage vor Allem im Bezug auf die Intention des Sakramentes (so auch der Untertitel der Studie „Zur Frage der erforderlichen Intention des Sakramentenspenders) diese Frage untersucht (wahrscheinlich vergriffen und nur noch antiquarisch oder in Bibliotheken erhältlich).
Redaktion benachrichtigen Ströme von Geld bahnten ihm den Weg
#28   sacerdos helveticus   19:17:44 | Mittwoch, 1. Juni 2011
@Gregorius Nazianzenus
Sie wissen aber, dass die Katholische Kirche anders lehrt. Bereits beim persönlichen Gericht, das in der Todesstunde stattfindet, entscheidet sich das endgültige Heil oder Unheil des Einzelnen definitiv.
Siehe die Dogmatische Bulle „Benedictus Deus“ von Papst Benedikt XII. (1336). „Nach der allgemeinen Anordnung Gottes steigen die Seelen derer, die in einer persönlichen schwere Sünde sterben, alsbald nach dem Tode in die Hölle hinab.“ während die ganz reinen seelen alsbald nach dem Tode bzw. nach ihrer Läuterung schon vor der Auferstehung des Leibes und dem allgemeinem Gericht, der unmittelbaren Anschauung der göttlichen Wesenheit teilhaftig werden.
Zwar gibt es den Reinigungsort (Fegefeuer), aber die dort weilenden Seelen sind sich ja ihrer Erlösung gewiss, wenngleich sie noch der Läuterung unterworfen sind.
Da wir jedoch über niemand wissen (höchstwahrscheinlich ist es bei Judas der Fall), dass er verdammt ist, macht natürlich auch bei jenen, von denen zu befürchten ist, dass sie nicht im Stande der Gnade vor ihren Richter getreten sind, das Gebet und Opfer für ihre Seelen Sinn.
Redaktion benachrichtigen Die Gregorianik ist das Vorbild + …
#9   sacerdos helveticus   10:22:44 | Mittwoch, 1. Juni 2011
@auctor
Der im Artikel behauptete Vorfall mit der Sekretärin liegt ja scheinbar erst wenige Wochen zurück und ist vielleicht erst neulich der Redaktion bekannt geworden. So kann es ja ohne weiteres noch als Nachricht durchgehen!
Redaktion benachrichtigen Die Gregorianik ist das Vorbild + …
#6   sacerdos helveticus   10:05:11 | Mittwoch, 1. Juni 2011
@auctor
@auctor
Wieso „gut“?
Wenn die Vorwürfe des Artikels stimmen und das genannte MdB in Puncto Abtreibung und PID nicht den Vorgaben des Magisteriums entsprechend abgestimmt haben sollte und darüber hinaus es mit der ehelichen Treue nicht so genau nimmt, weiss ich nicht, warum man ihn „gut“ nennen soll?
Sind der CDU im Übrigen die Arbeitnehmer vollständig weggelaufen, dass man einen Juristen zum Bundesvorsitzenden des Arbeitnehmerflügels „CDA“ wählen muss?
Redaktion benachrichtigen Die Alternative zur Eiligsprechung + …
#7   sacerdos helveticus   10:16:38 | Montag, 30. Mai 2011
@Konrad
Nun, es wird berichtet, dass Kardinal Wyszynski das 1968 erschienene Buch Ratzingers „Einführung in das Christentum“ für so aufrührerisch hielt, dass er es in seiner Diözese verboten hätte.
Redaktion benachrichtigen Malta: Ehescheidung angenommen
#66   sacerdos helveticus   22:06:42 | Sonntag, 29. Mai 2011
@Cappodocius
Wie der Wortlaut der sogenannten „Unzuchtsklausel“ aufzufassen ist, ist der Erklärungsvollmacht der Kirche unterstellt.
Dass Ehebruch ein Grund für eine Trennung ist („von Tisch und Bett“ wie es im kanonischen Recht heisst) ist natürlich anerkannt. Und nicht wenige Väter der Kirche verstanden die Unzuchtsklausel in dem Sinne, dass es im Falle der Unzucht erlaubt ist, den Ehepartner zu entlassen, aber nicht eine neue Ehe einzugehen, weder für den Schuldigen noch für den unschuldigen Teil.
Auch der angesehene zeitgenössische Exeget Gnilka neigt in seinem Matthäuskommentar dieser These zu!
Pius XI. erklärt in seiner Enzyklika Casti Connubii(1930)unter Aufnahme des Wortlautes des Tridentinums: „Wenn aber die Kirche nicht irrte noch irrt, eenn sie dies lehrte und lehrt, und es deshalb ganz sicher ist, dass die Ehe nicht einmal wegen Ehebruchs aufgelöst werden kann, so ist es offensichtlich, dasss die übrigen um so viel schwächeren Scheidungsgründe, die man anzuführen pflegt, noch viel weniger gelten und für vollkommen nichtig zu erachten sind“
Redaktion benachrichtigen Malta: Ehescheidung angenommen
#41   sacerdos helveticus   20:16:40 | Sonntag, 29. Mai 2011
@Cappadocius
Über die Auslegung der sogenannten „Unzuchtsklausel“ in der Bergpredigt haben sich schon viele Exegeten (angefangen bei den Vätern der Kirche) den Kopf zerbrochen, auf jeden Fall ist die von Ihnen vorgelegte Interpretation, dass es sich hier um eine Ausnahme handelt, nicht die einzig mögliche. Das Lehramt hat sich für eine andere Auslegung entschieden (Tridentinum), daran hat man sich als Katholik zu halten!
Redaktion benachrichtigen Malta: Ehescheidung angenommen
#33   sacerdos helveticus   19:09:56 | Sonntag, 29. Mai 2011
@Cappadocius
Bitte akzeptieren Sie, dass das Magisterium Katholischen Kirche (im einklang mit der Auslegung nicht weniger Väter des Westens und Ostens)die von Ihnen angeführte Stelle aus der Bergpredigt Jesu anders verstehen. Informieren Sie sich dazu in einer soliden Dogmatik.
Siehe den Canon des Tridentinums, der verbindlich erklärt: „Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie lehrte und lehrt, gemäss der Lehre des Evangeliums und des Apostels könne das Band der Ehe wegen Ehebruchs eines der beiden Gatten nicht aufgelöst werden, und keiner von beiden, nicht einmal der Unschuldige, der keinen Anlass zum Ehebruch gegeben hat, könne, solange der andere Gatte lebt, eine andere Ehe schliessen, und derjenige, der eine Ehebrecherin entlässt und eine andere heiratet, und diejenige, die einen Ehebrecher entlässt und einen anderen heiratet, begingen Ehebruch, der sei mit dem Anathem belegt.“ (DH 1807)
Wohl möglich ist natürlich (nicht nur bei Ehebruch sondern nach den Worten des Tridentinums aus vielerlei Gründen („ob multas causas“ DH 1808) eine zeitweise oder dauerhafte „Trennung von Tisch und Bett“. Auf keinen Fall jedoch eine Wiederheirat!
Redaktion benachrichtigen Neuer Nuntius in der Schweiz
#6   sacerdos helveticus   22:47:37 | Samstag, 28. Mai 2011
@Mighty Counsellor
Ja und gar zu lange soll sich kein Nuntius an der blühenden Kirche Schweiz erfreuen können, da schon andere warten. Deshalb scheint es in der letzten Zeit üblich geworden zu sein, die Nuntiatur in Bern jeweils an Diplomaten zu übertragen, die kurz vor der Pensionierung stehen.
Redaktion benachrichtigen Protestantische Ordination in katholischer Kathedrale verboten
#44   sacerdos helveticus   14:26:46 | Freitag, 27. Mai 2011
@M.C.
Sie schrieben zu Bischof Büchels aussagen zur Frauenordination:
Im Übrigen ist der Bischof auch legitimiert zu solchen Aussagen (wobei ich der Meinung bin, dass sie nicht unbedingt nötig wären – aber ich bin ja nicht der Bischof).
Erläutern sie mir doch bitte etwas Genauer, wieso ein Bischof (der ja vor seinem Amtsantritt Glaubensbekenntnis und Treueeid gegenüber dem Vertreter des Hl. Stuhles ablegen musste) dazu letitimiert sein soll, eine Entscheidung, die als „unfehlbare Erklärung des ordentlichen Lehramtesa“ gilt, in Frage zu stellen, ohne seinen Versprechen untreu zu werden?
Redaktion benachrichtigen Der geschaßte Direktor von Wigratzbad erklärt sich
#34   sacerdos helveticus   23:24:22 | Montag, 23. Mai 2011
@Mimi
Vom neuen Rektor H.H. Nikolaus Mayer sind liturgisch sicher keine Exzesse zu erwarten, eher eine Feier des Novus Ordo ganz im Geiste der Tradition („Hermeneutik der Kontinuität“)!
Redaktion benachrichtigen Die altliberalen Pädophilen konnten sich alles erlauben
#32   sacerdos helveticus   18:19:12 | Montag, 23. Mai 2011
@semperubique
Vielen Dank für den link zur Erklärung der Römischen Ordensleitung!
Fazit: Dem betrefenden Pater ist die Ausübung jeder pastoralen Tätigkeit verboten, der zuständige Provinzial, der das Verhalten des Paters gedeckt bzw. relativiert hat, wurde seines Amtes erhoben!
Redaktion benachrichtigen Schweizer Bischöfe stellen Kölner Kardinal als Homo hin
#226   sacerdos helveticus   14:23:21 | Freitag, 20. Mai 2011
@Verbindungsstelle
in meinen Äusserungen werden Sie kaum Hass gegen Homosexuelle finden! (Dass es in den Lesermeinungen hier solche gibt, ist evident und zu bedauern!)
Redaktion benachrichtigen Schweizer Bischöfe stellen Kölner Kardinal als Homo hin
#222   sacerdos helveticus   14:09:36 | Freitag, 20. Mai 2011
@Kobold
Wissen Sie selber nicht mehr, was Sie geschrieben haben?
Sie schrieben:
Das gilt ja selbst für den Papst, Unfehlbarkeit ex cathedra und nur in Glaubensfragen (Homosexualität ist eine Moral- und KEINE Glaubensfrage)
Darauf machte ich sie darauf aufmerksam, dass die unfehlbarkeit des Papstes sich gemäss Wortlaut des Dogmas auf Glaubens- UND SITTENFRAGEN bezieht!
Anstatt Ihren Fehler einzugestehen, schreiben Sie dann:
@sacerdos helveticus … es ging um die Unfehlbarkeit von Menschen, nicht um die der Kirche.
Jeder unbefangene Leser interpretiert Ihren Satz doch so, dass die Unfehlbarkeit des Papstes sich nur auf Fragen des Glaubens und nicht der Moral beziehe! Da helfen auch keine Winkelzüge! Geben Sie doch zu, dass Sie entweder das Unfehlbarkeitsdogma der Kirche nicht anerkennen oder dass Sie sich eindeutig falsch ausgedrückt haben!
Redaktion benachrichtigen Schweizer Bischöfe stellen Kölner Kardinal als Homo hin
#218   sacerdos helveticus   13:32:55 | Freitag, 20. Mai 2011
@Kobold
Die Kirche lehrt aber in verbindlicher Weise (in Auslegung des 6. Gebotes), dass die Ausübung der Sexualität exklusiv innerhalb der Ehe der göttlichen ordnung entspricht. Damit ist über die moralische Wertung der Homosexualität und vieler anderer Verirrungen eigentlich alles Nötige gesagt!
Wer um dieses Ziel weiss und den Geboten entsprechend leben will, der mag zwar vor Versuchungen nicht gefeit sein, aber er kennt den Weg (und als Katholik auch die Gnadenmittel, die ihm auf diesem Weg als Hilfe zur Verfügung stehen)!
Anders verhält es sich jedoch mit Personen, die (wie Berger) die Sünde nicht mehr als Sünde betrachten, und sich gewissermassen darin gefallen, gegen die Göttliche Ordnung zu handeln (Etwa im Sinne des bekannten Diktums von Wowereit).
Hier muss die Kirche klar Stellung beziehen und solche Personen aus dem kirchlichen Dienst entfernen, da sie die kirchliche Sendung verdunkeln und Menschen in die
Irre führen!
Redaktion benachrichtigen Schweizer Bischöfe stellen Kölner Kardinal als Homo hin
#203   sacerdos helveticus   12:04:57 | Freitag, 20. Mai 2011
@Kobold
Sie schrieben über die Unfehlbarkeit der Kirche und des Papstes:
Das gilt ja selbst für den Papst, Unfehlbarkeit ex cathedra und nur in Glaubensfragen (Homosexualität ist eine Moral- und KEINE Glaubensfrage)
Das stimmt in mindestens zweifacher Hinsicht nicht:
Es gibt auch viele Lehren der Kirche, die als unfehlbar zu gelten haben, aber weder von einem konzil noch von einem Papst jemals feierlich dogmatisiert wurden. Siehe auch die erklärung von papst johannes Paul II. über den Ausschluss der Frau vom Priestertum.
Hier handdelt es sich um eine unfehlbare Lehre des ordentlichen Lehramtes.
Die Unfehlbarkeit betrifft keineswegs nur Glaubensfragen, sondern selbstverständlich auch sittenfragen (Unfehlbarkeit „in rebus fidei et morum“).
So z.B. Ott „Gegenstand der unfehlbarkeit sind Glaubens- und Sitttenlehren, vor allem geoffenbarte, aber auch nichtgeoffenbarte, die mit der Offenbarungslehre in einem inneren Zusammenhang stehen“.
Redaktion benachrichtigen Das ist ein Kirchensteuer-Verein – nicht die Kirche
#39   sacerdos helveticus   13:39:09 | Donnerstag, 19. Mai 2011
Würmli
Der Name „Würmli“ (hier wahrscheinlich ein Pseudonym) existiert in der Schweiz durchaus, ja es gibt im Kanton Zürich sogar eine Laientheologin, die sich „Gemeindeleiterin“ nennt und Würmli heisst (wenngleich nicht Heidi :-] ). Nur ist davon auszugehen, dass diese Laientheologin genau die entgegengesetzten Meinungen vertritt wie die Artikelschreiberin.
Redaktion benachrichtigen Wurde diese Statue von Gegnern der Eiligsprechung entworfen?
#37   sacerdos helveticus   13:32:19 | Donnerstag, 19. Mai 2011
@Wickerl
Habe hier das Buch von Ebers gerade nicht zur Hand!
Spätestens seit 1930 durch ein Dekret Pius’ XI.kommt die Anrede „Exzellenz“ aber unterschiedslos allen Bischöfen zu.
Redaktion benachrichtigen Ein Nachruf auf eine Fakultät, eine Apostatin und ihre altliberale Ideologie
#71   sacerdos helveticus   12:02:03 | Dienstag, 17. Mai 2011
@juemuc
Sie schrieben unter viel Verwendung lateinischer Termini technici über den Papst und sein Hirtenamt: „…ist es ihm möglich Dogmen und lehramtliche Anweisungen zu promulgieren, die auch Dogmen und Anweisungen von Vorgängern zwar nicht tilgen, aber außer Kraft setzen können.“
Das ist in Betreff auf die Dogmen natürlich falsch oder
können Sie ein Beispiel für ein Dogma nennen, das von einem späteren Papst „ausser Kraft gesetzt worden ist“?
Redaktion benachrichtigen Schwere Vernachlässigung der Amtspflichten
#59   sacerdos helveticus   14:13:20 | Freitag, 29. April 2011
@Brandenburgis
Nahm bisher an, dass Lauth zumindest früher die Position von Thuc vertrat, nach der die Weihen Lefebvres ungültig oder zumindest in ihrer Gültigkeit zweifelhaft seien. Zumindest von einem Teil der Münchner Sedisvakantisten (es hat dort irgendwann scheinbar eine Spaltung gegeben zwischen Lauth und seinem Wissenschaftlichen Schüler Heller) wird die Forderung verteten, dass z.B. Lefebvre-Priester, die sich dem Sedisvakantismus anschliessen, „nachzuweihen“ seien.
Redaktion benachrichtigen Schwere Vernachlässigung der Amtspflichten
#57   sacerdos helveticus   12:52:45 | Freitag, 29. April 2011
@Brandenburgis Zu Prof. Lauth
Allerdings hat sich Lauth nach mir vorliegenden Informationen vor seinem Lebensende vom Sedisvakantismus abgewandt und nicht nur von einem Priester der Priestewrbruderschaft St. Pius X. die Sterbesakramente empfangen sondern dem Vernehmen nach auch sehr positiv über Papst Benedikt XVI. gesprochen.
Redaktion benachrichtigen Österliche Zeugen? Vielleicht mit den Bischöfen beginnen + …
#77   sacerdos helveticus   12:46:40 | Freitag, 29. April 2011
@Tomas
Sie müssen da etwas verwechselt haben!
Dass es bei den „Orthodoxen“ Frauen als „Priester“ oder gar „Bischöfe“ geweiht werden, habe ich bisher noch nicht gehört.
Redaktion benachrichtigen Die Protestanten wollen sich nicht distanzieren
#25   sacerdos helveticus   12:28:27 | Freitag, 29. April 2011
@Branddenburgis
Vielen Dank für die Klarstellung.
Weil man die römischen Titelkirchen der Kardinäle auch als „titulus“ bezeichnet, hatte ich an eine solche gedacht und nicht an die Passionsreliquie!
Redaktion benachrichtigen Die Protestanten wollen sich nicht distanzieren
#15   sacerdos helveticus   11:43:05 | Freitag, 29. April 2011
@Brandenburgus
Welchen „titulus“ d.h. wohl Römische Titelkirche meinen Sie?
Redaktion benachrichtigen Einer verlangte gleich sieben Hostien
#11   sacerdos helveticus   17:37:14 | Mittwoch, 27. April 2011
Bistum handelt!
Der Gerechtigkeit halber ist hinzuzufügen, dass das zuständige Bistum Sitten scheinbar -nachdem man durch H.H. Martone, den Zelebranten des Vorjahhres, auf die Missstände aufmerksam gemacht wurde-, die Forderung dieses priesters, die Motorradsegnung nur mit einem Wortgottesdienst zu verbinden und auf die Feier der Hl. Messe zu verzichten, unterstützt und der Generalvikar nach einem Pressebericht auch die anderen Priester der Diözese angewiesen hat, bei Anfrage durch den Motorradclub keine Messe zu übernehmen: Somit soll dann wohl verhindert werden, dass die Priester gegeneinander ausgespielt werden.
Also hat sich die Diözese eben nicht damit abgefunden und will-wie es scheint- den Missbrauch nicht länger dulden.
Redaktion benachrichtigen Das gibt es immer noch: Diözese verbietet Alte Messe
#9   sacerdos helveticus   14:55:55 | Sonntag, 24. April 2011
@kammerjäger
In Ihrer Verblendung scheinen Sie die Fähigkeit zu lesen eingebüsst zu haben: Der als Zelebrant vorgesehene Priester ist Mitglied der Priesterbruderschaft St. Petrus und betreut in Venedig mit Erlaubnis des zuständigen Diözesanbischofs die Gemeinde der Gläubigen, die sich der „Ausserordentlichen Form des Römischen Ritus“ verbunden fühlen und unterliegt bezüglich der Ausübung seiner priesterlichen Vollmachten nun keinerlei Beschränkungen.
Warum dieser und nicht der Jubilar der Zelebrant sein sollte, weiss ich jedoch auch nicht. Vielleicht -aber das ist nur eine Mutmassung- traute er sich die Zelebration nicht mehr zu sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil er vielleicht die Zelebration „Alten Messe“ nicht mehr beherrschte.
Redaktion benachrichtigen Der beschuldigte Priester wehrt sich
#32   sacerdos helveticus   19:06:48 | Mittwoch, 20. April 2011
Abwarten!
Warten wir ab, wie sich die Sache entwickelt und hoffen wir, dass die kirchlichen Behörden ohne falsche Rücksichten die Sache klären! Entweder handelt es sich hier um eine Schutzbehauptung Pfr. Gombitas oder er hat trotz Anwendung nicht akzeptzabler Mittel immerhin das Gute bewirkt, dass ein sodomitischer Priester und ein gleich veranlagter Student, der dabei war, sich in den Klerus einzuschleichen, aufgeflogen sind. Hoffen wir, dass hier die zuständigen Behörden die notwendigen Massnahmen ergreifen (ob wie im Fall des Tiroler Pfarrers seitens der Salzburger erzdiözese angekündigt ein „ernstes Gespräch“ mit dem Generalvikar ausreicht, scheint mir jedoch zweifelhaft!)
Redaktion benachrichtigen Macht nichts: Bischof agitiert gegen die Lehre des konzilsseligen Papstes
#54   sacerdos helveticus   01:48:59 | Dienstag, 19. April 2011
@Rudolfus
Dass es sich bei der Erklärung über den Ausschluss der frau vom Weihepriestertum um ein Dogma handeln soll, kann ich leider nicht sehen. Sie unterscheiden hier nicht zwischen ordentlichem und ausserordentlichem Lehramt. Bei jener Erklärung handelt es sich um eine irreformable Erklärung des Ordentlichen Lehramtes und nicht um eine Dogmatisierung. Habe bisher auch nie in der Fachliteratur die These, dass es sich hier um eine Dogmatisierung handle, vertreten gesehen.
Redaktion benachrichtigen Macht nichts: Bischof agitiert gegen die Lehre des konzilsseligen Papstes
#49   sacerdos helveticus   22:59:47 | Montag, 18. April 2011
@Gotthard
Zumindest hat die Glaubenskongregation zu jener Erklärung Johannes Pauls II. zur Frauenordination mit Approbation durch en Hl. Vater erklärt, dass es sich hier um eine irreformable Erklärung des Ordentlichen Lehramtes handelt, die „Unfehlbar“sei (das Wort wird ausdrücklich gebraucht)!
Bezüglich der Weihe von Frauen zum Sakramentalen Diakonat (etwas Anderes wäre die „Weihe“ zu Diakoninnen im Sinne jenes Amtes in der Alten Kirche, das prinzipiell reaktiviert werden könnte, aber nicht zum sakramentalen Ordo gehörte) sind namhafte Dogmatiker der Ansicht, dass eine solche Weihe wegen der Einhheit des Weihesakramentes a priori ungültig wäre!
Redaktion benachrichtigen Priester stalkte Priester
#99   sacerdos helveticus   20:06:03 | Montag, 18. April 2011
@Ehrenmann
Schon einmnal das letzte Buch der Hl. Schrift gelesen?
Redaktion benachrichtigen Priester stalkte Priester
#78   sacerdos helveticus   16:41:43 | Sonntag, 17. April 2011
Liebe „Kleine kirchenmaus“
Ihr Einwurf ist vällig berechtigt und sollte in Form einer Gewissenserforschung jeder sich immer wieder zueigenmachen.
Alleerdings darf der Verweis auf das Liebesgebot des Herrn dann auch wieder nicht dazu dienen, sich davon zu dispensieren, der Wahrheit zum Durchbruch verhelfen zu wollen. Wahrheit und liebe sind keine Widersprüche sondern müssen Hand in Hand gehen. So kann z.B. auch die Anwendung kirchlicher Strafmassnahmen in wichtigen Fällen ein Dienst der Liebe sein.
Redaktion benachrichtigen Wigratzbad: Wallfahrtsdirektor in die Wüste gejagt
#16   sacerdos helveticus   18:29:49 | Samstag, 16. April 2011
Guter Wechsel!
Nach mir vorliegenden Informationen ist H.H. Pfr Maier der Hl. Messe in der ausserordentlichen Form des Römischen Ritus wohlgesonnen und hat in seinen Pfarreien (Vorwiegend oder überhaupt) auch die Zelebration in gemeinsamer Gebetsrichtung mit dem Volk gepflegt, auch hat er in seinen Pfarreien mit grossem Aufwand wertvolle paramente und sakrale Gegenstände wiederherstellen lassen und wieder in Dienst genommen !
Redaktion benachrichtigen Papst äußert sich zum Bösen + …
#65   sacerdos helveticus   17:30:33 | Freitag, 15. April 2011
@Tomás
Andreas von Rinn ist nie als Heiliger (sanctus) verehrt worden, sondern nur als Seliger (beatus) . Als solcher steht ihm nur ein regional begrenzter Kult zu. Die für die Heiligsprechung (Kanonisation) nach überwiegend herrschender Lehre anzunehmende Unfehlbarkeit liegt bei der Seligsprechung bzw. der Gestattung des Kultes eines Seligen nicht vor.
Der von Ihnen erwähnte Kaplan Melzer mag zwar Sympathien für EB Lefebvre und seine Gründung haben, ist jedoch kein Mitglied der Priesterbruderschaft St. Pius X.
Redaktion benachrichtigen Wurde Bischof Walter Mixa wieder ausgeladen?
#23   sacerdos helveticus   15:55:44 | Freitag, 15. April 2011
@auctor
Da Sie nach eigenen Aussagen selbst kein Priester sind, kann es wohl nicht das Beichtsiegel sein, von dem Sie hier sprechen. Sollten Sie dagegen das „Päpstliche Siegel“ meinen, so hätten Sie -wie mir die Durchsicht Ihrer Postings zeigt- es meines Erachtens auch durch Ihre Andeutungen bereits gebrochen.
Redaktion benachrichtigen Irreführender ‘YouCat’ bleibt im Handel
#26   sacerdos helveticus   14:23:56 | Freitag, 15. April 2011
@Antipacelli
Es wäre sicher besser gewesen, man hätte sich auch bei der korrigierten italienischen Fassung näher am deutschen Original gehalten, wo ja von „Methode(n)“ gar nicht die Rede ist.
Bleibe aber dabei: Im Zusammenhang mit der folgenden Frage 421 ist meines Erachtens die Lehre der Kirche bezüglich der Methoden dargelegt.
Man könnte allenfalls bemängeln, dass auch dort nicht erwähnt ist, dass auch die Anwendung der erlaubten Methoden nicht generell sonddern nur bei Vorliegen gerechter Gründe statthaft ist.
Redaktion benachrichtigen Wurde Bischof Walter Mixa wieder ausgeladen?
#18   sacerdos helveticus   14:08:38 | Freitag, 15. April 2011
@Auctor
Wichtigtuer und Denunziant!
Durch Ihre Andeutungen in anderen Postings bezüglich Bischof Mixa sonnen Sie sich in Ihren vermeintlichen oder tatsächlichen Insiderkenntnissen und verleumden durch Ihre Andeutungen, für die Sie jedoch keine Belege vorbringen!
Redaktion benachrichtigen Irreführender ‘YouCat’ bleibt im Handel
#24   sacerdos helveticus   12:17:35 | Freitag, 15. April 2011
@Antipacelli
Welche Methoden der Empfägnisregelung erlaubt sind und welche nicht wird ja ganz klar und recht ausführlich in der folgenden Frage 421 erklärt. Die hier diskutierte Frage 420 ist gewissermassen die Einstiegsfrage zum Kapitel und hier zur Diskussion steht die inadäquate Übersetzung von „empfängnisregelung betreiben“ mit „auf empfängnisverhütende Methoden zurückgreifen“.
Ob das, was die Kirche gemäss den Grundsätzen in Casti Connubiiund Humanae Vitaezulässt, EINE Methode oder mehrere Methoden sind, ist eine andere Frage.
Redaktion benachrichtigen Churer Bischof ernennt einen regionalen Generalvikar
#5   sacerdos helveticus   01:42:51 | Freitag, 15. April 2011
@kristall
Wer soll ein Wolf sein?
Redaktion benachrichtigen Freiburger Dompfarrer zurückgetreten
#8   sacerdos helveticus   19:02:53 | Mittwoch, 13. April 2011
@theologos
Auch in den Kommentarten auf einer anderen Internet-seite wurde auf diesen Umstand d.h. die plötzliche Abberufung des Betreffenden von seiner Stelle in einem Konvikt hingewieesen. Wissen Sie etwas Genaueres?
Redaktion benachrichtigen Auslieferung gestoppt
#32   sacerdos helveticus   10:48:27 | Mittwoch, 13. April 2011
@Konsequent katholisch
Das problem liegt darin, dass „Empfängsregelung“ im Italienischen mit „Empfängnisverhütende Methoden“ übersetzt ist, was nicht korrekt ist. Meines Erachtens geht aber aus der folgenden Frage 421 ganz klar hervor, dass natürlich nicht alle Methoden erlaubt sind.
Redaktion benachrichtigen Altliberaler Homo-Bischof suspendiert
#9   sacerdos helveticus   10:44:53 | Mittwoch, 13. April 2011
@Domenico Tuttisanti
Gemäss Can 1336 und 1337 des CIC (Kirchengesetzbuch) gibt es durchaus die Strafe des Aufenthaltsverbotes oder Aufenthaltsgebotes, d.h. entweder darf der Betreffende den Ort nicht verlassen oder muss sich an einem bestimmten Ort aufhalten. Es handelt sich hierbei um eine Strafe, die gegenüber Klerikern und Ordensleuten verhängt werden kann.
Redaktion benachrichtigen Auslieferung gestoppt
#30   sacerdos helveticus   10:05:46 | Mittwoch, 13. April 2011
@Konsequent katholisch
Wie auf anderen Seiten berichtet wird, findet sich der Übersetzungsfehler in der Frage 420’, die gewissermassen die Einleitungsfrage zu dieser Thematik ist. Bei der folgenden Frage 421 wird sehr ausführlich behandelt, welche Methoden erlaubt sind und welche nicht und dies natürlich gemäss Lehre der Kirche
Redaktion benachrichtigen Fazit: Fräulein Gabriele Ingenthron haßt Bischof Mixa
#58   sacerdos helveticus   19:19:10 | Freitag, 8. April 2011
@ Abu
Lieber Abu!
Auch ich habe seinerzeit die Ereignisse um Bischof Mixa sehr aufmerksam verfolgt. Dass er Opfer von intrigen geworden ist, scheint mir völlig klar. Der Vorwurf eines „recht grosszügigen“ Umgangs mit zweckgebundenen Stiftungsgeldern der Schrobenhausener Waisenhausstiftung liess sich jedoch meines Erachtens nicht entkräften. Wenn auch eine Strafbarkeit nicht (oder wegen Verjährung icht mehr) gegeben ist und die Stiftungsaufsicht und andere Personen hier eine Mitverantwortung tragen, so handelt es sich meines Erachtens nicht um ein „Kavaliersdelikt“: Im Umgang mit Stiftungsgeldern und anderen anvertrauten Geldern ist von kirchlichen Amtsträgern zu Recht absolute Korrektheit zu fordern! Und auch Sie müssen zugeben, dass der eingesetzte Anwalt den Bischof „fast vollständig“ entlastete! Also: „Fast“ aber nicht ganz!
Redaktion benachrichtigen Der Churer Bischof hat gesprochen
#5   sacerdos helveticus   11:45:21 | Freitag, 8. April 2011
@Stern77
Ihr Verweis auf den Artikel im „Bündner Monatsblatt“ zeigt: Es handelt sich bei der „Hesenverfolgung“ um ein allgemeines Phänomen der frühen Neuzeit. Etliche der dort angegebenen Fälle z.B. im Tal Bergell (von Ihnen „Bergfell“ genbannt“ und aus dem Prättigau waren damals schon lange reformierten Glaubens! Es handelt sich um ein Phänomen, dass unabbhängig von der Konfession grassierte.
Redaktion benachrichtigen Fazit: Fräulein Gabriele Ingenthron haßt Bischof Mixa
#55   sacerdos helveticus   17:12:39 | Donnerstag, 7. April 2011
@Jörg Guttenberger
Vielen Dank für ihre Stellungnahme zu meiner Meinungsäusserung. Gebe zu, dass die Rede von einem gerechtfertigten Rücktritt angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe bezüglich unzweckmässiger Verwendung der Stiftungsgelder wohl übertrieben war. Es ist mir aber ein wichtiges Anliegen, dass ich die erhobenen Vorwürfe (so sie denn stimmen) auch wenn sie strafrechtlich nicht respektive nicht mehr relevant sind, für kein „Kavaliersdelikt“ halte. Eine „Umleitung“ von Stiftungsgeldern ist unstatthaftt, der Stiftungszweck ist immer striktest einzuhalten. In der Pfarrrei darf ich z.B. mit für Dritt-Welt-Projekte erhalktenen Geldern keinen Orgelfonds aufbauen, darf aber auch umgekehrt z.B. kein für die Kirchenrenovation gegebenes Geld für die Caritas der Pfarrei verwenden (Es gibt jedoch scheinbar auch Stiftungen, die aus den Überschüssen Dinge ausserhalb des eigentlichen Stiftungszweckes unterstützen dürfen, doch wird dies in den Stiftungsurkunden enthalten sein müssen oder es bedarf z.B. im Falle einer kirchlichen Stiftung der Genehmigung durch den die Aufsicht habenden Diözesenbischof).
Der Eindruck einer schludrigen Verwaltung von Stiftungsgeldern bleibt meines Erachtens und so wurde dem anssehen der Kirche durchaus Schadden zugefügt. hat
Redaktion benachrichtigen Fazit: Fräulein Gabriele Ingenthron haßt Bischof Mixa
#48   sacerdos helveticus   00:04:38 | Mittwoch, 6. April 2011
@Guttenberger
Sie schrieben.
Es ist völlig klar, daß Bischof Mixa keine Gelder veruntreut hat, er hat lediglich Stiftungsgelder für die Pfarre benutzt, was er natürlich nicht durfte, aber es war keine Zweckentfremdung zu privatem Nutzen.
Dieser gelinde gesagt „grosszügige Umgang“ mit Stiftungsgeldern für einen anderen als den vorgesehenen Zweck hat alleine nach meiner Meinung einen solchen Schaden an Glaubwürdigkeit versursacht, dass ein freiwilliger Rücktritt angemeesen gewesen wäre unabhängig von einer Strafbarkeit des Verhaltens (wobei hier ja auch die Verjährung eine Rolle spielt) und der Mitverantwortung von Stiftungsaufsicht und Wirtschaftsprüfern.
Man mag mich für rigoros halten: Im Umgang mit anvertrautem Geld ist absolute Korrektheit vonnöten, alles andere geht einfach nicht.
Sie schrieben weiterhin:
Daß die Zweckentfremdung nicht früher herausgekommen ist, ist dem Stiftungsrat und den Wirtschaftsprüfern alleine anzulasten. Interessant ist die Frage, wieso die Dinge gerade jetzt das Licht der Öffentlichkeit erblickten.
Das mag zwar interessant sein, ändert aber nichts an meiner oben dargelegten Meinung.
Redaktion benachrichtigen Nachfolgeregelung in Köln? + …
#52   sacerdos helveticus   21:31:55 | Dienstag, 5. April 2011
@Capadocius und zeitundewigkeit
Natürlich dürfen wir Gott mit „Du“ anreden. es ist aber dennoch interessant, dass in nicht wenigen Sprachen, beim offiziellen Gebet der Kirche vor Allem im Bereich der Liturgie die Höflichkeitsform für die Gottesanrede üblich ist bzw. bis vor nicht langer Zeit war .
Z.B. englisch: Our Father who art in heaven…
Französisch:Notre Pere, qui etes aux cieux. Que votre nom soit sanctifie…
Das portugiesische Messbuch aus den 80er Jahren hat in allen Gebeten den Plural der Höflichkeitsform.
Redaktion benachrichtigen Jetzt landen die Bischöfe im Knast
#18   sacerdos helveticus   15:15:06 | Dienstag, 5. April 2011
@Blackmore
Man beugt sich „über die Empfehlungen“ wenn man sie genauer anschaut und studiert. In der Schweiz z.b. ist die Redewendung „über die Büchergehen“ üblich, für „eine Sache genauer studieren“. Ob man sich nach dem „Beugen über die Empfehlungen“ den Empfehlungen auch beugt ,das heisst ihnen folgt ist damit noch gar nicht gesagt.
Redaktion benachrichtigen Fazit: Fräulein Gabriele Ingenthron haßt Bischof Mixa
#27   sacerdos helveticus   13:55:08 | Dienstag, 5. April 2011
@Vogel
Nur interessant, dass andere Weltsprachen scheinbar keine grösseren Probleme haben, zwischen der verheirateten und der unverheirateten Frau zu unterscheiden, (wenngleich sich auch dort eine Einebnung wohl zumehmend verbreitet) : Miss-Mrs./Signorina-Signorita/mademoiselle-madame ähnlich portugiesisch und spanisch.
Redaktion benachrichtigen Fazit: Fräulein Gabriele Ingenthron haßt Bischof Mixa
#12   sacerdos helveticus   11:09:31 | Dienstag, 5. April 2011
@Blackmore
Über die dem früheren Augsburger Bischof viorgeworfenen Vergehen wird es wohl nie letzte Klarheit geben (Auch ich hielt damals seinen Rücktritt für im Grunde angemessen).
Dass Sie Bischof Mixa „nicht als Bischof bezeichnen“ ist eine Impertinenz, letztlich aber dennoch irrelevant. Er ist emeritierter Bischof von Augsburg und unterliegt in der Ausübung seines priesterlichen und bischöflichen Dienstes keinen spezifischen Einschränkungen (ob die ihm nahegelegte „Busszeit“ abgelaufen ist oder nicht, kann allenfalls der Apostolische Stuhl entscheiden!) Auf jeden Fall ist davon auszugehen, dass seine Niederlassung im Territorium der Eichstätter Diözese mit Gutheissung des betreffenden Ortsordinarius geschehen ist und von Einschränkungen für seine Tätigkeit verlauteete bisher nichts, sodass für ihn wohl das Allgemeine Kirchenrecht gilt.
Redaktion benachrichtigen Beichtgeheimnis gebrochen?
#38   sacerdos helveticus   12:08:48 | Freitag, 1. April 2011
@Vogel
Das Beichtgeheimnis darf nie gebrochen werden: Auch nicht um eine Straftat z.b. einen Mord aufzuklären oder einen Terroranschlag zu verhindern.
Redaktion benachrichtigen In diesem Fall müssen der Zölibat, die Ehe und zwei Kinder abgeschafft werden
#60   sacerdos helveticus   00:12:04 | Freitag, 1. April 2011
Bischof greift durch: Pfarrer soll demissionieren
Heute verkündet das Bistum Basel nach dem Gespräch des Pfarrers mit dem Basler Bischof: Bischof fordert Pfarrer zur Demission auf, um einem Amtsenthebungsdverfahren zu entgehen. Die Diözesanleitung spricht von schwerwiegenden Vorwürfen: Nnebst dem Bruch des Zölibatsversprechens wird dem betreffenden Pfarrer Missbrauch seiner Stellung als Seelsorger und Vorgesetzter vorgeworfen.
Hier die Erklärung im Wortlaut:
Bischof Felix Gmür hat den Pfarrer von Kappel SO im persönlichen Gespräch zur Demission aufgefordert. Er erwartet, dass diese bis zum 14. April 2011 vorliegt. In einer Aussprache am 22. Februar 2011 war dies Pfarrer O. bereits von Vertretern des Bischofs nahe gelegt worden. Der Bischof hofft, dass die Demission eintrifft, damit er nicht ein Amtsenthebungsverfahren durchführen muss.
Schwerwiegende Gründe veranlassen den Bischof zu dieser Aufforderung. Pfarrer O. hatte ein sexuelles Verhältnis zu einer ihm unterstellten Pfarreimitarbeiterin unterhalten. Damit hat er seine Position als Vorgesetzter und Seelsorger ausgenutzt und die Zölibatsregel verletzt. Ausserdem hat er bei seiner Wahl und Ernennung zum Pfarrer von Kappel das intime Verhältnis zu seiner Mitarbeiterin verschwiegen.
Pfarrer O. nimmt auf eigenen Wunsch bis 14. April 2011 eine Auszeit.
Dem Bischof ist bewusst, dass die Gläubigen der Pfarrei Kappel eine schwierige Zeit erleben. Die Regelung der zukünftigen seelsorgerlichen Betreuung der Pfarrei wird von ihm und seinen Mitarbeitenden prioritär behandelt.
Redaktion benachrichtigen Beichtgeheimnis gebrochen?
#27   sacerdos helveticus   00:00:36 | Freitag, 1. April 2011
@Gotthard
Streng genommen haben Sie zwar recht: Ein Bischof kann prinzipiell niemanden in eine andere Diözese versetzen. Ein Wechsel in eine andere Diözese kann nur im Einvernehmen mit dem Betreffenden und natürlich dem Bischof der Diözese, die ihn aufnehmen soll, geschehen.
Beim „Militärbistum“ in Deutschland ist die Situation jedoch so, dass es sich um keine Diözese im eigentlichen Sinnn sondern um einen „Jurisdiktionsbereich“ handelt. Der Militärbischof in Deutschland verfügt auch nicht wie Bischöfe anderer Diözesen über einen „eigenen Klerus“ d.h. man wird nicht zum Priester in der „Militärdiözese“ geweiht und wird scheinbar auch nicht in die „Militärdiözese“ inkardiniert. Die Geistlichen, die beim Militär Dienst tun, tun dies in der Regel nur für einige Jahre und werden dazu von ihrem zuständigen Ortsbischof (oder gegebenenfalls Ordensoberen) für die Militärseelsorge freigestellt und kehren nach Ablauf der Dienstzeit in der Regel in ihre Heimatdiözese zurück.
Redaktion benachrichtigen In diesem Fall müssen der Zölibat, die Ehe und zwei Kinder abgeschafft werden
#52   sacerdos helveticus   19:36:38 | Donnerstag, 31. März 2011
Durchsichtiges Manöver
Natürlich weiss man, warum der Pfarrer an diee Öffentlichkeit gegangen ist: Es handelt sich um die berühmte „Flucht nach vorn“. Er wusste natürlich, dass die Frau den Kirchenvorstand informiert hatte und wohl auch, dass das Bischöfliche Ordinariat eingeschaltet wurde. Durch den Gang in die Offentlichkeit versucht er, die Herrschaft über die öffentliche Meinung zu behalten, indem er die Angelegenheit aus siner Sicht darstellt: er ist das arme einsame opfer, die Frau die böse Verführerin. Einen Tag später meldet sich in der gleichen Zeitung auch die Frau zu Worte und stellt die Sache aus ihrer Sicht dar.
Hier der Link: www.blick.ch/…charme-bolzen-169652
Klar ist: Als Aussenstehende können wir die Angelegenheit nicht letztendlicch beurteilen, müssen dies aber auch nicht.
Meines Erachtens sollte man dem betreffenden Pfarrer durrchaus eine zweite Chance geben aber nicht in der gleichen Pfarrei: Ein Stellenwechsel sollte vom Bischöflichen Ordinariat verfügt werden!
Redaktion benachrichtigen Will er von den aktuellen Verbrechen ablenken? + …
#61   sacerdos helveticus   19:26:19 | Dienstag, 29. März 2011
@ Ghislieri
Das -wie ich vermute- von Ihnen konstruierte Beispiel mit dem Organisten ist meines Erachtens nicht zutreffend. Der Organist übt ja einen kirchlichen Dienst aus (und zwar mehr als z.B. die Putzfrau in einem kirchlichen Kindergarten), ja einen liturgischen Dienst. Er hat also auch in seinem Privatleben sich nach kirchlichen Grundsätzen zu richten (steht auch -zumindest in D- normalerweise so in Arbeitsverträgen). Sollte -wie von Ihnen beschrieben- der Organist in eklatanter Weise dem zuwiderhandeln, wäre er -trotz bester musikalischer Qualifikationen- meines Erachtens nicht mehr tragbar. Die Verantwortung dafür liese sich auch nicht auf den Pfarrer und den Kirchenvorstand reduzieren sondern es sollte jeder, der sichere Kenntnis (also mehr als Grüchte und „Hörensagen“) besitzt, sich dafür (bei den zuständigen Stellen) einsetzen, dass entsprechende Schritte eingeleitet werden. Solche Schritte wären meines Erachtens auch dann notwendig, wenn vorausgesetzt werden müsste, dass der Nachfolger des Betreffenden z.B. geringere Fähigkeiten besitzt, da Glaubwürdigkeit hier wichtiger ist.
Redaktion benachrichtigen Bum! Kirchenhasser bekommt eins aufs Dach
#10   sacerdos helveticus   18:29:43 | Samstag, 12. März 2011
Bedingung oder nicht? @Gallowglas
Sie schrieben:
Fakt ist, es gab „Schmerzensgeld“ für die Familie unter der Bedingung, daß sie das ganze nicht an die Öffentlichkeit bringen …
Nun, das ist ja nun die Frage, ob das Schmerzensgeld (das scheinbar in erster Linie oder sogar ausschliessslich) in der Übernahme von Therapiekosten bestand) nur unter der Bedingung bezahlt wurde, dass auf einen Gang an die Öffentlichkeit verzichtet würde.
Immerhin wurde von beiden Parteien (Ordinariat und Eltern) 1999 gemäss Angaben des Bistums regensburg folgendes Protokoll unterzeichnet:
„Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit, dass negative psychische Folgen für die betroffenen Kinder … soweit wie möglich verhindert bzw. durch Therapien abgemildert werden sollen. Im wohlverstandenen Interesse der Kinder und auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern soll daher Stillschweigen gewahrt werden“
Aussenstehenden wird es wohl kaum möglich sein, die Unrichtigkeit dieser Aussage zu beweisen, dass das Stillschweigen auf ausfrücklichen Wunsch der Eltern geschehen sei bzw. von Seiten des Bistums Bedingung für die Zahlung gewesen sei.
Redaktion benachrichtigen Katholisch? Bitte draußen warten
#12   sacerdos helveticus   13:39:58 | Donnerstag, 10. März 2011
@pascal 123
Kann Ihnen nur zustimmen. Die von „elendester Sünder“ vorrgetragenen Argumente zeugen von keiner grossen Kenntnis der Tatsachen oder sollte es sich hier um einen Provokateur handeln, worauf z.B. seine Wortwahl „Weiber“ hindeuten könnte?
Gerade im Islam ist bekanntlich die Rolle der Frauen von einer Gleichberechtigung weit entfernt (Züchtigungsrecht des Ehemannes, Zeugenaussage einer Frau vor Gericht zählt weniger als die eines Mannes u.s.w.). Dass unter solchen Bedingungen Frauen einer christlichen Minderheit in einem islamischen Land doppelt diskriminiert sind, liegt auf der Hand! Dazu kommt, dass in pakistan durch den „Blasphemieparagraphen“ de facto der Willkür Tür und Tor geöffnet ist! Denken wir z.B. auch an auch aus anderen islamischen Ländern (z.B. Ägypten)immer wieder berichteten Vorkommnissen wie Entführungen christlicher Frauen! Umso unverständlicher die Entscheidung der deutschen Botschaft!
Redaktion benachrichtigen Entwarnung für die Ausführungsbestimmungen?
#27   sacerdos helveticus   01:18:05 | Mittwoch, 9. März 2011
@mighty counsellor
…und in drei Tälern des bistums Lugano (den tre valli) wäre korrekter . Während in der Erzdiözese Mailand der Ambrosianische Ritus flächendeckend (es gibt nur wenige Kirchen des Römischen Ritus) gefeiert wird, so im Tessin (Das Bistum Lugano ist ja eine recht junge Gründung) nur in drei Tälern (und glaube ich noch zwei drei Pfarreien), die seit jeher Mailand unterstanden .
Hier ein nicht ganz ernstgemeinter Vorschlag: Wenn Sie übrigens heute am Aschermitttwoch nicht fasten mögen, so fahren Sie z.B. in die Leventina oder das Bleniotal, dort brauchen Sie nicht zu fasten, weil im Abrosianischen Ritus die Fastenzeit erst mit dem Ersten Fastensonntag beginnt. Dafür können Sie dort dann längeren Advent feiern, da der Ambrosianische Kalender 6 Adventssonntage kennt.
Leider wird in der Diözese Lugano meines Wissens der Ambrosianische Ritua in seiner Alten Form (vor der Liturgiereform) nicht regelmässig gefeiert (Der Römische in Lugano), in der Diözese Mailand wird der Alte Ritus seit Jahren in einer Kirche in der Stadt gefeiert (zumindest am Sonntag) und seit dem Indult (obwohl Mailand betont, es gälte nicht für den Ambrosianischen Ritus) auch an 1-2 anderen Orten in der Erzdiözese.
Redaktion benachrichtigen Beförderung von Kardinal Kasper + …
#21   sacerdos helveticus   15:28:37 | Dienstag, 22. Februar 2011
@Vogel
Es muss innert nützlicher Frist wie alle bisherigen Übersetzungen auf der Welt nach vatikanischen Vorgaben erneuert, das heisst neu übersetzt worden, weil die bisherigen Fassungen nicht immer dem lateinischen Text, der als Original („Editio typica“) zu gelten hat, entsprachen. Auch wurden vor einigen Jahren die Vorgaben für Übersetzungen strenger gestaltet, dass heisst es wird grösserer Wert auf eine Wörtlichkeit und theologische Korrrektheit gelegt (Instruktion „liturgiam authenticam“ von 2001).
Redaktion benachrichtigen Mißbrauch oder Belästigung?
#1   sacerdos helveticus   11:54:44 | Dienstag, 22. Februar 2011
Durchaus schweres Vergehen!
Artikel:
Der Geistliche redet von einem „schweren Vergehen“, das er sehr bereue.
Doch diese Aussage widerspricht der Tatsache, daß der sogenannte Mißbrauch durch einen bloßen Strafbefehl geahndet wurde.
Da das Kirchenrecht unter Umständen strengere Massstäbe anlegt als das weltliche Recht und auch Tatbestände mit Strafen belegt, die vor weltlichen Gerichten keine Strafen nach sich ziehen, ist es durchaus möglich, dass der betreffende Priester sich eines „schweren Vergehens“ schuldig gemacht hat, oder er gibt einfach zu, dass das, was er getan hat, seinem persönlichen Empfinden nach ein „schweres Vergehen“ war.
Redaktion benachrichtigen Smalltalk vor den Kameras + …
#45   sacerdos helveticus   02:53:51 | Samstag, 19. Februar 2011
@Apostel-Paulus
Haben Sie irgendwelche Beweise für die Ihre Behauptung, das EB Lefebvre sich habe von Thuc „nachweihen“ lassen“? Dass Thuc dies von Lefebvre verlangt hat bzw. ihm angeboten hat, ist mir bekannt, dass Lefebvre auf dieses „Angebot“ eingegangen sein soll, davon habe ich noch nie etwas gehört! Sollten Sie Belege dafür haben, so legen Sie sie auf den Tisch!
Redaktion benachrichtigen Smalltalk vor den Kameras + …
#29   sacerdos helveticus   19:43:34 | Freitag, 18. Februar 2011
Justin Bieber @Rudolfus
Wenn der US-Teenstar Justin Bieber scheinbar christliche Werte im Bereich Lebenssschutz und Sexualmoral vertritt, so darf man dies sicher dankbar zur Kenntnis nehmen und auch bekanntmachen. Doch scheint mir hier auch Zurückhaltung und Vorsicht angebracht. In den USA sind Auffassungen, wie er sie vertritt, wesentlich gesellschaftsfähiger als hierzulande und es ist auch wenigstens prinzipiell damit zu rechnen, dass er sie ohne grössere Überzeugung vertritt. Und auch wenn er sie aufrichtig vertritt, so ist damit zu rechnen, dass er sie später eben doch nicht einhält und jene, die ihn sich zu sehr als Vorbild genommen haben, sind umso mehr enttäuscht. Ähnliches hat es z.B. vor mehr als 10 Jahren gegeben, als Britney Spears am Anfang ihrer Karriere stand. Damals redete sie vom „Warten bis zur Ehe“, heute aber kann sie sicher nicht als Vorbild in dieser Hinsicht dienen. Des Weiteren sei auf Mel Gibson verwiesen, der vor Allem zur Zeit als sein sicherlich respektabler Film „The Passion“ erschien, als Vorzeigekatholik (diesmal traditioneller Prägung und Freund der „Alten Messe“) gepusht wurde, nun sicher aber nach ausgiebigen sexuellen Eskapaden und Gewaltexzessen ist es sicher besser, hiervon zu schweigen. Man sollte also im Allgemeinen damit vorsichtig sein, Prominente, Stars und Sternchen zu sehr als Vorbilder hochzustilisieren -nicht zuletzt aus deshalb, um nachher nicht enttäuscht zu werden. Halten wir uns lieber an Christus und die Heiligen!
Redaktion benachrichtigen Smalltalk vor den Kameras + …
#19   sacerdos helveticus   13:44:05 | Freitag, 18. Februar 2011
@apostel-paulus
EB lefebvre hat meines Wissens nie die Sedisvakanz erklärt, wenngleich er vielleicht manchmal nicht sicher war, welche Haltung man konkret zu den regierenden Päpsten einnehmen sollte. Im Gegenteil hat EB Lefebvre von den Priestern der Priesterbruderschaft immer verlangt, den regierenden Papst im Kanon der Messe zu nennen und alle, die vom Sedisvakantismus überzeugt waren, aus der Bruderschaft ausgeschlossen.
Redaktion benachrichtigen Mainzer Schwesterngemeinschaft tritt der Piusbruderschaft bei
#18   sacerdos helveticus   01:59:29 | Freitag, 18. Februar 2011
Konzelebrierende Äbtissin?
Das war aber nicht die Äbtissen von Las Huelgas und Sie haben da was verwecheselt was Sie in der Literatur gelesen haben aber konzelebriert haben kann die ja nicht denn die gab es nicht zu ihrer Zeit!
Redaktion benachrichtigen Überraschung: Die Sex-Medien haben etwas gegen den Zölibat
#34   sacerdos helveticus   03:51:11 | Dienstag, 8. Februar 2011
@vineta
können Sie die Quelle für die ergebnisse jener japanischen Umfrage angeben? Würde mich interessieren
Redaktion benachrichtigen Papst ist umständehalber kein Organspender mehr + …
#36   sacerdos helveticus   11:13:28 | Mittwoch, 2. Februar 2011
@diaconus
ich schrieb:
1.)Gibt es ernstzunehmende Erklärungen selbst aus dem Vatikan, dass es sich nicht um ein Schisma in sensu stricto handelt.
Sie antworten:
Entschuldigung, die Frage verstehe ich nicht.
Nun, es handelt sich ja nicht um eine Frage sondern um eine Feststellung. Was ist daran nicht verständlich? Diese Aussage bezieht sich auf Ihre Behauptung, die Piusbruderschaft, befände sich „auf dem Weg des Schismas“. Daraufhin schrieb ich einfach, dass auch nach ernstzunehmenden Erklärungen von hochrangigen Repräsentanten des Vatikans (u.a. Card. Hoyos) es sich nicht um ein Schisma im eigentlichen Sinne handele.
Selbst wenn jedoch ein Schisma vorliegen würde, so wäre ja die Frage, welcher der beiden schismatischen Gruppen man lieber eine Kirche schenkt. Wenn man sich in einem solchen (hier hypothetischen Fall, da meines Wissens die Piusbrudderschat ja gar nicht um eine Kirche angefragt hat) für die eine und damit gegen die andere Gruppe entscheidet, so können keine dogmatischen Gründe sondern nur pragmatische (kirchenpolitische Aspekte, Sympathiegründe etc.) angeführt werden.
Nur das wollte ich herausstellen!
Redaktion benachrichtigen Papst ist umständehalber kein Organspender mehr + …
#14   sacerdos helveticus   10:25:56 | Mittwoch, 2. Februar 2011
Wo sind die Schismatiker? @Diakonus
Sie schrieben:
Warum bekommt die Piusbruderschaft keine Kirche:Einfache Frage, einfache Antwort:
Weil sie derzeit nicht den Weg des Schismas verlässt.1.)Gibt es ernstzunehmende Erklärungen selbst aus dem Vatikan, dass es sich nicht um ein Schisma in sensu stricto handelt.
2.) Seit wann stehen die serbisch-orthodoxen Christen, denen ja eine Kirche geschenkt wird, in voller Communio mit Rom bzw. seit wann unterwerfen sie sich dem Papst Stuhl? Vielmehr verweigern sie sich der Unterordnung unter den Hl. Stuhl und erfüllen genau damit die Definition des Schismas.
Redaktion benachrichtigen Damit nicht zu viele kommen + …
#13   sacerdos helveticus   11:14:37 | Dienstag, 1. Februar 2011
@Diakonus
„ nicht Frage der Prominenz… sowas gibt’s auch bei Normalsterblichen“
Natürlich haben Sie recht: Dass solche Rituale in der Tat nicht nur bei Prominenten stattfinden, stimmt natürlich und dass es sich nicht um eine sakramentale Ehe handelt, stimmt ebenfalls.
ABER: Solche Rituale haben keinerlei Berechtigung, da ein ehebrecherisches Verhältnis nie gesegnet werden darf, und es wäre zu wünschen, dass die Bischöfe ihre Verantwortung wahrnehmen, und ihren Priestern einschärfen, dass solche Segnungen nicht statthaft sind und im Fall der Widerhandlung sogar kirchenrechtliche Massnahmen gegen widersetzliche Priester verhängt würden.
Redaktion benachrichtigen Deutscher Pastoraltheologe: Der Zölibat ist das Heilmittel
#57   sacerdos helveticus   01:33:25 | Montag, 31. Januar 2011
@Guttenberger
Allerdings ist die Lateinische Kirche von der gemeinsamen Praxis mit der Orthodoxie im Gefolge der Wiedereinführung des Ständigen Diakonates nach dem Zweiten Vatikanum abgegangen. Prinzipiell darf ein ständiger Diakon nach dem Tod seiner Ehefrau nicht erneut heiraten, da für ihn das Ehehindernis der Weihe gilt. („impedimentum ordinis“) gilt. Für eine Dispens zu einer zweiten Ehe ist der Apostolische Stuhl anzugehen. Dieser entscheidet auf Antrag des zuständigen Diözesanbischofs durch die Sakramentenkongregation. Die dafür geltenden Kriterien wurden in einem Schreiben von 1997 beschrieben und von 2006 an vershärft. Details kann ich gerne auf Wunsch via PN mitteilen.
Redaktion benachrichtigen Ist die Schere das Problem?
#36   sacerdos helveticus   15:43:16 | Donnerstag, 20. Januar 2011
@Schreiber
Habe leider im vorigen Posting einen falschen Namen Angegeben(Schneider statt Schreiber)
Sie schrieben:
wessen rechte wollen sie beschneiden???? die der ggf. austragungsunwilligen oder die des fötus
man hat hier ein kompromiss finden MÜSSEN
Natürlich die Rechte der „gegebenenfalls austragungswilligen“ , da hier ja nicht zwei gleichwertige Rechte zur Diskussion stehen, sondern es steht -abgesehen vom äusserst seltenen fall, in dem das leben der Schwangeren bedroht ist- das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes gegen z.B. eine -zumindest subjektiv so empfundene- Beeinträchtigung der Entfaltungsmöglichkeiten der Schwangeren. Da das Recht auf Leben von fundamentaler Bedeutung ist und notwendige Voraussetzung für alle weiteren Rechte muss dieses klarerweise höhergewichtet werden.
Selbstverständlich sind der Schwangeren seitens der Gesellschaft notwendige Hilfen zu gewähren und falls sie sich dies wünscht z.b. auch die Möglichkeiten einer Freigabe des Kindes zur Freigabe zu Adoption zu erleichtern.
Redaktion benachrichtigen Ist die Schere das Problem?
#32   sacerdos helveticus   15:31:16 | Donnerstag, 20. Januar 2011
@Schneider
Sie schrieben:
wessen rechte wollen sie beschneiden???? die der ggf. austragungsunwilligen oder die des fötus
man hat hier ein kompromiss finden MÜSSEN
Natürlich die Rechte der „gegebenenfalls austragungswilligen“ , da hier ja nicht zwei gleichwertige Rechte zur Diskussion stehen, sondern es steht -abgesehen vom äusserst seltenen fall, in dem das leben der Schwangeren bedroht ist- das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes gegen z.B. eine -zumindest subjektiv so empfundene- Beeinträchtigung der Entfaltungsmöglichkeiten der Schwangeren. Da das Recht auf Leben von fundamentaler Bedeutung ist und notwendige Voraussetzung für alle weiteren Rechte muss dieses klarerweise höhergewichtet werden.
Selbstverständlich sind der Schwangeren seitens der Gesellschaft notwendige Hilfen zu gewähren und falls sie sich dies wünscht z.b. auch die Möglichkeiten einer Freigabe des Kindes zur Freigabe zu Adoption zu erleichtern.
Redaktion benachrichtigen Ein Gentleman und ein Dummkopf sind nicht dasselbe
#85   sacerdos helveticus   15:31:36 | Dienstag, 18. Januar 2011
@Kirschbaum
Es geht nicht um „brimborium“ sondern um Missachtung der liturgischen Vorschriften. Wenn diese durch einen Neopresbyter, der ja noch kurz vorher bei seiner Priesterweihe vor dem Bischof versprochen hat, die Sakramente „gemäss der kirchlichen Überlieferung in gläubiger Ehrfurcht zu feiern“ (Ritus der Priesterweihe)bereits bei seiner Primizmesse gröblich bricht und es z.B. zu demonstrativ praktizierter Interkommunion und Verfälschung des Credo-Textes kommmt, so muss man sich nicht wundern, wenn das Priesteramt unter keinem guten Stern steht und auch bereits nach wenigen Jahren abgelegt wird.
Redaktion benachrichtigen Ein Gentleman und ein Dummkopf sind nicht dasselbe
#74   sacerdos helveticus   14:50:10 | Dienstag, 18. Januar 2011
@Kirschbaum
uUh! Der mehr als dürftige Artikel eines Abfall-Priesters als „lesenswerter Artikel“! Dabei war dem Hörensagen nach schon seine Primiz von (liturgischen) Skandalen geprägt!
Redaktion benachrichtigen Ein Gentleman und ein Dummkopf sind nicht dasselbe
#66   sacerdos helveticus   14:30:25 | Dienstag, 18. Januar 2011
Profitiert von der Kirche
Die Herausgebertätigkeit bei „Theologisches“ mag ehrenamtlich sein. Indirekt verdient Berger natürlich dennoch durch die Katholische Kirche. Er wird als Religionslehrer an einem staatlichen Gymnasium zwar vom Staat bezahlt, jedoch kann er dieses Amt nur ausüben, sofern er die missio canonicades zuständigen Ortsordinarius Kirche besitzt, die er sich jedoch wohl erschlichen hat, da ihm sicher bewusst war, dass er die daran gebundenen Anforderungen an den Lebenswandel nicht erfüllen kann oder will.
Sollte ihm die missio entzogen werden (ein Tag, den viele ersehnen) , könnte er -falls er verbeamtet ist- weiterhin im Schuldienst tätig sein, müsste sich aber auf die anderen Fächer, für die er eine Ausbildung hat, beschränken.
Redaktion benachrichtigen Ein Gentleman und ein Dummkopf sind nicht dasselbe
#59   sacerdos helveticus   14:11:05 | Dienstag, 18. Januar 2011
@Kirschbaum
ich dachte immer die Kirche sei nicht sexualfeindlich? Und dann muss ich jetzt das hören? Wenn ich das mal früher gewusst hätte …
Sie belieben zu provozieren oder zu spassen scheint mir (denn die verbindliche Lehre der Kirche dürfte Ihnen -falls Sie Berger sein sollten- doch seit Jahrezehnten bekannt sein, falls nicht wäre ignorantia affectata anzunehmen). Muss aber gestehen: manchmal macht es fast Spass, sich während der mittäglichen Rekreation eine Weile mit solchen Pausenclowns, die eigentlich eher in eine Freakshow gehörten, zu befassen.
Redaktion benachrichtigen Ein Gentleman und ein Dummkopf sind nicht dasselbe
#45   sacerdos helveticus   13:56:54 | Dienstag, 18. Januar 2011
@Kirschbaum
das ist doch kein satansches versprechen, wenn man sich jahrelang treu bleiben will. außerdem war es vor einem berühmten gandenbild und mit segen eines katholischen priesters! als priester haben sie das auch einem mann gegeben (Christus) oder habe ich da was falsch verstanden – ob sie dass dann immer gehalten haben (patmos- psilli amos) ist dabei eher irrelevant
Ein solches Versprechen ist auf jeden Fall dann ein sündhaftes (und darf dann auch „satanisch“ genannnt werden weil damit Satans Herrschaft über die Seelen gefördert wird), wenn es den Gebrauch der Sexualität einschliesst, weil diese nach kirchlicher Lehre x-wie ihnen bekannt sein dürfte- ihren einzigen legitimen Ort in der Ehe hat. Eine ähnliche wenngleich nicht identische moralische Bewertung verdient natürlich auch z.B. ein „Treueversprechen“, dass sich auf eine ehebrecherische heterosexuelle Beziehung richtet.
In Bezug auf ein solches Versprechen eine Analogie zum Zölibatsversprechen der katholischen Kleriker zu ziehen ist ja doch gelinde gesagt befremdlich.
Der Kleriker, der angeblich ein solches Treueversprechen gesegnet haben soll, verdient, wenn es denn so gewesen sein sollte, eigentlich eine Disziplinarstrafe. Dass mit dem Würzburger „Käppele“ ein Heiligtum der unbefleckten und sündenlosen Gottesmutter für ein so schändliches Tun gewählt wurde, macht die Sache nur noch schlimmer.
Redaktion benachrichtigen Ein Gentleman und ein Dummkopf sind nicht dasselbe
#13   sacerdos helveticus   13:11:23 | Dienstag, 18. Januar 2011
@Kirschbaum
@Kirschbaum
Noch zu erwähnen bleibt der zynische Gipfel der Stellungnahme: dass die FG zum Gebet aufruft, dass Berger seinen Lebensgefährten (mit dem er 21 Jahre sozusagen verehelicht ist) verlässt und so sein Treueversprechen bricht … Sind diese Männer Satanisten geworden?
Das meinen Sie wohl nicht im Ernst und auf jeden fall kann ich hier nicht die geringste Spur von Zynismus entdecken, wohl aber aufrichtige Sorge um das Seeelenheil!
Ob die Mitglieder der Fördergemeinschaft zu naiv waren und von den unmoralischen Verhältnissen Bergers hätten wissen sollen oder müssen, sei einmal dahingestellt.
Evident ist aber doch: Satanisch (Satan als „Urheber der Sünde“) beeinflusst ist wohl eher doch derjenige, der jahrzehntelang ein Doppelleben voller Heuchelei führt und nicht derjenige, der den Fehlenden auffordert, sein sündhaftes Verhalten oder hier besser Verhältnis zu beenden bzw. Andere zum Gebet auffordert, dass dieser entsprechend agiert.
Ein die Sünde gutheissendes sogenanntes „Treueversprechen“ ist auf jeden Fall nicht bindend und im Grunde genommen eine Verhöhnung Gottes.
Redaktion benachrichtigen Vor allem „Predigerinnen“ treten in Aktion
#17   sacerdos helveticus   15:27:11 | Dienstag, 11. Januar 2011
Vom Kirchenrecht klar verboten -auch an Werktagen und auch im Bistum Aachen!
Hier der Link zur HP der pfarrei mit dem Überblick über die „Prediger“. Hieraus geht ganz klar vor, dass die Predigten im Rahmen der Messfeier stattfinden sollen. Das einzige Zugeständnis an das geltende Kirchenrecht mit seinem Verbot der Laienpedigt innerhalb der Messfeier ist scheinbar, dass die Predigt an den beiden Sonntagen einem Priester zukommt.
Wären die Predigten im Rahmen eines Wortgotttesdienstes oder einer Vesper vorgesehen, so wäre dies wohl akzeptabel, aber innerhalb der Messfeier ist gemäss Kirchenrecht und liturgischer Gesetze nur eine Einführung (die aber kurz zu sein hat) oder allenfalls ein Glaubenszeugnis eines Laien im Rahmen einer von einem Geistlichen gehaltenen Predigt erlaubt. Für Werktage hier ein Ausnahmerecht zu postulieren, weil an Werktagen die Homilie durch den geweihten Amtsträger zwar empfohlen aber nicht verpflichtend sei, ist nicht statthaft.
Redaktion benachrichtigen Dieses Sprichwort ist für jeden weinerlichen und effeminierten Homo ein Greuel
#23   sacerdos helveticus   15:26:22 | Montag, 10. Januar 2011
@kamazz
Ich wünsche David Berger, dass er mit seinem Buch
„Der heilige Schein“ viele Menschen erreicht und
zu wirksamem Handeln bewegen kann…
Gerade gestern Abend habe ich wieder ein Exemplar
vom „Heiligen Schein“ verschenkt…
Ja hat denn der, dem Sies geschenkt haben, kein Klopapier gehabt? Egal, das Buch erreicht so auf jeden Fall seinen Verwendungzweck, denn es ist „für den Allerwertesten“, ein Organ übrigens das für den Autoren des Buches scheinbar mehrere Funktionen hat!
Redaktion benachrichtigen „Niederträchtige Geste des Todes“ + …
#10   sacerdos helveticus   12:49:50 | Montag, 3. Januar 2011
@Signum salutis
Sie schrieben:
Dass anglikanische Bischöfe zunächst zum Diakon geweiht werden müssen um – konvertiert zum kath. Glauben – die Hl. Kommunion zu empfangen ist mir neu. Wo steht das? Widerlich ist die abschätzige Rede von den Ehefrauen der Betroffenen: wer sagt denn, dass die Gattinnen „Hausfrauen“ sind, und nicht Ärztin, Professorin, Managerin? Die Verachtung, die zwischen den Zeilen zu lesen ist, mich an!
Die redaktion -mit der ich nichts zu tun habe und die mir auch nicht bekannt ist- meint mit dem Verweis auf die Diakonenweihe natürlich nicht, dass für den Kommunionempfan die Diakonenweihe erforderlich wäre, wohl aber, dass man einfach nichts davon vernommen hat, dass vor der schon so bald stattfindenden PRIESTERWEIHE die Diakonenweihe stattfinden würde. Ich persönlich nehme jedoch an, dass auch die Diakonenweihe vorher erteilt wird aber wahrscheinlich in einem sehr privaten Rahmen.
Redaktion benachrichtigen Die Abtreibungsgewalt findet er inzwischen auch toll
#12   sacerdos helveticus   12:14:11 | Mittwoch, 29. Dezember 2010
Blackmore, das „trojanische Pferd“
Blackmore, der sich selbst als „Mann der Kirche“ bzw. Amtsträger bezeichnet hat, hält Bergers Pamphlet für hilfreich und lesenswert!
Darüber hinaus behauptet er wahrheitswidrig, es sei kirchliche Lehre, dass Sexualität nur der Zeugung von Kindern dienen dürfe. Nun mag es in der Theologiegeschichte den einen oder anderen Theologen gegeben haben, der diese Meinung vertreten hat, offizielle Lehre der Kirche ist diese Auffassung aber selbstverständlich nicht! Das sollte auch „Blaackmore“ der ja als „Mann der Kirche“ ein Theologiestudium absolviert haben wird, wissen!
Mit solchen „Amtsträgern“ wie Blackmore (und „trojanische Pferde“ wie ihn gibt es zuhauf in der Kirche) ist aus menschlicher Perspektive sicherlich das Schicksal der Kirche besiegelt, nur aus der Verheisssung ihres Herrn und Gründers (Kirchengründung durch Christus pflegen Leute seines Schlages auch gerne zu leugnen) ist Hoffnung zu schöpfen:„Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwinden“!
Dennoch ist es an der Zeit, solche „Trojanischen Pferde“ zu demaskieren und ihrer Ämter zu entheben! Videant episcopi! Videat Papa! Der Hirtenstab dient auch dazu, „Wölfe im Schafspelz“ oder solche, die sich als Hirten eingeschlichen haben, abzuwehren!
Redaktion benachrichtigen Das Lieblingslied des Papstes + …
#14   sacerdos helveticus   12:32:39 | Samstag, 25. Dezember 2010
@Hieronymus333
Sie schreiben:
Wann hat den Walter Kard. Brandymüller das letzte Mal gepredigt? Die meiste Zeit hat er doch im Bett verbracht und sich einen Dreck um die Kirche geschert. Wenn sich nun ein mittelmäßiger Kirchengeschichtler über Liturgie und Pastoral ausläßt, kann das ja nur witzig werden. Ansonsten sollte gerade er sich mit mit dem moralischen Zeigefinger zurückhalten.
Abgesehen davon, dass ich mir allgemein mehr Respekt gegenüber einem Kardinal wünschen würde, meine ich zu wissen, dass Prof. Brandmüller zumindest während seiner Zeit als Professor für Kirchengeschichte in Augsburg auch eine Pfaarrrei betreute, wo er sicherlich auch den Predigtdienst versehen haben wird. Mag sein, dass er nach seiner Übersiedlung nach Rom und seiner Ernennung zum Domherr an St. Peter weniger als vorher predigt, aber dies rechtfertigt sicher keine so beleidigenden Urteile.
Bekanntlich ist Prof. Brandmüller auch in seinem Fach als kompetent anzusehen und gilt vor Allem im Bereich der Konziliengeschichte als Autorität.
Redaktion benachrichtigen Die Piusbruderschaft kauft sich in Köln eine Kirche
#6   sacerdos helveticus   13:53:16 | Dienstag, 21. Dezember 2010
Kölner Kapelle
Leider ist die neue Kirche scheinbar ein ganzes Stück vom Zentrum entfernt, während die bisherige Kapelle sich in unmittelbarer Nähe zur bekannten Basilika St. Ursula und gut 5 Minuten vom Hbf entfernt, befand. Sicher sind aber die Entfaltungsmöglichkeiten am neuen Ort besser.
Redaktion benachrichtigen Die Altliberalen versuchen, eine Erneuerung zu verhindern
#26   sacerdos helveticus   01:52:35 | Samstag, 18. Dezember 2010
@Rudolfus
„movimento“ ist eben kein kanonisch festliegender Begriff, sondern ein Sammelsurium oder Gemischtwarenladen. Dazu gehören sehr unstrukturierte Gemeinschaften, aber auch Gemeinschaften die kanonisch in Form von Säkularinstituten oder Gemeinschaften Päpstlichen oder Bischöflichen Rechts bestehen können, manche sind auch noch auf der Suche nach einer kanonisch passenden Form, wie es ja auch das Opus Dei lange war (war jahrelang als Säkularinstitut anerkannt) bis man dann im Gefolge der Revision des CIC die Form der Personalprälatur geschaffen hat, einige sagen auf das Opus Dei massgeschneidert , zumindest haben ja auch bedeutende Kanonisten des Opus Dei an der Revision des CIC teilgenommen (u.a. Don Alvaro, der Nachfolger des Gründers werden sollte). Wie genau der Neokatechumenale Weg mit seinen Besonderheiten in die Strukturen des CIC einzuordnen ist, müsste man nachprüfen, sicher wurde hier auch Sonderrecht geschaffen. Eigenartig sind z.B. die Priesterseminare des Weges, die als Diözesane Seminare geführt werden aber doch ein ziemliches Eigenleben haben, so gibt es z.B. in Berlin oder Lugano neben dem „eigentlichen“ Priesterseminar der Diözese das „Diözesanseminar Redemptoris Mater“ der „Neos“, jene die dort studieren kommen in der Regel nicht aus der betreffenden Diözese, werden aber später in die Diözese inkardiniert, der Bischof muss aber bereit sein sie nach einigen Jahren Dienst in der Diözese für die Mission im Sinne der Gemeinschaft ziehen zu lassen.
Redaktion benachrichtigen Fall David Berger: Jetzt fliegen seine Lügen auf
#159   sacerdos helveticus   20:42:59 | Freitag, 17. Dezember 2010
@Keine Chance den Perversen
Sie schreiben:
Gibt es eigentlich irgendeine Sendung, in der sich TV-Schlampe Berger noch nicht prostituiert hat?
Der gleiche Gedanke ist mir auch schon gekommen. Unser Trost kann sein: Nach einer gewissen Zeit interessiert sich wahrscheinlich keiner mehr für ihn genauso wie für eine Schlampe die sich mit allen eingelassen hat …
Redaktion benachrichtigen Die Altliberalen versuchen, eine Erneuerung zu verhindern
#18   sacerdos helveticus   20:24:19 | Freitag, 17. Dezember 2010
@read
In der Tat beziehen sich meine Erfahrungen mit dem Neokatechumenat auf die Zeit vor der definitiven Anerkennung der Statuten, die ja erst im Jahre 2008 stattfand. Immerhin ist festzuhalten: Auch die Anerkennung der Statuten und die päpstliche Belobigung des Weges verpflichtet keinen Bischof, in seiner Diözese diesen Weg zuzulassen. Was die liturgische Praxis angeht, so habe ich ja selbst darauf veerwiesen, dass meines Wissens bereits vor der Statutenanerkennung Rom hier hat korrigierend eingreifen müssen. Wieweit diese Anweisungen eingehalten werden in der konkreten Praxis, entzieht sich meiner Kenntnis. Habe aber selbst vor Jahren einige Male in Gemeinschaften des Neokatechumenates zelebriert. Im Allgemeinen scheint mir die bezüglich der Liturgie dort anzutreffende Haltung durchaus zutreffend mit einem „Archäologismus“ beschrieben werden zu können: Rückgriff auf die wirkliche oder konstruierte Praxis der Urkirche, eine Tendenz die vom Lehramt der Kirche (Pius XII.) zurückgewiesen wurde. Dass diese Haltung auch ausserhalb des Neokatechumenates anzutreffen ist, ja sich teilweise auch der Liturgiereform bemächtigt hat, ist jedoch nicht von der Hand zu weisen.
Zum Neokatechumenat als „Bewegung“: „Bewegung“ (ital. movimenti“; meist im Plural gebraucht) ist in der Tat eine unspezifische Sammelbezeichnung. Man hat aber noch nie gehört, dass Neokatechumenat oder Opus Dei (auch keine „Bewegung“) fehlen, wenn Kundgebungen der „Bewegungen“ stattfinden z.b. auf dem Petersplatz.
Redaktion benachrichtigen Die Altliberalen versuchen, eine Erneuerung zu verhindern
#14   sacerdos helveticus   12:20:32 | Freitag, 17. Dezember 2010
Nicht ungefährlich
Stehe dem Neokatechumenalem Weg recht kritisch gegenüber, da er meines Erachtens Spaltungen in die Pfarreien bringt. Impulse zur Neuevangelisierung und zur Gewinnung der Fernstehenden sind natürlich prinzipiell zu begrüssen.Natürlich ist es auch jedem Gläubigen freigestellt, wo er die Hl. Messe besucht, sei es in seiner Pfarrei oder an einem anderen Ort, z.B. einer anderen pfarrei, einer Klosterkirche oder einem Wallfahrtsort und dass sich z.B. in Klosterkirchen auch so etwas wie Personalgemeinden entwickeln, ist auch nicht abzulehen. Das Problem beim Neokatechumenat ist aber, dass es sich als innerhalb der Pfarrei bestehende Gruppe versteht und zugleich z.B. an Sonntagen (respektive am Samstagabend, dem von den Neokatechumenalen bevorzugten Termin) zusätzliche Messfeiern für die Gruppen angestrebt werden. Wenn in einer Pfarrei mehrere Gruppen bestehen (da eine Gruppe normalerweise mit Katechesen in der Pfarrei ihren Anfang nimmt und dann beginnt, ihren „Weg“ zu gehen“; finden z.B. im nächsten Jahr wieder neue Katechesen in der Pfarrei statt, so sollte sich idealerweise eine neue Gruppe bilden) so können in der Pfarrei z.B. mehrere parallele Messen für die einzelnen Gruppen stattfinden. Dazu kommen liturgische Eigenmächtigkeiten, gegen die Rom schon hat einschreiten müssen (z.B. sollten die Messfeiern bewusst nicht in sakralen Räumen stattfinden; sitzender Kommunionempfang).
Auch theologisch liegen einige Dinge m.E. schief (siehe Zoffolis Schriften).
Redaktion benachrichtigen Die letzten altliberalen Zuckungen
#8   sacerdos helveticus   12:46:11 | Freitag, 10. Dezember 2010
@Peru
Sie fragten nach der Bedeutung der „Schweine von Gerasa“. Nun: Es handelt sich um eine Anspielung auf einen Bericht aus dem Evangelium. Dort wird berichtet, Jesus habe aus zwei Besessenen (die lebten in Gerasa, daher der Name) Dämonen ausgetrieben. Diese seien dann in eine Schweineherde eingefahren und hätten sich die Felsen hinabgestürzt (Mt 8,28-34).
Hoffe, diese Erklärung hilft Ihnen!
Redaktion benachrichtigen Da kann man schon mal streicheln, gell
#32   sacerdos helveticus   04:29:20 | Freitag, 10. Dezember 2010
@Rudolfus
Sie haben sich völlig disqualifiziert, wenn Sie der Euthanasie das Wort reden (Ob von Staates wegen oder von den Eltern in die Wege geleitet). Die Kindstötung kann nie und nimmer gerechtfertigt werden (etwas anderes ist es, wenn Eltern in einer solch schwierigen Situation subjektiv Ausweg sehen, was ihre vor Schuld vor Gott mindern kann und auch gegebenenfalls einen Staat bewegen könnte, auf Bestafung zu verzichten9. Trotz allem salbungsvollem Geschwätz von Barmherzigkeit und „Kind Gott anvertrauen“ und allen Beteuerungen haben Sie gezeigt, dass Sie kein Katholik sind oder zeigen Sie namhafte Theologen der Tradition die Ihrer These zustimmen würden (natürlich nicht irgendwelche „Hoftheologen“ des „1000-jährigen“ Reiches).
Ich denke, es wäre das Beste, Sie künftig einfach zu ignorieren, wenn nicht Widerspruch anzumelden wäre, damit andere User gewarnt werden, Sie für einen Vertreter des Katholizismus zu halten. Werde Sie gegebenenfalls immer wieder hier im Forum demaskieren als „Pseudokatholiken“ der Euthanasie für gerechtfertigt hält! Dann wissen Alle, was von Ihnen zu halten ist!
Redaktion benachrichtigen Neuer Weihbischof in Münster
#16   sacerdos helveticus   22:22:28 | Freitag, 3. Dezember 2010
Zekorn
Die Schuld am Treiben des von Ihnen erwähnten Seminardirektors können Sie nicht Zekorn als Spiritual geben. Meines Erachtens wurde das spirituelle Niveau (und dafür ist er als Spiritual ja auch verantwortlich nicht für die Entscheidung über Zulassung bzw. Ablehnung von Priesteramtskandidaten) im Theologenkonvikt durch die Berufung Zekorns auf eine solide Basis gestellt wurde , welche vorher eher in Frage stand.
Dass dem Treiben des Seminardirektors (Übergriffe auf Seminaristen sind meines Wissens immerhin nicht geschehen) seitens der Diözesanleitung schon vorher hätte Einhalt geboten werden sollen, ist natürlich klar. Aber hier ist anzunehmen, dass er bis in die höheren Chargen der Diözesanleitung Unterstützung erhielt und seine Veranlagung bekannt war , wenngleich seine plötzliche Flucht aus dem Priestertum in einer wahrlichen Nacht- und Nebelaktion ja erst geschah, als er bereits nicht mehr Direktor war, sondern Dienst in einer Pfarrei tat.
Der in der Tat dramatische Rückgang der Seminaristenzahlen setzte schon lange vor Zekorns Amtsantritt Mitte der 80er Jahre ein und kann wohl kaum diesem angelastet werden.
Aber: All das hat mit dem ernannten Weihbischof Zekorn direkt nicht zu tun. Mir scheint Zekorn ein redlicher und frommer Priester zu sein, dem auch das Denken und Fühlen mit der Kirche ein Anliegen ist.
Redaktion benachrichtigen Kardinal Joseph Ratzinger forderte eine rasche Bestrafung + …
#59   sacerdos helveticus   22:04:15 | Freitag, 3. Dezember 2010
Strafbarkeit der HS im Staate?
@Matt3 -danke für die „Brücke“, mit der Sie mir ermöglichen, das zitat Härings zu ende zu bringen:
„…Während frech in die Öffentlichkeit hervortretende Homosexualität mit aller Schärfe zu bestrafen ist, dürfte es sich in den meisten Ländern bei den heute obwaltendden Verhältnissen empfehlen, gelegentliche Verfehlungen von Jugendlichen und strikt geheim geschehene Vergehen von Erwachsenen, sowweit keine Verführung von Jugendlichen dabei mit im Spiele ist, straflos zu lassen. Auf diese weise bleibt vieelen der gute Namee und damit die Möglichkeit zu einem sittlichen Neuanfang bewahrt; der erpressung und einemm unwürdigen Nachschnüffeln nach geheimen Tatbeständen wird der Boden entzogen. Es ist widerspruchsvoll, geheime Verfehlungen zu bestrafen, während die öffentliche Verherrlichung und Anpreisung der Homosexualität straflos bleibt. Werden Freiheitsstrafen verhängt, so muss unbedingt sichergestellt sein, dass in den Gefängnissen jeder Verführung vorgebeugt wird.“ (Bd. 3 S. 311). Soweit die Ausführungen des damals noch voll katholischen und wohl auch seiner Ausgewogenheit wegen sehr angesehenen Autoren.
Redaktion benachrichtigen Kardinal Joseph Ratzinger forderte eine rasche Bestrafung + …
#55   sacerdos helveticus   21:29:35 | Freitag, 3. Dezember 2010
Bestrafung von widernatürlicher Unzucht durch den Staat?
„Die Agitation für Abschaffung der strafgerichtlichen Verfolgung der Homosexualität geht aus teils von der unsittlichen Annahme, Homosexualität sei unanechenbar, ja zulässig, teils von der Schwierigkeit der Strafverfolgung , besonders aber von der Gefahr, dass Homosexualität leicxht zu Erpressungsversuchen missbraucht wird. Die Beseitigung der Strafbestimmungen in Staaten, wo sie bisher bestehen, müsste unheilvoll sich auswirken und im Volke den Glauben erwecken, als sei Homosexualität auch sittlich einwandfrei“ – So noch Hilgenreiner in Lexikon für Theologie und Kirche 1. Auflage, Band 5 Freiburg i. Br. 1933 Sp 131.
Und der bekannte Moraltheologe Bernhard Häring (der dann leider im Gefolge des letzten Konzils die Meinung änderte) schrieb noch 1967 in seiner für einen breiteren Leserkreis (Priester und Laien) bestimmten dreibändigen Moraltheologie „Das Gesetz Christi“ zum Thema: „"…ist den Bestrebungen aus den Kreisen der Homosexuellen auf generelle Strafffreiheit energisch entgegenzutreten, zumal sie in ihren Begründungen das Laster als etwas Natürliches hinzustellen versuchen. Bei vielen sexuellen Vergehen liegt überhaupt keine wesentliche Herabminderung der Verantwortlichkeit durch verkehrte Veranlagung vor.“ „Während frech in die Öffentlichkeit hervortretende Homosexualität mit aller Schärfe zu bestrafen ist, dürfte es sich in den meisten Ländern bei den heute obwaltenden Verhältnissen empfehlen gelegentliche Verfehlungen von Jugendlichen und strikt geheim geschehene …
Redaktion benachrichtigen Kardinal Joseph Ratzinger forderte eine rasche Bestrafung + …
#30   sacerdos helveticus   14:18:16 | Freitag, 3. Dezember 2010
@Goldengel
Sie schrieben:
Kein Mensch hat das Recht einen anderen Menschen wegen seiner HS Neigung (wenn sich diese zwischen mündigen Erwachsenen abspielt) strafrechtlich zu verfolgen.
Man kann es zwar moralisch in Frage stellen aufgrund der Meinungsfreiheit, aber es per Strafe zu verfolgen, ist nicht richtig und kann so sogar zu einer Unterdrückung von Menschen führen, welche gegen das Menschenrecht ist.
Bin sehr erstaunt, diese Äusserung gerade von Ihnen zu hören. Während ich sonst oft ihren Äusserungen nicht zustimmen kann, weil sie mir zu extrem scheinen, wozu sicher auch ihre oftmals unzimperliche, ja unsägliche Wortwahl beiträgt, bin ich hier durchaus nicht ihrer Meinung, da ich sie zu LASCH finde.
Sollten Sie mit „HS Neigung“ jedoch wirklich nur die Veranlagung zur Homosexualität und nicht deren Praktizieren meinen, so ist es natürlich klar, dass hier kein Grund zur Strafverhängung besteht.
Was jedoch praktizierte Homosexualität betrifft, hätte m.E. ein Staat durchaus das Recht, ja unter Umständen sogar die Pflicht, Homosexualität zu bestrafen, auf jeden Fall aber alles zu tun, dass Homosexualität nicht gefördert wird. Dies ist auch die traditionelle katholische Lehre.
Redaktion benachrichtigen Wenigstens machten sie Reklame für die gute Sache
#111   sacerdos helveticus   22:43:52 | Mittwoch, 1. Dezember 2010
@Kirschbaum
Interessantes Interview: Zwei Deppen im Gespräch, der eine heisst allerdings nur so!
Redaktion benachrichtigen Voß nicht mehr Boß
#8   sacerdos helveticus   22:39:37 | Mittwoch, 1. Dezember 2010
@Melchisedek
Danke für die Information, die mir allerdings auch nicht weiterhilft. Werde es also mal aus Neugierde versuchen!
Redaktion benachrichtigen Voß nicht mehr Boß
#6   sacerdos helveticus   20:07:24 | Mittwoch, 1. Dezember 2010
@Melchsedek
Gilt das nun für alle User, dass man nur noch 3 Beiträge innerhalb von 24 Stunden schreiben kann oder ist es eine Strafe, die die Redaktion fallweise verhängt?
Redaktion benachrichtigen Fall David Berger: Angebereien eines Homo-Gestörten
#61   sacerdos helveticus   00:36:35 | Samstag, 27. November 2010
@Paulinschen M.
Woher stammt Ihre Information, dass Exz. Laun bei jener talkshow mitwirken wird? Auf der Homepage des orf ist er nicht unter den Talkgästen genannt.
Dass Exz. Laun bei kreuz.net mitwirkt, scheint mir doch eher unwahrscheinlich oder haben Sie dafür Belege? seine Mitarbeit bei bzw. Unterstützung für kath.net ist aber sicher keine Sache, für die er sich schämen müsste sondern im Gegenteil.
Redaktion benachrichtigen Fall David Berger: Angebereien eines Homo-Gestörten
#54   sacerdos helveticus   12:46:48 | Freitag, 26. November 2010
Nur noch peinlich!
Ja, habe gestern diesen Talk mit Berger auf n-tv gesehen. Der Mann ist so was von peinlich und primitiv!
Schlimm, dass man solch einem Wolf im Schafspelz so lange auf den Leim gegangen ist. Aber beim Publikum kam seine Art, sich als Opfer zu verkaufen gut an!
Darüber hinaus verbreitet er auch die Unwahrheit, wenn hier und ähnlich im Spiegel-Interview behauptet wird, er sei Professor an der Vatikanischen Akademie vom Hl. Thomas gewesen und müsse jetzt (d.h. nach seinem „Outing“) sein Geld als Gymnasiallehrer verdienen. Die erwähnte Akademie ist ja gar keine Hochschule und unterhält auch keinen Lehrbetrieb, sondern ein Zusammenschluss von Thomisten. „Brotberuf“ des Herrn Berger ist schon seit jeher sein Lehrerberuf an einem staatlichen Gymnasium. Vielleicht hat er zwischendurch ja einmal hier oder da (an einem Ordensstudium oder so) einen Lehrauftrag gehabt aber sein eigentlicher Beruf war immer der Schuldienst an einem staatlichen Gymnasium. Auch als Schriftleiter von „Theologisches“ wird er wohl (wenn überhaupt) eher ein Taschengeld erhalten haben.
Naja: Jetzt wird er von einem Sender zum anderen rumgereicht und von einer Zeitung zur anderen. Später kräht kein Hahn mehr nach dem!
Hoffe, das EB Köln macht endlich Nägel mit Köpfen und entzieht diesem Kerl die Missio als Religionslehrer!
Redaktion benachrichtigen „Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Handkommunion“
#84   sacerdos helveticus   19:10:53 | Montag, 22. November 2010
@francisum
Wäre Ihnen dankbar, wenn Sie auch noch auf die von mir zitierten Texte des Magisteriums zum Stellenwert der Tradition eingehen bzw. erkären könnten wie sich ihre Auffasung von den „Brüdern und Schwestern Jesu“ mit den de fide gelehrten Dogmen der Kirche in Einklang bringen lassen. Auch: Warum lehnen sie -wie es scheint- die Möglichkeit hier, an Kinder Josephs aus einer früheren Ehe zu denken, ab? Immerhin könnten Sie so an einem wörtlichen Verständnis von „adelphos“ im Sinne von „Bruder“ (in concreto: „Halbbdruder“) in den Evangelien festhalten und müssten die immerwährende Virginität der Theotokos nicht infragestellen. Wäre doch für Sie die ideale Lösung und vom Lehramt auch akzeptiert.
Redaktion benachrichtigen Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet
#71   sacerdos helveticus   19:03:17 | Montag, 22. November 2010
Williamson zeigt Gehorsam!
Nun, nach den „kreuz-meldungen“ von heute morgen, die sich auf den Blog von „rorate caeli“ berufen, zeigt Bischof Williamson Gehorsam und nimmt von dem in Aussicht genommenen Anwalt, dessen Verbindungen zur Neo-Nazi-Szene für Aufruhr gesorgt hatten, Abstand. Falls diees stimmt, so stellt er damit das Wohl der Kirche und den Gehorsam gegenüber den Oberen über seine privaten Interessen. Hierzu sei ihm gedankt!
Redaktion benachrichtigen „Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Handkommunion“
#82   sacerdos helveticus   18:55:17 | Montag, 22. November 2010
@Francisum
Die Auffassung, dass die in der Heiligen Schrift erwähnten „Brüder und Schwestern Jesu“ Kinder Josefs aus einer früheren Ehe seien, ist durchaus vertretbar und wurde auch in der Theologiegeschichte vertreten.
Warum schreiben Sie hierzu: „Aber dafür wollen wir uns wohl nicht stark machen“?
Fakt ist: Das Magisterium der Kirche hält mit höchster Autorität an der „immerwährenden Jungfrauschaft Mariens“ fest. Auch die Heilige Übeerlieferung ist nach den Worten des letzten Konzils „Wort Gottes“: „Die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift bilden den einen der Kirche überlassenen Schatz des Wortes Gottes“ (DV 10). Die Heilige Schrift wird durch das Magisterium authentisch ausgelegt und legt sich eben nicht -wie oft von den Protestanten vertreten- selbst aus.
Redaktion benachrichtigen „Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Handkommunion“
#70   sacerdos helveticus   16:37:50 | Montag, 22. November 2010
@Franciscus: Selektive Bibellektüre
Sie lesen die Bibel sehr selektiv und nicht im Einklang mit der Hl. Kirche. Wollen Sie ja sogar aus der Bibel die Jungfräulichkeit Mariens „post partum“ (d.h. nach der Geburt Jesu) in Abrede stellen. Mit der Auslegung der von ihnen erwähnten Stellen durch die bewährten Theologen, die sie durchaus in Einklang mit der Jungfräulichkeit der Gottesmutter zu bringen vermögen, gehen Sie gar nicht ein.
Zur Ehelehre des Apostels Paulus: Die von ihnen angeführten Schriftstellen zeigen, dass der selbst zölibatär lebende Paulus die Ehe -obwohl er sie nicht empfiehlt- auch als das sieht, was die spätere Theologie als „remedium concupiscentiae“ sieht, das heisst als Heilmittel gegen die menschliche Begierlichkeit und eben als den Raum, in dem die Sexualität legitim gelebt werden darf.
Zur Kinderzeugung „als Ehezweck“: Hier unterschlagen Sie z.B. 1 Tim 2,15:“ Sie (=die Frau) wird aber das Heil erlangen als Mutter ihrer Kinder, wenn sie verharrt in Glaube und Liebe und in besonnenem Streben nach Heiligkeit“. An anderer Stelle wird Witwen jüngeren Alters empfohlen, wieder zu heiraten und Kindern das Leben zu schenken (1 Tim 5,14).
Redaktion benachrichtigen Konzilskirche und Piusbruderschaft: Da liegen Welten dazwischen
#4   sacerdos helveticus   11:06:24 | Mittwoch, 8. September 2010
Vergleich hinkt ein wenig
@juemuc
Ja, sie haben recht, der Vergleich hinkt ein wenig. in der Tat hätte der Journalist das Hochamt oder vielleicht sogar Pontifikalamt an diesem Festtag sowohl in der Kathedrale als auch bei der Piusbruderschaft besuchen sollen und dann Vergleiche ziehen sollen.
Glaube aber dennoch, das es sein könnte, dass zumindest punkto Ästhetik (ein Ganzes aus Musik, Paramenten u.s.w.) immer noch die Piusbruderschaft die Nase vorn haben könnte! Vorbildlich diesbezüglich sind im Rahmen des Neuen Ritus jedoch seit etwa 2 Jahren die Papstliturgien unter dem neuen Zeremoniar!
Redaktion benachrichtigen Der letzte glückliche Bischof überhaupt?
#2   sacerdos helveticus   11:43:28 | Montag, 2. August 2010
Zander hat recht!
Recht hat er, der Zander.
Die Diözese Basel ist seit dem letzten Konzil nicht nur ihrer Grösse wegen eine „bischofsmordende“ Diözese, sondern wegen der herrschenden modernistischen Strömungen.
Nach von Streng hat kein Bischof bis zur Altersgrenze von 75 Jahren durchgehalten. Hänggi und Wüst gingen frühzeitig in Pension, Vogel suchte das Glück in den Armen einer Frau und blieb nur ein paar Monate, Koch ist gesundheitlich angeschlagen und sicher froh ,eine andere Aufgabe gefunden zu haben, die ihm mehr liegt.
Redaktion benachrichtigen David Berger ausgeschlossen
#2   sacerdos helveticus   21:15:15 | Dienstag, 27. Juli 2010
Weitere Schritte müssen folgen!
Hoffen wir, dass das Erzbistum Köln nun nachzieht und -ungeachtet zu erwartender öffentlicher Kritik- Berger die missio canonica, das heisst die Erlaubnis, katholischen Religionsunterricht zu erteilen, entzieht!
Redaktion benachrichtigen Erneut gescheitert
#4   sacerdos helveticus   12:37:25 | Samstag, 3. Juli 2010
@Wohlerwürden
Sollten Sie wirklich Kleriker sein (wenn auch nur Minorist) , wie Sie einmal behaupteten , So sind Sie eine Schande für den Klerikerstand und in gesunden Zeiten der Kirche wurde gegen solche Gestalten mit der Härte des Kirchlichen Gesetzes angegangen und diese gegebenenfalls sogar aus dem Klerikerstand entfernt.
Redaktion benachrichtigen Schon wieder: Kathedrale als Tanzparkett
#29   sacerdos helveticus   00:29:36 | Donnerstag, 1. Juli 2010
@clarissa colonia
kreuz.net schrieb:
Es ist verboten, für Veranstaltungen in Kirchen Eintritt zu verlangen
Sie negieren diese Behauptung und führen can 1221 CIC an. Dieser ist hier aber nicht einschlägig. Wohl aber die Erklärung der Gottesdienstkongregation über Konzerte in Kirchen vom 5.November 1987 (Abgedruckt in deutscher Übersetzung in Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles Nr. 81 eIN . Hiernach gilt unter Anderem bei Konzerten in Kirchen gemäss Nr. 10 c „Der Eintritt in die Kirche muss frei und unentgeltlich sein“ –
Meines Erachtens verunmöglichen selbst bei freiem Eintritt andere Bestimmungen dieser Erklärung jenes in Frage stehende spectaculum.
Redaktion benachrichtigen Oberer der Legionäre Christi beim Papst + …
#16   sacerdos helveticus   09:49:58 | Freitag, 18. Juni 2010
@Karneval Lehmann
Hier der Link zur Meldung von Radio Vatikan.
…ecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=401452
Nicht die Tänze fanden nach der Messe statt, sondern die Äusserungen des Bischofs, in denen dieser diese Praxis verteidigte, wurde „nach der Messe“ abgegeben.
Redaktion benachrichtigen Neues Begräbnis-Rituale „gescheitert“
#16   sacerdos helveticus   15:52:01 | Samstag, 22. Mai 2010
Bedauerliches Nachgeben der Bischöfe!
Dass die Bischöfe jetzt so schnell nachgeben ist bedauerlich und enttäuäuscht mich im Fall von Kardinal Meisner sehr. Das neue deutsche Begräbnisrituale ist nämlich (abgesehen von Details, über die man immer, gegebenenfalls bis zum jüngsten Tag ,diskutieren kann) im Wesentlichen ein Fortschritt. In der bisherigen deutschen Ausgabe aus den 70er Jahren wurde nämlich in Abweichung vom (nachkonziliaren!) lateinischen Text die Lehre von der Auferstehung der Seele (für Fachtheologen: Lehre vom „Zwischenzustand“) unterdrückt und zugunsten der fragwürdigen Lehre von de „Auferstehung im Tode“ ersetzt. Die jetzt erschienene deutsche Ausgabe ist hier viel klarer und drückt die authentische Lehre der Kirche viel besser aus!
Redaktion benachrichtigen Jetzt hängt er – der Habit
#11   sacerdos helveticus   16:32:33 | Montag, 3. Mai 2010
Esoterik!
Wie ein Artikel in der Zeitung „20 Minuten“ vor einigen Tagen belegt, fabuliert Br. Benno jetzt auch noch von esoterischen Theorien: Er spricht von „Lichtnahrung“ und bewundert den Maya-Kalender!
www.20min.ch/…erich/story/17600847
Redaktion benachrichtigen Der Teufel hat nie das letzte Wort + …
#7   sacerdos helveticus   09:13:03 | Samstag, 17. April 2010
Stockschläge?
@ Der Rabe
Sie schrieben:
Auch Stockschläge kommen jetzt ins Spiel.
Bisher wurden solche (Stock, Teppichklopfer uä.) zwar behauptet aber meines Wissens nicht bestätigt. So steht Aussage gegen Aussage. Oder habe ich etwas übersehen?
Redaktion benachrichtigen Gestörtes privates Homo-Glück
#15   sacerdos helveticus   21:26:48 | Dienstag, 13. April 2010
Fördergemeinschaft Theologisches
Wie kath.net berichtet , war es sogar ein prominentes Mitglied der Fördergemeinschaft Theologisches, der Berger auf die Schliche gekommen ist, und seinen fragwüdigen facebook-Auftritt entdeckt hat:
Der Luganeser Dogmatiker H.H. Prof. Dr. Manfred Hauke. Hauke wörtlich:
Die dort feststellbaren Einzelheiten bekunden eindeutig das Verwurzeltsein in einem homosexuellen Milieu. Der Vorstand hat darum Berger um ein klärendes Gespräch gebeten, das er freilich verweigerte, offenbar weil dessen Ergebnis voraussehbar war.“
Redaktion benachrichtigen Nett formuliert: „Kein vorbildlicher Priester“
#45   sacerdos helveticus   21:21:42 | Samstag, 27. März 2010
@Mighty counsellor
Kathedrale in St. GallenDass der Dompfarrer bzw. das Domkapitel „der Hausherr der Kathedrale“ ist, bedeutet in keiner Weise eine Schmälerung der Vollmacht respektive der Pflicht des Bischofs, die Würde des Heiligen Ortes zu wahren oder für eine ordnungsgemässe Feier der Liturgie zu sorgen (Dem Vernehmen nach zelebriert vor Allem der Dompfarrer in der Kathedrale eine Art Freistillliturgie und erlaubt sich viele Freiheiten gegenüber den liturgischen Vorschriften).
Redaktion benachrichtigen Bistum Münster: Lebensschützer vor die Kirche gewiesen
#30   sacerdos helveticus   17:55:43 | Donnerstag, 11. März 2010
@Lolipop
Bringen sie doch bitte Belege für die Radikalität der Gruppe. Bezüglich der Neonazis, denen sie sich angeschlossen haben, scheint es mir gerade umgekehrt gewesen zu sein. Ich erinnere mich zumindest, gelesen zu haben, dass bei einer ähnlichen Veranstaltung in München sich anscheinend Neonazis der öffentlichen Demonstration angeschlossen hatten. Dies diente dann dem erzbistum Münxhen-Freising als Vorwamd, beim nächsten Mal die Feier einer Hl. Messe vor der Demonsrtration zu verbieten.
Redaktion benachrichtigen Bistum Münster: Lebensschützer vor die Kirche gewiesen
#24   sacerdos helveticus   17:21:59 | Donnerstag, 11. März 2010
@Lolipop
Natürlich können die Demonstrationsteilnehmer an den Messen in Münster teilnehmen, die sowieso stattfinden. Es ging aber hier wohl darum, dass vor beginn der Demonstration eine Hl. Messe in einer münsteraner Kirche eigens für die Teilnehmer stattfindet, was gemäss Artikel verweigert wird (Wer hier so entschiden hat, weiss ich als Nichtbeteiligter nicht).
Der Beginn mit einer Messe wäre auf jeden Fall angemessen gewesen.
Ich denke hier z.B. an die an vielen manchen Orten stattfindenden Gebetsprozessionen. Man trifft sich in einer kirche zur Hl. messe, dann findet eine aussetzung des Allerheiligsten statt, ein Teil der Teilnehmenden betet nun vor dem allerheiligsten, ein anderer Teil begibt sich betent in prozession vor eine Abtreibungsklinik oder -praxis. Solche Prozessionen, deren Ursprung in den USA liegt, finden z.B. auch in Zürich statt und auch unter Beteiligung vom Churer Diözesanbischof Dr. Vitus Huonder.
Redaktion benachrichtigen Die Mesnerin ist eine Tirolerin – die Ministranten Engel und Bären
#25   sacerdos helveticus   15:35:29 | Samstag, 6. Februar 2010
Bischof von Chur handelt!
Wie die Innerschweizer Zeitung „Bote der Urschweiz“ heute meldet, hat der Churer Bischof S.Exz. Dr. Vitus Huonder eine für morgen geplante „Narenmesse“ in Schwyz verboten.
Hier der Link zum Artikel:
www.bote.ch/…l/artikel_detail.cfm?id=174939
Redaktion benachrichtigen Auf einem Bein in den Boden gerammt
#159   sacerdos helveticus   14:19:55 | Dienstag, 26. Januar 2010
@clarissa colonia
Sie schrieben:
Merkwürdig nur … daß Sie in keiner romanischen oder gotischen Kirche – hier ja schon öfters als die Aufgipfelung die Aufgipfelung kirchlicher Baukunst gerühmt – den Tabernakel auf dem Altar finden, sondern allenfalls an der Nordwand der Chorapsis.
Stimmt so generell durchaus nicht: Z.B. haben finden wir in der Romanik oft die sogenannte eucharistische Taube, die gerne über dem Altar(z.B. beim Baldachin)aufgehängt wurde . Und der Liturgiker Nussbaum berichtet in seiner luziden Monographie „Die Aufbewahrung der Eucharistie“ (Bonn 1979) von Aufbewahrung des Allerheiligsten extra missamauf der Altarmensa seit dem 9. Jahrhunddert.
Siehe zum Beispiel folgende Anordnung des Rouener Bischofs Eudes Rigaud von 1252 anlässlich einer Visitation: „Quia in ecclesia invenimus corpus Christi in quadam fenestra ita quod ei vertunt terga, quando dicunt horas suas, iniunximus eius ut super altare, in quodam tabernaculo vel in pisside ponerent honorifice“.
Es handelte sich dann zwar nicht um einen fest mit der Mensa verbundenen Altartabernakel, aber das Allerheiligste fand sich auch ausserhalb der Messe auf dem Altar. „Im Jahre 1360 liess die Äbtissin von S. Benedetto in padua den Leib des Herrn in einem Tabernakel mit einem Glasfenster aufbewahren, das im Altarbild des Hauptaltares angebracht war (Nussbaum 429f). Die Belege liessen sich vermehren!
Alles aus vorbarocker Zeit!
Redaktion benachrichtigen Muß die Petrusbruderschaft Ökumenismus betreiben? + …
#22   sacerdos helveticus   10:17:05 | Dienstag, 26. Januar 2010
Verpflichtende Ökumene?
Müssen die Petrusbruderschaft (und die Piusbruderschaft) sich im Ökumeinschen Dialog engagieren, so wird gefragt?
Die Antwort ist: Sie tun das ja schon seit jeher!
Denn sie haben den Sinn des ökumenischen Dialogs begriffen, wie ihn ein deutschsprachiger Diözesanbischof vor etwa 2 Jahren definiert hat: „Der einzige aufrichtige ökumenische Dialog ist der Konvertitenunterricht“
Redaktion benachrichtigen Pennt die Penny- Geschäftsleitung?
#311   sacerdos helveticus   08:42:49 | Sonntag, 24. Januar 2010
@Seefeldt und Brandenburgis
Sie basteln hier -aus der an sich lobenswerten Intention heraus, die heute vom Modernismus oft geleugnete wahre Gotttheit Christi zu verteidigen- eine eigene Theologie und nehmen dafür fälschlicherweise den Wortlaut des Credo in Anspruch. Sie verfallen in das andere Extrem und würdigen die wahre Menschheit des Gottmenschen Jesus Christus nicht genügend!
Zur Abstammung von David: Von diesem stammt Christus nicht dem Blute nach ab, wohl aber nach dem Gesetz, es sei denn, auch Maria stammte -wie manche annehmen- von David ab. Christus stammt aber selbstverständlich seiner menschlichen Natur nach von Maria und allen ihren Vorfahren ab, was Sie leugneten.
Redaktion benachrichtigen Pennt die Penny- Geschäftsleitung?
#305   sacerdos helveticus   23:46:36 | Samstag, 23. Januar 2010
Gottmensch Jesus Christus @Seefeldt et Brandenburgis
„Die Realität und Integrität der menschlichen natur Christi wird besonders dadurch verbürgt, dass Christus aus seiner menschlichen Mutter wahrhaft gezeugt und geboren wurde. Durch die Abstammung von einer Adamstochter wurde er seiner Menschheit nach in die nachkommenschaft Adams eingegliedert. Seine Wesensgleichheit mit den Menschen wurde zur stammesgemeinschaft; Christus wurde unser Bruder“ Ludwig Ott, Grundriss der Dogmatik
Man kann also mit recht sagen: Christus stammt seiner menschlichen natur nach von Adam, von David und voon Maria ab.
Redaktion benachrichtigen Pennt die Penny- Geschäftsleitung?
#303   sacerdos helveticus   22:59:38 | Samstag, 23. Januar 2010
@Brandenburgis
Sie werfen hier mit theologischen Aussagen wie mit Versatzstücken herum, haben die (zugegebenermassen schwierige) Materie aber kaum verstanden, wenn Sie sagen: Jesus war „KEIN MENSCH und somit war er auch KEIN JUDE.“
Recht haben Sie nur, wenn Sie sagen, in Jesus habe es keine zwei Personen, eine göttliche und eine menschliche Person gegeben.
Wohl aber lehrt die Kirche: Jesus Christus besitzt göttliche und menschliche Natur, er ist wahrer Gott undwahrer Mensch (Hypostatische Union).
Heisst es doch im Credo: „Et homo factus est“, er ist Mensch geworden.
Redaktion benachrichtigen Pennt die Penny- Geschäftsleitung?
#205   sacerdos helveticus   09:11:07 | Samstag, 23. Januar 2010
@Brandenburgis
Sie schrieben:
Nestorianismus. Nestor lehrte, daß Christus zwei Personen besitze – eine göttliche und eine menschliche, also daß Christus sowohl Mensch als auch Gott sei.
Das stimmt so.
Die Kirche aber lehrt: In Jesus Christus sind zwei Naturen, die götttliche und die menschliche. Deshalb ist Jesus Christus wahrer Gott und wahrer Mensch.
Und es gilt: Der Gottmensch Jesus Christus hat sich dem jüdischen Gesetz unterstellt. Siehe Gal 4,4: „Als die Fülle der Zeiten gekommen war, sandte Gott seinen Sohn: Geboren von einer Frau und dem Gesetz unterstellt, damit er die freikaufte, die unter dem Gesetz stehen.“
Redaktion benachrichtigen Ein ungewöhnlicher Zivilist taucht auf
#30   sacerdos helveticus   15:18:04 | Dienstag, 12. Januar 2010
@Freinsberg
Habe heute auch auf dieser homepage „ars celebrandi“ gelesen. Dinge, die mit dem geltenden Messbuch (Pauls VI.) nicht in Übereinstimmung sind, sind mir kaum aufgefallen. Es geht dem Verfasser ja darum, dass einige im neuen Messbuch nicht detailiert geregelte Dinge gemäss der Tradition gehandhabt werden analog dem Grundsatz „consuetudo optima legum interpres“ und er will eben so zu einer ja gewiss notwendigen ars celebrandi beitragen.
Redaktion benachrichtigen „Rom ist weit weg von hier“
#18   sacerdos helveticus   18:38:16 | Montag, 11. Januar 2010
Stühle
Signum salutis schrieb:
Ich knie mich auf eine Kniebank und nicht auf einen Stuhl, da wird einem ja Angst und Bange, das man mit der Lehne vornüber kippt und sich die Nase aufschlägt. Seltsame Bräuche …!
Diese Art von Kirchenstühlen, die zugleich zum Sitzen und Knien dienen (man muss sie nur umdrehen) haben nun gar nichts mit den „Piusbrüdern“ zu tun.
Es ist einfach die übliche Form der Kirchenbestuhlung in Frankreich und wohl auch Belgien (zumindest gewesen),
man sieht diese Stühle noch oft in französischen Kirchen.
Redaktion benachrichtigen Ein Kämpfer der ersten Stunde
#39   sacerdos helveticus   13:02:23 | Sonntag, 3. Januar 2010
Gewalt in der Ehe
Natürlich ist Gewalt in der Ehe ein auch von der Kirche anerkannter Grund für die Trennung der Ehegatten, gegebenenfalls auch für die Scheidung.
Aus der Scheidung an sich ergeben sich auch keine negativen Konsequenzen bezüglich des Sakramentenempfang.
Ein Recht auf Wiederheirat ergibt sich daraus jedoch nicht, da das Eheband in der Tat bis zum Tod währt.
Redaktion benachrichtigen Erst Gott im Herzen + …
#1   sacerdos helveticus   09:27:45 | Samstag, 2. Januar 2010
Zumauern!
„Vielleicht müssen auch wir da und dort etwas zumauern, damit die Masslosigkeit dieser Welt nicht in unsere Seele eindringt und den Glauben zum Erliegen bringt; damit jenes Hineilen der Hirten zum wahren Gut, zu Christus, nicht behindert oder gar verunmöglicht wird. Das wäre ein Wunsch des Bischofs für das kommende Jahr.“
Der Churer Bischof Vitus Huonder in seiner Predigt am 1. Januar 2010 in der Kathedrale Chur. Er nimmt darin Bezug auf den heiligen Karl Borromäus, der als Erzbischof in Mailand einige Seitenportale des Mailänder Doms hatte zumauern lassen, weil sich in der Karnevalszeit die Unsitte eingebürgert hatte, „dass die schaulustige Menschenmenge, um dem Umzug zu folgen, den Dom mit Geschwätz, Gelächter, Zoten und Ausgelassenheit, von einer Seite zur andern durchquerte.“ Bald habe sich dann in der Karnevalsstadt Mailand „der Geist der Busse und der Umkehr“ ausgebreitet.
Redaktion benachrichtigen Krach um einen spanischen Erzbischof
#37   sacerdos helveticus   17:57:57 | Donnerstag, 24. Dezember 2009
@Matthäus drei
Auf den Talern findet sich die Bezeichnung Witwe in der Tat nicht, wohl aber in der Titulatur, die Sie gepostet hatten.
Redaktion benachrichtigen Krach um einen spanischen Erzbischof
#34   sacerdos helveticus   16:18:06 | Donnerstag, 24. Dezember 2009
Maria Theresia
@matthäus drei: bin zwar nicht Brandeenburgis und auch kein Monarchist. aber die Antwort haben Sie ja selber mit dem Zitat gegeben: „…Von Gottes Gnaden Römische Kaiserin Wittib“
„Wittib“ ist österreichisch für „Witwe“ und damit ist die Sache klar: Maria Theresia war nicht Kaiserin sondern -nach dem Todes ihres Gemahls, des Kaisers- Kaiserinwitwe
Redaktion benachrichtigen Krach um einen spanischen Erzbischof
#24   sacerdos helveticus   21:50:16 | Mittwoch, 23. Dezember 2009
Spanisches Königshaus
@Brandenburgis
Vielen Dank für den Hinweis auf die Carlisten.
Habe in wikipedia hierzu (Stichwort: Karlisten) als ersten Einstieg einen sehr langen und detailreichen Artikel gefunden, den vollständig zu lesen ich jetzt aber nicht die Musse habe.
Redaktion benachrichtigen Kirchen haben neben Moscheen nichts verloren
#47   sacerdos helveticus   19:01:52 | Mittwoch, 23. Dezember 2009
Laizistische Türkei?
RRR schrieb.
Die Türkei ist selbstverständlich laizistisch; es genügt ein Blick in die Verfassung. Da 99% der Türken Muslime sind, ergibt sich eine gewisse islamische Prägung der Gesellschaft natürlich von selbst. Aber das ist in Spanien mit den Katholiken auch nicht anders. Oder in Liechtenstein oder in San Marino. Ohne dass dort der Katholizismus Staatsreligion wäre.
Bekanntlich gibt es in der Türkei die Religionsbehörde Dyanet. Dieser sind die Moscheeen unterstellt und diese finanziert auch Moscheen und Imame im Ausland.
Es mag ja sein, dass dies auch deswegen geschieht, um eine gewisse Kontrolle über die Moscheen zu haben und staatsfeindliche Extremisten zu verhindern.
Aber sicher ist: Das ist sicher kein Laizismus bzw. das, was ein Europaer darunter versteht.
Redaktion benachrichtigen Ade – schlechte Bischöfe!
#32   sacerdos helveticus   19:28:28 | Dienstag, 22. Dezember 2009
@Aurelius
Nach dem mir vorliegenden Wörterbuch Pons Collins, Grosswörterbuch für Experten und Universität 3. Aufl. Stuttgart (Klett) 1997, S. 1187 existiert durchaus die variante „Goodby“, es findet sich dort die Angabe (US), was darauf hinzuweisen scheint, dass es sich um eine in Variante im Us-Englisch handelt.
Redaktion benachrichtigen Im Kanton Zürich sind nicht nur Minarette verboten
#3   sacerdos helveticus   18:46:44 | Montag, 21. Dezember 2009
„Stille Nacht“ ist gerettet!
Nach einer so betitelten aktuellen Meldung des Zürcher „Tages-Anzeiger“ scheint die betreffende Regierungsrätin zurückgekrebst zu sein. Sie sagt nun, man könne alle Weihnachtslieder singemn und für muslimische Kinder gebe es keine Sonderregelung. Sie müssten aber, wenn sie dies wollen, nicht mitsingen, bei Liedern, die gegen ihre Glaubensüberzeugung seien…
www.kath.ch/index.php?&na=11,10,0,0,…
Redaktion benachrichtigen Pius XII. ist an dem Chaos nicht unschuldig
#35   sacerdos helveticus   12:27:23 | Dienstag, 15. Dezember 2009
Notlage und schwere Furcht @clarissa colonia
Sie schrieben: „…handelt es sich nicht um eine strafverschärfende Bestimmung, sondern um ein bedingtes Tatbestandselement, das die Rechtsfolge selbst dann eintreten läßt, wenn sich Weihender und Geweihter auf eine (tatsächliche oder mutmaßliche) rechtfertigende Notlage beriefen[kursiv]“
Das stimmt so nicht ganz , da Notlage (necessitas) und schwere Furcht (metus gravis) nicht identisch sind. Es gibt also auch Notlagen unabhängig von (schwerer) Furcht und diese werden im CIC ja auch eigens genannt: can 2205 §2 CIC 1917; can. 1324 §1, 5 CIC 1983).
Meines Wissens wird auch Seitens der Priesterbruderschaft St. Pius X. nicht mit metus gravis argumentiert.
Redaktion benachrichtigen Pius XII. ist an dem Chaos nicht unschuldig
#30   sacerdos helveticus   11:39:32 | Dienstag, 15. Dezember 2009
@clarissa colonia
Pius XII: etsi metu gravi coacti
Diese strafverschärfende Bestimmung scheint mir jedoch seit dem Inkrafttreten des neuen CIC nicht mehr in Geltung zu sein.
Redaktion benachrichtigen Pius XII. ist an dem Chaos nicht unschuldig
#19   sacerdos helveticus   11:25:13 | Dienstag, 15. Dezember 2009
@Mighty counsellor
Ja, in der Tat ist der Pfingstmontag durch die Liturgiereform Pauls VI. abgeschafft worden(mitsamt der Pfingstoktav) und besteht nur noch dort (also z.B. im deutschen Sprachraum), wo er gesetzlicher Feiertag ist, kraft Partikularrecht weiter.
Früher war es geredezu umgekehrt: Der Pfingsmontag und die ganze Pfingstoktav waren in der gesamten Weltkirche zu halten, natürlich auch dort, wo sie keine gesetzlichen Feiertage waren.
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#11   sacerdos helveticus   11:06:32 | Dienstag, 15. Dezember 2009
Pfingsten
Natürlich ist die liturgische Farbe von Pfingsten weiterhin rot. Aber es geht ja hier um den PfingstMONTAG. Dieser ist durch die Liturgiereform genauso abgeschafft wie die ganze Pfingstoktav. Der Montag nach Pfingsten Pfingstmontag ist deshalb, -falls nicht zufällig ein Heiligenfest auf ihn fällt- ein Wochentag der „Zeit im Jahreskreis“ und hat die grüne Farbe. Im deutschen Sprachraum, wo der Pfingstmontag weiterhin ein Feiertag ist, ist es weiterhin vorgesehen, dass man an diesem Tag auch eine Messe vom Heiligen Geist feiern kann.
Redaktion benachrichtigen Die Christdemokraten sind politisch und moralisch bankrott
#188   sacerdos helveticus   00:43:41 | Freitag, 11. Dezember 2009
@clarissa colonia
Im von mir zitierten Artikel der WRV wird klar begründet, warum der Staat die Ehe unter seinen besonderen Schutz stellt, da braucht es keine Vermutungen.
(Bezüglich des GG liegen mir zur Zeit keine Kommentare vor).
Ich habe deshalb Ihre These, „nicht die mögliche Fertilität einer Ehe stellt den Rechtsgrund dar, dieser bestimmte Rechte zu verleihen, sondern die rechtsverbindlich übernommene Verantwortung der Partner füreinander.“ in Frage gestellt und nicht mehr.
Redaktion benachrichtigen Die Christdemokraten sind politisch und moralisch bankrott
#178   sacerdos helveticus   23:54:14 | Donnerstag, 10. Dezember 2009
@clarissa colonia
Sie schrieben:
Nicht die mögliche Fertilität einer Ehe stellt den Rechtsgrund dar, dieser bestimmte Rechte zu verleihen, sondern die rechtsverbindlich übernommene Verantwortung der Partner füreinander. Deshalb werden diese Rechte auch Ehepaaren verliehen, aus deren Ehe sicher keine Kinder (mehr) hervorgehen werden
Ich wage hier die Vermutung, dass zumindest bei der Abfassung des Grundgesetzes für dessen Väter (und Mütter) wohl doch eher mehrheitlich noch jene Überlegung massgebend war, wie sie in der Weimarer Reichsverfassung zum Ausdruck kommt:
„Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung“(Art 119, Abs. 1)
Redaktion benachrichtigen Ein selbstverliebter wehleidiger Zivil-Dominikaner
#28   sacerdos helveticus   15:05:15 | Donnerstag, 10. Dezember 2009
@Pontifex
Sie schrieben:
Übrigens,die Dominikaner haben keine Abtsverfassung! Ja, ja, unsere allinformierte „Redaktion“ schießt einen Vogel nach dem anderen ab.Wo wird denn das in dem Artikel implizit oder explizit gesagt? Habe nach längerem Suchen nichts dementsprechendes gefunden!
Redaktion benachrichtigen „Wir sind keine Lämmer“
#23   sacerdos helveticus   11:19:38 | Donnerstag, 10. Dezember 2009
Schweizer System @myghty counsellor
Bezüglich der Missbräuche sind wir ja wweitgehend einer Meinung. Bis vielleicht in die 50er Jahre war das System wohl auch kaum ein Problem, da davon ausgegangen werden konnte, dass alle Mitglieder der Kirchgemeindevorstände prinzipiell den katholischen Glauben teilten und die Kompetenzen der Hieerarchie nicht in Frage stellten.
Heute kommt es jedoch immer mehr zu Missbräuchen der Strukturen. Das was ich als „trojanisches Pferd“ bezeichnet habe, nennen Sie „Transmissionsriemen“.
Festzuhalten bleibt, dass das bestehende System der Kirchgemeinden und Kantonalkirchen den Bischof zu so eetwas wie einen konstitutionellen Monarchen macht und eine Ausübung des Bischofsamtes wie es das Zweite Vatikanum und das Kirchenrecht vorsehen, stark beeinträchtigen.
Ähnliches gilt auf der Ebene der Pfarrei.
Es stellt sich die Grundsatzfrage, ob man das beestehende System allenfalls mit kleineren korrekturen aufrechterhalten will oder den mut aufbringt, etwas Neues zu schaffen.
Redaktion benachrichtigen Heiße-Kartoffel-Politik
#39   sacerdos helveticus   21:59:33 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
@clarissa colonia
Sie schrieben:
(Schade, wenn man keine Ahnung hat und das dann auch noch veröffentlicht …)
Wen meinen Sie damit?
Ich zumindest habe nicht von Häresie gesprochen sondern von Opposition zum kirchlichen Lehramt und Bruch des Treueeides durch den Kleriker !
Redaktion benachrichtigen Heiße-Kartoffel-Politik
#27   sacerdos helveticus   20:00:37 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
@Samurai
Sie schrieben:
Wir-sind-kirche ist eine Gruppe innerhalb der RKK- oder sind sie ausgeschlossen worden.
Die Gruppe vertritt u.a. die Forderung einer Priesterweihe der Frau. Da Rom dies definitiv abgelehnt hat und diese Entscheidung als unfehlbar (nicht durch Dogmatisierung, wohl aber durch Zugehörigkeit zum „ordentlichen Lehramt“) bezeichnet hat, stellen sich die Unterstützer von „Wir sind Kirche“ und anderen ähnlichen Gruppierungen (zumindest in diesem punkt) gegen das kirchliche Lehramt, Kleriker brechen darüber hinaus das von ihnen gemäss CIC abzulegende Treueversprechen
Dies hat nichts mehr mit einer zu akzeptierenden „gewissen Spannweite innerhalb der Kirche zu tun!
Redaktion benachrichtigen „Wir sind keine Lämmer“
#19   sacerdos helveticus   19:43:44 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Schweizer System @mighty counsellor
Kann Ihnen in Ihrer überwiegend positiven Brwertung des Schweizerischen Systems nicht zustimmen, da die Nachteile für die Kirche m.E. mittlerweile überwiegen, ja das geltende System mancherorts so etwas wie ein trojanisches Perd zwecks Durchsetzung einer Gegenkirche geworden ist. Die Lösung muss nicht unbedingt in einer Trennung zwischen Kirche und Staat liegen, wohl aber in einer Änderung des Systems. Dazu könnte entweder das deutsche System der Kirchenfinanzierung (hier werden die Kirchensteuern an die Diözesen abgeführt und von dort aus verteilt) oder das italienische System („Mandatssteuer“;auch hier sind die Diözesen federführend) zum Vorbilds dienen.
Eine Stärkung der episkopalen Vollmachten durch den Diözesanbischof und die Abschaffung überholter Privilegien (Pfarrwahl etc.) entspräche im Übrigen dem Geist des Zweiten Vatikanums, das verschweigen jedoch die Mmeisten Verfechter des geltenden Systems, die sich sonst gerne zu Hütern des Konzils aufwerfen.
Redaktion benachrichtigen Böse sind nur die andern + …
#9   sacerdos helveticus   09:57:41 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
@Brandenburgis
Da bei den Lutheranern schon in den ersten Generationen das Weihepriestertum verloren ging (Fehlen der Apostolischen Sukzession) ist auch schon dort die sakramentale Beichtebei ihnen verlorengegangen. Jedoch sah Luther(z.B. Grosser katechismus) und das Augsburger Bekenntnis die Beichte durchaus noch als Sakrament.
Redaktion benachrichtigen Heiligenkreuz: Homo-Lobbyist ist Professor an Päpstlicher Hochschule
#33   sacerdos helveticus   11:33:03 | Dienstag, 8. Dezember 2009
@clarissa colonia
Sie schrieben:
Der apostolische Stuhl mußte dafür um die Ertelung eines „nihil obstat“ angegangen werden und hat dieses offensichtlich inconditionate erteilt, was heißt, daß gegen den zu Berufenden römischerseits nicht die mindesten Bedenken bestanden haben können!
Das Problem ist natürlich, dass bei der Erteilung des „nihil obstat“ der Apostolische Stuhl (das heisst die zuständige Kongregation) angesichts der Vielzahl der Fälle nicht immer investigativ vorgehen kann, sondern zu einem wesentlichen Teil auf die von den um das „Nihil obstat“ nachsuchenden Instanzen (hier wohl Orden als Träger der Hochschule; sonst oft auch Diözesen) übermittelten Informationen angewiesen ist.
Da diese ja in der Regel an der erteilung des „nihil obstat“ interessiert sind, ist natürlich nicht auszuschliessen, dass hier Informationen der zuständigen Kongregation vorenthalten werden.
Sollte sich dies bewahrheiten, wären nicht zuletzt jene Personen/Instanzen zu bestrafen, die ihre Pflichten gegenüber dem Apostolischen Stuhl nicht erfüllt haben.
Hier bestehen gewisse m.E. gewisse Analogien zu der zur zeit deutschland beschäftigenden Affäre im Verteidigungsministerium, wo schon einige personen den Hut nehmen mussten.
Apropos „inconditionate“: Woher wissen Sie das? Prinzipiell ist auch denkbar, dass der Betreffende versprechen musste, seine früher gemachten Äusserungen nicht mehr zu vertreten.
Redaktion benachrichtigen Neuer Weihbischof in Chur
#24   sacerdos helveticus   20:34:02 | Freitag, 4. Dezember 2009
Bischöfe aus der Kongregation von St. ottilien @RRR
Ich weiss nicht, ob Tuttisanti diese gemeint hat, aber da der Kongregation von St. Ottilien seit ihrer Gründung verschidene Missionsgebiete anvertraut wurden, stammten natürlich auch in der Regel die Bischöfe oder Apostolischen Vikare o.ä. der entsprechenden Diözesen/Jurisdiktionsbezirke zumeist dem Orden.
Ein Beispiel ist Abtbischof Bonifatius Sauer aus der Fuldaer Diözese gebürtig und Bischof von Tokwon/Nordkorea, der zusammen mit einer ganzen Reihe von Konventualen 1950 den Märtyrertod starb. Für die Märtyrer von Tokwon ist ein Seligsprechungsprozess im Gange.
Siehe folgenden Link: www.missionsbenediktiner.de/seligsprechung
Redaktion benachrichtigen Die Rache hat in der Justiz nichts verloren
#47   sacerdos helveticus   18:53:21 | Montag, 30. November 2009
@eigerhar
Sie schrieben:
Wer aus Rache richtet sündigt schwer.
Der Katechismus im Anschluss an das Konzil von Trient scheibt:
…zielen die Strafen der Obrigkeiten, welche die rechtmässigen Rächer der Verbrechen sind, ebenfalls darauf hin, dass der Verwegenheit und Gewalttätigkeit durch Todesstrafen Einhalt geschieht und so das Leben der Menschen gesichert sei.
Es geht hier nicht um ein Plädoyer für die Todesstrafe (hier hat sich die Auffassung der Kirche geändert, dass auf sie verzichtet werden sollte, wenn auch auf andere Weise der Zweck der Strafe erfüllt werden kann), sondern darum, dass nach kirchlicher Lehre die richtende Obrigkeit im Namen Gottes „Rächer der Verbrechen“ ist.
Redaktion benachrichtigen Die Lage der österreichischen Bischöfe wird immer aussichtsloser
#99   sacerdos helveticus   01:43:16 | Mittwoch, 25. November 2009
@clarissa colonia
Vielen Dank!
Der technische und medizinische Fortschritt hat eben Dinge ermöglicht, die vorher so nicht möglich waren und deshalb hier zu Änderungen in der Sakramentendisziplin geführt.
1946 schrieb der bekannte Freiburger Moraltheologe Prümmer OP in seinem Handbuch (Manuale Theologia moralis, Vol. II Barcelona, p.100s ):„Infans in utero materno exsistens baptizari potest e debet si versatur in periculo vitae nequee probabilis spes est ut rite editus baptizari possit.
Possit quidem tunc baptizari quia hodie medici habent instrumenta tam perfecta, ut cum morali certitudine caput infantis vel saltem alia principalis pars corporis eius abluit possit aqua. Debetautem baptizari, quia secus salus eius aeterna periclitatur aut etiam destruitur.
Baptismus collatus infanti adhuc [kursiv]totaliter clauso in utero matris debet post felicem partum sub condicione iterari, tametsi medicus testatur aquam attigisse caput infantis in utero.
Redaktion benachrichtigen Die Lage der österreichischen Bischöfe wird immer aussichtsloser
#96   sacerdos helveticus   00:49:58 | Mittwoch, 25. November 2009
@clarissa colonia
Warum geben sie nicht einfach zu, dass Ihre Interpretation von can. 746 § 1 CIC 1917 nicht zutreffend ist?
Am Anfang der Diskussion haben Sie (gegen Lycobates) bestritten, dass die Kirche die Taufe in utero spendet resp. gespendet hat und gegen den klaren Wortlaut jenes Textes behauptet, dass es in der Entscheidung des Hl. Offiziums vom 21.8.1901 (DH 3556) nicht um die Taufe in uteroginge.
Auch hier haben Sie noch nicht zugegeben, sich geirrt zu haben.
Wenn der Gesetzestext eindeutig ist, braucht es weder eine „authentische Interpretation“ noch eine „einschlägige Präzedenzjudikatur“
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#93   sacerdos helveticus   23:38:28 | Dienstag, 24. November 2009
@clarissa colonia
Einhellig?
Hier ist die Kirche dann eben nicht der Argumentation des doctor angelicus gefolgt, wie sie das auch sonst nicht immer getan hat (e.gr. Immaculata conceptio B.M.V.) und deshalb gibt die Argumentation des Aquinaten dann eben keinen unanimis consensus mehr wieder.
Ausserdem verlegen Sie den Kampfplatz: es ging mir um die Interpretation des can. 746 §1 CIC 1917.
Anstatt zuzugeben, dass Ihre Interpretation desselben arbiträr ist und mit dem Wortlaut des Gesetzestextes nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann, zitieren Sie hier in extenso den Aquinaten.
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#91   sacerdos helveticus   23:10:58 | Dienstag, 24. November 2009
@clarissa colonia
Ihrer Interpretation von ca. 746 § 1 CIC 1917 kann ich nicht zustimmen, sie wird auch nicht von den Kommmentatoren so vertreten (siehe den von mir angeführten Jone oder z.B. auch Eichmann). Sie lassen den in etwa als Konditionalsatz zu betrachtenden Teil des canons (Beginnend mit „donec“ ausser Acht: Die Taufe in utero ist nicht statthaft „solange Hoffnung und Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Kind in Ordnung geboren und getauft werden kann“.
Die in den §§2-3 behandelten Spezialfälle betreffen nicht die Taufe in utero im eigentlichen Sinn, da ja die Leibesfrucht wenigstens partiell bereits ausgestossen ist.
Ausserdem geben sie §2 falsch wieder: Kann die Taufe auf den Kopfe gespendet werden, ist diese absolut (d.h. nicht sub conditione“) zu spenden , und später eben nicht bedingungsweise zu wiederholen.
Redaktion benachrichtigen Die Lage der österreichischen Bischöfe wird immer aussichtsloser
#88   sacerdos helveticus   22:46:45 | Dienstag, 24. November 2009
@clarissa colonia
Baptismus in utero
Eine solche Taufe kennt die Kirche durchaus, sie wurde durchaus gespendet, ja sogar empfohlen wenn es auch über die Gültigkeit keine definitive Lehrentscheidung gibt. Deshalb entsprach es auch der Praxis, nach erfolgter derartiger Taufe eine bedingungsweise Taufe zu spenden, falls das Kind dennoch geboren wurde.
Siehe hierzu can. 746 CIC 1917 bes. §5
Siehe hierzu z.B. die Ausführungen bei Jone, Katholische Moraltheologie (in der mir vorliegenden Ausgabe ed. 16 1953 Nr. 478) oder ders. Jone, Gesetzbuch des kanonischen Rechtes, Bd. II Paderborn 1940 S.24f
Redaktion benachrichtigen Besser zuerst Pius XII. + …
#19   sacerdos helveticus   10:52:01 | Mittwoch, 18. November 2009
Hasenhüttl ein Atheist?
Natürlich ist Hasenhüttl nicht wegen seiner Spendung der Hl. Kommunion ein Atheist, wohl aber wegen seiner dogmatischen Thesen. Zumindest wäre er als A-Theist zu bezeichnen, da er die christliche Vorstellung eines persönlichen Gotttes ablehnt.
Hier eine Beurteilung der Hasenhüttlschen Thesen aus berufenem Munde:
„Hasenhüttl weiß ja, was Katholischsein bedeutet, und wenn man katholisch ist, dann nimmt man auch das Wesentliche des Katholischen auf sich. Übrigens darf man nicht vergessen, dass Hasenhüttl eine Dogmatik geschrieben hat, in der er uns sagt, dass es Gott als eine in sich seiende Wirklichkeit gar nicht gibt, sondern lediglich ein Beziehungsereignis sei. Insofern ist das, was er auf dem Ökumenischen Kirchentag angestellt hat, noch relativ gering im Vergleich zu dem, was er im Ganzen von sich gegeben hat. Und Hasenhüttl weiß selber, dass das nicht der katholische Glaube ist. Man muss also einfach sagen: Das ist alles eine Frage der Ehrlichkeit.“
Rhein-Zeitung: „Würden Sie also sagen: Hasenhüttl ist nicht mehr katholisch?“
„Was im Innersten seines Herzens ist und vorgeht, das überlassen wir dem lieben Gott. Aber was er geschrieben hat, ist nicht katholisch.“
Redaktion benachrichtigen Freimaurerische Verschwörungstheorien? Besser beten
#12   sacerdos helveticus   11:33:38 | Dienstag, 17. November 2009
@clarissa colonia
Weder im Artikel von kreuz.net noch im Buch von Gorissen wird behauptet, dass Vorgrimler und/ oder Küng Ordensmann seien.
In einem sehr lesenswerten Abschnitt des Buches berichtet Gorissen über einen Vortrag Vorgrimlers in einer Kölner Loge und erwähnt dabei auch einen Kölner Jesuiten, den er mit Namen nennt, der Mitglied einer Kölner Loge sei.
Hier der Link zu dem als Leseprobe zugänglichen Abschnitt des Buches, der über den Vortrag Vorgrimlers berichtet:
media2.kathtube.com/document/12009.pdf
Redaktion benachrichtigen Wird die Kirche den Weg von der Erniedrigung zu einer neuen Blüte finden?
#11   sacerdos helveticus   18:33:36 | Montag, 2. November 2009
mitra
Beim Zweiten Vatikanischen Konzil trugen nahezu alle Bischöfe eine solche Mitra. Es handelt sich im Übrigen hier um eine schmucklose mitra simplex, wie sie die Liturgie für u.a. für die Totenliturgie vorsieht.
hier ein Foto von der Eröffnung des Konzils:
de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Ko…
Redaktion benachrichtigen Kirchenfeindliche Salon-Revolutionäre am Ende
#11   sacerdos helveticus   12:55:33 | Dienstag, 27. Oktober 2009
@Brandenburgis
Brandenburgis schrieB:
Umschwung????Was ist denn disse???
„Umschwung“ ist in der Schweiz der gebräuchliche Ausdruck für das Gelände um ein Gebäude.
Redaktion benachrichtigen Kommt jetzt die altliberale Restauration?
#25   sacerdos helveticus   21:40:51 | Mittwoch, 23. September 2009
@clarissa colonia
„Quandoque bonus dormitat Homerus“
Horatius, ars poetica :-)
Mit diesem Zitat antwortete mir vor einigen Jahren der mittlerweile verstorbene langjährige St. Galler Stiftsarchivar Prälat Dr. Johannes Duft, als ich ihn auf einen kleinen Fehler in einem Aufsatz aufmerksam machte: der damals schon über achtigzigjährige hatte „vulpes“ mit „Wölfe“ übersetzt.
Redaktion benachrichtigen Kommt jetzt die altliberale Restauration?
#22   sacerdos helveticus   20:07:50 | Mittwoch, 23. September 2009
@clarissa colonia
Charakteristikum der hominorum illiteratorum sive unius libri ???
Redaktion benachrichtigen Kommt jetzt die altliberale Restauration?
#20   sacerdos helveticus   19:47:55 | Mittwoch, 23. September 2009
@ clarissa colonia
hominorum ???
Der Hochaltar der Kathedrale von Oristano enthielt gar keinen Tabernakel (dieser befindet sich in einer eigenen Anbetungskapelle), sondern nur einen Aussetzungsthron, auf dem („… zum Herrn hin dargebracht“) aber während der Zelebration nicht ausgesetzt wurde.
Woher wissen Sie, ob nicht in vorkonziliarer Zeit wenigstens gelegentlich auch in der Kathedrale von Oristano wie auch sonst im orbis catholicus die Hl. Messe „coram exposito Sanctissimo“ zelebriert wurde?
Redaktion benachrichtigen Ein Ministrant der Freimaurer
#19   sacerdos helveticus   21:46:40 | Montag, 21. September 2009
@clarissa colonia durchaus auch irchenrechtlich relevant!
Wenn Sie den Text der Erklärung der Glaubenskongregation von 1983 lesen, dann stellen Sie fest:
1) Er ist in seiner Eingangsphase etwa so formuliert wie üblicherweise Antworten auf an die Kongregationen gerichtete „Dubia“.
2.) Es wird die Frage, ob die Freimaurer zu den in can. 1373 gemeinten kirchenfeindlichen Organisationen gehören, positiv beantwortet.
3.) In jenem canon ist die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung mit einer „gerechten strafe“ sanktioniert.
Spruchstrafe, keine Tatstrafe.
Ergo: Unter Berufung auf can 1373 CIC 1983 und die Erklärung der Glaubenskongregation könnte m.E. z.B. ein Bischof einen seiner Jurisdiktion unterstehenden Gläubigen, dessen Mitgliedschaft bei den Freimaurern notorisch ist, mit einer Strafe belegen, falls der Betreffende dort ein Leitungsamt innehat, sogar mit dem Interdikt.
Redaktion benachrichtigen Ein Ministrant der Freimaurer
#11   sacerdos helveticus   20:40:34 | Montag, 21. September 2009
@smallplayer
Auf jeden Fall besitzt die von Ihnen so gern angeführte „Lichtenauer Erklärung“ für Katholiken keine spezielle Relevanz, da sie von der Kirche nie akzeptiert wurde.
Stattdessen hat sowohl die Deutsche Bischofskonferenz (1980) als auch die vatikanische Glaubenskongregation (1983) noch nach „Lichtenau“ ausdrücklich die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft bei den Freimaurern und in der Katholischen Kirche erklärt. Vorgrimler war darüber scheinbar nicht „amused“ aber das ist sein Problem!
Redaktion benachrichtigen Die außerordentliche Form des Linzer Ritus?
#23   sacerdos helveticus   11:42:44 | Freitag, 18. September 2009
@Freinsberg
Der allegorische Charakter der Ankleidegebete ist natürlich unbestritten und ebenso die Tatsache, dass die historische Herkunft der einzelnen Paramente zum Grossteil in der Spätantike zu suchen ist.
Dazu kommt noch, dass sich in mittelalterlichen Texten verschiedene allegorische Deutungen finden.
Ihrer Behauptung, dass die allegorischen Texte „historisch falsch“ sind kann ich jedoch nicht zustimmen. Es handelt sich um eine andere Ebene und die allegorischen Texte wollen ja (zumindest in der Regel) keine historische Erklärung geben.
Auf jeden Fall meine ich, dass die allegorischen Texte (z.B. der Ankleidegebete) dem Zelebranten zu spirituellem Nutzen sein können. (Natürlich hat es auch vor allem im MA einen überbordenden Allegorismus gegeben, der das Verständnis z.B. der Messe nicht immer erleichtert hat).
Redaktion benachrichtigen Die außerordentliche Form des Linzer Ritus?
#19   sacerdos helveticus   11:17:41 | Freitag, 18. September 2009
@sycamore
stimme ihnen völlig zu!
Redaktion benachrichtigen Die außerordentliche Form des Linzer Ritus?
#17   sacerdos helveticus   11:13:30 | Freitag, 18. September 2009
Ankleidegebete
Die traditionellen Ankleidegebete finden sich in der Tat nicht mehr im Missale Pauls VI. (auch nicht in der neuen dritten Ausgabe).
Interessanterweise finden sie sich jedoch in einem Gebetbuch für Priester namens „preces selectae“. Dieses wurde 1990 in Köln vom Adamas-Verlag herausgegeben (mit Imprimatur des Erzbistums Köln) , dem deutschsprachigen Verlag des Opus Dei. Dort finden sich (alle in lateinischer Sprache) neben sehr vielen anderen Gebeten (zum Grossteil aus den traditionellen Büchern übernommen) auch die Ankleidegebete mit dem Vermerk „ad libitum“ (lediglich das Gebet für den Manipel fehlt, da er ja im Novus Ordo nicht mehr vorgesehen ist) sowie viele weitere nützliche Gebete für Priester (u.a. die sakramentalen Kurzformeln für Notfälle)
Redaktion benachrichtigen Pater der Piusbruderschaft zelebriert im Petersdom
#52   sacerdos helveticus   00:47:41 | Donnerstag, 10. September 2009
Grosszügigkeit !
Als die Piusbruderschaft im Oktober vergangenen Jahres eine grossse wallfahrt nach Lourdes organisierte mit etwa 20.000 Gläubigen, konnte man völlig unbehelligt und sicher mit Genehmigung der Wallfahrtsdirektion die Heiligtümer benutzen. Nicht nur konnten feierliche Messen in den Kirchen stattfinden nebst Prozessionen , auch die 4 von Lefebvre geweihten Weihbischöfe nahmen daran teil und das ganze noch vor der Rücknahme der Exkommunikation!
Redaktion benachrichtigen Liturgischer Mißbrauch im Alten Ritus
#94   sacerdos helveticus   10:29:57 | Mittwoch, 9. September 2009
Schriftlesungen im usus extraordinarius
Es sollte doch eigentlich klar sein, dass sich die Erlaubnis, die Lesungen in der Muttersprache zu verlesen, nur auf die Leseordnung des betreffenden Ritus (bzw. auf die betreffende Form des Ritus) bezieht, da ja die Leseordnung integraler Bestandteil des Ritus ist. Aus dem Fehlen von Worten, die dies ausdrücklich verbieten, die Erlaubtheit zu folgern, scheint mir abwegig und arbiträr zu sein. Mit der gleichen Argumentation müsste ja sogar die Verwendung der Schriftlesungen gemäss z.b. dem syro-malabarischen Ritus erlaubt sein. Allgemein ist ja eine Vermischung verschiedener Riten nicht erlaubt und hätte man hier von diesem übergeordneten Prinzip abweichen wollen und ausdrücklich die Integration von Elementen eines anderen Ritus bzw. von Elementen einer anderen Form des gleichen Ritus erlauben wollen, so hätte der Gesetzgeber dies m.E. ausdrücklich erwähnen müssen.
Redaktion benachrichtigen Die Christen mögen in einem Augenblick umkommen
#55   sacerdos helveticus   21:14:08 | Donnerstag, 27. August 2009
@Alois Bischof
Sie erwähnen die Jewish Encyclopedia in Ihrem Beitrag. Ist Ihnen das Stichwort bekannt, unter dem man nachschauen müsste bezüglich der Interpretation der diskutierten Bitte des Achtzehnbittengebetes?
Redaktion benachrichtigen Hatte er eine gespaltene Persönlichkeit?
#10   sacerdos helveticus   11:30:19 | Dienstag, 25. August 2009
Aufklärungsbedarf!
Eine zumindest kircheninterne Aufklärung der Vorwürfe gegen den Gründer der Legionäre Christi ist dringend vonnöten. Es scheint mir kaum möglich, dass die jetzt eingestandenen Fehltritte des Gründers niemand im Orden bekannt waren. Meines Erachtens müssten auch alle die um die seit langem im Raum stehenden Vorwürfe wussten und nichts unternahmen (aus blinder Verehrung für den Gründer oder aus anderen Motiven) aus allen Leitungsfunktionen entfernt werden.
Redaktion benachrichtigen „Ich weine, weil ihr nicht weint“
#35   sacerdos helveticus   16:55:25 | Donnerstag, 18. Juni 2009
zugespitzt aber rechtgläubig!
Stimme der vernunft schrieb:
Aber es geht ja noch weiter: „Ohne den Priester wäre das Leiden und Sterben unseres Herrn sinnlos.“. Was für ein häretischer, gotteslästerlicher Unsinn. Und der soll also das Vorbild für Priester sein. Na Mahlzeit.
Nun, die durchaus emphatische und zugespitzte Redeweise des heiligen Pfarrers von Ars ist doch durchaus rechtgläubig verstehbar: Nach katholischer Lehre wird doch die Frucht des Erlösungsopfers Christi (normalerweise) durch die Sakramente zuteil, hier vor allem durch die Taufe, deren (ordentlicher) Spender der Priester ist und dann durch die heilige Eucharistie und das Busssakrament, deren alleiniger Spender der Priester ist. Natürlich hätte Christus auch andere Formen der Heilsvermittlung einsetzen können, aber in der bestehenden braucht es den Priester!
Redaktion benachrichtigen Da waren die Richtigen in Rom
#37   sacerdos helveticus   20:58:30 | Mittwoch, 17. Juni 2009
Nicht nur Optativ oder frommer Wunsch! @clarissa colonia
Immerhin ist die eigentliche liturgische Gesetzgebung nämlich die Institutio Generalis des Missale Romanum (editio tertia 2000) hier völlig klar!
In Nr. 320 heisst es: „Panis ad Eucharistiam celebrandam debet esse mere triticeus, recenter confectus et, secundum antiquam Ecclesiae traditionem, azymus.“
Auch die Instruktion Redemptionis Sacramentum stellt in Nr. 48 die gleichen Erfordernisse an die Materie für die Hl. Eucharistie auf:“ Panis, qui in sacrosancti eucharistici Sacrificii celebratione adhibetur, debetesse azymus, mere triticeus et recenter confectus, ita ut nullum sit periculum corruptionis“.
Hier werden allerdings Erfordernisse an die Materie, die einmal die Ebene der Erlaubtheit, ein andermal die der Gültigkeit (Weizenbrot als alleinige gültige Materie) betreffen, nebeneinandergestellt.
Siehe auch Nr. 173 der Instruktion Redemptionis Sacramentum: Verstoss gegen (u.a.) Nr. 48 als „res gravis“qualifiziert!
Dass natürlich auch mit gesäuertem Brot gültig konsekriert werden kann, steht ausser Frage und im Falle der Notwendigkeit wird auch ein Zelebrant des lateinischen Ritus gesäuertes Brot verwenden dürfen (vgl. hierzu CCEO, der hierzu eine analoge Regelung enthält, da es ja unter den unierten Ostkirchen auch solche gibt, die ungesäuertes Brot verwenden.)
Eine andere Frage ist allerdings, ob das in Linz verwendete Brot wirklich gesäuertes Brot war.
Ich weiss z.B. dass beim „Neokatechumenat“ ähnliches Brot verwendet wird, dieses jedoch angeblich ungesäuert ist.
Redaktion benachrichtigen Kennt der Bischof von Fulda das oberste Gesetz der Kirche nicht?
#186   sacerdos helveticus   19:38:29 | Mittwoch, 10. Juni 2009
Ausweichmanöver!
Die Schemata dex CIC sind mir gerade nicht griffbereit, aber Sie sind auf meinen Einwand bisher nicht eingegangen. Sie haben sich darüber mokiert, dass P. Schmidberger das Axiom „salus animarum suprema lex“ zitierte. Der Satz ist traditionelles Allgemeingut der Kanonistik und besitzt unabhängig von seiner Stellung im CIC 1983 Geltung!
Redaktion benachrichtigen Kennt der Bischof von Fulda das oberste Gesetz der Kirche nicht?
#168   sacerdos helveticus   10:48:00 | Mittwoch, 10. Juni 2009
suprema lex @clarissa colonia
Das Axiom „salus animarum suprema lex“ ist natürlich wesentlich älter als der CIC 1983 und nicht zufällig in den CIC gekkommen. Zufällig ist nur, dass dieses Axiom gerade in einen canon zur Versetzung von Amtsträgern gekommen ist, insofern dieser in der Rechtssystematik des CIC 1983 der letzte canon ist. Oder haben Sie Belege, dass die Rede von der salus animarum als suprema lex auch Bestandteil dieses canons geworden wäre, wenn er rechtssystematisch an anderer Stelle seinen Platz gefunden hätte?
Und selbst wenn dies der Fall sein sollte, sagt jener canon ja ganz klar, die salus animarum sei „semper“ das oberste Gesetz der Kirche, und das heisst doch wohl nicht nur bei Versetzungsfragen.
Redaktion benachrichtigen Die Trinität spiegelt sich in der Schöpfung + …
#7   sacerdos helveticus   11:03:32 | Montag, 8. Juni 2009
Ungültige Konsekration?
Auch ich finde die Überschrift „ungültige Konsekration“ für abwegig!
Das Eintauchen der Hostie in den Kelch durch den Kommunionempfänger ist zwar gemäss den liturgischen Richtlinien missbräuchlich aber verungültigt natürlich nicht die Kommunion und erst recht nicht die Konsekration.
Wahrscheinlich ist auch dies nicht gemeint, sondern man stiess daran -das ist zumindesatz meine Vermutung- dass es in dem zitierten Text heisst, der Empfänger der Kommunion könne die Hostie in den WEIN eintauchen. Besser hätte man natürlich vom „konsekrierten Wein“ oder vom „(kostbaren) Blut Christi“ gesprochen. Immerhin heisst es zuoberst im Text, es handle sich um die Kommunion unter „beiderlei Gestalten“ Das ist ja die dogmatisch korrekte Ausdrucksweise: Die Gestalten von Brot und Wein bleiben, erhalten jedoch ein neues Wesen (Substanz): Leib bzw. Blut Christi.
Redaktion benachrichtigen So etwas darf in der Tat nie wieder geschehen
#70   sacerdos helveticus   22:01:19 | Donnerstag, 28. Mai 2009
@ clarissa colonia
Wer nun den Werkvertrag unterschrieben hat, sei dahingestellt.
Immerhin war S. Em. in den Prozess der Beauftragung Hrdlickas einbezogen, wie auf der offiziellen Homepage des Erzbistims hervorgehoben wird:
Faber ging eingangs auf die „gar nicht selbstverständliche“ Zusammenarbeit zwischen der Dompfarre und Hrdlicka ein; sie sei Frucht einer Ausstellung des Wiener Dommuseums über religiöse Aspekte im Schaffen des renommierten Bildhauers gewesen und habe nach Gesprächen mit dem Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, mit Hrdlickas Galeristen Ernst Hilger und Dombaumeister Wolfgang Zehetner zu einer Beauftragung des Künstlers geführt.Anliegen sei es gewesen, katholischen Seligen und Heiligen aus jüngerer Zeit einen Platz im Dom zu verschaffen.
Im Übrigen bedeutet der Umstand, dass Hausherr der Kathedrale das Domkapitel und nicht der Erzbischof ist, natürlich nicht, dass das Domkapitel völlig freie Hand hat. Vom Diözesanbischof beispielsweise erlassene Richtlinien zur Gestaltung sakraler Räume (ganz zu schweigen von den universalkirchlichen Vorgaben; siehe die weiter unten zitiertan Aussagen aus der Lirurgiekonstitution „sacrosanctum Concilium“) selbstverständlich auch in der dem Domkapitel „gehörenden“ Kathedrale Rechtskraft!
Redaktion benachrichtigen Der Mahltisch ist definitiv weg
#152   sacerdos helveticus   18:59:49 | Mittwoch, 20. Mai 2009
@clarissa colonia
Bin (natürlich) noch immer nicht überzeugt, dass der in Frage stehende canon in Ihrem Sinne aufzufassen wäre, das heist als inhabilitierendes Gesetz. In der Tat ist die Wahl des Wortes „nequit“ hier ungewöhnlich.
Aber Ihre Interpretation ist dennoch unzutreffend.
Auch entspricht sie ja nicht der Praxis der Kurie, die ja z.B. auch zur Zeit der Geltung des alten Codex die von Erzbischof Lefebvre unerlaubt geweihten Priester als suspendiert aber selbstverständlich gültig geweiht betrachtet hat!
Redaktion benachrichtigen Der Mahltisch ist definitiv weg
#143   sacerdos helveticus   00:47:39 | Mittwoch, 20. Mai 2009
@ clarissa colonia
Bitte bringen Sie doch Belege aus der kanonistischen Literatur , dass der von Ihnen zitierte can 1008 CIC 1917 in Ihrem Sinne zu verstehen ist, das heisst die Weihe ohne Zustimmung des Ortsordinarius ungültigsei!
Diese Auffassung lässt sich m.E. weder aus der Literatur (Auctores probati) noch durch die Praxis der Kurie erweisen!
Siehe für die Gegenmeinung Eichmann-Mörsdorf Kirchenrecht II 9. Aufl. 1958, S. 100: „Wer zur Weihespendung befähigt ist, spendet die Weihe, was die von Seiten des Spenders zu erfüllewnden Voraussetzungen anlangt, immer gültig, sofern er den wesentlichen Weiheritus einhält und die erforderliche Weiheintention hat. Um die Weihehandlung erlaubt vornehmen zu können, muss der Weihespender entweder selbst hierfür zuständig oder von dem zuständigen Oberhirten mit der Weihespendung beauftragt worden sein.
Ausserdem lässt sich der Gegenbeweis m.E. auch gesetzesimmanent führen: Bei Ihrer Interpretation wären die cann. 2372 und 2373 CIC 1917 mit Ihren Strafbestimmungen ja obsolet.
Redaktion benachrichtigen Bayern muß unter die Muttergottes
#29   sacerdos helveticus   00:22:14 | Samstag, 25. April 2009
Gebet als Landeshymne
@Paulaner
Auch die Schweiz hat eine Landeshymne in der Form eines Gebetes, den sogenannten „Schweizerpsalm“.
Hier die ersten zwei Strophen:
Trittst im Morgenrot daher,
Seh’ich dich im Strahlenmeer,
Dich, du Hocherhabener, Herrlicher!
Wenn der Alpenfirn sich rötet,
Betet, freie Schweizer, betet!
Eure fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.
Kommst im Abendglühn daher,
Find’ich dich im Sternenheer,
Dich, du Menschenfreundlicher, Liebender!
In des Himmels lichten Räumen
Kann ich froh und selig träumen!
Denn die fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.
Hier einige Hintergrundinformationen über dieses Kirchenlied als Nationalhymne:
www.admin.ch/…055/00064/index.html?lang=de&unters…
Interessant ist, dass der aus dem 19. Jahrhundert stammende Text erst um 1960 zur Nationalhymne erklärt wurde, zuvor besass die Schweiz eine Hymne („Rufst Du, mein Vaterland“), die in der Melodie der englischen gleich war, was immer wieder zu Verwechslungen führte
Redaktion benachrichtigen Der Tabernakel muß ins Zentrum zurück
#9   sacerdos helveticus   12:16:38 | Freitag, 17. April 2009
@r. ruhrgebietler
Sie schrieben:
St. Bonifatius, Bottroper Str. 295, D-45356 Essen, DA ist der Tabernakel im Zentrum des „Chorraumes“ und des Altares. Obwohl der dortige „Hochaltar“ nur als häßlich bezeichnet werden kann.
Aber dies ist ja die Kirche des Priorates der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Essen-Bergeborbeck.
„Hässlich“ finde ich den dortigen Hochaltar nicht, wenn er auch etwas gewöhnungsbedürftig ist, vor Allem da er nicht einfach eine Kopie eines historischen Stiles ist
(z.-B. neogotisch, neobarock u.s.w.).
Redaktion benachrichtigen Noch mehr Lob + …
#4   sacerdos helveticus   09:56:35 | Montag, 30. März 2009
Weihehindernis!
Clarissa colonia schrieb:
Im Gegensatz zur hiesigen Redaktion ist Maximilian Fürnsinn durchaus bekannt, daß Weihe ein Ehehindernis ist, aber Ehe kein Weihehindernis. Von eheschließenden Priestern war da keine Rede
Natürlich ist ein bestehendes Eheband ein Hindernis, die Weihe zu empfangen abgesehen vom Fall des Ständigen Diakons.
Can. 1042: Am Empfang der Weihen einfach gehindert ist:
1 ein verheirateter Mann, sofern er nicht rechtmässig für den ständigen Diakonat ausersehen ist;
Dass dieses Hindernis, die Weihe zu empfangen nicht göttlichen Rechts ist, nur für den lateinischen Ritus gilt und davon auch dispensiert werden kann (z.B. bei konvertierten Theologen aus nichtkatholischen Gemeinschaften) ist eine andere Sache.
Redaktion benachrichtigen Lächerliche Kirche
#11   sacerdos helveticus   14:05:40 | Dienstag, 24. Februar 2009
@sobieski
So, jetzt können Siee die fortsetzung posten
Redaktion benachrichtigen Er ist nur der Vorwand
#22   sacerdos helveticus   20:52:41 | Montag, 9. Februar 2009
Es geht um das Verständnis des Konzils
Zu den historischen Thesen hätte Williamson sich eigentlich ja gar nicht äussern dürfen, da der Generalobere ihm diesbezüglich Schweigen auferlegt hat. Es sei denn, er hätte ihn in diesem Fall davon entbunden.
Die theologischen Thesen Williamsons, wie sie hier referiert werden (ich habe ich den ganzen Intervioew-Text zur Verfügung) sind m.E. noch keine Zurückweisung des päpstlichen Versöhnungsangebetes.
In der Tat geht es ja nicht zuletzt um die Hermeneutik des Konzils.
Hier Fragen zu stellen ist doch nicht verboten und Skepsis bezüglich der doch sehr optimistischen Sicht der modernen Welt, wie sie „Gaudium et Spes“ durchzieht noch kein Ungehorsam.
Bei manchen Konzilstexten wird es in der Tat nötig sein, dass der Papst sie „authentisch interpretiert“ und man erklärt, wie sie mit der früheren Lehre der Kirche in Einklang zu bringen sind (Z.B. Religionsfreiheit, Wertung der nichtchristlichen Religionen).
Hoffen und beten wir, dass der Dialog zwischen Vatikan und Priesterbruderschaft zu einem guten Ende führt.
Redaktion benachrichtigen Dem Papst den langen Finger gezeigt
#46   sacerdos helveticus   19:25:32 | Montag, 9. Februar 2009
Ohne Rechtskraft!
Die die den Kardinal vorgenommenen Einschränkungen des Motu Proprio sind null und nichtig. Das Motu Proprio erlaubt es z.B. dem Ortspfarrer auf Bitten von Gläubigen die „Alte Meesse“ anzubieten. Der Bischof kann dieses vom Papst dem Ortspfarrer verliehene Recht nicht rechstgültig verhindern.
Redaktion benachrichtigen Die deutschen Bischöfe mit Methoden der Nationalsozialisten
#105   sacerdos helveticus   23:34:26 | Samstag, 7. Februar 2009
Zweifelsfrei gültige Weihen !
@Don Camillo
Diese vier „Bischöfe“ sind doch ungültig geweiht, da nur ein Bischof sie geweiht hat, d.h. die sind nicht Bischöfe. Im Weiteren bedeutet dies, dass alle von ihnen geweihten „Priester“ gar keine PRiester sind
Zur gültigkeit der Bischofsweihe genügt ein gültig geweihter Bischof als Weihespender, wie Sie in jedem ordentlichen Dogmatiklehrbuch nachlesen können.
Im Übrigen war noch ein Konkonsekrator anwesend in der Person eines emeritierten argentinischen Diözesanbischofs.
@st. georg
Ihre Ausführungen zur Intention sind sehr fragwürdig. Die intentio faciendi quod facit ecclesia meint, dass der Spender des Sakramentes das tun will, was die Kirche will wenn sie diesen Ritus vollzieht.
Und das war eben, einen Bischof zu weihen, was EB Lefebvre zweifelsohne tun wollte. An der Gültigkeit der Weihen kann deshalb kein ernsthafter Zweifel bestehen.
Auch wurden und werden die von EB Lefebvre geweihten 4 Bischöfe von den römischen Stellen immer als gültig geweiht angesehen und Lefebvre wegen unerlaubter Bischofsweihen exkommuniziert, nicht wegen Simulation eines Sakramentes.
Redaktion benachrichtigen Rausgeflogen
#209   sacerdos helveticus   17:26:24 | Samstag, 7. Februar 2009
Nicht (nur) wegen „Revisionismus“!
Pater Abrahamowicz ist scheinbar nicht/nicht nur seiner revisionistischen Thesen wegen ausgeschlossen worden, sondern weil er sich gegen die offizielle Position der durch den Generaloberen vertretenen Priesterbruderschaft geäussert hat. Er hat nach Auskunft einer amerikanischen Homepage am Tag nach der Aufhebung der Exkommunikationen durch den Vatikan wie folgt geäussert:
In fact, who ordered the injurious decree of „removal“ was Joseph Ratzinger, who is still stuck in the Modernist ecumenism of the Second Vatican Council, … , incurring in the excommunication reserved to the Modernists. An excommunicate revokes a non-existing censure!

A Traditionalist Catholic CANNOT [sic] neither request nor welcome such a decree, even less embrace and kiss its authors, making believe that this act is a gift of Our Lady.
We pray for Joseph Ratzinger so that he may abjure Modernism and embrace the Catholic faith, and for the Fraternity of Saint Pius X so that it may remain faithful to the work of Archbishop Lefebvre.
Damit ist sein Ausschluss aus der Bruderschaft nur konsequent!
Redaktion benachrichtigen Es gibt einen hochinteressanten Zusammenhang
#7   sacerdos helveticus   17:51:13 | Freitag, 6. Februar 2009
Exkommunikation bei Priesterweihe?
Nach welchem Kanon des CIC , lieber Wittmann, zieht die von einem suspendierten Bischof vorgenommene Priesterweihe per seeine Exkommunikation nach sich?
Klären Sie uns bitte auf!
Redaktion benachrichtigen Verbotene Dialektmesse
#11   sacerdos helveticus   18:41:49 | Dienstag, 3. Februar 2009
Liturgie im Dialekt?
Eine begrenzte Verwendung von Dialekten innerhalb der Liturgie sollte meines Erachtens möglich sein.
Vor Allem Predigt, Fürbitten und Lieder könnten im Dialekt sein, das Übrige in der Hochsprache. Allerdings sollten diese Messen nicht ausufern und klar angekündigt werden. Vor Allem in den Städten gibt es ja auch einen grossen Anteil an Bewohnern, die den örtlichen Dialekt nicht verstehen.
In der Schweiz gibt es übrigens nicht wenige Priester, die zumindest die Predigt im Dialekt halten. Wesentlich darüber hinaus sollte man auf keinen Fall gehen, d.h. eventuell noch Gelegentlich Fürbitten oder -falls vorhanden- Lieder, die den Ansprüchen der Liturgie genügen. Die anderen Texte, d.h. vor Allem Biblische Lesungen, Antworten des Volkes und natürlich auch die Amtsgebete des Priesters sollten immer in der Schriftsprache verwendet werden, da die ganze Sache sonst sehr schnell einen unernstaften Charakter annimmt.
Redaktion benachrichtigen Kriechen trotz Übergewicht
#14   sacerdos helveticus   12:30:30 | Dienstag, 3. Februar 2009
Suspension @clarissa colonia
Suspendiert waren die 4 Bischöfe doch schon seit dem Empfang ihrer Priesterweihe, die Exkommunikation kam doch erst 1988 hinzu, als sie zu Bischöfen geweiht wurden. So ist es doch nur konsequent, wenn die Suspension der vier Bischöfe und der weiteren von Lefebvre geweihten Priester als weiterbestehend betrachtet wird.
Redaktion benachrichtigen „Unser Pfarrer wird nur schlechtgeredet“
#23   sacerdos helveticus   12:55:10 | Montag, 2. Februar 2009
Preisfrage!
„Es ist gut, daß Sie in Sachen Harry Potter aufklären, denn dies sind subtile Verführungen, die unmerklich und gerade dadurch tief wirken und das Christentum in der Seele zersetzen, ehe es überhaupt recht wachsen konnte“
Von wen stammt wohl diese Empfehlung eines Buches, das sich kritisch mit den Harrys potter-Büchernn asuseinandersetzt?
Redaktion benachrichtigen Spektakuläre Bischofsernennung
#4   sacerdos helveticus   00:03:51 | Samstag, 31. Januar 2009
Neuer Linzer Weihbischof
Nun, die beiden Bilder, das heisst das von der Homepage und das (wohl erst kürzlich aufgenommene) Video von gloria.tv erwecken zuerst gar nicht den Eindruck, dass es sich um die gleiche Person handelt. Wahrscheinlich ist das Porträt von der Homepage schon einige Jahre alt!
Auf jeden Fall dem Neuernannten Weihbischof Gottes Segen! Mit diesem engagierten und seeleneifrigen Priester erhält der Linzer Diözesanbischof einen treuen Weihbischof, der ihn in der Ausübung seiner Hirtenaufgabe sicherlich bestens unterstützen wird und ihm hilft, statt den „Linzer Sonderweg“ zu beschreiten, die Diözese wieder stärker in Glaubenslehre und -praxis den Vorgaben der Weltkirche gemäss zu führen!
Redaktion benachrichtigen Nun kommt das Zweite Vatikanum an die Reihe
#24   sacerdos helveticus   18:44:40 | Samstag, 24. Januar 2009
Vorbehalte gegenüber dem Vatikanum II
Ich habe gelesen, dass auch dem Institut vom Guten Hirten (Sitz Bordeaux), das ja von aus von der Piusbruderschaft stammenden Priestern gegründet wurde, bei dessen Errichtung durch den Vatikan gestattet wurde, ähnliche Vorbehalte gegenüber dem Vaticanum II zu machen wie die Piusbruderschaft es jetzt tat. Kennt wer den Text?
Redaktion benachrichtigen Dekret der Bischofskongregation
#1   sacerdos helveticus   13:28:11 | Samstag, 24. Januar 2009
Bruderschaft erkennt Vatikanum II mit Vorbehalten an!
Hier der Link zu einem Brief des Generaloberen Msgr. Fellay an die Gläubigen zur Aufhebung der Exkommunikation (Text in Englisch).
www.dici.org/…s/Letter_Sup_Gen.pdf
Hierin erklärt er, dass die Bruderschaft alle Konzilien einschliesslich des Vatikanum II anerkenne,
Redaktion benachrichtigen Väterlicher Einfühlsamkeit
#26   sacerdos helveticus   13:17:41 | Samstag, 24. Januar 2009
Bruderschaft erkennt Vatikanum II mit Vorbehalten an!
Hier der Link zu einem Brief des Generaloberen Msgr. Fellay an die Gläubigen zur Aufhebung der Exkommunikation (Text in Englisch).
www.dici.org/…s/Letter_Sup_Gen.pdf
Hierin erklärt er, dass die Bruderschaft alle Konzilien einschliesslich des Vatikanum II anerkenne, bei diesem jedoch einige Einwände („some reservations“) habe.
Hoffen und beten wir, dass die Gespräche, die nun stattzufinden haben zwischen Bruderschaft und römischen Autoritäten, zu einem guten Ende führen!
Redaktion benachrichtigen Auftakt zu einem Empörungs-Festival?
#22   sacerdos helveticus   09:41:43 | Donnerstag, 22. Januar 2009
Vorsichtige Distanzierung!
Immerhin hat sich P. Franz Schmidberger, der deutsche Distriktobere der Bruderschaft geäussert:
„3. Unser Herr Jesus Christus ist seiner menschlichen Natur nach Jude, seine hochheilige Mutter ist Jüdin, alle Apostel sind Juden. Schon deshalb kann kein aufrechter Christ Antisemit sein.
4. Wir kennen das Interview, das Bischof Williamson dem schwedischen Fernsehen gab, nicht. Sobald es uns vorliegt, werden wir es prüfen und dazu auch anwaltlichen Rat einholen. Es ist klar, daß für Äußerungen, wie sie Bischof Williamson angeblich gemacht hat, nur der Urheber selbst verantwortlich ist und diese nicht die Haltung der Priesterbruderschaft St. Pius X. widerspiegeln. Übrigens hat schon Papst Pius XI. in der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ vor dem gottlosen Naziregime und seinen Verbrechen gewarnt.„Nun, da dieses Interview ohne Probleme im Original zugänglich ist, wird eine Distanzierung von diesen unsäglichen Expektorationen Williamsons hoffentlich nicht länger auf sich warten lassen!
Wahrscheinlich wird Williamson künftig gut daran tun, keine Termine mehr in Deutschland wahrzunehmen (Firmungen,, Priesterweihen, sonstige Anlässe), da ihm dann möglicherweise der Prozess gemacht würde!
Redaktion benachrichtigen Fremde Rede vorgelesen? + …
#15   sacerdos helveticus   11:52:39 | Dienstag, 20. Januar 2009
Mit welchem Recht „Pater“? @Lingen
Lingen schrieb:
Zum Pater habe ich mich ja – entgegen HBRs permanten Lügen – auch nicht „selbst ernannt“.
Nun, wer hat ihnen denn dann den Titel „Pater“ verliehen?
Ihre früher vorgetragene Argumentation, nach denen Ihnen als Weltpriester (die Gültigkeit Ihrer Priesterweihe einmal angenommen) der Titel „Pater“ zustehe, ist nicht überzeugend!
Redaktion benachrichtigen Augsburger Reaktionen
#172   sacerdos helveticus   22:48:36 | Mittwoch, 7. Januar 2009
@B. Theophilus89
@Theophilus
Natürlich gibt es im Direktorium keine Anweisung des Bischofs, dass sich im Priesterseminar in der Kapelle Kniebänke befinden müssen, wohl aber eine Verlautbarung des Bischofs persönlich, in der er unter Berufung auf römische Dekrete ausdrücklich verlangt, dass während der Messfeier bei der Konsekration zu knien ist und -wo der diesbezügliche Brauch besteht- während des gesamten Hochgebetes.
Wollen Sie dies leugnen oder was meinen Sie, mit Ihrer Behauptung, es gebe keine Anordnung des Bischofs im Direktorium?
Redaktion benachrichtigen Wer kennt schon Niterói?
#7   sacerdos helveticus   14:31:26 | Dienstag, 6. Januar 2009
@ HBR
HBR schrieb:
Ach ja, was ist das denn für ein Kapellchen auf der Fotostrecke? Die Kathedrale scheint es nicht zu sein. Außer sie ist in sich zusammengeschrumpft
Was soll die komische Bemerkung?
Vielleicht handelt es sich um eine Nebenkapelle der Kathedrale, so dass man mit Recht sagen kann, die Hl. Messe finde in der Kathedrale statt, wenn auch nicht im Hauptschiff/am Hauptaltar.
Redaktion benachrichtigen Augsburger Reaktionen
#156   sacerdos helveticus   21:18:12 | Sonntag, 4. Januar 2009
@ B. Theophilus89 @Krabat
@B. Theophilus89Noch einmal: was an der Behauptung mit den entfernten Kniebänken dran ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen!
Aber zum Direktorium kann ich ein Urteil abgeben:
Schauen Sie doch selbst im aktuellen Direktorium nach! Auch online verfügbar: dort ist auf S. 20 ein Text abgedruckt, in dem es um das Knien während der Hl. Messe geht. Der Text wurde zuerst 2008 im Amtsblatt des Bistums veröffentlicht und im Direktorium wieder abgedruckt.
Der Text ist von Bischof Walter Mixa unterzeichnet, er erklärt darin, dass das Knien während der Konsekration die angemessene Haltung ist und dass -gemäss römischen Richtlinien- der Brauch, während des gesamten Hochgebetes zu knien beizubehalten ist, wo er besteht und bittet darin auch die für die Liturgie Verantwortlichen darum, Missstände abzustellen!
Was Ihre Aussage, „ Bischof Walter Mixa hat niemals im Direktorium direkt auf das Knien hingewiesen“ soll, verstehe ich nicht.
@Krabat
Da ich Ihnen keine persönliche Mitteilung schicken kann, hier nur Folgendes: Wenn Sie meinen Text richtig gelesen hätten, so hätten Sie zur Kenntnis genommen, dass ich ausdrücklich feststellte, ob an der Meldung mit den entfernten Knienänken etwas dran sei oder nicht, könne ich nicht entscheiden!
Ich schrieb nur: Ihre Stellungnahme könnte jedoch (siehe den mehrmaligen Konjunktiv in meinem Text! ) -unter dem hypothetischen Fall, dass tatsälich Kniebänke entfernt worden sind- eine doppeldeutige Aussage sein („verhüllende Rede“).
Redaktion benachrichtigen Augsburger Reaktionen
#139   sacerdos helveticus   23:46:08 | Samstag, 3. Januar 2009
Beispiel für doppeldeutige Rede
Krabat schrieb:
Ferner – nur zur Wiederholung:
Keine vorhandene Kniebank wurde aus dem Seminar entfernt.
Nun, dieser Satz ist sehr interessant.
Der Satz wäre auch dann wahr, wenn die Kniebänke aus der Seminarkapelle abmontiert, und z.B. in den Keller des Seminars verfrachtet worden wären!!
Ob Krabat hier bewusst so formuliert hat, weiss ich nicht, ich weiss ja nicht einmal, ob die Kniebänke nun wirklich von ihrem Platz in der Seminarkapelle entfernt worden sind oder nicht. Aber der Satz Krabats wäre ein gutes Beispiel für doppeldeutige Rede: Jeder unbefangene Hörer meint, hier würde behauptet, die Kniebänke hätten ihren bisherigen Ort nicht verlassen, aber das wird in keiner Weise hier ausgesagt.
Redaktion benachrichtigen Liturgische Mißbräuche sind kein Phänomen der Gegenwart
#22   sacerdos helveticus   23:05:10 | Montag, 29. Dezember 2008
Borromaeum seit jeher ein Priesterseminar
Samurai schrieb:
Interessant,…mir war nicht bekannt, daß das Collegium Borromaeum in Münster ein Priesterseminar istEin Priesterseminar ist das Collegium Borromaeum am Münsterschen Domplatz set seiner Gründung im Jahre 1854.
Es nannte sich zwar in jüngster Vergangenheit „Theologenkonvikt“, was darauf zurückzuführen war, dass in Münster die Priesteramtskandidaten während ihres Theologiestudiums dort wohnten, während sie nach Abschluss des akademischen Studiums zur Vorbereitung auf Diakonen- und Priesterweihe im „Bischöflichen Priesterseminar“ an der èberwasserkirche wohnten. Diese Aufteilung der Priesterausbildung auf zwei Häuser -die es so oder ähnlich auch in anderen deutschen Diözesen gibt- ändert jedoch nichts daran, dass das Collegium Borromaeum im Sinne des Kirchenrechtes immer ein Priesterseminarwar. Seit 2005 sind nun beide Häuser am Domplatz in den räumen des Collegium Borromaeum unter einer gemeinsamen Hausleitung zusammengelegt.
Redaktion benachrichtigen Bewußt verwirrend?
#22   sacerdos helveticus   12:24:53 | Sonntag, 28. Dezember 2008
@Marranenjäger
Marranenjäger schrieb:
Das Schlussevangeliumrattere ich in etwa 20 Sekunden herunter. Das ist nicht so wichtig, eine Pflichtübung. Schließlich weiß man, was darin steht.
Wenn dies Ihre Einstellung ist („Das ist nicht so wichtig, eine Pflichtübung“„herunterrattern“ ), sollten Sie sich überhaupt der Feier der Heiligen Messe enthalten, da eine mit dieser Einstellung gefeierte Messe wohl gültig ist, aber ein so unerbauliches Beispiel Ihnen kaum viel Segen bringen wird und den hofentlich nicht zahlreichen Anwwesenden bei Ihrer Zelebration nicht zur Erbauung gereichen wird.
Redaktion benachrichtigen Er übte an der Aussprache
#6   sacerdos helveticus   18:05:24 | Donnerstag, 25. Dezember 2008
Tägliche Rorate-Messen
Scheinbar (habe das selber nicht mehr erlebt) war es zumindest in bestimmten Ortn (z.B.in Bayern) aufgrund eines Privileges möglich und auch üblich, während der Adventszeit an fast allen Tagen das Formular der Rorate-Messe zu feiern. Die eigentliche Rorate-Messe ist ja eine Votivmesse zu Ehren der Muttergottes (in weisser Farbe; mit Gloria, Evangelium von der Verkündigung).
Redaktion benachrichtigen Mehr Sorge um den Sinn + …
#8   sacerdos helveticus   10:07:33 | Donnerstag, 18. Dezember 2008
Tonsurkappe
Die Tonsurkappe („Soli Deo“), die der Zelebrant hier trägt, wäre während des Hochgebeetes bis nach der Kommunion abzulegen. Ob er dies getan hat, kann aufgrund der hier zugänglichen Bilder nicht beurteilt werden, da keines der 7 Bilder diesen Teil der Hl. Messe abbildet.
Zu sagen ist noch, dass die schwarze Tonsurkappe des gewöhnlichen Priesters nicht zur gewöhnlichen Bekleidung bei der Hl. Messe gehört, hier aber wohl aufgrund der winterlichen Temperaturen (schlecht heizbare Kirche?) getragen wurde.
Dies im Gegensatz zum Bischof, bei dem diese Kappe bei der Messfeier (zumindest im Pontifikalamt) zur gewöhnlichen Kleidung gehört wobei sie nach dem Gabengebet abgelegt und nach der Kommmunion wieder angelegt wird.
Redaktion benachrichtigen Retourkutsche des Papstes?
#42   sacerdos helveticus   20:24:35 | Donnerstag, 27. November 2008
@Rüdesheim
Rüdesheim schrieb:
…aber es geht doch darum, dem heutigen Menschen Christus zu verkündigen…warum holt man dann diesen alten Kram hervor?
Dass, was sie als „alten Kram“ bezeichnen, sind Paramente, die vor teilweise langer Zeit geschaffen wurden, wofür man Geld und künstlerisches Können in den Dienst Gotes stelle, Gewänder, die für den Gebrauch in der Liturgie gesegnet wurden und die durch langen Gebrauch gewissermasen „Geheiligt“ sind.
Die Verwendung wertvoller und schöner (sowohl zeitgenössischer als auch historischer) Gewänder steht zur Verkündigung des Glaubens keineswegs im Widerspruch, sondern dient ihr, da der Mensch durch verschiedene Sinne angesprochen werden will. nenSinnenfälliges f xcüdient gerade dadurch der Verkündigung des Glaubens !
Redaktion benachrichtigen Ein umstrittener Club
#65   sacerdos helveticus   08:33:21 | Sonntag, 23. November 2008
@Dariano
Man könnte meinen, Sie kritisieren hier den Text des Fuldenser Bischofs.
Die Rede vom „unerwünschten Toten- und Gräberkult“ bezieht sich auf die Auffassung der Protestanten, ebenso ist die Bezeichnung des letzten Sonntags des Kirchenjahres als „Totensonntag“ oder „Ewigkeitssonntag“ evangelische Sprachweise.
Diese Ausführungen finden sich in dem von Ihnen verlinkten Artikel in der Einführung durch die Redaktion. Das Wort des Bischofs beginnt erst weiter unten.
Redaktion benachrichtigen Dilettantisch und realitätsverzerrend
#44   sacerdos helveticus   23:10:02 | Mittwoch, 19. November 2008
Quellenangabe
Die wichtige Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ von 2004 ist in lateinischer und deutscher Fassung auf der vatikanischen Homepage vatican.va greifbar.
lateinisch:
www.vatican.va/…-sacramentum_lt.html
deutsch: www.vatican.va/…-sacramentum_ge.html
Die IGMR ist scheinbar online nur in deutsch, italienisch, englisch und französisch auf der vatikanischen Homepage.
Auf liturgia.it auch in lateinischer Sprache (linker Seitenrrand bei liturgische Dokumente klicken ).
www.vatican.va/…omanum_index_it.html
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#41   sacerdos helveticus   22:34:56 | Mittwoch, 19. November 2008
@clarissa colonia
In der Tat differenzieren die Texte aus IGMR und Redemptionis Sacramentum nicht zwischen Vorschriften, die die liceitas und solchen, die die validitas betreffen.
Dass die Vorschrift über die Verwendung der richtigen Materie jedoch recht „hoch gehangen wird“, macht der Schlussteil der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ deutlich: dort wird unterschiden zwischen drei Kategorien von Missbräuchen, den „delicta graviora“, den „res graves“ und den „alii abusus“. Die Vorschriften des Art. 48 über die Materie der Eucharistie werden hier (art. 173) nämlich mit manchen anderen zu der mittleren Kategorie der „res graves“ gezählt, die „die Gültigkeit und die Würde der heiligen Eucharistie in Gefahr bringen“.
Redaktion benachrichtigen Dilettantisch und realitätsverzerrend
#38   sacerdos helveticus   22:03:36 | Mittwoch, 19. November 2008
@Rübezahl
Unsere Antwort-Postings an clarissa colonia haben sich zeitlich überschnitten, ergänzen sich aber inhaltlich insofern, dass Sie den deutschen Text bieten und die Wortmeldung damit auch für Nicht-Lateiner lesbar machen, ich durch das Posten des lateinischen Originals der Kirchenrechtlerin clarissa colonia die massgeblich Textversion geboten habe!
Dass das im konkreten Fallder Jugendmesse mit dem Wiener Kardinalerzbischof verwendete Brot jedoch ungesäuert war, werden wir dem Pressesprecher Seiner Eminenz aber wohl glauben müssen?
Redaktion benachrichtigen Dilettantisch und realitätsverzerrend
#33   sacerdos helveticus   21:51:25 | Mittwoch, 19. November 2008
Hoher Verpflichtungsgrad! @clarissa colonia
Der Verpflichtungscharakter der Verwendung ungesäuerten Brotes ist durchaus höher als Sie annehmen, das heisst, geht über eine Sollvorschrift hinaus. Dafür spricht m.E. auch das „ubicumque litat“, das heisst z.B. ein Aufenthalt eines lateinischen Priesters in einer vom orientalischen Ritus geprägten Gegend allein reicht nicht aus, gesäuertes Brot zu verwenden, er darf dieses aber verwenden, wenn er sonst er keine Eucharistie feiern könnte (so in etwa in MüK)
Für einen höheren Verpflichtungsgrad spricht aber nicht zuletzt die Einführung in das Römische Messbuch (IGMR ed. 3.). Dort heisst es in nr. 320 : „Panis ad Eucharistiam celebrandam debet esse mere triticeus, recenter confectus et, secundum antiquam Ecclesiae latinae traditionem, azymus.“
Formal haben alle drei Anforderungen hier den gleichen Rang, hätte man eine Abstufung machen wollen, hätte man ohne Weiteres nach dem „et“ ein „sit“ einfügen können!
Die Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ von 2004 ist inhaltlich in etwa gleichlautend, setzt jedoch sogar die Erfordernis der Ungesäuertheit zumindest syntaktisch primo loco (nr. 48): „Panis, qui in sacrosancti eucharistici Sacrificii celebratione adhibetur, debet esseazymus, mere triticeus et recenter confectus, ita ut nullum sit periculum corruptionis… Patet hostias conficiendas esse ab iis, qui non solum honestate praestent, sed etiam ipsis conficiendis sint experti, idoneisque instrumentis instructi“
Redaktion benachrichtigen Jetzt hat auch der Bischof gesprochen
#72   sacerdos helveticus   14:53:49 | Dienstag, 18. November 2008
@Berengeria
Ein echtes Suspendierungsdekret muß den Terminus „Suspendierung“ ausdrücklich gebrauchen und die Straftat beim Namen nennen. Und die gibt es nicht.
Meines Wissens ist das Suspendierungsdekret des Bischofs nicht veröffentlicht worden, was der Bischof ja auch nicht tun muss, aber auch Rothe und Küchl haben es scheinbar nicht veröffentlicht (zum Beispiel im Buch von Engelmann und Kompanie9 was ihnen ja freigestanden hätte aber Siescheinen es zu kennen?
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#69   sacerdos helveticus   10:55:48 | Dienstag, 18. November 2008
@Berengeria
Meines Wissens hat die Kongregation den Rekurs der beiden Kleriker „a limine“ abgelehnt und die vom Ortsordinarius getrofenen Massnahmen bestätigt. Des weiteren wurde das Dekret vom papst „in forma specifica“ approbiert. Damit sind die Massnahmen des Bischofs rechtskräftig.
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#51   sacerdos helveticus   21:24:06 | Montag, 17. November 2008
@Berengeria Verdrehung der Tatsachen
Warum leugnen Sie die Fakten? Der für die beiden kleriker (Regens und Subregens) zuständige Ortsordinarius hat die beiden suspendiert, dagegen haben diese beim Apostolischen Stuhl Rekurs eingelegt. Das zuständige Tribunal hat den Rekurs „a limine“ abgewiesen und die Massnahmen des Ortsordinarius bestätigt (doch wohl, wie ich anzunehmen geneigt bin, weil keine Anhaltspunkte für die Unrechtmässigkeit oder Unangemessenheit der vom Bischof getroffenen Massnahmen vorhanden waren; an Verschwörungstheorien mich zu beteiligen, bin ich nicht geneigt).
Nun hat offenbar der zuständige Ortsordinarius die Suspension in einem der zwei Fälle zurückgenommen, wie er es ja selbst in Aussicht gestellt hatte für den Fall, dass die Suspendierten die Bedingungen dafür erfüllen (u.a. Zeit der Besinnung, Inanspruchnahme Geistlicher Begleitung). Damit ist die Suspendierung in einem der zwei Fälle (Subregens) aufgehoben, im anderen (Regens) scheinbar noch nicht.
Redaktion benachrichtigen In der Causa Rothe ist ein neuer Höhepunkt erreicht
#35   sacerdos helveticus   17:55:48 | Montag, 17. November 2008
@Mechthild von Magdeburg
dass der ehemalige Subregens Rothe sich der Pädophilieschuldig gemacht haben soll, wurde meines Wissens bisher nicht behauptet oder sind Ihnen andere Tatsachen bekannt?
Dass dem betreffenden Kleriker eine neue Chance (in einem anderen Bistum) gegeben wird, falls er die Bedingungen dazu erfüllt, wurde ja auch von seinem Bischof Dr. Klaus Küng anlässlich der Suspendierung erklärt.
Wenn der Beteffende dazu bereit ist, ist die Sache kirchenrechtlich in Ordnung.
Siehe auch die Stellungnahmen des Bistums Str. Pölten und des Erzbistums München-Freising zu dieser Sache.
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#49   sacerdos helveticus   19:47:54 | Sonntag, 16. November 2008
Suspension aufgehoben ? @Johannes Paul I.
Den suspendierten Priestern Rothe und Küchl wurde ja in Aussicht gestellt, dass die Suspension, die ja eine Besserungsstrafe ist, aufgehoben weden könne, wenn die Betreffenden die Bedingungen dazu erfüllen.
Wenn Hw. Rothe nun scheinbar als Kurat in zwei Münchner Pfarreien tätig ist, so ist doch davon auszugehen, dass er diese Bedingungen erfüllt hat, die Suspension seitens seines Inkardinationsbischofs zurückgenommen wurde, dieser ihn für den Dienst im Erzbistum München-Freising freigestellt hat und der Ernennung durch den Münchner Erzbischof zugestimmt hat.
Oder sind Ihnen Tatsachen bekannt, dass dem nicht so ist. Es wäre aber m.E. sicher um der Rechtsklarheit zu wünschen, dass der Bischof von St. Pölten zumindest in seinem Amtsblatt oder sogar in einer öffentlichen Presserklärung sich äussert, zumal die Tatsache jetzt vom „Spiegel“ aufgegriffen wurde.
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#26   sacerdos helveticus   00:46:36 | Freitag, 14. November 2008
Intruktion Redemptionis Sacramentum!
Die Regelungen zur Kommunion unter beiden Gestalten finden sich zum Einen in der Allgemeinen Einfführung in das Messbuch, dann aber -bezüglich zu vermeidender Missbrüche sehr klar- in der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ der Gottesdienstkongregation. Hier der Link zur Volltextausgabe der deutschen Übersetzung, herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Regelungen zur Kommunion unter beiden Gestalten finden sich in den Artikeln 100ff.
www.dbk.de/…/dbk2.vas/ve_164.pdf
Redaktion benachrichtigen Merkwürdiger Glaube
#23   sacerdos helveticus   23:21:50 | Donnerstag, 13. November 2008
Missbräucliche Kommunionspendung!
Dass der Kommunikant bei der unter beiden Gestalten gereichten Kommmunion selbst die Hostie in den Kelch mit dem Kostbaren Blut des Herrn taucht ist ausdrücklich von Rom als Missbrauch verurteilt. EDaran hat sich auch die Studentengemeinde in Frankfurt mit ihrem Jesuiten-Seelsorger zu halten, zu halten, wenn sie katholisch sein will.Entweder trinkt der Kommunikant aus dem Kelch oder die von dem Spender in den Kelch eingetauchte Hostie wird dem Kommunikanten in den Mund gelegt.
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#189   sacerdos helveticus   21:48:19 | Freitag, 7. November 2008
Was sind Dogmen? @Seefeldt
Sie schrieben:
Nochmals: Um zu wissen, was ein Dogma ist, brauche ich nicht den Ott.
Wahrscheinlich brauchen Sie aber doch den „Ott“ oder ein gutes anders Lehrbuch der Dogmatik, da Sie ja behaupten, nur „Ex Cathedra“-Entscheidungen seien Dogmen.
Das ist natürlich ziemlicher Unsinn.
Dogmen können zunächst einmal durch das ordentliche oder das ausserordentliche Lehramt gegeben sein.
Beim ausserordentlichen Lehramt wiederum ist die Dogmatisierung ex cathedra eine Möglichkeit, die andere ist die, dass ein Konzil eine Sache definiert und dieser Beschluss nachher durch den Papst ausdrücklich oder einschlussweise als Dogma anerkannt wird.
So waren die ersten acht ökumenischen Konzilien der Kirchengeschichte, nicht vom Papst, sondern vom Kaiser einberufen worden und von der Zusammensetzung der Konzilsväter eher orientalische Provinzialsynoden, das zweite (Komstantinopel I 381) und das fünfte (Konstantinopel II 553) ökumenische Konzil wurden sogar ohne Mitwirkung des Papstes oder seiner Vertreter abgehalten, sie erlangten aber durch die nachträgliche Anerkennung iherr Lehrdekrete durch die gesamte Kirche ökumenische Qualität (nach Ott).
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#148   sacerdos helveticus   23:23:10 | Mittwoch, 5. November 2008
@Elijahu
Elijahu schrieb:
Da dieses „Dogma“ ja nicht ex cathedra formuliert wurde kann man es also getrost in die Mülltonne kloppen.
Studieren Sie doch erst einmal die Anfangsgründe der Theologie! Dann werden Sie lernen, dass nur die wenigsten Dogmen der Kirche „ex cathedra“ verkündet wurden und dass die Dogmatisierung „ex cathedra“ nur eine und statistisch gesehen sogar sehr seltene Möglichkeit der Dogmatisierung einer Glaubenswahrheit ist.
Ich hoffe, Sie nehmen künftig an keiner Messe (Alter oder neuer Ritus mach hier keinen Unterschied)am Gründonnerstag mehr teil, damit Ihre Ohren keine Häresie mehr anhören müssen??
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#141   sacerdos helveticus   22:51:16 | Mittwoch, 5. November 2008
Am Kreuz für ALLE gelitten!
Am Gründonnerstag hat der Kanon der Hl. Messe teilweise etwas andere Texte. In dem der Wandlung direkt vorausgehenden Textabschnitt heisst es: „Qui pridie, quam pro nastra OMNIUMQUE SALUTE pateretur, hoc est hodie accepit panem …“, auf deutsch: „Denn am Abend bevor er für unser Heil und das Heil aller menschen gelitten hat -das ist heute- , nahm er das Brot … „
Dieser Text befindet sich im Messbuch Pius V. genauso wie in dem Pauls VI.
Dass der Herr also sein Leiden am Kreuz für das Heil/die Rettung aller Menschen Menschen auf sich genommen hat, ist zweifelsohne Lehre der Kirche. Dies bedeutet natürlich keine „Allerlösung“, will sagen, es heisst dies nicht, dass alle Menschen auch wirklich gerettet werden, da ja jeder Mensch, der gerettet werden will, die Erlösung für sich annehmen muss.
Redaktion benachrichtigen Ein Vorbild für alle
#30   sacerdos helveticus   22:42:44 | Mittwoch, 5. November 2008
FSSPX in Lourdes
Die ausführlichen Fotostrecken auf fsspx.info belegen: Am Sonntag, 26. Oktober fand das Hochamt in der Basilika St.Pius X. statt. Zelebrant war der Schweizer P. Niklaus Pfluger. Die vier Weihbischöfe waren in Chorkleidung anwesend, die Predigt hielt der Generalobere Weihbischof Fellay. Auch am Tag davor fand die Hl. Messe in der unterirdischen Pius-Basilika statt, es zelebrierte der Regens des amerikanischen Priesterseminars der Bruderschaft, auch hier waren die vier Weihbischöfe in Chorkleidung anwesend.
Redaktion benachrichtigen Steht die Aufhebung der Exkommunikationen kurz bevor?
#62   sacerdos helveticus   20:56:17 | Montag, 3. November 2008
Lourdes
Scheinbar ist man zumindest in Lourdes nicht wirklich vom Vorliegen eines Schismas überzeugt. Sonst hätte man wohl die Priesterbruderschaft St.Pius X. (mit scheinbar mehr als 10.000 Gläubigen) nicht so gastfreundlich im Heiligtum aufgenommen. Sie konnten zum Beispiel ein grosses Hochamt in der unterirdischen Basilika Pius X. feiern, bei dem die vier Weihbischöfe in Chorkleidung präsent waren. Vielleicht war es ein gewisser Kompromiss, dass keiner der Weihbischöfe Zelebrant war, aber sie konnten predigen. Auch von Privatmessen im Heiligtum, die von den Weihbischöfen zelebriert wurden, gibt es Bilder.
(wie andders da das Verhalten in Amiens, wo sie seit Monaten die Hl. Messe unter freiem Himmel halten, weil ihnen die bisher von der Stadt zur Verfügung gestellte Kirche wegen Renovierung nicht mehr zugänglich ist und weder Bischof noch Stadtveerwaltung Entgeghenkommen zeigen; siehe Videos von diesen Messen auf gloria.tv; Suchbegriff Amiens )
Habe auch früher schon einmal gelesen, dass man ihnen bei einer früheren Wallfahrt nacxh Lourdes (damals wohl vor allem aus Frankreich) gewissermassen Vorzugsbehandlung angedeihen liess und besonders wertvolle Paramente und Kelche aus dem Kirchenschatz der Heiligtümer zur Verfügung stellte.
Es wäre auf jeden Fall zu wünschen, dass sich diese acies bene ordinata vollständig dem Heiligen Vater unterstellt und noch besser zur Verteidigung des wahren Glaubens wirken kann !
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#47   sacerdos helveticus   21:43:12 | Sonntag, 2. November 2008
Kirchenbücher
In manchen Diözesen gibt es meines Wissens eine gewissermassen „doppelte Buchführung“: Die Register werden in den Pfareien geführt, die Pfarreien müssen jedoch regelmässig (z.B. jährlich) Abschriften an die Diözese senden. Dort werden diese im sogenannten Matrikenamt (so die Bezeichnung in Österreich) gesammelt.
Eine solche Lösung hat den Vorteil, dass im Falle von Verlust der Kirchenbücher (z.B. Feuer, Kriegswirren) die Informationen nicht verlorengehen.
Andere Diözesen (z.B. in der Schweiz) begnügen sich damit, jährlioch sogenannte Statistikbögen zu versenden, in dem dann u.a. die Zahl der Taufen, Todesfälle, Eheschliessungen u.s.w. angegeben werden muss sowie andere relevante Angaben über die Pfarrei, sonst müssen aber keine weiteren Angaben (Personalien) weitergeleitet werden.
Auch der Umgang mit Altbeständen ist unterschiedlich geregelt. In manchen Diözesen verbleiben auch die historischen Register in den Pfarreien, in anderen werden sie an das Diözesanarchiv abgeliefert. Eine weitere Variante ist der Verbleib einer Kopie (z.B. Mikrofilme) in der Pfarrei, die Originale gehen an das Diözesanarchiv.
Gemäss geltendem Kirchenrecht müssen in jeder Pfarrei ein Tauf-, Ehe- und Sterberegister geführt werden.
Weitere Bücher (z.B. pfarrliches Firmbuch, Erstkommunionregister) können aufgrund Partikularrecht vorgeschrieben werden.
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#44   sacerdos helveticus   13:07:22 | Sonntag, 2. November 2008
Anspruch auf Kirchenbücher
Vielen Dank für die Mitteilung der Auffasung Prof. Mays zu dieser Frage. Da die Sache im Kirchenrecht selbst nicht geregelt ist, scheint er seine Aussage aus anderen Prinzipien abzuleiten. Dass die Kirchenbücher den Menschen gehören und nicht der eine juristische Person bildenden Pfarrei scheint mir jedoch fragwürdig zu sein.
Dass überhaupt Kirchenbücher geführt werden, ist eine kirchliche Vorschrift, die dazu dient, bezüglich der Sakramentenspendung Sicherheit zu gewährleisten. Dass man damit auch genealogische Forschungen betreiben kann, ist völlig nebensächlich. Die Kirche könnte auch heute beschliessen, dass die Register für alle Gläubigen zentral im Vatikan geführt werden und alle Pfarreien ihre Bücher dem dortigen Archiv zu übergeben hätten. Nicht sehr praktisch, aber möglich!
Wenn eine ganze Pfarrei ihren Ort wechselt, wäre es in der Tat naheliegend, die Bücher den Wegziehenden mitzugeben. Ich sehe aber nicht ein, dass die ehemaligen Angehörigen der Pfarrei, die ja in ganz Deutschland und wohl auch darüber hinaus zerstreut sind, einen bedeutenden Nachteil daraus haben, dass die Pfarrbücher ihrer früheren Pfarrei nun in Polen statt in Regensburg sich befinden. Für manchen Vertriebenen, den es ja zum Beispiel nach Mitteldeutschland verschlagen hat, wäre ja die Reise in seine frühere Heimatpfarrei , um dort die Kirchenbücher einzusehen, falls er Interesse an genealogischen Forschungen hat, kürzer als nach Regensburg !
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#42   sacerdos helveticus   01:05:26 | Sonntag, 2. November 2008
Kirchenbücher
Ich nehme einmal den Fall einer (hypothetischen) Pfarrei in Schlesien.
Dort gab es vor der Vertreibung wohl zumeist nicht nur deutschsprachige Gläubige, sondern auch polnischsprachige oder gemischtsprachige Gläubige, wenn diese wohl auch in der Minderheit waren.
Auch diese gehörten natürlich aufgrund des Territorialprinzips zur Pfarrrei.
Auch wenn sagen wir einmal 90 % der Gläubigen einer Pfarrei aufgrund von Kriegsereignissen und/oder Vertreibung die Pfarrei verlassen, so besteht sie doch kirchenrechtlich weiter, selbst wenn sie wegen Vertreibung des Pfarrers vakant sein sollte und alle im Gebiet der Pfarrei ansässigen Gläubigen unabhängig der Naitionalität bilden die Pfarrei. Die Pfarrei besteht solange, bis sie von den kirchlichen Behörden aufgehoben wird und es gibt für eine Pfarrei prinzipiell keine Mindestgrösse, bei deren Unterschreiten sie zu bestehen aufhört.
Dass die kirchlichen Bücher damals mitgenommen wurden, ist natürlich verständlich und naheliegend (Anrücken der Roten Armee; Kriegszustände)
Dass sie dann in einem Zentralarchiv in Deutschland gesammelt wurden, ebenfalls. Nach Zusammenbruch des Sowjetimperiums aber sind die Kirchenbücher in Polen wohl genau so sicher wie in einem deutschen Archiv. Ob im deutschen Zentralarchiv nach der Rückgabe der Bücher Abschriften bzw. Mikrofilme zurückgeblieben sind, weiss ich nicht. Es wäre sicher nicht schlecht, dies zu tun, da man so im Falle von genealogischen Auskünften u.ä. leichteren Zugang zu den Registern hat.
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#39   sacerdos helveticus   23:45:44 | Samstag, 1. November 2008
Abstruse Theorien Seefeldts
Es geht mir hier durchaus nicht darum, das Wirken Kard. Lehmanns zu verteidigen. Dieses sehe ich in der Tat eher kritisch (Siehe auch seine gestrige Predigt zum Reformationstag).
Es geht mir aber darum, Seefeldts abstruse Theorien („Verschacherung von Kirchenbüchern“) zurückzuweisen.
Die Kirchenbücher gehören nicht den Gläubigen einer Pfarrei, sondern der Pfarrei als juristischer Person.
Wo diese aufbewahrt werden, falls der Normalfall der Aufbewahrung in der Pfarrei, in der sie entstanden sind, nicht möglich oder angebracht ist, entscheiden die kirchlichen Amtsträger und kein Seefeldt oder sonst irgendjemand.
Dass die Pfarreien in den Gebieten, aus denen Gläubige nach dem Zweiten Weltkrieg vertrieben wurden, aufgelöst wurden, scheint mir eher unwahrscheinlich.
Aber vielleicht kann hier ein Kenner der (Kirchen-)geschichte) jener Gebiete Auskunft geben.
Kompetent wäre sicher auch Prof. Dr. Georg May, emerietierter Kirchenrechtler aus Mainz. Er ist auch Kenner der ostdeutschen Kirchengeschichte und selbst Vertriebener.
Gegen die Auflösungstheorie spricht aber möglicherweise allein schon der Wille, der Pfarreien in jenen Gebieten, „Ihre“ Kirchenbücher zurückhaben zu wollen.
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#34   sacerdos helveticus   18:55:40 | Samstag, 1. November 2008
@Seefeldt
Sie schrieben:
Außerdem: Die Kirchenbücher sind persönliche Dokumente, daher gehören sie den Menschen, nicht einer abstrakten geographischen Pfarrei.
Die ostdeutschen Pfarreien endeten durch die Vertreibungen, es gibt sie nicht mehr. Was jetzt dort besteht, sind neue Pfarrgemeinden mit ganz anderen Menschen. Die haben absolut keinen Anspruch auf die persönlichen Dokumente der Vertriebenen.
Dies ist einfach Unsinn. Die Kirchenbücher gehören der Pfarrei, die Rechtspersönlichkeit gemäss Kirchenrecht besitzt.
Eine Pfarrei kann zwar prinzipiell untergehen, sie kann auch durch die kirchlichen Autoritäten aufgelöst oder fusioniert werden. Die Vertreibung des Pfarrers und eines Grossteils der Gläubigen (wahrscheinlich sind ja auch immer einzelne Pfarreiangehörige zurückgeblieben) lässt eine Pfarrei jedoch nicht erlöschen. Wahrscheinlich haben auch die späteren Bischöfe die Pfarreien nicht allgemein neu errichtet, sondern sie bestehen lassen und einfach neue Seelsorger für die jetzt dort ansässigen Gläubigen (zum grossen Teil ja selbst Vertriebene, wie zum Beispiel in Schlesien) ernannt.
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#31   sacerdos helveticus   17:30:48 | Freitag, 31. Oktober 2008
Sehr spekulative These
Die Umstände der Kreierung Lehmanns zum Kardinal sind in der Tat ungewöhnlich. Wahrscheinlich hat man durchaus Druck nachgegeben möglicherweise auch von Seiten von Politikern aus der Bundesrepublik.
Dass die Kreierung aber mit der Übergabe von Kirchenbüchern zu tun hat, scheint mir doch recht spekulativ zu sein.
Prinbzipiell gehören die Kirchenbücher ja nicht den Gläubigen und nicht dem Pfarrer, sondern dem Pfarramt, das gemäss Kirchenrecht eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.
Dass man nun zur Zeit der Vertreibung und des Heranrückens der Roten Armee die Pfarrbücher in Sicherheit brachte und möglicherweise auf die Flucht mitnahm, ist ja verständlich und sogar lobenswert. Man hat dann ja in Deutschland ein Zentrales Archiv für die Kirchenbücher aus dem Osten errichtet.
Aber es gilt: auch durch die Vertreibung des Pfarrers und eines Grossteils der Pfarrangehörigen bleibt die Pfarrei als Rechtspersönlichkeit bestehen und erlöscht nicht. Nach Beendigung der Kriegswirren gehörten die Kirchenbücher deshalb eigentlich wieder zurück in die Pfarrei. Dass dies zur Zeit des „Kalten Krieges“ nicht ohne Weiteres möglich war, ist klar. Aber nach dem Zusammenbruch des Sowjetimperiums -denke ich- gehören die Bücher an den Ort, wo sie herkommen. Dass man für u.a. genealogische Zwecke Abschriften oder Mikrofilmaufnahmen macht und an einem zentralen Ort aufbewahrt, ist durchaus gerechtfertigt eine andere Sache.
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#27   sacerdos helveticus   23:43:46 | Donnerstag, 30. Oktober 2008
Problematik der Altersgrenze
@Jörg Guttenberger
Prinzipiell handelt es sich bei der derzeitigen Regelung ja durchaus um eine flexible Ruhezeitregelung für Bischöfe. Denn das Kirchenrecht verpflichtet (der Form nach ist es eine eindringliche Bitte, faktisch eine Verpflichtung) den Bischof ja nur, anlässlich der Vollendung des 75. Lebensjahres dem Papst seine Demission „anzubieten“. Es besteht durchaus kein Anspruch des Betreffenden auf Ruhestand und es ist letztlich der Papst allein (unter wesentlicher Mithilfe seiner Berater in der Kurie und den Nuntiaturen selbstveerständlich, der über den Zeitpunkt der Annahme des Rücktrittes entscheidet. Faktisch wird aber unabhängig vom Gesundheitszustand eines Bischofs fast (immer in der Öffentlichkeit einer Diözese)mit der Altersgrenze 75 gerechnet und man fragt sich in einer Diözese dann immer, wie lange der Bischof „wohl noch habe“. Wenn der Vatikan sich entscheidet, die Demission nicht anzunehmen, so schafft auch dies in der Realität wohl eine gewisse Unruhe in der Diözese, weil (zumindest offiziell) niemand weiss, wie lange die dem Bischof gewährte „Verlängerung“ dauert, die Demission zumindest theoretisch jederzeit angenommen werden kann und so gewisssermassen ein Damoklesschwert über dem Bischof und seiner Amtsführung schwebt.
Eine unbeschränkte Amtszeit ist aber bei den heutigen Ansprüchen an einen Bischof auch schwer vorstellbar.
Welche Alternativen gäbe es?
Redaktion benachrichtigen Sie wollen die Sprache des Satans sprechen
#28   sacerdos helveticus   00:27:26 | Mittwoch, 22. Oktober 2008
@valachus catholicus
Interessante Information über die politische Dimension der Sache.
Im Prinzip hätten die Katholiken dort ja sogar das Recht, eine Seelsorge in ihrer Muttersprache zu erhalten.
Was sprechen die Leute in dieser Gegend denn für gewöhnlich (zum Beispiel zu Hause) ? Rumänisch oder Ungarisch (bzw. ihren ungarischen Dialekt)?
Gibt es auch ungarische Zeitungen/Zeitschriften dort?
Redaktion benachrichtigen Sie wollen die Sprache des Satans sprechen
#26   sacerdos helveticus   00:14:13 | Mittwoch, 22. Oktober 2008
Warum Zweigel?
Wieso haben Sie Zwweifel, dass die Im Artikel dargestellten Faken stimmen?
Sie würden sich ja auch nach Ihrer Auffassung mehr oder weniger mit der Politik der Diözese decken?
Redaktion benachrichtigen Sie wollen die Sprache des Satans sprechen
#24   sacerdos helveticus   23:47:33 | Dienstag, 21. Oktober 2008
Klerikale Anmassung!
Mit welchem Recht versucht die Kirche dort, die Katholiken eines Teils ihrer Identität zu berauben, wozu auch die Kenntnis von Geschichte und Sprache gehört?
Der Artikel berichtet ja, dass die Kinder scheinbar gerne Ungarisch lernen.
Sie gaben ja selber zu, dass das Bistum versuche, die Bevölkerung zu rumänisieren.
Das (auch von der Diözese gedeckte?) Verhalten der Priester ist eine Frechheit. Man sollte gegen diese Priester Beschwerde erheben, falls sie völlig widerrechtlich den Empfang der Sakramente von politisch-nationalistischen Voraussetzungen abhängig machen! Wahrscheinlich haben solche Priester den Beruf verfehlt!
Redaktion benachrichtigen Sie wollen die Sprache des Satans sprechen
#21   sacerdos helveticus   23:18:07 | Dienstag, 21. Oktober 2008
Amtsanmassung
Vielen Dank für die Informationen.
Das Engagement der Priester ist aber in jedem Falldeplaziert und eine Amtsanmassung.
Es geht einen Pfarrer absolut nichts an, welche und viewiele Sprachen die Schüler (freiwillig!) lernen, ebenso nicht welches Musikinstrument ein Kind lernt oder welchen Sport es betreibt.
Teilnahme bzw. Nichtteilnahme am Ungarischunterricht zur Voraussetzung für den Empfang des Firmsakramentes zu machen, ist eine Überschreitung der Kompetenzen und ein Klerikalismus übelster Art!
Redaktion benachrichtigen Das erste Mal seit achtzig Jahren
#5   sacerdos helveticus   20:40:49 | Dienstag, 21. Oktober 2008
Trappist
Habe im päpstlichen Jahrbuch („Annuario pontificio“) nachgeschaut (habe geradde nur die Ausgabe von 2003 zur Hand): Dort ist Grant als O.C.S.O genannt, das heisst Zisterzienser der strengen Observanz, das ist ein anderer Name für Trappisten.
Redaktion benachrichtigen Groteskes Bubenstück
#13   sacerdos helveticus   23:37:25 | Sonntag, 19. Oktober 2008
Kein Priester!
Che Guevara war nicht priester. Vielleicht ist eine Verwechslung mit einem anderen Guerillakämpfer geschehen, der Prieser war: Camillo Torres gestorbemn 1966 im Guerillakampf in Kolumbien.
Redaktion benachrichtigen Angeblichen Mißbrauchsfälle häufen sich
#13   sacerdos helveticus   12:30:57 | Sonntag, 12. Oktober 2008
Zölibatsbruch
Jürgen schrieb :
Wer sich als Priester an Kindern und Jungedlichen vergreift, der darf weiterarbeiten;
wer sich als Priester nicht an den Zölibat hält, wird entlassen.
Offensichtlich wiegt also der Bruch des Zölibatsversprechens in der Kirche schwerer als der Missbrauch von Kindern!
Der Zölibat, wie ihn die Kirche versteht, wird in beiden Fällen gebrochen.
Can. 277 § 1 „die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches zu wahren; deshalb sind sie zu Zölibat verpflichtet…“
Redaktion benachrichtigen Zwei altgläubige Orden päpstlichen Rechts anerkannt
#78   sacerdos helveticus   18:10:15 | Donnerstag, 9. Oktober 2008
@Tridentinus
Er scheint bei bei jener Generalaudienz gemäss Foto in nigris aufgetreten zu sein, der Hl. Vater hat ihn scheinbar erkannt, und „Monseigneur“ angeredet -so steht es auf der Homepage des Institutes.
Das mit dem ganz blauen Birett für den Gründer ist mir auch aufgefallen.
Ich kenne nur die Antwort der Religiosenkongregation auf die Anfrage einer Person des Inhaltes, dass Hw. Wach weder Titel noch Privilegien eines Monsignore besitze. Aber diese Antwort war natürlich an die anfragende Person gerichtet (liegt mir in Kopie vor). Ob es auch eine direkte Ermahnung an den Betreffenden gegeben hat, weiss ich nicht.
Redaktion benachrichtigen Zwei altgläubige Orden päpstlichen Rechts anerkannt
#76   sacerdos helveticus   13:19:22 | Donnerstag, 9. Oktober 2008
@Tridentinus
Sehr richtig. Der Titel „Msgr.“ für Generalvikare gilt aber nur „pro tempore officii“ und erlischt bei Amtsende (z.B. Entlassung durch den Bischof oder Eintritt der Vakanz auf dem Bischofsstuhl, wodurch das Amt des Generalvikars automatisch erlischt).
Die meisten Generalvikare haben aber zusätzlich einen durch den Papst (auf Antrag des Bischofs) verliehenen Monsignore- oder Prälatentitel, der dann auch das Amt „überlebt“ . Dies war aber im Falle von Wach nicht der Fall, so dass er sich nicht mehr Monsignore nennen darf und sich natürlich auch nicht der entsprechenden Privilegien erfreuen darf.
In den Publikationen der Kongregation wird er aber durchwegs als „Msgr.“ bezeichnet, angeblich hat nach Aussage der Homepage auch der Papst, als er ihn bei einer (General-)audienz gesehen habe, ihn mit „Monseigneur“ angeredet .
Umso interessanter wäre es, zu sehen, wie er im Päpstlichen Dekret bezeichnet wird.
Redaktion benachrichtigen Zwei altgläubige Orden päpstlichen Rechts anerkannt
#72   sacerdos helveticus   10:11:32 | Donnerstag, 9. Oktober 2008
@Benedikt
Ja, Rudolf M. Schmitz ist „Kaplan Seiner Heiligkeit“, was den Titel Monsignore beinhaltet und zwar seit dem 7.9.1998.
Dies nach Ausweis des Päpstlichen Jahrbuches „Annuario Pontificio“ (habe hier gerade nur die Ausgabe von 2003), glaube aber nicht, dass er seitdem „aufgestiegen“ ist.
Der Monsignore-Titel des Gründers und Generalpriors Wach ist aber dubios.
Mich würde interessieren, ob und wenn ja wie er im Päpstlichen Dekret tituliert wird, da sich die Religiosen-Kongregation scheinbar auf Anfrage einmal geäussert habe, diesem stünden Titel und Privilegien eines Monsignore nicht zu.
Redaktion benachrichtigen Abgeblitzte Altgläubige
#27   sacerdos helveticus   19:56:36 | Freitag, 26. September 2008
Irrige Auslegung des Motu Proprio @Gotthard
@Gotthard
Sie schrieben:
„In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren Liturgie anhängen, feststehend existiert…“ so hat der Papst formuliert!
der Pfarrer hat doch Recht. Wahrscheinlich war ihm diese „feststehende“ Gruppe bisher durch irgendwelche gemeinsamen Aktivitäten – wie gemeinsame Gebetsstunden oder soziale Aktionen – nicht bekanntgeworden, weil es nichts feststehendes gibt.
Dies ist eine irrige oder zumindest fragwürdige Auslegung dieses Passus des Motu Proprio.
Der Bonner Kanonist Norbert Lüdecke (Inhaber des Lehrstuhls an der Theologischen Fakultät), der durchaus kein Parteigänger für den Alten Ritus ist, sondern -wie es seine Aufgabe als Kirchenrechtler ist- ohne Polemik sich um ein Verständnis und eine Auslegung des Motu Proprio bemüht, hat hierzu geschrieben:„Kontext des coetus ist die Pfarrei: Unter Berücksichtung der Verwendungsweise von coetusin den Canones über die Pfarrei lässt sich der fragliche Ausdruck bestimmen als eine Gruppe von Gläubigen der Pfarrei, die nicht rechtlich verfasst und durch Mitgliedschaftsregeln abgegrenzt sein muss. Man kann sich ihr zugehörig fühlen, ohne einen Beitritt zu erklären oder sich als festes Mitglied deklarieren zu müssen. Die Zusammensetzung der Gruppe kann variieren. Es geht um eine Gesinnungs- oder Bedarfsgemeinschaft. Da der Gesetzgeber auf die Festlegung einer Mindestgrösse verzichtet hat, ist nach dem Grundsatz „tres faciunt collegium“ eine Mindestzahl von drei Personen ausreichend“
Redaktion benachrichtigen Viele Gläubige bei den Gottesdiensten
#5   sacerdos helveticus   17:48:28 | Donnerstag, 25. September 2008
Pontifikallamt in Tann
Das Pontifikalamt mit dem Erzbischof von Vaduz war im Neuen Ritus, die Eröffnungsmesse mit Kaplan Maessen im Alten ritus.
Redaktion benachrichtigen Umstrittene Einladung + …
#10   sacerdos helveticus   12:37:51 | Donnerstag, 25. September 2008
Vielversprechende Ernennungen, nicht nur „Schreibtischjob“
Scheinbar sind auch die anderen neuernannten Konsultoren des Päpstlichen Liturgiebüros Vertreter einer
neuen Richtung, wie sie auch vom Päpstlichen Zeremoniar Msgr. Guido Marini vertreten und praktiziert wird.
Einer der Neuernannten ist Msgr. Nicola Bux, der der „Tridentinischen Liturgie“ sehr positiv gegenübersteht.
Die anderen Neuernannten sind P. Paul C.F. Guenther OSB, der auch dem Herausgeberkreis der neugegründeten Zeitschrift „Usus Antiquior“ angehört, sowie P. Mauro Gagliardi vom Päpstlichen Athenäum Regina Apostolorum (=Legionäre Christi) und P. Juan José Silvestre Valor von der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz (=Opus Dei). (Nach Angaben auf motu-proprio.de)
Wahrscheinlich ging es darum. durch die Auswahl der neuen Konsultoren dem Kurs des neuen Zeremoniars die notwendige (auch liturgiewissenschaftliche) Unterstützung angedeihen zu lassen.
Redaktion benachrichtigen Widerspruch gegen den Entscheid des Kölner Erzbischofs
#26   sacerdos helveticus   23:46:55 | Dienstag, 23. September 2008
@ clarissa colonia
Vielen Dank für Ihre durchaus nachvollziehbaren Bemerkungen.
Auch ich hielt die in der Erklärung ausgedrückte Behauptung des Generalvikars, durch den Rekurs habe der betreffende Geistliche die Rechtmässigkeit der Amtsenthebung anerkannt, für völlig abwegig.
Ein Grund, warum, man Rekurs erheben kann, ist ja -wie von ihnen erwähnt- gerade, dass man den Verwaltungsakt wegen Formfehlern z.B. für illegitim hält.
Dass man durch einen Rekurs dagegen hier die „Rechtmässigkeit“ anerkennt , ist völlig abwegig.
Der GV, der selbst kein Kirchenrechtler ist, hat wohl scheinbar auch schlechte Ratgeber in dieser Angelegenheit.
Redaktion benachrichtigen „Kaum Bedarf“
#47   sacerdos helveticus   23:37:33 | Dienstag, 23. September 2008
Interpretation der Textänderung
Die von Ihnen vorgetragene Interpretation überzeugt mich nicht. Die naheliegendste Erklärung ist doch die, dass einfach der Fall, dass ein Bischof den Wunsch nicht erfüllen kann, nicht mehr in den Blick genommen wird.
Dies heisst ja durchaus nicht, dass es überhaupt keine Möglichkeit mehr gibt, dass auch ein Nichtkönnen vorliegen könnte. Aber dieser Fall liegt nicht im Blickfeld der Rechtsnorm. Da zwischen Erlass des Motu Proprio im vergangenen Juli und der Promulgation (mit verändertem Text) in den Acta Apostolicae Sedis einige Monate verflossen sind, halte ich es auch für möglich, dass die teilweise verhindernden „Ausführungsbestimmungen“ mehrerer Bischöfe oder Bischofskonferenzen den Gesetzgeber bewogen haben könnten, diese Veränderung des Gesetzestextes vorzunehmen. Überhaupt scheint der Gesetzgeber auch in anderen Fällen die mehrmonatige Zeitspanne zwischen Bekanntmachung und Promulgation in den AAS zu benutzen, unklare Formulierungen zu verbessern oder sogar auf Kritik am Text noch eingehen zu können.
Darüber hinaus statuiert ja Art. 12 eine allgemeine und umfassende Zuständigkeit der Kommission Ecclesia Dei im Auftrag des höchsten Gesetzgebers für alle Angelegenheiten, die die im „Motu Proprio“ geregelte Materie betreffen.
Redaktion benachrichtigen Widerspruch gegen den Entscheid des Kölner Erzbischofs
#24   sacerdos helveticus   22:04:09 | Dienstag, 23. September 2008
Stellungnahme des Erzbistums @clarissa colonia
Aus einer Erklärung des Erzbistums Köln von heute:
Erwartungsgemäß hat Michael Jung mittlerweile sowohl gegen seine Amtsenthebung als Pfarrer als auch gegen seine Suspendierung vom priesterlichen Dienst Rekurs (Widerspruch) eingelegt. Auf diesen Rechtsweg hatte der Erzbischof in den jeweiligen Dekreten ausdrücklich hingewiesen. Während der Widerspruch Jungs gegen seine Suspendierung von der Ausübung priesterlichen Amtes aufschiebende Wirkung hat, bleibt die Enthebung aus dem Amt des Pfarrers auch nach dem Widerspruch vollumfänglich wirksam. Jung darf weiterhin im Seelsorgebereich Meckenheim nicht seelsorglich tätig werden. Über seinen weiteren priesterlichen Dienst außerhalb des Seelsorgebereiches Meckenheim hat er bislang alle Gespräche verweigert.
[fett]Generalvikar Dr. Dominik Schwaderlapp wies heute darauf hin, dass Jung durch seinen Widerspruch gegen das Amtsenthebungsdekret die Rechtswirksamkeit seiner Amtsenthebung, die bis zum Abschluss des Verfahrens in Rom fortdauert, endlich erkannthabe.[fett]
Der letzte Satz ist für mich völlig unverständlich.
Vielleicht können Sie, liebe clarissa colonia, als Expertin im kirchlichen Verwaltungsdrecht etwas dazu sagen!
Redaktion benachrichtigen „Kaum Bedarf“
#42   sacerdos helveticus   21:36:15 | Dienstag, 23. September 2008
Veränderter Text des MP
Iustus schrieb:
Auch der Fall ist in Artikel 7 des MP vorgesehen:
„Wenn er(=Bischof) für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.“
Der Text heisst jetzt anders. Denn die massgebende Fassung in den Acta Apostolicae Sedis hat genau diesen Satz geändert. Hiess es zuerst: „Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann(providere von potest …“
heisst es in der massgeblichen Fassung nun: wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen will (providere non vult“.
Der Fall, dass ein Bischof den Wunsch nicht erfüllen kann, ist also gar nicht mehr vorgesehen, wohl der, dass er nicht willens ist, dies zu tun. Oder wie sonst soll man diese Textvariante verstehen?
Redaktion benachrichtigen Versöhnt zum Altar Gottes + …
#35   sacerdos helveticus   11:02:47 | Dienstag, 23. September 2008
Konzelebration
Dass eine Konzelebration in der Frühzeit der Kirche üblich war (auch ausserhalb der Priester- und Bischofsweihe, wo sie ja immer erhalten blieb), stellt ja kein seriöser Liturgiker in Abrede (auch nicht vor dem Konzil).
So erwähnt Joseph Braun im Liturgischen Handlexikon (1924) „Zu Rom pflegten im 9. jahrhundert am Oster-, Pfingst und Weihnachtsfest sowie am Fest des hl. Petrus die Kardinalpriester mit de Papst zu konzelebrieren; Ein Brauch, der nach Innozenz III. zu Beginn des 13. Jahrhunderts noch bestand, zu Ende desselben aber nach Durandus ausser Übung gekommen war.“(S. 178)
Es stellt sich aber -jenseits der grundsätzlichen Legitimität der Praxis- die Frage, ob es sinnvoll ist, erloschene Praktiken zu repristinieren. Immerhin warnte Pius XII. in seiner Enzyklika „Mediator Dei“ ausdrücklich vor einem solchen „liturgischen Archäologismus“.
Redaktion benachrichtigen Wirksame Bremsmethoden
#47   sacerdos helveticus   10:46:34 | Dienstag, 23. September 2008
Chorkleidung
Von der Einführung der himmelblauen Chorkleidung wird dort in den Institusnachrichten von 2006 berichtet auf Seite 5.
Redaktion benachrichtigen Wirksame Bremsmethoden
#38   sacerdos helveticus   23:13:35 | Montag, 22. September 2008
Birette
Schauen Sie genauer, dann sehen Sie, dass ein Birett violette, das andere blaue Quasten hat. Nun, die blauen Quasten sind eine Spezialität des Institutes Christus König und Hoherpriester (die haben das vor 1-2 Jahren als Bestandteil ihrer „Chorkleidung“ eingeführt), warum der andere Levit (der mit der „hohen Stirn“) violette Quaste hat, weiss ich nicht, es könnte aber sein, dass er entweder Monsignore oder Kanoniker (=Domkapitular) ist.
Redaktion benachrichtigen Wo schlägt das Herz der finnischen Konvertiten?
#6   sacerdos helveticus   23:07:50 | Montag, 22. September 2008
Fakultät von Lugano
Ob die Neokatechumalen auch Leute unter den Professoren der
Luganeser Fakultät haben, ist mir nicht bekannt. Immerhin gibt es in Lugano 2 Priesterseminare, deren Alumnen an der Theolischen Fakultät ihren Studien obliegen: Das Diözesane Priesterseminar des Bistums Lugano und das Priesterseminar der Neokatechumenalen „Redemporis Mater“(so heissen alle Priesterseminare der Neokatechumenalen).
Redaktion benachrichtigen Eine römische Basilika für den Alten Ritus?
#15   sacerdos helveticus   11:33:59 | Donnerstag, 18. September 2008
Keine Häresie !
Die Formulierung, Gott werde Brot ist Missverständnissen ausgesetzt. Auch mir liegt zur Zeit nicht der Originaltext vor.
Jedoch lässt sich die Aussage auch rechtgläubig verstehen und der Kardinal wollte hier ja nicht eine dogmatische Definition liefern, sondern wohl eher eine figurative Aussage über die Bedeutung der Eucharistie machen.
Denn Gott wird in der Eucharistie selbstverständlich „unsere Speise“. Und „Brot“ kann natürlich in diesem Sinne pars pro toto für „Speise“ stehen.
Ein Zweifel an der Transsubstantiation ist mit dieser Aussage wohl nicht gegeben.
Redaktion benachrichtigen Ex-Pfarrer suspendiert
#105   sacerdos helveticus   21:45:46 | Mittwoch, 17. September 2008
Stellungnahme des Erzbistums
Hier der Link zur Stellungnahme des Erzbistums zur Senpendierung des beteffenden Geistlichen:
www.erzbistum-koeln.de/…/news/news_1035.html?uri=/index.htm…
Wichtig ist, dass in Aussicht gestellt wurde, dass die Suspendierung sofort aufgehoben werde, sofern der betreffende Geistliche die Amtsenthebung akzeptiert.
Redaktion benachrichtigen Wolf im Schafstall + …
#43   sacerdos helveticus   21:23:27 | Mittwoch, 17. September 2008
Amtsenthebung keine Strafe!
Stimme Ihnen weitgehend zu.
Als Kleriker und Inhaber eines Kirchenamtes können den Bischof wohl prinzipiell auch alle Strafen treffen, wie sie für Kleriker im Allgemeinen bzw. Inhaber eines Kirchenamtes möglich sind, soweit aus der Natur der Sache sich nichts anderes ergibt.
Nur ist eben das Verfahren der Amtsenthebung bzw. der Versetzung eines Pfarrers im Detail geregelt, für den Bischof gibt es keine Verfahrensordnung, zumindest nicht im CIC, vielleicht aber kurieninterne Richtlinien.
Immerhin steht es dem Heiligen Vater wohl zu, ohne Einhaltung einer Verfahrensordnung einen Bischof auf ein anderes Bistum zu versetzen. Wenn dieser Akt durch ihn selbst vorgenommen wird, gibt es auch keine Rekursmöglichkeit dagegen.
Die Amtsenthebung bzw. Versetzung eines Pfarrers figuriert rechtstheoretisch nicht im Strafrecht sondern als ein Spezialfall im Prozessrecht. Die Amtsenthebung kann wohl auch deswegen nicht ohne Weiteres als eine Strafmassnahme im eigentlichen Sinne bezeichnet werden.
Es kann ja jemand z.B. nicht deswegen bestraft werden, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Führung einer Pfarrei in der Lage ist, dennoch kann oder muss sogar der Bischof ihn aus diesem Grund seines Amtes entheben.
Redaktion benachrichtigen Lustiger Segen
#26   sacerdos helveticus   21:11:18 | Mittwoch, 17. September 2008
Protestantische Segnungen!
Der Satz gilt wohl nicht für die lutherische Tradition.
Wohl aber prinzipiell für die reformatorische Auffassung. Dort sind Sachsegnungen nicht üblich.
Redaktion benachrichtigen Lustiger Segen
#23   sacerdos helveticus   20:13:48 | Mittwoch, 17. September 2008
Friedhofssegnung
Der Zelebrant der Friedhofsseegnung in den USA war kein Amerikaner, sondern (wie zu Anfang des Videos genannt) Weihbischof Fellay. Dieser ist französischsprachigeer Schweizer. Dass Englisch nicht die Mutttersprache des Bischofs ist, erkennt man ja recht schnell an der frei gehaltenen Einführung in die Segnung.
Das Formular der Friedhofssegnung findet sich im Rituale Romanum.
Redaktion benachrichtigen Wolf im Schafstall + …
#40   sacerdos helveticus   19:44:16 | Mittwoch, 17. September 2008
Absetzung eines Bischofs
clarissa colonia schrieb:
Für eine außerordentliche Abberufung bedarf es der Verwirklichung von Straftatbeständen, die Amtsentzug als unmittelbare oder mittelbare Sanktion vorsehen.
Die Amtsenthebung von Bischöfen ist im CIC nicht ausdrücklich geregelt.
Dass es für die Absetzung aber eines Straftatbestandes bedarf, stimmt wohl nicht.
Auch für die Amtsenthebung eines Pfarrers bedarf es im Übrigen nicht notwendigerweise eines Straftatbestandes.
Von der Amtsabsetzung eines Bischofs handelt gewissermassen beiläufig can 416 wo u.a. die Versetzung (translatio) und die Amtsenthebung (privatio) Amtsenthebung als Gründe für den Eintritt der Sedisvakanz genannt werden.
Für die Versetzung deines Diözesanbischofs gibt es auch offensichtlich keine Verfahrensordnung im Gegensatz zu der des Pfarrers.
Redaktion benachrichtigen Sie stopften sich die übriggebliebenen Hostien in die Taschen
#43   sacerdos helveticus   12:56:36 | Dienstag, 16. September 2008
@Wiener
Sie stellen die beiden Versionen wie folgt gegenüber:
spiegel: Kaum hat sich der Papst von seinem Thron erhoben und die Bühne auf dem Festplatz von Lourdes verlassen, nutzt das fromme Volk die Sedisvakanz. Rupft Blüten aus dem Gesteck und stopft sich ungeniert die Taschen mit übriggebliebenen Hostien voll.
+.net: Nach dem Ende des Pontifikalamtes näherten sich Meßteilnehmer den Kredenztischen. Dort lagen auf großen hölzernen Servierbrettern mit zwei Griffen Metallteller mit konsekrierten Hostien.
Meßteilnehmer fielen über diese her und stopften sich „ungeniert die Taschen mit übriggebliebenen Hostien voll“ – so Smoltczyk.-----
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden versionen ist der, dass kreuz.net behauptet, es habe sich um konsekrierte Hostien gehandelt, spiegel spricht einfach nur von „übriggebliebenen Hostien“.
Ob sich an diesem Platz konsekrierte oder unkonsekrierte Hostien befunden haben, wird sich sicher klären lassen sei es durch Video-Aufnahmen oder durch Befragung der beteiligten Personen (Zeremoniare, Sakristane u.s.w.)
Es wäre aber angesichts der im Raum stehenden Behauptung Pflicht der Verantwortlichen (Leitung des Heiligtums, Bischof von Tarbes-Lourdes oder Hl. Stuhl) eine Untersuchung einzuleiten, um die Sache zu klären.
Ähnlich wie es ja auch Aufgabe der Diözese ist in einem Fall der Verunehrung der Eucharistie z.B. bei Entwendung der Hl. Gestalten aus dem Tabernakel abzuklären, ob Sorgfalt vernachlässigt wurde und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen…
Redaktion benachrichtigen Sie stopften sich die übriggebliebenen Hostien in die Taschen
#36   sacerdos helveticus   12:16:37 | Dienstag, 16. September 2008
„Spiegel“ nicht kreuz.net wars!
Auch wenn die Fotos kein letztgültiger Beweis für die geschehenen Sakriliegien (Entwendung von Hostien) sind, so stehen doch die Behauptungen des Journalisten im Raum. Dieserhat die Behauptungen aufgestellt und kreuz.net hat nur darüber berichtet (siehe den Original-artikel unter spiegel.de Suchbegriff Lourdes)
Redaktion benachrichtigen Kritik an K-TV
#35   sacerdos helveticus   11:03:05 | Dienstag, 16. September 2008
Geisige Kommunion
Die „Geistliche Kommunion“ kann die sakramentale Kommunion nicht ersetzen, ist aber sicher sehr zu empfehlen.
Sie setzt durchaus nicht die Unmöglichkeit der Teilnahme an der Hl. Messe voraus, da man sie auch mehrmals täglich empfangen kann. So empfahl es auch der Hl. Josef Maria Escriva, der Gründer des Opus Dei und wird es auch heute im Opus Dei praktiziert.
Hier das Gebet zur „Geistigen Kommunion“, wie es im Opus Dei gelehrt wird. Der Wortlaut dieses Gebetes wurde Escriva von einem Piaristen-Pater gelehrt, als er noch ein Kind war: „Ich möchte Dich empfangen, Herr, mit jener Reinheit, Demut und Andacht, mit der Deine Heiligste Mutter Dich empfing, mit dem Geist und der Inbrunst der Heiligen.“
Redaktion benachrichtigen Nachgeäffte Weiheliturgie?
#248   sacerdos helveticus   02:03:21 | Freitag, 12. September 2008
Äbtissin mit Mitra?
Habe hierzu nur gefunden, dass die Äbtissin von Conversano (bei Bari) wohl früher Mitra trug, da sie in ihrem Territorium quasi-Bischöfliche Iurisdiktion ausübte, also abatissa nullius war (zu Beginn des 19. Jahrhunderts starb die letzte Äbtissin von Conversano).
Bezüglich der Äbtissin von Las Huelgas (bei Burgos/Spanien) ist es scheinbar nicht sicher. Auch sie übte quasi-bischöfliche Iurisdiktion aus (musste sich jedoch dafür wohl eines Priesters als Vikar bedienen).
Ob sie eine Mitra trug, ist nicht gesichert.
Diese informationen findet man beim Hl. Josefmaria Escriva, dem Gründer des Opus Dei, der über die Äbtissin von Las Huelgas eine rechtsgeschichtliche Studie verfasst hatte und dabei auch andere Klöster erwähnt. e die
Hier ein zitat aus Escrivas Werk zur Äbtissin von Conversano (S.99):
„Cuando la nueva Abadesa(=die von Conversano) elegida recibía sentada en su trono el homenaje de la clerecía de su territorio de la Castellana, llevaba guantes y sandalias de Pontifical, anillo y pectoral, mitra y báculo“
das heisst: Die neue Äbtissin nahm nach ihrer Amtsübernahme mit den Pontifikalien bekleidet die Huldigung des Klerus ihres Sprengels entgegen.
Zu Las Huelgas (S.100):
(28)(30) Era voz del pueblo que la Abadesa de Las Huelgas usaba mitra. Y no había tal. Dio lugar a aquella afirmación un alto adorno pesadisimo que llevaban todas las religiosas del Monasterio sobre la toca, conforme al hábito peculiar que fue suprimido en 1930.
Redaktion benachrichtigen Das Motu Proprio erreicht endlich den Ambrosianischen Ritus
#40   sacerdos helveticus   22:52:29 | Donnerstag, 11. September 2008
„Alte Messe“ in Mainz?
Hier steht nun Aussage gegen Aussage!
Benedikt behauptet, Pfarrer Mohr benutze das alte Missale und halte sich an dessen Rubriken, Maria Goretti behauptet, es werde nicht die „reine tridentinische Messe“ gefeiert.
Da ich die Verhältnisse vor Ort nicht kenne, kann ich mir kein Urteil bilden.
Wer klärt mich auf?
Redaktion benachrichtigen Das Motu Proprio erreicht endlich den Ambrosianischen Ritus
#32   sacerdos helveticus   14:24:23 | Donnerstag, 11. September 2008
@clarissa colonia @Benedikt
Das lässt darauf schliessen, dass auch innerhalb des Mainzer Ritus in nachtridentinischer Zeit eine schrittweise „Romanisierung“ stattgefunden hat.
Der „Ordo Missae“ war dann der Römische, bestimmte Messtexte (Proprium, Kalender) behielt man vom Ritus Moguntinus.
Oder kennen Sie Bbesonderheitten des Ritus Moguntinus, die den Ordo Missae betreffen (in jenem von ihnen erwähnten Missale; dass solche früher, als noch das „reine“ Missale Moguntinum im Gebrauch war, üblich waren, ist eine andere Sache.
Mir scheint die Argumentation von Moguntinus durchaus schlüssig zu sein. Zumindest nach dem heutigen Verständnis lässt sich aus dem Gesang anderer Gesänge als jener aus dem Römischen Liturgiebüchern nicht die Existenz eines eigenen Ritus ableiten.
Denn der neue Ritus gestattet eine Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten, zumal was die Propriumsgesänge angeht. Im deutschen Sprachraum wurden bisher mit Römischer Approbation sogar bezüglich der Gesänge des Ordinariums sehr weitgehende Freiheiten gewährt (z.B. Ersatz des Gloria durch ein „Gloria-Lied“) .
Wieweit hier im Zuge der Neuübersetzung des Missale Romanum (und der Neubearbeitung des „Gotteslob“), die zur Zeit im Gange ist, eine Verschärfung eintritt, wird abzuwarten sein.
Auf jeden Fall spricht man üblicherweise nicht davon, dass z.B. in Deutschland ein eigener Messritus üblich sei, nur weil hier weitergehende Auswahlmöglichkeiten bestehen.
Anderers ist es z.B. beim sogenannten „Ritus von Zaire“
Redaktion benachrichtigen Das Motu Proprio erreicht endlich den Ambrosianischen Ritus
#27   sacerdos helveticus   13:37:46 | Donnerstag, 11. September 2008
@Moguntinum
Da brauchen Sie ja nicht in die Stadt zur Messe zu gehen.
Sie könnten in Budenheim ja auch in die Frühmesse bei H.H. prof. Dr. Georg May gehen, der dort täglich in der „ausserordentlichen Form des Römischen Ritus“ zelebriert.
Redaktion benachrichtigen Das Motu Proprio erreicht endlich den Ambrosianischen Ritus
#18   sacerdos helveticus   13:19:21 | Donnerstag, 11. September 2008
Nachfrage zu Kiedrich
Sind die Propriumsgesänge des Missale Moguntinum denn, was den Text betrifft, sehr verschieden von denen des Römischen Ritus oder sehr ähnlich?
wenn „nur ein paar Noten“ anders sind, der Text aber (weitgehend) dem Römischen Ritus entspricht, macht das wohl noch keinen anderen Ritus aus.
Redaktion benachrichtigen Das Motu Proprio erreicht endlich den Ambrosianischen Ritus
#15   sacerdos helveticus   12:23:24 | Donnerstag, 11. September 2008
Anwendung des Indultes / Kiedrich
Wenn auch rein kanonistisch gesehen eine Nachfrage nicht nötig ist, so haben wohl doch die Bischöfe eine (moralische) Pflicht, in ihrer Pastoral die vom Summus Pontifex vorgegebenen Schwerpunkte zu berücksichtigen.
Dass es dem gegenwärtigen Hl. Vater ein Anliegen ist, den den traditionellen Formen anhangenden Gläubigen und Priestern weitmöglichst entgegenzukommen, ist wohl evident.
Auch wäre zu fragen, mit welcher Begründung man in der sogenannten „Indult-Zeit“ die bisher bestehende Hl. Messe im überlieferten Ambrosianischen Ritus in Mailand eingerichtet hat, d.h. ob man damals per analogiam auf das Indult, dass ja auch nur den Römischen Ritus erwähnt, Bezug genommen hat oder völlig unabhängig davon gehandelt hat.
Zu Kiedrich: Ob man die Liturgie in Kiedrich als einen eigenen Ritus (oder „Mischritus“) bezeichnet, ist wohl teilweise Definitionssache.
Verwendet wird doch wohl das geltende Römische Missale (deutsch und/oder latein?), nur die Gesänge werden aus einer älteren Tradition genommen. Da die Rubriken des neuen Ritus bezüglich der Auswahl der Gesänge (vor Allem des Proprium) aber eine grosse Freiheit lassen, bewegt sich wohl alles im Rahmen des erneuerten Römischen Ritus.
Man käme ja auch kaum auf die Idee, zu sagen, in einer Pfarrei, in der das eine oder andere Lied nicht in der Version des „Gotteslob“ sondern in einer älteren (lokalen oder regionalen) Version (mit Text und/oder Melodievarianten) gesungen würde, diese hange einem eigenen Ritus an.
Redaktion benachrichtigen Das Motu Proprio erreicht endlich den Ambrosianischen Ritus
#11   sacerdos helveticus   11:45:42 | Donnerstag, 11. September 2008
Kiedrich
Meines Wissens wird in Kiedrich nicht ein anderer Ritus als der römische gefeiert, sondern die Bedeutung Kiedrichs ergibt sich daraus, dass dort regelmässig eine besondere Form des Chorals, der sogenannte „Germanische Choraldialekt“ gepflegt wird.
Von Besonderheiten im Ritus ist mir nichts bekannt.
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#9   sacerdos helveticus   11:40:04 | Donnerstag, 11. September 2008
Anwendung des Motu Proprio
@Florian Klaus
Der Ambrosianische Ritus wird auch in drei Tälern des Schweizer Kantons Tessin (den sogenannten“Tre Valli“) seit jeher gefeiert. Heute gehören diese Täler zum Schweizer Bistum Lugano. Das Bistum Lugano gibt z.B. jährlich den liturgischen Kalender, das „Direktorium“ für den römischen und für den ambrosianischen Ritus an.
@clarissa colonia
Immerhin hätte nichts den Erzbischof von Mailand daran gehindert, den Gesetzgeber zu fragen, ob er eine Anwendung des Motu Proprio auch für den Ambrosianischen Ritus wünscht.
Auch hätte der Erzbischof wohl auch von selbst im Geiste des Motu Proprio Anfragen von Gläubigen positiv beantworten können.
Auf jeden Fall ist es ja so, dass der Hl. Vater das Motu Proprio dewegen erlassen hat, weil die Bischöfe eben in der „Indult-Ära“ den Wunsch des Summus Pontifex, den Gläubigen, die darum bitten, grossherzig den Gebrauch des Alten Ritus zu genehmigen, nicht oder eben nicht ausreichend entgegengekommen sind.
Redaktion benachrichtigen Das Motu Proprio erreicht endlich den Ambrosianischen Ritus
#4   sacerdos helveticus   11:05:10 | Donnerstag, 11. September 2008
@Benedikt
dem Wortlaut gemäss bezieht sich das Motu Proprio in der Tat auf den Römischen Ritus, weil die anderen lateinischen Riten wohl nicht im Blickfeld waren.
Eine Auslegung des Motu Proprio „ad mentem legisalatoris“ würde aber wohl ergeben, dass das Motu proprio sinngemäss auch auf den Ambrosianischen Ritus angewandt werden sollte.
Dem Vernehmen nach war man zumindest in der Kommission „Ecclesia Dei“ nicht glücklich darüber, dass der Erzbischof von Mailand die Anwendung des Motu Proprio auf den Ambrosianischen Ritus abgelehnt hatte.
Zur Zuständigkeit bzgl. des Ambrosianischen Ritus: Auch die liturgischen Texte des Ambrosianischen Ritus sind durch den Hl. Stuhl zu genehmigen (rekognoszieren), wie das im Artikel erwähnte neue Lektionar zeigt.
Ausserdem wird der Ambrosianische Ritus nicht nur im Erzbistum Mailand gefeiert.
Redaktion benachrichtigen Dichtes Programm + …
#71   sacerdos helveticus   02:08:59 | Montag, 8. September 2008
Schott @Andreas Rau
Am Besten wäre es m.E. es, sich eine Ausgabe von 1960-63 (d.h. die letzte Ausgabe vor der Liturgiereform) zu besorgen, weil diese die „Alte Messe“ in jener Form enthält, wie sie auch jetzt gefeiert wird, wenn sie gemäss dem Motu propriozelebriert wird.
Ältere Ausgaben enthalten vor Allem bezüglich des Kalenders teilweise ältere Fasssungen, was den Gebrauch erschwert.
Es gibt auch Nachdrucke dieser Ausgabe, die vielleicht etwas teurer sind als antiquarische Exemplare
(30 Euro).
Redaktion benachrichtigen Es zieht sie wieder nach Fulda
#53   sacerdos helveticus   10:29:24 | Samstag, 6. September 2008
Beichte bei FSSPX
Amanda schrieb:
Beichten bei Priestern der FSSPXsind nicht erlaubt, da sie die Jurisdiktion des Ortsbischofs nicht besitzen, aber gültig.
Nun, so einfach ist die Frage nicht. Bei der Beichte (und der Eheschliesung) ist die Jurisdiktion des Priesters prinzipiell zur GÜLTIGKEIT erforderlich.
Das „supplet ecclesia“ d.h. dass die Kirche die fehlende Jurisdiktion gewissermassen auf dem Gnadenwege ersetzt, gilt nicht allgemein, sondern ist an enge Bedingungen gebunden.
Da auch aussserhalb der FSSPX gläubige und lehramtstreue Beichtväter vorhanden sind, kann man sich nicht einfach auf eine Notlage berufen.
Redaktion benachrichtigen Nachgeäffte Weiheliturgie?
#27   sacerdos helveticus   16:49:04 | Freitag, 5. September 2008
Weiheähnliche Zeremonien
Der Tendenz nach kann ich Krak de Chevaliers zustimmen.
Natürlich ist es legitim, die Indienstnahme von Pastoralassistenten auch in einer liturgischen Feier zu begehen, diese dürfte jedoch nicht allzu sehr dem weiheritus angeglichen werden.
Interessant ist darüber hinaus, dass nur die Bistümer St. Gallen und Basel die sogenannte „Institutio“ von Laientheologen kennen, das Bistum Chur glücklicherweise nicht.
Durch die Institutio wird den Laientheologen ein der Inkardination der Kleriker doch recht ähnelnder Status verliehen, das heisst sie werden quasi dauerhaft in den Dienst der Diözese aufgenommen.
Redaktion benachrichtigen Skandal-Requiem für einen brutalen Kinderschlächter
#66   sacerdos helveticus   00:02:10 | Donnerstag, 4. September 2008
@Diakon
@diaconum
Lieber Diakon
Vielen Dank für die Hinweise.
Aufgrund des Videos auf gloria.tv ging ich bisher davon aus, dass die Beerdigung und die Begräbnismesse in einem Ort in der Nähe von Wien, aber nicht in der Stadt Wien stattfanden , stellte nun aber fest, dass Gersthof im Wiener Stadtgebiet liegt.
Ich vermutete auch, der betreffende Pfarrer sei gewiss der Ortspfarrer des Verstorbenen und hätte die Verhältnisse kennen müssen.
Nach Schilderung der Verhältnisse durch Sie wäre es ja auch möglich, dass der betreffende Pfarrer nur zum Beerdigungsdienst abgeordnet wurde und die genauen Umstände nicht kannte.
Redaktion benachrichtigen Eine Fülle von Belegen
#21   sacerdos helveticus   12:03:08 | Mittwoch, 3. September 2008
Interview mit dem Autoren !
kath.net bringt heute ein Interview mit dem Autorren des vorgestellten Buches.
Darin erwähnt er u.a. auch die Forschungen der deutschen Literaturwissenschaftlerin Hammerschmidt-Hummel.
Redaktion benachrichtigen Nichtig und irreführend
#142   sacerdos helveticus   22:50:42 | Dienstag, 2. September 2008
@clarissa colonia
Cara Clarissa!
Gerne hätte ich kurz auf Ihre mir als „persönliche Nachricht“ zugesandte Anmerkung zur thematik Stellung bezogen.
Leider ist die Option, Ihnen zurückzuschreiben, deaktiviert !
Redaktion benachrichtigen Nichtig und irreführend
#117   sacerdos helveticus   16:18:18 | Dienstag, 2. September 2008
Stellenwert einer Enzyklika
Clarissa colonia:
Päpstliche Enzykliken sind (darin identisch mit bischöflichen Hirtenbriefen) keine legislativen oder definitorischen Akte des obersten kirchlichen Gesetzgebers. Sie stellen eine – theologisch oder kanonistisch begründete – Meinungsäußerung des Pontfex dar – nicht mehr, aber auch nicht weniger.Päpstliche Enzykliken oder andere Päpstliche Schreiben können durchaus auch Äusserungen des unfehlbaren ordentlichen lehramtes sein. Siehe Apostolisches Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“.
Es gibt durchaus auch Moraltheologen, die die Enzyklika Humanae Vitae als irreversible Entscheidung des Ordentlichen Lehramtes betrachten.
Redaktion benachrichtigen Der Bischof von Chur steht zu seinem Wort
#9   sacerdos helveticus   13:50:09 | Dienstag, 2. September 2008
Korrektur bzw. Ergänzug der Korrekturen I bis III
Korrektur bzw. Ergänzug der Korrekturen I bis III
Prinzipiell kann mit Bischöflicher Beauftragung auch ein Laie der Eheschliessung assistieren. Nur bedarf es dazu einer Eingabe der betreffenden Bischofskonferenz, die dafür eine Notwendigkeit in ihrem Bereich sieht und deren Genehmigung durch den Apostolischen Stuhl.
Eine solche Genehmigung gibt es für die Schweiz (auch für Deutschland und Österreich) jedoch nicht, wohl aber in Missionsländern.
Eine Dispens von der Formpflicht (=Pflicht, die Eheschliessung im liturgischen Rahmen vor einem bevollmächtigten Geistlichen zu begehen) bei der dann die Ehe auch kirchlich als gültig betrachtet wird, wenn sie nur vor dem Standesbeamten (oder einem nichtkatholischen Geistlichen) geschlossen wird, kann gemäss Kirchenrecht nur bei der konfessionsverschiedenen Ehe erteilt werden, d.h. falls einer der Ehepartner nichtkatholischen Bekenntnisses ist.
Als schwer missbräuchlich ist ein Vorgehen zu beurteilen, bei dem ein Laientheologe einer Eheschliessung bewusst unerlaubt und ungültig assistiert und nachher vom Bischöflichen Ordinariat die sanatio in radiceerbeten wird. In einem anderen als dem hier zur Diskussion stehenden Schweizer Bistum soll dies jedoch durchaus vorkommen.
Redaktion benachrichtigen Verbale Umweltverschmutzung
#23   sacerdos helveticus   10:02:09 | Samstag, 30. August 2008
Verabschiedung in der Hl. Messe
Dass der Zelebrant evtl. sogar noch nach dem Schlussssegen der versammelten Gemeinde einen schönen Sonntag wünscht und dann alle gleichsam im Chor „Danke, gleichfalls“ antworten,. ist wirklich grässlich.
Mir scheint folgender Weg praktizierbar. Nach den kurzen Mitteilungen (es muss nicht der ganze Pfarrbrief für die nächste Woche abgelkesen werdenias!) , die ja ihren Platz gemäss Rubriken vor dem Schlusssegen kann der Zelebrant z.B. sagen „Ihnen Allen einen gesegneten Sonntag und Gottes Beistand in der kommenden Woche! Wir bitten nun um Gottes Segen“ und es folgt mit „Der Herr sei mit euch“ eingeleitet“ der vorgesehene Schlussegen!
Redaktion benachrichtigen Die Soutane ist wieder in
#67   sacerdos helveticus   14:55:30 | Donnerstag, 28. August 2008
@Aleph
Es ging ja Heinrich von Ofterdingen nur darum, dass Soutanen nicht schweisstreibend sein müssen und deswegen verwies er auf die Homepage des Robenherstellers, der erklärt, warum er nur Wolle verwendet.
Für gute Soutanen wird auch nur Wolle verwendet und zwar in verschiedenen Qualitäten z.B. für Winter- oder Sommertage.
Redaktion benachrichtigen Ich selber habe ein Adoptivkind
#86   sacerdos helveticus   14:49:14 | Donnerstag, 28. August 2008
@Stimme der Vernunft
Ich kann nur hoffen, clarissa hat sie nicht wirklich in einem Moment der Schwäche als ihren Sachwalter in rebus grammaticis eingesetzt . Sollte dies aber wider Erwarten der Fall sein, so hoffe ich, Sie wird Sie schnell wieder enterben, wenn Sie sieht, wie Sie Ihres Amtes walten!
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