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#18 Pius X. 13:18:00 | Sonntag, 25. September 2011
#16 Die Aufhebung des 1. göttlichen Gebotes Gebotes geschah mit der Veröffentlichung der Menschenrechtserklärung von 1948. Da Josef Ratzinger die Einhaltung dieser Rechte einfordert, worin auch die Religionsfreiheit verkündet wird. das Recht, den Satan anzubeten, beteiligt er sich an der Aufhebung des 1. göttlichen Gebotes: „Du sollst keine fremden Götter neben mir haben“.
#12 Pius X. 11:57:10 | Sonntag, 25. September 2011
#9 Josef Ratzinger hat schon als Kardinal und Oberhaupt der Glaubenskongregation allen Bischöfen der Weltkirche im Juli 2001 mitgeteilt, daß die Eucharistiefeier auch ganz ohne Deuteworte wie im Ritus von Addai und Mari gültig sei, sogar bei den häretischen Schismatikern, so daß alle an einer solchen Liturgie Teilnehmenden ihre Sonntagspflicht erfüllt hätten. Dr. Lugmayr von der Petrusbruderschaft behauptet sogar, daß alle die das nicht glauben automatisch exkommuniziert seien. Als Katholik weiß ich aber daß eine Messe ohne Wandlungsworte ungültig ist. Die Sakramente kann kein gültiger Papst ändern. Erbischof Lefebvre sprach wohl prophetisch, als er in einer Predigt sagte: Es könne nicht auszuschließen sein, daß ein zukünftiger Papst feststellt, daß die Konzilpäpste ungültig waren.
zu #7 Da Josef Ratzinger die von ihm selbst 2006 für ab 2009 verbotenen gefälschten Einsetzungsworte „für euch und für alle“ in Freiburg verwendet, macht er sich der Todsünde schuldig, wie es in den „Defectibus“ des Meßbuches seit 1571 von allen Päpsten seit über 440 Jahren bescheinigt wird. Sollte dieses „alle“ uneingeschränkt gemeint sein, ist der „Einsetzungsbericht“ (Wandlung ist offiziell abgeschafft) nach Lehre aller Päpste sowieso ungültig. Da die Teilnahme an Liturgiefeiern mit Todsünde unter schwerer Sünde verboten ist, hat die KJB Freiburg richtig entschieden, nicht an dieser Liturgie mit Skandal der Todsünde teilzunehmen. Damit dürfte die Berufung auf Josef Ratzinger als Verteidiger der Tradition endgültig vorbei sein. Jetzt hat er wiedereinmal sein wahres Gesicht gezeigt. Auch bei der Rede im Bundestag hat er sich auf die Anerkennung der Menschenrechte berufen, die das Recht auf Ehescheidung beinhalten. Das ist für wahre Katholiken nicht hinnehmbar.
@clericus Sie kneifen, indem Sie ignorieren, daß fast alle kath. Staaten von Montini und Wojtyla gezwungen
wurden, den 1. Artikel über die kath. Staatsreligion wegen der Religionsfreiheit zu streichen. Diese
beiden dürften als Konzilsteilnehmer wohl gut begriffen haben, was Religionsfreiheit, die Forderung der
Freimaurer bei der Gründung der Großloge 1717 in London, bedeutet. Sie beweisen, daß Sie das Dekret
über die Religionsfreiheit nicht verstanden haben: Das 1. Gebot „ Du sollst keine fremden Götter (Allah,
Satan, Shiva…) neben mir haben“, gilt für alle Menschen und steht im direkten Widerspruch zum Dekret
über die Religionsfreiheit, wo jedem das Recht eingeräumt wird, den/die Götzen seiner Wahl anzubeten.
Nur bei den Hegelianern wie Ratzinger gilt das Gesetz vom Widerspruch nicht. Anhänger dieser Götzen
können zur Vermeidung eines größeren Übels allenfalls toleriert werden. Sie und auch Harrison unterschlagen
glatt den Widerspruch zum 1. göttlichen Gebot. Mit dem Satz: „So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit
auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen…“
ist sogar das Recht auf Irrtum und Bosheit freigegeben. Sie verschweigen die ganze Wahrheit.
@clericus Da im Dekret über die Religionsfreiheit jedem das Recht eingeräumt wird, einer Religion seiner
Wahl beizutreten, wenn sie staatlich anerkannt ist und das sind nun mal einige Satanskirchen in den USA
und dem entsprechenden „Gott“ zu dienen und dafür auch unter Katholiken Werbung zu machen, widerspricht
das Vatikanum II und seine Unterzeichner ausdrücklich dem 1. göttlichen Gebot: „Du sollst keine fremden
Götter neben mir haben“, also weder Allah noch Shiva noch Satan. Kein Papst oder Konzil hat die Vollmacht
ein göttliches Gebot aufzuheben. Dieser Bruch führt zu einem kompletten Verlassen des christlichen Glaubens.
Die Aufhebung der Staatsreligion als katholisch wurde von Montini und Woytila von vielen kath. Staaten
mit der Berufung auf das obige Dekret gefordert. Das ist also klar eine notwendige Folge. Sie sind nicht
ausreichend informiert!
Die 3 Kronenringe: Oberstes Priesteramt, Lehramt und Hirtenamt unterschlagen Nersingers Erklärung ist
extrem dürftig. Die Symbolik ist viel reichhaltiger. Da Paul VI. die Tiara ablegte, hat er diese 3 Ämter
symbolisch gleich mit abgelegt und seine weiteren Handlungen legen dies auch nahe. Seine Nachfolger haben
diese 3 Ämter durch die Verweigerung des Tragens der Tiara symbolisch gleich gar nicht erst angetreten
und durch die Nichtablegung des Krönungseides (der Kirche nicht schaden zu wollen) auch sichtbar manifestiert.
Sogar der Petrusfigur im Petersdom hat man die Tiara zeitweilig abgenommen und bei der Prozession am 29.6.
weggelassen. Die zukünftige Kirchengeschichte wird diese Ehrlichkeit sicher entsprechend würdigen. :)%
#12 Pius X. 02:02:38 | Donnerstag, 23. September 2010
Anstelle eines Nachrufes ein Zitat von Msgr. Genoud aus einem Interview mit einem Journalisten des Westschweizer
Fernsehens TSR „Le Passager“ vom 11.9.2009 ab der 17. Min.:. Der Journalist erzählte eine Begebenheit,
die er während eines Fluges erlebt hatte. Zwei Personen neben ihm machten das Kreuzzeichen, als das Essen
ausgeteilt wurde, und dies führte zu einer kleinen Diskussion. „Sie sagten mir, dass für sie das Ideal
darin bestünde, dass die Welt ganz und ausschliesslich katholisch würde… Wie hätten sie an meiner
Stelle reagiert?“ Msgr. Genoud antwortete darauf; „Ich hätte das abgelehnt, denn das ist sektiererisch ,
ein sektenhaftes Gedankengut. Gott ist überall, er kann unter verschiedenen Namen angerufen werden. Wenn
man sagt, dass die Zivilisation katholisch sein soll, ist das völlig respektlos gegenüber anderen Zivilisationen,
die übrigens älter sind als unsere, etwa die chinesische oder buddhistische!“ Der Journalist fragte
weiter, was er an seiner Stelle den beiden Personen geantwortet hätte, und der Bischof von Freiburg ging
in seiner Antwort sehr weit: „Ich hätte ihnen gesagt, passen sie auf, denn sie sind nicht mehr katholisch,
wenn sie so reden. Denn das Konzil sagt und verlangt, dass man die anderen respektiert und keineswegs
fordert, dass die ganze Welt katholisch sei. Das Konzil verlangt, dass die Welt liebevoll sei, und da
gibt es nur eine Liebe und die wird gross geschrieben.“
#54 Pius X. 01:59:32 | Dienstag, 22. September 2009
@Vorgrimmler In seinem Buch: Theologie ist Biographie. Erinnerungen und Notizen, Aschendorff-Verlag: Münster
2006 schreibt er S.75: „Meine Sympathie gehörte den Kommunisten…“ Auf S. 182 zieht er bereits wenige
Jahre später mit der „sympathischen Sigrid“ Loersch (S. 182) in eine gemeinsame Wohnung, die ihnen bezeichnenderweise
der Rahnerschüler Johann Baptist Metz ausfindig gemacht hat, wobei er Wert auf die Feststellung legt,
dass es sich bei der Dame nie nur um eine „Haushälterin“ gehandelt habe. So gab es in Münster einen
Eklat, als er den Bischof erpreßte, Sigrid zu heiraten und seine Professorenstelle zu behalten. Vorgrimler
hat genügend Häresien verbreitet (siehe J. Overath in Theologisches Mai 2007 S.225), die ihn vor dem
Konzil V2 wohl vor einem kirchlichen Gericht zum Apostaten gemacht hätten.
Schon Prof. Joseph Ratzinger äußerte sich so Die Vorstellung, daß Gottes „unnachsichtige Gerechtigkeit
ein Menschenopfer, das Opfer seines eigenen Sohnes, verlangt habe“, sei nicht tragbar. „Man wendet sich
mit Schrecken von einer (: derartigen) Gerechtigkeit ab, deren finsterer Zorn die Botschaft von der Liebe
unglaubwürdig macht. So verbreitet dieses Bild ist, so falsch ist es“ (S. 231) „Wie sollte Gott an der
Qual seiner Kreatur oder gar seines Sohnes Freude haben oder womöglich gar darin die Valuta sehen können,
mit der von ihm Versöhnung erkauft werden müßte? Die Bibel und der recht christliche Glaube sind weit
von solchen Gedanken entfernt“ (S. 239-240) Einführung in das Christentum, Vorlesungen über das apostolische
Glaubensbekenntnis, München-Kösel, 6-1968 Joseph Ratzinger. Leider stimmen diese Auffassungen genauso
wenig mit der Lehre der Kirche überein, wie die von Hw. Zollitsch, der Ratzinger gelesen hat.
„das von Gott bleibend erwählte Volk“ Mit diesem Zitat von Kard. Walter Kasper hat Bischof Müller sich
zusammen mit diesem allerdings vom Glauben der Kirche entfernt, die seit 2000 Jahren bezeugt, daß der
Bund des Alten Testamentes mit dem Zerreißen des Vorhangs im Tempel beim Tod Jesu beendet war und durch
den Neuen Bund ersetzt wurde. So heißt es auch im Tantum ergo: „doch der Alte (Bund) hat ein End“. Der
falsche Ansatz wird auch im weiteren Text „wenn sie aus der Gnade des Bundesschlusses … leben“ deutlich,
da diese Gnade ja durch die Kreuzigung des verheißenen Messias beendet wurde zusammen mit dem Alten Bund.
Diese neue Lehre wird auch nicht durch das Konzilsdekret „Nostra aetate“ über die Juden gedeckt.
#142 Pius X. 01:04:52 | Dienstag, 23. September 2008
Sehr geehrter LandorganistII Auf Kreuz.net finde ich oftmals wichtige katholische Informationen, die auf
Wikipedia nicht zu finden sind, auch woanders nicht in dieser konzentrierten Form. In diesem Artikel wird
über den Umgang mit Hostien bei einer Papstmesse berichtet. Welches Eucharistieverständnis hat Benedikt-Ratzinger,
wenn er dazu Begriffe wie Transfinalisation(Zweckänderung), Transsignifikation(Umbenennung), „Tischgemeinschaft
um den Auferstandenen“ verwendet, die Kommunion an den Protestanten Roger Schutz verteilt oder Katholiken
die Teilnahme an einer Addai-und-Mari-Liturgie ohne Wandlungsworte als gültig und annehmbar präsentiert?
Um der Liebe zur Kirche willen dürfen solche Fakten nicht verschwiegen werden. Der „Hirte“ mit der Panflöte
ist da nur ein Puzzleteil in einer konstanten Kette von häretischen Äußerungen und Symbolen, die da
Verwendung finden. Vielleicht klappt dieser Link www.kreuz.net/bookentry.3141.html . @clarissa colonia
Ich kann Sie beruhigen, ich leide nicht und schon gar nicht an Obsessionen.:(3 Ich bin schon einer Menge
Hirten begegnet, eine Panflöte hatten die aber alle nicht.
#139 Pius X. 11:23:15 | Montag, 22. September 2008
Pan-Mitra @LandorganistII Das wichtigste Attribut, die Panflöte, ist ja deutlich vorhanden und im Katechismus
ist ja auf das heidnische Götzensymbol ausdrücklich verwiesen. Lesen Sie doch den Anhang www.kreuz.net/…3141.attachment1.pdf
von Leserzeitung www.kreuz.net/bookentry.3141.html.
#137 Pius X. 10:45:10 | Montag, 22. September 2008
Pan-Mitra @FioreGraz @LandorganistII Daß es sich bei der Abbildung auf der Mitra von Benedikt XVI. um
den flötenspielenden Götzen Pan handelt, läßt sich ohne Lupe in der Leserzeitung hier [link]www.kreuz.net/…y.3141.html[link]und
der[link] angehängten PDF[link]www.kreuz.net/…attachment1.pdf[link] leicht betrachten.
#108 Pius X. 01:56:35 | Mittwoch, 17. September 2008
Titelbild Götze-Pan-Mitra Ich bin der Redaktion dankbar, daß sie auf dem Titelbild das Bild der Mitra
zeigt, das im unteren Bereich den Götzen Pan zeigt. Ratzinger trug diese Mitra 2005 zu seiner Intronisation
schon einmal wie jetzt in Lourdes 2008 und auf dem Cover des Weltkatechismus ist er in allen Sprachen
auch zu sehen. Dort sieht man die Hörner dieses normalerweise bocksbeinigen Hirten-Götzen besser. Er
sitzt da auf einem abgestorbenen Baumstumpf, der Oberkörper nur halb bedeckt und spielt die Panflöte.
Ich denke da manchmal an den Flötenspieler von Hameln. Der Inhalt des Artikels paßt ganz dazu. Diese
Mitra stellt das Pontifikat Benedikt XVI. unter das Patronat dieses heidnischen Götzen.
Lefebvre nicht exkommuniziert@Katharina L. Unsinn. Das hat mit Jurisdiktion überhaupt nichts zu tun.
Das ist schlichter Irrtum. Das Schisma setzt eine neue Jurisdiktion voraus. Sie haben außer Unsinn keine
Gegenargumente geliefert. Wieso hätten die Abtreibungen nicht ohne die Mitwirkung der Bischöfe begangen
werden können? Selbst hätte auch ohne Beratungsschein eine Abtreibung begangen werden KÖNNEN. Es geht
schließlich darum, daß nur mit diesem bischöflichen Schein (z.B. in Bayern exklusiv) die Abtreibung
kostenlos und straflos durchgeführt werden konnte und der Schein nur dafür bei den Abtreibungskliniken
eingesetzt werden konnte. Und diese Strafe der Mittäterschaft ist für den Bischof in Can. 1331 §1 festgelegt:
Er darf keine Eucharistie mehr feiern, keine Sakramente mehr spenden, keine Ämter mehr ausüben und keine
Leitungsgewalt ausüben. Das Kirchenrecht ist da eindeutig, deshalb sind alle von ihnen geweihten Bischöfe
und Priester illegal und ebenfalls exkommuniziert. Natürlich bleibt es Ihnen überlassen das Kirchenrecht
argumentationslos als „Unsinn“ zu bezeichnen. Es ändert nur nichts an den Tatsachen. Rätselhaft, wieso
Kardinal Ratzinger Mittäter an Abtreibungen war… Weil er die Abtreibungserlaubnisscheine ausgegeben
hat, ohne die die Frauen nicht kostenlos und straflos abtreiben konnten. Schlußfolgern ist wohl nicht
Ihre Stärke. Dann lesen Sie mal den Can. 1331 §1 …
#28 Pius X. 17:51:30 | Donnerstag, 18. Januar 2007
Keine Exkommunikation von E.B. Lefebvre@wolfgang e. @thaumaturgos Keineswegs habe ich behauptet, daß
E.B. Lefebvre schuldhaft des Notlagenirrtums verfallen war. Ganz im Gegenteil, die Notlage liegt vor.
Der CIC von 1983 sieht nun mal das subjektive Element als strafmindernd vor. Daran können Sie nichts
ändern. E.B. Lefebvre hat ja keine Bischöfe mit Jurisdiktion geweiht. Somit fällt das schismatische
Element komplett aus. Ihre Interpretation würde auf die chinesischen Bischöfe zutreffen, von denen aber
90% vom mod. Vatikan nachträglich, obwohl schismatisch, von der Exkommunikation befreit wurden. Viel
interessanter ist die Exkommunikation der deutschen Bischöfe (West) seit 1976 und auch Ost seit 1990,
da sie die Abtreibungserlaubnisscheine ausgegeben haben (bis 2000), mit denen die Frauen ihre Kinder kostenlos
und straflos abtreiben konnten. Can. 1398 – Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung
die Tatstrafe der Exkommunikation zu. In Can. 1329 CIC heißt es, wenn die Straftat ohne die Mitwirkung
der Mittäter gar nicht hätte begangen werden können und wenn dafür eine Tatstrafe angedroht ist, trifft
diese auch bei den Mittätern zu… Und diese Strafe ist für den Geistlichen in Can. 1331 §1 festgelegt:
keine hl. Messe, keine Sakramente, keine Ämterausübung und keine Leitungsgewalt mehr. Alle von ihnen
geweihten Bischöfe und Priester sind illegal und ebenfalls exkommuniziert. Auch Kardinal Ratzinger hat
diese Scheine von 1977-1981 vergeben, etwa 20000 pro Jahr, zusammen etwa 80000. Das Blut der Kinder schreit
zum Himmel!
#23 Pius X. 02:11:10 | Donnerstag, 18. Januar 2007
Exkommunikation von thaumaturgos Lefebvre war natürlich nicht exkommuniziert! Bei der Exkommunikation
würde es sich um eine Tatstrafe handeln, die aber nicht eintreten kann, wenn ein Strafmilderungsgrund
vorliegt. Selbst wenn objektiv keine Notlage vorläge, bliebe der „Täter“ straffrei, da er subjektiv
eine richtige Intention hatte. Auch wenn die irrige Notlagenannahme verschuldet wäre, könnte keine Tatstrafe,
und schon gar keine Exkommunikation eintreten. Can. 1323 – Straffrei bleibt, wer bei Übertretung eines
Gesetzes oder eines Verwaltungsbefehls: 4° aus schwerer Furcht, wenngleich nur relativ schwer, aufgrund
einer Notlage gehandelt hat, sofern jedoch die Tat nicht in sich schlecht ist oder zum Schaden der Seelen
gereicht; 7° ohne Schuld geglaubt hat, einer der in n. 4 aufgeführten Umstände liege vor. Auch müßten
Schisma und Exkommunikation nach Canon 1400 § 1 Nr. 1 durch ein sogenanntes Feststellungsurteil erklärt
werden, welches nicht durch eine simple Verlautbarung des vatikanischen Pressesprechers ersetzt werden
kann. Die Voraussetzungen dieses Feststellungsurteils sind ebenfalls nicht erfüllt worden, wie Voruntersuchung,
Terminsetzung und Vorladung, Beweiserhebung usf. Gerade hier wäre dann auch die rechtlich vorgeschriebene
Möglichkeit gegeben, Beweise für das Vorliegen einer Notlage zu erbringen, die allerdings schwer zu
widerlegen gewesen wären. Bitte das Kirchenrecht besser studieren!
@FioreGraz, Gotthard: Aufhebung FSSPX Sie wurde auch vom Vorgänger Bischof Charrière „ad experimentum“
vorübergehend genehmigt, folglich lag es auch in der Kompetenz des Nachfolgers sie wieder aufzulösen.
Weiters wurde dieses Recht bevor Bischof Mamie den Schritt setzte seitens Paul VI. und einer dafür einberufenen
Kardinalskommision bestätigt. Diese „Bestätigung“ geschah jedenfalls nicht in Übereinstimmung mit dem
damals geltenden Kirchenrecht von 1917 und war somit eine fehlbare Falschauskunft. Eine Pia Unio im Sinne
von Confraternitas die mit Zustimmung der Ortsbischöfe ihre Niederlassung nun schon in 2 Diözesen (Fribourg
und Sitten) hatte, konnte natürlich nicht mehr von einem dieser beiden Bischöfe aufgehoben werden, da
sie ja noch die Erlaubnis des Bischofs der anderen Diözese hatte. Das ist der eigentlich kirchenrechtlich
entscheidende Grund für die Ungültigkeit der Auflösung. Deshalb hätte die Aufhebung der FSSPX gültig
nur vom Papst aufgehoben werden können. E.B. Lefebvre als Doktor des Kirchenrechtes wußte das und berief
sich zu Recht darauf. Die Genehmigung „ad experimentum“ auf 6 Jahre war zur Zeit der Scheinauflösung,
die also erst Nov. 1976 gewirkt hätte, ebenfalls noch gar nicht abgelaufen. Gewöhnlich wurden die Verlängerungen
ohne Probleme gewährt. Die Inkardinierung der Priester 1976 durch Lefebvre war also berechtigt, die Suspension
unberechtigt, der Rekurs von E.B. Lefebvre also zu Unrecht abgelehnt, auch deshalb, weil der Rekurs eines
Bischofs nicht abgelehnt werden darf.
@Ansgar Lesen und verstehen sind verschiedene Vorgänge. 1 Musterzitat aus (Einführung in das Christentum
S. 239-240) „Wie sollte Gott an der Qual seiner Kreatur oder gar seines Sohnes Freude haben oder womöglich
gar darin die Valuta sehen können, mit der von ihm Versöhnung erkauft werden müßte? Die Bibel und
der recht christliche Glaube sind weit von solchen Gedanken entfernt“. Im Buch werden haufenweise Häresien
solcher Art von Ratzinger verbreitet (auf die er hingewiesen wurde aber nie korrigiert hat).
Karl Murx: Nee, so einfach ist das nicht! Sie haben zwar Philosophie studiert, aber kein abgeschlossenes
Kirchenrechtsstudium. Ihr Einwand geht am Thema vorbei. Die FSSPX-Priester, bei der Sie gebeichtet haben,
gelten nicht als exkommuniziert. Somit gilt die unten beschriebene Kirchenrechtspraxis. @Benedikt: Nur
einer von den meisten Kanonisten: Coronata, Compendium Iuris Canonici, 1950, Vol. 1, #558: Sufficit ut
causa posita sit ex qua multi et fere omnes in errorem inducantur, vel saltem ex communiter contingentibus
induci possint, licet forte de facto pauci prorsus vel etiam unica persona erraverit. @Zwobbel: Lesen
Sie den unten stehenden Text einfach noch einmal halb so schnell. Vielleicht verstehen Sie dann. Ein Priester
ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob das Beichtkind in der realen Gefahr steht, in der Todsünde zu
sterben. Für das Beichtkind gilt die subjektive Befürchtung angesichts der Tatsache, daß gar mancher
von modernen Religiondienern ohne Absolution weggeschickt wurde mit der Begründung, er hätte keine Sünden.
Beichtvollmacht – CIC Eine außerordentlich Beichtvollmacht ergibt sich nach dem Kirchenrecht von 1983 –
aber genauso in dem von 1917 – aus 2 Situationen: 1. nach „Can. 976 – Jeder Priester absolviert, auch
wenn er die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten nicht besitzt, jegliche Pönitenten, die sich in Todesgefahr
befinden, gültig und erlaubt von jedweden Beugestrafen und Sünden, auch wenn ein Priester mit entsprechender
Befugnis zugegen ist.“ Die Todesgefahr betrifft entweder Leib oder Seele oder beides. Wer in Todsünde
zum Priester kommt, erteilt ihm somit die fehlende Jurisdiktion. 2. nach „Can. 144 – § 1. Bei einem tatsächlich
vorliegenden oder rechtlich anzunehmenden allgemeinen Irrtum und ebenfalls bei einem positiven und begründeten
Rechts- oder Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich fehlende
ausführende Leitungsgewalt.“ Aufgrund der allgemeinen Ansicht der Gläubigen, daß ein Priester warscheinlich
die Beichtvollmacht hat, erteilt jeder beichtende Gläubige, auch der, der ausnahmsweise vom aktuellen
Gegenteil unterrichtet ist, dem Priester die fehlende Jurisdiktion. Somit sind die Beichten bei traditionellen
Priestern sehr wohl gültig. Angesichts des fehlenden Beichtangebotes bei modernen Religionsdienern ist
der Kirche das Heil der Seelen am Herzen gelegen.
Ratzinger – Seele Der Mitherausgeber Prof. Auer hat vor Drucklegung während einer Diskussion von etwa
2 Stunden versucht, Ratzinger von der Häresie abzuhalten, in diesem Buch die Unsterblichkeit aller menschlichen
Seelen zu leugnen. Dieser aber bestand darauf, daß nur die Gott zugewandt sterbenden eine unsterbliche
Seele besitzen.
Athanasius Im Mitteilungsblatt der FSSPX stand ein Statement des Kardinals Oddi von 1984, damals Vorsitzender
der Kleruskongregation, zitiert aus der Felszeitung, die es aus The Wanderer hat: Wenn ich von einem Priester
(Bischof, etc.) mitbekomme, daß er eine Glaubenswahrheit leugnet, darf ich von ihm keine Sakramente mehr
empfangen noch an seinen Messen teilnehmen. Dies ist auch überlieferte Lehre der Kirche. Mehr braucht
der Laie gar nicht wissen: tröstlich.
Kröger antwortet Athanasius Ratzinger: „Das Empfangen Christi muß alle Dimensionen in sich tragen, die
Christus zu eigen sind, und kann daher nicht auf einen physischen Vorgang zurückgeführt werden.“ Kröger:
Man spürt die verschleierte Sprache! Im Klartext wird der „physische Vorgang“, nämlich die Transsubstantiation,
abgelehnt, weil nicht „alle Dimensionen“ des Empfangens Christi darin enthalten seien. Das ist keine Logik,
und es stimmt auch sachlich nicht. Der „physische Vorgang“ ist die Umwandlung des Brotes in den Leib Christi.
Der Begriff „physis“ (Natur) ist durchaus brauchbar, wenn man ihn im engsten Sinn nimmt, weil er dann
mit „substantia“ gleichwertig ist. Paul VI. hat gesagt (Myst. Fidei, 1965), in der Eucharistie sei Christus
„in seiner physischen Realität auch körperlich anwesend“, womit die Verwendung von »physis“ gerechtfertigt
wäre. Der von Ihnen im Link erwähnte Eucharistietext wurde von einem deutschen Dogmatikprofessor als
tendenziös häresieverdächtig eingestuft. Ihr Blogger ist wohl kein Dogmatikprofessor.
Athanasius Ratzingers Realpräsenz Die Realpräsenz des Theologen Ratzingers wird nicht durch eine Wesensverwandlung
oder Transsubstantiation bewirkt, sondern durch die „Macht“ Gottes. Auch wenn er in seinen Werken die
Transfinalisation (Zweckentfremdung) und Transsignifikation (Umbenennung) als unvollkommen bezeichnet,
verwendet er sie dennoch, niemals aber die Worte Transsubstantiation oder Wesensverwandlung. Schließlich
teilt er ja in seinen Erinnerungen mit, daß er mit der Philosophie des hl. Thomas nichts am Hut hat.
Lesen Sie den offenen Briefwechsel in der Una Voce oder auch die Abhandlung von P. Athanasius Kröger
in der Una Voce Korrespondenz 2-4 1982 über die eigenwillige Theologie von Ratzinger, in der all die
jetzt wieder neu veröffentlichten Bücher von Ratzinger nach kath. Grundsätzen als häretisch zu verurteilen
sind. Auch Luther glaubte an die Realpräsenz!
Häresie in „Deus Caritas est“ „13. Diesem Akt der Hingabe hat Jesus bleibende Gegenwart verliehen durch
die Einsetzung der Eucharistie während des Letzten Abendmahles. Er antizipiert seinen Tod und seine Auferstehung,
indem er schon in jener Stunde den Jüngern in Brot und Wein sich selbst gibt,…“ Hier wird die durch
das Trienter Konzil als Häresie verurteilte protestantische Im-Brot-Lehre=Impanationslehre=Konsubstantiationslehre
verbreitet. Sie stimmt auch mit früheren Auffassungen eines Prof. Ratzingers überein, der deswegen von
Prof. Hacker 1975 in der UVK schon der Leugnung der Transsubstantiationslehre bezichtigt worden ist. Auf
der gleichen Linie liegt die Behauptung von Kard. Ratzinger Juli 2001, daß ein Hochgebet auch ohne Wandlungsworte
gültig sein könne.
Morgen wird Einheit sein In seinem Buch „Das 3. Vatikan. Konzil oder morgen wird Einheit sein“ bezeichnete
er die Kath. Kirche als Torso- eine von der Kirche verurteilte Irrlehre-und verglich den Kreuzestod Christi
mit einem Verkehrsunfall an einer Kreuzung, den Orthodoxe, Protestanten und Katholiken aus je einer versch.
Richtung gesehen hätten. Außerdem müßten die Katholiken bei ihren Dogmen Abstriche machen. Die Charismaten
hätten als Überkonfession seiner Meinung nach mit ihrem heißen direkten Draht zu Gott ohne Umweg über
das Lehramt der Kirche dann die Einigungsfunktion in der Kirche für die versch. Kofessionen. Mühlen
war Doktorvater von Drewermann.
Konrad Der Vatikan braucht nicht etwas zu unterzeichnen, an das er sich ohnehin hält. In Artikel 16 der
Menschenrechtserklärung wird das Recht auf Scheidung der Ehe und gleiche Rechte bei der Scheidung proklamiert.
Sowohl Konrad als auch der Vatikan verstoßen bei Forderung der Einhaltung auch dieses „Rechtes“ direkt
gegen göttliches Gebot , das im 6. Gebot „Du sollst nicht ehebrechen“ deutlich wird. Haben so die anderen
Päpste der letzten 2000 Jahre gehandelt?
Religionsfreiheit im Vatikan Bis heute rufen JP. II und B. XVI. zur Einhaltung der Menschenrechte gemäß
1948 auf. Der erste „feierte“ sogar das 50jährige Jubiläum 1998. Jedoch Fehlanzeige: Bis heute hat der
Vatikanstaat die Menschenrechtserklärung nicht unterzeichnet.
Zur Religionsfreiheitsrettung: Den Versuch von P. Prosinger u.a. die Relifreiheit zu retten, halte ich
für fehlgeschlagen, da der Konzilstext über die Freiheit des Gruppengewissens handelt, welches es bekanntlich
nicht gibt. Auch die Formulierung „innerhalb der gebührenden Grenzen“ ist NICHT definiert und somit gummieartig.
Die USA erlauben die Satansreligion, obwohl sie von Prosinger privat abgelehnt wird. Da der Konzilstext
verblüffender Weise dem Zusatzartikel der amerik. Verfassung entspricht, läßt sich ein Abschrieb von
diesem freimaurerisch inspirierten Text kaum von der Hand weisen. Der Text bemüht die Würde des Menschen,
als ob es keine Erbsünde gegeben hätte. Dort verlor der Mensch seine Würde und nur im Gadenstand gewann
er sie wieder. Den haben aber nicht alle. Auch die erwähnte Verpflichtung zur Wahrheitssuche wird relativiert,
da ausdrücklich irrtümlich behauptet wird, daß dieses Recht auf z.B. Praxis, Verbreitung der Satansreligion
unter Katholiken selbst dann nicht verloren geht, wenn die Verpflichtung zur Wahrheitssuche abgelehnt
wird. Wo hat Jesus das Recht auf Astartekult proklamiert, wenn er sagt: Du sollst KEINE fremden Götter
neben mir haben! und: Wer nicht glaubt, wird verdammt werden?
@Mittäterschaft @Gotthard Wenn man mit einem Beratungsschein nichts anderes tun konnte, als sein Kind
kostenlos und straffrei abzutreiben und der Schein die conditio sine qua non war, war der Aussteller Mittäter.
@Benedikt Bei 130000 eingelösten Abtreibungsberatungsscheinen mal 24 Jahre reicht es, daß in diesen
Jahren nur eine einzige Frau pro Diözese ihr Kind ohne Schein nicht abgetrieben hätte, um den jeweiligen
Bischof in die Exkommunikation zu bringen und alle seine kirchlichen Handlungen als unerlaubt dastehen
zu lassen. Dies ist keine Behauptung, sondern Tatsache, zumal viele Frauen sich sagten: Den Schein habe
ich ja vom Bischof. Die zu bezahlende Reise ins Ausland und die Arztkosten in Holland und die anschließende
Strafe in Deutschland hätte viele Frauen vom Mord an ihrem Kind abgehalten. In ganz Bayern durfte „Pro
Familia“ damals gar keine Scheine ausstellen, sondern nur die kath. Bischöfe, unter anderen der Erzbischof
und Kardinal von München 1977-1981 Kardinal Ratzinger. Dies ist kein Märchen.
@Benedikt: Mittäterschaft Ihre Definition von Mittäterschaft ist nur teilweise richtig. Der CIC 1329
§2 besagt: „Die Mittäter ziehen sich die für eine Straftat angedrohte Tatstrafe zu, wenn ohne ihr Handeln
die Straftat nicht begangen worden wäre“ So auch P. Joh. Paul II. 1995 speziell im Hinblick auf die Abtreibung
siehe unten. Hätten die Bischöfe die Scheine, die von ihnen seit Mai 1976 an abtreibungswillige Frauen
ausgegeben wurden, nicht abgegeben, hätten Tausende von Kindern überlebt. Somit war die Bedingung des
Kirchenrechts erfüllt und die Bischöfe automatisch exkommuniziert. Kard. Lehmann selbst gab die Zahl
bekannt, daß von den (135000) ausgegebenen Scheinen nur 5000 nicht für den Mord an den unschuldigen
Kindern benutzt wurden. Zudem hatten sich die Bischöfe verpflichtet, während der „Beratung“ den Frauen
keine Bilder von abgetriebenen Kindern zu zeigen, auch nicht solche Filme, wie der stumme Schrei und keinen
Hinweis auf die Exkommunikation für katholische Frauen verlauten zu lassen. Wie konnte man da noch von
Beratung sprechen?
@Romano: Mittäterschaft Sie haben das Kirchenrecht wohl nur sehr oberflächlich studiert, sonst hätten
Sie gewußt, daß die von mir zitierten Paragraphen auch die automatische Exkommunikation bei Mittäterschaft
beschreiben, wie sie auch 25.3.1995 von P. Joh. Paul II. in seiner Enzyklika „Evangelium vitae“ ausgesprochen
ist, zu dessen Vorwort der deutschen Fassung Prof. Balkenohl ja auf das Zutreffen der Exkommunikation
auf die deutschen Bischöfe hinwies. Das betrifft auch die Ärzte, Krankenschwestern und Beraterinnen.
Entscheidend ist der eingetretene Tod des ungeborenen Kindes(Tatfolge). Der Beratungsschein für die kostenlose
und straffreie Abtreibung wurde von den (west-)deutschen Bischöfen schon seit Mai 1976, 3 Monate nach
dem (Schein-)Verbot der Tridentinischen Messe vom 1. Fastensonntag 76 ausgegeben, damals war noch die
Unterschrift eines Arztes zusätzlich nötig. In der Paderborner Bistumszeitung „Der Dom“ wurde schon
im Juni 76 von einem Diplomtheologen auf die Exkommunikation der (west-)deutschen Bischöfe deswegen hingewiesen.
Weil ich meine Kirche liebe, verschließe ich meine Augen nicht vor diesen Tatsachen.
Benedikt: Unerlaubt Gemäß CIC Can. 1389 in Verbindung mit Can. 1329 §2 haben sich nach Meinung von
Prof. Sala und Prof. Balkenohl und vieler anderer die deutschen Bischöfe bis zum Ende des Jahres 2000
regelmäßig durch die Austeilung der „Abtreibungserlaubnisscheine“ exkommuniziert. Gemäß CIC Can. 1331
§1 waren alle ihre Eucharistiefeiern, Priesterweihen und Akte der Leitungsgewalt unerlaubt. 4 Jahre lang
von 1977-1981 hatte auch in München ein Bischof und Kardinal namens Ratzinger diese „Abtreibungserlaubnisscheine“
ausgegeben. Etwa 80000 ungeborene Kinder haben in diesen 4 Jahren seinetwegen ihr Leben lassen müssen.
@Kardinal Sterzinsky Im Herbst 1992 hat er in der Berliner Morgenpost ein von ihm kontrolliertes Interview
gegeben, daß er das Frauenpriestertum bald wünscht. In der Folgeausgabe korrigierte er wohl wegen Einspruch
Roms, er sei falsch zitiert worden: Er wolle das Frauenpriestertum erst ab 2000, im übrigen seien die
Dogmen der kath. Kirche ja nicht glaubensverpflichtend.
@Romulus Ich empfehle allen Pius-Leuten unbedingt die Lektüre der Enzyklika „Gott ist die Liebe“ Danke,
schon gemacht. Es wimmelt von Häresien: Schon im dt. Titel ist die Artikelweglassung eine Verwechslung
mit der Erotik. „13. Diesem Akt der Hingabe hat Jesus bleibende Gegenwart verliehen durch die Einsetzung
der Eucharistie während des Letzten Abendmahles. Er antizipiert seinen Tod und seine Auferstehung, indem
er schon in jener Stunde den Jüngern in Brot und Wein sich selbst gibt, …“ Da gabs wohl keine Wandlung –
Im-Brot-Impanationslehre von Martin Luther- XXII. Sitzung Trient verurteilt, anathema sit. „28…Zur Grundgestalt
des Christen- tums gehört die Unterscheidung zwischen dem, was des Kaisers und dem, was Gottes ist (vgl.
Mt 22,21), das heißt die Unterscheidung von Staat und Kirche oder, wie das II. Vaticanum sagt, die Autonomie
des weltlichen Bereichs. „(Der Kaiser scheint wohl vom Gottesdienst befreit.) „ Der Staat darf die Religion
nicht vorschreiben, sondern muss deren Freiheit und den Frieden der Bekenner verschiedener Religionen
untereinander gewährleisten;“ natürlich auch wie in z.B. den USA der Satansreligion -Verurteilte Religionsfreiheit
in Mirari Vos, Papst Gregor XVI. 15.8.1832 und Quanta Cura, Pius IX. 8.12.1864 wegen beständiger und
wiederholter Lehre mehrerer Päpste als unfehlbare Lehre geltend – Diese als Beispiele nur…
Selige? Mutter Teresa war m.E. eine sehr fromme Frau. Solche Menschen gibt es aber in allen Religionen.
Eine Seligsprechung ist nicht Glaubensverpflichtend. In dem Film, der anläßlich des Nobelpreises mit
ihr gedreht wurde, sagt sie 2 Mal: Ich möchte ja nicht, daß die Mohamedaner, Hindus und Bhuddisten Christen
werden, sondern daß sie bessere Mohamedaner, Hindus und Bhuddisten werden. Man hörte es im englischen
Original und in deutscher Übersetzung. Mit Roger Schutz hatte sie bei dessen Besuch in Kalkutta ein Manifest
herausgegeben (war im Fels veröffentlicht), wo sie die protestantische Gnaden- und Rechtfertigungslehre
vorbrachte. Sie teilte mit eigener Hand die Kommunion aus, obwohl sie auf die Handkommunion schimpfte.
@DemonDeLuxe:„Wenn nichts vererbt wird und nichts aufgeschlossen wird, wozu ist dann der „Christus“ des
Prof. Ratzinger eigentlich gekommen? Da bedanke ich mich natürlich ganz herzlich für die Erklärung
von kompetentester Stelle. Jetzt weiß ich dann auch, wo der damalige Prof. Ratzinger seine Gedanken herbezogen
hat. Pius X.
@zu liberal + Endervers Frisch publizierte Kamellen kann man länger kosten. Wenn man in dem Ratzingerbuch
von 1968 (auch ja, ist ja unverändert frisch publiziert) folgende Sätze liest, kann man Kardinal Wyszynskis
Verbot ja verstehen: „der Sitz der Erbsünde ist eben in diesem kollektiven Netz zu suchen, das als geistige
Vorgegebenheit der einzelnen Existenz vorausgeht, nicht in irgendeiner biologischen Vererbung zwischen
lauter sonst völlig getrennten einzelnen. (S.202f)“. „Himmel ist nicht ein Ort, der vor der Himmelfahrt
Christi aus einem positivistischen Strafdekret Gottes heraus abgesperrt gewesen wäre, um dann eines Tages
ebenso positivistisch aufgeschlossen zu werden.(S.260)“ Wozu heißt es denn im Kirchenlied: „denn verschlossen
war das Tor, bis der Heiland trat hervor.“ Wenn nichts vererbt wird und nichts aufgeschlossen wird, wozu
ist dann der „Christus“ des Prof. Ratzinger eigentlich gekommen? Pius X.
Guttenberger Die vielfache Behauptung, die assyrische Liturgie enthalte keine Wandlung ist falsch! Nicht
der anonyme „man“ hat sich geeinigt, sondern das Konzil von Trient in der XXII. Sitzung über die Eucharistie
und das Konzil von Florenz haben sich glaubensverpflichtend geeinigt. Auch der hl. Papst Pius V. in den
Defectibus der Messe aller Zeiten definiert die zur Gültigkeit erforderlichen Wandlungsworte. Die hl.
Schrift ist natürlich ein weiterer Beweis, da sie den ausdrücklichen Auftrag für die Verwendung der
Wandlungsworte mit „tut dies“ beinhaltet. Zum gültigen Zustandekommen der heiligen Messe ist die Form
(„die Worte des Erlösers, mit denen er dieses Sakrament vollzog“, Konzil v. Florenz DS 1321) bei dem
Hochgebet des Addai & Mari fehlend und nach der Lehre der Einen von Christus gestifteten Kirche also ungültig.
Spätere von Orthodoxen geäußerte Meinungen ab 1054 über die Anamnese als Gültigkeitsersatz sind genau
so zu betrachten, wie die Behauptung der Orthodoxen, die Kirche Christi hätte nie einen Papst gehabt
und werde auch nie einen haben. (Wie kann man Jesus nur für so dumm halten, daß er nicht an einen Nachfolger
gedacht hat.) Bei den Assyrern kommt noch eine weitere Häresie dazu. Sie leugnen ausdrücklich die Gottesmutterschaft
Mariens. Es gibt keine Wandlung(sworte) in der Addai & Mari-Liturgie. P.S. Es waren auch schon die Assyrer,
die beim Taufritus der Kinder die vorgeschriebenen Exorzismen abschafften, wie nach V2 auch geschehen.
Pius X.
@catharina Ein Schreibfehler macht den Inhalt des Textes nicht zunichte, Verzeihung bitte. Es scheint
wirklich so, daß Sie den Text nicht verstanden haben. Der von Thomas zitierte Text im sed contra stammt
von Augustinus in genau dem von mir gemeinten Sinn. Da die Liturgie der Kirche ein öffentlicher Akt der
Gottesverehrung ist, ist sie sehr wohl auch eine consuetudo (Brauch, Gewohnheit) die auf die Apostel zurückgeht.
Das Kirchenrecht achtet solche Consuetudines, die älter als 100 Jahre sind, als nicht änderbare Gesetze
und somit höher als alle anderen änderbaren Gesetze. Der hl. Augustinus hat hier genau das angesprochene
Problem im Visier, das Thomas auch noch für andere Consuetudines benutzt. Genau Ihre falsche Interpretation
des Brauches und Gesetzes ist diejenige, die Thomas im 3. Einwand verwirft. Es bleibt also dabei nach
Thomas und Augustinus, daß die liturgische Überlieferung höher als das Gesetz zu bewerten ist, ja,
letzteres aufheben kann – daher sind jene, die sich gegen den überlieferten Ritus wenden, zu maßregeln
wie jene, die göttliche Gesetze übertreten. Pius X.
Gültig? Pater Hermes veröffentlichte meherere Artikel im „Fels“, wonach der NOM durch die veränderten
Wandlungsworte, deren Benutzung vom hl. P. Pius V. als mindestens „schwer sündhaft“ bezeichnet wurde
in den „De Defectibus“ des für z. B. Pater Hönisch genehmigten Meßbuches von 1962 leicht nachlesbar,
auch leicht ungültig sein kann, wenn die Intention nicht stimmt. Dies wurde in einer abschließenden
Stellungnahme des damaligen Prof. Scheffczyk im „Fels“ als dogmatisch zulässig gerechtfertigt. Wenn nun
dazukommt, daß nach mehreren Umfragen der Spirituale in modernen Priesterseminaren mehr als die Hälfte
aller Priesterkandidaten nicht mehr an ne Wesensverwandlung glaubt, könnte man durchaus von von einer
Ungültigkeit des NOM ausgehen. Man könnte allerdings auch der Argumentation eines Priesters der Petrusbruderschaft
(P. Lugmeyer auf stjosef.at) folgen, nach der die Zelebration auch ohne Wandlungsworte gültig ist, wie
sie von J.P.2 im Januar 2001 und von Kardinal Ratzinger im Juli 2001 (Der englische Originaltext mit dem
Titel „Guidelines for admission to the Eucharist between the Chaldean Church and the Assyrian Church of
the East“ wurde im „L’Osservatore Romano“ vom 26.10.2001 auf Seite 7 veröffentlicht) bestätigt worden
ist. Nach dieser Interpretation ist jeder exkommuniziert, der nicht glaubt, daß die Messe auch ohne Wandlungsworte
gültig ist. Pius X.
@Nicephor STh II I q. 97 in Art. 3 betont der hl. Thomas von Aquin, Augustinus zitierend, daß die liturgische
Überlieferung höher als das Gesetz zu bewerten ist, ja, letzteres aufheben kann – daher sind jene, die
sich gegen den überlieferten Ritus wenden, zu maßregeln wie jene, die göttliche Gesetze übertreten.
– Es gab sehr warscheinlich keine Handkommunion bei Jesus, denn der Liebesbissen wurde damals in den Mund
gereicht. – Im von Paul VI. veröffentlichten Novus Ordo Missae von 1969 wurde gemäß lat. Text dieser
„hiermit zugelassen“, aber nicht der alte Ritus abgeschafft, wie es im dt. Meßbuch falsch übersetzt
heißt, wie der Kirchenrechtler Raymond du Lac hervorragend in einem Vortrag herausgearbeitet hat. @Eckner
Der Mahlabschnitt nach dem „Vater unser“ ist nur die Frucht des vorhergehenden Opfers, also Teil des ganzen
und für sich unselbständig. Die Bezeichnung des hl. Meßopfers als Mahl dürfte also irrig bezeichnet
werden. Pius X.
an Benedikt Das Fehlverhalten betrifft nicht nur einige Priester, sondern sehr viele Priester und Laien,
wenn man nur einmal die Praxis der Handkommunion betrachtet, wo das Allerheiligste in den herabfallenden
Partikeln mit Füßen zertreten wird. Deshalb haben schon wenigstens 2 Konzilien die Handkommunion ausdrücklich
verurteilt. Wenn die „Konzilskirche“ die von den Feinden der Kirche unterwanderte Organisation ist, wie
sie von Bischof Graber in seinem Büchlein „Athanasius“ beschrieben ist, dann kann sie durchaus gegen
die wahre Kirche sein. Pius X.
Rudolfus In ähnlicher Weise möchte ich es im Gleichnis sagen: Es handelt sich um eine gute Tasse Kaffee,
in die sich (leider) ein Tropfen Strichnin gemischt hat. Beide Seiten haben sich nun darauf eingelassen,
ihn mit viel Aufwand nach eigener Methode herauszufiltern. Trinken kann man sie aber ungefiltert nicht.
Pius X.
an Höck Sie hatten meinen Text offensichtlich nicht recht gelesen. Ich wies ausdrücklich darauf hin,
daß die Satanskirchen in den USA z.B. staatlich anerkanntund sogar steuerbefreit sind, sich also auf
diesen Text des 2. Vatikanum berufen können. Dieser Text müßte also in jedem Fall im Licht der Tradition
gestrichen werden. Kirchenrechtlich ergibt sich eine weitere Lösung des Problems. Da ein „Konzil“, welches
kein Dogma verkündet, nur eine Synode ist, kann mas das „Konzil“ genau wie die Synode von Pistoia betrachten,
die im Nachhinein als ungültig erklärt wurde, da es eben kein echtes Konzil war. Pius X.
an Höck Nun, oben wird um Ihre Meinung gebeten. Komplizierte Konzilstexte sind für einfache Menschen
nicht immer auf Anhieb verständlich. Deshalb ist es wohl gut, sie auf gut Deutsch zu bringen. Natürlich
habe ich Verständnis, daß bei Ihnen die Emotionen sich regen, wenn jemand anderer Meinung ist, aber
es bleibt Ihnen ja frei, den Text besser zu übertragen, wenn Sie es können. Es geht um Dignitatis humanae
I.2. Originaltext in D auf www.stjosef.at/konzil/DH.htm Selbstverständlich ist vollkommen richtig, daß
niemand zum Glauben gezwungen werden kann. Pius X.
an Höck u.a. In der Diskussion scheint mir das Verständnis des Konzilstextes der Religionsfreiheit zu
fehlen. Wenn man die Joker der Texte konkret füllt, heißt der Text ja, daß jeder Mensch das unverlierbare
Naturrecht (gottgegeben) der Religionsfreiheit besitzt, der (z.B. in den USA anerkannten) Satansreligion
beizutreten, sie zu praktizieren, sie in Wort und Schrift (auch unter Katholiken) zu verbreiten und das
selbst dann, wenn man seiner Verpflichtung, die Wahrheit zu suchen, nicht nachkommt.Im Licht der Tradition
müßte dann ein solcher Text wegfallen. Pius X.