Euthanasie
War die skandalöse Hochzeit des Mörders gültig?
Ende Januar heiratete Michael Schiavo, der vor Gericht die Euthanasierung seiner ehemaligen Ehefrau erstrittet hatte, ein zweites Mal – in einer katholischen Kirche. Dabei soll nicht nur die Predigt gefehlt haben.
(kreuz.net, Florida) Viele Gläubige haben kürzlich mit Bestürzung erfahren, daß Michael Schiavo – der frühere Ehemann und Euthanasist von Terri Schiavo seine langjährige Konkubine Jody Centonze nach katholischem Ritus geheiratet hatte.

Schiavo gelang es im letzten März nach jahrelangen Prozessen vor Gericht, seine Ehefrau Terri Schindler Schiavo – die seit 1990 im Wachkoma lag – durch einen brutalen Nahrungsentzug zu Tode zu bringen.

Seine neue Ehefrau lernte er vor elf Jahren beim Zahnarzt kennen. Die beiden lebten jahrelang im Ehebruch und zeugten dabei zwei Kinder.

Nach der Euthanasierung seiner ersten Ehefrau bekam Michael Schiavo offenbar die kirchliche Erlaubnis, seine Konkubine im Januar in einer katholischen Kirche zu heiraten.

Diese skandalöse Hochzeit wirbelt seither in katholischen Internet-Tagebüchern viel Staub auf.

Ein Posting im Webblog „Catholic and Enjoying it“ berichtete, daß es während der Trauung keine Predigt gegeben habe. Darauf antwortete ein Priester, welcher den Eltern von Terri Schiavo nahesteht: „Der Priester predigte nicht? Was hätte er auch sagen sollen? Michael, bring diese nicht auch um?“

Der kanadische Kirchenrechtler Pete Vere äußerte Zweifel an der Gültigkeit der Eheschließung. Seine Zweifel begründet er in einem Artikel für die Homepage ‘Catholic Exchange’ mit Canon 1090 Paragraph 1 des Kirchenrechtes. Dort heißt es:

„Wer im Hinblick auf die Eheschließung mit einer bestimmten Person deren oder seinen eigenen Gatte getötet hat, schließt diese Ehe nicht gültig.“

Auch der zweite Paragraph des Kanon 1090 spricht – so Vere – eine klare Sprache:

„Ungültig schließen auch jene miteinander die Ehe, die durch physisch oder moralisch gemeinsames Betreiben den Tod eines Gatten verursacht haben.“

Es bestehe kein Zweifel, daß Michael Schiavo den Tod seiner Ehefrau Terri gezielt herbeigeführt habe. Durch deren Ermordung sei die kirchliche Heirat mit der Konkubine erst möglich geworden.

Es könne auch niemand bestreiten, daß die Konkubine der Tötung von Terri – zumindest moralisch – zugestimmt habe, so der Kirchenrechtler.

Hier gehe es nicht um Unterstellungen. Der Fall sei erstklassig dokumentiert und habe sich jahrelang vor Millionen von Menschen abgespielt. Er sei deshalb eine öffentliche Angelegenheit.

Wegen des vorliegenden Gattenmordes hätte Michael Schiavo für seine Heirat mit Jody Centonze ein Dispens benötigt. Nur der Vatikan könne nach Kanon 1078 Paragraph 2.2 des Kirchenrechtes vom Ehehindernis des Gattenmordes dispensieren.

Ohne einem solchen Dispens werde eine Ehe im Normalfall als ungültig erachtet. Der Kirchenrechtler schließt aus, daß die beiden um einen derartigen Dispens angesucht haben.

Denn in einem solchen Fall würde der Heilige Stuhl für eine Erteilung des Dispens die Bedingung stellen, daß die Betroffenen die Tat – in diesem Fall den Gattenmord – bereuen.

Angesichts der Öffentlichkeit des Falles, hätte der Heilige Stuhl ein öffentliches Reuebekenntnis verlangt, um ein öffentliches Ärgernis zu verhindern. Ein solches Reuebekenntnis sei aber nicht bekannt geworden.

Darum sei die zweite kirchliche Hochzeit von Michael Schiavo ungültig. Es wäre ein Skandal für die Christgläubigen – so der Kirchenrechtler –, wenn die Kirche die Gültigkeit dieser Eheschließung anerkennen würde.

Dieser Skandal dürfe nicht hingenommen werden. Darum bittet der Kirchenrechtler, beim Präfekten der Gottesdienstkongregation dagegen Beschwerde einzulegen, damit die Sache öffentlich aufgeklärt werde.
      
21 Lesermeinungen
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#21   Brandenburgis   17:01:02 | Mittwoch, 1. März 2006
Zivilehe
Ich glaueb, ähnliches ist in Deutschland auch möglich. Als ich heiratete, achtete der Priester ängstlich darauf, daß er zeitlich in der Folge liegt. Ich wollte ihn überreden, einen früheren Termin zu wählen, doch er hatte „Muffensausen“.
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#20   Römisch-Katholisch   16:24:36 | Mittwoch, 1. März 2006
@brandenburgis
Ich vertrete die Ansicht, daß die staatliche Eheregelung der kirchlichen folgen muß, daß also die kirchliche Entscheidung normativ ist und nicht die staatliche.
In der Schweiz geht es sogar soweit, dass ein Priester angezeigt wird, wenn er eine Eheschliessung vornimmt, ohne dass das Paar vorhin zivil getraut wurde.
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#19   Horst Eckner †   15:36:38 | Mittwoch, 1. März 2006
Präzisierung
Genau. Insofern ist der erste Satz meines letzten Postings etwas unpräzise: Aus katholischer Sicht ist zwar jede unter Christen geschlossene Ehe ein Sakrament, ABER bei Katholiken gilt die Formpflicht des CIC; ansonsten kein Sakrament. Das führt dann im Ergebnis zu solchen kuriosen Resultaten wie im vorausgehenden Posting von Römisch-Katholisch beschrieben.
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#18   Brandenburgis   15:34:03 | Mittwoch, 1. März 2006
@methusalix
Ich vertrete die Ansicht, daß die staatliche Eheregelung der kirchlichen folgen muß, daß also die kirchliche Entscheidung normativ ist und nicht die staatliche. Die Ehe ist als Teil der göttlichen Ordnung zu betrachten, mit Zivilrecht etc. hat das nichts zu tun. Die Zivilehe á la Bismarck ist ja in sich schon Rechtsbruch und ein ungerechtes Gesetz. Daß die „Zivilehe“ tatsächlich eine Ehe ist, möchte ich bezweifeln. Die entsprechend Kopulierten betrachten diese Institution ja auch, wie man sieht nicht als bindend. Man schaue sich nur einmal die lächerlichen Zeremonien vor den „Standesämtern“ an um zu erkennen, daß es sich hier um Schein handelt.
Mit „vogelfrei“ meine ich nicht „zum Abschuß freigegeben“. Sondern ich weise auf die unbestreitbare Tatsache hin, daß es in der westlichen Welt ein „Recht“ im hergebrachten Sinne, im Wortsinne sozusagen, immer weniger, vielleicht gar nicht mehr gibt. Zum Beleg für diese Behauptung kann ich tausend Fakten anführen, da diese aber hier auf kreuz.net ja auch diskutiert werden, lasse ich das erst einmal.
Gibt es aber keine Rechtsprechung mehr, kann ich ohne weiteres zur Selbsthilfe greifen, so wie ich ja auch mein Eigentum selbst schützen darf, meine Ehre selbst verteidigen darf, meine körperliche Unversehrtheit und die anderer Menschen schützen darf etc. Ob die Staatsanwälte etwas dagegen haben oder nicht, spielt keine Rolle, ich brauche mich nicht umbringen zu lassen, nur damit ich das Risiko vermeide von SA angeklagt zu werden.
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#17   Römisch-Katholisch   14:11:29 | Mittwoch, 1. März 2006
@mahner
H. Eckner hat ebenfall recht. Relevant wird das auch bei der Scheidung und der Wiederheirat. Möchte ein Katholik kirchlich heiraten, obwohl er schon mal standesamtlich verheiratet war, so ist das möglich, weil eben noch keine sakramentale Ehe zu stande kam. Möchte aber ein Protestant eine Katholikin heiraten und der Protestant war schon mal standesamtlich mit einer Protestantin verheiratet, so ist das nicht möglich, weil der Protestant aus der Sicht der Kirche das Sakrament der Ehe bereits empfangen hat. War die frühere Partnerin des Protestanten katholisch, so ist das in diesem Falle möglich, weil die Formpflicht notwendig wird (sprich katholische Trauung) und wenn diese nicht eingehalten wird kein Sakrament zu stande kommt.
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#16   Horst Eckner †   13:34:07 | Mittwoch, 1. März 2006
@ Mahner:
Oh doch. Gotthard hat Recht. Nach katholischen Eheverständnis ist JEDE Ehe, die zwischen Getauften geschlossen wird, immer auch ein Sakrament – ganz egal, was die Kirche, der die Heiratenden zugehören, darüber denken. Da aber die Formpflicht des CIC (die z.B. vorschreibt, dass ein Priester oder ein anderer Bevollmächtigter der Eheschließung assistieren muss) nur für Katholiken gilt, ist die Ehe zwischen zwei getauften Nichtkatholiken schon dann nach katholischem Verständnis ein Sakrament, wenn sie nur auf dem Standesamt geschlossen wurde. In der Praxis ist das irrelevant, denn den Protestanten ist das katholische Eherecht zumeinst herzlich egal – aber wenn z.B. ein protestantisches Ehepaar, das nur standesamtlich verheiratet ist, zur katholischen Kirche konvertiert, ist es weder nötig noch möglich, nun eine kirchliche Eheschließung vorzunehmen, denn die Ehe der beiden Protestanten war nach katholischer Definition schon von Anfang an eine sakramentale Ehe (weil eben die Formpflicht des CIC nicht galt).
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#15   mahner   11:50:26 | Mittwoch, 1. März 2006
@ gotthard
…2 evangelischen Christen ist eine gültige sakramentale Ehe…
Die Protestanten kennen eine sakramentale Ehe ?? – sagt doch schon M.Luther –„die Ehe ist ein weltlich Ding“ – im katholischen Verständnis ist das maximal eine Naturehe – aber niemalssakramental !!
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#14   Römisch-Katholisch   10:13:21 | Mittwoch, 1. März 2006
Eherecht
Gotthard hat recht. Dem ist aber noch beizufügen, dass eine sakramentale Ehe nur zwischen zwei Getauften zu stande kommt. Bei der reformierten Kirche in der Schweiz ist es nämlich tatsächlich so, dass jemand Mitglied dieser Kirche sein kann ohne getauft zu sein oder umgekehrt, er ist reformiert getauft, aber nicht Mitglied der reformierten Kirche. Entscheidend ist der Ehekonsens. Wollen beide Partner die Ehe eingehen bis dass der Tod sie scheidet, dann kommt aus katholischer Sicht das Sakrament bei zwei Getauften zu stande, egal wie und wo die Ehe geschlossen wird. Ist einer der Partner katholisch, dann ist freilich eine katholische Eheschliessung notwendig, damit es eine sakramentale Ehe ist. Ansonsten ist eine sog. Formdispens erforderlich. Das ganze Eherecht ist ausführlich im CIC 1983 aufgeführt.
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#13   Gotthard   09:49:01 | Mittwoch, 1. März 2006
Unfug
Es ist so dass eine lediglich standesamtlich geschlossene Ehe keine „Ehe“ im kirchlichen Sinne ist,
Diese Aussage kann sich nur auf Katholiken beziehen.
Jede standesamtlich geschlossene Ehe zwischen 2 evangelischen Christen ist eine gültige sakramentale Ehe.
Jede standesamtlich geschlossene Ehe zwischen zwei Nicht-Christen ist eine gültige – wenn auch nicht sakramentale – Ehe.
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#12   methusalix †   09:42:05 | Mittwoch, 1. März 2006
Hallo Frater!
das ist zweifellos richtig! Die Aussage war jedoch, dass eine nicht kirchlich geschlossene Ehe auch nach dem Zivilrecht ungültig sei.
Brandenburgis: Ehe gültig?
Wenn eine Ehe kirchlich nicht gültig ist, kann sie auch weltlich nicht gültig sein.
Es ist so dass eine lediglich standesamtlich geschlossene Ehe keine „Ehe“ im kirchlichen Sinne ist, was leicht daran zu erkennen ist, dass ein verwitweter Prtner aus so eine Ehe keine Problem hat kirchlich zu heiraten. Brandenburgis behauptet jedoch, dass eine NICHT kirchlich geschlossenen Ehe auch zivilrechtlich ungültig sei; und das ist Unsinn; nur einer von vielem, aber doch ziemlich daneben.
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#11   Frater Meinrad   09:19:10 | Mittwoch, 1. März 2006
zur Meinung von methusalix
Die rein standesamtliche Trauung hat keine sakramentale Bedeutung, bis auf wenige Ausnahmen.
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#10   Horst Eckner †   02:27:21 | Mittwoch, 1. März 2006
Großartig
Die Überschrift „War die skandalöse Hochzeit des Mörders gültig?“ finde ich irgendwas zwischen reizend und peinlich. Gleich zwei Wertungen („skandalös“ und „Mörder“) schon in der Frage unterzubringen, ist so dermaßen gegen sämtlich journalistische Sorgfaltspflichten, dass man es gerade noch bei den ersten investigativen Versuchen einer Schülerzeitung durchgehen lassen könnte.
Also Frage 1: Welche Instanz – außer der Privatmeinung von kreuz.net-Autoren, die wohl weder staatlich noch kirchlich als autoritativ anzuerkennen ist – hat rechtsverbindlich die Handlungen des Herrn Schiavo als Mord eingestuft, sei es staatlich oder kirchlich?
Frage 2: Was macht die Hochzeit so „skandalös“, außer dass nach der Privatmeinung von kreuz.net-Autoren sie nicht gültig ist und nicht hätte stattfinden dürfen? Wenn aber genau die Frage der Gültigkeit doch erst beantwortet werden soll, wie kann ich dann schon in der Frage selbst von einem Skandal sprechen?
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#9   methusalix †   01:01:57 | Mittwoch, 1. März 2006
@brandenburgis
Brandenburgis: Ehe gültig?
Wenn eine Ehe kirchlich nicht gültig ist, kann sie auch weltlich nicht gültig sein.
Das würde ja bedeuten, dass ein nicht kirchlich verheiratetes Paar z. B. in Deutschland oder Österreich, dann auch zivilrechtlich nicht verheiratet wäre. Ein bürgerlicher Trauschein wirkt in Deutschland, z. B. beim Finanzamt, ganz gut, ohne dass die Finanzbeamtin nach einem kirchlichen Trauschein fragt.
… Da es in den USA sowieso kein Recht gibt, ist er jedenfalls vogelfrei. Den Satz müssen wir uns auf der Zunge zergehen lassen! Brandenburgis entscheidet ob jemand vogelfrei ist. Das heisst, man kann diesen von Brandenburgis so aus der Gesellschaft eximierten Menschen, straflos jederzeit angreifen und töten, ohne kirchliche oder göttliche Verfolgung fürchten zu müssen.
Also ich bin sicher unsere Staatsanwältinnen sind da sehr dagegen und ich kann Ihnen nur empfehlen, sich bei solchen Taten mehr auf Ihr Mundwerk als auf Ihren starken Arm zu verlassen. Sie würden, nach Ausführung so einer Tat, wohl unversehnes in den recht zweifelhaften Genuss, wie würden Sie es nennen? des Märtyrertums kommen.
Dass das Justizsystem in den USA ziemlich miserabel ist, sei unbestritten, dass keines existiert kann man nicht behaupten. Sind Sie blind? Deutet einiges darauf hin.
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#8   pgeorg   19:56:12 | Dienstag, 28. Februar 2006
Schadensersatzzahlungen …
Ich meine die Schadensersatzzahlungen aus dem Kunstfehlerprozess, den M. Schiavo nach der in seinen Augen unzureichenden ärztlichen Hilfe infolge des Herzanfalls von Terri in den frühe 90ern angestrengt hatte.
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#7   k_c   19:40:19 | Dienstag, 28. Februar 2006
Ehe gültig?
@Brandenburgis: Komm mal aus deinem mittelalterlichen Traumland zurück auf den Boden der Tatsachen. Es gibt eine Trennung zwischen Kriche und Staat und das ist recht so.
@pgeorg: Welche Schadensersatzzahlungen meinst du? Schiavo ist so weit ich weiß durch Atemnot, nicht durch Fremdverschulden gestorben.
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#6   pgeorg   18:46:28 | Dienstag, 28. Februar 2006
Ehe gültig ?!
Die Ehe dürfte aus kirchenrechtlicher Sicht gültig sein. Beim c. 1090 , der das trennende Ehehindernis des sog. Gattenmordes zum Gegenstand hat, handelt es sich um ein irrtierendes Gesetz, das eine Rechtshandlung für ungültig erklärt (c. 10) bzw. ein inhabilitierendes Gesetz, das eine Person unfähig zur Vornahme einer Rechtshandlung macht, und unterliegt gemäß c. 18 einer engen Auslegung. D.h. das trennende Ehehindernis liegt nur dann vor, wenn der eine Ehepartner „im Hinblick auf die Eheschließung mit einer bestimmten Person“ den anderen mittelbar oder unmittelbar tötet. Das hat Schiavo nicht getan. Sein Ziel war es, allein über die Kohle aus den Schadensersatzzahlungen verfügen zu können, die ursprünglich der Pflege Terris dienen sollte.
Es liegt also kein Ehehindernis nach c. 1090 § 1 vor. Ob ein Ehehindernis nach c. 1090 § 2 vorliegt, ist zumindest zweifelhaft. Eine bloße Zustimmung, die nachzuweisen wäre, ist nicht mit einem Betreiben gleichzusetzen. In jedem Falle ist das gemeinsame (!) aktive Betreiben für ein Vorliegen des Hindernisses nachzuweisen.
Gerade weil M. Schiavo so ein Showman ist, der in den letzten anderthalb Jahrzehnten ausführlich unter Beweis gestellt hat, daß ihm das katholische Eheverständnis piepegal ist, hätte man ihm kirchlicherseits keine Bühne für seine Darstellung bieten sollen und dürfen. Das Kirchenrecht bietet hier auch eine Möglichkeit: Die Verhängung eines Eheverbotes gemäß c. 1077. Das wäre besser gewesen.
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#5   Brandenburgis   17:21:23 | Dienstag, 28. Februar 2006
Ehe gültig?
Wenn eine Ehe kirchlich nicht gültig ist, kann sie auch weltlich nicht gültig sein. Der Ex-Gatte dürfte nicht als Mörder, sondern als Totschläger einzustufen sein. Da es in den USA sowieso kein Recht gibt, ist er jedenfalls vogelfrei.
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#4   Benedikt78   17:12:16 | Dienstag, 28. Februar 2006
Also…
die Ehe ist gesetzlich und weltlich gültig. Doch vor Gott ist sie ganz klar ungültig. Da kann man sich auf den Kopf stellen.
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#3   ExBochumer †   16:27:06 | Dienstag, 28. Februar 2006
Wer ist ein Mörder …
… und stellt das kreuz.net fest?
Kreuz.net ist eine immer noch als privat einzustufende Quelle.
Benutzen kann man diese Quelle in den wenigsten Fällen.
Bevor jetzt wieder sich die Unken melden: Ich bin weder für den Mord an Unschuldigen noch für die Diffamierung der r.-k. Kirche.
Aber kreuz.net sollte sich mal ein wenig im Bekenntnis zur r.-k. Kirche darstellen.
IMHO: kreuz.net ist also eine private, i.e.L. sedisvakantistisch und ultrakonservativistische Quelle, die nur in einigen Fällen das trifft, was an der Kirche kritikwürdig ist.
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#2   k_c   16:26:10 | Dienstag, 28. Februar 2006
Die Ehe ist gültig.
Wenn, dann ist der kirchliche Segen ungültig.
Oder seit wann interessiert sich das amerikanische Gesetz für das katholische Kirchenrecht?
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#1   Rudolphus   16:05:47 | Dienstag, 28. Februar 2006
Die Sache ist eindeutig.
Die Ehe ist ungültig.
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