Weitere Begünstigungen für Homo-Paarungen in Deutschland
Die rot-grüne deutsche Regierung hat sich gemeinsam mit der FDP auf die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare gegenüber Ehen im Unterhalts- und Güterrecht sowie auf die Möglichkeit der Stiefkinderadoption geeinigt.
(kreuz.net, Berlin) Der deutsche Bundestag hat am 29. Oktober zugunsten einer rechtlichen Verbesserung
gleichgeschlechtlicher Paare gestimmt.
Die rot-grüne Regierung und die FDP haben eine Gleichstellung
des Unterhalts- und Güterrechts für Homo-Paare gegenüber Ehen sowie die Zulassung der Stiefkinderadoption
beschlossen.
Die Regierungskoalition von Bundeskanzler Schröder strebt außerdem den Versorgungsausgleich
an und möchte Homo-Partner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen.
Die christlich-demokratische
Union erklärte, sie wolle die neuen Regelungen prinzipiell nicht behindern.
Als Begründung für die
Gesetzesneuerung wurde die Beseitigung „künstlicher Unterscheidungen zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft“
genannt.
Der Bundesrat, so hieß es, könne das Gesetz nicht verhindern, sondern nur seine Einführung
verzögern.
Scharfe Kritik gegen die Stiefkinderadoption kam von der CDU-Abgeordneten Ute Granold.
Sie
sprach von einem „traurigen Tag“ für alle Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern. Die rot-grüne Koalition
sei zu weit gegangen.
Frau Granold appellierte darauf, das Recht des Kindes auf Mutter und Vater höher
zu halten, als die Ansprüche von Homosexuellen auf Selbstverwirklichung.
Seit 2001 sind Homo-Paarungen
in Deutschland durch das Lebenspartnerschaftsgesetz Eheleuten in wichtigen rechtlichen Punkten gleichgestellt.
Sie können sich mit gemeinsamem Nachnamen eintragen lassen und sind sich im Fall der Trennung gegenseitig
finanziell verpflichtet.
Im Erbrecht gelten für sie die selben Regeln wie für Eheleute.
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