Will sich die EU an ungeborenen Menschen vergreifen?
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist umstritten und in ihrem Nutzen zweideutig. Dennoch gibt es Bestrebungen in der EU, dafür weitere Menschenopfer darzubringen.
(kreuz.net, Münster) „Forschung am Embryo – also auf Kosten menschlichen Lebens – ist eine Menschenrechts-
verletzung und in einer Demokratie nicht hinnehmbar.
Das 7. EU-Forschungs- rahmenprogramm muß daher
eine finanzielle Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen ausschließen“.
Das fordert Monika
Hoffmann, die Medienbeauftragte der ‘Christdemokraten für das Leben’.
Das EU-Parlament entscheidet heute
Mittwoch über die Vergabe und Verwendung der Fördermittel.
„In einigen Ländern der EU – zum Beispiel
in Großbritannien – wird schon Forschung mit embryonalen Stammzellen betrieben. Dabei sind die Heilungsaussichten
beim Einsatz adulter Stammzellen nicht nur größer: Es müssen dafür auch keine menschlichen Embryonen
zuerst im Labor erzeugt und anschließend getötet werden.“
In Deutschland ist die Embryonenforschung
verboten.
Jetzt hat der ‘Ausschuß für Industrie, Forschung und Energie’ (ITRE) einen Änderungsantrag
eingebracht, nach dem eine EU-Finanzierung von Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ausdrücklich
vorgesehen ist.
Sollten die EU-Parlamentarier dem Antrag folgen, würde der deutsche Steuerzahler gezwungen,
eine in Deutschland verbotene Forschung mitzufinanzieren.
Dagegen hat der Rechtsausschuß (JURI) des
Europäischen Parlaments – der im Zusammenhang mit den neuen Technologien für ethische Fragen zuständig
ist – in seiner Sitzung vom 4. Mai dafür gestimmt, Forschungen, welche Menschen-Embryonen oder Menschen-Stammzellen
gebrauchen oder herstellen, von der Finanzierung auszunehmen.
Der Deutsche Bundestag hat sich in der
Vergangenheit mehrfach gegen die Förderung der verbrauchenden Forschung am Menschen ausgesprochen.
Er
ist nun herausgefordert, die Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips zu verlangen.
Dieses besagt auch,
daß EU-Gelder für Technologien, die in den Mitgliedstaaten kontrovers diskutiert oder gar verboten sind,
nicht eingesetzt werden dürfen.
Neben Deutschland kritisieren Polen, Slowenien, die Slowakei, Österreich,
Malta und Luxemburg den Vorschlag des ‘Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie’.
„Ein Ausschluß
der embryonalen Stammzellforschung soll auch Menschenrechtsverletzungen und der Ausbeutung von Frauen
als Eizellspenderinnen, vorbeugen wie dies in Rumänien durch englische Forscher und auch in Korea geschah“,
so Frau Hoffmann.
„Es gibt keine einsichtigen Gründe, eine Forschung zu bewilligen, die das EU-Parlament
in einer anderen Resolution verboten hat.
Statt dessen sollten nur ethisch einwandfreie, erfolgversprechende
Alternativen, wie die adulte Stammzellforschung oder Forschung an Stammzellen aus der Nabelschnur, gefördert
werden.
Angesichts der weitreichenden Konsequenzen ist zu hoffen, daß das EU- Parlament und die Deutsche
Bundesregierung hier an der Unantastbarkeit der Menschenwürde festhalten.“
Die ‘Christdemokraten für
das Leben’ sind eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU.
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Merkwürdige Logik Embryonen sind nach Meinung derGRÜNEN www.gruene.landtag.nrw.de/…001/pm01/pm54-01.htm
aus Gründen der Menschenwürde zu schützen – und was gilt für Föten im Falle der Abtreibung?