Sowohl die aktuelle Ausgabe der österreichischen Boulevardzeitschrift ‘Profil’ als auch die Auswertung einer Statistik der österreichischen Lebensbewegung ‘Jugend für das Leben’ befassen sich mit der Meinung der Österreicher zur rechtlichen Lage der Kinderabtreibung. Die Ergebnisse könnten unterschiedlicher nicht sein. Wer hat gelogen?
(kreuz.net, Linz) In der aktuellen Ausgabe der Boulevardzeitschrift Profil findet der aufmerksame Leser
auf Seite 18 eine Statistik der ‘Österreichischen Gesellschaft für Marketing’ (OGM) zur Fristenregelung.
Dabei sprechen sich angeblich 70% der Befragten für die Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage zur
Kinderabtreibung aus.
Norbert Steinacher, Generalsekretär von ‘Jugend für das Leben’, kann bei diesem
Ergebnis bloß den Kopf schütteln. Eine Umfrage seiner Organisation vom Sommer 2004 ergab, daß in Österreich
nur 8,6% der Bevölkerung mit der derzeitigen rechtlichen Lage zur Kinderabtreibung einverstanden sind.
Geht man davon aus, daß weder die ‘Österreichische Gesellschaft für Marketing’ noch Norbert Steinacher
Lügner sind, so muß man eine andere Erklärung für das Zustandekommen dieser höchst unterschiedlichen
Ergebnisse finden.
Steinacher stellte fest, daß sich die österreichische Boulevardpresse mit einer
irreführenden Formulierung an die Bevölkerung wandte: „In den ersten drei Schwangerschaftsmonaten ist
Abtreibung erlaubt. Soll diese Frist erhöht oder gesenkt werden?“, war die Frage, mit der die ‘Österreichische
Gesellschaft für Marketing’ die Österreicher konfrontierte und damit das Resultat der Umfrage manipulierte.
Die österreichische Lebensschutzorganisation, ‘Jugend für das Leben’, kritisiert, daß die Art, wie
die Frage gestellt wurde, bereits das Ergebnis präjudiziert habe: „Erstens ist das Beenden des Lebens
von ungeborenen Kindern innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen in Österreich nicht ‘erlaubt’,
sondern nach §96 StGB verboten. Sie ist unter der Bedingung einer vorhergehenden ärztlichen Beratung
und bei Durchführung der Kinderabtreibung durch einen Arzt straffrei gestellt (§97 StGB Abs 1).“ Ferner
betonen die Lebensschützer „die traurige Tatsache, daß das Leben des Kindes in Österreich unter drei
ungenau formulierten Umständen sogar bis zur Geburt des Kindes straffrei beendet werden kann (§97 StGB
Abs 2)“. Diese entscheidenden Informationen wurden bei der Umfrage durch die ‘Österreichische Gesellschaft
für Marketing’ einfach unterschlagen.
Steinacher findet das Verhalten des Boulevardmagazins ‘Profil’
„polarisierend“. Die Boulevardzeitung lasse damit bewußt ein falsches Ergebnis zustandekommen. Bei der
Befragung, welche die Organisation ‘Jugend für das Leben’ im letzten Sommer durchführte, sprachen sich
53,4% der Befragten für ein restriktiveres Gesetz zur Kinderabtreibung und 29% für ein völliges Verbot
derselben aus.
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