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#79 Br. Engelbert 04:13:19 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
#134 Br. Engelbert 04:12:30 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
#21 Br. Engelbert 04:11:32 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
#43 Br. Engelbert 04:10:09 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
#64 Br. Engelbert 04:09:03 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
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#71 Br. Engelbert 04:08:05 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
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#79 Br. Engelbert 04:05:56 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
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#124 Br. Engelbert 04:03:35 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
#104 Br. Engelbert 04:02:01 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
#187 Br. Engelbert 03:59:20 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
#62 Br. Engelbert 03:57:23 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
#91 Br. Engelbert 03:51:02 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
#201 Br. Engelbert 03:45:47 | Dienstag, 29. Juli 2008
„Pater“ Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche
und Papst Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich
nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht.
Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007
Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits
wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist
sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
„Pater“ Rolf Hermann Lingen Ich bete für die Bekehrung von Rolf Hermann Lingen, damit er sich zu Papst
Benedikt XVI. und zur einzig wahren römisch-katholischen Kirche bekennt. Denn Lingen ist mit seinen „Lehren“
auf einem Irrweg. Er ist ein Häretiker und Schismatiker und definitiv nicht römisch-katholisch. Br.
Engelbert …erz-jesu-franziskaner.org