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Dialogunfähigkeit = Führungsunfähigkeit Bischof Müller beweist nunmehr nicht nur gegenüber einzelnen
Personen, sondern diesmal gegenüber anerkannten Gremien seine Dialogunfähigkeit. Anstatt sich mit engagierten
Christinnen und Christen erst einmal offen darüber auseinanderzusetzen, warum er mit deren Wirken unzufrieden
ist, stellt er sie ohne Abstimmung mit seinen Amtsbrüdern vor vollendete Tatsachen. Vertrauen, Stil und
Selbstherrlichkeit sind natürlich im Kirchenrecht nicht geregelt. Wer so mit verdienstvollen Menschen
umgeht, beweist keinerlei Fingerspitzengefühl und eignet sich im 21. Jahrhundert n.Chr. nicht als Seelsorger
und auch nicht als Führungskraft.