Samstag, 12. Juli 2008 13:04
Lesername: Br. Engelbert
Beiträge: 17
Dienstag, 5. August 2008 22:17
Br. Engelbert: Herz-Jesu Franziskaner und Daniel Stöhr
Sehr geehrter Herr Stöhr (oder doch Herr Stadler ?)
bitte unterlassen Sie Ihre Unterstellungen, wenn Sie einen Verstoß gegen das 8. Gebot wittern, so nehme ich wohl an, dass Sie genau wissen, die Unwahrheit zu sprechen. Dass Sie ein „Komplize und Mittäter“ des Herrn Lingen sind, ist nun allen einsichtig geworden. Ich werde auch für Sie beten und eine Novene aufopfern, damit Sie mit der römisch katholischen Kirche versöhnt werden und die überreiche Liebe Gottes Ihr Herz erfülle.
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bitte unterlassen Sie Ihre Unterstellungen, wenn Sie einen Verstoß gegen das 8. Gebot wittern, so nehme ich wohl an, dass Sie genau wissen, die Unwahrheit zu sprechen. Dass Sie ein „Komplize und Mittäter“ des Herrn Lingen sind, ist nun allen einsichtig geworden. Ich werde auch für Sie beten und eine Novene aufopfern, damit Sie mit der römisch katholischen Kirche versöhnt werden und die überreiche Liebe Gottes Ihr Herz erfülle.
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Dienstag, 5. August 2008 22:05
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen, JESUS ist auch Ihnen barmherzig
Ich stimme dem Herz-Jesu Franziskaner voll und ganz zu, dass die Tradition mit Sehnsucht auf die Bekehrung
der Sedisvakantisten wartet. Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu Franziskaner haben Ihnen bestimmt Ihre
Verbrechen und massiven Verleumdungen u. Irreführungen, auch wenn sie noch so exzessiv waren, verziehen.
Unser Herr Jesus Christus ist unendlich barmherzig, ER wird sich auch Ihrer Seele annehmen, wenn Sie reumütig
im Sakrament der Versöhnung Verzeihung finden wollen. Bitte seien Sie nicht zu stolz und nehmen Sie das
Gnadengeschenk des Himmels an.
Ich bete für die Sedisvakantisten, für Rolf Hermann Lingen und auch für alle Feinde der Herz-Jesu Franziskaner, damit sie die Liebe und Barmherzigkeit Gottes überreich erhalten und versöhnt werden mit der heiligen römisch katholischen Kirche.
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Ich bete für die Sedisvakantisten, für Rolf Hermann Lingen und auch für alle Feinde der Herz-Jesu Franziskaner, damit sie die Liebe und Barmherzigkeit Gottes überreich erhalten und versöhnt werden mit der heiligen römisch katholischen Kirche.
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Dienstag, 5. August 2008 17:52
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen und Herz-Jesu Franziskaner
Ich habe nun alle Beiträge zum Thema Herz-Jesu Franziskaner gelesen. Mir ist dabei aufgefallen, dass
Herr Lingen seine vor Jahren begangene Straftat:
… Johannes Paul II ist ein Kinderschänder…
hartnäckig leugnet. Wenn er ehrlich wäre, würde Hermann Lingen seine Schandtat eingestehen – eine Strafverfolgung hätte er nicht zu befürchten, da dieses Delikt bereits verjährt ist. Ich rate Herrn Lingen dringend bei einem gültig geweihten römisch katholischen Priester zu beichten – und nichts von seinen Verbrechen zu verheimlichen, wenn er sich mit unserem Herrn Jesus Christus im Sakrament der Versöhnung versöhnen möchte. Er sollte auch bitte nicht vergessen zu beichten, dass er jahrelang die Messe simulierte, obwohl er nachweislich kein gültiger Priester ist und sich trügerisch als römisch katholischer Priester tituliere. Ich kann verstehen, dass Hermann Lingen davon träumt gerne Priester zu sein, aber das heilige Altarsakrament dermaßen zu missbrauchen, wie Lingen dies bereits Jahre praktiziert, geht entschieden zu weit.
Mein herzlicher Dank gilt den Freunden der Kongregation der Herz-Jesu Franziskaner http://messopfer.at und in erster Linie Pater Andreas Endl. http://andreasendl.info
Mein Dank gilt auch Erzbischof Thuc und Erzbischof Lefebvre, denn ohne diese hervorragenden Persönlichkeiten der Kirche hätte die Tradition der Kirche wahrscheinlich nicht überlebt. [mehr…]
… Johannes Paul II ist ein Kinderschänder…
hartnäckig leugnet. Wenn er ehrlich wäre, würde Hermann Lingen seine Schandtat eingestehen – eine Strafverfolgung hätte er nicht zu befürchten, da dieses Delikt bereits verjährt ist. Ich rate Herrn Lingen dringend bei einem gültig geweihten römisch katholischen Priester zu beichten – und nichts von seinen Verbrechen zu verheimlichen, wenn er sich mit unserem Herrn Jesus Christus im Sakrament der Versöhnung versöhnen möchte. Er sollte auch bitte nicht vergessen zu beichten, dass er jahrelang die Messe simulierte, obwohl er nachweislich kein gültiger Priester ist und sich trügerisch als römisch katholischer Priester tituliere. Ich kann verstehen, dass Hermann Lingen davon träumt gerne Priester zu sein, aber das heilige Altarsakrament dermaßen zu missbrauchen, wie Lingen dies bereits Jahre praktiziert, geht entschieden zu weit.
Mein herzlicher Dank gilt den Freunden der Kongregation der Herz-Jesu Franziskaner http://messopfer.at und in erster Linie Pater Andreas Endl. http://andreasendl.info
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Dienstag, 29. Juli 2008 04:13
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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Dienstag, 29. Juli 2008 04:12
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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Br. Engelbert
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Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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Br. Engelbert
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Dienstag, 29. Juli 2008 04:11
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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Br. Engelbert
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Dienstag, 29. Juli 2008 04:10
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
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Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
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Dienstag, 29. Juli 2008 04:09
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
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Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
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Dienstag, 29. Juli 2008 04:08
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
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Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
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Dienstag, 29. Juli 2008 04:05
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
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Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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Dienstag, 29. Juli 2008 04:03
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
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Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
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Dienstag, 29. Juli 2008 04:02
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Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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Dienstag, 29. Juli 2008 03:59
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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Dienstag, 29. Juli 2008 03:57
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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Dienstag, 29. Juli 2008 03:51
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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Dienstag, 29. Juli 2008 03:45
Br. Engelbert: „Pater“ Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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Samstag, 12. Juli 2008 13:18
Br. Engelbert: „Pater“ Rolf Hermann Lingen
Ich bete für die Bekehrung von Rolf Hermann Lingen, damit er sich zu Papst Benedikt XVI. und zur einzig
wahren römisch-katholischen Kirche bekennt. Denn Lingen ist mit seinen „Lehren“ auf einem Irrweg. Er
ist ein Häretiker und Schismatiker und definitiv nicht römisch-katholisch.
Br. Engelbert
http://…erz-jesu-franziskaner.org [mehr…]
Br. Engelbert
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