Wenn behinderte Menschen nicht rechtzeitig entdeckt und getötet werden, müssen die verantwortlichen Ärzte Schadenersatz zahlen. Ein französisches Horrorurteil.
(kreuz.net, Straßburg) Horrorurteil in Straßburg. Der französische Staat wird zahlen, weil Ärzte staatlicher
Spitäler zwei behinderte Kinder vorgeburtlich nicht rechzeitig entdeckt und getötet haben.
Die beiden
geschädigten Elternpaare erhalten ein Schmerzensgeld von jeweils 2,4 Millionen Euro.
Das gab der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte bekannt.
Damit wird die unterbliebene Schlachtung von zwei behinderten
Menschen als gewöhnlicher Haftungsfall betrachtet, der umfangreiche Ersatzansprüche nach sich zieht.
Mit dem Geld soll die lebenslange Pflege der Kinder – deren Geburt nicht rechtzeitig verhindert werden
konnte – gewährleistet werden.
Die Eltern hatten sich in Straßburg gegen ein französisches Gesetz
gewandt, das Zahlungen für behinderte Kinder erschwerte.
Das Gesetz verstößt – nach Auffassung des
Gerichtshofs – gegen den Eigentumsschutz aus dem ersten Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Tageszeitung ‘Frankfurter Allgemeine’ weist darauf hin, daß dieses Urteil auch auf unerwünschte
gesunde Kinder angewendet werden könnte, die aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei einem
Schwangerschaftsabbruch oder einer Sterilisation trotzdem lebend geboren werden.
In beiden Fällen hatten
Ärzte städtischer Spitäler in Paris eine Fehldiagnose gestellt.
Darum brachte die Mutter Christine
Draon im Dezember 1996 ein schwerbehindertes Kind auf die Welt. Ultraschall- und Fruchtwassertests hatten
keine Anomalien festgestellt.
Das behinderte Kind muß sein Leben lang intensiv gepflegt werden.
Ein
Jahr ließ das Ehepaar Maurice ihr drittes, noch nicht geborenes Kind kontrollieren. Das Ehepaar besaß
bereits ein behindertes Kind, das an Muskelschwund leidet.
Ein zweites, das an der gleichen Krankheit
zu leiden schien, konnte rechtzeitig durch Abtreibung umgebracht werden.
Das dritte Kind entkam während
der Schwangerschaft den Behindertenjägern. Nach einer vorgeburtlichen Untersuchung fand man keine Hinweise
auf eine Behinderung.
Doch einige Monate nach der Geburt zeigte auch dieses Baby Symptome von Muskelschwund.
Die Kinder, die nie hätten geboren werden sollen, sind heute acht und neun Jahre alt.
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135 Lesermeinungen
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#137 Pünktchen 13:29:14 | Donnerstag, 29. Juni 2006
Aloah, sie sind im Recht! Gerade an diesen Nachhutgefechten zeigt sich regelmäßig, wer noch was zur
Sache zu sagen hat und wer nicht! – Danke und Wohlauf! :)3
ddl der lustige… >>…Ich, gereizt? Im Gegenteil, ich bin hochentspannt. Es hat zwar lange gedauert,
aber vor einer halben Stunde ging mir endlich auf, dass Kamerad Pünktchen – und Sie gleich mit – plärren
können, bis Sie meinetwegen ultramarinblau werden – es wird nichts nützen. Und, wie gesagt: Mir ist
es sowas von egal, ob, wie und wie oft Sie sich fortpflanzen.<< DDl du bist a’ richtiger depp, wäre vor
lachen über deinen schmarrn fast vom stuhl gekippt.
Jaja… …diese Leutchens, die einem mit hochrotem Kopf und extrem wortreich unter Verwendung von Zitaten
ihr „Du interessierst mich nicht, ich finde Dich total unwichtig!“ ins Gesicht brüllten, fand ich schon
immer zum Schießen. Und so überzeugend, doch, doch… Ich, gereizt? Im Gegenteil, ich bin hochentspannt.
Es hat zwar lange gedauert, aber vor einer halben Stunde ging mir endlich auf, dass Kamerad Pünktchen –
und Sie gleich mit – plärren können, bis Sie meinetwegen ultramarinblau werden – es wird nichts nützen.
Und, wie gesagt: Mir ist es sowas von egal, ob, wie und wie oft Sie sich fortpflanzen. Aber es verschafft
mir nach all den untergriffigen Anwürfen zugegebenermaßen eine gewisse Genugtuung, zu wissen, dass Sie
und besonders der da vor Galle überquellen, weil Sie das umgekehrt nicht so sehen und es Sie schier zum
Würgen bringt, dass „mijne vrouw de DDL will nich so als ick dat will“ und Sie haargenau NICHTS dagegen
tun können als ohmächtig zu zetern. Wohl bekomm’s. Hach, da fühlt sich jede Zelle frisch!
ddl ein –-> wichtigheimer Warum so gereizt, „ach, ähm“ stotterste jetzt angesichts der tatsachen wahrheiten,
oder fühlste dich in deinem lügen-stachelturm erkannt. Mann du lässt aber stark nach, verstehe bei
dem schwachen anfang. Allein die aussage:“…sich sinnlos zu vermehren“ zeugt von einem getriebenen geist
der keine ruhe findet, für dich anders formuliert: „Jeder Tat schlägt ihren Täter“. DDL du bist ein
richtiger pampensuhler mehr wirklich nicht, ansonsten unwichtig.
#132 Pünktchen 11:36:40 | Donnerstag, 29. Juni 2006
Das Argument der gescheiterten Verhütung ist KEINES für oder gegen das Leben eines Menschen! Wer etwas
anders sagt, ist ein unverantwortlicher Zyniker!
@Pünktchen Tja, das mit der tollen Verhütung klären Sie dann doch bitte mit den hier anwesenden Ultrakatholiken
ab. Ich bin mir nicht sicher, ob die dem Loblied so vorbehaltlos zustimmen. Viel Spaß beim Diskutieren.
Ach, ähm – Sie sind noch Jungfrau, stimmt’s? Soll gar kein Angriff sein, es ist nur die letzte verbleibende
Erklärung für Ihre dummes Geschwafel. Aber egal. Wissen Sie, ich werde SIE nicht daran hindern, sich
sinnlos zu vermehren, falls Sie ‘mal eine finden, die das mit sich machen lässt. Und umgekehrt werden
Sie MIR nichts vorschreiben (können). ICH kann damit leben. SIE haben ein Problem damit. Wie außerordentlich
schade. Kamillentee?
#130 Pünktchen 11:25:24 | Donnerstag, 29. Juni 2006
Danke Aloah, aber jetzt müssen wir uns sicher wieder vorhalten lassen, wir interessierten uns für „fremde
Betten“, nur weil wir nicht zur Finanzierung eines Unrechtes, einer rechtswidrigen Kindstötung, beitragen
wollen! Wer diesen geballten Unsinn nicht als solchen durchschaut, dem ist – argumentativ – auch nicht
mehr zu helfen!
Pünktchen: Die Sozialministerin Sachsens Helma Orosz Freilich hat die Frau recht. Heute im zdf morgen-magazin
wurde berichtet das 98% der kosten für einen rechtswidrigen schwangerschafts-abbruch vom staat, also
von allen mitbezahlt wird. Daher erschließt sich mir auch, dass es 219 beratungsstellen mit „schein zu
STRAFFREIEN TÖTUNG“ gibt, die kohle stimmt, „herz was willste mehr“. Die dramatisch physischen/psychischen
spätschäden für die frau interessiert die GEIER nicht, ebenso wenig wie der zerfall der bestehenden
ordnung deren erhalt eigentlich im interesse aller sein sollte.
#128 Pünktchen 10:41:23 | Donnerstag, 29. Juni 2006
Die Sozialministerin Sachsens Helma Orosz hat natürlich recht mit ihrer Bemerkung: „Außerdem müssen
wir die Frauen zur Eigenverantwortung verpflichten, schließlich sind in Anbetracht der umfassenden Aufklärung
und der vielfältigen Verhütungsmöglichkeiten ungewollte Schwangerschaften kaum noch vorstellbar“, Ungewollte
Schwangerschaften fallen im Wissen um das Risiko eines Mißlingens der jeweils gewählten Verhütungsmethode
natürlich immer noch in die Verantwortung der Eltern. Jeder Versuch, die Schwangerschaft als eine Form
der Influenza oder mangelnden öffentlichen Insektenbekämpfung hinzustellen, ist zynisch und menschenverachtend.
In seinem Bett soll jeder machen, was er will, aber es ist nicht einzusehen, daß die Öffentlichkeit
für unverantwortliches Verhalten, bzw. Verantwortungsflucht durch rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche
zur Kasse gebeten wird, wie das bei den jetzt immer noch gewährten staatlichen Hilfen für Abtreibung
der Fall ist. In diese Richtung zielte das Argument der Ministerin, die mit einigen ihrer Länderkollegen
der Meinung ist, daß die staatl. Hilfen bei Schwangerschaftsabbrüchen („rechtswidrigen Handlungen“ !)
reduziert werden sollten.
Tja, da hat die werte… …Sozialministerin offenkundig noch nie den peinlich berührten Moment erlebt,
wenn man realisiert, dass ein Gummi geplatzt ist. …oder dass jemandem urplötzlich einfällt, dass er
(vielmehr: sie) gestern womöglich nicht die Pille… „Moment! Ich schau’mal nach!“ Oder, oder, oder.
Immer wieder toll, diese Leute, die vom Leben wie von einem physikalisch idealen System schwatzen. Und
wissen Sie, Pünktchen, da können Sie sich noch so sehr auf den Kopf stellen und empört Herumpelstilzen:
SIE werden NIEMALS darüber befinden, wieviele Kinder WIR in die Welt setzen und WANN. Vergessen Sie’s
einfach und stecken Sie Ihre Nase in Dinge, die Sie was angehen – also vorzugsweise nicht in anderer Leute
Betten.
#126 Pünktchen 09:12:23 | Donnerstag, 29. Juni 2006
„Ungewollte Schwangerschaft“ wurde hier von mehreren mit einem „Verkehrsunfall“ verglichen und als Fahrlässigkeit
hingestellt. Abgesehen davon, daß diese Metaphorik die Sexualität entpersonalisiert und zu einem von
physikalischen Gesetzen bestimmten Geschehen (inkl. Kollisionen) herabwürdigt, bleibt die Bewertung des
Bundesverfassungsgerichtes bestehen, daß die Abtreibung eines Kindes aus dem Grunde, das es „nicht gewollt“
sei, ein Unrecht darstellt, dem Staat und Gesetze zu wehren haben! Zum Thema der „ungewollten Schwangerschaften“
wird die sächs. Sozialministerin heute mit den Worten zitiert: „Außerdem müssen wir die Frauen zur
Eigenverantwortung verpflichten, schließlich sind in Anbetracht der umfassenden Aufklärung und der vielfältigen
Verhütungsmöglichkeiten ungewollte Schwangerschaften kaum noch vorstellbar.“ (FAZ Nr. 148 vom 29. 6.
06, S. 4)
Möpmöp Naturrecht Die Formel lässt sich bis weit in die Antike hinein verfolgen. Wenn Sokrates schon
meinte: „Unrecht tun ist schlimmer als Unrecht leiden“ in dem platonischen Dialog Gorgias. Auch der Hl.
Augustinus sagte: „Ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz“. Genau an diesem Punkt setzten die heutigen
Schwierigkeiten an. Man meint, in einer pluralistischen Gesellschaft könne eine dem Menschen vorgegebene
Ordnung nicht angenommen werden. Damit wird die objektive Existenz eines Naturrechts einfach bestritten
und jede Bemühung um dessen Erkenntnis in den Bereich der Ideologie verwiesen. Leider. @Pünktchen, Danke
für den Link.
Aloah, Naturrecht Wieso für einen modernen Rechts- und Moralphilosophen die Positionen des Naturrechts,
rekonstruiert auf Kantischer Grundlage und im Gespräch mit konkurrierenden Auffassungen, unverzichtbar
sind, begründet der bekannte Ethiker Ottfried Höffe in vielen seiner Schriften. Hier www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=6748&au…
eine Rezension!
Aloha … das Problem an Ihrer Argumentation ist nur, dass das Naturrecht einmal eine rechtsphilosophische
Strömung war, im 19 Jhd aber vom Rechtspositivismus verdrängt wurde. Allerdings gebe ich Ihnen insofern
Recht, als der Gesetzgeber beim GG sicherlich von den Prinzipien des Naturrechts beeinflusst wurde – allerdings
ist wie gesagt die Philosophie des Naturrechts keineswegs mehr vorherrschend in der Rechtsprechung und
Lehre, auch wenn der BVerfG immer wieder über den Weg der Radbruch’schen Formel die Prinzipien des Naturrechts
in dessen Judikatur einfließen ließ.
„iustitia“ „Iustitia“Weiter unten in der Debatte führten Sie lediglich allgemein Verkehrsunfälle an
Diese Behauptung ist nachprüfbar falsch! 1) hatte nicht ich „lediglich allgemein“ Verkehrsunfälle „eingeführt“,
das war ein anderer, 2) hatte ich sehr wohl in Erwiderung darauf sofort ein Fallbeispiel gebracht, in
dem eine Tötungshandlung aus Eventualvorsatz erfolgte. Weitere Bemerkungen unterlasse ich hier, es hat
etwas Widerwärtiges und i.d.T. Zermürbendes, sich ständig falsch zitiert und wiedergegeben zu finden
und statt zur Sache sprechen zu können, ausschließlich mit der Richtigstellung eigener Aussagen befaßt
zu werden.
Möp Möp – Menschenrechte >>Zum Einen habe ich nur betont, dass der Begriff „Menschenwürde“, so wie
Sie ihn verwenden, in der Rechtswissenschaft nicht verwendet wird – mit dem Begriff „Menschenwürde“,
wie er im GG verwendet wird, ist jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines
Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand,
seinen Leistungen oder sozialem Status, also Anspruch auf das, was man gemeinhin als „Menschenrechte“
kennt.<< Falsch – Menschenrechte sind Naturrecht, das heißt, sie bestehen vor jeder staatlichen Festlegung
und unabhängig davon, ob ein Staat sie anerkennt oder nicht. Eine Vermischung ist daher unzulässig.
Menschenrechte gelten zeitlich gesehen ewig, räumlich gesehen überall in der Welt; sie sind in der Natur
oder in Gottes Schöpfung verwurzelt, sie haben den Charakter der Heiligkeit und Unverbrüchlichkeit.
Das waren und sind doch alles Ergebnisse nach den Greueln der Diktaturen und der Kriege unseres Jahrhunderts.
Gerade die Verkennung und Missachtung der Menschenrechte führten zu der bekannten Barbarei. Und heute:
Im ersten Quartal gab es in Deutschland fast 33.000 Abtreibungen, wie damals ein schlachten ohne Ende.
ES ist bitter sich über M- Würde oder -Rechte zu streiten!
Lieber Benedikt Ach nein – ich arbeite in einer seehr großen Rechtsanwaltskanzlei, der Bibliotheksdienst
der Kanzlei hat Zugriff auf diverse Datenbanken; ich werde die Kollegen von dort einfach mal bitten, dass
sie mir diese besorgen
Lieber Benedikt Das Thema interessiert mich – daher werde ich versuchen, ob ich in Österreich die von
Ihnen genannten Lehrbücher auftreiben kann. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich – sobald ich mir dieses
Thema durchgelesen habe – Sie kontaktieren dürfte zwecks Austauschs!
@ Möp Möp doch wäre die Definition von Fahrlässigkeit und Vorsatz nach deutscher Judikatur der österreichischen
ähnlich. Wenn die österreichische Judikatur so ist, dass billigende Inkaufnahme keinen Vorsatz beinhaltet,
so ist das nicht haltbar. Ich kann Ihnen zusätzlich zu den schon genannten Quellen auch noch BGH NStZ
98,615 nennen, mit noch weitergehender („bloße Inkaufnahme“) Anmerkung von Roxin, BGH NStZ 99,507 oder
auch beliebige Lehrbücher wie Maurauch/ Zipf AT § 22 Rn 36, Wessels/ Beulke § 7 Rn 220 usw usf. Alle
stufen billigende Inkaufnahme als Eventualvorsatz ein.
#115 _Ungläubig- 13:47:45 | Dienstag, 27. Juni 2006
Die deutsche Definition Fahrlässigkeit im § 276 Abs 2 BGB Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen
Sorgfalt. (Das Strafrecht orientiert sich an dieser Norm) § 6 Abs 2 öStGB könnte man gleichsetzen mit
der bewussten Fahrlässigkeit in Deutschland. Der Handelnde rechnet zwar mit dem möglichen Eintritt des
Schadens, vertraut aber darauf, dass er nicht eintreten wird. Der Eventualvorsatz nach § 5 Abs. 1 öStGB
entspricht dem deutschen bedingten Vorsatz.
Liebes Pünktchen Zum Einen habe ich nur betont, dass der Begriff „Menschenwürde“, so wie Sie ihn verwenden,
in der Rechtswissenschaft nicht verwendet wird – mit dem Begriff „Menschenwürde“, wie er im GG verwendet
wird, ist jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt,
unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder
sozialem Status, also Anspruch auf das, was man gemeinhin als „Menschenrechte“ kennt. Wie Sie sehen, gab
der Gesetzgeber damals selbst keinen wirklich brauchbaren Hinweis darauf, was unter „Menschenwürde“ zu
verstehen ist, daher sind die allgemeinen Gesetzesauslegungsregeln anzuwenden (Wortlaut/Grammatik, systematische
Auslegung, teleologische Auslegung, historische bzw. verfassungskonforme Auslegung, …) Zum anderen haben
Sie mit Ihrem Beispiel den Verkehrsunfall in die Diskussion gebracht, nicht ich oder iustitia – wir beide
haben nur versucht, anhand Ihres Beispiels Vorsatz und Fahrlässigkeit von einander zu trennen, um die
Diskussion wieder zu versachlichen.
Möpmöp . Vieleicht nehmen Sie einfach mal zur Kenntnis, daß die Achtung vor der Menschenwürde durch
den Staat und seine Vertreter in Artikel 1, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes (GG) festgeschrieben
ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.“ Die ganze Verkehrs(unfall)metaphorik halte ich für zynisch und in der Sache für
verfehlt. Sie bezweckt offensichtlich eine Verantwortungsleugnung für Akte, die sehr wohl in die Verantwortung
einer menschlichen Person fallen. Das BVerfG ist in diesem Punkte auch ganz eindeutig. Es stellt fest:
Rechtl. Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich,
wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche
Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.
Lieber Benedikt Iustitia sitzt hier neben mir, hat aber keine Lust mehr, sich in diesem Forum zu äußern –
siehe Diskussion mit Pünktchen. Daher erlaube ich mir zu antworten. Leider muss ich Ihnen widersprechen –
ich habe vor meinem Posting über die deutsche Sprachregelung einen deutschen Juristen, der sein Referendariat
in Österreich macht, Rücksprache gehalten (keine Sorge, ich äußere mich grundsätzlich nur bei Rechtsgebieten,
wo ich vorher an der Uni eine entsprechende Ausbildung genossen habe oder wo ich mir an wissender Stelle
Auskunft geholt habe ). Er meinte, im dStGB gäb’s keine der österreichischen Regelung vergleichbare
Bestimmung, doch wäre die Definition von Fahrlässigkeit und Vorsatz nach deutscher Judikatur der österreichischen
ähnlich. Nein, im österreichischen Strafrecht gibt’s den Begriff „Billigung“ nicht, im Gesetzestext
steht ausdrücklich, dass er die Verwirklichung nicht will (§ 6 Abs.2 öStGB) – würde er die Verwirklichung
ernstlich für möglich halten und sich mit der Verwirklichung abfinden bzw. er es, Ihrem Beispiel nach,
dem Zufall überlassen, ob die Verwirklichung eintritt oder nicht, wäre das Eventualvorsatz nach § 5
Abs. 1 öStGB.
Liebes Pünktchen Da muss ich Ihnen leider widersprechen – den Eventualvorsatz haben Sie erst jetzt hereingebracht,
aus Ihrer Schilderung ging das keineswegs hervor; siehe auch Möpmöp’s Beitrag, das ja auch ungerechtfertigt
von Ihnen angeschüttet wurde. Weiter unten in der Debatte führten Sie lediglich allgemein Verkehrsunfälle
an – diese werden von der herrschenden Lehre und Judikatur stets als Fahrlässigkeitsdelikte behandelt
(auch wenn man meiner Ansicht nach in den meisten Fällen auch über Eventualvorsatz diskutieren könnte –
aber ich werde diese Judikatur leider nicht ändern können). Kann schon sein, dass Sie genaue Argumentation
nervt, aber wie Sie aus der untenstehenden Diskussion vielleicht gelernt haben, sind derartige Feinheiten
für die Beurteilung eines rechtlichen Sachverhalts unerlässlich. Abgesehen davon gebe ich es jetzt definitiv
auf, mit Ihnen diskutieren zu wollen, da Sie offenbar gesteigerten Wert darauf legen, Ihren Gegenüber
unsachlich und untergriffig beschimpfen zu müssen. Ich hätte mich, wie gesagt, sehr gefreut, mich mit
Ihnen auf anderem Niveau auszutauschen, aber auf „Nitschaktionen“ (Maler Nitsch ist bekannt für seine
Schüttbilder) habe ich echt keine Lust mehr.
@ iustitia bei euch Deutschen gibt’s übrigens eine ähnliche Sprachregelung Ach so, Sie kommen aus Österreich.
Nun, ich versichere Ihnen, dass das in Deutschland nicht so ist, sondern so, wie ich Ihnen sagte. Ich
helfe natürlich auch gern bei der Recherche: RGSt 76, 115; BGHSt 36,1; BGHSt 44, 99. Aber eine Frage:
Fahrlässig handelt (…) wer es für möglich hält, einen solchen Sachverhalt zu verwirklichen, diesen
aber in Wahrheit nicht verwirklichen will (§ 6 Abs. 2 öStGB) Soll hierin nach Auffassung der österreichischen
Richter etwa eine Billigung vorliegen? Billigung kann doch nicht mehr bedeuten, dass er den Erfolgseintritt
nicht will, vielmehr ist es ihm egal bzw er überlässt es dem Zufall, ob der von ihm für möglich gehaltene
Erfolg tatsächlich eintritt. Eine solche Auffassung ist mir nicht ganz klar.
Pünktchen – Menschenwürde >>Möpmöp hatte behauptet, daß der Begriff der „Menschenwürde“ nur in der
Ethik vorkomme! Peinlicher Irrtum!<< Pünktchen, da haste recht! Menschenwürde kommt allen Menschen qua
ihres Menschseins zu. Durch den begriff der Menschenwürde wird ein verhältnis der menschen zueinander
festgestellt. Sie sind gleich an menschenwürde, unabhängig von rasse, geschlecht oder herkunft. Das
genau ist aber auch der problempunkt am begriff, weshalb ihn auch einige ethiker als nutzlos oder falsch
ablehnen. Hier bei den widerwärtigen nützlichkeitethikern oder utilitaristen besteht die gefahr, dass
der begriff „MENSCH“, der dem begriff der menschenwürde zugrunde liegt, so gut wie nichts mehr mit dem
konkreten menschen zu tun hat und diese folglich auch nicht mehr schützen kann.
Liebes Pünktchen Den Begriff „Menschenwürde“ gibt’s tatsächlich nur in der Ethik – jedenfalls in dem
Sinn, wie Sie dieses Wort gebrauchen. Und nun zu Ihrem Autounfallbeispiel: Wenn Sie auf eine alte Frau
mit hohem Tempo zufahren, um herauszufinden, ob’s die alte Dame noch rechtzeitig auf den Gehsteig schafft,
müssen Sie mir erst noch erklären, ob Sie wirklich möchten, dass Sie die Frau durch einen Zusammenstoß
umbringen. Wenn Sie wirklich die Absicht haben, diese alte Frau umzubringen, dann handeln Sie tatsächlich
mit Vorsatz und dann sind Sie wegen Verstoßes gegen § 75 öStGB (Mord) strafbar, auch dann, wenn Sie
den Tod der alten Dame in Betracht ziehen und sich damit abfinden (Eventualvorsatz, s.u.). Halten Sie
allerdings den Tod der alten Dame für möglich, in Wirklichkeit möchten Sie den Tod jedoch nicht herbeiführen
(Sie möchten nur sehen, ob sie’s eh noch auf den Gehsteig schafft – Marke „wird scho nix passieren“),
dann handeln Sie fahrlässig – zugegeben, diese Konstruktion ist im Falle des Todes der alten Dame extrem
zynisch, aber rein rechtlich bleibts bei der Fahrlässigkeit.
„iustitia“ „Vorsätzlich handelt, wer einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt verwirklichen möchte.
Eventualvorsatz hat, wer diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit dieser Verwirklichung
abfindet“ Genau einen solchen Eventualvorsatz hatte ich in meinem Beispielfall aus dem Straßenverkehr
präsentiert. Sie hätten sich also viel Schreiberei ersparen können, wenn Sie erkannt hätten, daß
möpmöp, offensichtlich im Widerspruch zum von mir beschriebenen Sachverhalt, die normalen Fahrlässigkeitsdelikte
im Straßenverkehr ansprach. Bitte erst lesen, dann schreiben! Ihre Beiträge liefern immer wieder Wissensausbreitung
ohne argumentativen Sachbezug!
also ich weiß nicht … gehts doch schwimmen, das wetter ist schön. diese juristische wortspalterei
bringt doch nichts. wenn billigend und vorsätzlich das selbe wären, wieso würde es dann zwei wörter
dafür geben. der artikel ist doch außerdem schon längst verstaubt.
Lieber Benedikt Nein, es tut mir leid, aber die herrschende Lehre geht immer noch davon aus, dass bei
bloßer billigende InkaufnahmeFahrlässigkeit anzunehmen ist. Offenbar habe ich mich in meinem letzten
Posting nicht deutlich genug ausgedrückt (kann auch mir mal passieren ), daher noch einmal: Vorsätzlich
handelt, wer einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt verwirklichen möchte. Eventualvorsatz hat, wer
diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit dieser Verwirklichung abfindet (vgl. etwa
§ 5 Abs. 1 öStGB – bei euch Deutschen gibt’s übrigens eine ähnliche Sprachregelung ); dann gibt’s
noch weitere „schwerere“ Vorsatzformen, nämlich Absichtlichkeit und Wissentlichkeit – diese müssen aber
vom Gesetzgeber explizit auf der inneren Tatseite vorgesehen werden, sonst, wenn der Gesetzgeber nichts
anderes bestimmt, reicht auch der Eventualvorsatz. Fahrlässig handelt hingegen zum einen, wer die gebotene
Sorgfalt außer Acht lässt und deshalb nicht erkennt, dass er einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt
verwirklicht (§ 6 Abs. 1 öStGB) und zum anderen wer es für möglich hält, einen solchen Sachverhalt
zu verwirklichen, diesen aber in Wahrheit nicht verwirklichen will (§ 6 Abs. 2 öStGB). Die Abgrenzung
zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist daher stets auf der inneren Tatbildseite zu treffen.
iustitia Möpmöp hatte behauptet, daß der Begriff der „Menschenwürde“ nur in der Ethik vorkomme! Peinlicher
Irrtum! Was den Beispielfall aus dem Straßenverkehr betrifft, wollen also weder Sie noch möpmöp zur
Kenntnis nehmen, wie ich den Fall konkret beschrieben habe. Dafür kann ich nichts! Wenn ich als Autofahrer
den möglichen Tod einer alten Frau, die gerade die Straße überquert, billigend in Kauf nehme, weil
es mich „interessiert“, ob die Frau noch rechtzeitig der ungebremsten Fahrt entkommen kann, dann handele
ich mit Vorsatz. Die Straßenverkehrsmetaphorik war von anderer Seite ins Spiel gebracht worden, um den
Sexualverkehr und Schwangerschaft zu einem Geschehen zu erklären, das sich persönlicher Verantwortung
und Planung entzieht, ganz so als handele es sich dabei um Billiardkugeln, die nach den Gesetzen der Physik
miteinander kollidieren oder nicht. Die Redeweise von einem Verkehrsunfall als Metapher für eine ungewollte
Schwangerschaft verfehlt m.E. den grundsätzlich personalen Aspekt menschlicher Sexualität und die darin
einbezogene Verantwortlichkeit. Wenn ich in unverantwortlicher Weise an der Erzeugung eines Kindes beteiligt
war, erwächst mir durch das Ins-Dasein-treten dieses Kindes gleichwohl eine neue Verantwortung, der ich
in den meisten Fällen nur rechtswidrig, nämlich durch Abtreibung, entkomme!
@ iustitia grundsätzlich handelt es sich bei billigender Inkaufnahme um Fahrlässigkeit, Das ist einfach
falsch. Billigende Inkaufnahme beinhaltet nach herrschender Meinung ganz klar Eventualvorsatz. Dem Wort
„Billigen“ klingt dies ja schon bei. Der Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich und
findet sich mit ihr ab – bzw er billigt sie. Hier liegt eindeutig Vorsatz vor. Sie erkennen es ja selber:
Im Unterschied dazu handelt jemand vorsätzlich, wenn jemand einen Sachverhalt verwirklichen will, der
einem strafrechtlich relevanten Tatbestand entspricht – für das Vorliegen eines Vorsatzes ist es ausreichend,
wenn der Täter diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit ihr abfindet. Nur haben
Sie hier unlogisch argumentiert: Erst stellen Sie darauf ab, dass der Täter verwirklichen WILL, dann
reicht es plötzlich, dass der Täter den Erfolgseintritt für „möglich“ hält uns sich mit ihm „abfindet“.
Letzteres ist völlig richtig, aber eben nach hM lediglich eine Umschreibung für „billigend in Kauf nehmen“.
Im Gegensatz hierzu (und als Abgrenzung) vertraut der fahrlässig Handelnde darauf, dass der Erfolg nicht
eintritt.
Liebes Pünktchen Den Beitrag von Möpmöp habe ich deswegen nicht korrigiert, weil er den rechtswissenschaftlichen
Tatsachen entspricht – „verfassungswidrig“ ist eben nicht das selbe wie „rechtswidrig“. Und: Billigende
Inkaufnahme ist auch nicht das gleiche wie Vorsatz – in manchen Fällen können sich Abgrenzungsfragen
ergeben, aber grundsätzlich handelt es sich bei billigender Inkaufnahme um Fahrlässigkeit, dh wenn es
jemand grundsätzlich für möglich hält, einen strafrechtlich relevanten Tatbestand zu verwirklichen,
diesen aber in Wahrheit gar nicht verwirklichen will; klassisches Beispiel: ein betrunkener Autofahrer,
der offenkundig nicht mehr fahrtüchtig ist, sich aber trotzdem ins Auto setzt nach dem Motto „wird schon
nix passieren“. Im Unterschied dazu handelt jemand vorsätzlich, wenn jemand einen Sachverhalt verwirklichen
will, der einem strafrechtlich relevanten Tatbestand entspricht – für das Vorliegen eines Vorsatzes ist
es ausreichend, wenn der Täter diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit ihr abfindet.
Zur Wiederholung:Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit liegt im inneren Tatbild des Täters;
möchte er den Sachverhalt eigentlich nicht verwirklichen, obwohl er es für möglich hält, ist das fahrlässig,
nicht vorsätzlich!
@ Semiotico Im Übrigen ist das BVerfG kein Höchstgericht, sondern es steht außerhalb des zivil- oder
strafrechtlichen Instanzenzuges Sollte Ihre Zitiererei eigentlich erübrigen. Die Urteile des Bundesverfassungsgericht
sind für Staat und Gericht bindend (§ 31 BVerfGG). Insofern ist die Zitiererei nicht überflüssig.
An diesen Urteilstenor haben sich Parlamentarier und Richter zu halten, anderfalls handeln sie rechtswidrig.
Was hier von iustitia angemerkt wird Die Bundesregierung erhält dann den Auftrag, dieses Gesetz im Sinne
der Verfassungskonformität zu ändern – tut das die Regierung nicht, hat das BVerfG allerdings auch keine
Handhabe entspricht der Wahrheit und zT auch der Praxis (unabhängig des Abtreibungsthemas). Die Konsequenz
hieraus ist allerdings, dass es sich insofern bei Deutschland nicht mehr um einen Rechtsstaat handelt.
Die Ignoranz gegenüber bindenden Urteilen ist höchst bedenklich.
iustitia Wenn sie mir unterstellen, ich hätte „verfassungswidrig“ und „rechtswidrig“ vertauscht, dann
scrollen Sie bitte herunter und Sie werden feststellen, daß Sie falschliegen! Ein gutes Beispiel dafür,
wie schnell auch Ihnen im Eifer des Gefechtes ein lapsus unterläuft! Was Ihre Position zum Lebensschutz
und der herrschenden Auffassung unter deutschen Verfassungs- und Staatsrechtlern ist, wird nicht recht
deutlich, wenn man einmal davon absieht, daß Sie zwar in die Diskussion eingreifen, wenn deutlich wird,
daß mir ein lapsus unterlaufen war (ich ein einziges Mal irrtümlich „gesetzwidrig“ gesagt hatte, obwohl
ich in mehreren Wochen und zig-mal korrekt, sogar im Fettdruck von rechtswidrig sprach), Sie dagegen den
geballten juristischen Unsinn eines Möpmöp (s.u.!) unbeanstandet hinnehemen!
Liebes Pünktchen Tja, das Problem an unserer gemeinsamen Diskussion ist leider, dass eine rechtswissenschaftlich
gebildete Person mit einer Person, die sogar „verfassungswidrig“ mit „rechtswidrig“ vertauscht (Sie erinnern
sich? ), über ein rechtswissenschaftliches Thema diskutieren möchte (und das tue ich recht gerne – auch
wenn Sie zuweilen etwas untergriffig werden) – es kann daher immer wieder passieren, dass man an einander
vorbeiredet; mir dessen bewusst seiend habe ich mit meinem letzten Posting lediglich versucht, meine früheren
Postings näher zu erläutern – war wohl ein Fehlschlag, wie ich erkennen musste Wie auch immer, ich
hoffe jedenfalls, wir finden zu einem gemäßigten Diskussionsstil zurück (an mir soll’s jedenfalls nicht
scheitern! ) und können demnächst sachlich über dieses für mich hochinteressante Thema weiterdiskutieren!
iustitia Sie erzählen immer längst bekannte Dinge, die nur leider oft keinerlei Relevanz im Rahmen der
Argumentation haben! Wenn Sie z.B. weiter unten schreiben, daß Urteile des BVerfG „immer auch eine Privatmeinung“
darstellen, dann verfehlen Sie doch den entscheidenden Gesichtspunkt derer, die hier ständig betonen,
die Position des vom GG her verpflichtenden Lebensschutzes sei nur eine Privatmeinung! Diese Auffassung
ist falsch und Sie bestätigen das duch Ihre Worte, freilich so, als wollten sie in der sache einen gegnteilugen
Eindruck erzeugen. Gegen Ihre – im Ton etw. selbstgefälligen und pharisäerhaften – Belehrungen hätte
ich nichts, wenn sie nicht regelmäßig an den relevanten Punkten vorbeigingen und längst Bekanntes vortrügen!
Also noch einmal ganz langsam… Liebes Pünktchen! Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist über
das so genannte „Normenkontrollverfahren“ befugt, die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu überprüfen –
dies entweder über Antrag eines anderen Gerichts, der Bundes- oder einer Landesregierung sowie über
Antrag eines Drittels der Mitglieder des Bundestages. Im Zuge dieser Normenkontrolle ist das BVerfG auch
dazu berechtigt, ein Gesetz als im Widerspruch zum GG stehend zu bezeichnen, also als „verfassungswidrig“.
Die Bundesregierung erhält dann den Auftrag, dieses Gesetz im Sinne der Verfassungskonformität zu ändern –
tut das die Regierung nicht, hat das BVerfG allerdings auch keine Handhabe (die „Macht“ des BVerfG wirkt
eher mittelbar über entsprechenden öffentlichen Druck bzw. den „moralischen Zeigefinger“). Im Übrigen
sind die Urteile des BVerfG tatsächlich lediglich Privatmeinungen einiger – sehr gut ausgebildeter –
Juristen, die sich in der Auslegung geltenden Verfassungsrechts stets an der öffentlichen Meinung orientieren
(die Verfassung wird schließlich erst durch das Handeln der ihr unterworfenen Bürger zum Leben erweckt),
die Mitglieder des BVerfG agieren keineswegs im luftleeren Raum (ist ja grunds. auch gut so, nur sind
derartige Entscheidungen eben auch nicht unfehlbar und werden von Zeit zu Zeit, wenn sich die Rechtsmeinung
einiger sehr gelehrten Juristen mal wieder ändert, auch abgeändert – siehe diverse Strafrechts- bzw.
Ausländerrechtsdebatten in der deutschen Öffentlichkeit).
Leben und Leben lassen! . Daß das BVerfG nicht der Endpunkt des straf- und zivilrechtl. Instanzenzuges
ist, ist überhaupt nicht Neues und stellt auch keinen relavanten Einwand dar. Das BVerfG überprüft
u.a. Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung. So wurden mehrere Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch
durch das Gericht für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben, weil sie dem Lebensschutzmaßstab des
Grundgesetzes nicht entsprachen, so auch die sog. „Fristenregelung“. Der Gesetzgeber bleibt in der weiteren
Ausgestaltung von Gesetzen, die das BVerfG aufgehoben hat, an die in dem Urteil ausgesprochenen Grundpositionen
gebunden, u.a. auch an den von mir zitierten 4. Leitsatz: „Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze
Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein(Bestätigung
von BVerfGE 39, 1 [44]). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte
Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter,
überantwortet werden.“
Lesen Im Übrigen ist das BVerfG kein Höchstgericht, sondern es steht außerhalb des zivil- oder strafrechtlichen
Instanzenzuges Sollte Ihre Zitiererei eigentlich erübrigen. Haben Sie eigentlich Jus studiert oder sind
Sie seit einer halben Ewigkeit in einer monotonen prophetischen Verzückung verhaftet, die Ihnen – zumindest
Ihrem Empfinden nach – die göttlich Weisheit schenkt? Es scheint nämlich so, als würden Sie es 1) geradezu
befriedigend finden, zu ein und demselben Thema immer wieder dasselbe zu posten (oder merken Sie das gar
nicht?), 2) es nicht der Mühe wert finden, die Postings anderer Leute genau zu lesen, bevor Sie antworten
und 3) kommt es mir so vor, als würden sich Ihre juristische Kompetenz in der Fähigkeit des Zitierens
erschöpfen, wenngleich diese noch lange kein Wissen über die Rechtsabläufe beinhaltet (oder merken
Sie das auch nicht?). Inzwischen ist Ihre Position doch schon sehr klar, aber dennoch ist mir argumentativ
noch nicht klar geworden, WAS sie eigentlich genau wollen?!?
Leben und leben lassen! Das BVerfG Urteil vom 28.05 1993. Klare Worte und bindend für den Gesetzgeber,
keine „Privatmeinung“. Aus den ersten vier Leitsätzen: 1… Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen
menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne
eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die
Annahme seitens der Mutter begründet. 2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf
das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein. 3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen
auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch
grundsätzlich verbietetund ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.
Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen
des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes. 4. Der
Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen
und demgemäß rechtlich verboten sein(Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]). Das Lebensrecht des Ungeborenen
darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung
eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.
#92 -Agnostiker- 17:32:31 | Sonntag, 25. Juni 2006
Ich muss es nun einmal los werden… Das arme Pünktchen tut mir doch schon ein wenig leid. Versucht Sie/Er
sich doch immer im Argumentieren und doch bleibt Sie/Er eher ein kleines Lichtlein (Nomen est Omen?),
allerdings mit sehr flinken Fingerchen.
Liebes Pünktchen Deusexmachina hat zwar bereits dankenswerter Weise auf Ihr Posting repliziert, dennoch
möchte ich Sie noch gerne auf folgende rechtswissenschaftliche Punkte hinweisen: Erstens ein heißer
Tipp – man sollte mit juridischer Terminologie nur dann herumwerfen, wenn man die Bedeutung dieser Begriffe
tatsächlich genau kennt (sonst kommt nämlich sowas raus wie bei Ihrem Mischmasch aus „Rechts-“ und „Gesetzwidrigkeit“
). Zweitens ist die Ansicht des BVerfG sehr wohl immer auch eine Privatmeinung, schließlich fällen
ja keine Roboter die Urteile, sondern juristisch ausgebildete Menschen, die versuchen, mit ihrer Auslegung
des geltenden Rechts die Meinung des Volkes abzubilden. (aber das ist nur eine kleine juristische Haarspalterei,
zugegeben ). Im Übrigen ist das BVerfG kein Höchstgericht, sondern es steht außerhalb des zivil- oder
strafrechtlichen Instanzenzuges – ähnlich wie in Österreich, wo der VfGH nur in bestimmten, von der
Verfassung taxativ aufgezählten Fällen angerufen werden kann.
@Pünktchen Ein Lapsus wird nicht besser dadurch, dass man ihn aufbläst. Insbesondere die Verniedlichung
von „Gesetzwidrigkeit“ im Angesicht der vorgeblich so viel mächtigeren „Rechtswidrigkeit“ ist angewandte
Volksverblödung: Gesetze konkretisieren Rechte; JEDE Gesetzwidrigkeit ist damit eine Rechtswidrigkeit;
umgekehrt ist nicht jede Rechtswidrigkeit gesetzwidrig. Elementare Mengenlehre, kann man von einem nulldimensionalen
Punkt aber wohl nicht erwarten. Ach ja, und nebenbei unterschlagen Sie natürlich alle Fälle, in denen
Verhütung ungewollt versagt hat (ein bedeutender Anteil aller Abtreibungsfälle) – und damit alle, bei
denen der Begriff „Verkehrsunfall“ reichlich ins Schwarze trifft. @Aloah Sie verwechseln „Sünde“ mit
„Moral“. „Sünde“ ist ein theologischer Begriff, mit dem ich als Ungläubiger nichts anzufangen weiß
bzw. den ich als negativ besetzt und verwendet empfinde – ein Instrument, um Gläubige in Schach zu halten,
nichts weiter. „Moral“ hat eigentlich jeder Mensch, sie ist nur eben nicht einheitlich. Wie verächtlich
(und DAS ist „unmoralisch“ und sogar auch „Sünde“, mein Lieber!) Sie tatsächlich von anderen Menschen
denken, offenbart sich darin, dass Sie jede Moral, die nicht der Ihren entspricht, als unmoralisch bzw.
nicht existent abtun. Sie sind nicht der Nabel der Welt und nicht deren moralisches Zentrum – das einzusehen,
ist übrigens ‘mal ein erster, bedeutender Schritt auf dem Wege der moralischen Entwicklung. Fangen Sie
‘mal an.
Pünktchen, Pünktchen… Natürlich kann man auch mit Verkehrsmitteln Morde begehen. Mein Beispielfall
ist so gewählt, daß er darunter fiele. Billigende Inkaufnahme zählt auch als Mord. Das man mit Verkehrsmitteln
Morde begehen kann, bezweifelt ja auch niemand: Ich kann z.B. jemanden vor einen Zug stoßen (dann ist
er durch den Zug ermordert worden) oder ich kann ein Jahr lang im Fitnesstudio trainieren bis ich stark
genug bin, meinen Motorroller zu heben und Sie damit zu erschlagen – natürlich geht das. Aber ihre fast
schon grauenhafte (was heißt fast) und so völlig blöde Feststellung „Billigende Inkaufnahme zählt
auch als Mord“ zeigt, wie wenig Ahnung sie haben und groß Sie dieses Minimum aufplustern. Ich zitiere
Ihnen zum letzten Mal §211 StGB: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen
Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.. Ganz abgesehen
davon, wie der Mensch juristisch definiert wird: Das, was Sie hier anführen, ist bestenfalls Fahrlässige
Tötung. Bitte, Pünktchen, machen Sie sich nicht so lächerlich, das ist peinlich Und ihre ewig am Thema
vorbeierzählenden Beispiele sind es auch.
DDL hat ein paar semester mehr auf dem buckel >>ad 2.: Die resultierenden „dramatischen Folgen“ werden
abtreibenden Frauen nicht zuletzt von Sportsfreunden wie Ihnen eingebleut…<< Hier liegt deine lächerlichkeit –
nein, deine zynische argumentation „spieß umdrehen merkt eh keiner“ in naiver form da, typisch für ein
vom hass getriebenen subjekt. Diese situationen sind für die betreffenden eine katastrophe. >>Richtig
ist: Der Begriff „Sünde“ geht mir sonstwo vorbei; er gehört nicht zu meinem aktiven Wortschatz. Ist
wie bei Ihnen mit „Vernunft“.<< Siehste, das ist genau der dreh- und angelpunkt jedes individuums. Die
abschaffung der transzendenz in der modernen gesellschaft ist der kolossalste irrtum der weltgeschichte.
Wie wir darüber denken, fest steht, dass die moderne gesellschaft seit der auflösung eines in der religion
verankerten gemeinsamen moralischen grundkonsens in immer größere entscheidungsnotstände gerät, wenn
es um fragen des LEBENS und STERBENS geht. (fetozid, euthanasie, klonen, gentechnik). Bei dir als kleinen
nützlichkeitsethiker stellt sich die frage: ist es vernünftig, die begrenzte lebensfrist durch moral
und gewissensnot belasten? Aber da biste in bester gesellschaft von nietzsche bis satre kamen viele zu
dem schluß, das moral unvernünftig ist. Oder anders formuliert: Der ehrliche ist der Dumme. Mag sein,
aber diejenigen die sich für eine „Kultur des Lebens“ einsetzen, haben eine innere zufriedenheit die
in der communio wurzelt, und die dir fehlt.
Leben und leben lassen! Der Argumentationsgegner versucht aus der Tatsache Honig zu saugen, daß mir ein
Lapsus unterlaufen war. Schwangerschaftsabbrüche sind nach dem Urteil des BVerfG „rechtswidrig“, wenn
auch in bestimmten Fällen von einer Bestrafung abgesehen wird. Den Terminus habe ich immer wieder zitiert
(s. hier in diesem Thread gestern 13:27). Bei einer „Gesetzwidrigkeit“ kann es sich um eine Lappalie handeln,
bei der hier in Frage stehenden Rechtswidrigkeit dagegen handelt es sich um Verstöße gegen die höchsten
Prinzipien des Rechtes überhaupt und des dt. Verfassungsrechtes im besonderen: die Menschenwürdegarantie
(Art. 1 GG) und das Recht auf Leben (Art. 2 GG). Die diesbezgl. Urteile des BVerfG sind unanfechtbar und
stellen klar, daß das Leben auch der Ungeborenen vom Anfang ihrer Existenz unter den Grundrechtsschutz
von Art. 2 GG fallen. Dies ist also KEINE Privatmeinung oder kath. Folklore, es ist die gültige und bindende
Auslegung des höchsten rechtsprechenden Organs in der Bundesrepublik Deutschland! Wer ungewollte Schwangerschaften
als „Verkehrsunfälle“ bezeichnet, verrät mit dieser Metaphorik eine ganze Menge über sich. Ungewollte
Schwangerschaften sind von Personen, die im Wissen um mögliche Folgen von Geschlechtsverkehr diesen dennoch
vollzogen, bzw. auf Verhütung verzichtet haben, zu verantworten. Abtreibung ist die rechtswidrige Flucht
aus dieser Verantwortung!
@Pünktchen Wie wär’s, sie lernten endlich ‘mal das Vokabular, das Sie hier so großzügig streuen? Schwangeschaftsabbruch
ist rechtswidrig, nicht „gesetzwidrig“. Entsprechend betont das BVG auch diese „Gesetzeswidrigkeit“ nicht,
weil sie Unsinn wäre. Möpmöp hatte explizit auf Verkehrs unfälle abgehoben, was im Kontext zu ungewollt
herbeigeführten Schwangerschaften auch der korrekte Bezug ist. Ihr „Beispielfall“ ist kein Beispiel,
jedenfalls nicht für eine das Eintreten eines nicht intendierten Umstands. „Ungewollt“ hat mit „billigend
in Kauf nehmen“ nichts zu tun. „Unfall“ und „Mord“ schließen sich gegenseitig aus. Sie sind wahrhaftig
einer der produktivsten Nebelwerfer, die ich je erlebt habe. Nein, das ist kein Kompliment. Ganz im Gegenteil –
keine Ahnung, aber davon säckeweise!
Möpmöp ad 1.: „Menschenwürde“ ist ein Begriff, den’s im Strafrecht nicht gibt, sondern nur in der Ethik.
Und es ist zwar auch fein, wenn das deutsche BVerfG irgendetwas als „im Widerspruch zum Grundgesetz“ anerkennt …
deswegen ist es aber noch nicht „rechtswidrig“ – denn wenn der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt, das die
Fristenlösung erlaubt, so ist das keineswegs rechtswidrig … sondern bestenfalls im Widerspruch zum
Grundgesetz. „Rechtswidrig“ und „im Widerspruch zum Grundgesetz“ sind also zwei paar Schuhe Nach Art.
I GG ist die „Menschenwürde“ oberstes Verfassungsprinzip der Bundesrepublik Deutschland und insg. neun
Staaten der EU führen sie in gleichem Rang auf. Daß dieser Begriff im StGB vorkomme, wurde von mir nicht
behauptet! Die Menschenwürde sei „unantastbar“ schreibt das GG, „sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatl. Gewalt“ (GG Art. I). Die Menschenwürdegarantie erstreckt sich auch auf das ungeborene Leben.
Der Gestzgeber kann nichts im Widerspruch zur Verfassung erlassen, sondern nur im Einklang mit dieser.
Deswegen wurde eine reine Fristenlösung in Deutschland auch vom BVerfG verhindert. Die Abtreibung ist
seitdem innerhalb einer Frist und mit obligatorischer „Schwangerschaftskonfliktberatung“ zwar straffrei,
aber „gesetzwidrig“, wie das BVerfG betont. ad 3) Natürlich kann man auch mit Verkehrsmitteln Morde begehen.
Mein Beispielfall ist so gewählt, daß er darunter fiele. Billigende Inkaufnahme zählt auch als Mord.
@Aloah Es ist ein leichtes deine dümmliche argumentations-struktur zu durchschauen. Und wann fangen Sie
damit ‘mal an? ad 1.: Ich bin für die Freihaltung der Wahl. Persönlich würde ich Abtreibung zu vermeiden
suchen und kam trotz – wie man das bei Ihnen so nennt – 20 Jahren „Konkubinat“ noch nie in die Verlegenheit.
Abere s gab und gibt Situationen, in denen ich die Abtreibung als valide Alternative sehe. ad 2.: Die
resultierenden „dramatischen Folgen“ werden abtreibenden Frauen nicht zuletzt von Sportsfreunden wie Ihnen
eingebleut. Nicht alle, aber zuviele. Warum erwähnen Sie eigentlich nicht die „dramatischen Folgen bis
hin zum Suizid“ ungewollter und nicht verkrafteter Geburten? Richtig ist: Der Begriff „Sünde“ geht mir
sonstwo vorbei; er gehört nicht zu meinem aktiven Wortschatz. Ist wie bei Ihnen mit „Vernunft“. ad 3.
Die tollen Hengste á la Pünktchen können sich von mir aus wie die Karnickel vermehren, da unterminiere
ich exakt GAR nichts. Ich fordere nicht mehr, als ich selbst gewähre: Eigene Entscheidung. So einfach
könnte das sein, wenn „ehrenwerte“ Leute nicht allen anderen ihren Willen auzuzwingen versuchten. Was
genau soll eigentlich „Relativismus bis zum Exzess“ sein? Klingt ziemlich nach „extrem gerade Kurve“.
„Kleiner, es ist umsonst.“ Nach Ihrer kumpelhaft-proletigen Ausdrucksweise zu schließen, habe ich ein
paar Semester mehr auf dem Buckel als Sie…
DDL der relativierer >>Sie haben die Konstruktion des Ganzen noch nicht begriffen, scheint mir. Noch einmal:
Wenn SIE der Auffassung sind, dass alles andere im Vergleich zur Verhinderung einer Abtreibung zur Bedeutungslosigkeit
verkommt, dann kann von IHNEN erwartet werden, dass Sie diesen prallen Worten Taten folgen lassen.<< Es
ist ein leichtes deine dümmliche argumentations-struktur zu durchschauen. >>ICH hingegen bin NICHT dieser
Meinung, ich akzeptiere das Absolutum nicht und gestehe speziell der werdenden Mutter zu, dass sie das
werdende Leben in Relation zu anderen Werten setzt.<< Das weiß ich. Deshalb werde ich es kurz erklären:
1. Du bist gegen abtreibung! (Man braucht eine schwammige krücke je nach bedarf) 2. Jede abtreibung und
den daraus resultierenden dramatischen folgen für die frau (zb psychosomatisch usw. bis zum suizid) einschl
der zerstörungskraft der SÜNDE für alle beteiligten, gehen dir windiger utilitrist diametral am ARSCH
vorbei. 3. Was du und deine schmalbrüstigen epigonen unterminiert und angreift, sind leute mit charakter
und werten zb @Pünktchen und Co. die nicht einer „Kultur des Todes“ anhängen in der der relativismus
bis zum exzess betrieben wird, d.h. wenn der blick gemeinsamer zeitgenossenschaft verloren geht. Dies
ist bereits dann wenn die perspektive von anderen betroffenenheiten überlagert wird, wie zb durch den
hass gegenüber gewissen menschen o. menschengruppen wie zb von dir gegen katholiken u. kirche. Kleiner,
es ist umsonst.
Ad Pünktchen Liebes Pünktchen, ich hoffe, Sie sind mir nicht böse, wenn ich mir erlaube, Sie in rechtswissenschaftlicher
Hinsicht zu korrigieren (macht in diesem Forum offenbar sonst iustitia, die dürfte aber Ihren Beitrag
überlesen haben): ad 1.: „Menschenwürde“ ist ein Begriff, den’s im Strafrecht nicht gibt, sondern nur
in der Ethik. Und es ist zwar auch fein, wenn das deutsche BVerfG irgendetwas als „im Widerspruch zum
Grundgesetz“ anerkennt (weil allein das Grundgesetz die Richtschnur für seine Urteile bildet), deswegen
ist es aber noch nicht „rechtswidrig“ – denn wenn der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt, das die Fristenlösung
erlaubt, so ist das keineswegs rechtswidrig, sondern geschieht das im Rahmen der Ausübung der legislativen
Gewalt, sondern bestenfalls im Widerspruch zum Grundgesetz. „Rechtswidrig“ und „im Widerspruch zum Grundgesetz“
sind also zwei paar Schuhe ad 3: Tötungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall sind stets Fahrlässigkeitsdelikte,
keine Vorsatzdelikte, dh man wird nicht wegen Mord verurteilt, sondern bestenfalls wegen fahrlässiger
Körperverletzung oder wegen Totschlags (dh Tötung ohne Mordabsicht, daher ohne Vorsatz) verurteilt.
VORSATZ setzt Absichtlichkeit und Wissentlichkeit voraus.
Mischt man Äpfel mit Birnen, gibt’s noch keine „Bärpfel“ Offenbar hat keiner, der sich furchtbar über
die Eltern aufregt, bemerkt, warum die Eltern wirklich geklagt haben: Sie haben geklagt, weil die Mediziner
trotz der Vorinformation, dass eine Behinderung des noch ungeborenen Kindes höchst wahrscheinlich ist,
eine wichtige Voruntersuchung (Fruchtwasseranalyse) unterlassen haben bzw. es verabsäumt hatten, die
Eltern über diese Diagnosemöglichkeit zu informieren. Damit verletzten die Mediziner ein elementares
Patientenrecht, nämlich das Recht auf Aufklärung bezüglich verschiedener Untersuchungsmethoden, Behandlungsformen,
etc., was einen ernst zu nehmenden Kunstfehler darstellt. Dass die Eltern, wenn die Untersuchung durchgeführt
worden wäre und sie von der Behinderung des Kindes gewusst hätten, dieses vielleicht hätten abtreiben
lassen, ist für das Vorliegen dieses ärztlichen Kunstfehlers und den daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen
der Eltern gegenüber den Ärzten vollkommen unerheblich. In der gerade laufenden Debatte aber werden
vollkommen legitime Schadenersatzansprüche mit einer Abtreibungsdebatte vermischt – das eine hat mit
dem anderen aber genau gar nichts zu tun. Also bitte nicht über die Eltern schimpfen, sondern wenn, dann
eine halbwegs sachliche Debatte über Abtreibung ja/nein führen (weil letzteres offenbar am meisten die
Gemüter erhitzt hier).
Kurz und schmerzlich ad 1.: ebenfalls != ebenso ad 2.: Befruchtung != Individuum ad 3.: Dumm nur, dass
eben nicht „billigend in Kauf genommen wird“, wie? Abtreibung deutet in die andere Richtung, und Verhütungsmittel
belegen diese sogar. Sie „begründen“ zum xten Mal einen angeblichen Hergang mit seinem Gegenteil. War
wieder, auf ganzer Linie, nix. Semper idem.
Leben und leben lassen! 1) Es gibt nur eine Menschenwürde und dementsprechend auch nur ein Recht auf
Leben, dessen Verletzung in verschiedenen Tatbeständen (§§ 211 – 222 StGB) mit unterschiedlichen Strafandrohungen
bedacht ist. Das vorgeburtliche Leben ist ebenso vom Gesetzgeber durch Strafandrohung geschützt, die
straflosgestellten Abtreibungen nach Beratung innerhalb einer bestimmten Frist werden vom BVerfG als „rechtswidrig“
(!) eingestuft. 2) Die Biologen sehen deswegen in der Verschmelzung der menschlichen Ei- und Samenzelle
den Lebensbeginn einer einmaligen und einzigartigen Person, weil sich dessen menschliches Wesen zu keinem
Zeitpunkt der Entwicklung mehr verändert. Es gibt in der ganzen Entwicklung des Embryos keinen Zeitpunkt
mehr, wo der Unmensch zum Mensch wird, wie z.B. eine Raupe zum Schmetterling. Bereits mit der Verschmelzung
von Ei und Samenzelle werden solche Dinge wie Geschlecht, Aussehen, Haarfarbe, Körpergröße, Begabungen,
Charakter usw. festgelegt. 3) „Freiwillig“ handelt im Straßenverkehr auch derjenige, der mit seinem Auto
ungebremst auf eine alte Frau zusteuert in der Unsicherheit, ob sie es noch schafft seiner ungebremsten
Fahrt zu entkommen. Sagt er hinterher: „Ich wollte doch nur sehen, ob sie es schafft!“ wird er wegen Mordes
und nicht wegen Totschlages verurteilt. Billigende Inkaufnahme ist nämlich auch Vorsatz!
Im übrigen, Pünktchen, lernen Sie ‘mal, wie man anständig www.schwangerinbayern.de/index4.htm mit dem
Thema umgeht, statt nur loszuzetern: Wenn Sexualität gelebt wird, kann es zu Schwangerschaften kommen,
die geplant, ungeplant, aber dennoch akzeptiert, oder ungewollt sind und als Katastrophe erlebt werden.
Wir vertreten die Ansicht, dass jedes Kind das Recht auf Leben hat, aber wir möchten über diesem Grundsatz
nicht die schwangere Frau oder das Paar mit ihren/seinen besonderen „Umständen“ vernachlässigen. Wir
wissen, dass es Situationen gibt, in denen vor allem verantwortungsbewusste Menschen in einen tiefen Konflikt
geraten können, der all ihre Werte, Normen und das, wofür sie im Leben eingetreten sind, auf den Kopf
stellen kann. In dieser Ausnahmesituation möchten wir für Sie da sein, Sie mit allem was Sie mitbringen
annehmen und versuchen, mit Ihnen zusammen ein wenig Ordnung in das Durcheinander von durchkreuzten Lebensplänen,
Wünschen und Gefühlen wie Schmerz, Enttäuschung und Wut zu bringen, Sie ermutigen, einen Schritt zurück
zu treten und sich alles aus ein bisschen Distanz anzuschauen. Wir möchten Sie ein Stück auf Ihrem Weg
zu einer Entscheidung begleiten, die für Sie „ganz da drinnen“ stimmt. Aber auch wenn Sie Ihre Entscheidung
bereits getroffen haben, werden Sie bei uns eine annehmende Atmosphäre mit Platz für Ihre persönlichen
Einstellungen und Weltanschauungen finden.
Pünktchen, Sie faseln 1. Sie wissen sehr genau, dass das „Recht auf Leben ab Zeugung“ nicht identisch
ist mit dem „Recht auf Leben“ einer geborenen Person. Falls Sie da Zweifel haben, fragen Sie ‘mal beim
Europäischen Gerichtshof nach. Ungeachtet dessen tun Sie absichtlich die ganze Zeit so, als sei das ein
und dasselbe. Allein die EXISTENZ des §218f. besagt das Gegenteil. 2. Da reden Sie selbst ausführlich
davon, dass sich „Wissenschaftler auf keinen Zeitpunkt der Menschwerdung einlassen“ (was halbwegs richtig
ist, obwohl man ein paar „Haltepunkte“ sieht) – und begründen DAMIT Ihre persönliche Ansicht, dass es
eben exakt zum Zeitpunkt der Befruchtung passiert? Geht’s noch ein bisschen absurder? Der Himmel ist rot,
weil alle sagen, er sei blau, ja? 3. Was die „Freiwilligkeit“ angeht, reden Sie geballten Unfug. Behaupten
Sie auch, Menschen würden Auffahrunfälle „freiwillig“ verursachen, indem sie sich in Autos setzen? Sie
bräuchten es ja bloß zu lassen, wenn sie die Unfälle vermeiden wollten, nicht?
Leben und leben lassen! . Das Recht auf Leben hat nach deutschen Verfassungsverständnis jedes menschliche
Wesen vom Zeitpunkt der Zeugung an! Es handelt sich hier also nicht um „Privatvokabular“, wenn es auch
Leute gibt, die den Eindruck erwecken wollen, hier sei alles subjektiv, beliebig und willkülich. Vonseiten
der Humanwissenschaften erfahren wir aber auch nichts anderes als dies: das Leben als identifizierbarer
Prozeß beginnt mit der Zeugung und es gibt keine andere als bloß eine willkürliche Festlegung, wann
aus einem angeblichen „etwas“ ein „jemand“ wird. Die meisten Biologen und Mediziner lassen sich aus guten
Gründen ihrer Wissenschaftlichkeit auch nicht auf eine solche Festlegung ein! Wer dagegen behauptet,
er wisse genau, wann dieses Leben nach der Zeugung beginne, der kaschiert mit dieser behaupteten Gewißheit
nur seine Interessen daran, durch eine feige Tötungshandlung verantwortungsfrei bleiben zu dürfen für
ein Leben, das in seiner/ihrer Verantwortlichkeit ins Dasein getreten war. Wer ein Kind gezeugt oder empfangen
hat, hat dies in über 99% der Fälle aus freien Stücken getan und daher auch selbst zu verantworten,
denn Vergewaltigungen liegen lt. dem Statist. Bundesamt in nicht einmal einem Promille der Abtreibungsfälle
als angegebene Indikation vor ( z.B. 2003 ganze 26 von 128 030 Abtreibungen, das sind 0,00020 %).
Pünktchen und sein Privatvokabular Merken Sie sich ‘mal folgendes: 1. Wenn SIE etwas „verbrecherisch“
nenen, ist es das noch alnge nicht. Das einzige objektiv feststellbare „Verbrechen“ dabei ist Ihre Beugung
der Begrifflichkeiten nach Ihrem Gusto. 2. „Leben lassen“ bedingt, dass etwas zunächst einmal lebt. Wir
sprechen hier von menschen, also ist die Frage (wie Sie wissen, aber geflissentlich ignorieren), WANN
etwas ALS MENSCH lebt. Nur dann kann man auch einen „Menschen leben lassen“. 3. Es gibt kein „absolutes
Recht“. JEDES Recht findet seine Schranken in den Rechten anderer. Auch das Recht auf Leben hat, wie wir
wissen, vielerlei Grenzen, so übel das oft auch ist. 4. Wer ein Kind erzeugt oder empfangen hat, hat
dies keineswegs immer „aus freien Stücken getan“. Allein die Tatsache, DASS es Abtreibungen gibt, straft
Ihre Behauptung Lügen. 5. Wenn SIE das „Recht auf Leben“ als FÜR SICH absolut setzen („absolut“ heißt:
Bedingungslos allem anderen übergeordnet), dann dürfen SIE sich nicht auf die Verantwortung anderer
hinausreden, denn dann nehmen SIE ein „Vorteilskalkül“ vor. Es darf dann für SIE keine Rolle spielen,
wer formell irgendeine Verantwortung trägt, denn kraft Ihrer Verabsolutierung sind SIE verantwortlich.
6. Provokante Frage: Wieso reden Sie eigentlich immer nur vom „Recht“ auf Leben? So, wie Sie das handhaben,
gerät das vielmehr zur „Pflicht zum Leben“.
Das Recht auf Leben Ich sage: „Leben und leben lassen!“ Ein anderer sagt: „Leben und leben lassen, wenn
es meinem Vorteil dient!“ Ich sage: Dieser andere ist ein Verbrecher!
Subjektivität Zu sagen: „Ich töte ein fremdes Leben, für dessen Ins-Dasein-treten ich selber die Verantwortung
habe, weil andere mir nicht geholfen haben, dieser Verantwortung gerecht zu werden“, ist verbrecherisch!
Das ist deine Meinung. Aber wie kommst du darauf, dass das allgemein gelten soll? Du sagst „ist verbrecherisch“
und daher soll es so sein, oder wie?
Das Recht auf Leben ist ein subjektives Abwehrrecht gegen den Staat und eine Schutzpflicht für den Staat
vor Eingriffen in dieses Recht vonseiten anderer. Dieses Recht fordert vom einzelnen in seinem Verantwortungsbereich
eine Unterlassung, nämlich das Leben eines anderen menschlichen Wesens anzutasten. „Absolut“ gilt dieses
Recht in dem Sinne, daß es kein „Mehr oder Weniger“ kennt und daß es auch nicht abdingbar ist, d.h.
kein Vorteilskalkül kann und darf dieses Recht außer Kraft setzen. Wer diesen Standpunkt verläßt,
erklärt das Recht auf Leben zur Verhandlungssache (bzw. zur Frage willkürlicher Definitionen). Das kategorische
Tötungsverbot als eine der Grundlagen von Rechtlichkeit überhaupt wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt,
daß Hilfsangebote für den zur Tötung Gewillten angeblich nicht ausreichend seien. Wer ein Kind gezeugt
oder empfangen hat, hat dies aus freien Stücken getan und muß dies auch selbst verantworten, einschließlich
der Konsequenzen! Zu sagen: „Ich töte ein fremdes Leben, für dessen Ins-Dasein-treten ich selber die
Verantwortung habe, weil andere mir nicht geholfen haben, dieser Verantwortung gerecht zu werden“, ist
verbrecherisch!
@Aloah Ein Lügenmärchen? Kaum. Ein fiktives Beispiel – zu dem es tausende realer Parallelen gibt. Ausnahmsweise
darf ich einmal kreuz.net als Kronzeugen dieser Aussage berufen – DIE betonen doch immer, wieviele Abtreibungen
aus exakt solchen Situationen heraus es gibt, nicht? „Kannste nicht lesen mein Vorschlag war 500 Euro
von mir UND 500 Euro von dir. alles andere wäre wieder eine LÜGE par excellence.“ Wieso das denn? ICH
bin ja nicht der Meinung, dass man alles, aber auch wirklich ALLES tun muss, um eine Abtreibung auf Biegen
und Brechen zu verhindern. SIE sind das. Also ist von IHNEN zu erwarten, dass Sie IHREN Worten gerecht
werden – und ich MEINEN. Sie haben die Konstruktion des Ganzen noch nicht begriffen, scheint mir. Noch
einmal: Wenn SIE der Auffassung sind, dass alles andere im Vergleich zur Verhinderung einer Abtreibung
zur Bedeutungslosigkeit verkommt, dann kann von IHNEN erwartet werden, dass Sie diesen prallen Worten
Taten folgen lassen. ICH hingegen bin NICHT dieser Meinung, ich akzeptiere das Absolutum nicht und gestehe
speziell der werdenden Mutter zu, dass sie das werdende Leben in Relation zu anderen Werten setzt. Wie
Sie da auf die Idee kommen, dass ich IHRE Sichtweise teilen und stützen könnte, entzieht sich mir. SIE
wollen ‘was – dann TUN Sie was dafür. Und reden Sie sich nicht auf die billige Tour ‘raus. Meine „Buchstabenakrobatik“
ist x-mal aufrichtiger als Ihre bigotte Heuchelei, die ganz groß im Fordern und ganz klein im Leisten
ist.
Abtreibung ist so schlimm wie der Holocaust! Und: wenn ich damals schon was zu sagen gehabt hätte, dann
hätte ich alles in meiner Macht stehende getan ihn zu verhindern! Weil ich bin ein guter Katholik! Aber
500 € sind leider leider zuviel! Hilfe aber kann man sowohl vom Staat als auch von privaten Hilfsorganisationen
erhalten. und dann sagen Sie: Das Abschieben der Verantwortung auf die Anderen ist zwar beliebt, aber –
allgemein gesehen – ein Krebsübel dieser Gesellschaft. Hallo? Ihnen fällt schon auf dass das ein Wiederspruch
ist? Es gibt ja den Sozialstaat, Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Rentenvesicherung. Richtig! Jeder
verlässt sich darauf dass es der Staat schon regeln wird! Der Staat wird eingreifen! Wenn also was schief
läuft, was tut man? Man fordert den Staat auf zu handeln! Gleichzeitig beklagt man sich als guter Katholik
natürlich darüber dass heutzutage sich jeder auf den Staat verlässt. Denn wo bleibt da bitte noch Platz
für christliche Nächstenliebe? Aber eins ist natürlich klar: wenn es keine staatlichen Regelungen gäbe
wäre ICH der erste der christliche Nächstenliebe pratktizieren würde. Aber leider leider nimmt einem
der Staat ja alle Verantwortung ab, wie soll man sich da bloß bewähren? Aber halt! Aloah hat die Lösung!
Schon für 500 € kann man sein schlechtes Gewissen loskaufen! Wenn das kein Schnäppchen ist!
deusexmachina: – Na, dann ‘mal los! >>Vorab: Selbstredend war mein „Fall“ frei erfunden.<< Also ein lügenmärchen,
scheint die substanzgrundlage deiner effektenhascherei zu sein. >>Und: Sie würden deutlich seriöser
‘rüberkommen, wenn sie nicht ständig in diesem Gossenjargon herumproleten würden.<< Seriös? Waffengleichheit =
Gossenjargon vs. Zynisches Lügen, ergänzen sich adäquat. >>Aber aufgrund Ihrer ausgezeichneten Idee
kann ich ja schnell eine Familie ausfindig machen, die in genau der Situation ist – bei x-tausend Abtreibungen
pro Jahr dürfte das absolut kein Problem sein.<< Kannste nicht lesen mein Vorschlag war 500 Euro von
mir UND 500 Euro von dir. alles andere wäre wieder eine LÜGE par excellence. Meine Frage war: Einverstanden?
Hier hätte ein einfaches JA oder NEIN die sache erledigt der man respekt gezollt hätte. Nein, du hast
wirklich nix im kreuz. Nur ein windiger verlogener buchstaben-akrobat, der in seinem eigenen hamsterrad
der lüge sich zu tode strampelt.
@Benedikt – Das geht daneben Sicher ist mir der Begriff „Verantwortung“ bekannt. Na und? „Verantwortung“
ist ein Element im komplexen System gegenseitiger Abhängigkeiten, Abwägungen etc. Ein Element von vielen,
wohlgemerkt. Wenn man nun aber, wie einige der hiesigen Spezialisten das tun, ein einzelnes Element heraushebt
und zum Absolutum erklärt, dann müssen sich dem alle anderen Aspekte unterordnen – AUCH die Verantwortung.
Natürlich ist das behämmert, aber bitte, es war nicht MEINE Idee. Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde
bitte vertrauensvoll an jene, die dieses Absolutum favorisieren und alle, aber auch wirklich alle Aspekte
dem des Austragens eines Embryos unterordnen wollen. „Jeder tut’s nach seinen Möglichkeiten. Und viele
haben es geschafft mit ihrem Kind trotz Elend.“ So sollte es sein. Was Sie übersehen: Hier fordern manche
Leute von anderen, dass die eben über das hinaus „tun“, was diese anderen selbst als „ihre Möglichkeiten“
ansehen. Ich bin dann so frei und drehe den Spieß um – was natürlich den Plärrern gar nicht passt.
Da ist man dann plötzlich nicht mehr zuständig. Beim Fordern hingegen schon. Wer lauthals aber fordert,
kann auch kräftig leisten, nicht? Da hilft dann kein herausgerede mit „verantwortung“, ähnliches lässt
man ja VORHER auch nicht gelten.
@ Benedikt Hochachtung! DDL und Konsorten sind „homini sovietici“. Sie leugnen transzendente Instanzen,
kennen aber die Bedeutung des Wortes Verantwortung nicht und laden alles auf andere Schultern. Gott hat
uns die Freiheit gegeben, uns für das Gute oder das Böse zu entscheiden. Ein simples Verursacherprinzip.
Wer, Verzeihung, herumvögelt und das Ergebnis dann ermorden will, ist ein Unmensch. Wer das rechtfertigt,
ein Asozialer. Ernstzunehmende Diskutanten sind beide nicht. Sondern pubertierende Kindsköpfe, die wie
15-Jährige erst noch lernen müssen, daß Mann-Sein in erster Linie Verantwortlichkeit vor sich, Gott
und den Menschen bedeutet.
@ DDL Angenommen, ich unterschreibe Ihre Aussage: „Aus der Tatsache heraus, dass es den Eltern gerade
finanziell schlecht geht kann unter moralischen Gesichtspunkten das Lebensrecht des Kindes nicht leiden.“
Warum sollte die moralische Implikation dann auf die Eltern beschränkt sein? Wenn diese Aussage: „Wir
haben nicht das Geld dazu“ im Raum steht, dann hat also jeder, der das entsprechende Geld HAT, die Möglichkeit,
dieser Tötung entgegenzuwirken – tun Sie’s? Nein, Benedikt, Sie tun es nicht. Stefan Fischer tut es nicht
und Pünktchen sowieso nicht. Warum? Weil zwar immer leicht von „Moral“ die Rede ist, solange man moralisches
Handeln von ANDEREN fordert, Hören Sie mal, ist Ihnen das Wort Verantwortung eigentlich völlig unbekannt?
Jeder Mensch sollte gelernt haben, dass nicht immer von irgendwo jemand herkommt, der einem von seinem
„zuviel“ abgibt, auch wenn das sicher wünschenswert wäre. Die Verantwortung für ihr Handeln kann einem
nicht abgenommen werden, dass man nicht in jeder Notlage aus allen Richtungen mit Geld überschüttet
wird, sollte bekannt sein. Hilfe aber kann man sowohl vom Staat als auch von privaten Hilfsorganisationen
erhalten. Woher wissen Sie denn, ob Pünktchen nicht spendet? Jeder tut’s nach seinen Möglichkeiten.
Und viele haben es geschafft mit ihrem Kind trotz Elend. Das Abschieben der Verantwortung auf die Anderen
ist zwar beliebt, aber – allgemein gesehen – ein Krebsübel dieser Gesellschaft.
Mein Mund- mit-Seife-auswaschen-Posting löscht ihr, aber dieser vermaledeite Aloah darf unzensiert mit
Ausdrücken wie keifende kröte um sich werfen? Geht’s eigentlich noch???
methusalix, Ihr Nichtkapieren von Sätzen wird langsam notorisch. Ich habe nicht gesagt, jeder dürfe
nur in seinem persönlichen Umfeld Abtreibung verurteilen (1), ich habe gesagt, jeder ist primär in seinem
persönlichen Umfeld zur Hilfeleistung gerufen (2). Es ist in einer Diskussion grundsätzlich kein Argument
(@navon), ob jemand selbst dies oder das tut und auch noch beweisen kann (schon gar nicht im anonymen
Internet-Forum). Entweder etwas ist wahr oder nicht wahr, unabhängig vom Sprecher. Und die Ermordung
eines Menschen ist durch den grundlegendsten und verbindlichsten Rechtscodex der Welt verboten, den Dekalog.
Jemand, der nicht ohne wenn und aber jede Abtreibung verurteilt, leidet unter moral insanity. Eine Abtreibung
ist der am einfachsten durchführbare und häufigste Mord unserer Zeit, und wird nie bestraft. Hätten
wir ordentliche Gesetze, würde er bestraft. Der Richter könnte dann jene Notlagen beleuchten, die immer
wieder angeführt werden, und gegebenenfalls mildernde Umstände in Rechnung stellen. Aber daß diese
„Notlagen“ jeder selbst als Rechtfertigung definieren darf, hat nichts mehr mit dem im Grundgesetz verankerten
Rechtsschutz auf das menschliche Leben zu tun. Es ist pure Menschenverachtung!
@Aloah – Na, dann ‘mal los! Vorab: Selbstredend war mein „Fall“ frei erfunden. Und: Sie würden deutlich
seriöser ‘rüberkommen, wenn sie nicht ständig in diesem Gossenjargon herumproleten würden. Aber aufgrund
Ihrer ausgezeichneten Idee kann ich ja schnell eine Familie ausfindig machen, die in genau der Situation
ist – bei x-tausend Abtreibungen pro Jahr dürfte das absolut kein Problem sein. Ich schlage also vor,
Sie teilen mir die Adresse des Notars mit sowie die Summe, über die zu verfügen ist, und ich liefere
die potenziellen Empfängerinnen. Dann haben doch alle etwas davon. Meine Emailadresse ist demondelux@jawz.de –
ich freue mich auf endlich ‘mal einen Hinweis darauf, dass es eben nicht nur um Maulaffen geht, und werde
gerne vom Spendenstand und den laufenden Entwicklungen berichten. Als meinen persönlichen Beitrag würde
ich eine Website designen, programmieren und hosten, die dieses vorbildliche Unterfangen dokumentiert
und zur Nachahmung anregt. Also?
ddl und sonstige maulaffenfeilhalter >>Im Maulaffenfeilhalten sind hier einige ganz groß – und nur darin.
Klingt doch auch großartig, all dieses prächtige Geseier von Moral und Lebensrecht und wasweißich was
man da alles auftürmt, um nur ja irgendwie das Überleben eines Embryos als das das letzte Ziel darzustellen.
… Alles nur dummes Geschwätz. Es geht überhaupt nicht um Kinder, um Leben, um Familie. Es geht einzig
um die Durchsetzung der eigenen Meinung, sprich: Um Macht. Und das auf dem Rücken, pardon: dem Bauch
junger Frauen. Sowas Erbärmliches.<< …wie dich deussonstwas muss man lange suchen, du verlogenes subjekt!
Ich mach dir aber einen vorschlag: Wir einigen uns auf einen notar hier in münchen oder frankfurt o.
sonst wo in D. und zahlen auf ein anderkonto beim notar jeder 500 euro ein für einen guten zweck, unicef
usw. oder auf wen wir uns einigen. Die notarkosten gehen je nach aufteilung! Passwort für den notar wäre
zB kreuz-net so kann jeder anonym seinen betrag einbezahlen. München: Notar Dr. Tietgen & Pöppelmann
Theatinerstr. 33, 80333 München Frankfurt: ? Sonst wo: ? Einverstanden? Ansonsten, halts maul. methusalix:
Keiner von den Moralaposteln hier hat sich bis jetzt bereit erklärt seinen Nächsten (den potentiellen
Eltern eines behinderten Kindes) finanziell oder durch tatkräftige Hilfe unter die Arme zu greifen …
Damit wäre diese keifende kröte auch erledigt. Du beteiligst doch oder?
Heuchler? Die Relativierer des Mordes an behinderten Kindern sind scheinbar nicht nur herzlos, sondern
auch schwachsinnig. Wir sollen also Bares rüberwachsen lassen, damit DDLs so übel darbende Freunde ihr
Kind austragen. Auf welchem Niveau wird hier eigentlich geredet? Wo sind die Lehrer, die wir für die
unterlassene Sozialkundeerziehung DDLs, methusalix & Co. züchtigen können? Mal davon abgesehen, daß
ich DDLs Fall für frei erfunden halte. Einem Teilnehmer, der irrlichternd seine Nicknames wechselt, asoziale
Thesen herausposaunt und lügt, soll ich Geld überweisen? Eher nicht.
Ja, Stefan Fischer, es kommt auf die Bewährung und Bewahrheitung im realen Leben an! Diese besteht als
Abtreibungsgegner zunächst darin, daß man das Rechtsgut des menschl. Lebens in seinem eigenen Verantwortungsbereich
unangetastet läßt. Hier kann dann zusätzlich die Hilfestellung für andere kommen, die es diesen erleichtert,
ein so grundsätzlich schützenswertes Gut wie das Recht auf Leben auch ihrerseits zu achten. „Diabolisch“,
wie Sie richtig sagen (und nicht mehr nur „dämonisch“), wäre es dagegen, wenn man selber das Rechtsgut
Leben bereits verletzt hätte (selber hätte abtreiben lassen) und andere in die eigene Schuldverstrickung
hineinzieht, weil die Komplizenschaft das Gewissen erleichtern soll. Immerhin wird von einem der hier
am häufigsten auftretenden und in seiner bürgerl. Identität bekannten Abtreibungsbefürworter im Internet
behauptet, er habe seine minderjährige Freundin geschwängert und zur Abtreibung bewegt. Ich weiß natürlich
nicht, ob diese mit google leicht recherchierbare Behauptung zutrifft. Wenn aber ja, dann wäre dies i.D.T.
„diabolisch“!
Perlen vor die Schweine werfen… Reiben Sie sich bitte nicht so auf, werte Schützer und Bewahrer heiligen,
ungeborenen Lebens. Die lauen Abtreibungstoleranzler und Befürworter haben das gar nicht verdient. Diese
Typen verdrehen (diabolisieren) Ihnen Ihre eigenen Argumentationen zum Gegenangriff. Wer aber ungeschütztes
Leben in Wort und Tat angreift, töten lässt und ermordet, kann nur Opfer vom Satan sein. Man diskutiert
nicht als Christ mit satanisch gesteuerten Menschen, wenn sie GÖTTLICHES LEBEN auf vermenschlichtes Vegetier-Minder-Leben
reduzieren und aus der moralischen Reinheit des „Ja zum Leben“ein Jein zum Mutterleibsfrucht-Mord erstreiten;
man muss sie im realen Leben bezwingen und ihnen Einhalt gebieten.
Und nochmals für den „Heuchler“ ! Das Totschlagargument, Du darfst aus … Gründen nicht mitreden, hat
sich totgelaufen. Die Abtreibungsbefürworter wollen in einer rechtsethischen Debatte nur die zulassen,
die ihrer Meinung sind. Ausschließen wollen sie: 1) Männer, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter
teilen 2) Kirchenvertreter, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen 3) Ärzte, wenn
sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen 4) Wissenschaftler und Juristen, wenn sie nicht
die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen 5) Politiker, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter
teilen und: 6) Frauen, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen. Für sie alle gilt:
Sie sollen in einer rechtsethischen Debatte nichts zu sagen haben, weil sie angeblich oder möglicherw.
in ihrem persönlichen Einflußbereich niemandem beistehen! Wenn es um die Verletzung eines Rechtes geht,
soll nur noch derjenige sich äußern dürfen, der FÜR diese Verletzung eintritt, weil ihm dies bequemer
und billiger erscheint, als den Bedürftigen beizustehen?
#56 methusalix † 09:42:28 | Freitag, 23. Juni 2006
Fein Abu, Zur Hilfe ist er zunächst in seinem persönlichen Umfeld (Familie, Freunde, Bekannte, Kollegen)
und Betätigungsfeld aufgerufen. das heisst Ihr ganzes hysterisches Gegeifer über angeblichen „Kindermord“
bezieht sich selbstverständlich auch nur auf Ihr persönliches Umfeld. Wie können Sie von anderen etwas
verlangen, was Sie selbst nicht zu geben bereit sind Sie Heuchler. Klar Pünktchen, dass Euch Frauenaufsehern
das missfällt. Pünktchen: abu, sehr richtig! Das Totschlagargument, Du darfst aus … Gründen nicht
mitreden, hat sich totgelaufen. Allerdings verwendet Ihr selbst nur Totschlagargumente und auf einen groben
Klotz gehört nun mal ein grober Keil. Also hört auf mit dem Gejammer, sonder fangt an zu denken und
zu fühlen! Josef: Bedenklich, bedenklich. Man könnte befürchten, dass – wenn denn z.B. Sterbehilfe
legalisiert sein wird – Klagen gegen Verweigerung derselben geführt werden können, oder ? Es steht Ihnen
frei, gegen jeden Arzt zu klagen, der Ihnen eine gesetzlich zulässige Therapie verweigert. Der Arzt ist
nach unserem Recht dran, ob er nun eine religiöse Ausrede erfindet oder nicht. Bei uns passiert das,
was in manchen Apotheken in den USA passiert -ein Rezept für ein Kontrazeptivum wird nicht eingelöst-
auch genau ein mal. Am nächsten Tag ist der Apotheker seine Approbation los. Immer noch keine Meldung
zum Aufruf des Deus, finanzielle oder tatkräftige Verpflichtungen einzugehen. Heuchler!
Das superkluge pünktchen *selbstlob* hatte nie einen solchen Fehlschluß begangen, denn das bevölkerungspolitische
Argument ist kein rechtsethisches, sondern ein reines Opportunitätsargument, das mehr oder weniger wünschbare
Folgen einer möglicherw. erhöhten Generativität in Anschlag bringt. Lächerlich gemacht hat sich hier
jemand anderer, der Ihnen nahesteht, liebe afro: er hatte einen nicht begangenen naturalistischen Fehlschluß
der Abtreibungsgegner angeprangert und anschließend selbst den naturalist. Fehlschluß, Abtreibung sei
zulässig, weil sie die Zahl künftiger Arbeitsloser und Sozialhilfeempfänger reduzieren könne, als
„wichtiges Vernunftargument“ begrüßt. Die Logik ist jedoch unbarmherzig und unparteiisch. Das haben
Sie ja sicher schon selber erfahren, gell?
@nochmals Navon Die Gesetzgebung ist in diesem Fall eindeutig ? Dann geht es also nicht nur darum, dass
unter gewissen Umständen straffrei abgetrieben werden darf, sondern dass die Abtreibung auch durchgesetzt
werden muss – GEGEN die Ueberzeugung eines Arztes, unter Androhung der Schadenersatzpflicht ? Bedenklich,
bedenklich. Man könnte befürchten, dass – wenn denn z.B. Sterbehilfe legalisiert sein wird – Klagen
gegen Verweigerung derselben geführt werden können, oder ?
@ Pünktchen: Die Frage der Generativität einer Bevölkerung ist eine soziologische und bevölkerungspolitische
Frage. Aus ihr sind keine Normen abzuleiten, sondern höchstens hypothetische Ratschläge. Mein Gott,
das hätte ich nie gedacht – Pünktchen hat endlich gelernt, was ein Naturalistischer Fehlschluss ist!
?:)
Klagen Es ist eine Sache, wenn man erfährt, man erwartet ein schwerstbehindertes Kind, man wägt ab,
und entscheidet schließlich, dass man dem Ganzen nicht gewachsen ist und treibt ab. Sicher keine gute
Entscheidung in meinen Augen, aber dafür kann man niemanden verurteilen, ein behindertes Kind ist nunmal
eine enorme Belastung (finanziell und auch psychisch). Was ich trotzdem irgendwie heftig finde, ist dass
die Eltern klagen, weil sie ihr Kind (da die Ärzte die Behinderung nicht rechtzeitig feststellten) kriegen
mussten…und dafür Schmerzensgeld kassieren. Finanzielle Unterstützung ist ja ansich was Gutes, aber
so? Das find ich doch irgendwie pervers. Was ist mit den Menschen, die sich entscheiden, ihr Kind zur
Welt zu bringen? Ich finde die sollten finanziell vermehrt unterstützt werden!
abu, sehr richtig! Das Totschlagargument, Du darfst aus … Gründen nicht mitreden, hat sich totgelaufen.
Die Abtreibungsbefürworter wollen in einer rechtsethischen Debatte nur die zulassen, die ihrer Meinung
sind. Ausschließen wollen sie: 1) Männer, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen
2) Kirchenvertreter, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen 3) Ärzte, wenn sie
nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen 4) Wiisenschaftler und Juristen, wenn sie nicht die
Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen 5) Politiker, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter
teilen und: 6) Frauen, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen. Für sie alle gilt:
Sie sollen in einer rechtsethischen Debatte nichts zu sagen haben, weil sie angeblich oder möglicherw.
in ihrem persönlichen Einflußbereich niemandem beistehen!Wenn es um die Verletzung eines Rechtes geht,
soll nur noch derjenige sich äußern dürfen, der für diese Verletzung eintritt, weil ihm dies bequemer
und billiger erscheint, als den Bedürftigen beizustehen?
@ Abu „Die Verantwortung eines Christen ist zunächst die, ob er selbst sich an Morden beteiligt oder
Morde billigt.“ Genau so ist es, Du brauchst weder teilzunehmen, noch mußt Du dafür sein. Aber Du solltest
auch einsehen, dass Deine Meinung nicht die einzig gültige ist, zumal die Gesetzgebung in dem Fall eindeutig
ist. Anbei: Wie heißt denn gleich der Gynäkologe, den Du befragt haben willst? Würd mir gerne aus direkter
Quelle eine Bestätigung Deiner Behauptung holen, da Deine Behauptung meinen Erfahrungen zu Zivi-Zeiten
in einer Klinik doch sehr widersprechen! Und was genau hast Du als sogenannter „Christ“ nachweislich und
explizit gegen Abtreibung getan außer in nem Forum zu schreiben? Wieviele Kinder hast Du persönlich
gerettet? N.
… Ohne weiteren Kommentar Link zu einer Kurzfassung der Entscheidung wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1012951&Bac…,
Az. 1513/03 (Draon vs. France), 11810/03 (Maurice v. France). Den Komplett-Text konnte ich noch nicht
finden. !:)
Es ist durch Umfragen, Gerichtsurteile, Schilderungen Betroffener eindeutig erwiesen, daß relativ geringfügige
Risiken oder Abweichungen von den gesundheit-lichen Voraussetzungen des Embryo heute für sehr viele Menschen
eine ausreichende Motivation darstellen, ein Kind auch im Spät-stadium abzutreiben. Wer sich dazu informieren
möchte, enthält seriös belegtes Material in den Pro-Life-Magazinen. Mir persönlich hat ein Gynäkologe
erzählt, daß selbst der geplante Erwerb eines Autos oder eine gebuchte Reise als Gründe genannt werden
und daß seine Angebote zur Adoption nichts nützen! Die Verantwortung eines Christen ist zunächst die,
ob er selbst sich an Morden beteiligt oder Morde billigt. Zur Hilfe ist er zunächst in seinem persönlichen
Umfeld (Familie, Freunde, Bekannte, Kollegen) und Betätigungsfeld aufgerufen. Jeder hat an seinem Platz,
in seinem Bereich genug zu tun, er braucht sich nicht von Zynikern, Provokateuren und Kirchen-feinden
beeindrucken zu lassen.
@Gotthard – Meine Rede Im Maulaffenfeilhalten sind hier einige ganz groß – und nur darin. Klingt doch
auch großartig, all dieses prächtige Geseier von Moral und Lebensrecht und wasweißich was man da alles
auftürmt, um nur ja irgendwie das Überleben eines Embryos als das das letzte Ziel darzustellen. Ist
ja klar, man ist gegen Abtreibung, da überhöht man das Gegenteil so gnadenlos, bis – der eigenen Logik
gemäß – jeder ein Hundsfott sein muss, der nicht der eigenen Meinung ist. Dumm nur, dass die Überhöhung
so uferlos ausartet, dass man ganz übersieht, wie wenig man selbst den so selbstgerecht gestellten Forderungen
wird und werden kann. Natürlich: Ich erwarte nicht, dass jedermann alles stehen und liegen lässt und
auch das letzte Hemd opfert, um nur ja aus jeder befruchteten Eizelle einen Menschen werden zu lassen –
aber die erwarten das, und diese Schwätzer kann man argumentativ locker am ausgestreckten Arm verhungern
lassen, indem man sie ganz einfach auffordert, den eigenen Forderungen zu genügen – und hui!, wie sie
da alle flitzen und um Ausreden nicht verlegen sind, warum sie da nun so gar nicht zuständig seien und
überhaupt, das sei doch eine ganz andere Geschichte, also wirklich… Alles nur dummes Geschwätz. Es
geht überhaupt nicht um Kinder, um Leben, um Familie. Es geht einzig um die Durchsetzung der eigenen
Meinung, sprich: Um Macht. Und das auf dem Rücken, pardon: dem Bauch junger Frauen. Sowas Erbärmliches.
Lebensschutz Haben die Artikel und die Diskussionen in diesem Forum eingentlich etwas mit konkretemLebensschutz
zu tun? Wie viele Abtreibungen sind durch Diskussionsbeiträge und Artikel hier verhindert worden? Im
Blick auf den Schutz ungeborenen Lebens ist das alles hier Windhauch …
So so… des Herrn Galens spinnerte Gedanken beachten wir mal nicht weiter, denn was ändern mehr Kinder
an der derzeitigen Situation? Und bitteschön…die Annahme, dass uns eine islamische Republik in’s Haus
steht, ist schlichtweg von nicht ganz gesunden Überlegungen herbeigezerrt! Eine andere Überlegung aber…ihr
stellt das, was ihr aus einem Buch mit dem Titel ‘Die Bibel’ herauslest über alle menschlichen Abwägungen.
Als mögliche Mutter eines schwerstbehinderten Kindes würde ich abwägen wollen…auch zu meinem eigenen
Wohl! Wer sagt, dass das schwerstbehindert Geborene nicht auch leidensfähig ist und wer hilft, wenn die,
die dieses Kind geboren hat, dieses Leiden nicht mehr aushält, weil sie das was ihr Kind an Kraft braucht,
nicht aufbringen kann. Aber unter euch sind einige lebensuntüchtige Grünschnäbel, die sehr schnell
den Mund zu voll nehmen, ohne überhaupt zu wissen, um was es eigentlich geht.
#44 methusalix † 23:50:11 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Keiner von den Moralaposteln hier hat sich bis jetzt bereit erklärt seinen Nächsten (den potentiellen
Eltern eines behinderten Kindes) finanziell oder durch tatkräftige Hilfe unter die Arme zu greifen. Ich
höre immer nur hysterisches Gegeifer und Gejammer über den schrecklichen Kindermord. Verhindern Sie
ihn endlich. Wenn nicht, ist Ihnen die Konsequenz klar. Jedes weitere Bestehen auf Strafbewehrung von
Schwangerschaftsabbrüchen ist von vornherein null und nichtig. So als hätten Sie es nicht gefordert.
Hallo Puer Peinlichkeit! Dass Sie die EU noch einmal treten müssen ist klar. Trotzdem bekommen Sie Ihre
Grafschaft nicht zurück. Ist vorbei mit der Grafenherrlichkeit. Endgültig und unwiederbringlich.
@Graf Das deutsche Volk stürbe nicht aus und eine türkisch-arabisch dominierte islamische Republik bliebe
uns erspart. Bevor das geschieht, bist Du tot… Dir bliebe also nichts erspart.
Navon >>Welches Problem genau wäre behoben, wenn wir uns vermehren wie die Hasen?<< …wie die hasen?
Das ist genau die einstellung und sprache der materialisten. Ein materialist ist lügner und belogener
in einer person. Er lügt sich selbst an, indem er sich mit seinem geist sagt, dass dieser geist ein produkt
seines gehirns sei, das imstande ist sich durch sein produkt als produzent des erkennenden zu erkennen.
So ist es begreiflich, dass alle beweisführungen der materialisten sich gleichen wie ein kreis dem anderen,
denn sie sind all von diesem zirkelschluss abgeleitete zirkelschlüsse. Auch in ihrem glauben, nicht zu
glauben, fühlen sie sich durch die LIEBE bedroht. Aloah.
Wider die gottlose EU Eine Organisation, deren Gerichte Kinder zu eleminierenden Schadensfällen degradiert,
ist verabscheuungswürdig. Deutschland solllte schnellstmöglich austreten, was jedoch bei den Flaschen,
die hier leider regieren, nicht zu erwarten ist. Zur Frage, was wäre gewonnen, wenn die Deutschen sich
wieder vermehren ? Das deutsche Volk stürbe nicht aus und eine türkisch-arabisch dominierte islamische
Republik bliebe uns erspart.
#40 Pünktchen 22:31:17 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Navon, Aloah Entschuldigt, wenn ich mich einmische! Die Frage der Generativität einer Bevölkerung ist
eine soziologische und bevölkerungspolitische Frage. Aus ihr sind keine Normen abzuleiten, sondern höchstens
hypothetische Ratschläge. Das Lebensrecht als ein Resultat der Menschenwürdegarantie, die in mehreren
europ. Verfassungen enthalten ist, leitet sich aus normativen Positionen ab, die auf empirische Sachverhalte
bezogen sind. Bejaht man eine Menschenwürde für jedes menschliche Lebewesen, weil es qua Existenz –
zumindest potentiell – zur Gemeinschaft der Rechtssubjekte und moralisch sich selbst bestimmenden Vernunftwesen
gehört, dann folgt daraus kategorisch das Recht auf Leben.
Regina 1961: Behinderte sind kein Schaden Liebe Regina, ein großes Dankeschön für ihr Zeugnis. Darf
Ihnen und ihren Lieben Gottes Segen wünschen und sie sollen wissen, dass sie von vielen Familien und
Einzelpersonen auch im Gebet mitgetragen werden. Gott segne Sie.
@ aloha Und welches, oh Weißheit mit dem Löffel fressender – unserer momentanen sozialen oder sozialökologischen
(was immer das sein mag) Probleme wird verschwinden, wenn wir uns wieder ungezügelt vermehren? Die Rente?
Die beruht auf einem Schneeball-Prinzip und kann sich auch bei maximalem Kinderkriegen nicht wieder einpegeln.
Das Problem würde nur um ein paar Jahre verschoben! Also Butter bei die Fische! Welches Problem genau
wäre behoben, wenn wir uns vermehren wie die Hasen? N.
Navon >>Lächerlich ist es, zu behaupten, dass Deutschland bei >80 Mio. Einwohnern ausstirbt!<< Halbwahrheiten
erzähler, lies genau was ich geschrieben habe. Nirgends steht etwas vom aussterben, oder? Nur die probleme,
sozialer natur oder sozioökologisch usw. die der demografische niedergang mit sich bringt und der rette
sich wer kann mentalität wird sich in einer atemberaubenden geschwindigkeit versteigen wie die schuldenuhr
vom bund der steuerzahler.
#36 Regina 1961 22:07:40 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Behinderte sind kein Schaden Liebe Leute, ich lese hier eure Kommentare und mit sträuben sich nicht nur
die Nackenhaare. Ihr habt alle keine Ahnung von behinderten Menschen. Ich bin selbst Mutter von 2 Kindern,
die auf unterschiedlich schwere Art und Weise geistig behindert sind. Wir hätten die Möglichkeit gehabt,
eine Fruchtwasseruntersuchung durchführen zu lassen, haben es aber nicht getan, weil für uns das Leben
unserer Kinder unantastbar ist, weil es von Gott gegeben ist. Wir haben sogar noch die Frechheit besessen,
ein 3. Kind in die Welt zu setzen. Und stellt euch vor, auch hier haben wir keine Fruchtwasseruntersuchung
vornehmen lassen (sehr zum Leidwesen der Ärzte…) und dieser kleine Kerl ist volkommen gesund. Und jetzt
der Schocker: Seit 3 Jahren weiß ich, daß ich an einer Erbkrankheit leide, die mit Sicherheit zur Erblindung
führen wird. Aber ich habe 41 Jahre ein herrliches Leben geführt. Und auch trotz der großen Sehbehinderung
führe ich ein glückliches und ausgefülltes Leben. Und durch unsere Familie führen auch unsere Kinder
ein, denke und hoffe ich jedenfalls, glückliches Leben. Mit Behinderung. Herzliche Grüße Regina 1961