Br. Engelbert
Erstellt: 13:04:06 | Samstag, 12. Juli 2008
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14 Lesermeinungen
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Zwei Briefe und eine Vorahnung
#79   Br. Engelbert   04:13:19 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
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#134   Br. Engelbert   04:12:30 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
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#21   Br. Engelbert   04:11:32 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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#43   Br. Engelbert   04:10:09 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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#64   Br. Engelbert   04:09:03 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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#71   Br. Engelbert   04:08:05 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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#79   Br. Engelbert   04:05:56 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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#124   Br. Engelbert   04:03:35 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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#104   Br. Engelbert   04:02:01 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
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Redaktion benachrichtigen Der Sedisvakantisten-Pater schlägt zurück
#187   Br. Engelbert   03:59:20 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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Redaktion benachrichtigen Dann ist es eben ein Europa ohne Wahrheit
#62   Br. Engelbert   03:57:23 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
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Redaktion benachrichtigen Drei Monate Knast für Unbelehrbarkeit
#91   Br. Engelbert   03:51:02 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
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#201   Br. Engelbert   03:45:47 | Dienstag, 29. Juli 2008
„Pater“ Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
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#61   Br. Engelbert   13:18:46 | Samstag, 12. Juli 2008
„Pater“ Rolf Hermann Lingen
Ich bete für die Bekehrung von Rolf Hermann Lingen, damit er sich zu Papst Benedikt XVI. und zur einzig wahren römisch-katholischen Kirche bekennt. Denn Lingen ist mit seinen „Lehren“ auf einem Irrweg. Er ist ein Häretiker und Schismatiker und definitiv nicht römisch-katholisch.
Br. Engelbert
…erz-jesu-franziskaner.org
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