Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
„Ungehaltene“ Rede des Papstes Gestern Mittag publizierte die Webseite des Vatikan einen Text, den Papst
Benedikt XVI. vor den Schweizerischen Bischöfen anläßlich ihres gegenwärtigen Ad-Limina-Besuchs vorgelesen
haben soll … Die Homepage des Vatikan hat die Ansprache mittlerweile zurückgezogen. Die Seite mit der
nicht gehaltenen Philippika de.wikipedia.org/wiki/Philippika des Papstes an die Schweizer Bischöfe ist
zwar nicht mehr über das „Vatikanische Tagesbulletin“ 212.77.1.245/…letin/bollettino.php?lang=ge verlinkt,
befindet sich aber nach wie vor auf der Homepage des Vatikans 212.77.1.245/…letin/news/19162.php?index=19162&la…,
und zwar weiter hin als DISCORSO DEL SANTO PADRE = Rede des Heiligen Vaters
Katholisches Weltbild? Es ist schon erstaunlich: Weltbild verkauft ca. 60 Titel von Dan Brown www.weltbild.de/suche.php?PUBLICAID=afe3….
Weltbild verkauft ebenfalls etliche Satans-Titel www.weltbild.de/suche.php?PUBLICAID=afe3…, z.b. CD
„True Servants Of Satan“, DVD „Satan der Rache“, CD „By The Blessing Of The Satan“ usw. Und wem gehört
Weltbild? Zu 100% deutschen Diözesen, wie jeder dem örtlichen Handelsregister (HRB 6035 AG Augsburg)
entnehmen kann: 4,201% Bistum Aachen 11,751% Diözese Augsburg 5,672% Erzdiözese Bamberg 4,261% Katholische
Soldatenseelsorge 3,403% Diözese Eichstätt 2,696% Erzbistum Freiburg 6,806% Bischöflicher Stuhl Fulda
7,234% Erzbistum Köln 17,045% Diözese Mainz 13,222% Erzdiözese München/Freising 2,431% Bistum Münster
5,672% Diözese Passau 5,672% Diözese Regensburg 4,262% Diözese Trier 5,672% Diözese Würzburg Sind
die deutschen Bischöfe sich bewusst, dass ihre Diözesen mit dem Verkauf satanistischer Werke Geld verdienen?
Haben die Hirten der Kirche nicht „Pflicht und Recht …, darüber zu wachen, dass nicht durch Schriften …
Glauben oder Sitten der Gläubigen Schaden nehmen“ (can. 823 CIC). Wie lässt sich das mit dem Verlagsprogramm
von Weltbild vereinbaren?
Sodomie Im Duden Bd. 5 Fremdwörterbuch, 6. Aufl 1997, S. 754 heißt es: „Sodomie: … 1. Geschlechtsverkehr
mit Tieren. 2. (veralt.) Homosexualität“. – Insofern wurde der Begriff tatsächlich für beides verwendet.
Zur Klärung: „Heute versteht man unter Sodomie nur noch den sexuellen Verkehr mit Tieren (Zoophilie).
Dem gegenüber fasste das Mittelalter ganz verschiedene ‘widernatürliche’ Praktiken unter diesen Begriff,
hauptsächlich jedoch den Analverkehr.“ (Wikipedia). Nach der Lehre der Kirche muss man aber doch wohl
einen moraltheologischen Unterschied ziehen. Der KKK bezeichnet die „Sünde der Sodomiten [Vgl. Gen 18,20;
19,13]“ als „himmelschreiende Sünde“ (Nr. 1867), wobei offen bleibt, was gemeint ist. S. im ersteren
Sinne ist nicht eigens genannt, vielleicht unter KKK 2418 mitgemeint, wohingegen Homosexualität ausführlich
unter KKK 2357-2359 behandelt wird.
Priesterkragen verboten? Priesterkleidung vorgeschrieben! Zur Info: an der wiener Uni und an den Uni’s
sonst in Österreicht ist Priesterkragen für Professoren verboten Diese Behauptung kenne ich. Aber: wo
bitte steht das? Bitte Hochschulgesetz oder dgl. zitieren, damit man das glauben kann. Vielleicht ist
es auch nur eine Schutzbehauptung von priesterlichen Professoren, die ihr Priestersein gerne verstecken
möchten. In Präzisierung von can. 284 CIC gilt in Deutschland seit 1986 bzw. 1992 als verpflichtende
Partikularnorm: „Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher
erkennbar sein. Von dieser Bestimmung sind die Ständigen Diakone mit Zivilberuf ausgenommen. Als kirchliche
Kleidung gelten Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in begründeten Ausnahmefällen dunkler Anzug
mit Kreuz“ (KABl Essen 38,1995, S.109). In Österreich gilt seit 1969 (bestätigt 1983): „Grundsätzlich
soll … für gewöhnlich das Priesterzivil (besonders in der Schule), in begründeten Fällen Laienzivil
(dunkle Kleidung) mit einem Kreuz auf dem Kragenaufschlag“ getragen werden (Abl ÖBK 1/1984, S. 2.10).
Das geistliche Amt wird von Christus durch die Hand der Apostel empfangen Hrodgar: Gibt es in die Bibel
eine Stelle, an der Jesus Menschen bevollmächtigt und die Bestimmung trifft, daß diese ihrerseits nach
eigenem Dafürhalten weitere Menschen mit göttlicher Vollmacht austatten dürfen … Jetzt bitte, behandeln
Sie diese Frage nicht weiter ausweichend oder mit Implikationen. Sondern ganz selbstverständlich mit
einer klaren Antwort. Und diese wird heißen: Nein, eine Solche Stelle gibt es nicht. Paulus, der durch
Handauflegung Presbyter bestellt hat (vgl. Tit 1,5-9; Apg 14,23) lehrt, dass der auferstandene Herr selbst
es ist, der in der Gemeinde Menschen als Apostel, Propheten, Evangelisten, Hirten und Lehrer einsetzt:
Christus „stieg hinauf zur Höhe und erbeutete Gefangene, er gab den Menschen Geschenke. Wenn er aber
hinaufstieg, was bedeutet dies anderes, als dass er auch zur Erde herabstieg? Derselbe, der herabstieg,
ist auch hinaufgestiegen bis zum höchsten Himmel, um das All zu beherrschen. Und er gab den einen das
Apostelamt, andere setzte er als Propheten ein, andere als Evangelisten, andere als Hirten und Lehrer,
um die Heiligen für die Erfüllung ihres Dienstes zu rüsten, für den Aufbau des Leibes Christi.“ (Eph
4,7-12) Der Auftrag Jesu, alle Menschen zu seinen Jüngern zu machen, sie zu taufen und zu lehren (Mt
28,18-20) beinhaltet, so haben die Apostel es von Anfang an verstanden, die Vollmacht, ihre Sendung per
Handauflegung und Gebet an andere weiterzugeben.
Selbstverständliches @Hornist Mangels griechischer Buchstaben habe ich zu Recht „Ekkläsia“ geschrieben,
und nicht die latinisierte From „ecclesia“. @Hrodgar Mir fehlt ja hier allein schon Platz, um alle „Ekkläsia“-Stellen
anzugeben. Such sie einfach selbst: Griechische Konkordanz www.olivetree.com/…bin/EnglishBible.htm Search
in: Greek NT Eingabe: ekklhsia Natürlich wurde das Apostelamt weitergegeben, z.B. Matthias erhielt das
Amt des Judas (vgl. Apg 1,15-26). Oder was ist mit der Wahl der Sieben, die von den Zwölf das Amt erhielten:
„Sie ließen sie vor die Apostel hintreten und diese beteten und legten ihnen die Hände auf.“ (Apg 6,6)
Auch Barnabas und Saulus empfingen ihr Amt durch Handauflegung (vgl. Apg 13,3) Ich kann nicht verstehen,
warum man hier Selbstverständliches erklären muss.
Hrogar – nochmal Bibellesen! 1) Eine Bevollmächtigung zur Ausstellung weiterer Vollmachten ist nicht
abzuleiten Natürlich gab es die – muss ich jetzt alle Bibelstellen zitieren? Siehe nur die Pastoralbriefe,
wo die Einsetzung von Presbytern und Episkopen geschildert wird. 2)Das „tu es Petrus…“ wird im nachhinein
so gedeutet… heut abend muß ich mal nachsehen, wie das originale Wort war. „Kirche“, also „ecclesia“
mit sicherheit nicht, denn so etwas gab es noch nicht. Genau das steht da: ekkläsia! Kirche! 3) … der
von Paulus bevorzugten generellen Ehelosigkeit. Unsinn. Paulus hatte nichts gegen die Ehe, aber hob die
Ehelosigkeit als höhere Berufung hervor – das ist nach wie vor katholische Lehre, auch in Vat II. (OT
10) 4) Polygamie … „Episkopos“: Mann einer einzigen Frau. O Mann! Es ging doch um sukzessive Polygamie!
Der Bischof durfte nach dem Tod seiner Frau nicht wiederverheiratet sein. 5) „von Gott verbundenes“ …
Da steht nichts von „Kirchlich getraut unter bestimmten Formvorschriften“. Mensch! Petrus hat doch die
Schlüsselgewalt: „was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf
Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.“ (Mt 16,19)
Hrodgar: Bibel lesen! „… sich anmaßen „in personam Christie“, also un der Person ihres Gottes zu handeln.
Eine solche unbiblische Anmaßung …“ (Hrodgar) Bitte erst die Bibel lesen, bevor man so etwas behauptet.
Jesus bevollmächtigte die 72 Jünger, in seinem Namen zu verkündigen: „Wer euch hört, der hört mich,
und wer euch ablehnt, der lehnt mich ab; wer aber mich ablehnt, der lehnt den ab, der mich gesandt hat.“
(Lk 10,16) Daher lehrt die Kirche zu Recht, dass die Priester „in persona Christi“ handeln. „Der Sakramentsbegriff
existierte bei Jesus genausowenig wie die Kirche.“ (Hrodgar) Jesus sagte: „Du bist Petrus und auf diesen
Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen.“ (Mt
16,18) „Der Begriff der Ehe als Sakrament kam erst viel später und Polygamie war in der Urgemeinde üblich.“
(Hrodgar) Der Sakramentsbegriff kommt erst bei Augustinus vor, aber der Sache nach wurde die Ehe als Sakrament
verstanden: Heiraten solle man „im Herrn“ (1 Kor 7,39). „Üblich“ ist heute auch vieles, auch wenn es
unerlaubt ist, wie damals: „Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch
sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht
trennen …“ (Mk 10,7-9)
Eheliche Kinder bei annulierter Ehe Wie können Kinder aus einer Beziehung, die NIE eine Ehe war, ehelich
bleiben? „Ehelich sind die in einer gültigen Ehe oder in einer Putativehe empfangenen oder geborenen
Kinder.“ (c. 1137 CIC) Die Kinder sind ehelich, weil man annahm, dass die Ehe, der sie entstammen gültig
war.
Resistencia ist korrekt Fabriciano Sigampa war bislang Bischof von La Rioja und ist nun Metropolit und
Erzbischof von Resistencia, wie der Vatikan am 17.11.2005 212.77.1.245/…letin/news/17364.php?index=17364&po….
Gefährliche Strahlung durch Radio Vatikan? Interessant dabei ist, dass Radio Vatikan immer abgestritten
hat, dass seine Strahlung gesundheitsgefährlich ist. Im Mai 2005 verurteilte aber „ein italienisches
Gericht … den Intendanten sowie den Geschäftsführer von Radio Vatikan wegen Umweltvergehen zu zehn
Tagen Haft verurteilt. Der Jesuiten-Priester Pasquale Borgomeo und der Roberto Kardinal Tucci wurden dafür
verantwortlich gemacht, dass ein Sendeturm des päpstlichen Rundfunks zu starke elektromagnetische Wellen
ausstrahle und damit gegen italienisches Recht verstoße … Tatsächlich hatte es in der Nähe der Sendeanlagen
von Radio Vatikan bis vor wenigen Jahren auffällige Krebshäufungen gegeben.“ www.tagesschau.de/…32_REF1,00.html[link]
Fromme Inszenierung? „Wenn dann jemand zu euch sagt: Seht, hier ist der Messias!, oder: Seht, dort ist
er!, so glaubt es nicht! Denn es wird mancher falsche Messias und mancher falsche Prophet auftreten und
sie werden Zeichen und Wunder tun, um, wenn möglich, die Auserwählten irrezuführen.“ Mk 13,21f Vielleicht
ist ja auch alles inszeniert. Jedenfalls ist der gute Finbarr Walsh kein Unbekannter. Im Jahr 2002 wollte
er uns schon an eine weinende Fiberglas-Madonna glauben lassen. www.diewunderseite.de/…atuen/rockingham.htm news.bbc.co.uk/…-pacific/2255713.stm www.religionnewsblog.com/…gious_curiosity.html www.cathnews.com/news/210/158.php
Der Erzbischof ist Kardinalpriester! > @ Jörg Guttenberger, Köln: „Kardinalerzbischof“ > …und wieder
ein Kardinalerzbistum… Der Begriff „Kardinalerzbischof“ ist unsinnig. Justin Francis Kardinal Rigali
ist seit 2003 Erzbischof von Philadelphia. Im gleichen Jahr wurde er Kardinal. Bekanntlich gibt es drei
Stufen des Kardinalats: den Kardinaldiakon, den Kardinalpriester (oder -presbyter) und den Kardinalbischof
mit einer entsprechenden Titeldiakonie, einem Titelpresbyterium oder einem Titelbistum. Damit wird die
Fiktion verbunden, dass alle Kardinäle Kleriker des Bistums Rom sind und ihm als „Diakon“ oder „Presbyter“
angehören oder eines der sieben bei Rom gelegenen Bistümer innehaben. Erzbischof Rigali wurde 2003 „Kardinalpriester“
und erhielt das Titelpresbyterium S. Prisca zugeteilt. Dieses wurde frei, als sein Vorgänger Alfonso
Kardinal López Trujillo in den Rang eines „Kardinalbischofs“ aufstieg und das suburbikarische („unter“
der „urbs“=Stadt Rom gelegene) Bistum Frascati erhielt.
Patriarchate – ein Ökumenemodell? Die beiden anderen „Patriarchen“ innerhalb der lateinischen Kirche
sind die Erzbischöfe von Lissabon und Venedig; hierbei handelt es sich allerdings nur um Ehrentitel.
Wenn der Papst den Titel „Patriarch des Abendlandes“ ablegt, stuft er auch diesen Titel zum bloßen Ehrentitel
ab. Manchen übereifrigen Kanonisten hatten nämlich gehofft, dass der Papst künftig nur noch als „Patriarch
des Abendlandes“ handelt und somit anderen Rituskirchen mehr Freiheit lässt. So rechneten manche mit
einer „evangelischen Rituskirche“ eigenen Rechtes, der der Papst keine Vorschriften machen würde, da
er sich in seiner Primatsausübung als „Patriarch des Abendlandes“ auf seine lateinische Kirche beschränken
würde. Die evangelischen Christen könnten damit (unter gewissen Voraussetzungen) katholisch werden und
doch ihre eigene Rechtsordnung behalten. Dieses ökumenische Modell einer „evangelischen Rituskirche“
ist nun ad acta gelegt. Der Papst lässt sich nicht auf den „Patriarchen des Abendlandes“ reduzieren,
sondern hält als Papst an seinem Primatsanspruch über die gesamte Kirche (Ost und West), alle Diözesen,
alle Bischöfe und alle Gläubigen fest: „Der Papst hat kraft seines Amtes nicht nur Gewalt in Hinblick
auf die Gesamtkirche, sondern besitzt auch über alle Teilkirchen und deren Verbände einen Vorrang ordentlicher
Gewalt“ (c. 333 § 1 CIC).
„Patriarch des Abendlandes“ ist weniger als „Papst“ >> Tatsache bleibt allerdings, daß der Bischof von
Rom tatsächlich niemals Jurisdiktionsgewalt über die östlichen Patriarchate ausgeübt und innegehabt
hat! Falls ich mich irren sollte, lasse ich mich gerne belehren. Das ist allerdings falsch. Denn als der
Papst den ostkirchlichen Codex (CCEO=Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium) in Kraft setzte, schrieb er
allen nichtlateinischen Katholiken, den sogenannten Unierten, eine verbindliche Rechtsordnung vor. Er
übte also seine Jurisdiktionsgewalt bei der Promulgierung des CCEO ausschließlich über die ca. 20 östlichen
Rituskirchen eigenen Rechts aus, die gegliedert sind in die Patriarchate von Alexandria, Antiochia, Jerusalem,
Babilonia in Chaldäa, Armenien, Indien. Dies bezieht sich freilich nur auf die katholischen ostkirchlichen
Patriarchate, nicht auf die orthodoxen Patriarchate, die den Primat des Papstes nicht anerkennen. Analog
handelte der Papst bei der Promulgierung des westkirchlichen Kirchenrechts (CIC=Codex Iuris Canonici)
zugleich als Papst wie auch als Patriarch des Abendlandes, da der CIC für die 99% lateinischen Katholiken
gültig ist, an deren Spitze der Patriarch des Abendlandes steht.
Ablässe nicht anderen Lebenden zuwendbar Nicht korrektist der Satz: „Ablässe können Lebenden und Verstorbenen
zugewendet werden.“ Richtigist vielmehr: „Ablässe können von Lebenden gewonnen oder fürbittweise Verstorbenen
zugewendet werden.“ Man kann nicht für andere noch lebende Personen stellvertretend einen Ablass gewinnen.
Arme Seelen können für sich nichts tun Arme Seelen im Purgatorium können nie für sich selbst etwas
erlangen, also auch nicht, wenn sie für andere beten, dadurch für sich selbst Erleichterung bzw. Verkürzung
der Reinigungszeit erlangen. Denn die Zeit der satisfactio (aktiver Widergutmachung) ist auf den irdischen
Pilgerstand, das Leben auf Erden, beschränkt – im Fegfeuer gibt es nur satispassio (passive Läuterung
durch äußere Strafen). Auch ein Heiliger kann keine Verdienste mehr erwerben, sondern nur Du und ich,
wir auf Erden.