Freitag, 29. Juli 2005 23:13
Lesername: sacerdos helveticus
Beiträge: 596
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Dienstag, 1. Juli 2008 13:12
Die in dem Reliquiar sich befindenden Reliquien sind Reliquien von Bistumspatronen bzw. Gründerbischöfen der drei Diözesen, die vor 50 Jahren jeweils einen Teil ihres Gebietes gaben, um das Bistum Essen zu gründen: Maternus (Köln), Liborius (Paderborn) und Liudger (Münster).
Dass gerade diese Reliquien verschwunden sind, hätte man in einer wundergläubigeren Zeit sicher als schlechtes Vorzeichen für die Zukunft des Bistums gedeutet. Vielleicht wird ja wirklich das Bistum Essen aufgelöst und sein Territorium wieder den ursprünglichen Diözesen zugeteilt und ein 50jähriges Intermezzo hätte sein Ende gefunden.
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Dienstag, 24. Juni 2008 11:27
sacerdos helveticus: Unfehlbar, aber nicht ex cathedra ! @Burgorus
Burgorus schrieb:
Dass Christus der Kirche die Vollmacht, Frauen zu ordinieren, nicht gegeben hat, hat Papst Johannes Paul II. ex cathedra klar gestellt. Dass es ex cathedra, also de fide, Dogma, war, geht klar aus den Worten „kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken“, hervor.
Das stimmt so nicht ganz. es gibt eine Erklärung der Glaubenskonghregation zu dem päpstlichen dokument „Ordinatio Sacerdotalis“. Dort wird ausgeführt, dass es sich bei er verbindlichen entscheiduing des Papstes um eine unfehlbare (so wörtlich)Entscheidung des ordentlichen lehramtes handelt.
Ex cathedra wäre das ausserordentliche Lehramt.
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Sonntag, 22. Juni 2008 13:26
Meines Wissens muss ein Diözesenbischof, der einen Weihbischof haben will, mehrere Vorschläge machen. Der Heilige Stuhl zieht dann über diese Vorgeschlagenen Erkundigungen ein (der sogenannte Informativprozess)und ernennt dann in der Regel einen von ihnen. [mehr…]
Samstag, 21. Juni 2008 10:11
sacerdos helveticus: @ Daniel Stöhr
Sie schrieben:
Hey, du hast dich aufmerksam genug gelesens.h.! Er benutzt den Titel, weil es aufgrund fehlender Jurisdiktion keine Pfarrer mehr gibt.
Wie Herr Lingen sich nennt, bzw. sich von seinen (wohl nicht sehr zahlreichen) Anhängern nennen lässt, ist in der Tat von nicht sehr grossem Interesse.
Wenn Herr Lingen aber von staatlichen Stellen ohne Rechtsgrund diese Anrede für sich fordert und sich beispielsreise weigert, einen Einschreibebrief einer Amtsstelle abzuholen, weil dieser nicht mit „Pater“ adressiert ist, so ist das Ganze ja nur noch skurril oder pathologisch.
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Samstag, 21. Juni 2008 01:16
sacerdos helveticus: „Pateranrede“ : Kein Anspruch und nichts bewiesen !
Über die Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Lingens Weihen mag ich heute nicht diskutieren.
Der von Daniel Stöhr verlinkte Text von Lingens Homepage beweist nun eher das Gegenteil. Denn dort zitiert Lingen aus einem kirchlichen Lexikon vom Anfang des 20. Jahrhunderts. Dort wird ja ganz klar gesagt, dass der Titel „Pater“ einmal im liturgischen Bereich (z.b. Confiteor) jedem Priester zukommt. Nun bewegen wir uns hier ja nicht innerhalb einer Liturgie und deshalb ist dieser Sachvehalt für unsere Frage völlig irrelevant.
Darüber hinaus sagt der Artikel, dass die Anrede „Pater“ für Weltpriester nur regional gebräuchlich ist und nennt als Beispiel Bayern. Nun ist Lngen weder ein Bayer noch hält er sich in dieser Gegend auf. Vielmehr ist Lingen von Hause aus Rheinländer und hält sich auch jetzt im Rheinisch-Westfälischen Bereich auf. Hier ist die Anrede „Pater“ für einen Weltgeistlichen durchaus unüblich (nicht nur heutzutzage sondern meines Wisssens auch in der Zeit vor dem letzten Konzil)
D. h. auf keinen Fall kann Lingen zurecht verlangen, dass er mit dem Titel „Pater“ angeredet wird, so sogar, wie er es im verlinkten Text getan hat, sogar von staatlichen Stellen verlangt, damit er einen an ihn adressierten Einschreibebrief bei der Post anholt!
Der Beweisversuch ist also völlig fehlgeschlagen und auch der Lingen sekundierende Daniel Stöhr zeigt, dass er nur Lingen nachbetet, ohne den von ihm verlinkten Text bzw. dessen fehlende Beweiskraft überhaupt begriffen zu haben.
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Freitag, 20. Juni 2008 19:36
sacerdos helveticus: Schmalspurstudium
Vielleicht hat sich ja mittlerweile etwas zum Besseren gewendet, aber zur zeit meines Theologiestudiums an einer deutschen Fakultät (vor etwa 15-20 Jahren) war es so, dass jene, die ohne Lateinkenntnisse zum Studium kamen, in zwei Semestern (Studienbegleitend) einen Kurs machten (vielleicht 4 Semesterwochenstunden), an dessen Ende sie so weit sein mussten, einen Text aus dem lateinischen NT mit Hilfe eines Wörterbuches zu übersetzen.
In Griechisch das gleiche für alle, die ohne Graecum kamen: 2 Semester Bibelgriechisch NT , das ja bekannterweise viel einfacher ist als das klassische Griechisch. In Hebräisch war für alle einfach Pflicht ein Semester lang eine „Einführung in hebräische Sprache und denken“ zu besuchen (2 semesterwochenstunden). Ziel des Kurses war es, einzelne Wörter lesen und analysieren zu können, nicht mehr!
Die Protestanten verlangen hier viel mehr und bergnügen sich nicht mit „Schmalspurkursen“.
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Freitag, 20. Juni 2008 19:23
sacerdos helveticus: Deutsche Reglementierungswut ?
Warum in Deutschland bezüglich der Pflicht, die Kinder in eine staatliche (oder allenfalls anerkannte private) Schule zu schicken so insistiert wird, während andere Länder, die sicher nicht weniger demokratisch sind, hier auch den Heimunterricht erlauben. Dass dieser auf kompetente Weise und mit guten Unterrichtsmitteln geschieht und von seiten des Staates kontrolliert und geprüft wird, ist natürlich selbstverständlich. [mehr…]
Freitag, 13. Juni 2008 14:45
sacerdos helveticus: Keine aufgezwungene Trennung !
Anzufügen ist meines Erachtens noch, dass eine Trennung von kirche und Staat grundsätzlich auch vom Erzbistum gefordert wird und das „italienische Modell“ der Kirchenfinanzierung auch von dieser Seite sehr positiv gesehen wird. Das Erzbistum verspricht sich von einer Trennung von kircjhe und Staat grundsätzlich wohl eine grössere Freiheit der Kirche, da bisher die Geistlichen (ebenso mesner, Katechetinnen u.s.w.) von der Politischen Gemeinde angestellt und bezahlt wurden wurden(deshalb die Gemeinden natürlich eine Mitsprache beanspruchen, auch wo keine Wahlrechte bestehen) und auch die Kirchengebäude zumindestens de facto von den Gemeinden als Eigentum betrachtet werden.
Wer den Artikel ohne Kenntnis der Hintergründe liest könnte nämlich meinen, der Kirche im Fürstentum Liechtenstein solle eine Trennung aufgezwungen werden, was eben nicht der Fall ist.
Viel hängt natürlich davon, ab wie bestimmte Details geregelt werden (z.B. Eigentumsfragen).
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Freitag, 13. Juni 2008 12:10
sacerdos helveticus: @ Landorganist II: Vernehmlassung
„Vernehmlassung“ ist in in der Schweiz (und scheinbar auch in Liechtenstein) üblicher Begriff für den Prozess der Konsultation oder Anhörung eines sich in Ausarbeitung befindlichen Gesetzes. Je nach Thematik des Gesetzes werden dann z.B. Parteien und Interessenvereinigungen (bei einem Schulgesetz z.B. Lehrerverbände und Elternvereinigungen , bei einem Verkehrgesetz z.B. Automobilclubs) zur Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist eingeladen, d.h. sie haben die Möglichkeit, sich zu einem Gesetzesentwurf „vernehmen zu lassen“.
Die eingangenen Stellungnahmen werden dann für die Endfassung des Gesetzesentwurfes, der dann in das Parlament geht, berücksichtigt.
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Dienstag, 3. Juni 2008 14:12
sacerdos helveticus: Kirchliches Strafrecht @Benedikt
Das kirchliche Strafrecht ist unabhängig vom weltlichen Recht, allerdings gibt es eine Regelung, nach der der kirchliche Richter von einer Strafe absehen kann oder sie vermindern kann, wenn der Straftäter bereits vor einem weltlichen Gericht für das gleiche Vergehen bestraft wurde.
Richtig ist, dass die Kirche keine Polizei und keine Gefängnisse besitzt, gegen Kleriker können aber auch Aufenthaltsverbote oder die Anweisung eines bestimmten Aufenthaltsortes (z.B. in einem Kloster oder einer „Besserungsanstalt“ für Priester) als Strafen verhängt werden (vgl. can 1337) .
Auch Geldbussen bzw. die Leistung guter Werke oder können verhängt werden (can. 1340).
Dass die Kirche auch Vergehen bestraft, die im weltlichen Bereich erlaubt sind (z.B. Bruch des Zölibates), zeigt die Unabhängigkeit des kirchlichen Strafrechtes.
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Sonntag, 1. Juni 2008 22:51
sacerdos helveticus: Kirchenrecht ist auch Strafrecht!
Benedikt schrieb aauf einen Beitrag von Peter Pan:
Nein, das ist keine Klarstellung, sondern eine Irrführung. Zu sagen, eine solche Tat verstoße nicht gegen das Kirchenrecht würde bedeuten, dass das Kirchenrecht eine solche Tat legalisiere. Das Kirchenrecht aber befasst sich aber gar nicht mit der Bestrafung von Verbrechen. Das Kirchenrecht ist also bezüglich einer solchen Tat gar nicht anwendbar.
Wie man behaupten kann, dass Kirchenrecht befasse sich nicht mit der Bestrafung von Verbrechen, ist mir unerfindlich.
Die Kirche hat ein eigenes Strafrecht und diesem sind alle Gläubigen unterworfen.
Das hier in Frage stehende Verbrechen, der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche ist in can 1295 § 2 geregelt: die zu verhängende Strafe geht bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand.
Anlässlich der Skandale der letzten Zeit hat der Vatikan hier im Jahre 2001 verschärfende Bestimmungen in Kraft gesetzt: zuständig fürr solche Verfahren ist die Glaubenskongregation in Rom. Das heisst konkret , dass ein Bischof, der mit einem entsprechenden Fall konfrontiert ist, diesen bei der Glaubenskongregation anzuzeigen hat. Diese erteilt dann Weisungen, nach denen das Verfahren unter Zuständigkeit der Kongregation in der Diözeese weitewrgeführt werden kann oder zieht den Fall an sich.
Auch wurde die Verjährungsfrist verlängert auf 10 Jahre und diese Frist beginnt erst bei Volljährigkeit des Opfers zu laufen.
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Freitag, 30. Mai 2008 13:39
sacerdos helveticus: Nicht nur Laien sind Numerarier
Auch die Priester des Opus Dei, das heisst die in der Prälatur inkardinierten Priester sind Numerarier.
Sie sind jedoch in der Regel dem Opus dei als Laien beigeteeten und erst später Priester geworden.
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Freitag, 30. Mai 2008 12:18
sacerdos helveticus: Kein Numerarier!
Da Msgr. König Priester des Erzbistums Köln ist, kann er gar nicht Numerarier des Opus Dei sein. Numerarier sind die Priester der Prälatur, diese sind auch dort inkardiniert.
Diözesanpriester können Mitglieder der „Priesterlichen Gesellschaft vom Heiligen Kreeuz“ werden, bleiben aber weiterhin in ihrer Diözese inkardiniert und unterstehen weiterhin in allem Angelegenheiten, die ihren Dienst betreffen, ihrem Diözesanbischof. Die Zuständigkeit des Opus Dei bezieht sich nur auf spirituelle Aspekte.
Insofern ist die von kreuz.net verwandte Terminologie „Terziar“ zwar nicht korrekt, aber in der Tat ist ein Diözesanpriester, der Mitglied der Priesterlichen Gesellschaft vom Hl. Kreuz ist , in gewisser Weise einem Diözesanpriester zu vergleichen, der z.B. Mitglied des Dritten Ordens der Franziskaner oder Benediktineroblate wäre, weil auch hier diese Zugehörigkeit nur das Geistliche Leben des Priesters betrifft und die Zuständigkeit des Diözesanbischofs für alle dienstlichen Angelegenheiten unangetastet bleibt.
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Donnerstag, 29. Mai 2008 19:30
sacerdos helveticus: Präzisierung
Tridentinus schrieb:
Wenn ein Priester zB 12 Hostien vor sich hat, aber bewußt die Intention faßt, nur 10 davon zu konsekrieren, konsekriert er in der Tat überhaupt nicht.
Hier bedarf es einer Präzisierung.
Jone schreibt: „Nicht konsekriert sind die Hostien wenn der Priester von den 400 Hostien im Ziborium nur die Hälfte konsekrieren wollte“. das ist eigentlich klar, da ja dann nicht klar ist, welche konsekriert wären und welche nicht, denn es ist ja nicht klar, welche zu den einen 200 und welche zu an anderen gehören.
Hätte man aber zwei Ziborien vor sich mit je 200 Hostien und hätte die Intention, nur die im rechts stehenden Ziborium zu konsekrieren, die anderen aber nicht, so wären die im rechten Ziborium konsekriert, die im anderen nicht, denn hier wäre klar, welche Hostien konsekriert sein sollen und welche nicht.
Bei dem Beispiel mit der Zahl ist aber folgendes zu beachten: „Irrt sich aber der Priester in der Zahl der Hostien, so sind doch alle konsekriert, wenn seine Hauptintention war, alle Hostien zu konsekrieren.“
Deshalb wird ja auch allgemein empfohlen (so lernte auch ich es in der Übung zur Messzelebration) , man solle die allgemeine Intention machen, immer alles zu konsekrieren, was an konsekrierbarer Materie (auf dem Korporale) vor einem sich befindet.
Sollte man einmal aus irgendwelchen Gründen etwas konsekrieren wollen, was sich nicht direkt vor einem auf dem Altar befindet, müsste man für diesen Falldie Meinung haben, auch dies konsekrieren zu wollen.
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Dienstag, 6. Mai 2008 21:46
sacerdos helveticus: Unseriöse Behauptung!
Der genannte Artikel von H.H. Pfr. Oblinger, der mir nicht persönlich bekannt ist, erschien nicht nur scheinbar in der „Einsicht“, sondern auch im „Vobicum“, dem von S.Exz. Erbischof Wolfgang Haas von Vaduz herausgegegen Periodikum. Dort erschien in Ausgabe 1/2008 ebenfalls der durchaus lesenswerte Artikel von Pfr. Oblinger.
Sedisvakantistische Thesen finden sich dort nicht. Wer da von wem „abgeschrieben“ hat oder ob der Autor vielleicht seinen Artikel einfach an mehrere Zeitschriften versandt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Überschrift „David Berger koperiert mit Sedisvakantisten“ ist auf Grund der Tastsachen völliger Blödsinn. Eine solche Behauptung liesse sich nur dann aufrechterhalten, wenn der Autor seinen Artikel ursprünglich exklusiv für die „Einsicht“ verfasst hätte und Berger den Artikel nachweislich von dort übernommen hätte. Dafür finden sich in obiger Meldung keine Indizien.
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Freitag, 2. Mai 2008 23:24
sacerdos helveticus: @Robert Kettelhohn
Auch wenn das Seminar ein Diözesanseminar ist, kann es rechtlich nicht nur durch den zuständigen Diözesanbischof geschlossen werden, sondern jederzeit durch den Inhaber des Jurisdiktionsprimates der Universalkirche, d.h. den Papst.
Über die Haltung des zuständigen Ortsbischofs, der nach ihren Ausführungen anderer Meinung zu sein scheint als seine Mitbrüder, geht aus dem kreuz.net-Artikel nichts hervor.
Sollten die Bischöfe aber der Meinung sein, ihr Mitbruder nehme seine Verantwortung gegenüber
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Freitag, 2. Mai 2008 23:23
sacerdos helveticus: @Robert Kettelhohn
Auch wenn das Seminar ein Diözesanseminar ist, kann es rechtlich nicht nur durch den zuständigen Diözesanbischof geschlossen werden, sondern jederzeit durch den Inhaber des Jurisdiktionsprimates der Universalkirche, d.h. den Papst.
Über die Haltung des zuständigen Ortsbischofs, der nach ihren Ausführungen anderer Meinung zu sein scheint als seine Mitbrüder, geht aus dem kreuz.net-Artikel nichts hervor.
Sollten die Bischöfe aber der Meinung sein, ihr Mitbruder nehme seine Verantwortung gegenüber dem neokatechumenalen Seminar nicht wahr, so ist es ihr gutes Recht, ja unter Umständen sogar ihre Pflicht, den Heiligen Vater und seine Behörden darüber in Kenntnis zu setzen, damit diese gegebenenfalls Massnahmen ergreifen können.
Für Sie scheint der Papst aber nur oder in erster Linie der „ Patriarch von Rom“ zu sein.
Dies ist nur einer, aber sicher nicht der wichtigste Titel des Papstes.

Wenn die übrigen Bischöfe
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Freitag, 4. April 2008 19:28
sacerdos helveticus: Diplomatie!
Ziemlich diplomatisch der Text!
Zur Frage der Judenmission und des Heilsweges für die Juden findet sich kein Wort. Ob die Juden sich mit diesem Text zufriedengeben?
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Donnerstag, 3. April 2008 17:33
sacerdos helveticus: Achtung Sedisvakantismus!
Achtung!
Bisher waren die Messen, die in Herne-Strünkede stattfanden, zwar Messen gemäss dem Alten, dem sogenannten Tridentinischen Ritus, aber von sedisvakantistischen Zelebranten gefeiert, d.h. von Priestern, die der Auffassung sind, dass seit dem Tod von Piux XII. der Stuhl Petri unbesetzt sei.
Lange Jahre kam ein Pater A. Gross aus Köln und hielt diese Messe, eine Zeit lang hielt „Pater Lingen“ diese Messe, wer danach diese Messe, die früher auch jeden Sonntag stattfind, nun aber scheinbar nur einmal monatlich, entzieht sich meiner Erkenntnis.
Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass immer noch der Sedisvakantismus dort vertreten wird, da scheinbar immer noch sedisvakantistische Laien als kontaktperson fungieren.
Man wird Interessenten an der „Alten Messe“ aus dem Raum Ruhrgebiet eher empfehlen, Messen in Recklinghausen (auch sonntags) bzw. Gelsenkirchen
( Zelebranten der Priesterbruderschaft St.Petrus) oder gegebenenfalls in Essen (Priorat der Priesterbruderschaft St. Pius X.) zu besuchen. Auch in Düsseldorf gibt es Messen der Petrusbruderschaft.
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Mittwoch, 2. April 2008 11:22
Wahrscheinlich hat waldstein die ursprüngliche Fassung von Artikel 7 der „institutio Generalis“ zitiert, die dann aufgrund von Protesten verbessert wurde. Siehe hierzu mein Posting von heute im anderen Diskussionsstrang zu Waldstein. [mehr…]
Mittwoch, 2. April 2008 10:58
sacerdos helveticus: Unverdächtiger zeuge @CarloBorromaeo“
Paul VI. fügte lediglich der IGMR (=Allgemeinen Einführung), die bereits 1969 vorab publiziert wurde, in der Fassung, die dann Eingang in das Missale Romanum 1970 (Editio Typica) fand, eine Apostolische Konstitution hinzu.
Lesen sie doch bitte nach bei Bugnini, einem wirklich „traditionalistischer Verschwörungstheorien“ unverdächtigen Zeugen in seinem Werk „Die liturgiereform“ (S.413Anm. 52):„Die „institutio“ wurde nach ihrer ersten Veröffentlichung mehrmals überholt. Die erste Nummer, die revidiert wurde, war Nr. 7 aufgrund der Polemiken, die von konservativen Gruppen nach der Veröffentlichung des Ordo Missae ausgelöst worden waren. Man sah darin eine unvollständigee und fehlerhafte Definition der Messe: „Der Ausdruck „Herrenmahl“ bereitete Schwierigkeiten. Die Gottesdienstkongregation musste am 18. November eine Erklärung abgeben, in der die Natur der Institutio und der Nr. 7 im besonderen erläutert wird. Auf alle Fälle wurde Nr. 7 erweitert, damit sie leichter angenommen würde…Man muss der Vollständigkeit wegen ergänzen, dass zwar der Ordo Missae den Präfekten der römischen Dikasterien zugesandt worden war, nicht aber sie „institutio“…Für die institutio war keine gesonderte Prüfung von seiten der anderen Dikasterien erbeten worden. Nach der Veröffentlichung und den Protesten, die vor allem von der Glaubenskongregation kamen, verfügte das Staatssekretariat, dass alle Schemata diesem Dikasterium zur Überprüfung vorgelegt wwerden mussten“. -Soweit Bugnini!
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Mittwoch, 2. April 2008 09:31
sacerdos helveticus: Ausgaben des Messbuches Pauls VI.@Freinsberg
Vom Ordo Missae mit der problematischen Fassung der Institutio Generalis („allgemeine Einführung“) besitze ich ein Exemplar („Editio typica“; Typis polyglottis vaticanis 1969).
Die Diskussion geht vor Allem um den Art. 7 der Institutio Generalis, der eine völlig defizitäre Definition der Messfeier beinhaltet. In der nachfolgenden Ausgabe wurde dieser Text verbessert.
Ob es auch eine Ausgabe des vollständigen Messbuches mit der ersten Fassung der Einführung gibt, weiss ich nicht.
Ich besitze eine editio typica des Messbuches (1970), hier befindet sich der Artikel 7 in der verbesserten Fassung.
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Dienstag, 1. April 2008 20:36
sacerdos helveticus: Defizitäre Definition
Ob Papst paul VI. geweint hat oder nicht, weiss ich nicht.
Die Tatsache, die eine Korrektur der ersten Auflage des Messbuches nötig machte, bezog sich -dies geht aus dem kreuz.net-Artikel kaum hervor-nicht primär auf die Gebetstexte des neuen Messbuches, sondern zuerst auf die Einführung in das Messbuch (entspricht den Generalrubriken der früheren Messbücher). Hier fand sich in der Tat eine dogmatisch äusserst defizitäre Beschreibung der Messe. Aufgrund dieeser Tatsache wurde anscheinend die erste Ausgabe wirklich „eingestampft“.
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Freitag, 28. März 2008 21:54
Danke Ihnen herzlich für das mir „geschenkte“ Gebet und wünsche Ihnen eine gesegnete Osterzeit!f [mehr…]
Freitag, 28. März 2008 13:30
sacerdos helveticus: Weisse Mozetta des Papstes in der Osteroktav
Zur weissen Mozzetta des Papstes in der Osteroktav.
Wenn wohl auch historisch nicht belegbar, so kann man doch darin etwas wie einen Reflex des urchristlichen Brauches sehen, dass die in der Osternacht Neugetauften bis zum folgenden Sonntag, dem „Weissen Sonntag“, ihre Taufkleider trugen.
Besonders bei Papst Benedikt XVI. ist dies sinnvoll, da er ja am Karsamstag getauft wurde, das Tragen der weissen Mozzetta für ihn so etwas wie persönliche Erinnerung an den Empfang der Taufe sein mag.
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Freitag, 28. März 2008 13:24
sacerdos helveticus: Falsche Kategorie!
Brandenburgis schrieb:
Ich bleibe dabei: Es kann nicht falsch sein, was jahrhundertelang richtig war.
Dann müssten Sie mit diesem Argument auch gegen die Kommuniondekrete des Hl. Pius X. sein, der die häufige, ja tägliche Kommunion wünschte, während man vorher oft nur wenige Male im Jahr kommunizierte (war sogar teilweise bei Ordensfrauen der Fall).
Aber das war ja vorher jahrhundertelang Praxis „und kann nicht falsch gewesen sein“, oder?
Über Jahrhunderte hinweg sang man den Choral wenn überhaupt in der verstümmelten Form nach den Ausgaben der Medicaea, was wollte da Pius X., der dem Choral die ursprüngliche Form wieder geben wollte.
Aber das durfte er doch nicht, denn was über Jahrhunderte hinweg richtig war, kann ja nicht falsch sein, oder?
es liessen sich unzählige ähnliche Beispiele anführen.
Mein Lieber Brandenburgis, es geht hier nicht um richtig oder falsch und erst recht nicht um wahr oder unwahr, sondern die Kategorie, um die es geht, dist die der Konvenienz, um mehr oder weniger angemessen, wengleich es zumindest für die des Termins der Osternacht und die veränderte Kommunionpraxis (Dekrete des Hl. Pius X.) auch ernstzunehmende theologische Argumente gibt.
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Freitag, 28. März 2008 09:54
sacerdos helveticus: Zeitpunkt der Ostervigil
Dass die Ostervigil am frühen Morgen nicht das Ideal sein kann, sieht man ja daraus, dass früher dann nach der feierlichen Ostervigil am Morgen des Karsamstag dann wieder die Altäre abgedeckt wurden, für das Volk wurde dann am Nachmittag/Abend des Karsamstag vielerorten eine para-liturgische Auferstehungsfeier gehalten.
Darüber hinaus wurde am Karsamstag das Offizium (Stundengebet) von der Grabesruhe Jesu gebetet, obwohl schon in der Frühe die Auferstehung feierlich verkündet wurde und das Alleluja angestimmt wurde.
Hiostorisch ist es so, dass die Feier von der Osternacht im Laufe der Zeit von der Nacht auf den Nachmittag des Karsamstag vorrückte (so wurde sie noch fast das ganze Mitttelalter am Nachmittag gehalten) und dann noch weiter auf den Vormittag/Morgen des Karsamstag vorverlegt wurde.
Pius XII. gebührt Dank, dass er der Ostervigil wieder ihren ursprünglichen Platz zugewiesen hat!
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Donnerstag, 27. März 2008 18:10
Verzeihung gewährt! Wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sie für mich ein Vaterunser und ein Gegrüsset seist Du Maria beten! [mehr…]
Donnerstag, 27. März 2008 18:04
sacerdos helveticus: Tabeernakel?
Auch Aleph hat keine guten Augen. Es gibt da nirgendwo einen Tabernakel. Wie ein Blick auf die -übrigens schön gestaltete-Homepage der Westminster Cathedral (www.westmintercathedral.org.uk; dann auf art&architecture, dann auf cathedral tour klicken) zeigt, fand die Hl. Messe in der Marienkapelle (Lady Chapel) statt, einer Seitenkapelle, die den Abschluss des rechten Seitenschiffes (Epistelseite) bildet. Dort befindet sich kein Tabernakel. Also können weder bischöfliche Turnübungen dort stattgefunden haben, noch Frauen in Turnhosen sich vor dem Tabernakel eingefunden haben.
Brillengläser putzen oder Sehtest machen lassen, lieber Aleph !
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Donnerstag, 27. März 2008 17:43
sacerdos helveticus: Kein Tabernakel! @juergen
juergen schrieb:
Das sind ja lustige Turnübungen vor dem Tabernakel auf Bild 7.
Ich habe weder auf Bild 7 noch auf irgendeinem anderen der Bilder einen Tabernakel gesehen.
S.Exz. Bischof Rifan hat die Hl. Messe, die ja auch in einer Bildunterschrift als „Stille Messe“ bezeichnet wird,offensichtlich nicht am Hochaltar (der in einer Kathedrale übrigens nicht Sakramentsaltar sein sollte) und auch nicht an einem anderen Altar, auf dem das Allerheiligste aufbewahrt wird gefeiert.
Es wäre aber wohl in der Tat stilvoller gewesen, das Ablegen der Gewänder hätte wie das Anlegen an einem anderen Ort stattgefunden.
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Dienstag, 25. März 2008 20:22
sacerdos helveticus: Fortsetzung am Karfreitag
Hier ein weiterer Text des Churer Oberhirte. es handelt sich um den Schlussteil der Karfreitagspredigt und diese ist gewissermassen (auch stilistisch) eine Fortsetzung der Gründonnerstagspredigt )Der vollständige Text auf www.bistum-chur.ch).
„Mein Volk, ich habe Zeugnis abgelegt für die Wahrheit bis zum Kreuz. Ich habe mein eigenes Leben nicht geschont, um dir Leben zu ermöglichen, um dir ewiges Leben zu schenken. Ich habe für dich mein Herz öffnen lassen, damit du nicht zugrunde gehst, sondern aus den Quellen des Heils schöpfen kannst, aus meinen Sakramenten. Du aber lässt dich von weltlicher Weisheit beeindrucken und verführen. Du suchst im Aberglauben, in der Esoterik, in fremden Kulturen und allen möglichen Ideologie die Wahrheit und weisest den Anspruch des wahren Gottes zurück. Du stellst meine Lehre so dar, als wäre sie eine Möglichkeit unter anderen. Du stellst mich so dar, als wäre ich ein Mensch unter andern. Du relativierst alles, du relativierst, ja verneinst sogar mein Sühnesterben und meine Hingabe für das Leben aller Menschen und der ganzen Welt. Mein Volk, was habe ich dir getan, womit nur habe ich dich betrübt? Was hätte ich für dich noch mehr tun können? Warum bereitest du mir tagtäglich das Kreuz durch deine Lauheit, deine Feigheit und deine Selbstherrlichkeit? Warum lässt du mich nicht mehr den sein, der ich bin: Der wahre Sohn Gottes und Erlöser der Welt. Antworte mir.“
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Samstag, 22. März 2008 18:07
sacerdos helveticus: Bienenmetaphorik
Hier ein weiterer wunderschöner Text der Kirchenväter, der sich der Symbolik der Biene bedient:
„Wie die Biene achten die Bischöfe auf die Keuschheit des Leibes, reichen die Speise des himmlischen Lebens, gebrauchen den Stachel des Gesetzes. Sie sind rein, um zu heiligen; süß, um zu stärken; streng, um zu strafen.“
der Text stammmt von Maximus von Turin und wurde auch vom Heiligen Vater im Oktober vetgangenen Jahres bei einer Generalaudienz zitiert.
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Mittwoch, 19. März 2008 18:44
sacerdos helveticus: @Mandy; unhaltbarer Vorwurf!
Mandy schrieb:
In der Tat: Wenn dieser Artikel ein Zitat aus einem Werk von Kardinal Scheffczyk ist, dann muß er als solches mit Quellenangabe gekennzeichnet sein. Wenn er es nicht ist, dann ist das Verfälschung zulasten einer nicht mehr lebenden Person. In beiden Fällen ist ersthaft zu erwägen, ob kreuz.net nicht wegen Plagiatvergehen eine Anzeige erhalten sollte.
Nun, kreuz.net gibt doch präzise die Quelle an, unter der der Artikel Scheffczyks veröffentlicht wurde, ein Artikel in „die Tagespost“ von 2004.
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Dienstag, 18. März 2008 20:27
sacerdos helveticus: Umgang mit Kollektengeldern
Die Messintentionen „gehören“ im Prinzip wirklich dem Zelebranten der Messe, nur darf er für jede gefeierte Messe nur einStipendium annehmen. Manchmal werden für eine Messe mehrere Intentionen angekündigt. Auch dann darf der Zelebrant nicht mehr als ein Stipendium annehmen. Die anderen müssen dem Bistim zur Weiterleitung übergeben werden oder vom Pfarramt weitergeschickt werden (z.B. in Klöster oder in die Missionen), falls der Zelebrant z.B. eine Aushilfe ist, die noch „freie Kapazitäten“ für Messintentionen hätte, könnte man auch diesem Priester Messtipendien übergeben aber nur gegen Quittung.
In einer österreichischen Diözese -so wurde mir berichtet- gibt es allerdings die Regelung, dass der Pfarrer die Kollekte bei Beerdigungsmessen erhält, diese jedoch „ad pias causas“, d.h. für kirchliche bzw. wohltätige Zwecke zu verwenden hat. Hier empfiehlt es sich jedoch sicherlich, darüber Buch zu führen, damit keine Vorwürfe entstehen können.
Ein eigenmächtiger Griff in den Kollektenkorb ist aber immer verboten, vor Allem hierzulande, wo der Priester ein Gehalt erhält und nicht von den Kollekten leben muss.
Ausserdem war der Priester in keiner der zwei Pfarreien, in denen er tätig war, Pfarrer oder Pfarrverwalter, sondern in der einen Vikar, in der anderen priesterlicher Mitarbeiter.
Ob eine fristlose Kündigung angemessen ist angesichts des geringen Betrages, scheint mir diskussionswürdig.
Man hält wohl wegen des Vorfalles das Vertrauensverhältnis nicht mehr für gegeben.
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Dienstag, 18. März 2008 15:03
Tridentinus ist mir zuvorgekommen.
Hätte auch gerne ein Stüfchen für Rübezahl errichtet, dfamit er weiterschreiben kann.
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Dienstag, 18. März 2008 13:54
Die Widersprüchlichkeit in Ihren Aussagen ist auch mir aufgefallen. 2006 meinten Sie zur „Alten Messe“:
Nur der alte Ritus in konsequenter, nicht bloss „ästhetischer“ Anwendung kann den Glauben retten. Hier hat Benedikt XVI. die Chance zu einer historischen Tat. Versäumt er sie, ist sein Pontifikat gescheitert und die Kirche zerstört.
Jetzt hat der Papst nach Schüttels Forderung gehandelt und in einer „historischen Tat“ die „Alte Messe“ alias „usus extraordinarius“ aus dem Gefängnis des Indultes befreit und der Papst will, dass jedermann, der dies wünscht, ohne grössere Hindernisse Zugang zu dieser Liturgieform hat und Schüttel sagt, dies sei nur etwas für Nostalgiker und kritisiert einen Kardinal, der seine Priester und Seminaristen für diese Aufgabe befähigen will.
Das verstehe ich wirklich nicht oder gilt hier das Konrad Adenauer zugeschriebene Zitat „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ oder gleicht Schüttel der Frau des Fischers aus dem Märchen, der man es auch nie recht machen konnte?
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Montag, 17. März 2008 18:08
sacerdos helveticus: Katholische Vielfalt ! @Schüttel
Warum dieser Ruf nach einheitlicher liturgie, lieber Schüttel?
Interessant ist doch, dass die von Vielen verschrieene „tridentinische Kirche“ viel grosszügiger war. Da gab es eben nicht nur den Römischen Ritus des Missale von 1570 und die nicht wenigen Ordensliturgien und anderen lateinischen Liturgien wie ambrosianisch, mozarabisch etc., sondern Papst Pius V. erlaubte allen Diözesen, die Eigenriten hatten, die älter als 200 Jahre waren, diese zu behalten. Dass nicht wenige Diözesen im Laufe der Zeit dann mehr oder weniger freiwillig den Römischen Ritus übernahmen (EB Köln z.B. erst im 19. Jahrhundert), ist nicht nur positiv zu bewerten.
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Montag, 17. März 2008 13:37
sacerdos helveticus: Wo sind sie geblieben? @maliems
Natürlich gibt es auch im Neuen Ritus die Gesangstexte des Proprium.
Im Messbuch finden sich Introitus und Communio-Antiphon (letztere oft passend zum Sonntagsevangelium des betreffenden Lesejahrs).
Dass sich das Graduale nicht im Messbuch und auch nicht in den Lektionaren sich findet, hängt damit zusammen, dass der Zwischengesang der erneuerten Messe in der Regel der Antwortpsalm und/oder der Alleluja-Vers ist. Diese finden sich natürlich im Lektionar.
Es können aber auch die Graduale und Alleluja-Verse auch dem Graduale genommen werden.
Für den Gesang (Gregorianischer Choral) befinden sich alle Texte des Proprium (Introitus, Graduale, Offertorium und Communio) im Graduale Romanum, das im Gefolge der Liturgiereform neu überarbeitet wurde (herausgegeben von der Abtei Solemnes), daneben gibt es auch noch ein Graduale parvum.
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Montag, 17. März 2008 09:34
sacerdos helveticus: Neuer alter Kreuzstab!
Der vom Papst bei der gestrigen Palmsonntagsliturgie verwendete Kreuzstab wurde sowohl von Johannnes XXIII. als auch von Pius XII. verwendet, wie Bilder, die ich im Internet gefunden habe, beweisen. Ob auch frühere Päpste diesen Stab gebrauchten, weiss ich nicht.
Auf jeden Fall wurde der Kreuzstab (ferula) früher vom Papst nur bei sehr seltenen Gelegenheiten benutzt (spezielle Segnungen, Öffnung der Heiligen Pforte u.s.w.). Erst Paul VI. begann damit, dass der Papst sich des Kreuzstabes bediente wie andere Bischöfe des Krummstabes. Einen Bischofsstab wie die anderen Bischöfe ihn seit dem Mittelalter in der Liturgie benutzten (ausserliturgisch gibt es Bischofsstäbe wohl seit dem 5. Jahrhundert), hatte der Papst nie.
Warum der Papst gestern diesen Stab brauchte, ist mir nicht ganz klar. In einem amerikanischen Forum habe ich die Meinung gelesen, der Stab con Paul VI. und Johannes Paul II. befinde sich zur Zeit auf einer Ausstellung vatikanischer Kunstschätze in den USA.
Man wird also abwarten müssen, ob der Heilige Vater auch künftig den älteren Kreuzstab brauchen wird und wenn ja ob ausschliesslich oder abwechselnd mit dem von Paul VI./Johannes Paul II.
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Samstag, 15. März 2008 00:14
sacerdos helveticus: Breviergebet
Hier wäre das nicht das Breviarium Romanum, sondern das Breviarium Monasticum zu konsultieren. Auch von diesem gibt es eine Ausgabe gemäss den Rubriken von 1960/2. [mehr…]
Freitag, 14. März 2008 20:06
sacerdos helveticus: bhessere Informationspolitik
Wichtig wird sein, dass die Kommission „Ecclesia Dei“ künftig eine offensivere Informationspolitik an den Tag legt. Zum Beispiel wären Antworten, die diese Kommission auf Anfragen von allgemeinem Interesse gibt, auch seitens der Kommission zu publizieren im Internet oder in einem zu schaffenden Informationsblatt. Denn die sogenannte Antwort der kommission Ecclesia Dei zur Frage kann wohl nur schwerlich Geltung beanspruchen, da sie nirgendwo öffentlich publiziert wurde und erst -auch das nur von nichtoffizieller Seite- vor wenigen Tagen bekanntgemacht wurde.
Leider habe ich den Text des Dekretes der Gottesdienstkongregation („notitiae 2006“) nicht zur Hand, meine aber mich erinnern zu können, dass dort ausdrücklich auf die Rubriken des Novus Ordo Bezug genommen wurde und gesagt wurde, es sei diesmal vom Wortlaut der Rubrik des Kalenders abzuweichen. Dass man Geltung auch für den Alten Ritus beabsichtigte, ging aus dem Dekret auf keinen Fall hervor.
Immerhin gab es den Alten Ritus und eine ganze Reihen von Gemeinschaften und einzelnen Orten, an denen dieser mit Genehmigung der zuständigen Autoritäten gefeiert wurde, ja auch schon vor dem Motu proprio vom September 2007!
Ich hoffe, man lernt für die Zukunft aus diesem Kompetenzgerangel und nicht gerade professionellem Vorgehen !
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Freitag, 14. März 2008 12:17
sacerdos helveticus: @Tridentinus
Stimmt so nicht ganz!
Das Ddekret der Gottesdienstkongregation zur Verlegung des Festes des Heiligen Joseph wurde frühzeitig veröffentlicht und zwar in den „Notitiae“, dem Publikationsorgan der Kongregation bereits im Jahre 2006 (S. 96). Deshalb sollte diese Regelung auch Berücksichtigung in allen Direktorien des Neuen Ritus gefunden haben. Der Streitpunkt war nur, ob diese Regelung auch den „Alten Ritus“ resp. „Usus extraordinarius“ betrifft.
Die Mehrheit meinte wohl, diese Regelung betreffe nur den neuen Ritus und so haben die Direktorien des Alten Ritus wohl mehrheitlich das Josephsfest auf den 1. April festgelegt (so das Direktorium der UNA-VOCE Deutschland und dasjenige der Priesterbruderschaft St. Pius X.)
Die Erklärung der Kommission „Ecclesia Dei“, dass die Entscheidung der Gottesdienstkongregation auch für den Alten Ritus gilt, ist nun in der Tat sehr spät ergangen d.h. vor wenigen Tagen und zwar wie mir scheint auf Anfrage einer privaten Gruppe und m.W. auch nicht offiziell bekanntgemacht.
Wenn jetzt einzelne Gemeinschaften oder Zelebranten sich an die andere Regelung halten, so kann man diesen nicht a priori unkirchlichen Geist oder Separatismus unterstellen. Ein für den 1. April voprgesehenes und ausgeschriebenes Hochamt am Josephsfest beispielsweise vielleicht noch mit Chor und Musikanten, lässt sich nicht so einfach zwei Wochen vorverschieben.
„Ecclesia Dei“ müsste eine offensivere Informationspolitik betreiben und von ihr beantwortete Anfragen publizieren.
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Donnerstag, 13. März 2008 19:03
sacerdos helveticus: Terminprobleme! @Aleph
Aleph schrieb:
Oder aber, es wird nur ein Josefstag am 01. Mai gefeiert. Dann müsste der Josefstag auch nicht mehr verschoben werden.
Es kommt darauf an, welche Pioritäten man setzt. Ob der 19. März für alle Ewigkeit für den Josefstag reserviert bleiben soll.

Dieser Vorschlag ist nicht ganz zu Ende gedacht.
Wäre das Josephsfest nuram 1. Mai, so müsste es auch dann verlegt werden, und zwar wenn es auf einen Sonntag fällt, da nach den geltenden liturgischen Richtlinien (novus ordo!) ein Sonntag der Osterzeit immer Vorrang vor jedem Heiligenfest hätte (auch im Alten Ritus gehen die Sonntage der Osterzeit immer vor und lassen auch keine Kommemoration d.h. Mitfeier eines Heiligenfestes zu).
Das Josefsfest müsste dann auch verschoben werden wenn auch nur um einen Tag.
Das selbe Problem stellt sich übrigens wirklich im Alten Ritus heuer mit dem Josephsfest vom 1. Mai. Während es im Neuen Ritus nur noch ein nichtgebotener Gedenktag ist, ist auch dieses Fest nach den Rubriken des Alten Ritus ein Fest 1. Klasse und heuer fällt der 1. Mai auf Christi Himmelfahrt. Das bekommen nicht nur die Arbeiter zu spüren, die um ihren „Tag der Arbeit“ kommen, sondern eben auch die Verehrer des Heiligen Josef, die das Fest des Heiligen (im Alten Ritus) einen Tag später feiern müssen.
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Dienstag, 11. März 2008 22:49
Könnten sie bitte eine Quellenangabe für die von Ihnen gebrachte Aussage Hans Urs von Balthasars geben? [mehr…]
Dienstag, 11. März 2008 10:20
sacerdos helveticus: Kniebeuge @iustus
Die Kniebeuge bei der Fürbitte für die Juden wird bereits seit der Ausgabe des Missale 1960 nicht mehr unterlassen! [mehr…]
Montag, 10. März 2008 23:07
sacerdos helveticus: Bischof Lettmann zieht über die Aa!
Landorganist II schrieb über Bischof Lettmann:
Ich wünsche Ihm noch viele gesunde glückliche Jahre im Überwassersprengel.
Hoffentlich muss er nicht an seinem neuen Wohnsitz Kartoffeln klauen gehen.
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Sonntag, 9. März 2008 21:36
sacerdos helveticus: „Sünde“ nur in Anführungszeichen!
Immerhin ist festzuhalten, dass kreuz.net die Meldung nicht aus irgendeiner dunklen Quelle geschöpft haat, sondern von der offiziellen Homepage des Bistums Münster (wwww.kirchensite.de).
Ausserdem war der betreffende Student zur Zeit seines Besuches in Rom in der Tat Theologiestudent des Bistums Münster. Möglicherweise war er bereits tonsuriert und damit nach damals geltendem Recht in den Klerikerstand aufgenommen oder zumindest war er bereits Priesteramtskandidat. Dass er sich als Priester ausgegeben habe oder den Eindruck erweckt habe, ein solcher zu sein, wird nirgendwo behauptet.
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Mittwoch, 5. März 2008 19:19
Dass Karl Leisner aus dem Bistum Münster kam und in seinem Heimatbistum den Schwerpunkt seines Lebens hatte, ist sicher auch Frau Storch bekannt.
Dennoch lässt sich dieser Selige auch für Freiburg und das Badnerland in Anspruch nehmen.
Hier die betreffenden Abschnitte aus seiner Biographie:
…1936/1937 Theologiestudium in Freiburg.
…ab 05.06.1939 Aufenthalt im Lungensanatorium „Fürstabt Gerbert Haus“ in St.Blasien/Schwarzwald.
08.11.1939 Attentat des Widerstandskämpfers Georg Elser auf Adolf Hitler in München.
09.11.1939 Verhaftung Karl Leisners in St. Blasien.
09.11.1939 Schutzhaft im Gefängnis Freiburg.
15.02.1940 Schutzhaft im Gefängnis Mannheim.
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Montag, 3. März 2008 11:40
sacerdos helveticus: @RJH Redakteur/Redaktor
Der Begriff „Redaktor“ ist in Deutschland sicher kaum mehr gebräuchlich, in der Schweiz jedoch noch gebräuchlich, wie ein Blick auf die Homepages von z.B. „Neue Zürcher Zeitung“ oder „Tageanzeiger“ beweist: alle diese Zeitungen haben einen „Chefredaktor“, keinen „Chefredakteur“! [mehr…]
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Sonntag, 2. März 2008 12:49
sacerdos helveticus: Jesuitenorden und Motu Proprio
Konrad schrieb: Und keine Jesuit ist dazu Verpflichtet im Gehorsam, sich diesem BXVI-spleen mit der tridentinischen Messe und dem Zelebrieren „verus orientem“ (wo doch am Sonntag Joh 4 genau das ausgeschlossen hat: „im Geist und in der Wahrheit“ sucht der Vater Anbeter, nicht versus Jerusalem vel montem) anzuschließen. Auch kein OPUS DEI Priester wird das tun, allein die armen Landpfarrer wurden von BXVI dem Gesinnungsterror der Traditionalisten im Motu Proprio ausgeliefert.
In der Tat ist weder ein Jesuit noch ein Opus Dei-Priester verpflichtet, den ausserordentlichen Usus zu zelebrieren.
Anders sieht die Sache jedoch aus, wenn ein Priester des Jesuitenordens oder der Prälatur Opus Dei Pfarrer ist bzw. eine diesem Orden oder dieser Prälatur anvertraute Kirche Pfarrkirche ist: Hier haben deren Gläubige selbstverständlich die gleichen Rechte wie sonstige Pfarrangehörige in aller Welt und können den ausserordentlichen Ritus erbitten und der zuständige Pfarrer hatgemäss dem Motu Proprio zu verfahren.
Kein Bischof des Römischen Ritus und auch kein Ordensoberer hat das Recht, das Motu Proprio für bei sich nicht anwendbar zu erklären!
In Streitfragen oder Zweifelsfällen ist die vom Papst bevollmächtigte Kommission „Ecclesia Dei“ anzugehen.
Dieses Recht hat auch selbstverständlich jeder Gläubige, der der Auffassung ist, die ihm durch das Motu Proprio verliehenen Rechte würden verletzt.-
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