Mag. Gernot Steier
Erstellt: 17:13:10 | Freitag, 12. November 2004
Mitteilung schreiben
8 Lesermeinungen
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Eine Blondine und ein Dunkelhaariger
#4   Mag. Gernot Steier   21:02:41 | Mittwoch, 14. September 2005
Lieber Leichtmatrose!
Ich weiß nicht, wann die Seife erfunden wurde und wieviele Seifenfabriken es gibt, aber von der Zahl der schmutzigen Menschen auf die Qualität der Seife zu schließen, erscheint mir etwas gewagt.
Redaktion benachrichtigen Eine Blondine und ein Dunkelhaariger
#2   Mag. Gernot Steier   17:36:14 | Montag, 12. September 2005
Distanzierung
In „dieStandard“ dürfte jemand „abgrenzen“ mit „distanzieren“ verwechselt haben. Sonja Horswell hat sich sicher nicht negativ über HLI geäußert.
Redaktion benachrichtigen Erzbischöflicher Dolchstoß
#1   Mag. Gernot Steier   21:15:53 | Donnerstag, 23. Dezember 2004
Dolchstoß
Im O-Ton (etwa bei Ö1) klingt es nicht ganz so schrecklich, wie es dieser Artikel vermuten läßt. Etwas mehr Sachlichkeit und Wahrheitsliebe wäre angebracht.
Redaktion benachrichtigen Ein demokratischer Staat muß auf das Wohl jedes einzelnen Menschen bedacht sein
#3   Mag. Gernot Steier   13:54:02 | Freitag, 17. Dezember 2004
Wahlverweigerung
Nicht zur Wahl gehen beeindruckt die ÖVP nicht. Ich kann nur raten, soweit möglich einen Vorzugsstimmenwahlkampf für Kandidaten zu organisieren, die einen katholischen Standpunkt auch in der Öffentlichkeit vertreten. Wo es keine solchen Bewerber gibt, empfehle ich, das Wahlkuvert leer einzuwerfen, den Stimmzettel mitzunehmen und einige Tage nach der Wahl an den Obmann der ÖVP zu schicken, mit dem Bemerken, daß man leider keine für einen Katholiken wählbaren Kandidaten auf der Liste fand.
Redaktion benachrichtigen Die gesetzlichen Grundlagen zur Abtreibung in Österreich
#4   Mag. Gernot Steier   16:32:29 | Dienstag, 14. Dezember 2004
Keine Benachteiligung
Gabi Burgstaller hat die Weisung erteilt, ab April Abtreibungen durchzuführen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf dem Leiter des Krankenhauses kein Nachteil daraus erwachsen, wenn er die Weisung nicht befolgt, keine Räumlichkeiten und kein Personal bereitstellt, also nicht an den Abtreibungen mitwirkt. § 97 Absatz 3 Strafgesetzbuch gilt nicht nur für medizinisches Personal, sondern für jederman.
Zivilcourage gegen sozialistische Toleranz – als Rechtsanwalt wäre ich sehr an einem Musterprozeß interessiert.
Redaktion benachrichtigen Duschen Sie kalt…
#5   Mag. Gernot Steier   13:22:11 | Montag, 13. Dezember 2004
Katholischer Kalender
Beginnt die Woche im (mir nicht bekannten) Kalender mit dem ersten Tag (Sonntag) oder mit dem ersten Werktag (Montag)? Sonntag entspricht der katholischen Lehre und Tradition, Montag einer weltlichen UN-Übereinkunft. An solchen „Kleinigkeiten“ zeigt sich, welchen Geistes Kind die Autoren und Gestalter sind.
Redaktion benachrichtigen Materialist auf der Suche nach dem „Glaubens-Gen“
#1   Mag. Gernot Steier   13:00:05 | Montag, 15. November 2004
Glaubensgene?
Wenn durch die Erbsünde nicht nur die Seele sondern auch der Leib getroffen wurde – mit ihr kamen nach der Heiligen Schrift Tod, Mühsal, sexuelle Ausbeutung, etc … in die Welt – warum soll die Erlösung nicht auch genetische Auswirkungen haben? So wie manche bessere und manche schlechtere Augen haben, gibt es vielleicht auch eine „Antenne“ für die Wahrnehmung Gottes, auf den der Mensch ja hingeordnet ist.
Redaktion benachrichtigen Homosexuellenkonkubinat: Die Stellungnahme von Bischof Küng
#1   Mag. Gernot Steier   18:11:12 | Sonntag, 14. November 2004
Vorrang der Ehe?
Lebensgemeinschaften sind im Gegensatz zur (zivilen) Ehe unverbindlich. Es gibt keine Unterhalts- oder Beistandspflicht – warum dann ein Zeugnisentschlagungsrecht oder Auskunftsrecht? Es gibt kein gemeinsames (im Fall der Trennung) aufzuteilendes Vermögen – warum dann ein Eintrittsrecht in Mietverträge?
Nach einer Scheidung besteht die Unterhaltspflicht fort bis zu einer neuerlichen Eheschließung – während einer Lebensgemeinschaft ruht der Unterhaltsanspruch, nach deren Beendigung ist der geschiedene Ehepartner wieder unterhaltspflichtig.
Wenn die Unverbindlichkeit einer Lebensgemeinschaft gewünscht wird, warum soll sie dann Dritten gegenüber Rechtswirkungen erzeugen?
Wenn eine Lebensgemeinschaft alle Vorteile einer Ehe ohne deren Pflichten hat, warum dann überhaupt zivil heiraten?
Ein Glaube ohne Taten ist leer. Ein Vorrang ohne Vorteile nur eine leere Worthülse.
Redaktion benachrichtigen
Es wurden 2 Lesermeinungen von der Redaktion entfernt
RSS Feed  •  News Ticker  •  Kontakt  •  Impressum
© CC-BY-NC-SA 2012 kreuz.net