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Mitarbeiter Jedes Unternehmen, sogar der Staat, nimmt sich das Recht heraus, seine Mitarbeiter einem bestimmten
Einstellungsprozedere zu unterziehen. Und das darf auf die Katholische Kirche als Arbeitgeberin. Es geht
hier nicht darum, dass Menschen die homosexuelle Neigungen innehaben, aus dem Kreis der Gläubigen auszuschließen,
sondern es wird festgehalten, dass die Menschen nicht für das Priesteramt oder ein Amt in einer Gemeinschaft
geeignet sind. Zum Punkt Keuschheit sei gesagt, dass alle Amtsanwärter in einem guten Lebenswandel stehen
müssen. Die drei Jahre orientieren sich an einem Erfahrungswert. Danach empfangen die Anwärter drei
Jahre nach ihrem Eintritt z.B in ein Priesterseminar oder (am deutlichsten sichbar) in ein Kloster die
ersten Weihestufen.