ChristophHammerl
Erstellt: 20:09:22 | Donnerstag, 24. November 2005
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Homosexualität und Weiheamt
#71   ChristophHammerl   20:37:08 | Donnerstag, 24. November 2005
Mitarbeiter
Jedes Unternehmen, sogar der Staat, nimmt sich das Recht heraus, seine Mitarbeiter einem bestimmten Einstellungsprozedere zu unterziehen. Und das darf auf die Katholische Kirche als Arbeitgeberin.
Es geht hier nicht darum, dass Menschen die homosexuelle Neigungen innehaben, aus dem Kreis der Gläubigen auszuschließen, sondern es wird festgehalten, dass die Menschen nicht für das Priesteramt oder ein Amt in einer Gemeinschaft geeignet sind.
Zum Punkt Keuschheit sei gesagt, dass alle Amtsanwärter in einem guten Lebenswandel stehen müssen. Die drei Jahre orientieren sich an einem Erfahrungswert. Danach empfangen die Anwärter drei Jahre nach ihrem Eintritt z.B in ein Priesterseminar oder (am deutlichsten sichbar) in ein Kloster die ersten Weihestufen.
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