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# 22 Es gibt mit Sicherheit keinen größeren Kindergarten als den, welcher in diesem Forum Tag für Tag veranstaltet wird… Im Übrigen bevorzuge ich das Sie.
Irgendwie ist das auch immer dasselbe Geseihere hier: Abtreibung rauf und runter, Homosexuelle rauf und runter, Amtskirche rauf und runter – und immer dasselbe reaktionäre Geschwätz…
#40 Ein wahres Wort, Blackmore! Dass Gott kreuz.net beisteht würde ich allerdings schwer zu bezweifeln wagen – vielmehr scheint sich dieser Verein in der gänzlichen Abwesenheit Gottes zu befinden.
#16 Atica123 Also ich weiß nicht. Wenn ich mich an jemandem rächen möchte, versuche ich doch ihn zu
treffen und verfasse nicht einen Text, der mich allenfalls für die Einweisung in einer Geschlossenen
empfiehlt.
Im Übrigen, lieber Goldengel, haben allein durch die auch nur wenig begründete Feststellung, dass die Studien der anderen wenig glaubwürdig sind, selbst noch keinen Nachweis erbracht, warum sie mit Ihren Thesen auch nur einen Deut richtiger liegen…
#70 Ich muss Sie enttäuschen: ich stehe zwar dieser Sache recht liberal gegenüber, praktiziere dies aber selbst nicht. Als greulich und abscheulich würde ich aber insoweit nur eines bezeichnen: die Art und Weise wie Sie und viele andere hier über diese Menschen sprechen.
#59 Ich auch. #58 Richtig ist, dass außerehelicher Verkehr nach kirchlicher Diktion Unzucht ist. Falsch
ist – was ich aber schon einmal gesagt habe –, dass jede außereheliche Beziehung eine Patchworkbeziehung
ist. Ebenso falsch ist, dass Kinder aus Patchworkbeziehungen grundsätzlich schlechter aufwachsen – haben
sie eine Ahnung, wie es in machen Ehen zugeht. Richtig wäre es daher festzustellen, dass das Ehesakrament
nichts mit der Entwicklung der Kinder zu tun hat.
Sie unterstellen, dass jede Beziehung außerhalb der Ehe auf Promiskuität ausgelegt ist, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Vielmehr gibt es genauso Partnerschaften, die in der Ehe vergleichbarer Weise zusammenleben – nur eben ohne sakramentale Bestätigung. Im Übrigen kommen wir vom Thema ab, denn ob das Kind in, wie Sie es nennen, „Hurerei“ oder innerhalb der Ehe gezeugt wurde, sagt noch nichts darüber aus, wie sich selbiges später entwickelt.
Nicht jede außereheliche Beziehung besteht aus dem, was Sie als Patchworkhurerei bezeichnen. Und nicht jede Ehe – ich würde sogar unterstellen gut 50 v.H. – erfüllt nicht das Idealbild wechselseitiger Liebe und Rücksichtnahme, welches Sie hier darstellen. Es ist daher – und das wollte ich mit meinem Einwand festgestellt wissen – ganz und gar nicht so, dass die eine Lebensform per se ein schlechtes Umfeld, die andere aber per se ein gutes Umfeld für Kinder bieten würde. Das ist deutlich zu sehr in schwarz-weiß gemalt!
Goldengel, was mich – Sündhaftigkeit des außerehelichen Verkehrs hin oder her – an Ihren Aussagen unwahrscheinlich
stört ist die realitätsferne Unterstellung, dass in ehelichen Beziehungen stets allen in bester Ordnung
sei und die Kinder in einer guten sowie wohlbehüteten Umgebung aufwachsen, nichteheliche Beziehungen
hingegen stets ein Patchworkleben nach sich ziehen, welches den Kindern schadet. Das Ehesakrament als
solches gibt keinerlei Gewähr für das Funktionieren von Ehe und Famillienleben – Beispiele hierfür
gibt es durch die Jahrhunderte (also nicht nur in unserer säkularen Gesellschaft) mehr als genug!
Ich denke, ich habe gesagt, was es zur Sache und zu Ihrer Person zu sagen gab – wenn Sie Argumente nicht verstehen wollen, so ist das zwar bedauerlich, aber nicht zu ändern!
Verzeihen Sie meine deutlichen Worte, Paul: Sie sind ein ignoranter Volltrottel, wie ich es bislang selten erlebt habe!!! Ich hasse die Kirche keineswegs, aber ich beschönige auch nichts an Ihrem Handeln – im Gegensatz zu Ihnen!
„Die Kreuzzüge waren völkerrechtlich legitime Verteidigungskriege nach dem Einfall moslemischer Horden ins Oströmische Reich.“ – BITTE WAS???? Blöd nur, dass das Heilige Land bereits seit 614 nicht mehr zum oströmischen Reich gehörte und erstmal von den (damals noch nicht muslimischen) Persern erobert wurde. PEINLICH, PEINLICH!
@ Paul: Zitat meiner selbst: „Die Verbrechen an Kindern wiegen schwer, sehr schwer, egal von wem sie begangen wurden.“ – Was wird durch eine solche Aussage vertuscht? Im Übrigen habe ich deutlich begründet, woraus ich eine Mitschuld der Kirche ableite – habe ich es zu kompliziert formuliert????
Nur ist es genauso falsch, unter Verweis auf die Verfehlungen in den Post-1968er-Jahrzehnten die Verfehlungen in der Kirche schönreden zu wollen, wie dies hier geschieht. Die Verbrechen an Kindern wiegen schwer, sehr schwer, egal von wem sie begangen wurden. Das Problem im Hinblick auf die Kirche ist nur, dass sie sich durchweg als moralische Instanz geriert, womit sie aber zwangsläufig bei derartigen Verfehlungen von Mitgliedern in die Kritik geraten muss. Nun kann man natürlich – wie Sie – darauf verweisen, dass dies nur vom rechten Weg abgekommene Einzeltäter seien, was aber schon insoweit problematisch ist, als der Missbrauch in kirchlichen Heimen bislang eher systematischen Charakter hatte. In jeden Fall hätte die Kirche offensiv gegen die Missbräuche einschreiten müssen, anstatt diese bis zum geht nicht mehr zu decken, wenn sie tatsächlich hohe moralische Ansprüche stellen will, denn diese sich dann auch nach innen durchzusetzen. Insoweit trifft die Kirche eine Mitschuld an den Verfehlungen des Einzelnen die nicht einfach durch einen Verweis auf die ebenfalls äußerst schweren Missstände in anderen Bereichen aufgewogen werden können. Ganz im Gegenteil: die 1968er-Generation verstand sich niemals auch nur annähernd in dem Maße als moralische Instanz, wie dies die Kirche tut. Also hören Sie bitte mit den Schuldzuweisungen und Verharmlosungen auf!
@ Paul: Nur bei einer Institution ist dieser Werteverfall schon vorher eingetreten – der Kirche, denn dort fielen schon vorher Kinder regelmäßig dem Missbrauch anheim.
Verzeihen Sie meine Unkenntnis, aber was ist bitte „freimaurerisches Recht“? Da ich selbst keinerlei Freimaurer
kenne und sie vielmehr für ein imaginäres Feindbild Ihrer Kreise halte, weiß ich mit dem Begriff wenig
anzufangen. . Ich denke ja nicht, dass sich die Berufsbezeichnung des Arztes danach richtet, ob der betreffende
den Regeln des Katholizismus folgt. Demgemäß macht man es sich dann auch denkbar einfach, wenn man derart
banal die Eingriffe in die Berufsausübung dieser Personen rechtfertigen will. . Aber eigentlich ist doch
im Endergebnis alles in Ordnung: nach Ihrer Darstellung sollten sich die verurteilten Stalker doch an
sich freuen und jubeln und nicht wie getroffene Hunde herumheulen. Warum weiter gegen das Urteil vorgehen
und sich damit um den versprochenen großen Lohn im Himmel bringen???? Gut, erst einmal gilt es, die „drakonischen“
Strafen von ein paar Hundert Euro zu bezahlen – aber was ist das schon dagegen???
Copy&paste scheint eine Funktion zu sein, mit welcher sich manche zur Gänze das Denken ersparen wollen. Es wäre aber nicht schlecht, defendor, wenn Sie zur Abwechslung einmal selbst ein paar Argumente liefern würden, anstatt immer nur Collagen von Aussagen anderer zu posten. Im Übrigen gehen die Posts etwas am Thema vorbei: es ging nicht um die Rechtsmäßigkeit der Abtreibung im Allgemeinen, sondern um die Frage, ob man deshalb auch einzelne Mediziner mutwillig terrorisieren darf.
Ich habe in Dankbarkeit Ihre Mitteilung vernommen, dass Sie mit mir nicht mehr kommunizieren wollen – dabei belassen wir es bitte auch. Im Übrigen hat die peanut gallery gerade Pause!
@ Actinobazillus: Ein netter Versuch, der in diesem Fall leider zum Scheitern verurteilt sein musste. Es gibt nunmal Zeitgenossen, die mehr nach folgendem Motto agieren: wie soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe?
@Obermaier: Ich war ihm wohl etwas zu eloquent. Ich hätte ihm aber schon etwas mehr Standfestigkeit bei
der Verkündung seiner verqueren Thesen zugetraut. Schade, damit muss ich jetzt wohl leben, dass er nicht
mehr mit mir spricht, oder? b.t.w.: Soll ich das jetzt als Sieg verbuchen?
Sind Sie des Lesens mächtig (mit der Rechtschreibung scheint es ja leicht zu hapern)? Dann lesen Sie den zweiten Teil meines Posts nochmal – dort nehme ich nämlich auf die Gerichtsverhandlung Bezug…
Kristall, und warum hat er dann Anzeige erstattet? – Wär nicht übermäßig logischn, wenn er doch gar nicht belästigt wurde. Das Urteil der ersten Instanz (also die Vorstufe zum gestrigen) ist auf gloria.tv im original zu finden. Und da lesen sich die Aussagen wesentlich anders, als Ihre Darstellung, die man nur als frei erfunden bezeichnen kann!
Melusine, wenn wir eines mit dem ganzen Diskussionsverlauf gelernt haben, dann dass differenzierende Aussagen in diesem Forum unerwünscht sind oder zumindest vom Großteil nicht verstanden werden. Manche Kandidaten wollen sich in ihrer Schwarz-Weiß-Malerei partout nicht beeinträchtigen lassen!
Mary, Sie wollen also nur mit einem Duzend Soldaten jede Klinik nund jede Praxis stürmen, in der abgetrieben
wird oder vor selbigen einen Pulk Soldaten postieren??? Erscheint wenig praktikabel, nicht??? Und was
soll das bitte auf Dauer bringen? Meinen Sie, dass Sie dadurch die Gesinnung in der Gesellschaft ändern
oder Frauen nachhaltig von Abtreibungen abhalten? Mitnichten. . Nein, es ist mir nicht egal. Sie sollten
nur erkennen, dass der Kampf gegen die Ärzteschaft der völlig falsche Weg ist. Die Abtreibung ist gegenwärtig
gesetzlich erlaubt – darin liegt der Ursprung des Übels und dagegen muss man wenn dann angehen!
@ Rose: 1. Wir waren immer noch beim Sie! 2. Nicht jede widersprechende Auffassung ist Heuchelei! 3. Ganz
starke Argumentation in den ##120 und 124, die ungemein auf meine Argumente eingeht – so macht diskutieren
Spass. Sofern die Lebensschützer argumentativ ähnlich gut aufgestellt sind, kann man sich die Aktionen
ohnehin gleich sparen – mit derart dünnen Aussagen würden Sie keine abtreibungswillige Frau zu Umkehr
bewegen.
Ja Mary, ziehen Sie weg – es wäre ein Segen für Sie und andere! . Im Ernst: nehmen Sie es mir nicht
allzusehr übel, wenn ich gestehe, dass ich gerade schon lauthals lachen musste. Gut, sie wollen oder
können meine Aussagen nicht verstehen – damit kann ich leben. Aber Sie wollen allen Ernstes mit Soldaten
und Panzern gegen gynäkologische Praxen vorgehen??? Sind sie noch ganz bei Trost??? Darf ich daraus schließen,
dass der radikale Katholik geneigt ist, jeden, der seiner Glaubensauffassung widerspricht, mit militärischer
Gewalt zu beseitigen??? – Was bin ich froh, dass Menschen ihrer Gesinnung in unseren Staaten nichts zu
melden haben. Was das auch nur annähernd mir Christentum zu tun haben soll, bleibt zudem gänzlich fraglich.
@ Mary: Wenn Sie so wollen, ja – obwohl es mir ja darum ging klarzustellen, dass man woanders protestieren
will, wenn man Abtreibungen wirklich und dauerhaft verhindern will. Diese Auffassung hatt dann auch weniger
mit Hypnose zu tun als vielleicht mit einer realitätsnäheren Betrachtungsweise. @ Rose: Ich würde doch
das Sie bevorzugen, da ich nicht denke, dass Sie und ich Gemeinsamkeiten aufweisen, die ein DU rechtfertigen
würden. Ich weiß, Nazi-Vergleiche in diesem Forum immer dann herangezogen werden, wenn man argumentativ
nicht mehr weiter weiß. Abgesehen davon, dass dieser Vergleich aber wenig aussagekräftig ist, wäre
es mir an Ihrer Stelle dennoch äußerst peinlich. Das Göttliche im Menschen streitet allenfalls zugunsten
der Kinder und wäre auf anderem Wege – wie schon gesagt – wesentlich sinnvoller zu verteidigen. Das Göttliche
in den Abtreibungsgegnern vermag aber ihr Verhalten gegenüber dem Arzt nicht zu rechtfertigen, weil sie
selbst ja nicht betroffen sind – daher hinkt die Anspielung auf die unterschiedlichen Ebenen ihrer Wertigkeit
auch deutlich. Zur Klassifizierung als Mörder habe ich mich schon eingehend geäußert.
Mary, genausowenig wie es kein Recht auf Abtreibung gibt, gibt es ein Recht darauf, anderen Menschen die
berufliche Existenz zu zerstören – und darum geht es letztlich in diesem Urteil, welches ich deshalb
auch für völlig richtig halte. Aus demselben Grund wird den „Lebensschützern“ auch wenig Erfolg vor
dem EGMR beschieden sein. Es geht hier im Übrigen auch nicht darum, die Versammlungsfreiheit oder Meinungsfreiheit
einzuschränken. Urheber des Abtreibungsrechts ist, wie auch der EGMR richtig feststellt, der Staat und
gegenüber diesem darf man mit allem Recht seine Meinung äußern und demonstrieren. Gegen einen Arzt
vorzugehen, der lediglich die staatlich erlaubte Abtreibung ausführt, heißt hingegen „das falsche Schwein
zu schlachten“, weshalb das Gericht hier völlig korrekt entschieden hat. Die richtige Adresse für die
Abtreibungsgegner sind vielmehr die jeweiligen Parlamente – dort sollten sie, wenn dann protestieren und
aufklären!
Tomas, sofern es Ihnen entgangen sein sollte: die ursprügliche Diskussion drehte sich alleinig um die
Aussagen von defendor zum geltenden deutschen Strafrecht – moraltheologische Einlassung sind hierfür
ohne Belang. Ach, unter Herrschaft des Katholizismus gäbe es also tatsächlich eine Rückschritt zum
archaischen Instrument der Todesstrafe? An sich wäre diese ja ebenfalls als Tötung eines Menschen zu
qualifizieren – ist das christlich? Bzgl. Rose verweise ich auf #78, das sollte als Beleg genügen.
@ Tomas: „Mord ist jede vorsätzliche und überlegte Tötung eines Unschuldigen“ – diese Aussage ist falsch,
sonst gar nichts. @ Rose im Kreuz: So würde also Gesetzgebung aussehen, wenn „wahre Christen“ Ihrer Couleur
an der Macht wären???? Sie disqualifizieren sich in jeder Hinsicht!
Worüber ich lache, weiß ich selbst am Besten – hierzu bedarf es keiner Interpretation durch Sie! Zu
Ihrer Collage aus diversen Infoseiten bzw. Verlaubarungen: – Das ungeborene Leben nimmt freilich an der
Menschenwürde teil und wird geschützt, eben über § 218 StGB – ob man diesen Schutz für ausreichend
erachtet, ist eine andere Frage. Mir ging es nur darum festzustellen, dass dies kein Mord ist und entgegen
ihres Zitates erst recht kein Völkermord. – Wenn unsere Gesetzgebung teuflisch und daher „Schall und
Rauch“ ist, warum argumentieren Sie dann auf dem Boden derselben? Sagen Sie doch einfach, dass dies nach
Ihrer Interpretation Mord sei, aber versuchen Sie nicht, zur Untermauerung Ihrer ideologisch-einseitigen
Auffassung das deutsche Strafrecht heranzuziehen – das eignet sich nämlich hierzu keineswegs!
@ Defendor: Vielleicht sollten Sie doch einmal kurz einen Rechtskundigen zu Rate ziehen, bevor Sie Unwahrheiten
in Bezug auf das deutsche Strafrecht zum Besten geben. Hierzu einige richtigstellende Anmerkungen: 1.
Auch Ihnen sollte bekannt sein, dass im deutschen Recht die richtige „Hausnummer“ zur Beurteilung der
Strafbarkeit von Abtreibungen der vielfach (und mitunter nicht ganz zu unrecht) kritisierte § 218 StGB
ist. 2. Die Existenz des Menschen beginnt generell juristisch mit der Geburt und nicht mit der Zeugung.
Daher gilt das ungeborene Leben noch nicht als Mensch im Sinne des § 211 StGB (Mord) und deshalb besteht
auch die Sonderregelung über die Strafbarkeit der Abtreibung (eben genannter § 218 StGB). Wäre Ihre
Auffassung richtig (dass der Mensch bereits vor der Geburt existiert), so müsste in logischer Konsequenz
etwa in Ihrem Ausweis nicht ihr Geburtstag, sondern der Tag stehen, an welchem Ihre Eltern Sie gezeugt
hatten. 3. Selbst wenn an einem Fötus bereits der Tatbestand des Mordes begangen werden könnte, erfüllt
eine Abtreibung nicht die Mordmerkmale (§ 211 StGB), die Sie gänzlich falsch interpretieren – so kann
etwa nicht einmal an einem Säugling ein Heimtückemord begangen werden, weil dieser noch keine Fähigkeit
zur Arglosigkeit besitzt. Es käme vielmehr ausschließlich ein Totschlag in Betracht. Insbesondere Ihre
Feststellungen zur Gemeingefährlichkeit lassen dabei den Juristen schallend auflachen. Kurzum: Solchen
Blödsinn habe ich lange nicht mehr gelesen!
@ r.ruhrgebietler: Ich möchte als Bürger dieses Vaterlandes von der Bruderschaft der gemurmelten Messe
unter gar keinen Schutz gestellt werden – nicht einmal den eines Regenschirmes – und dies dürfte auch
für viele andere deutsche Katholiken gelten! Also sollten sie auch ihre Bundesflagge brav daheim lassen!
@sign Verhüte Gott, dass Mertensacker und Konsorten in diesem Staat jemals was zu sagen kriegen. Schlimm
genug, dass wir bisweilen linke Faschisten ertragen müssen, dann aber bitte nicht auch noch „christliche“
Fundamentalisten!
Was sind eigentlich die Voraussetzungen, um auf dieser Seite einen Artikel verfassen zu dürfen??? Gnadenlose
Ignoranz gepaart mit rücksichtsloser Dummheit???
Liebe Kreuz.net-Redaktion, war dieser Beitrag tatsächlich ernst gemeint??? Geben Sie es zu: Sie wollten
auf diese Weise lediglich testen, ob ich Ihre fundamentalistischen Leser so arg beschränkt sind, dass
sie auch solche Schwachsinn glauben. Ja, sind sie – das hätte ich Ihnen auch so sagen können Im übrigen
aber meinen Respekt: Sie haben es als erste geschafft, sogar das Niveau der Bildzeitung um Längen zu
unterschreiten. Ich hatte bislang nicht gedacht, dass so etwas geht.
Strafrechtlich relevant??? Als Jurist hätte ich vom werten Autor gerne eine Erklärung darüber, inwiefern
die der Bruderschaft verbundenen Gläubigen „in strafrechtlich relevanter Weise“ beleidigt wurden. Ich
halte dies an sich für ausgeschlossen, aber man zimmert sich in diesem Forum ja gerne hin und wieder
seine eigene Weltsicht. Weiterhin wäre interessant, wie man auf die doch recht gewagte Behauptung kommt,
Friedman sei nach diesen Äußerungen ein „Katholikenhasser“ – die Mitglieder der Bruderschaft von der
gemurmelten Messe stellt nicht „die Katholiken“ dar, sondern sind allenfalls (leider) ein Teil von diesen!
@ Przybislav Iamesseblo Ach bitte, der alte Castrillon-Hoyos zelebriert ja langsam mehr tridentinische
Pontifikalämter als andere. Ich hätte meine größten Zweifel, ob er hier als Maßstab für die Gesamtkurie,
geschweige denn für die Gesamtkirche gelten kann…
Wozu die Echauffage??? Ich für meinen Teil kann die Echauffage in dieser Sache nur in sehr geringem Umfang
nachvollziehen. Was stören uns denn ein paar alte nostalgisch-verbrämte Mütterchen und Väterchen,
die gerne alles so hätten wie es bis vor 50 Jahren war? Weshalb regen wir uns überhaupt darüber auf,
dass ein paar Männer sich mit den kirchlichen und gesellschaftlichen Verkrustungen wohler fühlen und
sich in einem Kloster wohler fühlen? Die römisch-katholische Kirche unter Benedikt XVI. ist – von aller
Welt anerkannt – die seit den Anfängen bestehende Kirche. Fällt dieser zahlenmäßig geringe Personenkreis
dem gegenüber zahlen- und bedeutungsmäßig ins Gewicht? – Keineswegs. Muss es die Kirche berühren,
wenn eine Splittergruppierung ihr Tradition und Rechtmäßigkeit absprechen will? – Nein, denn sie letztlich
das Heft in der Hand. Wir täten als Kirche gut daran, uns von diesen Kreisen nicht tangieren zu lassen,
denn sie können uns im Endeffekt ohnehin nichts anhaben. Sollen sie doch ihre Liturgie so feiern und
sich ihr Weltbild so zimmern, wie sie es für richtig halten – solange sie uns und die Gesellschaft in
Frieden lassen, kann uns dies herzlich egal sein. Und wenn, dann muss man es meines Erachtens so halten
wie mit der NPD: sich nicht darüber echauffieren, sondern sie mit Argumenten bekämpfen!
@ Grand Sol Wäre unser Gott nur annähernd so engstirnig und rachsüchtig wie Sie sich als „aufrechter
Christ“ hier gerieren, er hätte seinen Sohn niemals zur Erlösung der Menschen hingegeben – nur weil
er ein liebender und guter Gott ist, den wir Vater und nicht Unterdrücker nennen dürfen, hat er dies
getan.
@ durchfuxt Argumentativ höchst wertvoll, das muss man Ihnen lassen… Ich habe jedoch weniger Ihrer
„Behandlungen“ als Ihre Aussagen in diesem Forum gemeint. Wie diese „Behandlungen“ aussehen will ich im
Übrigen besser gar nicht wissen!
@ durchfuxt Zu Herrn Lingen: Der von Ihrer Person so sehr verehrte Häretiker Lingen geht mir auf gut
deutsch unter der Schuhsohle durch – über derartige Ansichten noch ein Wort zu verlieren, wäre nichts
als vertane Zeit! Aber es sei Ihnen ja vergönnt, in diesem freien Land seiner Meinung zu folgen… Ich
zähle ja nun nicht zu den Personen, welche Sie gemeinhin als Sodomisten bezeichnen, jedoch komme auch
ich nach der Lektüre Ihrer Beiträge nicht umhin, diese als konservativ und nicht minder verlendet einzustufen!
@ durchfuxt Ich korrigiere mich: abwegig ist falsch. Realitäts- und geistfrei trifft schon eher zu! Ob
Ihrer Aussage muss ich dies nicht nur Herrn Lingen, sondern auch Ihnen zuschreiben. Dass im Hinblick auf
Ihre Tendenz zu Strafanzeigen diese überdies eine Beschimpfung von Bekenntnissen nach § 166 StGB darstellt,
sei nur nebenbei erwähnt. Ich rate Ihnen also zu einer Selbstanzeige neben den Übrigen! Ich stelle jedoch
fest, dass Sie mir sinnvolle Antworten weitestgehend schuldig geblieben sind. Das nennt man dann wohl
verblendet-erzkonservative Diskussionskultur…
@ Confiteor Lassen Sie ihn doch. Da meines Wissens Pater Lingen bereits in früheren Fällen die Verfahrenskosten
nicht aufbringen konnte, darf man dem gelassen und nicht minder amüsiert gegenüberstehen. Zu Sache allgemein
halte ich es eher mit Cicero: Vulgi opinio mutari vix potest.
@ durchfuxt Sie haben meine Frage zur Selbstkarikatur nicht beantwortet. Ihre Aussage bringt mich aber
zur nächsten Frage: sind sie neben dem Schreiben auch des Lesens mächtig??? Ich wüsste nicht, dass
ich auch nur ein Wort über die Katholische Kirche verloren hätte und denke nicht, dass Ihr Hochwürden
Pater Lingen, dessen abwegige Meinung ich beiliebe nicht teilen kann, mit selbiger gleichzusetzen ist!
Bitte, tun Sie sich keinen Zwang an. Eine ladungsfähige Anschrift meiner Person teile ich Ihnen und auch
Pater Lingen im Bedarfsfalle gerne mit. Ich will doch den Herren Staatsanwälten diesen Spass nicht vorenthalten –
das Gelächter wird zweifelsohne groß sein.
@ durchfuxt Werter Herr, karikieren Sie sich eigentlich hier selbst, was ich für Sie hoffe, oder meinen
Sie dies alles tatsächlich Ernst??? Im letzteren Fall bitte ich Sie inständig die Justiz von derartigen
Lächerlichkeiten zu verschonen. Da gibts es durchaus sinvolleres zu tun, als diesen geistfreien Kindergarten
aufzuräumen… Ergänzend verweise ich Sie auf §§ 194, 77 StGB und stelle fest, dass Sie gar nicht
antragsberechtigt sind. Wenn dann wäre dies von Ihnen zitierter Pater Lingen, welchem ich für meinen
Teil einen leichten Realitätsverlust unterstellen muss…
@ Vieira Auch Sie leben in dieser Rechtsordnung, schon vergessen? Nun, ich entschuldige mich, dies offenbar
für Sie zu unverständlich oder wohl zu juristisch formuliert zu haben, als dass Sie sich nunmehr genötigt
sehen, das Feld zu verlassen. Aber sicher auch eine Möglichkeit mit fehlenden Argumenten umzugehen. Mein
herzliches Mitleid sei Ihnen versichert!
Confiteor Zweifelsfrei wird dieses Thema hier mit einem Stellenwert aufgegriffen, als hänge daran die
gesamte Religion und unstreitig ist auch die Aufmachung weder fair noch objektiv. Meine Einlassung zum
Klerus in diesem Forum sollte dabei auch weniger Kritik an diesen Klerikern, als an der Janusköpfigkeit
der Kirche sein – schon allein, weil ich mehrere homosexuelle Kleriker zu meinem Bekanntenkreis zähle,
die ich für hervorragende Priester halte. Von mir werden Sie derartige Vorhaltungen nicht hören, da
es meiner Glaubensauffassung widerspricht. Die Jüngerschaft Christi fußt auf dem Bekenntnis zur Auferstehung,
nicht auf der Morallehre. Daher stellt sich für die Zugehörigkeit zu Christus an sich auch nicht die
Frage, ob jemand die dem Randbereich zuzuordnenden Vorschriften der Sexuallehre befolgt, sondern allein,
ob er ein treuer Zeuge der Auferstehung ist. Solange dies der Fall ist, ist er mir willkommen – sei es
Kleriker, sei es ein Laie.
@Vieira Und resultiert aus einer Zeit, in welcher die aktuelle Rechtsordnung zum einen noch keine Geltung
hatte und zum anderen nach damaliger Auffassung vielmehr das vorsätzliche Handeln unabhängig von der
Schuldfrage zum Gegenstand des Strafvorwurfes gemacht wurde (sog. Vorsatzprinzip). Mit der geltenden Rechtsauffassung
würde in diesem Falle eine auf einer Veranlagung begründete Handlung unzulässigerweise bestaft. Viel
interessanter fände ich überdies eine Einlassung Ihrerseits zu dem von mir angeführten zweiten Aspekt,
also worauf Sie einen staatlichen Strafanspruch gründen würden.
@ Vieira Ich habe den Betreffenden nicht die Eigenverantwortlichkeit abgesprochen, sondern festgestellt,
an sich hier eine Veranlagung bestraft würde und eine Veranlagung nach dem Schuldprinzip nicht zum Gegenstand
eines Strafvorwurfes gemacht werden kann, sondern nur eine Handlung. Der Mensch wird nicht dafür bestraft
was er ist, sondern was er tut. Des Weiteren habe ich schon an anderer Stelle angeführt, dass bei derartigen
Verhaltensweisen, die der Privatsphäre zuzurechnen sind und die Staatsgemeinschaft nicht betreffen, eine
Rechtfertigung für einen staatlichen Strafanspruch nicht besteht, was jedoch in einem freiheitlichen
Rechtsstaat zwingende Voraussetzung wäre. Sie sollten meine Argumentation schon genauer lesen…
@ Vieira Ihnen ist jedoch schon klar, dass der ehemalige § 175 StGB eine Strafvorschrift darstellte?
Folglich war ein derartiger Freiheitsentzug eine Strafe und meine Darstellung ohne weiteres schlüssig.
Überdies wäre bei Ihrer Forderung nach einer Wiedereinführung des § 175 StGB interessant, wie Sie
eigentlich zu weiblicher Homosexualität stehen. Diese war nach dieser Vorschrift in der damals stark
patriarchal geprägten Gesellschaft nämlich straffrei…
@ Grand Sol Inwieweit wird man oder werden Sie durch die Freiheit anderer in Ihrer Freiheit beschränkt???
Wird die allgemeine Freiheit dadurch gefördert, dass man Andersdenkende oder -glaubende zu Unfreien macht???
Die Definition von Freimaurerei bleiben Sie bislang schuldig und diese wird sicher nicht durch einen Verweis
auf meine Person ersetzt werden können. Erschreckend, was in Teilen aus der Sache Christi als eine Religion
der Liebe und Freiheit geworden ist und welche Intoleranz mittlerweile als seiner Sache entsprechend verkauft
wird!!!
@ Vieira Haben Sie zumindest gelesen was ich geschrieben habe oder verstehen Sie es nur einfach nicht???
Ich habe relativ klar und auch verständlich dargelegt, weshalb Ihre Auffassung der geltenden Rechtsordnung
widerspricht! Vielleicht erkennen Sie zumindest an, dass sich ein Rechtssystem weiter entwickelt und nicht
wie Sie vor 50 Jahren stehen geblieben ist. Im Übrigen wären ein paar Argumente sinnvoller als zynische
Kommentare!!!
@ Confiteor Ich danke für die Einladung, jedoch muss ich leider Ablehnen. Für derartige Gespräche fehlt
mir definitiv die Qualifikation… Ich lese es nicht mit Interesse, jedoch kommt man der Diskussion ja
fast nicht aus, so penetrant wie Sie diese führen. Ich fühle mich nicht provoziert, jedoch dürfte Ihnen
doch klar sein, dass sich in diesem Forum diverse Leser provoziert fühlen werden. Da darf man sich dann
über die übermäßige Intoleranz mancher User hier fast nicht mehr wundern. Alles in allem: es bringt
keinen Weiter!
@ Schwuler III und Confiteor Ich denke, jetzt ist es dann langsam gut, ja? Telefonieren Sie halt dann,
als sich hier in epischer Breite über die Vorzüge dieser Beaus auszulassen… Provokation bringt Sie
hier auch nicht weiter…
@ Grand Sol Ach, es gibt es noch: das Feindbild der Freimaurer! Wie schön! Ich kenne zwar keinen einzigen,
bin mir aber auch nicht sicher, was Sie eigentlich darunter verstehen. Welche „Alte Ordnung“ meinen Sie
denn? Die vor 1945, vor 1933, vor 1871 oder vor 1806??? Ich kann Ihre Darstellung insoweit nur schwer
mit meiner Geschichtskenntnis vereinbaren, aber vielleicht ist mir da etwas entfallen. Soweit ich mich
entsinne, gab es im Mittelalter mal kurzzeitig in Florenz eine Herrschaftsform, welche Ihrer Meinung wohl
entgegenkommen würde, sich jedoch nicht lange halten konnte. Soll etwa dies die zerstörte „Alte Ordnung“
sein? Haben Sie vielleicht schonmal an eine Namensänderung von Grand Sol in Savonarola nachgedacht? Wäre
treffend… Ja, ich bin froh über diesen liberalen und weltoffenen Staat, in welchem ich als Christ ebenso
existieren darf und nach meiner Facon selig werden kann, wie auch andere Menschen, die eine andere Lebensauffassung
haben. Ihre dargestellte Exklusivität teile ich daher nicht!
@ Vieira et Grand Sol Wer einen unfreien Staat will, möchte doch bitte in einen Staat gehen, in welchem
die Unfreiheit herrscht. Auf dem Boden der geltenden Verfassung ist und bleibt dies – dem Herrn sei Dank –
in diesem Lande nicht durchführbar! An Grand Sol im speziellen: nach Ihren diversen Beiträgen kann ich
mir durchaus vorstellen, dass ein Staat, welcher Ihrer Einstellung zur Gänze entspricht, noch nicht existiert.
Und dessen Errichtung Gott verhüten möge!
@ Vieira „Ich gebe nicht vor die Freiheit von niemandem bedrohen zu wollen“ Derartige Aussagen haben ja
schon fast totalitäre Züge. Ich korrigiere mich insoweit: nicht einseitig – bedenklich. Ich gebe zwei
Punkte zu bedenken: 1. Demokratie ist eine Herrschaft des Volkes. Folglich gehört auch die nicht gerade
geringe Zahl Homosexueller zum Staatsvolk und nehmen an denselben staatsbürgerlichen Rechten teil. Oder
wollen wir diesen ihre Wahl- und Freiheitsrechte verwehren? – Dies wäre definitiv verfassungswidrig!
2. Welchen Sinn soll es haben, Homosexuelle einzusperren? Nach dem geltenden Schuldprinzip des deutschen
Strafrechts kann jemand nur für verantwortbare Handlungen bestraft werden, nicht jedoch für eine Veranlagung.
Überdies kann ich bei Handlungen die gänzlich der Privatsphäre zuzurechnen sind und das Gemeinwesen
nicht betreffen, eine Rechtfertigung für einen staatlichen Strafanspruch – gerade dies wäre aber in
einem Rechtsstaat erforderlich – nicht erkennen. Ich wollte mit meiner Aussage ausdrücken, dass eine
Diktatur Homosexueller (175er ist schon arg böse) für einen Staat genausowenig sinnvoll ist, wie eine
Diktatur fundamentalistisch-christlicher Ideologen!
@ Vieira: Freiheit des Denkens und Handelns Lieber Vieira, in demselben Umfang bedrohen Sie mit Ihren
Aussagen die Freiheit dieser Menschen. Wie kann man nur derart einseitig Denken? Auch wenn ich die Aussagen
von Schwuler III auch nicht unbedingt nachvollziehen kann, stelle ich eines kategorisch fest: in einer
Diktatur von Menschen Ihrer Geisteshaltung möchte ich noch viel weniger Leben… Aber wie es so schön
heißt: wir alle leben unter demselben Sternenhimmel, aber nicht alle haben denselben Horizont!
Unerträglicher Unfug Man kann zur Frage des Islam stehen wie man will, dies ändert jedoch an den Aussagen
des Grundgesetzes wenig. Art. 4 GG sieht die freie Religionsausübung unabhängig vom Bekenntnis und der
Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft vor. Mithin ist auch der Islam unzweifelhaft eine Religion
im Sinne des Grundgesetzes und hat an denselben Freiheitsrechten wie die christlichen Kirchen teil. Dies
ist auch durch diverse Urteile des Verfassungsgerichts seit langem bestätigt und somit unstreitig geltende
Rechtlage in der Bundesrepublik.Der getätigte Rückgriff auf Art. 2 Abs. 1 GG ist juristisch schlichtweg
falsch, da ihm Art. 4 GG als Spezialregelung vorgeht und folglich die Ausführungen von Frau Mertensacker
rechtlich unhaltbar. Insoweit ist Frau Mertensackerdringend anzuraten keine Rechtsausführungen zu tätigen,
wenn sie von der Materie nicht die geringste Ahnung vorweisen kann. Derart Verwirrung zu stiften ist unzumutbar
und trägt sicher nicht zu einer demokratischen (!!!) Meinungsbildung bei. Es stellt sich daran anschließend
allerding die Frage, ob die „Christliche Mitte“ eine Partei auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen
Grundordnung darstellt. Bevor ich mich jetzt Anfeindungen ausgesetzt sehen muss: ja, ich bin bekennender
Katholik, jedoch bekenne ich mich auch in demselben Umfang zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland!
Wem diese nicht passt, der möchte dann doch bitte in einen Staat auswandern, welcher seiner intoleranten
Geisteshaltung entspricht!
@ Vieira Eine vorsichtige, auf gutem Einblick in kirchliche Interna gegründete Schätzung… Die Prozentzahl
ist dabei an sich nur wegen der vielen rechtschaffenen älteren Priester so niedrig. Unter Betrachtung
der Priesterseminare sähe es da anders aus.
Realitätsfrei „Bis dato gibt es niemanden, der jemals eine homosexuelle Szene im St. Pöltener Priesterseminar
gesehen hat.“ Also auf Bild zwei sehe ich zwei Männer, welche sich (nicht lediglich freundschaftlich)
küssen. Wie nennt man das dann bitte??? Ich komme nicht umhin, Frau Dr. Waste eine leichte Realitätsferne,
wenn nicht deren gänzlichen Verlust zu unterstellen.
Katholische Janusköpfigkeit Ich lese mit großem Amusement von der Fortschrittlichkeit in den USA: „In
dreißig Staaten gelten homosexuelle Praktiken als legaler Kündigungsgrund.“ In der Tat, da ist man sogar
fortschrittlicher als die sancta mater ecclesia – nur: würde diese dies tun, wären in Deutschland 30
Prozent der Pfarreien und diverse höherrangigere Kirchenposten neu zu besetzen. Da kommt die praktische
Durchführbarkeit nebst Geradlinigkeit halt an ihre Grenzen…