Gomorrhismus
Weitere Begünstigungen für Homo-Paarungen in Deutschland
Die rot-grüne deutsche Regierung hat sich gemeinsam mit der FDP auf die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare gegenüber Ehen im Unterhalts- und Güterrecht sowie auf die Möglichkeit der Stiefkinderadoption geeinigt.
(kreuz.net, Berlin) Der deutsche Bundestag hat am 29. Oktober zugunsten einer rechtlichen Verbesserung gleichgeschlechtlicher Paare gestimmt.

Die rot-grüne Regierung und die FDP haben eine Gleichstellung des Unterhalts- und Güterrechts für Homo-Paare gegenüber Ehen sowie die Zulassung der Stiefkinderadoption beschlossen.

Die Regierungskoalition von Bundeskanzler Schröder strebt außerdem den Versorgungsausgleich an und möchte Homo-Partner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen.

Die christlich-demokratische Union erklärte, sie wolle die neuen Regelungen prinzipiell nicht behindern.

Als Begründung für die Gesetzesneuerung wurde die Beseitigung „künstlicher Unterscheidungen zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft“ genannt.

Der Bundesrat, so hieß es, könne das Gesetz nicht verhindern, sondern nur seine Einführung verzögern.

Scharfe Kritik gegen die Stiefkinderadoption kam von der CDU-Abgeordneten Ute Granold.

Sie sprach von einem „traurigen Tag“ für alle Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern. Die rot-grüne Koalition sei zu weit gegangen.

Frau Granold appellierte darauf, das Recht des Kindes auf Mutter und Vater höher zu halten, als die Ansprüche von Homosexuellen auf Selbstverwirklichung.

Seit 2001 sind Homo-Paarungen in Deutschland durch das Lebenspartnerschaftsgesetz Eheleuten in wichtigen rechtlichen Punkten gleichgestellt.

Sie können sich mit gemeinsamem Nachnamen eintragen lassen und sind sich im Fall der Trennung gegenseitig finanziell verpflichtet.

Im Erbrecht gelten für sie die selben Regeln wie für Eheleute.
      
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