13:50:05 | Donnerstag, 30. Dezember 2004
Pferdefuß: Schweizer Transplantationsgesetz kurbelt das Geschäft mit der Abtreibung an
Schweizer Lebensschützer lancieren ein Volksbegehren, um das jüngst im Parlament beschlossene „Transplantationsgesetz“ zu Fall zu bringen. Das Gesetz möchte Opfer als Transplantationsmaterial verwerten und liefert die Frauen Eizellen- oder Embryojägern aus.
(kreuz.net, Bern) In der Schweiz hat sich schon Ende November ein Referendumskomitee „Nein zum Transplantationsgesetz“
formiert. Ein Referendum besteht nach Schweizer Recht darin, daß innerhalb einer Frist gegen ein vom
Parlament beschlossenes Gesetz Unterschriften von Schweizer Stimmberechtigten gesammelt werden. Wird die
notwendige Anzahl von Unterschriften erreicht, muß eine bindende Volksabstimmung über das Gesetz durchgeführt
werden.
Das Schweizer Parlament hat das „Transplantationsgesetz“ am 8. Oktober 2004 beschlossen. Es regelt
die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen. Lebensrechtler laufen Sturm gegen das neue Gesetz
und haben ein Referendumskomitee organisiert, welches das neue Gesetz vor das Volk bringen will.
In einer
Presseerklärung erklärte das Referendumskomitee, daß es eine klare gesetzliche Regelung der Organtransplantation
grundsätzlich befürworte. Nicht akzeptierbar sei dagegen die erlaubte Verwendung von sogenannt „überzähligen“
Kleinstkindern und abgetriebenen Kindern für Transplantationszwecke.
Das Referendum gegen das „Transplantationsgesetz“
wird in einer lebensfeindlichen Zeit ergriffen. Erst am 28. November ist in der Schweiz ein Referendum
gegen das Stammzellenforschungsgesetz gescheitert. Das Gesetz, das jetzt in der Eidgenossenschaft in Kraft
ist, erlaubt die Tötung von Kleinstkindern und ihre Verwendung als Rohmaterial für die Produktion von
Stammzellen.
Das Transplantationsgesetz setzt nach Ansicht des Referendumskomitees Mütter unter zunehmenden
Druck. Die Mütter würden als biologische Produzentinnen von Eizellen, Embryonen und Föten für die
Bioindustrie ausgenützt.
Im Transplantationsgesetz geht es um die industrielle Verwendung von Menschen,
die durch künstliche Befruchtungen außerhalb des Mutterleibes produziert wurden. Zusätzlich gestattet
das Transplantationsgesetz auch die Verwendung von Zellen, Geweben oder Organen von abgetriebenen Föten
für Transplantationszwecke. Solche Technologien wünschen sich für die Ausbeute größere und entwickeltere
Kinder. Damit wird durch das neue Transplantationsgesetz zugleich die in der neuen Schweizer Fristenregelung
bereits eingebaute Türe für die Spätabtreibungen aufgestoßen.
Den Referendumsbogen findet man unter
www.nein-zum-transplantationsgesetz.ch und
www.admin.ch (Referendumsvorlagen).
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