Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
an den landorganisten … bevor Sie anderen gesundheitliche Empfelungen aussprechen, vergewissern Sie
sich, daß Ihre Informationen fundiert sind! Woher wissen Sie, daß 200 Bewohner von Niaffles gegen 30
‘kranke Seelen’ ankämpfen müssen, um ihre Kirche zurückzubekommen und daß diese auch diejenige sind
die den Gottesdiensten hier beiwohnen? Ihre simple Arithemtik versagt bei näherer Betrachtung… 1°
die Kirche in Niaffles ist (war) die einzig verbleibende in einem Umkreis von ca. 40 km die noch eine
Sonntagsmesse angeboten hat; 2° die Besucher dieser Gottesdienste waren Bewohner von Niaffles,selbstverständlich,
aber auch eine Vielzahl von Katholiken aus benachnarten Dörfern, wo keine Messe mehr gelesen wird; 3°
die Messe wurde in dieser Kirche französisch gelesen, nach vatikanischen Übersetzungen aus dem Jahre
1964… mit Zustimmung des lokalen Bischofs (Laval). 4° der erbitterte Widerstand der von Ihnen diagnostizierten
30 ‘kranken Seelen’ ist erst dann zu verstehen, wenn die Entscheidung des Bischofs eine Ersatzmesse in
Laval zuzulassen mit einer Landkarte in der Hand analysiert und auch die demographische Zusammensetzung
zur Kenntnis genommen wird… Lesen Sie die lokale Presse und die Verlautbarungen des Bischofs und dann
wird Ihr Urteil weniger bolschewistisch ausfallen, sondern, wenn Gott will, nuancenreicher!
an Samurai: Ich emphehle Ihnen, sich über die Bezeichnung dieser Hymne genauer zu informieren-Wissen
kann bekanntlich nicht schaden. Mit Marktfrauen (aus Marseille und anderen Orten die ihre Rechte einforderten)
hat sie nichts zu tun… vielmehr mit einem Regiment bestehend aus republikanischen Soldaten aus der Stadt
Marseille die beim Einzug 1792 in die Hauptstadt dieses Lied sangen, das dadurch ‘Marseillaise’ genannt
wurde…
Rechtlicher Beistand… @23 Hansl dem Unbekanntem mit Oldtimer- oder wie auch immer gearteten Lizenz kann
ich freundlich empfehlen den Text aufmerksam zu lesen und das ideologische Raster, ausnahmsweise, beiseite
zu lassen. Der Standpunkt, daß der Beschluß einer Kardinalskomission eine ‘Meinung’, die an sich richtig
aber unverbindlich ist und auch keine weitere Relevanz besitzt, ist schlichtweg falsch. Da hilft auch
der Rettungsring Trabbi nicht…
Rechtlicher Beistand… Der Artikel erwähnt unter Pkt. 6 die Einsetzung einer Komission bestehend aus
neun Kardinälen (darunter Namen die mittlerweile weltbekannt sind und deren Autorität nicht zuletzt
im juristischen Bereich unbestritten ist-im übrigen auch einige Teilnehmer am jüngsten pastoralen Konzil)
die eine rechtliche Klärung des Verbotes der Zelebration nach dem Ritus des hl. Pius V herbeiführen
sollte. Die Antwort der Komission ist eindeutig und kann als Orientierungshilfe auch von den Lesern aufgefaßt
werden, die mit einer Fülle juristischer Argumente und Verknüpfungen den Eindruck einer gegenteiligen
Antwort vermitteln möchten.