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Wären es Muslime, würde der Bischof wohl von einer „Chance zum interreligiösen Dialog“ sprechen. Aber
Gläubige, die zwar (noch) nicht rechtmäßig inkardiniert sind, aber als Einzelpersonen in voller Einheit
mit der Kirche stehen, sind eine „Gefährdung des religiösen Friedens“? @Seifort Bevor sie auf der FSSPX
rumhacken, sollten sie überlegen, wer wohl mehr Geld zum Fenster rauswirft: Die Piusbrüder oder das
Bistum Aachen durch den „pastoralen Prozess“ (sowie auch die meisten anderen Bistümer Mitteleuropas)?
@schalom Eigentlich nicht (FSSPX-Messen übrigens nicht mitgezählt). Mir ist durchaus klar, dass diese
Verhältnisse außerordentlich (!) selten sind und vielerorts die gregorianische Messe sehr spärlich
besucht ist. Aber bei allen Statistiken sollte man bedenken, dass der Großteil der Messbesucher in Mitteleuropa
eher Mitläufer sind. Ob da jetzt der NOM oder der Alte Usus oder der Dominikanerritus gefeiert wird,
ist wohl den meisten egal. Daher halte ich es nicht für logisch, aus der noch relativ geringen Zahl der
Messbesucher im Alten Usus eine generelle Ablehnung dagegen herauszulesen. Viele praktizierende Katholiken
wissen überhaupt nicht, dass es den Alten Usus überhaupt gibt. Würde man an Hand der Kirchenbesucherstatistiken
von 13,7% auf die Beleibtheit des NOM schließen, hieße das, dass etwa 86% der Katholiken den Novus Ordo
ablehnen.
@schalom 11 Messen sind mittelmäßig bis gut besucht. An Hohen Festen sehr gut. Nur eine Messe ist sehr
schlecht besucht: Die Tridentinische. Diesen Eindruck kann ich nicht bestätigen. In unserer Nähe gibt
es 4 Sonntagsmessen nach dem alten Usus. Bei dreien davon ist die Kirche regelmäßig voll (2 mittelgroße
Kirchen; 1 große Kirche). Die vierte Messe wird zwar ziemlich schlecht besucht, jedoch ist diese Messe
nicht öffentlich bekannt.
Da ist clarissa colonia zuzustimmen Der vorliegende Fall hat mit Scheidung nichts zu tun. Annuliert werden
kann nur eine Ehe, die nie rechtmäßig zustande gekommen ist. Zu 2) ist aber anzumerken, dass solange
von der Gültigkeit der Ehe auszugehen ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. @ Navon: Die Ehe vor staatlicher
Autorität wird von der Kirche als gültig anerkannt, wenn keiner der Ehepartner katholisch ist, d.h.
der katholischen Formpflicht unterliegt, oder nach eigenem Recht (z.B. Orthodoxe Ostkirchen) einer Formpflicht
unterliegt
@Navon Meines Wissens definiert sich ein Atheist durch die bewusste und willentliche Ablehnung des Glaubens
an Gott. Ein Baby fällt nicht in diese Kategorie, außer sie würden die Aussage unterstützen, dass
zum Atheismus kein Vernunftgebrauch notwendig ist
@st niketas c.1333,1: „alle oder einige Akte der Weihegewalt.“ Im Falle eines Priesters, der nicht rechtmäßig
inkardiniert ist, ist die Zelebration einer Privatmesse jederzeit gestattet, sofern seitens des zuständigen
Ordinarius oder des Hl. Stuhles keine gegenteiligen Beschlüsse ergangen sind, und gemäß c 904 sogar
„eindringlich empfohlen“.
Auch wenn ein Priester der FSSPX vermutlich kein gültiges Zelebret vorlegen kann, ist er dennoch Priester,
wenn auch suspendiert. Gemäß CIC ist jedem Priester, der sich im Stand der Gnade befindet, die tägliche
Zelebration sehr empfohlen, d.h. er hat durchaus das Recht, eine Privatmesse zu zelebrieren. Im vorliegenden
Fall (7:00, Seitenaltar, keine öffentliche Verlautbarung des Messtermins) ist daher von einer Privatmesse
auszugehen, unabhängig davon, wieviele Gläubige der Messe beiwohnen. Deshalb ist an Hand des vorliegenden
Artikels weder dem Priester noch dem Sakristan eine rechtswidrige Handlung nachzuweisen.
@Leon Selbst wenn sie nicht an Dämonen glauben, warum würden sie Exorzismen verbieten? Ein Exorzismus
besteht lediglich aus Gebeten. Sollen die Gebete jemandem schaden? Oder sprechen sie von Leuten mit Weihwasserallergie?
Die Übergabe der Zuständigkeit für außerordentliche Gemeinschaften an die Gottesdienstkongregation
sehe ich eher als Zeichen, dass die ganze Tradition der römischen Liturgie nicht Sache von ein paar Orden
ist, sondern die gesamte Kirche betrifft. Daher ist es wohl eher ein Schritt zur Normalisierung. Und zum
Thema „Miterlöserin“ ist zu sagen, dass dieser Ausdruck m.M. nicht zutreffend ist, da Christus der einzige
Erlöser ist. Zwar hat Maria einen überragenden Beitrag zum Erlösungswerk geleistet, der den aller anderen
Geschöpfe übersteigt, („ergänzen, was an den Leiden Christi noch fehlt“), jedoch wurde sie nur im Hinblick
auf die Verdienste ihres Sohnes von jeder Sünde bewahrt und somit fähig, den Herrn zu empfangen. Die
Verdienstursache unserer Erlösung ist allein das Leiden und Sterben Christi. Des weiteren ist die Wendung
„die einst Maria war“ auch falsch, da – wie die Kirche immer gelehrt hat – der auferstandene Mensch dieselbe
Person (mit Leib und Seele) ist, die er im irdischen Leben war, außer der Tatsache, dass er von der Sünde
und vom Tod befreit ist. Die Erbsünde ist jedoch kein substanzieller Bestandteil des Menschen, sondern
nur akzidentiell und somit die Sterblichkeit auch, da sie eine Folge der Erbsünde ist. Daher wird durch
die Auferstehung an der Substanz der Person nichts geändert. Christus hatte nach der Auferstehung auch
noch seine Wundmale. Die Erscheinung in Amsterdam, auf die sich diese Wendungen zurückführen, ist kirchlich
meines Wissens nicht anerkannt. Privatoffenbarungen sind ohnehin nicht dogmatisch bindend
@catholic Mir reicht Jesus Christus, sein Evangelium und das Apostolische Glaubensbekenntnis Dann bekennen
Sie sich ja zum Limbus Patrum. descendit ad inferos…
ich sage das ungern, aber catholic spricht da schon einen wichtigen Punkt an, auch wenn er es nicht ernst
meint. Warum sollen die Seelen im Limbus Patrum einen Vorteil vor denen im Limbus Puerorum haben? Daher
würde ich beim Limbus Puerorum schon davon ausgehen, dass sie irgendwann die Anschauung Gottes erlangen.
limbus Ich habe gerade im DZH, Neuner-Roos und bei Ludwig Ott nachgesehen und bin mittlerweile sehr verwirrt.
Ott gibt den LP als Dogma an, wobei über Zeitlichkeit bzw Ewigkeit kene Aussage gemacht wird. („Die Seelen,
die im Stande der Erbsünde aus dem Leben scheiden, sind von der beseligenden Anschauung Gottes ausgeschlossen.
de fide.“) Auf dem Konzil zu Florenz wird der Vorwurf, der Limbus sei eine pelagianische Zwischenwelt,
verworfen. Muss mich wohl noch weiter einlesen…
Marcelus Der Unterschied zum Fegefeuer wäre der, dass man im Limbus kein Leid erfährt. Der Begriff Vorhölle
ist meines Erachtens äußerst missverständlich; ich denke, dass Sie sich bzgl der Ewigkeit des Limbus
irren, bin mir aber nicht sicher. Ich werde mal nachschlagen…
Marcelus Meines Wissens besagt die Theorie vom Limbus Puerorum, dass die darin befindlichen Seelen am
Jüngsten Tag in den Himmel kommen, da sie frei von persönlicher Schuld sind, und bis dahin in einer
Art irdischem Paradies – aber ohne die Gottesschau – weilen.
limbus puerorum Also abgeschafft ist er nicht. Papst Benedikt hat nur klargestellt, dass er nicht verbindlich
zu glauben ist. Ich habe im Enchiridion Symbolorum nachgesehen und es stimmt, dass das Glaubensbekenntnis
des Konzils von Lyon nicht unfehlbar festgelegt ist. Mir scheint die Theorie vom Limbus Puerorum zwar
ziemlich logisch, aber da kann wohl jeder seine eigene Meinung haben. Übrigens hat Benedikt XVI. davon
gesprochen, dass die Kirche davon ausgeht, dass es einen Heilsweg für nichtgetaufte Kinder gibt; der
Limbus wäre so ein Heilsweg
sankt niketas So gesehen könnte man aber fast alles in Bezug auf die Liturgie machen, was nicht ausdrücklich
in sacrosanctum concilium verboten ist. Das kann meiner Ansicht nach aber nicht ganz Sinn eines Konzils
sein. Außerdem fallen mir durchaus Widersprüche zwischen SC und der Praxis ein: Liturgiesprache, Gregorianischer
Choral… Ich wollte daher nur darauf hinaus, dass weder ich noch Sie noch Marcel Lefebvre noch Eugen
Drewermann noch sonst jemand das Recht haben, aus unserem privaten Urteil über die Liturgie Schlussfolgerungen
in der Frage nach deren Gültigkeit oder Sinnhaftigkeit oder Legitimität zu ziehen. Ich bestreite weder
Gültigkeit noch Legitimität des Missale von 1970, aber über dessen Sinnhaftigkeit darf sich doch jeder
selbst eine Meinung bilden und diese auch vertreten.
sankt niketas durfte dies selbstverständlich auch Paul VI., ohne dass das Konzil dies explizit (über
SC 22 §1 hinaus) hätte erklären müssen. Natürlich durfte er es, aber auf das Konzil konnte er sich
dabei nicht berufen. Es geht nicht um besser und schlechter, sondern darum, dass das Konzil explizit eine
geänderte Leseordnung in Auftrag gegeben hatte (SC 51), und das war 1965 eben noch nicht erfüllt, sehr
wohl aber 1969. Das 2. Vaticanum hat eine veränderte Leseordnung in Auftrag gegeben, um den Gläubigen
„den Tisch des Wortes reicher zu decken“. Die zusammengestückelten Texte der neuen Leseordnung erfüllen
diesen Sinn zwar quantitativ, jedoch nicht inhaltlich. Natürlich geht es um besser oder schlechter; eine
Reform um der Reform willen ist doch sinnlos. Das ändert an dessen Legitimität und Übereinstimmung
mit dem Konzil aber nichts. An der Legitimität nicht; der Papst braucht kein Konzil, um liturgische Änderungen
durchzusetzen, aber deswegen handelt er nicht zwangsläufig im Auftrag eines Konzils.
@ sankt niketas Der Ritus von 1969 entspricht voll den Konzilsvorgaben (was der von 1965 nicht tut, siehe
Leseordnung) Ich bitte um Erläuterung. In sacrosanctum concilium ist meines Wissens nicht von zusätzlichen
Hochgebeten, anderen Opferungsgebeten, Einschüben in den Kanon etc. die Rede. Dass 1965 die Erweiterung
der Leseordnung noch nicht umgesetzt war, stimmt, aber ob die Leseordnung von 1969/70 besser ist als die
alte, wage ich zu bezweifeln. Dass Paul VI das Recht hatte, den Ritus zu ändern, ist unbestritten. Den
Erfolg in Frage zu Stellen, untergräbt aber keineswegs die Autorität des Papstes oder des V1. Mit der
Unfehlbarkeit hat die Liturgiereform nichts zu tun. Wenn es in den 60er Jahren erlaubt war, den Ritus
zu hinterfragen, darf man das heute auch
„Kein Zurück hinter das Konzil“? Das will Bischof Fellay offensichtlich auch nicht. Hier das ganze Interview: diepresse.com/…gion/489101/index.do?from=suche.int… Das mittlerweile schon inflationär gebrauchte
Schlagwort „kein zurück hinter das V2“ setzt die Klarheit über Aussage, Interpretation und Verbindlichkeit
„des Konzils“ voraus. Wenn Fellay diesbezüglich Klarkeit wünscht, sollte das doch für die „Verteidiger
des Konzils“ ein Grund zur Freude sein. Dass man die Auseinandersetzung um die Inhalte der Konzilstexte
scheut, deutet offensichtlich darauf hin, dass man keine Klarheit will, sondern weiterhin die Konzilstexte
ignoriert und nach dem „Geist des Konzils“ handelt.
warum regt man sich über dieses Interview auf? Es sind doch recht versöhnliche Worte von Bischof Fellay.
Auf jeden Fall zeigen die Aussagen wesentlich mehr „Dialogbereitschaft“ als alles, was man zu diesem Thema
bisher von den deutschen Bischöfen gehört hat.
@schalom Wenn sie von „frommen Hetzschriften der Leibfeindlichkeit“ sprechen, kommt mir als Beispiel die
„Nachfolge Christi“ in den Sinn. In diesem Fall richtet sich das Werk aber vor allem an Ordensleute, die
sich nunmal zum zölibatären Leben entschieden haben. Und eine Abwertung der Ehe ist mir dahingehend
auch nicht bekannt. Wenn sie aber ein anderes Standardwerk der Erbauungsliteratur nehmen, z.B. die Philothea,
die sich auch an Laien und Weltpriester wendet, werden sie feststellen, dass dort in höchsten Tönen
von der Ehe gesprochen wird.
@schalom Genau genommen gibt es in der katholischen Kirche 23 Teilkirchen, von denen nicht jede einen
eigenen Ritus besitzt. Daher ist die Bezeichnung „Rituskirche“ nicht zutreffend. Laut Wikipedia gibt es
in der Katholischen Kirche nur 6 Ritenfamilien. Des weiteren wurde der Zölibat nicht im Jahr 1139 aus
dem Boden gestampft, sondern hat eine lange Tradition, nicht nur in der lateinischen Kirche. (Siehe auch
hierzu Wikipedia: Zölibat). Ferner sollte das ständige Diakonat nicht als Auffangbecken für zum Priester
Berufene mit Zölibatsschwierigkeiten verstanden werden. Damit würde man dem Stand des Diakonats nicht
gerecht. Und die übliche Begründung, der Zölibat sei für den Priestermangel verantwortlich, könnte
gelten, wenn er in den 70er Jahren des 20. Jhs. eingeführt worden wäre, was offensichtlich nicht der
Fall ist. Was außerdem dagegen spricht, ist, dass in anderen Ländern, wie z.B. Polen kein Priestermangel
herrscht.
„pro multis“ Der aktuelle Stand ist meines Wissens der, dass sich die DBK bereit erklärt hat, die Wandlungsworte
bis 2011 zu ändern. Rom hat zugestimmt. Daher ist der DBK diesbezüglich rechtlich nichts vorzuwerfen,
obwohl es mir unverständlich ist, wieso man etliche Jahre braucht, um ein einziges Wort im Missale zu
ändern. Aber der ideologische Hintergrund ist wohl bekannt
Ein bisschen lächerlich ist die Sache schon. Die Bischöfe haben sich 30 Jahre lang nicht um die Priesterweihen
der FSSPX geschert und jetzt, da eine Einigung mit Rom in greifbarer Nähe ist, bricht alles in Panik
aus. Wenn irgendwo ein Priester gegen das Kirchenrecht verstößt, den Zölibat bricht oder Kinder missbraucht,
schauen sie doch auch weg, obwohl da wirklich konsequentes Handeln angebracht wäre.
Denkender Das ist das, was ich weiter unten geschrieben habe. Wo ist der Widerspruch? Die Kirchenväter
haben aber einstimmig gelehrt, dass tödliche Gewalt nicht zur Glaubensverbreitung erlaubt ist
@Denkender in Fragen des Glaubens und der Moral. Und auch wenn weder Quanta Cura noch der Syllabus errorum
noch Pascendi Dimonici Gregis endgültig und verbindlich festgesetzt sind, muss sich ein Katholik daran
orientieren
Alexander von Eich Die Lüge hat gegenüber der Wahrheit kein Recht. Die Kirchenväter haben aber einstimmig
gelehrt, dass tödliche Gewalt nicht zur Glaubensverbreitung erlaubt ist.
clarissa parthenos Jedoch bezeichnen beide Begriffe ein unverheiratetes Mädchen, das nach den jüdischen
Gesetzen natürlich „noch keinen Mann erkannte“. Die Annahme, die Deuterocanonica seien jünger als alle
hebräischen Bücher und daher abzulehnen, ist jedoch längst widerlegt. Luther hat hauptsächlich die
Septuaginta wegen des 2. Makkabäerbuches abgelehnt, der einen Hinweis auf das Fegefeuer enthält.
solafide Mich würde aber schon interessieren, wie Lutheraner den absoluten Wahrheitsanspruch der Bibel
begründen, die bekanntlich in der heutigen Form von der katholischen Kirche kodifiziert wurde. Und die
Anschauung vor Luther gab es 1500 Jahre lang nur Idioten ist wohl auch etwas an den Haaren herbeigezogen.
Des weiteren war Luther nicht der erste, der die Bibel ins Neuhochdeutsche übersetzt hat. Ich habe selbst
schon deutsche Bibeln aus dem 14. Jh gesehen. Wobei es natürlich im MA die einheitliche Sprache „Deutsch“
nicht gab. Davon abgesehen, was glauben sie, wieviele Leute im 16. Jh. lesen konnten. Die mussten sich
auch nur auf die Predigten der Lutheraner verlassen. Mit selbst nachlesen sah es schlecht aus.
catholic Die Nichterfüllung der Sonntagspflicht ist keinesfalls eine „Mücke“, sondern eine schwere Sünde
(Vgl. KKK 2181). Falls sie vorher nicht wussten, dass die Messe entfällt, liegt die Schuld jedoch nicht
an ihnen, sondern ist wohl eher ein Kommunikationproblem. Und den Priestermangel auf den Zölibat zu schieben,
ist eine alte Leier und zudem unzutreffend, da die Kirche in Europa bis zur Mitte des 20. Jhs nicht über
einen Mangel an Priestern klagen konnte; ebensowenig wie heutzutage beispielsweise die FSSPX, FSSP, oder
andere traditionell eingestellte Geminschaften.
catholic Gemäß c. 1248 §2 ist ein schwerwiegender Grund notwendig, damit durch die Teilnahme am WG
die Sonntagspflicht erfüllt wird. Im KKK 2181 wird dies näher ausgeführt: Krankheit, Betreuung von
Säuglingen. Da kann auch der Diözesanbischof nicht generell dispensieren. In Mitteleuropa – und ich
nehme an, das ist in München-Freising nicht anders – gibt es an Sonntagen immer noch eine ziemlich hohe
Messdichte, sodass es jedem möglich sein sollte, eine Messe im Nachbarort zu besuchen. Daher greift c.
1248 §2 höchstens für ältere Leute ohne Fahrmöglichkeit. Diese Situation mit Afrika zu vergleichen,
trifft es wohl nicht ganz, da die Menschen dort meist keine Verkehrsanbindung haben.
catholic Nur dass derjenige, der nicht physisch daran gehindert ist, die Hl. Messe zu besuchen, und am
Sonntag an einer „Wortgottesfeier“ statt einer Hl. Messe teilnimmt, seine Sonntagspflicht nicht erfüllt
hat. Aber hauptsache harmonische Gemeinschaft
st niketas Ich spreche natürlich nicht von kontemplativen Orden (da hätte ich mich klarer ausdrücken
sollen). Vor allem ist mir das bei manchen „missionarischen“ Orden aufgefallen. außer natürlich, sie
haben einen Gestellungsvertrag mit einer Diözese Das wäre die offizielle Variante. Die einfachere Möglichkeit
wäre aber ein direkter Kontakt zwischen Pfarrer und Orden. Ich kenne Beispiele, in denen das auch sehr
gut funktioniert. Die „Kommunitätsmesse“ ist konstitutiv für eine Ordensgemeinschaft Aber nicht in Konzelebration.
Ursprünglich hat ein Pater zelebriert, während die anderen in choro an der Messe teilgenommen hatten.
Da sie dadurch ihre tägliche Zelebration noch nicht erfüllt hatten, mussten sie nochmals eine Messe
lesen, entweder privat oder in der Pfarrei. In füheren Zeiten, als die Pfarreien hierzulande noch gut
besetzt waren, brauchte man selten Aushilfe, aber angesichts der heutigen Situation. Und ob der Pater
nun in der eigenen Kapelle zelebriert oder 5 km weiter in der Nachbarpfarrei, spielt für ihn doch keine
Rolle.
Ob das soviel ausmachen würde, normalerweise gibt es pro Bistum 2 Petrusbrüder, die mehrere Gemeinden
betreuen, die z.T. über das ganze Bistumsgebiet verteilt sind. Daher ist die FSSP recht gut ausgelastet.
Weitaus fraglicher ist die Praxis mancher Ordensgemeinschaften (natürlich nicht aller), eine Kommunitätsmesse
mit bis zu 10 Konzelebranten zu feiern, während in den umliegenden Gemeinden ein Pfarrer 5 Pfarreien
zu betreuen hat mit bis zu 13 Messen in der Woche.
JohnBoy Die Petrusbruderschaft ist exempt, d.h. nicht an den Ortsbischof gebunden. Daher können sie grundsätzlich –
ähnlich wie im Falle von Ordensleuten – nicht gezwungen werden, Aufgaben in der Diözese zu übernehmen.
Es gab auch früher den Fall, dass z.B. ein Dominikaner in einer Pfarrei aushalf. In diesem Fall hat er
aber nicht im Römischen Ritus, sondern im Dominikanerritus zelebriert. Die Analogie können sie selbst
ziehen… „Im Prinzip“ dürften Diözesanpriester auch die Zelebration des Alten Ritus nicht grundsätzlich
ausschließen, da er eine legitime Form des Römischen ist, aber gezwungen kann auch hier niemand werden.
Stephanus Dass sich heute viele Modernisten in Bezug auf die Piusbruderschaft auf das kanonische Recht
berufen, ist doch nur ein Vorwand und beruht wohl nicht auf deren Achtung vor den Gesetzen der Kirche.
Dass die 2000jährige Tradition der Kirche in den letzten 40 Jahren mit Füßen getreten worden ist, ist
zweifellos ein beispielloser Skandal, aber wir müssen uns auch davor in Acht nehmen – wie Papst Benedikt
sagt – „das Lehramt der Kirche im Jahr 1962 einzufrieren“. Das Ziel im momentanen Prozess ist doch, die
Kontinuität der Kirche mit ihrer Tradition wiederherzustellen und ich denke, dass wir in den letzten
Jahren einen großen Schritt in diese Richtung gemacht haben.
Stephanus Prinzipiell stimme ich Ihnen zu. Wenn alle das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe vollkommen
leben würden, bräuchten wir einen Großteil unserer Rechtsvorschriften nicht (sowohl staatliche als
auch kirchliche). Aber leider ist dem nicht so. In der Kirche wird zwischen göttlichem und kirchlichem
Recht unterschieden. Das göttliche Recht kann auch der Papst nicht ändern, es basiert auf der Schöpfungs-
und Gnadenordnung. Das kirchliche Recht ist lediglich eine Ausdifferenzierung des göttlichen Rechts,
um es auf spezielle Fälle anwenden zu können. Natürlich hat es seine Schwächen, deshalb braucht es
auch hinundwieder eine Anpassung. Auch wenn der CIC in der heutigen Fassung erst 1983 herausgegeben wurde,
beinhaltet er doch die ganze Entwicklung seit dem ersten Jh. und z.T. auch aus alttestamentarischer Zeit.
Wer das Heil sucht, wer Jesu Wort unverfälsch lebt und lehrt, der soll das Recht auf seiner Seite haben.
Das moralische und das iuristische Recht sind zwei Paar Stiefel. Ob man wirklich „Recht“ hatte, wird man
wohl erst am Tag des Gerichts erfahren. Denn auch wenn menschliche Richter und Gesetzte irren können,
Gott ist letztlich unser aller Richter.
Das ist doch mal eine erfreuliche Nachricht, dass das Motu Proprio noch vor den Priesterweihen veröffentlicht
wird. Angenommen – und davon ist meiner Ansicht nach auszugehen – es enthält keine Bestimmungen bzgl.
der anstehenden Priesterweihen, hat die FSSPX wenigstens eine rechtliche Argumentationsgrundlage. Die
Aussage des Hw Herrn Regens aus Zaitzkofen in den vergangenen Wochen stand rechtlich auf sehr wackligem
Boden. Interessant wird auch der Punkt über das Zweite Vaticanum; wenn die Aussage „das Zweite Vatikanische
Konzil und das Lehramt des Papstes“ anerkennen in dieser Form fällt, bedeutet das lediglich die Anerkennung
des V2 als legitimes ökumenisches Konzil und beinhaltet noch keine Aussage über dessen Inhalte im Einzelnen.
Und das dürfte die meisten Mitglieder der FSSPX wohl keine allzugroße Überwindung kosten. Man darf
gespannt sein…
das paradoxe an der Sache ist, dass die Bischöfe durch ihr Verhalten den Wiedereingliederungsprozess
der FSSPX wahrscheinlich nur beschleunigen, da sie indirekt Druck auf den Heiligen Vater ausüben. Und
die einzige Möglichkeit, die Situation zu beruhigen wird wohl eine schnelle kanonische Errichtung sein,
die die FSSPX der Verantwortung der Diözesanbischöfe entzieht. Wird noch interessant, wie die Sache
sich entwickelt.
@jungefreiheit jedes Mitglied der Piusbruderschaft ist ein vollwertiges Mitglied der katholischen Kirche.
Die Priester der FSSPX sind allerdings (noch) nicht rechtmäßig inkardiniert. D.h. über die Personen
an sich haben die Bischöfe keine Rechtsgewalt, allerdings dürfte dir FSSPX ohne Erlaubnis des Diözesanbischofs
keine Priester weihen. Aber was sollen sie denn machen? Die Hände in den Schoß legen und nichts mehr
tun?
@g m m Die katholische Kirche ist nie von diesem Anspruch abgewichen. Vgl. hierzu die Erklärung der Glaubenskongregation
im Jahr 2007: www.vatican.va/…-quaestiones_ge.html „1. Frage: Hat das Zweite Vatikanische Konzil die
vorhergehende Lehre über die Kirche verändert? Antwort: Das Zweite Vatikanische Konzil wollte diese
Lehre nicht verändern und hat sie auch nicht verändert, es wollte sie vielmehr entfalten, vertiefen
und ausführlicher darlegen.“ „3. Frage: Warum wird der Ausdruck „subsistiert in“ und nicht einfach das
Wort „ist“ gebraucht? Antwort: Die Verwendung dieses Ausdrucks, der die vollständige Identität der Kirche
Christi mit der katholischen Kirche besagt, verändert nicht die Lehre über die Kirche.“
da wird wieder einmal die Jungfrauengeburt des Herrn mit der Unbefleckten Empfängnis verwechselt. Das
wollte „Der Leser“ bestimmt nicht sagen. Die Eltern Marien waren Anna und Joachim. Maria wurde seit Ihrer
Empfängnis von jedem Makel der Erbsünde bewahrt, im Hinblick auf die Verdienste Ihres Sohnes. Noch nicht
einmal die Bruderschaftsbrüder sind so irre zu behaupten, die allerseligste Jungfrau sei das Produkt
einer Jungfrauengeburt. Was diese Aussage soll, ist mir schwer verständlich, da ich kein Mitglied der
Piusbruderschaft kenne, das auch nur annähernd häretische Positionen vertritt. Man mag ihnen ja viel
vorwerfen, aber dogmatische Unschärfe gehört sicher nicht dazu.
caritatem § 2. Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich
des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur
getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen
Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt. Der neue §2 bezieht sich auf katholische
Glaubenswahrheiten ind Abgrenzung zu §1, der von Dogmen im strengen Sinne spricht. Der Unterschied besteht
darin, dass Glaubenswahrheiten nicht direkt der göttlichen Offenbarung zu entnehmen sind, sich aber logisch
aus ihnen ableiten. Beide, sowohl Dogmen als auch Glaubenswahrheiten, sind unfehlbar, da sie endgültig
und verbindlich verkündet worden sind. Dies hat allerdings nichts mit dem 2. Vaticanum zu tun, da es
weder Dogmen noch Glaubenswahrheiten endgültig und verbindlich verkündet hat.
@clarissa Gemäß CIC Can. 752 würde ich sagen ja, wenn es um Inhalte der Glaubens- und Sittenlehre geht.
Wobei niemand als außerhalb der katholischen Lehre betrachtet wird, der diese in Frage stellt.
zum Thema Verbindlichkeit eines Konzils ist zu sagen, dass – wie im Falle des Papstes – nur Lehrsätze
unfehlbar sind, die ausdrücklich eine Glaubens- oder Sittenlehre endgültig und verbindlich erklären.
Konzilstexte sind in der Regel zweigeteilt: die theologische Einführung und die Canones, die meist als
Anathema formuliert sind. Nur letztere sind unfehlbar. Diese sind aber im Falle des 2. Vaticanums nicht
gegeben. Daher ist von den Gläubigen kein Glaubensgehorsam gegenüber dem V2 verlangt, sondern lediglich
Willensgehorsam. Der Papst hätte jederzeit die Möglichkeit, den Text des V2 zu korrigieren. In der Regel
beschränkt er sich jedoch darauf, verbindliche Interpretationen zu erlassen, z.B. Glaubenskongregation
über „subsistit in“ (2006 glaube ich)
@niketas ich bestreite nicht die Rechtmäßigkeit des Missale Pauls VI., aber bei den wenigsten „Reformen“,
die es gebracht hat, kann es sich auf Sacrosanctum Concilium stützen. „Schließlich sollen keine Neuerungen
eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es.
Dabei ist Sorge zu tragen, daß die neuen Formen aus den schon bestehenden gewissermaßen organisch herauswachsen.“
SC 23 Über den Nutzen, den die Liturgiereform der Kirche gebracht hat, möge sich jeder selbst ein Urteil
bilden.
zu SC4 Natürlich ging es dabei um die nicht-römischen Riten, da es im Jahre 1963 nur eine Form des römischen
Ritus gab. Die Liturgiereform von 1969 war 1963 nicht absehbar. Die eigentliche konziliare Liturgiereform
war 1965 abgeschlossen.
@Domenico Zum teil hat Chryostomos Recht, wenn er sagt, dass die Auferstehung Christi zu unserer Erlösung
notwendig ist. „Wenn aber Christus nicht auferweckt worden ist, dann ist euer Glaube nutzlos und ihr seid
immer noch in euren Sünden; und auch die in Christus Entschlafenen sind dann verloren.“ 1 Kor 15,17f.
Aber die Auferstehung als Sühne zu bezeichnen ist nicht korrekt, wobei ich bezweifle, dass er es so gemeint
hat. Die Wirkursache der Erlösung und damit die Sühne für unsere Sünden ist das Kreuzesopfer.
Da geht er der gute Wolfgang. Schade, gerade als er anfangen wollte zu argumentieren. Unfassbar, was für
Leute im Gremienkatholizismus aktiv sind. Sic transit gloria mundi
@clarissa der als einziger ohne Sünde geboren worden ist Auch die Gottesmutter ist ohne Sünde geboren
worden, zwar nur im Hinblick auf die Verdienste Ihres Sohnes, aber ohne Sünde ist ohne Sünde.
wolfgang Nun, dass die Seele die Form des Menschen ist, darin stimme ich (und Aristoteles und Thomas v.
Aquin) mit ihnen überein. Aber die menschliche Seele ist rein geistiger Natur. Wenn das Seelenband zwischen
dem Körper und der Seele getrennt ist, so beruht das auf einer kosmischen Gesetzmäßigkeit, die nicht
durchbrochen werden kann Das „Seelenband“ (esoterischer Ausdruck?) ist ja getrennt wenn man tot ist.
wolfgang 1. woher wissen sie das? 2. was ist eine „geringe Verbindung“? Entweder ist jemand tot oder eben
nicht. Der Tod ist per definitionem die Trennung von Leib und Seele. Und was ist ein „Seelenkörper“?
@ Gotthard die Sühne für unsere Sünden war also schon die Menschwerdung Die Inkarnation war zwar die
Voraussetzung für die Sühne, aber nicht die Wirkursache. Durch die Menschwerdung allein ist für uns
Menschen noch nichts gewonnen (außer vielleicht Solidarität, aber davon hätten wir in der Hölle auch
nichts)
wolfgang dann zeigen sie uns Unwissenden doch, in welchem Punkt diese „Konstrukte“ unlogisch sind und
wie sie es sehen. Ich bitte darum „Denn auch Christus ist der Sünden wegen ein einziges Mal gestorben,
er, der Gerechte, für die Ungerechten, um euch zu Gott hinzuführen; dem Fleisch nach wurde er getötet,
dem Geist nach lebendig gemacht. So ist er auch zu den Geistern gegangen, die im Gefängnis waren, und
hat ihnen gepredigt.“
wolfgang der Limbus ist nicht zwangsläufig ein Ort, sondern ein Zustand, d.h. wenn keiner drin ist, kann
man ihn als (heute) inexistent betrachten. Was heißt „die den 14. Nisan nicht überstanden haben“? Wie
gesagt: entweder direkt in den Himmel oder über den Umweg des fegefeuers. Menschen, die in subjektiv
schwerer Sünde gestorben sind, kamen vorher wie nachher in die Hölle.
@ Wolfgang ich sag nur: Wer im Glashaus sitzt… Nach ihrer Definition von modern als „selbstständig
denkend und handelnd“ würden sie allen „Steinzeitkatholiken“ diese Fähigkeit absprechen, wodurch sie
sich selbst aus ihrem Modernitätsbegriff ausschließen („d.h. anderen dasselbe zugestehen“)
@ Wolfgang Na dann strengen sie mal ihren aufgeklärten Verstand an und denken selber nach: Wenn es noch
Seelen im Limbus gäbe, wozu? Nach der Auferstehung Christi wäre er zwecklos, da alle, die ohne schwere
Sünde sterben direkt in den Himmel bzw ins Fegefeuer kommen. @ Kunstmaler: Danke für die Blumen
Aber wenn alle selbstständig handeln, wäre es doch sinnvoll, sie nicht der Mehrheitsmeinung zu unterwerfen
(was in einer Demokratie notwendigerweise der Fall ist), sondern lässt sie einfach machen. Außerdem
wäre Erzbischof Lefebvre ein sehr moderner Katholik gewesen nach ihrer Definition (wenn sie – und davon
gehe ich aus – das „unabhängig“ auf das Verhältnis zur Hierarchie meinen. Dann sind also alle Pius-Brüder
herzlich willkommen im ZK? Gut zu wissen.
wolfgang wozu braucht man denn dann ein ZK, wenn alle modernen Katholiken so selbstständig denken und
handeln? Wäre das nicht wieder eine Einschränkung?
Also Wolfgang ich habe immer noch keine zufriedenstellende Antwort auf meine Frage nach den Beurteilungskriterien
eines modernen Katholiken bekommen. Und bitte etwas konkreter werden als „Um in die Steinzeit zu gelangen
muß man rückwärts rechnen, Entwicklung geht in die andere Richtung (ansonsten wären wir noch in der
Steinzeit).“
Wolfgang Wer wurde denn mit Christus „auferweckt“ und wohin und was ist der Limbus ? Wer: Diejenigen Seelen,
die ohne subjektive schwere Schuld vor dem 14. Nisan 30 n.Chr. gestorben sind. Wohin: In den Himmel bzw
ins Fegefeuer Was: Der Limbus Patrum ist -wie schon gesagt – der Zustand, in dem sich die Seelen befunden
haben, die im Herrn entschlafen sind. Seit der Auferstehung Christi ist er logischerweise leer. Über
die genaue Beschaffenheit und den Zustand dieser Seelen existiert keine lehramtlich verbindliche Aussage.
Der Limbus Patrum entspricht etwa der jüdischen Vorstellung der Scheol.
@wolfgang mit dem Reich der Toten ist der sog. „Limbus Patrum“ gemeint, also der Zustand derer, die vor
der Auferstehung Christi gestorben sind und mit Ihm auferweckt wurden.
wolfgang Natürlich braucht die Kirche Laien, aber Laien mit dem ZdK gleichzusetzen ist schon etwas gewagt.
Trotz des ganzen „Mehr Demokratie in der Kirche“-gejammer wird das ZdK nicht demokratisch von allen deutschen
Katholiken gewählt.
wolfgang Wenn ich sie recht verstehe, schreiben sie dem ZdK also eine größere Nähe zu Christus zu als
der Heiligen Katholischen Kirche. Interessante These.
@Strauss 1. Als Eucharistiefeier im strengen Sinne wird der Teil der Hl. Messe von der Opferung/Gabenbereitung
bis zum Kommunionvers (incl.) bzw. bis zum Schlussgebet/Postcommunio (excl.) bezeichnet. Also die eigentliche
Opfermesse in Abgrenzung zu Vormesse (Gebetsgottesdienst und Wort-/Lehrgottesdienst) und zur Nachmesse
(ab dem Schlussgebet) 2. Der Ausdruck „Eucharistiefeier“ wird z.T. auch für die gesamte Messe verwendet.
Obwohl beide Begriffe im zweiten Fall legitimerweise synonym verwendet werden können, liegt die Akzentuierung
beim Begriff „Eucharistiefeier“ verstärkt auf dem Dankcharakter; der Begriff wird heute oft verwendet,
um den Sühneopfercharakter der Hl. Messe zu relativieren und sich protestantischem Eucharistieverständnis
anzunähern. Beim Begriff des Messopfers sind Lob-/Dank-/Bitt- und Sühnopfer eingeschlossen. Auch wenn
der Begriff des Hl. Messopfers heute in der Praxis wenig Verwendung findet, gibt er das katholische Messverständnis
am treffendsten wider. In offiziellen römischen Dokumenten in der Kirchengeschichte wird fast ausschließlich
dieser Terminus verwendet. Seit den 60er Jahren des 20. Jhs. finden sich darin beide Begriffe.
Paulaner Er sprach auch von „Das IST mein Leib“ Aber selbst wenn sie nicht an die Realpräsenz glauben,
ist Christus immer noch Mensch, da er mit Leib und Seele auferstanden und in den Himmel aufgefahren ist.
Sonst wäre die Menschliche Natur Jesu immer noch tot und wir nicht erlöst. @Adolf Natürlich ist die
göttliche Natur Christi ewig, d.h. es gab KEINE Zeit, in der er nicht war. Er wurde vor aller Zeit aus
dem Vater geboren. In der Inkarnation hat sich diese zweite Person der göttlichen Dreifaltigkeit mit
dem Menschen (Leib+Seele) Jesus verbunden. Von da an ist er Mensch, ohne dass sich die göttliche Natur
geändert hätte.
Adolf Nur die menschliche Natur hat gelitten, da die göttliche Natur leidensunfähig ist. (vgl. Konzil
v. Chalzedon) @Paulaner: war er auch (wahrer) Mensch aber jetzt natürlich nicht mehr. In der Heiligsten
Eucharistie ist Christus ganz als Gott und Mensch in Leib und Seele gegenwärtig.
@mannheimer Opfertod… so ein Blödsinn. „Denn das Wort vom Kreuz ist denen, die verloren gehen, Torheit;
uns aber, die gerettet werden, ist es Gottes Kraft.Es heißt nämlich in der Schrift: Ich lasse die Weisheit
der Weisen vergehen / und die Klugheit der Klugen verschwinden.Wo ist ein Weiser? Wo ein Schriftgelehrter?
Wo ein Wortführer in dieser Welt? Hat Gott nicht die Weisheit der Welt als Torheit entlarvt?Denn da die
Welt angesichts der Weisheit Gottes auf dem Weg ihrer Weisheit Gott nicht erkannte, beschloss Gott, alle,
die glauben, durch die Torheit der Verkündigung zu retten. Die Juden fordern Zeichen, die Griechen suchen
Weisheit. Wir dagegen verkündigen Christus als den Gekreuzigten: für Juden ein empörendes Ärgernis,
für Heiden eine Torheit, für die Berufenen aber, Juden wie Griechen, Christus, Gottes Kraft und Gottes
Weisheit. Denn das Törichte an Gott ist weiser als die Menschen und das Schwache an Gott ist stärker
als die Menschen.“ 1 Kor 1, 18-25 Immer wieder erstaunlich, wie aktuell die Hl Schrift doch ist.
gunther maria michel Da muss ich Ihnen zustimmen, dass es heute viele Orthodoxe und Protestanten gibt,
die katholischer sind als die meisten Katholiken. Letztlich scheinen sich die Widersprüche auf die Grundfrage
zuzuspitzen: Ist Jesus Christus wirklich wahrer Gott im wesenhaften Sinn? Das wird doch weder von der
Ostkirche noch von der Katholischen Kirche bestritten und ist seit Nicäa dogmatisch definiert. „eines
Wesens mit dem Vater“
@gunther maria michel Es gab bereits eine Union zwischen der Griechisch-orthodoxen Kirche und der Katholischen
auf dem Konzil von Florenz (1439), wobei die Orthodoxe Kirche unter anderem auch das „filioque“ akzeptierte.
Diese Union wurde allerdings seitens der Orthodoxen Kirche (1453) widerrufen. Eine strikte Ablehnung des
„filioque“ seitens einiger ostkirchlicher Theologen lässt meiner Ansicht nach einen latenten Subordinatianismus
erkennen.
Der Sühnetod Christi ist letztlich die vollkommene Vereinigung von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit.
Nach der Gerechtigkeit allein wären alle Menschen auf ewig verdammt, doch da Gott auch vollkommen barmherzig
ist, hat er selbst die gerechte Strafe für unsere Sünden getragen, wodurch der Gerechtigkeit genüge
getan wurde. Doch er wurde durchbohrt wegen unserer Verbrechen, / wegen unserer Sünden zermalmt. Zu unserem
Heil lag die Strafe auf ihm, / durch seine Wunden sind wir geheilt. (Jes 53,5)
@ihrseidnichtkatholisch Über die Zahl päpstlicher Entscheidungen, die vor 1854 (Definition der Immakulata)
als ex cathedra gelten, besteht kein Konsens. Die Frage ist aber nicht, ob diese Definitionen unfehlbar
sind oder nicht, sondern ob sie dem ordntliche oder außerordentlichen Lehramt zugeordnet werden sollen.
Lumen Gentium 25 Die einzelnen Bischöfe besitzen zwar nicht den Vorzug der Unfehlbarkeit; wenn sie aber,
in der Welt räumlich getrennt, jedoch in Wahrung des Gemeinschaftsbandes untereinander und mit dem Nachfolger
Petri, authentisch in Glaubens- und Sittensachen lehren und eine bestimmte Lehre übereinstimmend als
endgültig verpflichtend vortragen, so verkündigen sie auf unfehlbare Weise die Lehre Christi. Dies ist
noch offenkundiger der Fall, wenn sie auf einem Ökumenischen Konzil vereint für die ganze Kirche Lehrer
und Richter des Glaubens und der Sitten sind. Dann ist ihren Definitionen mit Glaubensgehorsam anzuhangen.
Diese Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Definierung einer Glaubens-
und Sittenlehre ausgestattet sehen wollte, reicht so weit wie die Hinterlage der göttlichen Offenbarung,
welche rein bewahrt und getreulich ausgelegt werden muß, es erfordert. Dieser Unfehlbarkeit erfreut sich
der Bischof von Rom, das Haupt des Bischofskollegiums, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt und
Lehrer aller Christgläubigen, der seine Brüder im Glauben stärkt (vgl. Lk 22,32), eine Glaubens- oder
Sittenlehre in einem endgültigen Akt verkündet. Daher heißen seine Definitionen mit Recht aus sich
und nicht erst aufgrund der Zustimmung der Kirche unanfechtbar, da sie ja unter dem Beistand des Heiligen
Geistes vorgebracht sind, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde.
zum Thema Gültigkeit und Sonntagspflicht… ist zu sagen, dass zur Gültigkeit eines Sakraments drei
Kriterien erfüllt sein müssen: Materie, Form und Intention. Im Falle der Hl. Messe wären das Brot und
Wein, die Wandlungsworte „Das ist mein Leib“, „Das ist mein Blut“ und die Intention, das zu tun, was die
Kirche tut, also das Kreuzesopfer Christi auf unblutige Weise zu vergegenwärtigen. Sollte eines dieser
Kriterien fehlen, ist die Messe ungültig. Also ist die Sonntagspflicht im strengen Sinne nicht erfüllt.
Den Gläubigen, der die Intention des Zelebranten nicht beurteilen kann, trifft hierbei jedoch keine Schuld.
@schalom Die römische Liturgie entstand nicht im Jahr 1670. 1570 wurde das Missale Romanum neu aufgelegt
und für die gesamte Lateinische Kirche als maßgeblich festgesetzt, wobei Traditionen, die älter waren
als 200 Jahre beibehalten werden konnten (das waren im 16.Jh. nicht wenige). Das „neue“ Messbuch entspricht
jedoch fast 100%ig dem bis dato in Rom gebrauchten und auch außerhalb Roms weit verbreiteten kurialen
Messbuch. In Trient wurde keine neue Liturgie erfunden, sondern lediglich ein Missale kodifiziert, dessen
Tradition bis ins 6. Jh. zurückreichen (große Teile bis ins 3. Jh.).
Die Texte des V2 sind meiner Meinung nach nicht das Problem, sondern deren Interpretation. Nach meinen
Informationen hat Erzbischof Levebvre alle Dokumente des V2 unterzeichnet. Jedoch lässt die „pastorale
Sprache“ oft eine Vielzahl von Interpretationsmöglichkeiten offen, die von erzkonservativ bis klar häretisch
reichen. Die Auslegung der Texte muss logischerweise im Rahmen der Dogmen der Kirche geschehen, da diese
endgültig, unfehlbar und klar definiert sind. Ein großer Schritt auf diesem Weg war das Dokument der
Glaubenskongregation über die Lehre der Kirche im Jahr 2007. Der Dialog mit der FSSPX über die Interpretation
des V2 hat nicht nur Bedeutung für die Bruderschaft, sondern für die gesamte Kirche. Des weiteren sind
die Texte des 2. Vaticanums keineswegs „lehramtliche Texte erstrangiger Bedeutung“, aber das liegt wohl
auf der Hand. Can. 752: Nicht Glaubenszustimmung, wohl aber religiöser Verstandes und Willensgehorsam
ist einer Lehre entgegenzubringen, die der Papst oder das Bischofskollegium in Glaubens- oder Sittenfragen
verkündigen, wann immer sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie diese Lehre nicht definitiv
als verpflichtend zu verku nden beabsichtigen; die Gläubigen müssen also sorgsam meiden, was ihr nicht
entspricht. Non quidem fidei assensus, religiosum tamen intellectus et voluntatis obsequium praestandum
est doctrinae…
ich finde es sehr bedenklich, …dass es -unabhängig vom genannten Fall – in einem Rechtsstaat gegen
das Gesetz verstößt, seine Meinung über eine historische Sachlage zu äußern, sofern es in angemessener
Weise geschieht.
was würde man von einem Polizisten oder Soldaten halten, der sich schämt, seine Uniform zu tagen; oder
von einem Arzt, der in Jeans und Pulli operiert?
@matt3 Ich war bisher der Meinung, dass Sie auch vom Sündenfall ausgehen. Aber wenn dem nicht so ist,
werden Sie mit mir schrulligem Katholiken wohl auf keinen grünen Zweig kommen.
@matt3 Aber nur durch die Konfrontation mit diesem „Fegefeuer der Seele“ kann aus meiner Sicht die Schuld
wahrhaft getilgt werden Wenn Sie „Schuld“ durch „Strafe“ ersetzen, kann ich Ihnen zustimmen. Die Schuld
für unsere Sünden hat Christus aber für uns am Kreuz beglichen, da der Mensch selbst dazu niemals in
der Lage gewesen wäre. Der Mensch wurde von Gott erschaffen und hat alles von Ihm empfangen; daher kann
er seine Schuld nicht selbst begleichen, da er doch nichts aus sich selbst hat, womit er sie sühnen könnte.
Weil wir also alle Sünder sind, kann keiner für die Schuld des anderen oder seiner selbst eintreten.
Dazu ist also die stellvertretende Sühne des gerechten Christus nötig. „Ein solcher Hoherpriester war
für uns in der Tat notwendig: einer, der heilig ist, unschuldig, makellos, abgesondert von den Sündern
und erhöht über die Himmel; einer, der es nicht Tag für Tag nötig hat, wie die Hohenpriester zuerst
für die eigenen Sünden Opfer darzubringen und dann für die des Volkes; denn das hat er ein für allemal
getan, als er sich selbst dargebracht hat.“
@matt3 wenn er sie mich nicht mehr spüren lässt Sie gehen offensichtlich davon aus, dass Gott den Sünder
mit Schuldgefühlen straft. Der Mensch straft sich jedoch durch die Sünde selbst. Das schlechte Gewissen
ist das Bewusstsein, dass man die Liebe Gottes zurückgewiesen und dagegen verstoßen hat. Nach Ihrer
Logik wäre aber die Sünde vergeben, sobald der Mensch die Folgen nicht mehr bemerkt. Viele Menschen
sind jedoch so abgestumpft gegenüber der Sünde, dass sie oft kein schlechtes Gewissen haben. Aber ohne
Einsicht in die eigene Sündhaftigkeit ist keine Reue möglich, also auch keine Vergebung. Und ab diesem
Punkt widerspricht Ihre Argumentation sich selbst. Des weiteren hat die Sünde zwei Folgen: Die Sündenschuld
und die Sündenstrafe. Sie argumentieren mit der Sündenstrafe gegen die Beichte, obwohl in der Beichte
„nur“ die Sündenschuld nachgelassen wird. Paulus spricht von der Selbstprüfung in Bezug auf die Frage,
ob man würdig ist, zur hl. Kommunion hinzuzutreten, und nicht als Vergebung der Sünde.
@matt3 Das Hl. Messopfer tilgt zwar die lässlichen Sünden, nicht jedoch die schweren. Nicht umsonst
schreibt Paulus „Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig
am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und
aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist,
der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt.“ Reue und Wiedergutmachung sind zwar nötige
Voraussetzungen, jedoch für sich genommen nicht ausreichend, um die Vergebung schwerer Sünden zu erlangen.
Denn wenn diese schon ausreichten, könnte sich der Mensch selbst von der Sünde befreien. Da die schwere
Sünde aber den Menschen vom Bund der Liebe Gottes trennt, den er in der Taufe mit Ihm geschlossen hat,
kann der Bund nicht von einer Seite allein erneuert werden. Für einen gültigen und wahren Bund sind
immer zwei Parteien von Nöten. Die Beichte ist das erneute Bundesangebot Gottes an den Menschen, der
im Bekenntnis seiner Sünden darin einwilligt.
@Tolerant Zwar spielt die psychologische Seite bei der Beichte durchaus eine Rolle, jedoch habe ich heutzutage
den Eindruck, dass nurmehr diese Seite bei vielen Priestern im Vordergrund steht und die soteriologische
Bedeutung der Beichte oft ganz in Vergessenheit gerät. Die Beichte ist ein Sakrament und wie bei jedem
Sakrament ist Gott der eigentlich handelnde und der Priester lediglich ein Werkzeug. Wer den Beichtvater
nur als kostenlosen Psychiater sieht, hat letztlich nichts verstanden. Es geht primär nicht um die Beruhigung
des Gewissens oder um das persönliche Wohlbefinden, sondern um die Frucht der Erlösung, die uns im Bußsakrament
zuteil wird. Die Vergebung der Sünden in der Beichte ist keine fromme Vorstellung, sondern fundamentale
Realität. Welch großes Geschenk, das uns Christus bereitet hat! Zu Ihrem Beispiel: Es gab und wird immer
tragische Fälle geben, in denen ein Priester entweder zu hart oder zu lasch reagiert. Aber man darf nie
vergessen, dass jeder Beichtvater auch ein Beichtender ist, der weiß, wie es „auf der anderen Seite des
Gitters“ aussieht. Und um den Pönitenten nicht unangemessen vor den Kopf zu stoßen, braucht es keine
psychologische Ausbildung, sondern nur einen gesunden Menschenverstand und ein bisschen pastorales Gespür.
Des weiteren ist jeder Katholik dazu verpflichtet, einmal im Jahr zu beichten. Aber ich denke, jeder,
der diesen Schatz der Kirche auch nur ansatzweise begreift, wird gern öfter davon Gebrauch machen.
richtig, das sollten vielleicht einige bedenken, wenn sie die Beichte so in den Schmutz ziehen. Wer in
den ersten Jahrhunderten nach der Taufe in schwere Sünde fiel, blieb zeitlebens aus der Sakramentengemeinschaft
ausgeschlossen. Erst seit dem Donatistenstreit war die Möglichkeit einer Wiederaufnahme gegeben. Unter
dieser Perspektive erscheint die heutige Bußpraxis doch eher lasch. Verstehen sie mich nicht falsch:
Ich will nicht die Zustände der ersten Jahrhunderte wiederherstellen, sondern sage lediglich, dass man
heute die Dramatik der Sünde und die Gnade des Beichtsakraments häufig unterschätzt. Des weiteren muss
ich anfügen, dass scheinbar für die Schweizer Bischofskonferenz seit dem Jahr 1973 ein Indult zur Lockerung
der Erteilung der Generalabsolution vorlag. Somit war die Absolution bisher wohl gültig, jedoch – meiner
Ansicht nach – von eher geringem Nutzen für das Heil der Gläubigen.
wobei sich wie gesagt – das Gebot „Richtet nicht“ auf Menschen bezieht. Selbstverständlich muss der Priester
einen Sachverhalt – in diesem Fall die Sünde – beurteilen, um angemessen auf den Pönitenten einzugehen
und ihm entsprechenden Rat zu geben.
dann stellt sich allerdings die Frage, bei wem mehr Arroganz zu finden ist: Bei der Kirche, die den Auftrag
des Herrn erfüllt und als Dienerin die Gnade Gottes den Menschen vermittelt, oder bei Menschen, die sagen,
sie seien auf diese vom Herrn eingesetzte Mittlerschaft nicht angewiesen. „Wer euch [die Apostel] ablehnt,
lehnt mich ab.“
@matt3 im Falle des reuigen Sünders im alten Bund tritt der Fall der physischen Unmöglichkeit der Ohrenbeichte
aus can. 960, da das Beichtsakrament zu dieser Zeit (im Alten Bund) noch nicht eingesetzt war
kirchenrechtlich ist die Sache recht eindeutig: Can. 960: Das persönliche und vollständige Bekenntnis
und die Absolution bilden den einzigen ordentlichen Weg, auf dem ein Glaubiger, der sich einer schweren
Sünde bewusst ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird; allein physische oder moralische Unmöglichkeit
entschuldigt von einem solchen Bekenntnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch auf andere Weisen
erlangt werden. Can. 961: §1. Mehreren Pönitenten gleichzeitig kann ohne vorangegangenes persönliches
Bekenntnis die Absolution in allgemeiner Weise nur erteilt werden: 1- wenn Todesgefahr besteht und für
den oder die Priester die Zeit, die Bekenntnisse der einzelnen Pönitenten zu hören, nicht ausreicht;
2- wenn eine schwere Notlage besteht, das heißt, wenn unter Berücksichtigung der Zahl der Pönitenten
nicht genügend Beichtvater vorhanden sind, um die Bekenntnisse der einzelnen innerhalb einer angemessenen
Zeit ordnungsgemäß zu hören, so dass die Pönitenten ohne eigene Schuld gezwungen waren, die sakramentale
Gnade oder die heilige Kommunion längere Zeit zu entbehren; als ausreichend begründete Notlage gilt
aber nicht, wenn allein aufgrund eines gro§en Andrangs von Pönitenten, wie er bei einem großen Fest
oder einer Wallfahrt vorkommen kann, nicht genügend Beichtväter zur Verfügung stehen können…
???????? zwischen 150 und 200 ins Griechische übersetzt? In welcher Sprache waren sie denn ursprünglich?
Das Mt-Evangelium war das einzige Buch des NT, das nicht auf griechisch, sondern ursprünglich auf aramäisch
geschrieben wurde.
@Navon Wenn ich sie richtig verstehe, hat die Synode von Jamnia im 3.Jh. v.Chr. die Stelle bewusst verfälscht?
Quasi in prophetischer Schau. Das klingt sehr logisch
@Allgaeustern Ganz ehrlich, wundert sie das? Auch wenn die Sache vielleicht stimmt, halte ich es für
sehr übertrieben und nicht angemessen, etwas derartiges in einem öffentlichen (und zudem nicht sehr
seriösen) Forum zu beklagen. Solche Dinge sollten doch besser intern besprochen werden. Ich verstehe
durchaus, dass man sich über die Entfernung von Kniebänken aufregen kann, aber so spektakulär ist es
wohl nicht, dass man es gleich so in der Öffentlichkeit breit tritt. Dass die Hausleitung davon nicht
begeistert ist, ist wohl klar. Und ob es zur Verbesserung des Klimas im Priesterseminar beiträgt, ist
auch sehr fraglich.