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Begriff „altgläubig“ ist irreführend Die hier in kreuz.net häufig und gern verwendete Bezeichnung „Altgläubige“
für Katholiken, die dem traditionellen Ritus verbunden sind, ist irreführend: Es geht nicht darum, einen
alten gegen einen neuen Glauben auszuspielen, sondern das zu glauben und in der Liturgie auszudrücken,
was die Kirche seit 2000 Jahren geglaubt und gefeiert hat: „Lex credendi – lex orandi“. Traurig genug,
daß es heute leider faktisch eine Spaltung in Katholiken (die in der kirchlichen Tradition stehen) und
in „Nominal-Katholiken“ (die nur den äußeren Rahmen nutzen, aber einen anderen Inhalt eingefüllt haben)
gibt. Leider kann ich auch keine optimale Begriffsprägung vorschlagen – auf jeden Fall ist „Altgläubige“
ungeeignet. Zutreffender wäre es, wenn die traditionellen Katholiken der Maßstab wären – und die modernistisch
gesinnten mit einer extra-Bezeichnung benannt würden, vielleicht „Neo-Katholiken“? Unter dieser Gruppe
gibt es auch verschiedene Kategorien: von Naiven, denen der gute Wille nicht abzusprechen ist, die aber
geistlich/religiös zu wenig gebildet sind (z.B. weil ihnen in Religionsunterricht und Predigt manche
Themen wie Transsubstantiation, Realpräsenz, Buße/Beichte etc. vorenthalten wurden) – bis zu Leuten,
die die katholische Kirche bewußt unterwandern und „im Geist des Konzils“ umgestalten wollen.
#49 Katharina 02:25:16 | Donnerstag, 20. Dezember 2007
@clarissa colonia „Aber wahrscheinlich befürchtet die DBK nichts mehr, als daß Gläubige anfangen, ihre
kirchlichen Individualrechte auch mit anwaltlicher Vertretung vor kirchlichen Gerichten und Verwaltungsorganen
einfordern. Daher wohl die Einschränkung.“ Die anwaltliche Einforderung des Rechts auf den außerordentlichen
römischen Ritus mag ein zweiter Schritt sein – aber hier geht es in erster Linie um die Vertretung durch
die Initiative Pro Sancta Ecclesia, konkret durch Herrn Graf, der von Beruf Lehrer ist (nicht Rechtsanwalt
oder Notar). Für mich sieht es so aus, als forderten die Bischöfe, daß sich jeweils der Kreis der Interessenten
(d.h. die konkrete Gruppe – seien es nur 3 oder 50 Personen) an den betreffenden Priester bzw. Bischof
wendet. Abgelehnt werden Schreiben aus anderen Orten (derselben Diözese) oder gar aus anderen Diözesen.
Das hindert nicht, die Gruppen vor Ort bei der Abfassung von Schreiben an Priester/Bischöfe zu beraten –
nur sollte die jeweilige Gruppe so engagiert und mutig sein, daß aus ihr heraus (und nicht aus Siebnach)
die Korrespondenz geführt wird. Für wirklich juristische Schritte vor kirchlichen Gerichten und Verwaltungsorganen
ist es jetzt wohl noch zu früh – seit dem Inkrafttreten des Motu proprio Summorum Pontificum sind gerade
etwas mehr als 3 Monate vergangen – und dafür sieht die Bilanz im deutschsprachigen Raum beachtlich aus:
Über 40 neue Meßorte sind hinzugekommen, d.h. eine Steigerung um 50% (bei etwa 80 Orten im deutschsprachigen
Raum am 7.7.2007).
#47 Katharina 01:11:00 | Donnerstag, 20. Dezember 2007
zurück zum Thema @Gotthard @stat crux @Hintzen Versuch einer Rückkehr zum eigentlichen Thema: Vor einer
spektakulären Interpretation und Überschrift, sollte man den Text in den IK-Nachrichten (Dez. 2007)
genau LESEN: Es heißt dort über die Aussagen der Kommission Ecclesia Dei: „Nach Auskunft der Kommission
Ecclesia Dei vom 28.11.07 kann die Bischofskonferenz durch eine solche ‘Weisung’ den Gläubigen das allgemeine
Recht, sich in einem rechtlichen Verfahren eines Bevollmächtigten zu bedienen und dem Bevollmächtigten
das Recht, als solcher tätig zu werden, nicht entziehen.“ Und weiter: „Die Weigerung, sie [d.h. die Vertretungs-
oder Anwaltfunktion] anzuerkennen, ist daher nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei rechtswidrig.“
Das sind beides REIN JURISTISCHE Aussagen – also nichts von „Deutsche Bischöfe von Rom zur Ordnung gerufen“.
Die Kommission Ecclesia Dei hat nur bestätigt, daß es REIN JURISTISCH betrachtet möglich ist, jemanden
als Bevollmächtigten zu beauftragen. Darin ist KEINE BESTÄTIGUNG enthalten, ob das klug/sinnvoll/der
Sache förderlich ist. Auch die in den IK-Nachrichten postulierte „Notwendigkeit der Vertetung“ wurde
von der Kommission Ecclesia Dei nicht bestätigt (es ist ja auch allseits bekannt, daß z.B. in Mainz
und in Herzogenrath, in Frankfurt und in Limburg konkrete, bereits realisierte Fortschritte erzielt wurden
OHNE die Beteiligung der Initiative Pro Sancta Ecclesia). Wie Hintzen am 19.12. hier bereits richtigerweise
bemerkt hat, hat Papst Benedikt explizit den Bischöfen die Regelung überlassen.
#10 Katharina 23:09:31 | Samstag, 10. September 2005
Präzisierung zum Angebot an Meßfeiern im klassischen römischen Ritus zu Bonaventura: Unter ….pro-missa-tridentina.org/…ge-gottesdienste.htm
findet sich eine Liste aller heiligen Messen im klassischen römischen Ritus, die regelmäßig und mit
Einverständnis des Ortsbischofs gefeiert werden. Unter ….pro-missa-tridentina.org/…en/standortkarte.htm
kann man eine Landkarte aufrufen, auf der diese Meßorte markiert sind. Wenn man die einzelnen Punkte
anklickt, werden die Meßzeiten angezeigt. Noch etwas zur Großzügigkeit des Bistums Köln: Es ist sehr
erfreulich, daß es dort zwei Meßorte gibt. Meines Wissens wird die Kirche Maria Hilf in Köln nur teilweise
von den Patres der Petrusbruderschaft betreut, daneben zelebrieren auch Pater Rodrigo (Dominikaner) und
Diözesanpriester im alten Ritus. Allerdings gibt es in Stuttgart eine Niederlassung der Priesterbruderschaft
St. Petrus mit zwei Priestern, die täglich öffentlich die hl. Messe im klassischen römischen Ritus
feiern und für die Seelsorge an den traditionsverbundenen Gläubgen im Raum Stuttgart zuständig sind.
Ein dritter Petruspriester wohnt und wirkt in Neckarsulm bei Heilbronn, ca. 50 km von Stuttgart entfernt.
Katharina